18.46

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Das Inkrafttreten der Angleichung von Arbeitern und Angestellten , einer 2017 beschlossenen Bestimmung, wird jetzt auf 30. Juni 2021 verschoben. Herzlichen Dank an alle, die daran mitgearbeitet haben, das zu bewirken (Abg. Rauch: Danke, danke, danke!), denn das würde versteckte Lohnne­benkosten von ungefähr 140 Millionen Euro für die Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten, und das wäre natürlich gerade in der jetzt so angespannten Zeit eine zusätz­liche große Hürde. Daher herzlichen Dank – es ist eine wichtige Maßnahme, die damit getroffen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein kurzer Satz auch von meiner Seite zur Sonderbetreuungszeit: Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass es einen Rechtsanspruch gibt – für den Fall, dass keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich ist. Die gelebte Praxis ist aber tatsäch­lich so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das durchaus sehr oft im Einvernehmen ma­chen. Jetzt haben wir hier zwei Anträge oder Vorschläge eingebracht, und ich gebe Herrn Loacker vollkommen recht, natürlich brauche ich den Mitarbeiter im Unternehmen, und auch der Vorschlag von Herrn Kollegen Ragger bildet sozusagen die andere Seite ab.

Die Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sonder­betreuungszeit zu vereinbaren, und die Regelung, dass diese Kosten auch ersetzt wer­den, das ist, glaube ich, ein sehr gutes Mittelding von diesen beiden Forderungen, die auch die Realität widerspiegeln – denn nur gemeinsam kommen wir im Unternehmen voran, nur flexibel kommen wir im Unternehmen voran. Das ist, glaube ich, auch eine ganz wichtige Geschichte. Herzlichen Dank, Frau Bundesminister, dass das auch so flexibel möglich ist. Das hat uns in unserer kleinteiligen Wirtschaft immer ausgezeichnet, dass wir flexibel sind, und gerade in unberechenbaren Zeiten kommen wir aus diesen nur heraus, wenn wir auch wirklich flexibel darauf reagieren können.

Weil es dabei auch um unsere Kinder geht, möchte ich in diesem Zusammenhang noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Durchführung der Kinderkosten-Erhebung unter Einbeziehung der maßgeblichen Stakeholder weiter vo­ranzutreiben, um die finanzielle Lage von Familien mit Kindern auf einer statistischen Basis zu erfassen.“

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Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Neßler.)

18.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung

eingebracht im Zuge der Verhandlung über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemei­ne Bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz geändert wird (460 d.B.) (TOP 35)

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Durchführung der Kinderkosten-Erhebung unter Einbeziehung der maßgeblichen Stakeholder weiter vo­ranzutreiben, um die finanzielle Lage von Familien mit Kindern auf einer statistischen Basis zu erfassen.“

Begründung

Im obengenannten Ausschussbericht (469 d.B.) wird ein Rechtsanspruch für Eltern auf vier Wochen Sonderbetreuungszeit mit dem vollen Ersatz der Entgeltkosten für Arbeitge­ber/innnen durch den Bund eingeführt.

Auch unsere Kinder sind während dieser Pandemie sehr gefordert und gehören in jeder Hinsicht gefördert, ideell, aber auch materiell. In diesem Zusammenhang ist die Durch­führung einer Kinderkostenstudie sinnvoll, die sich auch schon in Umsetzung befindet:

Die Auftragsvergabe durch das Sozialministerium an die Statistik Austria ist erfolgt, ebenso wurde ein Projektbeirat errichtet, in dem Finanz-, Frauen-, Familien- und Justiz­ministerium sowie eine Vertretung der Armutskonferenz (Österreichische Plattform für Alleinerziehende) Mitglieder sind. Weiters soll ein Zwischenbericht sowie ein Endbericht erfolgen.

Diese Bestrebungen sollen von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung weiter vorangetrieben werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer.