9.44

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar heute nicht Gegenstand der Debatte, da aber Kollege Fuchs darauf Bezug genommen hat, möchte ich ihm doch kurz eine Antwort geben.

Wir haben in den letzten Monaten notwendigerweise eine ganze Reihe von Fördermaß­nahmen für einzelne Personen, vor allem aber auch für Unternehmen – ob das Einzel­personenunternehmen oder Unternehmen im Gewerbe, im Handel, in der Gastronomie, der Hotellerie oder wo auch immer waren –, die eben von diesen Schließungsmaß­nahmen oder diesen gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen wirtschaftlich be­troffen waren, auf die Beine gestellt und durchgeführt (Zwischenruf des Abg. Hafen­ecker – Abg. Hauser: Und die Kleinsten habt ihr ausgegrenzt! Geniert euch!), ob es der Härtefallfonds, der Fixkostenzuschuss Phase eins, der jetzt schon angelaufene Fixkos­tenzuschuss Phase zwei, der Umsatzersatz für Gastro und Handel oder anderes war.

Selbstverständlich, meine Damen und Herren, haben wir in den jeweiligen Einzelrichtli­nien dieser Fördermaßnahmen auch das, was Kollege Fuchs urgiert hat, verankert, dass nämlich nur jene Unternehmen in den Genuss solcher Förderungen kommen dürfen, die in den letzten fünf Jahren steuerliches Wohlverhalten an den Tag gelegt haben, das heißt, nicht rechtskräftig wegen Missbrauchs von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten verurteilt wurden oder auch keine Niederlassung in einer Steueroase zum Zwecke der Steuervermeidung haben. Das steht in jeder einzelnen Richtlinie drinnen. In zwei Wo­chen werden wir ein Gesetz vorlegen und beschließen, das das für alle künftigen För­dermaßnahmen – deswegen wirksam ab 1.1.2021 – generell festlegt, sodass wir es uns künftig ersparen können, das in den einzelnen Richtlinien festhalten zu müssen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Auf den Wunsch von Herrn Kollegen Fuchs, dass man das in diesem Gesetz, das wir in zwei Wochen beschließen werden, rückwirkend auf das heurige Jahr festmachen soll, habe ich im Finanzausschuss einen Hinweis dahin gehend gegeben und gesagt, dass es sich nach meiner Vorstellung mit dem Gedanken und dem Prinzip der Rechtsstaat­lichkeit nicht vereinbaren lässt, rückwirkend Bedingungen für Förderungen, die bereits ausbezahlt wurden, zu ändern.

Kollege Fuchs, hätten wir in den Richtlinien, nach denen jetzt gerade ausbezahlt wird, vergessen oder übersehen, das zu verankern, hätten wir tatsächlich ein Problem. Wir haben aber selbstverständlich daran gedacht, wir haben selbstverständlich schon heuer all jene Firmen, die Steuermissbrauch betrieben haben, von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Deswegen geht Ihr Ansinnen ins Leere, und ich bleibe dabei: Ihr Ansin­nen ist mit den Prinzipien eines Rechtsstaates nicht vereinbar. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Angerer hat sich zur Ge­schäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

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