22.01

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es gibt auch einen weiteren Tagesordnungspunkt, den TOP 30. Da geht es um die EZG-Novelle 2020. Beim Herbstgipfel 2014 der EU-Staats- und Regierungschefs wurden ja schon klima- und energiepolitische Ziele für die EU im Jahr 2030 definiert, unter anderem eine Reduk­tion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990.

Mit Mitte 2015 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für die Ände­rung der Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt, der vorrangig im Zeichen der metho­dischen Weiterführung des bestehenden Handelssystems bis zum Jahr 2030 stand. Inhaltlich hat sich da die Revision eng an die beim Herbstgipfel 2014 vereinbarten Rahmenbedingungen, wie etwa die Ausgestaltung des Reduktionspfades, die Fest­legung der Gesamtmenge beziehungsweise die Regelung zum Schutz vor Abwanderung, an­gelehnt.

Der EU-Rechtsakt ist dann mit 8. April 2018 in Kraft getreten, eine nationale Umsetzung hätte bis 8. Oktober 2019 erfolgen sollen und war auch vorgesehen. Die Novelle ist in diesem Zeitrahmen auch eingebracht worden, und sie war dann in etwa ein Jahr in Begutachtung.

Ich habe Sie ja im Umweltausschuss im Mai darauf angesprochen. Da haben Sie mir gesagt, in etwa zwei, drei Wochen werden Sie diese Novelle vorlegen. Es hat bis zum 18. November gedauert, bis wir die Novelle vorgelegt bekommen haben. Sie ist jetzt da, und sie sagt eigentlich nicht viel aus, weil sie einfach nur die Umsetzung des EU-Rechtsrahmens ist.

Für mich ist ja weit spannender, was nicht in dieser Novelle enthalten ist, und das ist womöglich auch der Grund für die lange Verzögerung, nämlich die Frage der Zweck­widmung. Sie ist in dieser Novelle nicht enthalten. Im Regierungsprogramm heißt es dazu: „Prüfung der zweckgebundenen Verwendung der Versteigerungserlöse aus dem Zertifikatshandel [...] als zusätzliche Mittel für den Klimaschutz und klimagerechte Innovation“, und Ihr Ministerratsvortrag enthält dazu den Beschluss, dass einerseits im ersten Halbjahr 2021 die rechtliche Grundlage für ein Instrument geschaffen werden soll, das wichtige Unternehmen bei der Anpassung der CO2-Ziele unterstützen soll – das soll 2022 wirksam werden –, und dass andererseits Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte erfolgen sollen, insbesondere bei Wärmegewinnung und Sanierung.

Das heißt, die Regierung hat sich anscheinend zehn Monate lang bei der Mittelver­wen­dung nicht auf ein Modell einigen können. Ich habe die Bitte: Versprechen Sie mir, dass das in zwei, drei Wochen endlich kommen wird!

Wie lang zwei, drei Wochen dauern, wissen wir aber mittlerweile. Das heißt, Mitte nächsten Jahres sollte endlich diese Mittelverwendung da sein, mit der wirklich eine gerechte Aufteilung zwischen Industrie und Haushalten erfolgen soll. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schnabel. – Bitte.