11.23

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Vizekanzler! Ge­schätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zum Antrag zum Mutterschutzgesetz, den wir heute auch beschließen: Damit reagieren wir auf die neuesten medizinischen Erkenntnisse etwa der Österreichischen Gesell­schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die besagen, dass in der fortgeschrittenen Schwangerschaft eine Covid-19-Erkrankung schwerer verlaufen könnte, und treffen so­mit die Schutzmaßnahmen für Schwangere.

Dieser Antrag ist auch deshalb so wichtig, weil viele Schwangere, gerade in Berufen mit viel Körperkontakt, besondere Sorgen und Ängste haben könnten, sich mit dem Corona­virus zu infizieren. Diese Sorgen und Ängste müssen wir ernst nehmen, weil sie sonst zu einer emotionalen Belastung führen können, die sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken kann.

ArbeitgeberInnen müssen zunächst prüfen, ob es Schwangeren möglich ist, ihre Be­schäftigung mit einem Mindestabstand und ohne Körperkontakt – beispielsweise im Homeoffice oder an einem anderen Ort – auszuüben. Beispielsweise bei Kosmetikerin­nen oder bei Physiotherapeutinnen ist das nicht möglich. Somit haben wir für alle Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche eine gute Lösung gefunden. Wir gehen davon aus, dass ungefähr 4 500 Schwangere von dieser Regelung profitieren. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir schaffen also eine Regelung, mit der die Gesundheit geschützt wird, die Belastung reduziert wird und die ArbeitgeberInnen zusätzlich unterstützt werden; somit profitieren alle.

Umso unverständlicher ist es daher für mich, dass die NEOS als einzige Fraktion im Ausschuss dagegengestimmt haben. Vielleicht liegt es daran: Herr Kollege Loacker, Sie haben behauptet, dass die Befristung der Bestimmung mit 31. März dazu führe, dass es für jene Betroffenen, die die 14. Schwangerschaftswoche erst im März erreichen, nur eine sehr kurze Freistellung geben werde und sie Anfang April wieder zur Arbeit gehen müssten. – Das ist natürlich nicht richtig. Im Absatz 6 heißt es, dass die Regelung für alle, die vor dem 31. März ein Recht auf Freistellung hatten, auch weiterhin Gültigkeit hat. Wenn Sie diesen Antrag noch einmal lesen, dann können Sie sich vielleicht dazu durchringen, ihm zuzustimmen.

Was ich zum Schluss noch sagen möchte, Herr Wurm, weil Sie es in Bezug auf unsere Justizministerin angesprochen haben: Keine Sorge! Schwangere Frauen sind nicht krank, sondern schwangere Frauen sind einfach nur schwanger. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Schluss (in Richtung Abg. Vogl): Kollege Markus! Ich wünsche dir alles Gute für deinen weiteren beruflichen Werdegang. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.26

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.