Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 24 bis 28

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen.

Ich darf fragen: Können wir abstimmen? – Aufgrund des Einverständnisses der Klub­obleute können wir abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelas­tungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über eine COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen geändert werden, samt Titel und Eingang in 591 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Damit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz und das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 592 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wer in dritter Lesung auch noch einverstanden ist, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung für diesen Entschließungs­antrag. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 593 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

In dritter Lesung: Wie ist da das Stimmverhalten? – Ebenfalls mehrheitlich angenom­men. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz und das KWK-Gesetz geändert werden, in 594 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Schroll, Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise ein Zusatzantrag der Abgeordneten Kassegger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zuerst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­anträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Diese ist gegeben.

Die Abgeordneten Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Einfügung neuer Ziffern 2b und 2c in Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Kassegger, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 2b und 2c in Artikel 1 eingebracht.

Wer für den Kassegger-Vorschlag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist auch die Minderheit, daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 4 und Art. 2 Z 3 sowie einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 1a und 2a in Artikel 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich darf die Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte die Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich darf auch noch einmal festhalten, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit damit gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist wiederum einstimmig.

Auch da ist die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird, in 471 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde wiederum zunächst über die vom Zusatz- und Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Da der Gesetzentwurf wiederum im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung eine Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten erfordert, weil es um eine Zweidrittelmaterie geht, stelle ich diese Anwesenheit fest.

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 6a sowie Änderung der Ziffern 6, 7, 10, 20 und 21 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer dafür ist, den darf ich wiederum um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Ich darf auch ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit feststellen. – Danke schön.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung mit dem Entwurf einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Einstimmig angenommen. Ausdrücklich stelle ich wiederum die Zweidrittelmehrheit fest.