14.39
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Wie schon im Ausschuss angekündigt werden wir NEOS diesem Gemeindepaket heute zustimmen, und zwar deshalb, weil wir die Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen haben und für uns die positiven Aspekte überwiegen.
Sie kennen alle die Situation: Die Gemeinden erledigen ganz, ganz wichtige Aufgaben und haben natürlich Kosten, die man nicht herunterskalieren kann und auch nicht herunterskalieren soll. Sie erbringen Leistungen, die sie jetzt nicht einfach einstellen können, und deswegen muss der Bund helfen, was wir mit diesem Paket auch tun, und das, wie ich finde, auf sehr vernünftige Art und Weise.
Warum sage ich das? Die Sondervorschüsse sollen die Liquidität sicherstellen und machen die Entwicklung der Ertragsanteile für die Gemeinden eben planbarer, das heißt, sie können dann sagen: Wie viel kann ich investieren, wie viel kann ich ausgeben?
Was ich besonders gut finde, ist, dass die Verschuldung durch Vorschüsse defizitneutral von der Gemeinde auf die Bundesebene übertragen wird. Das ist deswegen sinnvoll, weil der Bund mit der Verschuldung natürlich sehr viel besser umgehen kann als die einzelnen Gemeinden, wenn sie Kredite aufnehmen müssten.
Der dritte Punkt ist, dass dieses Modell der zinsfreien Darlehen durch Vorschüsse gegenüber den einfachen Zuschüssen noch einen Vorteil hat, nämlich dass man mit der Ressource Geld auch nachhaltig umgeht. Das ist uns NEOS auch wichtig. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist also aus unserer Sicht nicht schlecht konzipiert, es gäbe aber durchaus Punkte, die man verbessern kann. Bei einem – und da möchte ich mich bei Kollegin Götze und bei Kollegen Hofinger bedanken – ging es uns um die Treffsicherheit der Mittel, weil da aus wahrscheinlich pragmatischen Gründen der Weg gegangen worden ist, dass man die Mittel nach den bestehenden Verteilungsschlüsseln aufteilt. Wie gesagt, das ist nachvollziehbar, es ist aber nicht treffsicher, denn natürlich gibt es Gemeinden, die jetzt sehr viel härter betroffen sind, nämlich vor allem die Tourismusgemeinden, denen Geld auch deshalb abgeht, weil halt einfach weniger hereinkommt. Das ist also schlicht und einfach nicht so ganz treffsicher.
Wir haben daher gesagt, wir wollen eine begleitende Evaluierung machen, und das werden wir auch zusammenbringen. Wir haben einen Entschließungsantrag formuliert, der da lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht zu prüfen, wie das Bundesgesetz mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, kurz ,Gemeindepaket‘, mit einem Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden flankiert werden kann, um die Treffsicherheit der Maßnahmen zu evaluieren und die Erreichung der Ziele der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat“ – einmalig – „über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.“
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Wie gesagt, dafür möchte ich mich bedanken.
Es gibt dann noch einen zweiten Punkt, der mich ganz ehrlich ziemlich ärgert, und zwar die sogenannte Landesumlage. Sie wissen alle – und das KDZ hat es gerade wieder in einem Interview bestätigt –, dass die Gemeinden circa 35 Prozent aller Ertragsanteile, die sie für die Erledigung ihrer Arbeit kriegen und die sie wirklich, wirklich notwendig brauchen, als Landesumlage wieder an die Länder zurückzahlen sollen.
Ich finde das einfach sehr absurd: In einer Zeit, in der wir als Bund Schulden aufnehmen, damit wir den Gemeinden mehr Gelder zur Verfügung stellen können, kommen 35 Prozent dieser Gelder dann wieder beim Land an! Also, meine Damen und Herren, das kann es nicht sein, und es gibt auch durchaus gute Beispiele, wo das nicht mehr der Fall ist, nämlich in Wien, und ja, vor allem auch in Niederösterreich. Wenn ich mir dann anschaue – ich bin Oberösterreicherin –, dass das Land 2019 116 Millionen Euro von den Gemeinden bekommen hat, dann sage ich: Das ist wirklich, wirklich nicht einzusehen.
Deswegen bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein. Er lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen.“
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(Beifall bei den NEOS.)
