Plenarsitzung
des Nationalrates
64. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Freitag, 20. November 2020
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
64. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Freitag, 20. November 2020
Dauer der Sitzung
Freitag, 20. November 2020: 9.12 – 20.59 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden
2. Punkt: Bericht über den Antrag 697/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ethikunterricht für alle
3. Punkt: Bericht über den Antrag 927/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung
4. Punkt: Bericht über den Antrag 924/A der Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) geändert wird
5. Punkt: Bericht über den Antrag 439/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Wo bleibt der Plan und Schutz für Kinder und ElementarpädagogInnen?
6. Punkt: Bericht über den Antrag 813/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Corona-Stress für Eltern stoppen
7. Punkt: Bericht über den Antrag 853/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Individuelle Förderung im Kindergarten
8. Punkt: Bericht über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Schulschließungen aufgrund von LehrerInnenmangel vorbeugen
9. Punkt: Bericht über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederholungen von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung (Matura)
10. Punkt: Bericht über den Antrag 883/A(E) der Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Lehrausbildung mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung
11. Punkt: Bericht über den Antrag 966/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert wird
12. Punkt: Bericht über den Antrag 967/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs – Reihe BUND 2020/10
14. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Reihe BUND 2019/7
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium – Reihe BUND 2020/20
16. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Lobbying- und Interessenvertretungs-Register – Reihe BUND 2019/45
17. Punkt: Bericht über den Antrag 836/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauengesundheit: Brustkrebsfrüherkennung während der Corona-Krise
18. Punkt: Bericht über den Antrag 837/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen
19. Punkt: Bericht über den Antrag 729/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfassung des gesundheitlichen Zustandes von jungen Frauen in Österreich
20. Punkt: Bericht über den Antrag 885/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend 360.- Euro Sonderzahlung für alle Familien, die im Jahr 2020 familienbeihilfenanspruchsberechtigt waren
21. Punkt: Bericht über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung des Fixkostenzuschusses
22. Punkt: Bericht über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung
23. Punkt: Bericht über den Antrag 956/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
24. Punkt: Bericht über den Antrag 784/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich
25. Punkt: Bericht über den Antrag 848/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der telefonischen Krankschreibung für alle
26. Punkt: Bericht über den Antrag 906/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Pensionsanpassung
27. Punkt: Bericht über den Antrag 194/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten
28. Punkt: Bericht über den Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Corona-bedingte Kurzarbeit darf nicht zu Nachteilen bei Schwerarbeitspension führen!
29. Punkt: Bericht über den Antrag 947/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsreform im Sinne der Folgegenerationen
30. Punkt: Bericht über den Antrag 958/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
31. Punkt: Bericht über den Antrag 965/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Zuwanderung in unser Sozialsystem
32. Punkt: Bericht über den Antrag 496/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
33. Punkt: Bericht über den Antrag 713/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Nettoersatzrate beim Bezug des Arbeitslosengeldes (COVID-19-Maßnahme)
34. Punkt: Bericht über den Antrag 957/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
35. Punkt: Bericht über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, sowie über den
Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden
37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle)
38. Punkt: Bericht über den Antrag 758/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Fahrradinfrastruktur als Konjunkturmotor
39. Punkt: Bericht über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für „Taxi-Lenker“
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (964/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 27
Ordnungsrufe .............................................................................................. 152, 170, 225
Geschäftsbehandlung
Wortmeldungen betreffend Tagesordnungspunkt 30:
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................... 27
Michael Schnedlitz ....................................................................................................... 28
August Wöginger ......................................................................................................... 28
Antrag des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, gemäß § 49 Abs. 5 GOG, den 30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 958/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (455 d.B.), von der Tagesordnung abzusetzen – Ablehnung .................................................................................................................................. 28, 30
Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 30:
August Wöginger ......................................................................................................... 29
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 29
Antrag des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 896/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) samt Anlage 1, Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA), geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 7. Dezember 2020 zu setzen – Ablehnung ........ 32, 233
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 32
Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried betreffend Sitzordnung ..... 75
Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried im Zusammenhang mit einer angekündigten Sitzungsunterbrechung ................................................................................................ 136
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 174
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................... 174, 196, 200
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 30, 233
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (344 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden (427 d.B.) ........................................................................................................... 32
2. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 697/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ethikunterricht für alle (428 d.B.) ............................................................................................................................... 32
3. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 927/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung (433 d.B.) ............................................................................................ 33
RednerInnen:
Nurten Yılmaz ............................................................................................................... 33
Mag. Dr. Rudolf Taschner ............................................................................................ 33
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 35
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 38
Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................... 38
Mag. Martina Künsberg Sarre ..................................................................................... 39
Nurten Yılmaz (tatsächliche Berichtigung) ................................................................... 40
MMMag. Gertraud Salzmann ....................................................................................... 41
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .......................................................................... 42
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 43
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ................................................................................................ 44
Nico Marchetti ............................................................................................................... 44
Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung eines regulären Unterrichts ab Montag dem 23. November 2020“ – Ablehnung 37, 66
Annahme des Gesetzentwurfes in 427 d.B. .................................................................. 66
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 428 und 433 d.B. ............................... 66
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 924/A der Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) geändert wird (429 d.B.) ......................................................................................................................................... 45
5. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 439/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Wo bleibt der Plan und Schutz für Kinder und ElementarpädagogInnen? (430 d.B.) 45
6. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 813/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Corona-Stress für Eltern stoppen (435 d.B.) ........................................................................................................................ 45
7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 853/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Individuelle Förderung im Kindergarten (434 d.B.) ......................................................................................................................................... 46
RednerInnen:
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid .................................................................................. 46
MMMag. Gertraud Salzmann ....................................................................................... 47
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 48
Dr. Susanne Fürst ........................................................................................................ 48
Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................... 50
Mag. Martina Künsberg Sarre ..................................................................................... 51
Alexander Melchior ...................................................................................................... 51
Katharina Kucharowits ................................................................................................ 53
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 54
Fiona Fiedler, BEd ........................................................................................................ 55
Annahme des Gesetzentwurfes in 429 d.B. .................................................................. 66
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 430, 435 und 434 d.B. ............................ 66
8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Schulschließungen aufgrund von LehrerInnenmangel vorbeugen (431 d.B.) ..................................................................... 56
RednerInnen:
Petra Vorderwinkler ..................................................................................................... 56
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ..................................................................................... 57
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 58
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 59
Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................... 59
Mag. Martina Künsberg Sarre ..................................................................................... 60
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 431 d.B. ....................................................... 67
9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederholungen von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung (Matura) (432 d.B.) ................................................................ 61
RednerInnen:
Michael Seemayer ........................................................................................................ 61
Ing. Johann Weber ....................................................................................................... 62
Peter Wurm ................................................................................................................... 63
Mag. Eva Blimlinger ..................................................................................................... 64
MMMag. Gertraud Salzmann ....................................................................................... 65
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 432 d.B. ....................................................... 67
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 883/A(E) der Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Lehrausbildung mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung (421 d.B.) 67
RednerInnen:
Martina Kaufmann, MMSc BA ..................................................................................... 67
Maximilian Lercher ....................................................................................................... 68
Erwin Angerer ............................................................................................................... 69
Dr. Elisabeth Götze ...................................................................................................... 72
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 72
Johann Höfinger ........................................................................................................... 73
Karl Schmidhofer ......................................................................................................... 74
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrstellen schaffen durch Einführung des Blum-Bonus-Corona“ – Ablehnung .. 70, 83
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 421 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Schaffung einer Lehrausbildung mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung“ (109/E) 82
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 966/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert wird (422 d.B.) ............................................................................................................................... 75
RednerInnen:
Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 75
Peter Haubner ............................................................................................................... 76
Dr. Elisabeth Götze ...................................................................................................... 77
Christoph Stark ............................................................................................................ 77
Annahme des Gesetzentwurfes in 422 d.B. .................................................................. 83
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 967/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (423 d.B.) ............................................ 78
RednerInnen:
Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 78
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................... 79
Dr. Elisabeth Götze ...................................................................................................... 80
Dr. Nikolaus Scherak, MA ........................................................................................... 81
Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................... 81
Annahme des Gesetzentwurfes in 423 d.B. .................................................................. 83
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs – Reihe BUND 2020/10 (III-99/397 d.B.) .................................................................................................................... 83
14. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Reihe BUND 2019/7 (III-23/398 d.B.) ......... 83
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium – Reihe BUND 2020/20 (III-140/400 d.B.) .............................................................................................. 83
RednerInnen:
Andreas Kühberger ...................................................................................................... 83
Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 84
Christian Lausch .......................................................................................................... 85
Mag. Agnes Sirkka Prammer ...................................................................................... 86
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ................................................................................ 87
Johann Singer .............................................................................................................. 91
Nurten Yılmaz ............................................................................................................... 92
Alois Kainz .................................................................................................................... 92
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ............................................................ 93
Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Justizverwaltung“ – Ablehnung ............. 89, 100
Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen“ – Ablehnung ......................................................................... 90, 100
Kenntnisnahme der drei Berichte III-99, III-23 und III-140 d.B. ................................... 100
16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Lobbying- und Interessenvertretungs-Register – Reihe BUND 2019/45 (III-65/399 d.B.) 95
RednerInnen:
Hermann Gahr .............................................................................................................. 95
Philip Kucher ................................................................................................................ 96
Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 97
David Stögmüller .......................................................................................................... 98
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ............................................................ 99
Kenntnisnahme des Berichtes III-65 d.B. .................................................................... 100
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 836/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauengesundheit: Brustkrebsfrüherkennung während der Corona-Krise (414 d.B.) 101
18. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 837/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen (415 d.B.) ...................................................................................... 101
19. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 729/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfassung des gesundheitlichen Zustandes von jungen Frauen in Österreich (416 d.B.) 101
RednerInnen:
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 101
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 103
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 104
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 105
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 106
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .......................................................... 107
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (tatsächliche Berichtigung) ........................ 109
Kira Grünberg ............................................................................................................. 109
Sabine Schatz ............................................................................................................. 110
Heike Grebien ............................................................................................................. 112
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 113
Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Altersdiskriminierung bei Brustkrebsvorsorgeuntersuchung für Frauen über 69 Jahren“ – Annahme (111/E) ................................................................................................ 102, 114
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zügige und vollständige Umsetzung des ,Aktionsplans Frauengesundheit‘“ – Annahme (112/E) ................................................................................................................. 111, 114
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 414 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Frauengesundheit: Brustkrebsfrüherkennung während der Corona-Krise“ (110/E) 113
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 415 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen“ (113/E) 114
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 416 d.B. ..................................................... 114
Gemeinsame Beratung über
20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 885/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend 360.- Euro Sonderzahlung für alle Familien, die im Jahr 2020 familienbeihilfenanspruchsberechtigt waren (424 d.B.) 114
21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung des Fixkostenzuschusses (425 d.B.) .................................................................................. 114
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung (426 d.B.) .............................................................................. 114
RednerInnen:
Petra Wimmer ............................................................................................................. 114
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 116
Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 117
Barbara Neßler ............................................................................................................ 119
Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 120
Michael Bernhard ....................................................................................................... 121
Maximilian Köllner, MA .............................................................................................. 123
Maria Großbauer ......................................................................................................... 123
Norbert Sieber ............................................................................................................ 124
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „partizipative und transparente Erstellung der Kinderkostenstudie“ – Ablehnung 115, 126
Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder“ – Ablehnung 118, 126
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 424 und 425 d.B. ............................. 126
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 426 d.B. hinsichtlich des Antrages 115/A(E) 126
Ablehnung der dem schriftlichen Ausschussbericht 426 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung“ ................................................. 126
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 956/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (438 d.B.) 126
24. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 784/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich (439 d.B.) .................................................................................................... 126
25. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 848/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der telefonischen Krankschreibung für alle (437 d.B.) ............................................................................. 127
RednerInnen:
Philip Kucher .............................................................................................................. 127
Gabriela Schwarz ....................................................................................................... 128
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 128
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (tatsächliche Berichtigung) .................................... 130
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 130
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 131
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 132
Mag. Gerald Loacker (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 133
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 133
Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................... 134
Annahme des Gesetzentwurfes in 438 d.B. ................................................................ 135
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 439 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich“ (114/E) 135
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 437 d.B. ..................................................... 135
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 906/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Pensionsanpassung (451 d.B.) ............................................................................................................................. 136
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 194/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten (452 d.B.) .......................................................... 136
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Corona-bedingte Kurzarbeit darf nicht zu Nachteilen bei Schwerarbeitspension führen! (453 d.B.) ............................................ 136
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 947/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsreform im Sinne der Folgegenerationen (454 d.B.) ...................................................................................... 136
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 958/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (455 d.B.) .................... 136
RednerInnen:
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 137
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 139
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 140
Christoph Zarits .......................................................................................................... 141
Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 144
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 144
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 145
Bundesminister Rudolf Anschober ......................................................................... 146
Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................... 147
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 148
Claudia Plakolm .......................................................................................................... 148
Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 150
Peter Wurm ................................................................................................................. 150
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 152
Yannick Shetty ............................................................................................................ 165
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA .......................................................................... 167
Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 167
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 168
Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 169
Dietmar Keck .............................................................................................................. 170
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 171
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frühstarterbonus“ – Annahme (115/E) ...................... 143, 198
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 451, 452, 453 und 454 d.B. .................. 195
Annahme des Gesetzentwurfes in 455 d.B. (namentliche Abstimmung) .................... 195
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung .................................... 196
31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 965/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Zuwanderung in unser Sozialsystem (456 d.B.) ............................................................................................... 174
Rednerin:
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 175
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 456 d.B. ..................................................... 198
Gemeinsame Beratung über
32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 496/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (457 d.B.) ............................... 176
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 713/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Nettoersatzrate beim Bezug des Arbeitslosengeldes (COVID-19-Maßnahme) (458 d.B.) ........................... 176
34. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 957/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (459 d.B.) ........................ 176
RednerInnen:
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 176
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 177
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 179
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 180
Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher .............................................. 181
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 457 und 458 d.B. ............................. 198
Annahme des Gesetzentwurfes in 459 d.B. ................................................................ 198
35. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, sowie über den
Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (460 d.B.) ............................................................................................................................. 181
RednerInnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 182
Tanja Graf .................................................................................................................... 183
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 185
Mag. Christian Ragger ............................................................................................... 187
Barbara Neßler ............................................................................................................ 188
Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher .............................................. 188
Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 190
Petra Wimmer ............................................................................................................. 192
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 193
Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung“ – Annahme (116/E) . 191, 200
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken“ – Ablehnung 194, 200
Annahme des Gesetzentwurfes in 460 d.B. ................................................................ 199
36. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (450 d.B.) ............................................................................................................................. 200
RednerInnen:
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 200
Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................... 201
Christian Ries ............................................................................................................. 202
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................. 202
Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 204
Mag. Corinna Scharzenberger .................................................................................. 207
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 208
Walter Rauch .............................................................................................................. 209
Bundesminister Rudolf Anschober ......................................................................... 209
Annahme des Gesetzentwurfes in 450 d.B. ................................................................ 211
37. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (411 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle) (418 d.B.) .............. 211
RednerInnen:
Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 212
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 212
Christian Hafenecker, MA .......................................................................................... 212
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 213
Annahme des Gesetzentwurfes in 418 d.B. ................................................................ 230
38. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 758/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Fahrradinfrastruktur als Konjunkturmotor (419 d.B.) ...................................................................................................................... 216
RednerInnen:
Joachim Schnabel ...................................................................................................... 216
Lukas Hammer ............................................................................................................ 217
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 219
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ............................................................. 220
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 419 d.B. hinsichtlich des Antrages 758/A(E) 231
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 419 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Weiterführung der Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm für die Erhöhung des Anteils aktiver Mobilität am österreichischen Mobilitätsmix“ (117/E) .................................................. 231
39. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für „Taxi-Lenker“ (420 d.B.) ............................................................................................... 221
RednerInnen:
Christian Hafenecker, MA .......................................................................................... 221
Andreas Ottenschläger .................................................................................... 225, 229
Alois Schroll ............................................................................................................... 225
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 225
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 226
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Personenbeförderungsgewerbe – Nein zur Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes“ – Ablehnung ............................ 223, 231
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Liberalisierung Taxi- und Mietwagengewerbe“ – Ablehnung .......... 227, 231
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 420 d.B. ..................................................... 231
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (964/A) ..................... 231
RednerInnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 231
Irene Neumann-Hartberger ....................................................................................... 232
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 232
Zuweisung des Antrages 964/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 233
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu Social-Scoring-Systemen (1063/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung der islamistischen Praxis der „Jungfräulichkeitszertifikate“ (1064/A)(E)
Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundessportakademiengesetz und IQS-Gesetz geändert werden (1065/A)
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volle Entschädigung und Arbeitsplatzgarantie für alle Unternehmen statt Überförderung für einige wenige (1066/A)(E)
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen der Coronakrise auf Pension und Kinderbetreuungsgeld von Selbstständigen wirkungsvoll abfedern (1067/A)(E)
Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dramatische menschenrechtliche Situation für Armenier infolge des bewaffneten Konfliktes um Bergkarabach (1068/A)(E)
Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gelingende Integration – langfristige Dialogförderung zwischen Glaubensgemeinschaften (1069/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1070/A)
Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle Situation in der Westsahara (1071/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) geändert wird (Bundesgesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) (1072/A)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend partizipative und transparente Erstellung der Kinderkostenstudie (1073/A)(E)
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona Maßnahmenpaket für die Zukunft unserer Kinder (1074/A)(E)
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona Maßnahmenpaket für die Sicherheit an Schulen und Kindergärten (1075/A)(E)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Laptops für Schüler*innen (1076/A)(E)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zwangssterilisationen in den USA (1077/A)(E)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfolgung von Stall- und Hofeinbrüchen (1078/A)(E)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette (1079/A)(E)
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Loacker, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg (1080/A)(E)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder (1081/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken (1082/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1083/A)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Basisabgeltung für Bundesmuseen, Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater ab 2021 (1084/A)(E)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend berufsbegleitendes dreijähriges Kolleg für Elementarpädagogik an der Bafep Mureck (1085/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (Verfassungsgesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) (1086/A)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umfassende Landesverteidigung als Bestandteil der Allgemeinbildung (1087/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ankauf der vom Land Niederösterreich übernommenen und eingestellten Nebenbahnen (1088/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (1089/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (1090/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (1091/A)(E)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise (1092/A)(E)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise (1093/A)(E)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Budgetmittel für eine Nationale Taskforce „Covid-19-Evidenz“ (1094/A)(E)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Budgetmittel für Schulschließungs- und Lockdown-Verlierer (1095/A)(E)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Budget für islamischen Fundamentalismus an den Universitäten (1096/A)(E)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf die Österreichische Hagelversicherung (1097/A)(E)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise (1098/A)(E)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von gemeinnützigen Studierendenwohnheimen (1099/A)(E)
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung von Studienbeiträgen für das Sommersemester 2020 (1100/A)(E)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktuelle Situation in Äthiopien (1101/A)(E)
Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (1102/A)
Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (1103/A)
Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1104/A)
August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1105/A)
Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (1106/A)
Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (1107/A)
Martina Diesner-Wais, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert wird (1108/A)
Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Internationale
Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – COVID-19-StMG) (1109/A)
Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden (1110/A)
Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden (1111/A)
Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden (1112/A)
Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert werden (1113/A)
Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG), das Bundesgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981), das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz) und das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert werden (1114/A)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sommerschule für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen (1115/A)(E)
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von autonomen Waffensystemen ohne menschliche Kontrolle („Killer-Robotern“) (1116/A)(E)
Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheit von Journalisten, insbesondere Journalistinnen (1117/A)(E)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (1118/A)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfs zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1119/A)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden (1120/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4160/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4161/J)
Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Weisungen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie (4162/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4163/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4164/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4165/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4166/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4167/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4168/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4169/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4170/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4171/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4172/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4173/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4174/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend AuslandsbeamtInnen und Steuerfreiheit von EU-Taggeldern (4175/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Befremdliche Jobausschreibung (4176/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BKA (4177/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMSGPK (4178/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMBWF (4179/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMDW (4180/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMEIA (4181/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMF (4182/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMI (4183/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMJ (4184/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMKÖS (4185/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMKUEMIT (4186/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMLV (4187/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMLRT (4188/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Kosten für Belohnungen und Leistungsprämien im BMAFJ (4189/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4190/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4191/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4192/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4193/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4194/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4195/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4196/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4197/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4198/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4199/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4200/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4201/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So-ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4202/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend „Union der Gleichheit“ – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union 2020-2025 (4203/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Studie „Zielland Österreich“ (4204/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verstärkte Verteilung von Asylwerber_innen in die Bundesländer (4205/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Falsche Informationen Nachfolgeanfrage (4206/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Sonderfinanzierungspakete Bundesheer (4207/J)
Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend der Vereinbarkeit der Sporthilfegala 2020 mit COVID-19-SchuMaV (4208/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verkaufseinschränkung bei CPA-Masken zugunsten des öffentlichen Bereichs (4209/J)
Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beitragsrückstände der DienstgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen im Jahr 2019 (4210/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 41-46 (4211/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 37-40 (4212/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 32-36 (4213/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 28-31 (4214/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 23-27 (4215/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 19-22 (4216/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 14-18 (4217/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Hospitalisierungszahlen KW 9-13 (4218/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 41-46 (4219/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 37-40 (4220/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 32-36 (4221/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 28-31 (4222/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 23-27 (4223/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 19-22 (4224/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 9-13 (4225/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Clustersetting Kalenderwoche 14-18 (4226/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Entschädigung bzw. Rente von Kirchenmissbrauchsopfern (4227/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „0 Lehren aus dem ersten Lockdown – Amazon, McDonalds und Starbucks sind neuerlich die vermutlich größten Profiteure der sogenannten ,Wirtschaftshilfen‘ der Regierung“ (4228/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsplatzvernichtung durch früheren Ladenschluss (4229/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend fehlende Covid-19-Fehltestungsstrategie und Fehltestungsstatistik (4230/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Druck auf Schulkinder auf Grund von Covid-Maßnahmen (4231/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend den Verkauf von Polypropylen-Babyflaschen (4232/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend fortgesetzter Untätigkeit von Rudolf Anschober als Konsumentenschutzminister gegen Online-Reiseportale (4233/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 107. Verordnung des Landeshauptmanns vom 23. Oktober 2020, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Tirol geändert wird (4234/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Verstrickungen zwischen der Partei „Die Grünen“ und der Muslimbruderschaft (4235/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Wartezeit für Covid-Tests soll Arbeitgeber bezahlen (4236/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verstrickungen zwischen der Partei „Die Grünen“ und der Muslimbruderschaft (4237/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend dauerhafte finanzielle Basis-Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation 2021 (4238/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend fortgesetzter Untätigkeit von Rudolf Anschober als Konsumentenschutzminister gegen Amazon und Co (4239/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 62. Verordnung: Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 (4240/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Suizidrate bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (4241/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Ermittlungen im islamischen Umfeld an den Universitäten (4242/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Arbeitslose sollen Contact-Tracer werden (4243/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend fortgesetzter Untätigkeit von Rudolf Anschober als Konsumentenschutzminister gegen Altersdiskriminierung bei Bankinstituten (4244/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19 Verordnung und der Umgang mit Schwangeren (4245/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Fahrverbot für LKW bei zweitem Lockdown (4246/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Stundung von Steuern, Abgaben und Gebühren (4247/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend sexueller, physischer und psychischer Gewalt gegenüber Senioren (4248/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ausstehende Vertragsverlängerung bei der ÖBB (4249/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 67. Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland (4250/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Investitionsprämien im Ökologisierungsbereich (4251/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zunahme von Krebserkrankungen bei Frauen und Männern (4252/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Strafen durch Beförderungsunternehmen im öffentlichen Personenverkehr (4253/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Strafen durch Beförderungsunternehmen im öffentlichen Personenverkehr (4254/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Betreuungsverhältnis und Arbeitsklima in Österreichs Justizanstalten (4255/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Lehrgang Cybersecurity MilAk (4256/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Rolle der Finanzprokuratur bei der Beschaffung neuer Hubschrauber (4257/J)
Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Zulassung der Kraftstoffsorte E10 in Österreich (4258/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafprozess gegen Dr. Eduard Lopatka – Kette der seltsamen Ereignisse reißt nicht ab“ (4259/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuermillionen für Wettanbieter und Betreiber von Glücksspielautomaten (4260/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schüsse bei Flucht eines Häftlings in St. Pölten (4261/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 104. Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 23. Oktober 2020, mit der die Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird (4262/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bundesfinanzgesetz 2021 – UG 21: Wirkungsziel 1: Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen (4263/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einsatz von Pfefferspray in österreichischen Justizanstalten (4264/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend diskriminierende COVID-19-Mund-Nasenschutz-Maskenpflicht (4265/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Stofftiere als Gefahrenquelle für Kinder (4266/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend dauerhafte finanzielle Basis-Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation 2021 (4267/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI-Sonderprojekte im Zusammenhang mit COVID-19 (4268/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend budgetäre und sachpolitische Einbindung der Konsumentenschutzsektion in die Covid-29-Krisenbewältigung (4269/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Informationsprojekte zum Thema COVID-19 und Konsumentenschutz 2020 und 2021 (4270/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend budgetäre Wirkungsziele generell und Sachpolitik Konsumentenschutz 2021 (4271/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend AMS-Unterstützung an den Terroristen Kujtim F. (4272/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Bosnier 2019 und 2020 (4273/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Kosovaren 2019 und 2020 (4274/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Somalier 2019 und 2020 (4275/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Nordmazedonier 2019 und 2020 (4276/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Albaner 2019 und 2020 (4277/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Türken 2019 und 2020 (4278/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Syrier 2019 und 2020 (4279/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Afghanen 2019 und 2020 (4280/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Tunesier 2019 und 2020 (4281/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Südafrikaner 2019 und 2020 (4282/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Nigerianer 2019 und 2020 (4283/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Äthiopier 2019 und 2020 (4284/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Ukrainer 2019 und 2020 (4285/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Algerier 2019 und 2020 (4286/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Ghana 2019 und 2020 (4287/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Marokkaner 2019 und 2020 (4288/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Beschäftigung von und AMS-Unterstützung an Kenianer 2019 und 2020 (4289/J)
Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Kosten für externe BeraterInnen in den ersten drei Quartalen 2020 (4290/J)
Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Corona-Teststrategien „Safe A“ und „Sichere Gastfreundschaft“ (4291/J)
Anfragebeantwortung
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3447/AB zu 3441/J)
Beginn der Sitzung: 9.12 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Sitzung ist eröffnet. Ich darf Sie recht herzlich begrüßen, auch die Vertreterinnen und Vertreter der Journalistik sowie die Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten. (Abgeordnete von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS tragen Mund-Nasen-Schutzmasken mit dem Schriftzug „Orange the World“, Abgeordnete aller Fraktionen tragen orange Anstecker, auf denen eine blaue Hand sowie die Aufschrift „Stoppt die Gewalt an Frauen“ zu sehen sind.)
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Mag. Michael Hammer, Klaus Köchl, Bedrana Ribo, MA und Süleyman Zorba.
Kollege Leichtfried, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es möglichst ruhig zu sagen: Was heute hier stattfindet, ist meines Erachtens eine Verhöhnung der parlamentarischen Demokratie. Es ist eine Verhöhnung der parlamentarischen Demokratie, wenn ein Gesetz spät am Abend eingebracht wird – ein Gesetz, das erst in einem Jahr und einigen Monaten gelten wird, ein Gesetz, das Menschen, die nichts verbrochen haben, außer hart gearbeitet zu haben, ihre Pension raubt, ein Gesetz, das einige Alibimaßnahmen vorsieht, die das irgendwie verschleiern sollen, ein Gesetz, das generell – und dazu ist bei all den Showpressekonferenzen nichts angekündigt worden – alle Pensionen senkt. Ein Gesetz so einzubringen, geschätzte Damen und Herren, ist eine Verhöhnung unseres Hauses, eine Verhöhnung des Nationalrates. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abgeordnete der SPÖ halten Tafeln mit Aufschriften wie „45 Jahre sind genug“, „Pensionsraub stoppen! 45-Jahre-sind-genug.at“, „Wer arbeitet darf nicht der Dumme sein! 45-Jahre-sind-genug.at“ und „Leistung muss sich lohnen! 45-Jahre-sind-genug.at“ in großen weißen Lettern auf rotem Hintergrund in die Höhe.)
Ich spreche jetzt gemäß den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung nicht vom Inhalt.
Wir hatten gestern am Abend noch eine sehr interessante Debatte zu diesem Thema, eine inhaltlich interessante Debatte, und ich habe zum Beispiel Herrn Koza sehr interessiert zugehört – es war auch sehr laut. Ich frage Sie aber etwas, Herr Koza – Sie sind ja Gewerkschafter gewesen –: Was hätten Sie als Gewerkschafter zu einem Gesetz gesagt (Abg. Steinacker: Zur Geschäftsordnung! – weitere Rufe bei der ÖVP: Zur Geschäftsordnung!), das die Interessen der Menschen massiv betrifft, bei dem aber die Gewerkschaften nicht mitreden können, die NGOs nicht mitreden können, die Zivilgesellschaft nicht mitreden kann, weil es keine Begutachtung gibt, weil es keinen Ausschuss gibt, weil es eine Nacht-und-Nebel-Aktion ist?
Herr Präsident, Sie sind Präsident dieses Hauses, Sie sind Präsident des Nationalrates! Ich fordere Sie auf, Maßnahmen zu setzen, damit das hier nicht auf solche Art betrieben wird. Das geht so nicht! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
Ich habe verstanden, dass in der Zeit, als die Krisengesetze zur Covid-Situation gekommen sind, manches schnell gehen musste.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen, die Taferln nach 30 Sekunden wieder zu senken? – Zudem ersuche ich Sie, zur Geschäftsordnung zu sprechen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (fortsetzend): Ich habe verstanden, dass damals nicht alle Usancen des Hauses eingehalten werden konnten. Ein Gesetz aber, das erst in einem Jahr gelten wird, auf solche Art in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchzupeitschen, ist eine Frechheit, Herr Präsident! (Die Abgeordneten Haubner und Steinacker: Zur Geschäftsordnung! – Weitere Rufe bei der ÖVP: Das ist eine Geschäftsordnungsdebatte!) Ich fordere Sie auf, das als Nationalratspräsident nicht zu dulden! Das geht so nicht! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
9.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Abgeordneter Schnedlitz, bitte.
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich Kollegen Leichtfried nur anschließen. Wenn es um ein so weitgreifendes Gesetz geht, das die fleißigen Österreicherinnen und Österreicher trifft, dann kann man nicht die Vorbereitung, die Breite, die es bräuchte, so ausschließen.
Zu Ihrem Argument, das in der Debatte vorgebracht wurde, bei der Einführung der Hacklerpension habe es das auch nicht gegeben, muss ich Ihnen schon ganz ehrlich sagen: Wenn man der Bevölkerung etwas gibt und etwas Gutes tut, dann ist es nicht schlecht, wenn man sich beeilt. (Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!) Wenn man aber der Bevölkerung etwas nimmt, wie jetzt die Hacklerpension, dann müssen die Betroffenen die Möglichkeit haben, dass sie sich breit äußern. Es braucht deshalb eine Ausschussvorberatung und nicht so eine Nacht-und-Nebel-Aktion! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.) Es muss die Möglichkeit geben, dass klar herauskommt, was sich ganz Österreich denkt: 45 Jahre sind genug!
9.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Ersten sind das keine Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. – Das sei aber einmal dahingestellt, das werden wir auch einmal zu beraten haben.
Wenn jetzt gesagt wird, dass das zu schnell geht, so erinnere ich diese beiden Parteien, SPÖ und FPÖ, an den 19. September 2019, als am Vormittag ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, der am Abend abgestimmt wurde – mit Fehlern und mit Dingen, die vergessen wurden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben den Antrag gestern am späten Nachmittag übermittelt. Sie brauchen uns nicht zu erklären, was es heißt, dass man einen Abänderungsantrag rechtzeitig einbringt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wünscht noch jemand das Wort zur Geschäftsbehandlung? – Bitte, Herr Abgeordneter Leichtfried, noch einmal zur Geschäftsbehandlung.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Das, was Herr Kollege Wöginger jetzt gesagt hat, hat mich motiviert, mich noch
einmal zu Wort zu melden. Es gibt einen wesentlichen Unterschied: Das letzte Mal habt ihr dann zugestimmt! Das war dann also nicht das Problem, denn ihr habt dem zugestimmt. Das muss man auch einmal ganz offen sagen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Ah-Rufe bei der ÖVP.)
Herr Präsident, aus diesem Grund und aufgrund dessen, was ich vorhin gesagt habe, stelle ich den Antrag, den Bericht 455 der Beilagen, TOP 30, gemäß § 49 GOG von der Tagesordnung abzusetzen. Das ist das Einzige, was man damit tun soll. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abgeordneten Steinacker. – Ruf bei der ÖVP: Hörts einmal mit den Lügen auf! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
9.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Klubobmann Wöginger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Es tut mir leid, dass ich die Geschäftsordnung da strapazieren muss, aber man müsste eigentlich von einem stellvertretenden Klubvorsitzenden verlangen können, dass er die ganze Wahrheit ans Tageslicht bringt. Dazu müsste ein gewählter Volksvertreter eigentlich in der Lage sein. (Widerspruch bei der SPÖ.) Er bringt es leider nicht zusammen, denn – und jetzt hören Sie zu! – Sie haben am 19. September 2019 einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem Sie dem Pensionssystem die Nachhaltigkeit genommen haben. Diesen haben Sie am Vormittag eingebracht, und am Abend wurde mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2020 darüber abgestimmt. Dieses Gesetz war nämlich offen und ist im Parlament vorgelegen.
Wir haben den Abänderungsantrag, in dem diese Regelungen abschlagsfrei gestellt wurden, abgelehnt; in dritter Lesung aber haben wir zugestimmt, weil wir unseren Pensionistinnen und Pensionisten auch eine Pensionserhöhung vergönnt haben. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kassegger: Also habt ihr zugestimmt!)
9.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Redner: Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Frage der Abschlagsfreiheit von Frühpensionen bei 540 Beitragsmonaten ist im Arbeits- und Sozialausschuss in den vergangenen Monaten mehrfach und breit diskutiert worden. (Abg. Leichtfried: Es geht ja um ...!) Mehrere Anträge zu diesem Thema sind im Ausschuss vorgelegen, und alle Fraktionen haben dazu ausführlich Stellung genommen und alle Argumente in voller Breite ins Treffen geführt, sodass niemand darüber überrascht sein kann, welche Fraktion in dieser Frage welches Ansinnen hat, und auch niemand darüber überrascht sein kann, dass dieser Antrag heute auf der Tagesordnung steht. Die Überraschung des Kollegen Leichtfried muss ich daher als eine gespielte annehmen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Scherak. – Abg. Wöginger: Gerald, willst du wieder zu uns?)
Ich bitte daher darum, dass wir in die Tagesordnung eingehen und mit der Sitzung fortfahren. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abg. Maurer.)
9.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben den Antrag von Abgeordnetem Leichtfried gehört. Der Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 30 braucht eine
Zweidrittelmehrheit, und eine Absetzung kann vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen werden.
Gibt es dazu noch eine Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Absetzung des Punktes 30 von der Tagesordnung.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Zweidrittelmehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Auf der Tagesordnung bleibt der Punkt so, wie sie beschlossen wurde.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich hoffe, wir können jetzt eine einheitliche Meinung zum Ausdruck bringen; es geht um die Kampagne „Orange the World“. Auf Ihren Plätzen liegen die Masken (eine Mund-Nasen-Schutzmaske mit dem Schriftzug „Orange the World“ zeigend) sowie ein Informationsschreiben: Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, die Kampagne geht bis zum 10. Dezember. Wir haben uns schon in den vergangenen Jahren dieser Aktion angeschlossen, und es ist auch gestern bei allen Fraktionen zum Ausdruck gekommen, dass eine große Einmütigkeit des Parlaments herrscht, da an einem Strang zu ziehen.
Das wollen wir auch der Öffentlichkeit so vermitteln. Daher würde ich Sie bitten, dass Sie heute als Zeichen der Solidarität diese Maske tragen oder den Button anstecken. Das würde uns freuen. Ich tue das sehr gerne. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 4160/J bis 4291/J
2. Anfragebeantwortung: 3447/AB
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird (466 d.B.)
Ausschuss für Familie und Jugend:
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (483 d.B.)
Finanzausschuss:
Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds (465 d.B.)
COVID-19-Transparenzgesetz (468 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (474 d.B.)
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (469 d.B.)
Justizausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden (478 d.B.)
Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG (481 d.B.)
Sportausschuss:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird (482 d.B.)
Umweltausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidproduktegesetz geändert werden (467 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG-Novelle 2020) geändert werden (472 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem ein Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das IQS-Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden (479 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird (480 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (462 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird (463 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (464 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (470 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (473 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird (477 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 geändert wird (471 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (475 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden (476 d.B.)
*****
Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Hafenecker beantragt hat, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 896/A eine Frist bis zum 7. Dezember 2020 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
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Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung, so wie immer, von ORF 2 bis 13 Uhr, von ORF III bis 19.15 Uhr und anschließend in der TVthek übertragen wird.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3, 4 bis 7, 13 bis 15, 17 bis 19, 20 bis 22, 23 bis 25, 26 bis 30 sowie 32 bis 34 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Vereinbarungsgemäß finden die Abstimmungen jeweils am Ende der Verhandlungen über alle Vorlagen eines Ausschusses statt. Darüber hinaus kann die Sitzung vor den Abstimmungen kurz von den Präsidenten unterbrochen werden, wenn es die Klubobleute wünschen. Wir werden dahin gehend fragen und uns auch an die Abmachung halten.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Heute stehen 8,5 „Wiener Stunden“ zur Verfügung, das heißt für die ÖVP 166, für die SPÖ 115, für die FPÖ 94, für die Grünen 85 sowie für die NEOS 68 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 34 Minuten, die Redezeit pro Debatte maximal 5 Minuten.
Wir dürfen gleich zur Abstimmung über die Redezeiten kommen.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Somit gehen wir gleich in die Tagesordnung ein.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (344 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden (427 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 697/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ethikunterricht für alle (428 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 927/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung (433 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf Herrn Bundesminister Faßmann herzlich in unserem Haus begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren einen Antrag der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, weil wir einen Ethikunterricht für alle wollen, und dies wurde im Unterrichtsausschuss abgelehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die beste Bildung für alle unsere Kinder, und dabei kein Kind zurückzulassen: Das ist unser sozialdemokratischer Zugang. Darum ist in Wien die verschränkte Ganztagsschule gratis, und darum werden wir mit den NEOS in den nächsten Jahren zehn neue Standorte eröffnen.
Die NEOS als die wirklich bürgerliche Partei wissen, dass Bildung zentral ist und dass man jedes Kind mitnehmen muss – nicht spalten, segregieren, abwerten. Von der schwarz-grünen Regierung kann man das leider nicht sagen. Sie trennen weiterhin unsere Kinder nach Klassen und in Klassen. Zum Beispiel gibt es noch immer diese unsäglichen schwarz-blauen Deutschförderklassen. Sie werden keinen Experten finden, der das gut findet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt wollen Sie mit diesem Schrumpfethikunterricht noch mehr trennen. Ethik wird zu einer Bestrafung für jene, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder atheistisch sind. Das ist nicht im Sinne der Idee. Ethikunterricht soll für alle in der Klasse sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Es soll eine Werkstatt für das Zusammenleben sein, wo unsere Kinder miteinander Pluralität und verschiedene Positionen kennenlernen und auch damit umgehen lernen.
Unsere Welt wird immer vielfältiger und pluraler, mit verschiedenen Herkünften und auch Religionsbekenntnissen, und gerade deshalb braucht es Räume, in denen man gemeinsam und miteinander den Umgang mit Pluralität und Vielfalt lernt. Wir SozialdemokratInnen bestehen nach wie vor, auch wenn es abgelehnt wurde, auf einem Ethikunterricht für alle. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
9.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Yılmaz, ich kann Ihren Gedanken nachvollziehen. Dieser Gedanke wird zum Beispiel in laizistischen Staaten wie Frankreich auch tatsächlich begrüßt. Ich erinnere an einen Artikel von Pascal Bruckner in der „Neuen Zürcher Zeitung“, in dem er festgestellt hat, dass die Laizität gleichsam die Möglichkeit darstellt, ein attraktives, freies Leben zu führen – nicht durch Religionen und insbesondere nicht durch fundamentalistische Religionen gebunden. Trotzdem glaube ich, dass das Modell, das wir hier präsentieren, Vorzüge hat.
Zwei Punkte möchte ich erwähnen. Erstens besteht ein Vorzug darin, dass ein Religionsunterricht, der bei uns im schulischen Rahmen erfolgt, tatsächlich in der Schule stattfindet und nicht außerhalb der Schule, denn dieser Gefahr sieht sich ein laizistischer Staat wie Frankreich ausgesetzt. Genau das wollen wir bei bestimmten Religionen, die außerdem fundamentalistische Tendenzen in sich tragen, nicht haben. – Das ist der eine Punkt. (Beifall bei der ÖVP.)
Der andere Punkt ist grundsätzlicher, ja, wenn Sie so wollen, philosophischer Natur. Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder Mensch ist irgendwie gläubig. Giordano Bruno glaubte an die Natur, und bis heute gibt es Menschen, die an die Natur glauben. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Lenin glaubte an die Geschichte, ein Vorgänger von Bürgermeister Ludwig glaubt an den Gott Bacchus. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Jeder Mensch ist irgendwie gläubig. (Zwischenruf des Abg. Zanger. – Heiterkeit bei der FPÖ.)
Es gibt gewisse Glaubensweisen, bei denen man sich als Religionsgemeinschaft zusammenfindet. Der Glaube selbst ist privat, der geht den Staat überhaupt nichts an, aber die Religionsgemeinschaft steht natürlich in der Öffentlichkeit, und da muss eine Beziehung zum Staat hergestellt werden. Der Staat soll sich zu dieser Religionsgemeinschaft stellen. Österreich ist ein religionsfreundlicher und zugleich auch ein religionsneutraler Staat, aber er möchte, dass den Religionen gleichsam auch die richtige Reverenz entgegengebracht wird, was bei jenen Religionen, die wir als Religionsgemeinschaften anerkennen, sehr gut ist. Darum wollen wir, dass der Religionsunterricht bleibt. Würden wir einen Ethikunterricht für alle einführen, würde sofort das Ockham’sche Messer zuschneiden, und die Religionsunterrichtsstunden wären einfach weg – bis auf diejenigen, die in den Hinterhöfen stattfinden.
Darum wollen wir auch denjenigen, die sich einer Religionsgemeinschaft zugehörig fühlen, eine Möglichkeit geben, über diese Religion von Leuten zu lernen, die diese auch authentisch vertreten – nicht missionarisch, sondern den Idealen der Aufklärung verpflichtet. Darum ist es gut, dass wir denjenigen, die das nicht wollen, als Kompensation diesen Ethikunterricht anbieten können – wobei es, meine sehr verehrten Damen und Herren, so sein muss, dass dieser Ethikunterricht natürlich auch ein hohes Niveau besitzen muss. Es geht darum, die Frage: Was soll ich tun?, im Kontext zu: Was kann ich wissen?, und: Was darf ich hoffen?, zu sehen und nicht irgendeinen Ethikunterricht zu betreiben, bei dem es in Wirklichkeit nur darum geht, ein zeitgeistkonformes Verhalten zu predigen. Das muss tiefer gehen.
Ich darf Ihnen berichten: Es wurde bei diesem Ethikunterricht zudem mitberücksichtigt, dass wir die Ausbildung sehr gut vorbereitet haben. Ich darf hier namentlich Konrad Paul Liessmann erwähnen, der wirklich dafür einsteht, dass dieser Ethikunterricht von gut ausgebildeten Professorinnen und Professoren durchgeführt werden kann. Wir können also darauf vertrauen, dass auf Augenhöhe mit dem Religionsunterricht unterrichtet wird. Ja, wir können sogar darauf vertrauen, dass dies in Gemeinschaft geschieht – manchmal in freundschaftlicher Auseinandersetzung. Das ist auch sehr gut so, denn um die Vielfalt geht es.
Wenn Sie Lessings Ringparabel gelesen haben, dann wissen Sie: Es gibt mehrere Ringe, und Lessing war nicht der Meinung, dass man diese verschiedenen Ringe zu einem großen Ring zusammenschmelzen sollte, sondern es sollten mehrere Ringe sein, von denen man nicht weiß, welcher der wirklich wahre ist. „Nathan der Weise“ ist, nebenbei gesagt, ein Buch, das auf dem Index Librorum Prohibitorum gewesen ist. Aus gutem Grunde lesen wir es daher natürlich, weil wir der Aufklärung verpflichtet sind.
Das ist also sozusagen das Ziel des Ethikunterrichtes. Wenn ich jetzt den Namen von Konrad Paul Liessmann erwähne (Zwischenruf des Abg. Kassegger), darf ich vielleicht
noch ganz kurz andeuten, dass er vor Kurzem einen wunderbaren Artikel zu den Schulschließungen geschrieben und damit all das, was hier von sogenannten Bildungsexperten gesagt worden ist, entlarvt hat. (Abg. Scherak: Ich dachte, die Schulen sind nicht geschlossen! – Ruf: „Sogenannten“!) – Die sogenannten Schulschließungen, ganz richtig, ja, ja, Sie haben vollkommen recht, Herr Kollege, ich danke Ihnen vielmals dafür. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz. – Abg. Scherak: Ach so!)
Eine weitere Bemerkung darf ich noch machen, weil Frau Kollegin Hammerschmid gestern etwas über Herrn Drosten gesagt hat, heute aber im „Kurier“ steht, dass es gar nicht so war (Ah-Rufe bei der ÖVP – Abg. Meinl-Reisinger: Ein bisschen Überheblichkeit!): Also nicht nur, dass Sie hergehen und sagen: Vertrauen Sie unseren Expertinnen und Experten!, Sie hören ihnen nicht einmal zu. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Ach Gott, Sie hören ihnen nicht zu!) Also das ist wirklich wahnsinnig spannend. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Kollegin Hammerschmid, kommen Sie mir nie mehr wieder mit den Expertinnen und Experten! Im Vergleich zu Ihnen ist Tartuffe ein Heiliger – und so bin ich wieder zur Religion zurückgekehrt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Völlig niveaulos!)
9.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzter Herr Bundeskanzler, der Sie nicht hier sind, aber ich weiß, dass die Damen und Herren Abgeordneten von der ÖVP Ihnen das jetzt ausrichten werden: Herr Bundeskanzler (eine Tafel mit der Aufschrift „Schulen wieder aufsperren!!!“ auf das Rednerpult stellend), sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)
All die wichtigen Punkte, die wir hier jetzt debattieren und debattieren müssen, sind doch nur peripher, weil die Situation an unseren Schulen, die Situation rund um unsere Kinder derzeit eine katastrophale ist. Wir beschließen jetzt zwar einen Ethikunterricht – einen Ethikunterricht, von dem wir Freiheitliche immer gesagt haben, dass wir ihn wollen; wir haben ihn 2017 auch noch ins Regierungsprogramm mit der ÖVP hineinverhandelt – an den Oberstufen für jene, die sich vom Religionsunterricht abmelden. Das ist auch das, was wir heute mitbeschließen werden.
Wir haben außerdem einen eigenen Antrag eingebracht, in dem es darum geht, dass wir einen Sexualkundeunterricht an den Schulen haben wollen, der altersgerecht ist, der weltanschaulich neutral ist und der ohne schulfremde Pädagogen durchgeführt wird, sodass die ausgebildeten Lehrer und Lehrerinnen, die ausgebildeten Pädagogen diesen Unterricht an den Schulen durchführen.
Wenn ich aber, wie gesagt, daran denke, wie es unseren Kindern zurzeit geht, dann rücken diese Themen völlig in den Schatten. Ich darf nur noch einmal die Zahlen von gestern in Erinnerung rufen. Wie wir gehört haben, ist der Anteil jener Kinder, die Angstzustände haben, die um ihre Zukunft fürchten, die sich davor fürchten, dass ihre Eltern vielleicht den Job verlieren könnten, um 220 Prozent gestiegen. Kinder mit Schlafstörungen – da ist der Anteil um 240 Prozent gestiegen. Ganz dramatisch ist die Entwicklung im Zuge der Krise bei jenen Kindern, die Suizidgedanken entwickeln. Da ist der Anteil um 54 Prozent gestiegen. Das ist die Situation, in der sich unsere Kinder befinden.
Herr Bundeskanzler, schließen Sie die Schulen nicht – öffnen Sie die Schulen, sperren Sie die Schulen auf! (Beifall bei der FPÖ. – Abgeordnete der FPÖ zeigen Tafeln mit der Aufschrift „Schulen wieder aufsperren!!!“ und „Keine Maskenpflicht im Unterricht“ sowie
eine Tafel, auf der ein Foto von Bundeskanzler Kurz und ein Gemälde, das Niccolò Machiavelli darstellt, nebeneinander abgebildet sind.)
Sie wissen ganz genau, Herr Bundeskanzler – ich sage das auch Ihnen, Herr Bundesminister Faßmann weiß das auch –: Die Schulen sind nicht die Treiber des Infektionsgeschehens. Kinder stecken sich seltener an, und Kinder stecken auch seltener andere Menschen an. Das ist ein guter Grund, unsere Kinder wieder in ein sozial geordnetes, in ihr normales, gewohntes Leben zurückzuführen. Herr Bundeskanzler, sperren Sie die Schulen auf! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie kurz unterbrechen, Herr Abgeordneter? – Ich darf Sie bitten: 30 Sekunden – wir haben es alle gesehen. (Abg. Schnedlitz: Wir sind bei 20 Sekunden! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ich glaube, Sie haben eine andere Uhrzeit, Herr Abgeordneter. Ich würde darum bitten, die Schilder wieder hinunterzugeben! – Danke.
Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. Ich habe Ihre Zeitnehmung unterbrochen.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (fortsetzend): Danke, Herr Präsident, ich kann es aber gerne wiederholen: Herr Bundeskanzler, sperren Sie die Schulen wieder auf! (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Wir wissen von besorgten Eltern, wie die Situation ist. Ich habe hier einen Brief, den ich auch gestern schon bekannt gemacht habe. Ich darf das noch einmal verlesen, eine besorgte Mutter teilt uns mit, wie die Situation derzeit aussieht. Sie schickt uns einen Onlinestundenplan, auch den darf ich kurz herzeigen (eine Tafel mit einer Tabelle und der Überschrift „Online-Stundenplan 1. Klasse/Gymnasium“ auf das Rednerpult stellend) – eine Stunde pro Tag Onlineunterricht –, und sie schreibt:
Ich erlaube mir höflichst, Ihnen den aktuellen Homeschoolingstundenplan meines Sohnes, welcher die 1. Klasse eines Wiener Gymnasiums besucht, zur Beurteilung zu übermitteln, ob mit dem daraus ersichtlichen Unterricht Ihrer Meinung nach überhaupt irgendwelche Bildungsziele erreicht werden können. Ich bezweifle das jedenfalls. – Zitatende.
Hohes Haus, Distancelearning kann den Präsenzunterricht niemals ersetzen, und deswegen, Herr Bundeskanzler: Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)
Holen Sie die Kinder zurück in ihr Leben! Beenden Sie die von Ihnen im Alleingang verhängte Geiselhaft über unsere Kinder! Ich sage ganz bewusst im Alleingang, denn Sie wissen, dass Sie ganz alleine mit Ihrer Meinung dazu waren. Der Herr Gesundheitsminister war für offene Schulen, der Herr Bildungsminister war für offene Schulen, die eigene Regierungsampelkommission war für offene Schulen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Ärztekammer, Industriellenvereinigung, Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde und so weiter und so fort – alle waren sie für das Offenhalten unserer Schulen.
Hohes Haus, ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung eines regulären Unterrichts ab Montag dem 23. November 2020“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, sicherzustellen, dass ab Montag, 23. November 2020 wieder ein regulärer Präsenzunterricht für alle Schulstufen stattfindet.“
*****
Hohes Haus! Wir wollen, wir müssen unseren Kindern helfen, wir müssen sie aus dieser sozialen Isolation, in der sie sich befinden, herausführen. Sie haben es sich verdient, es ist ihre Zukunft, um die es dabei geht. Herr Bundeskanzler, versemmeln Sie nicht auch noch die Zukunft unserer Kinder, sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)
9.41
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sicherstellung eines regulären Unterrichts ab Montag dem 23. November 2020
eingebracht in der 64. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 20. November 2020 im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (344 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden (427 d.B.)
Die Schulen wurden von einer Bildungseinrichtung für alle Schülerinnen und Schüler zu einer Betreuungseinrichtung für wenige degradiert. Zu Lasten der Schüler, Lehrer und Eltern. Die Schulen sind de facto geschlossen, die Schulpflicht ist so gut wie aufgehoben. Und das nun schon zum zweiten Mal in diesem Jahr, trotz breitem Protest und massiver Kritik von so gut wie allen Experten, Institutionen, Eltern, Lehrern, Schülern bis hin zum Bildungsministerium.
Sollen, falls die Coronazahlen nicht sinken, nach den Oberstufen auch die Pflichtschulen wieder geschlossen werden? Die Opposition ist dagegen, die Bundesländer sind dagegen, die Eltern- und Familienverbände sind dagegen. Und auch das Bildungsministerium ist strikt dagegen. Das Ressort von Minister Heinz Faßmann führt für das Offenhalten der Pflichtschulen zahlreiche Argumente ins Treffen. (Salzburger Nachrichten am 10. November 2020)
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) spricht sich am 10. November 2020 für bessere Präventionsmaßnahmen innerhalb der Bildungseinrichtungen statt Schulschließungen und Distance Learning aus.
IV-Präsident Georg Knill zu Schulschließungen am 11. November 2020: „Gravierende wirtschaftliche und soziale Folgen – Große Belastung für Kinder, Lehrende, Eltern und Betriebe – Bildungspolitische Reparaturmaßnahmen nötig“.
Die Gesundheitskrise dürfe nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, mahnte am 11. November 2020 WKO Steiermark Vizepräsidentin und Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft, Gabriele Lechner. Sie lehnt einen Bildungslockdown ab.
AK-Präsidentin Anderl am 12. November zu möglichen Schulschließungen: „Kinder und Jugendliche dürfen nicht weiter die Verlierer der Corona-Einschränkungen bleiben.“
Werner Rainer vom Landesverband der Elternvereine Kärnten plädierte am 12. November 2020 dafür, die Schulen so lange wie möglich offen zu halten. Auch die Lehrer seien aus pädagogischer Sicht für das Offenhalten, sagte Pflichtschullehrer-Gewerkschafter Stefan Sandrieser.
Joris Gruber, Präsident des Landesverbands der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen, bleibt auch am 14. November 2020 bei seiner Forderung, dass die Schulen
offenbleiben sollten. "Die Kinder brauchen geregelten Unterricht und soziale Kontakte", sagt er.
Die baden-württembergische Kultusministerin Eismann (CDU) weiß es inzwischen auch besser. Bei einer erst kürzlich stattgefunden Bürgersprechstunde meinte sie: „Flächendeckende Schulschließung war ein Fehler.“
Geht es nach der Regierungs-Ampel-Kommission vom 12. November 2020, sollen Schulen trotz der hohen Corona-Zahlen weiterhin geöffnet bleiben, da es sich dabei nicht um die Treiber des Infektionsgeschehens handle.
„Ich fürchte, dass wir dadurch eine ganze Generation zu Corona-Verlierern machen“, so die Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbands Österreichs (kfbö) Astrid Ebenberger am 16.11.2020 in einer Aussendung.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, sicherzustellen, dass ab Montag, 23. November 2020 wieder ein regulärer Präsenzunterricht für alle Schulstufen stattfindet.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, trägt fünf Unterstützungsunterschriften und steht somit mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Hammerschmid. – Bitte. (Abg. Hörl: Die Unwahrheit!)
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Abgeordneter Taschner hat in seiner Rede behauptet, ich hätte Prof. Drosten falsch wiedergegeben, wie heute im „Kurier“ steht. – Das finde ich spannend, das ist nämlich unrichtig, denn in Wahrheit habe ich mit Herrn Prof. Drosten im Rahmen einer Telefonkonferenz gemeinsam mit unserer Parteivorsitzenden über die Infektionslage an den Schulen gesprochen. Da waren weder Sie noch Herr Grasl noch der „Kurier“ dabei. (Abg. Taschner: Der Herr Drosten schon, gell?)
Daher weiß ich schon, was ich mit ihm besprochen habe, und das war klar, Drosten war eindeutig: Schulen sind nicht frei von Infektionsgeschehen, aber man kann Schulen offen halten, wenn man Pädagoginnen und Pädagogen einmal wöchentlich mit einem Antigentest testet, weil man schnell Informationen hat und schnell isolieren kann. – Punkt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
9.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Geschätzter Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß jetzt nicht, wie es Ihnen geht. Mir geht es im Moment so: Ich habe das Gefühl, ich bin in einer Endlosschleife gefangen. Ich habe alles, was uns der Herr Kollege von der FPÖ gerade erzählt hat, inklusive des
Stundenplanes seines Sohnes im Distancelearning und der Taferln, schon gestern Abend gehört und gesehen, bilde ich mir ein. Bin ich da die Einzige?
Ich kann nur wiederholen, was ich gestern Abend auch schon gesagt habe: Die Schulen sind derzeit, Freitag, 10 Uhr, offen: Kinder sitzen in der Schule, werden dort betreut, lernen dort. Die Schule wird heute am Nachmittag zugesperrt, weil es ins Wochenende geht, und sie wird selbstverständlich am nächsten Montag wieder aufsperren. Wir können aber natürlich diese Diskussion nächste Woche noch einmal führen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich bin deshalb froh, dass wir jetzt über ein anderes Thema sprechen, bei dem wir zumindest von ein bisschen grundlegender Einigkeit ausgehen können, denn darüber, dass Ethikunterricht eine gute Sache ist, sind sich, glaube ich, die meisten hier im Raum einig. Deswegen verstehe ich es auch nicht ganz, wenn ich jetzt gerade vonseiten der SPÖ gehört habe, dass man es als Bestrafung empfindet, wenn jemand in den Ethikunterricht geht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ethikunterricht für alle – völlig richtig, das wollen wir auch, aber dabei gibt es zwei Wege: Man kann entweder noch jahrelang abwarten, bis wir tatsächlich auf einen Schlag Ethikunterricht für alle einführen, oder – zweiter Weg – wir fangen einfach einmal mit Ethikunterricht für einige an, auf dem Weg zu Ethikunterricht für alle. Wir fangen in der neunten Schulstufe an, und es werden weitere Schritte folgen, ziemlich sicher das Poly als einer der ersten Schritte und dann wahrscheinlich auch die Sekundarstufe I. Wir müssen die Pädagogen und Pädagoginnen auf diesem Weg ausbilden. Wenn es einen guten Unterricht in Ethik gibt, dann wird das auch dem Religionsunterricht guttun, davon bin ich fest überzeugt.
Der zweite Hauptvorwurf, der hier gekommen ist: Ethikunterricht nur für jene, die nicht in den Religionsunterricht gehen. Es ist völlig richtig, was Kollegin Yılmaz gesagt hat: dass wir einen verbindenden Raum in der Schule brauchen – zwischen Kindern verschiedener Bekenntnisse, zwischen Kindern, die aus gläubigen Familien kommen, und jenen, die aus nicht gläubigen Familien kommen, und zwischen jenen, die aus verschiedenen Milieus kommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Völlig richtig – aber genau diese Tür ist mit diesem Gesetz, das wir hier eingebracht haben, offen. Ich möchte Sie auf eine Tür, die dabei offen steht, hinweisen: Religions- und Ethikunterricht sollen grundsätzlich gleichzeitig stattfinden. Was ermöglicht das? Man muss sich wirklich einmal durchdenken, was man da machen kann. Das ermöglicht die Zusammenarbeit der Lehrkräfte der verschiedenen Religionsbekenntnisse und der Ethiklehrkräfte, das ermöglicht übergreifende Projekte, gemeinsame Projekte, gemeinsame Ausflüge, gemeinsame Diskussionen.
All das werden wir ganz sicher auch im Licht der aktuellen Debatten fördern und mit aller Kraft dazu ermuntern. Ich sehe das als einen sehr guten, pragmatischen Weg, tatsächlich einen verbindenden Ethik- und Religionenunterricht für alle langfristig umzusetzen, und ich freue mich, wenn möglichst viele diese offene Tür nützen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
9.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Kollegin Hamann hat gemeint, sie befinde sich in einer Dauerschleife zum Thema offene Schulen – ja, eh, weil die Schulen nicht offen sind, weil kein Unterricht stattfindet und weil es, wie ich auch gestern schon gesagt habe, eine Frage der Haltung ist, welchen Stellenwert ein Land der Bildung zuschreibt. (Beifall bei den NEOS.)
Sie können jetzt die Augen verdrehen – das ist überhaupt super –, aber ich sage Ihnen, es gibt auch gute andere Beispiele, auf die man nicht oft genug hinweisen kann: Irland hatte Mitte Oktober ungefähr die gleichen Infektionszahlen, hat das öffentliche Leben auch hinuntergefahren, aber dort war der Grundkonsens – im Gegensatz zu hier –, dass die Schulen offen bleiben. (Beifall bei den NEOS.)
Selbstverständlich bekommen dort die Lehrer FFP2-Masken, auch die älteren Schüler tragen einen Mund-Nasen-Schutz, und es gibt auch noch sonstige Entzerrungsmaßnahmen wie mehr Busse, kleinere Gruppen und größere Räume. – Das ist eine Haltung, wie wir sie uns hier von der Regierung wünschen würden.
Jetzt aber zum Ethikunterricht – das ist auch wieder so ein Beispiel –: Ich glaube, wir vergeben hier eine historische Chance. Wir haben jahrzehntelang einen Schulversuch gehabt, und jetzt kommt ein Ethikunterricht für alle, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Dabei bräuchten wir einen Ethikunterricht für alle, egal welcher Religion sie angehören oder ob sie konfessionslos sind. Wir bräuchten einen Ethikunterricht nicht erst in der Sekundarstufe II, sondern einen Ethikunterricht ab der 1. Klasse Volksschule, denn Religionsunterricht gibt es ja auch schon ab der 1. Klasse Volksschule. Da müssen Sie mir einmal erklären, wo der Unterschied ist.
Wir brauchen einen Ethikunterricht, in dem Dialogfähigkeit gelernt wird, in dem über demokratische Grundwerte, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit gesprochen wird, über die Gleichheit von Mann und Frau. Gerade nach dem Anschlag vom 2. November, finde ich, wird noch deutlicher, dass wir einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle bräuchten.
Wir müssen doch miteinander im Gespräch bleiben. Wir müssen verschiedene Perspektiven einnehmen können, auch wenn wir unterschiedliche Zugänge zu manchen Themen haben. Nur so können wir uns ausmachen, wie wir als Gesellschaft miteinander leben und auskommen können. (Beifall bei den NEOS.)
Was jetzt kommt, ist wieder eine typisch österreichische Lösung: Ein bisschen etwas ist ja da, so kann sich keiner aufregen. Sie haben vorhin auch gesagt – oder im Ausschuss haben Sie es, glaube ich, gesagt –, das ist jetzt ein erster Schritt, und die Polytechnischen Schulen kommen dann später dazu. – Also: Die Polytechnischen Schulen, die das auch sehr dringend bräuchten, sind nicht erfasst; die neue Stadtregierung in Wien macht jetzt einen Pilotversuch dazu.
Wenn man weiß, wie österreichische Bildungspolitik funktioniert – und ich weiß nicht, ob die Grünen da so naiv sind oder das nicht verstanden haben –, muss man sagen: Wenn es einmal ein Gesetz gibt, dann kommt ganz lange nichts! Und wenn Sie, Frau Kollegin Hamann, meinen, dass jetzt der erste Schritt getan und die Tür offen ist, dann liegen Sie, glaube ich, falsch.
Man kann sagen: Besser als nichts! – Mathematik macht man aber auch nicht nur für ein paar Kinder. Nach Moria, dem LGBT-Bereich und dem Antiterrorpaket reiht sich der Ethikunterricht nahtlos in die Serie der Umfaller der Grünen ein – das ist so wie beim Dominospiel meiner Kinder. (Beifall bei den NEOS.)
9.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Hamann hat gesagt, sie versteht nicht, warum die SPÖ den Ethikunterricht als Strafe empfindet. – Dem ist natürlich nicht so, im Gegenteil! Ich sage Ihnen, was ich wirklich gesagt habe: „Ethik wird zu einer Bestrafung für jene, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder atheistisch sind.“ – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Salzmann. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Faßmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreffend das Schulorganisationsgesetz setzen wir endlich die Überführung des über viele Jahre laufenden Schulversuches Ethik in das Regelschulwesen um.
Der Ethikunterricht, meine Damen und Herren, ist ein langes und erfolgreiches Modell. Seit 2011 liegen sämtliche Fakten auf dem Tisch, um diesen Ethikunterricht endlich in das Regelschulwesen überzuführen. Bis jetzt ist es nicht geschehen. Wir von der ÖVP setzen ihn gemeinsam mit den Grünen jetzt endlich um, und darüber freue ich mich sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir werden den Ethikunterricht mit Beginn Herbst 2021 – beginnend in der 9. Schulstufe – ausrollen und dann in die Oberstufe hineingehen. Wir denken natürlich daran, letztendlich auch die Sekundarstufe I zu erfassen, aber wir haben derzeit nur die Erfahrungen aus der Sekundarstufe II und auch nicht so viele Ethiklehrer, daher ist klar, dass wir mit der Oberstufe beginnen.
Der Ethikunterricht wird als verpflichtendes Fach für all jene angeboten, die nicht in einem konfessionellen Unterricht der Religionen erfasst sind, entweder weil sie ohne Bekenntnis sind oder weil sie sich, was sie ja dürfen, von diesem konfessionellen Unterricht abgemeldet haben.
Wichtig ist uns auch, dass der Ethikunterricht parallel – bestenfalls parallel – zum Religionsunterricht stattfinden und auch zumindest zwei Wochenstunden umfassen soll. Ich kann Ihnen versichern, dass es sehr viele gemeinsame Projekte zwischen den Schülern im Ethikunterricht und den Schülern im Religionsunterricht gibt.
Ich komme aus dem Bundesland Salzburg. In Salzburg haben wir den Schulversuch Ethik seit vielen Jahren, und er läuft dort sehr gut.
Uns ist es wichtig, eine verpflichtende Werteerziehung in die Schule hineinzunehmen, für alle Schüler, weil die Wertevermittlung unserer Meinung nach wesentlich ist, damit die Schülerinnen und Schüler Handlungsoptionen erhalten, um ethische Entscheidungen treffen zu können, um Orientierung für ihr Leben zu bekommen und um die Gesellschaft auch mitzugestalten.
Lassen Sie mich aber auch den Religionsunterricht mit hereinnehmen! Im Religionsunterricht der unterschiedlichen Konfessionen wird ganz viel an Menschen- und Persönlichkeitsbildung gemacht, und auch dort werden ganz viele ethische Themen behandelt. Wir haben somit Ethik für alle, und die Schüler können es sich dann quasi aussuchen, ob sie im konfessionellen Unterricht oder im Ethikunterricht sind.
Wir wollen nur den Religionsunterricht nicht an den Rand drängen, weil wir den Einfluss von Hinterhofpredigern nicht haben möchten. Daher ist es für uns von staatlicher Seite her auch ein ganz klarer Auftrag, auf die Lehrplaninhalte und natürlich auch auf die Ausbildung der Religionslehrer genauer zu schauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die Demokratieerziehung, die Fundamentalismusvermeidung, der Respekt, die Toleranz und die gegenseitige Wertschätzung – das sind zentrale Inhalte in beiden Fächern, und sie sind unverzichtbar für eine gute Basis des Miteinanders.
Ich bitte Sie um breite Zustimmung und möchte abschließend noch den Kollegen von der FPÖ von hier aus sagen: Wenn ihr schon Schilder hochhaltet, damit sie die Zuseher
daheim vor den Fernsehern sehen können (Abg. Rauch: Sie haben die Bildung auf den Kopf gestellt, Frau Kollegin!), dann solltet ihr diese Schilder bitte schon so halten, dass sie auch lesbar sind, und nicht so, dass die Schrift auf dem Kopf steht. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Rauch: Sie haben die Bildung auf den Kopf gestellt, Frau Kollegin!)
9.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Faßmann. – Bitte.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Manchmal habe ich den Eindruck, wir wollen einander nicht verstehen. Seien Sie auch nicht überrascht darüber, dass ich die gewählte Vorgangsweise hinsichtlich des Ethikunterrichts für ausgesprochen vernünftig erachte!
Wir haben den Ethikunterricht im Regierungsprogramm festgehalten, wir haben über Jahrzehnte hinweg einen Schulversuch Ethik durchgeführt, einen erfolgreichen, akzeptierten Schulversuch, über den auch der Rechnungshof gesagt hat: Irgendwann einmal müsst ihr euch entschließen, diesen Schulversuch in das Regelschulwesen überzuführen! – Es gab 2011 hier im österreichischen Parlament eine Enquete über die Realisierung des Ethikunterrichts, und nun gelingt das. Jetzt frage ich mich, warum dabei sozusagen gewollte oder ungewollte Missverständnisse hinsichtlich der Sinnhaftigkeit dieses Weges entstehen.
Die einen sagen vielleicht: Ethikunterricht ohne Ergänzung und Begleitung von Religionen wäre das Sinnvolle!, andere sagen möglicherweise: Was brauchen wir einen Ethikunterricht, wir haben sowieso einen Religionsunterricht?, und in Religion werden unzweifelhaft ethische Fragestellungen mitgenommen – und jetzt wird ein, finde ich, vernünftiger Mittelweg beschritten, ein Vernetzungsmodell wird betrieben. Frau Abgeordnete Hamann hat sehr schön und ganz klar dargestellt, wie ich mir, wie wir uns die Zukunft des Ethikunterrichts vorstellen, nämlich nicht als ein isoliertes neues Fach, sondern ein Fach, das mit dem Religionsunterricht interagiert.
Ich habe auch mit Vertretern aller Religionen darüber gesprochen, und die haben gesagt: Ja, wir bekennen uns dazu, und wir übernehmen in unseren Religionsunterricht die Fragestellungen, die im Ethikunterricht gelehrt werden. Wir machen freiwillig so etwas wie einen ethischen Kern, der über den Ethikunterricht übergreifend ist und bis hin zum Religionsunterricht reicht.
Wir machen es auch von der Lehrplangestaltung her so, dass Ethikunterricht parallel zum Religionsunterricht stattfindet, sodass Teamteaching und ein gemeinsames Unterrichten nicht nur möglich ist, sondern natürlich auch gefördert wird.
Wir haben auch Ethische Bildung in die sogenannte kooperierende Fächergruppe mit Religion hineingestellt. Ich halte das für einen sinnvollen Weg, und ein Weg heißt auch immer, dass man noch nicht am Ziel angelangt ist, sondern Weg heißt Auftrag, in diese Richtung weiterzugehen.
Das ist meine Meinung darüber, und Sie sehen, dass ich der Vorgangsweise zu 100 Prozent zustimme und damit einverstanden bin. Ich bitte auch um breite Unterstützung dieses Weges. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und alle Österreicher vor den Fernsehschirmen! Zur Information für die Zuseher: Wir diskutieren jetzt drei Tagesordnungspunkte unter einem: Tagesordnungspunkt 1 beschäftigt sich mit der Änderung des Schulorganisationsgesetzes. Bei Tagesordnungspunkt 2 geht es um den Ethikunterricht, und Tagesordnungspunkt 3 beschäftigt sich mit der neutralen Sexualerziehung. Jeder Mandatar kann zu jedem Punkt reden, aufgrund der Kürze der Redezeit werden sich die meisten Mandatare einen Punkt heraussuchen. Ich spreche heute zum Schulorganisationsgesetz, also zu Tagesordnungspunkt 1.
Ich möchte für Sie § 2 des Schulorganisationsgesetzes zitieren: „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.“ – So, und das ist der Kern der Sache. Es geht um den Unterricht und damit um die Frage: Kann Unterricht bei geschlossenen Schulen derzeit so vermittelt werden, wie das erforderlich ist und wie das auch im Schulorganisationsgesetz festgehalten ist? – Wir als Freiheitliche Partei sagen: Nein. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Formal sind die Schulen zwar offen, aber der Unterricht findet wesentlich reduziert statt. Wieso wesentlich reduziert? – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere aus dem Schreiben des Ministeriums an die Schulen betreffend den Unterricht zum Beispiel an Volksschulen und in der AHS-Unterstufe. Darin wird dezidiert festgehalten: „Der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit im ortsungebundenen Unterricht“ – das heißt im Fernunterricht – „liegt auf der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Sofern es pädagogisch vertretbar ist, können jedoch auch neue Inhalte vermittelt werden.“ – Was heißt das? – Derzeit wird im Unterricht neuer Inhalt kaum vermittelt, weil das Ministerium selber sagt, das ist schwierig, es wird wiederholt. Das bedeutet, dass natürlich der Unterricht, so wie er normalerweise in Schulen vor Ort stattfindet, nicht stattfinden kann. Das sagen Sie doch selber.
Natürlich ist es für die ÖVP und für die Grünen nicht angenehm, wenn wir das Thema Schulen aufsperren ansprechen. Deswegen reden sie lieber über den Ethikunterricht. Das ist uns vollkommen klar, aber das ist zu kurz gegriffen.
Ich zitiere aus einem weiteren Schreiben, datiert mit 1. November, ebenfalls vom Bildungsministerium, das erläutert, wie der Unterricht überhaupt erfolgen kann – bitte hören Sie zu! –: „Die Vermittlung neuen Stoffs über digitale Medien ist ein schwieriges Unterfangen.“ – Geschätzter Herr Minister, das sagen Sie, es ist schwierig. Das heißt also, wenn man Fernunterricht macht, ist neuer Inhalt schwierig zu vermitteln.
Weiters: „Daher soll bei Bedarf [...] schulautonom ein Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden“. – Sie sagen also das Gleiche. Sie sagen: Wir tun uns derzeit bei geschlossenen Schulen schwer, den Unterricht, der notwendig ist, zu vermitteln; deswegen sollen die Schüler in die Schule. Das sagen Sie selber – und das ist die Forderung der Freiheitlichen Partei.
Bitte, lieber Herr Minister – wir standen alle hinter dir, der komplette Unterrichtsausschuss hat dich bei der Intention, die Schulen offen zu halten, unterstützt –, setzen Sie sich durch und lassen Sie sich nicht immer von Bundeskanzler Kurz wider Ihr besseres Wissen overrulen! (Beifall bei der FPÖ.) Denken Sie doch an die Kinder, denken Sie an die Jugend und denken Sie an den Bildungsverlust, der eintritt, wenn wir die Schulen nicht offen haben, was derzeit der Fall ist! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
10.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! „Let’s Talk about Sex“ – Sie können sich vielleicht an diesen Song aus den Neunzigerjahren erinnern und/oder vielleicht auch an die „Bravo“-Heftln, die zumindest meine Generation heimlich unter der Bettdecke gelesen hat. Heute gibt es das Internet ohne weiteren Filter, in dem sich Kinder, kleine Kinder sicher nicht altersadäquat alles reinziehen – wie man das im Neudeutschen sagt – können, was mit Sexualität zu tun haben könnte, aber oft eben nicht wirklich dem entspricht, was unsere Ansprüche wären.
Dann kommt die FPÖ daher und stellt einen Antrag, in dem sie sagt: Bitte die externe Sexualpädagogik raus aus den Schulen! – Wir beide (in Richtung Bundesminister Faßmann) haben ja vor nicht allzu langer Zeit damals während der Debatte rund um Teenstar darüber diskutiert, wie wir eben eine neutrale Sexualpädagogik an Schulen garantieren können. Sie wissen, da wurde Homosexualität, aber auch Sexualität grundsätzlich verteufelt. Wir wissen, gleichzeitig ist die Suizidrate von nicht heterosexuellen Jugendlichen in Österreich sechs Mal höher. Deshalb ist Ihr (in Richtung FPÖ) Antrag schlicht unverantwortlich. Wir haben deshalb im Regierungsprogramm Neutralität dieser Sexualpädagogik, Qualitätssicherung, klare Kriterien und genauso diese Akkreditierungsverfahren festgelegt, um zu schauen, wer da eigentlich in die Schule kommt.
Wieso ist das so wichtig? – Sexualpädagogik gibt Jugendlichen konkrete Infos auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie nimmt ihnen Ängste und eröffnet Räume, um auch diese brennenden Fragen diskutieren zu können, aber vielleicht auch negative Erfahrungen ansprechen zu können, die sie vielleicht mit der eigenen Lehrerin, mit dem eigenen Lehrer vor lauter Scham gar nicht besprechen würden. Sexualpädagogik ist auch ein Beitrag zur Prävention, nicht nur von sexualisierter Gewalt, sondern natürlich auch von ungewollten Schwangerschaften, aber auch sexuell übertragbaren Krankheiten. Sexualpädagogik stärkt den gesunden Selbstwert, leistet einen Beitrag für einen respektvollen Umgang mit dem eigenen Körper, mit den anderen, aber natürlich auch dazu, dass es ein Wissen über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gibt. Sexualpädagogik unterstützt auch die Lehrerschaft, die eben diese professionelle Ausbildung nicht hat und da auch oft befangen ist, weil sich Rechenbeispiele und das Reden über Sexualität gleichzeitig schlicht nicht ausgehen.
Man muss sich vor Sexualpädagogik an Schulen nicht fürchten, wenn sie eben neutral, wissenschaftlich fundiert und von guten externen Pädagogen und Pädagoginnen ausgeführt wird. Gerade jetzt brauchen wir das, damit sich die Kinder selbst ein anderes Bild, als es ihnen eben via Internet, in den ganzen Foren geliefert wird, machen können.
In diesem Sinne: Bitte, liebe FPÖ, beenden wir diese unsägliche Debatte, garantieren wir eine gute Sexualpädagogik für unsere Kinder und Jugendlichen an den Schulen und lassen Sie sich da bitte nicht von irgendwelchen mittelalterlichen, fundamentalistischen Kreisen vor den Karren spannen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Marchetti. – Bitte.
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube, im Grunde geht es den Grünen und der FPÖ sogar um dasselbe, und zwar um einen weltanschaulich neutralen Sexualunterricht. Da sehe ich also die große Diskrepanz gar nicht. Das ist ja auch der Antrag, denn so heißt er ja.
Ich glaube nur, dass das eine Extrem, dass man auf der einen Seite sagt, das darf gar nicht mehr durch Externe gemacht werden, falsch ist, dass es auf der anderen Seite
aber auch nicht richtig ist, zu sagen, so, wie es bis jetzt war, ist es irgendwie nicht qualitätsgesichert – zumindest nicht in dem Ausmaß, wie wir es uns wünschen. Ich glaube, das Ziel eint sogar Grüne und FPÖ. Ich glaube, der Weg in der Mitte, den wir gewählt haben, ist der richtige, dass wir nämlich sagen, wir heben das mit einem Akkreditierungsverfahren, das von einem National Competencecenter für Sexualpädagogik, das es bis jetzt auch nicht gibt, getragen sein soll, auf eine sachliche Ebene. So können wir schauen, dass wir gemeinsam mit Externen qualitätsgesichert einen guten, geregelten und möglichst weltanschaulich neutralen Sexualunterricht in den Schulen sicherstellen.
Das möchte ich noch erwähnen: Der Antrag von der FPÖ ist einfach auch in einem Punkt utopisch. Wir müssen schon auch sehen, dass in der Lehrerausbildung Sexualpädagogik einen sehr geringen Stellenwert hat. Das ist ein freiwilliges Wahlmodul, das auch nur in einer sehr geringen Zahl zur Verfügung gestellt wird. Das heißt, es ginge ja gar nicht, dass die Pädagoginnen und Pädagogen das jetzt in der Form flächendeckend alleine machen – abgesehen davon, dass ich es nicht für sinnvoll halte ‑, da es technisch gar nicht möglich wäre, weil das kein Pflichtmodul in der Lehrerausbildung ist.
Ich glaube also, es gibt viele Schrauben, an denen man dabei drehen muss. Ich glaube, wir drehen an den richtigen, indem wir das mit einem Akkreditierungsverfahren qualitätsgesichert an der Schule anbieten. Ich glaube, so können wir gemeinsam das Ziel, das uns auch eint, am besten erreichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Ist ein Schlusswort seitens der Berichterstattung gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung wird wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses verlegt.
Wir fahren daher in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 924/A der Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), geändert wird (429 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 439/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wo bleibt der Plan und Schutz für Kinder und ElementarpädagogInnen? (430 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 813/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona-Stress für Eltern stoppen (435 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 853/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Individuelle Förderung im Kindergarten (434 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 4 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hammerschmid. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Regierung ist nicht schuld daran, dass Corona in diesem Land unser Leben bestimmt. Tatsache ist aber, dass sie Verantwortung dafür trägt, wie mit Corona und dem Coronamanagement, dem Gesundheitsmanagement, auch im Kontext mit Bildungsinstitutionen, umgegangen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Eypeltauer.)
