16.58

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz noch eine Anmer­kung zum Geldwäschegesetz  kurz gesagt, es sind mehrere Gesetze –: Wir haben im An­schluss an den Finanzausschuss, in dem nahezu alle Fraktionen dieser Gesetzes­vorlage noch zugestimmt haben – nahezu alle, Kollege Fuchs, nicht alle –, eine Be­sprechung über zusätzliche Wünsche einzelner Fraktionen geführt.

Es kam dann gestern von der SPÖ-Fraktion der Wunsch nach einem Abänderungs­antrag, der sich auf zwei Dinge bezieht, die grundsätzlich durchaus diskussionswürdig sind, nämlich einmal die Einbeziehung von ausländischen Unternehmen, die Liegen­schaften im Inland erwerben wollen, und auf der anderen Seite auch die Einbeziehung von Gründern von Vereinen, weil beides natürlich durchaus geeignet sein kann, Geld­wäsche zu betreiben.

Nur ist dieser Antrag seitens der Sozialdemokratie insofern unvollständig, als natürlich im Zuge dessen auch Gesetze wie das E-Government-Gesetz oder bei den Vereinen zum Beispiel das Vereinsgesetz geändert werden müssen oder im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz beispielsweise die Definition des wirtschaftlichen Eigentü­mers ergänzt oder geändert werden müsste. Insofern können wir diesen Abänderungs­antrag so, in dieser Form, nicht akzeptieren, weswegen nun die Sozialdemokratie angekündigt hat, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen zu wollen.

Dieses Gesetz beinhaltet Verfassungsbestimmungen, es ist nicht mit der verfassungs­mäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu rechnen. Ich bedauere das sehr und er­suche die Damen und Herren noch einmal, dem Gesetzentwurf in dieser Form zuzu­stimmen. Wir haben auch angeboten, das Finanzministerium über einen Entschließungs­antrag aufzufordern, diese zwei Sachverhalte in weiterer Folge nachzuliefern.

Wir sind weiterhin dazu bereit, auch diese beiden Sachverhalte gesetzlich zu regeln, aber wenn, dann vollumfänglich. Deswegen noch einmal mein Appell: Stimmen Sie diesem wichtigen, zur Verhinderung von Geldwäsche notwendigen Gesetz jetzt zu, und ich sichere Ihnen zu, dass wir bereit sind, in weiterer Folge auch für diese zwei Tat­bestände eine gesetzliche Grundlage zu schaffen!

In diesem Sinne würde ich Sie bitten, dieses Gesetz jetzt nicht zu verhindern, sondern ihm zu­zustimmen. Wie gesagt, wir regeln die anderen beiden Punkte sehr zeitnah, wenn es geht, schon im Jänner. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.