21.07
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Wir müssen uns jetzt kurz in die Zeit der Gebietskrankenkassen zurückversetzen: Der Rechnungshof prüfte zwischen Mai und Oktober 2017 die Versorgung psychisch Erkrankter durch die Salzburger Gebietskrankenkasse, die Steiermärkische Gebietskrankenkasse und die Pensionsversicherungsanstalt, Prüfzeitraum 2012 bis 2016.
Psychische Erkrankungen stellten und stellen für die Bevölkerung ebenso wie für das Gesundheitssystem, das Sozialsystem und auch für die Wirtschaft eine erhebliche und wachsende Herausforderung dar. Die Aufwendungen für Invaliditätspension und Rehabilitationsgeld aufgrund von psychischer Erkrankungen stiegen zwischen 2007 und 2016 um rund 62 Prozent und die Zahl der psychisch bedingten Krankenstandstage bei Erwerbstätigen stieg um rund 94 Prozent. Der Rechnungshof bewertete die Mehraufwendungen im Jahr 2016 mit rund 300 Millionen Euro.
Der Ministerrat beschloss im Jahr 2012 ein eigenes Gesundheitsziel zur psychischen Gesundheit und die österreichische Sozialversicherung beschloss ebenfalls im Jahr 2012 eine Strategie zur psychischen Gesundheit, die auf einer umfassenden Datenanalyse zum Jahr 2009 beruhte.
Der Rechnungshof stellte dann fest, dass es zur unvollständigen Umsetzung der Strategie der österreichischen Sozialversicherung gekommen ist, dass Lücken in den strategischen Festlegungen sind und dass Probleme in der Gesundheitsplanung und Probleme in den gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen.
Die Empfehlungen: Gemeinsam mit den Ländern wäre eine sektorenübergreifende Strategie zur psychischen Gesundheit zu entwickeln, auf eine größere Bedeutung der psychischen Gesundheit in den Zielsteuerungsverträgen wäre hinzuwirken, ambulante Rehabilitationsmaßnahmen wären künftig nach sachlichen Kriterien unter Gleichbehandlung aller Anspruchsberechtigten zu gewähren und auf eine gesetzliche Neuregelung der Psychotherapie als Krankenbehandlung wäre unter Berücksichtigung von spezifischen Qualifikationsanforderungen, eines breit gestreuten Angebots, einer bedarfsorientierten Steuerung und der Inanspruchnahme von Wahlleistungen hinzuwirken.
Das war jetzt ein Blick in die Vergangenheit – und nun aus meiner Sicht noch Infos zum aktuellen Stand: Im Jahr 2017 hat die Sozialversicherung aufgrund eines Regierungsauftrages ein Konzept zur psychotherapeutischen Sachleistungsversorgung und der multiprofessionellen psychischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt, wonach die psychotherapeutische Sachleistungsversorgung bis ins Jahr 2019 um 25 Prozent auszubauen ist. Mit der Zusammenlegung der GKKs und der Neugründung der ÖGK wurde der Fokus auf ganz Österreich gelegt. Im Juni 2020 wurde beschlossen, dass man das Niveau der Versorgung in der Psychotherapie österreichweit auf jenes im Bundesland Salzburg – das war das höchste Niveau – anhebt. Diese Sachleistungsversorgung wird um insgesamt 300 000 Stunden pro Jahr erhöht.
Die Verantwortlichen der ÖGK sind sich bewusst, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten ein versorgungswirksames Angebot der Psychotherapie sehr wichtig ist. Der im Verwaltungsrat beschlossene Maßnahmenplan betreffend Leistungsharmonisierung bei der Psychotherapie beinhaltet auch ein einheitliches Antrags- und Bewilligungssystem mit erheblichen Vereinfachungen sowie als Ziel einheitliche Mindeststandards für Psychotherapeuten. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
21.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.