15.18

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich darf meinen Redebeitrag auch dem Thema des Übereinkom­mens des Europarates über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen widmen, weil ich denke, dass das eine ganz wichtige Geschichte ist, vielleicht eine Selbstverständ­lichkeit, Frau Staatssekretärin, aber ich glaube, es liegt auch an uns, Bewusstsein zu schaffen, daher vielleicht noch ein, zwei Worte dazu, was das denn überhaupt bedeutet.

Grundsätzlich regelt das Übereinkommen die Zusammenarbeit. Warum ist es wichtig, dass das geregelt wird? – Weil unterschiedliche Nationen miteinander arbeiten. Wer je­mals mit einem Kumpan oder Kompagnon gearbeitet hat, der vielleicht aus einem an­deren Kulturkreis kommt oder aus einem Land mit einem anderen nationalen Regelwerk, weiß, wie wichtig es ist, dass das Ganze auf einer gemeinsamen Basis beruhen kann. Es geht um Eigentumsrechte, die geregelt werden, um die Ausgewogenheit von Investi­tionen, und dann auch um den Zugriff auf dieses wunderbar entstandene Endprodukt.

Dieses Abkommen hat es ja schon 1994 gegeben, und wir können uns alle vorstellen, was sich gerade im Filmbereich seitdem auch technologisch getan hat, und auch darauf nimmt dieses revidierte Gesetz Rücksicht.

Es ist ganz wichtig, dass diese Koproduktion, und zwar heißt das dann offizielle interna­tionale Gemeinschaftsproduktion, mit den nationalen Produktionen gleichgestellt ist, weil dann auch die Möglichkeit besteht, auf nationale Fördertöpfe zugreifen zu können.

Eine Koproduktion hat natürlich auch einen wesentlich größeren Markt, auf dem diese Filme dann laufen können. Jetzt könnte man im ersten Augenblick glauben, da geht es vielleicht, wenn sich Österreich beteiligt, nur um den deutschsprachigen Raum, aber Frau Kollegin Blimlinger hat schon einige Beispiele genannt; spannenderweise sind das nicht Koproduktionen mit Deutschland, sondern mit Frankreich, mit Luxemburg, mit Großbritannien und so weiter.

Warum ist das für die Filmwirtschaft in Österreich so wichtig? – Weil wir wissen, dass die österreichische Filmwirtschaft circa ein Drittel koproduzieren muss, da die Produk­tionen sonst einfach zu teuer wären. Die österreichische Filmwirtschaft beschäftigt nicht weniger als 8 100 Mitarbeiter. Es sind 2 500 Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind, sie sorgt für circa 1,4 Milliarden Euro Wertschöpfung, davon alleine 350 Millionen Euro in vor- und nachgelagerten Branchen – da reden wir vom Tourismusbereich, von der Werbewirtschaft. Nicht eingerechnet ist das, was noch zusätzlich an Dienstleistun­gen und Produkten für eine Produktion zugekauft werden muss. Ich erwähne es immer wieder: Da kann der Tischler dabei sein, da kann die Kostümbildnerin dabei sein, da kann die Visagistin dabei sein und viele mehr.

Deswegen ist das ein ganz wichtiges Instrument, um auch international tätig sein zu können. Vielleicht, um auch ein bisschen Bewusstsein für die Tragweite zu schaffen: Wenn Sie das nächste Mal wieder einen Film – hoffentlich bald – in den Kinos oder auch im TV anschauen und Sie haben die Möglichkeit, den Nachspann zu sehen, dann lesen Sie einmal, wie viele Menschen und wie viele Branchen da eigentlich beteiligt sind, damit wir in den Genuss von eineinhalb Stunden Vergnügen kommen! – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Engelberg. – Bitte.