20.52

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht es um Energiethe­men, also um Themen des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie. Es geht leider nicht um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – das hat die Bundesregierung entge­gen vielfachen Ankündigungen in diesem Kalenderjahr nicht zusammengebracht –, son­dern es geht um kleinere Bereiche, die aber auch sehr, sehr wichtig sind, insbesondere aus dem Titel der Versorgungssicherheit.

Es geht um die sogenannte Netzreserve. Was ist das? – Im Wesentlichen braucht man zur Stabilisierung des Netzes Kraftwerke, die sehr schnell Energie liefern und damit verhindern, dass die Spannung im Netz runtergeht und kollabiert und wir einen Blackout haben. Um diesen Themenbereich, der auch sehr, sehr dringlich ist, geht es.

Ich möchte jetzt gar nicht so sehr über die Inhalte reden, nur so viel vorweg: Das ist sicher besser als die alte Gesetzeslage. Es eröffnet mehr, auch kleineren Anbietern die Chance, an diesem System teilzunehmen; auch die Industrie wird mit eingebunden, es gibt kürzere Verträge et cetera. Nicht ganz sicher bin ich mir, ob die Bestimmungen über die Schließung und den Schließungszwang, insbesondere für jene Kraftwerke, die dann beim Anbieten nicht zum Zug kommen – die müssen dann aber geschlossen halten –, positive Effekte auf die Versorgungssicherheit haben. Es besteht durchaus das Risiko, dass sich in diesem Ausschreibungsverfahren dann zu wenige melden, dass wir zu viele Kraftwerke schließen und dann Kapazitätsprobleme haben – aber das werden wir uns anschauen.

Mir geht es nicht um das Inhaltliche, sondern vielmehr um das Prozedere, die Art und Weise, wie Sie in den letzten Monaten mit der Opposition in dieser Frage umgegangen sind. Sie haben zunächst einmal den ganzen Prozess aus meiner Sicht viel zu spät begonnen, auch das EAG zu spät begonnen, und haben dann auch entsprechende Diskussionen mit der Europäischen Kommission gehabt – da möchte ich jetzt gar nicht beurteilen, inwieweit das damit zu tun hat, dass Sie hier im Entwurf das KWK-Förder­regime mit der Netzreserve vermischen; der eine oder andere Experte sagt mir, dass das der Fall ist und auch ursächlich für die Probleme mit der Europäischen Kommission, die dann auch ihre eigenen Vorgaben hat, war.

Wir haben dann auch kurz diskutiert, und in den Gesprächen, die in der letzten Woche dann doch stattgefunden haben, ist vorgebracht worden, dass nicht alles, was die Kommission sozusagen von sich gibt oder haben will, im Interesse der österreichischen Energiepolitik unter dem Titel der Versorgungssicherheit liegt, aber das ist halt der Preis der europäischen Lösung, die natürlich auch innerstaatliche Handlungsfreiheiten einschränkt. Das muss man sich auch vor Augen halten.

Das ist ja ein Gesetz, für das es eine Zweidrittelmehrheit braucht, und das ist gut so. Das heißt, Sie brauchen die Opposition für diesen Beschluss – wie gesagt, das Thema ist sehr, sehr dringlich. Ihr Verhalten in den letzten Wochen war jetzt nicht so, dass ich das Gefühl gehabt hätte, dass Sie die Meinung der Opposition groß interessiert – also aus meiner Sicht sind wir in den Prozess überhaupt nicht eingebunden gewesen.

Wir haben dann am 2. Dezember im Wirtschaftsausschuss einen Warnschuss abge­geben, indem wir – mit wir meine ich jetzt die Opposition, also auch die SPÖ und die NEOS – gesagt haben, wir machen da nicht mehr mit, wir stimmen einmal gegen diesen Gesetzentwurf – und siehe da: In der letzten Woche ist unheimlich viel Bewegung ins Thema hineingekommen. Wir sind auch nicht diejenigen, die sich dann einer Diskussion verweigern – ganz im Gegenteil, einige Videokonferenzen haben stattgefunden und es haben auch noch sehr kurzfristig viele Verbesserungen Eingang in das Gesetz gefunden.

