Plenarsitzung
des Nationalrates
79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Mittwoch, 20. Jänner 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 20. Jänner 2021
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 20. Jänner 2021: 9.05 – 23.42 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 1205/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021)
2. Punkt: Bericht über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden
5. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34
6. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30
7. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleis-tungen und Studien in ausgewählten Ressorts – Reihe BUND 2020/30
8. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46
9. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/25
10. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2
11. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29
12. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung – Reihe BUND 2019/8
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und ‑Versorgung – Reihe BUND 2019/43
14. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Pflege in Österreich – Reihe BUND 2020/8
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich – Reihe BUND 2020/9
16. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30
17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (Verfassungsgesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) (1086/A)
18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1178/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 28
Ordnungsruf .................................................................................................................... 78
Ruf zur Sache ............................................................................................................... 200
Geschäftsbehandlung
Wortmeldungen betreffend Sitzordnung aufgrund Covid-19-Maßnahmen:
Dr. Nikolaus Scherak, MA ........................................................................................... 71
Michael Schnedlitz ....................................................................................................... 71
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................... 72
Stellungnahme der Präsidentin Doris Bures ............................................................. 71
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3757/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG .................................................................................................................... 75
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ................................. 213
Redner/Rednerinnen:
Sabine Schatz ............................................................................................................. 213
Bundesminister Karl Nehammer, MSc ..................................................................... 215
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 217
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 218
Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 219
David Stögmüller ........................................................................................................ 221
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 222
Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Herbert Kickl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. Februar 2021 zu setzen – Ablehnung 75, 324
Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Susanne Fürst, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1219/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kai Jan Krainer, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Drei-Tages-Berichtsfrist in clamorosen Fällen im Berichtspflichtenerlass“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 29. Jänner 2021 zu setzen – Ablehnung ................... 75, 324
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 75
Wortmeldung des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger betreffend Abänderungsantrag zu TOP 4 ........................................................................................................................... 230
Antrag des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger im Sinne des § 18 Abs. 3 GOG auf Anwesenheit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Ablehnung ........................................................................................................... 238, 239
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 238
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka ........................................................................... 324
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 325
Aktuelle Stunde (16.)
Thema: „Arbeitsmarkt in Zeiten von COVID-19: Status – Ausblick – Möglichkeiten“ ............................................................................................................................... 28
RednerInnen:
August Wöginger .................................................................................................... ..... 28
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................... 31
Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 33
Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc .................................................................................. 35
MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 36
Sigrid Maurer, BA ......................................................................................................... 37
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 39
Bettina Zopf ................................................................................................................... 40
Josef Muchitsch ........................................................................................................... 41
Dr. Dagmar Belakowitsch ............................................................................................ 43
Mag. Markus Koza ........................................................................................................ 44
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 46
Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (17.)
Thema: „Keine europäischen Nachrichtendienstinformationen für das BVT – Österreich im schwarzen Loch der gemeinsamen europäischen Terrorbekämpfung durch Versagen der Innenminister in den letzten Jahren“ ......................................................................... 47
RednerInnen:
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................. 48
Bundesminister Karl Nehammer, MSc ....................................................................... 50
Karl Mahrer ................................................................................................................... 52
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................... 54
Mag. Hannes Amesbauer, BA ..................................................................................... 55
Mag. Georg Bürstmayr ................................................................................................ 57
Dr. Stephanie Krisper .................................................................................................. 58
Dr. Christian Stocker ................................................................................................... 59
Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 60
MEP Mag. Roman Haider ............................................................................................. 62
MEP Dr. Monika Vana .................................................................................................. 63
MEP Claudia Gamon, MSc .......................................................................................... 64
MEP Mag. Lukas Mandl ............................................................................................... 66
MEP Mag. Evelyn Regner ............................................................................................ 67
Christian Ries ............................................................................................................... 68
Michel Reimon, MBA .................................................................................................... 69
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ................................................................................ 72
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 28
Ausschüsse
Zuweisungen ................................................................................................. 74, 321, 324
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ (1221/A)(E) 166
Begründung: Josef Schellhorn .................................................................................. 172
Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................ 177
Debatte:
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................... 179
Peter Haubner ............................................................................................................. 181
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 183
MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................... 184
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ..................................................................................... 185
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 186
Andreas Ottenschläger .................................................................................... 188, 210
Klaus Köchl ................................................................................................................. 190
Erwin Angerer ............................................................................................................. 192
Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................... 196
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 197
Ing. Klaus Lindinger, BSc .......................................................................................... 198
Dr. Helmut Brandstätter (tatsächliche Berichtigung) ............................................. ... 200
Petra Vorderwinkler ................................................................................................... 200
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 202
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 204
Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 206
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 208
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 210
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien“ – Ablehnung 191, 212
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtesterben verhindern – Gastronomiebetriebe sofort aufsperren“ – Ablehnung 194, 213
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer“ – Ablehnung ........................................................................................................... 201, 213
Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 1221/A(E) ........................... 212
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1205/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021) (633 d.B.) ................................................................................................ 76
RednerInnen:
Mag. Andrea Kuntzl ...................................................................................................... 76
Mag. Wolfgang Gerstl ........................................................................................... 77, 90
Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 78
Edith Mühlberghuber ................................................................................................... 79
Mag. Christian Drobits ................................................................................................. 80
Barbara Neßler .............................................................................................................. 81
Michael Bernhard ......................................................................................................... 82
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 83
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 84
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 86
Mag. Meri Disoski ......................................................................................................... 87
Yannick Shetty .............................................................................................................. 88
Irene Neumann-Hartberger ......................................................................................... 89
Annahme des Gesetzentwurfes in 633 d.B. .................................................................. 90
2. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration (III-207/589 d.B.) .................................................................................................................. 91
RednerInnen:
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 91
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................. 91
Rosa Ecker, MBA .......................................................................................................... 92
Mag. Meri Disoski ......................................................................................................... 94
Henrike Brandstötter ................................................................................................... 95
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 96
Mag. Romana Deckenbacher ...................................................................................... 97
Sabine Schatz ............................................................................................................... 97
Mag. Faika El-Nagashi ................................................................................................. 98
Yannick Shetty ............................................................................................................ 100
Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 102
Philip Kucher .............................................................................................................. 103
Irene Neumann-Hartberger ....................................................................................... 104
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 105
Kira Grünberg ............................................................................................................. 106
Norbert Sieber ............................................................................................................ 107
Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn“ – Ablehnung ............... 101, 107
Kenntnisnahme des Berichtes III-207 d.B. .................................................................. 107
3. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (630 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.) ................................................ 108
RednerInnen:
Andreas Kollross ........................................................................................................ 108
Mag. Wolfgang Gerstl (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 147
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 147
Erwin Angerer ............................................................................................................. 148
Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................... 152
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................................................ 153
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................... 154
Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................ 158
Walter Rauch .............................................................................................................. 159
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 160
Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 161
Christoph Stark .......................................................................................................... 162
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 163
Maximilian Lercher ..................................................................................................... 164
Ing. Klaus Lindinger, BSc .......................................................................................... 165
Angela Baumgartner .................................................................................................. 223
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................. 224
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Coronahilfen für Gemeinden“ – Ablehnung ....................................................... 151, 226
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden“ – Annahme (133/E) .............................................................................................................................. 156, 226
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“ – Ablehnung 156, 226
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken“ – Ablehnung ................................... 161, 226
Annahme des Gesetzentwurfes in 634 d.B. ................................................................ 225
4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeord-neten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (607 d.B.) ...................................................................................................................... 226
RednerInnen:
MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................... 226
Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 227
Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................... 228
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 229
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 230
Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................... 231
Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................ 239
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 240
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 241
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 241
Philip Kucher .............................................................................................................. 242
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 244
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“ – Annahme (134/E) 243, 246
Annahme des Gesetzentwurfes in 607 d.B. ................................................................ 245
5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34 (III-8/496 d.B.) 246
RednerInnen:
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................. 246
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 247
Dr. Astrid Rössler ....................................................................................................... 248
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker .......................................................... 250
Kenntnisnahme des Berichtes III-8 d.B. ...................................................................... 296
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III45 und Zu III-45/497 d.B.) ............................................................................................................................. 251
7. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts – Reihe BUND 2020/30 (III-173/498 d.B.) ............................................................................................ 251
RednerInnen:
Franz Hörl .................................................................................................................... 251
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 252
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 253
David Stögmüller ........................................................................................................ 254
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 255
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 257
Alois Kainz .................................................................................................................. 258
Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 258
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ...................................................... ... 259
Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien“ – Ablehnung ........................................................................................ 256, 296
Kenntnisnahme der beiden Berichte III45 und Zu III-45 und III-173 d.B. ................... 296
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III70/610 d.B.) ............................................................................................................................. 260
9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/25 (III-40/611 d.B.) 260
RednerInnen:
Karl Schmidhofer ....................................................................................................... 260
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 261
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 262
Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 263
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 264
Hermann Gahr ............................................................................................................ 266
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evakuierung von besonders notleidenden Kindern und Familien aus den griechischen Insellagern“ – Ablehnung ........................................................................................................... 265, 297
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-70 und III-40 d.B. .......................................... 296
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2 (III-83/612 d.B.) .................... 267
11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29 (III-44/613 d.B.) 267
RednerInnen:
Andreas Kühberger .................................................................................................... 267
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 268
Alois Kainz .................................................................................................................. 269
David Stögmüller ........................................................................................................ 270
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 271
Lukas Brandweiner .................................................................................................... 272
Michael Seemayer ...................................................................................................... 273
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 274
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker .......................................................... 275
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-83 und III-44 d.B. .......................................... 297
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung – Reihe BUND 2019/8 (III-24/622 d.B.) ....................................................................................................................................... 275
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung – Reihe BUND 2019/43 (III58/623 d.B.) ............................................................................................................................. 276
14. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pflege in Österreich – Reihe BUND 2020/8 (III-97/625 d.B.) 276
RednerInnen:
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 276
Michael Seemayer ...................................................................................................... 277
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 278
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 280
Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 281
Johann Singer ............................................................................................................ 285
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 286
Christian Lausch ........................................................................................................ 287
Franz Hörl .................................................................................................................... 288
Alois Kainz .................................................................................................................. 288
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker .......................................................... 289
Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Diabetesversorgung“ – Ablehnung ...................................... 282, 297
Kenntnisnahme der drei Berichte III-24, III-58 und III-97 d.B. ..................................... 297
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich – Reihe BUND 2020/9 (III-98/624 d.B.) ............................................................................................................................. 291
RednerInnen:
Hermann Gahr ............................................................................................................ 291
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 292
Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................... 293
Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 294
Andreas Kühberger .................................................................................................... 294
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 295
Kenntnisnahme des Berichtes III-98 d.B. .................................................................... 297
16. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) ..................................................................................................... 298
RednerInnen:
Christian Ries ............................................................................................................. 298
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 298
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 299
Andreas Kollross ........................................................................................................ 301
Alois Kainz .................................................................................................................. 302
Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................... 304
Michael Bernhard ....................................................................................................... 305
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................. 308
Petra Wimmer ............................................................................................................. 309
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 309
Carina Reiter ............................................................................................................... 310
Robert Laimer ............................................................................................................. 311
Andreas Minnich ........................................................................................................ 312
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 312
Mag. Corinna Scharzenberger .................................................................................. 313
Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 314
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 314
Hermann Gahr ............................................................................................................ 315
Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 315
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“ – Ablehnung 300, 316
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des rituellen Schächtens“ – Ablehnung ................................................. 302, 316
Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende“ – Ablehnung .............................................. 307, 316
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 604 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 ... 316
17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (Verfassungsgesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) (1086/A) ........................................................................................................................ 316
RednerInnen:
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 317
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 318
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 319
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 319
Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 320
Zuweisung des Antrages 1086/A an den Geschäftsordnungsausschuss ................... 321
18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1178/A) 321
RednerInnen:
Karl Mahrer ................................................................................................................. 321
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 322
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 323
Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 323
Zuweisung des Antrages 1178/A an den Geschäftsordnungsausschuss ................... 324
Eingebracht wurden
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 74
631: Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf Gibraltar
632: Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus
Berichte ......................................................................................................................... 74
Vorlage 48 BA: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2020;BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
III219: Bericht betreffend Bundesfinanzgericht – Reihe BUND 2021/1; Rechnungshof
III-223: Bericht betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für das Jahr 2021; BM f. Landesverteidigung
Anträge der Abgeordneten
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen (1221/A)(E)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend barrierefreies Internet umfassend umsetzen (1222/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere Verhandlungen für den geförderten Austausch mit Großbritannien (1223/A)(E)
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes im Wohnungsverband (1224/A)(E)
Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bonusticket für in Österreich lebende Menschen, die Urlaub in Österreich machen (1225/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Online-Gipfels für eine nachhaltige Futtermittelstrategie (1226/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Home-Office Regelung (1227/A)(E)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beitragsstundungen: Staatsversagen darf nicht zu überdurchschnittlicher Konkurswelle führen (1228/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beitragsstundungen: Staatsversagen darf nicht zu überdurchschnittlicher Konkurswelle führen (1229/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datensatz für Luxuspensionen (1230/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine zusätzlichen AMA Marketing Gebühren (1231/A)(E)
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Selbständigen vor Covid-19 (1232/A)(E)
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information an Arbeitssuchende die zur Covid-19-Risikogruppe gehören durch den zuständigen Sozialversicherungsträger (1233/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Frauenquoten in Vorständen (1234/A)(E)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests (1235/A)(E)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken (1236/A)(E)
August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (1237/A)
August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1238/A)
August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird (1239/A)
Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1240/A)
Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Investitionsprämiengesetz geändert werden (2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – 2. COVID-19-StMG) (1241/A)
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Plan für Sommerschule 2021 (1242/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einmahnung gestundeter Sozialversicherungsbeiträge bei Unternehmen sofort beenden (1243/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einmahnung gestundeter Sozialversicherungsbeiträge bei Unternehmen sofort beenden (1244/A)(E)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung von Möglichkeiten der Beaufsichtigung von Wiener Wohnen durch den Bund im Sinne der Transparenz (1245/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend NEO-Liberaler Theoretiker als Arbeitsminister: Nein Danke! (1246/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für Unternehmer herstellen – obligatorische elektronische Zustellung beenden (1247/A)(E)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Bekenntnis zum Lagezuschlagsverbot im Gründerzeitviertel (1248/A)(E)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Öffnung der Investitionsprämie für gemeinnützige Bauvereinigungen (1249/A)(E)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wirtesterben verhindern – Gastronomiebetriebe sofort aufsperren (1250/A)(E)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1251/A)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz und das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geändert werden (1252/A)
Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID-19-Gesetz) geändert werden (1253/A)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Corona-Familienhärteausgleichs (1254/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (1255/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (1256/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Meinungsvielfalt auf Plattformen mit Monopolstellung (1257/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung (1258/A)(E)
Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen be-treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert wird (1259/A)
Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (1260/A)(E)
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 (1261/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Qualitätsprüfung und Strategie Wohnzimmertest für Bildungseinrichtungen (4896/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Sonderpresseförderung für das Medium „Wochenblick“ (4897/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Symbole-Gesetz (4898/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Assistenz- und Unterstützungseinsätze (4899/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzung geplanter Planstellen für das Jahr 2020 im Bereich der Justiz (4900/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend gerichtliche Zuweisung hinsichtlich der Besuchsbegleitung von Scheidungskindern (4901/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Sicherheits- und Umweltgefahren der Elektromobilität (4902/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend wissenschaftliche Integrität bei der Vergabe akademischer Abschlüsse (4903/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Prävention vor Sexualstraftaten an Kinder und Jugendliche via Social-Media-Kanäle und dem Internet (4904/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personen, die in der Silvesternacht im Braunauer Stadtpark von der Polizei kontrolliert bzw. verhaftet wurden (4905/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umschulungen für mehr Pflegepersonal in Niederösterreich (4906/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Umschulungen für mehr Pflegepersonal in Niederösterreich (4907/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schloss für die Felbertauernstraße AG (4908/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Pornographische Darstellung, sechsmonatige Bewährungsstrafe für behinderten 34-jährigen (4909/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „welche Studien und Dienstleistungen Ministerien in Auftrag geben“ (3720/J) (4910/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Terroranschlag in Wien“ (3988/J) (4911/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona-Impfung bei Pflegekräften (4912/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Corona-Maßnahmen für den steirischen Arbeitsmarkt (4913/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4914/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4915/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4916/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4917/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4918/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4919/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4920/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4921/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4922/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4923/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4924/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4925/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4926/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4927/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4928/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4929/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4930/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4931/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Wo bleibt die Entscheidung zum Umweltbundesamt? (4932/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4933/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4934/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4935/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4936/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4937/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4938/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4939/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4940/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4941/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4942/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4943/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4944/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4945/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4946/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4947/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4948/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4949/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4950/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4951/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4952/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4953/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4954/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4955/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4956/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4957/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4958/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4959/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4960/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4961/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4962/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückforderung von AMS-Bezügen in der Steiermark (4963/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die öffentlichen Aussagen des oberösterreichischen Landespolizeidirektors (4964/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylstatistiken auf BMI-Homepage (4965/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Weiterführung von Erasmus+ nach dem Brexit (4966/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen seit der Corona-Krise – Folgeanfrage (4967/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze aufgrund von Suizid und Suizidversuchen (4968/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kapazitätsauslastung von Asylunterkünften im Jahr 2020 (4969/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Mehrwegbecher anstatt Einweg-Kaffeebecher (4970/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Basis des ersten Staatenberichtes (4971/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Herstellung der Betriebsbereitschaft des Asylquartier Leoben (4972/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Herstellung der Betriebsbereitschaft des „Haus Semmering“ (4973/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsatz im Rahmen einer Lokalöffnung in Linz (4974/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Mangelnder Berichtseifer bei rechtsextremistischen Umtrieben (4975/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Munitionslieferungen aus dem Landeskriminalamt NÖ an Neonazis (4976/J)
Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend „Wie tickt der neue Arbeitsminister heute & worauf müssen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich gefasst machen?“ (4977/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4978/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4979/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Weiterführung von Erasmus+ nach dem Brexit (4980/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Korruption im Gesundheitswesen II“ (4981/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Korruption im Gesundheitswesen II“ (4982/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4983/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Finanzierung und Reform des Maßnahmenvollzug (4984/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unterbringung und Asylverfahren minderjähriger Asylsuchender in Österreich (4985/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Tragischer Tod einer psychisch kranken Frau im Zuge eines Polizeieinsatzes – Überfällige Reform des Unterbringungsrechts (4986/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tragischer Tod einer psychisch kranken Frau im Zuge eines Polizeieinsatzes (4987/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4988/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4989/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4990/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4991/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4992/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4993/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4994/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4995/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4996/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4997/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4998/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4999/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5000/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5001/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5002/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5003/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (5004/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5005/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi-sche und internationale Angelegenheiten betreffend Einsatz für verfolgte Christen (5006/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Anti-Atom-Erklärung Österreichs im Vertrag von Lissabon (5007/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Anti-Atom-Erklärung Österreichs im Vertrag von Lissabon (5008/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorfall bei der ÖVP-Zentrale (5009/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der Station „Landstraße-Wien Mitte“ im Jahr 2020 (5010/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der Wiener U-Bahn-Station „Längenfeldgasse“ im Jahr 2020 (5011/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld des Wiener „Schwedenplatzes“ im Jahr 2020 (5012/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld des Wiener Westbahnhof im Jahr 2020 (5013/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Bereich der Wiener U-Bahn-Station Floridsdorf – Franz-Jonas-Platz 2020 (5014/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze am Wiener Reumannplatz im Jahr 2020 (5015/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Bereich des Wiener Stephansplatzes im Jahr 2020 (5016/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der U-Bahn-Station „Gumpendorfer Straße“ im Jahr 2020 (5017/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der Wiener U-Bahnstation Josefstädter Straße im Jahr 2020 (5018/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Österreichischen Bundesheeres im Jahr 2020 (5019/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vertuschung relevanter Dokumente vor dem Ibiza-U-Ausschuss durch das Bundesministerium für Justiz (5020/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Sponsorings/Kooperationen des ÖIF mit dem Alois-Mock Institut (5021/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Sponsorings/Kooperationen des ÖIF mit dem Alois-Mock Institut (5022/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Sponsorings/Kooperationen des BMAFJ mit dem Alois-Mock Institut bzw. mit der Novomatic (5023/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsverfahren oder Anfangsverdachtsprüfung betreffend Regierungsmitglieder (5024/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nichtabberufung von Mag. Sidlo aus dem OeNB-Generalrat (5025/J)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Umsetzungsstand Notfallplan gegen Artensterben in österreichischen Flüssen, Seen und Feuchtgebieten (5026/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Negative Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung von Frauen: Frauenbilder (5027/J)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Negative Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung von Frauen: Vereinbarkeit Familie und Beruf (5028/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Negative Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung von Frauen: Teilzeitförderungen (5029/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnungen (Folgeanfrage 01/2021) (5030/J)
*****
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Obmann des Umweltausschusses betreffend Ausschussführung im öffentlichen Hearing zum Euratom-Volksbegehren (28/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (4158/AB zu 4210/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4159/AB zu 4238/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4160/AB zu 4244/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (4161/AB zu 4162/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (4162/AB zu 4155/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4163/AB zu 4239/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4164/AB zu 4233/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4165/AB zu 4197/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4166/AB zu 4182/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4167/AB zu 4166/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4168/AB zu 4209/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4169/AB zu 4201/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4170/AB zu 4168/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4171/AB zu 4179/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4172/AB zu 4164/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4173/AB zu 4165/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4174/AB zu 4189/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4175/AB zu 4211/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4176/AB zu 4203/J)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4177/AB zu 4174/J)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4178/AB zu 4180/J)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4179/AB zu 4200/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (4180/AB zu 4315/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4181/AB zu 4170/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4182/AB zu 4188/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4183/AB zu 4403/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4184/AB zu 4173/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4185/AB zu 4181/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4186/AB zu 4199/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4187/AB zu 4190/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4188/AB zu 4187/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4189/AB zu 4175/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (4190/AB zu 4154/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4191/AB zu 4191/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4192/AB zu 4185/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (4193/AB zu 4152/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4194/AB zu 4192/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4195/AB zu 4171/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4196/AB zu 4183/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4197/AB zu 4195/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4198/AB zu 4193/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (4199/AB zu 4393/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (4200/AB zu 4387/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (4201/AB zu 4176/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (4202/AB zu 4151/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4203/AB zu 4157/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4204/AB zu 4158/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4205/AB zu 4159/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4206/AB zu 4163/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im EU und Verfassung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4207/AB zu 4167/J)
der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4208/AB zu 4172/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4209/AB zu 4177/J)
der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4210/AB zu 4196/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im EU und Verfassung auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4211/AB zu 4198/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4212/AB zu 4206/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4213/AB zu 4207/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4214/AB zu 4247/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4215/AB zu 4271/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4216/AB zu 4270/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4217/AB zu 4269/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (4218/AB zu 4228/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4219/AB zu 4267/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4220/AB zu 4248/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4221/AB zu 4263/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4222/AB zu 4231/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4223/AB zu 4236/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4224/AB zu 4241/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4225/AB zu 4243/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4226/AB zu 4229/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4227/AB zu 4242/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4228/AB zu 4252/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4229/AB zu 4234/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4230/AB zu 4230/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4231/AB zu 4250/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4232/AB zu 4232/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4233/AB zu 4266/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (4234/AB zu 4265/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4235/AB zu 4219/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4236/AB zu 4240/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4237/AB zu 4262/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (4238/AB zu 4208/J)
der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (4239/AB zu 4227/J)
der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (4240/AB zu 4235/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4241/AB zu 4479/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (4242/AB zu 4253/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4243/AB zu 4204/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4244/AB zu 4205/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (4245/AB zu 4237/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4246/AB zu 4245/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4247/AB zu 4260/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4248/AB zu 4272/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4249/AB zu 4273/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4250/AB zu 4274/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4251/AB zu 4275/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4252/AB zu 4276/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4253/AB zu 4277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4254/AB zu 4278/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4255/AB zu 4279/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4256/AB zu 4256/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4257/AB zu 4280/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4258/AB zu 4257/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4259/AB zu 4281/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4260/AB zu 4282/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4261/AB zu 4283/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4262/AB zu 4284/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4263/AB zu 4285/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4264/AB zu 4286/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4265/AB zu 4287/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4266/AB zu 4288/J)
des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4267/AB zu 4289/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen (4268/AB zu 4291/J)
der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen (4269/AB zu 4290/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (4270/AB zu 4261/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (4271/AB zu 4254/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (4272/AB zu 4255/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie recht herzlich zu unserer 79. Sitzung begrüßen, die ich für eröffnet erklären darf.
Ich begrüße recht herzlich die Damen und Herren der Journalistik auf der Galerie und die Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen. (An den Glastrennwänden einiger Abgeordneter sind Tafeln mit dem Parlamentslogo und der Aufschrift „We Remember“ angebracht, welche vor Beginn der Sitzung anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Jänner auf den Plätzen aller Abgeordneten für ein gemeinsames Foto bereitlagen.)
Das Amtliche Protokoll der 76. Sitzung vom 13. Jänner und die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 77. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 78. Sitzung vom 14. Jänner 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Nurten Yılmaz, Christian Hafenecker, MA und Mag. Christian Ragger.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat mitgeteilt, dass Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten wird.
*****
Der ORF überträgt die Sitzung in ORF 2 bis 13 Uhr und anschließend bis 19 Uhr in ORF III. Danach wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Arbeitsmarkt in Zeiten von COVID-19: Status – Ausblick – Möglichkeiten“
Ich darf den Herrn Bundesminister für Arbeit recht herzlich bei uns begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Gustav Wöginger. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: August, nicht Gustav!)
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bewältigung der Coronapandemie hat nach wie vor oberste Priorität. Die Maßnahmen, die seit Monaten immer wieder gesetzt werden
müssen, um einerseits die Spitäler nicht zu überlasten und andererseits Menschenleben zu schützen und zu retten, bringen auch eine große Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise mit sich.
Die Virusmutationen aus England und Südafrika erschweren und verlängern diese Krisensituation noch einmal. Die Meinung der Expertinnen und Experten dazu ist klar: Das mutierte Virus ist noch ansteckender und noch aggressiver. Daher konnte am letzten Wochenende auch ein breiter Konsens zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern mit den Landeshauptleuten und den Sozialpartnern gefunden werden – die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. Februar ist in der jetzigen Situation notwendig und alternativlos.
Wir sind damit nicht alleine, meine Damen und Herren, viele Länder, gerade auch unsere Nachbarländer in Europa, müssen ähnliche Entscheidungen treffen. (Abg. Kickl: In Südtirol ist nicht zu! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) In Deutschland zum Beispiel, so lesen und hören wir heute, wird der Lockdown bis zum 15. Februar verlängert.
Die Situation am Wirtschafts- und Arbeitsmarkt bleibt natürlich sehr angespannt. Es gibt viele Herausforderungen zu bewältigen. Vielleicht ganz kurz eine Übersicht der Daten- und Faktenlage betreffend den Arbeitsmarkt: Es sind derzeit 533 000 Personen beim AMS gemeldet, 65 000 davon befinden sich in Schulung. Das entspricht sozusagen einem krisenbedingten Saldo von 112 000 Menschen mehr, die im Vergleich zum Vorjahr arbeitslos sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte das Modell der Kurzarbeit noch einmal besonders hervorheben und auch betonen, denn es ist einzigartig in Europa, was da aufgrund der Sozialpartnereinigung vom Ministerium umgesetzt wurde: 440 000 Menschen befinden sich nach wie vor in Kurzarbeit, 5,7 Milliarden Euro wurden für Kurzarbeit ausbezahlt und die Phase drei ist mit 4,3 Milliarden Euro bewilligt. – Das ist ein Erfolgsmodell, meine Damen und Herren, das die Jobs und die Einkommen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichert! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Vielleicht kann mir die angebliche Wirtschaftspartei NEOS eines erklären: Gestern wurde in einer Aussendung ein Bonus-Malus-System gefordert. Da heißt es unter anderem: „So könnten Unternehmen, die in einem hohen Maße Förderung über die Kurzarbeit nutzen, einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer für spätere Gewinne zahlen.“ – Ja, meine Damen und Herren, was heißt denn das? – Wenn man ein Unternehmer ist, dann schaut man, dass man sich dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt entledigt, denn sonst könnte es ja sein, dass man in der Zukunft einen höheren Körperschaftsteuersatz zahlen muss. Das ist doch ein wirtschaftspolitischer Super-GAU! Das ist ein Bauchfleck, meine Damen und Herren von den NEOS, den Sie hier landen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was haben wir während der ganzen Krisenmonate noch gemacht, um vor allem den Arbeitsmarkt – zum einen natürlich die Unternehmerinnen und die Unternehmer und zum anderen natürlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – bestmöglich zu unterstützen? – Wir haben die Steuerentlastung vorgezogen und den Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent abgesenkt. Für jedes Kind gab es 360 Euro Kinderbonus, um besonders auch die Familien zu unterstützen und zu stärken. Wir haben mehrere Familienhärteausgleichsfonds geschaffen, um speziell auch dort zu unterstützen. Wir haben den Lehrlingsbonus eingeführt. Wir haben eine Sonderbetreuungszeit eingeführt, weil es notwendig ist, vor allem auch den Eltern die Möglichkeit zu geben, während der Lockdownphase die Kinder zu betreuen. Wir haben zweimal eine Einmalzahlung für Arbeitslose umgesetzt. Wir haben die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim AMS kräftig aufgestockt. An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, meine Damen und Herren, mich bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS, aber auch der Ministerien, die da zuständig sind, ganz herzlich zu bedanken, denn das, was da in Zeiten wie diesen vollbracht wird, ist eine Höchstleistung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Aufstockung der Notstandshilfe haben wir bereits verlängert, und ich darf heute hier auch ankündigen, dass wir noch einmal eine Verlängerung umsetzen werden. Wir von den Regierungsfraktionen werden heute einen gemeinsamen Antrag einbringen, damit das Niveau des Arbeitslosengeldes auch für die Notstandshilfeempfängerinnen und ‑empfänger gesichert ist, weil es unsere sozialpolitische Verantwortung ist, meine Damen und Herren, dass wir auch jene Menschen unterstützen, die durch diese Krise arbeitslos geworden sind, damit sie nicht in auf das Niveau der Notstandshilfe abrutschen werden. Wir von den Regierungsfraktionen nehmen diese Verantwortung wahr und bringen heute diesen Antrag ein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Parallel zur Arbeitsmarktunterstützung haben wir auch die Wirtschaft kräftig unterstützt. Zahlreiche Wirtschaftshilfen wurden umgesetzt: Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Investitionsprämien, jetzt der Ausfallsbonus. – Wir tun alles, und das seit Monaten, um den Betrieben, die in gewissen Branchen zum Teil natürlich unter der Krise entsprechend leiden, so gut wie möglich auch finanziell unter die Arme zu greifen. Wir stehen in Europa an vorderster Stelle, was den Gesamtumfang dieser Hilfen anbelangt. Das ist wichtig und notwendig, weil wir wollen, dass, wenn wir durch das Impfen aus der Krise wieder herauskommen – und das wird nur durch das Impfen möglich sein –, die Unternehmerinnen und Unternehmer vom ersten Tag an wieder durchstarten können. Deshalb sind diese Wirtschaftshilfen von dementsprechender Bedeutung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Was erwartet uns aber noch in den nächsten Wochen und Monaten? – Es wird noch eine sehr harte Zeit in den Winter- und Frühjahrsmonaten, bis wir gemeinsam diese Pandemie und natürlich auch diese Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise bewältigen können. Wir werden die Kurzarbeit noch einmal verlängern – das ist ja in Ausarbeitung ‑, weil es notwendig ist, die Menschen in diesem sehr guten System zu halten. Ich habe es schon gesagt: Es sichert nicht nur den Job, sondern vor allem auch das Einkommen.
Herr Bundesminister Kocher ist gerade dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Homeoffice zu finalisieren, fußend auf einer Einigung der Sozialpartner. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Da geht es um Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Unfallversicherungsschutz und auch darum, was steuerlich absetzbar sein soll, also was Arbeitsmittel anbelangt.
Wir haben eine Arbeitsstiftung mit 700 Millionen Euro für das heurige und das nächste Jahr eingerichtet; für heuer sind es 400 Millionen Euro. Worum geht es da, meine Damen und Herren? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Es geht um Umschulung und Qualifizierung. Das sind die Schlagworte im heurigen Jahr, was den Arbeitsmarkt anbelangt. Wir müssen dort hineininvestieren und das tun wir mit diesen Stiftungen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir haben den Bildungsbonus umgesetzt, damit die Bereitschaft, sich umzuqualifizieren, sich umzuschulen, den Job oder in eine andere Sparte zu wechseln, natürlich auch tatkräftig unterstützt wird.
Es geht jetzt um die Frage, wie wir gemeinsam aus dieser Krise herauskommen, und ich möchte abschließend sehr positiv erwähnen, dass dieser Schulterschluss auch am vergangenen Wochenende wieder weitgehend gelungen ist, nämlich über die Parteigrenzen hinweg – alle Landeshauptleute, die Sozialpartner, die Bundesregierung, auch auf Anraten der Expertinnen und Experten –, damit wir gemeinsam diese Krisensituation bewältigen können. Es gibt aus meiner Sicht nur einen Weg, und der heißt impfen, impfen, impfen und parallel dazu testen, testen und testen. Nur so können wir diese Krise
so rasch als möglich auch gemeinsam meistern. (Abg. Kickl: Das haben Ihre Bürgermeister wörtlich genommen!) – Ja, die FPÖ ist da leider nicht dabei. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das zeugt halt von einer sehr geringen staatspolitischen Verantwortung. Da wird die Parteitaktik vor die Verantwortung gegenüber den Menschen gestellt. – Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich bedanke mich auch bei all jenen, vor allem auch bei den Bundesländern, aber auch bei der Bundesregierung insgesamt, die mitgeholfen haben, einen Plan aufzustellen, wie wir rasch durchimpfen können. Der Bundeskanzler zeigt einen unermüdlichen Einsatz auf europäischer Ebene, damit der Astra-Zeneca-Impfstoff zugelassen wird. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es muss möglich sein, dass das, was in Israel oder in England geimpft wird, auch bei uns zur Anwendung kommen darf, denn wir würden da zusätzlich zwei Millionen Impfdosen bekommen. Wir könnten dann vor allem die ältere Generation, denn die steht beim Impfen im Fokus, schneller durchimpfen (Zwischenruf des Abg. Loacker), dann können wir schneller öffnen, dann kommen wir schneller gemeinsam aus der Krise. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ein herzliches Dankeschön, meine Damen und Herren, sage ich all jenen, die sich daran beteiligen und die auch die Maßnahmen einhalten. Wir wissen, dass es sehr mühsam ist, dass es natürlich schon viele Monate dauert, aber wir müssen in diesen nächsten Wochen noch einmal durchhalten. (Rufe bei der FPÖ: Noch einmal! – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Und wenn wir noch einmal zusammenhalten, dann schaffen wir es – impfen, impfen, impfen und parallel dazu testen, testen, testen!
Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die da mithelfen, auch den Ehrenamtlichen in den Teststraßen, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), unseren Leuten vor Ort, auch den Rettungssanitätern, die das mittragen. Nur so können wir gemeinsam aus dieser Krise kommen.
Herr Arbeitsminister, Ihnen wünsche ich alles Gute! Ein absoluter Fachmann an der Spitze des Arbeitsressorts wird das unterstützen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), dass wir vor allem auch im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmerinnen und Unternehmer einen guten Weg gehen können, damit wir diese Krise gemeinsam rasch bestehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Arbeitsminister. – Ich darf Sie darüber informieren, dass die Redezeit 10 Minuten nicht übersteigen soll. Das ist aber nur eine Richtzeit. Bitte.
Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit knapp über einer Woche darf ich nun das Amt des Arbeitsministers ausüben, und ich bin mir dieser Verantwortung bewusst. Gerade in dieser Zeit, glaube ich, müssen wir alle diese Verantwortung in der tiefsten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg spüren. Wir haben aktuell 530 000 Arbeitslose, gut 60 000 davon in Schulungen. Das ist ein historisch hoher Wert – nicht der höchste Wert, der war im April 2020 erreicht –, ein historisch hoher Wert mit vielen Einzelschicksalen, die uns alle den Auftrag geben sollten, die besten Maßnahmen zu finden.
440 000 Personen sind derzeit in Kurzarbeit. Die Kurzarbeit funktioniert. Dazu möchte ich gleich noch mehr sagen.
Was den Arbeitsmarkt betrifft ist natürlich klar, dass ein Öffnen von wirtschaftlichen Bereichen den Arbeitsmarkt entspannt hätte. Leider ist es so, dass alle Expertinnen und
Experten aus der Medizin gesagt haben, dass das wegen der Mutation, die wir jetzt erleben, wegen der Veränderung des Virus, der Variante B.1.1.7 zu riskant ist. Das heißt, wir müssen es schaffen, das Infektionsgeschehen nach unten zu bringen, um eben dann die ersten Öffnungsschritte, die auch den Arbeitsmarkt unterstützen werden, setzen zu können. Dazu brauchen wir alle gemeinsam Disziplin, das Tragen von Masken, Abstandhalten, Kontakte einschränken.
Ich weiß, dass das für alle schon schwierig ist, auch für mich persönlich, aber es gibt im Moment keine bessere Methode, um durch diese Krise zu kommen und um – das ist entscheidend – dann möglichst rasch, wenn die Infektionszahlen gering genug sind, die Wirtschaft wieder öffnen und Arbeitsplätze schaffen zu können und damit einen Rückgang der Arbeitslosigkeit zu erreichen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
In den nächsten Wochen müssen wir uns noch auf die akute Bekämpfung der Krise konzentrieren. Das tun wir vor allem mit der Kurzarbeit – der Herr Klubobmann hat es schon angesprochen –: 4,3 Milliarden Euro sind in der Phase drei an Kurzarbeitsentschädigungen genehmigt. Es ist das wichtigste Kriseninstrument zum Erhalt von Beschäftigung in Österreich. Wir konnten über eine Million Jobs langfristig retten. 94 Prozent der Personen, die im April in Kurzarbeit waren, haben ein halbes Jahr später auch noch eine Beschäftigung im gleichen Job gehabt. Das heißt, die Kurzarbeit ist keine versteckte Arbeitslosigkeit. Sie ist eine Überbrückung einer Unterauslastung in einer ökonomisch schwierigen Zeit und ein bewährtes Kriseninstrument, das in Österreich besonders gut funktioniert.
Deswegen rate ich auch davon ab, Anreize mit der Kurzarbeit zu verbinden, die möglicherweise die Unternehmen dazu bringen würden, dass sie die Kurzarbeit nicht so in Anspruch nehmen. Es muss ein Anreiz da sein, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Wenn man weiß, man würde später höhere Steuern bezahlen, wenn man das tut, dann entsteht der Anreiz, diese Kurzarbeit eben nicht in Anspruch zu nehmen, und das wäre in Phasen eines Lockdowns aus meiner Sicht tatsächlich fatal. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Mir ist auch wichtig, zu betonen, dass weiterhin die Möglichkeit für alle Unternehmen besteht, wenn sie einer behördlichen Schließung unterliegen, die Kurzarbeit auf 0 Prozent Arbeitszeit zu reduzieren. Das heißt, es ist das großzügigste Modell, das aber, wie wir sehen, am Arbeitsmarkt in der Krise funktioniert. Wie es mit der Kurzarbeit weitergeht, dazu gibt es Gespräche mit den Sozialpartnern. Ich hoffe, dass wir sehr rasch eine Lösung präsentieren können, wie die Kurzarbeit nach dem Auslaufen der jetzigen Phase Ende März weiter gestaltet wird.
Kurzarbeit ist deswegen so gut, weil sie keine Arbeitslosigkeit entstehen lässt, denn wir wissen, dass Arbeitslosigkeit immer schwer abzubauen ist. Es ist ähnlich wie bei den Infektionszahlen: Wenn man auf einem hohen Niveau ist, dann braucht man sehr lange, um wieder herunterzukommen. Wir müssen es schaffen, mit möglichst geringen Arbeitslosenzahlen durch die Krise zu kommen. Diese sind stark gestiegen, aber dennoch hat die Kurzarbeit Arbeitslosigkeit teilweise verhindert. Es gibt zum Beispiel 60 000 Arbeitslose weniger als in einem Worst-Case-Szenario, das vom AMS im November gerechnet wurde, geschätzt wurde. Die Kurzarbeit funktioniert also als Kriseninstrument.
Nach dieser Krise – das möchte ich auch betonen – ist es wichtig, möglichst rasch wieder Beschäftigung zu schaffen und den Strukturwandel am Arbeitsmarkt zu begleiten. Dafür sind wir maßnahmentechnisch auch schon gut aufgestellt. Im Moment geht es aber noch um die akute Bekämpfung. Ich bin deshalb froh, dass – die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt – die Notstandshilfe für weitere drei Monate in der Höhe des Arbeitslosengeldes bereitgestellt wird. Damit verhindern wir, dass Arbeitslose, die es in der jetzigen Zeit ohnehin sehr schwer haben, in die Notstandshilfe und ein geringeres Entschädigungsniveau abrutschen. Wir stellen damit die Unterstützung für rund
200 000 Personen in Österreich pro Monat sicher. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass pflichtversicherte Selbstständige das Arbeitslosengeld weiter erhalten, auch wenn ihr Betrieb aufgrund der aktuellen Krisensituation stillgelegt ist.
Dann gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die uns in den nächsten Monaten weiter begleiten werden. Erstens die Joboffensive: 428 Millionen Euro, um Personen in Bereichen, die für die Zukunft wichtig sind, zu qualifizieren. Das ist eine der wichtigsten Maßnahmen, weil Qualifikation für die Arbeitslosen die besten Chancen bietet, um in der Zukunft wieder Arbeit zu finden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das AMS – ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz ausdrücklich für die Flexibilität und den hohen Einsatz bedanken – steuert im Moment durch die Schulungen. Das ist schwierig in einer Phase, in der Schulungen in Präsenz nicht möglich sind. Es gibt nur einzelne Ausnahmen, bei denen Präsenz notwendig ist, zum Beispiel bei Ausbildungen an Maschinen, aber zum Großteil sind diese Kurse, diese Weiterbildungen, diese Qualifikationsmaßnahmen virtuell, online. Der Aufwand für die Organisation dieser Maßnahmen ist riesig. Wir sehen, dass es gut funktioniert und dass wir damit ein Mittel haben, um Beschäftigung zu schaffen.
Das Zweite ist das Thema Homeoffice. Gerade in Lockdownzeiten wird das natürlich sehr genutzt. Es ist derzeit auch wichtig, glaube ich, um die Kontakte zu beschränken, daher noch einmal der Appell an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Homeoffice zu nutzen, wenn es möglich ist – wir brauchen aber auch eine Regelung für die Zeit nach dieser Krise –, und deswegen hat eine Homeofficeregelung für mich Priorität. Wir haben uns das Ziel gesetzt, da sehr rasch gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Regelung vorzustellen; das soll hoffentlich in den nächsten Wochen passieren.
Dann unterstützen wir weiter natürlich Maßnahmen, die Beschäftigung auch nach der Krise fördern. Es gibt den Neustartbonus als Kriseninstrument, der die Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, unterstützt, wenn sie neue Beschäftigungsverhältnisse schaffen, wenn es erste leichte Öffnungsschritte gibt.
Wir haben natürlich auch Maßnahmen für spezifische Zielgruppen. Wir wissen, dass zum Beispiel langzeitarbeitslose Frauen und Ältere, aber auch zum Teil Jugendliche stärker als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Krise betroffen sind. Es gibt eine Taskforce für Jugendbeschäftigung. Wir haben eigene Angebote für diese spezifischen Gruppen, die ich angesprochen habe, und wir werden diese Angebote auch weiterentwickeln, wenn es eben möglich ist, Betriebe wieder zu öffnen, die jetzt geschlossen sind, und weitere Beschäftigungen zu schaffen.
All diese Maßnahmen bringen uns dem Ziel näher, die Krise gut zu bewältigen und dann – das ist für mich noch wichtiger – rasch wieder einen Beschäftigungsaufbau zu erreichen und die Arbeitslosigkeit substanziell zu reduzieren. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die weiteren Redebeiträge sind auf 5 Minuten Redezeit beschränkt.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kopf. – Bitte.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Arbeitsmarktpolitik ist grundsätzlich zunächst einmal Wirtschafts- und Standortpolitik: Nur Wirtschaftskraft schafft bekanntlich Wachstum, und nur Wachstum schafft und sichert bekanntlich nachhaltig Beschäftigung.
Deshalb, meine Damen und Herren, bin ich sehr, sehr froh, dass es dem Herrn Bundeskanzler gelungen ist, mit dir, lieber Martin Kocher, einen ausgewiesenen Wirtschaftsexperten als Arbeitsminister gewinnen zu können. Du wirst gemeinsam mit der wirtschaftserfahrenen Managerin im Wirtschaftsministerium, mit Margarete Schramböck, für eine beschäftigungswirksame Standortpolitik sorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
In Zeiten wie diesen ist Standortpolitik zunächst aber einmal Krisenbewältigung und Rettungsarbeit. Viele Betriebe sind durch die notwendigen Schutzmaßnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten; sie sind geschwächt. Manchen ist sogar die wirtschaftliche Basis entzogen worden. Daher gilt es zunächst, Liquidität bei den Betrieben zu sichern. Das tun wir durch Stundungen von Steuern, von Sozialversicherungsbeiträgen, durch Ratenzahlungsmöglichkeiten, durch staatlich gesicherte Kredite, durch Zuschüsse wie den Härtefallfonds, den Fixkostenzuschuss, durch Umsatzersätze, den Ausfallbonus – jetzt Verlustausgleich –; um nur die vielen Instrumente zu nennen. Mit der Investitionsprämie schaffen wir auch Investitionsanreize.
Ich bin recht zuversichtlich, dass es dem Herrn Finanzminister in den nächsten Tagen oder Wochen gelingen wird, die viel zu knappen und zu niedrigen Obergrenzen, die uns von der Europäischen Kommission für diese Hilfen gesetzt sind, erhöhen zu können, was natürlich für viele Betriebe eine massive Erleichterung bedeuten würde.
Meine Damen und Herren, es geht natürlich vor allem auch darum, Jobs zu retten und Jobs zu sichern. Dazu gibt es – der Herr Minister hat es schon erwähnt – vor allem die Coronakurzarbeit, die bis zu einer Million Arbeitsplätze gesichert und gerettet hat. Ich bin nahezu fassungslos über den Vorschlag der NEOS, Unternehmen, die statt Mitarbeiter zu kündigen, diese in Kurzarbeit behalten haben (Zwischenruf des Abg. Loacker), mit einer Strafsteuer zu belegen. Ich bin fassungslos, geschätzte Damen und Herren von den NEOS! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Loacker: Die das Kurzarbeitssystem ausnutzen! Peinlich!)
Unternehmen, die Mitarbeiter behalten haben, statt sie zu kündigen, sollen mit einer Strafsteuer, die von den NEOS verlangt wird, belegt werden – ich bin fassungslos, wenn ich das höre. (Abg. Loacker: Ja, das glaube ich Ihnen ...!)
Meine Damen und Herren! Arbeitsmarktpolitik ist aber auch Sozialpolitik. Ein reiches Land wie Österreich kann und muss sich für die Menschen ohne Arbeit ein dichtgeknüpftes Auffangnetz leisten. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung sind die Instrumente, die wir haben. In diesen schweren Zeiten haben wir das Arbeitslosengeld durch einmalige Aufzahlungen aufgebessert und ein Abgleiten in die Notstandshilfe temporär durch eine Aufstockung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes verhindert – sozialpolitisch notwendige, wichtige Maßnahmen dieser Koalition. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Meine Damen und Herren! Arbeitsmarktpolitik muss aber auch immer aktive Beschäftigungspolitik sein, um in schweren Zeiten Jobchancen zu bieten. Wir haben ja ein Phänomen – auch in dieser Krise –: Wir haben einerseits hohe Arbeitslosigkeit und auf der anderen Seite trotzdem das Problem eines Fachkräftemangels. Das heißt, wir müssen die regionale Verteilung und die Qualifikationen der Menschen, die diese nicht im nötigen Ausmaß haben, verbessern. Da wird die Coronaarbeitsstiftung helfen, die Implacementstiftungen, die Joboffensive – der Herr Minister hat es schon erwähnt –, der Neustartbonus, Eingliederungsbeihilfen – all diese Instrumente sollen das AMS dabei unterstützen, Menschen, die jetzt keinen Job haben, wieder in Beschäftigung zu bringen.
Ein Letztes noch – zurück zur Arbeitsmarktpolitik als Wirtschafts- und Standortpolitik –: Die Krise wird ein Ende haben, meine Damen und Herren, und aus dieser Krise heraus gilt es, den Wirtschaftsstandort Österreich durch eine breit angelegte Standortstrategie
wieder zu stärken. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis der Betriebe, weitere Investitionsanreize für ein investitionsgetriebenes Wachstum, eine Internationalisierungsoffensive, um die Exportfähigkeit zu steigern, die Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation, um nur einige Punkte zu nennen: Das wird – aus der Krise heraus – die Aufgabe für uns alle sein. Mit dir, Herr Bundesminister (in Richtung Bundesminister Kocher), und gemeinsam mit deinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung wird dieses Hohe Haus die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Österreich gestärkt aus dieser Krise hervorgehen kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
9.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Dr. Rendi-Wagner. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Krise wünscht man sich häufig, dass die Expertinnen und Experten nicht recht behalten. Leider ist oft das Gegenteil der Fall: Die Arbeitsmarktexperten haben recht behalten, als sie einen Winter der Rekordarbeitslosigkeit für Österreich vorhergesagt haben. Eines muss man sagen: Durch jeden weiteren Lockdown, durch jede weitere Lockdownwoche spitzt sich diese dramatische Situation am Arbeitsmarkt zu. Wenn jetzt vom Licht am Ende des Tunnels im Sommer 2021 die Rede ist, dann ist das hoffentlich der Fall, was die Gesundheitskrise betrifft. Für Hunderttausende Arbeitslose wird aber auch im Sommer 2021 noch nicht das Licht am Ende ihres Tunnels zu sehen sein. Genau das gilt es bei all den Maßnahmen und Entscheidungen zu bedenken, die seitens der Bundesregierung zu treffen sind.
