Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 bis 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
„Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG [...] mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit [...] beschlossen, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte Abstand zu nehmen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 626 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 3:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 629 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/1 in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.
„Der Entschließungsantrag Beilage 3/3 EA wird [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 4:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 627 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
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Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.