16.58
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz noch eine Anmerkung zum Geldwäschegesetz – kurz gesagt, es sind mehrere Gesetze –: Wir haben im Anschluss an den Finanzausschuss, in dem nahezu alle Fraktionen dieser Gesetzesvorlage noch zugestimmt haben – nahezu alle, Kollege Fuchs, nicht alle –, eine Besprechung über zusätzliche Wünsche einzelner Fraktionen geführt.
Es kam dann gestern von der SPÖ-Fraktion der Wunsch nach einem Abänderungsantrag, der sich auf zwei Dinge bezieht, die grundsätzlich durchaus diskussionswürdig sind, nämlich einmal die Einbeziehung von ausländischen Unternehmen, die Liegenschaften im Inland erwerben wollen, und auf der anderen Seite auch die Einbeziehung von Gründern von Vereinen, weil beides natürlich durchaus geeignet sein kann, Geldwäsche zu betreiben.
Nur ist dieser Antrag seitens der Sozialdemokratie insofern unvollständig, als natürlich im Zuge dessen auch Gesetze wie das E-Government-Gesetz oder bei den Vereinen zum Beispiel das Vereinsgesetz geändert werden müssen oder im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz beispielsweise die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers ergänzt oder geändert werden müsste. Insofern können wir diesen Abänderungsantrag so, in dieser Form, nicht akzeptieren, weswegen nun die Sozialdemokratie angekündigt hat, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen zu wollen.
Dieses Gesetz beinhaltet Verfassungsbestimmungen, es ist nicht mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu rechnen. Ich bedauere das sehr und ersuche die Damen und Herren noch einmal, dem Gesetzentwurf in dieser Form zuzustimmen. Wir haben auch angeboten, das Finanzministerium über einen Entschließungsantrag aufzufordern, diese zwei Sachverhalte in weiterer Folge nachzuliefern.
Wir sind weiterhin dazu bereit, auch diese beiden Sachverhalte gesetzlich zu regeln, aber wenn, dann vollumfänglich. Deswegen noch einmal mein Appell: Stimmen Sie diesem wichtigen, zur Verhinderung von Geldwäsche notwendigen Gesetz jetzt zu, und ich sichere Ihnen zu, dass wir bereit sind, in weiterer Folge auch für diese zwei Tatbestände eine gesetzliche Grundlage zu schaffen!
In diesem Sinne würde ich Sie bitten, dieses Gesetz jetzt nicht zu verhindern, sondern ihm zuzustimmen. Wie gesagt, wir regeln die anderen beiden Punkte sehr zeitnah, wenn es geht, schon im Jänner. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.