Da stellen sich drei Möglichkeiten dar: Erstens, die Regierung nimmt das einfach so hin, sitzt es aus – nach dem Prinzip Hoffnung und es wird schon wieder –; zweitens, die Regierung tut so, als würde sie helfen, setzt aber auf Inszenierung, setzt auf leere Versprechungen; oder drittens, die Regierung übernimmt Verantwortung, krempelt die Ärmel auf und macht das, was eine Bundesregierung zu tun hat: handeln, machen, tun, aktiv Arbeitslosigkeit bekämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Bisher, muss man sagen, war es eine Mischung aus den Varianten eins und zwei, eine Mischung aus Prinzip Hoffnung und Inszenierung. Herr Bundesminister, Sie haben es in der Hand – Sie sind neu in dieser Funktion –, diesen Kurs der letzten Monate zu ändern und endlich aktiv gegen diese dramatische Rekordarbeitslosigkeit vorzugehen. Führen Sie sich dabei bitte immer eines vor Augen: Es geht nicht nur um Zahlen, es geht nicht nur um Statistik, es geht nicht um Kurven – das ist in der Wissenschaft interessant, aber in der Politik geht es um Menschen. Es geht um Schicksale, um Familien, die betroffen sind, es geht um Menschen, die zwei, drei Jahre vor der Pensionierung stehen, Lehrlinge, die gerade ihre berufliche Laufbahn begonnen haben und keinen Platz mehr finden, um ihre Ausbildung fortzusetzen.
Wenn Sie es ehrlich damit meinen, Herr Bundesminister – und davon gehe ich als Optimistin aus –, diesen Menschen zu helfen, die nur eines wollen, nämlich arbeiten, eine Perspektive, eine Existenzsicherung für die Zukunft für sich und ihre Familien, wenn Sie es ernst meinen, diesen Menschen zu helfen, dann haben Sie in der SPÖ einen ehrlichen Partner. (Beifall bei der SPÖ.)
Es braucht eine funktionierende Unterstützung, damit das passiert, endlich eine funktionierende Unterstützung für die Unternehmen des Landes und für die Arbeitslosen in Österreich. Seit Sonntag gibt es jetzt wieder ein neues Instrument mit einem neuen Marketingnamen. Ich sage Ihnen eines: Es braucht keinen neuen Marketingnamen, es braucht einfach nur ein funktionierendes Instrument für die Wirtschaft, eine Wirtschaftshilfe, die unbürokratisch ist, die einfach und rasch funktioniert, die wirksam ist. Es braucht endlich
die Erhöhung des Arbeitslosengeldes (Beifall bei der SPÖ) für eine halbe Million Menschen in unserem Land, damit aus dieser Viruspandemie nicht eine Pandemie der Armut, eine soziale Krise wird.
Das ist hinsichtlich dieser großen Zahl an Betroffenen, um die es hier geht, nicht nur menschlich geboten, nein, das ist auch wirtschaftlich vernünftig – das sollten gerade Sie wissen –, wenn es um die Ankurbelung der Kaufkraft und des Konsums geht.
Es braucht wirksame, in die Zukunft gerichtete Qualifizierungs- und Umschulungsprogramme, zum Beispiel im Bereich der Pflege. Wir haben über eine halbe Million Arbeitslose, und gleichzeitig wissen wir, dass wir in den nächsten Jahren mehr als 80 000 Pflegekräfte brauchen werden. Warum macht man nicht aus einem Problem plus noch einem Problem zwei Lösungen, Herr Bundesminister, und erklärt die Pflege zu einem Zukunftssektor für lokale Beschäftigung? (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister, Sie haben 2018 in einem Interview zu einer Frage bezüglich des Wertes der Pflege gesagt, dass offenbar in diesem Bereich keine spezifischen Fähigkeiten verlangt werden. Ich würde gerne wissen, ob das noch immer Ihre Haltung ist – ich kann das nicht nachvollziehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister, ich mache Ihnen ein Angebot: Erarbeiten wir gemeinsam mit den Sozialpartnern ein wirksames Modell zur Qualifizierung und Umschulung im Bereich der Pflege, damit wir im großen Stil Arbeitslose für den Pflegebereich gewinnen, umschulen und qualifizieren! Den Marketingnamen können gerne Sie mit der Bundesregierung aussuchen. Wir kümmern uns nicht so viel um Marketing und Inszenierung, uns geht es um Inhalte, uns geht es um Lösungen, uns geht es um Perspektiven für die Menschen, um Zuversicht und Chancen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
9.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kassegger. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben es schon gehört: 1,1 Millionen Menschen sind arbeitslos beziehungsweise in Kurzarbeit, also über eine Million Menschen können nicht normal einer Arbeit nachgehen – das ist das Ergebnis, das ist die Rechnung der Wirtschaftspolitik. Wie Kollege Kopf schon gesagt hat, sind die Wirtschaftspolitik und die vorgelagerten Tätigkeiten, die dazugehören, selbstverständlich Grundbedingung für die Arbeitsmarktpolitik. Anders formuliert: Sie müssen jetzt als Arbeitsminister die Rechnung präsentieren – quasi als Kassandra –, es gibt jede Woche neue Horrorzahlen den Arbeitsmarkt betreffend, und Sie hinken immer hinterher. Das hängt mit der Kausalkette zusammen – aber mit der Kausalität hat insbesondere die ÖVP offensichtlich Probleme –, die folgende ist: Schule – Bildung – Wissenschaft, Forschung – Wirtschaft – Arbeitsplätze – Arbeitsmarkt – Wohlstand für alle Menschen.
Jetzt wurschteln Sie beim ersten Punkt schon herum und sperren die Schulen zu. Dafür sind nicht Sie verantwortlich, sondern der zweite Experte in der Regierung – das ist ja unbestritten, ich schätze Herrn Kollegen Heinz Faßmann sehr. Sie sind auch unbestritten ein Experte, aber ich habe große Sorge, dass Sie der zweite Experte sind, der sich nicht gegen den Herrn Bundeskanzler durchsetzen kann. Ich wünsche Ihnen nicht, dass es Ihnen so geht wie Kollegen Faßmann, der mittlerweile die Metamorphose vom Bildungsminister zum Leidensminister durchgemacht hat – wir werden das sehen und wir werden das genau beobachten. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie versprechen Wohlstand für alle, sperren die Schulen zu, sperren die Bildung zu. Sie versprechen Wohlstand für alle und sperren die Wirtschaft zu. Das sagt einem ja die
Logik, das kann nicht funktionieren. Jetzt präsentieren Sie uns im Nachhinein irgendwelche Maßnahmen, die unendlich viel Geld kosten, wobei ich mich auch frage, wer das zahlen wird – das werden wohl unsere Kinder und Kindeskinder sein.
Das ist ein Zugang, den wir Freiheitliche völlig ablehnen. Wir sind in ernster Sorge, dass die Wirtschaftsentwicklung, wenn wir so weitermachen, Schaden nehmen wird. Unseres Erachtens ist jeder Tag, an dem wir weiter zugesperrt haben und bei dem hintennach mit irgendwelchen Kurzarbeitshilfen und sonstigen Dingen agiert wird, jeder Tag, den wir uns noch „leisten“ – unter Anführungszeichen –, schon ein Tag zu viel. Das kostet jetzt schon – das ist ja bewiesen – ungefähr 1 Milliarde Euro pro Woche. Es gibt keinerlei evidenzbasierten Grund, jetzt einen dritten Lockdown zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sind auch nicht der Meinung, dass das alternativlos ist. Im Übrigen: Der Satz, es sei alternativlos, ist ja ein Armutszeugnis für eine Führungskraft. Jede gute Führungskraft prüft Alternativen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Selbstverständlich gibt es auch in diesem Fall Alternativen. Die Freiheitlichen, nämlich Gesundheitssprecher Kaniak, haben schon mehrmals einen Fünfpunkteplan vorgestellt. Selbstverständlich gibt es diese Alternativen, die eben nicht die Wirtschaft zerstören. Das heißt, wir müssen einmal – und das haben Sie auch nicht gemacht – die vulnerablen Gruppen schützen, aber die übrige Welt, insbesondere die Schulen und die Wirtschaft, wieder zu einem normalen Leben führen. Diese Regierung hat ja den Zugang zu den Menschen bereits verloren. Ich weiß nicht, was Sie da im Kanzleramt machen – Planspiele und dann etwas anordnen –, das ist an den Menschen völlig vorbei, an der Wirtschaft völlig vorbei. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir brauchen Optimismus, nicht Naivität. Wir brauchen einen gesunden, normalen Zugang zu der Sache, wir brauchen einen gesunden, normalen Umgang mit dem Virus, und wir müssen uns diesem Virus stellen, und zwar vernünftig, das heißt nicht leichtsinnig, sondern mit entsprechenden Maßnahmen, mit punktuellen, zielorientierten Maßnahmen, aber nicht quasi nach dem Gießkannenprinzip das Land zusperren und sagen: Ja, die Menschen werden damit schon zurechtkommen, die Familien werden damit schon zurechtkommen! Wir sperren die Schulen zu, die Mütter, die vielleicht auch noch berufstätig sind, werden schon mitmachen! – Sie schieben das alles auf die Menschen ab. Das ist nicht staatspolitisch verantwortungsvoll, Kollege Wöginger, sondern genau das Gegenteil. (Beifall bei der FPÖ.)
Geben Sie den Österreichern ihr Leben wieder zurück, ihre Arbeit zurück, unseren Kindern ihre Zukunft zurück! Was da passiert, ist ja der Oberwahnsinn. Geben Sie den Menschen die Freiheit zurück! Gehen Sie davon aus – wir tun das –, dass die Menschen sehr wohl in der Lage sind, in Eigenverantwortung zu agieren, selbstständig zu agieren! Sie brauchen keinen 35-Jährigen im Kanzleramt, der für sie denkt und der ihnen sagt, was sie zu tun haben. Das ist ja ein komplett negativer Zugang zu den Menschen. Den haben wir Freiheitlichen nicht. Die Menschen sind in der Lage, selbstständig zu denken und ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.
Es ist Aufgabe verantwortungsvoller Politik, die Menschen in diesem Begehr nicht zu beschneiden, zu begrenzen und einzusperren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
9.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Sigrid Maurer. – Bitte.
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Ja, wir haben eine
dramatische Lage am Arbeitsmarkt. Es gibt derzeit 533 000 arbeitslose Menschen, und natürlich ist jede Person, die nicht in Beschäftigung ist und es eigentlich sein könnte, eine zu viel. Das ist ein massiver Anstieg. Es gibt aber auch einen großen Geschlechterunterschied: Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Arbeitslosigkeit bei den Männern um 25 Prozent, bei den Frauen jedoch um 40 Prozent gestiegen. Das ist natürlich ein massives Problem.
Wir haben aber im vergangenen Jahr bereits einerseits mit der Kurzarbeit gegengesteuert, die ein Erfolgsmodell ist, die auch im internationalen Vergleich ein sehr großzügiges und wichtiges Modell ist, das Jobs sichert. Wir haben aber andererseits auch sonst dafür gesorgt, dass es zu Abfederungen kommt, was die soziale Lage betrifft. Das Sozialministerium hat eine Studie zur sozialen Lage in Österreich unter der Covid-19-Pandemie in Auftrag gegeben, die bescheinigt, dass die sozialen Folgen der Krise durch diese Maßnahmen sehr gut abgefedert werden oder zumindest gedämpft werden konnten.
Wir haben es geschafft, dass wir – was wir auch heute einbringen werden – die Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben haben, dass wir den Kinderbonus ausgezahlt haben, 360 Euro pro Kind, ebenso die Einmalzahlungen für die Arbeitslosen und die Senkung der ersten Stufe der Einkommensteuer. Das alles sind Maßnahmen, die die sozialen Auswirkungen dieser massiven Gesundheitskrise sehr gut abgefedert haben und eine gute Basis für die Weiterarbeit bieten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir haben ebenso 700 Millionen Euro für Arbeitsstiftungen bereitgestellt, für eine Joboffensive, die Qualifizierung, Umorientierung und Umschulungen finanzieren wird. Wir haben den Bildungsbonus von 4 Euro pro Tag eingeführt, mit dem wir zusätzliche Anreize für Weiterbildung setzen können. Selbstverständlich brauchen wir aber auch in Zukunft weitere Maßnahmen, um Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, in neue Jobs zu bringen, in Umorientierung zu bringen.
Ich möchte noch ein paar weitere Punkte erwähnen, die wir bereits umgesetzt haben. Wir haben die Eingliederungsbeihilfe ausgeweitet, darunter auch den Neustartbonus, der sehr erfolgreich ist. Wir haben für die Jugendlichen wichtige Schritte mit dem Ausbau der überbetrieblichen Ausbildung oder dem Jugendcoaching gesetzt. Wir haben zusätzliche 1 000 Jobs in der Schuladministration für ältere ArbeitnehmerInnen oder beispielsweise auch das Solidaritätsprämienmodell geschaffen, das mit einer Reduktion der Arbeitszeit von vieren einen fünften Arbeitsplatz schafft. Das sind alles Punkte, mit denen wir bereits sehr intensiv die Arbeitsmarktkrise bekämpft haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Was steht weiter an? Wo müssen wir ansetzen? – Es gibt einen ganz großen Bereich, der uns die nächsten Jahre sehr stark beschäftigen wird: die Pflege. Die Gesundheit Österreich GmbH hat eine Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums beauftragt, die als Ergebnis brachte, es braucht 76 000 weitere Pflegekräfte. Zusätzlich kommen weitere Personen dazu, die für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen notwendig sind. Das ist ein Potenzial von 100 000 neuen Arbeitsplätzen, die wir schaffen müssen, die wir schaffen können, mit denen wir viele Menschen wieder in Beschäftigung bringen können – eben mit den Arbeitsstiftungen, die mit den 700 Millionen Euro, mit der Joboffensive möglich sind. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Selbstverständlich wird auch die große Pflegereform eine große Rolle spielen, bei der es um Ausbildung geht, bei der es potenziell um neue Modelle geht, um den Einstieg und den Umstieg in den Pflegebereich zu schaffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind selbstverständlich Green Jobs. Wir haben mit den Klimamilliarden die Möglichkeit, auch da 100 000 Jobs in den Zukunftsbranchen zu schaffen, und zwar für den Austausch von Heizkesseln, für Solaranlagen, für Fotovoltaikanlagen, auch für den Verkehr, für Sanierungsoffensiven et cetera. Das sind ganz große
Potenziale. Damit werden wir auch die Wende betreffend Bekämpfung des Klimawandels schaffen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen, der aus unserer Perspektive sehr zentral sein wird – ich habe es eingangs bereits erwähnt –: Frauen sind wesentlich stärker vom Anstieg der Arbeitslosigkeit betroffen. Es gibt da eine Gruppe, die besonders armutsgefährdet ist, das sind Alleinerzieherinnen. 50 Prozent dieser Gruppe sind armutsgefährdet; das ist gerade in Coronazeiten ein Leben am Limit. Auch da werden wir schauen, dass wir Maßnahmen setzen, damit wir genau diese Gruppe gut in den Arbeitsmarkt zurückbringen und auch besser sozial absichern können. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
9.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man bei der ÖVP ist, wird man schnell geimpft. Das gilt nicht nur für den Bürgermeister von Feldkirch und die Bürgermeisterin von Rankweil, das gilt auch für den neuen ÖVP-Minister, der gestern in die Pressekonferenz gegangen ist (Abg. Taschner steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Kocher) – jetzt mit Kollegen Taschner plaudert – und gesagt hat, der Lockdown ist eine Investition in die Zukunft. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
„Der Lockdown ist eine Investition in die Zukunft“, das hat Clemens Fuest vom IFO schon gesagt, aber das hat er auf den deutschen Weihnachtslockdown bezogen. Er hat gesagt (Abg. Leichtfried: Kann man ...? Geht das?): Wenn wir schon zumachen, dann machen wir über Weihnachten bis zum 11. Jänner zu!, aber nicht: Sperren wir monatelang zu!, wie wir das in Österreich haben, da befinden wir uns quasi im Dauerlockdown.
Der Lockdown ist eine Investition in die Zukunft, haben Sie gesagt, Herr Minister. Erklären Sie einmal dem Besitzer eines Schuhgeschäfts, dass der Lockdown eine Investition in die Zukunft ist! (Beifall bei den NEOS.) Dieser kann nämlich seine Winterschuhe nächstes Jahr zum halben Preis verramschen, weil sie aus dem Vorjahr sind. So schaut Ihre Investition aus. Unternehmer sehen das anders.
Richtig wäre die Ansage gewesen: Der Lockdown ist eine Folge des Regierungsversagens! – Hätte die Regierung nämlich nicht dabei versagt, die Alters- und Pflegeheime zu schützen, hätten wir 3 000 Tote weniger (Zwischenruf der Abg. Steinacker), wären nicht so viele Menschen im Spital und würde es da viel besser ausschauen. (Beifall bei den NEOS.)
Die Bürger fragen sich: Wird uns die Impfung helfen, aus diesem Wellenbad von weichen und harten Lockdowns herauszukommen? – Ich sage: noch sehr lange nicht. (Abg. Steinacker: ... Schwarzmalerei!) So wie die Bundesregierung beim Impfen herumdilettiert – wie da Angebote für mehr Impfstoff von Pfizer einfach vom Tisch gewischt werden, mit dem Argument: wir warten lieber länger auf den billigen von Astra Zeneca, statt jetzt den teuren einzukaufen! (Ruf bei der ÖVP: ... Impfstrategie!) –, ist die Gefahr groß, dass wir noch in weitere Lockdowns laufen. Dann werden Sie uns wieder erklären, dass Lockdowns eine Investition in die Zukunft seien.
Die Kurzarbeit wäre eigentlich für eine kurze Zeit gedacht, das haben Sie selbst auch schon mehrmals bekräftigt. Es ist also jetzt wesentlich, Anpassungen zu treffen, denn je länger die Kurzarbeitshilfe gewährt wird, desto größer ist der Anteil der Jobs, die strukturell eigentlich schon kaputt sind. So werfen wir Steuergeld in Betriebe, die am Leben erhalten werden und die damit den Gesunden noch Konkurrenz machen. (Beifall bei den NEOS.)
Wir müssen daher schon schauen, dass die Kurzarbeit zur Überbrückung dient, aber kein Dauerinstrument wird. Der Missbrauch von Kurzarbeit ist schwer zu kontrollieren. Wer ein bisschen mit offenen Augen durch die Gegend geht und den Bürgern zuhört, erfährt, wie viele Betriebe offiziell in – unter Anführungszeichen – „Kurzarbeit“ sind, in denen die Mitarbeiter aber volle Kanne arbeiten, wobei nur das Geld vom Steuerzahler ausgesogen wird.
Das ist schwer zu kontrollieren, daher müssen wir andere Maßnahmen setzen und daher haben wir auch den Vorschlag gemacht: Wenn die Mitarbeiter eines Unternehmens länger in Kurzarbeit sind, soll das Unternehmen dann in der Gewinnphase einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer zahlen, um dem Steuerzahler etwas von der Hilfe, die es bekommen hat, zurückzugeben. Dass Kollege Kopf das nicht versteht, kann ich mir schon vorstellen. Er muss ja seine Kollegen schützen, die sich am System bedienen. Er muss sich natürlich jetzt auch hinstellen und sagen: Es ist alles super, was wir machen!, denn wer hat die Betriebe in die missliche Situation gebracht? – Diese Regierung! (Beifall bei den NEOS.)
Sie, Herr Minister, haben da nun einen großen Job: Sie müssen sich jetzt einmal den Sozialpartnern gegenüber starkmachen, weil alles viel zu lange dauert. Auch das Homeofficegesetz dauert viel zu lange. Ich biete Ihnen an: Um den Preis einer Dissertation in Bratislava schreibe ich Ihnen das Gesetz bis nächste Woche. (Heiterkeit bei den NEOS. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Die gestrige Pressekonferenz war noch so, wie das Team Ihres Ministeriums es gewohnt war, sie zu machen, nämlich im Aschbacher-Modus. Ich freue mich schon darauf, wenn Sie eingearbeitet sind und dann Ihre persönlichen Qualitäten voll ausspielen können. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fürst. – Abg. Haubner: Letztklassig!)
9.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Zopf. – Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehbildschirmen! Jeder und jede Arbeitslose ist einer und eine zu viel. Das Arbeitslosengeld schafft keinen Arbeitsplatz, daher haben wir uns dafür entschieden, dieses Geld jetzt in die Hand zu nehmen und jene Maßnahmen zu verstärken, die Veränderung und Verbesserung und nicht den Stillstand fördern. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Die Regierung setzt Maßnahmen: 1,5 Milliarden Euro für die Kurzarbeit, 700 Millionen Euro für die Arbeitsstiftung, die der Umschulung von Arbeitsuchenden dient, 57 Millionen Euro für die Ausbildungspflicht bis 18, 105 Millionen Euro für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Unser Grundsatz ist: Hilfe zur Selbsthilfe. Die Kurzarbeit ist das angesehenste und beste Krisenmittel für den Arbeitsmarkt, Herr Kollege Loacker. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sie werfen unseren Unternehmerinnen und Unternehmern von Haus aus Missbrauch vor. Das ist ja direkt verwerflich! (Abg. Belakowitsch: Direkt?!) Wir kontrollieren. Falls es Missbrauch gibt, wird dieser auch bestraft. Wir können aber nicht von Haus aus sagen, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ehrlich mit der Kurzarbeit umgehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz. – Abg. Belakowitsch: Das hat der Kurz gesagt!)
Mit dem Neustartbonus haben wir ein Mittel geschaffen, das die Teilzeitbeschäftigung attraktiviert. Für all jene, die aus einer Vollbeschäftigung heraus arbeitslos werden, ist das jetzt ein Anreiz, wieder in die Arbeitswelt einzusteigen und auch einen Teilzeitjob anzunehmen. Gerade alleinerziehende Eltern stemmen Unglaubliches und sind von der
Krise ganz besonders betroffen. Der Neustartbonus ist meiner Meinung nach eine perfekte Maßnahme und vor allem für alleinerziehende Mütter und Väter beziehungsweise Alleinverdiener bestens geeignet. Er ermöglicht, dass man Job und Familie besser vereint und trotzdem für ein Gehalt arbeiten geht, von dem man auch als Alleinerziehender leben kann, und das mit einem Teilzeitjob.
Gerade nach einer Krise ist klar, dass nicht von null auf hundert gestartet werden kann. Der Neustartbonus setzt auch für den Betrieb Anreize, Teilzeitkräfte einzustellen (Abg. Belakowitsch: ... Teilzeitkräfte?!), und ermöglicht vor allem auch Langzeitarbeitslosen einen stufenweisen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Unser Ziel ist es, so viele Menschen wie möglich in Beschäftigung zu bringen beziehungsweise zu halten. Die Aufgabe der Politik – unsere Aufgabe! – ist es, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Jobs werden nicht von der Politik, sondern von den Unternehmerinnen und Unternehmern gemacht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler. – Abg. Belakowitsch: ... ist eine gewagte These!)
Die Lebensgrundlage eines funktionierenden Sozialstaates ist eine florierende Wirtschaft. Der Bauer braucht einen guten Nährboden für seine Felder; wir schaffen einen guten Boden für die Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Daher reagieren wir auch auf die Veränderung am Arbeitsmarkt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Die Krise hat viele Prozesse beschleunigt, vor allem Homeoffice hat während der Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Es liegt nun an uns, gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Regelung zu schaffen, die für Betriebe und Arbeitnehmer funktioniert.
Was kann jeder Einzelne von uns zur Krisenbewältigung tun? – Stehen wir zusammen, gehen wir gemeinsam impfen und testen! Danach, wenn wir wieder aus der Krise starten: Kaufen wir regional, machen wir Urlaub in Österreich, schaffen wir ein Konjunkturpaket namens Eigenverantwortung aller Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Abschließend möchte ich noch unserem neuen Minister, Herrn Kocher, recht herzlich dafür danken, dass er sich als Experte in Zeiten einer Krise auf dieses Amt einlässt und zur Verfügung stellt. (Abg. Belakowitsch: ... der ÖVP-Minister!) Das freut mich sehr. Ich freue mich auch auf die Zusammenarbeit, denn wir werden gemeinsam die Maßnahmen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt weiterentwickeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
9.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Arbeitsminister! Ich habe mir gedacht, ich beginne damit, Ihnen eine Frage zu stellen: Herr Arbeitsminister, wie geht es Ihnen in Ihrer neuen Verantwortung?
Ich glaube, der Druck ist groß. Wir haben viel zu lösen. Ich sage Ihnen: Mir persönlich geht es nicht gut. Mir geht es deshalb nicht gut, weil wir täglich immer wieder von Beispielen hören, wie es andere Länder besser machen als Österreich. Wir brauchen gar nicht weit über die Grenzen zu schauen. Ich stelle mir immer wieder die Frage: Was macht Deutschland besser, sodass die Arbeitslosigkeit dort halb so hoch ist wie in Österreich? Was macht Slowenien besser, sodass die Impfquote dort doppelt so hoch ist wie in Österreich? – Es sind Pannen passiert, es sind Fehler passiert.
Immer dann, wenn dieser Bundesregierung das Wasser bis zum Hals steht, sollen die Oppositionsparteien einspringen, soll man Beschlüsse mittragen, die man selbst eigentlich schon wesentlich früher eingefordert hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es kommen
dann von dieser Reihe aus (auf die Regierungsbank weisend) Ideen – also von oben nach unten und immer ohne Strategie, ohne Vorlaufzeit –, die dann Länder und Gemeinden umsetzen müssen.
Deswegen möchte ich diese Situation nutzen, um mich auch bei den 2 095 Gemeinden mit all ihren Bürgermeistern, Gemeinderäten und Gemeindebediensteten dafür zu bedanken, dass sie immer wieder dann einspringen, wenn es darum geht, Fehler dieser Bundesregierung auszubessern. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Was ist Ihr Dank an diese Gemeinden? – Sie beschließen ein Kommunalinvestitionsgesetz mit 1 Milliarde Euro, wovon nur 302 Millionen Euro abgeholt werden. Sie stellen den Antrag, den Gemeinden zusätzlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, die diese aber wieder zurückzahlen müssen. Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber den Gemeinden in Österreich schauen anders aus – das geschieht nicht in dieser Form. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Arbeitsminister, ich glaube, alle Parteien sind sich einig, dass wir Arbeitsplätze nur dann sichern, wenn wir diese Pandemie in den Griff bekommen. Es passieren viele Pannen. Dass Skilifte geöffnet bleiben, aber Geschäfte, Gastronomie und Schulen geschlossen bleiben, versteht in diesem Land niemand (Abg. Belakowitsch: Na, ihr stimmt ja immer mit!); von den Unternehmern über die Arbeitnehmer bis hin zu Pensionistinnen und Pensionisten kennt sich niemand mehr aus. Diejenigen Arbeitnehmer, die jetzt noch einen Job haben, fragen sich, wie lange sie diesen Job noch haben. Diejenigen, die keinen Job haben, fragen sich, wie lange sie noch arbeitslos sein werden, und hoffen, dass sie nicht in die Falle der Langzeitarbeitslosigkeit kommen werden.
Von Ihnen wurde in den letzten Tagen immer wieder gesagt, dass wir betreffend Homeoffice weiterreden werden. – Herr Arbeitsminister, die Homeofficevereinbarung ist fertig, die Sozialpartner haben bereits Ihrer Vorgängerin ein fertiges Paket übergeben. Es liegt jetzt nur mehr an Ihnen und dem Herrn Finanzminister, das durchzuwinken und dementsprechend auch in Kraft zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Arbeitsminister, zur Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat die SPÖ hier im Dezember einen fertigen Gesetzesantrag eingebracht. Damit hätten all diese Betroffenen noch vor Weihnachten die Sicherheit gehabt, dass es zu einer Verlängerung kommt. Dieser Antrag wurde damals dem Sozialausschuss zugewiesen. Herr Arbeitsminister, gestern um 20.15 Uhr waren die Sozialpartner bei Ihnen und haben neuerlich darum ersucht, diese Aufstockung umzusetzen; und heute ist in einer Tageszeitung zu lesen, dass das alles schon erledigt ist. – Faire Zusammenarbeit schaut anders aus, Herr Arbeitsminister. Ich bitte Sie wirklich, das zu ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir aus dieser Arbeitsmarktkrise herauskommen wollen, dann müssen wir uns da herausfinanzieren. Es hilft nichts, wenn wir hier heruntergehen und gescheit von Investitionspaketen und, und, und reden, sondern wir brauchen Beiträge, wir brauchen Papiere, wir brauchen konkrete Vorschläge. Nutzen wir auch die Chance, im Rahmen von Green Deals und Klimaschutzmaßnahmen entsprechend zu investieren und Jobs zu schaffen! Holen wir auch bitte die 3 Milliarden Euro ab, die in Brüssel im Bereich des Coronawiederaufbaufonds für Österreich bereitliegen! Diese Gelder liegen dort. Bitte, Herr Arbeitsminister, machen Sie das! Wir unterstützen Sie dabei, diese für neue Jobs in Österreich zweckgebundenen Gelder abzuholen.
Um nicht immer nur schön zu reden und Dinge zu fordern, habe ich Ihnen zwei Programme mitgebracht (genannte Broschüren in die Höhe haltend): einmal einen Marshallplan betreffend Jobs in der Klimakrise, einmal ein Bau-aktiv-Paket für Gemeinden, für private und öffentliche Investoren. Wir müssen uns aus dieser Krise mit konkreten
Vorschlägen herausfinanzieren. Ich darf sie Ihnen überreichen und hoffe auf eine faire Zusammenarbeit in der Zukunft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Muchitsch überreicht Bundesminister Kocher die erwähnten Broschüren.)
10.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben uns heute hier sehr viele Durchhalteparolen gesagt. Das ist zwar sehr nett von Ihnen, aber das kann in Wahrheit nicht über diesen sozialpolitischen Offenbarungseid, vor dem wir stehen, hinwegtäuschen.
Es gibt derzeit rund 533 000 Menschen, die arbeitslos sind. Es gibt 440 000 Personen, die in der Kurzarbeit sind. Das heißt, dass in etwa eine Million Menschen zum Nichtstun verurteilt sind. Die Antwort darauf, die von Ihnen gekommen ist, war eher mager. Sie haben uns zwar den Istzustand beschrieben, die Probleme aufgezeigt – das nehme ich zur Kenntnis –, aber Sie haben nicht gesagt, wie Sie dieses Problem tatsächlich angehen wollen. Dahin gehend sind Sie uns die Antworten schuldig geblieben. Sie haben allerdings gestern – so fair möchte ich sein – gemeinsam mit der Tourismusministerin eine Pressekonferenz gegeben, auf der Sie über die Investitionen in die Gastro- und Tourismusbranche, die jetzt kommen werden, philosophiert haben.
Gleichzeitig musste dann aber das Grand Hotel Europa in Innsbruck bereits das Inventar versteigern. Café Landtmann und Café Mozart werden ein ähnliches Schicksal erleiden. Das sind ja nicht irgendwelche kleinen Betriebe, sondern das sind Traditionsbetriebe, Herr Bundesminister. Man kann sich doch nicht hinsetzen und sagen: Es wird alles gut. – So wird es nicht funktionieren.
Dazu kommt erschwerend noch, dass wir die Kinder zu Hause lassen. Die Schulen sind nach wie vor gesperrt. Der Kahlschlag in der Bildung von heute ist die Wirtschaftsmisere von morgen. Herr Bundesminister, werte Damen und Herren der Regierungsparteien, machen Sie daher bitte schön die Schulen auf! (Beifall bei der FPÖ.)
Der Fachgruppenobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer hat es noch drastischer beschrieben. Er hat gesagt: „Der Hut brennt lichterloh in allen Richtungen.“ – und genau so ist es. Der Hut brennt nicht nur in der Gastronomie, der Hut brennt im gesamten Wirtschaftsbereich. Viele Unternehmer wissen nicht, wie es weitergeht, und auch sehr viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie es weitergeht. Was war die Antwort der Bundesregierung? – Die Antwort war die Homepage Kaufhaus Österreich. Na grüß Gott, meine Damen und Herren, wenn das die Antwort der Bundesregierung ist. Das, was Sie machen, ist nichts anderes: Willenskundgebungen, Ankündigungen, Durchhalteparolen. Sie sind auch schon mittendrin, Herr Minister. Deshalb kann ich Sie jetzt nicht mehr schonen, denn Sie haben das heute schon genauso gemacht. Das Problem in dieser Bundesregierung ist, dass Selbstinszenierung wichtiger ist.
Das Zweite betrifft die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Die kündigt jetzt an, sie möchte die gestundeten Beträge fällig stellen. Meine Damen und Herren, gibt es da von der Regierung eine Garantie für mögliche Ausfallshaftungen? – Nichts kommt diesbezüglich von der Bundesregierung. Da warten Unternehmer heute noch. Die Frage wird da natürlich sein, ob das sofort fällig gestellt wird und ob es überhaupt eine Möglichkeit auf Ratenzahlung geben wird.
Herr Präsident, Sie haben meine Zeit schon wieder nicht eingestellt; hier stehen schon wieder 5 Minuten. Es fällt mir langsam auf, dass Sie immer bei mir die Uhr nicht einstellen. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Das ist genau das Problem, denn die KMUs sind da besonders betroffen, obwohl sie genau diejenigen sind, die unseren Wirtschaftsstandort so groß gemacht haben. Genau diese Unternehmerinnen und Unternehmer lassen Sie im Stich, diese Arbeitnehmer lassen Sie im Stich. Da kommt keine Antwort von Ihnen, meine Damen und Herren.
Schauen wir uns an, wie es denn mit dem Wirtschaftswachstum ausschaut! – Wenn das BIP in Österreich bei 1,5 Prozent liegt, haben wir de facto ein Nullwachstum. Da hat die OECD diese Bundesregierung leider Gottes – das muss man wirklich sagen – richtig eingeschätzt, denn sie hat schon vor Monaten gesagt, dass es in Österreich ein Nullwachstum geben wird. Ihre Antwort darauf war nichts anderes, als diesen Lockdown zu verlängern, zu verlängern und zu verlängern – und ob am 7. Februar tatsächlich alles aufsperrt, das werden wir erst noch sehen, denn Ihren Ankündigungen glaube ich kein Wort mehr. Ihren Ankündigungen kann man auch nicht mehr glauben, wenn man sich das Theater der letzten Wochen angesehen hat, meine Damen und Herren. Jede Woche Lockdown – Herr Arbeitsminister, hören Sie gut zu! – kostet uns 15 000 Arbeitslose mehr und nimmt uns vom Wirtschaftswachstum weitere 0,1 Prozent.
Daher braucht es jetzt sofort ein Öffnen des Handels, ein Öffnen der Gastronomie, ein Öffnen der Tourismusbetriebe des Wintertourismus, gleichzeitig natürlich einen konsequenten Schutz der Risikogruppen. Wozu sperren wir denn alles zu, wenn wir wissen, dass es die Risikogruppen sind, die erkranken, und wenn wir auch wissen, dass die Mortalitätsrate bei den unter 65-Jährigen bei 0,05 Prozent liegt? Sperren Sie sofort mit Sicherheitsbestimmungen auf! Das Wesentlichste ist – und das ist auch Ihre Aufgabe als Arbeitsminister, und Sie kommen aus der Wirtschaftsforschung –: Sperren Sie bitte die Schulen auf – heute noch! Es ist die Investition in die Zukunft. Sie nehmen nicht nur unseren Kindern die Zukunft, Sie nehmen dem gesamten Land die Zukunft. Sie sind verantwortlich dafür, dass wir irgendwann möglicherweise in ein Wirtschaftsdesaster hineinschlittern, in eine Gesellschaftskrise kommen, aus der es dann kein Entrinnen mehr gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
10.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute bringen die Regierungsparteien einen Antrag auf eine weitere Verlängerung der Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes bis Ende März 2021 ein. Vor allem uns Grünen war diese weitere Verlängerung sehr wichtig. Sie bringt den unmittelbar Betroffenen, den Menschen, die Notstandshilfe beziehen – sehr oft sind das Menschen, die bereits sehr lange arbeitslos sind –, eine deutlich bessere soziale Absicherung. (Zwischenruf des Abg. Ries.) Ihre Notstandshilfe wird dadurch um 8 bis 9 Prozent erhöht. Dies nützt insbesondere jenen Menschen, die schon vor der Coronakrise arbeitslos waren und jetzt in der Coronakrise auch keine Chance gehabt haben, eine entsprechende Beschäftigung zu finden.
Das ist genau die Gruppe, die uns in den nächsten Wochen und Monaten vor besondere Herausforderungen stellen wird, da Menschen, die über eine längere Zeit hinweg arbeitslos sind, von Armutsgefährdung besonders stark betroffen sind. Wir wissen, dass rund 46 Prozent der Langzeitbeschäftigungslosen armutsgefährdet sind. Die Anhebung der Notstandshilfe – das haben uns auch die Studien im September bescheinigt – ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um Armutsgefährdung, wenn sie schon nicht verhindert werden kann, zumindest einzudämmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Notstandshilfe ist grundsätzlich zu sagen, dass sie sich gerade jetzt, in Zeiten der Krise, als besonders wirksamer automatischer Stabilisator im Sinne einer Abfederung
des Einkommensverlustes zur Stabilisierung der Nachfrage erwiesen hat. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind in Phasen längerer Arbeitslosigkeit ganz wesentliche Instrumente, um finanzielle Not zu überbrücken. Ich hoffe, dass die Notstandshilfe, die auch hier im Haus immer wieder durchaus umstritten war und immer wieder diskutiert wurde, inzwischen weitgehend unumstritten ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es hat sich auch gezeigt, dass die Notstandshilfe der Sozialhilfe oder der Mindestsicherung deutlich überlegen ist, weil sie rasch, unbürokratisch und einfach beantragt werden kann und schlichtweg ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung von Armut ist.
Ein Ausblick auf die nächsten Wochen und Monate: Wenn die Gesundheitskrise dank der Impfung endlich überwunden sein wird, wenn die Wirtschaft wieder wird hochfahren können und es tatsächlich zu einem ökonomischen Aufschwung kommen wird, wird die zentrale Aufgabe sein, nachhaltig Beschäftigung zu schaffen, die allerdings nicht nur – unter Anführungszeichen – „Arbeit“, sondern vor allem auch gute Arbeit ist.
Was muss getan werden? – Es wurde heute schon angesprochen und auch die Weichen sind teilweise schon gestellt: Ein Aspekt ist natürlich Bildung, Qualifizierung, Umorientierung in Jobs mit Perspektive. Wir haben Branchen – da dürfen wir uns nichts vormachen –, in denen es nach der Krise nicht mehr so sein wird, wie es vor der Krise war. Es wird einfach notwendig sein, in die Zukunft, in Jobs mit Perspektiven, in Branchen mit Perspektiven zu investieren – und Menschen diesbezüglich auszubilden ‑; in Green Jobs, in Jobs, in denen digitale Kenntnisse verlangt werden, aber auch in Jobs im sozialen Bereich, in der Careeconomy. Wenn wir etwas aus dieser Krise gelernt haben, dann, wie wichtig ein gut funktionierender Sozialstaat ist, wie wichtig ein starker Sozialstaat ist, der uns hilft, in dieser Krise über die Runden zu kommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Begriff Sozialstaat bezieht sich nicht nur auf die Arbeitslosenversicherung, auf die Mindestsicherung oder auf die Sozialhilfe. Der Sozialstaat umfasst auch die Institutionen der Pflege, die Institutionen der Gesundheit und damit Zehntausende, Hunderttausende Beschäftigte. Da bieten sich hohe Beschäftigungspotenziale. Gerade der Bereich der Pflege stellt eine wesentliche gesellschaftliche Herausforderung dar – da wird ausgebildet werden müssen, da wird investiert werden müssen.
Wir investieren selbstverständlich auch: Wir haben Milliardenpakete für Investitionen im Bereich des Klimaschutzes geschnürt. Wir werden in erneuerbare Energien investieren. Wir werden in öffentliche Mobilität investieren, wir werden in den dringend notwendigen ökologischen Umbau des Wirtschaftssystems investieren. (Abg. Krisper: Wir werden! Wir werden!) – Es passiert ja schon! Diese Investitionen schaffen Beschäftigung, diese Investitionen stellen enorme Herausforderungen für die Budgets dar, aber sie sind notwendig, weil wir uns eben aus der Krise herausinvestieren müssen.
Zuletzt werden auch direkte Beschäftigungsmaßnahmen erforderlich sein; einige wurden bereits erwähnt. Wir haben bereits den Lehrlingsbonus, wir haben die ÜBA ausgebaut, um Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, aber die größte Herausforderung ist und bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit, von der inzwischen 170 000 Menschen unmittelbar betroffen sind. Das sind Menschen, die teilweise ihre Perspektiven, ihre Hoffnungen auf gute Arbeit, auf gute Jobs verloren haben und sich besonders schwertun, einen Job zu finden, weil sie auch gesundheitlich beeinträchtigt sind. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Auch sie haben das Recht auf ein gutes Leben und einen guten Job. Ich bin daher davon überzeugt, dass wir für langzeitarbeitslose Menschen – der Arbeitsminister hat sich diesbezüglich durchaus offen gezeigt – auch spezielle Beschäftigungsprogramme brauchen werden.
Sehr geehrter Herr Minister, ein umfassendes Programm gegen Armut und Arbeitslosigkeit gibt es nicht zum Nulltarif. Das kostet, aber wir müssen es uns leisten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz, bitte!
Abgeordneter Mag. Markus Koza (fortsetzend): Was wir uns nicht leisten können, sind Armut, Armutsgefährdung und Perspektivenlosigkeit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ich muss sagen, die Hoffnungen waren groß, dass man Ihnen mit dieser Aktuellen Stunde eine Plattform bietet, damit Sie Ihre Vorstellungen auch dem Hohen Haus präsentieren können. Es ist leider anders gekommen, die ÖVP hat wieder einmal versucht zu instrumentalisieren.
Bevor ich auf das Thema Arbeitsmarktpolitik eingehe, möchte ich kurz auf die Aussagen meiner drei Vorredner eingehen, zum einen hat Klubobmann Wöginger davon gesprochen, wir müssten jetzt nur „noch einmal durchhalten“, bitte schön, „noch einmal durchhalten“! – Also wenn es um das Durchhalten betreffend Impfen, Impfen, Impfen geht, unterstütze ich Sie. Man wünscht sich ja nichts anderes als mehr tägliche Impfungen. Ich gebe Ihnen ein Rechenbeispiel: Wenn Sie auf das zurückkommen wollen, was sich die EU und Frau von der Leyen wünschen, bräuchten wir von heute bis Juni täglich 45 000 Impfungen. Das wird nicht passieren.
Rechnen wir das einmal auf sämtliche Bürgermeister um: Hätten Sie alle Bürgermeister in eineinhalb Stunden durchgeimpft, hätten wir auch das Problem nicht mehr. Das wäre möglich, aber wir schaffen es nicht. Am 17. Juli 2020, glaube ich, hat Kurz unsere südlichen EU-Nachbarn als Staaten bezeichnet, die „in ihren Systemen kaputt sind“. Ich glaube aber, dass er damit uns selber gemeint hat. Unser eigenes System ist kaputt, weil wir es nicht schaffen, jetzt zu impfen. – Das ist ein Punkt. (Beifall bei den NEOS.)
Bevor ich zu meinem Lieblingskollegen Kopf komme, möchte ich natürlich auch auf die Ausführungen seiner Fast-Namensvetterin Zopf eingehen, die gemeint hat, ein Neustartbonus würde gerade geringfügig Beschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten helfen. Ich glaube, ich bin im falschen Film: Wir sollten doch Vollbeschäftigung und nicht die Altersarmut bei Frauen fördern! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.) Ich weiß nicht, welchen Nonsens ihr da weitergebt.
Zu guter Letzt zu Kollegen Kopf, der sich über ein Bonus-Malus-System aufregt: Ich habe jetzt nicht auf der Wifi-Homepage nachgeschaut, ob es noch Buchhaltungs- und Bilanzkurse gibt, aber diese wären zum Beispiel etwas für Kollegen Kopf, um herauszufinden, was ein solches Bonus-Malus-System bedeutet. Wenn ihr euch darüber aufregt - - (Abg. Kopf: ... diese Arroganz!) – Lass mich einmal fertigreden, ich habe dich auch reden lassen! Bei Veranlagungen würde man nämlich im Nachhinein einen Bonus erhalten beziehungsweise einen Malus zahlen müssen.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir Ungerechtigkeiten beseitigen wollen. Diese Ungerechtigkeiten sind noch nicht bis zur Wirtschaftskammer durchgedrungen, und das enttäuscht mich, weil Kollege Kopf, Kollege Wöginger und alle anderen zuerst von einem Schulterschluss reden, sich dann aber herstellen und versuchen, ihre Politshow abzuziehen – und von einem Schulterschluss ist dann auf einmal gar nichts mehr zu erkennen. Wir hätten sachlich diskutieren können, aber nicht so, dass ihr euch hier herausstellt und
wieder parteipolitisches Kleingeld schlagt. Ein Schulterschluss, meine Damen und Herren, schaut ganz anders aus. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Muchitsch.)
Minister Kocher hat auch von einer Investition in die Zukunft gesprochen, ja. Gerald Loacker hat bereits erwähnt, wie das Fuest-Zitat zu verstehen ist. Inhaltlich gebe ich Ihnen in dieser Hinsicht recht. Das Paradoxon ist, dass wir eine hohe Arbeitslosigkeit und gleichzeitig auch einen hohen Fachkräftemangel haben und auch in Zukunft einen hohen Fachkräftemangel haben werden. Wir werden in Zukunft einen noch viel größeren Mangel an Motivation bei jungen Menschen haben, die jetzt einen Schulabschluss machen, die jetzt die Matura machen. Wir sollten jetzt – und ich appelliere da noch einmal an die ÖVP, an die Wirtschaftskammer – darüber nachdenken, ob wir nicht doch ganz dringend ein anderes Schulsystem, nämlich mit mittlerer Reife und einer Lehre mit Matura, brauchen würden, denn wir brauchen die Fachkräfte der Zukunft, wir müssen daran denken, auch jene jungen Menschen zu integrieren, die jetzt visionslos und zukunftslos sind – das ist ein wichtiger Punkt. (Beifall bei den NEOS.)
Trotz diesem Punkt, trotz der Frage der Schulbildung sollten wir nach wie vor an eines denken – und ich vermisse dazu die Konzepte der Zukunft, ich vermisse auch jetzt die Diskussion über die Postcoronazeit –: Wie finanzieren wir das, und wie erreichen wir wieder mehr Beschäftigung? Mein Appell ist mehr denn je, Herr Bundesminister, dass Sie am Ministerratstisch dafür sorgen, dass der Kostenfaktor Arbeit dramatisch sinkt. Das ist einer der wichtigsten Schlüssel, es muss nämlich nur eines gegeben sein: Die Mitarbeiter müssen mehr verdienen und weniger kosten. Das müssen wir uns alle hinter die Ohren schreiben, darüber würde ich mich sehr freuen. (Beifall bei den NEOS.)
Es ist also festzuhalten, dass wir in dieser Phase mehr über die Zukunft nachdenken und vielleicht unsere Gedanken in die Frage investieren sollten, wie wir das am besten aufstellen. Ich hoffe nicht, dass Sie von der ÖVP so überlappend geschluckt werden, dass Sie Ihre Gedanken, die Sie in den letzten sechs Jahren von sich gegeben haben, so schnell vergessen. Es geht um die Zukunft, es geht um die Arbeitsplätze, und es geht vor allem um den Wirtschaftsstandort Österreich. Ich erwähne es noch einmal: „Staaten, die in ihren Systemen kaputt sind“. – Ich habe Zweifel daran, dass es so ist. (Beifall bei den NEOS.)
10.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das war ein langer Schlusssatz.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen jetzt zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:
„Keine europäischen Nachrichtendienstinformationen für das BVT – Österreich im schwarzen Loch der gemeinsamen europäischen Terrorbekämpfung durch Versagen der Innenminister in den letzten Jahren“
Folgende Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden für die Teilnahme an der Aktuellen Europastunde nominiert: Abgeordneter Mandl, Abgeordnete Regner, Abgeordneter Haider, Abgeordnete Vana und Abgeordnete Gamon. Ich darf Sie, so Sie schon da sind, recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. Ich begrüße auch den Herrn Bundesminister für Inneres.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte.
10.23
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich darf nach der Aktuellen Stunde, die sich mit dem Thema der Gesundheitskrise befasst hat, in die Aktuelle Europastunde überleiten. Mir geht es so wie vielen von Ihnen: dass das Thema der Gesundheitskrise natürlich viel Raum einnimmt und man manchmal das Gefühl bekommt, dass es keine weiteren wichtigen und relevanten politischen Themen gibt. Das Gegenteil aber ist der Fall: Es gibt eine Reihe von politischen Handlungsfeldern, die dringend und notwendigerweise behandelt werden müssen.
Die Sicherheitspolitik ist eines dieser Themen. Da sehen wir auf der einen Seite großen Handlungsbedarf und auf der anderen Seite große Defizite dieser Bundesregierung. Meine Damen und Herren, aus diesem Grund widmen wir diese Aktuelle Europastunde dem Thema Sicherheit und im Speziellen einem Themenbereich, der uns seit geraumer Zeit beschäftigt, nämlich dass das österreichische BVT, der Nachrichtendienst, von den europäischen Nachrichtendiensten nicht mehr in ausreichender Form mit Informationen versorgt wird. Die Verantwortung dafür, meine Damen und Herren, liegt ganz klar beim Innenministerium und bei der ÖVP, die dieses Ministerium seit 20 Jahren innehat.
Europa ist leider seit vielen Jahren Zielscheibe von terroristischen Anschlägen geworden. Wir alle kennen die schrecklichen Bilder aus Paris, aus Brüssel, aus Madrid, aus Berlin, und natürlich haben wir alle auch noch den Anschlag von Wien ganz präsent. Terroristische Netzwerke verändern sich und die damit verbundenen Herausforderungen an uns steigen – der islamistische Terrorismus, der Extremismus hat internationale Strukturen, und es gibt zwar keine zentrale Führungsfigur mehr, aber eine brutale Ideologie, die diese Menschen verbindet.
Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass es sich in Wien um einen Einzeltäter gehandelt hat, muss man eines sagen: Er hat zwar alleine getötet, aber im Hintergrund steht eine Masse von ideologischen und geistigen Brandstiftern, und denen müssen wir Einhalt gebieten. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieser Hintergrund zeigt aber auch ganz deutlich, wie wichtig und wie entscheidend es ist, dass wir einen funktionierenden Verfassungsschutz und einen funktionierenden Nachrichtendienst haben, der vollumfänglich in die Netzwerke der europäischen Partnerdienste eingebunden ist. Fakt ist allerdings, dass Österreich mit dem BVT nach wie vor nicht vollumfänglich eingebunden ist, und dabei ist die unsägliche Hausdurchsuchung, die vor inzwischen drei Jahren stattgefunden hat, nur eine kleine Episode. Fakt ist, dass ÖVP-Innenminister das BVT und das Innenministerium seit 20 Jahren als politischen Spielball verwenden.
Fakt ist, Herr Innenminister, dass Sie es sich als eines der vorrangigen Ziele gesetzt haben, den Verfassungsschutz zu reformieren. Was haben Sie bisher umgesetzt? – Keine einzige Gesetzestextzeile liegt diesem Parlament vor. Diese Reform stockt also, und es passiert noch gar nichts. Ein Jahr ist vergangen, und wir sind keinen Schritt weiter, meine Damen und Herren – und das auf Kosten der Sicherheit.
