Dringliche Anfrage

des Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Freiheit und Selbstbestimmung statt Massentest und Hausarrest“ (4697/J)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 4697/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Mit dem dritten Lockdown von 26. Dezember bis inklusive 17. Jänner kündigt der Bundeskanzler weitere, bis vor kurzem unvorstellbare Maßnahmen an: Unbescholtene und gesunde Bürger, die nicht bei den Massentestungen von 15. bis 17. Jänner mit­machen können oder wollen, müssen sich eine weitere Woche in Hausarrest begeben. Sie dürfen nicht zum Einkaufen, in Restaurants, Hotels, zu körpernahen Dienstleistern wie Friseuren und möglicherweise nicht einmal in die Schulen. Es kommt zu massiven Einschränkungen der persönlichen Freiheit und einem stigmatisierenden Ausschluss vom gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben. Dieser Ausschluss soll vorerst bis 24. Jänner 2021 dauern. Eine Verlängerung nicht ausgeschlossen, sondern wahrscheinlich.

Der Test, mit dem man sich „freitesten“ kann, ist jedoch im besten Fall eine Moment­aufnahme, verbunden mit dem Risiko eines falsch-positiven oder falsch-negativen Ergeb­nisses. Schon beim Warten auf die Testung besteht eine erhöhte Ansteckungsmög­lichkeit. Der Massentest ist darum ein völlig untaugliches und somit unverhältnismäßiges Mittel für die Verhängung einer solchen Freiheitsbeschränkung und greift dem vor, wovor die freiheitliche Petition www.impfzwang.at warnt.

Neue Normalität am Rande des demokratischen Modells

Die schwarz-grüne Bundesregierung, federführend dabei ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz und der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober, haben drei Phasen für den Zeitraum ab dem Stefanitag 2020 (26. Dezember 2020) definiert:

•           In Phase 1 sollen zwangsweise alle sozialen Kontakte gegen Null herunter­ge­fahren werden.

•           In Phase 2 sollen Massentests inklusive massiver Sanktionen und sozialer Stigmatisierung bei Nichtteilnahme ausgerollt werden.

•           In Phase 3 kommt die Massenimpfung, die Teile der Regierungsparteien und viele Regierungsexperten ebenfalls bei Nichtteilnahme mit massiven Sanktionen belegen wollen.

Auf Basis der Ankündigungen könnte das bedeuten:

Ab 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021 gelten den ganzen Tag über Ausgangs­beschränkungen. Handel und körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen und öffnen erst wieder ab 18. Jänner 2021. Alle österreichischen Schulen sind bis inklusive 17. Jänner 2021 im sogenannten „Distance Learning“, effektiv bleiben die Schulen also geschlossen.

Outdoor-Sport – auch die Inbetriebnahme von Skiliften ab 24. Dezember 2020 – bleibt hingegen weiterhin möglich. Über den Umfang entscheiden die einzelnen Bundesländer oder Bezirke nach Gutdünken. Vorgegeben ist das Tragen von FFP2-Masken.

Von 15. bis 17. Jänner 2021 werden trotz des Scheiterns im Dezember – die Teilneh­merzahlen blieben weit hinter den Erwartungen zurück und die Positivquote der Tests lag österreichweit nur bei etwa 0,2 Prozent – neuerlich Covid-19-Massentests durch­geführt. Ausschließlich Bürger, die daran brav und untertänig teilnehmen, können einen Teil ihrer Bewegungsfreiheit wiedererlangen. Zumindest Treffen mit einem anderen Haushalt und die Teilnahme am Handel werden dann wieder gestattet. In der Woche vom 18. bis 24. Jänner 2021 gelten weiterhin ganztägige Ausgangsbeschränkungen für diejenigen, die sich nicht „freitesten“ und keinen Antigen-Test vorweisen können, der nicht älter als eine Woche ist. Die Türen von Schulen, Handel und Gastronomie bleiben für diese Menschen verschlossen.