Sie trägt auch Verantwortung dafür, wie die Folgen der Krise kurz- und langfristig gemeistert werden, und sie trägt auch Verantwortung dafür, wie unsere Kinder und jungen Menschen diese Krise bewältigen. – Und daran werden Sie, wirst du, lieber Heinz Faßmann, auch gemessen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
2015, liebe Kolleginnen und Kollegen, hatten wir auch eine Krise – erinnert euch! –, und unsere Antwort darauf war damals, aus der Bankenabgabe einen 750-Millionen-Euro-Topf für den Ausbau der ganztägigen Schulen zu dotieren, die Kinder in diesen Situationen ganz besonders helfen können, weil Zeit ist, sie zu fördern und zu unterstützen, und wir haben jährlich zuerst einen 60-Millionen-, dann einen 80-Millionen-Euro-Topf dotiert, um zusätzliche SprachpädagogInnen, IntegrationspädagogInnen, SozialarbeiterInnen, Psychologinnen und Psychologen und Supportpersonal für unsere Schulen bereitzustellen.
Was nach dem Regierungswechsel passiert ist, wissen wir auch: Der Integrationstopf mit jährlich 80 Millionen Euro war weg, und die 750 Millionen Euro für den Ausbau der ganztägigen Schulen wurden gestreckt und damit de facto halbiert.
Was es in einer Krise braucht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das beweist jetzt die neue Stadtregierung in Wien: 120 Millionen Euro jährlich für zusätzliches Personal, Pädagoginnen und Pädagogen, an unseren Schulen und für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Das ist zehnmal so viel, liebe Grüne, wie das, was ihr in eurem Projekt für 100 Schulen ins Regierungsprogramm geschrieben habt. Jetzt seht ihr auch, warum ich nicht happy bin und nicht in Jubel ausbreche, wenn da heiße 15 Millionen Euro einmalig für Schulen mit besonderen Herausforderungen verwendet werden.
Es sind inzwischen acht Monate, in denen Corona unser Land dominiert – acht Monate, die wir gut nützen hätten können, um die Schulen sicher vor dem Infektionsgeschehen zu machen, Schule auch entsprechend gelingen zu lassen und die Defizite der Schülerinnen und Schüler auszugleichen.
Was in den Familien stattfindet, hat gestern eine Umfrage von TQS Research einmal mehr gezeigt: 45 Prozent der Eltern empfinden es als eine sehr hohe oder als eine hohe Belastung, dass sie jetzt wieder mit Distancelearning konfrontiert sind, dass sie wieder ErsatzlehrerInnen sind und wieder zu Hause nicht wissen, wie sie es schaffen sollen, ihre Kinder zu unterrichten und gleichzeitig zu arbeiten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Es braucht daher – ich sage es einmal mehr – einen raschen Ausbau von Unterstützungspersonal an Schulen, Förderunterricht, Nachhilfeunterricht, ganztägige Schulen, einen PädagogInnenpool für ausgefallene Pädagoginnen und Pädagogen, die erkrankt sind. All diese Anträge wurden von euch im Unterrichtsausschuss abgelehnt! Kinder haben offensichtlich bei euch keine hohe Priorität – und das am Tag der Kinderrechte! Kinder haben ein Recht auf Bildung, und wir werden all diese Anträge wieder einbringen! Wir werden es wieder tun, und ihr müsst euch wieder verantworten, wenn ihr die Anträge ablehnt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
10.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Salzmann. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Frau Dr. Hammerschmid, Sie können es nicht lassen. Ich hätte ja keine Replik mehr auf Ihre Darstellung betreffend die 750 Millionen Euro, die Sie vor zwei Tagen schon hier in den Raum gestellt haben, gemacht, aber Sie sagen es heute wieder, daher muss ich halt noch einmal darauf eingehen, um das zu korrigieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe Ihnen vorgestern schon gesagt, dass das Budget von 2013 bis 2016 im Bildungsressort – und Sie wissen, das war unter SPÖ-Führung – lediglich einen Zuwachs von 29 Millionen Euro aufwies. Diese Zahlen stammen aus dem Bundesfinanzrahmengesetz und sind belegt. – Ich muss mich korrigieren: Es waren nicht 29 Millionen, sondern 27 Millionen Euro, die der Zuwachs betragen hat.
Sie haben von 750 Millionen Euro für die Ganztagesschule, für den Ausbau, den Sie damals veranlasst haben, gesprochen. – Ja. Was Sie allerdings nicht dazusagen, ist: Kein Land hätte dieses Geld verwenden können, weil es keine Bestandsförderung für die Gemeinden dafür gab. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es wäre kein einziger Platz zusätzlich geschaffen worden, sondern man hätte die Plätze sogar verringert, und wir haben gemeinsam mit der SPÖ dieses Gesetz dann im Jahr 2019 saniert. – So viel zur Richtigstellung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte jetzt aber zum Tagesordnungspunkt, zum vorliegenden Initiativantrag sprechen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Initiativantrag ist aus unserer Sicht wesentlich und wichtig, weil er nämlich den im Frühjahr eingesetzten Schulstornofonds für dieses Unterrichtsjahr verlängert. Der Schulstornofonds wurde deshalb eingesetzt, weil aufgrund der Covid-Krise Schulveranstaltungen kurzfristig abgesagt werden mussten. Damit die Eltern nicht auf den zum Teil – aufgrund der kurzfristigen Stornierung – sehr hohen Stornokosten sitzen bleiben, wurde dieser Schulstornofonds eingesetzt. Es sind bis jetzt Anträge zu 3 400 Schulveranstaltungen positiv erledigt worden, und es wurde bereits eine Summe von 7,6 Millionen Euro ausbezahlt.
Der Antrag sieht jetzt eine Verlängerung der Maßnahmen vor, damit unterstützen wir wiederum die Eltern. Wenn Schulveranstaltungen, die bis zum 11. März des letzten Schuljahres – also dieses Jahres – vertraglich fixiert wurden, abgesagt werden müssen, werden sie mit 80 Prozent bezüglich der Schulstornokosten unterstützt, und alle Verträge, die im letzten Schuljahr nach dem 11.3.2020 abgeschlossen worden sind, werden noch mit 70 Prozent unterstützt.
Uns ist es wirklich wichtig, in dieser Krise die Familien auch da massiv finanziell zu unterstützen. (Abg. Rauch: ... sperren Sie die Schulen auf!) Neben dem Schutz der Arbeitsplätze, neben der Senkung der Lohnsteuer, neben der Sozialversicherungsrückerstattung, neben dem Kinderbonus und dem Ausbau der Sonderbetreuungszeit – und
diese Liste ließe sich noch fortsetzen – werden wir heute auch den Schulstornofonds, im besten Fall mit euer aller breiter Zustimmung, beschließen.
Ich möchte meine Ausführungen mit einem Appell beenden (Abg. Rauch: Hören Sie auf mit ...!): Die Schulveranstaltungen sind ganz tolle Ereignisse im Leben eines jeden Schülers. Es steht auch gerade die Wintersaison vor uns, und viele Jugendherbergen sind jetzt leer, weil die Schüler nicht kommen können. Es liegt an jedem Einzelnen von uns – von uns hier herinnen, aber auch von den Zusehern draußen –: Bitte halten wir uns an die Schutzmaßnahmen, damit wir diese extrem hohen Infektionszahlen jetzt auch wieder herunterbekommen und der Wintertourismus in einer wenngleich geringeren, aber trotzdem guten Form doch noch stattfinden kann!
Bleiben Sie gesund! Ich wünsche Ihnen alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Frau Abgeordnete Hammerschmid zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Abgeordnete Salzmann hat wieder behauptet, wir hätten 2013 bis 2016 – glaube ich, haben Sie gesagt – nur heiße 20, 26 Millionen Euro im Bundesfinanzrahmen vorgesehen gehabt. (Abg. Taschner: 27,5!)
Ich selbst wurde 2016 Ministerin. Ich weiß, was ich selbst verhandelt habe. Ich habe diese 80 Millionen Euro für den Integrationstopf zusätzlich bekommen, meine liebe Frau Salzmann – dazurechnen, addieren! –, und die 750 Millionen Euro wurden im Dezember 2016 für den Ausbau der ganztägigen Schulen beschlossen; und natürlich werden sie abgeholt. (Beifall bei der SPÖ.)
10.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fürst. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle die Interessen und Anliegen der Kinder in den Vordergrund stellen, wenn auch tatsächlich im vergangenen Jahr die Familien, die Eltern und insbesondere auch die Mütter, wie der Antrag der SPÖ nahelegt, tatsächlich unter die Räder kamen.
Es ist für uns Eltern selbstverständlich – für jede Mutter, für jeden Vater –, sich in einer Krise um die Kinder zu kümmern. Wir beschweren uns auch nicht darüber, dass wir die Kinder jetzt mehr zu Hause haben. Es geht nicht um die Mehrarbeit, den Mehraufwand, das nehmen wir natürlich alles auf uns. Wir beklagen uns doch nicht darüber, dass wir uns um unsere Kindere kümmern, dafür sind wir ja da! Kinder sind das Wichtigste, und wir haben schon in vielen Jahren, in vielen Nächten auf unsere Kinder aufgepasst, haben Infektionskrankheiten durchgestanden, alles ohne Klage – übrigens selbstverständlich auch ohne Anweisungen seitens des Gesundheitsministers und des Bundeskanzlers; wir haben es trotzdem geschafft. Das alles ist Familie, wie wir sie wohl alle leben.
Es geht mir hier jetzt um etwas anderes, es geht um die Zukunft der Kinder. Ein monatelanger eigentlich Leistungsausfall, Lernausfall bleibt nicht ohne Folgen. Wir haben einen künstlich herbeigeführten Leistungsabfall, und das wirkt sich aus, auch auf die Leistungsbereitschaft der Kinder! Kinder brauchen einen gewissen gesunden Druck, sie brauchen einen Ansporn. Eltern wissen – ich glaube, alle von uns, die Kinder haben, tun das –, wie schwer es ist, sie vom Handy, Computer, PC, vom Fernseher wegzubringen. Aber
was soll man jetzt tun? – Wenn sie den ganzen Tag zu Hause sind, kann man ihnen das ja fast nicht mehr verbieten, aber auch das wird sich langfristig auswirken und Schäden anrichten.
Jetzt stellt sich eine Abgeordnete der Grünen nach der anderen hierher und redet von Kinderrechten. Auch gestern hat das eine Kollegin gemacht und hat hier zu Recht von den psychischen Auswirkungen des Lockdowns insbesondere auf Kinder, von Angststörungen geredet; sie hat sogar von Suizidgedanken gesprochen und dann gemeint, es sei keine Schande, Hilfe zu holen. – Ja natürlich nicht, aber wo denn?! Erstens werden wir von den Ordinationen jetzt abgewiesen – bitte, vom Bundeskanzler hat es geheißen, jeder Kontakt sei einer zu viel –, und außerdem können wir Eltern doch nicht sehenden Auges zuschauen, wie wir massenhaft Patienten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie produzieren! (Beifall bei der FPÖ.) Das kann doch auch nicht in Ihrem Interesse sein. Unsere Aufgabe als Eltern ist es, das zu verhindern und jeden Schaden von den Kindern abzuwenden – und dafür kämpfen wir. Dieser Kollateralschaden wird hier aber einfach ausgeblendet.
Und zum allerletzten Mal zu Ihrem Wording und zu Ihrem Spin: Die Schulen sind offen. – Es sind Häuser offen, es sind Aufbewahrungsorte offen, aber Schulen als Bildungsstätten sind geschlossen – derzeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Schulen sind ja auch schon in den vergangenen Monaten mit Geboten und Verboten überfrachtet worden: Abstand halten, Maske außerhalb der Klasse tragen, lüften – es gab noch nie so viele verkühlte Kinder wie jetzt aufgrund des vielen Lüftens (Zwischenruf des Abg. Brandweiner) –, die Quarantäne immer als dunkle Wolke – soll alles sein, vielleicht bringt es etwas! Wir Eltern haben geschaut, dass alle diese Regeln eingehalten werden, wir haben den Kindern gesagt: Haltet euch daran, es soll unbedingt unterrichtet werden!, und bis zu den Herbstferien haben wir es geschafft.
Hören Sie aber auf, uns Eltern als Coronaleugner, als Verharmloser, als Verschwörungstheoretiker zu bezeichnen, wenn wir für offene Bildungseinrichtungen sind, wenn wir die Interessen unserer Kinder im Auge haben und wenn es uns hier vor allem einfach um Schulen geht, die diesen Namen verdienen! Diesbezüglich habe ich ein besonderes Anliegen. Es heißt ja, die Schulen werden am 7.12. geöffnet – ich hoffe, das stimmt diesmal –, aber es heißt leider auch, dass die Maskenpflicht dort dann auf den ganzen Unterricht ausgedehnt wird. Das heißt, Kinder – Kinder ab 10 Jahren im Gymnasium –, die schon mit einem öffentlichen Verkehrsmittel kommen, haben dann den ganzen Tag über – 6 Stunden Unterricht, dann wieder im öffentlichen Verkehrsmittel nach Hause –, also 6 bis 8 Stunden, die Maske auf. Ich hoffe, das ist nicht wahr! Ich ersuche Sie inständig, dies nicht zu verordnen!
Jeder, der Kinder hat, weiß, dass es unmenschlich ist, wenn man Kindern stundenlang die Maske aufzwingt. Es kann auch aus Hygienegründen nicht sinnvoll sein, dass Kinder diese Maske stundenlang aufhaben. Wir wissen einfach, dass die von den Kindern natürlich unfachmännisch gehandhabt wird, und auch viele Mediziner gehen von langfristigen gesundheitlichen Folgen aus. Dafür sind ja dann Sie verantwortlich, Sie sind dafür haftbar.
Ich darf Sie auch daran erinnern, dass Sie mehrmals wirklich Ihren gesunden Menschenverstand und auch Anstand bewiesen haben (die Rednerin hält eine Tafel in die Höhe, auf der zwei Fotos von Bundesminister Faßmann abgebildet sind und daneben einerseits „Aug. 2020“ und „Faßmann hält Masken im Unterricht für unzumutbar“, andererseits „Nov. 2020“ und „Maskenpflicht auch im Unterricht für 10-Jährige“ geschrieben steht), indem Sie sich bei vielen Gelegenheiten vehement gegen so eine Maskenpflicht während des ganzen Unterrichts ausgesprochen haben. Sie haben gesagt: „Eine Maske im Unterricht ist absurd und Kindern nicht zumutbar.“ Auch im ORF-Interview haben Sie
gesagt, Sie sind gegen die Maskenpflicht im Unterricht, „in keiner Ampelphase“. „Die Schule ist nicht der Ort der eruptiven Entstehung von Clustern“. (Abgeordnete der FPÖ halten Tafeln mit der Aufschrift „Keine Maskenpflicht im Unterricht“ in die Höhe.) – Alles völlig richtig, das hat sich nicht geändert! Ich hoffe, Sie halten Wort. (Beifall bei der FPÖ.)
Lassen Sie bitte die Kinder dann zumindest am Platz die Masken abnehmen! Ich nehme Sie hier wirklich bei Ihrem Wort, das Sie ausgesprochen haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hamann zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Paket an Anträgen, das wir unter diesem TOP hier verhandeln, schauen wir tatsächlich hinein in ein ganzes Bündel an Zumutungen, die heute im Kindergarten und auch im Schulbetrieb vorhanden sind – das steht völlig außer Frage.
Ja, es ist wirklich arg, was diese Krise den Eltern, den Kindern und auch den Lehrkräften abverlangt, organisatorisch zum Beispiel – man macht Pläne, man denkt sich etwas aus, dann muss man alles wieder umschmeißen und neu planen –, pädagogisch – wie kommt man dem Kernauftrag, den man hat, nach, wie kann man den Kindern trotz der Umstände etwas beibringen? –, sozial stellt sich die Herausforderung: Wie kann man die Klassen zusammenhalten, wie kann man Kommunikation aufrechterhalten, wie kann man sicherstellen, dass niemand verloren geht? Auch die emotionale Ebene darf man dabei nicht ganz vergessen: Wie schafft man es, dass alle halbwegs bei Laune bleiben und dass niemand die Nerven wegschmeißt?
Diesbezüglich ist es total richtig, dass das eine Riesenherausforderung ist und dass auch einiges im Moment sicher nicht ideal und wie am Schnürchen läuft.
Im Alltag funktioniert aber vieles. Mich erreichen in den letzten Tagen immer mehr Berichte auch aus Schulen, in denen man sich in dieser Ausnahmesituation wirklich gut zurechtgefunden hat, in denen in Kleingruppen gearbeitet wird, in denen sich die Lehrkräfte viel, viel Mühe geben, und ich finde es eigentlich ziemlich irreführend, wenn Sie das als „Aufbewahrungsorte“ bezeichnen, was da passiert (Abg. Wurm: Schönreden! Das ist Schönreden, Frau Kollegin! Die Realität schildern!), weil Sie damit diese wirklich großen Bemühungen der vielen Menschen, die da sehr viel tun, zunichtemachen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist in so einer Krise natürlich auch verlockend, mit dem Finger auf jemanden zu zeigen, den man für das alles verantwortlich machen kann, dass man Schuldige identifiziert, aber damit macht man es sich, glaube ich, wirklich zu einfach. Die Wahrheit ist, man kann nicht alles hier im Parlament gesetzlich lösen, man kann auch nicht alles auf Regierungsebene lösen, man kann halt nur tun, was man kann.
Einige der Dinge stehen hier heute in Verhandlung. Die Ausweitung des Stornofonds hat Kollegin Salzmann bereits ausführlich geschildert – das ist ein wichtiges Instrument, damit Familien nicht auf Kosten sitzen bleiben –, weitere andere Vorschläge, die in diesen Anträgen der Opposition stehen, haben wir selbstverständlich aufgenommen und bereits verwirklicht, zum Beispiel die Definition, dass die Kindergärten systemerhaltend sind – na selbstverständlich sind sie das, und sie sind deswegen auch durchgehend offen –, die Forderung nach Leitlinien, Hygienehandbüchern – alles das gibt es. Die Forderung nach Gurgeltests, nach mobilen Testteams ist auch verwirklicht, und auch die Forderung nach einem Stufenplan – den haben wir.
Betreffend die Ampel kann man sagen: Das, was im Moment stattfindet, inklusive der Lernstationen (Abg. Wurm: Das ist keine gute Rede, Frau Kollegin! Sehr dünn!), entspricht eigentlich eins zu eins dem, was in unserem Stufenplan bei Stufe Rot vorgesehen ist. Die Reform der Sonderbetreuungszeit haben wir auch geschafft, und selbstverständlich wird es das, was Kollegin Hammerschmid angesprochen hat – den zusätzlichen Förderunterricht, um all das aufzuholen, was da im Moment an Beschädigungen passiert –, auch geben: umfassend, in den verschiedenen Ferien, an den Nachmittagen.
Wir werden nicht jedes Problem lösen, aber wir werden weiterhin alles versuchen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
10.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Der Kindergarten ist ja eine recht spannende Einrichtung. Immer, wenn es darum geht, irgendwo einen Kindergarten zu eröffnen, ein rotes Band durchzuschneiden, können gar nicht genug Politiker aus den Gemeinden und aus den Ländern aufs Foto rauf und in die Kamera lachen (Zwischenruf bei der SPÖ), aber immer dann, wenn es um Investitionen und Verbesserungen in diesem Bereich geht, fühlt sich auf einmal irgendwie niemand zuständig. Der Bund würde eigentlich gerne, meint aber, dass er nicht darf. Die Länder wollen auch, aber die haben kein Geld.
Wir bringen ja immer wieder Anträge ein, die aber meistens vertagt werden, wie auch zum Beispiel bezüglich Stufenplan, den die Vertreter der Kindergärten sehr, sehr hilfreich fänden – der wurde auch vertagt. Dieser Antrag ist jetzt zumindest einmal ins Plenum gelangt, sodass wir das diskutieren können, er wird aber natürlich abgelehnt werden.
Im Unterrichtsausschuss heißt es auch immer wieder: Die Länder sind dafür zuständig, und irgendwie wird man immer so hingestellt, als würde man den Föderalismus nicht verstehen. Ich frage mich aber schon, warum es eine 15a-Vereinbarung für die Kindergärten gibt, aber vor allem jetzt in dieser Corona- oder Covid-Zeit, nicht die Möglichkeit genützt wird, eine weitere 15a-Vereinbarung mit den Ländern aufzusetzen, um für einen besseren Betreuungsschlüssel zusätzliches Geld in die Kindergärten zu geben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
In der ÖVP sitzen ja auch viele Vertreter der Gemeinden: Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur ein einziges Land, würde man für die Bundesländer eine 15a-Vereinbarung anbieten, sagen würde: Nein, das zusätzliche Geld nehmen wir nicht! – Es fehlt also der politische Wille. In Deutschland ist er da, dort ist man viel föderaler aufgestellt als in Österreich, und die haben es geschafft, ein Kindergartenpaket zu verabschieden, das die Fachkraft-Kind-Relation in den nächsten Jahren auf ein gutes Niveau senken wird.
Es ist ein bundesweites Problem, und es ist schade, dass der Bund und auch die Länder nicht erkennen, dass da großer Handlungsbedarf besteht und sich niemand mit der Föderalismusausrede davor drücken sollte. (Beifall bei den NEOS.)
10.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Melchior. – Bitte.
Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin eigentlich zum Thema Schulstornofonds zu Wort gemeldet, möchte aber davor noch
etwas aus der Perspektive – Sie können es erahnen! – eines Vaters sagen, da wir heute die ganze Zeit über Schulschließungen diskutieren und hier schon einige Worte dazu gefallen sind.
Ich finde es total beachtlich, dass wir hier diskutieren, ob die Schulen nun offen oder zu haben, ob es in den Schulen eine bedenkliche Infektionslage gibt oder nicht. Ich finde, dem kann man sich unterschiedlich annähern. Man kann sich einerseits mit der Realität annähern, und Corinna Milborn hat das sehr gut und treffend auf den Punkt gebracht, indem sie in einem Tweet gesagt hat, entweder schließt die Bundesregierung die Schule oder das Virus wird es machen. – Und genau so ist es, und ganz viele hier im Raum, die selber Eltern, Onkel, Tanten, Großeltern, was auch immer sind, haben das in der letzten Zeit erlebt. Immer mehr Lehrer waren positiv, immer mehr Schüler waren positiv, immer mehr sind im Klassenverband in Quarantäne gekommen, und es hat einfach kein normaler Unterricht mehr stattfinden können. Das hat stattgefunden.
Gut, also lassen wir das einmal. Wenn die reale Situation für viele hier anscheinend nicht zu greifen ist, nehmen wir eine andere Situation: Drosten – wir haben das heute schon gehört – wird ja von den meisten hier als der Experte in diesem Bereich gesehen, und er sagt ganz deutlich (Abg. Wurm: Nicht von allen!) – ich sage ja nicht, von allen –: Selbstverständlich ist in den Schuljahrgängen die Infektionslage genau so wie bei den Erwachsenen. – Und es ist ja auch nicht verwunderlich! Warum sollte es dort auch anders sein? Warum sollte das Schulgebäude, die Schule per se eine Insel sein, wo das alles nicht passiert? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Ich sage Ihnen als Vater auch Folgendes: Ich bin zu allem bereit, ich bin dazu bereit, zu jedem Menschen Abstand zu halten – zu jedem Menschen, wirklich! –, aber nicht zu meinen Kindern! Das ist etwas, was mir sehr, sehr schwerfällt (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Ernst-Dziedzic und Jakob Schwarz), und das ist etwas, wodurch es dann auch direkt zu einer Übertragung kommen kann. Deswegen: Bitte, wenn wir uns darauf einigen können, dass es Corona gibt, schaffen wir es vielleicht auch, dass wir uns darauf einigen können, dass es nirgendwo eine Insel geben kann - - (Zwischenruf des Abg. Brandstätter) – Ich kann Sie leider nicht hören, aber vielleicht können Sie mir dann schreiben! (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brandstätter.) Die Situation ist die, dass wir uns hier einig sein sollten, dass es diese Infektionslage gibt.
Ich sage Ihnen: Mir als vierfachem Familienvater ist total bewusst, wie zäh und mühsam die Situation daheim ist (Abg. Kassegger: Ja, genau!), wie der Unterricht, das Homeschooling daheim ist – mir ist das bewusst! Die Kinder können selbstverständlich in die Schule gehen, es ist okay und das findet auch statt. Da immer wieder von der Opposition kommt, dass das nicht möglich ist: Das stimmt einfach nicht, es ist möglich! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Ernst-Dziedzic und Jakob Schwarz.)
Zum Schluss komme ich zu dem, warum ich eigentlich hier stehe: Die Schulveranstaltungen und -ausflüge sind etwas, was in dieser Form in der Coronakrise natürlich nicht hat stattfinden kann, und ich bin froh und dankbar, dass wir heute den Schulstornofonds ausweiten. Bereits 110 000 Schülerinnen und Schüler und deren Eltern haben von diesem Fonds profitiert, über 7,8 Millionen Euro sind bereits ausbezahlt worden. Da möchte ich noch eine nette Geschichte von einer Familie erwähnen, die in großer Sorge war, dass sie auf den Stornokosten sitzenbleibt: Sie haben die Rückerstattung beantragt, und innerhalb von vier Tagen war das Geld am Konto. – So soll es sein! Vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Ernst-Dziedzic und Jakob Schwarz.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Melchior, wir sind in einer privilegierten Rolle! Das heißt, Ihre Kinder leben anders als viele, viele andere Kinder. Ich würde Sie einfach bitten, einmal alle Kinder zu sehen und unterschiedlichste Lebensrealitäten wahrzunehmen – wirklich! (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Melchior und Zarits.)
Das Zweite: Das mit dem Interpretieren ist auch so eine Sache. Wir haben nie – nie! – behauptet – und Sie werden es von niemandem von uns hören –, dass in der Schule keine Infektion stattfindet! (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.) Es geht darum, dass es Länder gibt – und ich habe das gestern oder vorgestern schon angesprochen ‑, wie zum Beispiel Irland, die trotz Schulöffnungen die Infektionen in drei Wochen um 50 Prozent reduziert haben, und auch Deutschland ist auf einem guten Weg. (Zwischenruf des Abg. Wurm. – Abg. Melchior: ... Schulen geschlossen!) Und das ist das, was wir immer wieder betonen, und nicht nur wir, sondern viele Experten und Expertinnen. Da hat sich also der Herr Bundeskanzler gemeinsam mit dem Bildungsminister und der gesamten Bundesregierung gegen Einschätzungen der ExpertInnen entschieden, und darum geht es! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Melchior.)
Viele haben es heute schon gesagt: Heute ist der Tag der Kinderrechte, und Bildung ist ein Kinderrecht! Mit dieser Vorgehensweise nimmt man Kindern aber ganz einfach dieses Recht, und das kann man nicht einfach so stehen lassen (Beifall bei der SPÖ), seit acht Monaten passiert das nämlich! Ich möchte auch sagen: Für eine Pandemie ist niemand in der Politik, auch keine Bundesregierung verantwortlich, aber für das Handhaben einer Pandemie schon. Wie gesagt: Es gibt seit Monaten keine klaren Botschaften und Aussagen, nicht im Schulbereich und schon gar nicht, Herr Minister, im elementarpädagogischen Bereich, im Bereich der Kinderkrippen und Kindergärten. Es ist wirklich traurig, dass Sie kaum ein Wort dazu sagen.
Ich bin mir der Kompetenzlage völlig bewusst – weil von Ihnen dann immer wieder kommt, dass das ja nicht Bundeskompetenz ist –, aber Sie haben eine eigene Abteilung in Ihrem Haus, die genau dafür verantwortlich ist. Die Kollegin der NEOS hat es erwähnt: Es sind 15a-Vereinbarungen, die man ganz einfach auch für den elementarpädagogischen Bereich auf die Füße bekommen würde, wenn man nur wollte. Und ich sage es noch einmal: Bildung fängt im Kindergarten, in der Kinderkrippe an und sie ist ein Recht – und da muss es wurscht sein, ob ein Kind in Vorarlberg oder im Burgenland zu Hause ist. Im Moment ist es eben nicht so. Die Kindergärten sind großteils zu. Ich sage Ihnen das ganz ehrlich: Sie sind zu!
Wir haben damals den Antrag gestellt: „Wo bleibt der Plan und Schutz für Kinder und ElementarpädagogInnen?“ Sie haben gerade behauptet, das sei alles erfüllt. – Das stimmt nicht. Diese Frage hat sich damals im Frühling gestellt, und sie stellt sich heute. Sie haben im Sommer nichts getan, um Antworten zu liefern. ElementarpädagogInnen sind noch immer nicht als SystemerhalterInnen eingestuft, Frau Kollegin Hamann! Es gibt auch keine Detailkonzepte, keine Präventionskonzepte, keine Teststrategien, so wie wir das fordern, mit Gurgeltests für jedes Kind. Das gibt es alles nicht! Sie behaupten etwas, was einfach unrichtig ist, das möchte ich an der Stelle auch einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Außerdem stellt sich die große Frage: Wie geht es ab dem 6. Dezember weiter? Wie kommen wir – Kinder, Eltern und PädagogInnen – aus dem Lockdown zwei? Wie lauten da Ihre Antworten? – Wir hören keine. Wir fordern deshalb weiterhin eine einheitliche Vorgehensweise für alle neun Bundesländer, Ihren vollen Einsatz dafür, Herr Minister, und einen bundesweit einheitlichen Stufenplan. Wir bleiben bei unseren Anträgen, auch
wenn Sie diese leider ablehnen. Sie werden uns nicht müde machen, weiterhin für Kinder aufzustehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Keine Maskenpflicht im Unterricht“ auf das Rednerpult.) Zuerst ein Satz zum wichtigen und sehr guten Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds: Das ist eine wichtige, tolle Sache.
Mangels Zeit lese ich den Brief nicht vor (ein Schriftstück in die Höhe haltend), aber ich kenne Beispiele dafür, dass Eltern das Geld für ausgefallene, stornierte Reisen immer noch nicht zurückbekommen haben. Darüber können wir dann separat sprechen, aber jetzt möchte ich noch einmal auf das zentrale Thema Unterricht und Schulschließungen eingehen:
Das Schulorganisationsgesetz habe ich ja vorhin zitiert. Kollege Melchior, du hast gesagt, es gibt unterschiedliche Zugänge. Eine Frage speziell auch an dich als Parteimanager der ÖVP: Südtirol sperrt kommenden Dienstag bei ähnlichen Infektionszahlen wie in Österreich die Volksschulen wieder auf. Jetzt frage ich euch und Sie, Herr Minister: Wieso sperrt Südtirol nächste Woche Dienstag die Volksschulen und die Kindergärten wieder auf? Haben die bessere Argumente? – Das glaube ich nicht.
Wir waren uns im Unterrichtsausschuss bei aller Expertise voll und ganz einig, dass Schulen offen zu bleiben haben. Das ist notwendig und wichtig. Wieso ist es notwendig und wichtig? – Weil es Studien gibt, die ich gestern schon einmal zitiert habe und die besagen, dass die Konsequenzen nicht offener Schulen nachhaltig sind. Es gibt, Herr Minister, du weißt es, eine Studie des Ifo-Instituts in München, in der die Konsequenzen geschlossener Schulen mit deren Auswirkungen auf die Jugend ermittelt wurden.
Ich fasse zusammen: Wenn ein Drittel des Schuljahrs ausfällt – und das haben wir ja bereits erreicht –, dann bedeutet das über die Lebenszeit gerechnet einen Einkommensverlust von zwischen 2,7 und 4,6 Prozent, das heißt, für einen Pflichtschulabgänger sind das 13 000 Euro, für einen Akademiker 30 000 Euro, und der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm, minus 2,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, das bedeutet 12 Milliarden Euro in Österreich. Das sind gewaltige Zahlen, da geht es um unglaublich viel Geld – aber noch einmal, es geht nicht allein um Geld.
Wir fordern gelindere Mittel, das ist das Entscheidende, und da waren wir uns einig! Bundeskanzler Kurz hat sich durchgesetzt und hat die Schulen zugesperrt, obwohl wir Ihnen den Rücken gestärkt haben, und das verstehen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Bitte noch eine Frage zu beantworten: Gestern war den Medien zu entnehmen – wir als Parlamentarier wurden nicht informiert –, dass Ihrerseits anscheinend geplant ist, dass eine Maskenpflicht für alle Schüler ab dem zehnten Lebensjahr kommt, wenn die Schulen am 7. Dezember aufsperren. Ich war und bin Lehrer. Wie soll das funktionieren? Wie soll ich stundenlang mit Schülern mit einer Maske kommunizieren? Das funktioniert nicht! Körpersprache ist wichtig. Das ist ungesund, das ist auch kein Unterricht, Herr Minister. Bitte klären Sie uns also auf! (Beifall bei der FPÖ.)
10.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
10.43
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wir thematisieren heute den Antrag der SPÖ zum Coronastress, dem Eltern in der Krise ausgesetzt sind. Dieser Stress ist freilich bald nicht mehr überschaubar. Auch wenn Grüne und ÖVP – außer Kollege Taschner – behaupten, dass die Schulen offen sind, wird hiermit lediglich der Umstand beschrieben, dass das Gebäude von Schülerinnen und Schülern für Betreuungszwecke betreten werden kann.
Unterricht sollte also zu Hause stattfinden, wo die Eltern neben Homeoffice nun auch wieder Homeschooling betreiben müssen. Sie machen ihren Job, betreiben Homeschooling, am besten auf höchstem Niveau, und der Haushalt macht sich ja auch von alleine. Kurz und gut: Eltern sind überfordert.
Aber was ist eigentlich mit unseren Kindern? – Bei den zahlreichen Danksagungen der ÖVP fehlt mir bis heute das große Danke, das unsere Kinder verdienen, weil sie dieses Auf und Ab der Gefühle, dieses unverständliche Hin und Her aushalten müssen. Also an alle Kinder da draußen: Ihr seid großartig, und wir danken euch allen von Herzen – nicht nur am heutigen Tag der Kinderrechte! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Kinder werden beim Homeschooling einigermaßen bei der Stange gehalten, sehen ihre Schulkollegen nicht mehr in gewohnter Frequenz, erfahren soziale und auch intellektuelle Einschränkungen, und auch massive Einschränkungen hinsichtlich ihres Rechts auf Bildung – das hinkt sehr stark hinterher. Die Kollateralschäden dieser Schutzmaßnahmen müssen dann jene ausbaden, welche jetzt nicht angehört beziehungsweise miteinbezogen werden, aber Kinderrechte scheinen ja für die Regierungsparteien nicht relevant zu sein, die ja gestern dem Antrag für Kinderrechte der Kollegin Holzleitner nicht zustimmen konnten.
Darin geht es zum einen darum, Kinderrechte stärker in den Fokus Ihrer Arbeit zu rücken und dabei auch Expertinnen und Experten zurate zu ziehen, aber auch den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses zu folgen und rasch an der Umsetzung derselben zu arbeiten. Dass aber die UN-Konventionen für unsere Regierung nicht relevant, nicht interessant und vernachlässigbar sind, sieht man auch beim Thema Inklusion. Die weit jüngere UN-Behindertenrechtskonvention widmet Kindern und Jugendlichen einen eigenen Artikel, und auch die wird viel zu wenig beachtet.
Folgende Schilderungen des Jugendbeirats für den Tiroler Monitoring-Ausschuss möchte ich Ihnen kurz vorlesen:
Viele von uns sind „schon benachteiligt worden, weil sie eine Behinderung haben. Zum Beispiel konnten wir in der Schule bei Ausflügen oder im Turn- und Werkunterricht nicht dabei sein. Viele von uns sind von Mitschülern und Mitschülerinnen beschimpft, verspottet oder auch stark gestoßen worden. Oft hat uns niemand geholfen. Die LehrerInnen haben nichts gemerkt.
In der Öffentlichkeit werden wir von fremden Menschen oft angestarrt oder komisch angeschaut. Manche von uns wollen dann gar nicht mehr rausgehen oder einen öffentlichen Bus verwenden.
Viele Menschen sehen nur unsere Beeinträchtigung, aber nicht die ganze Person und den ganzen Menschen. Es gibt Menschen, die können nicht verstehen, dass Jugendliche mit Behinderungen lustig sein können und Spaß im Leben haben können.
Manchmal sprechen Menschen sehr kompliziert. Sie wollen keine einfache Sprache verwenden. Dann können einige von uns nicht alles gut verstehen. Oder sie sind ungeduldig, wenn jemand nicht deutlich sprechen kann. Sie wollen dann gar nicht zuhören und
geben sich keine Mühe. Manche von uns brauchen aber einfache Sprache oder mehr Zeit zum Sprechen.
Manchmal wird über uns geredet, als ob wir gar nicht da wären.“
Diese Schilderungen zeigen: Wir haben enormen Aufholbedarf. Coronastress haben aber nicht nur Eltern, sondern auch die von mir häufig zitierten Menschen mit Behinderungen. Die Coronaapp ist trotz leerer Versprechungen im Sommer und Geldern des Sozialministeriums und der Uniqa immer noch nicht barrierefrei. Was soll das?
Insgesamt 3 Millionen Euro wurden zur Verbesserung, zur Verbreitung, aber auch zur Herstellung der Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt, aber passiert ist nichts. Deutschland hat Menschen mit Behinderung in die Entwicklung eingebunden, dort haben sie es geschafft. Warum schafft es unsere Regierung nicht? – Die einzige Antwort, die für mich plausibel scheint: weil Inklusion in dieser Regierung von der ÖVP nicht erwünscht ist. Das ist ein Armutszeugnis für diese Regierung. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
10.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist in dieser Debatte niemand mehr gemeldet, daher ist sie geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann verlegen wir die Abstimmung wieder an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulschließungen aufgrund von LehrerInnenmangel vorbeugen (431 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 8. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Vorderwinkler. – Bitte.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen hier über einen Antrag, der von uns eingebracht wurde und am 22. Oktober im Unterrichtsausschuss von ÖVP und Grünen abgelehnt wurde. Im Detail geht es um vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Schulschließungen. Wir wollten ein Paket, um den Unterricht in den Schulen für alle Kinder aufrechtzuerhalten und ebenso den Betrieb in den Kindergärten für alle Kinder zu sichern, vor allem mit einem Pool an Ersatzpersonal zur Entlastung; ein Paket, das genau jetzt gebraucht würde. Dieser Antrag wurde von NEOS und FPÖ unterstützt, und die Regierungsparteien haben ihn abgelehnt, weil wir diese Maßnahmen anscheinend nicht brauchen.
Nun, jetzt gibt es Distancelearning, entgegen allen Empfehlungen von Experten, und das hat extrem negative Auswirkungen auf die Kinder, auf die Familien, auf die Pädagoginnen und Pädagogen.
Ich wiederhole nicht noch einmal, was ich schon vorgestern hier im Plenum gesagt habe, aber ich betone, dass den Direktorinnen und Lehrerinnen, den Direktoren und Lehrern höchste Anerkennung in dieser schwierigen Situation gebührt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Wir erleben gerade einen Zustand, den wir genau deshalb haben, weil keine Vorkehrungen getroffen wurden. Die Schuldfrage zu stellen hilft nicht, und Desinfektionsmittel und Masken sind zwar notwendig, aber nicht ausreichend. Darauf haben wir immer hingewiesen, vor diesem Zustand haben wir immer gewarnt.
Liebe ÖVP und Grüne, ich nehme an, Sie haben auch Kinder, Sie kennen auch Direktorinnen, Direktoren, Lehrerinnen und Lehrer – auch in Ihren Reihen. Sind diese – Ihre eigenen – es nicht wert, unterstützt zu werden?
Sie lehnen alle dringend notwendigen Vorschläge der Oppositionsparteien immer ab, und zwar aufgrund von Parteipolitik, diese ist hier aber fehl am Platz, meine Damen und Herren. Im Gegenzug zu einem umfassenden Schaden, der mit Schulschließungen einhergeht, gibt es nur eine geringe Wirkung im Kampf zur Eindämmung des Virus, und heute ist nicht nur der Tag, an dem die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren abgeschafft wird, sondern auch der Tag der Kinderrechte, und im Speziellen weise ich auf das Recht auf Bildung hin.
Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs mit Unterricht, und zwar in den Schulen, ist ein Recht der Kinder. Es braucht ein Paket, das eine weitere Schulschließung verhindern soll, deshalb haben wir den Unselbständigen Antrag noch einmal eingebracht. Ich spreche im Namen aller Kinder, aller Eltern, aller Kolleginnen und Kollegen. Ich ersuche Sie dringend, Herr Minister, allen Kindern den Unterricht in den Schulen sofort wieder zu ermöglichen, die Familien zu entlasten und das Personal zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
10.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Totter. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Die Coronapandemie erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Mitmenschen, und besonders wir im Hohen Haus sind gefordert, konstruktiv zusammenzuarbeiten. Bereits im Sommer des heurigen Jahres ist vom Bundesministerium für Bildung ein umfassendes Maßnahmenpaket für Schulen, mit Hygienemaßnahmen und Präventionsvorgaben, ausgearbeitet worden.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen war aber nicht immer einfach, und ich sage Ihnen, warum: Als die Maskenpflicht, die eine notwendige und durchaus verhältnismäßige Maßnahme darstellt, an unseren Schulen eingeführt wurde, haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der freiheitlichen Fraktion, geschrien: Um Gottes Willen, das geht doch gar nicht! Was war die Folge? – Verunsicherung, die so weit reicht, dass Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen beschimpft werden, wenn sie die Einhaltung der Maßnahmen einfordern. Dann wurden Testmöglichkeiten an unseren Schulen als freiwillige – und das betone ich jetzt noch einmal: als freiwillige – Serviceleistung angeboten. Was haben Sie gemacht? – Sie haben schon wieder gebrüllt: Eingriff in die körperliche Unversehrtheit! Wem haben Sie das Leben schwergemacht? – Den engagierten Pädagoginnen und Pädagogen und Schulleitungen an den einzelnen Schulstandorten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Als Schulleiterin und durch den Kontakt mit vielen anderen Schulleitungen kann ich berichten, mit welcher Kraft und welch großem Einsatz alle an unseren Schulen diese Vorgaben umgesetzt haben. Damit die Menschen an unseren Schulen optimal geschützt werden, haben Schulleitungen, Pädagoginnen und Pädagogen sowie das Verwaltungspersonal an einem Strang gezogen – ganz im Gegenteil zu Ihnen, meine Damen und Herren, die Sie es nicht zusammenbringen, sich an einer konstruktiven Zusammenarbeit
zu beteiligen. Ich habe in meiner letzten Rede schon gesagt: Das, was hier sichtbar wird, ist eine deutliche Spaltung der Bevölkerung, die bis zur Basis, also bis zu den einzelnen Schulen, spürbar ist. Die steigenden Infektionszahlen in den letzten Tagen machten es leider notwendig, die Schulen auf Distancelearning umzustellen. Glauben Sie mir, diese Entscheidung ist niemandem leichtgefallen, dennoch halte ich diese Maßnahmen für klug und notwendig, denn wir müssen alle Menschen in unseren Schulen schützen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Aus Mangel an Pädagoginnen und Pädagogen musste jedenfalls keine Schule geschlossen werden. Es wurden rechtzeitig Vorkehrungen getroffen: In enger Abstimmung mit allen betroffenen Stellen wurde beispielsweise ein Pool von Studierenden eingerichtet, die sehr flexibel einsetzbar sind. Wir alle hoffen, dass an unseren Schulen der Unterricht in gewohnter Weise so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden kann. Alle Lehrerinnen und Lehrer – und davon bin ich zutiefst überzeugt – unterrichten viel lieber ortsgebunden an der Schule. Dort haben sie direkten Kontakt und den Austausch mit den Schülerinnen und Schülern, und das ist das Schöne an diesem Beruf. Sie sind aber auch vernünftig genug – im Gegensatz zu Ihnen – , dass sie die notwendigen Maßnahmen in diesen Krisenzeiten begreifen und mittragen. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher bitte ich Sie, diesen unvernünftigen und taktischen Oppositionskurs wieder zu verlassen und mitzuhelfen, dass wir gemeinsam diese Krise bekämpfen, sodass an unseren Schulen wieder Normalität einkehren kann. – Vielen Dank. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
10.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Dziedzic von den Grünen – ich weiß nicht, ob sie jetzt hier ist –, Sie haben uns in Ihrem Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 1 in die Nähe von Fundamentalismus gerückt. Zur Aufklärung: Es ist um den Antrag betreffend Sexualerziehung an Schulen gegangen, der Antrag stammte vom 12. Juni 2019. Jetzt verrate ich Ihnen ein Geheimnis: Es war der Entschließungsantrag 911/A(E) vom 12. Juni der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen, also ein Antrag, den wir von damals übernommen haben. Jetzt frage ich Sie, liebe Grüne: Wer sitzt jetzt im Umfeld von Fundamentalismus? – Das sind ganz bestimmt nicht wir. Ihr pickt jetzt bei der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein zweiter Punkt noch zu meiner Vorrednerin – das kann ich auch nicht so stehen lassen –: Sie haben gesagt, dass wir uns irgendwo zu weit hinausgelehnt hätten, dass wir die Gesellschaft spalten oder Ähnliches. Ich sage Ihnen eines, Frau Kollegin: Wenn es einzelne Schuldirektorinnen oder -direktoren gibt, die ihren Schülern und vor allem den Eltern heute schreiben und den Ausschluss von der Schule, die Suspendierung androhen, dann sind das keine pädagogischen Maßnahmen, die man an Schulen setzen muss. Wenn sich Direktoren nicht anders durchsetzen können, na dann: Gute Nacht! – Das dürfen wir ja wohl noch kritisieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch etwas: Nicht wir als Freiheitliche, nicht wir als Oppositionspartei spalten die Gesellschaft, wie man uns das hier jetzt vorwirft, nein, es sind die Maßnahmen, die spalten. Es ist das Werkzeug, mit dem hier gespaltet wird. Es ist der Keil, den die Regierung mit ihren Maßnahmen in unsere Gesellschaft treibt.
Dann noch eine dritte Berichtigung, Frau Kollegin Hamann, weil Sie wiederum die Schulschließungen angesprochen haben – täglich grüßt das Murmeltier, ich sage es jetzt zum vierten Mal in dieser Woche, glaube ich –: Im Sinne des Wortes sind die Schulen nicht
geschlossen, der Unterricht ist nur verlagert, und es ist nur eine Begrifflichkeit, die hier zur Anwendung kommt. Ich bin aber bei Frau Kollegin Künsberg Sarre von den NEOS, die gemeint hat, es sei eine Frage der Haltung. Es ist eine Frage der Haltung, es ist eine Frage des Stellenwerts, wie man mit Schulschließungen umgeht.
Machen wir es wie der Herr Bundeskanzler und schicken wir unsere Kinder in die soziale Isolation, oder machen wir es so, wie andere Länder es machen, und halten wir die Schulen offen? Machen wir es so wie Irland, Schweden, Deutschland, Frankreich, Portugal, Norwegen, Finnland, Dänemark, Estland, die Schweiz, Kroatien, Bosnien, Belgien? – Ich könnte noch weitere Länder aufzählen, die allesamt ihre Schulen offen haben, Hohes Haus. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir kennen die Studien aus Belgien, wir kennen Studien aus Kanada, sie alle bestätigen uns, wenn über mehrere Monate hinweg regelmäßig und wiederholt Schulen geschlossen werden, dann steigt der Anteil derer, die Klassen wiederholen müssen, dann steigt langfristig auch der Anteil derer mit niedrigeren Bildungsabschlüssen und in Folge wirkt sich das natürlich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Die soziale Ungleichheit, die soziale Ungerechtigkeit wird ebenfalls eine größere. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Daher: Halten wir die Schulen offen! Es funktioniert. Herr Bundeskanzler, sperren Sie die Schulen wieder auf! Es funktioniert, wir kennen die bekannten Maßnahmen: Hygieneregeln, Abstandsregeln, Nutzung größerer Räume, Klasseneinteilungen, Vormittags- und Nachmittagsunterricht, Blockunterricht, Flexibilisierung der Beginn- und Endzeiten, allenfalls Plexiglasscheiben – all das ist möglich. Holen wir unsere Kinder zurück ins Leben, geben wir ihnen die Lebensfreude zurück, wecken wir wieder den Forschergeist in ihnen! Setzen wir sie wieder in unsere Schulen hinein! Lassen wir das zu! Herr Bundeskanzler, sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)
11.00
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Sonja Hammerschmid zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Liebe Frau Präsidentin! Abgeordnete Totter hat in ihrer Rede behauptet, dass bis dato keine Schule aus Mangel an Pädagoginnen und Pädagogen geschlossen werden musste.
Das ist unrichtig. Nach einer schnellen Recherche waren es Feistritz an der Drau, Trofaiach, Großraming – und ich könnte diese Liste noch fortsetzen. Natürlich wurden Schulen geschlossen, weil Pädagoginnen und Pädagogen erkrankt sind. (Zwischenruf der Abg. Totter.) Deshalb brauchen wir die Teststrategie, deshalb brauchen wir einen Pool an Pädagoginnen und Pädagogen, die einspringen können, wenn ein Pädagoge erkrankt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.01
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in der Rednerliste weiter: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Werte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Ich darf gleich daran anschließen, was Kollegin Hammerschmid gerade gesagt hat, und ich möchte in der Analyse völlig zustimmen: Na selbstverständlich ist es ein Problem, wenn wir Lehrermangel haben. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.)
Es war ein Problem, dass häufig Lehrerinnen und Lehrer ausgefallen sind, da Lehrkräfte der Risikogruppe angehört haben und sich deswegen mit Präsenzunterricht schwergetan haben. Es ist richtig, dass viele Lehrer und Lehrerinnen krank waren oder – in den
letzten Wochen noch mehr – in Quarantäne waren. Das war mit ein Grund dafür, warum sich der Stress im Regelbetrieb in den Schulen regelmäßig erhöht hat. Das war ein ziemlich großes organisatorisches Problem für die Führungskräfte, und es war selbstverständlich auch wichtig, ein bisschen Druck herauszunehmen.
Es ist auch ein guter Plan – den wir auch verfolgen –, zum Beispiel zusätzliche Räume anzumieten, um Ausdünnung an den Schulen erreichen zu können. Auch die zusätzlichen Räume stehen und fallen aber mit zusätzlichem Personal, denn ich kann ja nicht einen zusätzlichen Raum haben, für den ich dann keine Pädagogen habe. Und das führt uns ja zu dem Grundproblem: Diese zaubert man nicht einfach her, sie wachsen nicht auf Bäumen, man kann sie nicht von der Straße auflesen. Da muss man langfristig vorbauen, und dabei sprechen wir natürlich tatsächlich von einem Problem, das Jahre zurückreicht.
Wir werden aber selbstverständlich etwas tun. Die Kindergärten wurden bereits angesprochen. Einer unserer wesentlichen Schwerpunkte, die wir im kommenden Jahr forcieren wollen, ist ja eine Ausbildungsoffensive für Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen. Der Bundesminister kann vielleicht bestätigen, wie sehr ich darauf immer wieder dränge. Das wird passieren. Auch da reden wir von Defiziten, die sich über Jahrzehnte aufgebaut haben und nicht erst gestern entstanden sind.
Wir werden forcieren, dass in diesem Beruf Menschen einen Platz finden, die vielleicht aus anderen Berufen kommen, sich erst später im Leben dafür entscheiden, Quereinsteiger sind. Es wird neue Studienplätze und auch neue Plätze an Kollegs geben.
An den Schulen hat man in den vergangenen Wochen und Monaten tatsächlich viel gemacht, um das ganze Reservoir an Pädagogen und Pädagoginnen, das irgendwie verfügbar war, auszuschöpfen. Man hat es natürlich bei Pensionisten versucht, stößt bei ihnen aber an die Grenze, weil auch sie einer Risikogruppe angehören. Die Studierenden im letzten Studienabschnitt sind da die bessere Variante. Es gibt bereits einen großen Pool an – Sie werden mich korrigieren – ungefähr 1 800, die bereits eingesetzt werden. Viele sind höchst erfolgreich im Dienst.
Zuletzt möchte ich noch eine Gruppe erwähnen, die bis jetzt selten zur Sprache kam, das sind die vielen NGOs, die nachmittags begleitend pädagogisch unterstützen und tätig sind. Ich denke zum Beispiel an die vielen Lerncafés, Förderstunden, Sprachförderung, an die vielen Dinge, die im Moment wegen der Kontakteinschränkungen vorübergehend stillgelegt werden müssen. Sobald es nur irgendwie geht, sollen sie aber wieder aufgenommen werden, weil wir auch sie in Zukunft für den Ausgleich der vielen Defizite, die sich aufgebaut haben, dringend brauchen werden. Auch denen wollte ich an dieser Stelle einmal meine Anerkennung aussprechen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.05
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Reden führen mich immer wieder zur Haltung zurück. Wenn ich mir von Frau Abgeordneter Salzmann anhöre, wie wichtig es für Kinder und Schülerinnen und Schüler sei, dass Schulveranstaltungen stattfinden können, dass auch der Wintertourismus wichtig ist und dass dieser stattfinden kann, dann sieht man, welchen Stellenwert dieser Bereich, und welchen die Bildung in der ÖVP hat. (Beifall bei den NEOS.)
Kollegin Hamann wird nicht müde zu betonen, wie gut es an den Schulen läuft, wie gut manche Dinge umgesetzt werden. Ja, viele Lehrer und Direktorinnen und Direktoren
sind wirklich bemüht, dass das, was jetzt stattfindet, gut oder möglichst gut stattfinden kann. Das ist aber nicht deshalb so, weil die Bundesregierung das so wahnsinnig gut vorbereitet hat, sondern weil viele eine Motivation in sich haben, aus dieser Betreuungssituation das Bestmögliche zu machen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das Thema des Lehrermangels, des Ausfalls von LehrerInnen und der Schulschließungen würde es überhaupt nicht geben, und es wäre eine große Erleichterung für Eltern und natürlich auch für die Lehrpersonen und für die Kinder, wenn Sie es geschafft hätten, in den letzten acht Monaten einen guten Plan für Tests, eine gute Teststrategie und schnelle Auswertungen aufzulegen, und ein Contacttracing aufzusetzen, das auch wirklich funktioniert. Das alles hat Ihr Minister Anschober nicht hinbekommen. (Beifall bei den NEOS.)
Wir haben jetzt die Situation, dass es in den Alten- und Pflegeheimen so hohe Zahlen gibt, weil es auch dort nicht geschafft wurde, die Zahlen unter Kontrolle zu bringen, weil es auch dort offensichtlich keine Teststrategie, keine schnellen Testauswertungen und auch kein Contacttracing gibt.
Ich frage mich, warum es andere Länder schaffen, die hohe Zahlen haben, die Schulen offen zu halten und dann die Zahlen auch noch runterzubringen. Wir schaffen es offensichtlich nicht. Kollegin Hamann, wenn Sie davon sprechen, dass wir jetzt einen Plan für zusätzliche Räume machen, dann frage ich mich echt: Was haben Sie und was hat diese Bundesregierung in den letzten sechs Monaten oder seit dem Sommer gemacht? (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
11.08
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederholungen von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung (Matura) (432 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu Punkt 9 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die Lage an unseren Schulen ist größtenteils chaotisch, und als Vater von zwei schulpflichtigen Kindern kann ich das auch aus erster Hand bestätigen. Die Oberstufe ist seit Wochen im Distancelearning, die Pflichtschulen sind de facto geschlossen. Wenn gesagt wird, bleiben Sie zu Hause, treffen Sie niemanden, Gastronomie und Handel schließen, Kinder sollen nicht in die Schule, nicht in den Kindergarten kommen, dann entsteht natürlich das Gefühl, dass es gefährlich ist, Kinder in Kindergärten oder Schulen zu schicken. Sie haben es ja auch so beabsichtigt, dass dieses Gefühl entsteht.
Der von der Regierung so hoch gelobte Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit erweist sich für die Eltern als Mogelpackung, denn es gibt nur dann einen Rechtsanspruch, wenn alle anderen Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Wenn Sie Schulen und Kindergärten ein bisserl offen lassen, gibt es keinen Rechtsanspruch.
Nächstes Problem für die Eltern: Viele Kindergärten und Schulen interpretieren das Wort Betreuungsmöglichkeit anders. Uns haben zahlreiche Beschwerden erreicht, wonach Betreuung nur für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen angeboten wurde. Von Ihnen wurde gesagt, dass das nicht so sein soll. Da gibt es offensichtlich sehr, sehr viel Spielraum für die einzelnen Einrichtungen. Das erklärt auch die Tatsache, dass in manchen Schulen über drei Viertel der Schüler anwesend sind, in anderen Schulen hingegen nur vereinzelte.
Auch wenn Sie das jetzt nicht gerne hören: Viele Kinder werden derzeit von den Großeltern betreut, die bekanntlich zur Risikogruppe zählen, weil Eltern auf freiwilliger Basis natürlich keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit von ihren Dienstgebern genehmigt bekommen und weil sie sich wegen der von der Regierung vermittelten Gefahr nicht mehr trauen, die Kinder in die Schulen und Kindergärten zu schicken. Das ist das Problem. Herr Minister, beenden Sie dieses Chaos! (Beifall bei der SPÖ.)
Zum nächsten chaotischen Zustand, der sich anbahnt, nämlich bei der Matura: Durch das lange Hin und Her im Frühjahr, ob die Matura stattfinden kann und wenn ja, unter welchen Rahmenbedingungen sie stattfinden soll, wurde den Schülerinnen und Schülern wertvolle Zeit genommen, um sich ordentlich auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten.
Nützen wir jetzt die Zeit, um einen konkreten Plan zu erstellen, damit sich alle Beteiligten auf die Abschlussprüfungen vorbereiten können! Der Antrag von Kollegen Wurm fand ja im Ausschuss leider keine Mehrheit. Wir haben dazu einen weiteren Antrag eingebracht, in dem Sie aufgefordert werden, einen Plan zu erstellen, der eine zeitgerechte Vorbereitung und Planungssicherheit für die Matura 2021 ermöglicht.
Herr Minister! Ich ersuche Sie, da tätig zu werden. Sich zu bemühen allein reicht nicht, denn wenn in einem Dienstzeugnis steht, jemand hat sich bemüht, dann ist das meistens ein schlechtes Zeugnis. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.11
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Weber. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Die Möglichkeiten im österreichischen Bildungssystem sind bekanntlich sehr vielfältig. Sie beginnen mit der vorschulischen Bildung in den Kindergärten. Es geht weiter über die Volksschulen, die Mittelschulen, die Gymnasien, das Polytechnikum, und dann geht es weiter, je nach Wünschen und Vorstellungen, in die Fachschulen. Man kann auch Lehre mit Matura machen. Man kann eine BHS besuchen, man kann eine AHS besuchen. Dann kommt in weiterer Folge die nächste Stufe: Kollegs, FHs, Universitäten et cetera.
Das österreichische Bildungssystem ist stark und bietet Chancen für alle – ich betone es: Chancen für alle –, und ich sage, es braucht dazu nur drei Buchstaben, das sind die Buchstaben T, U und N: Wir müssen es nur tun. Das ist, glaube ich, das Geheimnis. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Damit möchte ich jetzt auch schon zum eigentlichen Antrag überleiten. Eines ist auch klar: Wenn man sich für eine Schule entscheidet, dann weiß man, worauf man sich einlässt und was am Ende dieser Ausbildung auf einen wartet: der Termin X, bei dem man dann die Stunde der Wahrheit erlebt: Was hat man in dieser Ausbildungszeit gelernt?
Man muss seine Leistung auf den Punkt hin abrufen können. Das Wort Matura kommt ja bekannterweise aus dem Lateinischen – maturus heißt reif –, die Reifeprüfung heißt Matura. Im späteren Leben wird man ja immer wieder geprüft und muss seine Leistung auf den Punkt hin abrufen können.
Auf die vorhergehende Diskussion möchte ich noch einmal zurückkommen. Ich hatte im Jahr 1985 das Pech, eine Salmonellenvergiftung zu haben, genau zu dem Zeitpunkt, als in der Schule mein Abschlussjahr begonnen hat. Ich war nicht zu Hause, ich war nicht in der Schule, ich war für drei Wochen in einem Isolierzimmer. Ich habe drei Wochen Unterricht versäumt und habe mich danach dieser drei Buchstaben besinnen müssen, ich habe mehr tun müssen und habe alles aufholen können und habe auch am Tag X die Matura entsprechend mit Erfolg ablegen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Das österreichische Bildungs- oder Schulsystem sieht drei Zeiträume vor, um eine Matura, eine Reifeprüfung abzulegen. Das ist der Haupttermin, dann gibt es im Herbst den Nebentermin, und dann gibt es auch noch Ende des Semesters eine dritte Möglichkeit, die Matura in dem Bereich, in dem man noch negativ war, nachzuholen. Deshalb, glaube ich, gibt es genug Möglichkeiten, die Matura positiv abzuwickeln, und daher, glaube ich, ist es auch nicht notwendig, einen zusätzlichen Termin ins Leben zu rufen. Die Schüler sind ohnedies schon ausgelastet, die Lehrer sind ausgelastet.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei allen Lehrerinnen und Lehrern für das, was sie jetzt, in dieser schwierigen Phase, leisten, recht herzlich bedanken. Ich weiß, was die Lehrer jetzt leisten müssen, ich bin selber auch noch für ein paar Stunden im Unterrichtsgeschehen, ich weiß, was meine Kollegenschaft in dieser Phase tagtäglich leistet. Ich wünsche auch den Schülern in dieser schweren Phase alles, alles Gute für die schwierige Zeit, die sie jetzt durchmachen, aber eines ist auch klar: Wo ein Wille, da ein Weg. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
11.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Die Problemstellungen im österreichischen Bildungssystem sind ja nicht neu, die diskutieren wir hier im Parlament schon seit Jahren; ich möchte vielleicht noch einmal darauf hinweisen.
Tausende Schüler verlassen nach neun Jahren die Schule ohne Abschluss, und es gibt laut wissenschaftlichen Studien in etwa zwischen 20 und 25 Prozent faktische Analphabeten, die nach neun Jahren Bildungssystem in Österreich weder sinnerfassend lesen noch rechnen oder schreiben können.
Diese Probleme haben wir, wie gesagt, schon öfter diskutiert. Ich glaube, gerade jetzt in Coronazeiten sieht man die Problemstellungen noch deutlicher. Was mir heute, bei dieser ganzen Schönrederei vor allem der Regierung, einfach abgeht: Wir verlieren aktuell Hunderttausende Kinder in Österreich, die durch Distancelearning keinen sinnvollen Unterricht mehr erleben. Die Problemstellungen, die es schon in normalen Zeiten gab, sind aktuell noch wesentlich größer und dramatischer.
Ich sehe überhaupt keinen Ansatz, Herr Minister, dass Sie darauf eingehen. Wir haben es ja damals auch gemeinsam diskutiert, und Sie haben auch versprochen, Sie werden das Bildungssystem in Österreich so verbessern, dass es nicht mehr 20 oder 25 Prozent Analphabeten gibt, sondern dass man zumindest irgendwann in Richtung 10 oder 15 Prozent kommt, weil das natürlich dramatische volkswirtschaftliche Auswirkungen und auch dramatische Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung und das Leben von diesen Zigtausenden Schülern hat. Da ist leider Gottes zu wenig passiert, Herr Minister.
Ich habe ja 2015 das erste Mal diesen Antrag, den wir jetzt diskutieren, eingebracht. Das war eigentlich ein recht einfacher, pragmatischer Ansatz. Da geht es darum, dass man Maturanten, die die Matura nicht im ersten Anlauf schaffen, die Möglichkeit gibt, die Wiederholungsprüfung freiwillig vor Ende des Schuljahres, sprich Ende Juni, Anfang Juli abzulegen. Das war also eine ganz pragmatische, simple Geschichte. Da geht es auch nicht um freiheitliche Maturanten oder grüne Maturanten, da ja jeder bei der Matura durchfallen kann. Das betrifft in etwa 4 000 bis 5 000 Schüler pro Jahrgang, im kommenden Jahr möglicherweise sogar mehr. Die Wiederholungsprüfungen sind aber leider Gottes Ende September, Anfang Oktober. Das heißt, jene Schüler, die es betrifft, verlieren den Anschluss im Berufsleben, an der Uni, beim Bundesheer und, und, und. Das wäre also eine simple Geschichte, einfach zu lösen.
Hinter den Kulissen wurde mir 2015 schon signalisiert: Das ist ein sinnvoller Vorschlag, aber das bringen wir bei der Lehrergewerkschaft nicht durch, weil die Lehrer das Ende Juni, Anfang Juli nicht mehr auf sich nehmen wollen. Damals hat es ja auch eine Ministerin gegeben, die mir das so gesagt hat.
Ich bin heute froh, dass die SPÖ mit an Bord ist und diesen Vorschlag unterstützt. Die Grünen, die alten Grünen, haben ihn damals auch noch unterstützt, jetzt, in der Regierung, tun sie das offensichtlich nicht mehr, und die ÖVP war immer dagegen.
Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen: Das ist eine ganz simple, einfache Geschichte, durch die Sie Tausenden Maturanten, die das Pech haben, bei dieser Prüfung vielleicht nicht beim ersten Mal durchzukommen, nicht den weiteren Lebensweg blockieren, eine Geschichte, die einfach umsetzbar ist und gerade in diesen Zeiten eigentlich ein kleines Mosaiksteinchen wäre, um die Bildungspolitik zu verbessern und sinnvoller zu machen.
Ich bin schwer enttäuscht, sollte diese Abstimmung heute wiederum negativ ausgehen, aber ich kann versprechen: Ich werde nicht lockerlassen. Wir werden irgendwann hoffentlich das Ziel erreichen, den Maturanten diese Erleichterung zu verschaffen. Ich hoffe auf ein Umdenken der Regierung und auf eure Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.19
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz verstehe ich es nicht: Es gibt nach dem Schulunterrichtsgesetz genau drei Zeiträume, in denen diese Wiederholungsprüfungen abgelegt werden können, einer davon innerhalb der ersten Wochen des Schuljahres, also September bis Mitte Oktober. Da können diejenigen, die beim ersten Anlauf bei der Matura etwas nicht geschafft haben, die entsprechenden Prüfungen wiederholen – also keine Rede von den Terminen, die Sie erwähnt haben.
Warum nicht im selben Schuljahr? Das kann ich Ihnen schon sagen. Wenn die Matura zum Beispiel Ende Juni ist, ginge sich eine Wiederholung im selben Schuljahr nicht mehr aus. Wie Sie wissen, ziehen sich die Maturatermine von Mai bis Juni, wenn wir in einem normalen, pandemiefreien Jahr sind; und denen, die bei den letzten Hauptterminen durchgefallen sind, kann man dann nicht die Möglichkeit geben, die Prüfungen im selben Schuljahr zu wiederholen, weil das Schuljahr schon zu Ende ist. Dann können die entsprechenden Prüfungen im September und Oktober wiederholt werden. Da gibt es auch keine Schwierigkeiten mit den Universitäten, weil es Nachfristen für die Inskription gibt, nämlich genau für solche Fälle und auch für alle anderen Bereiche.
Der Antrag ist also einfach nicht nachvollziehbar, weil das, was Sie wollen, ohnehin möglich ist. Beziehungsweise ist die Wiederholung der Prüfungen im selben Schuljahr deswegen nicht möglich, weil das nicht alle in Anspruch nehmen könnten. Es hat also seinen Sinn, dass das erst im Herbst ist. Abgesehen davon müsste man dann wieder Kommissionen zusammenstellen, was ja auch nicht ganz einfach ist.
Wir werden dem also nicht zustimmen, weil wir erstens den Sinn nicht erkennen können und zweitens natürlich für alle Schüler und Schülerinnen die gleichen Voraussetzungen haben wollen, unabhängig davon, wann sie ihren Maturahaupttermin haben. Es muss für alle die gleichen Möglichkeiten geben.
In diesem Sinne sage ich jetzt noch ein Ceterum censeo: Auch wenn alle von der Opposition behaupten, die Schulen wären zu, sind sie das nicht! Sie sind insbesondere für die Schüler und Schülerinnen offen, damit sie dort die Lernpakete machen können. Die Kids, und ich meine das wirklich so, sind diejenigen, die sich in all dem zurechtfinden müssen. Daher sind die Schulen speziell für sie offen.
Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
11.22
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Matura ist wichtig. Sie ist für die Schülerinnen und Schüler ein ganz wichtiger Abschluss, der viele Möglichkeiten eröffnet, in den tertiären Bereich hineinzugehen.
Ich denke, dass wir ausreichend Prüfungsmöglichkeiten haben, nämlich mit dem Haupttermin vor dem Sommer, mit dem Herbsttermin zur ersten Wiederholung, wenn es für einzelne Prüfungsgebiete notwendig ist, und dann mit dem Frühjahrstermin, üblicherweise im Februar. Ich denke, dass das ausreichend ist.
Frau Kollegin Hammerschmid, Sie probieren es immer wieder! Es wird halt nicht richtiger, auch wenn Sie wieder zur tatsächlichen Berichtigung nach vorne kommen und es versuchen. Ich kann Ihnen nur noch einmal zitieren – und das (ein Schriftstück in die Höhe haltend) sind die Zahlen, die aus dem Ministerium kommen, und ich kann lesen, Sie können sicher sein –:
Budget 2013: 8,060 Milliarden Euro; Budget 2014: 7,998 Milliarden Euro; Budget 2015: 7,983 Milliarden Euro; Budget 2016: 8,087 Milliarden Euro. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kucharowits und Hammerschmid. – Abg. Hamerschmid schüttelt den Kopf.) Unterm Strich – und ja, ich kann lesen und rechnen – ergibt das in etwa 27 Milliarden Euro mehr in diesen vier Jahren.
Jetzt sind Sie hierhergekommen und haben gesagt, 750 Millionen Euro haben Sie für die Ganztagsschule zusätzlich bekommen. Ich bin ja faktenbasiert, so wie Sie als Wissenschafterin auch, davon gehe ich aus. Das hier (ein Schriftstück in die Höhe haltend) ist der Bericht des Österreichischen Städtebundes, und da ist der Befund sehr klar. Diese 750 Millionen Euro gehen deshalb ins Leere (Zwischenruf des Abg. Kollross), weil man sie letztendlich nicht mit einer Bestandsförderung ausgestattet hat.
Ich darf aus diesem Bericht des Städtebundes (Zwischenrufe bei der SPÖ) – und den werden Sie doch wohl nicht in Zweifel ziehen, Frau Dr. Hammerschmid – zitieren: „Ein finanzieller Rahmen in dieser Form reicht keinesfalls als Grundlage für den Erhalt der bestehenden, geschweige denn für den Ausbau neuer GTS-Gruppen!“ (Zwischenruf der
Abgeordneten Hammerschmid und Kollross.) – Frau Kollegin Hammerschmid, ich bin faktenbasiert, und es wird halt nicht besser. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
11.25
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich die Fraktionsvorsitzenden, ob wir gleich mit den Abstimmungen fortfahren können. – Geht in Ordnung. Gut, dann gehe ich auch so vor.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 9
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Abstimmungen über die Berichte des Unterrichtsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 344 der Beilagen.
Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung eines regulären Unterrichts ab Montag dem 23. November 2020“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 428 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 433 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für diese Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds geändert wird, samt Titel und Eingang in 429 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich wieder um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 430 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 435 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 434 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 431 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist die Mehrheit und damit zur Kenntnis genommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 432 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme dieses Berichts? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 883/A(E) der Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Lehrausbildung mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung (421 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Frau Bundesministerin Schramböck in unserer Mitte und erteile Frau Abgeordneter Martina Kaufmann das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin – danke fürs Wort! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und alle, die uns auch heute von zu Hause aus zuschauen! Ja, unsere Welt wird digitaler, alles verändert sich, und wir erleben seit März, wie rasant sich auch in unserer Arbeitswelt einiges verändert hat. So ist das natürlich auch in der digitalen Fertigung. Aus diesem Grund haben wir mit diesem hier vorliegenden Antrag versucht, einen ersten Schritt zu setzen, um auch den Rahmenbedingungen entsprechen zu können, damit wir junge Menschen für die Zukunft ausbilden können und im Bereich der digitalen Fertigung weiter vorankommen.
Was ist damit gemeint – für all diejenigen, die sich jetzt vielleicht nicht so mit Fertigung auf der einen Seite oder mit Digitalisierung auf der anderen Seite beschäftigen? – Damit ist ganz klar gemeint, dass es für das Anwenden und das Bedienen in der Fertigung notwendig ist, auch gut ausgebildet zu sein. Früher sind diese Prozesse von Hand, von Maschinen, die manuell bedient werden mussten, und so weiter erledigt worden. Heute ist es wichtig, dass Programme dafür geschrieben werden und man diese Programme auch anwenden kann. Dieser Antrag soll nun den Anstoß dazu geben, dass wir für die Praktikerinnen und Praktiker – und das ist auch ein Wunsch von Praktikerinnen und Praktikern gewesen – in diesem Bereich die duale Berufsausbildung stärken.
Alles in allem, möchte ich sagen, ist es wichtig, dass wir an der dualen Berufsausbildung weiterarbeiten, dass wir in Österreich zu einer Gleichstellung der schulischen und der beruflichen Ausbildung kommen. Wir haben diese zwei verschiedenen Wege – und um diese Wege beneiden uns viele andere Länder auf der Welt, weil es uns durch diese unterschiedlichen Wege der Ausbildung auch gelingt, das Beste für den Standort Österreich herauszuholen. Jetzt gilt es eben, auch in der Digitalisierung wichtige weitere Schritt zu setzen.
Wir haben 200 Lehrberufe in Österreich, man kann aus 200 Lehrberufen auswählen. Die Lehrberufe werden immer wieder überarbeitet, dafür sind die Grundlagen geschaffen worden. Es wurden wichtige Schritte gesetzt, damit die einzelnen Berufsbilder immer wieder überarbeitet werden und wir auch für den Fortschritt gerüstet sind.
Wichtig ist mir – auch nach all den Debatten in dieser Woche, und auch heute ist es schon immer wieder einmal erwähnt worden –, auch festzuhalten: Wenn, liebe Jugendliche da draußen, die SPÖ, die FPÖ und die NEOS auch immer wieder betonen, es seien jetzt alle, die im Schulsystem, in Ausbildungssystemen stecken, verlorene Generationen, so möchte ich euch von dieser Stelle hier im Parlament aus ganz klar sagen: Nein, ihr seid nicht lost, ihr habt viele Fähigkeiten und Fertigkeiten gelernt, auch im heurigen Schuljahr, in der Ausbildung, in der Lehre in diesem Jahr, ihr werdet noch viele Möglichkeiten haben, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten anzuwenden. Ihr seid alles andere als lost, lasst euch das nicht einreden! (Beifall bei der ÖVP.)
Und weil ihr nicht lost seid: Nutzt die Chance, es gibt in Österreich auch zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor viele offene Lehrstellen. Bewerbt euch in den Betrieben, die Unternehmerinnen und Unternehmer werden sich auf euch freuen! Somit könnt auch ihr den Wirtschaftsstandort Österreich wieder ein Stück weit stärken und in die Zukunft bringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.33
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Lercher. – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann meiner Vorrednerin in vielen Punkten recht geben. Ich darf vonseiten der Sozialdemokratie hier an dieser Stelle betonen, dass wir alles, was zur Aufwertung der Lehre beiträgt, unterstützen, und deswegen werden wir diesem Antrag heute auch zustimmen.
Erlauben Sie mir, an dieser Stelle vielleicht auch kurz festzuhalten: Es ist schon ein bisschen sinnbildlich, dass der Herr Bildungsminister – der sich diese 5 Minuten ruhig noch hätte gönnen können – jetzt dieser Debatte nicht mehr beiwohnt. Ich glaube, das ist auch ein Problem: dass vor allem in der bildungspolitischen Strategie die Lehrausbildung, die Berufsschulen und viele andere Bereiche nicht jenen Stellenwert haben, den sie verdienten. (Beifall bei der SPÖ.)
Geschätzte Frau Ministerin, ich bitte Sie, das Ihrem Kollegen weiterzugeben, denn es braucht, glaube ich, eine gemeinsame Anstrengung, um die Lehre aufzuwerten und ihr diesen Stellenwert zu geben. Es reichen nicht nur Marketingmaßnahmen in vielen Bereichen, sondern es geht in Summe darum, das Thema und das System Arbeit in Österreich neu aufzustellen, nämlich dass sich Arbeit lohnt, dass man dieselben Chancen wahrnehmen kann, dass man mit den Schülerinnen und Schülern auch in Bezug auf die Steuerausgaben gleichgestellt ist, um einen Wandel für die wirklichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger – und das sind zweifelsohne unsere Lehrlinge – zustande zu bringen, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Facharbeiterinnen und Facharbeiter werden nämlich den guten Teil des Wohlstandes in Österreich in Zukunft erwirtschaften. Deswegen bitte ich Sie, diesen Schwerpunkt in der Lehrausbildung auch in vielen anderen Bereichen aufzugreifen. Als Sebastian Kurz und Sigi Maurer noch studiert haben, haben die Lehrlinge mit ihrem Fleiß und ihrer Arbeit uns allen ermöglicht, dass wir den Weg des Studiums gehen. Das ist eine gute Sache, das Studium ist eine wunderbare Möglichkeit – und ich erwarte mir genau deswegen Respekt und Fairness für unsere Lehrlinge. Das bedeutet vor allem auch, dass wir ihnen vermitteln, dass wir auf sie bauen und sie auch als Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in diesem Staat begreifen. Dass die Hacklerregelung, die Abschaffung der Hacklerregelung ein richtiges Signal an unsere Lehrlinge und zukünftigen Facharbeiterinnen und Facharbeiter ist, wage ich zu bezweifeln, denn mit der Abschaffung dieser Regelung bringen wir ihnen gegenüber jetzt schon zum Ausdruck: Eure Leistung ist diesem Staat in Summe nichts wert. (Beifall bei der SPÖ.)
Das, glaube ich, kann nicht zu einer Aufwertung beitragen, nein, das wird in Summe die Probleme nur noch verschärfen. Ich bitte Sie an dieser Stelle inständig, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.37
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Unterstützung der Lehre – selbstverständlich! Lehre mit Matura ist ein freiheitliches Projekt, wir unterstützen das natürlich, das ist etwas ganz Wichtiges, aber der vorliegende Antrag, Frau Minister, ist an Substanzlosigkeit nicht zu überbieten. Sie fordern sich als Bundesregierung selbst auf, „die Möglichkeit zur Schaffung von Lehrberufen mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung zu prüfen und bei positiver Prüfung einen Prozess zur Umsetzung der Schaffung von Lehrberufen mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung zu initiieren“.
Sie fordern sich auf, etwas zu prüfen. Sie selbst erklären seit Monaten den Unternehmerinnen und Unternehmern, wie wichtig die Digitalisierung ist, welche Chancen die Digitalisierung bietet. Sie erklären sogar denen, die den Job verloren haben, dass sie sich in Richtung Digitalisierung wenden sollen und dadurch wieder einen Job bekommen könnten – und selbst geben Sie sich den Auftrag, etwas zu prüfen! Ist Ihnen das in der momentanen Situation, in der Tausende Lehrstellen in Österreich fehlen, nicht peinlich, zu prüfen, ob man vielleicht einen neuen Lehrberuf einführen kann? Das wird den Lehrlingen und den Lehrstellensuchenden überhaupt nicht helfen, Frau Minister! (Beifall der Abgeordneten Martin Graf und Mühlberghuber.)
Wenn Sie wirklich etwas Konkretes für die Lehrlinge und vor allem auch für die Lehrbetriebe tun wollen, dann schaffen Sie endlich die Vorschriften und den Auflagenwust für die Lehrbetriebe ab. Heute muss ja jeder Lehrherr den ganzen Tag neben dem Lehrling stehen, damit dieser sich nicht mit dem Hammer auf den Finger klopft, wenn er einen Nagel ins Brett schlägt, und deshalb nehmen heute viele Betriebe keine Lehrlinge mehr auf. Das sind die Probleme, die die Betriebe haben, und Sie sollten eher in diese Richtung etwas unternehmen.
Wenn Sie die Lehrlinge in Österreich wirklich unterstützen und die Lehrberufe wirklich fördern möchten – wir haben den Antrag dazu schon mehrfach eingebracht –, dann führen Sie den Blum-Bonus wieder ein. Der Blum-Bonus hat in den Jahren 2004 bis 2008 zusätzlich 2 500 Lehrplätze geschaffen. Das war eine Maßnahme, die wirklich gewirkt hat und die sinnvoll wäre.
