13.25

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein österreichischer Schüler nimmt sich das Leben. Dieser Bub war 13 Jahre alt, lebte in Kärnten und hieß Joel. Joel wurde auf Facebook massiv attackiert, es waren eigentlich Mobbingattacken. Seine Würde wurde attackiert, seine Scham tief verletzt, und zwar durch ein Öffentlichmachen von Initimitäten, von Nacktheit, von sexueller Orientierung tief verletzt. Homosexualität wurde in den Raum gestellt und gegen seinen Willen ein Outing vorgenommen.

Der Bub wurde in den Tod getrieben. Das war damals vor 2016, also bevor der erste Schritt zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Cybermobbing gemacht wurde. Von den Behörden, die damals eben noch keine gesetzliche, strafrechtliche Grundlage zur Ver­folgung hatten, wurde gesagt: Na ja, es war halt ein Jugendstreich! – Das Internet kann aber eine Waffe sein, das Internet kann auch eine Waffe von Jugendlichen und von Kindern sein.

Was der SPÖ da besonders wichtig ist, das ist natürlich der Opferschutz. Man muss sich da auch die Wehrlosigkeit, die Gelähmtheit von Menschen vorstellen, über die Dinge preisgegeben werden, aber nicht nur preisgegeben werden – das klingt ja noch positiv –, sondern mittels derer Verletzungen und Entwürdigung stattfinden.

Heutzutage verdienen Menschen auch im Internet Schutz, Schutz vor Stalking, Schutz vor Upskirting, also das Unter-den-Rock-Fotografieren oder Fotografieren des Intim­be­reichs gegen den Willen der Person, und dieser Schutz ist ein klares Menschenrecht. Es geht da um brutale Straftaten, die die Opfer verzweifeln lassen, die sie gelähmt hinter­lassen. Es ist eben kein Bubenstreich, es ist eben kein Kavaliersdelikt, wenn man diese Entwürdigungen vorantreibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Cybermobbing ist psychische Gewalt. 2016 haben wir mit dem § 107c Strafgesetzbuch den ersten Schritt gemacht, dagegen vorzugehen. Natürlich ist es aber eine legistische Gratwanderung. Ich stehe hundertprozentig für freie Meinungsäußerung ein, aber eine freie Meinungsäußerung ohne Rassismus, eine freie Meinungsäußerung ohne Sexis­mus, ohne Homophobie, eine freie Meinungsäußerung ohne Verletzung und ohne Dis­kriminierung von Personen oder Personengruppen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Natürlich muss man beim Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wachsam sein. Für eine Zensur bin ich nicht zu haben. Eine Hintertür, durch die eine Zensur durch von Onlinekonzernen gesetzten Algorithmen noch möglich gewesen wäre, ist ja geschlossen worden. Daher kommen für die SPÖ auch Uploadfilter nicht infrage. Die ersten Entwürfe sind da noch korrigiert worden.

Die Gesetzwerdung ist gelungen. Ich darf auch der Bundesministerin für Justiz und den vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Justizministerium zur raschen und umfas­senden Arbeit sehr gratulieren.

Abschließend noch zum EU-Aspekt: Ja, eine europaweite Gesetzgebung ist notwendig. Ich glaube aber, es ist dieser österreichische, sagen wir, durchaus frühe Akt der Ge­setzwerdung trotzdem insofern positiv zu bewerten, als es durchaus auch als Beitrag zu einer Gesetzwerdung auf europäischer Ebene zu verstehen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Mag.a Karo­line Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.