12.59

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Herr Klubobmann Wöginger – der jetzt nicht da ist – hat gestern behauptet, die SPÖ sei schuld daran, dass die Tourismusbetriebe am 18. Jänner nicht aufsperren können. Ich möchte dazu sagen: Wir waren und sind nach wie vor gegen das Freitesten, denn wir sind der Meinung, die Menschen in diesem Land sind frei und brauchen sich nicht freitesten zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.) Es hätte auch eine Spaltung der Gesellschaft bewirkt, die in diesen Zeiten sicher nicht sinnvoll ist – und übrigens niemals sinnvoll ist. In Wahrheit ist es doch so, dass der Bundeskanz­ler mit seiner Massenteststrategie eine Bruchlandung erfahren hat. Er wollte die Men­schen auf diesem Wege testen lassen, und eben dagegen haben wir uns ausgespro­chen.

Der Bundesminister ist jetzt nicht da. Man muss ganz ehrlich sagen: Da ist wieder Kritik angebracht, denn die Bundesregierung hat den Sommer verschlafen. Es gab im Sommer von 15. Juni bis 15. September 55 Pressekonferenzen, es gab von 20. März bis 23. De­zember insgesamt 213 Pressekonferenzen – 213 Pressekonferenzen! Es ist mir vorge­kommen, als wollte man mit Rhetorik und NLP-Ausbildung die Krise bewältigen. Die ver­schiedensten Botschaften des Bundeskanzlers waren an die Bevölkerung gerichtet – ich will sie gar nicht alle wiederholen –: das „Licht am Ende des Tunnels“, „das Virus kommt mit dem Auto“. Die Coronaampel des Gesundheitsministers wurde zerschossen, indem der Bundeskanzler gesagt hat, die Ampel sei das eine, die Maßnahmen seien das an­dere. Dann war von „neuer Normalität“ die Rede, und dann hat er sich auch noch über die Wissenschaft lustig gemacht: fünf Wissenschaftler, sieben Meinungen. Das alles hat nicht dazu geführt, dass wir in Österreich eine wirklich effiziente Impf- und Teststrategie haben – aus unserer Sicht bis heute nicht.

Wir haben heute den 14. Jänner 2021 und wir beschließen heute die Implementierung der Software für die niedergelassenen Ärzte für den elektronischen Impfpass – heute! Dr. Dietmar Bayer, Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark und Telemediziner, hat am 8.1. im Ö1-Journal die Befürchtung ausgesprochen, dass ein mittleres Chaos droht, wenn nicht bald der elektronische Impfpass kommt.

Seit Dienstag, also seit 12.1., weiß jede Dänin und weiß jeder Däne, wann und wo sie oder er geimpft werden kann, wenn sie oder er das möchte. Die Dänen haben auch einen Plan bis 27. Juni.

Es ist eine Katastrophe und in Wirklichkeit auch einfach peinlich, dass wir in Österreich mittlerweile 7 000 Tote, davon 3 000 in den Pflegeheimen, haben.

Wir haben in den letzten Tagen einiges an sozialdemokratischen Ideen hineinverhandelt: Die Wohnzimmertests sind ein Herzstück, die Tests und die Impfungen sollen zu den Menschen kommen, kostenlose Berufsgruppentests, voller Kostenersatz für die Berufs­gruppentests in den Betrieben, et cetera, et cetera.

Ich möchte auch nicht verhehlen: Wir müssen vor allem den kleinen und mittleren Unter­nehmen nach wie vor unter die Arme greifen, und deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Wirt­schaftshilfen für das erste Quartal 2021“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Wirtschaftshilfen derart anzupassen, dass alle KMUs, die vom derzeitigen sowie den kommenden Lockdowns direkt und indirekt betroffen sind für das erste Quartal 2021 eine rasche Hilfe in Form einer vollen Ver­dienstentgangsentschädigung erhalten. Dazu soll zunächst eine unbürokratische Liqui­ditätsspritze in Form einer Akontozahlung in der Höhe von 50% des Vorjahresumsatzes für das erste Quartal 2021 erfolgen. Die tatsächliche Subvention ist dabei begrenzt mit dem entsprechenden Verdienstentgang (im Vergleich zum Vorjahresquartal) und wird mit im Rahmen der Einkommensteuer 2021 zum Jahresende abgerechnet. Darüber hi­naus sollen alle offenen Unterstützungsanträge bei der COFAG möglichst rasch zur Aus­zahlung gelangen.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.04

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Silvan, Dr. Christoph Matznetter

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Wirksame Wirtschaftshilfen für das erste Quartal 2021

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 3 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1197/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden (629d.B.)

Begründung

Die Corona Krise zieht die größte Beschäftigungs- und Wirtschaftskrise in der Geschich­te der Zweiten Republik nach sich. Durch die ständigen Lockdowns geraten viele öster­reichische Betriebe – insbesondere die Klein- und Kleinstbetriebe – unverschuldet in eine enorm angespannte Situation. Mittlerweile hat man aus den Fehlern bei den Wirt­schaftshilfen – insbesondere während des ersten Lockdowns – die richtigen Lehren ge­zogen. Die Hilfen sollen grundsätzlich möglichst unbürokratisch über das BMF fließen. Die neue Virusmutation B.1.1.7. führt zu einer enorm unklaren Situation. In Deutschland spekuliert man über eine Verlängerung des Lockdowns bis Ostern. Es ist daher notwen­dig für den Worst-Case Vorsorgen zu treffen und zwar in der Hinsicht, dass trotz einer länger (als geplant) anhaltenden Lockdown Phase möglichst viele österreichische Be­triebe gerettet werden können. Dazu soll rasch ein Konzept für wirksame Wirtschaftshil­fen für den Worst-Case vorbereitet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Wirtschaftshilfen derart anzupassen, dass alle KMUs, die vom derzeitigen sowie den kommenden Lockdowns direkt und indirekt betroffen sind für das erste Quartal 2021 eine rasche Hilfe in Form einer vollen Verdienst­entgangsentschädigung erhalten. Dazu soll zunächst eine unbürokratische Liquiditäts­spritze in Form einer Akontozahlung in der Höhe von 50% des Vorjahresumsatzes für das erste Quartal 2021 erfolgen. Die tatsächliche Subvention ist dabei begrenzt mit dem entsprechenden Verdienstentgang (im Vergleich zum Vorjahresquartal) und wird mit im Rahmen der Einkommensteuer 2021 zum Jahresende abgerechnet. Darüber hinaus sol­len alle offenen Unterstützungsanträge bei der COFAG möglichst rasch zur Auszahlung gelangen. “

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.