Auch für alle anderen bleiben nach dem 18. Jänner 2021 die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr weiterhin aufrecht. Ein Ablaufdatum für diese Regelungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch für „Freigetestete“ bleibt somit beispielsweise die Gastronomie weiterhin ab 20 Uhr abends geschlossen.

Willkürlich von der schwarz-grünen Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen sollen zudem ab 18. Jänner 2021 entweder verpflichtend wöchentlich an einem Test teil­nehmen oder sie müssen stets eine FFP2-Maske tragen. Betroffene sind:

•           alle Lehrer,

•           alle körpernahen Dienstleister,

•           alle Mitarbeiter in der Gastronomie,

•           alle Mitarbeiter im Handel,

•           alle Mitarbeiter in den Verkehrsbetrieben,

•           das gesamte Personal im Gesundheitsbereich mit regelmäßigem Patienten­kontakt,

•           alle Mitarbeiter in der Bauwirtschaft.

Es sei denn, man testet sich „frei“

Somit darf nur, wer sich „freitestet“, in einem „Lockdown-Light“ – andere sprechen von der „neuen Normalität“ – weiterleben. Darüber hinaus sollen alle nicht-getesteten Bürger ihren Wohnbereich auch in Ausnahmefällen nur mit FFP2-Masken verlassen dürfen, damit es ein augenscheinliches Erkennungsmerkmal gibt und entsprechender sozialer Druck auf die „Verweigerer“ aufgebaut werden kann.

Von der schwarz-grünen Bundesregierung wurde ebenfalls willkürlich bestimmt, dass in jenen Regionen, in denen die Neuinfektionen eine bestimmte Sieben-Tages-Inzidenz überschreiten, zwangsweise Massentests durchgeführt werden und dort ein regionaler Lockdown verhängt werden kann.

Impfzwang bereits in Vorbereitung

Den weitgehenden Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben hat der Bundeskanzler nun offensichtlich auch als zweckmäßiges Mittel definiert, um eine hohe Beteiligung an der ab 27. Dezember geplanten Corona-Impfung zu erwirken. Kurz kündigte an, sich am israelischen Modell des „grünen Passes“ zu orientieren, der nur geimpften Menschen ihr „normales Leben“ zurückgeben soll, während alle anderen dauerhaft von Reisen, Restaurantbesuchen und ähnlichem ausgeschlossen bleiben. Angesprochen auf diese Maßnahme, sagte der Kanzler in seiner Pressekonferenz am 18. Dezember:

„Ich möchte niemanden zu irgendetwas zwingen, aber ich respektiere, dass es Men­schen gibt – mich eingeschlossen –, die trotz Pandemie ein möglichst normales Leben führen wollen. […] Daher halte ich dieses Modell für ein absolut zukunftsträchtiges.“

Der offensichtlich geplante Impfzwang durch die Hintertür beeinträchtigt nicht nur die freie Entscheidung der Bürger über ihre körperliche Unversehrtheit massiv, sondern macht sie auch zu Versuchskaninchen der Impflobby.

Wer weiß, wie komplex ein Zulassungsverfahren für Impfstoffe bis vor wenigen Monaten war und wie viele Testreihen für die Genehmigung eines Impfstoffes bislang nötig waren, und nunmehr hört, dass etwa der COVID-Impfstoff des Pharmakonzerns Moderna im Jänner in nur zwei Tagen entwickelt wurde, bei dem sollten alle Alarmglocken schrillen. Seriöse wissenschaftliche Arbeit und Goldgräberstimmung der Pharmalobby sind zwei Paar Schuhe. Es geht nicht an, dass ganz Österreich von Kurz und Anschober zu einem Versuchslabor gemacht wird.

