Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich lese zuerst einmal Ausführungen zu den Amtlichen Protokollen und Ihre Einwände vor. Wir haben zwar eine mündliche Stellungnahme des Bundespräsidenten, dass er dieses Gesetz nicht unterfertigt, sodass mit Beschluss des heutigen klar ist, dass das in Kraft tritt. Für den Fall, dass das am letzten Donnerstag beschlossene Gesetz doch vom Bundespräsidenten unterschrieben wird, haben wir hier eine Klausel drinnen, dass es dann nicht gilt.
In dieser Situation sollten wir rechtssicher sein, so wie mir der Präsidialdienst das auch erläutert hat, da dürfte es keine Unsicherheit mehr geben, aber wir prüfen das auch im Laufenden noch.
Einwendungen gegen das Amtliche Protokoll der 62. Sitzung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Amtliche Protokoll der 62. Sitzung des Nationalrates vom 17. bis 19. November 2020 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen. Gegen dieses Amtliche Protokoll wurden von Klubobfraustellvertreter Mag. Leichtfried, Klubobmann Kickl und Klubobfraustellvertreter Scherak schriftliche Einwendungen erhoben.
Im Wesentlichen wurde ausgeführt, dass in der genannten Sitzung im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 10, Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Obernosterer und Jakob Schwarz in Verhandlung genommen und in der Folge auch zur Abstimmung gebracht wurde, obwohl er nur vier statt der notwendigen fünf Unterschriften trug, er also nicht ordnungsgemäß eingebracht wurde.
Diesen Einwendungen trete ich, wie schon in der 64. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2020 bekannt gegeben, bei.
Den weiteren vorgebrachten Einwendungen hinsichtlich der Rechtsfolgen, zu denen ich ebenfalls in der 64. Sitzung Stellung genommen habe, trete ich nicht bei und begründe meine Entscheidung wie folgt:
§ 51 Abs. 4 der Geschäftsordnung legt abschließend den Inhalt des Amtlichen Protokolls fest. Demgemäß hat das Protokoll ausschließlich zu verzeichnen:
die in Verhandlung genommenen Gegenstände,
die zur Abstimmung gebrachten Fragen,
das Ergebnis der Abstimmungen und
die gefassten Beschlüsse.
Eine (verfassungs-)rechtliche Bewertung des Zustandekommens von Gesetzesbeschlüssen ist nicht Gegenstand des Amtlichen Protokolls.
Das Protokoll gilt somit gemäß § 51 Abs. 3 GOG in dieser Fassung als genehmigt.
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Ferner sind die Amtlichen Protokolle der 63. Sitzung vom 19. November 2020 sowie der 64., der 65. und der 66. Sitzung vom 20. November 2020 in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Michael Hammer, Johann Höfinger, Irene Neumann-Hartberger, Klaus Köchl, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Rosa Ecker, MBA, Herbert Kickl, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Faika El-Nagashi, Barbara Neßler, Bedrana Ribo, MA, Michael Bernhard und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.
Einlauf und Zuweisung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 4292/J bis 4311/J
2. Anfragebeantwortungen: 3458/AB bis 3573/AB
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 3492/AB
Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):
3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:
Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 (Zu 484 d.B.)
B. Zuweisung in dieser Sitzung:
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2019) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014, 29/E XXV. GP (III-210 d.B.)
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 um 9.05 Uhr einsteigt und bis 11.30 Uhr überträgt. ORF III wird diese Sitzung ab 8.30 Uhr in voller Länge übertragen, wie dies auch via Livestream erfolgt.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 2,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Das ergibt für die ÖVP 49, für die SPÖ 34, für die FPÖ 28, für die Grünen 25 sowie für die NEOS 20 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 10 Minuten, die Debattenredezeit 5 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeiten.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.