Wie es tatsächlich im BVT ausschaut, belegt auch das Ergebnis der Untersuchungskommission – einer Untersuchungskommission, die wir uns zwar anders vorgestellt haben, denn wir hätten lieber eine starke parlamentarische Untersuchungskommission gesehen, aber selbst die von Ihnen selbst zusammengestellte Untersuchungskommission stellt Ihnen im ersten Zwischenbericht ein vernichtendes Zeugnis aus. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Sämtliche Verfehlungen im Umgang mit dem Attentäter von Wien, die im Vorfeld passiert sind, liegen in Ihrer Zuständigkeit, Herr Innenminister Nehammer. Es liegt eine ganze Mängelliste vor, die wir jetzt schwarz auf weiß haben, und das beginnt damit, dass man
die Risikoabschätzung nicht im Oktober 2019 gemacht hat, sondern erst im Oktober 2020 – dass das ein Jahr lang liegen geblieben ist. Das setzt sich fort: dass man alle Hinweise, die man in Bezug auf den Munitionskauf in der Slowakei bekommen hat, liegen gelassen und nicht verwertet hat.
Die Erkenntnisse aus dem Anschlag von Wien sind die folgenden – und das belegt der Bericht dieser Untersuchungskommission –: Es ist offenbar ein Ressourcenproblem. Es ist ein Ressourcenproblem, dass alles so lange liegen bleibt und nichts passiert. Es wurde auch nicht entsprechend an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Ich wiederhole: Ein Hauptziel des Innenministers ist, dass wir den Verfassungsschutz reformieren und Terror bekämpfen müssen. Jetzt könnte man glauben, dass ein Innenminister, der sich das ganz oben auf die Agenda setzt, über diese Themen topinformiert ist, aber der Bericht der Untersuchungskommission belegt eines: Auf die Frage, wie der Informationsstand des Innenministers und des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit ist, kommt die Untersuchungskommission zur Erkenntnis, dass sie alle nur rudimentär informiert wurden, also einen schlechten Informationsstand haben. Über ein zentrales Thema, das Ihnen offenbar so wichtig ist, Herr Innenminister, lassen Sie sich nicht ordentlich informieren, sondern nur rudimentär. (Beifall bei der SPÖ.) Und dann glänzen Sie in Ihrer Paradedisziplin: möglichst viel Inszenierung, großspurige Ankündigungen, wenn möglich in martialische Sprache – ich erinnere an die Flex, mit der Sie den Coronavirus bekämpfen wollten –, und dann ganz, ganz viel Ablenkung – ganz viel Ablenkung!
Eine dieser Ablenkungsstrategien war: Wir brauchen jetzt ein Terrorismuspaket! Aber was sind denn da jetzt die Fakten, Herr Minister? – Die Fakten betreffend das Terrorismuspaket sind auch eindeutig: Auch da kommen die Expertinnen und Experten zur Erkenntnis, es gibt keinen Handlungsbedarf im Terrorismusstrafrecht, nein gar nicht! Es gibt Handlungsbedarf innerhalb der Behörde, weil es fehlende Ressourcen gibt – und das ist Ihre Verantwortung, Herr Bundesminister! Die Rechtslage ständig zu verschärfen und auf der anderen Seite die Ressourcen nicht zur Verfügung zu stellen – weder personell noch finanziell noch organisatorisch –, das ist Ihre Verantwortung, das ist die Verantwortung der ÖVP. (Beifall bei der SPÖ.)
Da trifft die alte ÖVP die Verantwortung, aber es trifft immer die ÖVP, weil Sie dort seit 20 Jahren Ihr Unwesen treiben.
Was sind nun aber die weiteren Schritte, die es braucht? – Wir brauchen jetzt dringend die nächsten Reformschritte, und zwar schnell. Ich glaube, das ist das Wichtige, das wir jetzt tun müssen: die BVT-Reform, den Verfassungsschutz rasch reformieren, und da wird es mehr brauchen als ein neues Organigramm, da wird es mehr brauchen, als ein paar Stellen zu verändern. Begleitet muss das von einer parlamentarischen Kontrolle auf internationalem Niveau werden, wie wir sie einfordern. Übrigens ist der einzige konkrete Vorschlag, der hier im Haus liegt, wenn es darum geht, wie man die parlamentarische Kontrolle des BVT verbessert, ein Vorschlag der Oppositionsparteien. (Beifall bei der SPÖ.)
Darüber hinaus schlagen wir vor, dass es ein gesamtstaatliches Terrorabwehrzentrum gibt. Ein Terrorabwehrzentrum hätte folgenden Sinn: keine zusätzliche Behörde, kein Aufblähen, aber eine Stelle, an der alle Informationen zusammenfließen – die Informationen des Verfassungsschutzes, die Informationen des militärischen Nachrichtendienstes an einer Stelle gebündelt –, damit es möglich ist, Terrorismusabwehr effizient und gut zu vollziehen. Das wären die wichtigen Punkte.
Meine Damen und Herren! Mit den von mir skizzierten Schritten, also BVT reformieren, Terrorabwehrzentrum, Strukturen für eine starke parlamentarische Kontrolle schaffen, ist es möglich, diesen Vertrauensverlust, dieses verlorene Vertrauen, das wir vor allem
auf europäischer Ebene bei den internationalen Partnerdiensten verloren haben, zu bekämpfen und dieses Vertrauen wieder herzustellen. Das wäre dringend notwendig, Herr Minister – dringend notwendig im Sinne der Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Eigentlich wäre das ganz simpel zu bewerkstelligen, Herr Minister: Hören Sie einfach auf, das Innenministerium als politischen Spielball zu sehen und machen Sie schlicht und einfach einmal Ihren Job! (Beifall bei der SPÖ.)
Das haben sich die vielen Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich für Sicherheit sorgen, verdient, das hat sich die österreichische Bevölkerung verdient und das sind Sie der österreichischen Bevölkerung auch schuldig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister für Inneres. – Bitte.
Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Einwallner hat völlig recht: der Reformbedarf des alten Verfassungsschutzes war und ist mehr als sichtbar. Der Verfassungsschutz ist 20 Jahre alt; er ist die Schutzmauer der Republik, und es ist unbestritten, dass die Schutzmauer der Republik Risse bekommen hat. Genau deshalb hat sich diese Bundesregierung schon im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, dass der Verfassungsschutz umfassend reformiert und neu aufgestellt wird.
Ich darf jetzt ein Jahr Innenminister sein, und im Februar letzten Jahres habe ich den Projektauftrag erteilt, genau mit dieser Reform des Verfassungsschutzes zu beginnen, und zwar mit jenem Mann als Projektleiter, der von einem meiner Vorgänger als Innenminister, der hohes Ansehen hier im Hause genießt, nämlich Wolfgang Peschorn, eingesetzt worden ist, um den Verfassungsschutz zu beleuchten. Dies ist Dr. Franz Ruf, mittlerweile Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Er ist Projektverantwortlicher für dieses und damit eines der wichtigsten Projekte in der Sicherheitsgeschichte der Zweiten Republik.
Ja, es ist ein umfassendes Projekt. Warum? – Weil wir nicht nur kleine Veränderungen, keine Kosmetik vornehmen wollen, sondern tatsächlich die Struktur des Verfassungsschutzes nach den neuesten Erkenntnissen komplett verändern und neu aufbauen wollen. Diese neuesten Erkenntnisse sagen, es braucht die Trennung des nachrichtendienstlichen Teils vom staatspolizeilichen, es braucht eine umfassende Neuaufstellung, und zwar die Ausbildung, die Auswahl und auch die Sicherheitsüberprüfung betreffend.
Jetzt, Herr Abgeordneter Einwallner, bin ich ein wenig überrascht – da ich noch aus unserer gemeinsamen Zeit an der Donauuniversität weiß, dass Sie über ein gutes Gedächtnis verfügen –, da sehr wohl schon auch hier im Hohen Haus wichtige Gesetzesschritte veranlasst worden sind, die zwar – ja, das stimmt – dann im Bundesrat blockiert worden sind, wodurch eine Verzögerung eingetreten ist, die aber dann im September endlich ihre Wirkung entfalten konnten.
Diese drei wichtigen Punkte waren genau die letzten, die ich aufgezählt habe: Wir haben die Ausbildung neu geregelt, die wichtig ist, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verfassungsschutz kommen wollen, und auch für die bestehenden, die bleiben können oder sollen. Wir haben die Auswahlkriterien verändert. Wir haben ein objektives Auswahlverfahren geschaffen, das für zukünftige neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verfassungsschutz dreistufig ist, und die erste Stufe des Auswahlverfahrens ist anonymisiert, sodass man Einflussnahmen möglichst von vornherein ausschließen kann.
Das waren darüber hinaus Ausbildung und Auswahl, Sicherheitsüberprüfung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der hier im Hohen Haus beschlossen worden ist. Warum? – Weil
gerade diese Sicherheitsüberprüfung Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Partnerdienste ist, und da gab es tatsächlich einen schweren Vertrauensverlust, auch das haben Sie richtig ausgeführt. Und ja, durch die Reformschritte, die wir bereits eingeleitet haben, ist das Vertrauen in die Republik Österreich, in ihren Verfassungsschutz, wieder deutlich gewachsen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Jetzt können Sie natürlich behaupten – das bleibt Ihnen auch unbenommen –, das sei eine Schutzbehauptung des Innenministers: Was soll er denn anderes sagen?, aber ich habe namhafte Zeugen dafür: Wenn es um den Innenminister der Bundesrepublik Deutschland geht, dann ist das Horst Seehofer, wenn es um unsere Partner in Israel geht, dann ist es der israelische Innenminister, wenn es um die Partner in den USA geht, dann sind es die Sicherheitsverantwortlichen dort, was den CIA und auch das FBI betrifft. Die Letztgenannten gehörten zu den wichtigsten Verbündeten, als es darum gegangen ist, die Hintergründe des verheerenden Terroranschlages vom 2. November aufzuklären.
Was die wichtige Kooperation mit Israel angeht, konnte auch da das Vertrauen zurückgewonnen werden, weil uns der Schlag gegen die Muslimbruderschaft gelungen ist, weil uns ein massiver Schlag gegen die Finanzierungsnetzwerke der Hamas gelungen ist, und die Hamas verbreitet Leid und Terror. Und ja, Herr Abgeordneter Einwallner, auch dieser Erfolg ist Polizistinnen und Polizisten des Verfassungsschutzes auf Bundesebene und auf Landesebene zuzuschreiben.
Das heißt also, wir müssen umfassend reformieren und uns neu aufstellen. Wir sind dabei Gott sei Dank auch mit den Koalitionspartnern in der entscheidenden Phase, sodass wir jetzt in der finalen Phase die gesetzlichen Rahmenbedingungen abstimmen, um die Grundstruktur zu schaffen – diese Trennung Nachrichtendienst und Staatspolizei. Anders als bei manchen dann nicht so erfolgreichen Modellen sind diese nicht in getrennten Institutionen, sondern in einer Organisationseinheit, was bedeutet, dass auf der einen Seite die Informationen des Nachrichtendienstes, der sich mit der Gefahrenaufklärung befasst, und andererseits jene der Staatspolizei, die sich mit der Gefahrenabwehr befasst, zusammengeführt werden, damit es eben keine oder weniger Informationsverluste gibt.
Nicht einmal 48 Stunden nach dem verheerenden Terroranschlag war es mir als Innenminister und der Justizministerin wichtig, Nachschau zu halten, wo in den jeweiligen Bereichen – sprich Verfassungsschutz Bundesebene, Verfassungsschutz Landesebene, Justizministerium, Justizanstalten – Fehler aufgezeigt wurden und mögliche Verbesserungen notwendig sind.
Ja, Herr Kollege Einwallner, ich stehe umfassend zu diesem Kommissionsbericht, weil er uns im Neuaufbau des Verfassungsschutzes unterstützt und hilft, und ich sage ein großes Danke für den Mut und die Entschlossenheit der Kommissionsmitglieder, schonungslos und klar die Fehler aufzuzeigen. Genau diese Erkenntnisse werden auch in die Reform des neuen Verfassungsschutzes einfließen, weil das notwendig und richtig ist.
Nur eines vorweg: Es gibt keine Organisation, in der Menschen arbeiten, in der keine Fehler passieren. Das Entscheidende ist, dass wir jetzt eine Struktur neu bauen, dass Fehler erkannt und vor allem nicht wiederholt werden. Das ist tatsächlich ein aufwendiges und ein schwieriges Projekt, und es ist eine äußerst fordernde Aufgabe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ja, wir sind in dieser Zweiten Republik tatsächlich in einem hohen Ausmaß bedroht, einerseits vom dschihadistischen Terrorismus, der sich mit dem Terroranschlag am 2. November manifestiert hat, andererseits sind wir von einer rechtsextremen Szene bedroht, die sich zusehends in einem hohen Ausmaß bewaffnet. Der letzte Waffenfund – auch das ein Beweis für die internationale Zusammenarbeit – hat es wieder gezeigt: über 100 vollautomatische Waffen, mehr als 40 Kilo Sprengstoff, Handgranaten, Sprengmittel
aller Art, Munition, Magazine. Das heißt, wir müssen hier wachsam sein, und auch in diesem Bereich ist die Kooperation mit der Bundesrepublik Deutschland, die leider schon mehrere Jahre unter rechtsextremem Terror leidet, ganz wesentlich und wichtig.
Eine europäische Organisation, die gezeigt hat, wie wichtig Kooperation und das Vertrauen der Dienste zueinander ist, möchte ich hier erwähnen: Europol. Durch das Zusammenwirken von Europol mit den Partnerdiensten des FBI in den USA ist es eben gelungen, sehr rasch zielgerichtete Ermittlungen im Umfeld des Attentäters zu führen, von denen Kollege Einwallner gesprochen hat.
Was bedeutet das für die Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus? – Wir haben einen umfassenden Reformprozess gestartet. Wir haben Rahmenbedingungen für die Personalauswahl und für die Personalgewinnung geschaffen. Wir müssen nun die Gesetze für die Struktur schaffen, und da werbe ich förmlich um Ihre Zustimmung, die Zustimmung vonseiten der Opposition für dieses Projekt, denn der Verfassungsschutz an sich sollte kein Spielball der parteipolitischen Taktik, sondern ein allgemeines Anliegen sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Welche Schritte wurden von meiner Seite dazu gesetzt, um Ihr Vertrauen zu gewinnen und Sie von der Opposition einzubinden? – Expertinnen und Experten aller hier vertretenen Parteien sind in diesen Reformprozess eingebunden. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit hat von mir den Auftrag erhalten, mit allen Sicherheitssprechern des Parlaments Gespräche zu führen, was mittlerweile mehrfach geschehen ist, um über den Reformprozess zu informieren und gleichzeitig auch Anregungen vonseiten der Oppositionsparteien entgegenzunehmen.
Wir sind da aus meiner Sicht auf einem wichtigen, auf einem guten, auf einem konstruktiven Weg. Es braucht einen starken Verfassungsschutz, weil die Bedrohungslagen nicht weniger, sondern mehr werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus, ich bitte um Geschlossenheit im Kampf gegen den Terrorismus, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, denn mit dieser Geschlossenheit drücken wir auch Einigkeit aus, dass der neue Verfassungsschutz in der Zukunft eine große und breite Unterstützung hier im Hohen Haus haben wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mahrer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Lieber Kollege Einwallner, wir sind uns einig, es ist unbestritten, das BVT befindet sich in einer anhaltenden Krise, und das jedenfalls seit mehr als zwei Jahren. Diese Debatte heute ist aber vielleicht auch ein Anlass, darüber nachzudenken und noch einmal alle daran zu erinnern, wie diese Krise und durch wen diese Krise mit weitreichenden und internationalen Folgen verursacht worden ist.
Was ist damals passiert, im Februar 2018? – Es fanden Hausdurchsuchungen im BVT und in Privatwohnungen von Mitarbeitern statt. Innenminister war damals Herbert Kickl, der sich im Übrigen an der heutigen Debatte, wie ich sehe, nicht beteiligt. Herbert Kickl hat damals öffentlichkeitswirksam immer wieder rausposaunt: Beim BVT will ich aufräumen!, und das haben Innenminister Kickl und sein Generalsekretär Goldgruber durch massiven Druck auf die Justiz dann auch erfolgreich versucht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Die Folgen waren und sind fatal. Das sogenannte Aufräumen des damaligen Innenministers Kickl hat das Ansehen im BVT im In- und Ausland sowie seine Strukturen nachhaltig
geschädigt (Zwischenruf der Abg. Steger) und viele Mitarbeiter im BVT völlig aus der Bahn geworfen. Richten Sie es Herrn Kickl aus: Das war verantwortungslos! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich betone, meine Damen und Herren, das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Die Bestätigung für diese Lage erhalten Sie von einschlägigen Experten, durch viele Berichte (Abg. Steger: ÖVP-Experten!), aber ganz aktuell durch den Zwischenbericht der unabhängigen Untersuchungskommission, über die heute schon gesprochen worden ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich zitiere aus diesem Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission, Seite 23: „Darüber hinaus ist beim BVT eine große Verunsicherung der Belegschaft wahrnehmbar, die insbesondere auf die Durchsuchungsaktion im Jahr 2018 zurückzuführen ist.“ (Abg. Stefan: Mein Gott, mir kommen die Tränen!) – Das sind die Fakten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Stefan: Deshalb habt ihr die Nachrichten aus der Slowakei nicht berücksichtigen können! Mir kommen die Tränen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Hausdurchsuchung im BVT nicht nur folgenschwer, sondern auch rechtswidrig war, hat inzwischen das Oberlandesgericht Wien festgestellt. Dass bald darauf eine Suspendierung aus einem europäischen Geheimdienstnetzwerk im Raum gestanden ist, ist nicht weiter verwunderlich – meine Herren der FPÖ und auch die Damen, vielleicht hören Sie ein bissel zu, damit Sie das Herrn Kickl auch noch ausrichten können; das ist jetzt ganz wichtig! (Abg. Belakowitsch: Sie tun es dem Kanzler gleich, Sie erzählen nur Unwahrheiten! – Abg. Steger: Märchenstunde der ÖVP!) –, und so musste sich das BVT freiwillig aus den Arbeitsgruppen dieses Expertengremiums, des Geheimdienstnetzwerks herausnehmen (Abg. Stefan: Slowakei?) und mit sehr feinfühligen Methoden sicherstellen, dass die operative Zusammenarbeit mit den europäischen Nachrichtendiensten trotzdem funktioniert. – Ein Dankeschön an dieser Stelle. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab aber auch schwerwiegende andere Sicherheitsvorfälle, erinnern Sie sich an das Papier dieses europäischen Geheimdienstnetzwerks, das in der Zeitschrift „Falter“ aufgetaucht ist! (Abg. Stefan: Genau!) Erinnern Sie sich daran, dass der Soteria-Bericht, ein Bericht von Experten über den Zustand des BVT, Medien zugespielt worden ist! (Zwischenruf der Abg. Steger.) Das waren schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, Vorfälle, die Vertrauen gekostet haben. (Abg. Stefan: Auf welche Zeit bezieht sich das?)
Weiters können Sie Herrn Kickl auch noch Folgendes ausrichten: Die „Süddeutsche Zeitung“ hat im Mai 2019, einer wichtigen Zeit damals, geschrieben – Zitat – (Abg. Stefan: Die „Süddeutsche Zeitung“ ist ja wirklich über jeden Verdacht erhaben!): „Bis heute steht der Verdacht im Raum, dass Kickl Rechtsradikale vor Verfolgung durch die Justiz schützen wollte, dass er den Verfassungsschutz nach seinem Gutdünken umbauen und mit seinen eigenen Leuten besetzen wollte. Ein ungeheuerlicher Vorgang.“ – Das sagt die „Süddeutsche Zeitung“. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, der Trümmerhaufen, den Herbert Kickl hinterlassen hat, ist einzigartig und bestätigt diese Einschätzung. (Abg. Stefan: Was schreibt die Süddeutsche über den Kurz?) Gott sei Dank, kann ich nur sagen, haben wir jetzt einen Innenminister Karl Nehammer (Abg. Belakowitsch: Sagen Sie, genieren Sie sich nicht?), der Schritt um Schritt das internationale Vertrauen zurückgewinnt. Dafür brauchen wir aber jetzt auch noch die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes – Herr Bundesminister Nehammer hat es eingehend geschildert. (Abg. Amesbauer: Reden Sie zur Sache auch? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das ist nicht nur ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm, sondern das soll auch dazu führen – und damit komme ich schon zum versöhnlichen Teil, nämlich zur Zukunft
(Abg. Belakowitsch: Na, bitte ned!) –, einmal zu zeigen, ob wir es schaffen, gerade bei den Themen Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die für die Menschen in Österreich so unendlich wichtig sind, eine parteiübergreifende Einigung auf den Weg zu bringen. (Abg. Belakowitsch: Das haben wir ja gesehen, wie erfolgreich er da war!)
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich, ich werde mich persönlich, ebenso wie der Bundesminister, in meiner Funktion als Obmann des Innenausschusses sehr, sehr bemühen, dass wir da vielleicht eine breite Mehrheit schaffen. Das wäre im Interesse des Parlamentarismus (Abg. Belakowitsch: Der ÖVP!), das wäre im Interesse des Verfassungsschutzes und das ist im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP.)
10.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobmann Leichtfried. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist nicht nur gesundheitspolitisch in einer schwierigen, in einer sehr heiklen Lage, nein, auch sicherheitspolitisch ist die Situation äußerst besorgniserregend. Das hat nicht nur österreichische Dimensionen, das hat natürlich auch europapolitische und internationale Dimensionen. Das ist auch der Grund, warum wir das als Thema der heutigen Aktuellen Europastunde eingebracht haben.
Diese Situation hat einen Namen; das ist ganz einfach zu sagen. Herr Mahrer hat jetzt versucht, sich auf Herrn Kickl rauszureden – ein guter Versuch, aber in Wahrheit waren es 20 Jahre ÖVP im Innenministerium (Beifall bei SPÖ und FPÖ), 20 Jahre Günstlingswirtschaft, 20 Jahre Parteibuchwirtschaft, 20 Jahre Show und 20 Jahre Überheblichkeit! Das ist der Grund für die Situation, in der wir jetzt sind, sehr geehrte Damen und Herren, und nichts anderes! Da brauchen wir uns nicht auf Kickl rauszureden, das ist nur schwachmatisch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Anfang November ist dieser schreckliche Terroranschlag passiert, und es ist genau das eingetreten und genau das sichtbar geworden, wovor wir immer gewarnt haben: Das Innenministerium, das BVT waren nicht in der Lage, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, nein, im Gegenteil, es sind unglaubliche Fehler passiert. Sehr viele Expertinnen und Experten sagen, wenn diese Fehler nicht passiert wären, wäre dieser Anschlag zu verhindern gewesen.
Herr Bundesminister, die politische Verantwortung für das alles tragen Sie, und ich muss Ihnen sagen – das ist zwar kein Trost –, Sie reihen sich da recht gut in die Ahnengalerie Ihrer ÖVP-Vorgänger ein. So geht Sicherheitspolitik nicht, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Was nachher passiert ist, ist ja etwas, das man hier ansprechen muss und das meines Erachtens bemerkenswert ist: Nach dem Anschlag ist es nicht darum gegangen, die Fehler aufzuzeigen und daraus zu lernen, nein, es ist darum gegangen, die Fehler zu vertuschen. (Bundesminister Nehammer schüttelt den Kopf.) Es ist nicht darum gegangen, Verantwortung zu übernehmen, nein, es ist darum gegangen, Verantwortung abzuschieben! (Bundesminister Nehammer schüttelt neuerlich den Kopf.) Es waren Sie und der Herr Bundeskanzler, die am Tag des Anschlags gesagt haben, die Justiz habe das zu verantworten. Die Expertinnen und Experten aber haben klargestellt, die Justiz trifft da überhaupt keine Schuld, sondern es waren Probleme im Bereich des Innenministeriums. Das ist auch etwas, das man ganz klar ansprechen muss.
Herr Bundesminister, es waren aber nicht nur die Fehler, es war auch die Art und Weise, wie Sie darauf reagiert haben: Wenn etwas nicht klappt und wenn die Fehler langsam
aufgedeckt werden, dann versuchen wir es mit einer Gesetzesverschärfungsshow – ich nenne es einmal so. Wenn sonst nichts mehr hilft, stellen wir uns hin und sagen: Wir machen alles schärfer, wir machen alles drastischer! – Nur: Blöderweise, dummerweise haben dieselben Experten und Expertinnen, die Sie eingesetzt haben, festgestellt, es liegt nicht an den Gesetzen, sondern es liegt an den Fehlern, die gemacht wurden, und es liegt daran, dass es zu wenig Geld und zu wenig Personal im Innenministerium gibt. (Bundesminister Nehammer schüttelt den Kopf.) Das sind die Dinge, die zu verantworten sind – und es sind durch 20 Jahre hindurch amtierende ÖVP-Innenminister, die das zu verantworten haben, Herr Nehammer. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen eines – und das ist jetzt die Aufforderung der Sozialdemokratie an Sie ‑: Machen Sie endlich Schluss mit Parteibuchwirtschaft! Machen Sie Schluss mit Günstlingswirtschaft! Machen Sie Schluss mit Show! Machen Sie Schluss mit Überheblichkeit! Tun Sie verdammt noch einmal Ihre Arbeit, solange Sie in diesem Sessel sitzen! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
10.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Kollege Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die schwarzen Löcher des BVT sind das Thema dieser Aktuellen Europastunde der SPÖ. Damit ist ja gemeint, dass das BVT keine ausländischen oder zu wenig ausländische Informationen bekommt. Na ja, es hat natürlich einen Vertrauensverlust bei befreundeten Diensten gegeben – das ist im Bericht des Berner Clubs, in dem unsere Partnerdienste mit uns organisiert sind, auch klipp und klar nachzulesen –, und dafür gab es vielerlei Gründe, zum Beispiel dass im BVT Mitarbeiter nicht ordentlich sicherheitsüberprüft waren, dass nicht ausreichend oder überhaupt nicht qualifizierte Personen in gewisse Funktionen, vor allem in Führungsfunktionen, gehievt wurden – das sind natürlich alles Parteigänger der ÖVP gewesen; Parteibuch vor Qualifikation, das ist ein System, das seit nahezu zwei Jahrzehnten im BVT gelebt wird, und es herrscht dort auch ein Klima des gegenseitigen Misstrauens –, und es wurde bemängelt, dass Mitarbeiter private Handys in Hochsicherheitsbereiche mitgenommen haben, und so weiter und so fort. – Das ist das eine.
Was Ihnen, Herr Innenminister, und Ihren Behörden, für die Sie die politische Verantwortung tragen, aber vorzuwerfen ist, ist, dass das Versagen ja auch trotz des Umstandes stattgefunden hat, dass die Informationen der ausländischen Nachrichtendienste klipp und klar auf dem Tisch gelegen sind. Das darf man ja auch nicht vergessen: Der Informationsfluss der europäischen Partnerdienste hat ja trotzdem immer relativ gut funktioniert, und im Fall des Terroranschlags des Vorjahres, von dem wir gerade gesprochen haben und der vier Menschen das Leben gekostet hat, gab es Nachrichten von den slowakischen Behörden und den deutschen Behörden.
Ein bisschen zur Chronologie: Am 5.12.2019 kam es zur bedingten Entlassung dieses Herrn K. F., jenes Herrn, der versucht hat, im Jahr 2018 über die Türkei zuerst nach Afghanistan zu reisen, um sich den Taliban anzuschließen – das ist gescheitert –, und dann probiert hat, nach Syrien weiterzureisen, um für den IS zu kämpfen – das ist auch gescheitert. Er wurde in der Türkei verhaftet und nach Österreich zurückgebracht, wurde in Österreich sofort verhaftet und der Justiz zugeführt – übrigens damals unter Innenminister Herbert Kickl. Das muss man also auch einmal richtigstellen: Unter Herbert Kickl wurde dieser Mann der Justiz zugeführt, wurde eingesperrt und unter Ihrer Regentschaft im BMI wurde er trotz erdrückender Hinweise nicht mehr festgenommen. Das muss man Ihnen gleich vorweg an die Fahne heften. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie gesagt, am 5.12.2019 kam es eben zur bedingten Haftentlassung, und am 6.12., also einen Tag nach der Haftentlassung, war das erste Bedürfnis dieses Menschen, eine
unter Beobachtung stehende Moschee zu besuchen und sich dort mit Islamisten zu treffen. Über mehrere Monate hinweg hat er immer wieder einschlägige, unter Überwachung stehende Moscheen besucht – und das, bitte, alles unter Beobachtung des Verfassungsschutzes! Das ist alles auch im Zwischenbericht dieser Kommission, die Minister Nehammer eingesetzt hat, dokumentiert.
Sie wissen ja, wir haben diese Kommission sehr, sehr kritisch gesehen und tun das immer noch, weil wir uns lieber eine parlamentarische Kontrolle gewünscht hätten. Darum haben wir auch gemeinsam mit den NEOS und mit den Sozialdemokraten einen Antrag gestellt, um die parlamentarische Kontrolle – die es ja derzeit nicht wirklich zufriedenstellend gibt – im Zuge der BVT-Reform zu stärken und auszubauen – aber sei’s drum.
Sie haben diese Kommission eingesetzt, die ja eigentlich das Ziel hatte, eine Nehammer-Reinwaschungskommission zu sein (Bundesminister Nehammer schüttelt den Kopf), aber nicht einmal diese Kommission hat es geschafft, Nehammer reinzuwaschen. Ganz im Gegenteil, es ist ein bemerkenswert offener und schonungsloser Bericht geworden. Einer der – aus meiner Sicht – zwei zentralen Punkte, die dieses BVT- und Behördenversagen dokumentieren, ist zunächst dieses Islamistentreffen, das im Juli 2020 in Wien stattgefunden hat. Das deutsche BKA warnte unsere Behörden davor und unter den Augen des Verfassungsschutzes fand im Juli ein mehrtägiges Treffen mit Islamisten, Dschihadisten aus der Bundesrepublik Deutschland und aus der Schweiz inklusive Sightseeingtour durch die Wiener Moscheenszene statt. – Es ist nichts passiert. Die sind am 20. Juli wieder abgereist.
Am 21. Juli, also einen Tag nach diesem unter Beobachtung stehenden Treffen, hat dieser Versuch des Munitionskaufs in der Slowakei stattgefunden. Die slowakischen Behörden haben das BVT umgehend über diesen versuchten Munitionskauf informiert. Das BVT hat was gemacht? – Es hat nichts gemacht. Es hat einen Monat lang diese Information überhaupt liegen gelassen, dann wurde das ans LVT weitergegeben. Das LVT hat am nächsten Tag gleich die Identität bestätigt. Es gab ein Hin und Her: Nein, der hat ein Kapperl aufgehabt, den können wir nicht genau erkennen.
Faktum aber ist: Am 16. Oktober haben die slowakischen Behörden zweifellos die Identität des späteren Attentäters bestätigt, und das ist der allerletzte Zeitpunkt – meines Erachtens hätten Sie früher einschreiten müssen, aber das ist der allerallerletzte Zeitpunkt –, an dem es keine Ausreden mehr gibt, zu dem das BVT hätte tätig werden müssen. – Das BVT hat nichts gemacht. Das BVT hätte die Staatsanwaltschaft informieren müssen und dann hätte die Staatsanwaltschaft Schritte einleiten können: Hausdurchsuchungen bis hin zur Festsetzung und Festnahme. Das heißt, wenn das BVT ordentlich gearbeitet hätte, hätte dieser Täter aus dem Verkehr gezogen werden müssen und das Attentat wäre verhindert worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist die ungeschminkte Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ein Totalversagen unseres Verfassungsschutzes – das kann man nicht schönreden, das kann man nicht wegdiskutieren. Da können Sie nicht mit Hausdurchsuchungen kommen, die fast zwei Jahre zuvor stattgefunden haben und im Übrigen – wie Sie genau wissen, Herr Mahrer – von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden. Das hat damit nichts zu tun.
Die Behörde, das BVT hat die Staatsanwaltschaft nicht informiert. Es gab somit keine Möglichkeit, diesen Täter aus dem Verkehr zu ziehen – und das können Sie nicht von sich weisen.
Natürlich sind nicht Sie persönlich schuld an diesen Vorgängen, aber es gibt auch eine politische Verantwortung für ein Behördenversagen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), das am Ende des Tages vier Menschenleben kostete.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz, bitte!
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Diese politische Verantwortung tragen Sie, Herr Nehammer, und daran werden wir Sie immer wieder erinnern, und die einzig notwendige und richtige Konsequenz wäre, Verantwortung zu übernehmen, zurückzutreten und somit auch für eine ordentliche Reform des Verfassungsschutzes den Weg frei zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit ein paar Bemerkungen zu einer großen Demonstration von sogenannten Coronakritikern und Coronaleugnern am Samstag in Wien beginnen. Die Versammlungsfreiheit ist eine tragende Säule unserer Demokratie, aber sie ist kein Freibrief dafür, dass Tausende Menschen grob fahrlässig, ja vorsätzlich die Gesundheit ihrer Mitmenschen gefährden, und sie ist keiner dafür, dass Dutzende, wenn nicht Hunderte stadt- und landesbekannte Rechtsextreme und Faschisten auf Wiens Straßen aufmarschieren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Stefan: ... Black Lives Matter!)
Ein demokratischer Rechtsstaat, ein Staat, der für sich das Gewaltmonopol in Anspruch nimmt und das alleinige Recht, Gesetze durchzusetzen, der muss das auch tun. Wir dürfen diese Aufgabe, uns vor diesen Gefahren für unsere Gesundheit und Demokratie zu schützen, nicht einigen wenigen antifaschistischen AktivistInnen überlassen. (Abg. Belakowitsch: ... wie viele Grüne dort waren?!) Sich solchen Gefahren entgegenzustellen ist Aufgabe unserer Behörden und unserer Polizei. Und was wir schon gar nicht dürfen, ist, den Eindruck entstehen zu lassen, dass unsere Polizei Gesundheits- und Demokratiegefährder schützt und gegen AntifaschistInnen mit Gewalt vorgeht. Das geht nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Was wir derzeit verfolgen können – und damit komme ich zum BVT –, ist nämlich der Versuch von Rechtsextremen in ganz Europa, eine lose Bewegung von sogenannten Coronakritikern (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), was immer man von denen auch halten mag, zu unterwandern – und das gelingt diesen Rechtsextremen ziemlich gut. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist nicht harmlos. Dass die da nur reden, dass die da nur großmäulig wären, das hat man in den USA auch geglaubt und wurde am 6. Januar eines Schlechteren belehrt. Das waren entsetzliche Bilder – und nein, die sind in Österreich nicht unmöglich. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Rechtsextreme diskutieren Ähnliches auch hier bei uns, und zwar ganz offen und unverblümt. Es braucht nicht einmal besondere technische Mittel oder gar neue Überwachungsinstrumente, um das mitzuverfolgen, denn es passiert ganz offen auf den verschiedensten Social-Media-Kanälen. (Abg. Belakowitsch: Oh je!) Es braucht nur Leute, die hinschauen, die das wahrnehmen und die das verstehen, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BVT und in den LVTs und in der Polizei, die dort nicht sitzen, weil ihnen jemand einmal einen Versorgungsposten verschafft hat, sondern die dafür ausgebildet und in der Lage sind, solche Gefahren zu erkennen, zu benennen und sie abzuwenden.
Nicht nur die Gefahr, die von religiösen Extremisten ausgeht, bei denen wir uns fragen, wo sie das eine Gewehr herbekommen haben, sondern auch die Gefahr von Rechtsextremen, die ganze Waffenlager angehäuft haben, mit denen du eine kleine Armee ausrüsten könntest, müssen wir ernst nehmen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit der Abgeordneten Fürst und Belakowitsch.)
Ich weiß nicht, Frau Kollegin, was es da zu lachen gibt. Ich weiß es wirklich nicht, aber ich will Ihrem Humor keinen Abbruch tun. (Abg. Belakowitsch: Können Sie zum Thema was sagen?! Zur Aktuellen Stunde?!) Dieser Gefahr zu begegnen, diesen Gefahren für unsere Demokratie zu begegnen (Abg. Belakowitsch: Ihr seid die Gefahr! Diese Regierung!), dabei, Herr Bundesminister, werden wir Sie unterstützen: kritisch, grundrechtsbewusst, aber entschlossen (Abg. Belakowitsch: Ihr hebelt doch die Grundrechte aus!), denn die tragenden Säulen unserer Demokratie, sie sind nicht unverletzlich. (Abg. Belakowitsch: Das sehen wir seit zehn Monaten!) Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie stehen bleiben. – Ich danke für’s Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
11.05
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus zwei Parteien, die sich als vermeintliche Sicherheitsparteien gerieren. Eine der beiden Parteien stellte in den letzten 20 Jahren 18 Jahre den Innenminister, zehn an der Zahl. Die andere Partei ging mit dem einzigen vom Bundespräsidenten entlassenen Innenminister in die Geschichte dieser Republik ein.
So, und nun sehen wir uns das Ergebnis der Sicherheitspolitik dieser beiden Parteien einmal an: Wir sehen einen Staatsschutz, der durch 18 Jahre ÖVP-Parteipersonalpolitik und mangelnde Ressourcen ausgelaugt ist, einen Staatsschutz, dem die Ressourcen für aufwändige Vorfeldermittlungen schlichtweg fehlen, einen Staatsschutz, dem die Analysefähigkeit weitgehend abgeht, einen Staatsschutz, der im Extremismusbereich katastrophal unterbesetzt ist, einen Staatsschutz, der der parlamentarischen Kontrolle – und das sage ich als Mitglied des dazu eigentlich berufenen Ausschusses – de facto entzogen ist, einen Staatsschutz, der in Wahrheit keiner ist.
Dennoch erhielt das BVT in der Ära von Innenminister Kickl durch die rechtswidrige Hausdurchsuchung im BVT noch einen Todesstoß. Diese hat dem BVT den Rest gegeben. Das Vertrauen der Partnerdienste aber – und darum geht es heute – war schon davor gestört. Und warum? – Durch die Tatsache, dass man es zuließ, dass Kickl Innenminister wird. Ich referenziere noch einmal auf ein Statement der U.S.-Mission in Wien, die für sich betreffend the right-populist Freedom Party’s leadership of the Ministry of the Interior Folgendes analysiert hat, es wird festgehalten: „The Freedom Party’s pro-Russian stance should, and does, give us pause when it comes to sharing certain types of sensitive information.“
Also es war, für die Amerikaner zumindest, klar ausgesprochen, dass man sich aufgrund der Ministerschaft von Kickl zurückzieht. Und wer hat Kickl das Innenministerium überlassen? – Die ÖVP. Schuldzuweisungen vonseiten der ÖVP an Kickl und die FPÖ sind daher ein Hohn für alle Menschen, die da kurzfristig mitdenken. Ihnen ist argumentativ mittlerweile wirklich nichts zu tief.
All das, wie es im Staatsschutz jetzt ausschaut, ist also das Ergebnis von 18 Jahren ÖVP- und zwei Jahren FPÖ-Sicherheitspolitik. Das ist bittere Realität – und das sage ich nicht mit Hohn, sondern mit großer Besorgnis um die Sicherheit in unserem Land.
Mangelndes Vertrauen der westlichen Partner spüren wir zum Beispiel jetzt akut beim Fall des untergetauchten Wirecard-Vorstands Jan Marsalek. Da bekommt Österreich keine Information, wir arbeiten vollkommen isoliert. Isoliert sind wir in den Bereichen Nachrichtendienst und Wirtschaftsspionage. Wir sind nicht – und daher ist dieser SPÖ-Themenschwerpunkt heute eine Themenverfehlung – isoliert bei der Terrorbekämpfung.
Im Falle des Terroranschlags vom 2. November war eben nicht die mangelnde internationale Kooperation das Problem, sondern – noch viel schlimmer – das Systemversagen und das Unterlassen unserer Sicherheitsbehörden, die den Terroranschlag hätten verhindern können. Nicht fehlende Strafgesetze und fehlende Befugnisse waren das Problem, Herr Innenminister, sondern die verkorkste Behördenstruktur, mangelnde Ressourcen und das Fehlen der Kommunikation zwischen BVT und LVTs – von der Untersuchungskommission schon ausreichend festgestellt.
Der Frage Ihrer persönlichen Verantwortung aufgrund Ihres Wissensstandes werden wir weiterhin nachgehen, auch die Untersuchungskommission sollte dies tun. Zeitgleich müssen wir jetzt endlich schnell das BVT reformieren, das haben wir hier schon mehrfach gesagt. Bauen wir gemeinsam ein BVT, das nicht im Dienste einer Partei steht, die gerade am Drücker ist, sondern mit ausreichenden Ressourcen und durchgehend kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Job einfach tun kann, im Dienste der Sicherheit in unserem Lande zu arbeiten! – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Eigentlich wollte ich meinen Redebeitrag ganz anders beginnen, aber offen gestanden, sehr geehrte Frau Kollegin Krisper, macht mich Ihr Beitrag beinahe fassungslos (Beifall bei der ÖVP – Heiterkeit bei den NEOS – Abg. Schellhorn: Warum eigentlich?); fassungslos deshalb, weil ich von einer Abgeordneten dieses Hauses nicht erwartet habe, dass sie den Verfassungsschutz dieser Republik so darstellt, dass er nicht nur, ausgehöhlt und inkompetent, seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (Abg. Schellhorn: Parteipolitisch besetzt!), sondern dass er als gar nicht mehr existent bezeichnet wird. Ich halte das wirklich für unangemessen, und das macht mich, wie gesagt, fassungslos.
Von Kollegen Amesbauer und von der SPÖ habe ich nichts anderes erwartet, das ist mir schon klar. Wenn hier gesagt wird, 20 Jahre ÖVP-Innenminister (Abg. Belakowitsch: Stimmt ja!), und gleich eineinhalb Jahre Kickl verschwiegen werden, dann sage ich Ihnen: Wenn es 20 Jahre ohne Kickl gewesen wären, dann wäre es gut gewesen. (Beifall bei der ÖVP.)
Die SPÖ sagt hier, die Razzia sei eine kleine Episode gewesen (Abg. Amesbauer: Das hat ja mit dem Terroranschlag nichts zu tun!), sozusagen ohne jede Auswirkung – eine rechtswidrige Hausdurchsuchung im BVT, meine geschätzten Damen und Herren dieses Hauses (Zwischenrufe bei der FPÖ), mit der die FPÖ natürlich nichts zu tun hat und hinsichtlich derer es der ehemalige Herr Innenminister nicht einmal der Mühe wert findet, sich anzuhören, was er da angerichtet hat (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), eine Razzia, die zu rechtswidrigen Beschlagnahmen geführt hat! (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Amesbauer.) – Regen Sie sich nicht so auf, Herr Kollege Amesbauer! (Abg. Amesbauer: Ich rege mich nicht auf!) Es schaut halt so aus. (Abg. Belakowitsch: ... die Wahrheit!) – Ich weiß, Frau Kollegin Belakowitsch, Ihre tatsächlichen Berichtigungen führen zu alternativen Fakten. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wollen hier schon bei der Wahrheit bleiben, meine geschätzten Damen und Herren! Rechtswidrige Hausdurchsuchung, rechtswidrige Beschlagnahme und rechtswidrige Suspendierung des Leiters des BVT – das ist Ihre Bilanz, und das führt in Folge zu der Situation, die wir heute im BVT vorfinden. – Das ist die Wahrheit, auch wenn Sie es nicht hören wollen! (Beifall bei der ÖVP.)
Wie ist es dazu gekommen? Und jetzt sage ich etwas, das mich in der letzten Aussage von Herrn Kickl durchaus überrascht hat. Er hat sich jetzt selber einen Kampfauftrag gegeben, einen Kampfauftrag gegen die Regierung. Gut, er ist in Opposition (Abg. Hörl: Das ist gut so!), es soll so sein, aber sich als Innenminister einen Kampfauftrag gegen das eigene Ministerium zu geben, das ist einmalig! (Abg. Belakowitsch: So ein Blödsinn!) – Sie können es im Bericht des Untersuchungsausschusses zum BVT nachlesen. (Abg. Belakowitsch: So ein Blödsinn! – Abg. Sobotka: Leider richtig!)
Dort steht drinnen, der Innenminister habe den Auftrag gegeben, „aufzuräumen“. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das Innenministerium sei „so korrupt wie noch nie“. (Abg. Amesbauer: Das ist eine glatte Lüge!) Das war die Ansicht des Bundesministers. Lesen Sie es nach im Bericht des Untersuchungsausschusses! (Abg. Amesbauer: Glatte Lüge! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Lesen Sie es nach!
Sogar die Worte kriminelle Organisation sind da im Zusammenhang mit dem Innenministerium gefallen. (Abg. Amesbauer: Sagen Sie etwas zum Thema auch?) Diesen Kampfauftrag hat sich Ihr Innenminister in seiner Zeit, in der er das Ministerium geführt hat, gegeben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das hat dazu geführt, dass wir jetzt einen enormen Reformbedarf haben.
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Er hat ja auch eine Reformkommission eingesetzt. (Abg. Belakowitsch: Er ist ja gar nicht das Thema!) – Und, was hat er denn reformiert, wenn jetzt in der inneren Organisation des Hauses alles so schlecht ist?! (Zwischenruf der Abg. Steger.)
Dieser Vertrauensverlust, den Sie verursacht haben, hat zu einer enormen Verunsicherung der Beamtinnen und Beamten geführt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Sie desavouieren mit Ihren Aussagen, auch Sie, sehr geehrte Frau Krisper, die Arbeit dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um die Sicherheit dieses Landes bemühen und diese trotz der Wirkenszeit der FPÖ sicherstellen. (Abg. Belakowitsch: ... Mitarbeiter, sagen Sie das auch dazu, bitte!) – Ja, ich weiß eh, Sie regen sich immer so viel auf.
Ich bedanke mich beim Innenminister dafür, dass er diese Reform in Angriff nimmt, dass er die Scherben, die Sie hinterlassen haben, aufräumt. Ich wünsche ihm viel Erfolg. All das, was er hier gesagt hat, stimmt mich positiv, dass der Verfassungsschutz in eine bessere Zukunft geht. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
11.14
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Selma Yildirim, Sie gelangen als Nächste zu Wort. Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Österreich liegt im Herzen der Europäischen Union, jedenfalls geografisch, und wenn man sich die justizielle Zusammenarbeit auf Unionsebene anschaut, dann, kann man sagen, funktioniert sie sehr gut. Wir haben Eurojust, und dorthin haben wir sehr kompetente, fachlich qualifizierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entsandt, die uns in ihren regelmäßigen Berichten Erfolge bestätigen. Das funktioniert auf EU-Ebene justiziell, wenn es um die Bekämpfung von Radikalismus, Terrorismus und sonstigen Strafvergehen geht.
Nicht ideal läuft es allerdings auf digitaler Ebene, dort muss immer noch improvisiert werden. Gerade im Bereich der Sicherheit, der Sicherheitspolitik ist es wichtig, dass sichere Nachrichten- und Kommunikationsübermittlungsplattformen existieren, damit unsere Leute nicht mit unverschlüsselten E-Mails improvisieren müssen. Das ist zunächst einmal ganz wichtig.
Was allerdings leider nicht funktioniert – das haben viele meiner VorrednerInnen, aber nicht nur Vorrednerinnen und Vorredner, sondern auch die Untersuchungskommission
zutage gebracht, was wir auch alle gesehen haben –, ist die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, auf EU-Ebene, und darum geht es.
Ich habe meinen Vorrednerinnen und Vorrednern, vor allem auch Ihrer Rede, Herr Minister, sehr aufmerksam zugehört. Sie haben gesagt, die Schutzmauer der Republik hat Risse bekommen. – Ja, das stimmt, Sie benennen es, aber was mich stört, ist, dass Sie wieder in alter Manier reflexartig gleich die Schuldzuweisungen suchen. Sie deuten in Richtung Justiz, Sie lenken ab, und das stört mich. Eine Methode, Herr Minister, Mauerrisse, Risse in einem Mauerwerk zu beheben, ist sicherlich nicht, sie mit schwarzer Parteifarbe oder mit irgendeiner Parteifarbe zu befüllen, sondern wir brauchen qualifizierte, loyale Leute.
Ich habe mir, genauso wie viele andere von Ihnen, sehr genau angesehen, wie es international aussieht, und ich glaube, wir haben immer wieder gehört, dass auf internationaler Ebene im Nachrichtendienst die Bestqualifizierten, und zwar unabhängig davon, wo man sie parteipolitisch ortet, gebraucht werden. Ich kann mich erinnern, dass auch gesagt wurde, sogar Akademikerinnen und Akademiker werden da ausgesucht; also die, die sich am besten bewährt haben. Es ist eine traurige Wahrheit, Herr Minister, werte Kolleginnen und Kollegen, dass in dieser Republik leider die Parteifarbe eine viel stärkere Rolle spielt als die tatsächliche Qualifikation. (Beifall bei der SPÖ.)
Mein Appell ist – wir bemerken es jetzt doch wirklich quer durch alle Fraktionen –: zu glauben, dass eine Parteinähe über alle Qualifikationsvoraussetzungen hinweg quasi das Allheilmittel ist, ist doch ein falscher Weg. Gerade jetzt in der Krise oder gerade im Ernstfall, wenn etwas passiert und wir dann hilflos dastehen – und da denke ich nicht nur an den Nachrichtendienst, sondern auch an viele andere Bereiche, die leider nicht funktionieren –, lässt das die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verzweifeln.
Es ist unsere Aufgabe, nicht in der Vergangenheit hängenzubleiben. Ja, ich weiß, die ÖVP führt seit 20 Jahren das Innenministerium. Ja, ich weiß, mir berichten viele Polizisten, die sich gerne bewerben würden, sich aber denken, sie werden dort nicht geortet, sie brauchen sich gar nicht zu bewerben. Das muss sich ändern, und wir sind heute da, um es für die Zukunft besser zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine Sache ist noch wichtig: Sie haben am 23. Dezember, also einen Tag vor Weihnachten, einen Zwischenbericht der Untersuchungskommission an die Medien hinausgeschickt. – Also ich muss mich wirklich wundern! Wie seriös ist das denn in Sicherheitsfragen, gerade kurz vor Weihnachten?! Ich hatte den Eindruck, als ob es die Flucht nach vorne ist, wieder ein Ablenkungsmanöver. Warten wir doch das Endergebnis ab und schauen wir uns dann die Situation an, wo wir etwas verbessern können!
Es nützt nichts, Augen auszuwischen, die Leute zu beruhigen, Scheinberuhigungen auszusprechen, zu sagen: Wir schnüren jetzt wieder ein Antiterrorpaket mit noch strengeren Strafen!, ohne aber das notwendige Personal und die Ressourcen zu haben. Das führt doch zu nichts! Ich glaube, Herr Minister, dass es wichtig ist, dass Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), und da geht es mir jetzt nicht darum, ob Sie zurücktreten oder nicht. Es ändert ja nichts, wenn dann der Nächste kommt und das ganze System sich nicht ändert. Ich denke, es ist wichtig, dass Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen, dass Sie aber seriös Ihre - -
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen nun den Schlusssatz formulieren!