Impfstoffe gegen SARS, MERS und RSV kamen über das Entwicklungsstadium nie hinaus, weil sich in langfristigen Studien gezeigt hat, dass diese Impfstoffe – anstatt die Virusinfektion zu verhindern – eine abnorme Immunantwort des menschlichen Körpers ausgelöst haben. Mit anderen Worten: Die Probanden erkrankten danach stärker und wurden tatsächlich schwerer krank als ohne Impfung. Das renommierte "Science Magazin" warnt etwa davor, dass „Risiken im Zusammenhang mit der Impfstoff­entwicklung für COVID-19-Antikörper, die Viren binden, ohne die Infektiosität zu neu­tralisieren, durch erhöhte Virusreplikation oder Bildung von Immunkomplexen, die sich im Gewebe ablagern und mit Entzündungen verbundene Komplementwege aktivieren, Krankheiten verursachen können.“

Kein Ersatz für Impfschäden

Hinzu kommt, dass zu befürchtende gesundheitliche Schäden aufgrund der Impfung, von der bisher nicht einmal bekannt ist, ob sie die Übertragung des Virus durch die Geimpften verhindert, nicht durch das Impfschadengesetz abgedeckt sind. Ein ent­sprechender Antrag der FPÖ wurde durch die Regierungsparteien abgelehnt. Während in der Vergangenheit etwa die Pockenimpfung explizit im Impfschadengesetz genannt wurde, möchten Kurz und Anschober eventuelle Ansprüche nur über den Verord­nungs­weg regeln. Das halten wir Freiheitliche für Augenauswischerei und fordern weiterhin, die geplante COVID-19-Impfung namentlich in das Impfschadengesetz aufzunehmen, um Opfer allfälliger Spätfolgen zumindest finanziell entschädigen zu können und ihnen Rechtssicherheit zu bieten. Die unsubstantiierte Ankündigung der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten würden für Schäden aufkommen, ist hier nicht ausreichend. Die Herstellerfirmen weigern sich – aufgrund der kurzen Entwicklungszeit – offensichtlich, die finanzielle Verantwortung für gesundheitliche Folgeschäden ihrer Produkte zu über­nehmen, und sind ausschließlich daran interessiert, den maximalen Profit sicherzu­stellen.

Die hektische Betriebsamkeit rund um Tests und Impfungen ist umso bemerkenswerter, als das gesundheitspolitische Betätigungsfeld zur effektiven Bekämpfung der Corona-Krise klar umrissen wäre. Wir wissen heute, dass die Risikogruppen – also gesund­heit­lich vorbelastete Patienten, immunsupprimierte sowie alte und gebrechliche Menschen – von COVID-19 hauptsächlich betroffen sind. Diesen Bevölkerungsgruppen gilt es allen Schutz und jede Hilfe zukommen zu lassen. Die schwarz-grüne Bundesregierung versagt aber gerade, wenn es darum geht, hier entsprechende Maßnahmen zu setzen, sodass ein überwiegender Teil der mit oder an Corona verstorbenen Personen nach wie vor Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind.

Anstatt hier endlich effektive Maßnahmen zu setzen, werden Kinder durch das verpflich­tende Tragen der Mund-Nasen-Maske während des Unterrichts gequält, obgleich heute eindeutig und klar nachweisbar gerade in den Schulen keinerlei Corona-Hotspots gemeldet worden sind. Und jetzt geht es der Kurz-Regierung offenbar darum, der Pharmalobby Milliarden an Steuergeldern hinterherzuwerfen, um einerseits völlig überteuerte Corona-Gentests zu kaufen und auf der anderen Seite die Österreicher zur Impfung mit einem unausgegorenen Impfstoff zu treiben.

Besonders verwerflich ist es, wenn etwa im Fall der AntiGen-Tests für die Massen­testungen der massive Verdacht besteht, dass das Bundeskanzleramt den konkreten Beschaffungsprozess zugunsten eines Unternehmens beeinflusst hat, mit dessen Vorstandsvorsitzenden der Kanzler persönlich eine Bekanntschaft, möglicherweise sogar eine Freundschaft pflegt. Es sei darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um ein prominentes Beispiel handelt. Beschaffungen zugunsten von ÖVP-(Partei-)Freunden wurden seit Beginn der Krise bereits in großer Zahl bekannt.

