15.19

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zunächst zu TOP 6, zur AVMD-Richtlinie, Stel­lung nehmen und auch anführen, dass ich heute in dieser Funktion den Bundeskanzler im Hohen Haus vertreten darf. Er war gemeinsam mit mir im Verfassungsausschuss, als es um diesen Punkt gegangen ist. Er kann leider nicht an dieser Sitzung teilnehmen – und auch das sei ganz explizit gesagt, weil im Rahmen der Aktuellen Stunde einmal die Frage angesprochen worden ist, warum er nicht da ist –, weil er nämlich heute in der Früh nach Brüssel geflogen ist. Dort findet heute – heute und morgen aller Voraussicht nach – der Europäische Rat statt und es steht eine ganze Reihe von sehr, sehr wichtigen Entscheidungen an, bei denen es auch darum geht, wie wir uns in Europa weiterent­wickeln.

Da passt die AVMD-Richtlinie gut dazu. Das ist nämlich ein Lehrbeispiel dafür, wie man in Europa gemeinsam vorgehen kann. Das betrifft jetzt außerdem genau das, was bei den Tagesordnungspunkten zu Hass im Netz und zum Kommunikationsplattformen-Ge­setz von einigen kritisiert worden ist: dass wir da nicht auf die europäische Richtlinie oder Verordnung warten. In diesem Fall ist es eine EU-Richtlinie, die wir umsetzen, und zwar setzen wir sie als einer der ersten Mitgliedstaaten um. Ich weiß schon, dass es relativ spät ist, wenn man die Umsetzungsfrist miteinbezieht, aber nur Dänemark und Schwe­den haben bisher Umsetzungen vorgenommen.

Ich darf auch noch eines hinzufügen: Der Umstand, dass im Kommunikations­platt­formen-Gesetz Bestimmungen zu Videos nicht enthalten sind, ist darauf zurückzuführen, dass es in der AVMD-Richtlinie um Videosharingplattformen geht, und genau deshalb haben wir sie nicht ins Kommunikationsplattformen-Gesetz hineingegeben.

Inhaltlich ist schon sehr vieles gesagt worden. Ich darf auf das verweisen, was Abge­ordneter und Generalsekretär Axel Melchior und jetzt auch Abgeordnete Blimlinger dazu gesagt haben. Es geht darum, barrierefreien Zugang zu schaffen, es geht darum, die Medienvielfalt in Österreich aufrechtzuerhalten, ja, es geht auch um die Ausweitung der Jugendschutzbestimmungen.

Ich denke, das ist etwas, das gerade bei der Umsetzung von Richtlinien immer in einer sehr ausbalancierten Art und Weise gemacht werden sollte. Wir wollen kein Gold Plating, sondern wir wollen die Richtlinie so umsetzen, dass wir natürlich genau diese Vorgaben und diese vereinbarten europäischen Ziele auch gut erreichen können.

Zu TOP 7 und 8: Wenn es darum geht, Covid-Maßnahmen zu verlängern, möchte ich auch nur ein paar Eckpunkte festhalten. Wir alle haben gehofft, als wir sie im März vor­gelegt haben, als auch Sie sie im Frühling hier im Hohen Haus in großer Einigkeit beschlossen haben, dass gegen Ende des Jahres die Pandemie überstanden ist. Das ist nicht der Fall, und wenn Sie sich in Europa umschauen, dann sehen Sie, dass alle Staaten der Europäischen Union mitten in der zweiten Welle sind und dagegen ankämpfen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Maßnahmen verlängert werden, aber dass es auch eine Sunsetclause gibt, also dass es einen Zeitpunkt gibt, zu dem sie wieder außer Kraft treten.

Von Abgeordnetem Drobits ist angesprochen worden, dass es heute eine Zweidrittel­mehrheit braucht, denn es geht auch um Dinge, die in der Bundesverfassung festgelegt sind, so zum Beispiel die Möglichkeit, im Ministerrat auch mit Videokonferenzen Be­schlüsse zu fassen, was gerade in Zeiten der Pandemie lebensrettend sein kann und auch notwendig ist, um in Kontakt zu bleiben. Deshalb möchte ich mich explizit an dieser Stelle auch schon jetzt, im Voraus, und in der Hoffnung, dass es auch so passiert, dafür bedanken, dass Sie das mit großer Mehrheit mittragen.

Es gibt aber auch ein paar Dinge, die ins Dauerrecht übernommen werden sollen, und zwar wird auf Bitte des Verwaltungsgerichtshofes hin heute ein Abänderungsantrag eingebracht werden, damit manche Dinge im Falle besonderer, außerordentlicher Verhältnisse dann auch tatsächlich in Form von Videokonferenzen beschlossen werden können, und – auch das ist in einer lebendigen Demokratie so – wir beseitigen einige Unsicherheiten, nämlich wenn es zum Beispiel darum geht, Präsenzquoren für die An­wesenheit bei Abstimmungen in dieser Form festzuhalten. Insgesamt sind das Maßnah­men, die notwendig sind.

Wir haben wirklich guten Grund, uns bei der Verwaltung und auch der Justiz – ich darf auch betreffend einen Punkt die Frau Justizministerin hier formell vertreten – zu bedan­ken, dass trotz dieser außergewöhnlichen Umstände alles so gut weitergegangen ist, die Republik funktioniert hat, die Verwaltung und die Justiz weitergearbeitet haben.

Wir und Sie als Repräsentanten des Souveräns, des Staates haben alles dazu bei­getragen, um die Rahmenbedingungen entsprechend auf den Weg zu bringen. Vielen Dank auch von dieser Stelle aus an alle, die weitergearbeitet haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.24

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Brandstötter ist zu Wort gemel­det. – Bitte.