19.46

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Werte Abgeordnete! Die vorliegenden Novellen bieten die Grund­lage für die Weiterentwicklung des Konzepts Bürgerkarte bis hin zum elektronischen Identitätsnachweis. Es geht dabei vor allem darum, Vorarbeiten und Begleitmaßnahmen für ein Pilotprojekt, das ab April 2021 starten sollte, grundzulegen. Was braucht es dazu? Es braucht Adaptierungen und Ergänzungen, was die Technologie und die Umsetzung betrifft; und natürlich, wie bereits erwähnt, sollte diese Materie freiwillig und aus­schließ­lich bei Einwilligung der Betroffenen passieren, das ist, glaube ich, ganz zentral. Das sollte auch im Passwesen so umgesetzt werden.

Mit der Novellierung des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes soll die Grundlage für einen digitalen Führerschein und auch für den digitalen Zulassungsschein geschaffen werden. Es gibt dann also zukünftig auch keine Mitführungspflicht mehr, das sollte auch ein Ziel sein. Ich verweise auch hier auf das Kapitel über Maßnahmen zur digitalen Verwaltung im Rahmen des Regierungsübereinkommens, wo wir das geregelt und vereinbart haben.

Der elektronische Führerschein ist also ein wesentlicher Schritt, ein sinnvoller Einsatz der Digitalisierung. Wir gehen mit der Zeit, in der Überzeugung, sehr sensibel mit Daten umzugehen, Kosten zu sparen, Abläufe zu erleichtern und natürlich größtmögliche Transparenz walten zu lassen.

Im Rahmen des Verkehrsausschusses gab es auch eine Debatte zu einem Antrag der SPÖ, des Abgeordneten Stöger. Nach dieser Debatte hat sich der Verkehrsausschuss im Nachhinein darauf geeinigt, einen Entschließungsantrag aller Fraktionen zum Antrag des Abgeordneten Stöger einzubringen, der im Verkehrsausschuss vertagt wurde. Ich möchte folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplô, Christian Hafenecker, MA, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Prüfung des Gesetzesvorschlages in 979/A (Änderung des Führer­schein­gesetzes) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Einbindung der Bundesländer die im Antrag 979/A vorgeschlagene Gesetzesänderung zu prüfen, die beschriebenen offenen Fragen zu klären und einem Begutachtungsverfahren im Rah­men der nächsten Novelle des Führerscheingesetzes zuzuführen.“

*****

Zwei Sätze noch zu diesem Antrag: Worum geht es da? – Der Antrag bezweckt vor allem, die Möglichkeit zu prüfen, Führerscheinverlängerungen aufgrund von ärztlichen Gutachten von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben zu befreien. Nicht betroffen sind die Kostenersätze; betroffen sind circa 20 000 Menschen, vor allem auch Menschen mit Behinderung. Wir sprechen da, glaube ich, von einer sehr wichtigen Maßnahme, die zu prüfen wäre. Das wäre der Sinn dieses Antrages. Ich bitte um eine breite Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Prüfung des Gesetzesvorschlages in 979/A (Änderung des Führerschein­ge­setzes) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 23.) Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (469 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (495 d.B.)

Der im Verkehrsausschuss am 1. Dezember 2020 mit Mehrheit vertagte Antrag (979/A) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führer­scheingesetz geändert wird, sieht auf Anregung des Anwalts für Gleichbehandlungs­fragen für Menschen mit Behinderung den Entfall der mit der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung verbundenen Gebühren vor.

Zur Realisierung dieses Vorhabens ist es erforderlich, den Aufkommensentfall der Ge­bühren aufgrund einer solchen Befreiung zu errechnen, zu klären, wer die Kosten der ausstellenden Behörde trägt bzw wie der Kostenersatz für die Ausstellung gestaltet wird, und sicherzustellen, dass auch der Amtsarzt abgegolten wird, da auch diesem ein Kostenersatz zusteht.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Einbindung der Bundesländer die im Antrag 979/A vorgeschlagene Gesetzesänderung zu prüfen, die beschriebenen offenen Fragen zu klären und einem Begutachtungsverfahren im Rah­men der nächsten Novelle des Führerscheingesetzes zuzuführen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.