Ich stelle deshalb noch einmal den Antrag, dass den Betrieben im ersten, im zweiten und im dritten Lehrjahr jeweils monatlich eine Unterstützung – im ersten Lehrjahr
400 Euro pro Monat, im zweiten Lehrjahr 200 Euro pro Monat und im dritten Lehrjahr 100 Euro pro Monat – zur Verfügung gestellt wird. Das würde wirklich Lehrstellen schaffen und den Lehrlingen helfen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrstellen schaffen durch Einführung des Blum-Bonus-Corona“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Fördermodell ,Blum-Bonus-Corona‘, welches einen monatlichen Zuschuss für die gesamte Lehrzeit für Lehrlinge garantiert, eingeführt wird.“
*****
Frau Minister, bitte nicht prüfen – handeln! (Beifall bei der FPÖ.)
11.39
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Lehrstellen schaffen durch Einführung des Blum-Bonus-Corona
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 10: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 883/A(E) der Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Lehrausbildung mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung (421d.B.)in der 64. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2020
„(…) Es bleibt zu befürchten, dass im Sommer/Herbst 2020 durch den krisenbedingt verringerten Fachkräftebedarf und den erhöhten Kostendruck vieler Unternehmen auch Auswirkungen auf das Lehrstellenangebot sichtbar werden könnten.“ Diese im Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2018-2019 zum Ausdruck gebrachte Befürchtung hat sich mittlerweile in Anbetracht der Zahlen bestätigt.
„August-Arbeitslose - Größere Lehrstellenlücke und weniger freie Jobs -
Die Lage für Arbeitslose und angehende Lehrlinge blieb auch im August schwierig. So gibt es mehr Lehrstellensuchende als angebotene Lehrstellen, es fehlen 2.822 Lehrstellen. Die Lehrstellenlücke hat sich durch die Coronakrise deutlich erhöht. Den 10.483 sofort verfügbaren Lehrstellensuchenden (ohne überbetriebliche Lehrausbildung) standen 7.661 sofort verfügbare Lehrstellen gegenüber.“ APA0260 01.Sep 2020
Besonders dramatisch ist die Situation in Wien: Hier lässt sich die größte Veränderung in der Stadt Wien feststellen, wo es im Juni 2020 ein um 41,2 Prozent geringeres Lehrstellenangebot gab als im Juni des Vorjahres. (Wiener Zeitung, 06. August 2020)
Laut einer Market-Studie vom Mai dieses Jahres wird es im kommenden Herbst einen eklatanten Lehrstellenmangel geben.
„In Summe dürften das rund 10.000 Ausbildungsplätze weniger sein, als noch vor der Coronavirus-Krise geplant war“, so Studienautor David Pfarrhofer. Besonders betroffen sei dabei der Handel mit rund 3.500 Lehrstellen, der Bereich Gewerbe und Handwerk mit 3.000 und der Tourismus mit rund 2.000 Lehrstellen, die nicht besetzt würden.
Jeder dritte Betrieb, der im heurigen Herbst
keine Lehrlinge einstellt, plant laut Umfrage, auch im nächsten Jahr keine
Lehrlinge aufzunehmen. „Dies würde einen massiven Schaden für
die duale Ausbildung bedeuten,“ so Pfarrhofer.
https://ooe.orf.at/stories/
3048849/ 16.05.2020
Der beschlossene Lehrlingsbonus, wird aber das vorherrschende Problem nicht lösen können und ist – so Egon Blum in der von ihm kürzlich verfassten Lehrlingsbroschüre „Corona Bonus“ – „lediglich eine Anerkennung für all jene Unternehmen, die sich zum Teil über Jahrzehnte für eine optimale berufliche Qualifikation unserer Jugend mit hohem Engagement bemühen.“ In Zusammenhang mit der oben zitierten Market-Studie, wonach im Herbst bis zu 10.000 Ausbildungsplätze fehlen könnten, stellt Blum fest, dass „es aus seiner Sicht und Erfahrung realitätsfremd sei, diese Megaproblematik mit einer Prämie von 2.000 oder 3.000 Euro lösen zu wollen.“
Ein Unternehmen investiert allein im ersten Lehrjahr pro Lehrling im Schnitt 19.739 Euro, im dritten bereits rund 26.500 Euro.
Eine Lehrlingsförderung zur Schaffung und zum Erhalt von Lehrplätzen, die dem tatsächlichen Stellenwert der Lehre für den Wirtschaftsstandort Österreich entspricht und die die Unternehmen, die sich den aktuellen Herausforderungen stellen, auch eine finanzielle Wertschätzung für ihr Engagement Fachkräfte auszubilden, entgegenbringt, ist daher ein Gebot der Stunde.
Aus diesem Grund fordern die unterfertigten Abgeordneten die Umsetzung des nachstehend dargelegten Fördermodells von Egon Blum:
Fördervorschlag „Blum-Bonus-Corona mit Erfolgspotential 400/200/100 für alle Erstjahrlehrlinge im Jahre 2020 (nicht nur für zusätzliche Lehrstellen).
Das erfolgreiche Lehrstellenfördermodell Blum-Bonus Modell 1, mit dem zwischen 2004 und 2008 über 12.500 zusätzliche betriebliche Lehrstellen geschaffen werden konnten, kann, bezogen auf die Förderphilosophie, auch zur Bewältigung der Corona Herausforderung erfolgreich angewendet werden, indem alle Lehrlinge des ersten Lehrjahres berücksichtigt werden und nicht nur die zusätzlichen Lehrlinge.
Rechnung:
- € 400,00 pro Monat 14x im ersten Lehrjahr € 5.600, --
- € 200,00 pro Monat 14x im zweiten Lehrjahr € 2.800,--
- € 100,00 pro Monat im dritten Lehrjahr € 1.400,--
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass auch Bundesministerin Magarete Schramböck Überlegungen in Richtung eines Blum-Bonus anstellt, wenn sie kürzlich in einem Interview mit den Vorarlberger Nachrichten vom 18.01.2020 mitteilte, dass „wir prüfen, welche Anreize wir schaffen können und welche Strukturen Unternehmen brauchen, um mehr Lehrlinge auszubilden. Da wollen wir den Blum-Bonus als Input mitnehmen,“ stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Fördermodell „Blum-Bonus-Corona“, welches einen monatlichen Zuschuss für die gesamte Lehrzeit für Lehrlinge garantiert, eingeführt wird.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Liebe Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Vor drei Jahren, nein, vergangenes Jahr habe ich in Indonesien unterrichtet und da hat mich ein Kollege gefragt: Wie funktioniert eure Ausbildung? Ich habe schon davon gehört. – Ich musste ihm das genau erklären. Wir wissen, unsere Lehrausbildung, diese duale Ausbildung erntet international absolute Anerkennung und ist ein Erfolgsmodell, ein Vorzeigemodell, auf das wir alle sehr stolz sind. Sie wird international nachgeahmt und die Regierung will diesen erfolgreichen Weg weitergehen, indem sie die Lehre aufwertet und weiterentwickelt.
Ein erster Schritt wurde hier im Frühjahr gesetzt, indem der Meistertitel beziehungsweise der Titel der Meisterin gleichwertig mit einem akademischen Grad geführt werden kann. Jetzt geht es um eine inhaltliche Weiterentwicklung der Lehre, es wird ein neuer Lehrberuf geschaffen. Damit kommt die Lehre wirklich im 21. Jahrhundert an und schafft neue Perspektiven.
Wir haben in den vergangenen Tagen viel von der digitalen Transformation, die in den Unternehmen ankommt, gesprochen. Es entstehen neue Berufsbilder, beispielsweise im modernsten Edelstahlwerk der Welt am Standort der Voestalpine Böhler Edelstahl in Kapfenberg. Dort werden Lehrlinge ausgebildet und auch benötigt, um 3D-Druck machen oder in der vernetzten Industrie-4.0-Welt arbeiten zu können. Derzeit machen es Unternehmen so, dass sie Lehrlinge beispielsweise in der Schlosserlehre oder auch als Werkzeugmacherinnen/Werkzeugmacher ausbilden lassen und sie dann die digitalen Kompetenzen dazu ausbilden. Der neue Lehrberuf fasst das zusammen, das heißt, die Lehrlinge werden bereits während ihrer Lehrausbildung auf diese neuen Herausforderungen vorbereitet.
Ich denke, in dem Sinne ist dies ein wichtiger Beitrag, einerseits um den Fachkräftemangel zu beseitigen, andererseits um den Lehrlingen interessante, attraktive Berufsbilder zu ermöglichen, damit sie neue Perspektiven bekommen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.43
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Ja, natürlich kann man da nicht dagegen sein, wenn es um die Etablierung eines neuen Lehrbildes, sozusagen einer Zurechnung auch im digitalen Sektor geht. Das Problem ist halt, dass es in der Lehrlingsausbildung selber schon die ganze Zeit krankt. Im Tourismus oder in der Gastronomie werden zum Beispiel nur Lehrlinge ausgebildet, wenn die Küche eine österreichische Küche ist – die es im Übrigen überhaupt nicht gibt, denn es gibt eine böhmische Küche oder eine internationale Küche. Wird bei einem Asiaten zum Beispiel in der Küche kein Schnitzel gekocht, dann darf dieser keinen Lehrling ausbilden.
Es gibt den Handschuhmacherlehrling oder den Damen- und Herrenschneiderlehrling und all diese Absurditäten.
Frau Minister, es ist ja jetzt in der Budgetwoche auch wieder herausgekommen, dass der Rechnungshof diese Gewerbeordnung generell kritisiert, also sollten wir hier auch einmal eine Gewerbeordnungsreform in die Wege leiten, denn dann kann man auch die Berufsbilder neu in die Wege leiten.
Lieber Peter Haubner, das, was wir gerade gemacht haben, ist ein Lercherlschas gegenüber dem, was damals Kassegger und wir einmal verhandelt haben, weil da bei einer Gewerbeordnungsreform überhaupt nichts passiert, und dessen sollten wir uns bewusst sein. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)
Wiewohl wir uns auch bewusst sein müssen – und das habe ich gestern auch Frau Minister Aschbacher gesagt –, dass wir uns endlich einmal Gedanken darüber machen müssen, wie lange wir das den 14-Jährigen noch zumuten wollen, dass sie eine Entscheidung treffen, nur, weil es vielleicht an der Lehrergewerkschaft hapert oder sonst irgendwo, darüber, dass wir endlich 17-Jährige so lange in der Schule behalten und ausbilden, damit sie dann vielleicht ein anderes Lehrbild haben.
Und bitte, verschonen Sie mich mit dem Beispiel, dass es den Fotografenlehrling wieder gibt oder nicht mehr gibt, denn seit es das Handy und die Digitalisierung gibt, haben auch die Fotografen sowieso ganz andere Anforderungen. Ich würde mir also wünschen, Kollegin Kaufmann, dass es weiter hinausgeht, als dass es nur ein neues Lehrbild, nur ein bisschen digital oder vielleicht 3D-Druckerei oder sonst irgendwelche Spassettln gibt.
Beschäftigen Sie sich mit den jungen Menschen! Wenn wir uns damit beschäftigen, dass wir eine Mittlere Reife etablieren, dass wir 17-Jährigen zumuten können, selbst eine Entscheidung darüber zu treffen, welches Berufsbild sie ausüben wollen, vielleicht auch mit einer Matura oder vielleicht auch mit einem zurechenbaren Studium, dann werden wir auch in Zukunft keinen Fachkräftemangel haben.
Was Sie hier etablieren, ist auf Wirtschaftskammerfunktionäre zugeschnitten, die ja nicht wollen, dass jemand anderer ihren Job macht. Im Grunde genommen müssen Sie aber daran denken, dass es jetzt um die jungen Menschen geht, dass es jetzt um die Bewältigung des Fachkräftemangels geht. Der Fachkräftemangel ist de facto unser aller Anliegen, nur werden wir es mit dem derzeitigen Bildungsschema nicht schaffen, ihn zu beheben, sondern die Zahl der Lehrstellen wird noch weiter zurückgehen. (Beifall bei den NEOS.)
11.46
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass dieser Tagesordnungspunkt, so wie es aussieht, von allen mitbeschlossen werden wird. Das ist eine gute Grundlage und eine Zustimmung zur Lehre und zur Ausbildung, die viele junge Menschen jetzt bereits absolvieren oder vor sich haben. Vor allem der Bereich dieser Weiterentwicklung im neuen digitalen Raum ist immens wichtig, denn wir wissen, es geht da um das Verständnis von mechanischen Prozessen und darum, diese digital umzusetzen. Das wird in Zukunft verstärkt nachgefragt werden.
Wir haben in Österreich viele Unternehmen, die innovativ sind, die oft Weltmarktführer sind, und da geht es auch wirklich darum, dass diese oft sagen: Ja, es ist gut und schön, ich habe die modernsten Maschinen, wir haben sie selbst weiterentwickelt, aber manchmal ist die Ausbildung nicht adäquat und die jungen Menschen müssen komplett neu
angelernt werden. – Das soll mit dieser neuen Lehre verbessert werden, verändert werden. Es soll schon von Grund auf das mechanische Wissen mit der digitalen Umsetzung verknüpft werden. Das ist natürlich auch für die jungen Menschen spannend, und ich denke, dass wir dazu eine wichtige Grundlage bieten.
In diesem Sinne ist das – wie auch von meinem Vorredner erwähnt – erst ein Anfang. Die Zugänge, um in Zukunft Facharbeiter zu haben, um fundiert ausgebildete Facharbeitskräfte in diesem Land auch auf längere Zeit zu wissen, sind vielfältig, das heißt, die Ausbildungsmöglichkeiten müssen auf eine ganz breite Basis gestellt werden. Ich denke, damit setzen wir einen wesentlichen Schritt und wir können dem nur mit Freude zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karl Schmidhofer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Lieber Kollege Max Lercher, wir kommen aus dem gleichen Bezirk, Murau, und ich will jetzt keinen Nachbarschaftsstreit auslösen, aber du hast gefragt, warum Minister Faßmann nicht da ist. Bitte, wir haben unsere Frau Fachministerin hier, die für das Lehrlingswesen zuständig ist, die die Lehre ständig weiterentwickelt, die in der Krise 3 000 Euro Lehrlingsbonus für die Lehrherren zur Verfügung gestellt hat, damit wir die Krise besser bewältigen können, und sie entwickelt mit uns gemeinsam, mit den Betrieben und hier mit der Volkspartei, die Lehre weiter. (Beifall bei der ÖVP.)
Und wenn jemand fehlt, dann darf ich dir entgegnen: Die Frau Parteivorsitzende Rendi-Wagner ist im Übrigen bei diesem wichtigen Thema Jugend, Lehre, Zukunft auch nicht da. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)
Zur Situation der Lehre (Abg. Matznetter: Wo ist der August Wöginger?): Kollegin Kaufmann hat es angesprochen, 8 800 Lehrstellen sind offen. (Abg. Matznetter: Gustl, der ist nicht da!) Das heißt, unsere Lehrbetriebe suchen Jugendliche, um sie auszubilden, um auch weiterhin für die Wirtschaft genügend Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Letztlich sorgen diese Betriebe dafür, dass wir europaweit mit der dualen Ausbildung an der Spitze stehen, dass wir bei allen Bewerben – ob es Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften für Lehrlinge sind – immer wieder mit Goldmedaillen nach Hause kommen, weil wir im Zusammenwirken mit der Lehre in Österreich unverwechselbar erfolgreich unterwegs sind.
Die SchülerInnen müssen mit 15 von den Regionen oft in die Stadt in ein Internat, damit sie eine Schulausbildung machen können. Wir haben 3 500 Lehrstellensuchende in Wien, und ich erwarte mir auch, dass diese jugendlichen Wienerinnen und Wiener zu einer Lehre in die Bundesländer hinauskommen – auch das ist zumutbar –, dann könnten wir den Lehrlingsmangel in der Wirtschaft eindämmen. Ich bin guter Dinge, dass wir mit dieser Lehre, die ständig weiterentwickelt wird, auch in Zukunft die Fachkräfte haben werden, die die Wirtschaft braucht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.51
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr dazu gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht - - (Zwischenruf des Abg. Matznetter, der auf den sich zur Geschäftsbehandlung meldenden Abg. Leichtfried deutet.) – Ich rede meinen Satz trotzdem zu Ende. (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) Die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt werde ich wie vereinbart an das Ende der Debatten über die Vorlagen des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie verlegen.
Nun liegt mir eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Bitte, Herr Klubobmann Leichtfried.
*****
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf nur anmerken, dass in der letzten Präsidiale besprochen wurde, dass die Abgeordneten hier in aufgelockerter Sitzordnung sitzen mögen, und dass sowohl die Galerie als auch das Dachfoyer für Abgeordnete zur Verfügung stehen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Deshalb würde ich jene, die das gerne tun, anhalten, sich nicht über die An- oder Abwesenheit von Abgeordneten zu äußern, denn es ist durchaus möglich, dass sich jemand auf der Galerie oder im Dachfoyer befindet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Scherak.)
11.52
Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Das stimmt, das wurde in der Präsidialkonferenz so vereinbart.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 966/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert wird (422 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündlichen Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Matznetter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben hier ein weiteres Kapitel einer gewissen Schnellschussmanier der Regierungsparteien, nämlich die Frage der Genossenschaftsrevisoren und der Genossenschaftsrevision.
Sie werden alle bemerkt haben, dass wir derzeit ein anderes Problem vor uns haben. Wir müssen nämlich klären, wie es zu so etwas wie dem Skandal der Commerzialbank Mattersburg gekommen sein kann, und dann eine Verbesserung herbeiführen. Laut dem Geständnis des Generaldirektors gingen die Manipulationen mit Luftbuchungen und Luftkonten weit zurück, bis in die Zeit, in der sie noch dem Raiffeisenverband angehört hat - - (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – O ja, das hat er gestanden! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Wirklich, Herr Abgeordneter Haubner, das hat er gestanden.
Ich mache dem Raiffeisenverband keinen Vorwurf – gar nicht –, sondern es geht darum, dass wir da offensichtlich eine Situation haben, in der mehrere Prüfungskaskaden nicht
funktioniert haben. Es gibt große Lücken in unserem Genossenschaftsrevisionsgesetz. Es hat sich herausgestellt, dass das Bundesland Burgenland nur deswegen für die Eigentümergenossenschaft dieser Bank den Prüfer bestimmen musste oder – ohne Kapazität – selbst hätte prüfen können, weil wir keine vernünftige Vorsorge für den Fall haben, dass kein Revisionsverband eine zu prüfende Genossenschaft aufnimmt.
Überall dort gäbe es dringenden Reformbedarf, und nun legt die Regierung eine unabgestimmte Gesetzesvorlage vor, zu der es keine Begutachtung gegeben hat, in die die Dinge, die im Zuge dieses Skandals herausgeapert sind, nicht eingearbeitet sind und die auch nicht in ausreichendem Ausmaß mit der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgestimmt wurde.
Sie werden verstehen, meine Damen und Herren, dass in so einem Fall unsere Zustimmung mehr als schwierig ist und wir sie daher unterlassen werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.55
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Matznetter, ich denke, wir müssen zwei Dinge ganz klar voneinander trennen: Was wir heute hier im Genossenschaftsrevisionsgesetz machen, ist, dass wir ein Berufsrecht der Revisoren nachziehen und der Entwicklung anpassen. Das ist nichts anderes als das, was wir bereits im Jahr 2017 für die Wirtschaftsprüfer gemacht haben. Seit diesem Zeitpunkt beschäftigen wir uns mit dieser Materie.
Wenn Sie hier behaupten, dass es keine Abstimmung mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gegeben hat, dann muss ich das auch zurückweisen, denn die Experten haben sich am 10. Juni dieses Jahres zusammengesetzt, und es waren auch Experten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dabei, die auch einen Vorschlag eingebracht haben, den wir in diese Gesetzesänderung eingebaut haben.
Es geht nicht darum, dass wir den Skandal in der Commerzialbank im Burgenland aufarbeiten, denn das ist ein ganz anderes Feld, das betrifft auch ganz andere Paragrafen dieses Gesetzes als die, die wir heute hier beschließen. Ich muss ganz ehrlich sagen, Sie sind an und für sich wirklich ein Fachmann und selber vom Fach, und ich würde mir erwarten, dass wir dabei mehr Seriosität walten lassen – bitte! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Damit komme ich schon zum Thema: Es geht wirklich nur darum, dass wir das hinsichtlich europäischer Vorgaben, die es zu erfüllen gilt, anpassen und im Berufsrecht das eine oder andere nachziehen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, das ist ganz wichtig für diesen Berufsstand. Ich möchte da auch ganz klar unterscheiden: Die Commerzialbank war zwar eine Genossenschaftsbank, aber sie war in keinem Genossenschaftsverband. Sie sind ja deshalb ausgetreten, weil sie in der Bank die guten und harten Prüfungen der Genossenschaftsrevision nicht mehr mitmachen wollten, deshalb haben sie sich herausgenommen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, das kommt mir so vor, als ob – mit einem Vergleich versteht man das auch – einer mit einem Auto fährt und dabei sämtliche Gesetze bricht – zu schnell fährt, falsch parkt – und dann, wenn er verhaftet wird, sagt, es ist derjenige schuld, der das Pickerl gemacht hat. Das geht nicht, meine Damen und Herren, er muss die Verantwortung selbst übernehmen! Die Verantwortung liegt da halt beim Land Burgenland, bei den kriminellen Malversationen, die in der Commerzialbank stattgefunden haben, aber sicher nicht bei den Genossenschaftsrevisoren der Raiffeisenbanken und
der Volksbanken. Das möchte ich hier ganz deutlich sagen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist auch deshalb so wichtig, dass wir das anpassen, weil wir – da bin ich wirklich der festen Überzeugung – Genossenschaftsbanken, regionale Finanzversorger für unsere KMUs brauchen. Ich glaube, das ist deshalb ganz wichtig, damit wir diese hohe Qualität halten können. Damit wir die Versorgung mit Finanzdienstleistungen in den Regionen sichern können, brauchen wir diese Banken, und wir brauchen dazu eine funktionierende Revision.
Wenn wir nun die Revisoren mit dieser Maßnahme aufqualifizieren und sie den Wirtschaftsberatern, Wirtschaftstreuhändern anpassen, kann das nur im Sinne aller sein. Deshalb würde ich Sie sehr bitten, dass Sie diesem Antrag auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.59
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Genossenschaften ermöglichen nachhaltiges, krisenfestes Wirtschaften, und daher ist das Thema Genossenschaften im Regierungsprogramm ein wirklich großer Schwerpunkt. Von Bankengenossenschaften war schon die Rede, Genossenschaften gibt es aber auch in vielen anderen Bereichen: Schon lange bekannt sind Wohnungsgenossenschaften, diverse Genossenschaften wie Sennereigenossenschaften und Kellereigenossenschaften in der Landwirtschaft und – ein ganz aktuelles Thema – Energiegenossenschaften.
Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass Genossenschaften, wie Unternehmen auch, eine Prüfung brauchen: die Revision. Darum geht es heute. Was wir machen, ist, das Gesetz, das diese Prüfung regelt – das Genossenschaftsrevisionsgesetz –, an das 2017 bereits angepasste beziehungsweise veränderte Gesetz der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer anzupassen. Es findet also nur eine Angleichung statt, weiters ein paar Änderungen der sprachlichen Formulierung sowie übrigens auch die Aufnahme einer sogenannten Escapeclause. Die Ausbildung zur Revisorin, zum Revisor ist nämlich relativ teuer, und für diejenigen, die sich das nicht leisten können, soll es die Möglichkeit geben, die Prüfungsgebühren erlassen zu bekommen. Das ist etwas, was wir absolut begrüßen.
In diesem Sinne geht es heute hier um die Prüfung der Genossenschaften. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass das ein wichtiges Thema ist, und ich bitte daher um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.01
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! In der Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt habe ich mich ein wenig mit Genossenschaften beschäftigt und mit Verwunderung festgestellt – vielleicht als Information an alle Interessierten im Saal und zu Hause –, wie viele Genossenschaften es in Österreich eigentlich gibt: Es sind rund 1 500 Genossenschaften in den verschiedensten Bereichen, die in den letzten Jahrzehnten – der Ursprung geht ja auf das Mittelalter zurück – zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden sind.
Wie Kollegin Götze schon ausgeführt hat, reicht das ja von den Wohnbaugenossenschaften bis zu den Wärmelieferungsgenossenschaften. Allein in meinem Heimatbezirk
Weiz gibt es gleich 14 dieser Genossenschaften, die am Markt ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor sind. Wirtschaftsfaktor bedeutet natürlich, dass es entsprechende Umsätze gibt, nicht nur bei der Commerzialbank, sondern auch in den anderen Genossenschaften – in den Wohnbaugenossenschaften, in vielen anderen –, und dieses wirtschaftliche Tun braucht natürlich Kontrolle. Ich sage immer auch als Bürgermeister: Es gibt nichts Besseres, als gut kontrolliert zu sein, denn diese Kontrolle schafft auch Vertrauen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieses Vertrauen wiederum fußt auf Ausbildung, fußt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir heute schaffen, um den Revisorinnen und Revisoren der Zukunft bessere Mittel in die Hand zu geben und sie mit den Wirtschaftsprüfern in etwa gleichzusetzen.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz, weil es um das Vertrauen in die Genossenschaften geht und damit um das Vertrauen in einen sehr erheblichen Wirtschaftsfaktor Österreichs. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.03
Präsidentin Doris Bures: Zu dieser Debatte ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung darüber an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie und gehe in der Tagesordnung weiter.
Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 967/A der
Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz
1998, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert
werden (423 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 12.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Matznetter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben hier eine Reihe von berufsrechtlichen Änderungen vor uns liegen, die natürlich zum Teil dadurch getriggert sind, dass wir unter Druck der Europäischen Union stehen. Zum Teil sind sie auch durch die Schwierigkeiten bedingt, die jetzt im Zuge der Coronakrise sichtbar geworden sind.
Wir haben ein wirkliches Problem mit dieser Ziviltechnikergesetz-Novelle. Die Ziviltechniker hätten sich für die Umsetzung dringend gewünscht – sie haben dazu auch mehrere Gutachten anfertigen lassen, unter anderem von der früheren Justizministerin und EuGH-Richterin Berger –, dass eine Beteiligung nicht indirekt so verwässert werden kann, dass am Ende des Tages eine Ziviltechnikergesellschaft durch Verschachtelung von Nichtziviltechnikern beherrscht wird.
Ich verstehe nicht, warum dieses Anliegen des Berufsstandes keine Berücksichtigung fand, nur weil man sich ein bisschen davor fürchtet, noch einmal in einen kurzen Diskussionsprozess mit der EU zu kommen. Ehrlich gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist
es in Österreich ein alter Grundsatz, dass in den berufsspezifischen Gesellschaften Berufsberechtigte vorherrschen, denn sonst können wir uns das Ganze sparen und es kauft sich dann jemand einfach in den entsprechenden Berufszweig ein.
Ehrlich gesagt muss man da vorsichtig sein und in der gesetzlichen Ausformulierung auch eine gewisse Härte an den Tag legen. Ich kann daher einem Gesetz nicht zustimmen, durch das sich in der Folge der Baumeisterbetrieb oder wer auch immer einfach indirekt einen Ziviltechniker kaufen kann. Ich bitte dafür um Verständnis. Ich bitte auch in Zukunft, wenn es um andere Berufsstände geht, um erhöhte Vorsicht. Da brauchen wir nicht nachzudenken, es gibt überall die Frage: Wie liberalisieren wir? Ich bitte um mehr Vorsicht.
Ein letzter Punkt zum Wirtschaftskammergesetz: Es würde mich sehr wundern, wenn die grüne Fraktion dem zustimmt, denn die härteste Kritikerin der Bestimmungen da drinnen, insbesondere dessen, dass nicht mehr das Wirtschaftsparlament für Rechnungsabschluss und Budget entscheidend ist, war die Grüne Wirtschaft. Die dortige Vorsitzende hat ja einen relativ kurzen Weg zum Bundessprecher der Grünen, zum Herrn Vizekanzler – ganz verstehe ich also nicht, wieso die Fraktion der Grünen dieser Verlagerung zustimmt. Das wundert mich einfach, wir werden uns das aber genau anschauen. – Vielen Dank. (Beifall der SPÖ.)
12.07
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Matznetter, ich glaube, das braucht Sie gar nicht zu wundern, denn das, was da drinnen steht, ist eigentlich nichts Großartiges, sondern ein Krisenmodus, der jetzt notwendig ist, um Beschlüsse herbeizuführen. Das ist nicht etwas, von dem man sagt, dass man hier im Haus die großartigsten Dinge ändert, sondern es geht einfach nur darum, wie wir in dieser Covid-19-Zeit im Hinblick auf einen beschränkten Zeitraum in verschiedenen Gremien Beschlüsse fassen.
Das Problem, wie man jetzt in dieser Zeit vorgeht, kennen ganz, ganz viele Vereine und öffentliche Körperschaften, und konkret geht es jetzt darum, das Budget für 2021 beschließen zu können. Ich möchte an dieser Stelle vor allem einmal den Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wirtschaftskammern – in den Länderkammern, aber auch in der Wirtschaftskammer Österreich auf der Wiedner Hauptstraße sowie in den Bezirksstellen – meinen Dank aussprechen. Ganz, ganz besonders möchte ich die 115 Außenwirtschaftscenter in 85 Ländern der Welt erwähnen, die sich jetzt alle darum kümmern, während dieser Krise ihr Bestes zu geben und in dieser harten Zeit einen guten Job zu machen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer.) Sie haben völlig unvorbereitet neue Aufgaben übernehmen dürfen oder müssen, haben in dieser Zeit sehr schnell und flexibel umstrukturiert und damit Einsatzbereitschaft gezeigt. Trotz der massiven Umsatzrückgänge, die ja da sind, werden alle Services hochqualitativ beibehalten, was natürlich auch dazu führt, dass auf die Rücklagen zurückgegriffen werden muss.
Das ist im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts und im Interesse der Stabilität unseres Landes. Es war jetzt eine Notwendigkeit, so zu handeln, und es geht um eine beschränkte Kompetenzweitergabe. Da steht ja nicht mehr drinnen – ich habe mir das genau durchgelesen –: Es geht um befristete Regelungen für Umlaufbeschlüsse mit einer einfachen Mehrheit beziehungsweise um die Möglichkeit, zu delegieren, die Beschlüsse von Organen, die nicht tagen können, an andere Gremien zu delegieren.
Ich habe mich auch mit Herwig Höllinger getroffen und ihn gefragt, was genau dahintersteckt. Es ist für mich völlig nachvollziehbar, dass man das, was wir hier machen, eigentlich nicht machen sollte, wenn es um Beschlüsse geht: 200 Leute in einem Raum, und das über einen ganzen Tag. Das ist eigentlich keine gute Idee. Online, virtuell gelingt das aber, wie viele von uns, die in internationalen Institutionen tätig sind, wissen, auch ganz schwer: Es ist oft technisch schwierig, es ist schwierig, sich einzumelden. Es ist also zeitlich begrenzt und nur auf Covid bezogen, und auch die Einbindung aller Fraktionen des Wirtschaftsparlaments ist gewährleistet.
Niki (in Richtung Abg. Scherak), du weißt, ich schätze dich, sowohl als Menschen als auch als Verfassungsjuristen, als Experten. Du hast einen Vorwurf gebracht. Es hat mich eigentlich gewundert, dass du dich heute nicht zu Wort meldest und sprichst, denn es kam der Vorwurf des Totalitarismus und dass das eigentlich ein verfassungsrechtlicher Skandal – so hast du es, glaube ich, genannt – sei. So schlimm kann es nicht gewesen sein, nehme ich an, denn sonst würdest du heute hier stehen und das noch einmal extra betonen, also so dramatisch war das wahrscheinlich nicht.
Es ist aber einfach auch dem Wahlergebnis geschuldet. Dass ihr da nicht dabei seid, ist dadurch bedingt, dass ihr in einer unteren, niedrigen Prozentzahl spielt und der Wirtschaftsbund – in diesem Fall – logischerweise mit fast 70 Prozent aller Stimmen und mit den Funktionären da drinnen sitzt; aber auch alle anderen wurden ja aktiv eingebunden. Jene, die da drinnen sind, sind sehr wohl eingebunden. Wenn man stark genug ist, ist man am Spielfeld dabei, sonst ist einem der Platz in der Kommentatorenbox sicher.
Der Wirtschaftsbund ist die stärkste, die am breitesten aufgestellte Wirtschaftsvertretungsorganisation für Groß und Klein in Österreich. Julius Raab hat nach dem Krieg das Land aus Schutt und Asche wieder aufgebaut, er hat damals den Wirtschaftsbund aufgebaut, damals auch, im Geiste dieser Zuversicht, unser Land wieder mitaufgebaut (Zwischenruf des Abg. Schellhorn), die Wirtschaftskammer gegründet, und ich glaube, dass wir uns genau in diesem Geiste von Julius Raab und im Namen dieser Zuversicht weiterbewegen sollten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Schellhorn.)
Ich habe bei uns im Wirtschaftsbund im Büro ein Zitat von Julias Raab an die Wand gehängt, denn ich glaube, dass es das sehr schön trifft. (Abg. Schellhorn: 1,7 Milliarden Euro Rücklagen!) – Ich verstehe Sie leider nicht. (Abg. Schellhorn: Wir lieben auch die Wirtschaftskammer!) – Es ist akustisch leider wirklich schwierig, ich verstehe es nicht; ich würde sofort auf Sie eingehen, Sie wissen das, ich mache das gerne. (Abg. Schellhorn – erheitert –: Ja!)
Wir haben im Wirtschaftsbund ein Zitat an die Wand gehängt, weil ich es sehr schön finde, wie Julius Raab diesen Geist seiner Zeit beschreibt: „Das Ziel jeder Politik“ – hat Raab damals gesagt – „ist für uns die Sicherung des Menschen, seiner Freiheit und seiner Würde.“
Das können wir, glaube ich, heute alle behalten (Abg. Schellhorn: Freiheit!): Freiheit, Würde und die Sicherung des Menschen. In diesem Geiste der Zuversicht, glaube ich, sollten wir auch handeln und nicht kleine, gehässige Spielchen machen, wenn man sich dann nicht einmal mehr zu Wort meldet. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
12.12
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir versuchen aktuell
coronabedingt, Großveranstaltungen auf allen Ebenen zu vermeiden. Eine wichtige Ebene sind die Kammern, in denen teilweise Riesenveranstaltungen mit Hunderten, mit Tausenden Mitgliedern stattfinden. Auch dort gilt es, diese zu vermeiden – im Interesse der Mitglieder, der Personen, die daran teilnehmen sollten, aber auch in unser aller Interesse.
Es hat daher eine Abstimmung mit den Kammern gegeben, konkret: mit der Arbeiterkammer, mit der Wirtschaftskammer und mit der Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker – das sind die größten Kammern. Es gab von den Kammern Vorschläge, wie sie diese Großveranstaltungen vermeiden können. Im Wesentlichen geht es darum, dass Beschlüsse zum Teil nicht gefasst werden müssen und aufgeschoben werden, wenn sozusagen wirklich coronabedingt eine Veranstaltung nicht stattfinden kann. Manche Beschlüsse können auch virtuell gefasst werden. Es ist, glaube ich, zeitgemäß, dass man auch das den Kammern zugesteht. Weiters sollen manche Beschlüsse per Umlaufbeschluss gefasst werden, wenn es virtuell nicht möglich ist.
In diesem Sinne: Selbstverständlich ist für all diese Prozesse der Beschlussfassung eine Sunsetclause vorgesehen, das heißt, dass sie bis Ende des kommenden Jahres gelten und nur eingesetzt werden, wenn es erforderlich ist. Die Entscheidung, ob es erforderlich ist, treffen alle Fraktionen gemeinsam. Insofern glaube ich, dass das eine gute, zeitgemäße Lösung ist, die am Ende des kommenden Jahres auch wieder ausläuft. Ich bitte um Zustimmung! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.14
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Kollegin Jeitler-Cincelli wollte unbedingt, dass ich ihr erkläre, wieso wir das ablehnen. Ich versuche noch einmal, das demokratiepolitische Paradoxon aufzuzeigen, das im Wirtschaftskammergesetz probiert wird: Wenn ein entsprechendes Wirtschaftsparlament oder eine Fachgruppentagung aus Pandemiegründen nicht zustande kommen kann, soll die Zuständigkeit auf das erweiterte Präsidium übergehen. Das ist ja legitim. Das Problem ist: Wer entscheidet, ob aus Pandemiegründen das jeweilige Wirtschaftsparlament nicht zusammentreten kann? – Das erweiterte Präsidium.
Ich versuche noch einmal, so wie im Ausschuss, zu erklären, wieso das demokratiepolitisch Wahnsinn ist: Wenn das Parlament aus Gründen der Pandemie nicht zusammentreten könnte und wir uns entscheiden würden, dass die Regierung dann alleine die entsprechenden Maßnahmen setzt, dann würden wir doch im Leben nicht auf die Idee kommen, die Regierung darüber entscheiden zu lassen, ob wir aus Pandemiegründen nicht zusammentreten können. Das ist demokratiepolitisch eine Katastrophe (Beifall bei den NEOS), aber offensichtlich der Zugang des Wirtschaftsbundes in der Wirtschaftskammer. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
12.15
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maria Smodics-Neumann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das heißt, das Wirtschaftsparlament tritt dann zusammen, um festzustellen, dass es nicht zusammentritt – das ist irgendwie auch ein gewisses Paradoxon, wenn ich das sagen darf.
Lieber Herr Kollege Scherak, ich kann Sie aber beruhigen, denn die Aufsichtsbehörde ist ja deswegen nicht außer Kraft gesetzt. (Abg. Loacker: Das ist ja lachhaft! Die
Aufsichtsbehörde über die Kammern ist lachhaft!) Es ist ja nach wie vor im Wirtschaftskammergesetz vorgesehen: Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die drei obersten Prinzipien, und die Aufsichtsbehörde – die Frau Bundesministerin sitzt als oberstes Aufsichtsorgan auch hier – und (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker) auch das Kontrollamt prüfen jeden einzelnen Rechnungsabschluss. Fachgruppen sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten (Abg. Loacker: Wer ist der Vorgesetzte vom Kontrollamt? Der Präsident!), verwalten auch ihre Einnahmen selbst und haben deswegen auch Beschlüsse zu fassen. (Abg. Schellhorn: Sie sind die Wahlbehörde und ...!)
Das ist im Organisationsrecht so vorgesehen, und ich glaube, es ist in unser aller Sinne. Ich kann irgendwie nicht nachvollziehen, wieso da jetzt die große Aufregung herrscht, wenn wir hier allen und jedem sagen: Bitte vermeiden Sie physische Kontakte! Bitte schauen Sie, dass Sie alles so weit wie möglich virtuell abhandeln können! – Manche Dinge können nicht virtuell abgehandelt werden. Wenn man sagt: Für ein Jahr – obwohl alle Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten ja nach wie vor bestehen – können wir das aussetzen, um auch dem Organisationsrecht Genüge zu tun!, brauchen wir uns, glaube ich, davor nicht großartig zu fürchten.
Ich darf hier vielleicht die Seite der Wirtschaftskammer Wien beleuchten: Ich glaube, es ist auch im Sinne der circa 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Wien, zu ihrem Schutz alles weitestmöglich so zu reduzieren, wie wir es auch vorhaben beziehungsweise wie es seit März schon dort, wo es rechtlich, im Wirtschaftskammergesetz, auch schon möglich war, gehandhabt wird.
Auch ein herzliches Dankeschön den ungefähr 1 270 Funktionärinnen und Funktionären, die jetzt auch intensiv mit Beratungstätigkeiten beschäftigt sind. Das sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich ehrenamtlich zur Verfügung stellen, um ihren Kolleginnen und Kollegen zu helfen. – Ein herzliches Dankeschön für dieses große Engagement. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dann darf ich noch ganz kurz replizieren und eine ganz persönliche Einladung an Sepp Schellhorn aussprechen – da Sie Damenkleidermacher- und Herrenkleidermacherlehrlinge angesprochen haben –: Ich möchte Sie ganz, ganz herzlich einladen, wenn das alles vorbei ist, zu mir in meine Werkstatt zu kommen. Sie treffen mit mir eine leidenschaftliche Schneiderin, die Ihnen sehr, sehr gerne erklärt, was der Unterschied zwischen Damenkleidermacher und Herrenkleidermacher ist. Ich kann Ihnen garantieren, oder ich hoffe, ich kann Sie mit der Leidenschaft auch anstecken, denn ich werde Sie davon überzeugen: In einer Damenjacke sind Sie nicht so schneidig wie in einem Herrensakko. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Kucher.)
12.19
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.
Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 10 bis 12
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen.
Ich frage die Klubs, ob wir mit der Abstimmung gleich, ohne Unterbrechung, fortfahren können. – Gut, dann gehe ich so vor.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10, die dem Ausschussbericht 421 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Schaffung einer Lehrausbildung mit Schwerpunkt in der digitalen Fertigung“.
Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (109/E)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrstellen schaffen durch Einführung des Blum-Bonus-Corona“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 422 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz, das Ziviltechnikergesetz und das Arbeiterkammergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 423 der Beilagen.
Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Dritte Lesung: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs – Reihe BUND 2020/10 (III-99/397 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend strafrechtliche
Vermögensabschöpfung – Reihe BUND 2019/7
(III-23/398 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium – Reihe BUND 2020/20 (III-140/400 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 15, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Frau Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sehr herzlich in unserer Mitte und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Andreas Kühberger das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich darf heute zum Prüfbericht des Rechnungshofes über die
Steuerung und Koordinierung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzuges Stellung nehmen. Geprüft wurden ja die Jahre 2015 bis 2018. Leider sind unsere Justizvollzugsanstalten in diesen Jahren an ihre Auslastungsgrenzen gestoßen.
So liegt die Auslastung im Jahr 2018 im Durchschnitt bei 95 Prozent. Einige Anstalten waren in diesem Zeitraum aber auch zu über 100 Prozent ausgelastet. Warum ist das so? – Die Antwort findet man, wenn man sich die Entwicklung in den letzten Jahren genauer anschaut. So ist die Anzahl der Häftlinge von 2015 bis 2018 von 8 700 auf über 9 100 gestiegen. Dafür nennt der Rechnungshof zwei Gründe, zum einen den Anstieg von geistig abnormen Rechtsbrechern und zum anderen den steigenden Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen.
Den europäischen Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nehmen anscheinend auch unsere Straftäter ernst, denn 2018 waren 1 650 EU-Ausländer bei uns inhaftiert. Das entspricht einem Anteil von über 18 Prozent der Insassen. Mehr als doppelt so groß ist allerdings die Gruppe der inhaftierten Drittstaatsangehörigen, und zwar sind es in diesem Zeitraum genau 3 300 Personen. Von den ausländischen Häftlingen sind zwischen 2015 und 2018 nur 626 zum Strafvollzug in die jeweiligen Herkunftsstaaten überstellt worden, und von diesen waren wiederum nur 26 Häftlinge aus Drittstaaten. Es ist schon bemerkenswert, dass der Anteil österreichischer Häftlinge in österreichischen Gefängnissen 45 Prozent beträgt.
Diese hohe Auslastung schadet aber auch den Insassen selbst, denn eine gewisse Anzahl – genau sind es 44 Prozent der Häftlinge – hatte nicht die Möglichkeit, in den Anstalten einer Arbeit nachzugehen. Das ist natürlich auch für die Gesellschaft ein Problem, wenn die Häftlinge aus der Haft entlassen werden und sich wieder in die Gesellschaft, aber auch in die Arbeitswelt integrieren müssen.
Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die Generaldirektion über zu wenige Kennzahlen verfügt. Es fehlen zum Beispiel Kennzahlen über die Auslastung nach Vollzugsformen und nach Personengruppen. Dem Rechnungshof ist aber noch eine weitere Baustelle aufgefallen, und zwar bezüglich des Personals. Demnach ist es auch schwer, Personal für den Vollzug zu rekrutieren.
Der Rechnungshof legt bei seinen Empfehlungen dementsprechend auch darauf den Fokus, nämlich möglichst gute Chancen für die Resozialisierung zu schaffen und eine passende medizinische Behandlung, vor allem bei geistig abnormen Rechtsbrechern, zu gewährleisten. Vor allem die öffentliche Sicherheit ist natürlich auch sehr, sehr wichtig und zu garantieren, und für ausländische Häftlinge soll die Haft in der Heimat weiter gefördert werden. Darauf muss auch der Schwerpunkt liegen – und das tut er auch –: dies konsequent und vor allem schnell umzusetzen, also Überstellungen ausländischer Insassen in ihre Heimatstaaten durchzuführen.
Wenn man also diese Anmerkungen des Rechnungshofes mit den Maßnahmen im Regierungsprogramm vergleicht, sieht man, es ist vieles bereits in Umsetzung und es sind auch einige Dinge in Planung. So werden wir hier in Österreich einen modernen Strafvollzug schaffen können, der den Ansprüchen des österreichischen Justizsystems gerecht wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.27
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Greiner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte kurz über den Bericht zum Straf- und Maßnahmenvollzug, 2015 bis 2018 waren die überprüften Jahre. Ich möchte zwei Punkte ansprechen, die besonders aufgefallen sind, nämlich dass die
Justizanstalten zeitweise sehr stark überlastet, überbelegt waren. Das war das eine, und dazu ist noch gekommen, dass es massiv häufige Krankenstände der Bediensteten gab, was natürlich bei denen, die noch im Dienst sind, dazu führt, dass diese noch mehr an ihre Grenzen gelangen.
Wie hat man versucht, diese Probleme zu lösen? – Man hat leider verabsäumt, eine Analyse zu erstellen, warum denn so häufig Krankenstände konsumiert werden. Was positiv auffällt: Es wurde zu diesem Thema eine Stabsstelle für Psychologie eingerichtet. Es werden nun Coachings und Supervisionen für die Bediensteten angeboten, was wirklich sehr notwendig war.
Wie ist man dem Problem Personalmangel beigekommen? – Man hat versucht, dem mittels Werbeoffensive entgegenzuwirken. Das ist auch relativ gut gelungen, aber – und das ist ein großes Aber – man hat zeitgleich die Kriterien im Auswahlverfahren nach unten nivelliert. Sie alle wissen, wie anspruchsvoll und herausfordernd der Job eines Bediensteten oder einer Bediensteten in Justizwacheanstalten ist, und da ist es wirklich sehr bedenklich, und der Rechnungshof hat das sehr kritisch betrachtet, wenn man Auswahlkriterien nach unten nivelliert. (Beifall bei der SPÖ.)
Den zweiten Bericht möchte ich auch kurz ansprechen. Worum geht es? – Es geht um die strafrechtliche Vermögensabschöpfung. Was heißt das? – Das heißt, dass kriminell erwirtschaftetes Vermögen dem Staatshaushalt zufließen soll. Man hat als Ergebnis einer Arbeitsgruppe im Justizministerium im Jahr 2014 ein Sonderreferat für vermögensrechtliche Maßnahmen in mehreren Landeshauptstädten installiert – so weit, so gut, aber man hat verabsäumt, die Mängel während des Probebetriebes, der immerhin drei Jahre gedauert hat, im Regelbetrieb zu beseitigen.
Ein ganz auffallender Punkt, den ich ansprechen muss, ist folgender: Es hat eine gewaltige Diskrepanz zwischen den geschätzten Einnahmen und den tatsächlich verbuchten Einnahmen aus Straftätigkeiten oder strafrechtlich relevanten Ereignissen gegeben. Wir haben gefragt: Wie kann es sein, dass eine Diskrepanz in der Höhe von sage und schreibe 9 Millionen Euro entsteht? Das war wirklich auffallend, und die Antwort war: Na ja, es hat sich um eine Fehleinschätzung gehandelt – allerdings um eine wirklich massive Fehleinschätzung. Wie hat man das behoben? Mittlerweile gibt es einen eindeutigen Erlass, wie mit derartigen Verbuchungen umzugehen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend darf ich festhalten: Zu beiden Berichten ist eines ganz klar festzustellen: Die Kooperation zwischen Justizministerium und Innenministerium muss deutlich verbessert werden. Ich hoffe, die beiden Ressorts nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofes dazu ernst. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Präsidentinnen! Hohes Haus! Ich bedanke mich vorweg einmal bei der Frau Präsidentin des Rechnungshofes und ihren Mitarbeitern für diesen Spitzenbericht. Dieser Bericht spiegelt die Lage perfekt wider, genau so, wie es da drinnen steht, ist es. Der Überprüfungszeitraum ist 2015 bis 2018, aber die Probleme, die in diesem Bericht aufgezeigt werden, sind schon relativ alt, die gibt es schon jahrelang, um nicht zu sagen, jahrzehntelang. Da schaue ich gleich in diese Richtung (in Richtung ÖVP), denn es ist schon bezeichnend, dass die ÖVP, die diese Krankheiten, sage ich einmal, in den Justizanstalten, im Strafvollzug kennt, seit 2008 den Justizminister gestellt hat und diese Probleme eigentlich immer elegant und dezent zur Seite geschoben hat, es ist nämlich großteils nichts passiert.
Was sind die Probleme, die der Rechnungshof aufzeigt und die es schon jahrelang, jahrzehntelang gibt? – Überfüllte Justizanstalten, zu wenig Personal, sowohl Justizwachepersonal als auch Fachpersonal im Maßnahmenvollzug, Abschiebungen zur Strafverbüßung im Heimatland dauern zu lange, in EU-Staaten meist ein Jahr, weil auch der innerstaatliche Ablauf ein sehr komplizierter ist und auch der Ablauf mit der Europäischen Union nicht funktioniert. Da, sage ich immer, könnte sich die Europäische Union wichtigmachen und wirklich etwas bewirken: dass die Insassen zügig an die richtigen Stellen zur Strafverbüßung kommen. Da passiert von EU-Seite nichts, aber auch vonseiten der österreichischen Bundesregierung nichts bis gar nichts. Die ÖVP-Justizministerinnen und -minister haben diesbezüglich nichts gemacht.
Das sind die Probleme, die wir schon jahrelang, jahrzehntelang mitschleppen, wo nichts passiert ist. Und angesichts dessen ist es schon bezeichnend – wir haben jetzt tagelang das Budget beraten, was gut war –, dass es von dieser schwarz-grünen Bundesregierung für das Jahr 2021 null Justizwachebeamte mehr gibt. Daran sieht man deutlich – und die Bevölkerung soll das auch wissen –, es ist bei den Regierungsfraktionen, bei der Regierung leider immer noch nicht angekommen, wo es krankt. So gut und leicht verständlich dieser Rechnungshofbericht aufbereitet ist, Schwarz-Grün versteht es nicht oder will es nicht verstehen, dass die Krankenstandsquote bei den Justizwachebeamten aus dem Grund so hoch ist, weil sehr viele unter Burnout leiden, übermäßig belastet sind, übermäßig beschäftigt sind und sich eigentlich nicht mehr anders wehren können, als sich in den Krankenstand zu flüchten, sonst haben sie viel zu wenig freie Tage.
Das muss einmal ankommen, das muss einmal verinnerlicht werden. Solang das die Bundesregierung oder die ÖVP, die schon über 30 Jahre in der Bundesregierung ist, nicht versteht oder nicht verstehen will, so lang wird sich an dieser Lage nichts ändern. Dann wird es auch weiterhin solche Rechnungshofberichte geben, aber wenn man sie dann wieder zuklappt und nicht danach handelt, dann, muss man leider sagen – nichts gegen Ihren Bericht, Frau Präsident, das ist ein super Bericht –, ist es schade ums Papier, dann weiß ich nicht, wie man das der ÖVP begreiflich machen kann. Das kann dann nur der Wähler, das können euch dann nur die Justizwachebeamten oder die Exekutivbeamten begreiflich machen, dass es da schon fünf nach zwölf ist. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal beim Rechnungshof und wünsche den Bediensteten im Straf- und Maßnahmenvollzug, dass sie jeden Tag wieder gesund nach Hause kommen, dass sie trotz dieser Bundesregierung, die ihre Interessen nicht vertritt, weiterhin so gute Arbeit im österreichischen Strafvollzug, einem Vorzeigevollzug in Europa, leisten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.35
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Rechnungshofpräsidentin, herzlich willkommen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich muss da jetzt gleich einmal auf die Aussagen vom Kollegen Lausch reagieren, wie nicht anders zu erwarten war, und möchte hier eines richtigstellen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizanstalten flüchten sich nicht in den Krankenstand, weil sie sonst zu wenig freie Tage hätten, die sind krank! Die sind krank, weil dieses System, genau, wie Sie es gesagt haben, tatsächlich von ihnen mehr verlangt, als sie leisten können. Das ist klar, das wissen wir alle, und deshalb wissen wir auch, dass wir da etwas tun müssen, da gibt es massiven Handlungsbedarf, das wissen wir. (Beifall bei den Grünen.)
Es stimmt ja auch nicht, dass es null Personal für die Justizwache gibt, das ist so nicht richtig. Vielmehr ist es so, dass mit dem letzten Budget, das wir im Frühjahr beschlossen haben – es ist also noch nicht so lange her, dass man es jetzt schon vergessen haben könnte –, extrem viel in die Justizwache investiert wurde. Es wurden Planstellen aufgestockt wie schon lange nicht mehr zuvor, es wurde ein Ausbildungsmodul geschaffen, das es ermöglicht, jemandem, der jetzt seinen Dienst in der Justizwache beginnt, eine Perspektive zu bieten, dass er es bis zum Leiter der Anstalt bringen kann. Das ist eine enorme Errungenschaft und das ist ganz wichtig.
Da muss ich sagen, es stimmt absolut, ich kann nicht durch die Senkung von Qualitätskriterien erwarten, dass ich eine bessere Personalstruktur zusammenbekomme, das geht sich nicht aus, das kann nicht funktionieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justizwache haben einen sehr anspruchsvollen Job zu leisten, es ist eine Arbeit, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verrichtet werden muss, das ist so. Es kann nicht einfach einmal kurz zugesperrt werden, weil so wenige Leute da sind, das geht nicht. Das heißt, wenn zu wenige MitarbeiterInnen da sind, dann müssen diejenigen, die im Dienst sind, viel mehr arbeiten – und das macht sie krank. Sie flüchten sich nicht in den Krankenstand, sondern sie bleiben deshalb zu Hause, um wieder gesund zu werden. Ich möchte das bitte wirklich nicht auf diesen Menschen sitzen lassen, was Sie da gesagt haben.
Wie gesagt, es ist extrem viel investiert worden, und alle drei Rechnungshofberichte, die wir hier vorliegen haben, zeigen uns genau das, was passiert, wenn ein so wichtiges System, ein so wichtiger Bereich wie die Justiz über Jahre hinweg chronisch unterfinanziert ist. Das ist das, was dabei herauskommt, in allen drei Bereichen.
Zum Beispiel auch im Bereich der Vermögensabschöpfung: Das ist eigentlich ein Bereich, wo man sagt, da könnte potenziell Geld hereinkommen, aber das passiert nicht, es kommt nicht herein, weil nicht ausreichend in Kontrollmechanismen und vor allem nicht in die IT investiert werden konnte – nicht weil man es nicht wollte, sondern weil man es nicht konnte. Da haben wir jetzt auch wieder eine massive Budgetaufstockung, vor allem im Bereich der IT, weshalb auch massive Verbesserungen zu erwarten sind. Die Vermögensabschöpfung ist wirklich auch rechtspolitisch ein sehr, sehr wichtiges Instrument, denn damit wird der Grundsatz verwirklicht: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Damit wird der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus Geld entzogen und in die Wirtschaft zurück investiert. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer ganz wichtiger Bereich: die Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Wir haben sie nicht vergessen, sie sind uns sehr wichtig und sie sind auch der Frau Justizministerin sehr wichtig. Sie hat es Ihnen schon im Zuge der Budgetdebatte gesagt: Es wird daran gearbeitet. Das ist etwas, das wirklich noch dringend zur Erledigung ansteht. (Beifall bei den Grünen.)
Noch ganz zum Schluss: Natürlich ist der Frau Justizministerin die Justizwache wichtig, aber auch umgekehrt: Die Justizwache schätzt, was die Frau Justizministerin für sie getan hat. Ich glaube, Sie haben alle noch das Bild mit dem kleinen Justizwachebody in Erinnerung – so etwas macht man nicht, wenn man nur frustriert ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.39
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln jetzt in dieser ersten Debatte betreffend den Rechnungshof drei Berichte gemeinsam,
die allesamt, glaube ich, von den Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen wurden. Aus meiner Sicht eint sie eine Sache in den Bewertungen des Rechnungshofes, und das ist, dass das Management im Justizministerium nicht optimal funktioniert; drücken wir es einmal freundlich aus.
Es sind, egal, in welchem dieser drei Berichte, Dinge enthalten, die klassische Managementaufgaben sind, klassische Koordinierungen, die einfach suboptimal funktionieren. Das ist beispielsweise beim Straf- und Maßnahmenvollzug – dort gab es ja 2015 schon eine Organisationsreform, bei der aber viele Dinge einfach nicht umgesetzt wurden. Es fehlt dort die Gesamtstrategie, es fehlt das systematische Qualitätssicherungsmanagement. All diese Dinge fehlen.
Das betrifft auch die Justizanstalten. Es wurde angesprochen: Wir hatten dort im Jahr 2019 teilweise mehr als 100 Prozent Belegung, also eine Überbelegung – was natürlich dazu führt, dass man klar sieht: Es fehlt am Management, daran, dass man Dinge vorausahnt, Dinge antizipiert.
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung wurde auch schon angesprochen, dazu Folgendes: In diesem Bereich sind Räume nass, das heißt, die Wände sind nass, das heißt, das Gut, das dort gelagert wird, verkommt, wird abgenutzt und verliert an Wert, was dann natürlich Mindereinnahmen bedeutet. Es gibt dort ineffiziente Insellösungen. Das heißt, jede dieser Räumlichkeiten hat ein eigenes EDV-System, eigene Strukturen, die wiederum dazu führen, dass das alles nicht zusammenspielt, Mehrkosten entstehen und das Management einfach durchwegs miserabel ist.
Das sieht man auch im Dolmetschbereich – auch der wurde angesprochen. Dort ist es so, dass es teilweise zu wenige Dolmetscher in einzelnen Sprachen gibt beziehungsweise gar keine. Es gibt auch keine Strategie, wie man sich langfristig weiterentwickeln will, wie man langfristig schaut, welche Sprachen in Zukunft mehr benötigt werden, um dann dort Schwerpunkte zu setzen. Darüber hinaus geht es auch um die Soldfrage. Die Entlohnung ist relativ schlecht, um das auch wieder nett auszudrücken.
Es gibt dort seit 2007 keine Erhöhung, im Gegenteil, 2014 wurden die Auszahlungen dafür sogar nach unten nivelliert – was dazu führt, dass es natürlich ein Nachwuchsproblem und eine Überalterung im System gibt, was langfristig – noch einmal – dazu führt, dass es wieder weniger Übersetzer und Dolmetscher gibt. Das ist eine Katastrophe. Dieses Managementversagen auf allen Ebenen ist sozusagen der Grund für all diese Maßnahmen beziehungsweise dieses Fehlverhalten, das da im Justizministerium an den Tag gelegt wird.
Deswegen bringe ich einen Entschließungsantrag genau zu diesem Thema ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Justizverwaltung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in der Justizverwaltung klare Zielvorgaben und Strategien festzulegen sowie für alle Bereiche ein geeignetes Berichts- und Kontrollwesen zu implementieren.“
*****
Dieser Antrag ist deswegen so wichtig, weil es – wie Sie jetzt in meiner Rede, aber auch in jenen meiner VorrednerInnen gehört haben – massive Probleme gibt, die alle durch klare Zielvorgaben, durch klassisches Management gut bewältigbar wären.
Darüber hinaus habe ich schon die Sold- beziehungsweise Entlohnungsfrage bei den DolmetscherInnen angesprochen. Auch diesbezüglich muss es schnellstmöglich Änderungen geben.
Daher bringe ich noch einen zweiten Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Höhe der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen im Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) idgF hinsichtlich deren Angemessenheit zu evaluieren. Bei der Evaluierung soll insbesondere auf die ausreichende Versorgung des Justizsystems mit qualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher_innen Bedacht genommen werden. Über die Ergebnisse dieser Evaluierung möge die Frau Bundesminister ehestmöglich berichten sowie etwaige daraus resultierende Gesetzesvorschläge dem Nationalrat zuleiten.“
*****
All diese Dinge sind relativ leicht lösbar, wenn man wirklich beginnt, im Justizministerium stärker auf das Thema Management zu setzen, und einfach bereit ist, Schritte einzuleiten, um die Dinge möglichst bald und schnell anzugehen.
Ich danke Ihnen, Frau Rechnungshofpräsidentin, dass Sie das in diesen drei Berichten sehr schön und gut dargelegt haben. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.44
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung der Justizverwaltung
eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium - Reihe BUND 2020/20 (III-140 d.B) – TOP 15
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium, der Bericht des Rechnungshofes betreffend Strafrechtliche Vermögensabschöpfung sowie der Bericht des Rechnungshofes betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs zeigen auf, dass die Justizverwaltung in diesen Bereichen Verbesserungspotenzial hat. Auffallend ist, dass sich die aufgezeigten Probleme in den jeweiligen Bereichen der Justizverwaltung strukturell ähneln: Der Rechnungshof zeigt vielfach fehlende Zielvorgaben und Strategien sowie ein oftmals nur sehr eingeschränktes Berichts- und Kontrollwesen auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in der Justizverwaltung klare Zielvorgaben und Strategien festzulegen sowie für alle Bereiche ein geeignetes Berichts- und Kontrollwesen zu implementieren.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium - Reihe BUND 2020/20 (III-140 d.B) - TOP 15
Sachverständige und Dolmetscher_innen leisten in unserem Rechtsstaat einen essenziellen Beitrag. Indem sie den Gerichten ihr Wissen und ihre Fachkenntnisse zur Verfügung stellen und mit ihren Übersetzungsleistungen sonst unüberwindbare Sprachbarrieren überbrücken, ermöglichen sie es der Justiz, Verfahren zu führen und Entscheidungen zu treffen.
Diese verantwortungsvolle und überaus wichtige Funktion innerhalb des Justizsystems wird von den qualifizierten, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher_innen erfüllt. Doch wer Qualität will, muss auch dafür Sorge tragen, dass qualifizierte Arbeit auch angemessen entgolten wird. Nur so ist sichergestellt, dass sich auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Sachverständige und Dolmetscher_innen finden, um ihre Fähigkeiten in den Dienst der Rechtspflege der Republik zu stellen.
Die Gebührensätze des Gebührenanspruchsgesetzes, das Grundlage für die Entlohnung von Sachverständigen und Dolmetscher_innen in vielen behördlichen Verfahren ist, wurden seit dem Jahr 2007 nicht mehr erhöht. Im Jahr 2014 wurden diese sogar noch herabgesetzt. In Kombination mit der Inflation bedeutete dies in den vergangenen Jahren einen beträchtlichen Reallohnverlust. Auch aufgrund dieser Umstände sieht sich die Branche der Sachverständigen und Dolmetscher_innen einem erheblichen Überalterungsproblem sowie einem imminenten Nachwuchsproblem konfrontiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Höhe der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen im Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) idgF hinsichtlich deren Angemessenheit zu evaluieren. Bei der Evaluierung soll insbesondere auf die ausreichende Versorgung des Justizsystems mit qualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher_innen Bedacht genommen werden. Über die Ergebnisse dieser Evaluierung möge die Frau Bundesminister ehestmöglich berichten sowie etwaige daraus resultierende Gesetzesvorschläge dem Nationalrat zuleiten.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen zu Hause! Wir haben es schon gehört, auch im Zuge der Debatte über die Budgetmittel des Bereiches Justiz wurden die Leistungen der Dolmetscher und deren Bezahlung mehrfach angesprochen, auch heute. Der Rechnungshof hat einen Bericht betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium vorgelegt.
Warum ist dieses Thema wichtig? – Kollege Kühberger hat es schon ausgeführt: Es gibt tatsächlich einen sehr hohen Anteil an Fremden sowohl im Innen- als auch im Justizbereich zu betreuen. Laut einer polizeilichen Kriminalstatistik sind es 40 Prozent der Tatverdächtigen. 2019 betrug der Ausländeranteil in Justizanstalten rund 54 Prozent und der Anteil an Fremden bei den gerichtlich Verurteilten rund 44 Prozent.
Damit ist klar, dass eine qualitativ und quantitativ sehr gute Dolmetschleistung Voraussetzung für eine gute Polizeiarbeit und natürlich auch für faire Verhandlungen ist.
Insgesamt war es im Jahr 2019 so, dass im Innenministerium 3 762 Personen im Dolmetschregister eingetragen waren, die insgesamt 176 Sprachen abdecken. Im Justizbereich waren es 718 Personen und 52 Sprachen, die durch sie abgedeckt wurden.
Die Probleme wurden heute schon von meinen Vorrednern angedeutet, zum einen ist es das hohe Durchschnittsalter dieser Dolmetscher, das im Bericht des Rechnungshofes mit 59 Jahren angegeben wurde, und zum anderen der Umstand, dass einzelne Sprachen nicht abgedeckt wurden; angeführt waren Afghanisch und Farsi, aber auch afrikanische Sprachen, die in diesem Bereich fehlten.
Was kritisierte der Rechnungshof? – Insbesondere – das ist auch schon angesprochen worden – die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Innenministerium, vor allem könnte es dort Synergien im Asyl- und Fremdenbereich geben. Man darf nicht vergessen, dass insgesamt 32 Millionen Euro für die Dolmetschleistungen in diesen beiden Bereichen ausgegeben werden.
Ziel ist es natürlich auch, ein entsprechendes Sprachangebot zu gewährleisten. Daher schlägt der Rechnungshof auch vor, Mindestanforderungen zu definieren, damit die entsprechende Qualität und Auswahl und Bestellung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sichergestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die angesprochenen Probleme und Zielsetzungen im Regierungsprogramm unserer Regierung berücksichtigt sind. Dort ist eine „Evaluierung und Überarbeitung der Gebührenordnungen der Sachverständigen und Dolmetscherinnen und Dolmetscher, insbesondere unter Berücksichtigung der Tarife sowie Qualitätskriterien mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung [...]“ – damit ist auch eine mögliche finanzielle Erhöhung der Tarife gemeint – vorgesehen.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Budgetgespräche hat unsere Frau Justizministerin angekündigt, dass die Umsetzung dieser Zielsetzungen des Regierungsprogramms auch schon entsprechend in Bearbeitung ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.49
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ja, auch mein Redebeitrag betrifft die Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher. Im überprüften Zeitraum 2015 bis 2018 sind mehrere Baustellen gerade in dem Bereich sowohl im Justizministerium als auch im Innenministerium zum Vorschein gekommen.
Vor eineinhalb, fast zwei Jahren habe ich hier schon einmal eine Rede gehalten, die die Entlohnung der GerichtsdolmetscherInnen betroffen hat. Damals habe ich gesagt – vielleicht können Sie sich daran erinnern –, dass ja die Dogwalker mehr als die GerichtsdolmetscherInnen verdienen.
Es ist nicht nur so, dass diese DolmetscherInnen seit 2007 zu wenig verdienen – wirklich wenig! –, sondern es ist auch so, dass die Republik Österreich ein sehr, sehr schlechter Auftraggeber ist. Man muss es sich einmal vorstellen: Nach der geleisteten Arbeit müssen diese Leute innerhalb von 14 Tagen ihre Honorarnote stellen, bezahlt wird irgendwann, nach Monaten. Ich finde das skandalös. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Ich glaube nicht, dass die Republik es notwendig hat, dass eine Berufsgruppe wie im Mittelalter, wie die Leiharbeiter oder wie auch immer behandelt wird. Es gibt ja auch schwarze Schafe unter den Dienstgebern. Wenn die gefasst sind, werden die vorgeführt. Wieso macht das die Republik? Das geht mir wirklich nicht in den Kopf hinein.
2007 gab es die letzte Anpassung der Gebühren für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher und seitdem nichts mehr. Das bedeutet einen Realeinkommensverlust von 20 Prozent. Wer würde sich so etwas gefallen lassen? Wieso soll man sich so etwas von der Republik gefallen lassen? Das ist also wirklich eine relativ große Baustelle, die sehr bald angegangen und abgeschlossen werden muss. Die Frau Ministerin hat in der Budgetdebatte auch gesagt, sie sei zuversichtlich. Ich frage mich nur, woher sie diese Zuversicht nimmt, wenn das nicht budgetiert ist. Wo ist das Geld? Wo soll das herkommen? Und wer verhandelt nun mit wem? Das ist keine wirklich befriedigende Antwort gewesen.
Dass auch jene Sprachen, die immer öfter erforderlich sind, nicht angeboten werden, halte ich auch nicht gerade für etwas, womit man sich rühmen sollte. Die Anzahl der Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher wird immer niedriger, viele werden bald in Pension gehen. Wir sollten uns also wirklich Sorgen um unsere Rechtsprechung machen, weil das schon sehr, sehr wichtige Leute sind, die in der Rechtsprechung eine große Rolle spielen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Besonders skandalös finde ich zum Beispiel auch, dass, wenn Verhandlungen, Gerichtsverhandlungen, Einvernahmen kurzfristig abgesagt werden, die bestellten, gebuchten GerichtsdolmetscherInnen nichts bekommen. Nichts! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher! Durch die zunehmende Globalisierung und die damit einhergehende internationale Kommunikation kommt Tätigkeiten wie Übersetzen und Dolmetschen eine immer größere Bedeutung zu. Zusätzlich besteht ein großer Bedarf an Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten für Gerichte und Behörden.
Von Oktober 2018 bis März 2019 überprüfte der Rechnungshof die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und im Justizministerium. Das Ziel der Überprüfung war es, die rechtlichen Grundlagen darzustellen sowie die Auswahl und Verrechnung der Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, die Qualitätssicherung und die Kontrolle sowie den Ressourceneinsatz zu beurteilen. Im Zuge der Prüfung stellte
der Rechnungshof fest, dass es gerade im Managementbereich einiges zu verbessern gibt. So wird dem Innenministerium beispielsweise nahegelegt, die gesetzlichen Bestimmungen der Verrechnung sicherzustellen und bei der Neuaufnahme von Personen in das Dolmetscherregister ein Mindestniveau für Ausbildungs- und Sprachnachweise sicherzustellen. Das Justizministerium hingegen soll Voraussetzungen für die Eintragung in die Dolmetscherlisten den Umständen anpassen und das Prüfwesen beziehungsweise dessen Zweckmäßigkeit neu evaluieren.
Außerdem stellte der Rechnungshof im Zuge seiner Arbeit fest, dass es zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium keinen regelmäßigen Austausch und keine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Dolmetscherwesens gab, obwohl es aufgrund der Gesamtkosten von 32 Millionen Euro pro Jahr zweckmäßig gewesen wäre. Die beiden Ministerien standen insbesondere im Asyl- und Fremdenwesen vor den gleichen Herausforderungen, wie etwa der Sicherstellung von ausreichendem Sprachangebot oder auch der Auswahl und Bestellung von Dolmetschern. Daher könnten sich durch eine vertiefende Zusammenarbeit wesentliche Synergieeffekte ergeben. Der Rechnungshof empfiehlt in diesem Bereich künftig eine verstärkte Kooperation beider Ministerien. Dies begrüße ich sehr, denn durch diese Zusammenarbeit besteht letztlich auch ein enormes Einsparungspotenzial. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.55
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich die Präsidentin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Margit Kraker.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zur Debatte stehen drei Berichte des Rechnungshofes zu den Themen Straf- und Maßnahmenvollzug, strafrechtliche Vermögensabschöpfung sowie Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Justizressort und im BMI, die eben allesamt primär das Justizressort betreffen. An den Schnittstellen dieser Themen geht es aber immer auch um die gute Zusammenarbeit zwischen dem Justizministerium und dem Innenministerium – und das will ich an dieser Stelle festhalten.
Der erste Bericht beschäftigt sich mit der Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs durch die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßnahmen. Das ist jene Generaldirektion, in der im Jahr 2015 eine Organisationsreform gemacht wurde. Es zeigte sich, dass die mit der Organisationsreform angestrebten inhaltlichen Ziele, nämlich die Vorgabe einer Gesamtstrategie, die Umsetzung von Konzepten zur Weiterentwicklung des Straf- und Maßnahmenvollzugs und eine systematische Qualitätssicherung, noch nicht erreicht werden konnten.
Die Prüfung brachte im Wesentlichen – das wurde auch schon in der Debatte angesprochen – zwei zentrale Herausforderungen zutage: erstens den hohen Häftlingsstand mit zum Teil nicht ausreichenden Haftplatzkapazitäten und zweitens die Personalsituation in der Justizwache.
Sie haben schon gehört, dass die Zahl der Häftlinge im Prüfungszeitraum von 2015 bis 2019 um 5,4 Prozent gestiegen ist. Besonders stark war der Anstieg im Bereich des Maßnahmenvollzugs. Im Maßnahmenvollzug wurde ein Anstieg bei den zurechnungsunfähigen Rechtsbrechenden von rund 53 Prozent verzeichnet. Ein großer Teil musste da in psychiatrischen Krankenanstalten untergebracht werden, weil die Kapazitäten in den justizeigenen Einrichtungen nicht ausgereicht haben.
Der Anteil an Häftlingen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft lag durchgängig bei über 50 Prozent. Der Anteil der Drittstaatsangehörigen lag bei ungefähr 36 Prozent.
Die Justizanstalten und insbesondere die gerichtlichen Gefangenenhäuser waren an der Auslastungsgrenze, die mit 95 Prozent festgelegt ist, angelangt und teilweise auch
deutlich überbelegt. Es hat sich daher die Frage gestellt, welche Möglichkeiten bestehen, die die Generaldirektion für den Strafvollzug oder die Justizanstalten selbst beeinflussen können und die aus Sicherheitsgründen vertretbar sind. Da hat der Rechnungshof beispielsweise die verstärkte Anordnung des elektronisch überwachten Hausarrests oder die vermehrte Überstellung ausländischer Häftlinge in die Herkunftsländer empfohlen – und da geht es insbesondere um die Beschleunigung der Überstellungsverfahren, aber das ist eben auch von internationaler Kooperation abhängig.
Der zweite Punkt: Die Personalsituation in der Justizwache zeigt – das wird und wurde immer wieder diskutiert –, dass es da einen klaren Handlungsbedarf gibt. Es geht um ausreichend qualifiziertes Personal, um den tatsächlichen Personalstand und um die gestiegenen Krankenstände. Da wäre es aus Sicht des Rechnungshofes wichtig, dass die Kriterien für den Personalbedarf noch besser beleuchtet werden und dass Belastungskriterien für eine bedarfsgerechte Aufteilung auf die Justizanstalten entwickelt werden, denn die fehlenden personellen Ressourcen wirken sich ja auch auf die geringe Beschäftigung der Häftlinge aus, die durchschnittlich nur bei 2,59 Stunden pro Tag lag.
Wir haben es als problematisch angesehen, dass die Auswahlkriterien bei der Personalrekrutierung abgesenkt wurden. Wir glauben, dass es sich um einen sehr schwierigen Beruf handelt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die notwendige Reform des Maßnahmenvollzugs wird seit 2014 diskutiert und ist nach wie vor offen. Da müsste der Gesetzgebungsprozess rasch eingeleitet werden. Wir wissen und wir haben auch deutlich vor Augen geführt bekommen, wie wichtig es ist, dass es umfassende und konsequente Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gibt. Der Strafvollzugsentwicklungsplan als verbindliche Strategie zur Steuerung und Weiterentwicklung des Straf- und Maßnahmenvollzugs und eben auch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts – Justizministerium und Innenministerium – sollten da eine Grundlage für Maßnahmen bilden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung will ich nur kurz Folgendes sagen: Damit diese auch erfolgreich ist, muss es eben auch eine gute Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei, bis hin zur Einbringungsstelle dann beim Oberlandesgericht Wien geben. Und: Es gab eben Abweichungen zwischen den in den Urteilen für verfallen erklärten Vermögenswerten und den tatsächlichen Einnahmen. Es betrugen die für verfallen erklärten Vermögenswerte rund 10 Millionen Euro, als Einnahmen waren hingegen nur 0,9 Millionen Euro verbucht. Daran sehen wir, da sollten Steuerungsmaßnahmen ansetzen, eben Controllingberichte und eine entsprechende IT.
Was die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen betrifft, so haben wir diese Prüfung deshalb gemacht, weil wir schon im Rechnungsabschluss 2015 Mängel bei Abrechnungen und bei der haushaltsrechtlichen Verbuchung gesehen haben. Der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und von Übersetzern ist aber für das Thema eines fairen Verfahrens sehr wichtig und muss eben gewährleistet werden. Die Gesamtkosten für Dolmetschleistungen in Strafverfahren lagen jährlich bei rund 32 Millionen Euro, im Jahr 2016 bei 36 Millionen Euro.
Das BMI setzte Maßnahmen und führte 2018 ein zentrales digitales Dolmetschregister ein, aber da würde uns auch ein Mindestqualitätsniveau auf sprachlicher Ebene als wichtig erscheinen. Im Bereich des Justizministeriums gibt es die bekannte Gerichtsdolmetscherliste, mittels derer die Gerichte und Staatsanwaltschaften eben auf gerichtlich beeidete Dolmetscherinnen und Dolmetscher zurückgreifen können. Da gibt es auch eine Prüfung über die fachliche Eignung. Allerdings haben wir festgestellt, dass nicht alle Sprachen abgedeckt waren und dass die Anzahl der in der Liste eingetragenen Personen rückläufig war, sodass eben die Vergabe auch außerhalb dieser Gerichtsdolmetscherliste erfolgte. Deshalb haben wir empfohlen, dass das Justizressort die Voraussetzungen und
die Möglichkeiten für die Eintragung in die Gerichtsdolmetscherliste und das damit im Zusammenhang stehende Prüfungswesen evaluiert und an die aktuellen Erfordernisse anpasst.
Was die Gebühren betrifft, haben wir festgehalten, dass diese letztmalig 2007 festgesetzt und an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst wurden. Hier gibt es nachweislich Diskussionsbedarf über eine Festsetzung nach sachlich gerechtfertigten Kriterien.
Was die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ressorts auf diesem Gebiet betrifft, so gab es eine Stellungnahme des Justizressorts, in der man in Aussicht stellte, dass man das Dolmetschregister des Innenministeriums eventuell subsidiär zur Anwendung bringen könnte, wenn niemand sonst zur Verfügung steht. Das wäre eben auch eine Möglichkeit zur Lösung der bestehenden Probleme. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
13.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Präsidentin.
Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Lobbying- und Interessenvertretungs-Register – Reihe BUND 2019/45 (III-65/399 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auch da wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! In Österreich wurde im Jahr 2013 ein sogenanntes Lobbying- und Interessenvertretungsregister eingeführt. Der Rechnungshof hat dieses im Zeitraum von Juni bis August 2018 geprüft. Dabei hat er die aktuellen rechtlichen Grundlagen mit internationalen Standards verglichen und zudem natürlich auch die Umsetzung beurteilt. Insgesamt hat der Rechnungshof sein Hauptaugenmerk auf vier Bereiche gelegt: einerseits die Kosten dieses Registers, andererseits die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben, weiters den Bürgernutzen sowie die Zielerreichung insgesamt des eingerichteten Registers.
Es hat viele, viele Anregungen und Empfehlungen des Rechnungshofes gegeben. Insgesamt hat der Rechnungshof 30 Empfehlungen ausgesprochen.
Wozu dient dieses Register? – Es ist ja eigentlich nicht verboten, Lobbying zu betreiben, sondern es geht darum, dass jene, die in diesem Bereich tätig sind, die bestehenden Regeln befolgen und politische Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse nicht beeinflussen. Es geht darum, dass es Standards und Verfahren braucht, und es geht darum, dass wir hier offen und transparent mit diesem Thema umgehen.
Fakt ist: Mit der Einführung dieses Registers ist Österreich einen sehr vorbildhaften Weg gegangen. In wenigen Ländern gibt es ein solches Register – aktuell in acht, damals in
13 Ländern insgesamt. Es geht nun eben darum, dass da vom Rechnungshof durchaus mehr Transparenz eingefordert wird. Es braucht einen Gesamtüberblick, und es braucht nicht nur nationale, sondern internationale Standards. Ein kurzer Vergleich zeigt, dass es in der EU diesbezüglich durchaus Unterschiede gibt. Es gibt auch drei Länder, die sogenannte sanfte Regulierungen im Lobbyingbereich zur Anwendung bringen. Die Situation in Österreich ist da also durchaus mit jener in anderen Ländern vergleichbar.
Positiv ist zu erwähnen, dass, wie die Frau Justizminister im Ausschuss mitgeteilt hat, dieses Lobbyingregister aktuell gerade evaluiert wird und dass dazu im Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Man ist da, glaube ich, bereit und durchaus auch sehr bemüht, die Empfehlungen des Rechnungshofes auch umzusetzen.