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (fortsetzend): Ich habe Sorge, dass Ihr Versagen unser aller Sicherheit gefährden würde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.20
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Europaparlamentarier Roman Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zuerst möchte ich als Europaparlamentarier schon die Frage stellen, wieso die Auswüchse und Verfehlungen eines schwarzen Sumpfs im Inlandsgeheimdienst Thema einer Aktuellen Europastunde hier im Nationalrat sein sollen. Das hat mit Europa überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Einwallner.) Das hat eher noch mit internationaler geheimdienstlicher Zusammenarbeit zu tun, mit der CIA oder mit den britischen Geheimdiensten, nichts aber mit Europa. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Einwallner.)
Es gäbe tolle europapolitische Themen, über die wir heute sprechen sollten, zum Beispiel das totale Versagen der EU in der Coronakrise, die Vorbereitungen für einen neuen EU-Migrationspakt, der die Tore nach Europa für Migranten aus der ganzen Welt weit öffnen soll, oder ein äußerst dubioses, fragwürdiges Investitionsabkommen zwischen der EU und China. Darüber sollten wir bei einer Aktuellen Europastunde hier sprechen! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Wort Europa aber in den Titel hineinzustoppeln, nur damit man eine Aktuelle Europastunde abhalten kann, das ist – das sage ich Ihnen ganz deutlich – der Missbrauch des Instruments der Aktuellen Europastunde. Lassen Sie sich das gesagt sein!
Und weil ich gerade dabei bin, was Missbrauch ist: Was der grüne Abgeordnete Bürstmayr – ich habe es mir aufgeschrieben – hier zum Besten gegeben hat, das schlägt dem Fass den Boden aus. Friedliche Demonstranten, die gegen die unsäglichen Maßnahmen und für ihren Arbeitsplatz, für ihre Freiheit und für ihre Kinder demonstrieren, hier zu diffamieren (Zwischenruf bei den Grünen), sie ins extreme Eck zu stellen, ist eine Frechheit. Lassen Sie sich das gesagt sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wie Sie das im Europaparlament handhaben, Sie kennen aber natürlich die Geschäftsordnung und die Regelungen des Nationalrates allzu gut, und ich ersuche Sie daher, sich in Ihrer Ausdrucksweise zu mäßigen! Sie können nun in Ihren Ausführungen fortfahren. (Beifall bei den Grünen.)
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Roman Haider (fortsetzend): Frau Präsident, ich war elf Jahre lang hier in diesem Haus und ich weiß, dass Sie speziell bei freiheitlichen Abgeordneten glauben (Zwischenrufe bei der SPÖ), Vorsitzende eines Mädchenpensionats zu sein. Das ist ein Parlament und da darf man die Wahrheit auch beim Namen nennen, Frau Präsident! (Beifall bei der FPÖ.)
So, da Sie mir jetzt eine halbe Minute meiner Redezeit genommen haben, nehme ich an, dass ich diese wieder gutgeschrieben kriege.
Reden wir über das BVT, reden wir über das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung! Wenn man sich mit der Misere dieses BVT auseinandersetzt, dann muss man einmal zu den Anfängen dieser Behörde zurückgehen. Gegründet worden ist das BVT im Jahr 2002 vom ehemaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser. Erinnern Sie sich an Ernst Strasser, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP? – Das ist jener Ex-ÖVP-Innenminister, der dann als EU-Abgeordneter der ÖVP wegen Bestechlichkeit verurteilt worden und ins Gefängnis gekommen ist. Das ist genau jener, der das BVT gegründet hat und der offensichtlich auch seine Unternehmenskultur im BVT (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch), seine Spuren dort bestens hinterlassen hat, der einen schwarzen Sumpf in dieser Institution hinterlassen hat, unter dessen Auswirkungen wir heute immer noch leiden. (Ruf bei der ÖVP: ... Ibiza!)
Die Hauptaufgabe dieses Innenministers Ernst Strasser war nur eine einzige: umfärben, umfärben, umfärben. Vorher nämlich war das Innenministerium jahrelang rot geführt, dann musste es natürlich schwarz werden, und das hat er blendend durchgeführt. Er hat
dieses Innenministerium und das BVT umgefärbt, noch und nöcher! Erstrangig war die Umfärbung, erstrangig war auch der Postenschacher und erst ganz weit hinten, zweit- oder letztrangig, kam die Sicherheit Österreichs und der Schutz der Bevölkerung.
Das hat auch ganz klar direkt zu dem Ergebnis geführt, das wir Ende letzten Jahres in Österreich gesehen haben: zum größten islamistischen Terroranschlag, den diese Republik je gesehen hat. Das war das Ergebnis dieses schwarzen Sumpfs im BVT und im Innenministerium! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strasser: Wer hat denn die Rede geschrieben?) – Danke für diesen Einwurf. Ich erinnere auch noch einmal daran, dass es schon unter Innenminister Sobotka zwei Hausdurchsuchungen beim BVT gegeben hat. Das verschweigt ihr immer ein bisschen. (Abg. Strasser: Das ist das ... Ibiza!)
Man kann es ganz kurz zusammenfassen: Nur eine völlige Neuaufstellung dieses BVT, eine völlige Neuaufstellung ohne irgendwelche ÖVP-Netzwerke, kann und würde das BVT retten. Nur so kann die Sicherheit Österreichs und seiner Bürger gewährleistet werden. Ein völlig ÖVP-unabhängiger Inlandsgeheimdienst würde auch mit Sicherheit von den internationalen Partnern wieder ernst genommen und begrüßt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
11.26
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich weise naturgemäß und selbstverständlich darauf hin – ich nehme das für alle vorsitzführenden Präsidenten in Anspruch –, dass weder das Instrument der freien Rede in irgendeiner Form eingeschränkt wird, noch es eine parteiliche Vorsitzführung gibt. Das ist nicht nur Usance dieses Hauses, sondern gelebte Praxis.
Nun erteile ich Frau Abgeordneter des Europaparlaments Monika Vana das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Leichtfried: Das war eher eine wirre Rede! – Ruf bei den Grünen: Eine typische Rede!)
Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Monika Vana (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Mitglied der Bundesregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz zu meinem Vorredner: Dass die FPÖ im Zusammenhang mit der Demonstration am Samstag von Missbrauch spricht, ist mutig. Dass diese Demonstration keine Verteidigung der persönlichen Freiheiten war, sondern vielmehr ein Aufmarsch von AnhängerInnen rechtsextremer und verschwörungstheoretischer Ideologien (Abg. Amesbauer: Schwachsinn! Lüge! Holler!), und dass diese FPÖ auch noch stolz in der ersten Reihe aufgetreten ist (Abg. Belakowitsch: Nein, mittendrin!), sagt mehr als jede fehlgeleitete Rede eines FPÖ-Abgeordneten hier. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte zum eigentlichen Thema dieser Europastunde zurückkommen, und zwar zur europäischen Dimension der Terrorbekämpfung. So sperrig sich der Titel dieser Europastunde auch liest, so nahe sind uns die Auswirkungen in diesem Bereich. Nur circa 1 000 Meter von hier entfernt werden nach wie vor Kerzen in Erinnerung an den verheerenden Terroranschlag vom 2. November des Vorjahres aufgestellt, als Zeichen der Trauer. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Gleichzeitig ist das aber ein Aufruf an die Politik, alles zu unternehmen, dass so etwas nie wieder passiert, nicht in Wien, nicht in Paris, Nizza oder Brüssel, nicht in der Welt. (Beifall bei den Grünen.)
Wie vieles andere auch funktioniert Terrorbekämpfung nur vereint und grenzüberschreitend. Als Europaabgeordnete muss ich einleitend betonen, dass Geheimdienste, um die es ja heute geht (Abg. Belakowitsch: Es geht um ... Geheimdienste, Frau Kollegin!), und auch die Organisation des geheimdienstlichen Nachrichtenaustausches vollständig in nationale Kompetenz fallen, nicht in die der Europäischen Union. Die existierenden grenzüberschreitenden geheimdienstlichen Austauschstrukturen wie der viel zitierte Berner Club oder auch das EU Intelligence Analysis Centre, das ein Organ des Europäischen
Auswärtigen Dienstes ist, sind rein nationale Koordinationsnetzwerke ohne parlamentarische Kontrolle, meistens ohne Rechtsgrundlage. Das Europäische Parlament oder auch nationale Parlamente haben kein Einsichtsrecht. Das ist demokratiepolitisch mehr als bedenklich, sollen Geheimdienste doch, wenn es sie schon geben muss, zum Schutz unserer Demokratie agieren. Deshalb braucht es da dringend einen Ausbau parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten.
Umso mehr begrüßen wir Grüne den umfassenden Ansatz der Europäischen Kommission bei der im Dezember präsentierten Antiterroragenda für eine Sicherheitsunion, die mehr ist als Überwachung und Strafverfolgung.
Dazu ein Zitat des zuständigen EU-Kommissars Schinas, der sagt: „Der inklusive und rechtebasierte Ansatz, der das Fundament unserer Union bildet, ist unser bester Schutz gegen terroristische Bedrohungen. Wenn wir inklusive Gesellschaften schaffen, in denen jeder seinen Platz finden kann, verlieren extremistische Narrative ihre Anziehungskraft.“ Ich denke – und das sage ich nicht sehr oft –, dass die Europäische Kommission genau den richtigen Ansatz gewählt hat. Wir Grüne sagen aus Überzeugung: Sicherheit ist untrennbar mit sozialer Integration und Inklusion verbunden. Nur eine gerechte Gesellschaft ist eine sichere Gesellschaft. (Beifall bei den Grünen.)
Auch das Europaparlament verfolgt diesen ganzheitlichen sicherheitspolitischen Ansatz. Deradikalisierung, Antidiskriminierung und Förderung der Demokratie und der Grundrechte müssen Grundpfeiler der Antiterrorpolitik sein. Konkret bedeutet das aus grüner Sicht: Das geplante neue Mandat von Europol darf nicht in europäische Grundrechte eingreifen. Massenüberwachung führt zu Generalverdacht, ist ineffektiv und bedroht unsere offene Gesellschaft. Gerade der Terroranschlag in Wien hat gezeigt, es gibt kein Überwachungsdefizit, sondern der größte Mangel ist ein Vollzugsdefizit. Ebenso wäre das vom Rat angedachte Verschlüsselungsverbot ein Ende des digitalen Briefgeheimnisses, es bietet aber keinen effektiven Schutz vor Terrorismus. Das Europaparlament ist in dieser Hinsicht eindeutig positioniert.
Ein Letztes – es wurde schon angesprochen –: Die jüngsten Waffenfunde in der rechtsextremen Szene zeigen, dass dringender Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des nationalen Rechtsterrorismus herrscht. Selbst Europol warnt im neuesten EU-Terrorismusreport vor einer Unterschätzung des Rechtsextremismus bei der Evaluierung begangener Anschläge und macht darauf aufmerksam, dass viele der offiziell bekannten Terroranschläge erst nachträglich dem Rechtsextremismus zugeordnet wurden – Zitat –: Die Bedrohung durch den Rechtsterrorismus hat in den letzten Jahren zugenommen. – Das heißt, die politische Voreingenommenheit an dieser Stelle muss ein Ende haben. Auch die Sicherheitsbehörden dürfen auf dem rechten Auge nicht blind sein. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vertrauen ist nämlich entscheidend, wenn es um Fragen der Sicherheit geht. Dabei geht es um Vertrauen zwischen den Behörden, aber auch – das möchte ich als Grüne besonders betonen – um Vertrauen zwischen den Bürgern und Bürgerinnen, der Zivilgesellschaft und den Sicherheitsapparaten: Das gilt in Österreich, in Europa und weltweit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist die Europaparlamentarierin Claudia Gamon zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Mitglied des Europäischen Parlaments Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit in Europa bei der Bekämpfung von Terrorismus
und Kriminalität bilden ganz grundlegend stabile und effektiv arbeitende nationale Behörden. Ob das auf das BVT zutrifft, ist mehr als nur offen. Nach 20 Jahren ÖVP und eineinhalb Jahren Kickl im Innenressort steht das BVT jetzt personell vollkommen ruiniert da. Das sind die Konsequenzen von jahrelangen politischen Postenbesetzungen. (Beifall bei den NEOS.)
Konsequenzen von politischen Postenbesetzungen sieht man im Moment aber auch an vielen anderen Stellen. An sich ist das ja überall ein Skandal, man hätte aber mit sehr viel gutem Willen denken können, dass man dieses Risiko beim Thema Sicherheit nicht eingehen möchte. Heute steht man vor den Scherben jahrelanger Günstlingswirtschaft. Der geleakte Bericht des Berner Clubs – das ist der informelle Zusammenschluss europäischer Inlandsgeheimdienste – war vernichtend, was das BVT betrifft: Es gebe keine Datensicherheit, keine Personalsicherheit, keine Gebäudesicherheit. Zusätzlich wurde auch der Vertrauensverlust unserer Partner ersichtlich, weil sie eine mangelnde Integrität der Behörde erkannten.
Um einen Rauswurf aus dem Club zu verhindern, mussten wir uns aus fast allen Arbeitsgruppen zurückziehen. Das heißt, wir waren von ganz vielen wirklich relevanten Informationsflüssen ausgeschlossen, und weil das Geheimdienstgeschäft ja auf Gegenseitigkeit beruht und wir in vielen Bereichen keine Informationen liefern konnten, wurden uns wiederum auch keine gegeben. Das heißt, dass die schlechte Arbeit und eben wiederum die Konsequenz dieses Managementversagens – des politischen Managementversagens auf vielen Ebenen – sich letztendlich negativ auf die Sicherheit der ÖsterreicherInnen ausgewirkt haben. Es ist dies einfach ein Versagen auf allen Ebenen.
Nach dem Ende von Türkis-Blau ist noch immer wahnsinnig viel zu tun. Herr Innenminister, wir sind wirklich auf die BVT-Reform gespannt. Viel schlimmer kann es aktuell ja nicht werden, das heißt, es ist viel Luft nach oben vorhanden und viel Potenzial für Verbesserungen da. Jetzt bestünde aber auch die Gelegenheit, darüber zu reden, wie eine zeitgemäße europäische Zusammenarbeit, die gut organisiert ist, überhaupt ausschauen könnte.
Dass das Ganze über einen informellen Klub funktioniert, ist ja eigentlich auch ein bisschen schräg. Es besteht keine Transparenz, die Gremien sind auch niemandem gegenüber verantwortlich. Das ist heutzutage – wenn wir schauen, wie andere europäische Institutionen gebaut sind – eigentlich wirklich kein tragbarer Zustand mehr. Das heißt, die grundsätzliche Struktur oder Architektur der europäischen Zusammenarbeit der Geheimdienste sollte neu geschaffen werden, damit man auch in diesem Zusammenhang wirklich Vertrauen haben kann, dass die Zusammenarbeit funktioniert. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass man im Nachhinein noch auf vieles an Leid gekommen ist, was man durch bessere Zusammenarbeit hätte verhindern können, und zwar auch im Hinblick auf den Versuch, terroristische Anschläge zu verhindern, und das ist wirklich ein Skandal. (Beifall bei den NEOS.)
Um das umzusetzen, braucht es wirklich Vorschläge: Wie könnte das auf europäischer Ebene anders ausschauen? – Meine liberale Fraktion im Europaparlament ist klar auf der Linie, dass Europol zu einer echten europäischen Polizei, quasi einem europäischen FBI, ausgebaut wird, um echt schlagkräftig zu werden, zu funktionieren und effektiv zu arbeiten. Europol soll ein Zentrum für europäische Polizeiarbeit sein, ein Zentrum für die Koordinierung und den geordneten Informationsaustausch. Dabei muss auch klar sein, dass man gegenüber der Politik, dem Parlament und der Demokratie verantwortlich ist und transparent arbeiten muss. Europol braucht dafür aber auch ein stärkeres Mandat und Europol braucht eine stärkere personelle und finanzielle Ausstattung, um das liefern zu können.
Es geht gar nicht darum, was da wirklich das europäische Thema ist, wenn das klar eine nationalstaatliche Kompetenz ist. Wir können aber auch darüber reden, wie viel Fantasie
wir brauchen, um uns das System ganz anders vorzustellen, wie es nämlich wirklich gut und echt europäisch funktionieren kann, denn es geht dabei um die Sicherheit und das Leben aller Europäerinnen und Europäer. Dabei geht es nicht nur darum, wie uns andere helfen können, sondern auch darum, wie wir in Zukunft, wenn unsere nationale Behörde wieder einmal gut funktioniert, auch unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Europa helfen können, damit wir auf unserem Kontinent gemeinsam sicherer leben können. Das sollte ein Ziel sein, das wir alle verfolgen wollen. (Beifall bei den NEOS.)
11.38
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Europaparlamentarier Lukas Mandl. – Bitte.
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Lukas Mandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Inneres! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich stehe nicht an, zu Beginn zu sagen, dass es für mich, der ich mich als leidenschaftlicher und überzeugter Parlamentarier verstehe, etwas Besonderes ist, hier sprechen zu dürfen. Das ist unser Nationalrat, unser rot-weiß-rotes Parlament, und ich freue mich darüber, dass wir einen europapolitischen Austausch haben können.
Die Zusammenarbeit zwischen den rot-weiß-roten Europaparlamentarierinnen und ‑parlamentariern ist über weite Strecken sehr, sehr gut und überparteilich. Wir haben uns daher in der vergangenen Woche teilweise darüber ausgetauscht, was denn das Thema der Aktuellen Europastunde im österreichischen Nationalrat sein würde. Den Tipp betreffend das Thema, welches wir heute besprechen, hat keiner abgegeben, aber es ist auch in europapolitischer Hinsicht ein wichtiges Thema, auf das man eingehen kann, wenn es auch sehr stark innenpolitisch konnotiert zu sein scheint.
Wir haben auf europapolitischer Ebene natürlich andere Schwerpunkte, etwa Tempo und Geld in die Zulassung der Impfung zu investieren oder den Wiederaufbaufonds für Arbeitsplätze und den Wirtschaftsstandort zu bedienen, wobei Österreich bei den staatlichen Förderungen ja europaweit wiederum Spitze ist.
Lassen Sie mich Ihnen aber mitteilen, was aus Sicht meiner außen- und sicherheitspolitischen parlamentarischen Verantwortung der Stand des Diskurses auf europäischer Ebene zu den Nachrichtendiensten und zu den Gefahren ist, vor denen uns die Nachrichtendienste schützen!
Der Herr Innenminister hat in seiner Rede einige dieser Gefahren genannt – den islamistischen Terrorismus, die Radikalisierung durch die Ideologie der Muslimbrüder, aber auch Cyberangriffe gehören dazu, die Spaltung unserer Gesellschaft von außen. Dazu gibt es im Europäischen Parlament einen Sonderausschuss – und dürfte ich mir etwas wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre das die Möglichkeit, mich mit Ihnen über die Ergebnisse dieses Sonderausschusses über die von außen erfolgten Angriffe auf unsere Demokratie in Europa auszutauschen. Diese stehen im Zentrum, wenn es darum geht, was unsere Sicherheit gefährdet.
Dies gilt nicht nur für Europa, der Sturm auf das Kapitol in den Vereinigten Staaten vor wenigen Tagen hat ebenfalls solche Ursachen. Wir brauchen die europaweite Zusammenarbeit der Nachrichtendienste, und ich kann Ihnen sagen, es wird europaweit gesehen – auch das hat der Innenminister auf der Regierungsebene ausgeführt, und ich erlebe das auch im Europäischen Parlament –, dass der österreichische Verfassungsschutz auf staatlicher Ebene neu aufgestellt wird, dass es die Trennung zwischen der nachrichtendienstlichen und der staatspolizeilichen Funktion geben wird, und es war auch in der Vergangenheit so. Lassen Sie mich mitteilen, dass Österreichs Nachrichtendienste viele Segmente haben und dass Österreich auch in der Zeit vernetzt war, in der
das Problem Kickl im Verfassungsschutz im alten BVT aufgetreten ist! Das Problem hat den Namen Kickl, lassen Sie mich das an dieser Stelle schon festhalten, die Lösung hat den Namen Nehammer (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Zanger), und das ist der Innenminister, der für die Lösung im Verfassungsschutz, für eine komplette Neuaufstellung des Inlandsnachrichtendienstes sorgt.
Österreich steht an der Wiege des Intelligence College in Europe, das Emmanuel Macron als französischer Präsident im März 2019 gestartet hat. Österreich macht beim Strategic Compass mit, den die deutsche Ratspräsidentschaft gestartet hat und die französische 2022 zu einem Ergebnis führen wird. Österreich ist in die Abwehr dieser Konfrontation, die Teile der Welt gegen uns, gegen unsere Demokratie, gegen unser Lebensmodell suchen, eingebunden.
Lassen Sie mich mit dem folgenden Gedanken schließen, meine Damen und Herren: Wenn ich von Konfrontation spreche, dann bedeutet das, wir dürfen demgegenüber, was anderen Teilen der Welt an unserem europäischen Lebensmodell nicht passt und wie sie uns angreifen, nicht naiv sein. Das ändert nichts daran, dass wir Europäerinnen und Europäer die Kooperation suchen, weil darin Freiheit, Frieden und Wohlstand liegen. Das ist die Perspektive, die Österreich auch in großem Ausmaß in Europa einbringt – für ein Europa mit Stärke nach außen und mit Freiheit nach innen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.42
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Evelyn Regner. – Bitte.
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Evelyn Regner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister! Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates und des Europäischen Parlaments! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Am 2. November hat der Terror Wien getroffen. Ich möchte den Hinterbliebenen der Opfer vom 2. November meine tiefe Anteilnahme ausdrücken, den Verletzten eine vollständige Genesung wünschen, denn um sie geht es letztlich. (Beifall bei der SPÖ.)
Lange haben wir in Österreich mit einem Gefühl falscher Sicherheit gelebt, das haben vier Menschen mit dem Leben bezahlt. Wir haben nun deutlich gesehen, die Sicherheit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union betrifft die Sicherheit aller Menschen in der Europäischen Union, und deshalb müssen wir uns diese unangenehme Frage stellen: Hätte dieser Anschlag nicht verhindert werden können?
Wieder einmal sehen wir Kommunikationsprobleme zwischen den Behörden, mangelnde Schulungen, einen Mangel an Ressourcen, an finanziellen Mitteln, an personeller Ausstattung. Diese Schwachstellen kosten Menschenleben, verletzen Menschen, sie gefährden unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie – und wir dürfen uns diese Schwachstellen nicht länger erlauben. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie sind auch das Resultat eines seit Jahren von Türkis und Blau abgewirtschafteten Sicherheitsapparats. Eine wichtige Währung in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in der Terrorbekämpfung ist Vertrauen, davon hängt der Austausch vertraulicher Informationen ab, und das schwindet seit Türkis-Blau. Österreich ist nicht in der Lage, die innere und die äußere Sicherheit miteinander zu verknüpfen, das heißt, die nationale Zusammenarbeit und Kommunikation mit der grenzüberschreitenden europäischen Zusammenarbeit zu verbinden. Ausländische Behörden nehmen den österreichischen Innenminister nicht mehr ernst – und langsam, aber sicher werden wir vom Informationsfluss abgeschnitten. Spätestens seit der Razzia im BVT unter Herrn Kickl fehlt das Vertrauen in unseren Nachrichtendienst, und das schadet unserer Republik Österreich.
Gleichzeitig geht diese Regierung mit Informationen, die sie von den europäischen Partnerbehörden erhalten hat, schleißig um. Denken wir an die Information über den versuchten Waffenkauf in der Slowakei. Was ist also zu tun? – Bei der Terrorismusbekämpfung auf nationaler Ebene brauchen die Bürgerinnen und Bürger funktionierende, zuverlässige und rasch handelnde Behörden. Wir brauchen mehr Europa, mehr Zusammenarbeit, mehr Koordinierung auf Gemeinschaftsebene, auf bilateraler und auf multilateraler Ebene.
Nach den Anschlägen von Paris, Brüssel und Berlin hat das Europäische Parlament eine Resolution angenommen, und die hat an Aktualität nichts eingebüßt, denn die Bedrohung durch den Terrorismus hat in den letzten Jahren nicht nur zugenommen, sie hat sich auch rasch gewandelt, und ich möchte darauf hinweisen, dass wir in der Europäischen Union dazu einiges erreicht haben. Die europäischen Regeln zu Finanzquellen und Geldwäsche wurden strikter, um den Terroristen den Geldhahn zuzudrehen.
Mit dem Entry/Exitsystem werden alle Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen, die die Außengrenzen des Schengenraums überschreiten, erfasst. Die Fahndungsdatenbank des Schengener Informationssystems wurde ausgebaut, Europol, das europäische Polizeiamt, wird laufend gestärkt und ein eigens eingerichtetes Terrorismusregister unterstützt seit 2019 die nationalen Justizbehörden dabei, dass Straftäter und Terroristen, und zwar nicht nur Dschihadisten, sondern auch Angehörige rechts- und linksextremistischer Gruppierungen, wirklich bestraft werden.
Die Voraussetzung für ein Europa als ein gemeinsamer Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts ist da. Diese Voraussetzungen sind da, es scheitert nicht an zu wenigen Daten oder Informationen. Statt noch mehr Überwachung und Abbau von Bürgerrechten gilt es, die vorhandenen Instrumente und Informationen vernünftig zu nutzen. Ausufernde Überwachungsfantasien und Verschlüsselungsverbote lösen die Probleme nicht. Sie schränken im Rahmen einer generellen Pauschalisierung alle Menschen ein.
Stattdessen braucht es gegenseitiges Vertrauen, ernst gemeinte europäische Zusammenarbeit – all das, was von Bundeskanzler Kurz und den Regierungen, die er bisher geführt hat, in populistischer Absicht eben nicht erbracht wurde und gefährdet wird. Wir brauchen kein Mehr an Überwachung; was wir brauchen, ist, dass die österreichischen Behörden mit ihren europäischen Partnern besser zusammenarbeiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Innenminister! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Der Titel der Aktuellen Europastunde ist nicht gerade das, was man Breaking News nennt, und ich muss auch sagen, aus meiner Sicht ist er inhaltlich nicht ganz richtig. Wir könnten an dieser Stelle debattieren, ob die weitreichenden Coronamaßnahmen von Erfolg gekrönt sein können, aber Sie haben sich das Thema „Keine europäischen Nachrichtendienstinformationen für das BVT“ ausgesucht, also lassen Sie uns darüber reden!
Wenn wir uns den Zwischenbericht dieser Untersuchungskommission zu den Pannen im Vorfeld des Attentats in Wien ansehen, dann sehen wir schon, dass der Titel nicht passt, denn zur Person des Attentäters gab es aus dem Ausland nicht einen Hinweis, sondern gleich mehrere. Nochmals für die, die den Bericht nicht kennen, Schweizer und deutsche Behörden haben das BVT im Juli 2020 darüber informiert: Bei euch in Wien gibt es ein Zusammentreffen von Islamisten, bitte überwacht das! Mit von der Partie war auch der spätere Attentäter.
Volle fünf Tage dauerte dieses Treffen – also Zeit genug, um Ziele zu definieren, Strategien zu entwickeln und Kampfmittel zu organisieren. Schon am Tag nach der Abreise der Schweizer und deutschen Gäste reiste unser Attentäter in die Slowakei, um sich Munition für die AK-47 zu besorgen – die AK-47 ist nicht irgendeine Waffe, sondern es ist die Waffe des islamischen Terrors –, und davon wissen wir natürlich auch nur, da slowakische Behörden das dem BVT mitgeteilt haben. An dieser Stelle kommt schon der dritte ausländische Geheimdienst ins Spiel. Nun kann man sich in philosophisch-semantische Diskussionen darüber ergehen, man kann aber nicht zu dem Schluss kommen, dass es keine nachrichtendienstlichen Informationen auf europäischer Ebene an Österreich gab. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist nicht nur eine Ente, es ist ein ganzer Entenstall, der uns präsentiert wird. Auch der BVT-Untersuchungsausschuss hat es zu Tage gefördert. Ich zitiere den ehemaligen Chef des BVT in seiner Befragung unter Wahrheitspflicht: „Behauptungen, dass das BVT vom Informationsfluss der Nachrichtendienste ausgeschlossen worden wäre, sind unrichtig. [...] Wir sind ein Mitglied des Berner Clubs. Daran hat sich nichts geändert.“ Das hat auch sein Stellvertreter später bestätigt, und Bundeskanzler Kurz hat auch gesagt, es gibt keine Hinweise, dass unter Herbert Kickl Illegales passiert ist. All das können Sie in den Protokollen des Untersuchungsausschusses nachlesen.
Die Gründe, warum am Rennweg anscheinend nichts zusammenläuft, sind andere, weder die Haussuchungen – und es gab mehrere davon – noch eine internationale Isolation. Wenn man Mitarbeiter des ÖVP-Klubs ohne jegliche Vorbildung als Nachrichtenchefs montiert, dann darf man sich nicht wundern, wenn nichts mehr zusammenläuft. Wenn man ÖVP-nahe Verwaltungspraktikanten in sensiblen Bereichen unterbringt, dann sieht man, hier fehlt ein Grundverständnis für die Sicherheit des Nachrichtendienstes. Die politische Einflussnahme der ÖVP auf Postenbesetzungen – damals beginnend unter Strasser – hat dafür gesorgt, dass die Personalauslese im Geheimdienstmilieu wohl einzigartig auf der Welt ist.
Dazu kommen noch die Sicherheitsmängel im BVT: Virenprogramme von der russischen Stange, keine Passwortsicherung bei sensiblen Daten, IT-Mitarbeiter mit Nebenbeschäftigungen, Programme ohne Zertifizierungen, sensible Daten, die zu Hause auf Küchentischen herumkugeln, und auch die Haussicherheit war nie auf internationalem Standard.
Das sind die wahren Gründe, warum ausländische Dienste das BVT mit gemischten Gefühlen betrachten, und das sind die Gründe dafür, warum das BVT nicht in der Champions League, sondern in der Unterklasse der Geheimdienste spielt. Warum das vermutlich noch länger so bleiben wird, können wir einer Schlagzeihe im gestrigen „Kurier“ entnehmen. Da stand geschrieben: „Geheimer BVT-Bericht: Der ORF im Visier der Corona-Leugner“.
Werte Damen und Herren! Ein geheimer BVT-Bericht hat ja in Tageszeitungen nichts zu suchen! Boulevardnachrichten und Nachrichtendienste sind doch zwei Paar Schuhe. Wer diese Begriffe nicht voneinander trennen kann, ist eine Fehlbesetzung und sollte dringend ausgetauscht werden. (Beifall bei der FPÖ.)
11.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michel Reimon. – Bitte.
Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege von der FPÖ hat es richtig gesagt, das BVT spielt in der europäischen Unterliga der Geheimdienste. Und warum ist das so? – Weil die anderen Geheimdienste kein ausreichendes Vertrauen haben. Die formalen Verträge werden eingehalten, was die österreichischen Geheimdienste an Information bekommen müssen, bekommen sie, aber sehr viel mehr bekommen sie freiwillig nicht. (Abg. Belakowitsch: Was sind die österreichischen Geheimdienste? Was reden Sie?)
Wenn man sich auf europäischer Ebene umhört, versteht man auch, warum das so ist: Da gab es eine Durchsuchung des BVT, ausgelöst vom Innenministerium, da gab es Berichte darüber, was alles unsicher ist. (Abg. Belakowitsch: Sie fangen ja schon falsch an!) Man will ihnen möglichst wenig geben und arbeitet mit ihnen wenig zusammen. Das Vertrauen in die Geheimdienste, in den österreichischen Geheimdienst ist in den letzten Jahren vollkommen verloren gegangen. (Zwischenruf des Abg. Schrangl.) Es wird die Aufgabe des Innenministers sein, das in den nächsten Jahren wieder aufzubauen, und es wird nicht leicht, denn man muss auch gegen einen Haufen Vorurteile ankämpfen.
Sie dürfen nicht das Politikbild Österreichs in der Vergangenheit vergessen. Genau in der Zeit, über die wir reden, gibt es ein Ibizavideo, in dem die halbe Republik verscherbelt werden sollte. Und den Geheimdiensten, die von dieser Partei aufgebaut worden sind, sollte man dann Geheiminformationen geben? – Das wird man nicht tun
Was es noch verschärft hat, ist der Sturm auf das Kapitol in den USA. Das löst natürlich wieder ein Bewusstsein dafür aus, welche Bedrohungen, welche Gefährdungen es für die europäischen Demokratien gibt. Ich meine, sagen wir es, wie es ist: Wir haben zwei große Bedrohungsszenarien, das sind rechtsextremer Terrorismus und islamistischer Terrorismus. Ein BVT, von dem man erwartet, dass es unterwandert ist, das irgendwie zwielichtig sein könnte und dem man keine Informationen über rechtsextremen Terrorismus anvertrauen sollte, wird ausgeschlossen. Das ist die Verantwortung der FPÖ. Wir kriegen deswegen auch weniger Informationen über islamistischen Terror, und auch das ist die Verantwortung der FPÖ.
Jetzt frage ich mich eines – Herbert Kickl sitzt in diesem Plenum in der ersten Reihe, und wenn nur irgendwo ein Halbsatz zum Thema Sicherheit kommt, dann brüllt er durch die Gegend –: Wo ist der Herr Ex-Innenminister (Beifall bei Grünen und ÖVP) bei der gesamten Diskussion zum Thema Sicherheit, Terrorismus, seinem Versagen und seiner Gefährdung? (Zwischenruf der Abg. Steger.) Ich habe mich extra bei der Präsidentin erkundigt, ob er heute entschuldigt und vielleicht krank ist. Er versteckt sich irgendwo hier im Haus und traut sich nicht zu der Diskussion betreffend seine Verantwortung zu gehen. Einen Minister kann man herzitieren, ich wäre dafür, dass wir jetzt einmal alle den Herrn Ex-Innenminister auffordern – es gibt noch einen Redner nach mir, Sie haben 10 Minuten –: Kommen Sie doch her, treten Sie ans Rednerpult vor das Plenum und legen Sie Rechenschaft über das ab, was Sie im BVT angestellt haben und wie Sie die österreichische Republik gefährden! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Herr Ex-Innenminister, haben Sie den Mut, vor das Plenum zu treten und sich zu erklären oder sind Sie ein Feigling, der sich hier im Haus versteckt? Das frage ich Sie jetzt. (Zwischenruf der Abg. Steger.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich habe Sie jetzt akustisch nicht genau verstanden. Ich werde mir das Protokoll holen lassen. Wenn es das ist, was ich gehört habe, wird das ein Ordnungsruf werden. – Sie sind am Wort.
Abgeordneter Michel Reimon, MBA (fortsetzend): Das ist hier das Thema. Auf eines möchte ich noch eingehen: Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wurde, ist ja das Problem. (Abg. Belakowitsch: Sie haben schon falsch mit dem ersten Satz angefangen!) Ich habe versucht, jetzt auch auf die europäische Dimension hinzuweisen. Es hat eine europäische Dimension, und die gesamte Diskussion hier wird nur innenpolitisch genutzt. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Natürlich ist dieser innenpolitische Missbrauch dieses Themas genau der Grund, warum diese Daten nicht geliefert werden. Wir sollten damit seriöser umgehen. Wir sollten auch hier im Hohen Haus eine seriösere Debatte führen.
Ich hätte mir auch gewünscht – sage ich ganz ehrlich –, dass eine Aktuelle Europastunde nicht für eine solche innenpolitische Debatte genutzt wird, sondern dass Europapolitik diskutiert wird. (Zwischenruf der Abg. Steger.) Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass man sozusagen in Fortsetzung der Sozialdebatte, die wir davor gehabt haben, hier auch noch einmal eine europäische Sozial- und Arbeitsmarktdebatte führt. Wir sind immerhin in dem Quartal, in dem wir hoffentlich aus dieser Coronakrise herauskommen und im nächsten durchstarten können. Die portugiesische Ratspräsidentschaft macht im Mai einen großen Sozialgipfel. Es geht darum, wie Europa startet. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass die SPÖ diese Gelegenheit nützt und eine Arbeitsmarktdebatte führt. Das brauchen wir gerade auf europäischer Ebene. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.57
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter (in Richtung Abg. Schnedlitz, der die Hand hebt und in Richtung eines Mikrofons in der ersten Sitzreihe geht), ich habe noch eine andere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung.
Herr Abgeordneter Scherak hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.
*****
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Wir haben uns in den vorangehenden Präsidialkonferenzen, in der letzten Präsidialkonferenz auch wieder, darauf geeinigt, dass wir aufgrund der Coronasituation versuchen, Abstand im Saal zu halten, was unter anderem auch dazu führt, dass Abgeordnete nicht hier im Saal sein müssen, sondern auf der Galerie oder in den entsprechenden Klubs sitzen können. Da das Abgeordneten von den Klubs offensichtlich nicht weitergegeben wurde, würde ich gerne noch einmal darauf hinweisen und die entsprechenden Klubs auch auffordern, das weiterzugeben.
Frau Präsidentin, vielleicht können Sie es auch noch einmal wiederholen, damit es auch alle hier hören, dass wir nicht darauf aufmerksam machen, dass Abgeordnete nicht im Saal sind, weil wir es uns aufgrund der Situation so ausgemacht haben. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
11.58
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Schnedlitz hat sich ebenfalls zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich kann mich dem Kollegen nur anschließen. Ich bitte wirklich, noch einmal darauf hinzuweisen. Wenn hier ein Abgeordneter am Rednerpult einen anderen Abgeordneten als Feigling bezeichnet, wenn er hier nicht noch einmal reden würde, obwohl es geschäftsordnungstechnisch gar nicht möglich ist, dass sich Abgeordneter Kickl jetzt noch zu einer Rede einmeldet, dann bitte ich doch, wenn erstens diese Beschimpfung und zweitens diese Verdrehung der Geschäftsordnung stattfinden, dass Sie als Präsidentin eingreifen. Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich das Protokoll bringen lassen und diesen Ordnungsruf noch im Nachhinein erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.59
Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.
Dann möchte ich zuerst noch einmal darauf eingehen, dass ich in der Rede des Herrn Abgeordneten Reimon einen Ausdruck gehört zu haben glaube, mir aber, auch nach
Rücksprache mit der Parlamentsdirektion, nicht ganz sicher war; die Situation hinsichtlich der Akustik mit diesen Plexiglasscheiben ist um einiges schwieriger. Es gibt aber, erstens einmal, Herr Abgeordneter, die Möglichkeit, dass Sie das Verlangen auf einen Ordnungsruf stellen, dieses Recht haben alle Abgeordneten des Hauses; und zweitens habe ich bekannt gegeben, dass ich mir das Protokoll kommen lassen werde, und habe bekannt gegeben: Wenn dieser Ausdruck, bei dem ich mir nicht ganz sicher war, gefallen ist, dann ist das ordnungsrufwürdig.
Herr Abgeordneter Scherak, es ist richtig, was Sie ausgeführt haben, ich habe mir jetzt auch den Auszug des Präsidialprotokolls noch einmal holen lassen: Wir haben uns in der Präsidialkonferenz mit allen Fraktionen des Hauses verständigt, dass wir trotz der Covid-Maßnahmen zwar im Halbrund sitzen und auch die Abstimmungen hier durchführen werden, um die Aufrechterhaltung der parlamentarischen Tätigkeit sicherzustellen, aber wir haben auch festgehalten, dass es die Möglichkeit gibt, die Debatte in anderen Räumlichkeiten – auch im Dachfoyer, auf der Galerie und an sonstigen Orten im Haus – zu verfolgen, und dass Äußerungen, die die Anwesenheit betreffen, daher nicht erforderlich sind und wir diese auch zurückweisen. Ich schließe mich da den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Scherak an, weil diese dem entsprechen, was wir in der Präsidiale vereinbart haben. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Jetzt liegt mir doch noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor: Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich möchte die Gelegenheit nützen, um das, was insbesondere Sie, Frau Präsidentin, und auch Kollege Scherak angesprochen haben, auch aus unserer Sicht zu bestätigen, nämlich dass wir in Anbetracht der Situation versuchen sollten, aufgelockert zu sitzen. Ich denke, das funktioniert zumindest bei uns, wie Sie auch an den Abgeordneten oben auf dem Balkon sehen, sehr gut. Das sollte vielleicht auch zur Erklärung für die Fernsehzuseherinnen und Fernseherzuseher dienen, deshalb habe ich mich eigentlich zu Wort gemeldet: Ich habe einige Mails bekommen, warum teilweise nicht sehr viele Abgeordnete hier herunten sitzen und sichtbar sind, und der Grund ist eben, dass wir versuchen, sehr aufgelockert zu sitzen. So entstehen diese Bilder, die von hier manchmal gesendet werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Aber locker ist bei euch keiner! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
12.02
*****
Präsidentin Doris Bures: Wir fahren jetzt in der Debatte fort.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Innenminister! Sehr geehrte Frauen und Herren BundesministerInnen! Hohes Haus! Die Debatte als Letztredner zu schließen, ist immer eine gute Möglichkeit, Dinge zusammenzufassen. Ich möchte als Erstes auf die Ausführungen der ÖVP-Abgeordneten eingehen, insbesondere des Abgeordneten Mahrer, der uns hier zum wiederholten Mal erzählt hat, wie schlimm alles unter Herbert Kickl war. Das ist ja etwas, was wir durchaus unterschreiben und in der letzten GP auch immer wieder sehr intensiv aufgearbeitet haben. Ich erinnere an die vielen Misstrauensanträge, die von Kollegin Steffi Krisper und anderen eingebracht worden sind.
Es ist aber schon immer wieder erstaunlich, dass die ÖVP vergessen hat, dass sie damals Koalitionspartner war, und das heißt, alles, was Herbert Kickl damals gemacht hat, mitzuverantworten hat. Ich finde, dass Sie zu dieser Verantwortung stehen sollten. (Beifall bei den NEOS.)
Darüber hinaus ist sehr großartig darüber gesprochen worden, dass die europäische Zusammenarbeit nicht gut funktioniert und dass die Informationen nicht ans BVT kommen. Das ist sicher die eine Seite der Medaille, aber die andere, und aus meiner Sicht viel wichtigere, ist, dass das BVT gar nicht weiß, wie es mit Informationen umzugehen hat und wie es diese Informationen verarbeiten soll.
Wenn man den Terroranschlag, der ja auch schon von einigen angesprochen wurde – wobei ich der Meinung bin, dass er nicht unbedingt in eine Europastunde gehört –, hernimmt, dann sieht man deutlich, dass im BVT ein vollkommenes Versagen auf allen Ebenen vorliegt.
Begonnen hat das Ganze, als das Heeresnachrichtenamt im Februar 2020 dem BVT Informationen zugetragen hat, dass der spätere Attentäter in einem spezifischen Gefährderkreis bekannt ist. Und was passiert beim BVT mit dieser Information? – Genau gar nichts. Im BVT bleiben diese Informationen einfach liegen.
Der Attentäter hat dann später, im Sommer 2020, an einem Dschihadistentreffen teilgenommen. Genau da hatten wir diese internationalen Warnungen. Wir hatten von Partnerdiensten aus Deutschland und der Schweiz Informationen, dass das stattfindet, mit sogenannten zentralen Führungskräften im Dschihadismus. Diese gefährliche Terrorzelle wurde einfach negiert, auch da hat das BVT nicht reagiert. Es hat weder die Information schnell ans LVT weitergeleitet, noch hat es sonst irgendetwas mit dieser Information gemacht. Im LVT ist sie liegen geblieben, im BVT ist sie liegen geblieben. Die Justiz hat nie etwas davon erfahren.
Sich dann hierherzustellen und zu sagen: Na, wir machen gerade eine BVT-Reform, es ist alles auf dem Weg, ist einfach falsch, denn es passiert genau gar nichts. Genau dieses Vorgehen haben wir über die letzten Jahre immer wieder erlebt. (Beifall bei den NEOS.)
Einen knappen Tag nach diesem Dschihadistentreffen, das bekannt war, reist der Attentäter in die Slowakei, um sich Munition zu kaufen, Munition für Kriegsmaterial. Der Erwerb von Kriegsmaterial ist nach dem österreichischen Waffengesetz in Österreich für jegliche Privatperson aus gutem Grund verboten und sollte auch für einen Dschihadisten verboten sein, für einen potenziellen Attentäter, der er zu diesem Zeitpunkt war. Genau davon wurde auch das BVT informiert. Was ist wiederum mit dieser Information passiert? – Genau gar nichts, sie ist wieder liegen geblieben.
Das LVT in Wien hat sich währenddessen mit der sogenannten Gefahrenanalyse beschäftigt, hat sich also angeschaut, ob dieser Attentäter gefährlich ist. Das hat ganze neun Monate gebraucht – neun Monate, in denen nichts passiert ist. Im Oktober gab es dann endlich diese Gefährderanalyse. Und was findet sich da drinnen nicht? – Alle Dinge, die ich vorhin aufgezählt habe, all jene Daten wurden für diese Analyse nicht herangezogen, und es ist genau gar nichts passiert, ganz nach dem Motto: Service is our success.
Die Abläufe im BVT und in unseren Nachrichtendiensten sind eine reine Katastrophe, das haben wir hier gesehen, das haben die Vorredner angesprochen. Egal, woher die Information kommt, es wird nichts damit gemacht, und genau das ist das Problem, das wir im BVT haben.
Jetzt kann man sagen, das ist aufgrund von Personalnot, aufgrund von mangelnder Motivation der Mitarbeiter so. Das kann man alles sagen, aber eine Sache muss man festhalten, und die hält auch die Untersuchungskommission fest: dass es strukturelle Mängel
gibt, ganz große Strukturmängel, zwischen BVT, LVT, HNaA. Alle diese Dienste arbeiten viel zu wenig zusammen, und das ist schon die Verantwortung der Österreichischen Volkspartei, die sich selber immer Sicherheitspartei nennt. Genau das hat sie aber über die letzten Jahrzehnte nicht gemacht: für Sicherheit in diesem Land gesorgt – und das ist heute wieder einmal ganz klar als Beweis auf den Tisch gelegt worden. (Beifall bei den NEOS.)
12.08
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 4896/J bis 5030/J
Schriftliche Anfrage an den Obmann des Umweltausschusses: 28/JPR
2. Anfragebeantwortungen: 4158/AB bis 4272/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs.4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 48 BA)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus (632 d.B.)
Justizausschuss:
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf Gibraltar (631 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesfinanzgericht – Reihe BUND 2021/1 (III219 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für das Jahr 2021 (III-223 d.B.)
*****
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsidentin Doris Bures: Der Klub der NEOS hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1221/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung werde ich diesen Dringlichen Antrag um 15.10 Uhr zur Behandlung aufrufen.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3757/AB
Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass ein gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestelltes Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3757/AB der Anfrage 3745/J der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Aktivitäten von Staatsverweigerern in der ersten Jahreshälfte 2020“ durch den Bundesminister für Inneres abzuhalten.
Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte dann im Anschluss an diese stattfinden.
Fristsetzungsanträge
Präsidentin Doris Bures: Darüber hinaus teile ich mit, dass die Abgeordneten Krainer, Fuchs und Doppelbauer beantragt haben, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A eine Frist bis 23. Februar zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Krainer, Fürst und Krisper beantragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1219/A(E) betreffend „Abschaffung der Drei-Tages-Berichtsfrist in clamorosen Fällen im Berichtspflichtenerlass“ eine Frist bis 29. Jänner zu setzen.
Auch der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 6 und 7, 8 und 9, 10 und 11 sowie 12 bis 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Ich frage, ob es dagegen einen Einwand gibt. – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 137, SPÖ 95, FPÖ 77, Grüne 70 sowie NEOS 56 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 28 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargelegten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordnete, die dem zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Ich begrüße die beiden Bundesministerinnen Karoline Edtstadler und Susanne Raab in unserer Mitte.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1205/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021) (633 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu Punkt 1 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt geht es darum, wie die Ministerienstruktur nach dem Rücktritt von Ministerin Aschbacher geändert wird. Nun kann man der Ansicht sein, dass diejenigen, die die Regierung stellen, festlegen sollen, in welcher Struktur sie arbeiten wollen. Da wir aber alle wissen – das ist gewissermaßen eine Binsenweisheit ‑, dass Struktur und Inhalt in einer Wechselwirkung miteinander stehen, hat das schon auch eine politisch-inhaltliche Dimension. Mit dieser möchte ich mich in vier Punkten kritisch auseinandersetzen.
Der erste Punkt bezieht sich darauf, dass die Kompetenzen für Familie und Jugend jetzt zum bisherigen Ministerium für Frauen und Integration hinüberwandern sollen. Abgesehen davon, dass wir dieses Hin- und Herschieben für nicht besonders glücklich halten, ist es aus unserer Sicht durchaus problematisch, dass die Familienagenden und die Frauenagenden einfach – quasi reflexartig – zusammengeführt werden, und dies in einer Zeit, in der wir schon vor der Krise beobachten mussten, dass es einen deutlichen Backlash für Frauen gibt und dass Frauenpolitik sehr stark in der familienpolitischen Betrachtungsweise untergeht, dies in einer Zeit, in der Frauen – und das wird ja allseits betont – zu einem überwiegenden Anteil die Lasten der Krise tragen und überwiegend von den Auswirkungen der Krise betroffen sind. Sie würden in dieser Zeit eine ganz starke Lobby brauchen, da ist eine solche Änderung das absolut falsche Signal und die absolut falsche Maßnahme. (Beifall bei der SPÖ.)
Aus unserer Sicht würden sich die Frauen eine starke Stimme und ein eigenständiges Ministerium verdienen und das auch dringend brauchen.
Der zweite Punkt bezieht sich darauf, dass aus unserer Sicht die Ressorts Arbeit und Soziales in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen und dass die Aufteilung von Sozialem und Arbeit rein innerkoalitionären Machtverschiebungen und Machtaufteilungen folgt, aber nicht sachlichen Zusammenhängen. Wir plädieren daher für eine Zusammenführung dieser beiden Ressorts Soziales und Arbeit, wofür viel Inhaltliches sprechen würde. (Abg. Loacker: ... Gesundheitsminister!)
Zum dritten Punkt, der Verschiebung der Jugendagenden weg vom Arbeitsministerium: Da denken wir, dass es gerade in Zeiten der Krise, gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit durchaus Sinn ergeben würde, die Jugendagenden und die Agenden des Arbeitsministeriums miteinander zu verschränken. Es geht jetzt nämlich sehr stark darum,
Perspektiven für junge Leute zu entwickeln: sowohl in der Bildung als auch am Arbeitsmarkt. (Beifall bei der SPÖ.)
