9.40

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher vor den Fernsehgeräten! Ich richte in meiner kurzen Rede den Fokus auf die Änderung des Sanitätergesetzes. Wir können nur dann wieder zu einem normalen, ohne Einschränkungen behafteten Le­ben zurückkehren, wenn wir die Pandemie endgültig und definitiv in den Griff bekommen. Dazu ist es unabdingbar, die Coronaimpfstrategie konsequent umzusetzen. Damit das gelingt, muss aber der Zugang zu Impfungen möglichst niederschwellig und einfach sein, um allen, die eine Impfung wollen, diese auch unter den höchsten Qualitätsstandards zur Verfügung zu stellen.

Es muss daher eine große Zahl von bestens ausgebildeten Personen zur Verfügung stehen, die künftig Schutzimpfungen verabreichen dürfen. Die Erweiterung der Befugnis­se von Sanitäterinnen und Sanitätern im Sanitätergesetz ist somit der folgerichtige Schritt, um den Herausforderungen in der Pandemie entschieden begegnen zu können. Zum einen wird für diesen sensiblen Bereich ein sehr hoher Qualitätsstandard gewähr­leistet, zum anderen kann nur so sichergestellt werden, dass zum Impfstart jeder, der eine Impfung möchte, diese auch bekommen kann.

Mit dieser bis Ende 2021 befristeten Ermächtigung für berufserfahrene Rettungssanitä­terinnen und -sanitäter wird sichergestellt, dass eine große Zahl von Personen zur Verfü­gung steht. Falls man sich jetzt Sorgen machen sollte: Die Voraussetzungen für diese Erweiterungen der Befugnisse sind absolut klar geregelt. Die Coronaschutzimpfung darf nur von Sanitätern mit mindestens 2 000 Stunden Berufserfahrung verabreicht werden. Wenn man sich nicht vorstellen kann, was 2 000 Stunden Berufserfahrung sind: Das ist über ein Jahr an ständiger Berufserfahrung. Ein Jahr hat ungefähr 1 700 Arbeitsstunden. Und zusätzlich: nur nach entsprechender theoretischer und praktischer Schulung durch einen Arzt, der danach die erforderlichen Kompetenzen bestätigt.

Auch darf die Impfung nur bei Erwachsenen, nur auf ärztliche Anordnung und nur unter Aufsicht eines persönlich anwesenden Arztes durchgeführt werden. Außerdem erfolgt die Durchführung dabei nur in strukturierten Einrichtungen, wie zum Beispiel in Impfstra­ßen im Auftrag der Landessanitätsbehörde.

All diese hohen Vorgaben und Voraussetzungen für die Ermächtigung gewährleisten ei­ne qualitätsgesicherte Durchführung und somit auch Patientensicherheit. Auf dass unser Leben wieder wirklich normaler wird! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.