Derzeit werden 19 Empfehlungen umgesetzt, und es soll so sein, dass auch die weiteren Empfehlungen des Rechnungshofes in dieser Evaluierungsgruppe geprüft werden. Die Frau Bundesminister hat zugesichert, dass sie die Empfehlungen des Rechnungshofes durchaus ernst nimmt und sich bemühen wird, diese möglichst gut umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über das Lobbyinggesetz in Österreich, und es ist positiv, dass die Frau Justizministerin angekündigt hat, dass es eine Arbeitsgruppe geben wird, und dass das Lobbyinggesetz in Österreich weiter evaluiert wird. Ich glaube, wir alle haben ein Anrecht darauf, auch zu erfahren, wie Gesetze in Österreich zustande kommen. Es wäre wichtig, dass wir in Österreich auch so etwas wie einen legislativen Fußabdruck bekommen, anhand dessen ganz klar nachzuvollziehen ist, wer auf die Gesetzwerdung Einfluss genommen hat.
Ein weiterer Punkt, den wir alle, glaube ich, miteinander diskutieren sollten, sind Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit gewesen, die noch aufgeklärt werden müssen und in deren Zusammenhang Österreich einiges an Hausaufgaben zu erledigen hat. Das sind Entwicklungen, unappetitliche Entwicklungen, die wir, glaube ich, in Österreich alle nicht haben wollen, die wir normalerweise nur aus den USA kennen, wo gigantische Konzerne versuchen, Einfluss auf die Politik zu nehmen. Ich habe dazu gerade eine Studie gelesen: Wenn man sich die Preisentwicklung für Medikamente in den USA anschaut, wenn man sich anschaut, wie allein bei Insulin im Vergleich zu Europa die Preise explodiert sind, dann merken wir, dass wir Konzerninteressen auch einen Riegel vorschieben müssen und dass es in Österreich nicht zu derartigen unappetitlichen Großspenden an die Politik kommen darf.
Da haben wir aber leider alle miteinander manches erleben müssen, und ich bitte da vor allem Kollegen Gahr und die Österreichische Volkspartei darum, dass wir alle miteinander sagen: Stopp, wir wollen derartige Großspenden nicht mehr haben, denn es darf nicht einmal der Anschein erweckt werden, dass da irgendwie auf politische Tätigkeiten Einfluss genommen wird! (Beifall der Abg. Greiner.) – Kollegin Greiner ist da sehr sensibel, das freut mich sehr, aber ich glaube, das wäre ein gemeinsames Thema für uns alle.
Die Frage ist nämlich schon: Warum werden zweimal 25 000 Euro, also in Summe 50 000 Euro, von Schönheitskliniken an die ÖVP gespendet? (Ruf: Wahnsinn!) Macht man das einfach so? Warum werden Hunderttausende Euro von großen Konzernen an die ÖVP weitergegeben? Unter Sebastian Kurz hat es in Österreich Entwicklungen
gegeben – das hat es noch nie gegeben! –, dass Hunderttausende Euro an die ÖVP gespendet werden, und die Frage ist: Gibt es da einen Hintergedanken oder macht man das einfach nur so? (Zwischenruf des Abg. Angerer.)
Persönlich, wenn man Geld übrig hat, ist jeder gerne bereit, für den Tierschutzverein, für das Rote Kreuz, für die Feuerwehr zu spenden – und das ist wichtig! (Zwischenruf des Abg. Hofinger) –, aber die Österreichische Volkspartei ist definitiv kein Tierschutzverein. Alle wissen, wer in Österreich in Wahrheit eher für die Tierquälerei zuständig ist (Beifall bei der SPÖ – Zwischenrufe bei der ÖVP), umso wichtiger wäre es also zu wissen, wie es zu diesen Entwicklungen kommt und warum Zehntausende Euro immer wieder den Weg zur Volkspartei gefunden haben. Vielleicht können wir das noch miteinander diskutieren und aufklären.
Mir ist es wichtig, dass hier nicht so unappetitliche Dinge im Raum stehen bleiben, deswegen darf ich noch einmal nachfragen. Die 50 000-Euro-Spende an die ÖVP ist auch im Untersuchungsausschuss großes Thema gewesen: Vielleicht können wir das heute aufklären, damit da nicht irgendetwas im Raum stehen bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)
13.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Kollege Kucher, du hast völlig recht! (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.) Ich möchte nur wissen, und stelle dir die Frage, ob dir die Fragen, die du jetzt an die ÖVP gestellt hast, jemals beantwortet werden. Mit Sicherheit nicht, denn wir wissen ja: Wo Intransparenz draufsteht, ist ÖVP drinnen – das haben wir auch im Ausschuss festgestellt. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.) Ich lade dich ein: Machen wir zwei ein Projekt: Raus mit dem Ruß!, denn dann wird das Ganze ein bissl heller, durchschaubarer und man kennt sich wieder aus.
Das ist nämlich genau das, was der Rechnungshof in seiner Hauptkritik festgestellt hat: dass es in diesem Lobbyinggesetz für die Öffentlichkeit keine Transparenz gibt, ja, dass nicht einmal feststellbar ist, in welchen Bereichen Lobbying überhaupt betrieben wird. Das ist dann ja eigentlich wirklich nur eine Überschrift im Gesetz, nach dem Motto: Wir müssen etwas dagegen tun, weil wir ja den Strasser in unseren Reihen gehabt haben! Diesen schwarzen Fleck, den wir haben, müssen wir jetzt wegbringen! Schreiben wir einfach ein Gesetz mit einer Überschrift – was dort dann drinsteht, ist eigentlich völlig zahnlos. Das ist ja auch ganz klipp und klar bei der Kritik des Rechnungshofes herausgekommen.
Dass Daten mangelhaft sind und der Rechnungshof bei 62 Einträgen 36 gefunden hat, die nicht gepasst haben, verwundert dann eigentlich ohnehin nur mehr am Rande.
Wichtig ist also – der Rechnungshof hat das auch gesagt –, das Gesetz ist zu evaluieren. Ja, Frau Ministerin Zadić hat gesagt, sie wird das mit einer Arbeitsgruppe tun, und da die Grünen damals gegen dieses Gesetz gestimmt haben, wäre das jetzt ein breites Betätigungsfeld für die Ministerin, dem sie sich widmen kann, indem sie vernünftige Paragrafen hineinschreibt. In diesem Sinne hoffe ich also, dass sie das auch tun wird. Was allerdings herauskommt, wenn die ÖVP da wieder mitwirkt?! Ich wage schon wieder zu bezweifeln, dass es etwas Gescheites wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kucher.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte Damen und Herren! Es geht heute um das Lobbying-Transparenzgesetz, ein Thema, das mir auch persönlich ein sehr großes Anliegen ist, denn auch im Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung ist das ja eine der zentralen Fragen, die wir haben: Können sich Reiche in Österreich Gesetze kaufen?
Wenn wir dieser Frage nachgehen, dann muss man sich auch die Frage stellen: Wie geht man das an, wenn man sich ein Gesetz kaufen will? Wie geht das? Natürlich gibt es den plumpen Weg, direkt zu einem Entscheidungsträger zu gehen und zu sagen, was man denn gerne möchte: Was möchtest du denn gerne haben? – Ich erinnere mich – Herr Zanger hat gerade gesprochen –: Auch Ihre Partei ist maßgeblich dabei, wenn es um Gesetzeskauf geht (Abg. Zanger: Ja genau! Ja genau!), wenn nicht sogar einer der Hauptverdächtigen. Gerade dieser Satz: Was kann ich denn tun, damit es deiner Branche besser geht?, kommt von Ihrem ehemaligen Vizekanzler, Herr Abgeordneter! (Beifall bei den Grünen.)
Aber welchen anderen Weg gibt es noch? Um das ein bisschen diskreter zu machen, gibt es zum Beispiel das Lobbying. Verstehen Sie mich nicht falsch: Es ist nicht per se etwas Schlechtes oder Verwerfliches, seine Ideen und Vorstellungen an einen Abgeordneten heranzutragen – auch viele NGOs haben ja großes Interesse daran, Erkenntnisse, die sie in ihrem Arbeitsalltag gewonnen haben, in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Das ist auch gut und richtig so. Durch spezielles Fachwissen, durch Expertise kann ein wertvoller Beitrag geleistet werden, um dem Gesetzgeber, also uns allen hier, Impulse und Inputs zu liefern, wie bestimmte Bereiche besser geregelt werden können.
Was wir alle aber auch wissen, ist, dass es viele Stakeholder gibt, die mit viel Geld für sie günstige Gesetzeslagen gestalten wollen – dies meist zum Wohle weniger und eben zum Schaden vieler. Genau da liegt dann auch das Problem: Um sich die Finger nicht schmutzig machen zu müssen, schickt man halt Profis, die sich darauf spezialisiert haben, Gesetzgebung im Interesse eines Auftraggebers zu beeinflussen. Abgesehen von ganz wenigen Fällen, wo solche Vorgänge erst durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse irgendwie wieder zum Vorschein kommen oder vor den Vorhang der politischen Bühne gebracht werden – ich denke da zum Beispiel an den Eurofighter-Skandal beziehungsweise an die Eurofighter-Diskussion –, bleiben diese Lobbyisten meistens im Dunkeln.
Das ist ein Zustand, den auch die Bevölkerung ganz bewusst und auch zu Recht leid ist, denn das klingt halt immer nach einem Hinterzimmerdeal irgendwo in der dunklen Kammer, nach Absprache und Vorteilszuwendungen.
Wozu führt dann das Ganze, wenn die Leute nicht mehr wissen, was im Hintergrund passiert und wer wofür interveniert hat? – Es gibt ihnen das Gefühl der Machtlosigkeit, und das auch zu Recht. In Wahrheit gibt es da nur eine einzige Lösung, die wir angehen müssen: Man muss die Ursachen bekämpfen. Und wie kann man das? – Indem man Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger und Lobbying aus dem Hinterzimmer vor den Vorhang holt. (Beifall bei den Grünen.)
Die Bevölkerung hat das Recht – sie hat das Recht! –, zu wissen, warum ein Politiker für etwas abgestimmt hat, wovon er beeinflusst worden ist, welche Lobbyisten da mitgewirkt haben. Das – und auch wirklich nur das, meine sehr geehrten Damen und Herren! – ist Transparenz, die den Wählerinnen und Wählern die Macht wieder zurückgibt, sich in vollem Umfang ihre eigene Meinung bilden zu können.
Dieses Offenlegen von Lobbying war auch die Zielsetzung des derzeitigen Lobbyinggesetzes, nur ist da halt, wie wir wissen, auch einiges schiefgelaufen; das beginnt schon
damit, dass etwa nicht einmal überprüft wird, ob sich Lobbyisten überhaupt ins Lobbyingregister eingetragen haben. Aber selbst wenn sie das getan haben, gibt es keine Verpflichtung zur Angabe des Auftraggebers. Das heißt, wir wissen nicht einmal, wer für wen tätig war und was er für ihn getan hat.
Diese Probleme spitzen sich dann oft zu, sodass wir nicht wissen, wer wann mit wem worüber überhaupt geredet hat. Ich bin schon sehr froh darüber, dass wir da etwas ändern wollen. Und weil uns Grüne das nicht nur stört, sondern uns eine saubere Politik wichtig und ein zentrales Anliegen ist, haben wir im Ausschuss auch die Probleme dieses Gesetzes mit unserer Justizministerin umfassend erörtert und diskutiert, und ich bin froh darüber, Ihnen hier berichten zu können, dass wir trotz Coronakrise genau dieses Problem angehen.
So wird in den nächsten Wochen eine Arbeitsgruppe im Justizministerium geschaffen und eingerichtet, die eine Reform des Lobbyinggesetzes ausarbeiten soll, um politische Einflussnahme durch Lobbyisten vor den Vorhang und auf die politische Bühne zu bringen, weil es nicht im Sinne der WählerInnen und der Demokratie ist, wenn sich Reiche eben Gesetze kaufen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich die Frau Präsidentin des Rechnungshofes zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Dr. Kraker.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Eine der internationalen Empfehlungen ist es, dass Staaten regelmäßig ihre Lobbyingregulierungen überprüfen sollen und darauf aufbauend notwendige Anpassungen vornehmen sollten. Das hat der Rechnungshof mit seiner Prüfung der Umsetzung des Lobbyinggesetzes durch das Justizministerium gemacht, nämlich zu schauen, ob die Regelung wirkt und ausreicht, und wir haben Defizite festgestellt.
Ziel von Lobbyingregulierungen ist es, Prinzipien, Standards und Verfahren zu entwickeln, die sicherstellen, dass Lobbyismus hinreichend offen und transparent stattfindet; insbesondere geht es um die Beeinflussung von politischen Entscheidungsträgern und im Besonderen des Gesetzgebungsprozesses.
Ja, Österreich gehört zu jenen acht EU-Mitgliedstaaten, die eine Lobbyingregulierung auf gesetzlicher Ebene haben, und auch ja, das Lobbyingregister, das vom Justizministerium geführt wird, weist erhebliche Lücken auf, es gibt nämlich zahlreiche Ausnahmen, und internationale Standards wurden bei der Implementierung der Lobbyingregulierung nur teilweise berücksichtigt.
Insofern begrüßt es der Rechnungshof, dass vom Justizministerium und von der Bundesministerin eine Arbeitsgruppe für mehr Transparenz eingesetzt wird, wo der Rechnungshof seinen Bericht, seine Empfehlungen und seine Position darlegen wird.
Es gibt noch einige Dinge, die in Bezug auf die Befolgung internationaler Standards umzusetzen sind. Es gibt ein Manko bei den Daten im Lobbyingregister: Diese waren nicht vollständig und sind nicht am letzten Stand. Bei den öffentlich zugänglichen Daten liegt der Fokus eher auf der Offenlegung der wirtschaftlichen Daten und des Ausmaßes der Kosten für das Lobbying, aber es ist nicht die Information vorgesehen, wer wann in wessen Auftrag zu welchem Zweck kommuniziert, sodass man keine Kenntnis darüber hat, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen getroffen werden.
Aus der Sicht des Justizministeriums besteht seine Zuständigkeit nur im Führen und in der administrativen Betreuung des Lobbyingregisters. Wir vermissen da eine proaktive
Rolle des Ministeriums. Wir glauben, dass das Ministerium zumindest auch für die Prüfung der Plausibilität der eingetragenen Daten und für die Kontrolle einer vollständigen Dateneintragung zuständig wäre. Wir sind auch davon überzeugt, dass das Ministerium aus seiner Vollzugsfunktion heraus auf bestehende Transparenzschwächen hinweisen kann. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Zanger.)
13.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Auch hier verlege ich wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 13 bis 16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun auch gleich zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Rechnungshofausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich die Klubs, ob eine Unterbrechung gewünscht wird. – Auch das ist nicht der Fall.
Somit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs, III-99/397 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung, III-23/398 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium, III-140/400 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Justizverwaltung“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Angemessenheit der Gebührensätze für Sachverständige und Dolmetscher_innen“.
Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Lobbying- und Interessenvertretungs-Register, III-65/399 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 836/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauengesundheit: Brustkrebsfrüherkennung während der Corona-Krise (414 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 837/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen (415 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 729/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfassung des gesundheitlichen Zustandes von jungen Frauen in Österreich (416 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Wir verhandeln drei Tagesordnungspunkte unter einem: Ja zum Antrag „Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen“ und auch ein Ja, dass das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm wieder eingesetzt wird – denn natürlich sind auch wir dafür, dass das wieder läuft, genauso wie die Therapien und die Nachbetreuung.
Aber bitte schön: Wer hat denn das Einladungsmanagement für das Früherkennungsprogramm überhaupt ausgesetzt, und warum? Durch die Aussetzung dieses Programms wurden allein heuer 40 Prozent weniger Mammakarzinome festgestellt und frühzeitig erkannt. Und zur Brustkrebsvorsorgeuntersuchung werden aktiv überhaupt nur Frauen eingeladen, die älter als 45 und jünger als 69 Jahre alt sind; das ist eindeutig altersdiskriminierend, und das sieht auch der Seniorenrat so.
Ich bringe dazu einen Antrag ein und hoffe auf Ihre Unterstützung:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Altersdiskriminierung bei Brustkrebsvorsorgeuntersuchung für Frauen über 69 Jahren“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Integration und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, umgehend die Ausweitung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramm auf alle Frauen ab 45 Jahren sicherzustellen.“
*****
Ich komme zum dritten Bereich: Mein Antrag zur „Erfassung des gesundheitlichen Zustandes von jungen Frauen in Österreich“ wurde abgelehnt – mit der unfassbaren Begründung der ÖVP, sie befürchte da einen Zwang.
Meine lieben Damen und Herren, es gibt sicher viele Ideen, wie eine freiwillige Untersuchung forciert werden könnte, mir fällt da die Führerscheinuntersuchung ein, wie man im Rahmen einer kostenlosen Gesundenuntersuchung die jungen Frauen ganz sicher dazu bewegt, diese zu nützen, und wir hätten diese Daten. Warum ist der Überblick so wichtig? – Weil man dann die Maßnahmen im Aktionsplan Frauengesundheit tatsächlich an die Ausgangsdaten anpassen könnte.
Wir wissen, 2017 erfüllte mehr als ein Viertel der stellungspflichtigen jungen Männer die gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen nicht, 2019 war es bereits ein Drittel: Übergewicht, Wirbelsäulenprobleme, Depressionen, Suchterkrankungen, Herzerkrankungen und so weiter, sogar Tumore wurden da diagnostiziert und manches Leben wurde dort auch schon gerettet. Das heißt, für junge Männer haben wir diese entsprechende Datenlage.
Der Gesundheitszustand der jungen Frauen ist für den Gesundheitsminister und offensichtlich auch für die Frauenministerin nicht interessant und nicht wichtig, und – und ja, das erschreckt mich besonders – er ist auch für die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS nicht wichtig. Das ist unfassbar, das ist unglaublich und das macht auch unheimlich betroffen, und es geht auf Kosten der Gesundheit der Frauen in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)
13.27
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
betreffend keine Altersdiskriminierung bei Brustkrebsvorsorgeuntersuchung für Frauen über 69 Jahren
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17, Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 836/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauengesundheit: Brustkrebsfrüherkennung während der Corona-Krise (414 d.B.)
in der 64. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2020
Brustkrebs ist die am häufigsten diagnostizierte Krebsform bei Frauen. Der weitere Ausbau von Vorsorgeuntersuchungen ist in diesem Bereich enorm wichtig. Das 2014 gestartete österreichische systematische und standardisierte Brustkrebs-Früherkennungsprogramm ist sehr positiv zu sehen.
Allerdings gibt es hier für Frauen unter 45 sowie über 69 Jahren nur einen eingeschränkten Zugang: Während Frauen zwischen 45 und 69 alle zwei Jahre eine schriftliche Erinnerung für die freiwillige Vorsorgeuntersuchung erhalten, werden Frauen unter 45 Jahren und über 69 Jahren nicht aktiv auf die Vorsorgeangebote hingewiesen.
Gerade für Frauen ab 70 Jahre ist dies problematisch zu sehen und sollte geändert werden. Künftig soll auch die Altersgruppe der Frauen über 69 Jahr alle 2 Jahre automatisch von der Brustkrebsvorsorgeuntersuchung informiert werden. Eine Altersdiskriminierung in diesem Bereich wird abgelehnt.
Der Seniorenrat, der als Dachverband aller Seniorenverbände fungiert, hat dieses Problem ebenfalls bereits erkannt und beanstandet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Integration und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, umgehend die Ausweitung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramm auf alle Frauen ab 45 Jahren sicherzustellen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dipl.-Kffr. Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Als Erstes möchte ich mich sehr herzlich bei unserem Herrn Präsidenten Sobotka bedanken, dass er heute in der Früh den ProponentInnen der Kampagne Orange the World ermöglicht hat, hier bei uns im Hohen Haus Werbung für ihre Kampagne zu machen. Es geht ja um 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, und ich glaube, man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass diese Kampagne nächste Woche starten wird. Sie beginnt am Mittwoch, dem 25.11., der Herr Präsident hat uns aber die Unterlagen (einen Folder mit der Aufschrift „Orange The World“ in die Höhe haltend) heute schon auf den Tisch gelegt, weil wir ja nächste Woche keine Plenarsitzung haben.
Ich habe gestern in meiner Rede gesagt, der Schutz von Frauen vor Gewalt und der Schutz von Kindern vor Gewalt ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, und daher möchte ich Sie alle hier im Hohen Haus, aber auch Sie alle vor den Bildschirmen aufrufen, bei dieser Kampagne ab nächster Woche mitzumachen. Es ist wichtig, dass wir dieses Tabuthema enttabuisieren, dass möglichst viel in den Medien und in der Gesellschaft über das Thema Gewalt an Frauen und Kindern gesprochen wird. Jede einzelne Person, die auf Frauen und Kinder aufpasst, die sich einmischt, die schaut, dass keine Gewalt passieren kann, ist wichtig.
Daher mein Aufruf: Bitte machen Sie alle mit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Jetzt aber zum gegenständlichen Antrag: Es geht um das Brustkrebsscreening. Frau Kollegin Ecker hat es schon gesagt: Es gibt in Österreich schon seit einigen Jahren ein Brustkrebsscreeningprogramm, es nennt sich „früh erkennen“. Dieses Programm wird von Medizinern sehr gelobt. Es hat ein sehr gutes Einlademanagement: Derzeit werden Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre eingeladen, zum Brustkrebsscreening zu gehen. Das ist natürlich gratis für die Frauen, es wird von der Krankenkasse
bezahlt. Alle anderen Frauen – egal, ob sie jünger oder älter sind – können sich natürlich auch melden, wenn sie glauben, dass sie untersucht werden sollten, und auch sie bekommen die Kosten im Normalfall von der Krankenkasse erstattet.
Zu dem Antrag, den Frau Kollegin Ecker eingebracht hat, dass die Altersbegrenzung nach oben aufgehoben wird, wird meine Kollegin Meri Disoski später noch etwas sagen. Wie gesagt, es gibt dieses Programm. Es läuft auch im Normalfall sehr gut, circa 4 600 Frauen pro Jahr erkranken an Brustkrebs, und durch dieses Screeningprogramm werden diese Erkrankungen entdeckt. Leider, leider sterben jedes Jahr auch circa 1 500 Frauen an Brustkrebs.
Während des Lockdowns im Frühjahr war es aber so, dass die Einladungen für das Screening teilweise ausgesetzt worden sind. Ärzte haben dann Alarm geschlagen, dass in der Zeit des Lockdowns circa 40 Prozent weniger Mammakarzinome entdeckt worden sind, und das bedeutet ja nicht, dass sie nicht da sind, sondern dass sie eben nicht entdeckt worden sind.
Wir wissen ja eigentlich alle, dass Früherkennung gerade in diesem Fall sehr, sehr wichtig ist, daher ist es natürlich uns allen auch ein großes Anliegen, dass das nicht mehr passieren kann, dass egal, in welcher Situation wir uns gerade befinden, in welcher Situation das Gesundheitssystem sich befindet, oder in welcher Phase der Krise wir sind, solche Vorsorgeuntersuchungen genauso in Anspruch genommen werden können wie sonst auch, und auch, dass die Frauen und auch Menschen, die andere Krankheiten haben, entsprechend darauf aufmerksam gemacht werden, dass Vorsorgeuntersuchungen nötig sind.
Ich glaube, mit unserem Antrag setzen wir ein Signal, dass uns Frauengesundheit unglaublich wichtig ist, und ich möchte Sie alle – vor den Bildschirmen – dazu aufrufen, ja keine Vorsorgeuntersuchungen auszulassen, weil jetzt Krise ist. Alle Ärzte haben ihre Ordinationen geöffnet, und jeder, der Behandlung braucht, wird auch behandelt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Ich bin immer dabei, wenn es darum geht, überparteilich, überfraktionell ein Zeichen für Frauensolidarität zu setzen. Es ist nur ein bisschen schade, dass wir im letzten Gleichbehandlungsausschuss zwölf Anträge auf der Tagesordnung hatten und heute nur drei übrig geblieben sind, über die abgestimmt wird. Neun sind vertagt worden.
Ich möchte zwei Beispiele herausgreifen. Seit zehn Jahren arbeiten wir daran, dass die Diskriminierung von Schwulen, Lesben, bisexuellen Menschen, Inter- und Transpersonen im Privatleben aufgehoben wird. Es ist noch immer nicht gelungen. Fast alle Länder in Europa haben das sogenannte Levelling-up beschlossen, Österreich wehrt sich dagegen. Wer wehrt sich dagegen? – Ich weiß nicht, warum Türkis und Grün noch immer keine Zustimmung geben (Zwischenruf der Abg. Ernst-Dziedzic), dass ein schwules Paar, ohne diskriminiert zu werden, eine Wohnung mieten kann, dass ein lesbisches Paar, ohne diskriminiert zu werden, in einem Hotel ein Zimmer mieten kann, und warum es immer noch möglich ist, diese Personen zu diskriminieren und auszuschließen. Das müsste doch endlich der Vergangenheit angehören. (Beifall bei der SPÖ.)
Der zweite Bereich: die seit Langem diskutierte, ganz wichtige Frage nach Gehaltstransparenz in diesem Land. Es ist nicht möglich, über die gesetzlich bestehenden Einkommensberichte einen Schritt hinaus zu machen, dass wir auch kleinere Unternehmen erfassen, dass wir diese Transparenz auch innerbetrieblich ermöglichen; nicht um allen
alles zugänglich zu machen – das ist in Österreich wahrscheinlich noch 100 Jahre nicht möglich, anders als in Schweden oder anderen fortschrittlichen Ländern –, aber wir sollten zumindest einen nächsten Schritt machen und diese Einkommensberichte wenigstens einheitlich gestalten, was schon Ihre Vorgängerin, Frau Ministerin, Juliane Bogner-Strauß, durchsetzen wollte, weil es im Regierungsprogramm stand und weil sie selber auch dahinter war, was aber nicht gelungen ist. Wir sollten diese Einkommensberichte auch mit ein bisschen mehr Komponenten versehen, nämlich nicht nur, in welcher Gruppe Männer und Frauen wie viel verdienen, sondern ein bisschen ins Detail gehen: Wer ist Teilzeit angestellt? Wer ist Vollzeit angestellt? Wer bekommt Boni? Wer erhält mehr Überstundenpauschalen oder Sonstiges?
Da würde ich mir wirklich Frauensolidarität wünschen. Es wäre doch wichtig, dass wir über alle Fraktionen hinweg zusammenhielten und dafür einträten, dass diese innerbetrieblich zu legenden Einkommensberichte auch ein bisschen mehr Durchblick für ArbeitnehmerInnen bringen, damit sie sich wehren können, wenn sie für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Mein letzter Punkt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Montag und Dienstag wird ein Onlinegewaltschutzgipfel stattfinden. Das finde ich gut, das finde ich großartig. Ich wundere mich nur, und Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns in Ihrem Statement weiterhelfen: Der Österreichische Frauenring mit über 40 Einzelorganisationen hat keine Einladung erhalten. Ich weiß nicht, wer eingeladen wurde. Ich habe mich angemeldet. Vielleicht könnten Sie uns Aufschluss darüber geben, wer da erwünscht ist und wer vielleicht weniger erwünscht ist. Wer bekommt Einladungen, wer nicht?
Wir hatten diese Woche auch eine Onlinekonferenz mit der Allianz Gewaltfrei leben, Kollegin Pfurtscheller und Kollegin Disoski waren dabei. Die Verzweiflung ist dort teilweise sehr groß, insofern als die MitarbeiterInnen an ihre Kapazitätsgrenzen geraten, aufgrund der Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Wir tragen alle stolz die nächsten 16 Tage diesen Button (die Rednerin deutet auf den Anstecker mit der Aufschrift „Stoppt die Gewalt an Frauen“ an ihrem Revers), aber auch vorher und nachher muss ganz viel für den Schutz für Frauen vor Gewalt passieren, und da hätte ich mir mehr erwartet. (Beifall bei der SPÖ.)
13.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte MinisterInnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dankeschön beginnen und dort anknüpfen, wo Kollegin Heinisch-Hosek aufgehört hat. Mein Dankeschön ergeht an all jene, die in Gewaltschutzzentren, in Interventionsstellen, in Frauenhäusern arbeiten und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und Frauen, die Gewalt erfahren haben, begleiten und unterstützen – vielen Dank für Ihre Arbeit! Wir wissen, wie wertvoll und wichtig sie ist, vielen Dank dafür! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Ja, Sie haben völlig recht, Frau Kollegin. Die Organisationen sind auch deshalb an ihren Kapazitätsgrenzen, weil zehn Jahre lang nichts gemacht worden ist. Darum machen wir jetzt etwas. Wir haben jetzt das Budget (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) im Frauenministerium, im Justizministerium und im Innenministerium erhöht, wir stärken den Gewaltschutz. Das ist uns wichtig, das ist zentral. Bitte hören Sie damit auf, andere Dinge zu behaupten! Das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir haben im letzten Gleichbehandlungsausschuss zwei Anträge betreffend Frauengesundheit einstimmig beschlossen. Stichwort Frauensolidarität: Ich freue mich sehr, dass
es gelungen ist, diese Beschlüsse fraktionsübergreifend einstimmig zu fassen. Wir werden auch heute den Oppositionsanträgen, die es zum Thema gibt, zustimmen. Wichtig ist: Je besser wir hier zusammenarbeiten, desto mehr können wir erreichen.
Einer dieser Anträge fokussiert auf das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm. Wir haben es schon gehört: Jede achte Frau bekommt im Laufe ihres Lebens Brustkrebs. Während des ersten Lockdowns war es so, dass das Einlademanagement nicht so gut funktioniert hat, deswegen haben wir jetzt einen Antrag eingebracht, der die Frauenministerin und den Gesundheitsminister dazu auffordert, in enger Kooperation mit den Bundesländern, die ja auch dafür zuständig und verantwortlich sind, dafür Sorge zu tragen, dass das engmaschig durchgeführt wird, damit wir die Gesundheitsvorsorge für Frauen während des zweiten Lockdowns aufrechterhalten können. Das ist wichtig und gut so.
Ich möchte mich auch an alle Frauen wenden, die zuschauen, und ihnen sagen: Bitte gehen Sie zur Vorsorgeuntersuchung, sie kann Ihr Leben retten! Bitte gehen Sie hin! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es gab während des ersten Lockdowns Berichte, wonach Frauen bei der Geburt gezwungen worden sind, eine Maske zu tragen. Das ist Frauen natürlich absolut nicht zumutbar. Die Sauerstoffzufuhr ist bei einer Geburt von zentraler Bedeutung und ebenso das Wohlbefinden der Frauen. Der Gesundheitsminister hat auch sehr schnell klargestellt, dass Frauen bei der Geburt natürlich keine Maske zu tragen haben.
Ich appelliere auch an die zuständigen GesundheitslandesrätInnen, die SpitalsbetreiberInnen und an medizinisches Personal, das entsprechend handzuhaben. Es ist natürlich nicht in Ordnung, Frauen können, sollen und dürfen nicht gezwungen werden – ganz im Gegenteil –, bei der Geburt ihres Kindes eine Maske zu tragen. Bitte tun Sie das nicht!
Es gab darüber hinaus während des ersten Lockdowns Meldungen, wonach Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Spitälern nicht mehr durchgeführt worden sind. Dazu hat das Gesundheitsministerium unmissverständlich festgehalten, dass Schwangerschaftsabbrüche selbstverständlich unaufschiebbare medizinische Eingriffe sind, die durchzuführen sind. Das gilt selbstverständlich auch im zweiten Lockdown. Das soll jede Frau in diesem Land wissen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich komme zum Schluss. Wir versuchen – auch solidarisch gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, mit Frauenorganisationen –, alles zu tun, um Frauenrechte, Selbstbestimmungsrechte zu stärken. In anderen Ländern ist das anders. In anderen Ländern werden diese massiv in Frage gestellt, beispielsweise in Polen, das bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas hat. Dort soll ein De-facto-Abtreibungsverbot eingeführt werden.
Seit Wochen demonstrieren Hunderttausende Frauen und auch Männer gegen diese geplante Gesetzesänderung. Wir Grüne stehen solidarisch hinter diesen Frauen und den Protestierenden in Polen. Das ist wichtig, hier zu sagen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Henrike Brandstötter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Seit Jahren werden wir darauf hingewiesen, nachhaltig aufgefordert, Vorsorgeuntersuchungen zu machen, hinzugehen. Viele von uns haben das auch verinnerlicht, und das ist gut so, denn Vorbeugen und Vorsorge ist immer die beste Strategie, um gesund zu bleiben, und auch die Früherkennung gehört zur Prävention.
In den letzten Monaten haben wir vieles der Coronapandemie untergeordnet, häufig offenbar auch den Gang zur Vorsorgeuntersuchung, und das ist wiederum nicht so gut. Krebs kennt nämlich keinen Lockdown. Einige Daten dazu: Laut Brustgesundheitszentrum der Medizinischen Universität Wien wurden während des Lockdowns 40 Prozent weniger Mammakarzinome neu diagnostiziert, weil viele Vorsorgeuntersuchungen verschoben oder abgesagt wurden.
Einige sind inzwischen aufgeholt, aber die Anzahl der Screenings liegt immer noch um 15 Prozent unter jener des Vorjahres. Corona hat also auch Auswirkungen auf die Brustkrebsfrüherkennung in Österreich. Man hat das auch in Großbritannien festgestellt. Dort gibt es Studien und Schätzungen, die von einer substanziellen Zunahme von vermeidbaren Mortalitäten bei Krebserkrankungen ausgehen.
Das betrifft insbesondere Brustkrebs in gut behandelbaren Frühstadien. Dazu hat auch die Gesundheit Österreich GmbH im August 2020 eine Evaluierung durchgeführt, die gezeigt hat, dass Verschiebungen in der Krebsdiagnostik sehr problematisch sind und Krankenhausaufenthalte im ersten Lockdown um 20 Prozent zurückgegangen sind.
Bei Brustkrebsoperationen selbst setzte sich das auch im Mai, also nach dem Lockdown, fort. Die Zahl der Brustkrebsoperationen ist von rund 500 auf 350 im März 2020 zurückgegangen, und seitdem steigt die Zahl auch nur sehr langsam.
Als Grund wurde genannt, dass Diagnostik und Mammografien verschoben wurden, weil Krebskranke der Covidrisikogruppe zuzuordnen sind, die natürlich auch große Angst haben, sich im Spital anzustecken. Das Problem dabei ist, diese Diagnosen können in einem späteren und damit gefährlicheren Stadium der Erkrankung auffällig werden. Zu guter Letzt: Erste Ergebnisse einer aktuell laufenden österreichweiten Erhebung der Ärztekammer zeigen, dass die Frequenz an Screeninguntersuchungen im März und April um 70 bis 80 Prozent zurückgegangen ist, und das ist schon sehr viel.
Vor allem hat das zur Folge, dass diese asymptomatischen frühen Krebsstadien einfach nicht entdeckt werden, und wir sollten dabei auch nicht vergessen, dass nicht nur Krebs asymptomatisch ist, sondern auch Covid, was ein großes Problem für Risikopatienten darstellt.
Wir unterstützen deshalb den Antrag betreffend Brustkrebsfrüherkennung. Ich möchte aber noch ein Wort dazu verlieren. Sehr verwunderlich war, dass die Wirkungsziele für die Brustkrebsscreenings im Gesundheitsbudget herabgesetzt wurden.
2019 waren es 51 Prozent der Frauen, die zwischen 45 und 70 Jahren an Brustkrebsfrüherkennungsprogrammen teilgenommen haben. Jetzt will man nur noch 45 Prozent der Frauen erreichen. Das muss mir auch einmal jemand erklären. – Danke, und bleiben Sie gesund! (Beifall bei den NEOS.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister MMag.a Dr.in Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich danke dem Hohen Haus dafür, dass wir heute über dieses so wichtige Thema der Frauengesundheit sprechen können. Es ist wichtig, darauf einen Fokus zu legen, denn Frauen erkranken einfach anders als Männer.
Die Gendergesundheitsforschung hat in den vergangenen Jahren schon viele wichtige Erkenntnisse dafür gebracht, beispielsweise dass eben Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Männern andere Symptome mit sich bringen als bei Frauen. Solche Erkenntnisse
zeigen deutlich, wie wichtig es ist, dass wir auch im Gesundheitsbereich, in der Gesundheitsforschung, in der Gesundheitsvorsorge sowie in der Ausbildung des entsprechenden Personals einen frauenpolitischen Ansatz haben. Dazu gehören für mich ganz zentral die Stärkung der Gesundheitskompetenz von Frauen und das weitere Vorantreiben der Maßnahmen zur Früherkennung. Wir müssen sicherstellen, dass wir mit Präventionsmaßnahmen alle Frauen gut erreichen, dass alle Frauen gut informiert sind und einen niederschwelligen Zugang zur Beratung bekommen, wenn sie diesen brauchen.
Frauen mit Behinderungen gilt es bei den Informationsangeboten ganz besonders zu berücksichtigen. Daher möchte ich mich in diesem Zusammenhang beim Parlament für den Entschließungsantrag betreffend „Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen“ im letzten Gleichbehandlungsausschuss bedanken.
Frauen und natürlich auch Männer, die gut informiert sind, gehen eher zur Vorsorgeuntersuchung. Mir persönlich ist dabei das Thema Brustkrebsvorsorge ein ganz besonderes Anliegen, denn Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Statistisch gesehen ist jede achte Frau in ihrem Leben einmal mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert, die nicht nur die Frauen selbst trifft, sondern auch die Familie und die Menschen in ihrem Umfeld.
Der Oktober ist deshalb mit gutem Grund der Monat der Brustgesundheit, weswegen ich im vergangenen Monat einen besonderen Fokus auf die Brustkrebsfrüherkennung, die Brustkrebsvorsorge und die so wichtige Bewusstseinsbildung gelegt habe. Ich danke Ihnen allen, die Sie mich dabei unterstützt haben.
Das kostenlose Brustkrebsfrüherkennungsprogramm, das sich insbesondere an Frauen zwischen 45 und 69 Jahren richtet, gilt als die verlässlichste Methode zur Früherkennung von Brustkrebs. Es muss daher unser gemeinsames Ziel sein, dass alle Frauen von diesem Programm profitieren und auch zur Mammografie gehen, wenn sie eine Einladung bekommen, und dies auch während der Coronapandemie.
Dazu möchte ich eines ganz deutlich machen: Ja, wir haben derzeit hohe Covidzahlen und damit einhergehende Beschränkungen und auch erwartbare Belastungen unseres Gesundheitssystems. Dennoch ist es wichtig, dass Präventionsprogrammme weiter stattfinden, dass die Frauengesundheit und die Prävention oberste Priorität haben – und das haben sie auch. Ich danke an dieser Stelle dem Parlament für die Annahme eines entsprechenden Entschließungsantrages.
Was die eingangs erwähnte spezifische Forschung betrifft, kann ich Ihnen berichten, dass sich im Bereich der Brustkrebsforschung und auch im Bereich der Begleitung im Heilungsprozess in Österreich wirklich viel tut.
Ich konnte mich insbesondere im letzten Monat selbst davon überzeugen, beispielsweise im Anna-Spiegel-Forschungsgebäude im AKH, wo es eine sogenannte Cancerschool gibt – ein, wie ich finde, sehr innovatives Projekt der MedUni Wien, das die Krankheit Krebs und die Therapiemöglichkeiten PatientInnen und deren Angehörigen leichter verständlich und zugänglich macht, die Angehörigen in den Heilungsprozess miteinbezieht und sie auch den Kindern erklärt.
Die Cancerschool ist aus meiner Sicht ein ganz großartiges Instrument, um die Angst zu nehmen, den PatientInnen mehr Gesundheitskompetenz und somit einfach mehr Sicherheit im Heilungsprozess und im Umgang mit der Krankheit zu geben.
Ich bin daher mit den Initiatoren der Cancerschool gerade dabei, ein Konzept zu erarbeiten, wie man die Beratung pädagogisch wertvoll digitalisieren und sie viel mehr Frauen und ihren Familien zur Verfügung stellen kann.
Hinsichtlich der Maßnahmen Ihres Entschließungsantrages und der weiteren gesundheitspolitischen Anliegen, insbesondere im frauenpolitischen Bereich, habe ich eine gute Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesminister für Gesundheit und freue mich, auch weiterhin Schwerpunkte im Bereich der Frauengesundheit vorantreiben zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Dipl.-Kffr. Elisabeth Pfurtscheller zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat vorhin gesagt, dass der Österreichische Frauenring nicht zum Gewaltschutzgipfel eingeladen worden ist.
Ich berichtige tatsächlich: Er ist sehr wohl zum Gewaltschutzgipfel, der am nächsten Montag und Dienstag stattfindet, eingeladen worden. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Frau Maria Rösslhumer, die ja auch ein Teil des Österreichischen Frauenringes ist, spricht sogar beim Gewaltschutzgipfel, und Frau Klaudia Frieben hat gestern um 17 Uhr per E-Mail ihre Teilnahme bestätigt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zunächst auf den Antrag 837/A(E) betreffend „Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen“ eingehen.
Frauen mit Behinderungen sind in Bezug auf gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen eine benachteiligte Gruppe, das haben uns diverse Studien gezeigt. Ein Viertel der Frauen mit Behinderungen gehen zu keinerlei gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen, und lediglich jede neunte Frau mit Behinderung nimmt regelmäßig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch.
Es gibt unterschiedlichste Gründe, warum das so ist. Ein wesentlicher Grund sind die fehlenden barrierefreien Informationen, denn zum Beispiel sind Frauen mit Lernschwächen auf Informationen in Leichter Sprache und gehörlose Frauen auf die Übersetzung in die österreichische Gebärdensprache angewiesen. In Zukunft werden sich Frauen mit Behinderungen besser informieren können, denn der Gesundheitsminister und die Frauenministerin sind aufgefordert, entsprechende Informationsmaterialien zu erstellen und auch zu verbreiten. Dabei möchte ich auch betonen, wie wichtig es ist, dass bei der Erstellung der Informationsbroschüren Expertinnen und Experten sowie selbst betroffene Frauen mit Behinderungen miteingebunden werden.
Nun möchte ich aber noch zu einem anderen Punkt kommen, weil er heute einfach perfekt zur Tagesordnung passt. Wir sprechen bei diesen Tagesordnungspunkten über Frauengesundheit und auch über Frauen mit Behinderungen. Es gibt eine ganz tolle inklusive Initiative namens Discovering Hands. Einige von euch kennen sie vielleicht schon, den anderen möchte ich sie nun etwas besser vorstellen.
Bei Discovering Hands werden blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen ausgebildet, um die Tastdiagnostik zur Brustkrebsfrüherkennung durchzuführen. Der Tastsinn
ist nämlich bei blinden und sehbehinderten Menschen verstärkt ausgeprägt. So können sie viel früher als erfahrene Gynäkologinnen und Gynäkologen Knötchen in der Brust abtasten. Das Berufsbild der Medizinisch-Taktilen Untersucherin ist jedoch in Österreich noch nicht anerkannt. Es ist dazu eine Wirksamkeitsstudie gelaufen, die auch dem Gesundheitsministerium überreicht worden ist.
Ich hoffe sehr, dass dieses Berufsfeld in Zukunft Anerkennung findet. Ich möchte auch alle Frauen, die über 40 Jahre alt sind, dazu ermutigen und auch einladen, zu Discovering Hands zu gehen und sich dort untersuchen zu lassen, denn sie tun nicht nur sich selbst für ihre Vorsorge etwas Gutes, sondern sie helfen auch dabei, ein neues Berufsbild für blinde und sehbehinderte Menschen zu etablieren und auch zusätzlich eine Methode zur Brustkrebsfrüherkennung in Österreich zu schaffen.
Durch die Initiative Discovering Hands wird eine Behinderung zur Begabung und fördert dabei auch noch die Gesundheit. Das ist für mich gelebte Inklusion! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
13.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Wir diskutieren heute zwei Anträge der Regierungsparteien, und es ist von meinen Vorrednerinnen schon mehrfach darauf hingewiesen worden, wie wichtig diese Anträge im Gesundheitsbereich, die Frauen betreffen, sind. Wir unterstützen natürlich auch beide Initiativen vom Inhalt her, wenn es darum geht, das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, oder wenn es darum geht, barrierefreie Broschüren für behinderte Frauen im gynäkologischen Bereich zu erstellen. Beides ist sehr wichtig.
Frau Ministerin, es freut mich, dass Sie heute bei diesen Anträgen vom Parlament wahrscheinlich die große und breite Unterstützung aller Parteien mitbekommen. Ich glaube aber, es ist auch der Aufgabenbereich einer Ministerin, gerade in einer Gesundheitskrise dafür zu sorgen, dass genderspezifische Gesundheitsprogramme in jedem Fall und ohne jede Abstriche aufrechterhalten werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben im Ausschuss auch unseren Antrag diskutiert, den Frauengesundheitsplan, der ab 2017 vom Gesundheits- und vom Frauenministerium gemeinsam erstellt wurde und der in 17 Wirkungszielen 40 konkrete Maßnahmen für junge Frauen, für Mädchen, für ältere Frauen, für Frauen im Erwerbsalter, für Migrantinnen, für Frauen mit Behinderungen festhält. Das sind alles wichtige Ziele, die gemeinsam mit Expertinnen und Experten ausgehandelt worden sind. Diesen Antrag haben Sie in der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren leider vertagt.
Wir werden diesen Antrag aber heute noch einmal einbringen, und es freut mich, dass Sie angekündigt haben, diesen Antrag heute zu unterstützen. Dafür möchte ich jetzt schon Danke sagen.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zügige und vollständige Umsetzung des ‚Aktionsplans Frauengesundheit‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen und Integration den ‚Aktionsplan Frauengesundheit‘ im Bund unter Einbeziehung der betroffenen Akteurinnen und Akteure in vollem Umfang zügig umzusetzen und gemeinsam mit den Ländern entsprechende Umsetzungsschritte auf Länderebene zu verhandeln.“
*****
Danke schön.
Weil mehrfach schon auf die 16 Tage gegen Gewalt verwiesen wurde, möchte ich abschließend noch einmal darauf hinweisen: Sexismus und Gewaltaufrufe, egal, in welcher Form, sind in jedem Fall auf das Allerallerschärfste zu verurteilen. Frau Ministerin, von Ihnen hätte ich mir auch eine konkrete Stellungnahme dazu erwartet. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.57
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
betreffend zügige und vollständige Umsetzung des „Aktionsplans Frauengesundheit“
Eingebracht im Zuge der Debatte der 64. Sitzung des Nationalrates zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 836/A(E) der Abgeordneten Dipl. Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauengesundheit: Brustkrebsfrüherkennung während der Corona-Krise (414 d.B.)
Bereits im Jahr 2017 entwickelte das damalige Bundesministerium für Frauen und Gesundheit unter Beteiligung zahlreicher Expertinnen und Experten den „Aktionsplan Frauengesundheit“. Gesundheitliche Chancengerechtigkeit und die psychosoziale Gesundheit wurden dabei unter anderem in den Mittelpunkt gestellt. Der Aktionsplan wurde unter Beteiligung zahlreicher Expertinnen und Experten erarbeitet und ist entlang der Lebensphasen von Frauen strukturiert. In Zeiten der Corona-Pandemie hat das Thema Frauengesundheit und somit auch die Notwendigkeit der Umsetzung des „Aktionsplans Frauengesundheit“ massiv an Bedeutung gewonnen. Die Belastungen der Krise treffen Frauen und Männer unterschiedlich und auch die gesundheitlichen und psychosozialen Auswirkungen der Covid-19-Krise erfassen Frauen und Männer in unterschiedlicher Form.
Damit Frauen in Österreich auch weiterhin selbstbestimmt und gesund leben können, ist es dringend notwendig, den Aktionsplan Frauengesundheit gemeinsam mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren in vollem Umfang zügig umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen und Integration den “Aktionsplan Frauengesundheit“ im Bund unter Einbeziehung der betroffenen Akteurinnen und Akteure in vollem Umfang zügig umzusetzen und gemeinsam mit den Ländern entsprechende Umsetzungsschritte auf Länderebene zu verhandeln.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Heike Grebien. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte KollegInnen! Wertgeschätzte ZuseherInnen! Seit vielen Jahren wird zu Recht bemängelt, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten und gehörlose beziehungsweise hörbeeinträchtigte Frauen völlig unzureichend über gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen informiert sind. Wie Sie gehört haben, ändert sich das nun, und ich hoffe, Sie werden heute auch mitstimmen.
Wir haben im letzten Gleichbehandlungsausschuss auf grüne Initiative hin diesen Entschließungsantrag eingebracht. Kollegin Grünberg hat es bereits angesprochen, aber ich wiederhole es gerne, weil ich glaube, dass es wichtig ist: Diverse nationale und internationale Studien zeigen, dass ein Viertel der Frauen mit Behinderungen zu keinerlei gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen geht und dass lediglich jede neunte Frau mit Behinderung regelmäßig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmt.
Ursachen sind unter anderen fehlende Informationen für Frauen mit Behinderungen in entsprechender Form. Vor allem Broschüren in Leichter und verständlicher Sprache sowie in ÖGS ermöglichen es Frauen mit Behinderungen, sich über gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen zu informieren, nehmen ihnen die Angst vor der ersten Untersuchung und informieren über entsprechend niederschwellige Beratungsangebote.
Die Bedeutung von Informationsmaterial in Leichter Sprache wird unter anderem durch Ergebnisse einer österreichweit durchgeführten Studie belegt, in der 35 Prozent der befragten Menschen mit Behinderungen angaben, sich durch entsprechende Materialien und Broschüren über Sexualität und geschlechtsspezifische Gesundheit zu informieren. Das sage ich auch Kollegin Fürst, die gestern meinte, Broschüren helfen nicht.
Zudem wird ein Drittel der Menschen mit Behinderungen nicht über Sexualität und geschlechtsspezifische Gesundheit aufgeklärt. Ich habe bereits in einer Rede einen kleinen Exkurs zum Thema sexuelle Bildung von Menschen mit Behinderungen gemacht. Es ist notwendig, unaufgeregt über Sexualität sprechen zu können, um Unsicherheiten aufzulösen und dadurch auch sexuellen Gewalterfahrungen präventiv entgegenwirken zu können.
Diese Broschüre wird aber auch für Betreuungs- und Begleitpersonen hilfreich sein. Warum? – Ich erkläre es Ihnen anhand eines Erfahrungsberichts einer Betreuungsperson: Ich habe eine Frau mit Lernschwierigkeiten begleitet, mit der ich das erste Mal eine Frauenärztin aufgesucht habe. Ich war davor natürlich selber schon bei einer Frauenärztin, hatte mir aber vorher nie genau Gedanken darüber gemacht: Was genau wird warum und weshalb gemacht? Welche Krankheiten werden damit verhindert? Warum soll ich meine Brust abtasten, und was soll ich dabei beachten?
Damit meine Kundin gut vorbereitet ist, haben wir dann gemeinsam Broschüren für junge Frauen durchgearbeitet, sie in Gesprächen in Leichte Sprache übersetzt. Mit einer Broschüre in einfacher Sprache wäre dies einfacher für uns alle gewesen, und die junge Frau wäre nochmals sicherer in die Untersuchung gegangen und hätte bei Nachfragen auch selbstständig nachlesen können. – Zitatende.
Ein kleiner Sideeffekt, meine Damen und Herren, dieser Broschüre: Es werden damit mehr GynäkologInnen darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihr Angebot entsprechend anpassen müssen.
Zum Schluss möchte ich noch besonders hervorheben, dass uns Grünen immer die Einbindung der Betroffenen wichtig ist. Auch bei dieser Broschüre werden betroffene Frauen, sowohl Frauen mit Lernschwierigkeiten als auch Frauen mit einer Hörbeeinträchtigung
und gehörlose Frauen, in die Erstellung eingebunden, denn nur so kann die Broschüre auch treffsicher und damit wirksam sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Auch ich möchte mich zu dem Antrag zu Wort melden, in dem die Regierungsparteien die Bundesregierung auffordern, eine Broschüre für Frauen mit Behinderung zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung in Leichter Sprache zu erstellen.
Grundsätzlich freue ich mich über diesen Antrag aus dem Gleichbehandlungsausschuss, weil es extrem wichtig ist, Frauen den Zugang zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung zu erleichtern. Gerade bei medizinischen Broschüren ist es wichtig, diese auch in Leichte Sprache zu übersetzen. Ich sehe diese Broschüre als einen winzigen Schritt in eine barrierearme Zukunft und in eine inklusive Gesellschaft. Viele Menschen mit Seh- oder auch Lernschwierigkeiten brauchen vereinfachte Texte, aber es geht nicht nur um die Texte, sondern es geht auch ums Layout und um Farbkombinationen. Viele Broschüren sind bei uns noch nicht barrierefrei, obwohl das wohl einfach umzusetzen wäre. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen, dass viele Frauen mit, aber auch ohne Behinderung sehr schlecht über gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen informiert sind. Wir wissen auch, Vorsorgeuntersuchungen können Leben retten. Sie sind sehr wichtig. Darum werden wir diesen Antrag natürlich auch unterstützen.
Jetzt aber zu meiner Kritik: Ich finde es wirklich traurig, dass wir zu diesem Thema überhaupt einen Antrag brauchen, denn die Behindertenrechtskonvention verlangt nach Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Das inkludiert auch Texte in Leichter Sprache. Auch die Digitalisierung könnte man da gut nutzen.
Liebe türkis-grüne Regierungsparteienvertreter hier im Parlament! Meinen Sie das wirklich ernst, dass Sie es Ihrer Regierung, Ihren Regierungsmitgliedern nicht zugestehen, dass sie selber eine Broschüre entwickeln können? (Beifall bei der SPÖ.) Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass alle Ministerien alle Broschüren in Leichter Sprache drucken.
Weiters möchte ich noch anmerken: Dieser Antrag hat absolut nichts mit Gesetzgebung zu tun. Dabei handelt es sich schließlich schlicht und einfach um eine Verwaltungsaufgabe, die durchzuführen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein, das ist nicht der Fall.
Ich frage wieder, ob die Klubs eine Unterbrechung wünschen. – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17, die dem Ausschussbericht 414 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Frauengesundheit: Brustkrebsfrüherkennung während der Corona-Krise“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (110/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Altersdiskriminierung bei Brustkrebsvorsorgeuntersuchung für Frauen über 69 Jahren“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (111/E)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zügige und vollständige Umsetzung des ‚Aktionsplans Frauengesundheit‘“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (112/E)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18, die dem Ausschussbericht 415 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist wiederum einstimmig angenommen. (113/E)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 416 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 885/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend 360.- Euro Sonderzahlung für alle Familien, die im Jahr 2020 familienbeihilfenanspruchsberechtigt waren (424 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung des Fixkostenzuschusses (425 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung (426 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Wie viel kostet ein Kind? – Das ist eine Frage, die wir zurzeit
nicht konkret beantworten können. Es gibt nämlich keine aktuellen Zahlen, an denen wir uns orientieren können. Seit Jahren fordern Kinder- und Jugendorganisationen, Beratungsstellen, Familien-, Berufsverbände und auch die SPÖ-Fraktion hier im Hohen Haus eine Neuerhebung der sogenannten Kinderkosten.
Sachorientierte Politik braucht empirische Daten, braucht empirische Grundlagen. Derzeit arbeiten wir noch mit den Haushaltsausgaben für Kinder aus dem Jahr 1964. Es kann sich jeder vorstellen, dass es im Jahr 1964 andere Zahlen gab als heute, im Jahr 2020. Das hat zur Folge, dass sich auch Familienrecht und familienpolitische Maßnahmen genau an dieser veralteten Grundlage orientieren.
Die Bundesregierung hat nun die Notwendigkeit einer neuen, einer aktuellen Kinderkostenstudie erkannt und setzt damit heute eine langjährige Forderung der SPÖ um. Die Statistik Austria wird die Studie erstellen und die maßgeblichen Stakeholder einbinden. Uns als SPÖ-Fraktion ist es auch ganz wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen dabei zu Wort kommen und ganz bewusst die Stärkung der Sicht der Kinder und Jugendlichen in der Studie Raum findet. (Beifall bei der SPÖ.)
Aus diesem Grund halten wir die Einbeziehung der Bundesjugendvertretung in den Prozess für sinnvoll und notwendig, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „partizipative und transparente Erstellung der Kinderkostenstudie“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Prozess der Erstellung der Kinderkostenstudie partizipativ zu gestalten und mit der Einbeziehung der Bundesjugendvertretung die Sicht von Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie den angekündigten Zwischen- und Endbericht über die Kinderkostenstudie dem Nationalrat zuzuleiten.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Gelegenheit, genau heute am Kinderrechtetag die Sicht von Kindern und Jugendlichen wertzuschätzen und in den politischen Prozess einfließen zu lassen. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung, indem Sie unserem Antrag zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)
14.10
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner BSc,
Genossinnen und Genossen
betreffend partizipative und transparente Erstellung der Kinderkostenstudie
Eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2020 zu TOP 22 Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung (426 d.B.)
Seit vielen Jahren fordern fortschrittliche Parteien, Kinder- und Jugendorganisationen, Beratungsstellen, Familien- und Berufsverbände eine Neuerhebung der finanziellen Lage von Familien, insbesondere eine Erhebung der sogenannten "Kinderkosten". Derzeit wird der Bedarf noch immer auf Basis einer 1964 (!) veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder festgelegt. Eine jährliche Anpassung erfolgt lediglich an den Verbraucherpreisindex. Obwohl sich in den letzten 56 Jahren die Ausgabenstruktur von Haushalten mit Kindern komplett verändert hat, nehmen Familienrecht und familienpolitische Maßnahmen auf die o.g. veraltete Grundlage der Regelbedarfssätze, etwa im Unterhaltsrecht oder bei der Familienförderung, Bezug.
Im aktuellen Regierungsübereinkommen ist die Durchführung einer Kinderkostenstudie zwischen den Regierungsparteien ÖVP und Grüne vereinbart. Im Ausschuss für Familie und Jugend am 22. Oktober 2020 wurde bekannt, dass bereits im Sommer dieses Jahres eine Auftragsvergabe durch das Sozialministerium an die Statistik Austria erfolgt ist. Es wurde über einen Projektbeirat berichtet, in dem Finanz-, Frauen-, Familien- und Justizministerium sowie eine Vertretung der Armutskonferenz (Österreichische Plattform für Alleinerziehende) Mitglieder sind.
Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit einer neuen Kinderkostenstudie erkannt und setzt nun eine langjährige SPÖ-Forderung um.
Im Hinblick auf die Erstellung der Kinderkostenstudie braucht es jedoch eine transparentere Kommunikation, weshalb die angekündigten Zwischen- und Endberichte jedenfalls dem Parlament zugeleitet werden sollen. Das Projekt kann zudem nur gelingen, wenn auch die Sicht von Kindern und Jugendlichen einbezogen wird.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Prozess der Erstellung der Kinderkostenstudie partizipativ zu gestalten und mit der Einbeziehung der Bundesjugendvertretung die Sicht von Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie den angekündigten Zwischen- und Endbericht über die Kinderkostenstudie dem Nationalrat zuzuleiten.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zuallererst bei allen Familien sehr herzlich bedanken – bei den Kindern, bei den Eltern, bei den Großeltern –, die in dieser schwierigen Zeit so toll zusammenstehen, so vieles leisten und letztlich damit auch für uns als Gesellschaft so viel tun. Ein großes Danke allen Familien! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist traditionellerweise ein sehr familienfreundliches Land. Wir haben schon seit vielen Jahren hohe Standards bei den Familienleistungen und können uns da im europäischen Vergleich sehen lassen. Ja, die
Familie ist die Basis unserer Gesellschaft. Unser Familiensprecher Norbert Sieber hat vorgestern gemeint, die Familie ist das Rückgrat der Gesellschaft. Ich finde, auch das ist eine sehr schöne Formulierung.
Es hat sich eben in der Arbeitswelt, in der Gesellschaft insgesamt viel verändert, daher bin ich auch sehr froh darüber, dass es zu dieser Kinderkostenerhebung und Kinderkostenstudie kommt. Es ist aber vor allem anzumerken – und das möchte ich jetzt auch ganz besonders tun –, dass diese Regierung in dieser schwierigen Zeit unter der Federführung unserer geschätzten Bundesministerin Christine Aschbacher ein Familienpaket geschnürt hat, das sich sehen lassen kann, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist eines der größten Familienpakete, die wir in Österreich je gehabt haben. Ich nenne nur den Familienhärtefonds mit bereits 67 000 Auszahlungen. Es haben sich die familienrelevanten Maßnahmen ja quer durch das Budget gezogen, ich muss sie jetzt nicht alle einzeln noch einmal erwähnen.
Ich komme noch zum Kinderbonus, da vonseiten der SPÖ ein Antrag gestellt wurde, den Kinderbonus noch auszuweiten. Wir haben ihn Anfang September mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Ich glaube, das war eine richtige und wichtige familienpolitische Maßnahme, weil eben die Auszahlung gerade zum Schulbeginn auch besonders zweckmäßig ist, denn da sind die finanziellen Belastungen und die Mehraufwendungen sehr groß. Es war auch richtig, dass wir es einfach und unbürokratisch gemacht haben; der Betrag wurde ohne Antragstellung einfach mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Wir haben da sehr, sehr viele positive Reaktionen bekommen. – Danke, Frau Bundesministerin, für diesen Weg.
Es ist halt so, dass es bei Anträgen eine gesetzliche Frist gibt, und bei allen gesetzlichen Fristen gibt es eben auch Grenzen und einen Stichtag. Das ist auch in diesem Fall so. Ja, man könnte immer noch mehr tun, aber man muss halt auch sehen, dass es irgendwo Grenzen gibt.
Ich fasse daher noch einmal zusammen – ich habe es mir extra noch einmal herausgesucht, meine Damen und Herren –: Wir haben Anfang September 271 Millionen Euro Familienbeihilfe ausbezahlt, zusätzlich 665,5 Millionen Euro für den Kinderbonus – zusätzlich, ja! (Beifall bei der ÖVP) –, 85,8 Millionen Euro Schulstartgeld für alle Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Lebensjahr, das heißt, für alle Schulkinder. Zusätzlich kommt auch noch der Kinderabsetzbetrag in der Höhe von 108 Millionen Euro zum Tragen. Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man das wirklich positiv anerkennen muss, dass sich diese Familienleistungen wirklich sehen lassen können.
Das heißt also – ich fasse es noch einmal zusammen –, dass wir Anfang September im Zuge der Familienbeihilfe rund 1,13 Milliarden Euro für unsere Familien zur Auszahlung gebracht haben. Das ist gut so! – Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)
14.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu unserem Antrag betreffend die 360 Euro Sonderzahlung für alle Familien – meine Kollegin von der ÖVP hat es ja soeben auch angesprochen, der Kinderbonus von 360 Euro pro Kind ist im September mit der Familienbeihilfe ausbezahlt worden –: Diese Sonderzahlung war für alle Familien und ihre Kinder während des ersten Lockdowns wegen der Coronakrise im Frühjahr vorgesehen. So wurde es auch von der ÖVP verkauft.
Jetzt braucht man nicht von einer Ausweitung zu reden, sondern Sie brauchen einfach nur das zu machen, was versprochen worden ist, denn tatsächlich haben die Familien, deren Kinder im Sommer 18 Jahre alt geworden sind – und dadurch nicht mehr kinder-, familienbeihilfeberechtigt waren –, diesen Bonus nicht erhalten. Es ist versprochen worden, dass alle vom Lockdown betroffenen Kinder im September zusätzlich die 360 Euro bekommen, aber die im Sommer Geborenen, also die, die dann im August oder September 18 Jahre alt wurden, haben das nicht bekommen. Wir finden, das ist unfair, und auch daher haben wir diesen Antrag gestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist Tag der Kinderrechte, und die Doppelresidenz sollte ein Recht für Kinder werden. Die Einführung ist dringend erforderlich, um die Betreuung von Kindern – im Sinne des Familienlebens – durch beide Elternteile zu gleichen Teilen zu fördern und auch rechtlich abzusichern.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend die Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz zu intensivieren und sicherzustellen, dass es ehebaldigst zur Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern kommt.
Zur Umsetzung der Doppelresidenz sind ausreichend budgetäre Mittel für Regelungen bzgl. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe und Pflegeurlaub für beide Elternteile vorzusehen und eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz vorzulegen, damit Kindern mit zwei Wohnsitzen im Sinne der ‚Doppelresidenz‘ für beide Strecken zwischen Wohnung oder Freifahrt gewährt werden kann.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend umgehende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22, Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung (426 d.B.)
in der 64. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2020
Nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern bleibt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge aufrecht. Voraussetzung dabei ist, dass beide Elternteile vereinbaren in wessen Haushalt das Kinder hauptsächlich betreut wird. Dies muss auch in jenen Fällen
erfolgen, wenn das Kind sowohl im Haushalt der Mutter als auch in dem des Vaters aufwächst („Doppelresidenz“).
Trotz langer Diskussion, vielen Versprechungen und entsprechenden Forderungen beispielsweise von (Familien)Psychologen ist bislang kein Doppelresidenzmodell in Österreich gesetzlich verankert. Damit hat nur jener Elternteil Anspruch auf Familienbeihilfe, auf Wohnbeihilfe und auf Pflegeurlaub, bei dem das Kind nach der Trennung oder Scheidung der Eltern hauptsächlich aufwächst. Die Schülerfreifahrt gilt nur für die Strecke zwischen der Wohnung, wo das Kind hauptsächlich betreut wird und der Schule.
Die gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz hätte für betroffene Kinder viele Vorteile. Durch den intensiven Kontakt zu beiden Elternteilen sind Kinder psychisch stabiler, ausgeglichener und mit größerem Selbstwertgefühl ausgestattet. Für die Eltern bedeutet das Doppelresidenzmodell, dass beide Elternteile ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen, es zu einer besseren Aufgabenverteilung kommt und damit die berufliche Karriere verbessert wird.
Die Doppelresidenz sollte ein Recht für das Kind werden, die Einführung ist dringend erforderlich. Im Sinne eines modernen Familienlebens und um die Betreuung von Kindern durch beide Elternteile zu gleichen Teilen zu fördern und rechtlich abzusichern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend die Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz zu intensivieren und sicherzustellen, dass es ehebaldigst zur Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern kommt.
Zur Umsetzung der Doppelresidenz sind ausreichend budgetäre Mittel für Regelungen bzgl. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe und Pflegeurlaub für beide Elternteile vorzusehen und eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz vorzulegen, damit Kindern mit zwei Wohnsitzen im Sinne der "Doppelresidenz" für beide Strecken zwischen Wohnung oder Freifahrt gewährt werden kann."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Barbara Neßler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 1964, das ist das Jahr, in dem meine geschätzte Mama auf die Welt gekommen ist, das ist das Jahr, in dem Schwarz-Weiß-Fernsehen modern war, in dem Christl Haas in Innsbruck bei den Olympischen Spielen in der Abfahrt Gold gewonnen hat (Beifall des Abg. Hörl) und die Rolling Stones ihre erste Platte herausgebracht haben. (Neuerlicher Beifall des Abg. Hörl.)
1964 ist auch das Jahr, in dem letztmalig eine Kinderkostenstudie erstellt wurde. Die letzte Studie, auf der die Festsetzung der Regelbedarfssätze zur Berechnung des Kindesunterhalts beruht, basiert auf der Konsumerstellung, die vor 56 Jahren gemacht wurde.
2017, die Kollegin hat es schon angesprochen, haben 80 Organisationen, auch Kinderrechtsorganisationen, eine Kinderkostenstudie gefordert, eine Konsumerhebung, wie viel ein Kind tatsächlich kostet, doch passiert ist lange nichts. Seit 1964 hat sich viel getan, auch die Bedürfnisse der Kinder haben sich geändert. Gerade in Zeiten von Handys und Internet wissen wir, dass die Berechnung aus dem Jahre Schnee nur mehr wenig mit der Lebensrealität von Kindern zu tun hat. Zusammengefasst: Die veraltete Erhebung ist einfach keine solide Grundlage mehr.
Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache, und ich freue mich, dass wir heute, am Tag der Kinderrechte, endlich die Kinderkostenstudie beschließen können. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Noch einmal: Warum ist diese Studie, diese Erhebung so wichtig? – Damit die finanzielle Lage der Familien neu bewertet werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Kinderarmut. In Österreich sind 372 000 Kinder und junge Menschen von Armut betroffen, oder anders formuliert, jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen. Finanziell schlechtergestellt zu sein bedeutet nicht nur, unter finanziellen Engpässen zu leben, es bedeutet soziale Ausgrenzung. Nicht dazuzugehören ist nicht einfach nur ein furchtbares Gefühl, sondern es verursacht auch psychosoziale, psychosomatische Auswirkungen.
Es ist unser Job, dafür zu sorgen, dass Kinder Kinder sein können, ohne unter finanziellem Druck oder mit verminderten Chancen leben zu müssen. Ich weiß, der Kampf gegen die Covid-Krise ist noch nicht vorbei, aber der Kampf gegen die Kinderarmut hat erst begonnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schreiben das Jahr 2020, meine Mama ist mittlerweile 56, die Rolling Stones gibt es noch immer, und es kommt endlich eine Kinderkostenstudie – ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Eva Maria Holzleitner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal geht’s noch: Happy Birthday, Kinderrechte! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Shetty.) Ich finde das so großartig, da gibt es immer Platz für Applaus!
Weniger happy bin ich jedoch darüber, dass wir zwei Anträge im Ausschuss für Familie und Jugend vertagt haben, die von mir eingebracht worden sind. Im ersten geht es ums Schulstartgeld, und da wäre beispielsweise die Kinderkostenanalyse auf jeden Fall ein wichtiger Schritt. Das Schulstartgeld ist eine wichtige Unterstützung zu Beginn des Schuljahres für Familien, weil sie da ganz besonders unter finanziellem Druck stehen: Schultüte, Schultasche, Schulhefte, Druckkostenbeiträge, Bastelbeiträge, all das kostet Geld – und davon gar nicht wenig, sondern sogar sehr viel. Das Leben wird bekanntlich nicht billiger, sondern teurer, so auch der Schulstart. Deswegen hätten wir eine Erhöhung des Schulstartgeldes mit Beginn 2021 – weil wir natürlich auch die Hilfen sehen, die heuer ausbezahlt worden sind – gefordert.
Eine weitere Forderung aus unserem ersten Antrag war eine frühere Auszahlung, nämlich schon im August, denn wir wissen doch alle, dass man nicht erst am 1. September einkaufen geht, sondern viele Dinge bereits im August erledigt, beispielsweise Schulhefte kauft et cetera. Vielleicht finden wir zumindest zu diesem kostenneutralen Punkt doch irgendwann zu einem Konsens in diesem Haus. Ich glaube, es wäre ein ziemlich praktischer Schritt, wenn diese Auszahlung früher stattfinden würde.
Nun zum zweiten Antrag: Von den erschreckenden Zahlen bei Rat auf Draht haben wir in den letzten Tagen schon ein paarmal gehört. Sie sind ziemlich strapaziert worden. Kinder und Jugendliche leiden jetzt öfter an Schlafstörungen, Depressionen, Autoaggression et cetera. All das ist bereits im Frühjahr schwarz auf weiß auf dem Tisch gelegen.
Was sind die Konsequenzen daraus? Kinder und Jugendliche müssen mehr unterstützt werden, insbesondere wenn es um psychische Gesundheit geht, zumal der Tag der Kinderrechte mit dem Tag der Psychotherapie zusammenfällt! Wir fordern: Sofort mehr Kindertherapieplätze und sofort mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Österreichs Schulen, für niederschwelligen Zugang!
Ganz wichtig ist gerade in Zeiten wie jetzt auch die finanzielle Absicherung von Jugendarbeit, Streetwork und Jugendzentren. Diese sind nämlich besonders gefährdet, weil sie kommunal finanziert sind und die Gemeinden aktuell stark unter finanziellem Druck leiden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Shetty.) Dabei wird die offene Jugendarbeit gerade in einer Situation wie jetzt natürlich besonders stark in Anspruch genommen.
Zum Tag der Kinderrechte sei mir noch ein kurzer Exkurs zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses erlaubt. Sichern wir die Arbeit von Rat auf Draht endlich über den Bund ab! Das ist ganz wichtig, gerade wenn wir von Zahlen, Daten und Fakten sprechen: Sichern wir die Arbeit von Rat auf Draht ab! 147 hat bereits vielen Kindern und Jugendlichen weitergeholfen und steht immer zur Verfügung, um zu helfen, wenn Gesprächsbedarf besteht. All das wären wichtige Schritte.
Ich möchte mit Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern schließen: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung [...].“ Dazu haben wir uns alle bekannt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
14.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Jetzt gelangt Michael Bernhard zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen heute unter diesem Tagesordnungspunkt auch über einen Antrag von mir und meiner Fraktion, der im Familienausschuss abgelehnt worden ist.
Ich möchte diese Ablehnung zum Anlass nehmen, um über ein generelles Problem im Parlament zu sprechen, über ein Problem, das sich nicht darauf beschränkt, dass es für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier unbequem ist, sondern den Menschen in unserem Land massiv schadet.
Wir haben in einer Zeit der Krise unendlich viele verschiedene politische Maßnahmen erlebt, die oft in einer hohen Geschwindigkeit verabschiedet worden sind, wobei natürlich auch Fehler passiert sind. Diese Fehler würde ich auch niemandem ankreiden wollen, aber es gehört zu unserer Verantwortung als Opposition, Gesetzesmaterien vonseiten der Regierungsparteien zu prüfen, zu schauen: Gibt es Fehler? Gibt es Gruppen in unserer Gesellschaft, die dadurch Nachteile erfahren?, und diese Nachteile aufzuzeigen. Damit kommen wir jetzt genau zur Rolle von ÖVP und Grünen, nämlich dazu, wie sie mit diesem Aufzeigen, mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe umgehen.
Wir Oppositionsabgeordnete sind nicht diejenigen, die immer laut sind, die immer schreien, die keine Vorschläge machen – dagegen verwahre ich mich –, sondern diese Vorschläge werden unter den Teppich gekehrt; in der Parlamentssprache heißt das vertagt. (Beifall bei den NEOS.)
Wie sehen denn diese Anträge aus, die wir jetzt alleine im letzten Familienausschuss eingebracht haben? Anträge der NEOS beziehungsweise von NEOS und SPÖ gemeinsam haben im letzten Familienausschuss fünf von elf Anträgen auf der Tagesordnung ausgemacht, und ich will sie nur in aller Kürze skizzieren, damit man weiß, wo wer wie verliert und warum das den Grünen und der ÖVP egal ist.
Der Antrag, der heute abgelehnt worden ist, sagt, dass der Fixkostenzuschuss, der jetzt für Unternehmerinnen und Unternehmer bereitsteht – wobei man als Vergleichszeitraum das Jahr 2019 nimmt –, auch für jene, die letztes Jahr in Karenz waren, gelten muss und dass man in solchen Fällen das Jahr davor hernimmt, denn eine Mutter, die letztes Jahr zu Hause war, hat nicht die gleichen Betriebsfixkosten als Unternehmerin wie jemand, der voll im Geschäft ist. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil es zwar juristisch für EPUs vorgesehen ist, den Fixkostenzuschuss zu beantragen, das aber politisch nicht unbedingt gewollt ist.
Ich habe einen zweiten Antrag eingebracht, in dem ich die Frau Ministerin mehrfach darauf hingewiesen habe, dass wir jetzt im zweiten Lockdown sind, möglicherweise irgendwann ein dritter Lockdown kommt und wir Menschen, die in Kurzarbeit oder arbeitslos sind, einmal mit drei Monaten aushelfen, während wir uns mindestens ein ganzes Jahr in einer großen Krise befinden, sodass es da weitere Maßnahmen braucht, mehr als eine einmalige dreimonatige Unterstützung. Das ist vertagt worden, weil die Menschen, die es betrifft, und das sind Hunderttausende in unserem Land, anscheinend nicht wichtig genug sind, dass da eine Lösung gefunden wird.
Ich habe weiters einen Vorschlag eingebracht, dass bei jenen, die jetzt einen Härteausgleich beantragen und nächstes Jahr eine Familie gründen und in Karenz gehen, als Vergleichszeitraum für das einkommensabhängige Kindergeld nicht dieses Jahr genommen wird, in dem ja eine Krise war, sondern das Jahr davor. Das wurde vertagt. Spannenderweise hat dann die Ministerin einen fast wortidenten Antrag im Ministerrat eingebracht. Ich freue mich, was das Inhaltliche betrifft, ich halte es nur für ein kindisches Spiel, dass wir der Bevölkerung Sand in die Augen streuen und nicht das machen, was für die Menschen am besten ist. (Beifall bei den NEOS.)
Ich habe gemeinsam mit der SPÖ den Antrag eingebracht, dass die Familienberatungsstellen in der Krise ausreichend Geld bekommen, damit sie richtig beraten können, wenn etwa Emotionen entgleisen und Konflikte entstehen, weil man permanent in seinen eigenen Räumen sein soll und die Räume nicht immer wahnsinnig groß sind. Das ist ebenfalls vertagt worden, ohne dass es einer Lösung zugeführt worden ist.
Ich habe weiters einen Antrag eingebracht, in dem wir verlangen, dass wir uns ganz generell darauf konzentrieren, dass in Zukunft die Rollen von Eltern – von werdenden Eltern oder von jenen, die letztes Jahr Eltern geworden sind – bei allen Covid-Maßnahmen entsprechend berücksichtigt werden.
All das wird vertagt. Ich ärgere mich nicht darüber, dass wir als Abgeordnete die Debatte führen und dann einfach nur der Besen kommt und es unter den Teppich gekehrt wird, sondern ich ärgere mich darüber, dass es Hunderttausende Menschen in unserem Land gibt, die darunter leiden, dass ÖVP und Grüne nur jene Politik machen, für die sie im Boulevard Überschriften bekommen, für die sie Sendezeit im Fernsehen oder im Radio bekommen. All die Dinge, bei denen sie sich nicht abbilden können, sind ihnen vollkommen egal, und so sind ihnen auch die Menschen in diesem Land egal. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Maximilian Köllner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke, das ist das, was wir hier im Hohen Haus fast gebetsmühlenartig vor allem vonseiten der ÖVP-Abgeordneten hören: Danke, danke, danke. – Ich bin der Meinung, wir sollten dieses hier so überstrapazierte Wort danke alle gemeinsam auch einmal in die richtige Richtung adressieren, und zwar nicht an den Herrn Bundeskanzler, sondern an die österreichischen Familien, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Was wir in den vergangenen Wochen und Monaten erlebt haben, war ein Missmanagement der Bundesregierung, das in diesem zweiten Lockdown gegipfelt hat. Die verheerenden Folgen sind bekannt. Fast eine Million Menschen sind arbeitslos oder in Kurzarbeit, statt Schulunterricht ist Homeschooling angesagt, und das alles ist für die Familien eine Riesenherausforderung. Was wir aber auch erleben, ist, dass diese Bundesregierung immer wieder versucht, sich der Verantwortung zu entziehen und der Bevölkerung die Schuld für die hohen Infektionszahlen in die Schuhe zu schieben.
Dabei leisten gerade die Familien zurzeit Unglaubliches. Ich kann Ihnen stellvertretend für so viele Familien ein Beispiel aus meinem direkten Umfeld schildern: eine Familie mit drei Kindern im Alter von drei, acht und zwölf Jahren, die Kinder sollen zu Hause unterrichtet und beaufsichtigt werden, die Eltern müssen aber auch arbeiten gehen, und darüber hinaus soll auch noch der Haushalt geführt werden – und trotzdem schupfen sie das irgendwie. Dass das für alle Beteiligten auch eine psychische Belastung ist, dass sich die Kinder nicht mit Freunden treffen können, nicht im Sportverein aktiv sein können, davon reden wir noch gar nicht.
Meine Kollegin Evi Holzleitner hat es angesprochen: Wir begehen heute, mitten in diesem Covid-Lockdown, den Tag der Kinderrechte – und ja, Kinder haben auch in dieser Krise ein Recht auf Bildung, und ja, sie haben auch ein Recht auf Spiel und Freizeit und ein Recht auf Fürsorge, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Frau Ministerin, die Sonderzahlung von 360 Euro zur Entlastung der Familien ist sicher gut gemeint – keine Frage! –, denn viele Menschen befinden sich infolge der Covid-19-Krise natürlich in einer schwierigen finanziellen Situation. Eine Einmalzahlung ist besser als nichts, dieser Betrag – das hat die Kollegin von der FPÖ angesprochen – kam aber nicht allen Betroffenen zugute, und das ist ungerecht.
