20.36

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich persönlich schaue mir immer wieder sehr gerne Skirennen im Fernsehen an, und da können wir in Österreich wirklich sehr stolz auf die Leistungen unserer Skirennläuferinnen und Skirennläufer sein. (Beifall des Abg. Hörl.) Da können Sie ruhig klatschen, darauf sind wir wirklich stolz – danke für diesen Applaus, Herr Hörl. (Abg. Leichtfried: Bist du mit Hörl eigentlich per Sie?)

Meine Damen und Herren, mir ist vor allem ein Skirennen in Erinnerung, das im Dezem­ber 2015 war. Vielleicht können auch Sie sich noch erinnern: Als Marcel Hirscher hinun­tergefahren ist und auch wirklich gut unterwegs war, hat der ORF-Kommentator Thomas Sykora auf einmal geschrien: Das Ding ist heruntergefallen, das Ding ist herunterge­fallen! – Das Ding ist Gott sei Dank nicht auf unseren Skistar gefallen, aber dieses Ding, das Herr Sykora da gemeint hat, war eine Drohne, und genau um diese Drohnen geht es heute.

Der Rechnungshof hat diese Drohnen in der zivilen Luftfahrt überprüft, und zwar war das im Zeitraum Juli bis November 2018. Diese Drohnen sind in den letzten Jahren ein rich­tiger Trend geworden. So rechnete man 2018 mit über 100 000 Drohnen in Österreich, die teils professionell, aber auch im privaten Bereich Anwendung gefunden haben. Jeder kennt sie wahrscheinlich: Man macht damit wirklich tolle Geschichten und lässige Sa­chen – Aufnahmen, Flugaufnahmen, Landschaftsbilder, Gruppenfotos und vieles mehr –, aber auch die Einsatzorganisationen nützen diese Drohnen, und das ist gut so, für die Vermisstensuche, wie auch das österreichische Bundesheer und die Polizei sie nutzen, in diesem Fall vor allem für die Grenzraumüberwachung.

Für die zuständigen Behörden bringt das aber natürlich auch neue Herausforderungen, man denke zum Beispiel an diese Situation: Wenn ein Foto aufgenommen worden ist, wie findet man da den Täter? Drohnen spielen aber auch zum Beispiel hinsichtlich der terroristischen Gefahr und vor allem im Flugverkehr eine Rolle. Ich möchte aber auch die Auswirkungen vor allem im Zusammenhang mit der Natur, der Umwelt erwähnen, wenn es um verschiedene Tierarten geht – das darf man auch nicht unterschätzen.

In seinen Empfehlungen sind dem Rechnungshof vor allem die verbesserte Identifikation der Drohnen sowie Sicherheitskonzepte und Abwehrmaßnahmen für Flughäfen wichtig. Ich möchte zum Bericht aber auch noch ergänzen, dass mit 1.1.2021 in Österreich eine EU-Verordnung in Kraft getreten ist, die das Fliegen mit Drohnen einheitlich regelt, das heißt, dass es jetzt Registrierungspflichten und Onlineschulungen gibt.

Ich möchte mich beim Rechnungshof recht herzlich für diesen Bericht bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abge­ordnete.