20.11
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt zwei Berichte betreffend die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien, die sogenannten Parteiakademien, und die Beauftragung von Beratungsleistungen und Studien in zwei Ressorts. Bei den Parteiakademien geht es um Mittel aus der Publizistikförderung, und zwar sind dies Fördermittel für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit. Der Rechnungshof prüft das in regelmäßigen Abständen. Wir haben diesmal auch geprüft – wir haben den Bericht ja schon 2019 vorgelegt –, inwieweit Empfehlungen aus dem Bericht 2014 umgesetzt wurden.
Die Berichte beinhalten die einzelnen Parteiakademien, die sieben Parteiakademien, aber es gibt auch einen allgemeinen Berichtsteil, und der befasst sich mit dem Fördervollzug im Allgemeinen durch das Bundeskanzleramt. Da haben wir grundsätzliche Empfehlungen abgegeben, die sehr stark auch auf die rechtlichen Bestimmungen abstellen, die natürlich bei Ihnen, beim Nationalrat, liegen – der ist ja dazu berufen, vor allem die Regeln zur Parteienfinanzierung und zur Politikfinanzierung insgesamt festzulegen.
Wir haben auch Unklarheiten und Mängel festgestellt, die dann in einzelnen Teilen Schwierigkeiten machen, wie zum Beispiel betreffend internationale Bildungsarbeit. Wir haben vor allem auch gesehen, dass es im Jahr 2015 schon einen Entwurf zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes gegeben hat. Dieser Entwurf hat sich damit beschäftigt, wie man mit dem Wegfall der Förderwürdigkeit umgeht. Da ging es um die Frage, was zwei Jahre nachdem man die Förderwürdigkeit verloren hat, passiert. Soll es danach eine Verpflichtung zur Rückzahlung geben – ja oder nein?
Wir haben dazu gehört, dass es einige Positionen dagegen gibt. Es fehlt aber noch etwas, wenn die Förderwürdigkeit verloren geht, nämlich der Bericht an den Rechnungshof, wie mit den nicht verbrauchten Mitteln umgegangen wird. Wir haben in diesen Berichten festgestellt, dass es 2017 1,73 Millionen Euro an unverbrauchten Mitteln gab. Und dann geht es natürlich auch um Kontrollrechte durch das Bundeskanzleramt. Vielleicht gibt es ja doch ein Kontroll- und Transparenzpaket im Parlament, wo man das dann auch miteinbeziehen kann.
Zweitens komme ich zu den Studien und den Beratungsleistungen. Da geht es um die Fragen: Wie viel internes Know-how ist vorhanden? Wo braucht man Spezialwissen? Wo muss man Leistungen zukaufen? Wie werden die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten? Wie wird mit der Schriftlichkeit von Aufträgen in Bezug auf Leistungsentgelte et cetera umgegangen, wie mit der Bedarfsprüfung?
Wir begrüßen es sehr, wenn es durch ein Informationsfreiheitsgesetz die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Studien gibt. Wir haben allerdings festgestellt, dass Studien sehr wohl veröffentlicht waren. Damit kann deren Nutzen verbreitert werden.
In einem Vorbericht haben wir schon die Forderung nach einem standardisierten bundeseinheitlichen Beschaffungscontrolling aufgestellt, um einen Gesamtüberblick über die Beauftragungen im Bundesbereich zu haben und standardisierte Abfragen gezielt nach bestimmten Kriterien machen zu können. Das sind die wesentlichen Punkte aus den Berichten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
20.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.