Wir werden dem Gesetz zustimmen – das erkennt man vielleicht jetzt schon aus meiner Argumentation –, denn die betroffene Branche ist mit dem Gesetz zufrieden. Das war für mich auch entscheidend. Die betroffene Branche hat uns eindringlich gesagt: Bitte beschließt das Gesetz schnell, weil es systemrelevant und für die Versorgungssicherheit ganz wichtig ist, dass wir hier keine Verzögerung mehr haben! Wir springen da also nicht über den eigenen Schatten, aber wir als Freiheitliche Partei leisten hier auch unseren Beitrag für die Versorgungssicherheit, indem wir diesem Gesetz zustimmen.

Ich habe nur eine Bitte und ein Ersuchen an Sie, Frau Bundesminister, und an die Regierungsparteien. Ich will jetzt überhaupt nicht drohen oder sonst etwas, sondern ich habe eine Bitte und ein Ersuchen: Wenn man das – diese Art der Kommunikation, nämlich in Wahrheit der Nichtkommunikation – beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz weiter aufrechterhält oder wenn Sie das weiter aufrechterhalten, dann wird das nicht gut enden. Es wird bei diesem großen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nicht funktionieren, wenn Sie uns das eine Woche vor der geplanten Beschlussfassung mehr oder weniger hinknallen und sagen: Friss oder stirb! – Da werden wir nicht mitspielen! Ich habe aber sozusagen zwischen den Zeilen schon gehört, dass Sie hoffentlich diesen Prozess – Kommunika­tionsprozess und Verhandlungsprozess – im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Ge­setzes ändern und verbessern werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Punkt, kleinerer Bereich: Ökostromgesetz, Tagesordnungspunkt 27. Da geht es eigentlich nur um Fristverlängerungen, und das nehmen wir zum Anlass, im Rahmen eines Abänderungsantrages, den ich dann verlesen werde, einen Sachverhalt oder einen Wunsch einzubringen, der uns immer wichtig war. Es geht um die automatische Befreiung von der Verpflichtung, Ökostromförderkosten zu leisten, für diejenigen, die GIS-befreit sind. Wir wissen, ungefähr 330 000 Haushalte sind GIS-befreit. Die GIS-Befreiung ist im Gesetz jetzt schon drinnen, also wenn man GIS-befreit ist, kann man das beantragen. Da dürfte aber offensichtlich einiges nicht funktionieren, denn wir ken­nen die Zahl dieser 330 000 Haushalte – und das sind die Ärmsten der Armen –, denen an sich eine Befreiung zuteilwerden sollte, von diesen haben aber nur ungefähr 130 000 diesen Antrag gestellt.

Das kann man ganz einfach lösen, indem man sagt, das findet automatisch statt, und das ist Gegenstand dieses Abänderungsantrages, weil wir ja wissen, dass ein Drittel des von den Haushalten zu leistenden Strompreises bereits Steuern und Ökostromabgaben sind – neben ungefähr einem Drittel Energiepreis und einem Drittel Netzpreis. Das Ziel der Freiheitlichen Partei ist es also, tatsächlich auch diese 300 000 sehr armen Haus­halte zu entlasten und nicht nur 130 000 davon.

Aus diesem Grunde stellen wir folgenden Abänderungsantrag. Das ist jetzt ein bisschen kompliziert. Warum? – Es ist derselbe Text, aber einmal betrifft es die Ökostrompau­schale und einmal den Ökostromförderbeitrag. Also der Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (476 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostrom­gesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschuss­berichts (594 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 werden nach der Z 2a die folgenden Z 2b und 2c eingefügt:

„2b. § 46 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs-berechtigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale automatisch befreit.“

2c. § 49 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs-berechtigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrags automatisch befreit.““

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Ich ersuche um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage (476 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostrom­gesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschuss­berichts (594 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1.         In Artikel 1 werden nach der Z 2a die folgenden Z 2b und 2c eingefügt:

„2b. § 46 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs­berech­tigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale automatisch befreit.“

2c. § 49 Abs. 1 lautet:

„(1) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs­berech­tigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrags automatisch befreit.““

Begründung

Die Praxis zeigt, dass das Stellen eines Antrages auf Befreiung von Ökostrom­förder­kosten bei den Begünstigten oft zu Schwierigkeiten und damit zu vom Gesetzgeber wohl nicht beabsichtigten Hürden führt. Durch einen entsprechenden Automatismus bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale sowie des Ökostromförderbeitrages könnte hier Abhilfe geschaffen und so für viele Menschen eine wichtige finanzielle Hilfestellung sichergestellt werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Tanja Graf. – Bitte, Frau Abgeordnete.