19.45

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerin­nen und Zuhörer! Also das, was meine Vorredner da teilweise unter einer Festlegung von Behördenzuständigkeiten verstehen beziehungsweise welche Schlüsse sie daraus ziehen, ist schon – wie soll man sagen? – sehr abenteuerlich. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Kommen wir wieder auf den Boden der Tatsachen zurück!

Gerade in einer Freihandelsunion ist es wichtig, dass Konsumenten ihr Recht überall durchsetzen können. Um das zu ermöglichen, hat die EU die sogenannte Verbraucher­behördenkooperationsverordnung erlassen. (Abg. Rauch: Haben Sie den Text sinner­fassend gelesen?) Diese soll die rasche Abstellung von grenzüberschreitenden Verstö­ßen gegen EU-Verbraucherrecht ermöglichen. Die Verordnung gilt in den einzelnen Mit­gliedstaaten unmittelbar, es ist aber notwendig, eine zusätzliche nationale Durchfüh­rungsgesetzgebung zu veranlassen, und deswegen stehen wir hier und diskutieren wir heute hier im Hohen Haus.

Es soll die Zusammenarbeit der Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten geregelt und gestärkt werden. In dieser Verordnung sind ganz klare Kriterien definiert, die eine Behör­de erfüllen muss, um für diese Aufgaben in Frage zu kommen.

Sehr geehrter Herr Kollege Eypeltauer, zu Ihrer diesbezüglichen Äußerung: Wenn man etwas nicht versteht, ist es deswegen nicht gleich absurd, so wie Sie das nennen. Man könnte sich theoretisch auch erkundigen. (Abg. Shetty: So peinlich! – Weiterer Zwi­schenruf bei den NEOS.) Wenn Sie das getan hätten, dann wüssten Sie, dass das Bun­desamt für Eich- und Vermessungswesen die notwendigen Kriterien ganz klar erfüllt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rauch. – Abg. Belakowitsch: Wer hat Ihnen die Rede geschrieben?)

Ich möchte schon wissen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom BEV, also vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, dazu kommen, von Ihnen wie folgt dar­gestellt zu werden – ich zitiere –: eine faktisch völlig inkompetente Behörde, die keine Expertise im Bereich Verbraucherschutz hat. (Abg. Eypeltauer: Für diese Aufgabe!) – Das BEV weist sehr wohl eine hohe Kompetenz im Bereich des Verbraucherschutzes auf. Außerdem erfüllt es auch jetzt schon solche Aufgaben, nämlich Aufgaben, die einen fairen Wettbewerb in der Wirtschaft zum Ziel haben, und auch Aufgaben, die die Wah­rung von Verbraucherschutz und Konsumenteninteressen betreffen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Zu diesen Aufgaben sollen jetzt eben noch weitere hinzukommen. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Preisauszeichnung, irreführende Werbung, worin auch eine fal­sche Kennzeichnung inkludiert ist, sowie die Bekämpfung von Geoblocking.

Es geht da außerdem nicht um den Vollzug von Kartellrecht (Abg. Eypeltauer: Das sagt auch niemand!), sondern es geht um den Vollzug von unterschiedlichen Verbraucher­rechtsmaterien. Darum können diese Aufgaben vom BEV genauso erfüllt werden wie von der BWB. Außerdem kann sich die Bundeswettbewerbsbehörde ohne diese zusätz­lichen Aufgaben viel besser auf ihre Kerngebiete konzentrieren.

Zum Dritten: Abschließend möchte ich schon festhalten, dass ich zu allen mit dieser Materie betrauten Behörden und ihren Mitarbeitern vollstes Vertrauen habe (Abg. Rauch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!) und ich mir sicher bin, dass auch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die ihm übertragenen Aufgaben bestens erfüllen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Christian Dro­bits. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.