18.13

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Herr In­nenminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist ja das zweite Mal innerhalb von sehr kurzer Zeit: Auch letzte Woche waren Sie hier, weil Sie von uns geladen wurden, um zu einer unzureichenden Anfragebeantwortung Stellung zu nehmen. Heute haben wir das wieder. Ich hoffe, dass das allgemein die Qualität der Anfragebeantwortungen – es gab ja eine ganze Serie an Anfragen auch von unserer Fraktion, die de facto nicht beantwortet wurden – verbessern wird, weil ich das für sehr notwendig erachte.

Um zur konkreten Anfrage zu kommen: Auf die Frage der Kollegin Schatz, gegen wie viele in dieser Szene der Staatsverweigerer denn ein Waffenverbot besteht, haben Sie einfach geantwortet: Das wissen wir nicht, das können wir Ihnen nicht sagen. – Sie wol­len es uns nicht sagen. Ich finde diese Antwort sehr gefährlich und eigentlich, wenn ich es vornehm sagen darf, sehr, sehr dürftig.

Das Thema Waffenverbot war nämlich in den letzten Wochen ein sehr heikles. Ich erin­nere noch einmal an den Terroranschlag am 2. November des Vorjahres, der genau diese Debatte ausgelöst hat, warum da nicht – was eigentlich nach § 12 des Waffenge­setzes automatisch passieren sollte – ein Waffenverbot verhängt wurde.

Ich erinnere: In § 12 des Waffengesetzes steht, dass, wenn missbräuchliches Verwen­den gegen Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum und so weiter vorliegen könnte, sofort ein Waffenverbot zu verhängen wäre. Die Landespolizeidirektion hat das im Fall des Atten­täters des Terroranschlages nicht gemacht. In einer Anfragebeantwortung an uns – da haben Sie erstaunlicherweise geantwortet und das auch ausgeführt – haben Sie ge­meint, dass es hier keinen Automatismus gibt.

Ich glaube, dass gerade bei so heiklen Themen – egal, ob das Staatsverweigerer sind, ob das verurteilte Terroristen beziehungsweise Dschihadisten sind –, wenn solch eine Person in irgendeiner Form verurteilt wurde, wenn an die Landespolizeidirektion ein Ur­teil zugestellt wurde, im Innenministerium sofort ein Licht angehen muss und man in den einzelnen Situationen genau hinschauen und prüfen muss, was da los ist.

Bei den Staatsverweigerern wissen Sie nämlich nicht einmal, wie es mit legalen Waffen­besitzen ausschaut. Zumindest laut dieser Anfragebeantwortung haben Sie darüber keine Ahnung. Es sind 3 693 Personen, die Ihnen namentlich im Ressort bekannt sind, und Sie können uns nicht sagen, wer von denen einen Waffenpass beziehungsweise eine Waffenbesitzkarte hat. Ich halte es für eine echte Katastrophe, dass diese Daten bei Ihnen im Innenministerium nicht aufliegen oder Sie sie nicht einfach weitergeben können. Das ist eine durchaus originelle Herangehensweise als Innenminister.

Ich finde nämlich, dass Sie bei jeder dieser 3 693 Personen sofort prüfen müssten, ob nach § 12 nicht sogar ein Waffenverbot zu verhängen wäre, weil hier in einzelnen Fällen durchaus die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung gegen Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit et cetera vorliegen könnte. Umso wichtiger wäre es, dass Sie das machen be­ziehungsweise dass Ihr Ressort das tut und nicht zuschaut.

Wir wissen, beim Thema Waffenverbot beziehungsweise Waffen ist man sehr schnell, wenn es um prominente Personen geht – durchaus zu Recht, der Fall Dornauer kommt einem da in Erinnerung –, aber dass bei Staatsverweigerern eindeutig weggeschaut wird, dass kaschiert wird und Sie das nicht beantworten wollen, obwohl im Verfassungs­schutzbericht 2018 noch der Titel „Staatsfeindliche Verbindungen“ verwendet wurde, das also als durchaus gefährlich – auch Sie haben das in Ihren Worten vorhin gesagt – gesehen wird, dass Sie da nichts tun, dass Sie dem Parlament die Informationen nicht geben wollen und auch heute nicht gegeben haben, halte ich für höchst fragwürdig und durchaus gefährlich. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.17

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.