16.20

Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zusehe­rinnen und Zuseher! In aller Kürze zum Tagesordnungspunkt: Wir wollen mit der vorlie­genden Regierungsvorlage zum Vermögensvertrag die entsprechenden Begleitgesetze ändern und somit die Fixbestandteile der zustehenden Leistungen an die katholische Kirche, an die evangelische Kirche und die altkatholische Kirche sowie die israelitische Religionsgesellschaft an die Inflation anpassen.

Das sind Bestimmungen, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, Verpflichtungen, die sich aus Artikel 26 des Staatsvertrages von 1955 ergeben und die im Zusammenhang mit den NS-Vermögensentziehungen stehen. Es handelt sich also um Zahlungen und Entschädigungsleistungen aufgrund von Enteignungen seitens des NS-Regimes.

Die Anpassungen sind jetzt schon lange angestanden. Seit 2018 haben wir den Fix­betrag von 20 Prozent, die Steigerung, erreicht, um diese Anpassungen auch vorzu­nehmen. Ich habe daher Gespräche mit den Religionsgesellschaften geführt und ich danke auch Ihnen für die Diskussion im Verfassungsausschuss, für die breite Zustim­mung; ich hoffe auch auf eine breite Zustimmung des Nationalrates heute.

Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, um allen Kirchen und Religionsgemeinschaften für die gute Zusammenarbeit zu danken, auch während der Coronakrise. Ich habe gesehen, dass die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, alle 16 an der Zahl, einen wertvollen Beitrag leisten, um Menschen in der Krise Hoffnung zu geben. Das halte ich für sehr wichtig, um Menschen in der Krise besonders zu unterstützen. Das ist ein absolut wertvoller Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Zusammenleben, den wir sehr schätzen sollten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.