16.47

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eines ist klar: Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um die Finanzierung schwer krimineller, mafiöser Strukturen, es geht um die Finanzierung terroristischer Vereinigun­gen, von Waffen- über Menschen- bis zu Drogenhandel. All die dort erworbenen Gelder müssen reingewaschen werden. Ohne die Aussicht, das illegale Geld auch im legalen Verkehr verwenden zu können, gäbe es keinen Profit, und ohne Profit kein organisiertes Verbrechen.

Es ist auch klar, dass illegales, unsolidarisches Verhalten in Form von Steuerhinter­ziehung zwangsweise mit Geldwäsche endet. Jenen, die ihren fairen Beitrag für die Gesellschaft nicht leisten wollen, die nicht einmal den vorgeschriebenen Beitrag leisten, müssen Hürden in den Weg gestellt werden.

Mit dem heute vorliegenden Gesetz können wir den Kontrolloren weitere effiziente Instru­mente in die Hand geben. Ganz grundsätzlich ist die Umsetzung der 5. Geldwäsche­richtlinie ein richtiger Schritt im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche. Trotzdem bleibt gerade in für Geldwäsche anfälligen Sektoren, wie zum Beispiel im Immo­bilienbereich oder in der Juwelier- oder Glücksspielbranche, noch einiges zu tun. Gerade aus diesen bargeldintensiven Bereichen gibt es verdächtig wenige Verdachts­meldun­gen.

Ich möchte einige wenige Punkte aus diesem Programm in aller Kürze hervorheben. Besonders wichtig für einen starken Vollzug ist die Erweiterung der Amtshilfe, insbe­sondere die Möglichkeit der Kooperation zwischen den Finanzbehörden und der Geld­wäschemeldestelle, der Finanzmarktaufsicht.

Ebenso positiv zu sehen ist auch die Erweiterung der Kooperation zwischen den Kredit­instituten. Geldwäsche ist ein extrem vernetztes und komplexes Unterfangen, die Kom­munikation braucht deshalb einen klaren rechtlichen Rahmen.

Darüber hinaus begrüßen wir auch die Möglichkeit des Einsatzes von künstlicher Intelligenz durch Banken zur Erfüllung ihrer Pflicht. Das Transaktionsmonitoring soll ermöglichen, dass State-of-the-Art-Algorithmen verwendet werden können. Dabei ist es wesentlich, dass diese Algorithmen und auch deren Wartung Teil der Aufsicht durch die Kontrollinstanzen sind.

All das sind wesentliche Verbesserungen, auch wenn man immer noch etwas ver­bes­sern könnte. Frau Kollegin, ich kann Ihnen hier nun keine Antwort auf Ihre vorhin gestellte Frage geben. Wir bleiben in Kontakt, wir bleiben im Gespräch, bis zur Abstim­mung oder darüber hinaus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Blümel. – Bitte.