13.25

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe FeministIn­nen und alle, die es noch werden wollen! Kennen Sie Frankensteins Großmutter? – Un­ter Frankensteins Großmutter kann man sich ja jetzt ziemlich viel vorstellen: eine Hexe, die im finsteren Keller fiese Experimente an Menschen durchführt, oder eine Forscherin, die an der Zukunft und der Rettung des Planeten arbeitet. Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass Frankensteins Großmutter eine der Begründerinnen des Feminismus in Europa war, denken sich wahrscheinlich einige von Ihnen: I, gruselig! – eh klar –, andere denken sich vielleicht: Wow, eine gebildete, intellektuelle Frau, der es schon vor fast 250 Jahren ein Anliegen war, für die Rechte von Frauen einzutreten!

Mit Frankensteins Großmutter meine ich Mary Wollstonecraft, die Mutter von Mary Shel­ley, der späteren Autorin von „Frankenstein“. Sie hat 1792 den Essay „A Vindication of the Rights of Woman” veröffentlicht, also eine Rechtfertigung der Rechte der Frau. Darin ist sie vehement für die Rechte von Frauen eingetreten, und auch Mary Wollstonecraft musste sich damals gegen mehr oder weniger lustige Schmähs wehren. Nein, Frauen wollen sich keine Bärte wachsen lassen; sie wollen auch nicht bei Raufereien, Unhöflich­keiten oder anderen schlechten Eigenschaften mit Männern gleichziehen, aber sie wol­len die gleichen Bildungschancen, die gleichen beruflichen Chancen und die gleichen Chancen, ihr eigenes Leben zu führen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.

An diesen Essay musste ich denken, als der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Ausschuss präsentiert worden ist. Warum? – Der Bericht zeigt sehr deutlich, dass Gleichbehandlung noch immer ein Fleckerlteppich in der Gesetzeslandschaft ist. Hier wurde etwas repariert, dort etwas ergänzt, da ein Pflaster draufgeklebt. Man merkt über­all, dass die Vorstellung, dass Diskriminierung nicht so okay ist, auch heute noch eine Vorstellung ist, die man jedes Mal aufs Neue erklären muss – und das spiegelt sich dann in einem sehr bunten Blumenstrauß von Bestimmungen wider.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verjährt nach drei Jahren, geschlechtsbezogene Belästigung hingegen nach nur einem Jahr; rassistische und homophobe Diskriminie­rung ist auch nach nur einem Jahr Schnee von gestern – und das schafft für Menschen, die sich wehren wollen, ziemlich ungleiche Voraussetzungen.

Ein anderer Punkt: Diskriminierung verändert sich ja auch. Das Monitoring neuer Diskri­minierungsphänomene ist ja eine der zentralen Aufgaben der Gleichbehandlungsanwalt­schaft. So geht es uns auch heute immer noch so wie Mary Wollstonecraft, die erklären musste, dass Frauen eh keine Männer werden wollen, obwohl es schon längst um ganz andere Themen geht.

Das Budget für die Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist massiv unterdotiert. Das ist heute auch schon angesprochen worden. Eine Anpassung des Budgets ist schon lange geplant, aber halt bis jetzt nicht umgesetzt worden.

Zu beiden Punkten, der Budgetanpassung und der Harmonisierung der Verjährungsfris­ten, liegen meine Anträge auf dem Tisch, und ich hoffe, dass wir da auch bald zu einer Entscheidung kommen. (Beifall bei den NEOS.)

13.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in Susanne Raab. – Bitte schön.