Man sieht auch nicht nur aktuell, dass Krisen uns länger begleiten können, daher unser Appell, Frau Ministerin: Achten Sie in Zukunft darauf, nachhaltigere Lösungen zur Unterstützung der Familien zu treffen! Das wäre ein wirklicher Dank. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Maria Großbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir behandeln heute Vorlagen aus dem Ausschuss für Familie und Jugend, und ich möchte auf den Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro, der im September bereits ausgezahlt wurde, und auf einen Antrag der NEOS zum Thema Fixkostenzuschuss für UnternehmerInnen eingehen.
Grundsätzlich möchte ich aber zu Beginn noch einmal festhalten, speziell auch in Richtung der Kollegen Bernhard und Köllner, dass diese Bundesregierung alles tut, möglichst allen betroffenen Menschen in Österreich mittels finanzieller Unterstützung durch diese
Krise zu helfen. Dafür wendet Österreich, gemessen an der Größe des Landes, das meiste Geld in ganz Europa auf, und zwar in allen Bereichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben es heute schon gehört: Allein im Bereich Familie waren es im September 1,13 Milliarden Euro. Also es ist nicht so, dass da nichts passiert. Es wird auch nichts unter den Teppich gekehrt. Ganz im Gegenteil, die Ministerin und ihr Team bemühen sich um Einzelfälle, sind Ansprechpartner – es ist vorbildhaft, wie da gearbeitet wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Der Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro wurde, wie gesagt, im September automatisch ausgezahlt, unbürokratisch und rasch, damit die Hilfe auch schnell ankommt. Es gab dann Kritik, dass das einige nicht bekommen haben. Ich verstehe natürlich, was Sie meinen, aber es ist eben leider so, dass es für Gesetze auch Fristen, Grenzen und Zeitvorgaben gibt und dass es vielleicht in manchen Fällen ganz knapp ist, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, aber es muss eben auch Grenzen geben. Für die Familien wurde trotzdem, wie schon gesagt, sehr viel gemacht, es wurde nicht nur eine Maßnahme getroffen.
Zum Antrag der NEOS, in dem diese meinen, dass Selbstständige keinen Anspruch auf Fixkostenzuschuss hätten, wenn sie im Referenzzeitraum des Vorjahres in Karenz waren, möchte ich zwei Punkte sagen: Erstens sehen ich und vor allem das Finanzministerium das nicht so, weil die Richtlinie ja vorsieht, dass für Unternehmen, für die keine Umsatz- oder ertragssteuerlichen Daten aus dem Jahr 2018 oder 2019 vorliegen, eben die Umsatzausfälle anhand einer Planrechnung plausibilisiert werden können und somit schon ein Fixkostenzuschuss beantragt werden kann. Unternehmerinnen können also, wenn sie in Karenz waren – wie Neugründer oder bei Umgründungen, bei Ruhendstellungen –, auf plausibilisierte Daten zurückgreifen.
Zweitens möchte ich noch darauf hinweisen, dass es für Einpersonenunternehmen auch den Härtefallfonds gibt, der über die Wirtschaftskammer abgewickelt wird. Der Fixkostenzuschuss ist ja dazu da, betriebliche Aufwendungen zu ersetzen, wenn zum Beispiel ein Hotel schließen musste; aber durch Karenz wird üblicherweise ein Betrieb nicht unbedingt stillgelegt.
Ich möchte nochmals positiv hervorheben und unterstreichen: Ministerin Aschbacher bemüht sich enorm um die Familien in diesem Land, sie spüren es auch, und selbst wenn Fehler oder Lücken entdeckt wurden, ist das nicht unter den Teppich gekehrt, sondern behoben und verbessert worden. Work in progress! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Happy Birthday, Kinderrechte – Eva Maria Holzleitner hat das richtig gesagt! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.) Es ist gut, dass wir diese Kinderrechte haben, es ist gut, dass wir eine Opposition haben, die dahintersteht und die Forderungen aufstellt, und es ist gut, dass wir Regierungen haben, die diese Kinderrechte auch ernst nehmen und auch etwas weiterbringen. Und eines sei dazu auch gesagt: Nennen Sie mir das Land auf diesem Kontinent, nennen Sie mir das Land auf dieser Welt, in dem die Kinderrechte besser umgesetzt sind als bei uns in Österreich! Kinderrechte haben eine große Tradition in diesem Land, und wir können alle miteinander stolz darauf sein, dass wir Kinderrechte haben, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch gelebt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie Bravoruf des Abg. Obernosterer.)
Schön ist auch, dass wir an diesem Geburtstag der Kinderrechte heute auch den Beschluss bezüglich einer Kinderkosten-Erhebung auf der Tagesordnung haben. Kollegin Neßler hat es gesagt: Die letzte Kinderkostenstudie wurde im Jahr 1964 gemacht. Es wundert also nicht, dass natürlich schon viele Organisationen eine Neuauflage dieser Studie gefordert haben; zuletzt, wie berichtet, waren es 80 Organisationen in einem offenen Brief. Die Koalitionspartner haben im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 festgeschrieben, dass im Kapitel Familie und Jugend eine Kinderkostenstudie vorgesehen ist, die auch Teil einer größeren Zeitverwendungsstudie hätte sein sollen. Das Sozialministerium hat nun eine Kinderkostenanalyse bei der Statistik Austria in Auftrag gegeben. Diese Studie soll auf Basis der Konsumerhebungen der Jahre 2014/15 und 2019/20 gemacht werden, und mit Ergebnissen zu dieser Studie haben wir im Jahr 2021 zu rechnen.
Meine Damen und Herren! Kinderarmut wird immer wieder genannt, und eben gerade diese Regierung ÖVP/Grüne hat sich dieses Thema auf die Fahnen geheftet und auch im Regierungsprogramm niedergeschrieben, dass die Kinderarmut entsprechend bekämpft werden muss. Familienleistungen – und wir haben ja in den vergangenen Tagen das Budget besprochen – sind ein wichtiges Mittel, um die Kinderarmut entsprechend zu bekämpfen, und wir haben auch gehört, dass über 7,5 Milliarden Euro für Familien budgetiert sind. Das sind natürlich auch Mittel, die gegen Kinderarmut wirken, ob das nun die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, Sachbücher, Schulbuchaktionen und/oder auch viele andere Maßnahmen sind.
Ein wesentliches Instrument im Kampf gegen die Kinderarmut ist natürlich auch der Familienlastenausgleichsfonds, der Flaf. Wenn wir uns diesen Flaf etwas genauer anschauen, dann sehen wir schon, wie wichtig uns der Kampf gegen die Kinderarmut jetzt ist, aber auch früheren Regierungskonstellationen war. Dieser Flaf hat sich von 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2000 auf aktuell über 7,1 Milliarden Euro weiterentwickelt. Das ist eine Steigerung von über 64 Prozent in diesem Zeitraum, von 2000 bis jetzt, oder, um es auch noch deutlicher auf den Punkt zu bringen, eine Steigerung von über 23 Prozent über der Inflation. Diese Regierung und auch vorangegangene Regierungen haben klare Signale dahin gehend gesetzt, dass Kinder- und Familienarmut bekämpft werden muss.
Schauen wir uns weitere Zahlen an, wenn wir von Kinderarmut sprechen, dann ist festzustellen, dass wir auch von 2008 bis 2018 eine Reduktion der Armutsgefährdung um 15 Prozent erreicht haben, oder auch, dass die Gefährdungsquote für Kinder in Haushalten mit niedrigen Einkommen von 2013 bis 2016 um über 13 Prozent verringert werden konnte. Aktuell liegen wir nach der Quote – nimmt man die Sozialleistungen im EU-Vergleich her – mit 13,3 Prozent Gefährdungsquote an siebenter Stelle und damit deutlich unter dem EU-Schnitt, der bei 16,8 Prozent liegt.
Als Armutsgefährdung gilt nach dem EU-Durchschnitt, wenn man mit weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens auskommen muss. Meine Damen und Herren, das führt natürlich im Vergleich zwischen den EU-Ländern zu einer etwas seltsamen Situation, nämlich dass zum Beispiel Luxemburg, wo ein Medianeinkommen von über 40 000 Euro gegeben ist, auf der Liste hinter Griechenland oder Portugal zu finden ist und dass es vor allem auch deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt. Auch wir Österreicher mit unserem Medianeinkommen wären in Luxemburg nur ganz, ganz knapp über der Armutsgrenze. Wir müssen also mit diesen Zahlen sehr sorgsam umgehen und darauf schauen, dass es auch wirklich vergleichbar bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)
Nichtsdestotrotz: Die jetzt in Auftrag gegebene Kinderkostenstudie wird für uns ganz sicher ein wichtiges Instrumentarium sein und Daten liefern, auf deren Basis wir auch in Zukunft eine gute Weiterentwicklung der Familienpolitik vorantreiben können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Gibt es seitens der Berichterstattung einen Wunsch betreffend ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Haben die Klubs einen Wunsch betreffend eine Unterbrechung der Sitzung? – Das ist gleichfalls nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 424 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 425 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 22:
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 426 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 115/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „partizipative und transparente Erstellung der Kinderkostenstudie“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 426 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 956/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (438 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 784/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich (439 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 848/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der telefonischen Krankschreibung für alle (437 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 23 bis 25 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist durchaus angenehm, dass es nach den intensiven Budgetberatungen, nach den durchaus hitzigen Debatten auch Punkte gibt, bei denen wir positiverweise einmal alle gemeinsam einem Gesetzesantrag zustimmen können.
Konkret geht es um eine parteiübergreifende Initiative für eine Facharztausbildung im Bereich der Kieferheilkunde, der Kieferorthopädie, und ich möchte für die parteiübergreifende Initiative ganz herzlich Gabi Schwarz, die hier sitzt, Gerhard Kaniak von der FPÖ, den ich gerade nicht sehe, Ralph Schallmeiner und Gerald Loacker Danke sagen.
Ich glaube, es ist wichtig, im Gesundheitsbereich immer wieder gemeinsam diese Initiativen zu setzen, gerade auch deshalb, weil es in den letzten Tagen durchaus kritische und heftige Diskussionen gegeben hat.
Eine der letzten zentralen Neuerungen war die Gratiszahnspange bei schweren Zahnfehlstellungen – das war unter Alois Stöger, der hier sitzt. Ich glaube, es wäre wichtig, derartige Initiativen auch in Zukunft weiter aufzunehmen. (Beifall des Abg. Drozda.)
Herr Bundesminister Anschober, es ist kein Selbstzweck der Opposition, wenn sie einmal kritisch sagt, dass in der Gesundheitspolitik mehr passieren müsste, Sie könnten das durchaus als Unterstützung auffassen. Falls das falsch rübergekommen ist: Es soll eine Unterstützung für die Menschen in Österreich sein, die das brauchen.
Es gibt so Mosaiksteine, Beispiele, wie heute bei der Zahnheilkunde, bei denen man auch in Zukunft parteiübergreifend aktiv werden könnte. Uns als Sozialdemokratie ist es immer sehr wichtig, dass alle Menschen in Österreich, egal in welchem Bundesland sie wohnen, ob in der Stadt oder am Land, egal welchen Beruf sie haben, wirklich gleich gute Leistungen erhalten. Ich glaube, das wäre vielleicht eine spannende Initiative, miteinander sollten wir das auch ähnlich gut schaffen. Wir wären jederzeit bereit, da mitzutun.
Danke aber zumindest dafür, dass der erste Schritt in Richtung Facharztausbildung in der Zahnheilkunde gelungen ist. Ich möchte auch ganz herzlich Frau Dr. Silli vom Verband der österreichischen Kieferorthopädinnen und -orthopäden Danke sagen. Sie ist eine Dame, die sich, glaube ich, über zehn Jahre lang dafür engagiert hat, dass es eine Lösung gibt, in Wahrheit sogar noch länger, und es ist toll, dass es jetzt auch gemeinsam gelungen ist, diese Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich zustande zu bringen. Ich freue mich auf eine Fortsetzung der Zusammenarbeit in anderen Themenbereichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Ich möchte mich dem Dank anschließen, auch wenn das bei uns offensichtlich anders ausgelegt wird als bei anderen Fraktionen, dass wir uns bedanken. Ich bin aber ganz bei Philip Kucher, wenn es darum geht, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen und diese wirklich wichtige Ausbildung zur Kieferorthopädie gemeinsam beschließen.
Genauso wichtig sollten uns gemeinsame Entschlüsse sein, wenn es zum Beispiel um Zusatzausbildungen wie chirurgische Intensivmedizin geht. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir wissen, wie wertvoll Intensivmedizin, nicht nur die Pflege, sondern auch die ärztliche Leistung, ist, sollten wir auch das vorantreiben. Diese gab es bis 2015, jetzt gibt es sie nicht mehr. Ich unterstütze die Bestrebungen der Gesellschaft für Chirurgie, diese Zusatzausbildung wieder einzuführen; vielleicht gibt es auch da einen Konsens. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
Wir sind uns sicher auch einig, wenn es darum geht, weitere Fächer aufzuwerten und im Fokus zu behalten, wie zum Beispiel Augen-, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, aber auch den Facharzt für Allgemeinmedizin, der gerade im ländlichen Raum wirklich wichtig ist, weil es ja darum geht, dass wir dem zukünftigen Mangel in der Allgemeinmedizin wirklich gut begegnen können.
Ich möchte jetzt noch etwas klarstellen und anschließen an das, was mein Kollege Axel Melchior heute am Beginn der Sitzung gesagt hat. Da geht es nämlich um Expertise, um Kompetenz, um Qualität, auch in den Aussagen wissenschaftlicher Natur, und es ist ein bisschen so der Eindruck entstanden, als hätte sich Virologe Drosten in einem Gespräch mit den Kolleginnen Hammerschmid und Rendi-Wagner so geäußert, als wären die Schulschließungen nicht wirklich gut.
Ich darf da schon darauf verweisen, dass er in seinem Podcast, auf den er auf Twitter wieder hingewiesen hat, gesagt hat – er hat zu Politikern nichts anderes gesagt als das im Podcast –, dass die Schüler genauso zur Übertragung beitragen wie die Erwachsenen und die Virenlast gleich hoch ist und dass nur bei den Kleinsten die Viruslast geringfügig kleiner sei, wohl aber deswegen, weil das Probenmaterial von Kleinkindern auch weniger sei, und dass man nur deswegen weniger Cluster in den Schulen habe, weil ja Kinder zumeist keine Symptome zeigen und damit nie als Person Null auszumachen seien. Als Erstüberträger gelte dann oft der vom Kind angesteckte Erwachsene. – So viel zur Klarstellung. Ich würde mir da auch erwarten, dass die Kolleginnen Rendi-Wagner und Hammerschmid das wirklich so darstellen, wie es vielleicht oder auch nicht Drosten in dem Videotelefonat mit ihnen gesagt hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
Zuletzt meine Bitte an Sie: Ich glaube, dass wir uns auf das, was Philip gesagt hat, besinnen sollten, nämlich viele Dinge gemeinsam zu machen, nicht nur im Gesundheitsausschuss, sondern auch jetzt. Unser gemeinsamer Feind ist nämlich das Virus, und dem sollte unser Kampf gemeinsam gelten. – Bleiben Sie gesund, bleiben Sie stark, halten wir zusammen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der vorliegende Antrag, der hier einstimmig vom Nationalrat getragen wird und der auch vom Gesundheitsausschuss einstimmig genehmigt worden ist, zeigt, dass wir im Bereich der Gesundheitspolitik
durchaus in der Lage sind, konstruktive Vorschläge aufzugreifen und auch gemeinsam zu beschließen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Frau DDr. Silli und dem Verband Österreichischer Kieferorthopäden für ihr wirklich langjährigstes Engagement in Sachen Zahngesundheit bedanken. Ohne ihr großes Engagement würden wir diesen Entschluss heute nicht so fassen, wie wir ihn fassen werden. – Vielen Dank.
Ich möchte aber auch anmerken, dass wir in der Vergangenheit und gerade auch in den letzten Wochen unzählige konstruktive Anregungen und Vorschläge gebracht haben, die leider Gottes im Gesundheitsausschuss steckengeblieben sind, vertagt worden sind, bei denen ich hoffe, dass wir zumindest Schritt für Schritt und vielleicht auch in kleinen Schritten eine gemeinsame Linie und auch gemeinsame Beschlüsse zur Verbesserung des österreichischen Gesundheitssystems für die österreichische Bevölkerung zustande bringen werden.
Ich möchte ein paar Punkte nennen, die allesamt im Ausschuss vom 6. November vertagt wurden:
„finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege“ – am 6. November vertagt;
„Normenüberprüfung aller COVID-19-Gesetze, Verordnungen und Erlässe im Kompetenzbereich des BMSGPK“ – vertagt;
„interventionspolitischer Fußabdruck durch ÖVP-Netzwerke gegenüber Gesundheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene“, eine Aufklärung der ganzen Geschichte um Ischgl und Co – vertagt;
„Amnestie für ‚Corona-Sünder‘“ dort, wo das Verfassungsgericht die gesetzlichen Grundlagen für Strafen aufgehoben hat und trotzdem Strafen bezahlt wurden – leider vertagt;
ein „Maßnahmenpaket zum österreichischen Gesundheitssystem nach COVID-19“, nach der ersten Welle, in dem so wesentliche Punkte wie zum Beispiel ein „Statusbericht über die finanziellen, personellen und organisatorischen Konsequenzen“ nach der ersten Welle drinnen gestanden sind, also genau das, was alles wir ja eigentlich nun zur Vorbereitung auf die zweite Welle wissen sollten und aktiv hätten kommunizieren sollen, oder auch die Forderung „Budgetäre Maßnahmen für eine rasche finanzielle Bedeckung des Finanzbedarfs im österreichischen Gesundheitssystems inklusive der öffentlichen Krankenversicherungsträger“ – das haben wir bereits am 9. Juli per Antrag eingebracht und das wurde am 6. November erneut vertagt, obwohl eine Forderung ja gar nicht aktueller sein kann;
und zu guter Letzt – das ist ein Punkt, auf den ich noch detaillierter eingehen möchte und bei dem ich auch große Hoffnungen habe, dass wir in den nächsten Ausschusssitzungen vielleicht das eine oder andere doch noch weiterbekommen – „Gesundheitspolitische Initiativen für die Stärkung des niedergelassenen Bereichs“ – ebenfalls am 6. November vertagt, dabei sind da eben ganz genauso wichtige Dinge drinnen, wie sie von Kollegin Schwarz gerade genannt wurden. Da hätte sich der Facharzt für Allgemeinmedizin drinnen befunden, da hätte sich die Ausweitung der Lehrpraxen drinnen befunden, da hätte sich die Stärkung der Kassenärzte und die Lösung der Landarztproblematik drinnen wiedergefunden. All das sind Dinge, die unter den Fingernägeln brennen und hinsichtlich derer wir als gesetzgebendes Organ in unserem Staat ja die Verantwortung haben, etwas konstruktiv zu bewegen.
Abschließend möchte ich noch ganz speziell auf gesetzliche Initiativen von unserer Seite im Bereich der Arzneimittelversorgung hinweisen, die ebenfalls vertagt oder abgelehnt wurden:
die Apothekengesetznovelle, die de facto seit zwei Jahren unbearbeitet im Ministerium liegt;
die Initiativen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, Stichwort Erweiterung des Notfallparagrafen, aber auch gerade jetzt ganz aktuell in der Grippeimpfaktion, bei der ja das Chaos in der Verteilung und in der Distribution von Impfstoffen herrscht;
die Rezeptpflichtbefreiung für wiederkehrende Impfungen, damit der Patient nicht hin- und hergeschickt wird, nur weil er kein Rezept für einen Impfstoff hat – wenn er bei den Gesundheitsbehörden impfen geht, braucht er ja vorher auch kein Rezept, meine sehr geehrten Damen und Herren.
All das sind Dinge, die wir dringend im Gesundheitsausschuss besprechen und beschließen sollten und die wir auch hier im Plenum beschließen sollten. Ich glaube, dass wir hier im Plenum eine Mehrheit dafür finden können. Ich hoffe, dass wir dort ebenfalls diesen konstruktiven Schulterschluss im Sinne der österreichischen Bevölkerung und des österreichischen Gesundheitssystem finden werden, wie wir es für den Facharzt für Kieferorthopädie geschafft haben. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Schwarz hat hier vorhin behauptet, ich würde Inhalte eines Podcasts des Kollegen Professor Drosten nicht korrekt wiedergeben.
Fakt ist vielmehr Folgendes: Ich habe auch keine Kommentierung eines Podcasts gemacht, sondern ich habe ein persönliches Gespräch mit Professor Drosten geführt, und in diesem persönlichen Gespräch haben wir auch das Thema Schule diskutiert. In diesem persönlichen Gespräch hat er gesagt, dass die Schulen – hören Sie zu, ich wiederhole das jetzt zum dritten Mal! – natürlich nicht frei vom Infektionsgeschehen sind, aber dass es möglich ist, sie offen zu halten, wenn man alle Pädagoginnen und Pädagogen einmal in der Woche mit einem Antigentest testet – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Bei geeigneten Teststrategien kann man die Schule offen halten und sicher gestalten. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Kollege Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Minister! Ein paar Anmerkungen zu den vorliegenden Anträgen beziehungsweise zur aktuellen Debatte.
Das eine ist: Ich schließe mich den Danksagungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner natürlich an. Ich bedanke mich bei allen anderen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass wir die Frage der Kieferorthopädie in einer derartig konstruktiven Art und Weise gemeinsam klären konnten. Ich möchte mich natürlich bei Frau Dr. Silli ausdrücklich bedanken, die hier heute schon mehrere Male erwähnt wurde, und zwar für ihre Beharrlichkeit, für diese guten Ideen, für diese Wichtigkeit. Ich möchte mich hier aber auch – das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen – ausdrücklich bei den Referentinnen und Referenten unserer Klubs bedanken, die in Vorbereitung dieses gemeinsamen Antrages die ganze Koordinationsarbeit zu erbringen hatten. Es war wahrlich nicht immer ganz einfach, das zu schaffen, und umso wichtiger war die Arbeit, die sie da geleistet haben.
Zum Zweiten: Wir haben hier heute auch noch den Antrag auf Fortsetzung der telefonischen Krankschreibung, den wir im Ausschuss abgelehnt haben. Ich möchte noch kurz erklären, warum. Aus unserer Sicht ist das nämlich ein Eingriff in die Selbstverwaltung der ÖGK. Die ÖGK hat die telefonische, telemedizinische Krankschreibung im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten, die sie haben, gerade wieder verlängert. Wir denken nicht, dass es gescheit ist, als Gesetzgeber überschießend in diese Eigenverwaltung und Eigenverantwortung einzugreifen. Wir appellieren aber natürlich an die ÖGK und auch an alle anderen Sozialversicherungsträger, solche Dinge in Zukunft etwas einfacher und etwas leichter zu bewerkstelligen.
Eine dritte Anmerkung noch, und zwar eine sehr persönliche Anmerkung, weil ich in den letzten Tagen des Öfteren darauf angesprochen wurde: Nein, ich bin momentan kein Freddie-Mercury-Double, ich bin auch kein Tom-Selleck-Double und bin auch nicht ein großer Fan von „Magnum, P.I.“ oder etwas dergleichen, sondern ich trage diesen Schnauzer deswegen, weil wir Movember haben. Der November ist ja der Monat, in dem es um Männergesundheit geht, und das Zeichen für diesen Movember ist eben der Schnauzer – der Moustache, wie er so schön heißt.
Es geht um Männergesundheit. Es geht um Präventionsarbeit, es geht um psychische Gesundheit bei Männern (Zwischenruf des Abg. Kassegger), es geht aber auch um Dinge wie zum Beispiel Hodenkrebs, Prostatakrebs und dergleichen. Es wäre ein wichtiges Zeichen von uns allen – von uns Männern –, etwas mehr Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema zu legen, vor allem auch deshalb, weil beispielsweise gerade im Bereich der psychischen Gesundheit immer noch viele Männer der Meinung sind, dass es unmännlich ist, wenn man sich einer Psychologin oder einem Psychotherapeuten anvertraut und das Gespräch sucht. (Beifall der Abg. Götze.) Umso wichtiger ist es, im November das Bewusstsein dafür zu schaffen. Eine Möglichkeit, dieses Bewusstsein zu schaffen, ist eben, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Wie schon gesagt, ist ein Zeichen davon der Schnauzer – der dann auch demnächst wieder runterkommt, das habe ich meiner Frau versprochen, und an dieses Versprechen halte ich mich dann auch wieder gerne. (Abg. Belakowitsch: Na, der passt eh! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich würde im Gegenzug die Männer hier herinnen auffordern – einige haben ja, glaube ich, einen halbwegs anständigen Bartwuchs –, es mir gleichzutun, ein paar Tage dauert der November noch. Ich würde auch darum bitten, in den nächsten Tagen vielleicht noch die eine oder andere Hinweisgebung in der Öffentlichkeit auf Männergesundheit, auf dieses wirklich wichtige Thema, vorzunehmen.
Ich glaube, wenn wir alle dazu stehen und dieses Thema auch ernst nehmen, dann könnten wir da auch ein bisschen etwas erreichen, noch dazu da die Frage der Vorsorgeuntersuchungen auch eines der Wirkungsziele im Budget ist. Wir haben im Budget festgeschrieben, dass wir besonders viele Männer zu diesen Vorsorgeuntersuchungen bringen möchten. – Danke an dieser Stelle. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Seit sieben Jahren darf ich hier in diesem Haus arbeiten und seit sieben Jahren war im Gesundheitsausschuss der Facharzt für Kieferorthopädie ein Thema.
Immer wieder hat es Anläufe gegeben, und jetzt klappt es endlich. Jetzt klappt es endlich einstimmig, und ich bewundere die Geduld, die diese Kieferorthopäden mit dem Gesetzgeber gehabt haben. Es ist das Glück der Regierenden, dass Kieferorthopäden nicht mit
Heugabeln arbeiten, denn sonst wären, glaube ich, ein paar schon einmal vorbeigekommen und hätten ein bisschen für Energie unter dem Allerwertesten gesorgt. Diese Langsamkeit des Vorwärtskommens, wenn der Gesetzgeber beziehungsweise die Regierung im Schneckengang arbeitet, ist mühsam für jene, die hier politisch arbeiten, noch mühsamer allerdings ist es für diejenigen, die beruflich davon betroffen sind.
Kollegin Schwarz hat ihre Rede dazu genutzt, die Schulschließungspropaganda der Regierung noch einmal hier zu wälzen. Dazu möchte ich schon eines sagen: Das, was hier passiert, ist ein gigantisches Ablenkungsmanöver, weil die Verantwortlichen – dazu gehören Sie, Herr Bundesminister – ihre Aufgabe nicht auf die Reihe bekommen haben, da sie nämlich die verwundbaren Gruppen nicht geschützt haben. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS und bei der SPÖ.) In den Alters- und Pflegeheimen haben wir leider einen Todesfall nach dem anderen. Für Propaganda und Pressekonferenzen haben wir Zeit, für Massentestungen auch ausreichend Material, wir haben aber nicht genug Tests, um in Alters- und Pflegeheimen das Personal regelmäßig zu testen, wie Landesrätin Gersdorfer kürzlich gesagt hat. Sie haben Ihre Aufgabe nicht wahrgenommen und keine Screeningprogramme für Alters- und Pflegeheime schaffen können! Deswegen sperren wir jetzt die ganze Republik weg! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.)
Man fragt sich: Was muss ein Gesundheitsminister noch alles nicht tun, bis er sich von seinem Amt verabschiedet? (Beifall bei den NEOS. – Bundesminister Anschober: Entweder Sie wissen es nicht, Herr Loacker, oder Sie können ...! – Abg. Meinl-Reisinger: Wir wissen es schon! Im September ...!)
15.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr verlockend, das zu sagen, was Kollege Loacker gesagt hat: Schützen wir die Risikogruppen, dann können wir die anderen in Ruhe lassen! (Abg. Belakowitsch: Das hat er nicht gesagt! Da hätten Sie zuhören müssen!)
Es gibt eine rezente internationale Studie (Abg. Belakowitsch: Viele!), die gezeigt hat, dass dieser Schutz der Risikogruppen leider Gottes nirgendwo gegriffen hat. Je breiter die Infektion in der Allgemeinbevölkerung ausgerollt war, umso mehr alte Menschen sind leider verstorben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das heißt, wir müssen gemeinsam solidarisch sein und auch in den nächsten Wochen solidarisch handeln. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun zum Thema: Wir haben eine Novelle des Ärztegesetzes vorliegen, in der es um die Führung der Ärzteliste geht. Das ist etwas, das laut Verfassungsgerichtshof beziehungsweise laut Bundesverfassung die Zustimmung der Länder braucht, deshalb ist das hier noch einmal auf dem Tapet. Diese Abstimmung mit den Ländern ist ein sehr interessanter Punkt. Wir haben da in Zukunft ein weiteres Thema, auch was die Ausbildungsstellen in den Spitälern betrifft. Auch da brauchen wir dann eine Abstimmung mit den Ländern, wobei wir sicherstellen müssen, dass es österreichweit weiterhin einheitliche Qualitätsstandards gibt.
Ganz wesentlich – das ist schon mehrfach erwähnt worden – ist, dass der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie nun eingeführt werden soll, als dreijährige, hochkarätige Ausbildung. Kieferorthopädinnen und -orthopäden haben wirklich jahrzehntelang darum gekämpft, das ist eine wichtige Sache. Ich sage Frau Dr. Silli, aber auch allen 350 in Österreich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Kieferorthopädie betreiben, noch einmal herzlich Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Sie machen das auf hohem Niveau, haben
freiwillig intensive Ausbildungen auf sich genommen, und dass das nun auch formal gewürdigt wird, ist wichtig.
Wenn wir schon bei der Ärzteausbildung sind – es ist schon erwähnt worden –: Die Spezialisierung in chirurgischer Intensivmedizin ist ein wesentlicher Punkt, und gerade in Situationen wie der heutigen wäre es gut, da weitere Personalreserven zu haben, die man für Intensivmedizin rekrutieren kann. Zum Facharzt für Allgemeinmedizin: Das ist ein kleines, aber wesentliches Puzzlestück für die Aufwertung der Allgemeinmedizin.
In all diesen Fragen können Gesundheitsministerium und Ärztekammer gemeinsam gute Schritte setzen. Wenn das auch auf den ersten Blick vielleicht ein bisschen nach einem Formalgeschehen aussieht, so ist es doch wichtig für die Qualität, wichtig für die Wahrnehmung, die Wertschätzung, die Attraktivierung, und es ist gut für unsere Patientinnen und Patienten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich nun Herr Mag. Gerald Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Abgeordneter Dr. Smolle hat gesagt, ich hätte erklärt, wenn man die Risikogruppen schützen würde, müsste man sonst nichts machen.
Ich berichtige tatsächlich: Ich habe gesagt: Weil der Herr Minister seine Aufgabe des Schutzes der Risikogruppen nicht wahrgenommen hat, müssen wir jetzt die ganze Republik wegsperren. Das heißt ja nicht, dass man sonst nichts machen müsste. Es heißt, dass man mit viel gelinderen Maßnahmen durch die Krise käme als mit einem Totallockdown. (Beifall bei den NEOS.)
15.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Ing. Markus Vogl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, viele in diesem Hohen Haus haben gar nicht mitbekommen, was bei der letzten Abstimmung gerade passiert ist. Es wurde hier von allen Seiten betont, dass die Kinderkosten-Erhebung ein wichtiges Ziel ist, dass wir sie gemeinsam beschließen wollen, am Ende des Tages ist aber ein Teil der Abgeordneten zum Nationalrat sitzen geblieben und damit ist diese vollmundige Ankündigung leider nicht in die Realität umgesetzt worden.
Ich möchte mich bei unserer Klubsekretärin Gabi Kotzegger sowie der Parlamentsdirektion bedanken, die es jetzt ermöglichen, dass wir auf unkomplizierte Art und Weise diese Abstimmungspanne im Zuge einer der nächsten Tagesordnungspunkte beheben werden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)
Es ist ja nicht die einzige Panne, die in den letzten Tagen passiert ist. Wir diskutieren gerade, ob alles, was gestern beschlossen worden ist, seine Gültigkeit hat, weil statt fünf nur vier Unterschriften auf einem Antrag vorhanden sind. Ich finde das doch sehr bedenklich, denn ich glaube, die inhaltliche Auseinandersetzung, die doch zum Teil sehr heftig ist, zeigt uns, wie wichtig es ist, dass wir Regeln dafür haben, wie wir diese Konflikte hier in diesem Hohen Haus gemeinsam austragen. Dazu dient die Geschäftsordnung als wesentliches Instrument.
Wenn dann eine Klubsekretärin (Zwischenruf bei der SPÖ) – Entschuldigung, Klubobfrau – sagt, dass diese Diskussion über die Geschäftsordnung etwas für Geschäftsordnungsnerds ist, dann disqualifiziert sie mit dieser Aussage in diesem Hohen Haus nicht
nur uns, sondern auch die Parlamentsdirektion. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Ich möchte natürlich kurz auch auf die Tagesordnungspunkte eingehen. Die telefonische Krankmeldung ist, glaube ich, in der jetzigen Zeit ein wichtiges Instrument, und ich glaube, es wäre durchaus gut und richtig, diese auch vom Hohen Haus aus zu gestalten und den Vorschlag, den es von Kollegen Loacker gibt, umzusetzen.
Zum Schluss noch: Wir reden viel darüber, miteinander, gemeinsam Dinge zu gestalten. Wir haben, glaube ich, gezeigt, wie konstruktiv wir in Krisensituationen hier mit unserem Fachwissen und unserer Expertise einspringen. Das ist aber keine Einbahnstraße. Bundesminister Rudi Anschober darf ich eines schon sagen: Wir reden die ganze Zeit über rechtzeitige Information, wenn wir gemeinsam etwas machen. Und wenn wir letzte Woche im Budgetausschuss die letzte Abstimmung am Freitagabend haben und zu Mittag ein umfassender Abänderungsantrag mit Gesetzescharakter hereinkommt, in dem geregelt ist, dass mit 1. Jänner 2021 ein Amt für Verbrauchergesundheit in Kraft tritt, im Budgetausschuss in stundenlangen Diskussionen kein Wort dazu verloren worden ist, keine inhaltliche Diskussion dazu stattgefunden hat, keine Einbindung der Opposition sowie keine Information an die Opposition stattgefunden hat, dann frage ich mich: Ist das der Stil, wie wir miteinander umgehen? (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Ich kann nur eines sagen: Wir kennen diesen Stil. Dieser Stil hat eine Handschrift, er ist normalerweise unter dem berühmten Slogan: Hände halten, Gesichtsmuskulatur schließen!, bekannt, und ich glaube, dieser Stil hat sich auch in dieser Regierung bereits durchgesetzt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)
15.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Saxinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zum Thema Gesundheit vorerst eine wichtige Botschaft an alle Zuseherinnen und Zuseher richten: Trotz des harten Coronalockdowns halten die Ärztinnen und Ärzte ihre Praxen und Ordinationen uneingeschränkt offen. Ich glaube, das ist eine wichtige Information. (Beifall bei der ÖVP.)
Was tut man normalerweise, wenn man sich krank fühlt, wenn man nicht zur Arbeit gehen kann? – Man konsultiert einen Arzt, geht in die Ordination, lässt sich untersuchen und wird dann gegebenenfalls krankgeschrieben. Vor zehn Tagen wurde im Gesundheitsausschuss über den Antrag, eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibung für alle zu ermöglichen, beratschlagt.
Zur Erinnerung: Im Frühjahr schuf die Österreichische Gesundheitskasse im Rahmen des Lockdowns die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, um die Hotline 1450 zu entlasten und den persönlichen Kontakt und dadurch weitere Ansteckungen zu minimieren – eine sinnvolle Aktion, wie ich finde, wobei man betonen muss, dass Hausärzte bisher schon die Patientinnen und Patienten, die sie gut kennen, telefonisch krankschreiben konnten.
Ja, gibt’s denn das?, werden manche sich jetzt fragen: Die ÖGK ist so flexibel? – Ja, in der Tat, das ist sie. In den vergangenen Monaten, in der Krise ist aufgefallen, dass die von manchen als starrer Moloch beschriebene ÖGK beweglich, anpassungsfähig und auch durchaus konstruktiv ist.
In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses waren auch Generaldirektor Wurzer und Obmann Huss eingeladen, um die Situation der ÖGK und prinzipiell der Versicherten
zu diskutieren und sich den Fragen der Ausschussmitglieder zu stellen. Ich habe dieses Gespräch mit den ÖGK-Chefs als sehr konstruktiv und zukunftsorientiert empfunden. Es wurden vielversprechende Ansätze erörtert, Lösungen diskutiert und auch Konzepte angedacht. – Eine interessante Zahl: Ohne Coronakrise wäre das Betriebsergebnis der fusionierten ÖGK 2020 im positiven Bereich.
Zurück zum Thema der telefonischen Krankschreibung: Sie wurde im Sommer zwischenzeitlich aufgehoben, nun hat die ÖGK angesichts der gestiegenen Infektionszahlen die Möglichkeit der telemedizinischen, in der Regel telefonischen Konsultation aber wieder eingeführt, auch zum Zweck der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit – und das ist gut so. Die telefonische Krankschreibung ist aber formell eine Entscheidung der Selbstverwaltung, sprich der ÖGK, und nicht von uns als Aufsichtsbehörde.
Prinzipiell erleben die Digitalisierung und die Telemedizin durch die Coronakrise einen Turboschub. Was vor einem Jahr teilweise noch undenkbar war, ist mittlerweile Normalität, und gewisse Bereiche in der Medizin kann man wirklich gut telemedizinisch darstellen, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine telefonische Krankschreibung ohne unmittelbare Untersuchung der Patienten ist nicht generell sinnvoll und sollte daher zurückhaltend und streng definiert angewandt werden, beziehungsweise sollte der Arzt darüber individuell entscheiden. Warum? – Eine Anamnese, ein Bild- oder ein Laborbefund sind im Regelfall noch keine exakte Diagnose; zu dieser gehört eine sorgfältige klinische Untersuchung, um auch einem eventuellen Missbrauch Einhalt zu gebieten. Daher ist eine telefonische Krankschreibung für Krisenzeiten sehr sinnvoll, generell entspricht sie aber nicht dem sorgfältigen ärztlichen Prozedere, das wir uns alle wünschen und auch gewohnt sind.
Nützen wir dennoch die sinnvollen, modernen Möglichkeiten der Telemedizin, und das nicht nur in Krisenzeiten, und springen wir im Sinne einer Weiterentwicklung doch auf den digitalen Schnellzug auf! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Kollege Smolle wünscht es nicht.
Bevor wir zum Abstimmungsvorgang kommen, darf ich die Klubs fragen, ob sie vollständig sind, um abstimmen zu können. – Das ist der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 438 der Beilagen.
Ich darf jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, ersuchen, ein Zeichen zu geben. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte alle, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist mehrstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24, und zwar die Abstimmung über die dem Ausschussbericht 439 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich“.
Ich darf jene Damen und Herren, die der Entschließung beitreten, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. (114/E)
Ich darf Tagesordnungspunkt 25 zur Abstimmung bringen: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 437 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer diesen Bericht zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 906/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Pensionsanpassung (451 d.B.)
27. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 194/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten (452 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Corona-bedingte Kurzarbeit darf nicht zu Nachteilen bei Schwerarbeitspension führen! (453 d.B.)
29. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 947/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsreform im Sinne der Folgegenerationen (454 d.B.)
30. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 958/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (455 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf noch anmerken, dass ich voraussichtlich um 16 Uhr, nachdem die KD-Runde fertig ist, die Sitzung unterbrechen werde. Ich darf das jetzt schon anmerken.
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte.
*****
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, zu Ihrer Ankündigung, die Sitzung zu unterbrechen, würde ich vorschlagen, zu erwägen, dass wir die Unterbrechung dann machen, wenn diese Tagesordnungspunkte
erledigt sind, also frühestens dann, wenn sie erledigt sind, damit die Debatte nicht unterbrochen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer. – Abg. Schnedlitz: Sehr guter Vorschlag!)
15.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn man sich einigt, können wir diese Tagesordnungspunkte auch vorher abhandeln; das wird, glaube ich, nicht so weit über 16 Uhr hinausgehen. – Dann gehen wir so vor, dass ich nach Abschluss dieser Tagesordnungspunkte unterbreche.
*****
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf zu den Punkten zu fairen Pensionen sprechen und möchte mich zu Beginn bei mehr als 106 000 Menschen bedanken, die die Petition gegen die Abschaffung der Langzeitversichertenregelung unterschrieben haben. Vielen Dank für die Aktion auch an die PRO-GE. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und Grünen! Sie haben uns gestern Ihren Abänderungsantrag übermittelt, und je näher wir uns das anschauen und es auch dementsprechend bewerten, desto klarer wird, wie schlimm es für alle arbeitenden Menschen in diesem Land und für alle zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten ist.
Sie haben in diesem Abänderungsantrag nicht nur die Abschaffung der abschlagsfreien Pension der Langzeitversichertenregelung, sprich Hacklerregelung, im Inhalt ausgeführt, Sie haben damit verbunden auch ausgeführt, dass alle Pensionsbezieherinnen und -bezieher in Zukunft weniger Pension erhalten. Es gibt also Kürzungen für all jene, die in Zukunft in Pension gehen.
Ihr Antrag hat zum Inhalt, dass es auch bei den Schwerarbeitspensionen, auch bei den Invaliditätspensionen, auch bei den Berufsunfähigkeitspensionen zu Pensionskürzungen kommt, sofern dort die 540 Beitragsmonate enthalten sind. Das ist unfair, das ist ungerecht, das ist nicht das, was Sie eigentlich angekündigt haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Warum haben Sie das nicht schon am Dienstag bei der Pressekonferenz angekündigt? Warum bestrafen Sie Arbeiter und Angestellte, jene, die am meisten ins Pensionssystem einzahlen, am längsten arbeiten und den niedrigsten Bundeszuschuss erhalten?
Bei den Arbeitern und Angestellten zahlt der Staat pro Monat für jede Pensionsbezieherin und jeden Pensionsbezieher einen Bundeszuschuss von knapp 140 Euro. Bei den Bauern, bei denen Sie die Pensionen noch vor einigen Monaten erhöht haben (Ruf bei der ÖVP: Jetzt fängt der schon wieder an!), haben wir einen Bundeszuschuss von 660 Euro. Diejenigen, die wenig einzahlen, bekommen etwas drauf, denjenigen, die viel einzahlen, nimmt man etwas weg. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und Grünen, was mich in den letzten Tagen hier in diesem Hohen Haus irrsinnig gestört hat, sind Ihre Unwahrheiten, Ihre Fakenews. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sie stellen sich hier heraus und sagen: 9 742 Männer sind von Jänner bis Oktober abschlagsfrei in Pension gegangen. – Ja, im Zuge der Langzeitversichertenregelung. Sie sagen, nur fünf Frauen sind abschlagsfrei in Pension gegangen. (Ruf: Nein, eine!) – Ja, im Zuge der Langzeitversichertenregelung.
Wenn Sie jedoch fair wären, wenn Sie das Pensionssystem kennen würden, sich damit befassen und sich die Zahlen anschauen würden, wie viele abschlagsfreie Pensionen es heuer in diesem Land bei Männern und Frauen gegeben hat, dann kämen Sie zu
diesem Ergebnis: (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Abschlagsfreie Pensionen 2020, Alterspensionen und Langzeitversicherten Regelung, Frauen: 35.382, Männer: 18.260“ auf das Rednerpult. – Beifall bei der SPÖ.) Von Jänner bis Oktober sind in Österreich mit der Pensionsart Alterspension und der Pensionsart Langzeitversichertenregelung 35 382 Frauen und 18 260 Männer abschlagsfrei in Pension gegangen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ sowie Bravoruf des Abg. Wurm. – Zwischenruf der Abg. Tomaselli. – Abg. Loacker: ... 60! – Ruf: Wollen Sie, dass die Frauen auch alle ...? – Ruf bei den NEOS: Das ist ja schlimmster SPÖ-Stil! – Weitere Zwischenrufe bei Grünen und NEOS.)
Ich sage Ihnen auch, warum das so ist (Abg. Loacker: Weil Sie das Frauenpensionsalter erhöht haben!): weil die Frauen in diesem Land derzeit Gott sei Dank noch mit dem 60. Lebensjahr in eine abschlagsfreie Alterspension gehen können. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Loacker.) Wenn eine Frau mit 60 abschlagsfrei eine Pension beziehen kann, wird sie nicht bis 62 bleiben, um das dann dementsprechend zu erreichen. Das ist die Aufklärung und das ist die Wahrheit – nicht diese Halbwahrheiten, die Sie hier erzählen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wenn sich die Grünen hierherstellen und vor laufender Kamera immer sagen, wie wichtig es ihnen ist, dass die Frauenpensionen erhöht werden – dann erhöhen Sie doch die Frauenpensionen für alle Frauen! Dann stimmen Sie doch unseren Anträgen zu, in denen es eine höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten gibt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Was ich seit Dienstag hier in diesem Hohen Haus schon alles darüber gehört habe, wer in Österreich als Schwerarbeiter gilt, wer von dieser Pension nicht berührt wird – so ein – Schwachsinn darf ich nicht sagen, Herr Präsident (Heiterkeit bei der SPÖ) – Unsinn! Sie wissen es nicht. Ein Spengler, der bei jedem Wetter – bei Sonne, bei Hitze, bei Kälte, bei Regen – am Dach oben ist, ist kein Schwerarbeiter. (Ruf: Genau!) Ein Sägearbeiter, ein Ziegelarbeiter, ein Zementarbeiter, ein Elektriker, ein Installateur – das sind keine Schwerarbeiter. (Ruf: Ein Fließenleger!) Die haben diese einzige Brücke gehabt, es vielleicht mit 62 in die abschlagsfreie Pension zu schaffen, wenn sie es gesundheitlich überhaupt schaffen. (Ruf bei der SPÖ: So schaut’s aus!) Die meisten von ihnen gehen in eine Invaliditätspension. (Ruf bei der ÖVP: A geh, so ein Schwachsinn!) Diejenigen, die in eine Invaliditätspension gehen, weil sie es körperlich nicht mehr schaffen, und diejenigen, die Gott sei Dank eine Schwerarbeiterpension erreichen, die Bauarbeiter, die werden jetzt von Ihnen auch mit Abschlägen bestraft. – Das ist unsozial und das ist ungerecht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Zum letzten Punkt, zu Ihrem Frühstarterbonus: Sie von den Grünen und der ÖVP haben sich hier herausgestellt und haben gesagt, dass das jetzt ein Anreiz für junge Menschen ist: pro Arbeitsmonat 1 Euro brutto mehr an Pension zu erhalten. – Ja, das ist ein super Anreiz. 1 Euro mehr Pension pro Arbeitsmonat zwischen dem 15. und dem 20. Lebensjahr. Da werden jetzt alle jungen Menschen aufhören, in die Schule zu gehen und sagen: Ich möchte arbeiten gehen, ich kriege 1 Euro brutto Pension mehr. (Ruf bei der SPÖ: ... Anreiz! – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. – Ruf bei den NEOS: Das ... werden wir nicht schaffen! – Zwischenruf des Abg. Sieber.) – Leute, wo lebt ihr? Wo lebt ihr denn? Noch dazu werden jene mit Ferialjobs und Ferialpraktikanten nicht erfasst. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist unfassbar! – Zwischenruf des Abg. Brandweiner.)
Eines sage ich Ihnen, weil wir auch betreffend Nacht-und-Nebel-Aktion kritisiert worden sind: Sobald es hier eine Möglichkeit gibt, diese unfairen Pensionen, die die Grünen und die ÖVP heute beschließen, wieder zu korrigieren, bei der ersten Gelegenheit, wenn es in diesem Hohen Haus eine parlamentarische Mehrheit gibt, um dieses unfaire Pensionssystem, das Sie jetzt einleiten, wieder zu korrigieren, werden wir als SPÖ diese
Chance nutzen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Stögmüller: ... Koalition! – Abg. Wurm: Wir stehen bereit! – Zwischenruf des Abg. Ofenauer.)
Mit ihrem heutigen Abänderungsantrag, mit dem sie alle Arten von Pensionen kürzen, durch den Sie allen Neubeitretenden, allen Menschen, die in Zukunft in Pension gehen werden, auch die Pensionen kürzen, zeigen die Grünen und die ÖVP ihr wahres, unsoziales Gesicht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Es ist eigentlich traurig, dass die Grünen und die ÖVP bei jenen Menschen beginnen, die arbeiten – die schwer und lange arbeiten –, sowie bei den Pensionistinnen und Pensionisten, dass sie diese zuerst für die Krise bezahlen lassen.
Abschließend noch ein Satz, weil Sie immer wieder sagen, dass es um die Finanzierung geht: Es geht darum, ob man faire Pensionen finanzieren will oder nicht. Wir wollen sie finanzieren, weil es genug Möglichkeiten dazu gibt. (Abg. Meinl-Reisinger: Welche?) Sie wollen das nicht! (Anhaltender Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall des Abg. Martin Graf.)
15.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, nehmen Sie Ihr Taferl mit, wenn Sie so lieb sind! (Abg. Belakowitsch: Lass ’s stehen! – Abg. Muchitsch holt die Tafel vom Rednerpult.)
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! (Abg. Wurm: Aber jetzt bin ich gespannt! Unterirdisch wird das jetzt!) Kollege Muchitsch hat gefragt, in welcher Welt wir leben. Ich kann schon sagen, in welcher Welt wir leben: Wir leben in einer Welt, in der die Arbeitsverhältnisse massiven Veränderungen unterworfen sind. Wir leben in einer Welt, in der kaum jemand mehr 45 Beitragsjahre zusammenbekommt. (Abg. Wurm: Shame on you! Koza, shame on you!) Wir leben in einer Welt, in der immer mehr Menschen regelmäßig von Arbeitslosigkeit betroffen sind (Abg. Wurm: Für diese Rede wirst du dich noch genieren in ein paar Jahren!), in der Menschen, die eine Ausbildung machen, Kinder bekommen oder krank werden, nie im Leben überhaupt 45 Beitragsjahre erreichen werden. (Abg. Matznetter: Bist dir sicher ...?)
Genau für diese Menschen, die – wie Beppo Muchitsch vollkommen richtig gesagt hat – ein Recht auf faire und gerechte Pensionen haben, genau für die machen wir Politik, denn auch diese Menschen arbeiten, auch diese Menschen zahlen Steuern, auch diese Menschen zahlen Abgaben – auch diese Menschen haben sich das verdient! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Wurm: Überläufer!)
Ich bin keinem Menschen in diesem Land neidig, der 45 Beitragsjahre hat und in den vorzeitigen Ruhestand geht. Er soll das bitte tun. Das hat er verdient – ich betone extra er. (Abg. Wurm: ÖVP-Überläufer! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Tun wir aber bitte nicht so, als ob das die Masse wäre. Das sind 7 000 bis 8 000 Menschen im Jahr – 7 000 bis 8 000 Menschen im Jahr! Diese sollen weiter, wie vor 2020, nach 45 Jahren in Pension gehen können. (Beifall der Abg. Blimlinger.)
Das ist übrigens eine Regelung, die unter Einbindung der Gewerkschaften, unter Einbindung der Sozialpartner von einem sozialdemokratischen Sozialminister beschlossen worden ist, eine Regelung, die als Dauerzustand geplant war. Es ist eine Regelung, die sicher nicht unter der Überschrift Pensionsraub steht – ganz sicher nicht! – , eine Regelung, die unter der Überschrift Gerechtigkeit und Fairness steht; und zu dieser Regelung kehren wir zurück. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir kehren aber nicht nur zu dieser Regelung zurück, sondern wir tun auch etwas für the many, not the few, für die 60 000, 70 000, die neu in Pension gehen, die (einen Zeitungsartikel zeigend) laut PVA – weil gestern die Frage aufgetaucht ist – jedes Jahr von dieser Regelung, vom Frühstarterbonus nämlich, profitieren werden. Das betrifft laut PVA 60 000 bis 70 000, zur Hälfte Männer, zur Hälfte Frauen – oder zumindest ansatzweise –, weil gestern auch die Frage aufgeworfen worden ist, ob Frauen überhaupt profitieren. – Ja, sie profitieren ganz offensichtlich. Es sind 60 000 bis 70 000, die 40 Millionen Euro im Jahr zusätzlich bekommen, weil sie früh zu arbeiten begonnen haben, weil sie früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind. Das ist kein Anreiz, dass die Leute früh einsteigen, das ist für diejenigen, die früh zu arbeiten begonnen haben, eine entsprechende Pensionsabgeltung, die ihnen zusteht, die sie verdient haben! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Noch einmal ganz klar, was das für eine durchschnittliche Frauenpension von 1 035 Euro bedeutet: Das sind, wenn ich nur diese Zahlen hernehme, zwischen 600 und 700 Euro im Jahr. 600 bis 700 Euro im Jahr zusätzlich – das ist nicht nichts, das ist nicht wenig, das ist viel, das ist deutlich mehr, als diese Menschen bislang bekommen haben! Und es bekommen Männer und Frauen, und das ist fair und gerecht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Was mich besonders gefreut hat: Ich habe gestern mit meinem alten Freund und Vorbild in sozialpolitischen Fragen, Karl Öllinger, der immer wieder herangezogen und zitiert wird, um zu behaupten, dass er angeblich für etwas stehen würde, wofür wir nicht mehr stehen, telefoniert (Abg. Wurm: Der geniert sich!), und er hat kurz darauf auch ein Posting rausgehaut. Er ist der Hacklerregelung immer sehr kritisch gegenübergestanden. Es war eine periodische Krise, eine permanente Krise, sie ist ständig verändert worden. Er wollte immer eine Regelung finden, wonach insbesondere diejenigen entlohnt und entschädigt werden, diejenigen etwas haben sollen, die früh zu arbeiten begonnen haben; und er sagt: Dieser FrühstarterInnenbonus ist der erste richtige, ein gescheiter, ein guter Schritt. – Mein lieber Karl, so werden wir es auch machen! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! (Die Rednerin stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Abschlagsfreie Pensionen 2020, Alterspensionen und Langzeitversicherten Regelung, Frauen: 35.382, Männer: 18.260“ auf das Rednerpult.) Was wir heute hier erleben und was wir heute hier nach einer Woche Diskussion über die Abschaffung der Hacklerregelung bekommen, ist noch weit schlimmer als erwartet, meine Damen und Herren. Es werden nämlich jetzt alle Pensionen gekürzt, auch das haben Sie mit dem Antrag gleich mitgebracht. Fairness hat es Kollege Koza genannt, das ist die Fairness für alle!
Meine Damen und Herren, mit Fairness hat das nichts zu tun, wenn man Pensionen allgemein kürzt, wenn man Abschläge wieder einführt. Das ist nicht Fairness, das ist unfair, ungerecht und asozial, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Kollege Koza, dass der Arbeitsmarkt so schlecht beieinander ist, ist der schlechten Arbeit dieser Bundesregierung geschuldet. Das ist doch die Wahrheit: die höchste Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik! Das ist die Wahrheit, und deswegen haben wir Probleme mit den Pensionen, deshalb ist ja der Zuschuss heuer beziehungsweise auch nächstes Jahr besonders hoch. Machen Sie ordentliche Arbeitsmarktpolitik, dann können Sie sich alle Pensionen wieder leisten! Das wissen Sie doch ganz genau.
Jetzt stellen Sie sich hierher und versuchen, etwas zu verteidigen, was nicht zu verteidigen ist. Sie nehmen jenen, die gearbeitet haben, die über viele Jahre gearbeitet haben, etwas weg, was sie sich verdient haben, und Sie glauben, die Leute werden sich daheim auf die Schenkel klopfen, wenn Sie sagen: Wenn du mit 15 angefangen hast zu arbeiten, bekommst du in der Pension für jedes Monat einen Euro mehr. Im Maximalfall sind das dann 60 Euro brutto. Na, das ist ein supergerechtes System: nach 25 Arbeitsjahren!
Da frage ich mich: Wo ist denn da der Leistungsgedanke, liebe ÖVP? Ihr geht immer raus und sagt: Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein!, und redet immer von den Leistungsträgern in diesem Land. Und dann nehmt ihr genau diesen Leistungsträgern, genau jenen, die über lange Jahre gearbeitet haben, die durch ihre Arbeitsleistung unser Sozialsystem überhaupt erst lebensfähig gemacht haben, die dieses System über Jahrzehnte getragen, aufgebaut haben, genau jenen nehmt ihr es wieder weg! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und dann kommt ihr daher mit einer Neiddebatte, wie sie klassenkämpferischer gar nicht sein kann, und stellt euch her und sagt: Ja, das sind ja die hohen Pensionen! Na, die können ja was hergeben! Das ist ja ungerecht! Es soll ja Leute geben, die weniger kriegen! – Ja, bitte schön, die haben ja auch über viele Jahre einbezahlt! Das sind ja nicht Leute, die nichts dafür getan haben! Die haben es nicht gestohlen, die haben es nicht gewonnen, sondern die haben es sich erarbeitet! Das ist die Tatsache, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Ungerechtigkeit, die von diesen Regierungsparteien hier ausgeht, ist, dass man jene bestraft, die Leistung erbringen. Wenn nämlich jetzt jemand nach 25 Jahren sagt: Eigentlich habe ich keine Lust mehr, ich melde mich jetzt arbeitslos und dann bleibe ich in der sozialen Hängematte!, kriegt er auch Ihren Frühstarterbonus. Und das finden Sie gerecht? Das finden Sie gerecht, meine Damen und Herren von der ÖVP? Haben Sie darüber nachgedacht?
Liebe Grüne, ich sage es euch heute schon: Das ist das Nächste, was abgeschafft wird. Ihr wurdet über den Tisch gezogen, in einer Manier, dass ihr selber nicht so schnell schauen konntet. Man hat euch über den Tisch gezogen und man hat euch reingelegt. Das ist es. Die ÖVP wird, ohne mit der Wimper zu zucken, mit einem Federstrich euren Frühstarterbonus, auf den ihr euch so viel einbildet, sofort wieder killen, weil er einfach nicht gerecht ist und weil er überhaupt keinen Ausgleich darstellt.
Ihr Grünen beschließt heute gemeinsam mit dieser ÖVP, mit dieser Sozialabbaupartei – und das ist seit vielen Jahrzehnten bekannt, dass die ÖVP die Sozialabbaupartei ist –, eine Kürzung der Pensionen für künftige Pensionisten in diesem Land. Schämt euch dafür! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen, Frau Abgeordnete, das Taferl wieder zu entfernen?
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zarits. (Abgeordneter Zarits legt die Tafel auf den StenografInnentisch.)
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Ich danke jeden Tag am Abend dem Herrgott dafür, dass ich mit der Freiheitlichen Partei nichts mehr zu tun habe, das muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Herr Kollege Muchitsch, ich schätze dich sehr! Du bist ein guter Sozialpolitiker und kennst dich auch in sehr, sehr vielen Bereichen sehr, sehr gut aus. Das schätze ich. Ich bin mittlerweile schon seit 20 Jahren politisch aktiv, und habe dich auch schon, als ich
noch nicht im Nationalrat gewesen bin, sehr geschätzt, weil du wirklich sehr, sehr viele Dinge ganz gut kannst. Ich stelle mir aber schon die Frage, ob du noch weißt, was du am 20.12.2010 gemacht hast, gemeinsam mit acht Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, die heute auch noch im Nationalrat sitzen, mit Kollegen Keck, mit Kollegen Krainer, mit Frau Kollegin Kuntzl, mit Frau Kollegin Bayr, mit Herrn Dr. Matznetter. In Regierungsfunktion waren damals Alois Stöger, Doris Bures und Frau Heinisch-Hosek.
Ihr habt gemeinsam mit uns, als ihr Regierungsverantwortung gehabt habt, ein Bonus-Malus-System eingeführt, mit 4,2 Prozent Abschlägen, weil ihr damals in Regierungsfunktion genau gewusst habt, dass das System nicht mehr funktioniert, weil die Zuschüsse vom Bund immer höher werden, wir immer mehr in das Pensionssystem hineininvestieren müssen. Damals wart ihr noch staatstragend, damals wart ihr noch eine stolze Partei. Schaut euch heute an! Heute seid ihr eine populistische Partei. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)
Das kreide ich euch an, Herr Kollege Muchitsch! Damals hast du das mitbeschlossen, damals war es sozial, und die Jahrgänge 2014 bis 2019 sind mit Abschlägen in Pension gegangen.
Ich stelle das jetzt einmal richtig, dass es auch du verstehst, Herr Kollege Muchitsch; und Herr Kollege Wimmer, wir werden die Hacklerpension nicht abschaffen! Wir werden sie wieder zu dem machen, was wir im Jahr 2010 mit euch beschlossen haben und was im Jahr 2014 in Kraft getreten ist, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Immer wenn die Sozialdemokratie nicht dabei ist, dann ist das des Teufels Werk. Wenn sie dabei ist, ist alles pipifein. Also seid mir nicht böse! Es wird noch länger dauern, bis ihr in eine Regierung kommt, denn so, wie ihr euch da verhaltet, wie ihr beieinander seid, dauert das noch Jahrzehnte, das schwöre ich euch! (Beifall bei der ÖVP.)
Was ist die Hacklerpension? – Mit 540 Beitragsmonaten, 45 Beitragsjahren kann man mit 62 Jahren frühzeitig, das heißt vor dem Regelpensionsalter 65 – das haben wir ja auch mit euch beschlossen, liebe Genossinnen und Genossen –, in Pension gehen. Diese Menschen haben es sich verdient, dass sie frühzeitig in Pension gehen können, es ist aber unsere Aufgabe und Pflicht als Politiker, die Verantwortung für dieses Land tragen, dass wir auch auf unsere Kinder und Enkelkinder schauen. Und auf die schauen wir! (Beifall bei der ÖVP.)
Kollege Muchitsch, ich hoffe, wir haben nachher noch Gelegenheit, miteinander zu diskutieren und zu plaudern, weil ich glaube, dass mit dir sicherlich auch gute Dinge zu beschließen sind, immer weniger natürlich, früher hast du öfters gute Ideen gehabt; das hängt vielleicht damit zusammen, dass du schon lange hier im Parlament sitzt.
Wir haben es mit dem Frühstarterbonus geschafft, dass wir jene Menschen unterstützen, die schon zwischen 15 und 20 ins Berufsleben eingestiegen sind, und davon werden sehr, sehr viele Frauen profitieren.
Mit dieser Husch-pfusch-Aktion von dir im Jahr 2019 – du hast ja nicht einmal geglaubt, dass du mit den Freiheitlichen eine Mehrheit kriegst, das muss ich dir ehrlich sagen – habt ihr das Pensionssystem auf den Kopf gestellt. Ihr habt die öffentlich Bediensteten vergessen, die Frauen profitieren sowieso nicht davon, die Präsenzdienstzeiten habt ihr vergessen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich meine, dass euch das Bundesheer wurscht ist, das wissen wir eh, aber die Freiheitlichen haben da auch mitgestimmt. Also, meine geschätzten Damen und Herren, da wundere ich mich wirklich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich bin Kollegen Koza sehr, sehr dankbar. Mit dem Frühstarterbonus haben wir etwas geschafft. Wir werden die Frauenpensionen anheben, das ist uns extrem wichtig – danke
dafür, Herr Kollege, mit dir kann man wirklich etwas weiterbringen! (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ) –, und auf die öffentlich Bediensteten haben wir auch nicht vergessen, meine geschätzten Damen und Herren. Auf die öffentlich Bediensteten habt ihr nämlich vergessen!
Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frühstarterbonus“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine dem sogenannten ‚Frühstarter-Bonus‘ im ASVG (und Parallelgesetzen) vergleichbare Regelung für die gesondert geregelten Altersversorgungssysteme (öffentlicher Dienst, Bahn, Post) auszuarbeiten und dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zeitgerecht zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, sodass die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen zum 1. Jänner 2022 in Kraft treten können.
Weiters wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit den PV-Trägern ersucht, dafür zu sorgen, dass der Anspruch auf den ,Frühstarter-Bonus‘ im Pensionskonto bzw. bei Pensionskontoinformationen an Versicherte ersichtlich gemacht wird.“
*****
Meine geschätzten Damen und Herren! Wir heben die kleinen und mittleren Pensionen an, wir heben die Ausgleichszulage im Jahr 2021 an, wir sorgen für Sicherheit im Pensionssystem. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das Chaos, das Sie im Jahr 2019 angerichtet haben, werden wir wieder reparieren und in Ordnung bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.41
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Frühstarterbonus
eingebracht in der NR Sitzung am 20. November 2020 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 30, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 958/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (455 d.B.)
Im Hinblick auf eine andere Regelungssystematik im Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes war es nicht möglich, gleichzeitig mit dem heute zur Beschlussfassung vorgelegten Frühstarter-Bonus im ASVG-Pensionsrecht (und Parallelrecht) auch eine vergleichbare Regelung für den öffentlichen Dienst auszuarbeiten. Dies soll daher rechtzeitig bis zum Wirksamwerden der ASVG-Regelung mit 1. Jänner 2022 nachgeholt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine dem sogenannten „Frühstarter-Bonus" im ASVG (und Parallelgesetzen) vergleichbare Regelung für die gesondert geregelten Altersversorgungssysteme (öffentlicher Dienst, Bahn, Post) auszuarbeiten und dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zeitgerecht zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, sodass die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen zum 1. Jänner 2022 in Kraft treten können.
Weiters wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit den PV-Trägern ersucht, dafür zu sorgen, dass der Anspruch auf den „Frühstarter-Bonus" im Pensionskonto bzw. bei Pensionskontoinformationen an Versicherte ersichtlich gemacht wird.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Mein Vorredner von der ÖVP hat behauptet, die Jahrgänge 2014 bis 2019 wären mit Abschlägen in Pension gegangen. Ich berichtige tatsächlich: Die Jahrgänge 2014 bis 2019 gehen nicht in Pension, Jahrgang 2019 lernt gerade gehen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Sie meinten wohl die Jahrgänge 1954 bis 1957. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
15.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Man merkt, an welche dünnen Halme sich die FPÖ in dieser Debatte klammern muss. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)
Die abschlagsfreie Frühpension wäre und ist für Männer bis einschließlich Geburtsjahrgang 1953 ausgelaufen, und die 54er mussten dann Abschläge in Kauf nehmen, das hat jeder gewusst. Hätte man das verhindern wollen, hätte man ja im Jahr 2015 denken müssen: Achtung, nächstes Jahr werden die 54er 62, und die hätten Abschläge; das müssen wir jetzt, im Jahr 2015, noch sanieren, damit die 54er- und 55er-Jahrgänge in weiterer Folge keine Abschläge haben.
Im Jahr 2015, als man das also hätte sanieren müssen, wenn man es hätte sanieren wollen, war Rudi Hundstorfer Sozialminister, und der Vorsitzende des Sozialausschusses im österreichischen Nationalrat war der Abgeordnete Beppo Muchitsch. Und weder Abgeordneter Muchitsch noch Abgeordneter Wimmer haben es damals, 2015, für notwendig gehalten, die Jahrgänge 1954 und 1955 vor den Abschlägen zu bewahren, die angeblich dermaßen ungerecht sind. Das haben sie nicht getan, weil sie ja gewusst haben, dass das System so logisch ist: dass jemand, der früher in Pension geht, seine
Leistung länger bezieht und daher nicht gleich viel bekommen kann wie jemand, der erst später geht. Das haben sie gewusst, haben es für richtig befunden und waren daher untätig.
Wenige Tage vor der Nationalratswahl 2019 aber – die SPÖ war nicht gerade im Aufwind, kann man, vorsichtig ausgedrückt, sagen – hat man noch irgendetwas gesucht und über Nacht einen Antrag hingeschleudert, der eine extrem mangelhafte Qualität hatte. Ich glaube, niemand wäre der Meinung, dass man das unverändert so belassen könnte, denn man müsste überlegen, was man mit dem öffentlichen Dienst macht, man müsste überlegen, was man mit den Bundesheerzeiten, mit den Zivildienstzeiten macht – es eröffnet sich in Wirklichkeit eine Reihe von Fragen, die in diesem Husch-pfusch-Antrag aus 2019 nicht geklärt waren.
Nun stellt sich Kollege Muchitsch ans Rednerpult, hält ein Taferl hin und sagt: Es gehen mehr Frauen abschlagsfrei in Pension als Männer. – Ja klar, weil das Regelpensionsalter 60 ist! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wenn das Regelpensionsalter bei den Frauen 65 wäre, dann wäre das Verhältnis ziemlich gleich oder es würden noch weniger Frauen abschlagsfrei in Frühpension gehen. Ich nehme nicht an, dass Beppo Muchitsch jetzt ein Plädoyer dafür gehalten hat, das Frauenpensionsalter schlagartig anzuheben.
Das Doppelspiel der SPÖ ist also entlarvt. Als Regierungspartei hätte sie es 2015 in der Hand gehabt, alles so hinzubiegen, wie Sie heute behaupten, es jemals gewollt zu haben. – Das haben Sie nicht! Dieses Doppelspiel ist himmeltraurig. Ich kenne den Ausschussvorsitzenden sonst als einen charakterstarken Mann, das Schauspiel hier aber ist unterirdisch, und ich frage mich, Beppo, warum du dich für so etwas hergibst. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)
Meine Fraktion sieht allerdings auch – und da hat die SPÖ einen Punkt – den Frühstarterbonus sehr kritisch. Wenn man jetzt so tut, als ob damit die Frauenpensionen gerettet werden, redet man sich das schon ein bisschen schön. Wer macht denn eine Lehrlingsausbildung? – Das sind viel mehr Burschen als Mädchen, weil viel mehr Mädchen in eine weiterführende Schule gehen (Ruf: Heute!) und daher eben nicht so viele Versicherungszeiten vor dem 20. Geburtstag haben. Viel mehr Burschen haben Versicherungszeiten vor dem 20. Geburtstag, also wird auch der Frühstarterbonus eine männerlastige Lösung sein. (Beifall bei den NEOS.)
Ganz abgesehen davon soll das ein Anreiz sein, früh ins Berufsleben einzutreten. Jetzt muss man sich einmal überlegen, welcher 15-Jährige überlegt: Okay, ich mache eine Lehre, denn dann kriege ich in 50 Jahren 1 Euro mehr Pension!? – Bei aller Wertschätzung: Ich habe mich sehr früh sehr viel mit Pensionen beschäftigt, auf diesen absurden Gedanken aber wäre ich damals auch nicht gekommen. (Beifall bei den NEOS.) Und wenn Sie einen 15-Jährigen finden, der wegen Ihrem komischen Euro eine Lehre macht, dann bringen Sie mir den her, ich zahle ihm noch 1 Euro drauf! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Abgeordneter Zarits hat gesagt, die SPÖ hätte anno dazumal, am 20.12.2010, was die Abschaffung der Hacklerpension betrifft, mitgestimmt.
Ich korrigiere und stelle richtig – ein geschichtlicher Rückblick –: Die Hacklerregelung wurde damals, 2003, unter Schüssel und Haider befristet bis 2013 beschlossen. Bevor
diese Hacklerpension ausgelaufen ist, war es Rudi Hundstorfer, der es geschafft hat, in der Koalition mit der ÖVP die Hacklerpension in Dauerrecht zu überführen. Der Preis dafür war, dass die ÖVP die Abschläge dementsprechend eingefordert hat. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)
15.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Anschober. – Bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar Worte zu diesem sehr, sehr wichtigen Thema sagen, denn ich glaube, eine Pensionsdebatte ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Debatten, die man führen kann. Es wäre gut und ich würde es sehr begrüßen, wenn sie in Ruhe und mit Sachlichkeit geführt wird, weil es um sehr, sehr viel geht.
Ich glaube, Österreich hat insgesamt ein sehr gutes Pensionssystem. Dafür möchte ich mich eigentlich vorerst einmal bei denen bedanken – und da zählen viele dazu –, die das aufgebaut, die das weiterentwickelt, die eingezahlt haben, damit wir ein System der Sicherheit in diesem Land haben; und dabei soll es auch bleiben.
Wir haben aber in diesem System schon ein paar Lücken, und diese Lücken lassen zu, dass wir in manchen Bereichen Altersarmut haben, die ganz einfach unerträglich ist, dass wir Altersarmut haben, die wir nicht einfach hinnehmen und akzeptieren können, meine sehr verehrten Damen und Herren! Und ich finde, es ist unsozial, genau diese Altersarmut seit Jahren und Jahrzehnten zu akzeptieren und sich mit einer Frauendurchschnittsalterspension von 1 035 Euro abzufinden. Das ist aus meiner Sicht eine Schande! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Das wären ... Euro ...! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)
Zweitens: Wissen Sie, da hier ein paar Schilder in die Höhe gehalten wurden, die ich sehr begrüße, muss man schon feststellen: Ja, es ist so, 45 Jahre sind genug – das sehe ich genauso, absolut (Zwischenruf bei der SPÖ) –, und deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass diese Langzeitversichertenregelung in Österreich bleibt. Was wir tun, ist, dass wir zurückkehren. (Abg. Belakowitsch: Die Schulen bleiben geschlossen, ich weiß!) Beppo Muchitsch, den ich wirklich mag und wertschätze, hat das ja auch sichtbar gemacht: Das Leben besteht oft auch aus politischen Kompromissen, das wissen wir auch aufgrund mancher Vieraugengespräche, die wir von Zeit zu Zeit führen. Es war eben auch ein sozialdemokratischer Sozialminister – den ich im Übrigen extrem wertgeschätzt habe und nach wie vor sehr wertschätze, er war ein großartiger Vorgänger, ein hervorragender Politiker –, der das durchgesetzt hat. Wir kehren zu dieser Kompromissregelung zurück – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dritter Punkt: Bleiben wir bei dieser Zahl, 1 035 Euro. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das, was ich Ihnen hier in diesem Haus garantieren kann, ist, dass ich jede Möglichkeit, die sich in diesem Haus und in dieser Legislaturperiode bietet, dafür nützen werde, um Schritte gegen Altersarmut zu setzen (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm), um die Situation von Frauen in diesem Land, was Pensionen betrifft (Zwischenrufe bei der SPÖ), schrittweise deutlich zu verbessern. Wir haben bei der aktuellen Pensionserhöhung, bei der aktuellen Anpassung und mit der Erhöhung der Ausgleichszulagen begonnen; wir realisieren jetzt den Schritt mit dem FrühstarterInnenbonus; und ich kann Ihnen ankündigen, dass es noch viele derartige Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen (Zwischenruf bei der SPÖ), die in diesem Land in Armutssituationen im Alter sind, wird geben müssen und es sie auch geben wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden uns im nächsten Jahr diese Grundsatzfragen, wie wir unser Pensionssystem nachhaltig sichern können – und auch da gebe ich dem Ausschussvorsitzenden im Übrigen recht, wir haben die Debatte vor zwei Monaten im Ausschuss geführt –, wie wir diese Grundsatzfragen der Gerechtigkeit im Pensionssystem beantworten können, ansehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich reiche allen die Hand, die sich da einbringen wollen. Ich glaube, da haben wir in ganz unterschiedlichen Bereichen einiges zu tun. Mein Ziel für die Zukunft wäre, das auch miteinander im Sozialausschuss zu gestalten, denn die Gerechtigkeit im Pensionssystem wird ein zentrales Anliegen für die nächsten Jahre sein müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Kollross: ... kürzen! Ihr könnt stolz sein ...! „Wen würde der Anstand wählen?“ Euch nicht mehr!)
15.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist etwas wichtig: Bevor ich anfange, möchte ich etwas thematisieren, was mich schon seit Beginn dieser Budgetwoche wahnsinnig stört, nämlich dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie und auch von den Freiheitlichen, ständig dieses Argument wiederholen und Ihren Kollegen Arroganz, Unwissenheit oder keine Fähigkeiten in Mathematik unterstellen. Ich finde das einfach nicht Ordnung (Zwischenrufe bei der SPÖ) und Sie können sich selber überlegen, mit welchem Grad an Überheblichkeit es draußen ankommt (Zwischenruf des Abg. Rauch), wenn man eine gegenteilige Meinung einfach grundsätzlich abschlägt und mit Unwissenheit der Kolleginnen und Kollegen erklärt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich finde das nicht gut, sorry! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)
Ja, es stimmt, was Sie sagen: Bei der Langzeitversichertenregelung geht es natürlich um Pensionistinnen und Pensionisten, die besonders lange und besonders hoch eingezahlt haben. Deren Beiträge sind sehr, sehr nahe an Ihrer Pensionshöhe, das ist unbestritten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kollross und Schatz.) Ganz ehrlich: Wir sind auch froh, dass es diese Pensionistinnen und Pensionisten gibt, die 45 Jahre lang, also fast ein halbes Jahrhundert, mit ihren Beiträgen das Pensionssystem, das Solidarsystem stärken, und dafür gilt ihnen unser großer Dank – keine Frage! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die Beiträge dieser Personengruppe für das Solidarsystem sind sehr, sehr hoch, es stimmt aber halt eben auch – und das dürfen Sie nicht vergessen –: Wenn jemand abschlagsfrei in Pension geht – das ist eine mathematische Rechnung, und die Versicherungsmathematik können wir ja nicht einfach ausschalten –, dann kriegt diese Person nicht eine Pension entsprechend ihrer Beiträge, sondern eine höhere Pension, nämlich höher als ihre tatsächlichen Beiträge. Im Fall der Hacklerpension sind das 20 Prozent. Diesen 20-prozentigen Zuschlag nehmen wir und verteilen ihn auf viele, auf Frauen und Männer, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich glaube, das macht das Ganze auch gerechter, denn bei der Diskussion um die Hacklerpension vergessen wir auch ständig – vor allem die Kollegen der Sozialdemokratie und der FPÖ –, dass es da eine Gruppe gibt, die eben erwerbslose Zeiten hat – wegen Jobverlust, wegen Unsicherheit am Arbeitsmarkt, wegen Betreuungszeiten, wegen Krankheit und, und, und. Auch all diese sind Hackler, und ich bin froh, dass wir mit dem FrühstarterInnenbonus aus einer abschlagsfreien Frühpension eine echte Hacklerregelung machen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend kann ich Ihnen auch sagen: Ich bin froh, dass wir den FrühstarterInnenbonus haben. Es ist ein wunderbares Beispiel für Politik, dass man auch die Vergangenheit zurücklassen kann, dass man etwas Neues schaffen kann, etwas, das gerechter ist, von dem viele, viele profitieren. Es sind zehn Mal mehr, die davon profitieren, es sind Frauen und Männer, die wir nämlich von Anfang an mit der Hacklerregelung unterstützen wollten, Hacklerinnen und Hackler, die seit ihrer Jugendzeit hackeln. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Dass sich der Herr Bundeskanzler dem Hohen Haus gegenüber oft respektlos verhält, wenn er fernbleibt oder mit seinem Mobiltelefon herumspielt, das wissen wir, jetzt aber bestellt er sich die Hacklerregelung, die Abschaffung dieser Langzeitversichertenregelung, und die Grünen müssen sich winden. Sie, Frau Kollegin Tomaselli, haben gerade gesagt, wir können „etwas Neues schaffen“.
Warum können wir nicht beides leben, warum kann man nicht die Langzeitversichertenregelung lassen und für Lehrlinge einen FrühstarterInnenbonus schaffen? Ich verstehe es überhaupt nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker – mit beiden Händen Gesten machend, als würde er etwas in die Luft werfen –: ... Geld, Geld, Geld!)
Apropos Geld: Geld ist ein gutes Beispiel. Die Bundesregierung verzichtet auf Milliarden an Vermögensteuer, auf Milliarden an Erbschaftssteuer, auf Milliarden an Kapital und Erträgen, die zur Verfügung stünden, wenn sie nur eine Vermögensteuer einführen würde. (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei den NEOS.) Wer wird denn diese Krise bezahlen? – 90 Prozent der ArbeitnehmerInnen zahlen jetzt schon!
Er bestellt die Abschaffung der Langzeitversichertenregelung, gleichzeitig wollt ihr das natürlich nicht im Sozialausschuss diskutieren, weil ihr hineingeschummelt habt, dass alle Pensionen gekürzt werden. Das ist respektlos und das ist wirklich eine totale Verunsicherung der Menschen, die einzahlen. (Beifall bei der SPÖ.)
Kommen wir bitte noch ganz kurz zu den Erwerbsbiografien von Frauen! Alle entdecken jetzt die niedrigen Frauenpensionen, und alle sagen: Hättet ihr halt etwas gemacht! – Seit 1993 ist in der Verfassung festgeschrieben: Wir beginnen erst mit der Anhebung des Frauenpensionsalters, wenn wir eine Gleichstellung erreicht haben. Wer hat denn immer verhindert, dass wir die Vereinbarkeit ordentlich leben, dass wir die Väterkarenz forcieren, dass wir Gehaltstransparenz einführen? Wer hat denn verhindert, dass die Kindererziehungszeiten noch besser angerechnet werden? Wer hat denn verhindert, dass sehr viele Frauen einen Rechtsanspruch haben sollten, um von Teilzeit wieder auf Vollzeit zu kommen? (Abg. Kollross: Ich hätte eine Idee: ÖVP!) – Ihr (in Richtung ÖVP) wart das! Und die Grünen spielen mit! (Beifall und Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Auch das ist respektlos! Die Frauen haben es sich auch nicht verdient, dass dieser Frühstart für viele gar nicht möglich ist, dass sie auch nur diese 12 Euro brutto im Monat draufbekommen, weil sie nur ein Jahr zusammengebracht haben. Viele bringen nicht einmal das eine Jahr zusammen, und auf die haben Sie ganz vergessen. Das Neue ist also ziemlich alt! (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
15.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Plakolm. – Bitte.
Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, ich
habe jetzt kurz auf meinem Handy nachschauen müssen, seit wann Sie Abgeordnete in diesem Parlament sind: seit 1999. Sie waren ja nicht nur als Abgeordnete im Hohen Haus bei zig Pensionsbeschlüssen mit dabei, sondern Sie sind als Ministerin auch mit am Tisch gesessen, als Bundeskanzler Werner Faymann, an den sich hoffentlich jeder hier herinnen noch erinnern kann, ein Bonus-Malus-System vorgeschlagen hat (Zwischenruf bei der SPÖ) und als die SPÖ die abschlagsfreie Frühpension mitabgeschafft hat. Da sind Sie mit am Tisch gesessen, sogar als Ministerin, und seit 1999 im Parlament. (Beifall und Oh-Rufe bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Dieser Zickzackkurs der SPÖ ist völlig unerklärlich und, denke ich, sehr bezeichnend für den Zustand innerhalb der SPÖ. Ich habe mir immer gedacht, dass der SPÖ etwas an den nächsten Generationen liegt – ihr habt auch einige junge Abgeordnete in euren Reihen (Ruf bei der SPÖ: Spielen Sie nicht die Generationen gegeneinander aus!) –, an der Abschaffung von Pensionsprivilegien und an der Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube, das sind Grundprinzipien der Sozialdemokratie, und darum finde ich diesen Zickzackkurs völlig unverständlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Nicht einmal der neue Koalitionspartner der SPÖ in der Bundeshauptstadt Wien kann auf die SPÖ da positiv einwirken. Das Thema Pensionen ist bei den Verhandlungen in Wien völlig unter den Tisch gefallen (Zwischenruf bei der SPÖ): nichts von einem enkelfitten Pensionssystem, nichts von der Abschaffung der unglaublichen Pensionsprivilegien im roten Wien. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Es steckt absolut nichts Pinkes in dieser Punschkrapferlkoalition, sehr geehrter Herr Kollege Loacker! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Die SPÖ-Alleinregierung hat sich auch da durchgesetzt, und das ist ein Rückschritt vor allem für die nächsten Generationen. (Abg. Meinl-Reisinger: Was macht ihr denn ... Pensionssystem?)
Jetzt aber zu den Fakten: Gestern hat die Statistik Austria die Bevölkerungsprognose veröffentlicht, und die zeigt ganz eindeutig, dass es einen Handlungsbedarf im Pensionssystem gibt. (Ruf: Dann machts was!) – Das sage ich insbesondere für all diejenigen, die das noch immer nicht wahrhaben wollen. (Ruf bei der SPÖ: Fangt einmal bei den Bauern an!)
Ab nächstem Jahr, ab 2021, gibt es in Österreich mehr Senioren als Kinder und Jugendliche. Das zeigt, dass immer weniger Menschen die Stütze dieses Pensionssystems sind, dieses finanzieren und einzahlen. Wir müssen das tatsächliche Pensionsantrittsalter endlich auf das gesetzliche anheben. (Ruf: Was macht ihr dafür? Nichts!) Davon sind wir mit Beschlüssen wie diesem meilenweit entfernt.
Wofür gibt es ein gesetzliches Pensionsantrittsalter, wenn man sich nicht daran halten muss, wenn es sogar noch attraktiver gemacht wird, früher und ohne Abschläge in Pension zu gehen? Das ist nicht fair. Der Generationenvertrag ist keine Einbahnstraße. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Sie sind seit 30 Jahren in der Regierung!)
Die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension ist und bleibt ein Wahlzuckerl von FPÖ und SPÖ auf Kosten der nächsten Generationen. Wie erfolgreich dieses teure Wahlzuckerl war, haben wir alle miteinander am Wahlabend gesehen: Es gab im Jahr 2019 das historisch schlechteste Ergebnis für die SPÖ und minus 10 Prozent für die FPÖ. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir reparieren jetzt diesen kurzsichtigen Wahlkampfbeschluss und führen dafür einen gerechten Frühstarterbonus im Pensionssystem ein. Das ist ein Bonus für alle, die früh zu arbeiten begonnen haben, die eine Lehre gemacht haben und seither ins Pensionssystem einzahlen.
Dieses System ist fairer gegenüber allen Berufsgruppen und vor allem eine Aufwertung der Lehre. Auch Polizistinnen und Polizisten, die bisher ausgenommen gewesen sind, haben darauf Anspruch. Es ist fairer gegenüber Frauen, denn die Hacklerregelung hat Frauen de facto ausgenommen. Zum Beispiel Friseurinnen oder Verkäuferinnen, die Heldinnen der Krise, haben sich diesen Bonus verdient und wären bei der Hacklerregelung leer ausgegangen. Mit SPÖ und FPÖ wäre die Pensionsschere nur noch weiter auseinandergegangen. (Beifall des Abg. Jakob Schwarz.)
Es ist auch fairer den nächsten Generationen gegenüber, wenn dieses teure Wahlzuckerl endlich zurückgenommen wird.
Für uns als Volkspartei ist und bleibt klar: Jeder, der sein Leben lang gearbeitet hat, soll am Ende eine faire Pension bekommen. Für uns als Volkspartei ist es auch selbstverständlich, dass alle Generationen zusammenhalten, Junge und Ältere, vor allem in Zeiten einer Pandemie. Das ist ebenso Teil des Generationenvertrages, und der funktioniert in zwei Richtungen und ist keine Einbahnstraße. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
16.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Bernhard zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Abgeordnete Heinisch-Hosek hat behauptet, die Republik verzichte auf Milliarden an Erbschaftssteuer.
Ich berichtige tatsächlich: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde von einer sozialdemokratischen Regierung unter Gusenbauer abgeschafft und hat im letzten vollen Jahr, 2007, und in den Jahren davor 110 bis 150 Millionen Euro jährlich eingebracht.
Wenn man schon gegen etwas kämpft, dann sollte man bei der Wahrheit bleiben. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS und bei der ÖVP.)
16.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Weil heute gesagt wurde, das sei eine Show oder eine Theateraufführung, oder wir sollten ein bisschen weniger Emotion zeigen: Ich glaube, Sie von den Grünen und der ÖVP verstehen immer noch nicht, dass das sehr wohl ein sehr emotionales Thema für Hunderttausende Österreicher ist. (Ruf bei der ÖVP: Geh!)
Ich nehme an, auch Sie werden Zuschriften von Bürgern, von Betroffenen oder zukünftig Betroffenen bekommen haben. Ich will nur eines dieser Schreiben ganz kurz hier anführen, und zwar jenes einer 55-jährigen Frau, die mehreren von uns geschrieben hat, die auch schon in Vorfreude war, weil ihre Pension in Reichweite war. Sie hätte jetzt in fünf Jahren eine Pension von 1 956 Euro brutto bekommen. Genau diese Frau werden in fünf Jahren diese Abschläge treffen.
Ich sage es noch einmal: Das betrifft die Menschen draußen. Wir machen hier keine Theateraufführung, sondern das ist für viele Österreicher ein ganz, ganz wichtiges Thema und auch ein sehr ideologisches Thema.
Ich möchte es noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, zusammengefasst, weil es ein bisschen hin und her geht: Es gibt jetzt, bevor diese Abstimmung heute erfolgen wird, noch ein gültiges Gesetz, wonach man nach 45 Arbeitsjahren frühestens ab 62 abschlagsfrei in seine normale Pension gehen kann. Das betrifft Männer, und es betrifft selbstverständlich auch Frauen.
Wen betrifft es grundsätzlich? – Es betrifft natürlich alle, die eine Lehre machen, die ominösen Facharbeiter, die wir alle so sehr suchen. Es betrifft aber auch alle, die vielleicht in der Schule nicht sehr gut waren, danach aber sehr fleißig 45 Jahre lang, teilweise als Hilfsarbeiter, gearbeitet haben. Es trifft auch Maturanten, die in diesen Genuss kommen könnten, und die ominösen Krankenschwestern. All jene hat es jetzt schon betroffen und wird es in Zukunft betreffen, außer die ÖVP und die Grünen hebeln dieses Gesetz jetzt aus. – Deshalb eben ist mir sehr wohl klar, dass es da viel Emotion gibt.
Zusammenfassend vielleicht noch einmal die Positionen der Parteien: Bei den NEOS ist es klar, sie sind in ihrer Linie – sie lehnen das Pensionssystem generell ab – zumindest klar. (Abg. Meinl-Reisinger: Das stimmt doch nicht! ...!) Man kann es, wenn man ideologisch dabei ist, so sehen. Zumindest hat Kollege Loacker eine Ahnung, wovon er spricht.
Bei den Grünen erspare ich mir ein tiefgreifendes Urteil. Man sieht ja auch die Beteiligung der Grünen bei diesem Thema. Das spielt für sie keine Rolle, weil sie natürlich grundsätzlich diese Leute, die ich vorhin erwähnt habe, weder als Wähler noch als Funktionäre in ihren Reihen haben. Das heißt, das geht an ihnen spurlos vorüber und tangiert sie auch nicht. Okay, das ist auch eine Ansage.
Wir Freiheitlichen – ich glaube, schon seit Haider-Zeiten, so weit geht das zurück – waren immer für die Tüchtigen und Fleißigen da. Wir sind sehr froh, dass wir es 2019 geschafft haben, genau das zu retten und gemeinsam mit der SPÖ am Leben zu erhalten.
Bei der SPÖ muss ich sagen: Freundschaft! Ich bin froh, wenn die SPÖ wieder auf einen sozialdemokratischen Weg zurückkehrt, auf dem sie auch Arbeiter und Angestellte vertritt. Das war nicht immer so eindeutig, liebe Kollegen. (Heiterkeit des Abg. Rainer Wimmer.) Natürlich habt ihr auch einen Blutzoll an die ÖVP gezahlt, was sie euch jetzt natürlich laufend vorwerfen, aber wer mit der ÖVP in Koalition ist, weiß, dass man oft einen Blutzoll zahlen muss. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: In Ibiza seids aber schon selber ...!) Vielleicht kommen aber auch einmal andere Zeiten, und wir können sozialpolitisch zusammenarbeiten. Wir stehen auf alle Fälle dafür bereit.
Wir sprechen hier – noch einmal – von Nettozahlern, das heißt, von jenen Menschen, die ins Pensionssystem mehr einbezahlt haben, als sie herausbekommen. In Wahrheit ist das der erste Bruch eines Versprechens von Bundeskanzler Kurz. Es ist eine Steuererhöhung, die Sie machen. Sie erhöhen die Steuer für Menschen, die länger als 45 Jahre gearbeitet haben. Es ist die erste Steuererhöhung von Bundeskanzler Kurz (Abg. Gödl: Das ist ein völliger Nonsens!), er hat sein Versprechen gebrochen. (Abg. Gödl: Ein völliger Nonsens!)
Zur Lebenserwartung noch einmal kurz – ich habe es auch schon erwähnt –: Arbeiter leben um sieben Jahre kürzer als Akademiker, Männer leben um fünf Jahre weniger lang als Frauen – das einfach auch, um die Zahlen, Daten und Fakten, wie die Grünen gerne gesagt haben, noch einmal klarzumachen.
Man sieht also: In Wahrheit sind die Masken bei ÖVP und Grün gefallen, man sieht, wo sie moralisch und sozialpolitisch stehen. Ich hoffe, dass das immer mehr bei der Bevölkerung ankommt und sie bei den Wahlen auch die Rechnung entsprechend präsentiert bekommen.
Ein Thema, das völlig untergegangen ist, das wir in den letzten Jahren schon diskutiert haben, sind die Luxuspensionen, und da hatten die Grünen – das war damals die Abgeordnete Schwentner – einen Sündenfall, genauso wie Abgeordneter Koza jetzt. Das kann man ihr ewig vorhalten. Sie haben damals mitgestimmt, weil es einen Luxuspensionssicherungsbeitrag gegeben hat. Diese 40 000 Luxuspensionisten mit 10 000 Euro und mehr, die es in Österreich gibt, die lachen heute noch in ihren Villen über diesen
Schmäh, den die ÖVP gemacht hat, damit die Grünen da zustimmen, und genauso ist es mit diesem Frühstarterbonus. Da sind die Grünen einfach im Liegen umgefallen, aber sie haben halt auch leider Gottes thematisch wenig Ahnung von dieser Materie. (Beifall bei der FPÖ.)
Um das für mich zusammenzufassen: Moralisch ist das eine Schweinerei (Ruf bei der ÖVP: Was?! – He-Rufe bei der ÖVP), was Sie heute machen, und, was den Fleiß und die Leistung in Österreich betrifft, ein Todesurteil. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Wurm, für die Verwendung des Wortes „Schweinerei“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Wurm – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz – dreht sich Richtung Präsident und verbeugt sich.)
*****
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Herr Wurm, Sie haben mir das letzte Mal nicht zugehört. Sie haben gerade in Ihrer Rede gesagt, für die Grünen ist das alles ja ein Wurschtigkeitsthema, denn weder sind die Grünen Hackler noch kennen sie Hackler noch werden sie von Hacklern gewählt. – Ich habe es am Dienstag schon einmal gesagt, ich sage es gerne noch einmal: Ich bin ein Hacklerkind. Meine Eltern sind Hackler, ihre Freunde sind Hackler, ihre Bekannten sind Hackler (Abg. Wurm: Die wählen auch nicht Grün, wahrscheinlich! Die wählen auch nicht Grün!), nämlich im wahrsten Wortsinn schwer und schwerst arbeitende Menschen. Niemand von denen hat von dieser Hacklerregelung auch nur einen einzigen Cent gesehen – niemand! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Kollege Muchitsch, ich wundere mich schon, dass Sie sich hier herausstellen, den Regierungsparteien unterstellen, Fakenews zu verbreiten, und im nächsten Moment halten Sie manipulativ ein Taferl in die Höhe, auf dem dann die Pensionsantrittszeiten der Frauen bei der normalen Regelpension stehen. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) Das hat aber halt mit der abschlagsfreien Langzeitpension nichts zu tun. Das stimmt einfach nicht, nein! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) – Äpfel und Birnen, nein! (Zwischenruf des Abg. Ries.)
Sie sagen immer, es sei ein vermeintliches Argument, dass diese Regelung Frauen nicht zugutekommen würde. Ich darf Ihnen die Zahlen noch einmal in Erinnerung rufen – noch einmal! –: Im ersten Halbjahr 2020 haben 7 257 Männer diese Regelung in Anspruch genommen, und wie viele Frauen? Wie viele? (Zwischenruf des Abg. Muchitsch. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Eine! Eine Frau, Kollege Muchitsch, eine! (Abg. Wurm: Sie verstehen es immer noch nicht! Sie brauchen eine Nachhilfestunde, Frau Kollegin!) Eine einzige, Kollege Muchitsch, eine einzige Frau! (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Dann sagen Sie, es seien die Hackler, die davon profitieren würden. – Das stimmt einfach nicht, Sie wissen es! Bitte schauen Sie sich die Zahlen an! Die Durchschnittspension von denen, die diese Regel in Anspruch nehmen, beträgt 2 800 Euro, und gleichzeitig haben wir Altersarmut von Frauen mit Pensionen in Höhe von 1 300 Euro. (Abg. Muchitsch: ... Erhöhung für Frauen!) Das finden Sie fair? Das finden Sie fair, Kollege Muchitsch? Das ist fair? – Nein, das ist nicht fair. Das ist definitiv nicht fair.
Was wir jetzt machen, ist, dass wir mit dem FrühstarterInnenbonus ein anderes System einführen, von dem auch Frauen profitieren (Zwischenruf des Abg. Wurm), und genau das ist so wichtig und gut, und darum machen wir es, Kolleginnen und Kollegen!
Darum bringe ich jetzt auch einen Abänderungsantrag ein. Dabei geht es um den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 455 der Beilagen über den Antrag 958/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden und mit dem der FrühstarterInnenbonus eingeführt wird.
Der Antrag liegt vor, wurde schon verteilt und ist hiermit eingebracht.
Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass in der Begründung ein Textverarbeitungsfehler passiert ist. (Ruf bei der FPÖ: Typisch!) Auf Seite 10 zu Art. 1 Z 3 und 4 muss es richtigerweise lauten: Mindestens 12 Monate vor dem 20. Geburtstag. – In der von uns eingebrachten Fassung des Antrages fehlt das Wort Monate. Ich bitte, das zu berücksichtigen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.15
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 455 der Beilagen über den Antrag 958/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf lautet wie folgt:
»Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 – SVÄG 2020)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Artikel Gegenstand
1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
2 Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
3 Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
4 Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
5 Änderung des Selbständigen-Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2020, wird wie folgt geändert:
1. Im § 108h wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Die erstmalige Anpassung hat abweichend von Abs. 1 so zu erfolgen, dass Pensionen, deren Stichtag (§ 223 Abs. 2) in dem in der linken Spalte genannten Kalendermonat des der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahres liegt, ab 1. Jänner mit dem in der rechten Spalte genannten Prozentsatz jenes Erhöhungsbetrages zu erhöhen sind, der sich aus der Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde:
Februar |
90% |
März |
80% |
April |
70% |
Mai |
60% |
Juni |
50% |
Juli |
40% |
August |
30% |
September |
20% |
Oktober |
10% |
Liegt der Stichtag im November oder im Dezember des der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahres, so erfolgt die erstmalige Anpassung ab 1. Jänner des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres. Für die erstmalige Anpassung von Hinterbliebenenpensionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, ist der Stichtag dieser Leistung maßgebend.“
2. § 236 Abs. 4b wird aufgehoben.
3. Nach § 262 wird folgender § 262a samt Überschrift eingefügt:
„Frühstarterbonus
§ 262a. (1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und zur Invaliditätspension gebührt für jeden Beitragsmonat auf Grund einer Erwerbstätigkeit, der vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, ein Frühstarterbonus in der Höhe von 1,00 €. Der Frühstarterbonus ist ab Zuerkennung der Pension Bestandteil der Pensionsleistung und mit dem Höchstausmaß von 60,00 € begrenzt.
(2) Der Frühstarterbonus gebührt nur dann, wenn der Pensionsleistung insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit zugrunde liegen, von denen mindestens 12 vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurden.
(3) An die Stelle der Beträge nach Abs. 1 treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, die unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1) vervielfachten Beträge.“
4. Nach § 286 wird folgender § 286a samt Überschrift eingefügt:
„Frühstarterbonus
§ 286a. (1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, ausgenommen zum Knappschaftssold, und zur Knappschaftsvollpension gebührt für jeden Beitragsmonat auf Grund einer Erwerbstätigkeit, der vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, ein Frühstarterbonus in der Höhe von 1,00 €. Der Frühstarterbonus ist ab Zuerkennung der Pension Bestandteil der Pensionsleistung und mit dem Höchstausmaß von 60,00 € begrenzt.
(2) Der Frühstarterbonus gebührt nur dann, wenn der Pensionsleistung insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit zugrunde liegen, von denen mindestens 12 vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurden.
(3) An die Stelle der Beträge nach Abs. 1 treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, die unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1) vervielfachten Beträge.“
5. In den §§ 426 Abs. 2 Z 3 und 441b Abs. 1 Z 3 wird das Wort „Bundesseniorenbeirat“ jeweils durch den Ausdruck „Österreichischen Seniorenrat“ ersetzt.
6. § 733 Abs. 9 lautet:
„(9) Beiträge, für die der Dienstgeber auf Grund von Kurzarbeit, Freistellung nach § 735 oder Absonderung nach § 7 des Epidemiegesetzes 1950 einen Anspruch auf Beihilfe, Erstattung oder Vergütung durch den Bund oder das Arbeitsmarktservice hat, sind verzugszinsenfrei bis zum 15. des auf die Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungsauszahlung zweitfolgenden Kalendermonates einzuzahlen. Die Dreitagesfrist nach § 59 Abs. 1 ist anzuwenden. Die Abs. 7 und 8 gelten nicht für diese Beiträge.“
7. Dem § 733 wird folgender Abs. 15 angefügt:
„(15) Nach Abs. 8 gestundete Beiträge sind verzugszinsenfrei.“
8. Der bisherige Text des § 734 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, der Ausdruck „31. Dezember 2020“ wird durch den Ausdruck „31. März 2021“ ersetzt und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Dauert die COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus an, so kann der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung das Außerkrafttreten nach Abs. 1 bis längstens 30. Juni 2021 verschieben.“
9. In den §§ 735 Abs. 2a und 3 sowie 736 Abs. 2 und 5 bis 8 wird der Ausdruck „31. Dezember 2020“ jeweils durch den Ausdruck „30. Juni 2021“ ersetzt.
10. Im § 736 Abs. 7 letzter Satz wird der Ausdruck „Sommersemester 2020“ durch den Ausdruck „Wintersemester 2020/2021“ ersetzt.
11. Dem § 736 werden folgende Abs. 9 und 10 angefügt:
„(9) § 32 APG gilt auch für Zeiträume im Jahr 2021.
(10) Die Rahmenfrist von 240 Kalendermonaten nach § 607 Abs. 14 dieses Bundesgesetzes und nach § 4 Abs. 3 Z 1 APG verlängert sich um die Monate der Kurzarbeit wegen der COVID19Pandemie, wenn diese Monate keine Schwerarbeitsmonate sind.“
12. § 741 Abs. 2 Z 4 lautet:
„4. OP-Handschuhe, OP-Überschuhe, OP-Gesichtsmasken (Mundschutzmasken gemäß Norm EN 14683) und OP-Hauben;“
13. Im § 741 Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Z 15 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 16 angefügt:
„16. Zahntechnikerinnen und Zahntechniker.“
14. Nach § 744 wird folgender § 745 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020
§ 745. (1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 in Kraft:
1. mit 1. Jänner 2021 § 736 Abs. 10;
2. mit
1. Jänner 2022 die §§ 108h Abs. 1a, 262a samt Überschrift
und 286a
samt
Überschrift;
3. rückwirkend mit 1. Oktober 2020 § 741 Abs. 2 Z 4 sowie Abs. 4 Z 15 und 16;
4. rückwirkend mit 1. Juni 2020 § 733 Abs. 15.
(2) § 236 Abs. 4b tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
(3) § 108h Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 ist nur auf Leistungen anzuwenden, deren Stichtag (§ 223 Abs. 2) nach dem 31. Dezember 2020 liegt.
(4) Auf Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 236 Abs. 4b in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung spätestens am 31. Dezember 2021 erfüllen, ist die genannte Bestimmung weiterhin anzuwenden; die §§ 262a und 286a sind dabei nicht anzuwenden.
(5) Die §§ 262a und 286a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 sind auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem 31. Dezember 2021 liegt.“
Artikel 2
Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz – GSVG, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2020, wird wie folgt geändert:
1. Im § 50 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Die erstmalige Anpassung hat abweichend von Abs. 1 so zu erfolgen, dass Pensionen, deren Stichtag (§ 113 Abs. 2) in dem in der linken Spalte genannten Kalendermonat des der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahres liegt, ab 1. Jänner mit dem in der rechten Spalte genannten Prozentsatz jenes Erhöhungsbetrages zu erhöhen sind, der sich aus der Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde:
Februar |
90% |
März |
80% |
April |
70% |
|
Mai |
60% |
Juni |
50% |
Juli |
40% |
August |
30% |
September |
20% |
Oktober |
10% |
Liegt der Stichtag im November oder im Dezember des der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahres, so erfolgt die erstmalige Anpassung ab 1. Jänner des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres. Für die erstmalige Anpassung von Hinterbliebenenpensionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, ist der Stichtag dieser Leistung maßgebend.“
2. Im § 116a Abs. 4 wird der Ausdruck „Abs. 5, 6 und 7“ durch den Ausdruck „Abs. 5 und 6“ ersetzt.
3. § 120 Abs. 7 wird aufgehoben.
4. Nach § 144 wird folgender § 144a samt Überschrift eingefügt:
„Frühstarterbonus
§ 144a. (1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und zur Erwerbsunfähigkeitspension gebührt für jeden Beitragsmonat auf Grund einer Erwerbstätigkeit, der vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, ein Frühstarterbonus in der Höhe von 1,00 €. Der Frühstarterbonus ist ab Zuerkennung der Pension Bestandteil der Pensionsleistung und mit dem Höchstausmaß von 60,00 € begrenzt.
(2) Der Frühstarterbonus gebührt nur dann, wenn der Pensionsleistung insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit zugrunde liegen, von denen mindestens 12 vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurden.
(3) An die Stelle der Beträge nach Abs. 1 treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, die unter Bedachtnahme auf § 51 mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 47) vervielfachten Beträge.“
5. Im § 378 Abs. 3 bis 5 wird der Ausdruck „31. Dezember 2020“ jeweils durch den Ausdruck „30. Juni 2021“ ersetzt.
6. Dem § 378 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Rahmenfrist von 240 Kalendermonaten nach § 298 Abs. 13a verlängert sich um die Monate der Kurzarbeit wegen der COVID19Pandemie, wenn diese Monate keine Schwerarbeitsmonate sind.“
7. Nach § 382 wird folgender § 383 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020
§ 383. (1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 in Kraft:
1. mit 1. Jänner 2021 § 378 Abs. 6;
2. mit 1. Jänner 2022 die §§ 50 Abs. 1a und 144a samt Überschrift.
(2) § 120 Abs. 7 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
(3) § 50 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 ist nur auf Leistungen anzuwenden, deren Stichtag (§ 113 Abs. 2) nach dem 31. Dezember 2020 liegt.
(4) Auf Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 120 Abs. 7 in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung spätestens am 31. Dezember 2021 erfüllen, ist die genannte Bestimmung weiterhin anzuwenden; § 144a ist dabei nicht anzuwenden.
(5) § 144a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 ist auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem 31. Dezember 2021 liegt.“
Artikel 3
Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2020, wird wie folgt geändert:
1. Im § 46 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Die erstmalige Anpassung hat abweichend von Abs. 1 so zu erfolgen, dass Pensionen, deren Stichtag (§ 104 Abs. 2) in dem in der linken Spalte genannten Kalendermonat des der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahres liegt, ab 1. Jänner mit dem in der rechten Spalte genannten Prozentsatz jenes Erhöhungsbetrages zu erhöhen sind, der sich aus der Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde:
Februar |
90% |
März |
80% |
April |
70% |
Mai |
60% |
Juni |
50% |
Juli |
40% |
August |
30% |
September |
20% |
Oktober |
10% |
Liegt der Stichtag im November oder im Dezember des der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahres, so erfolgt die erstmalige Anpassung ab 1. Jänner des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres. Für die erstmalige Anpassung von Hinterbliebenenpensionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, ist der Stichtag dieser Leistung maßgebend.“
2. Im § 107a Abs. 4 wird der Ausdruck „Abs. 5, 6 und 7“ durch den Ausdruck „Abs. 5 und 6“ ersetzt.
3. § 111 Abs. 8 wird aufgehoben.
4. Nach § 135 wird folgender § 135a samt Überschrift eingefügt:
„Frühstarterbonus
§ 135a. (1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und zur Erwerbsunfähigkeitspension gebührt für jeden Beitragsmonat auf Grund einer Erwerbstätigkeit, der vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, ein Frühstarterbonus in der Höhe von 1,00 €. Der Frühstarterbonus ist ab Zuerkennung der Pension ein Bestandteil der Pensionsleistung und mit dem Höchstausmaß von 60,00 € begrenzt.
(2) Der Frühstarterbonus gebührt nur dann, wenn der Pensionsleistung insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit zugrunde liegen, von denen mindestens 12 vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurden.
(3) An die Stelle der Beträge nach Abs. 1 treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2023, die unter Bedachtnahme auf § 47 mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 45) vervielfachten Beträge.“
5. Im § 372 Abs. 2 bis 4 wird der Ausdruck „31. Dezember 2020“ jeweils durch den Ausdruck „30. Juni 2021“ ersetzt.
6. Dem § 372 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Rahmenfrist von 240 Kalendermonaten nach § 287 Abs. 13a verlängert sich um die Monate der Kurzarbeit wegen der COVID19Pandemie, wenn diese Monate keine Schwerarbeitsmonate sind.“
7. Nach § 376 wird folgender § 377 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020
§ 377. (1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 in Kraft:
1. mit 1. Jänner 2021 § 372 Abs. 5;
2. mit 1. Jänner 2022 die §§ 46 Abs. 1a und 135a samt Überschrift.
(2) § 111 Abs. 8 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
(3) § 46 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 ist nur auf Leistungen anzuwenden, deren Stichtag (§ 104 Abs. 2) nach dem 31. Dezember 2020 liegt.
(4) Auf Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 111 Abs. 8 in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung spätestens am 31. Dezember 2021 erfüllen, ist die genannte Bestimmung weiterhin anzuwenden; § 135a ist dabei nicht anzuwenden.
(5) § 135a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 ist auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem 31. Dezember 2021 liegt.“
Artikel 4
Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2020, wird wie folgt geändert:
1. In den §§ 49 Abs. 4 und 63 Abs. 4 vorletzter Satz werden jeweils das Wort „Verwaltungswege“ durch das Wort „Verwaltungsweg“ und jeweils der Klammerausdruck „(§ 3 Abs. 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1950)“ durch den Klammerausdruck „(§ 3 Abs. 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 – VVG, BGBl. Nr. 53/1991)“ ersetzt.
2. Der bisherige Text des § 257 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, der Ausdruck „31. Dezember 2020“ wird durch den Ausdruck „31. März 2021“ ersetzt und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Dauert die COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus an, so kann der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung das Außerkrafttreten nach Abs. 1 bis längstens 30. Juni 2021 verschieben.“
3. In den §§ 258 Abs. 2a und 3 sowie 259 Abs. 3 bis 5 wird der Ausdruck „31. Dezember 2020“ jeweils durch den Ausdruck „30. Juni 2021“ ersetzt.
Artikel 5
Änderung des Selbständigen-Sozialversicherungsgesetzes
Das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz – SVSG, BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 23 Abs. 2 Z 3 wird das Wort „Bundesseniorenbeirat“ durch den Ausdruck „Österreichischen Seniorenrat“ ersetzt.«
Begründung
Allgemeiner Teil
Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Leistungsrecht der Pensionsversicherung adaptiert, indem an die Stelle der seit 1. Jänner 2020 geltenden Langzeitversichertenregelung ein „Frühstarterbonus“ tritt.
Als weitere pensionsreformatorische Maßnahme soll bezüglich der erstmaligen Pensionsanpassung in Hinkunft eine Aliquotierungsregelung Platz greifen.
Außerdem ist es im Hinblick auf die Fortdauer der COVID-19-Pandemie erforderlich, die Geltungsdauer mehrerer Maßnahmen, die mit der Pandemie im Zusammenhang stehen, zu verlängern.
Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzausrüstung durch die Österreichische Gesundheitskasse bedarf es darüber hinaus zweier geringfügiger gesetzlicher Ergänzungen.
Im Einzelnen enthält der Entwurf folgende Maßnahmen:
- Normierung einer monatsweisen Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung ab dem Jahr 2022;
- Ersetzung der Bestimmungen über die Abschlagsfreiheit der Pensionsleistung bei Vorliegen von mindestens 540 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch einen Pensionszuschuss für Personen, die bereits vor Vollendung des 20. Lebensjahres Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit erworben haben („Frühstarterbonus“);
- Verlängerung der verzugszinsenfreien Einzahlung bestimmter Beiträge für das Jahr 2021;
- Normierung der Verzugszinsenfreiheit von Beiträgen für die Beitragsmonate Mai bis Dezember 2020;
- Verlängerung der unfallversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Arbeitsunfälle im „Homeoffice“ jedenfalls bis 31. März 2021; Verordnungsermächtigung hinsichtlich einer Verlängerung bis 30. Juni 2021;
- Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit von Risikopatient/inn/en durch Verordnung bis 30. Juni 2021;
- Verlängerung der Beitragsfreiheit von steuerfreien pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für nebenberuflich tätige Sportler/innen, Schiedsrichter/innen sowie Trainer/innen bis 30. Juni 2021;
- Ermöglichung der Ausweitung der sechswöchigen Schutzfrist in der Krankenversicherung durch Verordnung bis längstens 30. Juni 2021;
- Verlängerung der Anspruchsberechtigung in der Krankenversicherung sowie des Anspruchs auf Waisenpension über das 27. Lebensjahr hinaus bis 30. Juni 2021;
- Sicherstellung, dass die Nichtentrichtung von Beiträgen zur studentischen Selbstversicherung bis längstens 30. Juni 2021 dem Bestehen einer Selbstversicherung in der Krankenversicherung nicht schadet;
- Verlängerung der Ausnahme vom Wegfall der vorzeitigen Alterspension für Personen, die aus Gründen der Pandemie-Bekämpfung ihre gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit neu aufnehmen, für Zeiträume im Jahr 2021;
- Verlängerung der Rahmenfrist für den Erwerb von leistungsrelevanten Schwerarbeitsmonaten um die Monate der pandemiebedingten Kurzarbeit;
- Ergänzung der Liste von notwendigen Produkten zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung um OP-Hauben und der Liste der zu versorgenden Berufsgruppen um die Zahntechniker/innen.
In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG („Sozialversicherungswesen“).
Besonderer Teil
Zu Art. 1 Z 1, Art. 2 Z 1 und Art. 3 Z 1 (§ 108h Abs. 1a; § 50 Abs. 1a GSVG; § 46 Abs. 1a BSVG):
Es wird eine monatsweise Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung ab dem Jahr 2022 vorgesehen und dabei die zwischen der Pensionszuerkennung und der erstmaligen Anpassung vergangene Zeit fair berücksichtigt. Auf diese Weise wird in einer Durchschnittsbetrachtung auch die anteilige Inflation abgegolten.
Für Hinterbliebenenpensionen ist dabei gleichlautend wie bis zum Jahr 2019 der Stichtag der bereits zuerkannten Leistung maßgebend, von der die Hinterbliebenenpension abgeleitet ist.
Liegt der Stichtag vor dem der Anpassung vorangehenden Kalenderjahr oder am 1. Jänner des der Anpassung vorangehenden Kalenderjahres, so ist § 108h Abs. 1 ASVG anzuwenden, also eine volle Anpassung mit dem Anpassungsfaktor vorzunehmen.
Liegt der Stichtag der bereits zuerkannten Leistung oder - mangels einer bereits zuerkannten Leistung - der Stichtag der Hinterbliebenenpension in dem der Anpassung vorangehenden Kalenderjahr (ausgenommen im Jänner), so ist die Aliquotierung nach § 108h Abs. 1a ASVG nach Maßgabe des Stichtages der bereits zuerkannten Leistung bzw. Hinterbliebenenpension vorzunehmen.
Zu Art. 1 Z 2 und 14, Art. 2 Z 3 und 7 sowie Art. 3 Z 3 und 7 (§§ 236 Abs. 4b und 744 Abs. 2 und 4 ASVG; §§ 120 Abs. 7 sowie 383 Abs. 2 und 4 GSVG; §§ 111 Abs. 8 und 377 Abs. 2 und 4 BSVG):
Mit diesen Bestimmungen soll die mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 98/2019, eingeführte Abschlagsfreiheit für Pensionsleistungen von Langzeitversicherten außer Kraft gesetzt werden, zumal diese Regelung für eine kleine Gruppe von (nicht arbeitsunfähigen) Versicherten eine abschlagsfreie Frühpension zu sehr hohen Kosten ermöglicht.
Die erwähnte Abschlagsfreiheit erweist sich aus mehreren Gründen als sozial problematisch:
Zunächst begünstigt sie Bezieher/innen von im Durchschnitt ohnehin weit überdurchschnittlich hohen Pensionen von rund 2 500 € monatlich mit einer zusätzlichen Erhöhung des Pensionsanspruches im Ausmaß von zusätzlich rund 350 € bis 400 € monatlich. Bezieher/inne/n von niedrigen Pensionen oder Personen mit Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspensionen bringt die Regelung hingegen meist keinerlei Vorteil.
Darüber hinaus profitieren von dieser besonderen Begünstigung von Langzeitversicherten zu 99,9% Männer, rund 12 000 im Jahr 2020. Frauen sind de facto bis 2027 von der Abschlagsfreiheit nach dieser Regelung ausgeschlossen, der Pension-Pay-Gap wurde vergrößert.
Dennoch sind pro Jahrgang über die Pensionsbezugsdauer gerechnet Kosten von rund 1,2 Milliarden Euro zu erwarten. Diese Regelung hat sich daher als ungeeignet erwiesen, zu wichtigen Zielen wie zu einer nachhaltig gesichert finanzierten Altersversorgung, zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Heranführung des faktischen an das gesetzliche Antrittsalter positiv beizutragen.
Durch die Abschaffung der Abschlagsfreiheit für Pensionsleistungen bei langer Versicherungsdauer soll daher die zuvor geltende Regelung wieder angewendet werden. Die versicherungsmathematisch im Hinblick auf die längere Pensionsbezugsdauer erforderlichen Abschläge sollen wieder eingeführt werden.
Mit einer Übergangszeit von einem Jahr bis Ende 2021 wird der gebotene Vertrauensschutz gewahrt.
Durch eine Wahrungsbestimmung wird sichergestellt, dass auf alle, die spätestens im Jahr 2021 die Voraussetzungen entsprechend der nunmehr aufzuhebenden Regelung erfüllen, diese Regelung weiter angewendet wird, auch wenn sie die Pension erst ab dem Jahr 2022 antreten.
Zu Art. 1 Z 3 und 4, Art. 2 Z 4 und Art. 3 Z 4 (§§ 262a und 286a ASVG; § 144a GSVG; § 135a BSVG):
Durch die vorgeschlagene Regelung sollen Personen, die zumindest 25 Beitragsjahre auf Grund einer Erwerbstätigkeit und davon mindestens 12 vor dem 20. Geburtstag erworben haben, einen besonderen Zuschuss erhalten, durch den alle Beitragszeiten auf Grund einer Erwerbstätigkeit, die vor Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurden, besonders gewürdigt werden („Frühstarterbonus“). Dies nicht zuletzt deshalb, weil
sich diese frühen Zeiten der Erwerbstätigkeit in aller Regel nicht allzu positiv im Pensionskonto auswirken, da sie ein noch geringes Einkommen widerspiegeln und damit nur in geringer Weise zum Aufbau einer soliden Alterspension beitragen.
Durch den Frühstarterbonus erhalten die Anspruchsberechtigten für Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit vor Vollendung des 20. Lebensjahres einen Zuschuss in der Höhe von einem Euro pro Monat. Der Zuschuss wird bei der Pensionsfeststellung nach Berücksichtigung allfälliger Abschläge auf die ermittelte Alterspension „aufgeschlagen“; er ist Teil der Pensionsleistung und jährlich mit der Aufwertungszahl zu vervielfachen.
Für alle 60 Monate zwischen der Vollendung des 15. und des 20. Lebensjahres gebührt der Frühstarterbonus bei durchgängiger Erwerbstätigkeit im Höchstausmaß von insgesamt 60 Euro.
Die aus diesem neuen Pensionsbestandteil resultierenden Kosten für die Pensionsversicherung (und damit im Wege der Ausfallhaftung für den Bund) belaufen sich auf rund 35 Mio. Euro pro Jahr.
Die Bestimmungen über den Frühstarterbonus sollen mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten und sodann für alle Pensionsleistungen gelten, die ab diesem Tag zuerkannt werden.
Vom Frühstarterbonus, der gegen die Altersarmut wirkt, werden Frauen und Männer gleichermaßen profitieren.
Zu Art. 1 Z 5 und Art. 5 (§§ 426 Abs. 2 Z 3 und 441b Abs. 1 Z 3 ASVG; § 23 Abs. 2 Z 3 SVSG):
Es handelt sich um die Berichtigung eines redaktionellen Versehens:
Es war beabsichtigt, dem Österreichischen Seniorenrat als Dachverband von Seniorenorganisationen die Zuständigkeit für die Entsendung der Seniorenvertreter/innen in die Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger zu übertragen.
Zu Art. 1 Z 6 (§ 733 Abs. 9 ASVG):
Die Regelung, nach der Beiträge, für die der Dienstgeber auf Grund pandemiebedingter Maßnahmen eine Beihilfe, Vergütung oder Erstattung erhält, bis zum 15. des auf die Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungsauszahlung zweitfolgenden Kalendermonates (verzugszinsenfrei) einzuzahlen sind, soll angesichts des Fortbestehens der Pandemie unbefristet (das heißt über das Jahr 2020 hinaus) gelten.
Zu Art. 1 Z 7 (§ 733 Abs. 15 ASVG):
Die für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 geltende Regelung, wonach diese Beiträge verzugszinsenfrei sind, soll auch für die Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020 gelten. Damit sollen die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen entlastet werden.
Das rückwirkende Inkrafttreten führt dazu, dass allfällig bereits gezahlte Verzugszinsen vom jeweiligen Sozialversicherungsträger „aufzurollen“ und den Dienstgebern rückzuerstatten bzw. gegenzuverrechnen sind.
Zu Art. 1 Z 8 und Art. 4 Z 2 (§ 734 ASVG; § 257 B-KUVG):
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen. Dies gilt auch für das „Homeoffice.“ Für Unfälle ab dem 11. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurden mit dem 3. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, unfallversicherungsrechtliche Sonderregelungen für Arbeitsunfälle im „Homeoffice“ geschaffen.
Auf Grund des Fortdauerns der COVID-19-Pandemie sollen diese nun jedenfalls bis 31. März 2021 verlängert werden; eine Verschiebung des Außerkrafttretens bis längstens 30. Juni 2021 kann bei Fortdauer der Pandemie durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu erfolgen.
Zu Art. 1 Z 9 und Art. 4 Z 3 (§ 735 Abs. 2a und 3 ASVG; § 258 Abs. 2a und 3 B-KUVG):
Die Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit für Risikopatient/inn/en mittels Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll bis längstens 30. Juni 2021 zulässig sein.
Zu Art. 1 Z 9 (§ 736 Abs. 2 ASVG):
Die Beitragsfreiheit von steuerfreien pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für nebenberuflich tätige Sportler/innen, Schiedsrichter/innen sowie Trainer/innen soll bis längstens 30. Juni 2021 sichergestellt werden.
Zu Art. 1 Z 9, Art. 2 Z 5, Art. 3 Z 5 und Art. 4 Z 3 (§ 736 Abs. 5 und 6 ASVG; § 378 Abs. 3 und 4 GSVG; § 372 Abs. 2 und 3 BSVG; § 259 Abs. 3 und 4 B-KUVG):
Mit den vorgesehenen Bestimmungen soll die durch das 9. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 31/2020, erfolgte Ausweitung der sechswöchigen Schutzfrist in der Krankenversicherung nach § 122 ASVG bzw. nach den Parallelbestimmungen für die Dauer der COVID-19-Pandemie durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bis längstens 30. Juni 2021 verlängert werden können. Entsprechend ist gesetzlich vorgesehen, dass die damit verbundene Kostentragung des Bundes für Aufwendung im Zeitraum bis längstens 30. Juni 2021 erfolgen darf.
Zu Art. 1 Z 9 und 10, Art. 2 Z 5, Art. 3 Z 5 und Art. 4 Z 3 (§ 736 Abs. 7 und 8 ASVG; § 378 Abs. 5 GSVG; § 372 Abs. 4 BSVG; § 259 Abs. 5 B-KUVG):
Mit den vorgesehenen Änderungen soll die Möglichkeit der Mitversicherung in der Krankenversicherung als anspruchsberechtigte/r Angehörige/r im ASVG und in den Sondergesetzen sowie der Anspruch auf Waisenpension auch weiterhin für die Dauer der COVID-19-Pandemie, zeitlich jedoch befristet bis längstens 30. Juni 2021, über das 27. Lebensjahr hinaus gewahrt bleiben.
Ebenso soll nach § 736 Abs. 7 ASVG die Nichtentrichtung von Beiträgen zur studentischen Selbstversicherung für die Zeiten der COVID-19-Pandemie, zeitlich jedoch befristet bis längstens 30. Juni 2021, dem Bestand der Selbstversicherung in der Krankenversicherung (vgl. § 16 Abs. 2 ASVG) und der damit verbundenen besonderen (herabgesetzten) Beitragsgrundlage nach § 76 Abs. 1 Z 2 ASVG nicht schaden.
Zu Art. 1 Z 11 (§ 736 Abs. 9 ASVG):
Die Regelung, nach der für Pensionsbezieher/innen, die aus Gründen der Pandemie-Bekämpfung ihre gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit neu aufnehmen, die vorzeitig bezogene Alterspension nicht wegfällt, soll sich auch auf Zeiträume im Jahr 2021 erstrecken.
Zu Art. 1 Z 11, Art. 2 Z 6 und Art. 3 Z 6 (§ 736 Abs. 10 ASVG; § 378 Abs. 6 GSVG; § 372 Abs. 5 BSVG; ):
Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf Grund der COVID19Pandemie kann dazu führen, dass im Rahmen dieser verkürzten Arbeitszeit keine Schwerarbeitsmonate begründet und somit die für die Schwerarbeitspension (§ 4 Abs. 3 APG) oder die Langzeitversichertenregelung bei Schwerarbeit (§ 607 Abs. 14 ASVG samt Parallelrecht) notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden können.
Durch die vorgeschlagene Erstreckung der Rahmenfrist für den Erwerb von leistungsrelevanten Schwerarbeitsmonaten (das sind die letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag) um Monate der pandemiebedingten Kurzarbeit soll die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension erleichtert werden.
Zu Art. 1 Z 12 und 13 (§ 741 Abs. 2 Z 4 und Abs. 4 Z 16 ASVG):
Es erfolgt eine Ergänzung der notwendigen Produkte um OP-Hauben. Des Weiteren sollen die Zahntechniker/innen in die Liste jener Berufsgruppen aufgenommen werden, die mit Schutzausrüstung durch die Österreichische Gesundheitskasse versorgt werden dürfen.
Zu Art. 2 Z 2, Art. 3 Z 2 und Art. 4 Z 1 (§ 116a Abs. 4 GSVG; § 107a Abs. 4 BSVG; §§ 49 Abs. 4 und 63 Abs. 4 B-KUVG):
Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden Zitierungen richtiggestellt.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt, verteilt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Liebe Claudia, Frau Kollegin Plakolm, bei der Rede, die du heute gehalten hast, frage ich mich wirklich: Wie dreist kann man eigentlich sein? (Beifall bei den NEOS. – Abg. Prinz: Na, na, na!) Wie dreist kann man eigentlich sein? – Eigentlich bin ich aber ganz froh, dass du die Rede heute direkt vor meiner Rede gehalten hast, weil ich sonst sowieso auf das referenziert hätte, was du – ich glaube, gestern war es – ausgesandt hast. Als ich es gelesen habe, habe ich mir gedacht: Da kann man sich echt nur an den Kopf greifen! (Weiterer Zwischenruf des Abg. Prinz.)
Es geht um eine Aussendung von dir als Vorsitzende der Jungen Volkspartei, in der du ein generationengerechtes Pensionssystem einforderst. Ich meine, dass das alles in sich ein bisschen widersprüchlich ist, das haben wir, glaube ich, schon ausführlich diskutiert,
grundsätzlich aber begrüßen wir das. Was auch ganz lustig war, ist, dass du da ganze Sätze, ganze Absätze von dem, was in unserem Junos-Parteiprogramm steht, abgeschrieben hast (Heiterkeit und Kopfschütteln der Abg. Plakolm) – aber wir sind ja auch froh, wenn wir da Inspiration sind.
Im letzten Absatz hast du dort das geschrieben, was du auch heute wiederholt hast, du hast nämlich den NEOS in Wien und der SPÖ, der neuen Wiener Stadtregierung also, vorgeworfen, dass dort kein großer Wurf bei der Änderung des Pensionssystems herauskommt. – Ich meine, wie realitätsfremd ist das? Du bist Mitglied jener Partei, die seit Jahrzehnten mitverantwortlich für dieses schrottreife Pensionssystem ist. Sich hier herzustellen und solche Sachen auszuschicken, halte ich für wirklich unverschämt. (Beifall bei den NEOS.)
Es geht heute – das hat Kollege Loacker schon ausgeführt – um die Abschaffung der abschlagsfreien Frühpension und sozusagen um die Ersetzung dieser Regelung durch eine neue, eine genauso teure Pensionsregelung, nämlich den Frühstarterbonus – und der ist weder feministisch noch treffsicher, darauf wird meine Kollegin Brandstötter aber noch eingehen. Es ist wieder eine Regelung für die oberen Zehntausend des Pensionssystems; wir haben das in den letzten Tagen schon ausführlich diskutiert. Der FrühstarterInnenbonus wird nach dem Gießkannenprinzip verteilt, er belastet die Folgegenerationen gleich stark wie auch schon die abschlagsfreie Frühpension, und wer wieder auf der Strecke bleibt, sind die jungen Menschen in diesem Land.
Um noch einmal auf dich, Claudia Plakolm, und auf die jungen Abgeordneten in der ÖVP zurückzukommen (Zwischenruf der Abg. Plakolm) – da gibt es ja einige, die alle ihre Überzeugungen über Bord geworfen haben (Abg. Plakolm schüttelt den Kopf) –: Ich verstehe nicht, wie man sich, wenn man solche Sachen mitbeschließt, noch in den Spiegel schauen kann. Jetzt haben wir die abschlagsfreie Frühpension, das ist die eine Sache.
Es gibt aber auch eine zweite Sache – und da habt ihr euch von den Mitgliedern der alten ÖVP in eurem Parlamentsklub ordentlich über den Tisch ziehen lassen –, nämlich die Luxuspensionen. Ich habe das schon am Dienstag gesagt. Wir haben am Dienstag eine Pensionserhöhung beschlossen, und betreffend diese Pensionserhöhung habe ich damals das Beispiel von Altkanzler Vranitzky gebracht: Für den Chauffeur des Altkanzlers Vranitzky wird eine Grenze bei 35 Euro eingezogen, die Pensionserhöhung für die durchschnittlichen Bürgerinnen und Bürger wird also mit 35 Euro begrenzt, die Luxuspensionisten aber – ein Schüssel, ein Vranitzky – bekommen Hunderte Euro an Pensionserhöhung. Dass ihr das durchgehen lasst, finde ich wirklich unglaublich! (Beifall bei den NEOS.)
Dass man von den Grünen dazu, zu diesem vermeintlichen Fehler, der sich da sehr schön durchgeschummelt hat, gar nichts hört, ist ohnehin bezeichnend und zeigt, dass da sehr wenig Kompetenz und Wissen im Bereich des Pensionssystems vorhanden ist.
Wir erleben also wieder ein geschmalzenes Pensionspaket für die Luxuspensionisten, nach einem geschmalzenen Pensionspaket für die Bauern. Ich frage mich: Wo bleibt ein Paket für die kommende Generation, für die nächste Generation, für die Jungen? (Abg. Sieber: ... mit der Bauernpension!)
Liebe ÖVPler, liebe jungen ÖVPler, bevor Sie das nächste Mal solche Aussendungen machen und hier solche dreisten Reden halten, sorgen Sie dafür, dass das Pensionssystem wirklich generationengerecht wird! (Ruf bei der ÖVP: ... uns das Wort verbieten?!) Nehmen Sie unsere Anträge an und verteilen Sie keine Geschenke mehr an Luxuspensionisten! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
16.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordnete Niss. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin recht froh, dass nach den drei Sitzungstagen seit Dienstag, der Debatte in der Zuweisungssitzung gestern Abend und mit dieser heutigen Debatte jetzt auch dieser Theaterdonner zu Ende geht. Ich glaube, gerade die Rede des Kollegen Leichtfried heute in der Früh hat uns gezeigt: Eigentlich gehört das eher auf die Löwinger-Bühne als in eine gehaltvolle Debatte hier im Parlament. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte euch, SPÖ, FPÖ, fragen: Wie viele Gegenmeinungen, wie viele Expertenmeinungen braucht ihr denn noch?
Kollege Loacker hat es gestern schon erwähnt (Abg. Kollross: Der ist aber kein Experte!): Badelt, Kocher, Pöltner – nicht alle Erz-ÖVPler –, alle sagen, dass die sogenannte Hacklerregelung abgeschafft werden soll. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Und warum? – Das ist doch ganz logisch: Sie ist unsinnig, sie ist kontraproduktiv und sie ist ganz einfach nicht fair. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Sie ist unfair den Frauen gegenüber, sie ist unfair denen gegenüber, die in den Jahren davor mit Abschlägen in eine Frühpension gegangen sind, und sie ist vor allem der nächsten Generation gegenüber nicht fair. Versteht das doch ganz einfach!
Wenn man daran denkt, dass 1970 die Leute durchschnittlich 45 Jahre gearbeitet haben und 14 Jahre in Pension waren und dass jetzt die Leute 20 Prozent kürzer arbeiten (Zwischenruf des Abg. Kollross) und 50 Prozent länger in Pension sind, dann kann sich das ganz einfach nicht ausgehen. Das versteht jeder, das ist eine Milchmädchenrechnung, das versteht sogar meine jüngste Tochter, die noch im Kindergarten ist, aber die SPÖ versteht es einfach nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Euer ehemaliger Sozialminister Rudi Hundstorfer aber hat es verstanden. Er wurde heute schon oft zitiert, und nicht ohne Grund. Er hat gesagt, die sogenannte Hacklerregelung war ein Systemfehler, und deswegen hat er auch das Bonus-Malus-System eingeführt, und das war gut so, denn er wollte ganz einfach das faktische an das gesetzliche Antrittsalter heranführen. Das ist logisch, das ist ganz einfach gut so und das ist wichtig.
Es ist nicht nur so, dass diese sogenannte Hacklerregelung kontraproduktiv ist, weil wir Leute weniger lang einzahlen lassen und sie länger in Pension sind, sondern wir entziehen dem Arbeitsmarkt auch die Expertise. Wir haben einen so großen Fachkräftemangel (Abg. Martin Graf: Wenn man zehn Jahre im Notstand ist ... lange Zeit ...!), ich kann es euch selber aus dem eigenen Betrieb sagen. Zehntausende Leute fehlen der Wirtschaft, der Industrie, dem gesamten Standort Österreich, dem Wohlstand in Österreich. (Abg. Kollross: Also zahlen die Pensionisten ...!)
Ich kann euch nur sagen, die Abschaffung der Hacklerregelung kombiniert mit dem Frühstarterbonus, das ist eine Win-win-Situation. (Ruf bei der SPÖ: Für wen?) Ich weiß, die SPÖ versteht das nicht, die SPÖ hat ganz gern Lose-lose-Situationen, das hat man auch letztes Jahr gemerkt: Auf der einen Seite wurde dieser Abänderungsantrag eingebracht, die Hacklerregelung wieder eingeführt, und auf der anderen Seite die Wahl verloren. Vielleicht solltet ihr eure Strategie ändern, wir erklären es euch gern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
16.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe es eigentlich wirklich satt, wenn sich die ÖVP rausstellt, andere mit
Schmutzkübeln bewirft, selbst einen Zickzackkurs fährt – vor ein paar Jahren ja zum Rauchverbot, nein zum Rauchverbot, ja zum Rauchverbot, nein zum Rauchverbot (Abg. Höfinger: Nicht übertreiben!) gesagt hat – und das von anderen behauptet. Das ist doch bitte eine Frechheit, wenn man selber eigentlich gar keine klare Linie fährt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Eines kann ich auch ganz klar sagen: Wir sind es nicht leid, für Halbe-halbe zu kämpfen, wir sind es nicht leid, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer wieder hervorzuheben, wir sind es nicht leid, uns für die Bekämpfung von Frauenarmut einzusetzen. Wir sind es aber leid, wenn die schwarz-grüne Bundesregierung da wieder irgendein Flickwerk probiert. Eigentlich hat es nämlich geheißen, dass man sich nächstes Jahr im Frühjahr alle Pensionen bezüglich Berufsgruppen, bezüglich Zugangsalter, Abschlägen, Nichtabschlägen, Frauen, Männer anschaut. Jetzt kommt halt im Herbst wieder irgendein Husch-Pfusch daher, einfach einmal wieder schnell etwas vor den Bug geschossen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die mittlere monatliche Alterspension von Frauen liegt bei 982 Euro. EU-Silc sagt, 2018 waren 645 000 Frauen ab 20 von Altersarmut betroffen. Wovon wir jetzt aber ausgehen können, ist eben, dass nicht alle Frauen, die in Pension sind, einen Sechziger im Monat mehr auf dem Konto haben. (Abg. Belakowitsch: Allein die Versteuerung!) Man bedenke die Schulzeit! Was ist, wenn jemand in eine BMHS – HTL, HAK, HBLW – geht? Dann kommt man de facto wahrscheinlich nicht auf diese zwölf Monate Arbeitszeit. Außerdem manifestiert dieser FrühstarterInnenbonus eines auch ganz klar: Sitzenbleiben verboten. Wenn ich einmal sitzenbleibe, dann bin ich sowieso schon 20 und habe gar keinen Anspruch mehr darauf.
Kollege Loacker hat es auch angesprochen: Nur ein Drittel aller Frauen macht eine Lehre, der Rest geht eben weiter in die Schule; auch das ist ganz wichtig. Die aktuelle Generation hat wahrscheinlich auch nachgelagert gar nicht so viel, denn wir kennen die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit. Viele junge Menschen gehen ja gerade deswegen auch weiterführend in die Schule, gerade in der jetzigen Generation, weil Lehrstellen fehlen, weil Arbeitsplätze fehlen. Auch da gibt es sicher nachgelagert nicht die wunderschönen Zahlen, die man sich ausmalt.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die Industriellenvereinigung hat mit vielen anderen Sozialpartnern festgestellt, dass 1 Milliarde Euro für Kinderbetreuung fehlt. 1 Milliarde Euro! Im konservativen Österreich ist es nach wie vor so, dass Frauen, die sich nach dem Kind für ein Vollzeitberufsleben entscheiden, stigmatisiert werden. Da müssen wir ansetzen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Eypeltauer.)
2020 verdienen Frauen 19,3 Prozent weniger als Männer. Solange das noch so weit auseinanderklafft, brauchen wir nicht von fairen Pensionen sprechen, denn solange Frauen bei uns beinahe 20 Prozent weniger verdienen als Männer, kann es in der Pension nie gerecht zugehen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Disoski und Stögmüller.)
16.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich möchte auf einen sehr speziellen Aspekt der Präsentation des Frühstarterbonus eingehen, nämlich das zentrale Verkaufsargument, denn wir haben mittlerweile erfahren: Der Frühstarterbonus macht Frauen froh und die Männer ebenso, er ist quadratisch, praktisch, gut, er ist die zarteste Versuchung, seit es Pensionen gibt. Er lebt schon,
während du noch wohnst, er hat Vorsprung durch Technik, ist ein Finanzoptimierer und die längste Praline der Welt. Sogar Katzen würden ihn kaufen, und er ist vor allem feministisch. Zumindest behaupten das Grüne und ÖVP unisono, die diesen Frühstarterbonus in einem Marketinggeschwurbel als feministische Meisterleistung verkaufen wollen. – Ganz ehrlich, das weckt dann doch den Tiger in mir (Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS und SPÖ), kommen wir also zu den Fakten, Fakten, Fakten!
Fakt ist, dass der Frühstarterbonus genauso teuer wie die abschlagsfreie Frühpension ist. Fakt ist, dass er das Versicherungsprinzip aushebelt und in erster Linie der ÖVP-Klientel hilft. Warum hilft er der ÖVP-Klientel? – In der ÖVP herrscht ein doch recht homogenes Familienbild. Da gibt es den Mann mit dem hohen Einkommen, die Frau mit dem kleineren Einkommen (Zwischenrufe der Abgeordneten Pfurtscheller und Gabriela Schwarz), deshalb hat der Mann die höhere Pension, die Frau die niedrigere Pension. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Klischee!) Beide bekommen dann aufgrund des hohen Familieneinkommens weder die Ausgleichszulage noch den Pensionsbonus, den Frühstarterbonus aber, den können zukünftig beide bekommen, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Prüfung des Familieneinkommens. Dieser Bonus ist also sauteuer und wirkt nicht.
Was aber wäre tatsächlich feministisch gewesen? – Feministisch wäre gewesen, wenn man die Ausgleichszulage erhöht. Das betrifft 200 000 Menschen in Österreich, 67 Prozent davon Männer – Entschuldigung, ich bin auch schon ganz gebrainwashed ‑, 67 Prozent davon Frauen, 33 Prozent Männer, und es wäre nicht nur wesentlich günstiger gewesen, es hätte auch jenen geholfen, die tatsächlich bedürftig sind. Das ist gut, besser, geschlechtergerechter. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Heinisch-Hosek.)
Wir müssen an vielen Schrauben drehen, um Frauen im Kampf gegen drohende Altersarmut zu helfen. Dazu gehört das Pensionssplitting zwischen Paaren – das ist ein wichtiger Schritt, wenn es endlich kommt und dann auch richtig umgesetzt wird. Eine qualitätsvolle Kinderbetreuung und ein Rechtsanspruch darauf ab dem ersten Lebensjahr sind unerlässlich, damit Paaren, allen voran Frauen, Selbstbestimmung im Beruf möglich ist.
Ich kann auch allen Frauen nur raten, sich mit ihren Finanzen zu beschäftigen. Frauen müssen sich einen Überblick verschaffen, sie müssen wissen, was auf sie zukommt! Sie müssen wissen, welche Vorsorgemöglichkeiten es gibt, die sinnvoll sind. Wir müssen rechtzeitig drauf schauen, dass wir es haben, wenn wir es brauchen.
Alles in allem sind die Grünen also von der ÖVP wieder einmal ordentlich über den Tisch gezogen worden, von der abschlagsfreien Männerfrühpension im Sinne des ÖGB zum Pensionsbonus für gut verdienende Familien im Sinne des ÖVP-Familienbundes. Gratuliere, ÖVP! Da heißt es: Wir spielen, was wir wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Matznetter.)
16.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Als ich in die Politik gegangen bin – und auch als Sozialminister – war mir eines wichtig: dass Menschen eine Perspektive und eine Zukunft haben, dass sie eine Arbeit haben, dass die Kinder in der Schule etwas lernen und dass unsere Alten, wenn sie in Pension gehen, nicht mehr betteln müssen.
Was macht diese Partie von Regierung heute? – Wir haben erstens das Problem, dass viele keine Arbeit mehr haben, weil man kein gutes Krisenmanagement zusammenbringt.
Das Zweite ist: Man schließt die Schulen, sodass unsere Kinder nicht mehr lernen können! (Abg. Totter: Die Schulen sind nicht geschlossen!)
Zum Dritten, Herr Sozialminister: Mein erstes Werk als Sozialminister war, dass ich es zusammengebracht habe, dass wir die Ausgleichszulage erhöhen. Was ist das erste Werk dieses Sozialministers? – Er kürzt die Pensionen. Das ist nicht gut. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Frau Abgeordneten Niss: Die Penthäuser, in denen Leute wie Sie leben, wurden von Arbeitnehmern, die 40 oder 45 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, finanziert. Das sind die Leute, die in Laakirchen, in Kirchham, in Grünau, in Scharnstein, in Vorchdorf arbeiten, die haben das finanziert. (Zwischenrufe der Abgeordneten Fürlinger und Pfurtscheller.) Die wollen in Pension gehen und in der Pension keine Abschläge haben. Da hätte ich von Ihnen wirklich mehr Respekt erwartet. Ich nenne auch die Namen dieser Leute, die das sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wisst ihr, was dazukommt? – In genau den Unternehmen, in denen sie arbeiten müssen, schickt man die Leute mit 62 in Pension, und sie müssen die Abschläge hinnehmen. Da wären manche dabei, die länger arbeiten wollen. Das ist die Sauerei! (Beifall bei der SPÖ.)
Noch einmal an die ÖVP: Was ihr da macht, das ist glatte Enteignung von Beitragszahlern (Beifall bei der SPÖ), denn die zahlen sich die Pension nach 45 Jahren, 47 Jahren und mehr eigentlich selber. Sie zahlen sich diese Pensionen selber! (Abg. Gödl: Nein! Nein! Absolut falsch! Nehmen Sie einen Taschenrechner zur Hand!) Das wollte ich noch einmal deutlich sagen.
Zum Drüberstreuen: Wisst ihr, was ihr auch noch gemacht habt? – Zuerst nimmt man den Pensionisten – jedem Pensionisten, der in Zukunft in Pension geht – Geld weg, weil es die erste Pensionserhöhung nicht gibt. Und wisst ihr, was ihr sonst noch tut? – Die Witwen bekommen auf ihre eh schon niedrige Pension noch einmal einen Abschlag. Das sind meistens Frauen. Also, wenn bei euch noch einmal einer sagt, ihr habt etwas für die Frauen getan, dann verarscht jemanden anderen, mich bitte nicht! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)
16.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für Ihre Ausdrucksweise „Sauerei“ und „verarschen“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Ich bitte wirklich, die Würde des Hauses trotz aller Schärfe der politischen Position zu wahren.
*****
Zu Wort gelangt Abgeordneter Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident hat gerade von der Würde des Hauses gesprochen. Ich bin seit 18 Jahren in diesem Haus, und wenn es um die Sache der Arbeiterinnen und Arbeiter geht, bin ich oft emotional, weil ich selbst Arbeiter bin. Ich bin mit Regungen dabei, meine Damen und Herren, ich schlage aber nie unter die Gürtellinie.
Ich habe aufgrund meiner Rede vom Dienstag hier herinnen ein E-Mail erhalten, das der Herr Präsident auch bekommen hat und in dem drinsteht, ich verbreite Hass und Hetze in diesem Haus und ich solle meine Position zurücklegen; ich solle Abfalleimer anschreien, knien, ich solle Sitzbänke und Straßenlaternen anschreien. Und, meine Damen und Herren, jetzt fängt es an: Das schreibt ein Generaldirektor der Hochfinanz!
Es wäre mir noch egal, wenn so ein Mail kommt, meine Damen und Herren, aber wissen Sie, was schändlich an dem Ganzen ist? Dieses Mail wurde an meinen Dienstgeber geschickt, an den Generaldirektor der Voestalpine, an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Voestalpine und an andere auch.
Wenn das der Stil ist, Arbeiter hier in diesem Parlament mundtot zu machen, meine Damen und Herren, dann habt ihr euch alle miteinander geschnitten! Gerade jetzt werde ich für die Interessen der Arbeiterinnen und Arbeiter eintreten, mit aller Emotion, die ich habe! Ich lasse mir in diesem Haus den Mund nicht verbieten, das sage ich Ihnen einmal in aller Deutlichkeit! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
Ich schaue zu den Grünen hinüber, denn das kommt von eurer Seite. Genau von da kommt das her. Schaut euch eure Freunde an! Die schreiben solche Mails. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich kann es gerne weiterleiten, meine Damen und Herren. Genau das ist es. Da wird versucht, einer Personengruppe in Österreich, die in diesem Haus ohnehin schwach vertreten ist, das Mundwerk zu verbieten. Ich kann euch nur sagen: Ich lasse es mir nicht verbieten! Ich werde weiterhin für die Interessen der Arbeiterinnen und Arbeiter eintreten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn ich mir diesen Bonusschmäh anschaue – denn etwas anderes ist das nicht –, kann ich dazu nur sagen: Ich fange zu rechnen an. Nehmen wir einen 15-jährigen, männlichen Lehrling. Nach drei Jahren ist er fertig, das heißt, mit 18 Jahren. Dann geht er zum Bundesheer, das muss er ja, und diese Zeit wird ihm nicht angerechnet, auch beim Bonus nicht. Vielleicht hat er auch Zivildienst gemacht, das ist ähnlich wie beim Bundesheer und wird auch nicht angerechnet. Dann geht er vielleicht mit 20 wieder in die Hacken, dann hat er mit viel Glück brutto gerade 36 Euro – mit viel Glück 36 Euro brutto! Wenn er dann in Pension geht – und ich nehme für dieses Beispiel das an, was ihr noch gemacht habt, nämlich die erste Pensionsanpassung zurückgesetzt –, bekommt er die nicht, denn die macht ihr nur aliquot. Wenn er im Oktober, November, Dezember in Pension geht, kommt er erst im übernächsten Jahr dran. Dann nehmt ihr ihm ja die 36 Euro wieder weg!
Das heißt, auf der einen Seite wollt ihr den Österreicherinnen und Österreichern verkaufen, dass ihr ihnen Geld gebt, und auf der anderen Seite stehlt ihr es ihnen wieder, wenn sie in Pension gehen! Genau das ist eine Ungerechtigkeit, die in diesem Haus wirklich abgeschafft gehört! (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Martin Graf und Rauch.)
16.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Wimmer. – Bitte.
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Geschätzte Frau Abgeordnete Niss (Ruf bei der ÖVP: Geht schon! Geht schon!), es war ein wenig stark, was Sie da wiedergegeben haben. Wenn Sie meinen, wir Sozialdemokraten verstehen das nicht, und Ihre kleine Tochter, die checkt das, dann darf ich Ihnen sagen: Das sind natürlich alles Industrielle, die als solche überhaupt kein Interesse haben, ob jemals Abschläge da sind oder ob sie abgeschafft werden. (Auf der Galerie entrollen SPÖ-Abgeordnete ein Transparent mit dem Logo der Gewerkschaft PRO-GE und mit der Aufschrift „45 Jahre sind genug! Pensionsraub verhindern! Jetzt schon 100.000 Unterstützer! www.45-jahre-sind-genug.at“ – Beifall bei der SPÖ.)
Sie müssen aber wissen: Die, denen Sie jetzt die Abschläge wegnehmen, sind genau jene, die Ihre Millionen verdienen, geschätzte Frau Kollegin Niss (Zwischenrufe der Abgeordneten Pfurtscheller und Tanja Graf), das sind genau Ihre Hackler, die Sie reich machen!
Liebe Freundinnen und Freunde und geschätzter Herr Bundesminister! Ich muss immer ein wenig schmunzeln, wenn (in Richtung Bundesminister Anschober) bei Ihnen ein wenig der Oberlehrer durchklingt. Das macht aber nichts, das passt schon, denn im wirklichen Leben waren Sie ja einer. Seien Sie aber doch ganz ehrlich: Mit dieser Maßnahme, die Sie heute setzen, verraten Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Stellen Sie sich hin und sagen Sie das auch!
Sie hätten ja gute Ansätze gehabt. Ich habe mir gedacht: Siehst du, jetzt setzt er sich durch, der Sozialminister. Gesamtreform, haben Sie gesagt - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich darf Sie kurz unterbrechen.
Es sind 40 Sekunden, ich darf Sie bitten, das Transparent wieder einzurollen. Bitte, es ist fotografiert, es ist medial. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rainer Wimmer (fortsetzend): Sie haben gesagt, Sie werden eine Gesamtreform ins Leben rufen. Da habe ich mir gedacht, siehst du, das ist etwas Gescheites, darüber kann man reden. Da müssen wir uns zusammensetzen und das besprechen. Die Schwarzen aber sind drübergefahren und ihr Grüne verteidigt den Wahnsinn, den die ÖVP da macht! Das verstehe ich überhaupt nicht. Die ÖVP spielt mit euch Fuchs und Henne, und ihr überreißt das nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Freundinnen, liebe Freunde, heute ist ein schwarzer Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Regierung wird heute mit Bomben und Granaten über sie drüberfahren, sie wird ihre Mehrheit einsetzen. ÖVP, Grüne und NEOS werden die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute bestrafen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Noch einmal: Die Menschen, die heute hier abgestraft werden, haben 45, 46, 47 Jahre gearbeitet. Es ist schon angesprochen worden: Das ist in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne Begutachtung, ohne Ausschussberatungen.
Kolleginnen und Kollegen, ihr benehmt euch wie Heckenschützen. Das ist einer Demokratie nicht würdig, liebe Freundinnen und Freunde! (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist gut, dass die Menschen zuschauen. Es ist gut, dass das heute zumindest auf einem Sender direkt übertragen wird. 4 500 Euro werden den Menschen weggenommen, ein ganzes Leben lang, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist enorm viel Geld.
Im gesamten Pensionszeitraum – davon haben wir schon etliche Male gesprochen – werden Sie die Pensionen der Menschen um durchschnittlich mehr als 100 000 Euro kürzen. Das ist ein Wahnsinn, das ist in Wirklichkeit ein Verbrechen, da wir wissen, dass ein Aktivbezug von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Jahr 36 000 Euro ausmacht, das heißt, die Arbeitnehmer verdienen 36 000 Euro, und 100 000 Euro nehmen Sie ihnen jetzt im Pensionszeitraum weg. Das ist eine bodenlose Gemeinheit, meine Kolleginnen und Kollegen – und das muss man auch so bezeichnen können. (Beifall bei der SPÖ.)
Nur so nebenbei, Kolleginnen und Kollegen, habe ich mir ein wenig das Strafgesetzbuch angeschaut. Bei Diebstahl von 100 000 Euro gibt es bis zu drei Jahre Freiheitsentzug, auf Deutsch: bis zu drei Jahre Häfen, meine lieben Freunde. Ich sage Ihnen, das sind Räubermanieren, das sind Raubrittermethoden. Schämen Sie sich, dass Sie das machen, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt zum Frühstarterbonus: Ich glaube, das ist die größte Augenauswischerei, die es überhaupt gibt. Kollege Wöginger hat gestern, vorgestern immer von einem Bonus-Malus-System gesprochen. – Einen größeren Schwachsinn gibt es nicht. Ich frage Sie, da wir wissen, dass durchschnittlich 300 Euro genommen werden und ich daher nur einen Malus sehe: Wo ist der Bonus, meine geschätzten Damen und Herren?
Auf der anderen Seite gibt es ein paar Euro zurück. Das mit den 60 Euro ist ja erfunden, das stimmt ja nicht! Es werden keine Kindererziehungszeiten, kein Präsenzdienst (Zwischenruf bei der ÖVP), kein Zivildienst, kein Praktikum angerechnet. Ihr schmettert die Leute an und wisst es ganz genau. Ihr haltet die Leute für dumm, Kolleginnen und Kollegen, und ich glaube einfach, das wird Ihnen nicht durchgehen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen noch eines: Über diese Arroganz werden Sie noch stolpern, vielleicht nicht jetzt, aber Sie machen ja so weiter und irgendwann werden Sie drüberknöcheln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Gerechtigkeit ist schon angesprochen worden – ich bin ja ein Freund von ganzheitlichen Sichtweisen, und wenn wir wirklich das Gesamtsystem diskutieren, dann müssen wir wissen, wovon man redet –: ASVG-Arbeiter und -Angestellte verdienen sich ihre Pension zu 88 Prozent selber, nur einen kleinen Teil hat der Staat zu tragen. Bei den Selbstständigen schaut das anders aus. Ich sage das deshalb, weil wir von der Wirtschaftskammer, von euch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, immer gute Ratschläge kriegen. Sagt dann jedenfalls dazu, dass die Hackler als Steuerzahler vor allen Dingen eure Pension mit 36 Prozent subventionieren, weil ihr selber gerade 64 Prozent davon bezahlt! Sagt das auch einmal ganz laut, wer in Wirklichkeit eure Pensionen finanziert! (Beifall bei der SPÖ.)
Zu den Bauern – das lassen wir jetzt so sitzen, wie es ist –: 16 Prozent verdienen sie sich selbst und 84 Prozent zahlt der österreichische Steuerzahler.
Dann gibt es natürlich auch noch so Kommissionen – Sie haben sie heute schon erwähnt –, die sozusagen als Persilschein verwendet werden und Gutachten machen, beispielsweise die Alterssicherungskommission. Da gibt es ein paar Damen und Herren, die man andauernd im Fernsehen sieht und die einfach ganz vehement darauf aus sind, dass die Menschen weniger Pension kriegen. Ihr Vorschlag ist immer der gleiche: Abschläge einführen und Pensionen kürzen.
Kolleginnen und Kollegen, ich sage das auch deshalb, weil der Herr und die Dame, die das immer ganz besonders aufs Tapet bringen, keine Durchschnittspensionisten sind. Wisst ihr das? – Der Herr Sektionschef in Ruhe hat nicht 2 000 Euro Pension, Kolleginnen und Kollegen, er bekommt wahrscheinlich um die 8 000 Euro, und die Politikerin, die schon sehr, sehr lange in der Politik ist, ist noch im alten System und kriegt eine Politikerpension zur ASVG-Pension (Abg. Gödl: Wie hoch ist deine Pension?!) – und die richten uns immer aus, was wir tatsächlich zu tun haben! Das ist verwerflich und das lassen wir hier auch nicht auf uns sitzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ganz zum Schluss noch zu den Grünen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage euch: Wo ist euer soziales Gewissen? Wo ist eurer Gerechtigkeitssinn? Markus Koza – wo ist er? –, was ist mit dir passiert? Was ist mit dir los? Ich kenne dich als gestandenen Sozialpolitiker. Wir sind im ÖGB-Vorstand jahrelang zusammengesessen, du hast uns immer Aufträge mitgegeben (Abg. Stögmüller: Ist er immer noch! ... Sozialpolitiker!): Schaut auf die Frauen, macht etwas, tut irgendetwas! Schaut, dass ein bisschen etwas weitergeht! – Jetzt hättest du die Möglichkeit, und nichts passiert! Da passiert in Wirklichkeit Humbug. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr lasst euch als Grüne so etwas von über den Tisch ziehen (Zwischenruf des Abg. Stögmüller) und merkt überhaupt nicht, wie die ÖVP mit euch Schlitten fährt. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wird heute noch Gelegenheit geben, zu zeigen, wo ihr tatsächlich steht. Es wird sich zeigen: Sind euch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas wert oder sind euch die Arbeitnehmer wurscht? Für uns als Sozialdemokraten und Gewerkschafter ist klar: Menschen, die 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, dürfen nicht bestraft werden. Darum sagen wir, liebe Mitglieder der Bundesregierung: Hände weg von den Pensionen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Präsidiale wird im Teesalon um etwa 17 Uhr starten. Die Dauer der Präsidiale ist nicht abschätzbar.
Ich unterbreche die Sitzung wie angekündigt jetzt nach Ende dieser Debatte.
(Die Sitzung wird um 16.46 Uhr unterbrochen und um 17.59 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Mehrzahl der Abgeordneten ist wieder anwesend, und ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 26 bis 30 an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre mit der Erledigung der Tagesordnung fort.
Ich darf noch anmerken, es ist hierzu namentliche Abstimmung verlangt worden. Diese wird vorbereitet und am Ende dieses Blocks durchgeführt.
Wir sind in der Präsidiale übereingekommen, dass die gestrige Beschlussfassung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021 bis 2024 aufgrund der Tatsache, dass der Abänderungsantrag, der in zweiter Lesung eingebracht wurde, nicht ausreichend unterstützt war, nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Der Antrag war zwar ordnungsgemäß eingebracht, aber nicht ausreichend unterstützt, weil dafür fünf Unterschriften notwendig sind und nicht vier, und von mir wurde das fälschlicherweise so nicht gezählt. Aus dieser Situation heraus ist natürlich die Beschlussfassung in der dritten Lesung als solche nicht ordnungsgemäß zustande gekommen.
Es wurden vor 16 Uhr Einwendungen gegen das Amtliche Protokoll erhoben, und auf der einen Seite trete ich diesen dahin gehend bei, dass wir das Amtliche Protokoll in der Frage der inhaltlichen Seite verändern, auf der anderen Seite wird der Beschluss aber trotzdem, weil die Beschlussfassung durch die Abstimmung letzten Endes auch erfolgt ist, an die Kanzlei des Bundespräsidenten weitergeleitet.
Gleichzeitig sind die Parteien grundsätzlich übereingekommen, das nachhaltig zu sanieren und durch die Einbringung des Bundesfinanzrahmengesetzes durch einen Ministerratsbeschluss in der gleichen Art wie bisher, das heißt dann auch in der Frage des Abänderungsantrages, auch dementsprechend handzuhaben.
Es wird heute noch eine zweite Zuweisungssitzung geben, über das weitere Prozedere beraten derzeit die Klubdirektoren, und wir werden dann noch einmal, wenn es notwendig ist, eine Stehpräsidiale machen, sodass wir die weitere Vorgangsweise dann kommunizieren können.