Ein letzter Satz noch, weil Bürgermeister Kollross von der SPÖ heute ja wieder einen Antrag eingebracht hat – ich glaube, es ist zum dritten Mal der gleiche Antrag –, in dem es darum geht, recht intransparent – vor allem nicht treffsicher – Geld an die Gemeinden zu verteilen zu verteilen (Zwischenruf des Abg. Kollross.): Herr Bürgermeister Kollross, ich habe in der Früh nachgeschaut, die Gemeinde Trumau ist immer noch nicht auf www.offenerhaushalt.at! (Abg. Kollross: Themenverfehlung!) Das ist ein Klick für Ihre Gemeinde, ein Klick! (Abg. Kollross: Wird nicht besser, Frau Kollegin!) Schauen Sie doch zu Ihrem Nachbarn nach Traiskirchen – Frau Hammerschmid hat schon gesagt, worin er gut ist –, er hat das hervorragend gelöst. (Abg. Kollross: Themenverfehlung!) Also, Herr Bürgermeister, ich weiß nicht, wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann gehen Sie doch einfach auf www.offenerhaushalt.at! – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kollross.)
14.44
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (630 d.B.) – TOP 3
Das von der Regierung vorgelegte "Gemeindepaket" ist ein erster Schritt um die angespannte finanzielle Situation der Gemeinden angesichts der Folgen der Coronakrise zu verbessern. Drohenden Leistungskürzungen und zunehmender Verschuldung auf Gemeindeebene soll damit entgegengewirkt werden. Durch die gesetzliche Verankerung von fixen Ertragsanteilen für die kommenden Jahre soll für die Gemeinden Planbarkeit in Bezug auf ihre finanzielle Situation geschaffen werden. Mit der zusätzlichen Liquidität wird auch erwartet, dass Gemeinden die Mittel des KIG 2020 vermehrt "abholen" können.
Um sicherzugehen, dass die vorliegenden Maßnahmen treffsicher genug sind, diese Ziele auch erreichen zu können und es nicht doch mittelfristig zu einem Investitionsrückstau auf Gemeindeebene kommt, soll ein begleitendes unterjähriges Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden stattfinden. Bei der Investitionstätigkeit sollen nicht nur die Investitionen, die über das KIG 2020 getätigt werden, berücksichtigt werden, sondern auch sonstige Investitionen der Gemeinden. Ziel muss es sein, die bisher gesetzten Maßnahmen zu evaluieren und bei Bedarf rechtzeitig nachbessern zu können.
Dabei soll unter anderem auf bereits bestehende Berichtspflichten der Gemeinden an die Länder zurückgegriffen werden sowie auf die Expertise von externen Expert_innen, bzw. Forschungseinrichtungen. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht zu prüfen wie das Bundesgesetz mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, kurz "Gemeindepaket", mit einem Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden flankiert werden kann, um die Treffsicherheit der Maßnahmen zu evaluieren und die Erreichung der Ziele der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung Landesumlage
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79.. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (630 d.B.) – TOP 3
Bei der Landesumlage handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung von den Gemeinden an die Länder. Sie besteht in den Grundzügen seit dem ersten Finanzausgleichsgesetz 1948. Derzeit ist die Landesumlage im §6 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 geregelt und darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (§ 12 Abs. 1 erster Satz) nicht übersteigen.
Die Landesumlagen für alle österreichischen Gemeinden - mit Ausnahme der Gemeinde Wien und den Gemeinden in NÖ - belief sich im Jahr 2019 auf rund 477 Mio. EUR. In Wien als Land und Gemeinde ist die Landesumlage ein Nullsummenspiel, in Niederösterreich ist der Anteil mit 0% festgelegt. Für Oberösterreich beträgt die Landesumlage der Gemeinden 6,93%, das waren im Jahr 2019 insgesamt 117,7 Mio. EUR.
Argumente für eine Streichung der Landesumlage:
• Die Zahlungsströme im Finanzausgleich würden dadurch zumindest zum Teil vereinfacht: Derzeit werden Zahlungen der Landesumlage von den Ländern durch Auszahlungen von Förderungen teilweise kompensiert, wodurch ein unnötiges Verschieben von finanziellen Mitteln nach dem Schema "Bund-an-Gemeinde-an-Land-an-Gemeinde" entsteht.
• Geldflüsse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollten aufgabenorientiert sein und Leistungen zwischen Gebietskörperschaften abdecken. Genau das ist bei der Landesabgabe nicht der Fall. Die Landesabgabe widerspricht daher dem Bekenntnis zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich, auf den sich Bund, Länder und Gemeinden in den Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017 geeinigt haben.
• Eine Streichung der Landesumlage würde die Finanzkraft der Gemeinden stärken und den Gemeinden finanziell sogar mehr bringen als der von der Regierung geplante 400 Mio. EUR Zuschuss (ausgenommen natürlich Wien und den Gemeinden in NÖ, bei denen es keine Landesumlage gibt).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch mit in Verhandlung.
Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.