Viertens und abschließend: Wir leben im 21. Jahrhundert, sehr geehrte Damen und Herren, und da muss man einen Mann nicht davon befreien, Familienpolitik zu machen – diese Agenden könnten durchaus bei einem Mann bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)
Aus den genannten vier Gründen werden wir dieser Vorlage nicht unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Wir leben in einer der herausforderndsten Zeiten seit dem Zweiten Weltkrieg, nicht nur wirtschaftlich, sondern gesamtgesellschaftlich. Viele Menschen in diesem Land sehen diese Krise als eine, die für sie, sowohl privat als auch beruflich, die größten Einschnitte bedingt. Es ist daher ganz, ganz wichtig, dass man da versucht, sich bei der Bewältigung der Herausforderungen auf die Punkte zu konzentrieren, die wirklich notwendig sind.
Ich möchte nur eine für den Arbeitsminister relevante Zahl nennen: 2019 waren rund 1 500 Personen in Kurzarbeit – 2020 waren es über 1 Million Menschen. 2019 gab es im AMS pro Bundesland ein bis zwei Personen, die für Kurzarbeit zuständig waren – 2020 sind es Hunderte Mitarbeiter, die für das AMS Anträge und Abrechnungen erledigen müssen.
Ich finde es daher ganz, ganz wichtig, dass sich der Arbeitsminister in Zukunft auf diese Arbeit konzentrieren wird, denn, Frau Kollegin Kuntzl: Arbeit ist für mich Zukunft, Soziales ist für mich Gegenwart, und wir müssen dafür sorgen, dass wir in Zukunft das Thema Arbeit entsprechend bewältigen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.)
In den vergangenen 25 Jahren war es kein einziges Mal der Fall, dass Arbeit ein eigenes Ressort gewesen wäre. Das Ministerium hat nun die Aufgabe und die Stellung bekommen, die in dieser Zeit erforderlich ist. Es muss in den nächsten Jahren die gesamte Kraft für das Thema Arbeit aufgewendet werden, denn nach der Gesundheitskrise müssen wir aus der ökonomischen Krise so schnell wie möglich herauskommen. Eines der wichtigen Rezepte dafür ist das der Kurzarbeit, damit die Menschen in Beschäftigung bleiben können, damit sie aus der Beschäftigung rasch - -, aus der Arbeitslosigkeit rasch wieder herauskommen können. (Ruf bei der SPÖ: „Aus der Beschäftigung“ – das war ein Freud’scher!)
Ich möchte noch ein Wort dazu sagen, dass die Agenden Jugend und Familie nun zu Susanne Raab wandern, wie meine Vorrednerin angeschnitten hat. (Rufe bei der SPÖ: Danke! Danke!) Frau Kollegin Kuntzl! Wenn ich richtig gelesen habe, sind 87 Prozent der Alleinerzieher Frauen – 87 Prozent haben daher nicht nur ein Anliegen für sich persönlich, sondern vor allem auch für ihre Kinder! (Abg. Heinisch-Hosek: ... Frauenpolitik!) Einer der wichtigsten Punkte ist daher, dass man Frauenanliegen nicht nur alleine, sondern auch im Zusammenhang mit Themen sieht, die Kinder betreffen. (Abg. Heinisch-Hosek: Bitte, dann macht ein ... endlich!)
Meine Damen und Herren! Es ist daher wichtig, zu bedenken, dass Familie in der Krise für viele ein Anker sein kann, aber auf der anderen Seite auch eine Herausforderung. Um diese Herausforderung zu bewältigen, wird Susanne Raab ihre Arbeit bestmöglich erledigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Daher nur mehr ein Satz, auch weil Sie es als so abwegig dargestellt haben: Dass Familien- und Frauenanliegen zusammen sind, ist nicht nur jetzt in dieser Bundesregierung so, sondern wir finden es auch in Salzburg, wo eine NEOS-Landesrätin für Frauen und Familien zuständig ist, aber nicht nur in Salzburg, sondern auch in Niederösterreich – da werden Sie sagen, nicht verwunderlich, aber ich sage Ihnen noch ein Beispiel: in Kärnten. In Kärnten, Frau Kollegin Kuntzl, ist es eine sozialdemokratische Landesrätin, die für Frauen und Familie zusammen zuständig ist, und die SPÖ hat dort fast eine absolute Mehrheit. Sie hat es sich also ganz alleine geregelt.
Es gibt aber ein Bundesland, das noch einmal ganz anders ist, und das ist Wien. In Wien finden Sie bei der neuen Koalition in der Ressortaufteilung nicht einmal ein Mal das Wort Familie. Davon unterscheiden wir uns sehr, sehr gerne. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
12.20
Präsidentin Doris Bures: Das von mir angeforderte vorläufige Stenographische Protokoll der vorangegangenen Debatte liegt mir nun vor, und es ergibt sich daraus, dass ich Herrn Abgeordnetem Michel Reimon für den Ausdruck „Feigling“ einen Ordnungsruf erteile. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
*****
Wir gehen jetzt in der Debatte weiter.
Frau Abgeordnete Selma Yildirim, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte MinisterInnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Abgeordneter Gerstl (Ruf bei der ÖVP: Gute Rede!) ist das Sinnbild für konservative Frauen- und Familienpolitik, ein Prototyp, muss ich sagen. Er steht hier und sagt allen Ernstes, dass der ausgewiesene Experte sich bei Zukunftsthemen engagieren kann. Zählen Frauen, Familie und Jugend nicht zu den Zukunftsthemen? Herr Abgeordneter Gerstl, ich bin entsetzt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Das ist aber klassisch. Wir können uns gegenseitig Beispiele aufzählen, welche Ressortzuständigkeiten auf welchen Ebenen wie vermischt werden, aber unterm Strich kommt heraus: Frauen- und Familienpolitik in ÖVP-Händen, das ist grundsätzlich ganz, ganz schlecht, ganz schlecht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strasser.)
Allein dass der Arbeitsminister in seiner Rede heute gerade einmal einen Halbsatz auf Frauen verwendet hat, und das nur, um festzustellen: Ja, sie sind von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen!, zeigt doch, wo die Prioritäten liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Familienpolitik, Frauenpolitik, Jugendpolitik ist unmittelbare Arbeitsmarktpolitik! Das müssen Sie endlich anerkennen, sonst kommen wir nicht weiter! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie können zwar die Armutsgefährdung der Frauen benennen, dass die Frauen von der Krise am stärksten betroffen sind, das können Sie benennen, aber Sie haben keine Lösungen. Für Sie scheint es selbstverständlich zu sein, dass Frauen zu Hause bleiben, unbezahlte Arbeit erledigen: Na wozu sollen wir den Herrn Minister, den ausgewiesenen Experten, mit Familien- und Frauenpolitik belasten!?
Meine Hochachtung, Frau Ministerin Raab, dass Sie zu Ihren herausfordernden Aufgaben wie Integrations- und Frauenpolitik jetzt Familien- und Jugendpolitik dazubekommen, aber Familien- und Jugendpolitik ist eine genauso wichtige Querschnittsmaterie,
und ich hätte mir gewünscht, dass sie beim ausgewiesenen Arbeitsmarkt- beziehungsweise Wirtschaftsexperten aufgehoben würde.
Es braucht endlich Maßnahmen, um die Vereinbarkeit – und zwar die wirkliche Vereinbarkeit – von Beruf und Familie zu schaffen. Es braucht endlich mehr Geld für Familien. Das mit dem Coronafamilienhärtefonds ist so ausgerichtet, als ob die Krise nur drei Monate dauern würde und in drei Monaten vorbei wäre. Wir leben aber seit elf Monaten in einer Krise, und ein Ende ist nicht absehbar.
Bitte schaffen Sie endlich nachhaltige Beschäftigungsprogramme speziell für diese Personengruppe: für Frauen, für Familien, die dieses Land am Laufen halten! (Beifall bei der SPÖ.)
12.24
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber. – Bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesminister Raab, Sie übernehmen jetzt die Agenden Familie und Jugend, und somit sind Sie die fünfte Familienministerin innerhalb von zehn Jahren. Im Durchschnitt bekommen wir also alle zwei Jahre eine neue Familienministerin. Da möchte ich Ihnen keinen Vorwurf machen. Es zeigt nur die Schwäche des Kanzlers, denn die wichtigen Kompetenzen Familie und Jugend werden alle zwei Jahre wie ein Spielball herumgeschupft.
Frau Bundesminister, Sie selbst haben sich in einem Interview als jemanden, „der immer am Gas steht“, bezeichnet. Ich hoffe, Sie zeigen auch als Familienministerin, dass Sie ordentlich aufs Gas steigen, denn es wartet sehr viel Arbeit auf Sie.
In vielen Familien ist ein Elternteil durch die Coronakrise arbeitslos oder in Kurzarbeit, Erspartes und Rücklagen sind in vielen Fällen aufgebraucht, und daher muss es auch die Möglichkeit geben, für das Jahr 2021 erneut einen Antrag zu stellen und um eine Unterstützung aus dem Coronafamilienhärtefonds anzusuchen.
Auch die Auszahlung muss rascher erfolgen. Frau Minister, Sie wissen es: Es hat da ja seit dem ersten Lockdown wirklich große Probleme gegeben, und die Familien haben lange warten müssen, bis sie Bescheid bekommen haben und bis sie auch das Geld ausbezahlt bekommen haben. Es handelt sich ja hier um finanziell schwache Familien und vor allem um alleinerziehende Mütter, die oft von Armutsgefährdung bedroht sind.
Die Coronakrise und der Dauerlockdown sind für Familien eine enorme psychische Belastung. Frau Bundesminister, denken Sie sich einmal in die Familien hinein: Eltern, die im Homeoffice arbeiten, nebenbei ihre Kinder bei den Aufgaben im Homeschooling unterstützen und die Kleinsten dann auch noch zu Hause betreuen, oft noch in einer kleinen Wohnung, weil eine größere nicht leistbar ist! (Abg. Rauch: Deswegen: Sperren Sie die Schulen auf!) Es gibt für Kinder keinen Kontakt mit Gleichaltrigen, mit Freunden, kein gemeinsames Spielen, keine Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen. Das alles macht unsere Kinder psychisch krank.
Hinzu kommt beim Homeschooling noch, dass soziale Ungleichheiten hergestellt werden. Zwischen Kindern, deren Eltern eine bessere Bildung haben, und Kindern aus instabilem Umfeld wird die Kluft immer größer. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rauch: Deshalb: Sperren Sie die Schulen auf!)
Familie bedeutet sehr viel: Familie bedeutet Gesellschaft, Familie bedeutet Zukunft und Familie bedeutet auch Bildung und Schule. Frau Bundesminister, ich bitte Sie, nein, ich
fordere Sie auf: Überzeugen Sie den Bundeskanzler und sperren Sie endlich die Schulen auf! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn der Herr Bundeskanzler schon nicht auf Bildungsminister Faßmann hört, hört er ja vielleicht auf Sie.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre neue Aufgabe. Vergessen Sie die Familien in dieser Krise nicht und steigen Sie aufs Gas! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.28
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Die Coronakrise ist sicherlich eine Krise, durch die die größten Herausforderungen seit Jahrzehnten, vielleicht seit Jahrhunderten für unser Gesundheitswesen, aber auch für den Arbeitsmarkt entstehen. Die Coronakrise ist auch eine Krise, die genau aufzeigt, dass es Mängel im System gibt. Diese Mängel im System müssen schonungslos aufgezeigt werden. Man sieht das gerade jetzt, wenn man sich das Krisenmanagement anschaut, bei dem man die führende Rolle des Bundes in den Bereichen Coronaampel oder Impfungen, aber auch, wenn es um die Tests geht, nicht sieht. Es sind diese Mängel, die gerade in Zeiten einer Krise wie der Coronakrise schonungslos sichtbar werden.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass momentan durch die Globalisierung die Produktion verschiedener Güter – von Medikamenten und anderen Stoffen – nicht mehr in Österreich stattfindet, sondern irgendwo in Asien.
Ich denke mir, die Zeit ist nun reif, zu sagen, dass das schonungslos aufgezeigt werden muss, dass es im Endeffekt für uns alle wichtig ist, die Analyse zu machen, diese Mängelliste aufzustellen und Verbesserungsstrategien zu erarbeiten.
Damit leite ich zum Bundesministeriengesetz über. Ich bin eigentlich enttäuscht, dass das passiert, was im Bau von Betonfassonierern, Betonkosmetikern, wie sie heißen, gemacht wird. Es wird kosmetisch gearbeitet und es wird versucht, gewisse Themen an andere Ministerien weiterzugeben. Wir haben ein Bundes-Verfassungsgesetz, das 100 Jahre alt ist. Wir haben aber immer noch die Kompetenztatbestände von damals, und wir verlieren eigentlich die Chance, dass wir diesen Herausforderungen der neuen Zeit Rechnung tragen und die Bundesverfassung ändern. Das könnte so ausschauen, dass man einen gesicherten Bestand an Ministerien behält, so wie es auch bei den Räten der Europäischen Union vorgesehen ist, gleichzeitig sollte man aber auch den Mut haben, diese neuen Tatbestände zu berücksichtigen und auch einen neuen, modernen Kompetenztatbestand mit den Ländern zu verwirklichen.
Frau Bundesminister Raab, ich bin davon überzeugt, dass Sie momentan viel arbeiten. Wie aber wollen Sie all diese Bereiche in einem 24-Stunden-Tag unterbringen? – Viel Glück dabei! Ich denke mir, eines darf nicht passieren: Ich möchte nicht haben, dass die Kinder und Jugendlichen, die jetzt in Ihrem Ressort sind, durch die Schulschließungen, durch die starken Steigerungen bei der Zahl der Erkrankungen die Leidtragenden der Coronapandemie sind und wiederum auf der Strecke bleiben. Ich fordere Sie auch heute auf, wirklich darauf zu schauen, dass die Kinder- und Jugendlichenrechte auch zukünftig von Ihnen behandelt werden und nicht irgendwo ein Anhängsel bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Kollege Gerstl, Soziales ist heute und ist Gegenwart, haben Sie gesagt. Soziales ist aber Kinder- und Jugendhilfe. Für mich ist Kinder- und Jugendhilfe die Zukunft, für mich sind die Kinder und Jugendlichen die Zukunft, und deshalb, Frau Minister, nehme ich Sie beim Wort, bitte Sie und rege an, dass Sie für diese Kinderrechte eintreten und
diesen Bereich in Ihrem Ressort stark weiter betreiben. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
12.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Frau Ministerin Raab! Sie sagen ja über sich selber, dass Sie eine Person sind, die immer am Gas steht. Das stimmt mich sehr zuversichtlich, dass wir eine gute, intensive Zusammenarbeit haben werden und einiges in den wichtigen Bereichen Familie, Kinder und Jugend weiterbringen werden.
In diesem Sinne: Es geht, glaube ich, nicht darum, dass ein Bereich gegen einen anderen Bereich ausgespielt wird, sondern es geht darum, dass man eine dringende Verbesserung einfach weiterbringt, und zwar in jedem Bereich. Wir haben viel vor. Einerseits müssen wir intensiv weiter daran arbeiten – das wissen wir –, um die größten Härten abzufedern und die Familien in der krisenbelasteten Zeit weiter so gut wie möglich zu unterstützen. Andererseits müssen wir aber bereits jetzt schon auf die Zeit nach der Coronakrise schauen. Da hoffen wir natürlich, dass die früher als später kommen wird – ich glaube, darauf freuen wir uns schon.
Ich habe es aber hier schon einmal gesagt: Die Covid-Krise ist wie ein Vergrößerungsglas, das lang bestehende Probleme radikal aufzeigt. Wir wissen beispielsweise, dass die Kinderbetreuung – ein großes Thema – nach wie vor bei den Frauen liegt. Es sind die Frauen, die doppelte und dreifache Arbeit leisten mussten, und nach wie vor kommen Frauen – wenn es um das große Thema unbezahlte Arbeit, Hausarbeit und so weiter geht, die sogenannte Carearbeit – ungefragt, ungebeten zum Handkuss. Das müssen wir und das werden wir im Sinne von gerechteren, im Sinne von moderneren Modellen angehen. Klar ist aber, dass wir während der Pandemie bereits wichtige Maßnahmen gesetzt haben und nach wie vor im Krisenbewältigungsmodus sind. Im Familienbereich haben wir den Härtefallfonds immer wieder aufgestockt und verlängert, wir haben Zuschüsse zur Familienbeihilfe ausgezahlt.
Zum großen Thema Jugendarbeitslosigkeit: Wir haben zahlreiche Maßnahmen gesetzt, damit die Jugendarbeitslosigkeit so gering wie möglich gehalten wird, sodass die Zahlen, die noch im Frühjahr 2020 prognostiziert worden sind, nicht in dieser Höhe eingetroffen sind. Ich möchte aber natürlich nicht verschweigen und natürlich nicht relativieren, dass wir noch viel leisten müssen, damit unsere jungen Menschen eine adäquate, eine gute Zukunftsperspektive haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir sind nicht nur dabei, die größten Härten abzufedern. Die Covid-Krise dauert jetzt schon fast ein Jahr und sie ist leider noch nicht vorbei. Unser Kampf gegen die Kinderarmut hat aber erst begonnen, die ersten Schritte dazu wurden schon gemacht. Erinnern Sie sich beispielsweise an die Kinderkostenstudie, die in Auftrag gegeben wurde, da die letzte Erhebung, auf der die Berechnung der Familienleistung basiert, aus dem Jahr 1964 stammt! Armutsgefährdung trifft logischerweise nicht nur die vielen jungen Menschen, sondern vor allem eine Gruppe – das wurde schon angesprochen –, das sind die Alleinerziehenden. Daher ist es dringend notwendig, die Unterhaltslücken von AlleinerzieherInnen zu schließen, damit sie aus der Armutsfalle kommen. In einem der reichsten Länder der Welt, in Österreich, muss es möglich sein, dass unsere Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern eine angemessene Zukunftschance haben. Wir wissen ja, jedes fünfte Kind in Österreich ist armutsgefährdet. Wir wissen, dass die soziale Mobilität in Österreich sehr gering ist. Wir wissen, dass es nicht die eine Maßnahme geben wird, damit sich das Ganze löst, sondern wir werden ein Maßnahmenbündel aufstellen müssen, um die Kinderarmut zu reduzieren.
Weil gerade die ökonomische Sichtweise dominiert und immer wieder von Konjunkturmaßnahmen gesprochen wird: Wir werden verstärkt in junge Menschen investieren, denn diese Maßnahmen haben die höchste wirtschaftliche Rentabilität.
Es steht einiges bevor, und ich freue mich darauf, dass wir für die Familien, für die vielen jungen Menschen, die derzeit auf sehr viel verzichten mussten, viele Verbesserungen auf den Weg bringen. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.37
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen kurzen Blick in die Vergangenheit wagen, aber danach auch sehr rasch zur Gegenwart kommen.
Wir hatten in der Vergangenheit durchaus das Problem, dass uns – als Abgeordneten – in einer Krise, wie wir sie davor noch nie gekannt haben, eine Familienministerin gegenübergesessen ist, die aus welchen Gründen auch immer diese Problemstellungen inhaltlich nicht so verstanden hat, dass es rasch und unkompliziert eine Lösung für viele Familien gegeben hätte.
Ich möchte erinnern, dass wir einen Familienhärteausgleich hatten, wo zigtausend Familien, wenn sie unvollständige Anträge geschickt haben, keine Antwort vom Ministerium erhalten haben, um quasi die anderen Anträge effizienter zu bearbeiten. Ich darf daran erinnern, dass es ein Datenleck gegeben hat, wodurch man dann die Bestätigung, die man erhalten hat, wenn man einen Antrag gestellt hat, inklusive Sozialversicherungsnummer und Bankdaten von einem anderen Antragsteller erhalten hat. Ich darf daran erinnern, dass falsche Zahlungen und doppelte Zahlungen aus dem Härteausgleich geleistet worden sind. Ich darf auch daran erinnern, dass Selbstständige weiterhin nur einen Pauschalbetrag und nicht das, was Angestellte erhalten, zur Verfügung haben.
All das hat uns eigentlich nicht sehr zuversichtlich in die Zukunft schauen lassen, deswegen sind wir jetzt als NEOS – das sage ich auch in aller Offenheit, Frau Ministerin Raab – natürlich weiterhin skeptisch, dass es besser gelingt. Wir sehen aber nicht als Problemstellung, dass Sie jetzt den Familien- und Jugendbereich zusätzlich zu Ihren Agenden erhalten. Ich habe auch kein Bild – wir haben bisher noch nie zusammengearbeitet –, ob es nun besser oder schlechter wird. Ich hoffe auf eine deutliche Verbesserung, deswegen werden wir heute diesem Antrag auch zustimmen.
Ich möchte nun aber in die Gegenwart kommen, zum Thema des Härteausgleichs: Damals konnte dafür ein Antrag für drei Monate gestellt werden. Das hat sich eingespielt, diese Anträge werden jetzt aus meiner Sicht meistens relativ zeitnahe bearbeitet. Es sind aber jetzt viele neue Nachrichten bei mir dazugekommen. Ich bekomme jetzt nicht mehr so viele Nachrichten mit: Mein Antrag wird nicht bearbeitet!, sondern: Ich habe schon einmal einen Antrag gestellt, ich habe das Geld auch bekommen, aber meine besondere finanzielle Schwierigkeit dauert nicht nur drei Monate, sondern sechs oder neun Monate! – Darauf haben wir keine Antwort gefunden.
Die Nachrichten sind teilweise auch persönlich sehr beklemmend, wenn man am 20. eines Monats die E-Mail bekommt, dass die betreffende Alleinerzieherin einfach kein Geld mehr hat, um Lebensmittel für die Kinder zu kaufen. Das heißt, dass wir die Menschen, die vor der Krise durch den Alltag gekommen sind, jetzt mehr oder weniger zur Suppenküche schicken. Das muss man sich auch einfach einmal so vorstellen – und Suppenküchen gibt es übrigens auch nicht überall.
Damit ist klar, dass die Politik eine neue Lösung für die Gegenwart braucht. Wir als NEOS haben einen Härteausgleich 2.0 vorgeschlagen, über den man genau jenen Familien, die nicht durch den Winter und den Frühling kommen, eine entsprechende Unterstützung gibt. Das hat Frau Ministerin Aschbacher leider nicht aufgenommen.
Ich möchte aber auch ein zweites Thema aufgreifen – weil wir vorher auch über Zahlen gesprochen haben. Es ist ein Problem, das nichts mit der Pandemie zu tun hat, sondern ganz grundsätzlich ein Thema ist. Jedes vierte Kind in Österreich lebt in einem Alleinerziehendenhaushalt. 50 Prozent dieser Alleinerziehendenhaushalte sind armutsgefährdet – vor der Krise waren es 44 Prozent –, und 94 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte werden von Frauen geführt.
Das ist jetzt auf den ersten Blick zwar eine frauenpolitische Themenlage, aber in Wahrheit ist es eine männerpolitische Situation, weil es das Problem in unserer Gesellschaft ist, dass die unbezahlten Aufgaben und die geteilte Verantwortung noch nicht dort sind, wo sie sein sollen. Es sind nicht freiwillig 94 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte weiblich. Es geht darum, dass all die familienpolitischen Maßnahmen – und da sind wir genau bei den Dingen, die auch die Zukunft betreffen – noch immer stark darauf ausgerichtet sind, dass die Verantwortung zu einer Person abgeschoben wird. Wir brauchen von der Familienbeihilfe über das Kinderbetreuungsgeld bis hin zu den Anreizen bei der Kinderbetreuung ganz, ganz viel, um mehr Gleichberechtigung in den Familien, auch wenn sie getrennt sind, herzustellen.
Mein Appell an Sie, Frau Ministerin – und damit möchte ich enden –: Finden Sie eine politische Antwort, und zwar wirklich zeitnah und umgehend, für jene Familien, die heute kein Geld haben und für die es keine anderen Töpfe gibt, auf die sie zugreifen können! Bitte arbeiten Sie daran, dass das Familienbild, das Herr Kollege Gerstl hat und das ich zuletzt im 19. Jahrhundert gesehen habe, in der ÖVP keine Mehrheit findet, sondern schaffen Sie eine Möglichkeit, dass Männer und Frauen gleichberechtigt in die Zukunft schauen können! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und vor allem auch Zuseherinnen vor dem Bildschirm! Ich glaube, es herrscht eine kleine Verwirrung angesichts des Ministerientetris, das Kollegin Kuntzl und Kollegin Yildirim vorhin hier am Rednerpult gespielt haben. Frau Kollegin Kuntzl hat überhaupt gleich vier verschiedene neue Ministerien im Kopf, Kollegin Yildirim würde auch einiges verändern. Sie sind aber nicht ganz stringent in ihrer Argumentation (Zwischenruf bei der SPÖ), weil Frau Kollegin Kuntzl zum Beispiel gerne Arbeit und Soziales beieinander hätte, Frau Kollegin Yildirim möchte aber Arbeit, Jugend und Frauen unter einem Dach haben. (Zwischenruf der Abg. Yildirim.) Ich würde einmal vorschlagen, meine Damen, einigt euch einmal auf irgendetwas und meldet euch dann noch einmal zu Wort und erzählt uns, was ihr genau wollt!
Ich möchte gerne erklären, was wir jetzt hier beschließen wollen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es wird eine neue Zuständigkeit für Frau Ministerin Raab geben – neben den Zuständigkeiten, die es schon vorher gab: Es ist dies erstens das Thema Frauen – und mir als Frauensprecherin ist das natürlich besonders wichtig –, wir haben zweitens das Thema Integration und als drittes Thema Familie und Jugend. Und ja, es wird so wie in anderen Ministerien auch Überschneidungen geben, wie zum Beispiel Umwelt und Verkehr oder Landwirtschaft und Tourismus, Wirtschaft und Digitalisierung oder Europa und Verfassung.
Übrigens sind das alles Ministerien, die von Frauen geführt werden, und da haben die Roten kein Haar in der Suppe gefunden. Da haben sie kein Problem damit. Deswegen unterstelle ich Ihnen, wenn es um Frau Ministerin Raab geht, dass Sie unsolidarisch sind, werte Kolleginnen und Kollegen. Ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie sich einmal dazu herablassen, der Frau Ministerin Glück und viel Erfolg zu wünschen und ihr Unterstützung zuzusagen, anstatt immer nur zu kritisieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wer unsere Frau Ministerin im vergangenen Jahr kennengelernt hat, weiß, dass sie ihre Ziele beziehungsweise jene aus dem Regierungsprogramm sehr konsequent umsetzt. Daher braucht es keine Zweifel; solche sind überhaupt nicht angebracht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.
Ich bin sicher, dass die Frau Ministerin die neuen Möglichkeiten für Synergien zwischen Familie und Frauen nutzen wird, wenn es sinnvoll ist. Ich bin aber genauso sicher, dass sie ansonsten die beiden Bereiche Frauen und Familie und Jugend strikt auseinanderhalten wird. Dafür wünsche ich Ihnen viel Glück und sage Ihnen meine Unterstützung zu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.45
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, die ich in diesem Rahmen bisher noch nicht hatte, und Christine Aschbacher für ihre Arbeit als Bundesministerin danken. Ich möchte mich auch herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Sie können sich sicher vorstellen, dass zwischen den Ressorts, wie sie bisher waren, Arbeit, Familie und Jugend und auch meinem Ressort Frauen und Integration besonders viele Überschneidungen stattgefunden haben und daher eine enge Zusammenarbeit wichtig war, die hervorragend funktioniert hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist wirklich bewusst, in welch schwieriger Zeit ich diese neuen Ressortzuständigkeiten für Familie und Jugend übernehme. Die Pandemie stellt uns alle vor riesige Herausforderungen. Es ist eine harte Probe. Insbesondere für die Familien, die derzeit besonders viel stemmen müssen, ist es eine herausfordernde Zeit.
Ich kann Ihnen versichern, wir tun alles und wir haben auch bisher als Bundesregierung natürlich alles getan, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen in unserem Land und auch die Familien so gut wie möglich durch die Krise, durch die Pandemie zu bringen. Ich freue mich, dass ich nun diese neue Aufgabe wahrnehmen darf, da noch einmal den Turbo einzulegen und mich mit aller Kraft für die Familien und auch für die Jugend in diesem Land einsetzen zu dürfen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Eine gute Familienpolitik heißt für mich, die besten Rahmenbedingungen für die Familien zu schaffen, damit die Familien in ihren unterschiedlichen Facetten, in ihren vielfältigen Lebensformen einfach Familie sein können. Das ist die Aufgabe der Politik. Kinder sollen Schutz und Geborgenheit finden, in Schutz und Geborgenheit aufwachsen können. Mütter und Väter sollen nach ihren eigenen Wünschen entscheiden, wie sie ihre Familie organisieren, wie sie Beruf und die Zeit mit ihrer Familie individuell gestalten möchten. Familien sollen aber dabei – und das ist die Aufgabe der Politik und auch meine Aufgabe – die notwendige Unterstützung bekommen, die sie dafür brauchen, um die Freiheiten behalten zu können, die sie möchten. Wahlfreiheit ist dabei das Schlagwort, Selbstbestimmung ist das Schlagwort. Dafür ist es aber wichtig, dass die Rahmenbedingungen geschaffen und verbessert werden. Ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuung
beispielsweise ist dafür die Basis. Dafür möchte ich mich auch als Ministerin einsetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Gleichzeitig geht es mir auch darum, dass wir wissen – das haben wir auch in allen Statements heute als Konsens gesehen –, dass die Jugend unsere Zukunft ist. Die Menschen, die Jugend, die jungen Menschen in unserem Land sind motiviert, engagiert und voller Tatendrang, und ich möchte diesen Menschen auch in einer schwierigen Zeit Perspektiven geben, in denen oft von Perspektivenlosigkeit gesprochen wird, wie wir es momentan in der Coronapandemie haben.
Frau Abgeordnete Kuntzl, ja, Sie haben recht, als junger Mensch einen Beruf zu finden, der einem Spaß macht, den man mit Leidenschaft ausübt, bei dem man dranbleibt, in dem man seine Stärken findet, das ist natürlich das Kernelement von Perspektiven, von Chancen und dafür, dass die jungen Menschen in Österreich ihren Weg auch machen. Daher ist es mir ganz wichtig, dass ich mit Arbeitsminister Kocher ganz eng zusammenarbeite. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Darüber hinaus braucht es natürlich einen gesamtstrategischen Ansatz, was die Jugendpolitik betrifft. Es gibt eine gute Jugendstrategie und es ist mir wichtig, dass wir diese, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, sehr, sehr konsequent weiter fortsetzen und ausbauen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre Zustimmung vorausgesetzt, darf ich in Kürze die Agenden für Familie und Jugend übernehmen. Da möchte ich auf die Kritik eingehen und etwas unmissverständlich klarstellen: Frauenpolitik und Familienpolitik in einer Hand zu wissen ist kein Widerspruch, im Gegenteil, es gibt Synergien, die wir nutzen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich durfte im letzten Jahr als Frauenministerin mit ganz vielen Frauen in unserem Land reden. Selbstverständlich sind für viele Frauen in unserem Land die Themen Kindererziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuung und Elternbeteiligung wichtig. Da möchte ich die Synergien nutzen, damit wir die Rahmenbedingungen verbessern. Mir ist dabei aber wichtig, dass das nicht nur Frauenthemen sein können, sondern es geht da auch um die Stärkung der Väterbeteiligung. Es geht mir darum, dass die Partnerschaftlichkeit im Mittelpunkt steht, dass die gemeinsame Verantwortung für die Kinder, für die Kindererziehung, für die Kinderbetreuung in der Familie gestärkt wird – im Sinne einer Stärkung der Väterbeteiligung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Es geht mir auch um die Mütter, die ihre Kinder allein großziehen müssen, daher oft besonders viel stemmen müssen und in besonders prekären Situationen sind.
Um es noch einmal ganz unmissverständlich zu formulieren: Frauenpolitik ist nicht gleichzusetzen mit Familienpolitik und auch nicht umgekehrt, sondern Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen. Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frauen in unserem Land in allen Lebensbereichen ist dabei das Ziel (Beifall bei ÖVP und Grünen) – am Arbeitsmarkt, im Bildungsbereich oder auch im Bereich des Lebenseinkommens bis hin zur Pension, um nur drei ganz zentrale Bereiche zu nennen.
Natürlich ist mir auch, das wissen Sie alle, das Gewaltschutzthema ein ganz zentrales Anliegen, denn die Basis für ein selbstbestimmtes Leben ist ein angstfreies und gewaltfreies Leben. Daher ist für mich die Gewaltschutzpolitik ein ganz zentrales Element von Frauenpolitik. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich möchte Ihnen abschließend versichern: Ich werde in Zukunft mit Leidenschaft für die Familien und für die Jugend in diesem Land da sein, mich für sie starkmachen und selbstverständlich eine starke Stimme für alle Frauen in unserem Land sein, ob jünger oder älter, egal, welches Lebensmodell sie in Österreich leben. Darauf können Sie zählen.
Ich freue mich auf die zusätzlichen Aufgaben als Ministerin für Familie und Jugend und auf die geschätzte Zusammenarbeit mit Ihnen allen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wie wir bereits gehört haben, ist in der Bundesministeriengesetz-Novelle auch geregelt, dass der Bereich Familie und Jugend ins Bundeskanzleramt wandert. Dieser Bereich umfasst auch Kinder- und Jugendhilfe und Volksbildung. Dass dieser Bereich ins Bundeskanzleramt wandert, ist ein ganz, ganz schwerer Fehler, und ich sage Ihnen auch warum. Kinder sind unsere Zukunft. Frau Minister, Sie haben das ebenfalls betont: Kinder und Jugend sind unsere Zukunft; und die Jugendzeit ist jener Lebensabschnitt, der von Identitätsfindung, Selbstfindung und Sozialisation geprägt ist. Es ist die wichtigste Zeit, die wichtigste Phase im Leben. Es ist vor allem auch die Zeit des Lernens. Gerade der Herr Bundeskanzler ist jener Politiker in unserem Land, der unseren Kindern diese Zeit des Lernens und diese Zeit der Sozialisierung mit ihren Freunden durch seine ständigen Schulschließungen raubt. Frau Bundesminister! Bei allem Respekt, aber ich traue Ihnen nicht zu, dass Sie sich in dieser Frage gegen den Herrn Bundeskanzler durchsetzen werden – leider, muss ich hervorheben, und leider muss ich das so betonen.
Der Bundeskanzler hat ohne jede Grundlage, völlig evidenzlos gegen den Willen seines eigenen Bildungsministers die Schulen geschlossen und unsere Kinder wieder in soziale Isolation geschickt. Die Zahlen geben ein völlig anderes Bild, wir haben uns das herausgesucht: Am 4. Dezember wurden die Schulen wieder geöffnet, nachdem sie über Wochen geschlossen waren. Damals lag die Zahl der Positiven bei etwa 50 000, heute, wo wir die Schulschließungen verlängern, liegt diese Zahl unter 20 000. Am 4. Dezember, als wir den Schulbetrieb wieder zugelassen haben, gab es in Österreich etwa 4 000, die hospitalisiert waren, heute liegt diese Zahl unter 2 000. Genauso verhält es sich mit den Intensivpatienten. Zum damaligen Zeitpunkt, als die Schulen geöffnet wurden, lag die Zahl der Intensivpatienten bei etwa 700, heute liegt sie in etwa bei der Hälfte.
Hinzu kommt, dass wir ganz genau wissen, dass die Schulen nicht die Treiber des Infektionsgeschehens sind, auch wenn da gerne regierungstreue Experten vorgeschickt werden, die das Gegenteil behaupten.
Hohes Haus! Schulschließungen eröffnen drei Problemfelder: Zum einen entstehen im Bildungsbereich Lerndefizite, Bildungsrückstände, Bildungsverluste. Unsere Kinder sind gerade auf dem Weg, ein zweites – ich betone: ein zweites! – Schuljahr zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Das zweite Problemfeld ist die Gesundheit: keine Bewegung, kein Sport, kein Vereinsleben, keine Sozialisation, kein Zusammentreffen mit Freunden.
Und zum Dritten treffen diese andauernden Schulschließungen, die der Herr Bundeskanzler verordnet, mitten in die Herzen und in die Seelen unserer Kinder. Ängste, Vereinsamung, fehlende Motivation und verloren gegangene Tagesstruktur sind die Folgen, und viele kippen in eine surreale Computerwelt hinein. Die vom Kanzler verordneten Schulschließungen, Hohes Haus, zeichnen unseren Kindern, zeichnen den Schülern, zeichnen der Jugend Narben auf und in ihre Seelen. Diese Narben führen in späterer Folge natürlich auch zu einer geringeren Lebens- und Arbeitszufriedenheit, sie führen zu geringerem Einkommen, sie führen zu einer schlechteren Gesundheit, zu einem höheren Risiko, arbeitslos zu werden, und sie führen zu mehr Ungleichheit.
Der Bundeskanzler agiert in dieser Frage aus unserer Sicht völlig falsch. Die Schäden, die er mit den Schulschließungen anrichtet, sind irreparabel. Er geht mit Kindern völlig empathielos um, auch das muss gesagt werden. Er geht auch deswegen empathielos mit ihnen um, weil er selbst keine schulpflichtigen Kinder hat und daher ihre Wünsche, ihre Bedürfnisse gar nicht kennen kann und offensichtlich auch gar nicht kennen will. (Beifall bei der FPÖ.)
Mütter und Väter erleben das Leid ihrer Kinder hautnah mit. Sie spüren, wie verzweifelt diese sind, und sie spüren die soziale Isolation, die diese erleben müssen. Sie spüren die fehlenden Kontakte zu ihren Freunden, sie sehen und spüren ihre Ängste. Daher ist es falsch, diese Agenden der Familie und der Jugend in das Bundeskanzleramt zu überführen.
Ich richte daher wieder und erneut den Appell an den Bundeskanzler: Herr Bundeskanzler, holen Sie unsere Kinder zurück ins Leben, geben Sie ihnen Luft zum Atmen, zaubern Sie ihnen wieder ein Lachen auf das Gesicht und öffnen Sie die Schulen! Schule ist möglich! (Beifall bei der FPÖ.)
12.58
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Es ist schon einiges über die Bundesministeriengesetz-Novelle gesagt worden. Es ist Kritik formuliert worden, unter anderem von Kollegin Kuntzl. An Ihren Beitrag, Kollegin Kuntzl, möchte ich gerne anknüpfen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich bin ein bisschen verwundert. Sie kommen hierher, stellen sich hier heraus und behaupten, dass es keine Frauenpolitik in der Bundesregierung gäbe, dass die Frauenpolitik in der Bundesregierung untergehen würde. Ich frage mich: Sitzen wir in verschiedenen Parlamenten, Kollegin Kuntzl? (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)
Ich rufe Ihnen gerne exemplarisch vier Dinge in Erinnerung, die wir im letzten Jahr umgesetzt haben: Nach zehn Jahren budgetärer Stagnation, auch unter SPÖ-Frauenministerinnen, auch unter SPÖ-geführten Bundesregierungen, haben wir innerhalb von einem Jahr im Frauenbereich das Budget um 43 Prozent erhöht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zweitens: Wir haben Maßnahmen gesetzt, mit denen wir das Pensionssystem geschlechtergerechter gestalten, unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichszulage und durch die Einführung des FrühstarterInnenbonus.
Drittens: Wir haben mit der Arbeitsmarktstiftung, die mit 700 Millionen Euro dotiert ist, einen sehr klaren frauenpolitischen Schwerpunkt im Kampf gegen die auch coronabedingte Arbeitslosigkeit von Frauen gesetzt. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)
Viertens: Wir haben ein europaweit beachtetes Gesetzespaket gegen Hass im Netz verabschiedet. Das alles kann sich sehen lassen.
Das ist exemplarisch, Kollegin Kuntzl! Ich weiß nicht, wie Ihnen das durch die Lappen gehen konnte, wie Sie diese Maßnahmen hier im Hohen Haus nicht mitbekommen konnten.
Kollegin Yildirim, danke für Ihren Beitrag – ich sehe sie gerade nicht, ich glaube, sie ist gerade nicht da –, Sie haben die frauenpolitischen Versäumnisse der vergangenen Regierungen aufgezählt, denen Ihre Fraktion nicht nur jahrzehntelang angehört hat, sondern die Ihre Fraktion auch als Kanzlerpartei angeführt hat. Sich jetzt hier herauszustellen
und Dinge zu fordern, ist in der Rolle der Opposition leicht, aber was wirklich wichtig ist, was wirklich zählt, ist das Umsetzen – und wir setzen um. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Kollegin Kuntzl, Sie haben im Verfassungsausschuss von einer strukturellen Verwebung der Frauen- und Familienagenden gesprochen, die Ihre Fraktion klar ablehnen würde. Bitte, seien Sie so gut und greifen Sie zum Telefon, rufen Sie Landesrätin Sara Schaar an! – Das ist Ihre SPÖ-Landesrätin in Kärnten. Wissen Sie, welche Agenden sie verantwortet? – Frauen, Familien und Integration. Greifen Sie doch zum Telefon, Kollegin Kuntzl, fragen Sie die Parteikollegin, welche Synergien sie zwischen diesen Bereichen, die sie verantwortet, sieht! Fragen Sie bitte nach! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir sehen nämlich Synergien in diesen beiden Bereichen, sie wurden bereits ansatzweise genannt, zum Beispiel, wenn es um Alleinerziehende geht, zum Beispiel, wenn es um Kinderbetreuung geht; vieles andere ist evident und muss jetzt nicht noch weiter ausgeführt werden.
Ich komme zum Schluss und darf mich direkt an Sie, Frau Bundesministerin, wenden. Wir sind in manchen Fragen bekanntermaßen nicht immer einer Meinung, aber wo wir einer Meinung sind, das ist hinsichtlich der klaren Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Familienpolitik und Frauenpolitik. Da sind wir einer Meinung, das ist gut so.
In diesem Sinne: Es gibt sowohl für die Frauenministerin als auch für die Familienministerin sehr viel zu tun. Ich wünsche Ihnen alles Gute für diese neue Aufgabe. Wir werden Sie bei den Familienagenden ebenso unterstützen, wie wir es bislang auch bei der Frauenpolitik gemacht haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn mich Freunde fragen, was eines der skurrilsten Erlebnisse im letzten Jahr war, dann erzähle ich ganz gern von unserem Antrittsbesuch bei der damaligen Jugendministerin Aschbacher. Kollege Schnedlitz und Kollegin Holzleitner waren auch dabei – ich weiß nicht, ob ihr euch noch erinnern könnt. Sie hat eine Runde gemacht – sehr freundlich, man kann es sich gut vorstellen – und hat uns gefragt, was unsere Anliegen im Jugendbereich sind. Wir alle haben sehr detaillierte Anliegen vorgebracht. Die Frau Ministerin hat daraufhin Briefingunterlagen aufgeschlagen und eine Art ÖVP-Parteitagsrede gehalten. Wir haben das Gespräch nach 30 Minuten beendet. Genauso, wie sie da an uns vorbeigeredet hat, hat sie auch im letzten Jahr Politik vorbei an den jungen Menschen gemacht. Insofern ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass hier ein Kompetenzwechsel stattfindet.
Frau Bundesministerin, ich habe den zynischen Kommentar gelesen, dass in Ihrem Ministerium jetzt mit der neuen Ressortverteilung, also Frauen, Integration, Jugend und Familien, all jene Themen gesammelt werden, die der ÖVP wurscht sind. Es wäre jetzt sehr zynisch, das zu sagen, und das möchte ich auch nicht tun. Ich will es vielleicht ein bisschen positiver formulieren, Frau Bundesministerin: Sie verantworten mit den neu hinzugekommenen Themen jetzt vor allem solche, die von besonders starker gesellschaftspolitischer Relevanz sind, eben weil sie so identitätsstiftend wirken.
Als Jugendsprecher möchte ich gleich zu dem Punkt kommen, um den es mir heute geht. Es sind nämlich gerade Kinder und Jugendliche, die massiv unter den harten Maßnahmen zur Eindämmung der Krise leiden. Sie leiden physisch, sie leiden psychisch, im sozialen Bereich, ihnen fehlt die Zukunftsperspektive. Viele von ihnen können keine normale Kindheit und kein normales Erwachsenwerden durchleben.
Frau Bundesministerin, als Jugendministerin müssen Sie die Stimme der jungen Menschen sein. Sie müssen bereit sein, die Rolle einzunehmen, der sich Frau Aschbacher immer verwehrt hat. Sie müssen die Stimme der Kinder sein, die im Lockdown zu Hause sind, der angehenden Lehrlinge, die keine Lehrstelle finden, der Schülerinnen und Schüler, die seit bald einem Jahr – mit Unterbrechungen – im Homeschooling sind. Sie müssen nicht nur ihre Stimme sein, Sie müssen ihre lauteste Anwältin sein, und zwar dann, wenn sie Sie am dringendsten brauchen. Zum Beispiel dann, wenn Kanzler Kurz wieder über den Bildungsminister und alle Experten drüberfahren wird, um die Kinder wegzusperren und die Schulen zuzusperren. Dann müssen Sie diejenige sein, die dem Bildungsminister im Interesse der Kinder und Jugendlichen zur Seite springt. Sie müssen die Interessen der Kinder und Jugendlichen an allererste Stelle setzen, vor Partei- und vor Kanzlerräson. (Beifall bei den NEOS.)
Es gibt aber auch abseits der Coronakrise wichtige jugendpolitische Themen. Ich möchte Ihnen nur ganz kurz die Schlagworte mitgeben – wir haben ohnehin nächste Woche einen persönlichen Austausch –: Es braucht mehr Plätze in der Kinderpsychiatrie, mehr Kinderärztinnen und Kinderärzte, eine Neugestaltung des Kinderrechteboards – das zurzeit eine zahnlose Einrichtung ist, ja geradezu eine Verachtung der teilnehmenden ExpertInnen –, die Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses müssen umgesetzt werden, die außerschulische und vereinsbasierte Kinder- und Jugendarbeit muss dringendst aufgewertet werden; die Vereine berichten, dass sie seit Langem nur noch Brände löschen und sich nicht mehr um die wahren Probleme kümmern können. Das sind aber nur einige Themen. Bitte sehen Sie Jugendpolitik nicht mehr, wie es bisher der Fall war, lediglich als Beiwagerl anderer Themen, das einfach mitgeschleppt wird!
Wir stimmen heute dieser Änderung des Bundesministeriengesetzes zu, die zu einer Ressortvergrößerung für Sie führt. Ich habe die Hoffnung, dass Sie es besser machen werden als Ihre Vorgängerin, und wünsche Ihnen für diese Aufgabe alles Gute. (Beifall bei den NEOS.)
13.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe volles Vertrauen in Bundesminister Kocher und sein Team, dass die großen Probleme am Arbeitsmarkt gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Unternehmen so positiv wie möglich bewältigt werden können. Der Arbeitsminister soll sich mit dem Ressort Arbeit allein auf diesen Bereich konzentrieren können, dafür habe ich vollstes Verständnis.
Ich möchte einen kleinen Bereich, den diese BMG-Novelle mit sich bringt und der bis jetzt noch gar nicht angesprochen wurde, kurz beleuchten. Bisher lag die Zuständigkeit für die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung zum Facharbeiter und Meister im BMAFJ. Die landwirtschaftlichen Schulen hingegen unterliegen schon jetzt dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Kompetenzen dazu liegen bei den jeweiligen Bundesländern. Obwohl es sicherlich nicht jedem bewusst ist, bietet die Land- und Forstwirtschaft in all ihren Bereichen für Arbeiterinnen und Arbeiter 15 Berufe an. Das Ausbildungsspektrum reicht von der Fachschule oder der Lehre mit Facharbeiter- und Meisterausbildung über höhere Schulen bis hin zur Universitätsausbildung.
Die Lehrlingsausbildung, um die es in dieser Novelle geht, erfolgt praxisorientiert im Betrieb, kombiniert mit fachtheoretischer Ausbildung in der Berufsschule – sowohl für Jugendliche als auch in der Erwachsenenbildung im zweiten Bildungsweg. Durch dieses
duale Ausbildungssystem kann direkt und rasch auf die Erfordernisse in der Land- und Forstwirtschaft reagiert werden. Allerdings stellen wir fest, dass die Zahl der mittels Fachschulen und höheren Schulen Ausgebildeten seit Jahren massiv zunimmt und die Ausbildung mittels Lehre zahlenmäßig nur noch eine untergeordnete Rolle spielt – hingegen im zweiten Bildungsweg, in der Erwachsenenbildung, steigen die Zahlen wieder.
Das Bündeln von Synergien, Fachwissen und Kompetenz schafft mit Sicherheit einen Mehrwert für landwirtschaftliche Betriebe und die Auszubildenden. Daher ist es nur zweckmäßig, alle Zuständigkeiten der land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Berufsausbildung in nur einem Ressort, dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, anzusiedeln. Ich befürworte daher diese Novelle zum Bundesministeriengesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Ich habe mich jetzt noch ein zweites Mal zu Wort gemeldet, weil ich mir von Frau Kollegin Yildirim nicht mein Wort in ihrem Mund umdrehen lassen möchte.
Meine Damen und Herren, Frau Kuntzl hat davon gesprochen, dass es ihr wichtig wäre, Arbeit und Soziales in einem Ressort zu haben. Das habe ich – da haben wir gesellschaftspolitisch einen anderen Zugang – auseinandergehalten, denn Arbeit ist Zukunft, da geht es darum, dass den Menschen in Zukunft Wohlstand zukommt, und Soziales ist die Absicherung in einer Notsituation, in der man sich befindet. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das hat nichts mit dem zweiten Punkt zu tun, den ich danach angeschnitten habe. (Zwischenruf des Abg. Kollross.)
Ich sage Ihnen das als jemand, der selbst einmal in einer Ehe gescheitert ist und weiß – meine erste Tochter ist bei ihrer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen –, wie schwierig das ist: Niemand von uns soll hier den Mund voll nehmen und sagen, er weiß ganz genau, wie man persönlich – und mit Kindern – mit so einer Situation umgeht. Werfen Sie nicht den ersten Stein! (Beifall bei der ÖVP.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Bevor ich in den Abstimmungsvorgang eingehe, frage ich: Wünschen die Klubs eine Unterbrechung? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 633 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
2. Punkt
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration (III-207/589 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Dipl.-Kffr. Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft aus den Jahren 2018 und 2019. Dieser Bericht besteht aus zwei Teilen: Zum einen geht es um die Arbeit der Gleichbehandlungskommission und zum anderen um die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Bei der Kommission wurden im gegenständlichen Zeitraum 242 neue Anträge eingebracht, die Anwaltschaft wurde in diesem Zeitraum von 4 017 Menschen um Hilfe gebeten. Zwei Drittel dieser Anfragen kamen von Frauen. Wenn also noch irgendjemand daran zweifelt, dass es Frauen in der Arbeitswelt schwerer haben, dann hat er hier den Beweis dafür.
