19.49

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Bundesminister! Wie wichtig der Verbraucherschutz über die Grenzen der Europäi­schen Union hinweg ist, haben wir heute schon gehört. Ich finde, das ist eine wichtige Aufwertung der Tätigkeit.

Das, was in Österreich passiert, ist keine Aufwertung des Konsumentenschutzes. Herr Kollege Weidinger, ich bin jetzt seit über einem Jahr im Konsumentenschutzausschuss, ich habe seitens Ihrer Partei keine Anträge, aber in gewissen Bereichen Verzögerungen erlebt. Dieser Punkt wäre auch nicht auf der heutigen Tagesordnung, wenn wir nicht eine Sonderausschusssitzung begehrt hätten. Also das stimmt alles nicht. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass genau in diesem Bereich etwas passiert, was nicht passieren soll: Da passiert Machtmissbrauch.

Das BEV, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, ist eine gute Stelle im Be­reich der Geodynamik, des Vermessungswesens, der Verkehrslenkung, im Bereich Raum, Landschaft und so weiter, aber mit Verbraucherschutz hat das nichts zu tun.

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist hingegen seit 2002 mit fachlicher Kompetenz aus­gestattet, sie ist genau jene Organisation und Behörde, die gegen unlauteren Wettbe­werb vorgeht und deshalb auch im Verbraucherschutz sehr, sehr wichtig ist. Mir kann bis heute keiner erklären, warum diese Behörde nun nicht mehr in diesem Gesetzestext steht. Ich kann nur vermuten, und die eine Vermutung ist: Die Bundeswettbewerbsbe­hörde hat eine Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzestext abgegeben, und in die­ser Stellungnahme steht drinnen, dass das neu zuständige Bundesministerium für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort nicht als Verbraucherschutzbehörde zuständig sein darf, genauso wie es der VKI gesagt hat und genauso wie es die Rechtsanwaltskammer gesagt hat. Ich hoffe nicht, Herr Bundesminister, dass der VKI die nächste Stelle ist, die ausscheidet. Ich denke, es ist ganz wichtig, das zu erwähnen, aber ich hoffe, dass das nicht der Grund ist.

Der zweite Grund: Die haben eine Kontrolltätigkeit ausgeübt, die sie weisungsfrei ge­macht haben. Wenn das der Grund ist, nämlich dass sie aufgrund ihrer Weisungsfreiheit nunmehr nicht mehr zuständig sind und wir dadurch die fachliche Kompetenz verlieren, ist das, glaube ich, eine Verhöhnung aller Konsumentinnen und Konsumenten in Öster­reich. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Eypeltauer.)

Herr Bundesminister, bei aller Wertschätzung: Sie sagen, der Konsumentenschutz wird nächstes Jahr ausgebaut. Ich glaube, Sie fahren mit Vollgas und angezogener Hand­bremse. Die Bremse ziehen Sie nicht selber an, die wird Ihnen angezogen. Ich meine, dieses heutige Beispiel zeigt bereits, dass Sie wirklich nicht in der Lage sind, diese Ent­scheidungen zu treffen.

Mir fällt da nur Horaz ein – Sie sind zwar nicht Kollege Blümel, der sich in diesen Be­reichen wahrscheinlich besser auskennt –, Horaz sagt: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“. – Das heißt nicht, dass das BEV jetzt schlecht wäre, aber im Endeffekt ist es die falsche Behörde am falschen Platz. Das ist nicht unsere Intention und das werden wir auch nicht mittragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

19.52

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.