13.57

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Kollege Weidinger, Ihr Wort in Gottes Ohr: Möge es tatsächlich gelingen, dass dieses Paket Hass im Netz alle Probleme so löst, wie es der Intention dahinter entspricht. Ich habe, in Kenntnis der Gerichtspraxis, in Kenntnis des Justiz­be­triebes, meine Zweifel.

Dennoch stehe ich überhaupt nicht an, mich als Justizsprecher meiner Fraktion durchaus zufrieden zu äußern, vor allem einmal dazu, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist. Da wurde Parlamentarismus in sehr guter Form praktiziert. Es wurden Vorschläge aus dem Begutachtungsverfahren – es hat sehr viele Stellungnahmen im Begutachtungs­verfahren gegeben – aufgegriffen, und auch von der Intention her kann sich dieses Paket grundsätzlich sehen lassen.

Es stellt teilweise wirklich sehr, sehr gravierende Eingriffe in fundamentale justizielle Gesetze, vor allem in unser ABGB, in unser Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, dar. Unser ABGB ist ja das älteste Zivilgesetz der Welt. Es ist seit dem Jahr 1811 un­unterbrochen – ausgenommen in der dunklen Zeit des Nationalsozialismus – in Kraft, früher im Habsburgerreich und jetzt in der Republik Österreich. Es ist also über 200 Jahre alt. Es ist gewissermaßen die Heilige Schrift unserer Zivilrechtsordnung, die ja durchaus bewährt und ausdifferenziert ist.

Wenn man sich jetzt die Novelle ansieht, wie da in dieses Gesetz eingegriffen wird, so kann man sich durchaus positiv dazu äußern. Man begibt sich da auf juristisch äußerst heikles Terrain, auf dem sich der Gesetzgeber wirklich mit großem Vorbehalt und viel Fingerspitzengefühl bewegen soll, und das scheint gelungen zu sein. Abzuwarten wird sein, wie die Praxis mit dem Gesetz umgeht.

Ich glaube nicht, dass es so einfach sein wird, dass da ein Formblatt, das aufliegt, einfach online eingereicht wird, und dann wird schon gelöscht werden. In der Praxis wird sich das als wesentlich aufwendiger erweisen. Wir müssen als Gesetzgeber diese Sache sehr, sehr genau im Auge behalten und evaluieren. Ich würde mir erwarten, dass wir uns das im Justizausschuss genau ansehen, und wahrscheinlich wird es in einem abseh­baren Zeitraum auch zu Nachbesserungen kommen müssen.

Generell aber ist es ein Gesetz, mit dem man zufrieden sein kann, ein Gesetz, das ein Problem, das einfach der gesellschaftliche Wandel, der technische Wandel mit sich bringen, angeht, lösen will. Da ist ein guter Wille vorhanden, das erkennen wir an, und wir wünschen diesem Gesetz, dass es seine Intention auch erreichen möge. Die Bedenken, die dagegen bestehen in den Bereichen Kommunikationsplattformen sowie auch Strafgesetz  haben ja die Kollegen Scherak und Hoyos-Trauttmansdorff bereits ausgeführt.

Von unserer Seite gibt es also Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.