18.50

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe immer gesagt, Kollege Obernosterer wäre der bessere Finanzminister gewesen. Ich hoffe, es wird irgendwann einmal zum Umdenken kommen. Wir haben jetzt auch die besten Wirtschaftsdaten aus dem Lesachtal erhalten – danke vielmals! (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Es passieren heute hier im Hohen Haus generell interessante Dinge. Ich habe früher auch frenetischen Applaus von Teilen der Grünen dafür bekommen, dass ich infrage gestellt habe, ob die NoVA-Änderung so, wie sie ist, tatsächlich so zielführend ist. Ich habe es mir zu Herzen genommen, liebe Kollegen von den Grünen, ich werde euch jetzt entsprechende Hilfe bieten und einen Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen

über den Antrag 1111/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizit­äts­abgabegesetz geändert werden (493 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 494 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 entfällt.

2. Artikel 3 wird zu Artikel 2.

*****

Das heißt nichts anderes, als Ihren untauglichen NoVA-Erhöhungsversuch entsprechend rückgängig zu machen. Ich denke, es wäre ein Gebot der Stunde.

Da es offensichtlich auch bei den Grünen diesbezüglich schon eine Spaltung gibt, bin ich dafür, dass wir dann darüber namentlich abstimmen, damit Sie am Bundeskongress auch sagen können, wer schlussendlich doch gegen die NoVA-Erhöhung war. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf bei den NEOS.)

18.52

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

über den Antrag 1111/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitäts­abgabe­gesetz geändert werden (493 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 494 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 entfällt.

2. Artikel 3 wird zu Artikel 2.

Begründung

Die geplanten Änderungen im Normverbrauchsabgabegesetz führen zu massiven Steuermehrbelastungen. Laut „Österreichs Automobilimporteuren handelt es sich dabei nicht um eine Spreizung nach ökologischen Gesichtspunkten sondern um eine Steuer­erhöhung über alle Fahrzeugklassen hinweg – vom Kleinwagen bis zum Familien­fahrzeug.

Darüber hinaus wird die NoVA erstmalig auch für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5t) fällig. Die neue NoVA trifft daher insbesondere KMUs.

Eine derart hohe finanzielle Belastung für die Wirtschaft und den Konsumenten, insbe­sondere für Familien mit Kindern, ist gerade in der Coronakrise mehr als unverständlich. Die Änderungen im Normverbrauchsabgabegesetz sind daher zu streichen.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Jetzt ist noch einmal Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Einmal geht noch! – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Ruf: Kärnt’n is’ lei ans!)