11.27
Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Vizekanzler! Liebe Abgeordnete! Ich freue mich sehr über den Antrag, den Kollegin Neßler eingebracht hat, den wir vonseiten der Regierung im Ministerrat auch vorab beschlossen haben, weil es darum geht, den höchsten Schutz für unsere schwangeren Frauen, für die werdenden Mütter sicherzustellen, vor allem dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die werdenden Mütter bringen neues Leben in die Welt, und das ist das höchste Gut, das es gibt.
Insofern ist es für mich als Arbeits- und Familienministerin wichtig, dazuzusagen, dass es kein erhöhtes Risiko gibt, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können: der 1-Meter-Abstand, die Hygienemaßnahmen oder auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.
Für Situationen aber, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, haben wir Vorsorge getroffen, insbesondere aufgrund der neueren Erkenntnisse aus dem medizinischen Bereich wie beispielsweise jenen der OEGGG. Solange es noch keinen Impfstoff gibt, wollen wir auf Basis dieser Erkenntnisse agieren und auf Nummer sicher gehen.
Die Beobachtungen zeigen sich bei fortgeschrittener Schwangerschaft, also ab dem dritten Monat. Insofern ist es wichtig, dass wir einen Freistellungsanspruch für Schwangere im direkten körperlichen Kontakt ermöglichen. Das sind beispielsweise Friseurinnen, Stylistinnen, aber auch Physiotherapeutinnen und Kindergartenpädagoginnen, sofern sie in der Elementarpädagogik direkt tätig sind, beispielsweise aber auch Tätowiererinnen oder Masseurinnen. Wenn man beispielsweise nur an der Tür Kontakt haben muss – das dauert vielleicht 1 oder 2 Minuten –, ist das davon ausgenommen. Wichtig ist aber, dass wir für diesen Bereich eine Sicherstellung ermöglicht haben, deshalb bitte ich heute um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wie schaut die Lösung nun aus? – Die Lösung schaut so aus, dass die Maßnahme ab Kundmachung in Kraft tritt und der Arbeitnehmer das Entgelt zugleich bis zur Höchstbemessungsgrundlage fortgezahlt bekommt.
Vielleicht noch kurz abschließend dazu: Es betrifft rund 4 500 werdende Mütter in körpernahen Berufen. Die Kosten für den Entgeltersatz betragen rund 10 Millionen Euro pro Monat, die wir in unsere Zukunft, in die Sicherheit unserer Jungfamilien investieren.
In diesem Sinne möchte ich allen werdenden Müttern, aber auch den Vätern, also den zukünftigen Familien, die ja schon mit der Schwangerschaft entstehen, alles Gute wünschen, viel Gesundheit, gutes Durchhaltevermögen und in der Zukunft viel Freude mit ihren Kindern! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.30
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.