9.13

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich muss mich jetzt noch einmal zu Wort melden, denn soweit ich in § 59 der Geschäfts­ordnung lese, steht unter Absatz 2: „Meldet sich ein Abgeordneter, ohne einen Antrag zu stellen, zur Geschäftsbehandlung zum Wort, so ist der Präsident berechtigt, ihm das Wort erst am Schlusse der Sitzung zu erteilen.“ (Abg. Belakowitsch: Von einem Antrag steht da nix! – Abg. Kickl: Von einem Antrag steht da gar nix!)

9.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Lesen Sie die nächsten Absätze! (Abg. Belako­witsch: Vielleicht lesen Sie einmal die Geschäftsordnung!)

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Wir kommen jetzt zur Erklärung des Bundeskanzlers. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schnedlitz: Dass die ÖVP parteipolitisch applaudiert, nachdem der Präsident ...! – Zwi­schenruf des Abg. Loacker. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.) – Der Herr Bundeskanzler gelangt jetzt zu Wort. – Bitte.