In diesem Sinne fahren wir in der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 965/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Zuwanderung in unser Sozialsystem (456 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 31. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es darum, dass in der letzten Regierungsperiode noch unter der türkis-blauen, schwarz-blauen Regierung das neue Sozialhilfegesetz beschlossen worden ist. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Ziel war damals – und wenn wir uns an den Herbst 2017 zurückerinnern, es war damals auch, vor allem in der ÖVP, die Rede davon –: Man muss die Zuwanderung in das Sozialsystem ein bisschen kappen, weil wir natürlich erkannt haben, dass wir sehr, sehr viele Zuwanderer und sehr, sehr viele Asylberechtigte haben, die aus dem Asylsystem kommen und direkt in die Sozialhilfe, damalige Mindestsicherung, hineinwandern. Das wollte die Bundesregierung damals auch beenden, verhindern, und es gab natürlich lange Verhandlungen, ganz lange Verhandlungen.
Klar war für uns Freiheitliche immer, was wir nicht wollen: Wir wollen nicht, dass Leute zu uns kommen und sofort die komplette Mindestsicherung bekommen. Daher war es für uns ein wichtiger Punkt, zu sagen: Notwendig ist, dass die Leute auch Deutsch lernen, wenn sie hier sind. Das ist nämlich der erste und ganz wichtige Integrationsbeitrag, den diese Leute leisten können. Das wurde allerdings – das muss man leider sagen – vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, daher haben diese Personen jetzt überhaupt keinen Grund mehr, sich hier der deutschen Sprache zu bemächtigen, sich hier zu integrieren.
Das heißt, sie können jetzt kommen und suchen um Asyl an – und wir haben ja gesehen, die Asylzahlen sind im Oktober heurigen Jahres wieder um 44 Prozent in die Höhe gegangen –; diese Personen können also kommen, und sobald sie den Asylstatus in Österreich haben, fallen sie vier Monate später aus der Grundversorgung und direkt in die Mindestsicherung. Diesen Weg wollten wir kappen.
Das ist leider so nicht ganz gelungen, aber es sind viele andere Dinge in diese Mindestsicherung Neu, in die Sozialhilfe Neu hineinverpackt worden. Da gab es beispielsweise einen Bonus für Menschen mit Behinderungen, das sind nämlich die, die am Arbeitsmarkt besonders schwer zu vermitteln sind, und es sind eben die, für die es auch notwendig ist, dass man eine Mindestsicherung so gestaltet, dass sie auch gut davon leben können.
Es gab auch einen Bonus für AlleinerzieherInnen. Uns war auch ganz besonders wichtig, dass man den Zugriff auf Vermögen nicht sofort nach einem halben Jahr hat, sondern dass das ein bisschen nach hinten verschoben wird, denn wenn beispielsweise eine alleinerziehende Mutter in einer Eigentumswohnung lebt, die sie vielleicht geerbt hat, geschenkt bekommen hat, und dann 100 Euro Mindestsicherung bezieht, weil sie zu wenig verdient, weil sie vielleicht keinen Unterhalt bekommt, würde die öffentliche Hand ja sofort hergehen und auf das Grundbuch zugreifen. Das wollten wir verhindern, denn wir wollten diese Sozialhilfe Neu zu dem machen, was der Name auch sagt, zu einer Sozialhilfe für Menschen, die einfach unverschuldet in Not geraten sind.
Zwei Bundesländer haben diese sofort umgesetzt. Das waren Niederösterreich und Oberösterreich; andere Bundesländer folgen jetzt sehr zögerlich. Im Ausschuss, Herr Bundesminister, haben Sie uns gesagt: Wien beginnt jetzt dann mit den Vorbereitungsarbeiten. – Das ist halt nicht besonders befriedigend, wenn Sie sagen, es wird jetzt mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen. Die Sozialhilfe Neu hätte längst umgesetzt werden sollen und umgesetzt werden müssen. Genau dahin zielt dieser Antrag ab, nämlich dass Wien aufgefordert wird, das endlich umzusetzen.
Was mich besonders erstaunt hat, war, dass die ÖVP da nicht mitgegangen ist, denn im Wienwahlkampf war es Herr Spitzenkandidat Finanzminister Blümel, der sich in den Medien groß hingestellt hat und genau das kritisiert hat, nämlich dass Wien die Sozialhilfe Neu immer noch nicht durchgesetzt hat – und da hat Herr Blümel vollkommen recht – und dass das, was in Wien abgeht, ein Wahnsinn ist. Auch da hätte Herr Blümel recht gehabt, aber offensichtlich ist seine ÖVP nicht bereit, da den Minister aufzufordern, das Ausführungsgesetz für Wien zu schreiben.
Wir stellen daher diesen Antrag und hoffen, dass die ÖVP jetzt im Sinne des Herrn Finanzministers Blümel diesem Antrag auch die Zustimmung gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
18.06
Präsidentin Doris Bures: Mir liegt dazu nun keine Wortmeldung mehr vor. Daher ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart werde ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales legen und fahre in der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 496/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (457 d.B.)
33. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 713/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Nettoersatzrate beim Bezug des Arbeitslosengeldes (COVID-19-Maßnahme) (458 d.B.)
34. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 957/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (459 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 32 bis 34 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Vogl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren hier die angekündigte und nun auch mithilfe eines Abänderungsantrages bereits eingebrachte Einmalzahlung für arbeitslose Menschen in unserem Land. Gleichzeitig haben wir Anträge eingebracht, das Arbeitslosengeld dauerhaft zu erhöhen.
Wer so wie ich schon länger diesem Haus angehört, hat sehr vieles gehört – gerade von der ÖVP – betreffend: Es braucht weniger Bürokratie. – Wenn ich mir diesen Antrag jetzt anschaue, der versucht, auf die Kritik einzugehen, dass Menschen, die im Krankengeldbezug sind, beim ersten Mal von dieser Einmalzahlung ausgeschlossen waren, dann sehe ich, dass da ein Bürokratiemonster entstanden ist, was ich nicht verstehe. Es ist natürlich versucht worden, darauf einzugehen, damit es vielleicht ein bissl gerechter ist, aber man löst dieses Grundproblem nicht.
Frau Ministerin, vielleicht hören Sie sich noch einmal die Rede des Kollegen Bernhard von gestern an! Er hat gestern in seiner Rede beschrieben, wie es jemandem geht, der schon längere Zeit in Kurzarbeit ist, und wie finanziell angespannt die Situation in diesem Haushalt ist. Wir reden da nicht über Menschen, die in Kurzarbeit sind, die 10 bis 20 Prozent ihres Einkommens verlieren, wir reden hier über Menschen, die im Arbeitslosengeldbezug sind, sich oft auch in schwierigen Lebenssituationen befinden, weil zum Beispiel auch Lohnpfändungen vorliegen. Und Sie haben wieder eines nicht gemacht: Sie haben diese Einmalzahlungen wieder nicht von der Pfändbarkeit ausgenommen. Das heißt, die Menschen, die es wirklich am schwersten haben, die es am härtesten trifft, bekommen wieder gar nichts. Das ist unsere Kritik an diesem Punkt.
Wir werden natürlich zustimmen, weil natürlich jeder einzelne Euro den Haushalten und Familien hilft, aber das ist nicht die Hilfe, die die Menschen bräuchten. Folgen Sie einem einfachen Vorschlag, den wir eingebracht haben: Erhöhen Sie das Arbeitslosengeld! Ich glaube, das ist die einfachste, unbürokratischste Lösung, um diesen Menschen zu helfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! In unserem Antrag geht es einerseits um die Verlängerung der Sonderregeln für selbstständig Erwerbstätige und für Beschäftigte in Altersteilzeit aufgrund der Covid-Krise bis 31. Dezember 2020.
Auf der anderen Seite bringe ich auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 459 d.B. über den Antrag 957/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, ein.
Worum geht es in diesem Gesetz? – Bereits von Vizekanzler Kogler und Frau Arbeitsministerin Aschbacher angekündigt wurde die zweite Erhöhung des Arbeitslosengeldes mit Anfang Dezember 2020. Es soll auch diesmal wieder eine Zahlung im Umfang von maximal 450 Euro geben, für jedes Monat 150 Euro, von September bis November. Weil wir uns natürlich auch die Kritik zu Herzen nehmen, die seitens der Volksanwaltschaft gekommen ist, haben wir uns diesmal auch bemüht, jene miteinzubeziehen, die aus der Arbeitslosigkeit, aus dem Arbeitslosengeldbezug oder Notstandshilfebezug direkt in den Krankengeldbezug gehen, damit auch sie die entsprechende Leistung bekommen, die entsprechende Unterstützung bekommen, die sie dringend brauchen.
Es ist klar, Arbeitslosigkeit reduziert die Einkommen dramatisch, Arbeitslosigkeit bringt extreme Situationen mit sich, extreme Härtesituationen, die wollen wir mit diesem Antrag zumindest teilweise ausgleichen und abfangen.
Wesentlich ist dabei zu erwähnen, dass die Menschen, die im Krankengeldbezug sind, die Zahlung erst im Jänner erhalten werden, weil die Berichterstattung der Krankenkassen gegenüber dem Arbeitsmarktservice, wie viele Menschen, die aus dem AMS kommen, jetzt tatsächlich aktuell im Krankengeldbezug sind, in der Regel im Dezember erfolgt.
Das heißt, diese Zahlung wird zeitlich etwas versetzt erfolgen. Da kann das Ministerium nichts dafür, da kann die Frau Minister nichts dafür, es ist einfach dem geschuldet, dass die entsprechenden Informationen immer nur im Nachhinein gemeldet werden. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.12
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 459 d. B. über den Antrag 957/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
a) Nach Z. 1 werden folgende Ziffern 2 und 3 eingefügt:
„2. Dem § 41 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Personen, die in den Monaten September bis November 2020 im Anschluss an Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Krankengeld gemäß § 41 in einem in Z 1 bis 3 festgelegten Ausmaß bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise für Jänner 2021 eine Einmalzahlung in der in den Z 1 bis 3 festgelegten Höhe,
1. bei Vorliegen von mindestens 47 Bezugstagen in Höhe von 150 Euro,
2. bei Vorliegen von mindestens 62 Bezugstagen in Höhe von 300 Euro,
3. bei Vorliegen von mindestens 77 Bezugstagen in Höhe von 450 Euro.
§ 66 Abs. 1 zweiter bis vierter Satz gelten sinngemäß auch für diese Einmalzahlung. Der Bund hat abweichend von § 42 Abs. 2 dem Krankenversicherungsträger die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten für die Einmalzahlung aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds, eingerichtet mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 12/2020, zu ersetzen.“
3. Im § 66 wird vor dem bisherigen Text die Absatzbezeichnung „(1)“ eingefügt und nach dem Abs. 1 folgende Abs. 2 und 3 angefügt:
„(2) Personen, die in den Monaten September bis November 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in einem in Z 1 bis 3 festgelegten Ausmaß bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise für Dezember 2020 eine Einmalzahlung in der in den Z 1 bis 3 festgelegten Höhe,
1. bei Vorliegen von mindestens 15 Bezugstagen in Höhe von 150 Euro,
2. bei Vorliegen von mindestens 30 Bezugstagen in Höhe von 300 Euro,
3. bei Vorliegen von mindestens 45 Bezugstagen in Höhe von 450 Euro.
Abs. 1 zweiter bis vierter Satz gelten auch für diese Einmalzahlung.““
b) Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung „4.“.
c) Die bisherige Z.4 erhält die Bezeichnung „5.“ und lautet:
„5. Dem § 79 wird folgender Abs. 170 angefügt:
„(170) § 12 Abs. 2a, § 41 Abs. 5, § 66 und § 82 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. xxx/2020 treten mit 1. Oktober 2020 in Kraft.““
Begründung
Als Folge der COVID-19-Pandemie ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor hoch und die Erlangung einer neuen Beschäftigung im Regelfall schwierig. Daher sollen arbeitslose Personen, die im Zeitraum von September bis November 2020 eine bestimmte Zeit lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, für Dezember 2020 eine Einmalzahlung erhalten. Die Höhe der Einmalzahlung soll nach der Bezugsdauer abgestuft werden. Im Übrigen sollen dieselben Regelungen wie für die bereits erfolgte Sonderzahlung gelten.
Gleichfalls sollen nunmehr Personen, die Krankengeld aus der Krankenversicherung Arbeitsloser im Anschluss an Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben und aufgrund eines längeren Krankenstands nicht die volle Einmalzahlung gemäß § 66 erhalten, eine Einmalzahlung aus der Krankenversicherung erhalten. Die Zahlungen des zuständigen Krankenversicherungsträger sind diesem vom COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen. Die Einmalzahlung gemäß § 41 gebührt gegebenenfalls ergänzend zur Einmalzahlung gemäß § 66 Abs. 2.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt, er wurde auch in den Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit der höchsten Arbeitslosenquote seit 1946 zu kämpfen. Wir wissen, Arbeitslose, die derzeit auf Jobsuche sind, haben eigentlich keine Chance, einen Job zu bekommen, einen neuen Arbeitsplatz. Auf eine offene Stelle kommen mehr als fünf Arbeit suchende Personen. Man sieht also, rechnerisch kann sich das schon nicht ausgehen. Zusätzlich drohen weitere Kündigungswellen.
Das Tragische daran ist, dass bei sieben von zehn Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, das Arbeitslosengeld unter 1 000 Euro ist. Das hängt damit zusammen, dass wir in Österreich noch immer die Nettoersatzrate von 55 Prozent haben. Damit sind wir international gesehen ziemlich am unteren Ende der Skala. Andererseits muss man sagen, dass Menschen, die vorwiegend von Arbeitslosigkeit betroffen sind, auch vorher schon um 500 Euro weniger Durchschnittsgehalt bekommen haben als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Auswirkungen des geringen Arbeitslosengeldes spüren aber nicht nur die Betroffenen selbst, sondern wir alle, denn das Arbeitslosengeld fließt von den Menschen eins zu eins in die Wirtschaft, in den Konsum, damit sie ihre Grundbedürfnisse abdecken können. (Beifall bei der SPÖ.)
Das heißt, eine Stabilisierung des Konsums könnte auch unsere Wirtschaft stabilisieren. Daher fordern wir weiterhin die Erhöhung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent. Diese Einmalzahlung, die jetzt wieder beschlossen werden sollte, ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Es gibt jetzt zwar die Regelung, dass KrankengeldbezieherInnen miteinbezogen werden, es ist aber alles sehr kompliziert. Sie hätten das viel einfacher machen können, indem Sie allen diese Einmalzahlung gewähren – wobei ich sagen muss, besser eine Einmalzahlung als gar nichts für diese Menschen.
Ich möchte weiters darauf hinweisen: Um mehr ArbeitnehmerInnen wieder zu erfassen, mehr Menschen in die Arbeit zu bringen, wäre es jetzt an der Zeit für eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich glaube, mit diesem Abänderungsantrag ist einiges gelungen, wobei ich ganz ehrlich sagen muss – und das höre ich auch immer von den Unternehmerinnen und Unternehmern, die Fachkräfte suchen –, dass im Prinzip die Arbeitslosigkeit auch dem Fachkräftemangel und offenen Stellen gegenübersteht. Wir kämpfen immer wieder damit, dass wir Stellen nicht besetzen können. Das ist eine erhebliche Summe, aktuell sind beim AMS 65 000 gemeldet. Ungefähr heißt das dann, das über 100 000 offene Stellen vorhanden wären, die nicht besetzt werden können.
Zur Nettoersatzrate von 55 Prozent: Sie wissen, dass es da einiges dazu gibt, extra gibt, Ergänzungsbetrag, Familienzuschläge und so weiter, sodass man in Summe auch bis zu 80 Prozent erhalten kann. Uns ist klar, dass dies nicht für jeden gilt, aber durchschnittlich sprechen wir von 64 Prozent.
Wir werden alles versuchen müssen, um die Menschen in Beschäftigung zu bringen. Ich glaube, dass das eine unheimlich wichtige Aufgabe ist. Aus Gesprächen mit verschiedenen Mitarbeitern des AMS in Oberösterreich weiß ich auch, dass das oft sehr schwierig ist, weil sich die Menschen auch an die Situation gewöhnen. Das wissen wir auch aus der Kurzarbeit – die ein tolles Modell ist, um höhere Arbeitslosigkeit zu verhindern, aber schlussendlich müssen wir dann den Neustart wieder schaffen, und da brauchen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie wieder motiviert an die Arbeit gehen.
Dieser Unterschied, der soll absolut gegeben sein. Das heißt, wenn ich arbeite, soll ich mehr verdienen als in der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie das zu weit angleichen, dann zahlt es sich nicht mehr aus, denn einige haben jetzt schon, wenn ich an die geringfügige Beschäftigung zusätzlich zum Arbeitslosengeld denke, so viel, wie wenn sie normal arbeiten gehen; und damit ist auch die Motivation oft nicht mehr gegeben.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Diese Anträge, die hier schon sehr oft in den Ausschüssen diskutiert wurden – und speziell der Antrag der FPÖ –, das ist schon immer wieder etwas, was mich schockiert. Sie schreiben da: „Die weit überwiegende Anzahl dieser betroffenen Arbeitslosen hat durch die COVID19-Maßnahmen der Bundesregierung den Arbeitsplatz verloren“. – Das stimmt nicht. Das ist absolut falsch. (Abg. Rauch: Das ist richtig!) – Nein, das ist völlig falsch. (Abg. Zanger: Sicher! – Abg. Rauch: Dann haben Sie eine falsche Wirtschaftspolitik ...!)
Weiter schreiben Sie noch: „Um dieser Gruppe von rund 500.000 Personen einen finanziellen Ausgleich für die Arbeitsplatzvernichtung durch die COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung zu gewährleisten [...]“
Erstens einmal ist der Sockel, das wissen Sie alle, auch in guten Zeiten da, auch in sehr guten Zeiten haben wir eine Arbeitslosigkeit. Wir sprechen jetzt im Vergleichszeitraum von ungefähr 80 000 Arbeitslosen mehr, und somit ist das hier unrichtig. Außerdem haben wir und die Regierung nicht die Covid-19-Krise heraufbeschworen, das ist eine weltweite Krise, eine Wirtschaftskrise. Bitte nehmen Sie das auch so zur Kenntnis, dass das keine Art und Weise ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
18.19
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Minister! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch an diesem heute schon fortgeschrittenen Nachmittag ist es für mich als Arbeits-, Familien- und Jugendministerin wichtig, mich zu diesem zentralen Thema zu melden.
Grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsmarktservices Österreich immer das Hauptaugenmerk darauf richten und alles dafür geben, Menschen in Beschäftigung zu bringen. Das ist das beste Mittel gegen Armut. Auch jetzt in der Krise ist es so, dass wir zum Beispiel seit Novemberbeginn zirka 40 000 Menschen wieder in Beschäftigung bringen konnten. Der Arbeitsmarkt ist also trotz der ernsten Lage dynamisch, und es gibt auch offene Stellen.
Nichtsdestotrotz ist es mir vor allem auch ein Anliegen, dass wir treffsicher vorgehen und die Menschen dort unterstützen, wo sie es gerade brauchen, vor allem in Zeiten wie diesen. Daher haben wir uns darauf verständigt, einen Coronabonus für Arbeit suchende Menschen zur Verfügung zu stellen, nämlich in gestaffelter Form, in einer weiterentwickelten Form; wir haben viele Anregungen aufgenommen.
All jene Menschen, die im Zeitraum von September bis Ende November 15 Tage Arbeit suchend sind, bekommen 150 Euro, all jene, die 30 Tage Arbeit suchend sind, 300 Euro und all jene, die 45 Tage Arbeit suchend sind, 450 Euro, und das, wie Kollege Koza vorhin auch schon erwähnt hat, auch unabhängig davon, ob sie schon vorher in der Arbeitslosigkeit waren oder während der Arbeitslosigkeit Krankenstandstage hatten.
In diesem Sinne unterstützen wir weit über 400 000 Menschen mit rund 200 Millionen Euro, die dafür vorgesehen sind. Diese Einmalzahlung wird automatisch mit dem Arbeitslosengeld im Dezember überwiesen, all jenen, die auf Arbeitsuche sind. Technisch gesehen ist das für all jene, die im Krankenstand sind, erst später möglich. Aber auch in diesem Fall ist es sicher, dass diese Einmalzahlung automatisch überwiesen wird. Sie brauchen keinen Antrag zu stellen, Sie brauchen beim AMS nicht anzurufen oder eine Nachricht zu schreiben, sondern Sie können sich darauf verlassen, dass das mit dem Dezembergeld überwiesen wird.
Es ist mir wichtig, dass wir insbesondere vor Weihnachten die vielen Arbeitsuchenden, von denen viele eine Familie haben, unterstützen, zugleich aber auch Mut und Zuversicht geben, dass wir alles tun, um sie alle wieder in Beschäftigung zu bringen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.22
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Auch in diesem Fall verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, sowie
über den Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (460 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 35. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Die Sonderbetreuungszeit kommt jetzt mit Rechtsanspruch für die Beschäftigten. Das schaut im ersten Moment einmal gut aus: Wenn Schulen behördlich geschlossen werden, haben die Mitarbeiter Anspruch darauf, vier Wochen bezahlt freigestellt zu werden, und die Firma kann sich das dann wieder von der Gemeinschaft der Steuerzahler holen.
Das Ganze ist aus mehreren Gründen ein bisschen kurz gedacht: Zum einen fehlen ja diese Leute dann in den Unternehmen. Es ist ja nicht so, dass es, wenn die Eltern im Falle einer Schulschließung diesen Anspruch konsumieren, egal ist, wenn die länger nicht im Unternehmen sind. Die hätten ja dort Arbeit erledigt und die werden vom Unternehmen gebraucht, sonst hätten sie den Arbeitsvertrag nicht. Es ist also eine einseitige Maßnahme.
Aber vor allem ist eines: Sie, Frau Ministerin, haben auf Nachfrage erklärt, dass man das auch mit Kurzarbeit kombinieren kann. Jetzt kann es gut sein, dass jemand überlegt: Aha, Kurzarbeit! – Ich spreche jetzt von vereinbarter Sonderbetreuungszeit. Das gilt ja nicht nur bei geschlossener Schule, sondern man kann das auch vereinbaren, also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können ein Geschäft zu Lasten Dritter abschließen. Die können also beschließen, dass jemand anderer jetzt für vier Wochen das Gehalt zahlt. Jetzt beschließen die, dass jemand nach Hause geht – und das in Kombination mit Kurzarbeit. Wenn man da ein bisschen nachdenkt, fällt einem schon ein, wie man das Modell optimieren kann. Jetzt hätte vielleicht einer für 50 Prozent Arbeit, einmal null und einmal 50, und dann kann er das, indem er dem auch für die Sonderbetreuungszeit Kurzarbeit gibt, noch optimieren und auf der anderen Seite Arbeitszeit hereinholen. – Optimal, für Missbrauch die perfekte Brücke, die Sie da auf Kosten der Steuerzahler geschaffen haben.
Und es ist natürlich auch moralisch für die Regierung viel einfacher, Schulen zu schließen – das war ja der ursprüngliche Plan des Sebastian Kurz –, wenn sie sagen kann: Regt euch nicht auf, ihr habt eh Sonderbetreuungszeit! Regt euch nicht auf, ihr könnt eh bezahlt nach Hause gehen, wir schließen die Schulen! – Also dieser Antrag ist eigentlich die Autobahn, die für die Schließung der Schulen gebaut wird.
Der SPÖ ist es da aber passiert, dass sie über den Tisch gezogen worden ist, denn die Schulen sind ja jetzt nicht so ganz geschlossen, also die Türe ist auf, es ist zwar dann drinnen kein Unterricht, aber man kann hineingehen und damit ist sie nicht geschlossen. Und jetzt ist das, was Sie von der SPÖ eigentlich wollten, nämlich dass die Menschen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, wenn die Kinder keinen Unterricht haben, nicht der Fall. Jetzt haben die Kinder keinen Unterricht und der Freistellungsanspruch funktioniert auch nicht auf die Art, wie Sie sich das vorgestellt haben!
Also: Es wurde halt irgendwie hingeschleudert, es wurde die Autobahn für die Schulschließungen gebaut, man hat aber den Missbrauch nicht bedacht. Es ist ein Geschäft zu Lasten Dritter. Es ist nicht durchdacht, es ist keine Lösung und es ist ganz schlecht vorbereitet. (Beifall bei den NEOS.)
18.26
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer! Ich habe mich zum hier vorliegenden Dreiparteienantrag zu Wort gemeldet. Erlauben Sie mir aber bitte ein Wort zu Herrn Kollegen Leichtfried, bevor ich auf den Antrag zu sprechen komme.
Herr Kollege Leichtfried, Sie haben heute am Vormittag kritisiert, dass Gesetze über Nacht entstehen, die erst ein Jahr später in Kraft treten. – Ich darf Sie daran erinnern, Herr Kollege, dass es Ihre Partei war, die 2017 den Antrag betreffend Anpassung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten über Nacht gemeinsam mit der FPÖ beschlossen hat. Und dieser Teil des Gesetzes soll mit 1.1.2021 in Kraft treten! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das waren jetzt drei Jahre, drei Jahre – ohne Begutachtung und ohne dass wir irgendein Wort im Ausschuss für Arbeit und Soziales darüber gesprochen haben. Ihre Argumentation vom heutigen Vormittag ist völlig unglaubwürdig, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf eines erwähnen: Zum Glück finden sich aufseiten der Sozialpartner immer wieder vernünftige Verhandler, die dann bereit sind, über Lösungen zu sprechen. Und ja, Kollege Leichtfried, gerade Herr Kollege Koza gehört zu denen dazu, die zu Lösungen beitragen (Zwischenruf des Abg. Leichtfried) und auch für die Gewerkschaft tätig sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
Nun zum Antrag: Es freut mich, dass wir heute trotzdem einen gemeinsamen Antrag der ÖVP, der SPÖ und der Grünen einbringen können, der vorher von den Sozialpartnern intensiv verhandelt wurde. Wir beschließen heute, dass wir uns Zeit nehmen und die Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen zwischen Arbeitern und Angestellten zunächst um ein halbes Jahr verschieben. Grund dafür sind einerseits die Belastungen der Unternehmer durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronaepidemie, und andererseits wollen wir den Sozialpartnern die Zeit geben, die Kollektivverträge in diesem Punkt anzupassen, denn eines ist mit Sicherheit mit dem damaligen Beschluss passiert: Die Kompetenz der Sozialpartner zum Abschluss der Kollektivverträge wurde beschnitten. Wir in Österreich sind immer gut gefahren, wenn vernünftige Sozialpartner einander gegenübersitzen und verhandeln. Dafür auch mein Dank an die Sozialpartner. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was herauskommt, wenn Sozialpartner gemeinsam verhandeln, sieht man auch bei der Sonderbetreuungszeit. Diese war anfangs auf beiden Seiten ebenfalls ein sehr emotionales Thema, aber durch sachliche Gespräche wurde auch da eine vernünftige Lösung gefunden. Ich darf sie kurz zitieren: Die Sonderbetreuungszeit wird von drei Wochen auf vier Wochen erhöht, erstmals gibt es darauf einen Rechtsanspruch bei Schließung oder Teilschließung von Schulen oder Kindergärten. Es ist aber auch wichtig, dass die Betreuung in den Schulen und in den Kindergärten für Kinder von Personen, die arbeiten gehen, aufrecht bleibt. Die Arbeitnehmer erhalten selbstverständlich ihr Entgelt fortgezahlt. Parallel dazu haben wir den Arbeitgebern den Anspruch gewährt, dass sie über den Krisenbewältigungsfonds eine Refundierung bekommen. Die Sonderbetreuung wird eben bis Ende des Schuljahres, 9. Juli 2021, befristet. Wie schon erwähnt, ist es wichtig, gemeinsame Lösungen zu finden und ein Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu pflegen.
Daher bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tanja Graf, Barbara Neßler, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, ein.
Worum geht es? – Mit dem Abänderungsantrag wollen wir sicherstellen, dass es zusätzlich zu der Regelung für den Anspruch auf eine Sonderbetreuungszeit auch weiterhin
möglich sein soll, dass Unternehmen, die auf freiwilliger Basis ihren Mitarbeitern Sonderbetreuungszeit gewähren, ebenfalls eine Refundierung des Entgelts über den Fonds bekommen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.31
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Tanja Graf, Barbara Neßler, Gabriele Heinisch-Hosek
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (460 d.B. XXVII. GP) über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 2 (Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Die bisherigen Z 2 und 3 erhalten die Zifferbezeichnungen „3.“und „4.“; folgende Z 2 wird vorangestellt:
„2. In § 18b werden nach Abs. 1a folgender Abs. 1b und 1c eingefügt:
„(1b) Werden Einrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen und hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsleistung nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, weder einen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung seines Kindes noch auf Sonderbetreuungszeit nach Abs. 1, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen, ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen, für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, gewähren. Dasselbe gilt für die in Abs 1 Z 1 bis Z 4 genannten Personengruppen. Arbeitgeber haben Anspruch auf Vergütung des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Der Anspruch auf Vergütung ist mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, gedeckelt und binnen sechs Wochen ab dem Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur geltend zu machen. Die Buchhaltungsagentur entscheidet über die Zuerkennung der Vergütung mittels Mitteilung. Der Arbeitgeber hat das Recht, binnen vier Wochen nach Zustellung dieser Mitteilung darüber einen Bescheid zu verlangen, wenn dem Antrag auf Vergütung nicht vollinhaltlich stattgegeben wird. Für eine nach dieser Bestimmung vereinbarte Sonderbetreuungszeit und Sonderbetreuungszeit nach Abs. 1 gilt insgesamt ein Höchstausmaß von vier Wochen im Zeitraum zwischen 1. November 2020 und 9. Juli 2021. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die den Landarbeitsordnungen der Bundesländer und in Vorarlberg dem Land- und Forstarbeitsgesetz sowie dem Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz BGBl. Nr. 280/1980 unterliegen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Kraft sind.
(1c) Eine zu Unrecht bezogene Vergütung ist zurückzuzahlen.““
b) Z 4 lautet:
„4. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 48 angefügt:
„48. § 18b Abs. 1, Abs. 1b und Abs. 1c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit 1. November 2020 in Kraft und gilt bis 9. Juli 2021, hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des Arbeitgebers und dessen Abwicklung bis 31. Dezember 2022. Dem Arbeitnehmer ab 1. November 2020 bereits gewährte Sonderbetreuungszeit ist auf einen geltend gemachten Anspruch auf Sonderbetreuungszeit oder eine vereinbarte Sonderbetreuungszeit nach diesem Bundesgesetz anzurechnen; für die Vergütung dieser Zeiten gilt § 18b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020.““
Begründung
Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag soll sichergestellt werden, dass zusätzlich zur Regelung für den Anspruch auf eine Sonderbetreuungszeit es auch weiterhin möglich ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Sonderbetreuungszeit vereinbaren können, für die der Arbeitgeber auch Anspruch auf eine Vergütung des gesamten während der Sonderbetreuungszeit fortgezahlten Entgelts hat. Das gilt insbesondere auch für die Zeit eines Lockdowns, in der für Eltern eine alternative Kinderbetreuung in den Schulen und Kindergärten angeboten wird.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt, auch in seinen Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wir wollten schon beim ersten Lockdown Sicherheit für Eltern insofern, als sie einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit haben. Damals waren es drei Wochen, es ist gut, dass es jetzt vier Wochen bis zum Schulschluss sind. Wir wissen nicht, was noch alles passieren könnte.
Wir sind hier dabei, wir sind auch beim Abänderungsantrag, den Kollegin Graf gerade verlesen hat, dabei. Die Sozialpartner haben das ausverhandelt. Ich möchte nur in einigen wenigen Sätzen auf die Lebenssituation von Eltern und ihren Kindern eingehen, weil diese im Moment ihre ganze Kraft brauchen, um den Alltag zu bewältigen.
War es im Frühjahr noch klar, weil in den Erläuterungen angeführt, dass eine teilweise oder komplette Schließung einer Schule eine behördliche Maßnahme darstellt und Betreuung angeboten werden kann, so fehlt das dieses Mal in den Erläuterungen. Es findet sich nicht wieder.
Frau Ministerin, Sie haben immer gesagt, wenn eine Schule teilweise oder ganz geschlossen wird, das ist eine behördliche Maßnahme, dann soll es jetzt neu einen Rechtsanspruch geben. Wir hätten nur gerne – deswegen ein Abänderungsantrag als Vorschlag von unserer Seite –, dass man diesen Passus wieder ins Gesetz hineinschreibt, damit man diese Verwirrung, die allgemein geherrscht hat, etwas klären und auflösen könnte.
Ich darf daher folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht 460 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 wird in Z 1 in § 18b Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
,Eine behördliche Schließung liegt auch dann vor, wenn diese Einrichtungen weiterhin eine Betreuung anbieten.‘“
*****
Es war ja in letzter Zeit im Zentrum der Diskussion, ob Schulen, die auf Homeschooling, auf Distancelearning umstellen und weiter eine Betreuungsmöglichkeit anbieten, behördlich geschlossen sind oder nicht. Nach unserer Auffassung ja, denn in den Erläuterungen des ersten Gesetzes im Frühling war das drinnen, jetzt fehlt es. Daher wollen wir es wieder drinnen haben, damit klar hervorgeht, dass auch die jetzige Umstellung auf Distancelearning eine teilweise behördliche Schließung der Schulen darstellt, weil das Anbieten der Betreuung bei Schließung einer Schule nicht schadet.
Ich glaube, diese Rechtssicherheit haben sich die Eltern verdient, und daher wäre es gut, wenn wir das in Form dieses Abänderungsantrages beschließen würden. (Beifall bei der SPÖ.)
Im Übrigen darf ich Ihnen mitteilen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Fast ein Drittel der Kinder von Alleinerziehenden hat kein eigenes Zimmer daheim, die haben sehr früh sehr viele Alltagsarbeiten zu erledigen. Das heißt, wenn jetzt Distancelearning dazukommt, es nicht mit dem Arbeitgeber vereinbart werden kann, dass Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen wird, und dann am Abend mit den Kindern gelernt werden muss, dann, glaube ich, sind die Kinder die Leidtragenden, und ich will, dass die Eltern Rechtssicherheit haben, was jetzt eine Schulschließung darstellt und was nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
18.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Josef Muchitsch, Petra Wimmer
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, sowie über den Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (460 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 wird in Z 1 in § 18 b Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Eine behördliche Schließung liegt auch dann vor, wenn diese Einrichtungen weiterhin eine Betreuung anbieten.“
Begründung
Im Zentrum der Diskussion stand in der letzten Zeit die Frage, ob die Schulen durch die Umstellung auf distance learning, bei Weiterbestehen einer Betreuungsmöglichkeit in der Schule, als behördlich geschlossen im Sinne des § 18b AVRAG gelten.
In den Erläuterungen zum 1. COVID-19 Gesetz (BGBI. I Nr. 12/2020), mit dem erstmalig die Sonaerbetreuungszeit eingeführt wurde, wurde ausgeführt, dass die Sonderbetreuungszeit dann vereinbart werden kann, wenn Schulen oder andere Kinderbetreuungseinrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen werden, wobei diese Einrichtungen eine Betreuung weiterhin anbieten.
Daraus geht klar hervor, dass auch die jetzige Umstellung auf distance learning eine teilweise behördliche Schließung der Schulen darstellt, weil das Anbieten einer Betreuung durch die Schule einer Schließung nicht schadet. Um dies klar zu stellen und Rechtssicherheit für Familien zu schaffen, ist es notwendig eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter Christian Ragger, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Frau Ministerin! Ich darf zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz durchaus löblich erwähnen, dass Sie sich sehr bemüht haben, die Sonderbetreuungszeit auf vier Wochen anzuheben und auch einen unabhängigen Anspruch zu wahren. Ich bin überzeugt davon, dass neben der bisherigen Betreuungssituation diese vier Wochen ergänzend als Sonderbetreuung durchaus statthaft sind, und Ihr Ministerium hat sich sehr bemüht, diese Maßnahme zu setzen.
Nur das, was jetzt Kollegin Heinisch-Hosek gesagt hat, ist wirklich der wunde Punkt, nämlich: Wie interpretiere ich es?, und das ist das ganz Schlimme. Ich kann jetzt nur aus meiner Kanzlei berichten: Meine Mitarbeiterinnen, Assistentinnen haben alle zwischen zwei und drei Kinder, eine meiner Juristinnen hat sogar ein behindertes Kind, und die fragen mich als Erstes: Wann bekomme ich denn eine Sonderbetreuungszeit?
Dann haben Sie leider Gottes den Passus im Gesetz – wir sind halt Juristen und haben eine Rechtsanwaltskanzlei –, in dem ganz klar steht: Solang es alternative Möglichkeiten einer Kinderbetreuung gibt, ist es nicht möglich, diese Sonderbetreuungszeit zu gewähren. Daher kann ich nur an Sie appellieren: Wenn Sie wirklich Nägel mit Köpfen machen wollen und ernsthaft haben wollen, dass diese Sonderbetreuungszeit den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch gewährt wird, dann unterstützen Sie diesen Antrag der SPÖ, denn es ist unterstützungswürdig, dass diese Interpretation geklärt wird.
Wir sind im Ausschuss absolut dafür gewesen, dass diese Sonderbetreuungszeit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eingeführt wird, aber ganz klar und dezidiert sei dazu gesagt: Wir brauchen diesen Rechtsanspruch mit dieser klaren Interpretation. (Beifall bei der FPÖ.)
18.36
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.
18.37
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass die Sonderbetreuungszeit von den Sozialpartnern mitverhandelt und im Ausschuss von allen Parteien, bis auf die NEOS, angenommen wurde, und dafür danke ich allen Beteiligten.
Der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit ist klar definiert. Dieser liegt dann vor, wenn es zu Schließungen kommt, beispielsweise bei einer Clusterbildung, wenn eine Quarantäne notwendig wird, bei K1-Personen, also wenn es keine Alternative zur Betreuung gibt.
Es ist so, dass die Sonderbetreuungszeit jetzt vier Wochen, rückwirkend mit dem 1. November 2020, bis zum 9. Juli 2021 in Anspruch genommen werden kann, also bis zum Ende des Schuljahres. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir es noch einmal betonen: Die Schulen sind nicht geschlossen! Das ist einfach falsch.
Was Sie mit Schließung meinen – und da bitte ich Sie schon, zu differenzieren, damit es nicht zu Verunsicherungen kommt –, ist, dass kein Regelunterricht stattfindet, aber es finden sehr wohl Betreuung und Lernbegleitung statt. Es gibt Berichte, wonach es in vielen Schulen wirklich gut funktioniert. Natürlich hätten wir gerne einen normalen Unterricht, aber wir haben derzeit keine normale Situation. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation und, ja, wir wünschen es uns alle anders, aber daran können wir nichts ändern, wir sind alle gemeinsam in der Krise drinnen.
Gerade was die Diskussion mit dem Rechtsanspruch betrifft: Die Alternative, die Schulen zu schließen, das wäre, glaube ich, für niemanden gewinnbringend gewesen. Um es nochmals zu betonen: Im Kern der Sonderbetreuungszeit geht es darum, dass sie dann, wenn es keine andere Möglichkeiten zur Betreuung gibt, in Anspruch genommen werden kann. Die angesprochene freiwillige Vereinbarkeit ist weiterhin möglich, und zwar mit vollem Entgeltersatz durch den Bund. Ich glaube, das ist wirklich eine gute Lösung und eine Erleichterung für die Eltern.
Ich habe auch schon Mails von Betriebsräten bekommen, die die Regelung sehr gelobt haben, ich glaube, die Regelung ist sowohl für die Unternehmer und Unternehmerinnen als auch für die MitarbeiterInnen wirklich gut gelungen und stellt eine Win-win-Situation dar.
Herr Loacker, ich muss Sie schon darauf hinweisen: Es gibt so etwas wie eine Betreuungspflicht. Kinder sind keine Topfpflanzen, die ich jetzt ins Eck stelle und ab und zu mal gieße, das muss schon gesagt werden! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zusammengefasst: Diese zwei Modelle sind eine enorme Verbesserung und tragen auch weit über den Lockdown hinaus. Ich glaube, wir müssen diese Regelung, diese sozialpartnerschaftliche Einigung heute hier wirklich nicht kleinreden. Mit diesem wichtigen Instrument können wir die Eltern in den herausfordernden Monaten gut unterstützen, und ich danke allen, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.40
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen (die – zu Beginn kaum zu vernehmende – Stimme der Rednerin ertönt durch die Tonanlage plötzlich sehr laut) und Zuschauer! – Ich habe sozusagen zum zweiten Mal die Begrüßung - -
Präsidentin Doris Bures: Wir haben ein technisches Problem – es liegt nicht daran, dass ich Ihnen das Mikro verweigere. Wir probieren es noch einmal.
Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher (fortsetzend): Auf diese Idee wäre ich gar nicht gekommen, Frau Präsidentin. Insofern: Danke für die Möglichkeit, sprechen zu dürfen.
Unsere Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, unsere Basis, und dieses Jahr, das Jahr 2020, haben wir uns alle, was unser Familienleben betrifft, mit Sicherheit anders vorgestellt. Es beruht auf Verzicht, es beruht auf Durchhaltevermögen und es beruht auf physischem Abstandhalten – und trotzdem halten wir alle zusammen, egal, welchen Alters, egal, in welcher Konstellation der Familie, und egal, in welcher Zusammensetzung. Darauf können wir stolz sein, und ich als Ihre Familienministerin darf dafür meinen persönlichen Dank aussprechen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Aber heute ist zusätzlich noch ein besonderer Tag. Wir haben es schon mehrmals gehört, und selbstverständlich ist es auch für mich wichtig, kurz zu erwähnen, dass heute der Geburtstag der Kinderrechte ist. Wenn wir mit unseren Kindern Geburtstage feiern, wissen wir, dass das immer etwas ganz Besonderes ist, dass jeder schon aufgeregt ist – die Kinder fragen: wie oft noch schlafen?, und so weiter –, und auch da können wir stolz sein, dass wir die Kinderrechte nicht nur lesen und haben, sondern dass wir sie lebendig machen und umsetzen. – Das ist das, worauf es ankommt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker und Rauch. – Ruf bei der FPÖ: So scheinheilig sein!)
Neben den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen, die wir besonders im heurigen Jahr für Familien zur Verfügung stellen – ich will jetzt nicht mehr alle aufzählen, viele davon wurden heute genannt, sind auch schon bekannt –, zeigt sich aber auch beispielsweise bei der Gemeindemilliarde, daran, dass die Gemeinden circa 40 Prozent in Kinderbetreuungseinrichtungen investieren (Abg. Belakowitsch: Dann sperren Sie sie zu!), dass wir damit nachhaltige Investitionen für unsere Familien ermöglichen. Auch durch die Anpassung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes für Selbstständige – auch ein Danke für die Anregung aus den verschiedensten Oppositionsparteien –, aber auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nächstes Jahr eine Jungfamilie sein werden (Abg. Hafenecker: Welche Arbeitnehmer?), stellen wir Mittel zur Verfügung und stellen sicher, dass es zu keinen finanziellen Einbußen kommt.
Es geht aber auch um die Sicherstellung, dass der Unterhaltsvorschuss weiterhin garantiert ist und niemand zittern muss, ob er in dieser finanziellen Situation jetzt bereitgestellt wird: Ja, wir sichern den Unterhaltsvorschuss auch weiterhin.
Aber nichtsdestotrotz – und mir ist das sehr wohl bewusst, sowohl als dreifacher Mutter als auch aus zahlreichen Gesprächen mit vielen Familien –, jetzt ist Vereinbarkeit mehr denn ja ein Balanceakt. (Abg. Belakowitsch: Warum?)
Wir haben die Sonderbetreuungszeit vereinbart und sind da auch mit den Sozialpartnern zum Glück in einem Austausch, der sehr konstruktiv vonstattengeht, auch in dieser Hinsicht. Grundsätzlich ist es so, dass in der jetzigen Situation des Lockdowns die Schulen geöffnet sind, eine Betreuung sichergestellt ist und Lernunterstützung vor Ort im vertrauten Umfeld gegeben ist (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – das ist auch der Unterschied zum Lockdown im Frühjahr. Dementsprechend ist es aber wichtig, dass für all jene Situationen, wo eine Betreuung in der vertrauten Umgebung nicht sichergestellt ist (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Hafenecker) – nämlich wenn es zu einzelnen Schulschließungen oder auch zu punktuellen Kindergruppenschließungen kommt, weil vielleicht die Pädagoginnen und Pädagogen selbst an dem Virus erkrankt sind und deshalb die Kinder nach Hause in Quarantäne geschickt werden –, die Sonderbetreuungszeit mit einem Rechtsanspruch sichergestellt ist.
Die Familien unseres Landes, die berufstätigen Eltern können sich darauf verlassen (Abg. Rauch: Das ist ein Geschwafel sondergleichen!), dass die Sonderbetreuungszeit mit einem Rechtsanspruch gültig ist (Abg. Belakowitsch: Verstehen Sie, was Sie da reden?), und zugleich ist es selbstverständlich jederzeit möglich, nach Vereinbarung zwischen berufstätigen Eltern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und dem Arbeitgeber, dass sie diese in flexibler Art und Weise bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen können, nämlich auch einzelne Tage, einzelne Halbtage, und zugleich bekommt aber in beiden Fällen auch der Arbeitgeber statt 50 Prozent 100 Prozent refundiert.
Wichtig ist, dass es für alle berufstätigen Eltern gültig ist, wenn sie betreuungspflichtige Kinder haben, also Kinder bis zu 14 Jahren, aber auch für jemanden, der für einen Menschen mit Behinderung verantwortlich ist, nämlich altersunabhängig, oder auch wenn in Familien Pflegende sind und die Pflegekraft vielleicht ausgefallen ist. Es ist wichtig, dass wir das weiterhin im bewährten Modell, wie auch schon die letzten Monate, zur Verfügung stellen. Ich danke noch einmal den Sozialpartnern für die konstruktiven Verhandlungen, um diesbezüglich alles unter einen Hut zu bekommen.
So gut wie möglich durch diese herausfordernde Zeit zu kommen ist jetzt wichtig. Zugleich sind unsere Familien der Ort der Liebe und der Geborgenheit, und wir alle wollen das Beste für unsere Kinder (Abg. Belakowitsch: Drum sperren Sie sie weg!), immer und überall. Dementsprechend noch einmal mein herzlicher Dank fürs Durchhalten, fürs Zusammenhalten und fürs Miteinandersein. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.46
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maria Smodics-Neumann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Das Inkrafttreten der Angleichung von Arbeitern und Angestellten , einer 2017 beschlossenen Bestimmung, wird jetzt auf 30. Juni 2021 verschoben. Herzlichen Dank an alle, die daran mitgearbeitet haben, das zu bewirken (Abg. Rauch: Danke, danke, danke!), denn das würde versteckte Lohnnebenkosten von ungefähr 140 Millionen Euro für die Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten, und das wäre natürlich gerade in der jetzt so angespannten Zeit eine zusätzliche große Hürde. Daher herzlichen Dank – es ist eine wichtige Maßnahme, die damit getroffen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein kurzer Satz auch von meiner Seite zur Sonderbetreuungszeit: Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass es einen Rechtsanspruch gibt – für den Fall, dass keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich ist. Die gelebte Praxis ist aber tatsächlich so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das durchaus sehr oft im Einvernehmen machen. Jetzt haben wir hier zwei Anträge oder Vorschläge eingebracht, und ich gebe Herrn Loacker vollkommen recht, natürlich brauche ich den Mitarbeiter im Unternehmen, und auch der Vorschlag von Herrn Kollegen Ragger bildet sozusagen die andere Seite ab.
Die Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sonderbetreuungszeit zu vereinbaren, und die Regelung, dass diese Kosten auch ersetzt werden, das ist, glaube ich, ein sehr gutes Mittelding von diesen beiden Forderungen, die auch die Realität widerspiegeln – denn nur gemeinsam kommen wir im Unternehmen voran, nur flexibel kommen wir im Unternehmen voran. Das ist, glaube ich, auch eine ganz wichtige Geschichte. Herzlichen Dank, Frau Bundesminister, dass das auch so flexibel möglich ist. Das hat uns in unserer kleinteiligen Wirtschaft immer ausgezeichnet,
dass wir flexibel sind, und gerade in unberechenbaren Zeiten kommen wir aus diesen nur heraus, wenn wir auch wirklich flexibel darauf reagieren können.
Weil es dabei auch um unsere Kinder geht, möchte ich in diesem Zusammenhang noch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Durchführung der Kinderkosten-Erhebung unter Einbeziehung der maßgeblichen Stakeholder weiter voranzutreiben, um die finanzielle Lage von Familien mit Kindern auf einer statistischen Basis zu erfassen.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Neßler.)
18.49
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung
eingebracht im Zuge der Verhandlung über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (460 d.B.) (TOP 35)
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Durchführung der Kinderkosten-Erhebung unter Einbeziehung der maßgeblichen Stakeholder weiter voranzutreiben, um die finanzielle Lage von Familien mit Kindern auf einer statistischen Basis zu erfassen.“
Begründung
Im obengenannten Ausschussbericht (469 d.B.) wird ein Rechtsanspruch für Eltern auf vier Wochen Sonderbetreuungszeit mit dem vollen Ersatz der Entgeltkosten für Arbeitgeber/innnen durch den Bund eingeführt.
Auch unsere Kinder sind während dieser Pandemie sehr gefordert und gehören in jeder Hinsicht gefördert, ideell, aber auch materiell. In diesem Zusammenhang ist die Durchführung einer Kinderkostenstudie sinnvoll, die sich auch schon in Umsetzung befindet:
Die Auftragsvergabe durch das Sozialministerium an die Statistik Austria ist erfolgt, ebenso wurde ein Projektbeirat errichtet, in dem Finanz-, Frauen-, Familien- und Justizministerium sowie eine Vertretung der Armutskonferenz (Österreichische Plattform für Alleinerziehende) Mitglieder sind. Weiters soll ein Zwischenbericht sowie ein Endbericht erfolgen.
Diese Bestrebungen sollen von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung weiter vorangetrieben werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Minister! Ja, es ist eine gute Nachricht für die Familien. Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird rückwirkend mit 1.11.2020 umgesetzt und ermöglicht den Eltern in Österreich, die Herausforderungen der Coronakrise besser zu bewältigen. Sehr viele Familien haben ihren Urlaub aufgebraucht, haben die Pflegefreistellung bereits in Anspruch genommen und stehen enorm unter Druck. Es besteht ständig das Risiko, dass das eigene Kind wegen einer Krankheit oder eines Ansteckungsverdachts abgesondert werden muss, und die Eltern müssen von heute auf morgen ihre Kinder beaufsichtigen. Diesbezüglich ist die Sonderbetreuungszeit eindeutig geregelt und sehr hilfreich.
Weniger hilfreich war die irreführende Kommunikation im Vorfeld des aktuellen Lockdowns. Eltern wurden unterschiedlichst informiert, ob sie ihre Kinder zu Hause lassen sollen: Bitte bringen Sie die Kinder nur im Notfall, nur wenn Sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, wenn Sie es gar nicht mehr schaffen, wenn Sie überfordert sind! Die Schulen sind geschlossen, die Schulen sind doch nicht geschlossen, es findet Distancelearning statt und in der Schule findet nur eine Beaufsichtigung statt. – Bei so unterschiedlichen Botschaften kann das nur zu Verwirrung führen, bei den Familien und auch in den Schulen.
Dass bei dieser Konstellation – die Schule bleibt offen, es findet Betreuung, aber kein Unterricht statt – der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit nicht gilt, war auch vielen nicht klar. Nun gibt es die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, und im Einvernehmen kann man die Sonderbetreuungszeit doch in Anspruch nehmen. Auch da sind wieder die Eltern in der Verantwortung, das zu regeln, aber es gibt eine gute Nachricht: Unser Kritikpunkt wurde in diesem Fall aufgegriffen, und jetzt wird auch im Gesetz festgeschrieben, dass die Arbeitgeber für diese Zeit eine hundertprozentige Abgeltung bekommen. Das ist gut und richtig, damit man auch diesbezüglich Rechtssicherheit hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Familien leben in dem besonderen Spannungsfeld, eine gute Mutter, ein guter Vater, ein guter Arbeitnehmer, ein guter Mitarbeiter zu sein, den Kindern die beste Bildung zu ermöglichen und auch die Gesundheit der Familie zu schützen. Letzten Endes treffen alle Maßnahmen, die in dieser Krise getroffen werden, die Familien, die Eltern, die Kinder. Einheitliche Regeln, eine klare Kommunikation und auch eine rechtzeitige Information wären die dringendsten Wünsche der Familien.
Als SPÖ haben wir seit Beginn der Gesundheitskrise den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gefordert und sind sehr froh für die Familien, dass er heute beschlossen wird. Aus unserer Sicht sollte die gesetzliche Sonderbetreuungszeit aber auch zum Tragen kommen, wenn während der Covid-Krise die Schulen zwar offen sind, aber kein regulärer Unterricht stattfindet. Meine Kollegin Gabi Heinisch-Hosek hat dazu bereits einen Antrag eingebracht, und wir ersuchen um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
18.52
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Drobits zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesministerin! Geschätzter Bundesminister! Hohes Haus! Nun, unsere Position betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit ist seit März klar: Wir wollen, dass berufstätige Österreicherinnen und Österreicher im Fall einer Pandemie einen Rechtsanspruch darauf haben, dass sie ihren Betreuungspflichten zu Hause nachkommen können. Wir wollen, dass das bei der Kinderbetreuung so ist, wir wollen, dass das in weiterer Folge auch bei den Pflegebedürftigen und auch bei den behinderten Menschen so ist, und im Unterschied zu vielen in diesem Haus wollen wir auch, dass auch jene Angehörigen, die schwer erkrankt sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben, von diesem Betreuungsanspruch umfasst sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wollen nicht, dass genau diese berufstätigen Personen zu Bittstellern werden, sondern sie sollen Rechtsinhaber werden, und da unterscheiden wir uns teilweise vom ÖAAB, vom Arbeitnehmerflügel der ÖVP, der teilweise nicht einen Zackzack-, sondern einen Zickzackkurs fährt, wenn es darum geht, welche Rechtsansprüche gegeben sein sollen. Ich verweise auf das bereits zum Schulbereich Gesagte, ich verweise auch darauf, dass die im Handel, im Gesundheitswesen und im Pflegebereich Tätigen, die die sogenannten Systemerhalter sind, nunmehr wirklich wieder auf das Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber beharren müssen und keinen Rechtsanspruch haben, und ich verweise auch auf die Gemeindebediensteten, die von dieser Lösung nicht umfasst sind.
Uns geht es um Rechtssicherheit und um Rechtsfrieden; anscheinend geht es den anderen nicht darum. Ich möchte betonen, dass der soziale Friede bei dieser unklaren Regelung und bei der Verwirrung, die teilweise durch das Zickzackthema herrscht, da sich der Arbeitgeberflügel gegenüber dem Arbeitnehmerflügel in der ÖVP durchgesetzt haben dürfte, weiterhin bestehen muss, sodass im Bereich des sozialen Friedens, sprich bei Gerichtsprozessen, wahrscheinlich das eine oder andere geklärt werden muss. Wir wollen das nicht; andere wollen das anscheinend schon.
Zum dritten Punkt: Die schwer erkrankten Personen, die zu Hause sind, leiden, und es ist für mich unklar, warum nicht alle Parteien in diesem Haus versuchen, diesen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auch für diese regeln zu wollen. Das sind krebserkrankte Personen, demenzerkrankte Personen, die zu Hause warten, bei denen die Angehörigen arbeiten – und im Endeffekt die Gefahr besteht, sich zwischen der Aufgabe des Dienstverhältnisses und der Gefährdung durch eine Ansteckung dieser Patienten entscheiden zu müssen.
Wir möchten das nicht! Wir möchten diese Personengruppen und deren Angehörige nicht im Stich lassen, darum bringe ich auch einen Entschließungsantrag ein, der folgendermaßen lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auch auf Angehörige von Schwerkranken, die im gemeinsamen Haushalt leben, auszudehnen und dem Nationalrat so rasch als möglich eine entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“
*****
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, alle können beweisen, ob sie diese Gruppe im Stich lassen wollen. Ich fordere auch den ÖAAB inklusive Klubobmann Wöginger und auch Herrn Kollegen Zarits auf, da zu beweisen, ob sie die Arbeitnehmervertretung wahrnehmen oder ob sie wiederum zulassen, dass die Arbeitgeber die Oberhand gewinnen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
18.56
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, sowie über den Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (460 d.B.)
Die Umsetzung der SPÖ-Forderung auf einen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf Sonderbetreuungszeit zur Kinderbetreuung oder Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Maßnahme. Sie bedeutet Rechtssicherheit für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.
Es geht aber nicht nur um Kinderbetreuung oder Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Auch der gemeinsame Haushalt mit einem schwererkrankten Angehörigen (z.B. Krebserkrankte) stellt eine Herausforderung in diesem Pandemiefall dar. Deshalb sollen auch ArbeitnehmerInnen, die mit einem schwererkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, diese Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, denn es kann nicht sein, dass sich Menschen zwischen der Gesundheit ihrer Angehörigen und dem eigenen Arbeitsplatz entscheiden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auch auf Angehörige von Schwerkranken, die im gemeinsamen Haushalt leben, auszudehnen und dem Nationalrat so rasch als möglich eine entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über diesen Antrag verlege ich an den Schluss aller Abstimmungen zu den Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 26 bis 35
Präsidentin Doris Bures: Wir würden jetzt zu den Abstimmungen kommen. Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich fortfahren können. – Dann gehe ich auch so vor.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 451 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 452 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 453 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme? – Das ist die Mehrheit.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 454 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, 455 der Beilagen.
Hiezu liegen ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen, ein Verlangen auf namentliche Abstimmung sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde sogleich über den soeben erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag unter Berücksichtigung der erwähnten Verlangen auf namentliche beziehungsweise getrennte Abstimmung der Systematik des Gesetzentwurfes folgend abstimmen lassen.
Wir kommen zunächst zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1 des gesamtändernden Abänderungsantrages.
Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur namentlichen Abstimmung über Art. 1 Z 2 des gesamtändernden Abänderungsantrages.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung auch durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten.
Wenn Sie für Art. 1 Z 2 des gesamtändernden Abänderungsantrages stimmen, dann verwenden Sie den „Ja“-Stimmzettel, wenn Sie dagegen sind, den „Nein“-Stimmzettel, und ich ersuche Sie auch, darauf zu achten, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen.
Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Ralph Schallmeiner, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Schallmeiner und Gahr werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen. Zu diesem Zweck wird die Sitzung für einige Minuten unterbrochen.
Ich unterbreche die Sitzung.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.07 Uhr unterbrochen und um 19.15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen.
Das Abstimmungsergebnis darf ich wie folgt bekannt geben:
Abgegebene Stimmen: 169; davon „Ja“-Stimmen: 105, „Nein“-Stimmen: 64.
Somit ist Art. 1 Z 2 des gesamtändernden Abänderungsantrages angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Baumgartner, Berlakovich Nikolaus, Bernhard, Blimlinger, Brandstötter Henrike, Brandweiner, Bürstmayr;
Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski, Doppelbauer;
El-Nagashi, Engelberg, Ernst-Dziedzic, Eypeltauer;
Fiedler, Fischer, Fürlinger;
Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Tanja, Grebien, Großbauer, Grünberg;
Hamann Sibylle, Hammer Lukas, Hanger Andreas, Haubner, Hechenberger, Himmelbauer, Hintner, Höfinger Johann, Hofinger Manfred, Hörl, Hoyos-Trauttmansdorff;
Jachs, Jeitler-Cincelli;
Kaufmann, Kirchbaumer, Kopf, Koza, Krisper, Kugler Gudrun, Kühberger, Künsberg Sarre;
Lindinger, Litschauer, Loacker, Lopatka;
Mahrer, Marchetti, Margreiter, Maurer, Meinl-Reisinger, Melchior, Minnich;
Neßler, Neumann-Hartberger, Niss Maria Theresia;
Obernosterer, Ofenauer Friedrich, Ottenschläger;
Pfurtscheller, Plakolm, Pöttinger, Prammer, Prinz;
Reimon, Reiter, Rössler;
Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Scherak, Scheucher-Pichler, Schnabel, Schmiedhofer, Schmuckenschlager, Schwarz Gabriela, Schwarz Jakob, Shetty, Sieber Norbert, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Stammler, Stark, Steinacker, Stocker, Stögmüller, Strasser;
Tanda, Taschner, Totter;
Voglauer;
Weber, Weidinger, Weratschnig, Wöginger;
Zarits Christoph, Zopf.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Amesbauer, Angerer;
Bayr, Becher, Belakowitsch Dagmar, Brückl, Bures;
Deimek, Drobits, Drozda;
Ecker Cornelia, Ecker Rosa, Einwallner;
Fuchs;
Graf Martin, Greiner Karin;
Hafenecker, Hammerschmid, Hauser, Heinisch-Hosek, Herr, Hofer, Holzleitner;
Kainz, Kassegger, Keck, Kickl, Köllner, Kollross, Krainer Kai Jan, Kucharowits, Kucher Philip, Kuntzl;
Laimer, Lausch, Leichtfried, Lercher;
Matznetter, Mühlberghuber;
Nussbaum;
Oberrauner Petra;
Ragger, Rauch, Reifenberger, Rendi-Wagner, Ries Christian;
Schatz, Schmiedlechner, Schnedlitz, Schroll, Seemayer, Silvan, Stefan, Steger Petra, Stöger Alois, Strache;
Troch;
Vogl, Vorderwinkler;
Wimmer Petra, Wimmer Rainer, Wurm;
Yılmaz;
Zanger Wolfgang.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 bis 10 und 12 bis 14, Art. 2 Z 1 bis 3, 5 und 7, Art. 3 Z 1 bis 3, 5 und 7 sowie Artikel 4 und 5 des gesamtändernden Abänderungsantrages.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des gesamtändernden Abänderungsantrages samt Titel und Eingang.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 456 der Beilagen - - (Abg. Wöginger: Ist da nicht ein Entschließungsantrag, Herr Präsident? – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Einen Moment noch, bitte.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Frühstarterbonus“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (115/E)
Nun, meine Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 456 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 457 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 458 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird, in 459 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Mag. Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Wöginger, Mag. Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 2 und 3 sowie die daraus resultierende Umnummerierung der Folgeziffern und Änderung der neuen Ziffer 5 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Entwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, in 460 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Tanja Graf, Neßler, Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen beziehungsweise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Tanja Graf, Neßler, Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 2 sowie die daraus resultierende Umnummerierung der Folgeziffern und Änderung der neuen Ziffer 4, jeweils in Artikel 2, eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (116/E)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (450 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 36. Punkt der Tagesordnung.
Bevor wir fortsetzen, meine Damen und Herren, habe ich die Sitzung für eine Stehpräsidiale zu unterbrechen.
Ich unterbreche die Sitzung.
*****
(Die Sitzung wird um 19.23 Uhr unterbrochen und um 19.27 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Ing. Markus Vogl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Ministerin! Hohes Haus! Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz ist ein sperriger Name. Worum geht es darin? – Die Zusammenarbeit der einzelnen Verbraucherbehörden auf europäischer Ebene soll besser geregelt werden. Dieses Gesetz war bereits Anfang Jänner in Begutachtung – und dann war nichts mehr. Es kam der Sommer, es kam der Herbst mit dem ersten Konsumentenausschusstermin, und das Gesetz war nicht auf der Tagesordnung.
Dann aber ist es auf einmal trabig geworden, dann haben wir es reingekriegt; man hat eine Frist gesetzt, um dieses Gesetz ganz husch, pfusch ins Parlament zu bringen. Wir haben uns dann dazu entschlossen, kurzfristig eine Ausschusssitzung abzuhalten, um dieses Gesetz zu diskutieren. Ich glaube, man wird aufseiten der Opposition noch einmal die wesentliche Kritik zusammenfassen.
Mir geht es um einen wesentlichen, massiven Punkt: Es gibt in Österreich eine Bundeswettbewerbsbehörde. Ich denke, eine Wettbewerbsbehörde, wie der Name sagt, sollte weisungsfrei agieren können, das heißt, sie sollte unbeeinflusst von der Politik ihre Arbeit machen können. Das wird es in Zukunft mit diesem neuen Gesetz nicht mehr geben.
Was ich wirklich schade finde, ist, dass die Grünen dieser Lösung zustimmen. Natürlich gilt es in einer Koalition immer wieder Kompromisse zu schließen, warum man jedoch gerade bei diesem wichtigen Thema der Kontrolle, bei der Weisungsfreiheit einer Behörde diesen Kompromiss schließt, verstehe ich nicht. Das reiht sich leider Gottes in eine Reihe von Themenstellungen ein, die nachdenklich stimmen. Wenn dann auch noch im Gesundheitsministerium die Sektion Konsumentenschutz aufgelöst und in eine größere Sektion integriert wird, dann wissen alle, die in größeren Firmen gearbeitet haben: In dem Moment, in dem die Qualitätsabteilung irgendwo ganz weit unten versteckt ist, kannst du fünfmal darüber draufschreiben: Qualität ist uns wichtig!, sie wird nicht mehr so wichtig sein, als wenn die Qualitätsabteilung eigenständig agieren kann. Genauso ist es nun mit dem Konsumentenschutz.
Ich hoffe trotzdem, dass wir in Zukunft etwas weiterbringen, in der Struktur wird es aber ganz, ganz schwierig. (Beifall bei der SPÖ.)
19.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Gibt es am Ende dieser Sitzung vielleicht noch leichte Kost? – Leider nein! Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, Verbraucherbehördenkooperationsverordnung sind sperrige Begriffe, und die Umsetzung ist anscheinend schwierig.
Es wurde bereits im Jahr 2017 eine entsprechende Verordnung von der EU erlassen, und wir haben Anfang dieses Jahres eine entsprechende Verordnung in Österreich umgesetzt. Na ja, so könnte man ja glauben, dass die sieben Verbraucherbehörden zusammenarbeiten, sich grenzüberschreitend austauschen, wenn es Betrug im Internet gibt, wenn es irgendwelche Seiten im Internet gibt, die zu sperren sind, weil Betrug begangen wird, weil es Kinderpornografie gibt, weil einfach schwerwiegende Rechtsverstöße in Europa stattfinden. Man müsste davon ausgehen, die Behörden könnten arbeiten.
Wir sollten uns jedoch nicht länger damit Zeit lassen, endlich die zuständigen Behörden einzusetzen. Dafür gibt es einen Gesetzentwurf, und den sollten wir jetzt rasch beschließen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Für die Anpassung im nationalen Gesetz ist es notwendig, dass wir die zuständigen Behörden einsetzen, denn die bittere Konsequenz ist momentan, dass der Erfahrungsaustausch an der österreichischen Grenze haltmacht. Österreich kann derzeit keine Amtshilfeersuchen an die grenzüberschreitenden Behörden stellen; das bleibt schlichtweg auf der Strecke.
Was gilt es zu tun? – Wir müssen dieses Gesetz rasch beschließen. Wir haben mit dieser Reform sieben neue Anwendungsbereiche.
Die Lampe am Rednerpult blinkt, das ist auch gut, denn so viel mehr gibt es auch wieder nicht zu sagen, als dass es eine rasche Umsetzung braucht und dass Rechtsdurchsetzung, Rechtsschutz, Schutz vor Internetabzocke an der Staatsgrenze nicht aufhören
sollen. Wir müssen uns für einen starken gemeinsamen Konsumentenschutz in ganz Europa einsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Konsumentenschutzausschuss ist gemeinhin kein Ausschuss, in dem es große ideologische Gräben zu überwinden gilt. Diesmal war es ein bisschen anders, bei dem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz waren wir uns nicht ganz eins, denn unserer Ansicht nach kommt es da in einigen Fällen zu Qualitätsverlust im Verbraucherschutz. Das, werte Damen und Herren, behaupten nicht nur wir als Opposition, sondern das geben auch die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer, des VKI und der Bundeswettbewerbsbehörde wieder.
So werden Teile der Zuständigkeit im Verbraucherschutz, etwa der Umgang mit irreführenden Geschäftspraktiken und Mängel bei Pauschalreisen, von der weisungsfreien Bundeswettbewerbsbehörde zur natürlich weisungsgebundenen Dienststelle des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verfrachtet. Wie wir meinen, ist schon allein dieser Umstand ein Rückschritt. Niemand kann annehmen, dass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen dieser Aufgabe besser gewachsen ist als die Bundeswettbewerbsbehörde.
Wie heißt es auf der Homepage des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen? – „Das BEV ist eine dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgeordnete Bundesbehörde mit den Aufgabenbereichen Vermessung und Geoinformation und Mess- und Eichwesen.“ Von Verbraucherschutz steht da gar nichts drinnen. Warum auch? – Die Damen und Herren dort sind dazu nicht ausgebildet und verfügen dahin gehend natürlich auch über keine Expertise. Daher fehlt uns die sachliche Rechtfertigung dieses Übergangs der Zuständigkeit.
Natürlich gibt es aber für alles eine Erklärung. Man muss sich nur fragen: Warum? Wem nutzt es? Cui bono? Da werden unabhängige Beamte durch weisungsgebundene Mitarbeiter eines Ministeriums ersetzt. Für uns ist der Interessenkonflikt vorgegeben. Was soll man sich denken, wenn die Bundeswettbewerbsbehörde nach 13 Jahren erfolgreicher Tätigkeit durch eine andere, unkundige Behörde ersetzt wird? Wo bleibt da die Logik? Ich meine: Geht irgendjemand von uns wegen eines Haarschnitts – das ist vergleichbar – zum Bäcker? – Das ist einfach nicht richtig! (Beifall bei der FPÖ.)
Wen begünstigen die Nachschau in Unternehmen nur während der Öffnungszeiten und wenn es genehm ist und die Auskunftserteilungen nur vor Ort? Den Verbraucherschutz oder die Unternehmen? Die Befugnis für Testkäufe, erforderlichenfalls inkognito, fällt völlig. Da fragt man sich schon: Wer will dieses Instrument unterbinden, und warum?
Herr Bundesminister, da drängt sich uns schon der begründete Verdacht auf, dass da den Unternehmen und nicht den Konsumenten unter die Arme gegriffen wird. Das Ganze hinter dem Titel Verbraucherschutz zu verstecken ist wirklich reichlich schräg und riecht ein bisschen nach Wirtschaftsbund. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe
Österreicherinnen, liebe Österreicher und alle Menschen, die hier leben! Die beste Form des Konsumentenschutzes in dieser Zeit ist es ganz sicher, auf die Gesundheit der Menschen zu achten und dementsprechend alle Regelungen einzuhalten, damit wir gut durch diese Krise kommen. (Abg. Rauch: Indem man alle kontrolliert, wie Sie das machen?!) Die zweitbeste Form des Konsumentenschutzes besteht darin, dass wir Arbeitsplätze sichern, dass wir Betriebe unterstützen und dass wir damit auch die Kaufkraft in der Republik aufrechterhalten. (Abg. Rauch: Wie kann man nur so einen Blödsinn reden?!)
Eine wesentliche Thematik, meine Damen und Herren, wird mit diesem Gesetzentwurf, wie er jetzt vor uns liegt, behandelt. (Ruf bei der FPÖ: Hauptsache türkis ist die Krawatte!) Es geht um die Verbraucherbehördenkooperationsverordnung, die der Europäischen Union zugrunde liegt und zum Ziel hat, dass wir innerhalb von Europa eine stärkere Vernetzung der zuständigen Behörden in Österreich mit unseren Nachbarländern haben, um bei Amtshilfe entsprechend schnell und rasch agieren zu können.
Ich möchte auch ausdrücklich festhalten, dass es durch die Verankerung dieser Verordnung im österreichischen Recht auch zu einer Zuständigkeitsverteilung kommt, die jedem Mitgliedstaat der EU freisteht. Somit geht es gar nicht um die Frage, die hier zu konstruieren versucht wird, nämlich ob diese Behörde, diese Einrichtung weisungsfrei oder weisungsunabhängig sein muss. Es gibt viele europäische Beispiele von Behörden, die entweder das eine oder das andere sind, was die Qualität der Entscheidungen, die getroffen werden, nicht beeinflusst.
Mit dieser Verordnung wird auch noch der Anwendungsbereich für den Verbraucherschutz erweitert. Es gibt weitergehende Mindestbefugnisse, und es wird auch erstmals ein Rechtsrahmen für Durchsetzungsaktivitäten geschaffen, der auch koordinierte Aktionen als solche betrifft.
Was meinen Vorredner Kollegen Ries betrifft, ist es ganz wesentlich, festzuhalten, dass es hier nicht dazu kommt, dass der Wettbewerbsbehörde neue Befugnisse entzogen werden, denn das geht ja gar nicht, nämlich etwas wegzunehmen, was vorher gar nicht da war. Ich denke im Speziellen an den Bereich der Dienstleistungsrichtlinie, der Geoblockingverordnung und auch der Luftverkehrsdienste. (Abg. Rauch: Sie schneiden die Wettbewerbsbehörde komplett zusammen!)
Ganz besonders möchte ich mich auch für das engagierte Vorgehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behörde des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen bedanken. Ich halte es für sachlich nicht gerechtfertigt, den Menschen, die dort arbeiten – es sind rund 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –, zu unterstellen, sie wären nicht in der Lage, diese zusätzlichen neuen Aufgaben zu stemmen.
An die Adresse der SPÖ gerichtet, die immer wieder sehr gerne versucht, sich in der Frage des Konsumentenschutzes besonders in den Vordergrund zu stellen, möchte ich ausdrücklich Folgendes festhalten – ich mache das ganz selten, aber an dieser Stelle passt es ganz gut, ich möchte Kollegen Leichtfried zitieren, der ja ganz schnell mit der Aussage betreffend Verhöhnung des Parlamentarismus ist; ich würde nicht so weit gehen, aber das solltet ihr bitte bei euch in eurer Fraktion klären –: Es ist nicht sinnvoll, dass ihr, wenn wir eine Ausschusssitzung haben, nur zu dritt statt mit fünf Mandataren kommt, um euch inhaltlich mit der Thematik zu beschäftigen. Ihr kommt dann ins Plenum, stellt euch an das Rednerpult, verwehrt euch aber der breiten Diskussion im Ausschuss. (Abg. Rauch: Schwache Rede, Herr Kollege!)
Abschließend, meine Damen und Herren: Das ist ein rechtlich notwendiger Schritt, um eine bessere Zusammenarbeit im Bereich des Konsumenten- und Verbraucherschutzes aufzustellen. Kollegin Ulli Fischer hat auch ausgeführt, wie ernst die Thematiken sind, die hier behandelt werden. Und deswegen ersuche ich Sie, auch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Frau Ministerin! Heute hat die Bundeswettbewerbsbehörde die ersten Geldbußen im wohl größten Kartellskandal dieser Republik beantragt. Es geht um mindestens 1 500 Fälle, bei denen es um massiven Schaden an der öffentlichen Hand geht, der durch Baukonzerne, Bauunternehmen angerichtet wurde, die sich abgesprochen haben. Dafür möchte ich der BWB danken. Sie macht ihre Aufgabe gut. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fischer.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind Profis. Das ist eine weisungsfreie, eine schlagkräftige Truppe an Fachleuten, an Expertinnen und Experten, die den fairen Wettbewerb schützen, die jene Unternehmerinnen und Unternehmer, jene Konzerne, die sich an die Regeln halten, schützen und die die Konsumentinnen und Konsumenten schützen. Sie bekämpfen grenzüberschreitende Korruption von Unternehmen und Konzernen, sie sind verlässliche Anlaufstelle für Whistleblower, sie arbeiten mit Kronzeugen gegen organisierte Preisabsprachen und können dafür Hausdurchsuchungen machen, können dafür in Festplatten hineinschauen, können dafür in die Clouds von Unternehmen hineinschauen.
Sie sind also ganz nahe an all dem, was für grenzüberschreitende Verbraucherbehördenkooperation und für Verbraucherschutz essenziell ist. Sie haben diese Expertise, die sie haben, über Jahre mühsam aufgebaut und auch die Fachleute dafür, das Personal dafür über Jahre aufgebaut.
Die ÖVP wird heute dokumentieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sie diese Behörde mit diesen Fachleuten zusammenstutzen will, und das in Kooperation mit den Grünen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Rauch.)
Ich habe Ihnen jetzt geschildert, was die BWB so tut. – Dann gibt es das Eich- und Vermessungsamt. Auch das Eich- und Vermessungsamt erfüllt eine wichtige Aufgabe in unserer Republik. Es ist im Gegensatz zur BWB weisungsgebunden. Es prüft und kalibriert beispielsweise Messgeräte, es führt den Grundstückskataster, es erstellt amtliche Landkarten et cetera. Auch auf das Eich- und Vermessungsamt will, glaube ich, niemand hier verzichten. Ich möchte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Amtes wirklich meinen Respekt aussprechen und ihnen sagen, dass ich das, was sie tun, für wichtig halte.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie um alles in der Welt kommt man auf die Idee, die Aufgaben, die ich Ihnen vorher, als Erstes, geschildert habe, in die letztere Behörde zu verschieben? Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, keinen einzigen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aus diesem Grund haben wir, die Opposition, eine Sitzung des Konsumentenschutzausschusses herbeigeführt – gut, dass das dann doch noch irgendwie gelungen ist – und haben den Regierungsfraktionen die Gelegenheit gegeben, zu argumentieren, warum denn das sein muss. Es ist kein einziges sachliches Argument gekommen, und von meinem Vorredner Kollegen Weidinger ist auch kein einziges sachliches Argument, sondern nur Polemik gekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geht nach Ihrer Vorstellung, liebe ÖVP, dann irgendwann einmal der Eichbeamte mit dem Zollstock in die Konzernzentrale und will dort Hausdurchsuchungen machen? Ist das euer Ernst? So funktioniert Wettbewerbs- und Konsumentenschutz nicht! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Rauch.)
Was mich besonders stört – und ich glaube, nicht nur mich, und deshalb ist es wichtig, immer wieder darüber zu sprechen –, das ist die Dreistigkeit, mit der Sie eine unliebsame,
weil weisungsfreie und immer wieder auch eigensinnige Behörde zusammenstutzen, ohne sachlichen Grund, wie schon gesagt.
Was mich auch verblüfft, ist, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass mir wirklich vorgekommen ist: Hätten wir das nicht im Ausschuss angesprochen, wäre euch vielleicht gar nicht aufgefallen, was da passieren soll. (Beifall bei den NEOS.) Das ist wirklich brutal. Das ist wirklich brutal, was da abgeht. Da wurdet ihr wieder über den Tisch gezogen. Das ist heute, glaube ich, das zehnte Mal, dass euch hier jemand sachlich fundiert erklärt, warum ihr über den Tisch gezogen wurdet. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, also die gesamte Opposition, geben euch heute die letzte Chance, dieses Unheil vom Wettbewerb und vom Verbraucherschutz abzuwenden. Ich bringe deshalb folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (450 d.B.) TOP 36
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Ziffer 6 lautet:
„6. In § 3 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „angeführte Verordnung“ durch den Ausdruck „angeführten Verordnungen“ ersetzt.“
2. Artikel 3 Ziffer 1 lautet:
„1. In § 2 Abs. 1 Z 10 wird die Wendung „(Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG), BGBl. I Nr. 148/2006“ durch die Wendung „(Verbraucherbehördenkooperationsgesetz) BGBl. I Nr. xx/202y“ ersetzt.“
3. Artikel 3 Ziffer 2 lautet:
„2. Dem § 21 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 2 Abs. 1 Z 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/202y tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft““
4. Artikel 3 Ziffern 3 und 4 entfallen.
*****
Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
19.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (450 d.B.) TOP 36
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Ziffer 6 lautet:
„6. In § 3 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „angeführte Verordnung“ durch den Ausdruck „angeführten Verordnungen“ ersetzt."
2. Artikel 3 Ziffer 1 lautet:
„1. In § 2 Abs. 1 Z 10 wird die Wendung „(Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG), BGBl. I Nr. 148/2006“ durch die Wendung „(Verbraucherbehördenkooperationsgesetz) BGBl. I Nr. xx/202y" ersetzt."
3. Artikel 3 Ziffer 2 lautet:
"2. Dem § 21 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 2 Abs. 1 Z 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/202y tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft“"
4. Artikel 3 Ziffern 3 und 4 entfallen.
Begründung
Bereits im Begutachtungsverfahren zur Regierungsvorlage wurde in mehreren Stellungnahmen Bedenken betreffend die beabsichtigte Benennung der Bundesministerin beziehungsweise des Bundesministers für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) als zuständige Behörde in § 3 Abs. 1 Z. 3 anstelle der bisher zuständigen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erhoben. Darauf wird auch in mehreren Passagen der Erläuterungen zur Regierungsvorlage Bezug genommen.