Dabei geht es zum einen um sexuelle Belästigung und zum anderen auch um Benachteiligung bei anstehenden Karriereschritten. In diesem Zusammenhang möchte ich von dieser Stelle aus wirklich alle, die sich benachteiligt fühlen, die glauben, dass sie einen Grund haben, sich beraten zu lassen, die sich eventuell auch sexuell belästigt fühlen, dazu aufrufen, die Dienste der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Anspruch zu nehmen. Es gibt eine Homepage, dort finden Sie alle Informationen.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet auch in den Bundesländern Beratungen an und hat damit im internationalen Vergleich fast ein Alleinstellungsmerkmal; so etwas gibt es nur in ganz wenigen Staaten. Neben der Abarbeitung der Anträge bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch Workshops und Informationen für Unternehmen, für Führungskräfte, für BetriebsrätInnen und so weiter an. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung im Gleichbehandlungsbereich.
In ihrem Bericht wünscht sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch eine Aufstockung der Ressourcen. In unserem Regierungsprogramm haben wir festgelegt, dass wir die Gleichbehandlungsanwaltschaft stärken und weitere niederschwellige Angebote für Antidiskriminierungsmaßnahmen schaffen wollen. Daran werden wir in den nächsten Monaten arbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst vor zwei Tagen haben sich über 240 Frauen zu einem Symposium in Würdigung von und in Erinnerung an Barbara Prammer zusammengefunden und haben sehr intensiv zur Carekrise, zur Krise der Sorgearbeit, diskutiert. Eigentlich waren sich während dieses Tages in den einzelnen Gruppen alle darüber einig, dass Frauen – Frauen! – diese Krise stemmen. Frau Ministerin, Sie
haben gerade gesagt: Unsere Familien stemmen diese Krise!, und das Wort Frauen ist Ihnen nicht über die Lippen gekommen.
Ich weiß nicht, was sich die, die jetzt zusehen, denken – jene, die vielleicht vorgestern mitdiskutiert haben, oder alleinerziehende Mütter, die sich jetzt vielleicht vor den Fernseher oder Computer gesetzt haben –, wenn sie Sie gehört haben, Frau Ministerin. (Abg. Brandweiner: ... Familie oder wie?!) Es ist, glaube ich, eigentlich nicht zumutbar, dass wir dessen nicht gewahr werden. Die Mehrfachbelastung von Frauen gehört hier nicht nur angesprochen, sondern den Worten – den vielen Worten, die Sie heute gefunden haben – müssen Taten folgen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die GleichbehandlungsanwältInnen und die Mitglieder der Gleichbehandlungskommission arbeiten mit betroffenen Frauen, manchmal auch mit Männern, zum Thema Diskriminierungen, vor allem in der Arbeitswelt, aber teilweise auch außerhalb der Arbeitswelt. Diese PraktikerInnen sind es, die hier gewürdigt gehören und denen zu danken ist. Ich möchte an dieser Stelle Mag.a Sandra Konstatzky in der Anwaltschaft und Dr.in Eva Matt in der Kommission sowie all ihren teilnehmenden Mitgliedern herzlich für ihre Arbeit danken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Brandstötter.)
Es gab im Zeitraum der Berichtslegung 2018/19 mehr als 4 000 Anfragen, Anträge, Beratungen allein in der GAW, der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Als wir am 2. Dezember die letzte Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses gehabt haben, hat Sandra Konstatzky gesagt, dass die Anfragen nicht abgenommen haben, sondern dass sie in der Covid-Krise gleich hoch sind wie vorher.
Frau Ministerin (in Richtung Bundesministerin Raab, die mit Abg. Smodics-Neumann spricht), wenn Sie mir kurz Ihre Aufmerksamkeit schenken würden – ich glaube, das wäre wichtig (Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Eßl), denn es gibt Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die zentral sind.
Zum einen müsste es in Österreich ein gleiches Schutzniveau für alle geben. Die Bundesländer haben zum Teil bessere Antidiskriminierungsgesetze als der Bund. Das wäre eine Aufgabe für Sie – dies war seinerzeit zwischen den Ministern Hundstorfer und Mitterlehner schon paktiert, der ÖVP-Klub hat dann aber einen Rückzieher gemacht –, da geht es um die Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, vor allem für gleichgeschlechtliche Paare. Das ist das eine, das angegangen gehört und das wir auch immer wieder ansprechen werden.
Das andere ist, dass das Recht in 21 einzelne Gesetze aufgesplittet ist. Es gehört also längst auch einmal darüber nachgedacht, wie wir diese einzelnen Gesetze vielleicht verbindend in ein einziges Klagsrecht, in ein einziges Gesetz fassen können.
Es gibt noch vieles mehr, Frau Ministerin, was wir alle schon im Dezember von den AnwältInnen gehört haben. Wir sind mehr als bereit, mit Ihnen gemeinsam die Umsetzung der offenen Forderungen anzugehen und dadurch die Stärkung dieser Institutionen gerade in Zeiten wie diesen voranzutreiben. Wir sind bereit, Frau Ministerin. (Beifall bei der SPÖ.)
13.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Diskriminierung entsteht nicht durch höhere Gewalt. Jede Person und jede Einrichtung trägt dazu bei. – Das sagt Katharina Raffl, die Leiterin des Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft für Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Für alle, die es nicht wissen: Es gibt fünf
Regionalbüros, an die man sich wenden kann, die als Anlauf- und Clearingstelle zur Verfügung stehen, um Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichstellung zu fördern.
Wir haben es schon gehört: Dem vorliegenden Bericht zufolge sind es zu zwei Dritteln Frauen, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, und zum überwiegenden Teil – zu 78 Prozent – beklagen sie Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die meisten Fälle kamen aus Wien und der Steiermark. Noch immer – leider noch immer – betreffen die am häufigsten gemeldeten Fälle Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund sexueller Belästigung und problematischer Arbeitsbedingungen.
52 Prozent beklagen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, und das betrifft wieder zu zwei Dritteln die Frauen: einerseits im Zusammenhang mit dem Lohn- und Gehaltsniveau, wo der Ruf nach Gehaltstransparenz ungehört verhallt, und andererseits betrifft es werdende Mütter. Es ist noch immer so, dass Frauen, wenn sie am Arbeitsplatz bekannt geben, dass sie schwanger sind, dass sie sich freuen, gleichzeitig feststellen, dass sich ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern. – Das kann es nicht sein, das darf es nicht sein! Diese systematische Benachteiligung von Frauen, die Mütter werden und Mütter sind, dürfen wir uns einfach nicht gefallen lassen.
Sehr nachdenklich stimmt auch, dass jeder siebte Mensch, der sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wendet, über 50 Jahre alt ist und die Altersdiskriminierung seiner Person beklagt. Für Frauen ist das wieder verschärft, denn Frauen gelten oft schon als zu alt für einen Arbeitsplatz, für einen Job, obwohl sie noch nicht einmal 50 sind. Da stellt sich die Frage: Was sollen all die Lobeshymnen auf ältere Arbeitnehmer, auf ihr großes Potenzial, ihre Erfahrung, ihre Loyalität, ihr Wissen? – Das sind Lippenbekenntnisse statt nachhaltiger Personalpolitik.
Altersdiskriminierung gibt es jeden Tag, tagtäglich, auch beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern. Pensionisten erhalten oft keine Kreditkarte mehr, sie dürfen ihr Konto oft nicht einmal kurzfristig überziehen.
Ein besonderes Gustostückerl finden Sie auf Seite 69 im Bericht: Eine Frau mit drei Kindern bekommt eine geringere Kreditsumme, weil sie nur in einer Lebenspartnerschaft lebt und nicht verheiratet ist. Eine Lebenspartnerschaft reicht als Background für einen Kredit also nicht aus.
Es wenden sich zum Großteil ältere Personen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft – wir kennen das analog auch von der Volksanwaltschaft, wo es genauso ist –, vielleicht auch deswegen, weil die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Social Media nicht präsent ist. Die geforderten finanziellen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und für die Personalressourcen wären da also sicher gut angelegt.
Besonders hervorheben möchte ich das Engagement und die Teilnahme am EU-Projekt Parents at Work, bei dem es um Vereinbarungsfragen geht. Vereinbarungsfragen werden noch mehr an Bedeutung gewinnen – gerade in der Coronazeit, in der es für Mütter und Väter sowieso schon sehr schwierig ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. Homeschooling und Homeoffice treiben die Belastung noch stärker nach oben.
Es ist auch zu befürchten, dass in den nächsten Jahren ein neues Phänomen von Diskriminierung auftreten wird: Coronamatura, Coronaschulabschluss, Coronalehrabschluss. Das wird die Jugendlichen begleiten, und ich befürchte, es wird ein Stigma bedeuten. Daher lautet meine Forderung an den Bundeskanzler und auch an Sie, Frau Bundesminister, die Sie ja gerade jetzt die Agenden der Jugend übernehmen: Ermöglichen Sie einen qualitätsvollen Unterricht in den Schulen; öffnen Sie die Schulen bitte wieder für alle Schüler und Lehrer! (Beifall bei der FPÖ.)
13.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Meri Disoski. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.22
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zusehende! Mit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft haben wir in Österreich gleich zwei Institutionen, die sich mit sehr großer Expertise für die Gleichbehandlung in Österreich einsetzen. Ich möchte an den Anfang meiner Rede hier ein großes Dankeschön an alle, die in diesen Institutionen mitarbeiten, stellen: Danke für das große Engagement, danke für Ihre wichtige Arbeit! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Wenn wir jetzt den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft diskutieren, fokussiere ich als Frauensprecherin meiner Fraktion klarerweise die Ungleichbehandlung der Geschlechter. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht zeigt, dass sich vor allem Frauen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Vorherrschend waren Fälle in der Arbeitswelt. Diese betrafen insgesamt 85 Prozent, wobei es Frauen in allen Stadien ihrer beruflichen Karriere waren, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt haben.
468 Mal wurde sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gemeldet, und auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist das Thema Genderpricing, also die geschlechtsspezifische Preissetzung, immer sichtbarer geworden, so der Bericht. Darum freut es mich, dass wir hier im Hohen Haus Ende des letzten Jahres eine Form des Genderpricings gemeinsam abgeschafft haben, nämlich die sogenannte Tampontax. Seit 1.1.2021 beträgt die Umsatzsteuer für Menstruationsprodukte 10 Prozent und nicht mehr 20 Prozent. Das war ein längst überfälliger Schritt. Es ist gut, dass wir ihn gemeinsam gesetzt haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft zeigt auf, dass wir in Sachen Gleichbehandlung oder eigentlich bei der Bekämpfung von Ungleichbehandlung noch einen sehr weiten Weg vor uns haben; und auch die Coronapandemie hat uns im letzten Jahr mit voller Wucht aufgezeigt, welche strukturellen Ungleichbehandlungen es für Frauen im Alltag in Österreich gibt. Frauen sind weit häufiger als Männer von Arbeitslosigkeit betroffen. Wir übernehmen zunehmend unbezahlte Carearbeit. Uns trifft die Notwendigkeit, Kinder zu Hause zu betreuen und gleichzeitig im Homeoffice zu sein, und vieles mehr. Besonders stark hat die Krise die Alleinerziehenden getroffen – darüber haben wir heute schon mehrfach gesprochen –, und daher ist klar, dass wir weitere Maßnahmen vor allem auch zur Unterstützung der Alleinerziehenden setzen müssen.
Obwohl wir, sehr geehrte Damen und Herren, in Österreich eigentlich ein sehr umfangreiches Gleichbehandlungsgesetz haben, prägen und dominieren strukturelle Ungleichheiten den Lebensalltag von Frauen in unserem Land im Jahr 2021 noch immer, und das müssen wir ändern. Damit komme ich wieder zurück zum Gleichbehandlungsbericht: Sie erinnern sich, 85 Prozent der gemeldeten Fälle betreffen die Arbeitswelt. Oft geht es da um die Frage der ungleichen Bezahlung. Wir wissen alle, überall auf der Welt verdienen Frauen weniger als Männer, weil sie Frauen sind. In Österreich verdienen Frauen um besonders viel weniger als Männer, nämlich um 19,3 Prozent. Wir rangieren im europäischen Vergleich damit auf den hintersten Rängen, hinter Ländern wie Bulgarien, Rumänien, Polen und der Slowakei – und das ist beschämend, das müssen wir ändern.
Was braucht es aus meiner Sicht als nächsten Schritt? – Maßnahmen, wie wir sie zum Beispiel aus Dänemark schon kennen! Dort wurde 2007 ein Gesetz eingeführt, mit dem Unternehmen zur Offenlegung von Löhnen verpflichtet worden sind. Schon nach einem Jahr ist der Genderpaygap in betroffenen Unternehmen daraufhin um mehr als 7 Prozent verkleinert worden. In diese Richtung muss es auch bei uns gehen. Ganz offen gesagt: Wir dürfen uns Initiativen für die Lohntransparenz nicht länger von der Wirtschaftskammer,
von Unternehmen oder von wem sonst auch immer blockieren lassen – ganz einfach deshalb, weil Frauen Fairness verdienen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe FeministInnen und alle, die es noch werden wollen! Kennen Sie Frankensteins Großmutter? – Unter Frankensteins Großmutter kann man sich ja jetzt ziemlich viel vorstellen: eine Hexe, die im finsteren Keller fiese Experimente an Menschen durchführt, oder eine Forscherin, die an der Zukunft und der Rettung des Planeten arbeitet. Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass Frankensteins Großmutter eine der Begründerinnen des Feminismus in Europa war, denken sich wahrscheinlich einige von Ihnen: I, gruselig! – eh klar –, andere denken sich vielleicht: Wow, eine gebildete, intellektuelle Frau, der es schon vor fast 250 Jahren ein Anliegen war, für die Rechte von Frauen einzutreten!
Mit Frankensteins Großmutter meine ich Mary Wollstonecraft, die Mutter von Mary Shelley, der späteren Autorin von „Frankenstein“. Sie hat 1792 den Essay „A Vindication of the Rights of Woman” veröffentlicht, also eine Rechtfertigung der Rechte der Frau. Darin ist sie vehement für die Rechte von Frauen eingetreten, und auch Mary Wollstonecraft musste sich damals gegen mehr oder weniger lustige Schmähs wehren. Nein, Frauen wollen sich keine Bärte wachsen lassen; sie wollen auch nicht bei Raufereien, Unhöflichkeiten oder anderen schlechten Eigenschaften mit Männern gleichziehen, aber sie wollen die gleichen Bildungschancen, die gleichen beruflichen Chancen und die gleichen Chancen, ihr eigenes Leben zu führen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.
An diesen Essay musste ich denken, als der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Ausschuss präsentiert worden ist. Warum? – Der Bericht zeigt sehr deutlich, dass Gleichbehandlung noch immer ein Fleckerlteppich in der Gesetzeslandschaft ist. Hier wurde etwas repariert, dort etwas ergänzt, da ein Pflaster draufgeklebt. Man merkt überall, dass die Vorstellung, dass Diskriminierung nicht so okay ist, auch heute noch eine Vorstellung ist, die man jedes Mal aufs Neue erklären muss – und das spiegelt sich dann in einem sehr bunten Blumenstrauß von Bestimmungen wider.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verjährt nach drei Jahren, geschlechtsbezogene Belästigung hingegen nach nur einem Jahr; rassistische und homophobe Diskriminierung ist auch nach nur einem Jahr Schnee von gestern – und das schafft für Menschen, die sich wehren wollen, ziemlich ungleiche Voraussetzungen.
Ein anderer Punkt: Diskriminierung verändert sich ja auch. Das Monitoring neuer Diskriminierungsphänomene ist ja eine der zentralen Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft. So geht es uns auch heute immer noch so wie Mary Wollstonecraft, die erklären musste, dass Frauen eh keine Männer werden wollen, obwohl es schon längst um ganz andere Themen geht.
Das Budget für die Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist massiv unterdotiert. Das ist heute auch schon angesprochen worden. Eine Anpassung des Budgets ist schon lange geplant, aber halt bis jetzt nicht umgesetzt worden.
Zu beiden Punkten, der Budgetanpassung und der Harmonisierung der Verjährungsfristen, liegen meine Anträge auf dem Tisch, und ich hoffe, dass wir da auch bald zu einer Entscheidung kommen. (Beifall bei den NEOS.)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in Susanne Raab. – Bitte schön.
Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn einmal bei den Mitgliedern des Gleichbehandlungsausschusses, in dem wir ja diesen Bericht wirklich umfassend diskutiert haben, für die Zusammenarbeit und für die Ideen, die wir da ausgetauscht haben, bedanken.
Ich möchte als Ministerin, die für die Gleichbehandlungsanwaltschaft und für die Gleichbehandlungskommission verantwortlich zeichnet, auch noch einmal auf den Bericht eingehen und die Fakten nennen. Der Bericht hat das Ziel, den Status quo betreffend den Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt darzustellen – und dieser Weg ist noch ein weiter, wie uns der Bericht zeigt. Der Bericht informiert über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, über die Gleichbehandlungsanwaltschaft, über die Gleichbehandlungskommission. Ich freue mich einfach, dass dieses so wichtige Thema heute den Weg zu Ihnen ins Plenum gefunden hat.
Der Bericht zeigt uns, dass wir im Berichtszeitraum grundsätzlich schon Schritte gegangen sind – das ist gut! –, aber er zeigt uns wie gesagt auch, dass wir noch sehr viel zu tun haben.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat im Berichtszeitraum 4 017 Personen in Diskriminierungsfragen beraten und unterstützt. Zwei Drittel dieser Anfragen wurden von Frauen eingebracht, auch das haben wir jetzt schon öfter gehört. Es zeigt uns auch die Bedeutung der Frauenpolitik, was den Kampf gegen Diskriminierung und Sexismus in der Arbeitswelt betrifft.
Eindeutig positiv zu bewerten ist, dass sowohl die Gleichbehandlungsanwaltschaft als auch die Gleichbehandlungskommission in den letzten Jahren ihren Bekanntheitsgrad steigern konnten und dass die Verfahren sehr viel effektiver gestaltet wurden und viel kürzer sind. Dies ist im Sinne der Rechtssicherheit der Betroffenen ganz wichtig und sorgt dafür, dass man Klarheit in Bezug auf seine Fragen bekommt. Ich glaube, das ist ein Weg, den wir – auch zur Stärkung dieser wichtigen Einrichtungen – weitergehen müssen. Die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft haben vorbereitende Sitzungen eingeführt, sie haben neue Aktenverfahren etabliert, sie haben im Vorfeld der Sitzungen Ausschüsse abgehalten. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei all jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort bedanken, die so hartnäckig daran arbeiten, den Rechtsschutz und den Zugang zur Beschwerdemöglichkeit noch effektiver zu gestalten. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Scherak.)
Wie gesagt, der Bericht zeigt uns den großen Handlungsbedarf auf unterschiedlichen Ebenen. Es wurden ja schon viele Beispiele genannt, die auf diesem Weg wichtig sind. Er zeigt uns, dass es keine Einzelmaßnahme, sondern einen ganz breiten strategischen Ansatz und ein Maßnahmenbündel braucht, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Damit es uns gelingt, in der Arbeitswelt gleiche Chancen und Möglichkeiten für Frauen zu etablieren – um hier nur das ganz wichtige Thema der Einkommensgerechtigkeit herauszugreifen, an der wir arbeiten müssen –, müssen wir in allen Ressorts, im Bund, in den Ländern, aber natürlich auch in der Zivilgesellschaft ganz stark am Thema Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt mitwirken. Ich freue mich natürlich auch, dass ich mit Arbeitsminister Kocher eine ganz tolle Arbeitsbasis habe, um an diesem Themengebiet weiterzuarbeiten. Ich freue mich auch auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.32
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Alle zwei Jahre wird uns der Gleichbehandlungsbericht vorgelegt, in dem unter anderem festgehalten wird, inwiefern Gleichbehandlungsgesetze auch eingehalten werden. Die zuständige Kommission und die Anwaltschaft sind großartige Institutionen, in denen sich Expertinnen und Experten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen und damit auch eine ungemein wichtige Arbeit leisten. Über 4 000 Mal hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft Menschen zu Diskriminierungsfragen beraten, rechtlich unterstützt und/oder auch informiert – auch von meiner Seite vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dieser Bericht umfasst viele Bereiche. Erlauben Sie mir, nur auf einige näher einzugehen! Den Beiträgen der Interessenvertretungen war zu entnehmen, dass sexuelle und geschlechtsspezifische Belästigungen in Österreich trotz des Verbots und der damit natürlich auch verbundenen Sanktionen noch immer sehr stark verbreitet sind. Gerade am Arbeitsplatz erfährt mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen sexuelle Belästigung. 38 Prozent der Arbeitnehmerinnen wurden mit abfälligen Bemerkungen konfrontiert und 12 Prozent erlitten körperliche Übergriffe. In solchen Fällen ist die Präventiv- und Sensibilisierungsarbeit ungemein wichtig. Es ist daher dringend notwendig, das Thema sexuelle Belästigung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu enttabuisieren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Am Arbeitsplatz tragen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine ganz besondere Verantwortung. Im Bedarfsfall bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zum Umgang mit Vorfällen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung.
Im Gleichbehandlungsbericht wird aber auch darauf hingewiesen, dass das Frauenbudget erhöht werden muss, um die Angebote gerade bei der Frauen- und Mädchenberatung sowie im Bereich des Gewaltschutzes auszubauen. Frau Bundesminister Raab hat das heute schon erwähnt, Gewaltschutzpolitik ist für sie ein wichtiges Element der Frauenpolitik. In diesem Zusammenhang ist bereits vieles passiert: 177 Projekte wurden alleine durch das Frauenressort unterstützt und gefördert. In 90 Prozent der Bezirke gibt es Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Es gibt Frauenhelplines, Gewaltschutzprojekte und vieles mehr.
Einmal noch möchte ich hier darauf hinweisen, dass es Frau Bundesminister Raab gelungen ist, eine Erhöhung des Frauenbudgets zu erzielen. Im Jahr 2021 wird dieses 14,6 Millionen Euro betragen. Und ja, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, das ist die größte Erhöhung des Frauenbudgets seit dem Jahr 2010. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Disoski.) Seit dem Amtsantritt unserer Frau Minister wurde das Frauenbudget um fast 43 Prozent erhöht.
Meine Damen und Herren, wir sind auf einem guten Weg, aber es gibt natürlich noch einiges zu tun. Ich möchte hier auch noch einmal ganz klar festhalten: Diskriminierung, in welcher Form auch immer, hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
13.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem aber sehr geehrte Frau Dr.in Matt
und sehr geehrte Frau Mag.a Konstatzky! Ich möchte mich an dieser Stelle für diesen ausführlichen Bericht bedanken und vor allem auch für Ihre so wichtige Arbeit, die gerade in diesen Zeiten besondere Herausforderungen mit sich bringt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Durch die Corona-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise nimmt nämlich die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Alter zu. So weist etwa die Bundesarbeitskammer im vorliegenden Gleichbehandlungsbericht bereits darauf hin, dass es vermehrt zu Benachteiligungen von schwangeren Frauen gekommen ist. Schwangere Frauen wurden zu Kündigungen oder zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses gedrängt. Die Coronakrise wurde, wie die Arbeiterkammer festgestellt hat, auch dazu genutzt, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus ihren Jobs zu drängen.
Menschen, die zu diskriminierungsgefährdeten Gruppen gehören, sind gerade in Krisen potenziell besonders stark betroffen. Darauf hat auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft schon zu Beginn der Coronakrise hingewiesen. Es ist also damit zu rechnen, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft vermehrt aktiv werden muss, um gegen Ungleichbehandlung vorzugehen. Deshalb ist es uns auch so wichtig, dass der im September 2019 hier im Hohen Haus beschlossene Antrag zur Aufstockung des Personals der Gleichbehandlungsanwaltschaft endlich auch in die Tat umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben dazu einen Antrag eingebracht. Erwartungsgemäß wurde dieser im vergangenen Gleichbehandlungsausschuss leider vertagt. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir gegen Ungleichbehandlung vorgehen wollen, brauchen wir auch das notwendige Personal dafür. Bitte geben Sie sich einen Ruck und werden Sie diesbezüglich aktiv! (Beifall bei der SPÖ.)
Generell muss festgehalten werden, dass Frauen und insbesondere Alleinerziehende zu den großen Verliererinnen dieser Coronakrise gehören. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Betrachtet man zum Beispiel den Zuwachs an Arbeitslosigkeit seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen im März, so lässt sich feststellen, dass Frauen 85 Prozent der sogenannten Coronaarbeitslosen ausmachen. Es braucht dringend ein Arbeitsmarktpaket für Frauen. Wir brauchen ein feministisches Konjunkturpaket für Frauen, um da endlich gegenzusteuern.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Die Schließung von Schulen bedeutet vor allem für Frauen, sich um die Kinderbetreuung und Homeschooling sorgen zu müssen. Ich möchte jedoch ganz klar feststellen: Sich gleichzeitig um Homeoffice und Distancelearning zu kümmern, sehr geehrte Damen und Herren, geht sich einfach nicht aus. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich lautstark an die Seite der Frauen stellen und sich dafür einsetzen, dass es mehr Geld für ein feministisches Konjunkturpaket und vor allem für ein Arbeitsmarktpaket für Frauen gibt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Faika El-Nagashi. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung ist zugleich auch ein Kampf für soziale Rechte und für soziale Sicherheit. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die nunmehr ihr 30-jähriges Bestehen feiert, schützt mit ihrer Arbeit vor Diskriminierung und setzt das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung für alle durch.
An dieser Stelle geht mein aufrichtiger Dank an alle Mitarbeiterinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft und ebenso an die Gleichbehandlungskommission für ihr tägliches Engagement und auch für die Arbeit, die in den vorliegenden Bericht eingeflossen ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Vor wenigen Tagen, am 15. Jänner, wäre der große Bürgerrechtler Martin Luther King 92 Jahre alt geworden. Er wies stets auf die Bedeutung hin, soziale Kämpfe gemeinsam zu denken und gemeinsam zu führen. Die beiden Kräfte mit der stärksten Dynamik und dem größten Zusammenhalt sind die Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung und die schwarze Freiheitsbewegung.
In diesem Sinne sprechen die Fakten des Gleichbehandlungsberichts, aber auch von Studien, die Arbeitsmarktbeteiligung, soziale Zugehörigkeit, Geschlecht, Herkunft und Religion gemeinsam analysieren, eine deutliche Sprache: Die meisten Diskriminierungen erfolgen in der Arbeitswelt, und am häufigsten wandten sich Menschen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Im Bereich Religion betrafen drei Viertel der Anfragen Diskriminierung wegen muslimischer Religionszugehörigkeit, davon 73 Prozent in der Arbeitswelt. Diese Beschwerden zeigen das Ausmaß des antimuslimischen Rassismus, der sich vor allem gegen muslimische Frauen mit Kopftuch richtet. (Abg. Matznetter: ... muss man euren Koalitionspartner ...!)
Es geht aber, Herr Kollege, weit über die viel zu wenig angezeigten Einzelfälle hinaus. Migrantinnen und Migranten und Frauen werden am Arbeitsmarkt systematisch diskriminiert. Menschen in Österreich ohne österreichische Staatsbürgerschaft zahlen fast 2 Milliarden Euro mehr ins Sozialsystem ein, als sie herausbekommen – das wurde in einer Studie des Sozialministeriums gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung vor einigen Jahren ausgerechnet.
Im Jahr 2015 verdienten Menschen in Österreich ohne österreichische Staatsbürgerschaft durchschnittlich 530 Euro weniger als ihre österreichischen Kolleginnen und Kollegen, und Frauen wiederum 20 Prozent weniger als Männer.
Mittlerweile – das hat auch Kollegin Schatz angesprochen – hat sich diese Situation um ein Vielfaches verschärft. Die Wissenschaftlerin Judith Kohlenberger von der Wirtschaftsuniversität Wien beschreibt einen mehr als doppelt so hohen Rückgang der Erwerbsquote bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Vergleich zu jener von österreichischen.
Politische Kämpfe um Grund- und Menschenrechte müssen mit sozialen Kämpfen verbunden werden. Eine Aufwertung und ein Ausbau der Gleichbehandlungsanwaltschaft sind ein wichtiger Beitrag dazu, und deshalb unterstützen wir Grüne auch die Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, wie sie schon angesprochen wurden: nach einer Ausweitung des Diskriminierungsschutzes, dem sogenannten Levelling-up, nach einem Abbau der Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich, nach Klagsrechten, aber ebenso nach mehr Budget und mehr Personal.
Politische Kämpfe um Grund- und Menschenrechte müssen mit sozialen Kämpfen verbunden werden. Das betrifft die Bereiche Digitalisierung der Arbeit, globalisierte und prekäre Arbeitsverhältnisse, plattformvermittelte Dienstleistungsarbeit, Systemerhalt durch Ernte- und Lagerarbeiter und -arbeiterinnen sowie Beschäftigte im Handel, in Krankenhäusern und in der Altenpflege. Es braucht ein gemeinsames Verständnis der Veränderung für soziale Rechte und soziale Sicherheit und gegen Rassismus und gegen Diskriminierung.
Gerade jetzt, in Zeiten, in denen Coronaleugner mit Neonazis auf die Straße gehen – auch mit Abgeordneten hier aus diesem Haus –, gerade wenn deren Brüder im Geiste in den USA das Kapitol, das Parlament, stürmen, braucht es diese Bündnisse und diese
Allianzen, um diese Stränge zusammen zu denken, denn das ist die Lebensrealität der vielen Menschen, der 99 Prozent, und das ist es, was wir für eine Veränderung der Verhältnisse tatsächlich brauchen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Matznetter und Nussbaum.)
13.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gleichbehandlungsbericht sind viele Themen angesprochen, die wir in Österreich zu erledigen haben, und es wurden jetzt auch schon sehr viele genannt. Ich möchte aber auch noch eine sehr bedenkliche Entwicklung ansprechen, die direkt vor unserer Haustür passiert und die niemanden zu kümmern scheint.
Nachdem Orbán in den letzten Jahrzehnten in Ungarn seine absolute Macht hochgefahren hat, ist er jetzt dabei, die Grund- und Menschenrechte zurückzufahren. Was passiert in Ungarn? – Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit hat das ungarische Parlament beispielsweise kürzlich eine Verfassungsnovelle gebilligt, die die Rechte von sexuellen Minderheiten weiter einschränkt und, im Verfassungsrang, künftig die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare ausschließt. In diesem Verfassungszusatz wird festgelegt, dass das Geschlecht eines Kindes bei der Geburt festgelegt wird und als unveränderbar gilt. Wir wissen, dass es mehr intergeschlechtliche Geburten als Zwillingsgeburten gibt. Was muss so eine Regelung für diese vielen Betroffenen bedeuten?
Es ist ein Gesetz, mit dem man vorhat, in Schulen und Kindergärten Lehrinhalte, die konfessionsneutral sind oder sexuelle Minderheiten in positiver Weise darstellen, zu verbieten. Zitat: „Ungarn schützt das Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt erhaltene geschlechtliche Identität und garantiert eine Erziehung entsprechend der Werteordnung, auf der die verfassungsmäßige Identität und christliche Kultur Ungarns beruhen“. – So heißt es dazu. Ich weiß, dass einige das auch in Österreich gerne so hätten, aber in Ungarn ist das schon Realität, und wir müssen dagegen aufstehen.
Es gibt mittlerweile auch schon die ersten LGBT-freien Zonen in Ungarn sowie in Polen. Was macht Österreich, was machen wir? Was macht die türkis-grüne Regierung? – Wir schauen zu. Wir sind leise, wir schweigen – setzen also das, was wir so gut können, so wie auch schon im Fall von Moria und Kara Tepe, auch in diesem Fall fort.
Viktor Orbán surft dabei auf der Coronawelle, und es funktioniert, weil wir alle darauf reinfallen. Als das letzte Mal jemand hier am Rednerpult Orbáns Umgang mit Minderheiten thematisiert hat, kam von der ÖVP ein Zwischenruf, ob wir denn zurzeit keine wichtigeren Probleme hätten. Was aber sagen wir dann, wenn wir in ein paar Monaten die Coronapandemie besiegt haben werden, aber währenddessen die Autoritären in Europa erstarkt sind?
Deshalb bringen wir den folgenden – wie ich finde – sehr wichtigen Antrag ein, und ich würde mir wünschen, dass er Zustimmung findet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, sich für Rechtsstaatlichkeit in Ungarn einzusetzen und insbesondere die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Errichtung von ‚LGBTIQ-freien Zonen‘ öffentlich aufs Schärfste zu verurteilen.“
*****
Verehrte Mitglieder der Bundesregierung, bitte erheben Sie Ihre Stimme gegen den Autokraten und für unsere MitbürgerInnen in Ungarn! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.48
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Stopp der Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration (III-207/589 d.B.) – TOP 2
Im September 2020 erschien ein ungarisches
Kinderbuch mit neuen Versionen bekannter Märchen, in denen Mitglieder
von marginalisierten Gruppen, darunter LGBTIQ-Personen, Roma und Menschen
mit Behinderungen, vorkamen. Dieses Buch löste eine Welle homophober
Angriffe aus und rechtsextreme Politiker_innen schredderten das Buch
öffentlich. Andere wichtige Regierungsvertreter_innen beteiligten sich im
Oktober an der Hass-Kampagne und Orban kommentierte das Buch in einer
Radiosendung mit den Worten, die LGBTIQ-Gemeinschaft solle ’unsere Kinder in
Ruhe lassen’”. Wenige Tage, nachdem die Regierung die Gesetzesvorlagen im
Parlament vorgelegt hatte, führte die Europäische Kommission
eine neue LGBTIQ-Strategie ein, wodurch EU-Mittel, die den Mitgliedsstaaten
für die Umsetzung der Strategie zur Verfügung stehen, an die Einhaltung
der EU-Antidiskriminierungsgesetze geknüpft wurden. Die
Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, erklärte am 12.
November, die Verletzung der Rechte von LGBTIQ-Menschen sei ein Merkmal
autoritärer Regime und hätte keinen Platz in der EU". Die
zunehmend homophobe Politik der populistisch-konservativen Regierungen in
Ungarn und Polen steht im Widerspruch zu der von der Kommission vorgeschlagenen
LGBTIQ-Strategie und den Grundsätzen der Toleranz und Nichtdiskriminierung,
die sie schützen soll,” schreibt
Human Rights Watch im November 2020 (https://www.hrw.org/
de/news/2020/11/20/ungarn-verstaerkte-attacken-auf-lgbt-personen).
Eine Zunahme von Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit zeigt sich besonders deutlich in Polen und Ungarn, wo es immer mehr sogenannte “LGBTIQ-freie Zonen” gibt.
In Polen wiederum gibt es bereits seit Sommer 2020 fast hundert "LGBTIQ-freie Zonen". Besonders im Südosten des Landes machten Gemeinden gegen Homosexuelle mobil, mittlerweile nimmt die Fläche dieser Zonen fast ein Drittel der Fläche Polens ein (https://www.spiegel.de/politik/ausland/polen-fast-100-lgbt-freie-zonen-der-feind-ist-lesbisch-a-00000000-0002-0001-0000-000171426724).
In Ungarn wird die Lage für LGBTIQ-Personen ebenfalls immer prekärer. Mitte November hat die Regierung in Budapest eine Verfassungsänderung und einige Gesetzesänderungen präsentiert, die auf Kosten sexueller Minderheiten gehen. So heißt es bspw.,
dass Adoptionen nur für (heterosexuelle) Ehepaare möglich sein sollen oder das Geschlecht eines Menschen einzig jenes sein solle, das er zum Zeitpunkt seiner Geburt habe – was sich explizit gegen trans- und intersexuelle Personen richtet.
Es gibt mittlerweile auch in Ungarn die erste „LGBTIQ-freie Zone“: Die Kleinstadt Nagykáta, etwa 50 Kilometer östlich von Budapest, hat Anfang November eine Resolution verabschiedet, die das „Verbreiten und Fördern von LGBTIQ-Propaganda“ in dem 12.700 Einwohner_innen zählenden Ort verbietet. Eine Entwicklung, die nicht nur bedenklich, sondern offen diskriminierend ist und von den rechtsstaatlichen Prinzipien abrückt (https://www.ggg.at/2021/01/12/auch-ungarn-hat-seine-erste-lgbt-freie-zone/).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, sich für Rechtsstaatlichkeit in Ungarn einzusetzen und insbesondere die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Errichtung von „LGBTIQ-freien Zonen“ öffentlich aufs Schärfste zu verurteilen."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag.a Maria Smodics-Neumann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Beiden Herrschaften darf ich vor Ort zu ihren neuen Aufgaben gratulieren und ihnen ein glückliches Händchen, gute Entscheidungen und viel Erfolg wünschen. – Danke, dass Sie auch diese Aufgaben übernehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was mir im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsbericht sehr wichtig ist, würde ich gern kurz darlegen. Einen Satz noch zu Frau Kollegin Heinisch-Hosek: Sie haben vorhin erwähnt, dass die Frau Bundesminister bei der letzten Veranstaltung die Frauen nicht dezidiert genannt hat. Jetzt bin ich auch schon ein paar Tage im Gleichbehandlungsausschuss, doch Sie haben mir natürlich wesentliche Erfahrung voraus, auch als Ministerin, aber ich glaube, wenn wir das verfolgen, können wir schon feststellen, dass die Frau Bundesministerin in vielen Situationen immer wieder auf die besondere Leistung, die die Frauen in dieser Krise erbringen und erbracht haben, eingegangen ist. Ich glaube, es ist ihr auch durchaus zuzugestehen, beim Thema Familienpolitik auch von Familien zu sprechen. – Das wollte ich hier nur klarstellen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Obwohl die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung nach der österreichischen Gesetzeslage ausreichend erfüllt wird – sogar ein bisschen übererfüllt –, kommt es immer wieder vor, dass das halt beim einen oder anderen doch noch nicht angekommen ist. Gott sei Dank haben wir Stellen, die diese Dinge behandeln, bearbeiten, diesbezüglich beraten. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, denn bevor wir Gesetze schnüren, wäre es, so glaube ich, noch viel, viel wichtiger, auch einmal selbst darüber nachzudenken, wie wir miteinander umgehen, denn dort, wo Toleranz aufhört, fängt Diskriminierung an. Toleranz heißt
auch, nicht nur die eigene Meinung gelten zu lassen, sondern auch die von anderen zu akzeptieren, und vor allem: Es könnte durchaus sein, dass man dort, wo man unter dem Titel Gleichbehandlung Privilegien für den einen schafft, eine diskriminierende Situation für andere schafft.
In diesem Zusammenhang gesehen ist die Gesetzgebung wirklich gefordert, gleichzubehandeln. Ich glaube, es gibt nichts Schwierigeres, als Menschen gleichzubehandeln. Wir alle sind gefordert, wir können es vorleben – ich glaube, gerade wir 183 können es hier vorleben –, und wenn es dann noch in ein Gesetz gegossen werden muss, kann man das immer noch machen. Ich glaube aber, mit einem vernünftigen und respektvollen Umgang untereinander, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Weltanschauung und Religion, kommen wir wesentlich weiter als mit verschärften Gesetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident, ich möchte Sie nicht korrigieren, aber auf der Anzeige steht 2:51 Minuten. Ich habe noch gar nicht angefangen zu reden, und die Redezeit ist schon weit fortgeschritten.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich habe sie schon wieder gestoppt und starte sie in 9 Sekunden, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (fortsetzend): Danke für die Unterstützung, Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Ich muss zugeben, ich bin nach der Rede der Frauenministerin sehr ratlos und darf alle Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung bitten. Die Ministerin hat in ihrer Rede Folgendes gesagt: Der Bericht zeigt, wir sind schon Schritte gegangen. Das ist gut, aber es ist noch viel zu tun. – Also: Wir sind schon Schritte gegangen. Das ist gut, aber es ist noch viel zu tun. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, fällt euch ein einziger Bericht im Parlament ein, auf den diese Beschreibung, diese Kampfansage der Frauenministerin, nicht passen würde? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Gibt es ein einziges Themenfeld, das damit nicht abgedeckt wäre? Herr Präsident Strasser, im Landwirtschaftsbereich gibt es den Grünen Bericht, da könnte es passen. Es gibt, glaube ich, kaum Berichte, die wir diskutieren könnten, bei denen das nicht passen würde, und dieser breite Zugang, bei dem man ohnehin alles irgendwie meint, ist, wie ich glaube, symptomatisch auch für die Politik der Frau Ministerin Raab.
Ich wollte nicht vorschnell sein, aber Sie gehören jetzt seit einem Jahr der Bundesregierung an, und die Kritik geht in folgende Richtung: Parteiübergreifend gesprochen – wir diskutieren ja oft inhaltlich – haben wir in allen Parteien Kolleginnen und Kollegen, bei denen man zwar inhaltlich anderer Meinung ist, aber der Grundrespekt da ist, weil man sagt, in diesen Menschen brennt ein Feuer, die wollen etwas verändern, sie sind in der Politik, weil sie etwas verändern wollen. Fällt aber, wenn wir alle miteinander wieder zurückdenken, jemandem von euch betreffend Susanne Raab ein einziges Thema ein, ein einziges Thema in der einjährigen Dauer der Amtszeit der Ministerin, bei dem man das Gefühl gehabt hat, Ministerin Raab sagt irgendetwas, weil es der Sache dient und nicht ihr selber, irgendein Thema, ein einziges, bei dem man das Gefühl hat, sie spricht auch unpopuläre Dinge an (Abg. Berlakovich: Verdoppelung der Volksgruppenförderung zum Beispiel! Die Verdoppelung der Volksgruppenförderung in Kärnten ist wichtig!), sie kämpft für die Frauen in diesem Land, sie macht im Integrationsbereich irgendetwas, was notwendig ist, weil es gut ist für die Menschen und nicht nur gut ist für die Ministerin? – Dieser Politikstil tut mir so weh, weil es so viele Menschen in Österreich gibt, die sie brauchen würden.
Nun ist sie auch noch für den Bereich Jugend und Familie zuständig. Jetzt kann man sagen, viel wird nicht passieren. Das Schlimme ist aber, sie wäre doch dafür zuständig, für die jungen Mädchen und Burschen, die jetzt in der Schule sitzen, für Zehntausende Kinder, die keinen Laptop haben, wo die Regierung zuschaut und nicht für sie kämpft. Das ist die Politik à la Raab, die wir leider zur Genüge kennen.
Kollege Shetty hat jetzt eine sehr starke Rede zu Ungarn gehalten, aber hast du (in Richtung Abg. Shetty) wirklich das Gefühl, dass es die Ministerin interessiert, wenn in einem Nachbarstaat die Pressefreiheit eingeschränkt wird, wenn gegen Minderheiten gehetzt wird? Hast du wirklich das Gefühl, dass sie aufstehen und sagen würde: Herr Orbán, ich sage, so geht es nicht!, nicht weil es ihr etwas nützt, sondern weil es richtig ist? – Von dieser Ministerin wirst du bei all den Debatten, die wir führen, nie etwas hören, was richtig ist, was für die Menschen ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Das ist Politik à la Raab.
Wir alle können die Probe machen: Wenn die Umfrage passt, ist sie die Erste, die mit dabei ist, und wenn ihr etwas politisch und persönlich nicht nützt, dann schweigt Ministerin Raab. Das ist leider der Zugang, bei dem ich sagen muss: Ich habe vollen Respekt vor allen Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien, bei denen wir zwar anderer Meinung sind, aber das Gefühl da ist, wir kämpfen für das Richtige, aber das – es tut mir leid, Frau Ministerin – ist ein Politikstil, den ich fast tragisch finde. (Abg. Gabriela Schwarz: Geh!) Das ist doch Ihre Lebenszeit!
Sie sitzen doch als Ministerin da und könnten gestalten und in diesem Land etwas bewirken. Haben Sie doch bitte auch den Mut und nutzen Sie die Möglichkeit, für Frauen, für die Jugend, für die Familien in Österreich einzuschreiten! Wenn Sie aber immer nur das tun, was gut klingt, ist es doch wirklich um Ihr Engagement schade. Haben Sie doch den Mut, diese Messagecontrol zu verlassen, die Umfragen einmal beiseite zu lassen, und überlegen Sie doch selber, warum Sie in die Politik gegangen sind! Warum? Was wollen Sie verändern? – Immer nur das zu machen, was Ihnen persönlich und was der türkisen Truppe irgendwie nützt, das kann kein Zugang sein! Dafür geht es vielen, vielen Menschen in Österreich zu schlecht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gabriela Schwarz: Verdoppelung der Volksgruppenförderung! Verdoppelung der Volksgruppenförderung!)
Ich bitte also wirklich: Reden wir nicht allgemein über irgendwelche Berichte, kämpfen wir für die Menschen in diesem Land, die auch auf uns bauen, dass wir miteinander etwas bewegen! (Beifall bei der SPÖ.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Irene Neumann-Hartberger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Herr Minister! Herr Kollege Kucher, Sie sind sehr emotional. Ich verstehe das – das ist gut so –, aber manchmal muss man auch sehr partnerschaftlich an die Themen herangehen und nicht immer nur fordern, sondern auch tun. Ich möchte das jetzt machen, indem ich auf einen kleinen Teil des sehr umfangreichen Gleichbehandlungsberichtes eingehe, nämlich auf den, wo die Landwirtschaftskammern – sprich die Interessenvertretungen generell – aufgefordert sind, im Gleichbehandlungsbericht jedes zweite Mal eine Stellungnahme abzugeben.
Die Landwirtschaftskammer Österreich führt in diesem Bericht aus, dass die Bestimmungen betreffend Gleichbehandlung bereits sehr gut umgesetzt sind. Es gibt diesbezüglich auch keinerlei Probleme bei der Vollziehung der Gesetze, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts wurden viele neue gesetzliche Maßnahmen in den letzten Jahren
sehr gut umgesetzt. Das beste Beispiel – man würde kaum glauben, dass Gleichstellung und der traditionelle landwirtschaftliche Bereich kompatibel seien – ist doch unsere Topjugendorganisation, nämlich die Landjugend. Da funktioniert Führungsarbeit seit vielen Jahrzehnten paritätisch.
Wie wichtig ein beiderseits klares Bekenntnis ist, um Veränderung herbeizuführen, zeigt auch das Beispiel der österreichischen Landwirtschaftskammern gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen, wo wir auf Initiative der Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann 2017 die Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung unterzeichnet haben und uns darin gemeinsam auf den Weg machen, in den agrarischen Gremien eine Besetzung, die Gleichstellung bedeutet, zu erarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Einen zukunftsweisenden Schritt in diese Richtung gab es bereits 2019, als mit der Angelobung der Landtagsabgeordneten aus Oberösterreich Michaela Langer-Weninger erstmals eine Frau zur Präsidentin einer österreichischen Landwirtschaftskammer angelobt wurde. Der Frauenanteil im Team des Österreichischen Bauernbundes zur jetzigen Landwirtschaftskammerwahl hat sich von 29 auf 38 Prozent erhöht – weit entfernt von Gleichstellung, aber ein guter Weg, eine richtige Richtung und eine gute Steigerung.
Betreffend die anstehenden Landwirtschaftskammerwahlen in Oberösterreich und der Steiermark kommendes Wochenende bin ich davon überzeugt, dass viele Frauen Einzug in dieses wichtige agrarische Gremium halten werden, und dazu wünsche ich viel Erfolg. – Vielen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
13.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich sehr, dass wir heute endlich wieder einmal das Thema Gleichbehandlung auf der Tagesordnung stehen haben; dieses Thema wurde ja aufgrund der Coronapandemie in den letzten Monaten sehr vernachlässigt. In meinen Augen ist jedoch gerade zu dieser Zeit Gleichstellung wichtiger denn je.
Durch Covid-19 haben sich die Ungleichheiten in unserer Gesellschaft massiv verstärkt, und wir werden noch lange gegen die gesellschaftlichen Folgen ankämpfen müssen. Wir konnten beobachten, wie die Mehrfachbelastungen der Frauen wieder zunehmen: Plötzlich mussten viele Familien ihre Kinder während ihrer Arbeitszeiten betreuen, weil die Schulen oder Behinderteneinrichtungen geschlossen wurden. Leider blieb der Großteil dieser Mehrbelastung an den Frauen hängen – und das, obwohl Frauen in der Arbeitswelt um einiges mehr einstecken müssen als ihre männlichen Kollegen.
Ein sehr altes, aber leider noch immer aktuelles Thema ist die fehlende Einkommenstransparenz in den Unternehmen. Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft kritisieren zu Recht die unzureichende Einkommenstransparenz in Österreich. Die Einkommensunterschiede sind nach wie vor hoch, die Einkommensschere schließt sich nicht wirklich, und man kann nur den Schluss ziehen, dass die Einkommensberichte, die es seit einigen Jahren gibt, nicht effektiv sind, um dieses Dilemma zu beseitigen.
Was wir aus der Vergangenheit nun gelernt haben, würde ich sagen, ist, dass positive Anreize, Aufklärung, Informationen nicht ausreichen, um diese Verhältnisse zu ändern und das Schließen des Genderpaygaps zu erreichen. Deshalb braucht es in diesem Bereich endlich richtige Sanktionen.
Ebenso unzureichend ist der Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Noch immer erfahren mehr als die Hälfte der weiblichen Arbeitnehmer sexuelle Belästigung, sei es durch männliche Kollegen, Chefs oder auch durch Kunden. Im Jahr 2021 ist das wohl völlig inakzeptabel.
Frau Bundesministerin, wann fangen Sie zu arbeiten an? Wann fangen Sie an, in diesen Bereichen aktiv zu werden? Ein Jahr lang ist nichts geschehen.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz eingehen. Das Ausgleichstaxensystem funktioniert nicht gut. Viele Unternehmen zahlen in der Realität lieber in den Ausgleichstaxfonds ein, als eine Person mit Behinderungen einzustellen. Das ist keine Gleichstellungspolitik, die uns weiterbringt. Mich erinnert dieses System eher an Ablasshandel und das Freikaufen aus der gesellschaftlichen Verantwortung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mehr oder weniger bei den Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen und mich in meiner Rede hauptsächlich auf die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung konzentrieren.
Auch im Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft wird auf dieses Thema eingegangen; im Bericht werden einige konkrete Beispiele angeführt. Die meisten denken immer, es gibt Diskriminierungen nur aufgrund von Geschlechterunterschiedlichkeiten oder aus ethnischen Gründen, aber für Diskriminierungen gibt es die unterschiedlichsten Gründe, eben auch den einer Behinderung. Hier darf man nicht vergessen, dass Frauen mit Behinderung sehr häufig von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen sind.
Menschen mit Behinderungen stehen vor großen Herausforderungen, wenn sie am Ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen möchten. Es ist für behinderte Menschen ungleich schwieriger als für nicht behinderte Menschen, eine Anstellung zu erlangen. Erschwerend kommen hier auch Diskriminierungen bereits im Vorfeld oder auch beim Bewerbungsgespräch hinzu. Meist ist die erste große Hürde schon, als behinderte Person überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, denn leider herrschen immer noch viel zu viele Vorurteile. Auch später am Arbeitsplatz sind Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen nicht gefeit, auch da sind sie damit konfrontiert.
Wie Sie sehen, haben es Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Gerade auch durch die Coronakrise hat sich die Lage insgesamt noch einmal extrem verschärft. Für mich ist berufliche Teilhabe ein ganz zentrales Element für eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für eine inklusive Gesellschaft. Geben wir den Menschen endlich eine Chance und akzeptieren wir uns alle mit all unseren Verschiedenheiten!
Ich kann meinen Appell nicht oft genug wiederholen: Menschen mit Behinderungen müssen in allen – und ich meine hier wirklich: in allen – Lebensbereichen mitgedacht werden, auch zum Beispiel bei der Coronaimpfung. Da wurden wir anfangs auch wieder einmal vergessen. Unsichtbarkeit und nicht wahrgenommen zu werden bedeutet nämlich auch eine Diskriminierung. Teilhabe muss ermöglicht werden, entsprechende Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, sodass Menschen mit Behinderungen auch wirklich teilhaben können.
Zum Abschluss möchte ich noch der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbehandlungskommission für ihre wertvolle und engagierte Arbeit danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzter Kollege Philip Kucher, es ist ganz einfach zu wenig, hier herinnen nur wild herumzubrüllen und zu gestikulieren (Beifall bei der ÖVP), es ist viel wichtiger, ruhig und sachlich zu arbeiten, so wie unsere Ministerin. Offensichtlich fällt es euch unsagbar schwer, anzuerkennen, dass unsere Frau Minister Raab das Frauenbudget um 43 Prozent gesteigert und somit fast verdoppelt hat. Es ist offensichtlich nicht möglich, dass das von euch anerkannt und Ministerin Raab in ihrem Tun auch entsprechend unterstützt wird. Wir bitten euch, kommt auf einen anderen Weg! (Beifall bei der ÖVP.)
Um es zu verdeutlichen: Das ist die höchste Erhöhung, nämlich fast eine Verdoppelung, seit mehr als zehn Jahren! Geschätzte Frau Kollegin Heinisch-Hosek, das, was unsere Frau Minister da bewerkstelligen konnte, haben Sie in Ihrer Amtszeit niemals zuwege gebracht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Um nur einige wenige Punkte, die bereits umgesetzt wurden, zu nennen: Es ist die Stärkung des Gewaltschutzes, ein flächendeckender Ausbau von Frauenberatungsstellen in allen Bundesländern wurde veranlasst, das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht, und auch das Upskirting wurde verboten. Das sind nur einige wenige Punkte, aber Erfolgsmomente dieser Frau Ministerin.
Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kucher! Nicht nur reden, nicht nur herumbrüllen und wild gestikulieren, sondern mitgestalten, auf dem Weg der Frau Minister mitgehen! Wir sind dazu bereit und laden euch gerne dazu ein. Wir werden noch einiges bewegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Klubs, ob sie eine Sitzungsunterbrechung wünschen. – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den vorliegenden Bericht III-207 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
3. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (630 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Herr Finanzminister, Bundeskanzler Kurz hat Sie bei der Vorstellung des neuen Arbeitsministers als einen ihrer Topexperten genannt. Seitdem frage ich mich, und ich glaube, auch die ganze Republik: Aber wofür? Wofür sind Sie Experte? Ich würde nämlich einmal festhalten: Für die Finanzen, für den Aufschwung der Wirtschaft, für Hilfsmaßnahmen, die auch wirklich bei den Betroffenen ankommen, sind Sie leider kein Experte, und für das Thema, um das es jetzt hier geht, die Gemeindefinanzen, Herr Minister, sind Sie leider auch kein Experte. (Beifall bei der SPÖ.)
Zunächst einmal zur Chronologie: Seit April des Vorjahres weisen wir darauf hin, dass es in den Gemeinden zu finanziellen Engpässen kommt. Wir haben diesbezüglich sechs Anträge eingebracht, und es ist immer wieder erklärt worden, dass das alles so nicht stimme und es den Gemeinden eh gut gehe und so weiter und so fort. Irgendwann war der Druck so groß, dass ihr nicht mehr ausgekommen seid, und dann habt ihr das kommunale Investitionspaket beschlossen – das war vor dem Sommer –, bei dem wir von Anfang an darauf hingewiesen haben, dass das nicht funktionieren wird, weil ihr eines nicht berücksichtigt, nämlich dass die Liquidität in den Gemeinden nicht gegeben ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, der schlimmste Feind des Politikers ist bekanntlich das Archiv, und deshalb habe ich mir ein bissl angesehen, was die ÖVP, seit diese Debatte geführt wird, alles gesagt hat, was das Kommunalinvestitionsgesetz betrifft. Kollege Wöginger hat zum Beispiel gesagt: „Die Bürgermeister in meiner Heimatgemeinde sagen: Gust, damit können wir was anfangen!“ Kollege Weratschnig von den Grünen hat gesagt: „Da gibt es coronabedingt eine einfache Bundesförderung: Schnell wird geholfen, der Antrag ist einfach auszufüllen. – So viel zum Kommunalinvestitionsgesetz.“
Das Problem ist nur: Das hat halt leider mit der Realität sehr wenig zu tun. Jetzt kommt ihr nämlich selbst drauf, und im Budgetausschuss haben wir ja diesbezüglich debattiert – Herr Finanzminister, Sie haben es ja selbst auch gesagt, und der Kollege von der ÖVP hat es ebenfalls gesagt –: In den Gemeinden fehlt die Liquidität! – Deshalb braucht es jetzt ein zusätzliches Gesetz.
Da kann ich ganz einfach nur sagen: Liebe ÖVPler, liebe Grüne, lieber Herr Finanzminister, gratuliere! Ihr habt gerade einmal zehn Monate gebraucht, um das zu erkennen, was wir euch seit April sagen. Gratulation! Respekt! Es hat gerade einmal zehn Monate gedauert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt allerdings der nächste Rohrkrepierer, das nächste Paket, das in Wirklichkeit nicht funktioniert, denn: Was ist denn dieses Paket wirklich? Wir haben ja erst unlängst, Herr Finanzminister, eine Debatte über die Frage gehabt: Können sich jetzt Gemeinden verschulden oder nicht? Ist Ihr Vorschlag, dass Gemeinden sich verschulden, ein guter oder nicht? – Ich bin ja sehr dankbar dafür, dass Sie lernfähig und jetzt draufgekommen sind: So mit den Krediten selber
geht das nicht!, nur: Jetzt machen Sie einen Umweg. Was machen Sie jetzt? – Jetzt schicken Sie die Gemeinden nicht zum Bankinstitut, jetzt verschulden Sie die Gemeinden selbst, denn Ihr Hilfspaket, von dem Sie hier reden, diese 1,5 Milliarden Euro, ist in Wirklichkeit ein Paket, das sich die Gemeinden selbst zahlen.
Schauen wir es uns doch ein bissl an! In der Schlagzeile – die ja für die Regierung das Wichtigste ist – funktioniert das natürlich. Wenn man sich nicht auskennt, sagt man: Wow, die Regierung hat wieder etwas Tolles gemacht, 1,5 Milliarden Euro kriegen die Gemeinden jetzt! – Wie aber sieht die Realität aus? – Die Realität ist: 1 Milliarde Euro bekommen die Gemeinden an Vorschuss! Das heißt, das ist de facto ein Kredit, aber weil die Gemeinden selbst keinen Kredit aufnehmen können, geben Sie früher Ertragsanteile her und verschulden so die Gemeinden. – Nur zur Information auch für die Öffentlichkeit: Für die Spender der ÖVP, wenn es zum Beispiel um den Glücksspielkonzern Novomatic geht, gibt es einen 80-prozentigen Ersatz des Einkommensentfalls. Für die Gemeinden gibt es Schulden, sonst gar nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Und was ist mit den restlichen 500 Millionen Euro? – Ja, 100 Millionen gibt es wirklich – ja, Herr Minister, das stimmt –, die restlichen 400 Millionen sind ebenfalls nur eine Budgettrickserei, denn 260 Millionen sind ja schon geflossen. Das heißt, in Wirklichkeit bleiben 140 Millionen über – für 2 095 Gemeinden. Das ist Ihr Hilfspaket: 140 Millionen Euro für 2 500 Gemeinden. Das ist das einzige Geld, das wirklich fließt – alles andere ist eine Verschuldung, die Sie den Gemeinden jetzt aufbürden.
Und damit die Gemeinden mit diesem Geld nicht urassen – meine Redezeit geht leider schon zu Ende –, zahlen Sie es nicht einmal auf einmal aus, sondern quartalsweise werden jetzt auf 2 095 Gemeinden verteilt 140 Millionen Euro ausbezahlt. Na gratuliere! Das werde ich gerade in der Portokasse unterbringen, Herr Minister. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb – weil das leider wieder ein Nicht-Hilfspaket für die Gemeinden ist – bringen wir abschließend erneut einen Antrag ein, der endlich einmal wirklich Abhilfe schaffen würde, indem den Gemeinden zu 100 Prozent die Einnahmeausfälle abgegolten werden, und zwar einen Antrag der Kollegen Krainer, Stöger, Kollross, Kolleginnen und Kollegen für eine tatsächliche Abgeltung des Einnahmeausfalls der Gemeinden, indem 250 Euro pro hauptgemeldetem Einwohner für die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Das wäre nämlich das einzig Notwendige und Richtige, denn dann können die Gemeinden nicht nur ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch nach wie vor garantieren, sondern die Gemeinden könnten vor allen Dingen jetzt eines tun – und das sollte sich die angebliche Wirtschaftspartei ÖVP vielleicht auch einmal überlegen –: Sie könnten auch wieder investieren. Das wiederum wäre vor allem für die regionale Wirtschaft ein wesentlicher Beitrag.
Man kann sich aus der Krise nicht heraussparen, sondern man muss sich aus der Krise herausinvestieren. Die Gemeinden wären dabei ein wesentlicher Faktor. Ihr kapiert das leider nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
14.15
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Alois Stöger, diplômé, Andreas Kollross,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (630 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017), wird wie folgt geändert:
1. Z 2 entfällt und die Z 3 wird in Z 2 umnummeriert.
2. Nach Z2 (neu) wird folgende Z 3 angefügt:
„3. In § 27 wird nach Abs. 8 folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Der Bund gewährt den Gemeinden als pauschale Abgeltung für die Covid-19 bedingten Einnahmenausfälle aus den Ertragsanteilen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie der Kommunalsteuer im Jahr 2021, einen Zweckzuschuss von 250 Euro pro hauptgemeldeter Einwohnerin oder hauptgemeldetem Einwohner (Wohnbevölkerung gem. § 10 Abs. 7). Die Summe von 2.212.854.250 Euro wird gemäß Anlage A im folgenden Verhältnis auf die Gemeinden des Bundeslandes verteilt:
Dieser Zuschuss unterliegt nicht der Landesumlage (§ 6), sondern verbleibt ungekürzt bei der jeweiligen Gemeinde, und wird vom Bund an die Gemeinden und Städte direkt ausbezahlt. Die Gemeinde hat den Zuschuss zur Förderung der örtlichen Wirtschaft für regionale und ökologisch ausgerichtete Infrastrukturvorhaben zu verwenden. Nicht verbrauchte Mittel sind einer Rücklage zuzuführen und in den Folgejahren für derartige Vorhaben zu verwenden. Die Überweisung des Covid-19 Finanzierungs-Zweckzuschusses an die Gemeinden erfolgt bis 31. März 2021."
3. Nach Z 3 (neu) wird folgende Z 4 angefügt:
„4. Die Anlage A zum Finanzausgleichsgesetz 2017 lautet:
Anlage A
Bevölkerungszahl
31.10.2018 gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017 Gebietsstand: 1.1.2020 |
|||
GKZ |
Gemeindename |
Bevölker-ungszahl 31.10.2018 gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017 |
pro Person |
€ 250 |
|||
Zuweisungssumme je Gemeinde |
|||
|
|
|
|
Gemeinden Österreich in Summe |
|
8.851.417 |
€ 2.212.854.250 |
|
|
|
|
Gemeinden Burgenland |
293.490 |
€ 73.372.500 |
|
10101 |
Eisenstadt |
14.568 |
€ 3.642.000 |
1020 |
1 |
Rust |
1.953 |
€ 488.250 |
10301 |
Breitenbrunn am Neusiedler See |
1.909 |
€ 477.250 |
10302 |
Donnerskirchen |
1.819 |
€ 454.750 |
10303 |
Großhöflein |
2.048 |
€ 512.000 |
10304 |
Hornstein |
3.101 |
€ 775.250 |
10305 |
Klingenbach |
1.152 |
€ 288.000 |
10306 |
Leithaprodersdorf |
1.194 |
€ 298.500 |
10307 |
Mörbisch am See |
2.231 |
€ 557.750 |
10308 |
Müllendorf |
1. 404 |
€ 351.000 |
10309 |
Neufeld an der Leitha |
3 445 |
€ 861.250 |
10310 |
Oggau am Neusiedler See |
1 756 |
€ 439.000 |
10311 |
Oslip |
1.261 |
€ 315.250 |
10312 |
Purbach am Neusiedler See |
2.920 |
€ 730.000 |
10313 |
Sankt Margarethen im Burgenland |
2.648 |
€ 662.000 |
10314 |
Schützen am Gebirge |
1.384 |
€ 346.000 |
10315 |
Siegendorf |
3.028 |
€ 757.000 |
10316 |
Steinbrunn |
2.648 |
€ 662.000 |
10317 |
Trausdorf an der Wulka |
2.089 |
€ 522.250 |
10318 |
Wimpassing an der Leitha |
1.589 |
€ 397.250 |
10319 |
Wulkaprodersdorf |
1.956 |
€ 489.000 |
10320 |
Loretto |
474 |
€ 118.500 |
10321 |
Stotzing |
842 |
€ 210.500 |
10322 |
Zillingtal |
939 |
€ 234.750 |
10323 |
Zagersdorf |
1.046 |
€ 261.500 |
10401 |
Bocksdorf |
801 |
€ 200.250 |
10402 |
Burgauberg-Neudauberg |
1.364 |
€ 341.000 |
10403 |
Eberau |
917 |
€ 229.250 |
10404 |
Gerersdorf-Sulz |
1.013 |
€ 253.250 |
10405 |
Güssing |
3.713 |
€ 928.250 |
10406 |
Güttenbach |
886 |
€ 221.500 |
10407 |
Heiligenbrunn |
736 |
€ 184.000 |
10408 |
Kukmirn |
1.994 |
€ 498.500 |
10409 |
Neuberg im Burgenland |
983 |
€ 245.750 |
10410 |
Neustift bei Güssing |
475 |
€ 118.750 |
10411 |
Olbendorf |
1.435 |
€ 358.750 |
10412 |
Ollersdorf im Burgenland |
930 |
€ 232.500 |
10413 |
Sankt Michael im Burgenland |
970 |
€ 242.500 |
10414 |
Stegersbach |
2.670 |
€ 667.500 |
10415 |
Stinatz |
1.226 |
€ 306.500 |
10416 |
Strem |
904 |
€ 226.000 |
10417 |
Tobaj |
1.360 |
€ 340.000 |
10418 |
Hackerberg |
358 |
€ 89.500 |
10419 |
Wörterberg |
491 |
€ 122.750 |
10420 |
Großmürbisch |
241 |
€ 60.250 |
10421 |
Inzenhof |
337 |
€ 84.250 |
10422 |
Kleinmürbisch |
223 |
€ 55.750 |
10423 |
Tschanigraben |
65 |
€ 16.250 |
10424 |
Heugraben |
213 |
€ 53.250 |
10425 |
Rohr im Burgenland |
376 |
€ 94.000 |
10426 |
Bildein |
340 |
€ 85.000 |
10427 |
Rauchwart |
447 |
€ 111.750 |
10428 |
Moschendorf |
398 |
€ 99.500 |
10501 |
Deutsch Kaltenbrunn |
1.738 |
€ 434.500 |
10502 |
Eltendorf |
931 |
€ 232.750 |
10503 |
Heiligenkreuz im Lafnitztal |
1.226 |
€ 306.500 |
10504 |
Jennersdorf |
4.1 |
10 |
€ 1.027.500 |
||
10505 |
Minihof-Liebau |
1.040 |
€ 260.000 |
10506 |
Mogersdorf |
1.148 |
€ 287.000 |
10507 |
Neuhaus am Klausenbach |
917 |
€ 229.250 |
10508 |
Rudersdorf |
2.163 |
€ 540.750 |
10509 |
Sankt Martin an der Raab |
1.966 |
€ 491.500 |
10510 |
Weichselbaum |
714 |
€ 178.500 |
10511 |
Königsdorf |
721 |
€ 180.250 |
10512 |
Mühlgraben |
397 |
€ 99.250 |
10601 |
Draßburg |
1.217 |
€ 304.250 |
10602 |
Forchtenstein |
2.767 |
€ 691.750 |
10603 |
Hirm |
1.020 |
€ 255.000 |
10604 |
Loipersbach im Burgenland |
1.220 |
€ 305.000 |
10605 |
Marz |
2.060 |
€ 515.000 |
10606 |
Mattersburg |
7.415 |
€ 1.853.750 |
10607 |
Neudörfl |
4.568 |
€ 1.142.000 |
10608 |
Pöttelsdorf |
747 |
€ 186.750 |
10609 |
Pöttsching |
2.972 |
€ 743.000 |
10610 |
Rohrbach bei Mattersburg |
2.683 |
€ 670.750 |
10611 |
Bad Sauerbrunn |
2.240 |
€ 560.000 |
10612 |
Schattendorf |
2.405 |
€ 601.250 |
10613 |
Sieggraben |
1.247 |
€ 311.750 |
10614 |
Sigleß |
1.176 |
€ 294.000 |
10615 |
Wiesen |
2.685 |
€ 671.250 |
10616 |
Antau |
763 |
€ 190.750 |
10617 |
Baumgarten |
874 |
€ 218.500 |
10618 |
Zemendorf-Stöttera |
1.267 |
€ 316.750 |
10619 |
Krensdorf |
649 |
€ 162.250 |
10701 |
Andau |
2.266 |
€ 566.500 |
10702 |
Apetlon |
1.761 |
€ 440.250 |
10703 |
Bruckneudorf |
3.118 |
€ 779.500 |
10704 |
Deutsch Jahrndorf |
608 |
€ 152.000 |
10705 |
Frauenkirchen |
2.864 |
€ 716.000 |
10706 |
Gattendorf |
1.323 |
€ 330.750 |
10707 |
Gols |
3.858 |
€ 964.500 |
10708 |
Halbturn |
1.923 |
€ 480.750 |
10709 |
Illmitz |
2.368 |
€ 592.000 |
10710 |
Jois |
1.634 |
€ 408.500 |
10711 |
Kittsee |
3.236 |
€ 809.000 |
10712 |
Mönchhof |
2.237 |
€ 559.250 |
10713 |
Neusiedl am See |
8.387 |
€ 2.096.750 |
10714 |
Nickelsdorf |
1.800 |
€ 450.000 |
10715 |
Pama |
1.217 |
€ 304.250 |
10716 |
Pamhagen |
1.598 |
€ 399.500 |
10717 |
Parndorf |
4.793 |
€ 1.198.250 |
10718 |
Podersdorf am See |
2.124 |
€ 531.000 |
10719 |
Sankt Andrä am Zicksee |
1.387 |
€ 346.750 |
10720 |
Tadten |
1.196 |
€ 299.000 |
10721 |
Wallern im Burgenland |
1.689 |
€ 422.250 |
10722 |
Weiden am See |
2.459 |
€ 614.750 |
10723 |
Winden am See |
1.321 |
€ 330.250 |
10724 |
Zurndorf |
2.257 |
€ 564.250 |
10725 |
Neudorf |
718 |
€ 179.500 |
10726 |
Potzneusiedl |
610 |
€ 152.500 |
10727 |
Edelstal |
761 |
€ 190.250 |
10801 |
Deutschkreutz |
3.064 |
€ 766.000 |
10802 |
Draßmarkt |
1.382 |
€ 345.500 |
10803 |
Frankenau-Unterpullendorf |
1.094 |
€ 273.500 |
10804 |
Großwarasdorf |
1.389 |
€ 347.250 |
10805 |
Horitschon |
1.832 |
€ 458.000 |
10806 |
Kaisersdorf |
617 |
€ 154.250 |
10807 |
Kobersdorf |
1.877 |
€ 469.250 |
10808 |
Lackenbach |
1.143 |
€ 285.750 |
10809 |
Lockenhaus |
2.049 |
€ 512.250 |
108 |
10 |
Lutzmannsburg |
875 |
€ 218.750 |
10811 |
Mannersdorf an der Rabnitz |
1.795 |
€ 448.750 |
10812 |
Markt Sankt Martin |
1.212 |
€ 303.000 |
10813 |
Neckenmarkt |
1.684 |
€ 421.000 |
10814 |
Neutal |
1.114 |
€ 278.500 |
10815 |
Nikitsch |
1.381 |
€ 345.250 |
10816 |
Oberpullendorf |
3.194 |
€ 798.500 |
10817 |
Pilgersdorf |
1.647 |
€ 411.750 |
10818 |
Piringsdorf |
842 |
€ 210.500 |
10819 |
Raiding |
873 |
€ 218.250 |
10820 |
Ritzing |
891 |
€ 222.750 |
10821 |
Steinberg-Dörfl |
1.281 |
€ 320.250 |
10822 |
Stoob |
1.395 |
€ 348.750 |
10823 |
Weppersdorf |
1.820 |
€ 455.000 |
10824 |
Lackendorf |
601 |
€ 150.250 |
10825 |
Unterfrauenhaid |
663 |
€ 165.750 |
10826 |
Unterrabnitz-Schwendgraben |
648 |
€ 162.000 |
10827 |
Weingraben |
366 |
€ 91.500 |
10828 |
Oberloisdorf |
797 |
€ 199.250 |
10901 |
Bad Tatzmannsdorf |
1.574 |
€ 393.500 |
10902 |
Bernstein |
2.121 |
€ 530.250 |
10903 |
Deutsch Schützen-Eisenberg |
1.120 |
€ 280.000 |
10904 |
Grafenschachen |
1.238 |
€ 309.500 |
10905 |
Großpetersdorf |
3.544 |
€ 886.000 |
10906 |
Hannersdorf |
746 |
€ 186.500 |
10907 |
Kemeten |
1.511 |
€ 377.750 |
10908 |
Kohfidisch |
1.430 |
€ 357.500 |
10909 |
Litzelsdorf |
1.177 |
€ 294.250 |
10910 |
Loipersdorf-Kitzladen |
1.312 |
€ 328.000 |
10911 |
Mariasdorf |
1.152 |
€ 288.000 |
10912 |
Markt Allhau |
1.836 |
€ 459.000 |
10913 |
Markt Neuhodis |
654 |
€ 163.500 |
10914 |
Mischendorf |
1.585 |
€ 396.250 |
10915 |
Oberdorf im Burgenland |
1.000 |
€ 250.000 |
10916 |
Oberschützen |
2.409 |
€ 602.250 |
10917 |
Oberwart |
7.614 |
€ 1.903.500 |
10918 |
Pinkafeld |
5.817 |
€ 1.454.250 |
10919 |
Rechnitz |
3.029 |
€ 757.250 |
10920 |
Riedlingsdorf |
1.634 |
€ 408.500 |
10921 |
Rotenturm an der Pinka |
1.427 |
€ 356.750 |
10922 |
Schachendorf |
746 |
€ 186.500 |
10923 |
Stadtschlaining |
1.983 |
€ 495.750 |
10924 |
Unterkohlstätten |
1.010 |
€ 252.500 |
10925 |
Unterwart |
967 |
€ 241.750 |
10926 |
Weiden bei Rechnitz |
827 |
€ 206.750 |
10927 |
Wiesfleck |
1.150 |
€ 287.500 |
10928 |
Wolfau |
1.434 |
€ 358.500 |
10929 |
Neustift an der Lafnitz |
790 |
€ 197.500 |
10930 |
Jabing |
736 |
€ 184.000 |
10931 |
Badersdorf |
289 |
€ 72.250 |
10932 |
Schandorf |
273 |
€ 68.250 |
Gemeinden Kärnten |
561 030 |
€.140.257.500 |
|
20101 |
Klagenfurt am Wörthersee |
100.851 |
€ 25.212.750 |
20201 |
Villach |
62.148 |
€ 15.537.000 |
20302 |
Dellach |
1.234 |
€ 308.500 |
20305 |
Hermagor-Pressegger See |
6.891 |
€ 1.722.750 |
20306 |
Kirchbach |
2.578 |
€ 644.500 |
20307 |
Kötschach-Mauthen |
3.354 |
€ 838.500 |
20316 |
St. Stefan im Gailtal |
1.594 |
€ 398.500 |
203 |
20 |
Gitschtal |
1.244 |
€ 311.000 |
20321 |
Lesachtal |
1.316 |
€ 329.000 |
20402 |
Ebenthal in Kärnten |
7.991 |
€ 1.997.750 |
20403 |
Feistritz im Rosental |
2.497 |
€ 624.250 |
20405 |
Ferlach |
7.086 |
€ 1.771.500 |
20409 |
Grafenstein |
2.914 |
€ 728.500 |
20412 |
Keutschach am See |
2.445 |
€ 611.250 |
20414 |
Köttmannsdorf |
3.028 |
€ 757.000 |
20415 |
Krumpendorf am Wörthersee |
3.410 |
€ 852.500 |
20416 |
Ludmannsdorf |
1.793 |
€ 448.250 |
20417 |
Maria Rain |
2.591 |
€ 647.750 |
20418 |
Maria Saal |
3.843 |
€ 960.750 |
20419 |
Maria Wörth |
1.601 |
€ 400.250 |
20421 |
Moosburg |
4.470 |
€ 1.117.500 |
20424 |
Pörtschach am Wörther See |
2.788 |
€ 697.000 |
20425 |
Poggersdorf |
3.211 |
€ 802.750 |
20428 |
St. Margareten im Rosental |
1.107 |
€ 276.750 |
20432 |
Schiefling am Wörthersee |
2.672 |
€ 668.000 |
20435 |
Techelsberg am Wörther See |
2.188 |
€ 547.000 |
20441 |
Zell |
607 |
€ 151.750 |
20442 |
Magdalensberg |
3.481 |
€ 870.250 |
20501 |
Althofen |
4.694 |
€ 1.173.500 |
20502 |
Brückl |
2.729 |
€ 682.250 |
20503 |
Deutsch-Griffen |
894 |
€ 223.500 |
20504 |
Eberstein |
1.250 |
€ 312.500 |
20505 |
Friesach |
4.946 |
€ 1.236.500 |
20506 |
Glödnitz |
789 |
€ 197.250 |
20508 |
Gurk |
1.210 |
€ 302.500 |
20509 |
Guttaring |
1.487 |
€ 371.750 |
20511 |
Hüttenberg |
1.394 |
€ 348.500 |
20512 |
Kappel am Krappfeld |
1.950 |
€ 487.500 |
20513 |
Klein St. Paul |
1.772 |
€ 443.000 |
20515 |
Liebenfels |
3.323 |
€ 830.750 |
20518 |
Metnitz |
1.978 |
€ 494.500 |
20519 |
Micheldorf |
1.006 |
€ 251.500 |
20520 |
Mölbling |
1.318 |
€ 329.500 |
20523 |
St. Georgen am Längsee |
3.621 |
€ 905.250 |
20527 |
St. Veit an der Glan |
12.570 |
€ 3.142.500 |
20530 |
Straßburg |
2.054 |
€ 513.500 |
20531 |
Weitensfeld im Gurktal |
2.067 |
€ 516.750 |
20534 |
Frauenstein |
3.565 |
€ 891.250 |
20601 |
Bad Kleinkirchheim |
1.719 |
€ 429.750 |
20602 |
Baldramsdorf |
1.888 |
€ 472.000 |
20603 |
Berg im Drautal |
1.278 |
€ 319.500 |
20604 |
Dellach im Drautal |
1.604 |
€ 401.000 |
20605 |
Großkirchheim |
1.337 |
€ 334.250 |
20607 |
Flattach |
1.216 |
€ 304.000 |
20608 |
Gmünd in Kärnten |
2.541 |
€ 635.250 |
20609 |
Greifenburg |
1.731 |
€ 432.750 |
20610 |
Heiligenblut am Großglockner |
1.011 |
€ 252.750 |
20611 |
Irschen |
1.979 |
€ 494.750 |
20613 |
Kleblach-Lind |
1.171 |
€ 292.750 |
20616 |
Lendorf |
1.699 |
€ 424.750 |
20618 |
Mallnitz |
761 |
€ 190.250 |
20619 |
Malta |
1.966 |
€ 491.500 |
206 |
20 |
Millstatt am See |
3.459 |
€ 864.750 |
20622 |
Mörtschach |
814 |
€ 203.500 |
20624 |
Mühldorf |
1.018 |
€ 254.500 |
20625 |
Oberdrauburg |
1.189 |
€ 297.250 |
20627 |
Obervellach |
2.192 |
€ 548.000 |
20630 |
Radenthein |
5.781 |
€ 1.445.250 |
20631 |
Rangersdorf |
1.725 |
€ 431.250 |
20632 |
Rennweg am Katschberg |
1.758 |
€ 439.500 |
20633 |
Sachsenburg |
1.331 |
€ 332.750 |
20634 |
Seeboden am Millstätter See |
6.457 |
€ 1.614.250 |
20635 |
Spittal an der Drau |
15.405 |
€ 3.851.250 |
20636 |
Stall |
1.561 |
€ 390.250 |
20637 |
Steinfeld |
2.023 |
€ 505.750 |
20638 |
Trebesing |
1.168 |
€ 292.000 |
20639 |
Weißensee |
756 |
€ 189.000 |
20640 |
Winklern |
1.199 |
€ 299.750 |
20642 |
Krems in Kärnten |
1.669 |
€ 417.250 |
20643 |
Lurnfeld |
2.644 |
€ 661.000 |
20644 |
Reißeck |
2.131 |
€ 532.750 |
20701 |
Afritz am See |
1.443 |
€ 360.750 |
20702 |
Arnoldstein |
7.059 |
€ 1.764.750 |
20703 |
Arriach |
1.324 |
€ 331.000 |
20705 |
Bad Bleiberg |
2.255 |
€ 563.750 |
20707 |
Feistritz an der Gail |
627 |
€ 156.750 |
20708 |
Feld am See |
1.095 |
€ 273.750 |
20710 |
Ferndorf |
2.122 |
€ 530.500 |
20711 |
Finkenstein am Faaker See |
9.052 |
€ 2.263.000 |
20712 |
Fresach |
1.216 |
€ 304.000 |
20713 |
Hohenthurn |
845 |
€ 211.250 |
20719 |
Nötsch im Gailtal |
2.248 |
€ 562.000 |
20720 |
Paternion |
5.828 |
€ 1.457.000 |
20721 |
Rosegg |
1.830 |
€ 457.500 |
20722 |
St. Jakob im Rosental |
4.233 |
€ 1.058.250 |
20723 |
Stockenboi |
1.608 |
€ 402.000 |
20724 |
Treffen am Ossiacher See |
4.453 |
€ 1.113.250 |
20725 |
Velden am Wörther See |
8.929 |
€ 2.232.250 |
20726 |
Weißenstein |
2.938 |
€ 734.500 |
20727 |
Wernberg |
5.569 |
€ 1.392.250 |
20801 |
Bleiburg |
4.081 |
€ 1.020.250 |
20802 |
Diex |
790 |
€ 197.500 |
20803 |
Eberndorf |
5.874 |
€ 1.468.500 |
20804 |
Eisenkappel-Vellach |
2.297 |
€ 574.250 |
20805 |
Feistritz ob Bleiburg |
2.196 |
€ 549.000 |
20806 |
Gallizien |
1.738 |
€ 434.500 |
20807 |
Globasnitz |
1.585 |
€ 396.250 |
20808 |
Griffen |
3.454 |
€ 863.500 |
20810 |
Neuhaus |
1.036 |
€ 259.000 |
20812 |
Ruden |
1.516 |
€ 379.000 |
20813 |
St. Kanzian am Klopeiner See |
4.463 |
€ 1.115.750 |
20815 |
Sittersdorf |
1.986 |
€ 496.500 |
20817 |
Völkermarkt |
10.906 |
€ 2.726.500 |
20901 |
Bad St. Leonhard im Lavanttal |
4.386 |
€ 1.096.500 |
20905 |
Frantschach-St. Gertraud |
2.570 |
€ 642.500 |
20909 |
Lavamünd |
2.908 |
€ 727.000 |
20911 |
Preitenegg |
93 |
3 |
€ 233.250 |
||
20912 |
Reichenfels |
1.798 |
€ 449.500 |
20913 |
St. Andrä |
9.946 |
€ 2.486.500 |
20914 |
St. Georgen im Lavanttal |
1.960 |
€ 490.000 |
20918 |
St. Paul im Lavanttal |
3.282 |
€ 820.500 |
20923 |
Wolfsberg |
24.992 |
€ 6.248.000 |
21001 |
Albeck |
1.000 |
€ 250.000 |
21002 |
Feldkirchen in Kärnten |
14.289 |
€ 3.572.250 |
21003 |
Glanegg |
1.842 |
€ 460.500 |
21004 |
Gnesau |
1.035 |
€ 258.750 |
21005 |
Himmelberg |
2.295 |
€ 573.750 |
21006 |
Ossiach |
770 |
€ 192.500 |
21007 |
Reichenau |
1.819 |
€ 454.750 |
21008 |
St. Urban |
1.533 |
€ 383.250 |
21009 |
Steindorf am Ossiacher See |
3.721 |
€ 930.250 |
21010 |
Steuerberg |
1.624 |
€ 406.000 |
Gemeinden Niederösterreich |
1 677 104 |
€.419.276.000 |
|
30101 |
Krems an der Donau |
24.846 |
€ 6.211.500 |
30201 |
St. Pölten |
54.989 |
€ 13.747.250 |
30301 |
Waidhofen an der Ybbs |
11.287 |
€ 2.821.750 |
30401 |
Wiener Neustadt |
45.165 |
€ 11.291.250 |
30501 |
Allhartsberg |
2.143 |
€ 535.750 |
30502 |
Amstetten |
23.714 |
€ 5.928.500 |
30503 |
Ardagger |
3.549 |
€ 887.250 |
30504 |
Aschbach-Markt |
3.810 |
€ 952.500 |
30506 |
Behamberg |
3.419 |
€ 854.750 |
30507 |
Biberbach |
2.246 |
€ 561.500 |
30508 |
Ennsdorf |
3.009 |
€ 752.250 |
30509 |
Ernsthofen |
2.238 |
€ 559.500 |
30510 |
Ertl |
1.260 |
€ 315.000 |
30511 |
Euratsfeld |
2.667 |
€ 666.750 |
30512 |
Ferschnitz |
1.789 |
€ 447.250 |
30514 |
Haag |
5.568 |
€ 1.392.000 |
30515 |
Haidershofen |
3.689 |
€ 922.250 |
30516 |
Hollenstein an der Ybbs |
1.698 |
€ 424.500 |
30517 |
Kematen an der Ybbs |
2.626 |
€ 656.500 |
30520 |
Neuhofen an der Ybbs |
2.976 |
€ 744.000 |
30521 |
Neustadtl an der Donau |
2.127 |
€ 531.750 |
30522 |
Oed-Oehling |
1.927 |
€ 481.750 |
30524 |
Opponitz |
908 |
€ 227.000 |
30526 |
St. Georgen am Reith |
551 |
€ 137.750 |
30527 |
St. Georgen am Ybbsfelde |
2.877 |
€ 719.250 |
30529 |
St. Pantaleon-Erla |
2.608 |
€ 652.000 |
30530 |
St. Peter in der Au |
5.195 |
€ 1.298.750 |
30531 |
St. Valentin |
9.299 |
€ 2.324.750 |
30532 |
Seitenstetten |
3.463 |
€ 865.750 |
30533 |
Sonntagberg |
3.851 |
€ 962.750 |
30534 |
Strengberg |
2.081 |
€ 520.250 |
30536 |
Viehdorf |
1.359 |
€ 339.750 |
30538 |
Wallsee-Sindelburg |
2.176 |
€ 544.000 |
30539 |
Weistrach |
2.207 |
€ 551.750 |
30541 |
Winklarn |
1.702 |
€ 425.500 |
30542 |
Wolfsbach |
2.019 |
€ 504.750 |
30543 |
Ybbsitz |
3.421 |
€ 855.250 |
30544 |
Zeillern |
1.894 |
€ 473.500 |
30601 |
Alland |
2.550 |
€ 637.500 |
30602 |
Altenmarkt an der Triesting |
2.096 |
€ 524.000 |
3060 |
3 |
Bad Vöslau |
12.059 |
€ 3.014.750 |
30604 |
Baden |
25.993 |
€ 6.498.250 |
30605 |
Berndorf |
9.072 |
€ 2.268.000 |
30607 |
Ebreichsdorf |
11.051 |
€ 2.762.750 |
30608 |
Enzesfeld-Lindabrunn |
4.169 |
€ 1.042.250 |
30609 |
Furth an der Triesting |
869 |
€ 217.250 |
30612 |
Günselsdorf |
1.722 |
€ 430.500 |
30613 |
Heiligenkreuz |
1.519 |
€ 379.750 |
30614 |
Hernstein |
1.554 |
€ 388.500 |
30615 |
Hirtenberg |
2.643 |
€ 660.750 |
30616 |
Klausen-Leopoldsdorf |
1.689 |
€ 422.250 |
30618 |
Kottingbrunn |
7.313 |
€ 1.828.250 |
30620 |
Leobersdorf |
4.912 |
€ 1.228.000 |
30621 |
Mitterndorf an der Fischa |
2.786 |
€ 696.500 |
30623 |
Oberwaltersdorf |
4.671 |
€ 1.167.750 |
30625 |
Pfaffstätten |
3.565 |
€ 891.250 |
30626 |
Pottendorf |
7.129 |
€ 1.782.250 |
30627 |
Pottenstein |
2.946 |
€ 736.500 |
30629 |
Reisenberg |
1.718 |
€ 429.500 |
30631 |
Schönau an der Triesting |
2.124 |
€ 531.000 |
30633 |
Seibersdorf |
1.501 |
€ 375.250 |
30635 |
Sooß |
1.030 |
€ 257.500 |
30636 |
Tattendorf |
1.453 |
€ 363.250 |
30637 |
Teesdorf |
1.810 |
€ 452.500 |
30639 |
Traiskirchen |
19.127 |
€ 4.781.750 |
30641 |
Trumau |
3.707 |
€ 926.750 |
30645 |
Weissenbach an der Triesting |
1.743 |
€ 435.750 |
30646 |
Blumau-Neurißhof |
1.833 |
€ 458.250 |
30701 |
Au am Leithaberge |
936 |
€ 234.000 |
30702 |
Bad Deutsch-Altenburg |
1.760 |
€ 440.000 |
30703 |
Berg |
879 |
€ 219.750 |
30704 |
Bruck an der Leitha |
7.994 |
€ 1.998.500 |
30706 |
Enzersdorf an der Fischa |
3.204 |
€ 801.000 |
30708 |
Göttlesbrunn-Arbesthal |
1.425 |
€ 356.250 |
30709 |
Götzendorf an der Leitha |
2.090 |
€ 522.500 |
30710 |
Hainburg a.d. Donau |
6.728 |
€ 1.682.000 |
30711 |
Haslau-Maria Ellend |
2.008 |
€ 502.000 |
30712 |
Höflein |
1.238 |
€ 309.500 |
30713 |
Hof am Leithaberge |
1.539 |
€ 384.750 |
30715 |
Hundsheim |
604 |
€ 151.000 |
30716 |
Mannersdorf am Leithagebirge |
4.132 |
€ 1.033.000 |
30718 |
Petronell-Carnuntum |
1.235 |
€ 308.750 |
30719 |
Prellenkirchen |
1.602 |
€ 400.500 |
30721 |
Rohrau |
1.596 |
€ 399.000 |
30722 |
Scharndorf |
1.185 |
€ 296.250 |
30724 |
Sommerein |
1.990 |
€ 497.500 |
30726 |
Trautmannsdorf an der Leitha |
2.911 |
€ 727.750 |
30728 |
Wolfsthal |
1.094 |
€ 273.500 |
30729 |
Ebergassing |
3.937 |
€ 984.250 |
30730 |
Fischamend |
5.642 |
€ 1.410.500 |
30731 |
Gramatneusiedl |
3.540 |
€ 885.000 |
30732 |
Himberg |
7.399 |
€ 1.849.750 |
30733 |
Klein-Neusiedl |
916 |
€ 229.000 |
30734 |
Lanzendorf |
1.924 |
€ 481.000 |
30735 |
Leopoldsdorf |
5.167 |
€ 1.291.750 |
30736 |
Maria-Lanzendorf |
2.186 |
€ 546.500 |
30737 |
Moosbrunn |
1.796 |
€ 449.000 |
30738 |
Rauchenwarth |
755 |
€ 188.750 |
30739 |
Schwadorf |
2.188 |
€ 547.000 |
30740 |
Schwechat |
18.414 |
€ 4.603.500 |
30741 |
Zwölfaxing |
1.741 |
€ 435.250 |
30801 |
Aderklaa |
207 |
€ 51.750 |
30802 |
Andlersdorf |
155 |
€ 38.750 |
3080 |
3 |
Angern an der March |
3.370 |
€ 842.500 |
30804 |
Auersthal |
1.960 |
€ 490.000 |
30805 |
Bad Pirawarth |
1.671 |
€ 417.750 |
30808 |
Deutsch-Wagram |
8.781 |
€ 2.195.250 |
30810 |
Drösing |
1.114 |
€ 278.500 |
30811 |
Dürnkrut |
2.225 |
€ 556.250 |
30812 |
Ebenthal |
911 |
€ 227.750 |
30813 |
Eckartsau |
1.271 |
€ 317.750 |
30814 |
Engelhartstetten |
2.072 |
€ 518.000 |
30817 |
Gänserndorf |
11.569 |
€ 2.892.250 |
30819 |
Glinzendorf |
301 |
€ 75.250 |
30821 |
Groß-Enzersdorf |
11.366 |
€ 2.841.500 |
30822 |
Großhofen |
98 |
€ 24.500 |
30824 |
Groß-Schweinbarth |
1.270 |
€ 317.500 |
30825 |
Haringsee |
1.181 |
€ 295.250 |
30826 |
Hauskirchen |
1.267 |
€ 316.750 |
30827 |
Hohenau an der March |
2.738 |
€ 684.500 |
30828 |
Hohenruppersdorf |
912 |
€ 228.000 |
30829 |
Jedenspeigen |
1.087 |
€ 271.750 |
30830 |
Lassee |
2.844 |
€ 711.000 |
30831 |
Leopoldsdorf im Marchfelde |
2.870 |
€ 717.500 |
30834 |
Mannsdorf an der Donau |
364 |
€ 91.000 |
30835 |
Marchegg |
2.973 |
€ 743.250 |
30836 |
Markgrafneusiedl |
888 |
€ 222.000 |
30838 |
Matzen-Raggendorf |
2.812 |
€ 703.000 |
30841 |
Neusiedl an der Zaya |
1.252 |
€ 313.000 |
30842 |
Obersiebenbrunn |
1.687 |
€ 421.750 |
30844 |
Orth an der Donau |
2.115 |
€ 528.750 |
30845 |
Palterndorf-Dobermannsdorf |
1.347 |
€ 336.750 |
30846 |
Parbasdorf |
166 |
€ 41.500 |
30848 |
Prottes |
1.419 |
€ 354.750 |
30849 |
Raasdorf |
647 |
€ 161.750 |
30850 |
Ringelsdorf-Niederabsdorf |
1.257 |
€ 314.250 |
30852 |
Schönkirchen-Reyersdorf |
1.951 |
€ 487.750 |
30854 |
Spannberg |
1.011 |
€ 252.750 |
30856 |
Strasshof an der Nordbahn |
10.332 |
€ 2.583.000 |
30857 |
Sulz im Weinviertel |
1.203 |
€ 300.750 |
30858 |
Untersiebenbrunn |
1.761 |
€ 440.250 |
30859 |
Velm-Götzendorf |
753 |
€ 188.250 |
30860 |
Weikendorf |
2.026 |
€ 506.500 |
30863 |
Zistersdorf |
5.399 |
€ 1.349.750 |
30865 |
Weiden an der March |
992 |
€ 248.000 |
30902 |
Amaliendorf-Aalfang |
1.109 |
€ 277.250 |
30903 |
Brand-Nagelberg |
1.531 |
€ 382.750 |
30904 |
Eggern |
688 |
€ 172.000 |
30906 |
Eisgarn |
675 |
€ 168.750 |
30908 |
Gmünd |
5.377 |
€ 1.344.250 |
30909 |
Großdietmanns |
2.197 |
€ 549.250 |
30910 |
Bad Großpertholz |
1.328 |
€ 332.000 |
30912 |
Großschönau |
1.216 |
€ 304.000 |
30913 |
Moorbad Harbach |
721 |
€ 180.250 |
30915 |
Haugschlag |
489 |
€ 122.250 |
30916 |
Heidenreichstein |
3.961 |
€ 990.250 |
30917 |
Hirschbach |
583 |
€ 145.750 |
30920 |
Hoheneich |
1.412 |
€ 353.000 |
30921 |
Kirchberg am Walde |
1.309 |
€ 327.250 |
30925 |
Litschau |
2.251 |
€ 562.750 |
30929 |
Reingers |
6 |
31 |
€ 157.750 |
||
30932 |
St. Martin |
1.122 |
€ 280.500 |
30935 |
Schrems |
5.417 |
€ 1.354.250 |
30939 |
Unserfrau-Altweitra |
1.002 |
€ 250.500 |
30940 |
Waldenstein |
1.196 |
€ 299.000 |
30942 |
Weitra |
2.665 |
€ 666.250 |
31001 |
Alberndorf im Pulkautal |
737 |
€ 184.250 |
31008 |
Göllersdorf |
3.011 |
€ 752.750 |
31009 |
Grabern |
1.666 |
€ 416.500 |
31014 |
Guntersdorf |
1.146 |
€ 286.500 |
31015 |
Hadres |
1.695 |
€ 423.750 |
31016 |
Hardegg |
1.303 |
€ 325.750 |
31018 |
Haugsdorf |
1.571 |
€ 392.750 |
31019 |
Heldenberg |
1.317 |
€ 329.250 |
31021 |
Hohenwarth-Mühlbach a.M. |
1.305 |
€ 326.250 |
31022 |
Hollabrunn |
11.751 |
€ 2.937.750 |
31025 |
Mailberg |
563 |
€ 140.750 |
31026 |
Maissau |
1.937 |
€ 484.250 |
31028 |
Nappersdorf-Kammersdorf |
1.227 |
€ 306.750 |
31033 |
Pernersdorf |
1.023 |
€ 255.750 |
31035 |
Pulkau |
1.550 |
€ 387.500 |
31036 |
Ravelsbach |
1.584 |
€ 396.000 |
31037 |
Retz |
4.239 |
€ 1.059.750 |
31038 |
Retzbach |
988 |
€ 247.000 |
31041 |
Schrattenthal |
871 |
€ 217.750 |
31042 |
Seefeld-Kadolz |
935 |
€ 233.750 |
31043 |
Sitzendorf an der Schmida |
2.154 |
€ 538.500 |
31051 |
Wullersdorf |
2.375 |
€ 593.750 |
31052 |
Zellerndorf |
2.445 |
€ 611.250 |
31053 |
Ziersdorf |
3.421 |
€ 855.250 |
31101 |
Altenburg |
823 |
€ 205.750 |
31102 |
Brunn an der Wild |
831 |
€ 207.750 |
31103 |
Burgschleinitz-Kühnring |
1.349 |
€ 337.250 |
31104 |
Drosendorf-Zissersdorf |
1.204 |
€ 301.000 |
31105 |
Eggenburg |
3.510 |
€ 877.500 |
31106 |
Gars am Kamp |
3.528 |
