18.38

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut Ding braucht Weile. Es ist ja das zweite Mal, dass wir eine Debatte über die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie führen. Beim ersten Mal hat die notwendige Zweidrittelmehrheit gefehlt, dieses Mal scheint sie gesichert zu sein. Wir haben damals dagegengestimmt, weil wir uns einfach angeschaut haben, wie andere Länder diese Geldwäscherichtlinie umgesetzt haben, und dabei haben wir gesehen, dass die Deutschen hier zusätzlich etwas gemacht haben, was unserer Meinung nach vernünftig ist. Das entspricht nicht ganz dem, was Kollege Scherak sagt, geht aber in diese Richtung.

Das heißt, wenn sich zum Beispiel jemand aus Russland in Österreich eine Immobilie über eine Firmenkonstruktion kauft, muss geprüft werden, wer hinter dieser Firmenkons­truktion steht, und es muss auch in dieses Register der wirtschaftlichen Eigentümer ein­getragen werden. Das haben die Deutschen so gemacht. Wir haben gesagt, wir hätten das auch gerne.

Ich muss sagen, die Gespräche waren sehr konstruktiv. Wir haben das letzte Mal hier auch einen Vorschlag gemacht, und ich muss zugeben, was dann vom Finanzministe­rium als Umsetzung gekommen ist, war technisch wesentlich besser als das, was wir vorgelegt haben. Vielen Dank an dieser Stelle für die konstruktiven Beiträge vor allem von den Damen und Herren vom Finanzministerium, aber natürlich auch von Kollegen Kopf und Kollegin Tomaselli, sodass wir das hier gemeinsam beschließen können.

Ich habe durchaus Respekt davor, dass man sagt, da gibt es datenschutzrechtliche Fra­gen und so weiter, wie das Kollege Scherak gerade gesagt hat, aber schauen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet: Es bedeutet, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und ein Betriebsprüfer sich die Buchhaltung anschaut und sieht: Aha, der hat drei Konten in seiner Buchhaltung, dann kann er im Kontenregister nachschauen, ob er nur diese drei oder vielleicht ein viertes Konto hat. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Mehr sieht er dort nicht. Das kann er anschauen, aus. Mehr ist es nicht. Und wenn ein Konto nicht Teil der Buchhaltung ist, dann wissen wir alle, dass es ein Problem gibt, weil natürlich alle Konten in der Buchhaltung vorkommen sollten. Insofern sehe ich hier kein riesengroßes Problem, wobei Datenschutz und derartige Fragen natürlich immer wichtig sind.

Ich wollte, weil wir hier auch die Umsatzsteuer beim Thema Masken und Schnelltests mitbehandeln, noch einmal auf eines hinweisen: Das Finanzministerium hat den Be­schluss, den wir unlängst zu Damenhygieneprodukten hatten, etwas anders ausgelegt, als das an und für sich im Wortlaut angedacht war. An dieser Stelle Danke an die Bun­desjugendvertretung und die Kolleginnen Petra Bayr und Eva Maria Holzleitner, die da­rauf aufmerksam gemacht haben. Wir haben vor nicht einmal, glaube ich, 48 Stunden den Beamten im Finanzministerium gezeigt, was wir da sehen, nämlich dass Slipeinla­gen quasi nicht steuerbegünstigt sind, obwohl das vom Wortlaut des Gesetzesbeschlus­ses umfasst ist. Heute Früh stand bereits auf der Homepage, dass sie auf dem neuesten Stand sind. Das ist gut so, vielen herzlichen Dank!

Ich rufe alle auf, dieses Gesetz mitzutragen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.42

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.