Folgenreiches Scheitern in der Corona-Krise

Was die Regierung in den vergangenen Monaten hervorgebracht hat, hat bislang die Gesundheitskrise nicht einmal ansatzweise gelöst. Dafür wurden und werden zigtau­sende bisher erfolgreiche Betriebe in ihrer Existenz bedroht und dadurch hunderttau­sende Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Dem für Österreich wirtschaftlich zentralen Wintertourismus wird gerade der Todesstoß versetzt – und damit auch zahlreichen anderen Unternehmen in der Lieferkette. Die Regierung schadet massiv unseren Kindern und Jugendlichen, indem sie durch eine völlig undurchdachte und chaotische „Schule zu – Schule auf“-Politik massive Bildungsverluste und durch den Maskenzwang und die Isolation der Kinder auch psychische Schäden verursacht. Kurz und Co. missbrauchen unsere Sicherheitsapparate – sowohl Polizei als auch Bundesheer – zur Durchsetzung verfassungsrechtlich höchst bedenklicher, unverhältnismäßiger und grundrechtswidriger Maßnahmen bzw. zur Organisation sinnloser Massentests. Gleich­zeitig tun sich katastrophale Lücken beim Schutz des Staates und seiner Bürger auf, welche den Terroranschlag vom 2. November in Wien ermöglicht und vier Menschen das Leben gekostet haben. Zur Kaschierung dieses Totalversagens läuft eine bisher in diesem Ausmaß nie dagewesene Lawine des Medienkaufs. Die Ausgaben für Regie­rungsinserate – fast ausschließlich aus den ÖVP-Ressorts – sind im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch wie sonst. Und die Medien sollen offenbar bis zum turnusmäßigen Ende dieser Regierung im Jahr 2024 weiter in diesem Ausmaß angefüttert werden, wie sich aus der aktuell laufenden Ausschreibung eines Inseratenvolumens von 180 Millionen Euro ergibt.

Bürger werden zu Untertanen degradiert

All das geschieht in einer Art und Weise, die Bürger des Staates Österreich noch im Jahr 2019 für unmöglich gehalten hätten. Die Bürger werden zu Untertanen gemacht. Sie werden in Angst und Panik versetzt, bedroht oder gar beschimpft, um für die totalitären Maßnahmen gefügig gemacht zu werden. Dass diese Maßnahmen nicht nur falsch, überschießend und wissenschaftlich unhaltbar sind, sondern auch im Kleid eines bisher nicht gekannten legistischen und kommunikativen Dilettantismus dem Volk oktroyiert werden, ist aufgrund der mit antragslosen Sonderförderungen überhäuften Medien kaum Thema in der breiten Öffentlichkeit.

Obwohl fachlich und ressortmäßig ohne jede Kompetenz in der Corona-Krise, tragen sämtliche Maßnahmen zur vorgeblichen Bewältigung der Corona-Krise deutlich die Handschrift des „Heilands“ Kurz, der Österreich nach eigener Darstellung vor hundert­tausend Toten bewahrt hat und das Volk demnächst mit einer Zwangsimpfung von der Seuche erlösen wird.

Angesichts dieses Umstandes stellen die unterzeichneten Abgeordneten zum Natio­nalrat an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

1)         Welches Menschenbild veranlasst Sie, als Bundeskanzler Maßnahmen, wie sie im Zusammenhang mit dem 3. COVID-Lockdown, den Zwangstestungen und Zwangs­impfungen vorgesehen sind, zu beschließen?

2)         Welchen materiellen Inhalt werden die am 22. Dezember 2020 zur Behandlung kommende Anträge des Gesundheitsministers auf Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss hinsichtlich der Verordnung, mit der die 3. COVID-19-Schutz­maß­nahmenverordnung geändert wird, haben?

3)         Welche Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs 7 des COVID-19-Maßnahmengesetzes liegt den am 22. Dezember 2020 dem Hauptaus­schuss vorzulegenden Anträgen zugrunde?

