18.10

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Vertreter der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider hat uns die Coronakrise nach wie vor stark im Griff. Herr Bundesminister Blümel hat es gesagt: Alle Maßnahmen, die wir setzen, dienen der Erhaltung der Arbeitsplätze und der Stärkung der Wirtschaft, vor allem im gebeutelten Tourismus und in der Gastronomie. Mit dem Steuermaßnahmen­gesetz werden wir heute Verlängerungen schaffen, die wir unbedingt brauchen.

Ich möchte vielleicht einen kleinen Punkt herausnehmen, der für mich persönlich in den vergangenen Tagen ganz interessant war. Für die Betriebe ist das Betriebsklima etwas ganz Wesentliches. Da die Weihnachtsfeiern heuer leider ausfallen müssen, fragen viele Betriebe bei den Gemeinden um Gutscheine und so weiter und so fort an. Ich glaube, diese steuerbegünstigten Gutscheine schaffen mit den 365 Euro pro Mitarbeiter, die als Betriebsausgabe gezählt werden können und auch für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei sind, eine Möglichkeit für Betriebe. Das ist ein ganz wesentlicher Beitrag, auch etwas Freude in die Weihnachtszeit zu bringen, ohne die großen Zusammenkünfte zu brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn wir über Steuern reden, müssen wir aber auch über Gemeinden reden. Die Ge­meindefinanzen sind sehr stark von den Ertragsanteilen abhängig. Das sind die Steuer­einnahmen des Bundes. Leider dauert die Krise sehr lange an. Wir haben ein wunder­bares Gemeindemilliardenpaket geschaffen, das Investitionen stärkt. Die Gemeinden sind die größten Auftraggeber in den Regionen.

Leider dauert die Krise aber zu lange an, daher brauchen wir auch da ein zweites Paket. Ich freue mich wirklich, dass es zwischen der Regierung – vor allem Finanzminister Blümel – und Gemeindebundpräsident Riedl schon Gespräche darüber gibt, schon Vor­schläge eingeholt werden, wie wir die Liquidität der Gemeinden auch für das nächste Jahr stärken können. Ich möchte mich dafür nochmals recht herzlich bedanken.

Abschließend möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, ein weiteres Hilfspaket für die Gemeinden zu schnüren, damit diese auch in der Krise die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen aus der Daseinsvorsorge ausreichend ge­währleisten können.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Manfred Hofinger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Christoph Stark, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1109/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alko­hol­steuergesetz, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förde­rungsprüfungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – COVID-19-StMG) (492 d.B.) (Top 18)

Die Coronakrise hat massive Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher – weder die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen sind bis heute klar abschätzbar.

Um Österreich bestmöglich durch diese herausfordernde Zeit zu bringen, folgt die Bundesregierung bei all ihren Hilfsmaßnahmen denselben Grundsätzen. Priorität hat immer die Rettung von Menschenleben, von Arbeitsplätzen und Unternehmen sowie die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes.

Genau dieser Logik folgt auch das Gemeindepaket in Höhe von 1 Milliarde Euro, mit dem der Bund bis zu 50 Prozent der Investitionen übernimmt, um direkt vor Ort Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern.

Es werden damit Projekte unterstützt, die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden, wenn die Finanzierung aufgrund der Mindereinahmen als Folge der Coronakrise nicht mehr möglich ist.

Hinsichtlich der Ertragsanteile sowie der Kommunalsteuern der Gemeinden ist im Jahr 2020 aufgrund der anhaltenden Krise mit Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen, eine Besserung der Entwicklung der Ertragsanteile ist erst im Jahr 2022 zu erwarten. Neben diesem Konjunkturpaket braucht es daher noch zusätzliche finanzielle Maßnahmen, welche die Gemeinden dabei unterstützen sollen, die Daseinsvorsorge sicherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, ein weiteres Hilfspaket für die Gemeinden zu schnüren, damit diese auch in der Krise die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen aus der Daseinsvorsorge ausreichend gewährleisten können.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.