18.23

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich nehme in meinem Redebeitrag Bezug auf den Tagesordnungs­punkt 22, es geht da um das „steuerliche Wohlverhalten“. Steuerliches Wohlverhalten, da wird sich wahrscheinlich der eine oder andere Arbeitnehmer, die eine oder andere Arbeitnehmerin fragen: Hm, was ist denn das? – Ganz zu Recht werden die das hinter­fragen, denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Gestaltungsspiel­raum, wenn es darum geht, Steuern zu zahlen. Sie bekommen ihr steuerliches Wohl­verhalten jeden Monat am Lohnzettel dokumentiert, meine Damen und Herren. (Ruf bei der ÖVP: Und Unternehmer zahlen keine Steuern, oder wie?)

Jetzt könnte man natürlich sagen, na ja, es gibt schon einen guten Hintergrund, dass man Covid-Förderungen an die ehrliche Steuerleistung koppelt, das ergibt Sinn. Wie aber macht das diese Regierung? Was versteht diese Regierung unter steuerlichem Wohlverhalten? – Jetzt kann man von der ÖVP nicht viel erwarten, wenn es um steuer­liches Wohlverhalten geht, das ist hinreichend dokumentiert. (Abg. Kirchbaumer: Hallo, hallo, hallo! – He-Rufe bei der ÖVP.) Erst letzte Woche wurde ein ehemaliger ÖVP-Finanzminister zu acht Jahren Haft verurteilt – ich glaube, mehr Dokumentation braucht man gar nicht, wenn es um steuerliches Wohlverhalten in diesem Land geht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl: Jetzt reicht es aber!) Dass es aber die Grünen da so billig geben, ist wirklich verwunderlich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Meine Damen und Herren! Steuerliches Wohlverhalten heißt für diese Regierung, dass es einen Freibetrag von 100 000 Euro gibt – um 100 000 Euro kann man die Bemes­sungs­grundlage vorsätzlich verkürzen und bekommt immer noch eine Förderung! Das ist im Sinne der ÖVP und der Grünen offenbar steuerliches Wohlverhalten – erklären Sie das einmal einem Arbeitnehmer, einer Arbeitnehmerin oder einem EPUler, der diese Spielräume eben nicht hat!

Jetzt könnte man sich die Frage stellen, ob diese Regierung zumindest darauf geachtet hat, dass Unternehmen keine Förderungen bekommen, wenn sie Tochterunternehmen in Steueroasen haben – nein, hat sie nicht, das ist nach wie vor möglich. Nur der Antragsteller darf keinen Sitz in einer Steueroase haben, aber wenn der ganze Konzern die Steuern am österreichischen Fiskus vorbeischafft, dann ist es nach wie vor möglich, dass er Förderungen erhält, und das ist ein Fehler, der korrigiert gehört. (Beifall bei der SPÖ.)

Der nächste Punkt betrifft die Frage, wann all diese Regelungen in Kraft treten: Sie treten mit 1.1.2021 in Kraft, und wir sehen das kritisch. Von Anfang an haben wir gesagt: Förderungen nur dann, wenn sich die Unternehmerinnen und Unternehmer an die steuerlichen Regeln halten – von Beginn der Krise an.

Jetzt sind wir in der Situation, dass diese Vorschriften mit 1.1.2021 in Kraft treten sollen. Das Ansinnen von Kollegen Fuchs, dass er sagt, wir müssten das rückwirkend be­schließen, ist verständlich und auch nachvollziehbar – wir glauben nur, dass es verfas­sungsrechtlich Probleme dabei geben wird, das rückwirkend zu regeln. Man hätte das gleich zu Beginn machen sollen, man hätte das von Anfang an ordentlich und gescheit machen sollen – aber nicht so, denn von diesem Gesetz fühlen sich die ehrlichen Steuerzahler gefrotzelt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Margarete Schramböck zu Wort gemeldet. – Bitte.