18.37

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Ge­schätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist einmal festzuhal­ten, dass die Sonderbetreuungszeit von den Sozialpartnern mitverhandelt und im Aus­schuss von allen Parteien, bis auf die NEOS, angenommen wurde, und dafür danke ich allen Beteiligten.

Der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit ist klar definiert. Dieser liegt dann vor, wenn es zu Schließungen kommt, beispielsweise bei einer Clusterbildung, wenn eine Quarantäne notwendig wird, bei K1-Personen, also wenn es keine Alternative zur Betreuung gibt.

Es ist so, dass die Sonderbetreuungszeit jetzt vier Wochen, rückwirkend mit dem 1. No­vember 2020, bis zum 9. Juli 2021 in Anspruch genommen werden kann, also bis zum Ende des Schuljahres. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir es noch einmal betonen: Die Schulen sind nicht geschlossen! Das ist einfach falsch.

Was Sie mit Schließung meinen – und da bitte ich Sie schon, zu differenzieren, damit es nicht zu Verunsicherungen kommt –, ist, dass kein Regelunterricht stattfindet, aber es finden sehr wohl Betreuung und Lernbegleitung statt. Es gibt Berichte, wonach es in vielen Schulen wirklich gut funktioniert. Natürlich hätten wir gerne einen normalen Un­terricht, aber wir haben derzeit keine normale Situation. Wir befinden uns in einer Aus­nahmesituation und, ja, wir wünschen es uns alle anders, aber daran können wir nichts ändern, wir sind alle gemeinsam in der Krise drinnen.

Gerade was die Diskussion mit dem Rechtsanspruch betrifft: Die Alternative, die Schulen zu schließen, das wäre, glaube ich, für niemanden gewinnbringend gewesen. Um es nochmals zu betonen: Im Kern der Sonderbetreuungszeit geht es darum, dass sie dann, wenn es keine andere Möglichkeiten zur Betreuung gibt, in Anspruch genommen werden kann. Die angesprochene freiwillige Vereinbarkeit ist weiterhin möglich, und zwar mit vollem Entgeltersatz durch den Bund. Ich glaube, das ist wirklich eine gute Lösung und eine Erleichterung für die Eltern.

Ich habe auch schon Mails von Betriebsräten bekommen, die die Regelung sehr gelobt haben, ich glaube, die Regelung ist sowohl für die Unternehmer und Unternehmerinnen als auch für die MitarbeiterInnen wirklich gut gelungen und stellt eine Win-win-Situation dar.

Herr Loacker, ich muss Sie schon darauf hinweisen: Es gibt so etwas wie eine Betreu­ungspflicht. Kinder sind keine Topfpflanzen, die ich jetzt ins Eck stelle und ab und zu mal gieße, das muss schon gesagt werden! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zusammengefasst: Diese zwei Modelle sind eine enorme Verbesserung und tragen auch weit über den Lockdown hinaus. Ich glaube, wir müssen diese Regelung, diese sozialpartnerschaftliche Einigung heute hier wirklich nicht kleinreden. Mit diesem wichti­gen Instrument können wir die Eltern in den herausfordernden Monaten gut unterstützen, und ich danke allen, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.40

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.