21.07

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Wir müssen uns jetzt kurz in die Zeit der Gebietskrankenkassen zurückversetzen: Der Rechnungshof prüfte zwischen Mai und Oktober 2017 die Versor­gung psychisch Erkrankter durch die Salzburger Gebietskrankenkasse, die Steiermärki­sche Gebietskrankenkasse und die Pensionsversicherungsanstalt, Prüfzeitraum 2012 bis 2016.

Psychische Erkrankungen stellten und stellen für die Bevölkerung ebenso wie für das Gesundheitssystem, das Sozialsystem und auch für die Wirtschaft eine erhebliche und wachsende Herausforderung dar. Die Aufwendungen für Invaliditätspension und Reha­bilitationsgeld aufgrund von psychischer Erkrankungen stiegen zwischen 2007 und 2016 um rund 62 Prozent und die Zahl der psychisch bedingten Krankenstandstage bei Er­werbstätigen stieg um rund 94 Prozent. Der Rechnungshof bewertete die Mehraufwen­dungen im Jahr 2016 mit rund 300 Millionen Euro.

Der Ministerrat beschloss im Jahr 2012 ein eigenes Gesundheitsziel zur psychischen Ge­sundheit und die österreichische Sozialversicherung beschloss ebenfalls im Jahr 2012 eine Strategie zur psychischen Gesundheit, die auf einer umfassenden Datenanalyse zum Jahr 2009 beruhte.

Der Rechnungshof stellte dann fest, dass es zur unvollständigen Umsetzung der Stra­tegie der österreichischen Sozialversicherung gekommen ist, dass Lücken in den strate­gischen Festlegungen sind und dass Probleme in der Gesundheitsplanung und Proble­me in den gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen.

Die Empfehlungen: Gemeinsam mit den Ländern wäre eine sektorenübergreifende Stra­tegie zur psychischen Gesundheit zu entwickeln, auf eine größere Bedeutung der psy­chischen Gesundheit in den Zielsteuerungsverträgen wäre hinzuwirken, ambulante Re­habilitationsmaßnahmen wären künftig nach sachlichen Kriterien unter Gleichbehand­lung aller Anspruchsberechtigten zu gewähren und auf eine gesetzliche Neuregelung der Psychotherapie als Krankenbehandlung wäre unter Berücksichtigung von spezifi­schen Qualifikationsanforderungen, eines breit gestreuten Angebots, einer bedarfsorien­tierten Steuerung und der Inanspruchnahme von Wahlleistungen hinzuwirken.

Das war jetzt ein Blick in die Vergangenheit – und nun aus meiner Sicht noch Infos zum aktuellen Stand: Im Jahr 2017 hat die Sozialversicherung aufgrund eines Regierungs­auftrages ein Konzept zur psychotherapeutischen Sachleistungsversorgung und der multiprofessionellen psychischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt, wonach die psychotherapeutische Sachleistungsversorgung bis ins Jahr 2019 um 25 Pro­zent auszubauen ist. Mit der Zusammenlegung der GKKs und der Neugründung der ÖGK wurde der Fokus auf ganz Österreich gelegt. Im Juni 2020 wurde beschlossen, dass man das Niveau der Versorgung in der Psychotherapie österreichweit auf jenes im Bundesland Salzburg – das war das höchste Niveau – anhebt. Diese Sachleistungsver­sorgung wird um insgesamt 300 000 Stunden pro Jahr erhöht.

Die Verantwortlichen der ÖGK sind sich bewusst, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten ein versorgungswirksames Angebot der Psychotherapie sehr wichtig ist. Der im Verwaltungsrat beschlossene Maßnahmenplan betreffend Leistungsharmonisierung bei der Psychotherapie beinhaltet auch ein einheitliches Antrags- und Bewilligungssystem mit erheblichen Vereinfachungen sowie als Ziel einheitliche Mindeststandards für Psy­chotherapeuten. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

21.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.