14.41

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Die Regierungsfraktionen machen es uns wieder einmal nicht einfach, die­sem Antrag zuzustimmen, weil in einem Sammelgesetz fünf Gesetze zusammengewür­felt werden. Man hätte das durchaus in einzelne Anträge verpacken können, das wäre durchaus sachgerechter gewesen, weshalb wir auch eine getrennte Abstimmung verlan­gen werden.

In diesem Sammelgesetz gibt es viele durchaus positive Punkte, so ehrlich bin ich, aber es gibt auch einiges kritisch anzumerken.

Der erste Punkt wäre, dass dieser Entwurf von den Regierungsfraktionen wieder einmal ohne Begutachtung eingebracht wurde. Auch wenn ich Verständnis für den Zeitdruck jetzt in Zeiten von Corona habe, wäre es sich trotzdem ausgegangen, zumindest eine kurze Begutachtung vorzusehen, ohne dass das eine Verzögerung gebracht hätte.

Der zweite Kritikpunkt ist die Gutscheinlösung, die von Haus aus schon unglücklich war und jetzt wiederum verlängert wird. Frau Staatssekretärin, haben Sie sich schon einmal mit Kartenbüros darüber unterhalten, wie sie mit dieser Gutscheinlösung umgehen müs­sen? Die Kunden wollen keine aufgezwungenen Gutscheine. Die Kunden wollen viel­leicht freiwillig Gutscheine in Kauf nehmen, das ist etwas ganz anderes, aber sie wollen das nicht als Zwang. Und es ist auch nicht sachgerecht, das Insolvenzrisiko entspre­chend auf die Kunden abzuwälzen.

Die Kartenbüros werden überhaupt im Stich gelassen. Da sie nicht zum Handel gehören, bekommen sie auch keinen Umsatzersatz. Sie haben aber einen irrsinnigen Aufwand aufgrund der permanenten Stornierungen und teilweise Umsatzausfälle von bis zu 95 Prozent.

Der dritte Kritikpunkt ist das Kunstförderungsgesetz. Die Intention hinter diesem Gesetz ist ja an sich eine gute, das gestehe ich zu, aber es wird halt wieder einmal ein neuer Fonds geschaffen, und wieder haben wir heute bei der Abstimmung noch keinen Richtli­nienentwurf, in den wir Einsicht hätten. Das heißt, wir sind wieder einmal gezwungen, die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen.

Wie gesagt, aufgrund der Mehrheit an guten Punkten werden wir dem gesamten Geset­zespaket in dritter Lesung aber zustimmen.

Jetzt zu den drei Anträgen des Kollegen Drozda von der SPÖ: Diese Anträge können wir alle vollinhaltlich unterstützen. Es ist zwar gut, dass es einen Umsatzersatz während des Lockdowns auch im Kulturbereich gibt, aber dieser Umsatzersatz war entsprechend verpfuscht, weil die freien Kunst- und Kulturschaffenden und die Zulieferer vergessen wurden. Es wäre doch nur sachgerecht, wenn ein Theater, das einen Umsatzersatz bekommt, auch verpflichtend die Gagen an selbstständige Schauspieler und Tänzer weitergeben müsste, die bei abgesagten Veranstaltungen sonst leer ausgehen würden. Da gibt es eine totale Schieflage im Kunst- und Kulturbereich, was ein weiteres Zeichen für das dilettantische Agieren der Bundesregierung in dieser Coronakrise ist.

Die Reparatur des NPO-Fonds ist auch eine sinnvolle Forderung der SPÖ. Anstatt eine unkomplizierte Abwicklung über die Finanzämter zu ermöglichen, haben wir eine Viel­zahl von Fonds. Die Errichtung eines One-Stop-Shops im Kulturministerium für die Un­terstützung der Kulturbranche wäre auch ein wichtiger Schritt für eine Kulturnation.

Es ist schade, dass die Regierungsfraktionen diesen Anträgen ihre Zustimmung verwei­gern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Drozda.)

14.45

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maria Großbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.