9.02

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie schon zuvor der Herr Prä­sident und Herr Abgeordneter Hanger möchte auch ich gleich zu Beginn festhalten, dass ich es bedaure, dass uns dieser Formalfehler unterlaufen ist und es zu dieser zusätzli­chen Sondersitzung hat kommen müssen.

Ich möchte mich aber bei dieser Gelegenheit auch beim Rechts- und Legislativdienst des Parlaments bedanken, der uns bei der Klärung der zu wählenden Vorgangsweise für die Reparatur sehr hilfreich zur Seite gestanden ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Doppelbauer.)

Die gewählte Vorgangsweise, nämlich das Wiedereinbringen der Regierungsvorlage, der Beschluss mit Abänderungsantrag im Ausschuss und schließlich diese Sondersit­zung inklusive der Außerkraftsetzung des alten BFRGs, ist sicher nicht die einfachste, aber die sauberste und rechtlich sicherste Variante, um zu einem gültigen Beschluss zu kommen und auch das rechtzeitige Inkrafttreten des Finanzrahmens sicherzustellen.

Natürlich hat sich der Bundespräsident dazu schon zu Wort gemeldet und zum Ausdruck gebracht, dass er den alten Finanzrahmen wahrscheinlich nicht unterschreiben wird. Es ist ihm aber unbenommen, das in den nächsten Wochen noch zu tun, deshalb muss der Gesetzgeber Vorkehrungen dafür treffen, dass der alte Finanzrahmen außer Kraft tritt, falls das der Fall sein sollte. Wenn der Bundespräsident nicht unterschreibt, läuft dieser Teil der Außerkraftsetzung einfach ins Leere. Das kann man zu einem späteren Zeit­punkt reparieren. In den Erläuterungen ist auch festgehalten, dass es sich um dieses Gesetz handelt, das letzte Woche beschlossen wurde, und nicht um den Finanzrahmen, den wir heute beschließen. Insofern ist alles klar und deutlich geregelt, und es sollte zu keinen größeren Verwerfungen kommen.

Kurz zu ein paar Einwendungen, die von Abgeordnetem Krainer und jetzt gerade auch von Abgeordnetem Fuchs gemacht worden sind: Zum einen ist auch im Ausschuss wie­derholt der Einwand vorgebracht worden, dass die Prognose des Wifo, auf der dieser Finanzrahmen und auch das Budget von letzter Woche fußen, nicht mehr ganz korrekt ist. Ich möchte festhalten, dass dieses letzte Lockdownszenario, das quasi aufgrund der Dynamik der Infektionen verspätet vom Wifo nachgeliefert worden ist und auf das auch im Finanzrahmen und im Budget mit einem Abänderungsantrag reagiert worden ist, einen sechswöchigen Lockdown vorgesehen hat, der im Dezember endet und der in Bezug auf die Infektionen davon ausgeht, dass im Jänner eine ähnliche Situation vor­herrschen wird, wie dies heute zu erwarten ist: dass nämlich die Infektionen leicht zu­rückgehen werden, der Tourismus langsam wieder hochfährt und auch die Reisewar­nungen zurückgehen. Das ist aus heutiger Sicht nicht anders, als es vor ein paar Wo­chen war. Deshalb glaube ich auch, dass diesbezüglich keine Nachbesserung notwen­dig ist.

Zusätzlich hat Professor Badelt im ExpertInnenhearing festgehalten, dass eine neuerli­che Prognoseerstellung bis zu zehn Wochen in Anspruch nehmen würde. Würde man wirklich auf diese Prognose warten wollen, würde das bedeuten, dass man bis zu diesem Zeitpunkt trotzdem wieder mit Unsicherheiten zu kämpfen hätte und der Finanzrahmen mit Jahresbeginn nicht in Kraft wäre. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Umgekehrt umfasst dieses BFRG, dieser Finanzrahmen, wichtige Elemente. Es sind da­rin zukünftige, zukunftsträchtige Vorhaben der Regierung abgebildet, die sich – wie auch im Strategiebericht beschrieben ist – dadurch auszeichnen, dass der Rahmen im Be­reich der Klimainvestitionen gegenüber dem alten Rahmen, also jenem von 2020 bis 2023, massiv erhöht wird. Das ist etwas, was wir zur Bekämpfung der Klimakrise, und um Österreich wieder zu einem Klimavorreiter zu machen, dringend brauchen. Das be­zieht sich auf klimafreundliche Innovationen in der Industrie und den Ausbau des öf­fentlichen Verkehrs. Man sieht quasi, wie sich über die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 die Mittel, die der Finanzrahmen erlaubt, erhöhen. Das umfasst beispielsweise beim 1-2-3-Klimaticket 500 Millionen Euro über die vier Jahre. (Beifall bei den Grünen.)

Für die Umweltförderung im Inland ist es bis zu 1 Milliarde Euro und für den Ausbau von erneuerbaren Energien sind es 250 Millionen Euro, die sich über diese vier Jahre erstre­cken.

Ich glaube, das ist zentral, um diese Klimakrise in den Griff zu bekommen und um Öster­reich wieder zu einem Vorreiter zu machen. Ich bitte Sie darum, diesem Finanzrahmen zuzustimmen – heute haben Sie die Chance. Es ist natürlich bedauerlich, dass es so geschehen ist, aber jetzt haben Sie noch einmal die Chance – auch die Opposition –, diesem Finanzrahmen zuzustimmen, um diese wichtigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Noch ein letztes Wort zu Abgeordnetem Krainer und zur Aufregung über diese Rahmen­vereinbarung, diese EU-weite Ausschreibung, die in den letzten Tagen in den Medien diskutiert worden ist: Wie Sie als Budgetexperte sicherlich wissen, ändert diese nichts am Finanzrahmen, am Budget, das jetzt beschlossen worden ist, sondern es geht nur um eine Ausschreibung, die übrigens nachträglich auch von einer Expertenjury bewertet werden wird. Die 180 Millionen Euro sind natürlich zu hoch (Abg. Greiner: So? Zu hoch?!), aber wir wollen hoffen, dass es in den nächsten vier Jahren nicht durchgängig zu Epidemien kommt. Dann sollte dieser Rahmen auch nicht ausgeschöpft werden. Wie gesagt: Im Finanzrahmen, um den es heute geht, bildet sich das natürlich so nicht ab. Im Finanzrahmen sind allerdings diese wichtigen Vorhaben, die wir hätten, enthalten, und ich hoffe, dass Sie diese unterstützen, um eine gute Zukunft für Österreich sicher­zustellen. (Abg. Greiner: Na sicher ...!) – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.