13.52

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler! Hohes Haus! Ich teile nicht deine Meinung, aber ich werde alles dafür tun, dass du sie sagen kannst. – Dieses Zitat wird dem französischen Literaten und Philosophen Voltaire zugeschrieben. Er hat das in einer Zeit gesagt, als Kaiser und Könige noch das Sagen hatten und diese darüber befunden haben, was richtig und was falsch ist. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Mittlerweile leben wir Gott sei Dank in einer aufgeklärten Demokratie, übrigens mit einer Verfassung, auf die wir alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier unseren Eid ge­schworen haben, viele von uns, auch ich persönlich, mit dem Beisatz „so wahr mir Gott helfe“. Wir haben die Aufgabe, die Meinungsfreiheit vor Missbrauch zu schützen, meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz werden Maßnahmen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer auf Kommunikationsplattformen festgeschrieben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer. – Abg. Amesbauer: Also Zensur heißt jetzt Schutz!)

Die Abgrenzung ist ganz klar, meine Damen und Herren: Es ist das Strafgesetzbuch, es sind die strafrechtlichen Tatbestände, die darin aufgelistet sind: gefährliche Drohung, Nötigung, terroristische Straftaten und pornografische Darstellung von Minderjährigen. Mit diesem Gesetz haben wir als österreichischer Gesetzgeber erstmals eine klare Handhabe gegen die großen ausländischen Kommunikationsplattformen – wir wissen ja alle, welche es sind: Facebook, Twitter und Co. Wir müssen nicht mehr nur auf die Freiwilligkeit der Konzerne und auf das, was in deren Communityrichtlinien steht, setzen, sondern wir haben klare Vorgaben, wie das in Österreich auszuschauen hat, wenn jemand einen Tatbestand erfüllt: Wie es die Frau Bundesministerin ausgeführt hat, muss der Beitrag binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit leicht nachzuvollziehen ist, und sonst binnen sieben Tagen gelöscht werden.

Was schaffen wir damit, meine Damen und Herren? – Erstmals schaffen wir einen juristischen Weg und betreten in Europa Neuland, und das aus richtigen und logischen Gründen, weil wir ja auch die Hüter der individuellen Freiheit sind. Wir schaffen hier einen Weg, wie wir juristisch erstmals auch Ansprechpartner dieser großen Internetgiganten werden, die natürlich – wie viele sagen – über viel mehr Macht verfügen als so manches Land; dass wir in einen Prozess kommen, dass wir die Spielregeln vorgeben. Es wird ein Register geschaffen, in dem man alle Meldungen, die in diesen Tatbestand fallen, auflisten muss. Es wird eine Evaluierung stattfinden.

Es ist Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler zu gratulieren, dass dieser europäische Meilenstein hier im österreichischen Parlament mit einer Mehrheit, so hoffe ich, be­schlossen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Es besteht keine Gefahr des Overblockings, meine Damen und Herren, denn seien wir einmal ehrlich: Werden die großen Kommunikationsgiganten jetzt gleich in Sorge sein, dass alle Österreicherinnen und Österreicher nur mehr Unfug – Verzeihung, Unfug dürfen sie ja weiter sagen –, nur mehr tatbestandsrechtlich relevante Punkte posten werden? – Das wird nicht der Fall sein. Ich habe da viel mehr Vertrauen in die Öster­reicherinnen und Österreicher.

An die Adresse der NEOS, die ehemalige selbsternannte wirtschaftsliberale Partei: Ein ordnungspolitisches Prinzip ist, dass man die Grundrechte und auch die Meinungs­freiheit verteidigt. Daher ist es auch notwendig, klare Spielregeln vorzugeben. Auf die­sem Boden werden sich europäische Start-ups bilden und vielleicht bessere Kommuni­kationsplattformen schaffen, als wir sie gekannt haben.

Zusammenfassend darf ich festhalten, meine Damen und Herren: Mit diesem Gesetz beenden wir heute ein Kapitel des Wilden Westens für Kommunikationsplattformen und geben dem Rechtsstaat, nämlich dem robusten Rechtsstaat, als Sheriff die Instrumente in die Hand, um dem Missbrauch der Meinungsfreiheit entgegenzutreten, um den Schutz für uns Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

13.56

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.