In der 13-jährigen Anwendungspraxis hat sich gezeigt, dass die Bundeswettbewerbsbehörde neben dem Bundeskartellanwalt die einzige zuständige Behörde im Sinne des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes war, bei der es zu einem laufenden Anfall an Informations- und Durchsetzungsersuchen sowie von Warnmeldungen gekommen ist. Es konnte über die Jahre eine umfangreiche fachliche Expertise sowie ein entsprechender praktischer Erfahrungsschatz im Vollzug aufgebaut werden. Dabei kam der Bundeswettbewerbsbehörde sicherlich zugute, dass sie aus ihrem kartellrechtlichen Kernbereich mit dem Führen von Ermittlungen, Parteienverhandlungen und Gerichtsverfahren sowie der internationalen Behördenkooperation bestens vertraut ist und beim Vollzug ihrer Aufgaben weisungsfrei und unabhängig ist.
Die nunmehrige Benennung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesens anstelle der Bundes-Wettbewerbsbehörde als zuständige Behörde in § 3 Abs. 1 Z. 3 löst die schwerwiegenden Bedenken im Begutachtungsverfahren nicht, da es sich um eine dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgeordnete Behörde handelt, die der Bundesministerin fachlich weisungsgebunden ist. Somit würde keine Verbesserung hinsichtlich der problematischen Konstellation eintreten. Im Gegenteil, durch diese Zuständigkeitsverschiebung sind klassische Ziel- und Interessenkonflikte zu befürchten.
Durch diese hier vorgeschlagene Änderung wird sichergestellt, dass die unabhängige und weisungsfreie Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) weiterhin zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 bleibt und nicht durch eine weisungsabhängige und von der Sachmaterie weit entfernte nachgeordnete Dienststelle des Bundesministers beziehungsweise der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ersetzt wird. Schließlich wurde der bisher zuständige Bundeskartellanwalt ebenfalls nicht als zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 ersetzt.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte schön, Frau Magistra.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Also das, was meine Vorredner da teilweise unter einer Festlegung von Behördenzuständigkeiten verstehen beziehungsweise welche Schlüsse sie daraus ziehen, ist schon – wie soll man sagen? – sehr abenteuerlich. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Kommen wir wieder auf den Boden der Tatsachen zurück!
Gerade in einer Freihandelsunion ist es wichtig, dass Konsumenten ihr Recht überall durchsetzen können. Um das zu ermöglichen, hat die EU die sogenannte Verbraucherbehördenkooperationsverordnung erlassen. (Abg. Rauch: Haben Sie den Text sinnerfassend gelesen?) Diese soll die rasche Abstellung von grenzüberschreitenden Verstößen gegen EU-Verbraucherrecht ermöglichen. Die Verordnung gilt in den einzelnen Mitgliedstaaten unmittelbar, es ist aber notwendig, eine zusätzliche nationale Durchführungsgesetzgebung zu veranlassen, und deswegen stehen wir hier und diskutieren wir heute hier im Hohen Haus.
Es soll die Zusammenarbeit der Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten geregelt und gestärkt werden. In dieser Verordnung sind ganz klare Kriterien definiert, die eine Behörde erfüllen muss, um für diese Aufgaben in Frage zu kommen.
Sehr geehrter Herr Kollege Eypeltauer, zu Ihrer diesbezüglichen Äußerung: Wenn man etwas nicht versteht, ist es deswegen nicht gleich absurd, so wie Sie das nennen. Man könnte sich theoretisch auch erkundigen. (Abg. Shetty: So peinlich! – Weiterer Zwischenruf bei den NEOS.) Wenn Sie das getan hätten, dann wüssten Sie, dass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die notwendigen Kriterien ganz klar erfüllt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rauch. – Abg. Belakowitsch: Wer hat Ihnen die Rede geschrieben?)
Ich möchte schon wissen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom BEV, also vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, dazu kommen, von Ihnen wie folgt dargestellt zu werden – ich zitiere –: eine faktisch völlig inkompetente Behörde, die keine Expertise im Bereich Verbraucherschutz hat. (Abg. Eypeltauer: Für diese Aufgabe!) – Das BEV weist sehr wohl eine hohe Kompetenz im Bereich des Verbraucherschutzes auf. Außerdem erfüllt es auch jetzt schon solche Aufgaben, nämlich Aufgaben, die einen fairen Wettbewerb in der Wirtschaft zum Ziel haben, und auch Aufgaben, die die Wahrung von Verbraucherschutz und Konsumenteninteressen betreffen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Zu diesen Aufgaben sollen jetzt eben noch weitere hinzukommen. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Preisauszeichnung, irreführende Werbung, worin auch eine falsche Kennzeichnung inkludiert ist, sowie die Bekämpfung von Geoblocking.
Es geht da außerdem nicht um den Vollzug von Kartellrecht (Abg. Eypeltauer: Das sagt auch niemand!), sondern es geht um den Vollzug von unterschiedlichen Verbraucherrechtsmaterien. Darum können diese Aufgaben vom BEV genauso erfüllt werden wie von der BWB. Außerdem kann sich die Bundeswettbewerbsbehörde ohne diese zusätzlichen Aufgaben viel besser auf ihre Kerngebiete konzentrieren.
Zum Dritten: Abschließend möchte ich schon festhalten, dass ich zu allen mit dieser Materie betrauten Behörden und ihren Mitarbeitern vollstes Vertrauen habe (Abg. Rauch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!) und ich mir sicher bin, dass auch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die ihm übertragenen Aufgaben bestens erfüllen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Christian Drobits. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesminister! Wie wichtig der Verbraucherschutz über die Grenzen der Europäischen Union hinweg ist, haben wir heute schon gehört. Ich finde, das ist eine wichtige Aufwertung der Tätigkeit.
Das, was in Österreich passiert, ist keine Aufwertung des Konsumentenschutzes. Herr Kollege Weidinger, ich bin jetzt seit über einem Jahr im Konsumentenschutzausschuss, ich habe seitens Ihrer Partei keine Anträge, aber in gewissen Bereichen Verzögerungen erlebt. Dieser Punkt wäre auch nicht auf der heutigen Tagesordnung, wenn wir nicht eine Sonderausschusssitzung begehrt hätten. Also das stimmt alles nicht. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass genau in diesem Bereich etwas passiert, was nicht passieren soll: Da passiert Machtmissbrauch.
Das BEV, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, ist eine gute Stelle im Bereich der Geodynamik, des Vermessungswesens, der Verkehrslenkung, im Bereich Raum, Landschaft und so weiter, aber mit Verbraucherschutz hat das nichts zu tun.
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist hingegen seit 2002 mit fachlicher Kompetenz ausgestattet, sie ist genau jene Organisation und Behörde, die gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht und deshalb auch im Verbraucherschutz sehr, sehr wichtig ist. Mir kann bis heute keiner erklären, warum diese Behörde nun nicht mehr in diesem Gesetzestext steht. Ich kann nur vermuten, und die eine Vermutung ist: Die Bundeswettbewerbsbehörde hat eine Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzestext abgegeben, und in dieser Stellungnahme steht drinnen, dass das neu zuständige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nicht als Verbraucherschutzbehörde zuständig sein darf, genauso wie es der VKI gesagt hat und genauso wie es die Rechtsanwaltskammer gesagt hat. Ich hoffe nicht, Herr Bundesminister, dass der VKI die nächste Stelle ist, die ausscheidet. Ich denke, es ist ganz wichtig, das zu erwähnen, aber ich hoffe, dass das nicht der Grund ist.
Der zweite Grund: Die haben eine Kontrolltätigkeit ausgeübt, die sie weisungsfrei gemacht haben. Wenn das der Grund ist, nämlich dass sie aufgrund ihrer Weisungsfreiheit nunmehr nicht mehr zuständig sind und wir dadurch die fachliche Kompetenz verlieren, ist das, glaube ich, eine Verhöhnung aller Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Eypeltauer.)
Herr Bundesminister, bei aller Wertschätzung: Sie sagen, der Konsumentenschutz wird nächstes Jahr ausgebaut. Ich glaube, Sie fahren mit Vollgas und angezogener Handbremse. Die Bremse ziehen Sie nicht selber an, die wird Ihnen angezogen. Ich meine, dieses heutige Beispiel zeigt bereits, dass Sie wirklich nicht in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen.
Mir fällt da nur Horaz ein – Sie sind zwar nicht Kollege Blümel, der sich in diesen Bereichen wahrscheinlich besser auskennt –, Horaz sagt: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“. – Das heißt nicht, dass das BEV jetzt schlecht wäre, aber im Endeffekt ist es die falsche Behörde am falschen Platz. Das ist nicht unsere Intention und das werden wir auch nicht mittragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
19.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Das ist das Stichwort: die falsche Behörde am falschen Ort, oder wie man das nennen soll, Herr Bundesminister, denn was haben Sie gemacht oder was machen die beiden Regierungsparteien, einer gehören Sie an, im Endeffekt? (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) – Sie nehmen einer weisungsfreien Behörde die Weisungsfreiheit und stellen Sie unter Kuratel eines Ministeriums, in dem die Beamten, die Mitarbeiter weisungsgebunden sind.
Da machen Sie eigentlich den Bock zum Gärtner. Sie machen den Bock zum Gärtner, der diese Behörde dann auch entsprechend kontrolliert und auch eingreifen kann. Der Qualitätsverlust in diesem Bereich ist das Entscheidende – Sie reden ja nach mir, Herr Bundesminister –, dieser Qualitätsverlust, den Sie in diese Behörde miteinbauen, bedeutet einen nachhaltigen Schaden für den Konsumentenschutz.
Liebe Kollegen von den Grünen, wo ist Ihre Ideologie, wo ist Ihr Innigstes, was Sie, Ihre Vorgänger hier im Parlament, vor Jahren noch hatten? Sie schauen alle auf Ihre Handys und in die Akten, das ist alles recht und schön, aber Sie haben das Nötige verloren, um den Konsumenten, den Sie immer geschützt haben wollten, jetzt auch noch weiter zu schützen. Das haben Sie aufgegeben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade einen aktuellen Pressetext, von heute, vom Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde Theodor Thanner vor mir liegen. Er schreibt, dass es in vier Unternehmen, die er vom Jahr 2002 bis ins Jahr 2017 geprüft hat, illegale Preisabsprachen gegeben hat, werte Kolleginnen und Kollegen. Dafür war es nötig, weisungsfrei zu sein, und Sie nehmen dieser Behörde mit diesem Schritt genau diese Weisungsfreiheit. Das ist verwerflich und schädlich, was Sie hier machen! (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Zum Schluss muss immer die Frage stehen: Wem nutzt das? Wem nutzt dieser Akt etwas? – Dem Konsumenten sicher nicht, ich glaube, den Grünen auch wenig. Die Oppositionsparteien werden nicht mitstimmen, dann muss ich in den Sektor der ÖVP schauen, denn das ist die einzige Partei, die Spenderpartei, die wir hier in Österreich haben, der das nutzt. Das ist das Verwerfliche, das Sie machen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Anschober zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Eypeltauer – er war gerade noch hier; ah, dort drüben ist er –, Kollege Vogl, Kollege Drobits, ich schätze euch aus vielen Debatten heraus und ich verstehe schon, dass Kritik geübt wird an diesem einen Punkt.
Das eine, was uns grundsätzlich eint, ist die Tatsache, dass wir eine große Wertschätzung der Bundeswettbewerbsbehörde haben – das habt ihr ja aus meiner persönlichen
Sicht richtig formuliert –, die hat immer eine sehr, sehr gute, korrekte und offensive Arbeit gemacht, überhaupt keine Frage. Beginnen wir aber doch zunächst einmal beim Ganzen.
Worum geht es bei diesem Gesetz? – Es ist eine ganz wichtige Weiterentwicklung, sozusagen der Lückenschluss der österreichischen Konsumentenschutzpolitik hin zum europäischen Netzwerk des Verbraucherschutzes. (Abg. Rauch: Herr Minister, sperren Sie die Schulen auf! – Heiterkeit bei der FPÖ.) – Bitte? (Rufe bei der FPÖ: Sperren Sie die Schulen auf!) – Okay, ich weiß ja nicht, was jetzt der Hintergrund dieses Zwischenrufs ist. Da bin ich jetzt ein bisschen überfordert, dem kann ich jetzt intellektuell nicht so ganz folgen, habe ich den Eindruck (Abg. Belakowitsch: Oje!); oder aus einem sonstigen Grund, ich weiß es nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Applaus bei der ÖVP, wenn Sie sagen, ...!)
Kommen wir zurück zu dem Gesetz, das ja der Opposition offensichtlich sehr wichtig ist, deswegen wollen wir ernst bleiben und eine sachliche, ernsthafte Debatte führen.
Wir haben eine Globalisierung der Wirtschaft, wir haben in verschiedenen Betrugsbereichen absolut eine Internationalisierung, und deswegen brauchen wir auch die Weiterentwicklung des Konsumentenschutzes über die nationale Ebene hinausgehend hin in Richtung einer europäischen Kooperation – das, was wir jetzt mit diesem Schritt haben. Das ist ein Schritt, der drei Jahre hindurch verhandelt wurde, der drei Jahre nicht umgesetzt wurde. Ich frage und wundere mich schon, wie selbstbewusst die Kollegen der FPÖ heute hier sitzen, denn sie haben ja selbst viel zu lange verhindert, dass in diesem Bereich etwas weitergeht.
Sie haben in Ihrer Zuständigkeit in der damaligen Bundesregierung dieses Gesetz fertig vorliegen gehabt (Abg. Rauch: Die Wettbewerbsbehörde ...!), nichts ist weitergegangen. Ich sage Ihnen: Jeder einzelne Monat ohne entsprechende Kooperation mit dem europaweiten Netzwerk ist ein verlorener Monat. So schaut es aus! Genau dieses Vorgehen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), genau dieses Gesetz wird den österreichischen Verbraucherschutz ganz massiv stärken. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Jeder, der sich mit dem Gesetz auch nur ein bisschen auseinandersetzt, reduziert die Debatte nicht auf das eine Stück, nämlich auf die Frage (Zwischenruf des Abg. Deimek): Bundeswettbewerbsbehörde oder Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen?, denn das reduziert die Thematik auf einen viel zu kleinen, engen Punkt. (Abg. Deimek: Sie verlängern die Debatte ...!)
Wir haben sieben zuständige Behörden beziehungsweise Ressorts, die Amtshilfe leisten, die eine Zuständigkeit haben. Mein Haus – da habe ich großes Vertrauen – hat die gesamte Logistik – Entschuldigung! –, die gesamte Legistik über (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) und ist die zentrale Verbindungsstelle in diesem Zusammenhang, hat also den Lead. Alle sieben nominieren Ämter, die für diesen Vollzugsbereich zuständig sind (Zwischenruf des Abg. Deimek), und das Wirtschaftsministerium hat dieses Bundesamt nominiert – ja, so ist das.
Man kann jetzt mit zweierlei Vorgehensweisen reagieren: entweder mit einem Misstrauensvorschuss, den Sie offensichtlich realisieren, oder mit einem Vertrauensvorschuss. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Deimek.) Ich habe schon im Ausschuss gesagt, ich denke, da wird eine gute Kontrolle seitens der Opposition kommen, es wird genau das kontrolliert, was ihr jetzt kritisiert, nämlich ob es zu Weisungen kommt oder nicht.
Ich bin davon überzeugt, dass bei einer guten Kontrolle das gut zusammenpasst, dass das gut funktionieren kann und dass wir uns in diesem Sinne weiterentwickeln.
Ich denke auf jeden Fall, dass es Sinn macht, den Fortschritt des gesamten Gesetzes, des gesamten Vorgangs zu sehen. Wir wissen, dass wir damit die Rechtsdurchsetzung in Gang bringen, und zwar durch die Verbandsklagen und damit durch den VKI.
Mein bisheriger Eindruck ist, dass zumindest zum Verein für Konsumenteninformation alle Fraktionen wirklich Vertrauen haben, und dieser VKI wird eben die Verbandsklagen durchführen können.
Das heißt, in Summe – und ich glaube, das gesteht ihr mir ja auch zu – bringt das Gesetz einen Fortschritt. Ihr kritisiert einen Teilaspekt, darüber kann man reden, das gestehe ich zu, aber das Gesamtwerk, das hier zur Abstimmung vorliegt, ist ein Schritt nach vorne, nämlich in Richtung europäische Integration und europäische Netzwerke. Ich danke für eine möglichst breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
20.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Bevor wir abstimmen, stelle ich wieder die Frage an die Klubs, ob eine Unterbrechung gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 409 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Eypeltauer, Ing. Vogl, Wurm, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Eypeltauer, Ing. Vogl, Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (411 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle) (418 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 37. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.02
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz: In dieser Novelle sind ein paar Themen enthalten, die wir durchaus unterstützen würden: dass die Kommandofahrzeuge der Feuerwehr ein Blaulicht haben, ist eine Selbstverständlichkeit; dass sich die Kühl-Lkws an Stromterminals anhängen sollen, unterstützen wir ebenfalls. Wir sind aber dagegen, dass man die Tonnenbeschränkung bei Holz erhöht: 44 Tonnen bei Holztransporten wollen wir nicht akzeptieren, das halten unsere Straßen nicht aus, und die Bürgermeister haben auch kein Geld. Daher werden wir die Novelle ablehnen.
Ich sage auch noch etwas zum nächsten Tagesordnungspunkt: Es geht um die Frage, ob wir die Fahrradverkehrsinfrastruktur stärken wollen. – Wir werden sowohl dem Ausschussantrag als auch dem Antrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG die Zustimmung erteilen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
20.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Kollege Stöger möchte nicht 44 Tonnen auf den Straßen haben. – Unsere Straßen halten das schon aus! Es ist auch ganz wichtig für die Waldwirtschaft, dass Hackschnitzel jetzt aus dem Wald abtransportiert werden dürfen und nicht mehrere Wege anfallen – also dass nicht zunächst einmal geschlägert wird, dann zur Verarbeitung weitergereicht und es dann wieder auf den Transporter kommt. Jetzt wird das ein Weg, und das ist aus unserer Sicht schon eine richtige Sache. (Beifall bei der ÖVP.)
Kollege Stöger hat auch die Kommandofahrzeuge erwähnt: In Zukunft werden auch die Feuerwehrverbände und die Fernmeldebehörden mit Blaulicht fahren dürfen.
Weiters dürfen Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 10 km/h in Zukunft auch ohne Lenkerplatz betrieben werden.
Für mich persönlich ist auch ganz wichtig, dass jetzt Ladegut von Lkws, das gekühlt werden muss, auf den Raststationen unter Verwendung von vorhandenen Stromterminals gekühlt werden muss, aber nur dann – und das ist im Gesetz jetzt richtig klargestellt –, wenn diese vor Ort auch vorhanden, gesichert und frei sind. Das ist mir als Wirtschaftstreibender sehr wichtig, und da haben wir als Regierung auch noch die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Terminals flächendeckend ausgebaut werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Guten Abend, Frau Bundesministerin – wir sehen uns jetzt ja nahezu täglich! Ich möchte Ihnen zu dieser Vorlage ganz herzlich gratulieren, weil sie eine historische Vorlage ist: Es ist die erste Vorlage, die Sie nach nahezu einem Jahr zustande gebracht haben. Zurückgreifen konnten Sie dafür ja auf eine Initiative der FPÖ, und wenn Sie auch in Zukunft Hilfe brauchen, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Nur noch einen Tipp: Jetzt sollten Sie einmal nicht an irgendwelche Regierungsvorlagen denken, sondern sich einmal Gedanken darüber machen, was Sie nächstes Jahr im
Straßenbereich an Baumaßnahmen umsetzen wollen, denn dieses Jahr ist bald zu Ende. Vielleicht gibt es ja doch bald einmal auch einen Bundesstraßenausbauplan.
Zurück zum Thema 39. KFG-Novelle, die zwei wesentliche Dinge beinhaltet – die Kollegin hat es gerade eben schon gesagt –: auf der einen Seite die Ausweitung der 44-Tonnen-Regelung nicht nur für Rundholztransporte (Abg. Kirchbaumer: Nein! Nein!), sondern auch für Fahrzeuge, die Holz befördern, das bereits im Wald verarbeitet wird. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Käferholzproblematik natürlich eine wichtige Maßnahme und ein Eingehen auf die derzeitige Situation.
Der zweite wesentliche Punkt ist – das ist auch schon erwähnt worden – die Änderung der Regelung in Sachen Blaulicht im Hinblick auf die Feuerwehr. Es wird in Zukunft so sein, dass für Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge das Blaulicht nicht extra beantragt werden muss und somit Wege und Zeit gespart werden können. Also ich denke, dass auch das eine vernünftige und sinnvolle Regelung ist, die wir mit unserem Antrag jetzt Gott sei Dank durchgebracht haben.
Ich möchte abschließend die Gelegenheit nutzen, mich gerade jetzt, in so schwierigen Zeiten wie diesen, bei den zahlreichen Freiwilligen in Österreich für deren Einsatz zu bedanken. Dieser Einsatz ist nicht selbstverständlich, daher freue ich mich umso mehr darüber, dass wir als Parlament heute zumindest eine kleine Erleichterung für die Feuerwehren zuwege bringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Mit dieser Kraftfahrgesetz-Novelle können wir wichtige, zeitgemäße, notwendige Adaptierungen präsentieren, die heute beschlossen werden.
Ganz kurz zu den Ausführungen von Abgeordnetem Stöger: Die Äußerung über die Transporte ist nicht ganz korrekt gewesen. Es geht nicht um eine Erhöhung der Tonnage der Rundholztransporte, die es jetzt schon gibt, sondern es geht um nichts anderes als darum, dass Rundholz, das aus dem Wald transportiert wird, in Zukunft mit Fug und Recht auch in Form von Hackschnitzeln abtransportiert werden kann – Hackschnitzel, die wir auch für die Energiewende brauchen. Es geht da nicht um eine Erhöhung des Tonnagelimits.
Der zweite Punkt – ich glaube, ein ganz wichtiger Punkt, es wurde sehr viel darüber diskutiert – betrifft die Feuerwehren. Ich glaube, es ist ein ganz wichtiger Schritt, dort zu entbürokratisieren, damit die Mannschafts- und Kommandofahrzeuge der Feuerwehren – in ganz Österreich gibt es über 4 800 Feuerwehren mit über 255 000 Aktiven – ganz ohne damit verbundene Bürokratie das Blaulicht führen können.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass Fahrzeuge bis 10 km/h auch ohne Lenkerplatz per Fernsteuerung in Betrieb gesetzt werden können. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt für das Thema Weiterentwicklung des autonomen Fahrens.
Es wurde auch schon erwähnt – ein ebenso wichtiger Punkt –, dass bei vorhandenen Stromterminals auf Rastplätzen diese auch dementsprechend verwendet werden sollen. Wir können somit sagen: auch auf Rastplätzen mehr Elektromobilität und weniger Einsatz von Verbrennungsmotoren – ein ganz wichtiger Punkt.
Und noch ein wichtiger Punkt ist, dass die Verwendung von Laser- und Radarblockern in Zukunft auch ein Straftatbestand sein sollte.
Es gibt noch weitere kleinere Adaptierungen und Änderungen, weshalb ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Johann Weber, Hermann Weratschnig, Kolleginnen und Kollegen zu Tagesordnungspunkt 37: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (411 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle) (418 der Beilagen), einbringe, in dem der Nationalrat aufgefordert wird, in zweiter Lesung zu beschließen, den im Titel bezeichneten Gesetzentwurf zu ändern.
Die Verteilung des Antrages ist bereits erfolgt.
Kurz: Um welche Inhalte geht es hier? – Es geht vor allem um den Bereich Ausnahme der Fahrtunterbrechung bei Transportbeton, es geht um das Thema Fahrschulen und Außenkurse, insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen Lehranstalten, und es geht um Adaptierungen und Änderungen hinsichtlich des Mitführens des Nachweises, wenn es um die Ausnahme zur Eingabe bestimmter Daten geht, beim Fahrerwechsel, auch insbesondere bei Omnibussen.
Das ist der Abänderungsantrag, der eingebracht wurde. Ich erhoffe mir eine breite Unterstützung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
20.10
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ing. Johann Weber, Hermann Weratschnig
Kolleginnen und Kollegen
zu Tagesordnungspunkt 37.), Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (411 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle) (418 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 7 werden folgende Z 7a bis 7e eingefügt:
„7a. In § 24 Abs. 2a Z 1 wird nach dem Ausdruck ‚28 Tage,‘ die Wortfolge ‚ab 1. Jänner 2025 der vergangenen 56 Tage,‘ eingefügt.
7b. § 24 Abs. 2a Z 2 entfällt.
7c. § 24 Abs. 2a Z 3 lautet:
‚3. bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von der Verpflichtung zur manuellen Eingabe gemäß Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014, wenn ein Fahrerwechsel erfolgt.‘
7d. In § 24 Abs. 2b Z 3 wird der Ausdruck ‚, und‘ am Ende der lit. c durch einen Strichpunkt ersetzt.
7e. In § 24 Abs. 2b Z 3 wird der Punkt am Ende der lit. d durch einen Strichpunkt ersetzt und es wird folgende lit. e angefügt:
‚e) Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden.‘“
2. Z 37 entfällt und die Z 38 bis 45 werden als Z 37 bis 44 bezeichnet.
3. Z 41 (neu) lautet:
„41. Dem § 135 wird folgender Abs. 39 angefügt:
‚(39) Für das In- und Außerkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx gilt Folgendes:
1. § 2 Z 45 lit. b, § 4 Abs. 7a, § 6 Abs. 5, § 11 Abs. 6 und 9, § 20 Abs. 1 Z 4 lit. d und k, § 24 Abs. 2a Z 1 und 3, Abs. 2b Z 3 und Abs. 4, § 27 Abs. 2, § 30 Abs. 5, § 31 Abs. 8, § 40 Abs. 1, § 48 Abs. 1a, § 49 Abs. 4 letzter Satz, § 49 Abs. 5b, § 53, § 54 Abs. 1, § 82 Abs. 4a, § 96 Abs. 1, § 97 Abs. 3, § 98a Abs. 3 und 4, § 99 Abs. 6, § 102 Abs. 3 und 4, § 102c, § 109 Abs. 1 lit. g und h, § 112 Abs. 1 und 3, § 114 Abs. 1a und 3, § 116 Abs. 5, § 122 Abs. 7, § 134 Abs. 8, § 134a Abs. 2 und 3 und § 136 Abs. 3b jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft; zugleich treten § 102 Abs. 12 lit. e und § 136 Abs. 3a außer Kraft;
2. § 102 Abs. 1a und § 102a Abs. 4 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft; zugleich tritt § 24 Abs. 2a Z 2 außer Kraft;
3. § 49 Abs. 4 fünfter Satz, § 57c Abs. 4b und 4d jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx treten mit 12. April 2021 in Kraft.‘“
Begründung
Zu Z 1 (Z 7a bis 7e betreffend § 24 Abs. 2a und 2b):
Z 7a (§ 24 Abs. 2a Z 1):
Es wird lediglich die sich aus der Verordnung (EU) 2020/1054 ergebende Änderung ergänzt, wonach ab 1.1.2025 die Nachweise der vergangenen 56 Tage mitzuführen sind.
Zu Z 7b (§ 24 Abs. 2a Z 2):
Die bisherige Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung der Schaublätter kann entfallen, da in diesem Bereich ohnedies keine Fahrzeuge mit Kontrollgeräten mit Schaublättern mehr eingesetzt werden.
Zu Z 7c (§ 24 Abs. 2a Z 3):
Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Eingabe bestimmter Daten bei Fahrerwechsel wird bis 31.12.2024 verlängert. Weiters wird der Verweis auf § 102a durch einen Verweis auf Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ersetzt.
Zu Z 7d (§ 24 Abs. 2b Z 3 lit. c):
Dabei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung.
Zu Z 7e (§ 24 Abs. 2b Z 3 lit. d und e):
Durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/1054 wurde Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geändert und eine weitere Ausnahmemöglichkeit geschaffen. So können die Mitgliedstaaten nunmehr auch Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausnehmen.
Diese Fahrzeuge werden hiermit in § 24 Abs. 2b Z 3 lit. e aufgenommen und sind somit von den Fahrtunterbrechungen gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 freigestellt.
Zu Z 2 (Z 37 betreffend § 119 Abs. 2):
Mit der 36. KFG-Novelle wurde mit der Möglichkeit, mehrere Standorte einer Fahrschule zu begründen, die Bestimmung über Fahrschulaußenkurse gestrichen. Durch die 39. KFG-
Novelle sollte auch die Möglichkeit der Bewilligung eines Außenkurses für land- und forstwirtschaftliche Lehr- oder Versuchsanstalten entfallen. Die Intention war eine Rechtsbereinigung, da davon ausgegangen wurde, dass die Bestimmung nicht mehr zur Anwendung gelangt.
Jedoch wurde im Rahmen der Beratungen festgestellt, dass teilweise noch Außenkurse in land- und forstwirtschaftlichen Lehr- oder Versuchsanstalten abgehalten werden und der Wegfall dieser Möglichkeit mit einem erheblichen organisatorischen und auch finanziellen Aufwand für die land- und forstwirtschaftlichen Lehr- oder Versuchsanstalten verbunden wäre.
Daher soll es für land- und forstwirtschaftliche Lehr- oder Versuchsanstalten weiterhin ermöglicht werden, Fahrkurse außerhalb des Sitzes der Anstalt in anderen Lehr- oder Versuchsanstalten für die Schüler dieser Anstalt abzuhalten.
Durch den Entfall der Z 37 werden die nachfolgenden Z 38 bis 45 nunmehr als Z 37 bis 44 bezeichnet.
Zu Z 3 (Z 41 betreffend § 135 Abs. 39):
Die Änderungen der Z 7a bis 7e und der Entfall der Z 37 werden auch in den In- bzw. Außerkrafttretensbestimmungen berücksichtigt.
Die Änderungen in § 24 Abs. 2a Z 1 und 3 und in Abs. 2b können mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft treten. § 24 Abs. 2a Z 2 tritt mit 1. Jänner 2021 außer Kraft.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, außerdem ausreichend unterstützt, wurde wie erwähnt verteilt und steht mit in Verhandlung.
Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verkehrsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 758/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Fahrradinfrastruktur als Konjunkturmotor (419 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Unter Tagesordnungspunkt 38 diskutieren wir die Wichtigkeit des Ausbaues der Fahrradinfrastruktur. Hier muss man einmal grundsätzlich festhalten: Damit Mobilität generell gelingt, braucht es eine funktionierende Infrastruktur, die alltagstauglich, praxisgerecht und eben intakt und auch sicher ist.
Den Anstoß für den nun vorliegenden Antrag gab ein Entschließungsantrag von den NEOS, in dem es um den Ausbau der Radnetzinfrastruktur ging und der im Juli dieses
Jahres eingebracht wurde. Die positive Nachricht dazu ist, dass zeitgleich vonseiten der Bundesregierung die Bundesfördermittel in diesem Bereich über den Klimaaktiv-Fonds von 4 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro verzehnfacht wurden – verzehnfacht! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Diese Verzehnfachung allein unterstreicht schon, wie wichtig der Bundesregierung und uns allen das Vorantreiben des Ausbaus der Radwege – oder Radstraßen, wie Herr Dr. Margreiter sagt – und auch der Radschnellstraßen ist.
Was ist das große Ziel dieser Initiative? – Das Ziel ist, den Anteil des Radverkehrs von derzeit 7 Prozent innerhalb von fünf Jahren auf 13 Prozent zu erhöhen. Es ist wichtig, mit diesen neuen Mitteln, mit den neuen Akzenten und der neuen Zielsetzung – das ist auch Ziel dieses Antrages –, den Masterplan Radfahren zu aktualisieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wer sind die Umsetzer dieser Infrastrukturprojekte? – Das sind meistens die Gemeinden in Zusammenspiel mit den Bundesländern. Da gibt es vonseiten des Klimafonds 40 bis 50 Prozent Förderung, und auch die Länder, alle acht Flächenländer, unterstützen diesen Radwegeausbau. Die Restmittel werden – mit einem Anteil, der zwischen 11 und 70 Prozent liegt – von allen Bundesländern kofinanziert. Für die Gemeinden des ländlichen Raums gibt es noch Mittel aus dem Bereich Eler – Entwicklung für den ländlichen Raum –, für die Restfinanzierung gibt es für die Gemeinden aber natürlich auch das KIP, das hier schon oft genannt wurde. Somit ist es möglich, Finanzierungsmittel in Höhe von bis zu 100 Prozent zu erhalten, sodass die Gemeinden das auch umsetzen können.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich danke. Ich ersuche Sie, auch mitzunehmen, dass die Förderkriterien so angepasst werden, dass sie eben auch für den ländlichen Raum passen. Wir haben da eine Hürde mit diesen Wirkungsabschätzungen, es sind 2 000 Fahrten notwendig. Sogar im Zentralraum Graz ist es da und dort nicht möglich, das zu erreichen.
Mein Resümee zu diesem Antrag ist eigentlich ähnlich wie das gestern, als ich über die thermische Sanierung gesprochen habe. Gestern sagte ich: Wer dort investiert, hilft doppelt. Heute sage ich: Wer da investiert, hilft dreifach – dem Klima, weil man dann vom Pkw auf den Radverkehr umsteigen kann, der regionalen Wirtschaft, die diese Projekte mit ihren Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern vor Ort umsetzt, und die dritte Sache, warum es gut ist, da zu investieren, ist die Sicherheit. Das sage ich auch aus persönlicher Erfahrung, denn ich bin jahrelang selbst im Alltag Rad gefahren und auch als Vater von Kindern hat man etwas Angst und Sorge; meine älteste Tochter hat nun den Radführerschein gemacht (Beifall des Abg. Haubner) und dreht jetzt allein ihre Runden.
Wir haben im Jahr 2019 leider 32 Tote im Radverkehr zu beklagen gehabt. Mit gut ausgebauten Radwegen tragen wir aktiv dazu bei, auch das zu reduzieren. Deshalb: Eine Investition in den Radwegeausbau ist gut für das Klima, gut für die Wirtschaft und gut für die Sicherheit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
20.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie sind alle noch wach. Vielen Dank an Kollegen Margreiter, der den Antrag ursprünglich im Ausschuss eingebracht hat und uns die Möglichkeit gibt, wieder einmal über den Radverkehr sprechen zu können.
Das Fahrrad ist das Verkehrsmittel mit dem bei Weitem größten Potenzial, das wir noch haben, wenn wir daran denken, dass fast zwei Drittel aller Autofahrten kürzer als 10 Kilometer sind. Das ist eine Distanz, die locker mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann. Warum fahren all diese Menschen oder ein Großteil dieser Menschen nicht mit dem Fahrrad, sondern mit dem Auto? – Weil sie Angst haben, weil es gefährlich ist, weil es keine sicheren Radwege gibt und weil Menschen gezwungen wären, auf gefährlichen Straßen ihr Leben und auch das ihrer Kinder zu riskieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Wenn wir wollen, dass mehr Menschen mit dem Rad fahren, dann müssen wir Radfahren sicherer machen. Radfahren darf keine Mutprobe sein. Was brauchen wir dazu? – Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Wir brauchen eine bessere Fahrradinfrastruktur, wir brauchen bessere und sicherere Radwege – keine Straße, die irgendwie angepinselt ist, sondern wirklich sichere, baulich abgetrennte Radwege –, wir brauchen Brücken für RadfahrerInnen und FußgängerInnen, wir brauchen bessere Gesetze, die Radfahrer schützen und sie nicht schikanieren, und wir brauchen politischen Willen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Für den Bau der Radinfrastruktur haben wir nicht, wie es von Kollegen Margreiter gefordert wurde, eine Verdoppelung des Budgets, sondern eine Verzehnfachung auf 40 Millionen Euro erreicht (Zwischenruf des Abg. Deimek); das wird auch nächstes Jahr weitergeführt.
Es wurde schon angesprochen: Ich glaube, es ist auch bei vielen Bürgermeistern – ich glaube, das brauche ich nicht zu gendern, ich weiß nicht, ob wir eine Bürgermeisterin hier haben (O-ja-Rufe bei der ÖVP – Abg. Baumgartner hebt die Hand), ah, super, sehr gut, danke schön –, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern noch nicht wirklich angekommen, dass es durch das kommunale Investitionsprogramm die Möglichkeit gibt, eine Fahrradstraße mit bis zu 100 Prozent vom Bund fördern zu lassen. Wir haben durch das Bundesministerium für Klimaschutz eine Förderung von 30 bis 50 Prozent und durch das kommunale Investitionsprogramm eine Förderung von 50 Prozent. Das gab es noch nie, das ist eine einmalige Gelegenheit, und ich kann nur alle Gemeindevertreter hier in diesem Hohen Haus auffordern, das auch in ihrer Gemeinde umzusetzen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir brauchen – wie ich angesprochen habe – bessere Gesetze, um Radfahrende zu schützen. Ich denke da zum Beispiel an einen gesetzlichen Mindestüberholabstand, wenn Autos Radfahrende überholen. Jeder, der schon einmal mit dem Rennrad auf einer Bundesstraße gefahren ist und von einem Lkw mit 80 km/h überholt wurde, weiß, wovon ich rede. Wir haben das in Österreich nicht, in Deutschland wurde das schon umgesetzt.
Und wir müssen uns auch die Strafen beim Radfahren anschauen, damit diese verhältnismäßig sind. Es ist vollkommen absurd, dass, wie wir es in Wien zum Beispiel immer wieder hören, Leute, denen sechs Reflektoren fehlen, am helllichten Tag erwischt werden und 120 Euro Strafe zahlen – wegen sechs Reflektoren! Wenn ein Autofahrer beim Zu-schnell-Fahren um 20 km/h erwischt wird, zahlt er 30 Euro. (Abg. Deimek: Was zahlt er, wenn das Licht nicht geht? Man muss schon Gleiches mit Gleichem vergleichen!) Dieses Missverhältnis, diese Unverhältnismäßigkeit müssen wir lösen. Es braucht da auch gerechtere Gesetze und auch fairere und verhältnismäßigere Strafen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Und – Herr Kollege Deimek, da kann ich besonders Sie anschauen – es braucht auch den politischen Willen (Abg. Deimek: Genau!), wenn wir den Radverkehr fördern wollen; da schaue ich auch in Richtung der SozialdemokratInnen. Ich komme aus dem 2. Wiener Gemeindebezirk, wir haben jetzt einen neuen Bezirksvorsteher, der nun von der SPÖ ist. Das Erste, was er hat verlautbaren lassen, bevor überhaupt das amtliche Endergebnis festgestanden ist, war: Die Pop-up-Radwege kommen weg! (Abg. Deimek: Das ist
gescheit! – Zwischenruf des Abg. Kollross.) Die sozialdemokratische Bürgermeisterin von Paris, Frau Hidalgo, hat beschlossen, dass 50 Kilometer Pop-up-Radwege für immer bleiben. (Beifall bei den Grünen.)
Es braucht politischen Willen, nicht nur auf der Metaebene und bei Sonntagsreden. Wir kennen das, immer wenn es dann konkret wird (Zwischenrufe bei der SPÖ), wird der automobile Notstand ausgerufen (Abg. Lausch: Die kommen weg wie Frau Hebein!), wenn auch nur ein Parkplatz wegkommt. Ja, ich glaube, wir brauchen wirklich einen politischen Willen, um das durchzusetzen, dann können wir das.
Ich wünsche euch NEOS in Wien alles Gute bei der Umsetzung eurer Radverkehrspolitik. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ich glaube, das eint uns, und ich glaube, wir können auch in diesem Hohen Haus noch viel für die Förderung der aktiven Mobilität weiterbringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Nein, ich bin nicht mit dem Radl da, und zwar nicht nur deswegen, weil es die Jahreszeit vielleicht nicht ganz erlaubt, auch die Entfernung wäre es weniger, sondern einfach weil die entsprechende Infrastruktur noch nicht so ganz vorhanden ist. Da haben wir also viel zu tun.
Wenn man heute Radfahren in Österreich googelt, dann fällt auf, dass es ein rein touristisches Thema ist. Das macht es deswegen nicht kleiner, das ist eine sehr wichtige Sache. Die Tourismusverbände in ganz Österreich haben in den vergangenen Jahren sicher sehr viel in die Fahrradinfrastruktur investiert. Als Freizeitverkehrsmittel, als Sportgerät ist das Fahrrad durchaus schon angekommen.
Wo es noch zu wenig angekommen ist, ist in der Nutzung als Alltagsverkehrsmittel. Wenn wir wirklich dem Klimawandel entgegenwirken wollen, dann ist es unausweichlich, dass sich das Mobilitätsverhalten so ändert, dass das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel herangezogen wird. Da sind kräftige Investitionen möglich – ich stehe überhaupt nicht an, das anzumerken.
Ich möchte fast sagen, das Fahrrad hat anscheinend im Hohen Haus eine sehr verbindende Wirkung, weil wir uns da weitgehend einig sind, Kollege Schnabel, Kollege Hammer, dass es notwendig ist, zu investieren. Auch im Budget sind die entsprechenden Mittel vorgesehen, dass da etwas möglich ist. Verzehnfachung: Das hängt davon ab, wo man beim Vergleich anknüpft. Wo man wirklich anknüpfen kann, wo es sich feststellen lässt, ist in Wien, in der Fortschrittskoalition, in der definitiv vereinbart worden ist, dass die Mittel für die Fahrradwege, für die Fahrradstraßen vervierfacht werden. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Das ist schon einmal eine tolle Ansage. (Beifall bei den NEOS.)
Ich würde aber auch meinen, Frau Bundesminister, dass es gescheit wäre, ein bisschen Geld in die Hand zu nehmen, um wirklich Bewusstseinsbildung zu machen. Mir scheint, dass es noch zu wenig verankert ist, dass das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel tauglich ist. Die Bundesregierung nimmt ja sonst auch sehr, sehr viel Geld in die Hand, wenn es um Imagekampagnen geht – vielleicht wäre es wirklich zu überlegen, eine breit angelegte Kampagne zu machen, dass das Fahrrad wirklich als Verkehrsmittel in die Arbeit, als Verkehrsmittel für die letzte Meile zum Umsteigpunkt in das öffentliche Verkehrsnetz tauglich ist. Man sollte wirklich überlegen, Bewusstseinsarbeit zu machen, weil es halt doch immer noch Probleme gibt. Ich muss nach wie vor kritisch anmerken, in den Wirkungszielen des Mobilitätsbudgets kommt zum Beispiel das Wort Fahrrad gar nicht vor,
und das ist für mich doch auch ein Zeichen, dass es notwendig ist, in diesem Bereich Bewusstsein zu schaffen.
Das Programm, was alles mit dem Geld gemacht werden kann, was alles zur Fahrradinfrastruktur zählt, ist bekannt. Es geht erstens um die Fahrradstraßen, es geht aber auch um Fahrradabstellplätze, überdachte Fahrradabstellplätze, die in ausreichendem Maß mit Lademöglichkeit ausgestattet sind, speziell eben an Bahnhöfen, damit es als ein integriertes Verkehrssystem des Umweltverbundes bestehend aus den Verkehrsmitteln der aktiven Mobilität, vor allem dem Fahrrad, und des öffentlichen Verkehrsnetzes funktioniert.
Es freut mich sehr, dass wir uns im Hohen Haus da weitgehend einig sind. Das ist ein sehr schönes Zeichen und sollte ein Anstoß sein, dass es wirklich gelingt, die Fahrradinfrastruktur so auszubauen, dass ich dann demnächst, wenn die warme Jahreszeit anbricht, tatsächlich meinen Arbeitsweg von Tirol bis hierher ins Parlament mit dem Fahrrad bewältigen kann. Das wäre mein Vorsatz. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
20.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Fünf ganz kurze Punkte: erstens ein Danke für die Unterstützung für das Thema. Das Thema Fahrradinfrastruktur ist nicht nur gerade jetzt ein Konjunkturmotor, wie es im ursprünglichen Antrag ausgeführt wurde, sondern auch ein wesentlich wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende – wie es auch Kollege Hammer gerade ausgeführt hat –, auch im ländlichen Raum. Wir haben da viel Potenzial, also Danke für die breite Unterstützung.
Der zweite Punkt: Wir gehen das Thema umfassend an, an einem Ende – ich sehe, das ist ein Thema, das uns eint – arbeiten wir für alle Radlerinnen und Radler hier im Hohen Haus an der Fahrradinfrastruktur rund um die Hofburg –, also ich hoffe, da haben wir bald Verbesserungen –, am anderen Ende arbeiten wir an der Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in ganz Österreich (Beifall bei den Grünen) gemeinsam mit den Bundesländern – Masterplan Radfahren –, wobei es auch darum geht, einmal einen Zielnetzprozess fürs Fahrradwegenetz zu etablieren.
Dritter Punkt, Kriterien: Herr Kollege Schnabel, das nehme ich mit. Das sind oftmals Themen, die weniger an den inhaltlichen Kriterien liegen, sondern es sind Fragen von Finanzausgleich, EU-rechtlichen Vorgaben et cetera. Ich nehme das gern noch einmal mit. Das ist langjährige Praxis, kann aber natürlich immer besser gemacht werden.
Vierter Punkt – für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Haus –: Es gibt dieses Jahr noch Geld, also wenn Sie in Ihrer Gemeinde – ich sehe schon einen Bürgermeister, der sich freut – noch ein Projekt haben, das zur Verwirklichung ansteht, gibt es auch 2020 noch Fördermittel.
Den fünften Punkt habe ich in den vierten integriert, deswegen spreche ich noch kürzer, und ich glaube, das ist nach einem langen, langen Plenartag in unserem Sinne. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Nein, das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verkehrsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für "Taxi-Lenker" (420 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 39. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Christian Hafenecker zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz beschäftigt uns ja schon einige Zeit. Zuletzt haben wir darüber gesprochen, warum die Kriterien für die Deutschkenntnisse hinuntergestuft worden sind, was eigentlich grundsätzlich nicht die Intention dieses Gesetzes, so wie es momentan vorliegt, war, und nun sind wir auch noch mit weiteren Sachen konfrontiert.
Ich möchte eingangs ein paar Zitate zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz bringen: „Wir schaffen jetzt einen einheitlichen Rahmen, faire Wettbewerbsbedingungen für alle.“ Oder: „Wir wollen mit dem Einheitsgewerbe klare und faire Regeln für alle Marktteilnehmer definieren.“ Oder: „Als österreichische Abgeordnete vertreten wir dabei die Interessen der österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer.“ – Das ist nicht von mir, sondern Kollege Ottenschläger hat das gesagt. Deswegen komme ich nicht ganz dahinter, warum das Gesetz mittlerweile so zertrümmert worden ist und warum es sich so von dem unterscheidet, was ursprünglich intendiert war.
Ich möchte kurz zurückblicken. Was war der Antrieb dafür, dass wir dieses Gesetz geändert haben? – Zum einen war es der Wille, Gesetzeslücken zu schließen, zum anderen war es der Wille, eine Waffengleichheit zwischen dem Gewerbe Mietwagen und dem Gewerbe Taxi herzustellen. Wir wollten neue Qualitätsstandards einziehen – auch das war wichtig und das ist auch von den Konsumenten gekommen. Wir wollten sicherstellen, dass es gerade im Mietwagenbereich kein Lohndumping gibt, und wir wollten insgesamt natürlich auch Verbesserungen für die Kunden erreichen.
Deswegen – das war das Animo dahinter – haben wir uns auch nach dem Bruch der Koalition noch zusammengesetzt und haben in der Übergangsregierung dieses Gesetzespaket geschnürt. Damit haben wir auch, Kollege Ottenschläger, ein Versprechen gehalten, das wir den Stakeholdern gegenüber gemacht haben. Ich glaube, es war wirklich ein Beispiel dafür, wie man auch in der Zeit der Übergangsregierung wirklich konstruktiv zusammenarbeiten konnte. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt haben wir Schwarz-Grün und es ist alles anders. Ich verstehe nicht, warum gerade Kollege Ottenschläger mittlerweile so umgedacht hat. Der Grund meines Antrages – es steht ja auch in der Überschrift – ist die Problematik mit den Deutschkenntnissen – das ist komplett weggefallen. Sie haben zwar sonst keine Regierungsvorlagen zusammengebracht, sie haben aber ein funktionierendes Gesetz gleich einmal umgebaut. Deutschkenntnisse sind nicht mehr wichtig, das heißt, bei dem Fortschritt, den wir gemacht hätten, dass die Kunden dem Fahrer entsprechend hätten mitteilen können, wo sie hinwollen, und er sie auch verstanden hätte, machen wir wieder einen Schritt zurück. In Zukunft
heißt es also wieder: Du sagen, ich fahren! – Ich weiß nicht, ob wir da für die Konsumenten einen Sprung nach vorne gemacht haben.
Auch ein anderer Bereich – und es ist eine Novelle, die jetzt vorliegt – zertrümmert das Gesetz nun endgültig, und zwar ist es in Wahrheit eine Übervorteilung des Mietwagenbereiches. Zu diesen Ungerechtigkeiten, die schon vorher da waren, kehrt man mit dieser Novelle wiederum zurück. Das ist eine Existenzbedrohung für die Taxiunternehmen, die Sie mit diesem Lockdown ohnehin schon an den Rand ihrer Existenz bringen – steigen Sie einmal in ein Taxi und sprechen Sie mit den Fahrern, wie es ihnen derzeit geht und was sie so machen. Jetzt aber kommen Sie noch daher und bauen ein Gesetz, das in eine komplett andere Richtung orientiert war, so um, dass irgendwelche Konzerne aus dem Silicon Valley, die bei uns nicht einmal irgendwelche Steuern bezahlen, schlussendlich übervorteilt werden und die heimische Taxibranche zerstört wird.
Wenn ich mir anschaue, was da so passiert, würde es mich nicht wundern, wenn die Firmen Uber, Bolt oder wie sie alle heißen vielleicht auf der einen oder anderen Spendenliste der ÖVP oder der Grünen stehen, denn eines muss ich schon sagen: Ein Gesetz so dermaßen umzubauen und zweckzuentfremden – da kann nur ein solcher Animo dahinter stehen.
Wir wissen ja im Übrigen auch, dass Kanzler Kurz sich gerne im Silicon Valley aufhält und dort bei großen Silicon-Valley-Konzernen Hof hält und gleichzeitig mit dem Lockdown ein Silicon-Valley-Unternehmen massiv gefördert hat, nämlich Amazon. Auf der anderen Seite machen wir jetzt noch eine Lex Uber, eine Lex Bolt und wie sie auch alle heißen mögen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Vorgang ist inakzeptabel. Kollege Ottenschläger, das muss ich dir ins Stammbuch schreiben: Du hast mit dieser Hundertachtziggradwende in Wahrheit all die Leute belogen, mit denen wir tagelang zusammengesessen sind. Wir haben versucht, mit allen Stakeholdern eine entsprechende Lösung zu finden. Ihnen hast du gerade ins Gesicht gelogen und sie verrätst du auch heute mit dieser Novelle. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden trotzdem nicht lockerlassen. Die Taxiunternehmen in Wien und ganz Österreich wissen, dass sie in uns einen verlässlichen Partner haben. Wir werden uns natürlich mit den Taxiunternehmungen auch in Zukunft immer kurzschließen und sehr gut vernetzen.
Kollege Ottenschläger, du weißt, wie Taxiunternehmer reagieren können, wenn sie böse sind. Ich wünsche euch viel Spaß, wenn das Verkehrsministerium aufgrund dieser komischen Maßnahmen, die hier ergriffen werden, blockiert wird. Wir stehen an der Seite der Taxifahrer und werden sie auch unterstützen.
Es gibt jetzt noch eine Möglichkeit, wie man aus dieser Misere herauskommt. Auch da, Frau Bundesministerin, arbeiten wir Ihnen, wie ich vorhin gesagt habe, gerne zu. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Arbeit, weil Sie ja mit Ihren vier Covid-Verordnungen an sich überlastet waren. Es gibt noch eine Möglichkeit, wie man aus dem Dilemma herauskommt: Man muss diese Novelle sofort zurückziehen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Personenbeförderungsgewerbe – Nein zur Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die geplante Novelle zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (473 d.B.) zurückzuziehen.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, denken Sie an die Taxiunternehmen in Österreich, die es jetzt schwer genug haben, denken Sie daran, dass da auch Menschen dahinter stehen, die Familien zu ernähren haben! Überlegen Sie sich noch einmal gut, was Sie machen, ob Sie unsere Unternehmen zugunsten von irgendwelchen Silicon-Valley-Unternehmen opfern wollen! – Ich halte das für einen falschen Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
20.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Personenbeförderungsgewerbe – Nein zur Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes
eingebracht in der 64. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 20. November 2020 im Zuge der Debatte zu TOP 39, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für "Taxi-Lenker" (420 d.B.)
Mit dem Beschluss der noch von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 in der Sitzung des Nationalrates am 03. Juli 2019 wurden das Taxi- und Mietwagengewerbe zu einem neuen „Personenbeförderungsgewerbe mit PKW“ unter anderem mit dem Ziel zusammengeführt, faire Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Personenbeförderung bei gleichzeitigem Erhalt der Vorteile beider Gewerbe zu schaffen. Ein zentraler Punkt war dazu die Bindung an eine Tarifpflicht, auch bei über Kommunikationsdienste bestellten Beförderungen, wozu das Gelegenheitsverkehrsgesetz in §13 Abs. 3 folgende Bestimmungen enthält:
(3) Hinsichtlich des Taxi-Gewerbes, des Mietwagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen und des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen kommt die Erlassung einer Verordnung nach Abs. 2 dem Landeshauptmann mit der Maßgabe zu, daß er für das Taxi-Gewerbe auch eine Beförderungspflicht und die Anbringung eines Fahrpreisanzeigers vorschreiben kann.
Weiters gilt in §14 Abs. 1b:
(1b) Fahrten, für die das Fahrzeug im Vorhinein im Wege eines Kommunikationsdienstes für mindestens 90 Minuten gebucht wurde, unterliegen dann nicht einer Verordnung gemäß Abs. 1, wenn im Rahmen der Bestellung ein voraussichtlicher Fahrpreis bekanntgegeben wurde und der tatsächliche Fahrpreis über diesem voraussichtlichen Fahrpreis liegt; in diesem Fall ist der bekanntgegebene voraussichtliche Fahrpreis zu entrichten. Der voraussichtliche Fahrpreis ist auf Grundlage des geltenden Tarifs und von fahrpreisrelevanten Daten (insb. Fahrtroute und geschätzte Fahrzeit) zu berechnen. In der Verordnung nach Abs. 1 ist festzulegen, aus welcher Datenquelle die für diese Berechnung zu verwendenden fahrpreisrelevanten Daten zu beziehen sind.
Ein von ÖVP und Grünen am 18. November 2020 im Ministerrat gefasster Beschluss sieht nun neuerliche Änderungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes laut Entwurf in folgenden Punkten vor, durch welche die Tarifbindung für per Kommunikationsdienste bestellte Personenbeförderungen aufgehoben wird:
1. An § 13 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Für Fahrten gem. § 14 Abs. 1b und 1c darf jedoch kein Fahrpreisanzeiger vorgeschrieben werden.“
2. § 14 Abs. 1b und 1c lautet:
„(1b) Bei Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, kommen in einer Verordnung gem. Abs. 1 festgelegte verbindliche Tarife nicht zur Anwendung. Es dürfen jedoch in dieser Verordnung anstelle verbindlicher Tarife für eine solche Fahrt sowohl Mindest- als auch Höchstentgelte einschließlich von Zuschlägen gem. Abs. 4 festgelegt werden; wird in der Verordnung kein Mindestentgelt festgelegt, so beträgt dieses jedenfalls die Summe aus Grundentgelt und für die jeweilige Beförderung vorgesehenen Zuschlägen gemäß Abs. 4 bzw. – sofern keine solchen Entgelte Bestandteile des Tarifs sind – jedenfalls fünf Euro. Der Fahrpreis ist unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen bei der Bestellung zu vereinbaren und darf im Nachhinein nicht überschritten werden.
(1c) Bei Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, darf bei der Bestellung auch angeboten werden, die Fahrt zu einem herabgesetzten Fahrpreis mit anderen Fahrgästen zu teilen, die gegebenenfalls an verschiedenen Stellen aufgenommen und/oder abgesetzt werden. In diesem Fall ist
1. die aufgrund der Aufnahme weiterer Fahrgäste voraussichtliche verlängerte Fahrtdauer sowie
2. das Ausmaß der Herabsetzung des Fahrpreises
im Vorhinein bekanntzugeben. Wurde eine Verordnung gem. Abs. 1 erlassen, darf der Fahrpreis für jeden Fahrgast keinesfalls das in der Verordnung festgelegte Mindestentgelt unterschreiten bzw. – wenn in der Verordnung kein Mindestentgelt festgelegt wurde – nicht weniger als drei Euro betragen. Der Fahrpreis ist unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen bei der Bestellung zu vereinbaren und darf im Nachhinein nicht überschritten werden.“
Durch diese von der schwarz-grünen Bundesregierung geplanten Gesetzesänderungen werden die Wettbewerbsbedingungen entgegen der Intention der 2019 beschlossenen Novelle verzerrt, Lohndumping gefördert und insgesamt österreichische Unternehmen benachteiligt.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die geplante Novelle zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (473 d.B.) zurückzuziehen.“
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
*****
Für den Vorwurf der Lüge habe ich einen Ordnungsruf zu erteilen.
*****
Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man kann ja anderer Meinung sein, lieber Kollege Hafenecker. Das aber, was hier jetzt gerade von dir formuliert worden ist, ist eine Unterstellung von Gesetzeskauf! Das weise ich auf das Strikteste zurück, das ist eine miese Unterstellung! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Jede sachliche Kritik ist völlig in Ordnung (Zwischenruf des Abg. Hafenecker), man kann anderer Meinung sein. Ich bin es aber eigentlich gewohnt, dass wir, die Mitglieder des Verkehrsausschusses, sachlich diskutieren und nicht auf dem Niveau, auf dem du jetzt hier gerade deinen Vortrag gehalten hast. (Abg. Hafenecker: Aber warum schaut das ... so aus?) Das muss ich wirklich sagen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Rauch: Die Wahrheit tut weh, Herr Kollege!)
Zu den Fakten: Es stimmt, die Zitate sind völlig richtig und ich stehe auch zu ihnen. Wir haben einen richtigen Schritt gemacht. Wir haben zwei Gewerbe, die eigentlich das Gleiche tun, das gleiche Gewerbe ausüben, zusammengelegt. Das wird in Kraft treten, damit für alle faire Rahmenbedingungen vorherrschen. Dazu stehen wir. Das ist gut und richtig.
Ja, wir haben das Niveau, beispielsweise bei der Fahrerausbildung, angehoben, sodass für alle die gleichen Voraussetzungen gelten und auch diejenigen, die aus dem Mietwagengewerbe kommen, eine entsprechende Ausbildung absolvieren müssen. Dazu gehört im Übrigen auch der Nachweis von Deutschkenntnissen, und das bleibt auch so. (Abg. Hafenecker: Bleibt ja nix mehr über! Tschuldigung, nicht mehr Uber.)
Zum Zweiten: Ich glaube, es ist trotz alledem richtig, und deswegen – das ist mein letzter Satz dazu – werden wir das im Verkehrsausschuss dann hoffentlich auch sachlich diskutieren und zumindest mit denjenigen, die ein Interesse daran haben, eine sachlich gute Lösung zu finden, vielleicht auch eine gute, gemeinsame Lösung finden – für beiden Seiten nämlich, sowohl für die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für die Kundinnen und Kunden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Regierungsparteien, Türkis und Grün, sind vor ganz kurzer Zeit über die Hacklerpension und über die Pensionen drübergefahren. Jetzt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sollen die Taxifahrerinnen und Taxifahrer durch euch unter die Räder kommen. – Nicht mit der Sozialdemokratie! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Abgeordnete! Es geht heute hier um einen Antrag der
Freiheitlichen aus dem Verkehrsausschuss. Es ist ein Antrag, den man nicht vertagen kann – diesen Antrag muss man ablehnen! –, deshalb diskutieren wir heute hier im Plenum. (Beifall bei den Grünen.)
Es gelten beim Gelegenheitsverkehrs-Gesetz klare Regeln für alle Gewerbe. Das beinhaltet die Ausbildung mit höherer Qualität, das beinhaltet den Taxischein, das beinhaltet die Preisregelung. Wir haben nichts am Gesetz verändert, was den Antrag der Freiheitlichen betrifft, ausreichende Sprachkenntnisse stehen weiterhin auch so im Gesetz. Was die Freiheitlichen aber wollen – das muss man sich vorstellen –, ist, dass alle im Mietwagengewerbe, alle im Gewerbe in Zukunft B1-Qualifikation haben sollten. – Absolut überzogen! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Der FPÖ geht es vorsätzlich darum, eine bestimmte Gruppe aus dieser Branche hinauszuwerfen, hinauszudrängen. Das ist der eigentliche Grund dieses Antrages, Herr Christian Hafenecker! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Welche Gruppe?)
Hunderte von MietwagenfahrerInnen würden mit diesem Antrag in der Luft hängen, das muss man sich einmal vorstellen! Und dann stellt sich Herr Hafenecker hier heraus und sagt: Wir müssen uns für die kleinen Taxifahrer und für die MietwagenfahrerInnen einsetzen! Gleichzeitig bringt er einen Antrag ein, mit dem man jene Leute in die Luft stellt. Das ist nämlich das, was ihr wollt: Eine bestimmte Gruppe ausgrenzen. Da machen wir nicht mit! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Welche Gruppe? – Abg. Hafenecker: Sie betreiben Lohndumping! Sie fördern das Lohndumping!)
Eines ist, glaube ich, ganz klar: Bei der Weiterentwicklung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes – das wurde angesprochen – braucht es Änderungen, damit wir zukunftsfit sind, damit wir auch jenen eine Perspektive bieten, die Kommunikationstools anbieten, jenen, die im Onlinebereich tätig sind. Wir versperren der Digitalisierung nicht den Weg. Genau da braucht es Anwendungsbereiche: bei den alternativen Anbietern, auch bei all jenen, die in den Regionen im Bereich des Mikroverkehrs arbeiten und bereit sind, den öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Mit Regionen meine ich die Bundesländer und auch alles, was außerhalb von Wien und den Landeshauptstädten passiert.
Da braucht es Unterstützung, da braucht es Rahmenbedingungen – faire Rahmenbedingungen. Natürlich ist auch das Thema Kollektivverträge wichtig, und da appelliere ich an die Kammern: Wenn sie uns nämlich jetzt erklären, was alles notwendig ist, dann wäre, glaube ich, eine Hausaufgabe der Kammern – nämlich von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer –, sich anzuschauen, ob der Kollektivvertrag auch noch zeitgemäß ist. Ich bin beziehungsweise wir sind der Meinung, dass es da Erhöhungen braucht.
Das ist die Aufgabe der Sozialpartner, darüber sollten wir, glaube ich, auch reden und dahin gehend auch unterstützen – und nicht eine Tarifdiskussion führen, bei der wir uns völlig im Klaren darüber sind, dass es in der Digitalisierung Flexibilität braucht, Herr Verkehrssprecher! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Diese Flexibilität werden wir herstellen, den heutigen Antrag der Freiheitlichen werden wir ablehnen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafenecker: ... Ausbeuter! – Abg. Belakowitsch: ... Lohndumping und Ausbeutung!)
20.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich will ja gar nicht lange mutmaßen, was der Grund, der wahre Grund für diesen Antrag ist, sondern versuche, das einfach sachlich zu sehen.
Was bedeutet Sprachniveau A2? – Sprachniveau A2, das derzeit gefordert wird, bedeutet, dass man sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen kann, dass man Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke versteht. Ich würde meinen, und das zeigt auch die Praxis, dass das für Taxifahrer durchaus ausreichend ist. Also mir sind da keinerlei Probleme bekannt, dass die Dienstleistung, die Qualität der Dienstleistung, daran scheitert, dass das nicht funktioniert.
Wir halten das auch für sehr wichtig, denn genau in diesem Gewerbebereich finden sich sehr viele Einstiegsmöglichkeiten in das Berufsleben für Menschen mit Migrationshintergrund. Da ist es besonders wichtig, dass ihnen eine Chance gegeben wird, tätig zu sein. Es ist ja auch immer wieder eine Forderung, dass diese Menschen dem Sozialstaat sozusagen nicht auf der Tasche liegen, sondern sich selber ihre Existenz sichern können. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Hafenecker.) Da würde man sie jetzt, wenn man da plötzlich B1 fordert, schon massiv behindern. – Also so viel zu diesem Antrag.
Ich will aber das Thema Taxi zur Gelegenheit nehmen, einen Entschließungsantrag einzubringen. Er ist jetzt zwar durch die aktuellen Ereignisse ein wenig überholt, ich bringe ihn aber trotzdem ein. Anlass – da braucht es gar keine Verschwörungstheorien von wegen Silicon Valley oder so etwas – ist ganz einfach ein Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde, die die Rechtslage geprüft hat, die sich aufgrund dieser Novelle, mit der das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe zusammengelegt worden sind, ergibt. Dieser Bericht löst Handlungsbedarf aus.
Wir haben praktisch keine Wettbewerbssituation mehr im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung mit Pkws. Das wiederherzustellen ist eben der Sinn meines Entschließungsantrages. Natürlich erleben wir jetzt viele Reaktionen aus dem Taxigewerbe, aber eines muss man schon sagen: Es wird nicht aufzuhalten sein, dass es durch die Digitalisierung der Gesellschaft immer öfter Plattformen geben wird, auf denen Angebot und Nachfrage digital verknüpft werden. Das führt auch in anderen Bereichen, das wissen wir, zu Problemen, weil es einfach neu ist, weil wir uns darauf erst einstellen müssen. Es wäre aber grundfalsch, darauf zu reagieren, indem man den Markt abschottet, indem man den Wettbewerb unterbindet. Das wird nie und nimmer funktionieren.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Liberalisierung Taxi- und Mietwagengewerbe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zukommen zu lassen, welche separat regulierte Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellt, um einen fairen, innovativen Qualitäts- und Preiswettbewerb im privaten Personentransport-Gewerbe zu ermöglichen.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
20.44
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Liberalisierung Taxi- und Mietwagengewerbe
eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrats über Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für Taxi-Lenker (420 d.B.) – TOP 39
Die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes sieht, wie in der Begründung des Antrags 928/A(E) angeführt, eine Zusammenlegung der Taxi- und Mietwagengewerbe vor. Im September 2019 startete die Bundeswettbewerbsbehörde mit einer Branchenuntersuchung des Taxi- und Mietwagenmarkts, deren Ergebnisse nun vorliegen. Die unmissverständlichen Erkenntnisse des 100 Seiten langen Endberichts sind die folgenden:
• "Innovation wird gebremst. Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen- zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe bedeutet nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung des ursprünglichen Taxigewerbes als alleiniges Geschäftsmodell zu etablieren. Diese Umsetzung verhindert die Entwicklung von neuen und innovativen Geschäftsmodellen und hemmt den Wettbewerb.
• Fixe
Tarifpflicht und Marktaustritte. Derzeit ist noch unklar, ob ein fixer
Taxitarif gesetzlich verankert wird. Bei einem fixen Tarif kann ein
Preiswettbewerb nicht mehr stattfinden. Dies könnte zur Folge haben, dass
neue Geschäftsmodelle,
wie bspw. App-basierte Online-Vermittlungsdienste, den Markt wieder verlassen
müssen.
• Angebotsreduktion. Die Kundenumfrage hat ergeben, dass 40% eine Präferenz für neue Geschäftsmodelle haben. Somit gibt es ein Interesse für neue innovative Geschäftsmodelle im Markt für das Personenbeförderungsgewerbe. Durch die neuen Regelungen wird die Angebotsauswahl für Kunden und Kundinnen minimiert.
• Entfall von Qualitäts- und Preiswettbewerb. Der große Vorteil von Online-Vermittlungsdiensten besteht in der Preistransparenz und den vergleichsweise geringeren Beförderungskosten für Konsumenten und Konsumentinnen. 95% der befragten Konsumenten und Konsumentinnen erachten Preistransparenz als wichtig. Durch die mögliche Einführung eines fixen Tarifs entfällt nicht nur diese Preistransparenz, sondern es wird auch der gesamte Preiswettbewerb in einer Branche beseitigt. Ein Anstieg der Preise bei Verordnung eines fixen Tarifs scheint wahrscheinlich. Mangels Preiswettbewerbs werden wohl auch nur noch sehr geringe Anreize an einem entsprechenden Qualitätswettbewerb bestehen.
• Arbeitsplatzverluste. Mit den neuen Regeln müssen Mietwagenfahrer_innen einen Taxi-Ausweis beantragen und eine Prüfung ablegen. Aufgrund der vorhandenen Prüfungskapazitäten wird es ihnen praktisch unmöglich gemacht, die Prüfung zeitgerecht absolvieren zu können. Diese Angebotsreduktion kann sich etwa durch längere Wartezeiten ebenfalls negativ auf die Qualität der Beförderungsleistung und somit auf die Konsumenten und Konsumentinnen auswirken.
• Liberalisierung der Tarife – EU Vergleich. Laut ökonomischer Literatur sind Taximärkte generell zu stark reguliert. Preisregulierungen können zwar gerechtfertigt sein; allerdings weisen fixe Tarife für den Markt eher negative Effekte auf. Österreich und Deutschland sind die einzigen EU Länder mit fix regulierten Tarifen. Die generelle Tendenz geht in Richtung Deregulierung in den Taximärkten. In Ländern wie Schweden, Norwegen und Irland wurden die Preise, quantitative Limits oder beides dereguliert. Die Mehrheit der Länder verfügen über einen Maximaltarif, welcher einen gewissen Preiswettbewerb zulässt.
• Vorteile beider Gewerbe bleiben nicht erhalten. Der Intention des Gesetzgebers, die Vorteile der beiden Gewerbe zu erhalten, wird nicht entsprochen. Das Gesetz berücksichtigt die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Charakteristika der
Taxi- und Online Vermittlungsleistungen, wie etwa die dynamische Preisgestaltung, Preistransparenz, einfache Buchungs-, Bezahl- und Bewertungssysteme ungenügend."
Die Ausführungen der Bundeswettbewerbsbehörde lassen keinen Zweifel an der Tatsache zu, dass die Zusammenlegung der Taxi- und Mietwagengewerbe überwiegend negative Effekte mit sich bringen wird. Um Österreich als fairen und modernen Wirtschaftsstandort zu erhalten, muss gegengesteuert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zukommen zu lassen, welche separat regulierte Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellt, um einen fairen, innovativen Qualitäts- und Preiswettbewerb im privaten Personentransport-Gewerbe zu ermöglichen. "
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da ich vorhin etwas emotional war – wie ich meine, durchaus berechtigt –, will ich vielleicht doch noch zwei, drei sachliche Beiträge zu der Entwicklung in dieser Thematik hier formulieren.
Weil immer wieder im Raum steht, dass wir jetzt vorhaben, Ungleichbehandlungen umzusetzen: Ich kann es nur noch einmal wiederholen, auch das, was Kollege Hermann Weratschnig ja schon gesagt hat, und auch das, was Kollege Hafenecker – in diesem Fall – richtig formuliert hat. Die Intention war immer klar: Wir wollen faire Bedingungen für alle. Deswegen war es ja auch sinnvoll, diese zwei Gewerbe zusammenzulegen, damit alle die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen – um eben fairen Wettbewerb zu schaffen. Ich glaube, das gelingt uns auch mit diesem Gesetz, mit dieser Zusammenlegung. Das möchte ich nur noch einmal in aller Deutlichkeit unterstreichen, weil es, glaube ich, auch wichtig ist, das zu wissen, auch für die Zuseher, die das interessiert; vielleicht sind auch einige Taxiunternehmer dabei. Diese Intention bleibt ja aufrecht und daran ändert sich auch nichts. – Das zum einen.
Zum anderen, nämlich der Frage Lohn- und Sozialdumping: Uns ist ja durchaus bewusst, dass es in diesem Gewerbe grundsätzlich da und dort immer wieder zu Schwierigkeiten oder zu Fehlleistungen kommt oder gekommen ist. Das ist ein Problem, das wir lösen wollen. Das steht aber in keinem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang damit, ob man jetzt einen Tarif hat oder wie hoch der ist, sondern das ist grundsätzlich auch eine Frage der Kontrolle. Wenn es nämlich eine Scheinselbstständigkeit gibt oder jemand nicht nach dem Kollektivvertrag bezahlt wird, dann ist das – ob jemand seine Steuern und Abgaben bezahlt – einfach eine Frage der Sozialkontrolle, der Finanzkontrolle – so wie in der gesamten Wirtschaft. Das möchte ich auch betonen: Es kann ja nicht sein, dass wir in diesem Fall sagen: Okay, da gibt es so ein Problem, und das lösen wir mit irgendeiner Art von Tarif. – Das will ich hier auch ganz sachlich klarstellen, es ist auch wichtig, zu wissen, dass das eine nicht unmittelbar etwas mit dem anderen zu tun hat.
Dritter und letzter Punkt: Ja, es gibt natürlich auch in diesem Bereich Unternehmen, die im Wettbewerb sehr offensiv waren. Das Vorhaben ist aber auch – deswegen ist das ja auch in der Vorlage, in dem Entwurf, den wir diskutieren werden, implementiert –, dass in den jeweiligen Landesverordnungen – da, das wissen alle, diese Tarife und diese Preisgestaltungen ja von den jeweiligen Bundesländern verhandelt und per Verordnung auch entsprechend implementiert werden – festgehalten wird, dass in Zukunft bei einer Vorbestellung auch keine Fahrt unter einem bestimmten Preis stattfinden darf. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Das heißt, wir schaffen auf jeden Fall eine Untergrenze (Zwischenruf des Abg. Scherak), damit gewährleistet ist, dass es keine Fahrten um 2 oder 3 oder 4 Euro gibt, die noch dazu möglicherweise in unmittelbarer Konkurrenz zu einer Straßenbahnfahrt stehen. (Abg. Meinl-Reisinger: Das wäre ja schlimm! – Abg. Scherak: Das wäre ja schrecklich!) Wir wollen auch unnötige Fahrten und Billigstfahrten verhindern. Wir wollen einfach eine Untergrenze haben, die dann entsprechend faire Preisgestaltungen erlaubt, sodass eben solche Billigstangebote gar nicht mehr möglich sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 37 bis 39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Verkehrsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, darf ich fragen, ob die Klubs bereit sind. – Gut, dann komme ich gleich zur Abstimmung.
Wir gelangen zuerst zu Tagesordnungspunkt 37: Entwurf betreffend die 39. KFG-Novelle in 411 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Weber, Weratschnig, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- und Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Weber, Weratschnig, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- und Abänderungsantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 7a bis 7e, Streichung der Ziffer 37 sowie die daraus resultierende Umnummerierung der Folgeziffern und Änderung der neuen Ziffer 41 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Ich komme jetzt zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Gleiches Stimmverhalten, daher mehrheitlich angenommen.
Ich komme sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in der dritten Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das gilt, daher auch mehrheitlich angenommen.
Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 38:
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 419 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 758/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit mehrheitlich angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 419 der Beilage angeschlossene Entschließung betreffend „Weiterführung der Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm für die Erhöhung des Anteils aktiver Mobilität am österreichischen Mobilitätsmix“.
Wer dafür ist, den bitte ich wiederum um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (117/E)
Wir kommen zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 39: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 420 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und daher ist er mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Personenbeförderungsgewerbe – Nein zur Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Liberalisierung Taxi- und Mietwagengewerbe“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), geändert wird (964/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 40. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, das ist die Abgeordnete Klubobfrau Belakowitsch. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen gab es eine Präsidialsitzung, wo es dann im Nachhinein zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Konkret ging es darum, dass im Protokoll die Aussage des Herrn Präsidenten Sobotka aufgetaucht ist, er hätte angeordnet, dass alle parlamentarischen Mitarbeiter beziehungsweise auch alle Klubmitarbeiter mit Mund-Nasen-Schutz im Haus unterwegs sein sollten.
Es gab dann mehrere Einsprüche, eigentlich mehr Einsprüche als Zustimmungen, dennoch war es so, dass dieser Passus im Protokoll geblieben ist. Daraufhin haben wir uns entschieden, diesen Antrag zu stellen – damit solche Unstimmigkeiten zukünftig auch
nicht mehr passieren können –, dass man Präsidialsitzungen auf Tonband aufnimmt und dann jederzeit nachhören kann, was tatsächlich gesagt worden ist und was nicht. Sobald das Protokoll genehmigt ist, sollen diese Tonbandaufnahmen auch wieder gelöscht werden. So könnten solche Unstimmigkeiten eben nicht mehr passieren. Ich denke, wir werden hier noch ausreichend Gelegenheit haben, darüber genauer zu diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.)
20.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte.
Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als letzte Rednerin der ÖVP in dieser doch sehr intensiven Plenarwoche ziehe ich als eine, die erst seit Jänner dabei ist, ein kleines Resümee über all die geführten Debatten: Viele Beschlüsse, überkochende Emotionen, unsachliche Kritik, unangebrachte Wortwahl, Pauschalierungen und ungehörige Zwischenrufe waren an der Tagesordnung – für mich in dieser Form durchaus noch immer etwas gewöhnungsbedürftig.
Wie hält man dieses Theater den ganzen Tag aus?, war der Inhalt unzähliger Nachrichten, die mich diese Woche von interessierten ZuseherInnen erreicht haben. Ich verstehe, dass jeder und jede einzelne hier überzeugen will, aber in diesem Hohen Haus, glaube ich, sollten wir uns wieder darauf besinnen, respektvoll und sachlich zu kommunizieren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Bürstmayr und Schallmeiner.)
Die Bevölkerung erwartet sich einen professionellen und wertschätzenden Umgang und Debatten, die würdig und erträglich sind. (Abg. Loacker: Sagen Sie dann eh noch was zum Antrag?!) – Ich komme noch zum Antrag 964/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen. (Ruf: Danke!)
Die FPÖ spricht sich dafür aus, wie wir es eben gehört haben, die Sitzungen der Präsidialkonferenz künftig mittels Tonbandaufzeichnungen zu protokollieren und hat eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Geschäftsordnung des Nationalrates beantragt. Die Präsidiale ist meines Wissens ein beratendes Gremium in allen Belangen des Nationalrats – ich hoffe, ich liege da richtig –, bestehend aus dem Präsidium und den Klubobleuten, in dem unterschiedlichste Meinungen und Positionen eine einvernehmliche Lösung brauchen. Dies hat offenbar in der Vergangenheit schon gut funktioniert.
Das Protokoll wird vom Parlamentsdirektor verfasst und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Es gilt das übliche Protokollprozedere mit Möglichkeit zu Einwendungen, Adaptionen, Prüfungen und letztendlich der Kenntnisnahme und Genehmigung durch alle Mitglieder. Sollte nicht vielmehr im Vordergrund stehen, in der Präsidiale offen und ohne Vorbehalte vertrauensvoll über alles sprechen zu können? Geschieht das noch, wenn ein Band mitläuft?
Ob das für die Zukunft wirklich notwendig ist, wird zu diskutieren sein, und ich denke, dazu wird im Geschäftsordnungsausschuss ausreichend Möglichkeit sein. Ich wünsche Ihnen allen ein wunderschönes und erholsames Wochenende. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf: Amen!)
20.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Maurer. – Bitte.
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen, so Sie noch anwesend sind! Wir haben hier eine erste Lesung zum Thema Tonbandaufnahme der Präsidialkonferenz und unsere
Position dazu ist, dass wir glauben, dass das keine gute Idee ist. (Ruf: Warum? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Wir haben hier im Parlament eine ganze Reihe von Usancen, die nicht in der Geschäftsordnung festgelegt sind, die sich über viele Jahre Parlamentspraxis als Common Sense herausgestellt haben, zu denen wir uns gemeinsam committen, die den Ablauf der Sitzungen hier demokratischer machen, die dafür sorgen, dass wir möglichst viel im Konsens schaffen. Die Präsidiale ist jener Ort, wo wir meistens, also eigentlich immer, miteinander schon auch anders reden als hier in den Plenardebatten vom RednerInnenpult aus. Diese Woche war wieder keine wahnsinnig gute Plenarwoche, was Ordnungsrufe und das Klima allgemein betrifft.
Es ist für dieses Parlament das Um und Auf, dass die Fraktionen ein gemeinsames Miteinander finden und dass es auch die Möglichkeit gibt, in Räumen miteinander zu sprechen, wo nicht jedes einzelne Wort, das gesprochen wird, und jedes einzelne Argument an die Öffentlichkeit dringt, weil nur so überhaupt möglich ist, dass man in bestimmten Punkten zueinander findet und dass wir einen Konsens in Bereichen finden, wo es nicht einfach ist. (Zwischenruf der Abg. Steger. – Abg. Belakowitsch: Denken Sie ... nach, bevor Sie reden!?) Das ist sehr oft eine klassische Verhandlungssituation und dementsprechend ist die Vertraulichkeit dort wichtig und richtig und gut. Ich glaube, wir als Parlament sollten uns diesen Raum auch als solchen bewahren. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Wenn es aber falsch ist!)
20.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist damit geschlossen und ich weise den Antrag 964/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Hafenecker, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 896/A eine Frist bis zum 7. Dezember 2020 zu setzen.
Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1063/A(E) bis 1120/A eingebracht worden sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.59 Uhr ein, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.59 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |