Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Ta­gesordnungspunkte 3 und 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 3:

Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 634 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 607 der Beilagen – bei Anwe­senheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in drit­ter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1222/A(E) bis 1261/A(E) eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Zuweisungen be­treffen wird, berufe ich für 23.42 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.