4)         Auf Basis welcher Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs 7 des COVID-19-Maßnahmengesetzes konnten Sie bereits am 18. Dezember wissen, dass dem Hauptausschuss am 4. Jänner 2021 erneut Anträge des Gesundheitsministers zum Zwecke der Verlängerung von Ausgangsbeschränkungen vorgelegt werden?

5)         Auf Basis welcher Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs 7 des COVID-19-Maßnahmengesetzes konnten Sie bereits am 18. Dezember wissen, dass für Nicht-Teilnehmer an einem für 15. bis 17. Jänner 2021 angekündigten Mas­sentest Hausarrest-Maßnahmen verhängt werden?

6)         Inwiefern und warum erachten Sie eine mehrheitliche Zustimmung des Haupt­ausschusses zu weiteren Corona-Maßnahmen am 22. Dezember, 4. Jänner und voraussichtlich 14. Jänner zu weiteren Ausgangssperren für selbstverständlich, zumal die epidemiologische Situation sich im Verkauf dieser Zeit stark ändern und eine Bewertung zu diesen Termin daher heute noch in keiner Form vorliegen kann?

7)         Müssen COVID-19-Genesene ebenfalls an den für 15. bis 17. Jänner 2021 angeordneten Massentests teilnehmen, um ihren Ausschluss von wesentlichen Be­reichen des Gesellschaftslebens zu verhindern?

8)         Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage?

9)         Werden die Teilnehmer der für 15. bis 17. Jänner 2021 angeordneten Mas­sentestes eine „Freiheitsbestätigung“ oder eine andere Form von Teilnahmebestätigung erhalten?

10)       Wenn ja, wer wird diese Bestätigung herstellen und ausgeben?

11)       Wenn ja, welche Beschaffungsvorgänge, Auftragsvergabe und sonstige Verfah­ren wurden oder werden gestartet und welches Bundesministerium wird dies feder­führend umsetzen?

12)       Wenn ja, wer soll diese Bestätigung bei der Benützung von Verkehrsmitteln, in der Gastronomie, im Handel, im Kunst- und Kulturbetrieb, im Sport und im sonstigen Veranstaltungswesen kontrollieren?

13)       Wird bei Vorweisen dieser „Freiheitsbestätigung“ in der Gastronomie trotzdem eine verpflichtende Registrierung notwendig sein?

14)       Ist die Teilnahme an dem geplanten Massentest Voraussetzung für den Besuch eines anderen Haushalts bzw. dafür, selbst Besuch empfangen zu dürfen? Wen trifft hier die Kontrollpflicht?

15)       Wer wird künftig diese Teilnahmebestätigung bei allen Lehrern, allen körper­nahen Dienstleistern, allen Mitarbeitern in der Gastronomie, allen Mitarbeiter im Handel, allen Mitarbeitern in den Verkehrsbetrieben, dem gesamten Personal im Gesund­heits­bereich mit regelmäßigem Patientenkontakt und allen Mitarbeiter in der gesamten Bauwirtschaft einmal wöchentlich kontrollieren?

16)       Können Sie ausschließen, dass es nach dem 18. Jänner 2021 zu weiteren Mas­sentests kommen wird, an die sich bei Nichtteilnahme ein Ausschluss aus dem ge­sellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben knüpft?

17)       Können Sie ausschließen, dass es nach dem 18. Jänner 2021 zu einer Auswei­tung der wöchentlichen Zwangstestungen für weitere Berufsgruppen neben den bisher bereites festgelegten Berufsgruppen (Lehrer, körpernahe Dienstleister, Mitarbeiter in der Gastronomie, Mitarbeiter im Handel, Mitarbeiter in den Verkehrsbetrieben, Personal im Gesundheitsbereich und in der gesamten Bauwirtschaft) kommt?

18)       Wenn nein, welche weiteren Berufsgruppen stehen hier bereits in Diskussion?

19)       Können Sie ausschließen, dass die Ausgangssperren nach dem 24.Jänner 2021 zwischen 20 Uhr Abend bis 6 Uhr früh aufrechterhalten werden?

20)       Können Sie ausschließen, dass die Ausgangssperren zwischen 6 Uhr früh und 20 Uhr Abend nach dem 24. Jänner 2021 wiedereingeführt werden?

