20.46

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshofbericht behandelt die Drohnen in der zivilen Luftfahrt im Untersuchungszeitraum 2013 bis 2017.

Seitdem hat sich im Bereich der Drohnen gewaltig viel getan, das wissen wir. Früher gab es Drohnen relativ billig zu erwerben, im Endeffekt in jedem größeren Supermarkt, um ein paar Euro. Wirklich gute Drohnen, die stabil und auch hoch und weit fliegen, sind weit unter 1 000 Euro in den Elektrofachgeschäften zu haben. Das Problem, das sehr viele Menschen, die sich eine Drohne zulegen, haben, ist, dass sie mit der Frage kon­frontiert sind: Wo melde ich das an? Wo kann ich fliegen? Wie kann ich fliegen? Wann kann ich fliegen? Bis zu welcher Höhe darf ich fliegen? – Und so weiter und so fort; das ist ziemlich unübersichtlich und auch extrem kompliziert gewesen. Wenn man das Ge­setz einhalten wollte, stand man vor der Herausforderung: Wie schaffe ich es überhaupt, dass ich zum Fliegen komme?

Jetzt gibt es ja zum Glück auch eine EU-Drohnenverordnung, die mit 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Diese schafft einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung in der EU und lässt den Mitgliedstaaten eigentlich einen sehr geringen Gestaltungsspielraum in diesem Bereich.

Ein wichtiger Eckpunkt darin ist, dass es zu einer neuen Klassifizierung nach Abflugge­wicht kommen wird und für bestimmte Kategorien ein Drohnenführerschein absol­viert werden muss. Dazu kann man sich um ein paar Euro auch online, nämlich unter www.dronespace.at, registrieren; ich glaube, 31, 32 Euro sind das. Diese Registrierung ist drei Jahre gültig. Wenn das erledigt ist, kann man seine Drohne auch fliegen. Das ist relativ günstig, finde ich, die Kosten bleiben im Rahmen.

Wenn es jetzt noch die Austro Control schafft, wie es auch vom Rechnungshof gefordert ist, noch etwas flexibler zu werden, was Flugzeiten anbelangt, so kann die Drohnenflie­gerei wirklich ein Spaß beziehungsweise für viele, die Drohnen beruflich brauchen – denken wir an Fotografen, an Bauingenieure –, auch ein Asset, eine Weiterentwicklung sein.

Eines sollte man auch nicht vergessen – und das ist ein Problem im Bereich des Ter­rorismus, der Kriminalität –: Drohnen können auch für kriminelle Handlungen genützt werden, und das stellt uns vor enorme Sicherheitsproblematiken. Das kann in Extremfäl­len der Einsatz von Drohnen für Einflugschneisen an Flughäfen, für eine hybride Bedro­hung oder auch für einen Anschlag sein, aber auch für kleinere Delikte; man denke zum Beispiel daran, dass Dinge, Utensilien mit Drohnen in die Gefängnisse hineingeflogen werden können. Diese Möglichkeiten eröffnen sich mit dem Einsatz von Drohnen auch.

Das sind Probleme, die der Rechnungshof sieht und für die es in Österreich auch noch kein ausreichendes Risikobewusstsein gibt. Wir glauben, es wäre nötig, dieses Sicher­heitsrisiko bei der Darstellung möglicher Bedrohungslagen auch wirklich mitzudenken und da nicht hinterherzuhinken. Deshalb müssen wir da dranbleiben und meiner Mei­nung nach auf die ersten Schritte aufbauend eine Strategie entwickeln, damit wir den Anschluss nicht verlieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.