11.34

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Vizekanzler! Frau Minister! Ja, die Pandemie ist allgegenwärtig und natürlich stellt uns dieser Virus immer wieder vor neue Herausforderungen. Faktum ist, dass wir natürlich am Beginn dieser Krise über viele Dinge nicht wirklich Bescheid gewusst haben und dass man immer dazulernt. So war das auch betreffend die Situation schwangerer Frauen.

Es gibt nun neuere Erkenntnisse, und die Regierung bessert nun auch entsprechend nach, dass eben eine Freistellung möglich ist. Die Frau Minister hat es bereits ausge­führt, ich bitte die Mitglieder des Hohen Hauses, dem auch entsprechend zuzustimmen.

Ich möchte aber zu zwei anderen Anträgen noch kurz Stellung nehmen. Das ist der An­trag 1083/A der Kollegin Heinisch-Hosek bezüglich Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz. Bei diesem geht es um ein Sonderbetreuungsgesetz, wenn Schulen aufgrund von Schließungen Betreuung anbieten. Kollegin Hosek, Sie wissen, dass wir genau in diesem Bereich eine Sozialpartnereinigung vorliegen haben, die wir auch schon am 20.11. im Nationalrat beschlossen haben. Die Inhalte dieser Sozialpartnerregelung sind uns ja allen bekannt, und in Wirklichkeit widersprechen Sie mit Ihrem Antrag dieser So­zialpartnereinigung. (Abg. Heinisch-Hosek: ... das ist ja ganz was anderes ...!) Insofern haben und werden wir demzufolge diesen Antrag auch ablehnen.

Beim Antrag 1082/A ist es ähnlich, es geht dabei um den Sonderbetreuungsanspruch für Angehörige von Schwerkranken im gemeinsamen Haushalt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Richtig! Faktum ist auch da, dass wir einen Anspruch auf Sonderbe­treuungszeit haben, wenn eine Behinderteneinrichtung geschlossen wird oder die Be­treuung einer Person mit Behinderung freiwillig zu Hause erfolgt oder die Pflege- und Betreuungskraft einer pflegebedürftigen Person (Abg. Heinisch-Hosek: ... Angehöri­ge! ... schwerkranke Menschen!) oder die persönliche Assistenz von Menschen mit Be­hinderung ausfällt. Für die Pflege von Angehörigen unabhängig von Covid-19 ist die Pflegefreistellung gemäß § 16 Urlaubsgesetz oder die Pflegekarenz gemäß § 14c Ar­beitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und § 21c Bundespflegegeldgesetz bereits jetzt vorgesehen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Deswegen lehnen wir auch die­sen Antrag ab.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch noch ein persönliches Wort zu Kollegen Vogl sagen. Ich glaube, er ist im Moment nicht hier – ah, doch. Lieber Kollege Vogl, du warst ein wirklich guter Kollege im Sozialausschuss. Ich weiß und wusste deine Beiträge immer sehr zu schätzen, sie waren pointiert und wurden vor allem von sachlicher Tiefe getragen. Dir zu wünschen, dass du in deiner weiteren Tätigkeit als Bürgermeister alles Gute erfahren sollst, ist klar, ich sage aber auch eines: Du wirst hier fehlen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.37

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.