21)       Können Sie ausschließen, dass die Schulschließungen nach dem 18. Jänner 2021 verlängert werden bzw. es zu neuerlichen Schulschließungen ab diesem Zeitpunkt kommen wird?

22)       Können Sie ausschließen, dass die Schließung der Gastronomie und/oder des Handels nach dem 18. Jänner 2021 verlängert wird bzw. es zu neuerlichen Betriebs­schließungen ab diesem Zeitpunkt kommen wird?

23)       Können Sie ausschließen, dass es ab dem 27. Dezember 2020, – dem avisierten Beginn der COVID-19-Massenimpfungen, zu Einschränkungen der persönlichen Freiheit und einem Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, für Nichtgeimpfte kommen wird?

24)       Wenn nein, wie begründen Sie das?

25)       Wenn ja, inwiefern ist diese Zusage vertrauenswürdiger als das von Ihnen so­eben gebrochene Versprechen einer völligen Freiwilligkeit von Massentests?

26)       Planen Sie, in Österreich ein Nachweissystem über den Impfstatus oder COVID-Teststatus mitsamt Ausweisfunktion – wie zB. in Israel in Form des „Grünen Passes – zu etablieren?

27)       Wenn ja, bestand oder besteht bereits mit Regierungsstellen und Institutionen in Israel Kontakt in Zusammenhang mit dem Projekt „Grüner Pass für COVID-19-Ge­impfte?

28)       Ist geplant, Informationen über den Impfstatus oder COVID-Teststatus syste­matisch zu verarbeiten, um im Sinne eines Social-Scoring-Systems Wohlverhalten und Konformität zu belohnen und Zuwiderhandeln zu sanktionieren?

29)       Wenn ja, inwiefern soll dafür der Funktionsumfang der Stopp-Corona-App adaptiert werden?

30)       Inwiefern können Informationen und Daten, die aus den bisherigen und geplanten Massentests gewonnen werden, für die Vorbereitung und Umsetzung der Corona-Impfung eingesetzt werden?

31)       Welche Unternehmen wurden vom Bundeskanzleramt oder anderen Ressorts im Rahmen der bereits erfolgten bzw. in Aussicht genommenen Abwicklung von Mas­sentests mit Agenden in den Bereichen der Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenkontrolle sowie mit der Wahrung des Datenschutzes beauftragt?

32)       Auf welche Höhe werden sich die dafür aufgewendeten Ausgaben insgesamt sowie pro beauftragtem Unternehmen gemäß vertraglicher Vereinbarung belaufen?

33)       Mit welchen konkreten Aufgaben in diesem Zusammenhang wurde das Unter­nehmen „Accenture“ betraut? In welchem finanziellen Umfang und von welcher Stelle?

34)       Treten Sie dafür ein, auch die Impfungen im Rahmen eines dem Massentest vergleichbaren Szenarios – also in „Impfstraßen“ – durchzuführen?

35)       Können Sie garantieren, dass Personen, die sich nicht impfen lassen, von Sanktionen bzw. Restriktionen wie der Einschränkung der persönlichen Bewegungs­freiheit verschont bleiben?

36)       Können Sie ausschließen, dass es ab dem 27. Dezember 2020 – dem Zeitpunkt der Covid-19-Massenimpfungen – zu einer Einschränkung der beruflichen Tätigkeit für Nichtgeimpfte kommen wird?

37)       Wenn ja, in welcher Form können Sie das garantieren?

38)       Wenn nein, welche Berufsgruppen könnten mit Einschränkungen zu rechnen haben und in welchem Ausmaß?

39)       Wie deuten Sie insbesondere § 17 Abs 3 Epidemiegesetz in Zusammenhang mit einem möglichen Impfzwang für Mitarbeiter im Gesundheitswesen?

40)       Wie deuten Sie insbesondere § 17 Abs 4 Epidemiegesetz in Zusammenhang mit einem möglichen Impfzwang für alle Bürger und Einwohner Österreichs?

