15.39

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn noch einmal auf die Rede des Kollegen Schnedlitz replizieren, der in seinen Ausführungen von einer „Diktatur light“ sprach. Ich möchte diese Diktion aufs Schärfste zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte Sie, zu überprüfen, ob dieser Ausdruck nicht einen Ordnungsruf nach sich ziehen hätte müssen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Wir haben heute bereits – und ich darf damit zur Tagesordnung zurückkommen – mehr­fach über befristete Coronasonderregelungen gesprochen. Auch bei den gegen­ständ­lichen Tagesordnungspunkten ist eine Reihe von solchen Beschlüssen notwendig, näm­lich die Beschlussfassung über eine Verlängerung bis Mitte 2021.

Worum geht es konkret? – Es geht um den Einsatz von Videotechnologie in Ver­wal­tungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, es geht um Einschränkungen des Parteienverkehrs bei gleichzeitiger Wahrung der Parteienrechte. Es soll auch weiterhin möglich sein, per Verordnung bestimmte Zeiten von den Verjährungsfristen auszu­neh­men, wenn dies zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus geboten erscheint.

Eine weitere beantragte Änderung betrifft das Bundes-Verfassungsgesetz. Damit soll es unter anderem Kollegialorganen der Gemeinden wie Gemeinderäten oder Gemeinde­vorständen bis Ende Juni 2021 möglich sein, Beschlüsse per Videokonferenz bezie­hungs­­weise im Umlaufweg zu fassen, nur dann natürlich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Hintergrund der Schaffung dieser Möglichkeit ist, dass Gemeinden weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können, damit zum Beispiel Projekte vorantreiben können oder Verfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterführen beziehungsweise beenden können. Manche Gemeinden mussten von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch machen. Daraus gibt es also schon erste Erfahrungen.

So wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen dürfen wir auch im Gemeinde­bereich nachdenken, ob nicht Verfahrensweisen, die wir im Zuge der Pandemie ange­wandt haben, auch in Zukunft einen Platz haben sollen. Als Bürgermeister kann ich mir zum Beispiel durchaus vorstellen, dass Sitzungen des Gemeindevorstands unter be­stimmten Voraussetzungen auch künftig alternativ per Videokonferenz abgehalten werden könnten. Zurückhaltender bin ich da bei Gemeinderatssitzungen, für die ja die Teilnahmemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist. Transparenz muss natürlich gewährleistet sein. So hat das Land Oberösterreich aktuell beschlossen, dass, soweit Sitzungen von Kollegialorganen öffentlich sind, zu gewährleisten ist, dass diese Sitzungen via Livestream im Internet oder in einer anderer geeigneten Weise mitverfolgt werden können. Und noch einmal, weil es mir wichtig ist: Bei all dem muss natürlich die Transparenz hochgehalten werden, sie darf nicht eingeschränkt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen jetzt Rahmenbedingungen schaffen, um die Zeit der Pandemie bestmöglich bewältigen zu können. Wir dürfen aber auch darüber nachdenken, welche positiven Aspekte davon wir in die Zukunft hinein mitnehmen wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Bürstmayr ist zu Wort gemel­det. – Bitte.