12.23

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! In sechs Monaten werden die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen, und dann sind eigentlich die Unterschiede zwischen Arbeitern und Ange­stellten ausgeräumt, dann ist alles gleich: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gleich, die Kündigungsfrist ist gleich. Sie sind im Wesentlichen gleich zu behandeln, es bleiben ein paar mikroskopische Unterschiede bei den Entlassungsgründen, aber sonst sind sie gleich.

Jetzt wäre es doch hoch an der Zeit, diesen Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten aufzuheben und das Gleiche für alle gelten zu lassen, ein Gesetz für alle Arbeitnehmer zu machen. Wir hätten daher alle ins Angestelltengesetz übernommen, damit der Statusunterschied einmal weg ist. Den braucht es nicht mehr, weil ab dem 1. Juli 2021 alles angeglichen sein wird.

Dieser Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt, weil SPÖ-Abgeordneter Stöger zum Bei­spiel gesagt hat: „Die Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen müsse zwar das Ziel sein, eine begriffliche Gleichsetzung [...] würde diese jedoch nicht fördern.“ – Ich habe es nicht verstanden; vielleicht haben Sie es verstanden?

Abgeordneter Koza von den Grünen hat seine Ablehnung des Antrages damit begründet, „dass er auch wesentliche, und vor allem negative Auswirkungen auf die Interessensver­tretung hätte.“ – Ja klar, die Gewerkschaft ist in Arbeitergewerkschaft und Angestellten­gewerkschaft geteilt. Da hat man natürlich einen organisatorischen Salat, wenn es nicht mehr Arbeiter und Angestellte gibt. Da fallen Posten und Pöstchen weg, da ist man auf einmal nicht mehr der Präsident von diesem und der Präsident von jenem, weil es das nicht mehr braucht!

Wir halten jetzt den gesetzlichen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten auf­recht, weil die Gewerkschaft ihre Struktur behalten will – und die Regierung spielt mit. (Beifall bei den NEOS.)

12.25

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.