41)       Warum wird das Impfschadengesetz im Zusammenhang mit den ab 27. Dezember 2020 anlaufenden Covid-19-Impfungen nicht novelliert, um eine ausdrückliche Grundlage für die Schadensgutmachung für Covid-19-Impfopfer zu garantieren?

42)       Zumal die Regierungsparteien eine dahingehende Novellierung des Impfscha­den­gesetzes bisher abgelehnt haben: Auf welche Weise können Sie sonst garantieren, dass alle gesundheitlichen Schäden in Folge einer Covid-19-Impfung finanziell abgegol­ten werden?

43)       Mit welchen Auswirkungen des 3. COVID-19-Lockdowns auf die Anzahl der Arbeitslosen, Notstandshilfebezieher, Mindestsicherungsbezieher und Arbeitnehmer in Kurzarbeit rechnen Sie?

44)       Mit welchen weiteren Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit rechnet die Bundesregierung im Verlauf des Jahres 2021 aufgrund der Corona-Maßnahmen?

45)       Mit welchen weiteren Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit rechnet die Bundesregierung im Verlauf des Jahres 2021 aufgrund von Maßnahmen, die gegen Nicht-Teilnehmer an Massentests bzw. an der Covid-19-Impfung ergriffen werden?

46)       Welche ökonomischen Auswirkungen wird der 3. COVID-19-Lockdown insgesamt auf die österreichische Volkswirtschaft haben?

47)       Welche Auswirkungen wird der 3. COVID-19-Lockdown auf die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ab Jänner 2021 haben?

48)       Werden Österreicher in den Semesterferien ins Ausland reisen dürfen, ohne sich nach ihrer Rückkehr verpflichtend in Quarantäne begeben zu müssen?

49)       Können Sie einen 4. Covid-19-Lockdown bzw. weitere Covid-19-Lockdowns im Jahr 2021 ausschließen?

50)       Inwiefern ist für Sie die Einschränkung und Löschung von Informationen, welche der Linie der Bundesregierung widersprechen, ein geeignetes kommunikatives Mittel, um eine höhere Akzeptanz der von Ihnen dekretierten Maßnahmen in der Bevölkerung durchzusetzen?

51)       Begrüßen Sie die Löschung von Reden, welche von Abgeordneten des Parla­ments in Ausübung ihres freien Mandats gehalten werden, durch Social-Media-Giganten wie Facebook und YouTube, wenn diese Maßnahme dazu beiträgt, Kritik an den von Ihnen verfügten Maßnahmen zu unterdrücken?

52)       Begrüßen Sie die Löschung von Beiträgen renommierter Wissenschaftler durch Social-Media-Giganten wie Facebook und YouTube, wenn diese Maßnahme dazu beiträgt, Kritik an den von Ihnen verfügten Maßnahmen zu unterdrücken?

53)       In welchem Umfang wurde der von Ihnen eingerichtete digitale Krisenstab im Bundeskanzleramt seit dem Beginn der Corona-Pandemie von Facebook, Google oder anderen Betreibern marktbeherrschender Social-Media-Plattformen über die erfolgte oder geplante Löschung von Redebeiträgen aus dem Parlament oder von Einschät­zungen renommierter Wissenschaftler informiert?

54)       In welchem Umfang hat der von Ihnen eingerichtete digitale Krisenstab im Bundeskanzleramt seit dem Beginn der Corona-Pandemie von Facebook, Google oder anderen Betreibern marktbeherrschender Social-Media-Plattformen die Löschung von Redebeiträgen aus dem Parlament oder von Einschätzungen renommierter Wissen­schaftler verlangt oder diese angeregt?

55)       In welchem institutionellen Rahmen und in welcher Häufigkeit finden seit Beginn der Corona-Pandemie die Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch zwischen dem von Ihnen eingerichteten digitalen Krisenstab im Bundeskanzleramt und Betreibern marktbeherrschender Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Google statt und welche wesentlichen Inhalte werden dabei behandelt?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordneten Herbert Kickl als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.