€ 882.000 |
31107 |
Geras |
1.330 |
€ 332.500 |
31109 |
Horn |
6.465 |
€ 1.616.250 |
31110 |
Irnfritz-Messern |
1.422 |
€ 355.500 |
31111 |
Japons |
724 |
€ 181.000 |
31113 |
Langau |
671 |
€ 167.750 |
31114 |
Meiseldorf |
873 |
€ 218.250 |
31117 |
Pernegg |
706 |
€ 176.500 |
31119 |
Röhrenbach |
523 |
€ 130.750 |
31120 |
Röschitz |
1.047 |
€ 261.750 |
31121 |
Rosenburg-Mold |
846 |
€ 211.500 |
31123 |
St. Bernhard-Frauenhofen |
1.301 |
€ 325.250 |
31124 |
Sigmundsherberg |
1.628 |
€ 407.000 |
31129 |
Weitersfeld |
1.594 |
€ 398.500 |
31130 |
Straning-Grafenberg |
763 |
€ 190.750 |
31201 |
Bisamberg |
4.755 |
€ 1.188.750 |
31202 |
Enzersfeld im Weinviertel |
1.729 |
€ 432.250 |
31203 |
Ernstbrunn |
3.189 |
€ 797.250 |
31204 |
Großmugl |
1.597 |
€ 399.250 |
31205 |
Großrußbach |
2.224 |
€ 556.000 |
31206 |
Hagenbrunn |
2.196 |
€ 549.000 |
31207 |
Harmannsdorf |
4.004 |
€ 1.001.000 |
31208 |
Hausleiten |
3.752 |
€ 938.000 |
3121 |
3 |
Korneuburg |
13.231 |
€ 3.307.750 |
31214 |
Langenzersdorf |
8.133 |
€ 2.033.250 |
31215 |
Leitzersdorf |
1.192 |
€ 298.000 |
31216 |
Leobendorf |
4.876 |
€ 1.219.000 |
31224 |
Rußbach |
1.445 |
€ 361.250 |
31226 |
Sierndorf |
3.949 |
€ 987.250 |
31227 |
Spillern |
2.278 |
€ 569.500 |
31228 |
Stetteldorf am Wagram |
1.030 |
€ 257.500 |
31229 |
Stetten |
1.361 |
€ 340.250 |
31230 |
Stockerau |
16.987 |
€ 4.246.750 |
31234 |
Niederhollabrunn |
1.542 |
€ 385.500 |
31235 |
Gerasdorf bei Wien |
11.259 |
€ 2.814.750 |
31301 |
Aggsbach |
647 |
€ 161.750 |
31302 |
Albrechtsberg an der Großen Krems |
1.022 |
€ 255.500 |
31303 |
Bergern im Dunkelsteinerwald |
1.261 |
€ 315.250 |
31304 |
Dürnstein |
854 |
€ 213.500 |
31308 |
Grafenegg |
3.088 |
€ 772.000 |
31309 |
Furth bei Göttweig |
2.952 |
€ 738.000 |
31310 |
Gedersdorf |
2.174 |
€ 543.500 |
31311 |
Gföhl |
3.782 |
€ 945.500 |
31315 |
Hadersdorf-Kammern |
1.988 |
€ 497.000 |
31319 |
Jaidhof |
1.222 |
€ 305.500 |
31321 |
Krumau am Kamp |
758 |
€ 189.500 |
31322 |
Langenlois |
7.631 |
€ 1.907.750 |
31323 |
Lengenfeld |
1.412 |
€ 353.000 |
31324 |
Lichtenau im Waldviertel |
2.040 |
€ 510.000 |
31326 |
Maria Laach am Jauerling |
915 |
€ 228.750 |
31327 |
Mautern an der Donau |
3.566 |
€ 891.500 |
31330 |
Mühldorf |
1.301 |
€ 325.250 |
31333 |
Paudorf |
2.592 |
€ 648.000 |
31336 |
Rastenfeld |
1.537 |
€ 384.250 |
31337 |
Rohrendorf bei Krems |
2.087 |
€ 521.750 |
31338 |
Rossatz-Arnsdorf |
1.067 |
€ 266.750 |
31340 |
St. Leonhard am Hornerwald |
1.109 |
€ 277.250 |
31343 |
Senftenberg |
1.985 |
€ 496.250 |
31344 |
Spitz |
1.581 |
€ 395.250 |
31346 |
Straß im Straßertale |
1.717 |
€ 429.250 |
31347 |
Stratzing |
837 |
€ 209.250 |
31350 |
Weinzierl am Walde |
1.247 |
€ 311.750 |
31351 |
Weißenkirchen in der Wachau |
1.427 |
€ 356.750 |
31355 |
Schönberg am Kamp |
1.876 |
€ 469.000 |
31356 |
Droß |
1.016 |
€ 254.000 |
31401 |
Annaberg |
514 |
€ 128.500 |
31402 |
Eschenau |
1.330 |
€ 332.500 |
31403 |
Hainfeld |
3.787 |
€ 946.750 |
31404 |
Hohenberg |
1.512 |
€ 378.000 |
31405 |
Kaumberg |
1.046 |
€ 261.500 |
31406 |
Kleinzell |
865 |
€ 216.250 |
31407 |
Lilienfeld |
2.778 |
€ 694.500 |
31408 |
Mitterbach am Erlaufsee |
485 |
€ 121.250 |
31409 |
Ramsau |
855 |
€ 213.750 |
31410 |
Rohrbach an der Gölsen |
1.550 |
€ 387.500 |
31411 |
St. Aegyd am Neuwalde |
1.867 |
€ 466.750 |
31412 |
St. Veit an der Gölsen |
3.905 |
€ 976.250 |
31413 |
Traisen |
3.416 |
€ 854.000 |
31414 |
Türnitz |
1.917 |
€ 479.250 |
31502 |
Artstetten-Pöbring |
1.179 |
€ 294.750 |
3150 |
3 |
Bergland |
1.946 |
€ 486.500 |
31504 |
Bischofstetten |
1.202 |
€ 300.500 |
31505 |
Blindenmarkt |
2.729 |
€ 682.250 |
31506 |
Dorfstetten |
579 |
€ 144.750 |
31507 |
Dunkelsteinerwald |
2.399 |
€ 599.750 |
31508 |
Erlauf |
1.096 |
€ 274.000 |
31509 |
Golling an der Erlauf |
1.511 |
€ 377.750 |
31511 |
Hofamt Priel |
1.702 |
€ 425.500 |
31513 |
Hürm |
1.818 |
€ 454.500 |
31514 |
Kilb |
2.556 |
€ 639.000 |
31515 |
Kirnberg an der Mank |
1.075 |
€ 268.750 |
31516 |
Klein-Pöchlarn |
1.007 |
€ 251.750 |
31517 |
Krummnußbaum |
1.512 |
€ 378.000 |
31519 |
Leiben |
1.357 |
€ 339.250 |
31520 |
Loosdorf |
3.788 |
€ 947.000 |
31521 |
Mank |
3.231 |
€ 807.750 |
31522 |
Marbach an der Donau |
1.709 |
€ 427.250 |
31523 |
Maria Taferl |
907 |
€ 226.750 |
31524 |
Melk |
5.594 |
€ 1.398.500 |
31525 |
Münichreith-Laimbach |
1.648 |
€ 412.000 |
31527 |
Neumarkt an der Ybbs |
1.922 |
€ 480.500 |
31528 |
Nöchling |
1.058 |
€ 264.500 |
31530 |
Persenbeug-Gottsdorf |
2.168 |
€ 542.000 |
31531 |
Petzenkirchen |
1.374 |
€ 343.500 |
31533 |
Pöchlarn |
3.941 |
€ 985.250 |
31534 |
Pöggstall |
2.449 |
€ 612.250 |
31535 |
Raxendorf |
1.048 |
€ 262.000 |
31537 |
Ruprechtshofen |
2.299 |
€ 574.750 |
31539 |
St. Leonhard am Forst |
2.980 |
€ 745.000 |
31540 |
St. Martin-Karlsbach |
1.659 |
€ 414.750 |
31541 |
St. Oswald |
1.128 |
€ 282.000 |
31542 |
Schönbühel-Aggsbach |
975 |
€ 243.750 |
31543 |
Schollach |
988 |
€ 247.000 |
31546 |
Weiten |
1.104 |
€ 276.000 |
31549 |
Ybbs an der Donau |
5.670 |
€ 1.417.500 |
31550 |
Zelking-Matzleinsdorf |
1.222 |
€ 305.500 |
31551 |
Texingtal |
1.641 |
€ 410.250 |
31552 |
Yspertal |
1.989 |
€ 497.250 |
31553 |
Emmersdorf an der Donau |
1.759 |
€ 439.750 |
31601 |
Altlichtenwarth |
784 |
€ 196.000 |
31603 |
Asparn an der Zaya |
1.871 |
€ 467.750 |
31604 |
Bernhardsthal |
1.598 |
€ 399.500 |
31605 |
Bockfließ |
1.330 |
€ 332.500 |
31606 |
Drasenhofen |
1.108 |
€ 277.000 |
31608 |
Falkenstein |
469 |
€ 117.250 |
31609 |
Fallbach |
821 |
€ 205.250 |
31611 |
Gaubitsch |
885 |
€ 221.250 |
31612 |
Gaweinstal |
3.962 |
€ 990.500 |
31613 |
Gnadendorf |
1.143 |
€ 285.750 |
31614 |
Großebersdorf |
2.225 |
€ 556.250 |
31615 |
Großengersdorf |
1.488 |
€ 372.000 |
31616 |
Großharras |
1.114 |
€ 278.500 |
31617 |
Großkrut |
1.568 |
€ 392.000 |
31620 |
Hausbrunn |
864 |
€ 216.000 |
31621 |
Herrnbaumgarten |
960 |
€ 240.000 |
31622 |
Hochleithen |
1.160 |
€ 290.000 |
31627 |
Kreuttal |
1.444 |
€ 361.000 |
31628 |
Kreuzstetten |
1.524 |
€ 381.000 |
31629 |
Laa an der Thaya |
6.251 |
€ 1.562.750 |
31630 |
Ladendorf |
2.277 |
€ 569.250 |
3163 |
3 |
Mistelbach |
11.461 |
€ 2.865.250 |
31634 |
Neudorf bei Staatz |
1.424 |
€ 356.000 |
31636 |
Niederleis |
884 |
€ 221.000 |
31642 |
Pillichsdorf |
1.154 |
€ 288.500 |
31644 |
Poysdorf |
5.547 |
€ 1.386.750 |
31645 |
Rabensburg |
1.109 |
€ 277.250 |
31646 |
Schrattenberg |
809 |
€ 202.250 |
31649 |
Staatz |
1.930 |
€ 482.500 |
31650 |
Stronsdorf |
1.621 |
€ 405.250 |
31651 |
Ulrichskirchen-Schleinbach |
2.631 |
€ 657.750 |
31652 |
Unterstinkenbrunn |
556 |
€ 139.000 |
31653 |
Wildendürnbach |
1.565 |
€ 391.250 |
31654 |
Wilfersdorf |
2.158 |
€ 539.500 |
31655 |
Wolkersdorf im Weinviertel |
7.234 |
€ 1.808.500 |
31658 |
Ottenthal |
533 |
€ 133.250 |
31701 |
Achau |
1.422 |
€ 355.500 |
31702 |
Biedermannsdorf |
3.112 |
€ 778.000 |
31703 |
Breitenfurt bei Wien |
5.872 |
€ 1.468.000 |
31704 |
Brunn am Gebirge |
11.892 |
€ 2.973.000 |
31706 |
Gaaden |
1.646 |
€ 411.500 |
31707 |
Gießhübl |
2.367 |
€ 591.750 |
31709 |
Gumpoldskirchen |
3.921 |
€ 980.250 |
31710 |
Guntramsdorf |
9.184 |
€ 2.296.000 |
31711 |
Hennersdorf |
1.533 |
€ 383.250 |
31712 |
Hinterbrühl |
4.001 |
€ 1.000.250 |
31713 |
Kaltenleutgeben |
3.312 |
€ 828.000 |
31714 |
Laab im Walde |
1.130 |
€ 282.500 |
31715 |
Laxenburg |
2.850 |
€ 712.500 |
31716 |
Maria Enzersdorf |
8.703 |
€ 2.175.750 |
31717 |
Mödling |
20.540 |
€ 5.135.000 |
31718 |
Münchendorf |
2.978 |
€ 744.500 |
31719 |
Perchtoldsdorf |
15.035 |
€ 3.758.750 |
31723 |
Vösendorf |
7.171 |
€ 1.792.750 |
31725 |
Wiener Neudorf |
9.448 |
€ 2.362.000 |
31726 |
Wienerwald |
2.836 |
€ 709.000 |
31801 |
Altendorf |
336 |
€ 84.000 |
31802 |
Aspang-Markt |
1.795 |
€ 448.750 |
31803 |
Aspangberg-St. Peter |
1.904 |
€ 476.000 |
31804 |
Breitenau |
1.579 |
€ 394.750 |
31805 |
Breitenstein |
328 |
€ 82.000 |
31806 |
Buchbach |
337 |
€ 84.250 |
31807 |
Edlitz |
918 |
€ 229.500 |
31808 |
Enzenreith |
1.950 |
€ 487.500 |
31809 |
Feistritz am Wechsel |
1.052 |
€ 263.000 |
31810 |
Gloggnitz |
5.955 |
€ 1.488.750 |
31811 |
Grafenbach-St. Valentin |
2.202 |
€ 550.500 |
31812 |
Grimmenstein |
1.320 |
€ 330.000 |
31813 |
Grünbach am Schneeberg |
1.567 |
€ 391.750 |
31814 |
Kirchberg am Wechsel |
2.511 |
€ 627.750 |
31815 |
Mönichkirchen |
594 |
€ 148.500 |
31817 |
Natschbach-Loipersbach |
1.718 |
€ 429.500 |
31818 |
Neunkirchen |
12.784 |
€ 3.196.000 |
31820 |
Otterthal |
586 |
€ 146.500 |
31821 |
Payerbach |
2.031 |
€ 507.750 |
31823 |
Pitten |
2.781 |
€ 695.250 |
31825 |
Prigglitz |
4 |
31 |
€ 107.750 |
||
31826 |
Puchberg am Schneeberg |
2.713 |
€ 678.250 |
31827 |
Raach am Hochgebirge |
309 |
€ 77.250 |
31829 |
Reichenau an der Rax |
2.535 |
€ 633.750 |
31830 |
St. Corona am Wechsel |
386 |
€ 96.500 |
31831 |
St. Egyden am Steinfeld |
1.981 |
€ 495.250 |
31832 |
Scheiblingkirchen-Thernberg |
1.873 |
€ 468.250 |
31833 |
Schottwien |
678 |
€ 169.500 |
31834 |
Schrattenbach |
369 |
€ 92.250 |
31835 |
Schwarzau am Steinfeld |
2.004 |
€ 501.000 |
31836 |
Schwarzau im Gebirge |
646 |
€ 161.500 |
31837 |
Seebenstein |
1.454 |
€ 363.500 |
31838 |
Semmering |
538 |
€ 134.500 |
31839 |
Ternitz |
14.605 |
€ 3.651.250 |
31840 |
Thomasberg |
1.251 |
€ 312.750 |
31841 |
Trattenbach |
533 |
€ 133.250 |
31842 |
Bürg-Vöstenhof |
173 |
€ 43.250 |
31843 |
Warth |
1.511 |
€ 377.750 |
31844 |
Wartmannstetten |
1.634 |
€ 408.500 |
31845 |
Willendorf |
977 |
€ 244.250 |
31846 |
Wimpassing im Schwarzatale |
1.630 |
€ 407.500 |
31847 |
Würflach |
1.583 |
€ 395.750 |
31848 |
Zöbern |
1.397 |
€ 349.250 |
31849 |
Höflein an der Hohen Wand |
879 |
€ 219.750 |
31901 |
Altlengbach |
2.983 |
€ 745.750 |
31902 |
Asperhofen |
2.203 |
€ 550.750 |
31903 |
Böheimkirchen |
5.077 |
€ 1.269.250 |
31904 |
Brand-Laaben |
1.226 |
€ 306.500 |
31905 |
Eichgraben |
4.629 |
€ 1.157.250 |
31906 |
Frankenfels |
1.964 |
€ 491.000 |
31907 |
Gerersdorf |
968 |
€ 242.000 |
31909 |
Hofstetten-Grünau |
2.679 |
€ 669.750 |
31910 |
Hafnerbach |
1.673 |
€ 418.250 |
31911 |
Haunoldstein |
1.200 |
€ 300.000 |
31912 |
Herzogenburg |
7.794 |
€ 1.948.500 |
31913 |
Inzersdorf-Getzersdorf |
1.577 |
€ 394.250 |
31915 |
Kapelln |
1.386 |
€ 346.500 |
31916 |
Karlstetten |
2.188 |
€ 547.000 |
31917 |
Kasten bei Böheimkirchen |
1.401 |
€ 350.250 |
31918 |
Kirchberg an der Pielach |
3.231 |
€ 807.750 |
31919 |
Kirchstetten |
2.186 |
€ 546.500 |
31920 |
Loich |
597 |
€ 149.250 |
31921 |
Maria-Anzbach |
3.057 |
€ 764.250 |
31922 |
Markersdorf-Haindorf |
2.080 |
€ 520.000 |
31923 |
Michelbach |
898 |
€ 224.500 |
31925 |
Neidling |
1.470 |
€ 367.500 |
31926 |
Neulengbach |
8.273 |
€ 2.068.250 |
31927 |
Neustift-Innermanzing |
1.555 |
€ 388.750 |
31928 |
Nußdorf ob der Traisen |
1.749 |
€ 437.250 |
31929 |
Ober-Grafendorf |
4.572 |
€ 1.143.000 |
31930 |
Obritzberg-Rust |
2.332 |
€ 583.000 |
31932 |
Prinzersdorf |
1.589 |
€ 397.250 |
31934 |
Pyhra |
3.533 |
€ 883.250 |
31935 |
Rabenstein an der Pielach |
2.560 |
€ 640.000 |
31938 |
St. Margarethen an der Sierning |
1.010 |
€ 252.500 |
31939 |
Schwarzenbach an der Pielach |
37 |
3 |
€ 93.250 |
||
31940 |
Statzendorf |
1.385 |
€ 346.250 |
31941 |
Stössing |
840 |
€ 210.000 |
31943 |
Traismauer |
6.220 |
€ 1.555.000 |
31945 |
Weinburg |
1.359 |
€ 339.750 |
31946 |
Perschling |
1.417 |
€ 354.250 |
31947 |
Wilhelmsburg |
6.558 |
€ 1.639.500 |
31948 |
Wölbling |
2.540 |
€ 635.000 |
31949 |
Gablitz |
4.982 |
€ 1.245.500 |
31950 |
Mauerbach |
3.655 |
€ 913.750 |
31951 |
Pressbaum |
7.769 |
€ 1.942.250 |
31952 |
Purkersdorf |
9.705 |
€ 2.426.250 |
31953 |
Tullnerbach |
2.806 |
€ 701.500 |
31954 |
Wolfsgraben |
1.693 |
€ 423.250 |
32001 |
Gaming |
3.077 |
€ 769.250 |
32002 |
Göstling an der Ybbs |
2.052 |
€ 513.000 |
32003 |
Gresten |
1.947 |
€ 486.750 |
32004 |
Gresten-Land |
1.518 |
€ 379.500 |
32005 |
Lunz am See |
1.785 |
€ 446.250 |
32006 |
Oberndorf an der Melk |
2.979 |
€ 744.750 |
32007 |
Puchenstuben |
299 |
€ 74.750 |
32008 |
Purgstall an der Erlauf |
5.369 |
€ 1.342.250 |
32009 |
Randegg |
1.892 |
€ 473.000 |
32010 |
Reinsberg |
1.035 |
€ 258.750 |
32011 |
St. Anton an der Jeßnitz |
1.201 |
€ 300.250 |
32012 |
St. Georgen an der Leys |
1.348 |
€ 337.000 |
32013 |
Scheibbs |
4.142 |
€ 1.035.500 |
32014 |
Steinakirchen am Forst |
2.266 |
€ 566.500 |
32015 |
Wang |
1.360 |
€ 340.000 |
32016 |
Wieselburg |
4.180 |
€ 1.045.000 |
32017 |
Wieselburg-Land |
3.358 |
€ 839.500 |
32018 |
Wolfpassing |
1.621 |
€ 405.250 |
32101 |
Absdorf |
2.091 |
€ 522.750 |
32104 |
Atzenbrugg |
3.026 |
€ 756.500 |
32106 |
Fels am Wagram |
2.346 |
€ 586.500 |
32107 |
Grafenwörth |
3.197 |
€ 799.250 |
32109 |
Großriedenthal |
921 |
€ 230.250 |
32110 |
Großweikersdorf |
3.182 |
€ 795.500 |
32112 |
Judenau-Baumgarten |
2.256 |
€ 564.000 |
32114 |
Kirchberg am Wagram |
3.650 |
€ 912.500 |
32115 |
Königsbrunn am Wagram |
1.340 |
€ 335.000 |
32116 |
Königstetten |
2.511 |
€ 627.750 |
32119 |
Langenrohr |
2.381 |
€ 595.250 |
32120 |
Michelhausen |
3.237 |
€ 809.250 |
32131 |
Sieghartskirchen |
7.566 |
€ 1.891.500 |
32132 |
Sitzenberg-Reidling |
2.194 |
€ 548.500 |
32134 |
Tulbing |
3.021 |
€ 755.250 |
32135 |
Tulln an der Donau |
16.147 |
€ 4.036.750 |
32139 |
Würmla |
1.430 |
€ 357.500 |
32140 |
Zeiselmauer-Wolfpassing |
2.298 |
€ 574.500 |
32141 |
Zwentendorf an der Donau |
4.060 |
€ 1.015.000 |
32142 |
St. Andrä-Wördern |
7.869 |
€ 1.967.250 |
32143 |
Muckendorf-Wipfing |
1.652 |
€ 413.000 |
32144 |
Klosterneuburg |
27.356 |
€ 6.839.000 |
32202 |
Dietmanns |
1.054 |
€ 263.500 |
3220 |
3 |
Dobersberg |
1.611 |
€ 402.750 |
32206 |
Gastern |
1.208 |
€ 302.000 |
32207 |
Groß-Siegharts |
2.741 |
€ 685.250 |
32209 |
Karlstein an der Thaya |
1.478 |
€ 369.500 |
32210 |
Kautzen |
1.120 |
€ 280.000 |
32212 |
Ludweis-Aigen |
899 |
€ 224.750 |
32214 |
Pfaffenschlag bei Waidhofen a.d.Thaya |
924 |
€ 231.000 |
32216 |
Raabs an der Thaya |
2.646 |
€ 661.500 |
32217 |
Thaya |
1.387 |
€ 346.750 |
32219 |
Vitis |
2.697 |
€ 674.250 |
32220 |
Waidhofen an der Thaya |
5.454 |
€ 1.363.500 |
32221 |
Waidhofen an der Thaya-Land |
1.250 |
€ 312.500 |
32222 |
Waldkirchen an der Thaya |
522 |
€ 130.500 |
32223 |
Windigsteig |
933 |
€ 233.250 |
32301 |
Bad Fischau-Brunn |
3.426 |
€ 856.500 |
32302 |
Bad Schönau |
738 |
€ 184.500 |
32304 |
Ebenfurth |
3.173 |
€ 793.250 |
32305 |
Eggendorf |
4.797 |
€ 1.199.250 |
32306 |
Bad Erlach |
3.110 |
€ 777.500 |
32307 |
Felixdorf |
4.371 |
€ 1.092.750 |
32308 |
Gutenstein |
1.258 |
€ 314.500 |
32309 |
Hochneukirchen-Gschaidt |
1.634 |
€ 408.500 |
32310 |
Hochwolkersdorf |
995 |
€ 248.750 |
32311 |
Hohe Wand |
1.413 |
€ 353.250 |
32312 |
Hollenthon |
998 |
€ 249.500 |
32313 |
Katzelsdorf |
3.237 |
€ 809.250 |
32314 |
Kirchschlag in der Buckligen Welt |
2.871 |
€ 717.750 |
32315 |
Krumbach |
2.296 |
€ 574.000 |
32316 |
Lanzenkirchen |
3.995 |
€ 998.750 |
32317 |
Lichtenegg |
1.041 |
€ 260.250 |
32318 |
Lichtenwörth |
2.748 |
€ 687.000 |
32319 |
Markt Piesting |
3.026 |
€ 756.500 |
32320 |
Matzendorf-Hölles |
2.062 |
€ 515.500 |
32321 |
Miesenbach |
688 |
€ 172.000 |
32322 |
Muggendorf |
517 |
€ 129.250 |
32323 |
Pernitz |
2.495 |
€ 623.750 |
32324 |
Rohr im Gebirge |
463 |
€ 115.750 |
32325 |
Bromberg |
1.227 |
€ 306.750 |
32326 |
Schwarzenbach |
927 |
€ 231.750 |
32327 |
Sollenau |
5.154 |
€ 1.288.500 |
32330 |
Theresienfeld |
3.635 |
€ 908.750 |
32331 |
Waidmannsfeld |
1.503 |
€ 375.750 |
32332 |
Waldegg |
2.071 |
€ 517.750 |
32333 |
Walpersbach |
1.126 |
€ 281.500 |
32334 |
Weikersdorf am Steinfelde |
1.058 |
€ 264.500 |
32335 |
Wiesmath |
1.504 |
€ 376.000 |
32336 |
Winzendorf-Muthmannsdorf |
1.875 |
€ 468.750 |
32337 |
Wöllersdorf-Steinabrückl |
4.555 |
€ 1.138.750 |
32338 |
Zillingdorf |
2.029 |
€ 507.250 |
32501 |
Allentsteig |
1.805 |
€ 451.250 |
32502 |
Arbesbach |
1.631 |
€ 407.750 |
32503 |
Bärnkopf |
355 |
€ 88.750 |
32504 |
Echsenbach |
1.256 |
€ 314.000 |
32505 |
Göpfritz an der Wild |
1.814 |
€ 453.500 |
32506 |
Grafenschlag |
869 |
€ 217.250 |
32508 |
Groß Gerungs |
4.473 |
€ 1.118.250 |
32509 |
Großgöttfritz |
1.380 |
€ 345.000 |
32511 |
Gutenbrunn |
516 |
€ 129.000 |
3251 |
4 |
Kirchschlag |
618 |
€ 154.500 |
32515 |
Kottes-Purk |
1.473 |
€ 368.250 |
32516 |
Langschlag |
1.746 |
€ 436.500 |
32517 |
Martinsberg |
1.094 |
€ 273.500 |
32518 |
Ottenschlag |
996 |
€ 249.000 |
32519 |
Altmelon |
849 |
€ 212.250 |
32520 |
Pölla |
932 |
€ 233.000 |
32521 |
Rappottenstein |
1.713 |
€ 428.250 |
32522 |
Sallingberg |
1.296 |
€ 324.000 |
32523 |
Schönbach |
789 |
€ 197.250 |
32524 |
Schwarzenau |
1.514 |
€ 378.500 |
32525 |
Schweiggers |
2.000 |
€ 500.000 |
32528 |
Bad Traunstein |
1.023 |
€ 255.750 |
32529 |
Waldhausen |
1.209 |
€ 302.250 |
32530 |
Zwettl-Niederösterreich |
10.903 |
€ 2.725.750 |
Gemeinden Oberösterreich |
1 481 298 |
€.370.324.500 |
|
40101 |
Linz |
205.613 |
€ 51.403.250 |
40201 |
Steyr |
38.192 |
€ 9.548.000 |
40301 |
Wels |
61.626 |
€ 15.406.500 |
40401 |
Altheim |
4.944 |
€ 1.236.000 |
40402 |
Aspach |
2.612 |
€ 653.000 |
40403 |
Auerbach |
610 |
€ 152.500 |
40404 |
Braunau am Inn |
17.228 |
€ 4.307.000 |
40405 |
Burgkirchen |
2.703 |
€ 675.750 |
40406 |
Eggelsberg |
2.434 |
€ 608.500 |
40407 |
Feldkirchen bei Mattighofen |
1.993 |
€ 498.250 |
40408 |
Franking |
1.000 |
€ 250.000 |
40409 |
Geretsberg |
1.181 |
€ 295.250 |
40410 |
Gilgenberg am Weilhart |
1.334 |
€ 333.500 |
40411 |
Haigermoos |
624 |
€ 156.000 |
40412 |
Handenberg |
1.300 |
€ 325.000 |
40413 |
Helpfau-Uttendorf |
3.626 |
€ 906.500 |
40414 |
Hochburg-Ach |
3.258 |
€ 814.500 |
40415 |
Höhnhart |
1.398 |
€ 349.500 |
40416 |
Jeging |
697 |
€ 174.250 |
40417 |
Kirchberg bei Mattighofen |
1.192 |
€ 298.000 |
40418 |
Lengau |
4.741 |
€ 1.185.250 |
40419 |
Lochen am See |
2.769 |
€ 692.250 |
40420 |
Maria Schmolln |
1.404 |
€ 351.000 |
40421 |
Mattighofen |
6.677 |
€ 1.669.250 |
40422 |
Mauerkirchen |
2.537 |
€ 634.250 |
40423 |
Mining |
1.207 |
€ 301.750 |
40424 |
Moosbach |
1.060 |
€ 265.000 |
40425 |
Moosdorf |
1.683 |
€ 420.750 |
40426 |
Munderfing |
3.088 |
€ 772.000 |
40427 |
Neukirchen an der Enknach |
2.251 |
€ 562.750 |
40428 |
Ostermiething |
3.300 |
€ 825.000 |
40429 |
Palting |
966 |
€ 241.500 |
40430 |
Perwang am Grabensee |
1.003 |
€ 250.750 |
40431 |
Pfaffstätt |
1.108 |
€ 277.000 |
40432 |
Pischelsdorf am Engelbach |
1.677 |
€ 419.250 |
40433 |
Polling im Innkreis |
992 |
€ 248.000 |
40434 |
Roßbach |
930 |
€ 232.500 |
40435 |
St. Georgen am Fillmannsbach |
403 |
€ 100.750 |
40436 |
St. Johann am Walde |
2.045 |
€ 511.250 |
40437 |
St. Pantaleon |
3.138 |
€ 784.500 |
40438 |
St. Peter am Hart |
2.423 |
€ 605.750 |
40439 |
St. Radegund |
597 |
€ 149.250 |
404 |
40 |
St. Veit im Innkreis |
406 |
€ 101.500 |
40441 |
Schalchen |
3.926 |
€ 981.500 |
40442 |
Schwand im Innkreis |
999 |
€ 249.750 |
40443 |
Tarsdorf |
2.063 |
€ 515.750 |
40444 |
Treubach |
724 |
€ 181.000 |
40445 |
Überackern |
688 |
€ 172.000 |
40446 |
Weng im Innkreis |
1.373 |
€ 343.250 |
40501 |
Alkoven |
6.098 |
€ 1.524.500 |
40502 |
Aschach an der Donau |
2.201 |
€ 550.250 |
40503 |
Eferding |
4.125 |
€ 1.031.250 |
40504 |
Fraham |
2.401 |
€ 600.250 |
40505 |
Haibach ob der Donau |
1.315 |
€ 328.750 |
40506 |
Hartkirchen |
4.082 |
€ 1.020.500 |
40507 |
Hinzenbach |
2.016 |
€ 504.000 |
40508 |
Prambachkirchen |
2.934 |
€ 733.500 |
40509 |
Pupping |
1.835 |
€ 458.750 |
40510 |
St. Marienkirchen an der Polsenz |
2.327 |
€ 581.750 |
40511 |
Scharten |
2.243 |
€ 560.750 |
40512 |
Stroheim |
1.582 |
€ 395.500 |
40601 |
Freistadt |
7.957 |
€ 1.989.250 |
40602 |
Grünbach |
1.923 |
€ 480.750 |
40603 |
Gutau |
2.684 |
€ 671.000 |
40604 |
Hagenberg im Mühlkreis |
2.753 |
€ 688.250 |
40605 |
Hirschbach im Mühlkreis |
1.200 |
€ 300.000 |
40606 |
Kaltenberg |
624 |
€ 156.000 |
40607 |
Kefermarkt |
2.132 |
€ 533.000 |
40608 |
Königswiesen |
3.094 |
€ 773.500 |
40609 |
Lasberg |
2.802 |
€ 700.500 |
40610 |
Leopoldschlag |
1.016 |
€ 254.000 |
40611 |
Liebenau |
1.592 |
€ 398.000 |
40612 |
Neumarkt im Mühlkreis |
3.161 |
€ 790.250 |
40613 |
Pierbach |
1.019 |
€ 254.750 |
40614 |
Pregarten |
5.393 |
€ 1.348.250 |
40615 |
Rainbach im Mühlkreis |
2.980 |
€ 745.000 |
40616 |
Sandl |
1.415 |
€ 353.750 |
40617 |
St. Leonhard bei Freistadt |
1.383 |
€ 345.750 |
40618 |
St. Oswald bei Freistadt |
2.904 |
€ 726.000 |
40619 |
Schönau im Mühlkreis |
1.945 |
€ 486.250 |
40620 |
Tragwein |
3.106 |
€ 776.500 |
40621 |
Unterweißenbach |
2.172 |
€ 543.000 |
40622 |
Unterweitersdorf |
2.150 |
€ 537.500 |
40623 |
Waldburg |
1.385 |
€ 346.250 |
40624 |
Wartberg ob der Aist |
4.244 |
€ 1.061.000 |
40625 |
Weitersfelden |
1.046 |
€ 261.500 |
40626 |
Windhaag bei Freistadt |
1.574 |
€ 393.500 |
40627 |
Bad Zell |
2.909 |
€ 727.250 |
40701 |
Altmünster |
9.785 |
€ 2.446.250 |
40702 |
Bad Goisern am Hallstättersee |
7.562 |
€ 1.890.500 |
40703 |
Bad Ischl |
14.119 |
€ 3.529.750 |
40704 |
Ebensee am Traunsee |
7.684 |
€ 1.921.000 |
40705 |
Gmunden |
13.178 |
€ 3.294.500 |
40706 |
Gosau |
1.783 |
€ 445.750 |
40707 |
Grünau im Almtal |
2.058 |
€ 514.500 |
40708 |
Gschwandt |
2.775 |
€ 693.750 |
40709 |
Hallstatt |
753 |
€ 188.250 |
40710 |
Kirchham |
2.172 |
€ 543.000 |
40711 |
Laakirchen |
9.857 |
€ 2.464.250 |
40712 |
Obertraun |
735 |
€ 183.750 |
40713 |
Ohlsdorf |
5.236 |
€ 1.309.000 |
4071 |
4 |
Pinsdorf |
3.981 |
€ 995.250 |
40715 |
Roitham am Traunfall |
2.003 |
€ 500.750 |
40716 |
St. Konrad |
1.120 |
€ 280.000 |
40717 |
St. Wolfgang im Salzkammergut |
2.784 |
€ 696.000 |
40718 |
Traunkirchen |
1.626 |
€ 406.500 |
40719 |
Scharnstein |
4.878 |
€ 1.219.500 |
40720 |
Vorchdorf |
7.499 |
€ 1.874.750 |
40801 |
Aistersheim |
910 |
€ 227.500 |
40802 |
Bad Schallerbach |
4.214 |
€ 1.053.500 |
40804 |
Eschenau im Hausruckkreis |
1.058 |
€ 264.500 |
40805 |
Gallspach |
2.735 |
€ 683.750 |
40806 |
Gaspoltshofen |
3.587 |
€ 896.750 |
40807 |
Geboltskirchen |
1.443 |
€ 360.750 |
40808 |
Grieskirchen |
4.937 |
€ 1.234.250 |
40809 |
Haag am Hausruck |
2.179 |
€ 544.750 |
40810 |
Heiligenberg |
699 |
€ 174.750 |
40811 |
Hofkirchen an der Trattnach |
1.663 |
€ 415.750 |
40812 |
Kallham |
2.500 |
€ 625.000 |
40813 |
Kematen am Innbach |
1.403 |
€ 350.750 |
40814 |
Meggenhofen |
1.528 |
€ 382.000 |
40815 |
Michaelnbach |
1.267 |
€ 316.750 |
40816 |
Natternbach |
2.299 |
€ 574.750 |
40817 |
Neukirchen am Walde |
1.647 |
€ 411.750 |
40818 |
Neumarkt im Hausruckkreis |
1.447 |
€ 361.750 |
40820 |
Pötting |
539 |
€ 134.750 |
40821 |
Pollham |
981 |
€ 245.250 |
40822 |
Pram |
1.695 |
€ 423.750 |
40823 |
Rottenbach |
1.106 |
€ 276.500 |
40824 |
St. Agatha |
2.126 |
€ 531.500 |
40825 |
St. Georgen bei Grieskirchen |
1.334 |
€ 333.500 |
40826 |
St. Thomas |
551 |
€ 137.750 |
40827 |
Schlüßlberg |
3.069 |
€ 767.250 |
40828 |
Steegen |
1.073 |
€ 268.250 |
40829 |
Taufkirchen an der Trattnach |
1.965 |
€ 491.250 |
40830 |
Tollet |
924 |
€ 231.000 |
40831 |
Waizenkirchen |
3.732 |
€ 933.000 |
40832 |
Wallern an der Trattnach |
3.028 |
€ 757.000 |
40833 |
Weibern |
1.716 |
€ 429.000 |
40834 |
Wendling |
854 |
€ 213.500 |
40835 |
Peuerbach |
4.529 |
€ 1.132.250 |
40901 |
Edlbach |
655 |
€ 163.750 |
40902 |
Grünburg |
3.861 |
€ 965.250 |
40903 |
Hinterstoder |
898 |
€ 224.500 |
40904 |
Inzersdorf im Kremstal |
1.882 |
€ 470.500 |
40905 |
Kirchdorf an der Krems |
4.495 |
€ 1.123.750 |
40906 |
Klaus an der Pyhrnbahn |
1.065 |
€ 266.250 |
40907 |
Kremsmünster |
6.572 |
€ 1.643.000 |
40908 |
Micheldorf in Oberösterreich |
5.903 |
€ 1.475.750 |
40909 |
Molln |
3.663 |
€ 915.750 |
40910 |
Nußbach |
2.283 |
€ 570.750 |
40911 |
Oberschlierbach |
487 |
€ 121.750 |
40912 |
Pettenbach |
5.298 |
€ 1.324.500 |
40913 |
Ried im Traunkreis |
2.736 |
€ 684.000 |
40914 |
Rosenau am Hengstpaß |
669 |
€ 167.250 |
40915 |
Roßleithen |
1.898 |
€ 474.500 |
40916 |
St. Pankraz |
363 |
€ 90.750 |
40917 |
Schlierbach |
2.882 |
€ 720.500 |
40918 |
Spital am Pyhrn |
2.239 |
€ 559.750 |
40919 |
Steinbach am Ziehberg |
833 |
€ 208.250 |
40920 |
Steinbach an der Steyr |
1.996 |
€ 499.000 |
40921 |
Vorderstoder |
812 |
€ 203.000 |
40922 |
Wartberg an der Krems |
2.985 |
€ 746.250 |
40923 |
Windischgarsten |
2.415 |
€ 603.750 |
41001 |
Allhaming |
1.173 |
€ 293.250 |
41002 |
Ansfelden |
16.660 |
€ 4.165.000 |
41003 |
Asten |
6.668 |
€ 1.667.000 |
4100 |
4 |
Eggendorf im Traunkreis |
948 |
€ 237.000 |
41005 |
Enns |
11.957 |
€ 2.989.250 |
41006 |
Hargelsberg |
1.389 |
€ 347.250 |
41007 |
Hörsching |
6.104 |
€ 1.526.000 |
41008 |
Hofkirchen im Traunkreis |
1.898 |
€ 474.500 |
41009 |
Kematen an der Krems |
2.839 |
€ 709.750 |
41010 |
Kirchberg-Thening |
2.413 |
€ 603.250 |
41011 |
Kronstorf |
3.511 |
€ 877.750 |
41012 |
Leonding |
28.798 |
€ 7.199.500 |
41013 |
St. Florian |
6.210 |
€ 1.552.500 |
41014 |
Neuhofen an der Krems |
6.499 |
€ 1.624.750 |
41015 |
Niederneukirchen |
2.091 |
€ 522.750 |
41016 |
Oftering |
2.099 |
€ 524.750 |
41017 |
Pasching |
7.557 |
€ 1.889.250 |
41018 |
Piberbach |
1.880 |
€ 470.000 |
41019 |
Pucking |
3.961 |
€ 990.250 |
41020 |
St. Marien |
4.789 |
€ 1.197.250 |
41021 |
Traun |
24.629 |
€ 6.157.250 |
41022 |
Wilhering |
5.931 |
€ 1.482.750 |
41101 |
Allerheiligen im Mühlkreis |
1.275 |
€ 318.750 |
41102 |
Arbing |
1.478 |
€ 369.500 |
41103 |
Baumgartenberg |
1.748 |
€ 437.000 |
41104 |
Dimbach |
993 |
€ 248.250 |
41105 |
Grein |
2.895 |
€ 723.750 |
41106 |
Katsdorf |
3.141 |
€ 785.250 |
41107 |
Klam |
928 |
€ 232.000 |
41108 |
Bad Kreuzen |
2.257 |
€ 564.250 |
41109 |
Langenstein |
2.527 |
€ 631.750 |
41110 |
Luftenberg an der Donau |
4.142 |
€ 1.035.500 |
41111 |
Mauthausen |
4.890 |
€ 1.222.500 |
41112 |
Mitterkirchen im Machland |
1.724 |
€ 431.000 |
41113 |
Münzbach |
1.817 |
€ 454.250 |
41114 |
Naarn im Machlande |
3.698 |
€ 924.500 |
41115 |
Pabneukirchen |
1.705 |
€ 426.250 |
41116 |
Perg |
8.630 |
€ 2.157.500 |
41117 |
Rechberg |
1.000 |
€ 250.000 |
41118 |
Ried in der Riedmark |
4.249 |
€ 1.062.250 |
41119 |
St. Georgen am Walde |
1.971 |
€ 492.750 |
41120 |
St. Georgen an der Gusen |
4.212 |
€ 1.053.000 |
41121 |
St. Nikola an der Donau |
788 |
€ 197.000 |
41122 |
St. Thomas am Blasenstein |
924 |
€ 231.000 |
41123 |
Saxen |
1.773 |
€ 443.250 |
41124 |
Schwertberg |
5.320 |
€ 1.330.000 |
41125 |
Waldhausen im Strudengau |
2.891 |
€ 722.750 |
41126 |
Windhaag bei Perg |
1.500 |
€ 375.000 |
41201 |
Andrichsfurt |
781 |
€ 195.250 |
41202 |
Antiesenhofen |
1.092 |
€ 273.000 |
41203 |
Aurolzmünster |
3.031 |
€ 757.750 |
41204 |
Eberschwang |
3.408 |
€ 852.000 |
41205 |
Eitzing |
807 |
€ 201.750 |
41206 |
Geiersberg |
503 |
€ 125.750 |
41207 |
Geinberg |
1.415 |
€ 353.750 |
41208 |
Gurten |
1.203 |
€ 300.750 |
41209 |
Hohenzell |
2.267 |
€ 566.750 |
41210 |
Kirchdorf am Inn |
653 |
€ 163.250 |
41211 |
Kirchheim im Innkreis |
72 |
4 |
€ 181.000 |
||
41212 |
Lambrechten |
1.322 |
€ 330.500 |
41213 |
Lohnsburg am Kobernaußerwald |
2.235 |
€ 558.750 |
41214 |
Mehrnbach |
2.371 |
€ 592.750 |
41215 |
Mettmach |
2.349 |
€ 587.250 |
41216 |
Mörschwang |
337 |
€ 84.250 |
41217 |
Mühlheim am Inn |
669 |
€ 167.250 |
41218 |
Neuhofen im Innkreis |
2.448 |
€ 612.000 |
41219 |
Obernberg am Inn |
1.652 |
€ 413.000 |
41220 |
Ort im Innkreis |
1.281 |
€ 320.250 |
41221 |
Pattigham |
955 |
€ 238.750 |
41222 |
Peterskirchen |
697 |
€ 174.250 |
41223 |
Pramet |
1.015 |
€ 253.750 |
41224 |
Reichersberg |
1.509 |
€ 377.250 |
41225 |
Ried im Innkreis |
12.039 |
€ 3.009.750 |
41226 |
St. Georgen bei Obernberg am Inn |
562 |
€ 140.500 |
41227 |
St. Marienkirchen am Hausruck |
872 |
€ 218.000 |
41228 |
St. Martin im Innkreis |
2.036 |
€ 509.000 |
41229 |
Schildorn |
1.219 |
€ 304.750 |
41230 |
Senftenbach |
782 |
€ 195.500 |
41231 |
Taiskirchen im Innkreis |
2.405 |
€ 601.250 |
41232 |
Tumeltsham |
1.590 |
€ 397.500 |
41233 |
Utzenaich |
1.553 |
€ 388.250 |
41234 |
Waldzell |
2.196 |
€ 549.000 |
41235 |
Weilbach |
624 |
€ 156.000 |
41236 |
Wippenham |
574 |
€ 143.500 |
41304 |
Altenfelden |
2.225 |
€ 556.250 |
41305 |
Arnreit |
1.147 |
€ 286.750 |
41306 |
Atzesberg |
438 |
€ 109.500 |
41307 |
Auberg |
557 |
€ 139.250 |
41309 |
Haslach an der Mühl |
2.537 |
€ 634.250 |
41311 |
Hörbich |
406 |
€ 101.500 |
41312 |
Hofkirchen im Mühlkreis |
1.523 |
€ 380.750 |
41313 |
Julbach |
1.555 |
€ 388.750 |
41314 |
Kirchberg ob der Donau |
1.041 |
€ 260.250 |
41315 |
Klaffer am Hochficht |
1.291 |
€ 322.750 |
41316 |
Kleinzell im Mühlkreis |
1.591 |
€ 397.750 |
41317 |
Kollerschlag |
1.510 |
€ 377.500 |
41318 |
Lembach im Mühlkreis |
1.539 |
€ 384.750 |
41319 |
Lichtenau im Mühlkreis |
495 |
€ 123.750 |
41320 |
Nebelberg |
641 |
€ 160.250 |
41321 |
Neufelden |
1.281 |
€ 320.250 |
41322 |
Niederkappel |
986 |
€ 246.500 |
41323 |
Niederwaldkirchen |
1.839 |
€ 459.750 |
41324 |
Oberkappel |
713 |
€ 178.250 |
41325 |
Oepping |
1.516 |
€ 379.000 |
41326 |
Peilstein im Mühlviertel |
1.549 |
€ 387.250 |
41327 |
Pfarrkirchen im Mühlkreis |
1.462 |
€ 365.500 |
41328 |
Putzleinsdorf |
1.534 |
€ 383.500 |
41329 |
Neustift im Mühlkreis |
1.466 |
€ 366.500 |
41331 |
St. Johann am Wimberg |
1.023 |
€ 255.750 |
41332 |
St. Martin im Mühlkreis |
3.769 |
€ 942.250 |
41333 |
St. Oswald bei Haslach |
504 |
€ 126.000 |
41334 |
St. Peter am Wimberg |
1.759 |
€ 439.750 |
41336 |
St. Ulrich im Mühlkreis |
633 |
€ 158.250 |
41337 |
St. Veit im Mühlkreis |
1.218 |
€ 304.500 |
41338 |
Sarleinsbach |
2.272 |
€ 568.000 |
413 |
41 |
Schwarzenberg am Böhmerwald |
571 |
€ 142.750 |
41342 |
Ulrichsberg |
2.835 |
€ 708.750 |
41343 |
Aigen-Schlägl |
3.225 |
€ 806.250 |
41344 |
Rohrbach-Berg |
5.163 |
€ 1.290.750 |
41345 |
Helfenberg |
1.591 |
€ 397.750 |
41346 |
St. Stefan-Afiesl |
1.100 |
€ 275.000 |
41401 |
Altschwendt |
693 |
€ 173.250 |
41402 |
Andorf |
5.232 |
€ 1.308.000 |
41403 |
Brunnenthal |
2.066 |
€ 516.500 |
41404 |
Diersbach |
1.593 |
€ 398.250 |
41405 |
Dorf an der Pram |
1.041 |
€ 260.250 |
41406 |
Eggerding |
1.316 |
€ 329.000 |
41407 |
Engelhartszell |
933 |
€ 233.250 |
41408 |
Enzenkirchen |
1.783 |
€ 445.750 |
41409 |
Esternberg |
2.870 |
€ 717.500 |
41410 |
Freinberg |
1.447 |
€ 361.750 |
41411 |
Kopfing im Innkreis |
1.994 |
€ 498.500 |
41412 |
Mayrhof |
328 |
€ 82.000 |
41413 |
Münzkirchen |
2.576 |
€ 644.000 |
41414 |
Raab |
2.264 |
€ 566.000 |
41415 |
Rainbach im Innkreis |
1.482 |
€ 370.500 |
41416 |
Riedau |
2.074 |
€ 518.500 |
41417 |
St. Aegidi |
1.549 |
€ 387.250 |
41418 |
St. Florian am Inn |
3.182 |
€ 795.500 |
41419 |
St. Marienkirchen bei Schärding |
1.879 |
€ 469.750 |
41420 |
St. Roman |
1.719 |
€ 429.750 |
41421 |
St. Willibald |
1.091 |
€ 272.750 |
41422 |
Schärding |
5.213 |
€ 1.303.250 |
41423 |
Schardenberg |
2.431 |
€ 607.750 |
41424 |
Sigharting |
825 |
€ 206.250 |
41425 |
Suben |
1.457 |
€ 364.250 |
41426 |
Taufkirchen an der Pram |
2.914 |
€ 728.500 |
41427 |
Vichtenstein |
626 |
€ 156.500 |
41428 |
Waldkirchen am Wesen |
1.195 |
€ 298.750 |
41429 |
Wernstein am Inn |
1.540 |
€ 385.000 |
41430 |
Zell an der Pram |
2.024 |
€ 506.000 |
41501 |
Adlwang |
1.875 |
€ 468.750 |
41502 |
Aschach an der Steyr |
2.277 |
€ 569.250 |
41503 |
Bad Hall |
5.378 |
€ 1.344.500 |
41504 |
Dietach |
3.233 |
€ 808.250 |
41505 |
Gaflenz |
1.950 |
€ 487.500 |
41506 |
Garsten |
6.653 |
€ 1.663.250 |
41507 |
Großraming |
2.680 |
€ 670.000 |
41508 |
Laussa |
1.248 |
€ 312.000 |
41509 |
Losenstein |
1.609 |
€ 402.250 |
41510 |
Maria Neustift |
1.612 |
€ 403.000 |
41511 |
Pfarrkirchen bei Bad Hall |
2.272 |
€ 568.000 |
41512 |
Reichraming |
1.712 |
€ 428.000 |
41513 |
Rohr im Kremstal |
1.404 |
€ 351.000 |
41514 |
St. Ulrich bei Steyr |
3.005 |
€ 751.250 |
41515 |
Schiedlberg |
1.215 |
€ 303.750 |
41516 |
Sierning |
9.335 |
€ 2.333.750 |
41517 |
Ternberg |
3.399 |
€ 849.750 |
41518 |
Waldneukirchen |
2.203 |
€ 550.750 |
41521 |
Wolfern |
3.162 |
€ 790.500 |
41522 |
Weyer |
4.218 |
€ 1.054.500 |
41601 |
Alberndorf in der Riedmark |
4.1 |
41 |
€ 1.035.250 |
||
41602 |
Altenberg bei Linz |
4.597 |
€ 1.149.250 |
41603 |
Bad Leonfelden |
4.226 |
€ 1.056.500 |
41604 |
Eidenberg |
2.094 |
€ 523.500 |
41605 |
Engerwitzdorf |
8.815 |
€ 2.203.750 |
41606 |
Feldkirchen an der Donau |
5.382 |
€ 1.345.500 |
41607 |
Gallneukirchen |
6.498 |
€ 1.624.500 |
41608 |
Goldwörth |
831 |
€ 207.750 |
41609 |
Gramastetten |
5.140 |
€ 1.285.000 |
41610 |
Haibach im Mühlkreis |
921 |
€ 230.250 |
41611 |
Hellmonsödt |
2.332 |
€ 583.000 |
41612 |
Herzogsdorf |
2.557 |
€ 639.250 |
41613 |
Kirchschlag bei Linz |
2.174 |
€ 543.500 |
41614 |
Lichtenberg |
2.680 |
€ 670.000 |
41615 |
Oberneukirchen |
3.198 |
€ 799.500 |
41616 |
Ottenschlag im Mühlkreis |
538 |
€ 134.500 |
41617 |
Ottensheim |
4.779 |
€ 1.194.750 |
41618 |
Puchenau |
4.453 |
€ 1.113.250 |
41619 |
Reichenau im Mühlkreis |
1.309 |
€ 327.250 |
41620 |
Reichenthal |
1.513 |
€ 378.250 |
41621 |
St. Gotthard im Mühlkreis |
1.301 |
€ 325.250 |
41622 |
Schenkenfelden |
1.582 |
€ 395.500 |
41623 |
Sonnberg im Mühlkreis |
985 |
€ 246.250 |
41624 |
Steyregg |
4.888 |
€ 1.222.000 |
41626 |
Walding |
4.135 |
€ 1.033.750 |
41627 |
Zwettl an der Rodl |
1.768 |
€ 442.000 |
41628 |
Vorderweißenbach |
2.641 |
€ 660.250 |
41701 |
Ampflwang im Hausruckwald |
3.352 |
€ 838.000 |
41702 |
Attersee am Attersee |
1.591 |
€ 397.750 |
41703 |
Attnang-Puchheim |
9.047 |
€ 2.261.750 |
41704 |
Atzbach |
1.205 |
€ 301.250 |
41705 |
Aurach am Hongar |
1.733 |
€ 433.250 |
41706 |
Berg im Attergau |
1.056 |
€ 264.000 |
41707 |
Desselbrunn |
1.832 |
€ 458.000 |
41708 |
Fornach |
990 |
€ 247.500 |
41709 |
Frankenburg am Hausruck |
4.874 |
€ 1.218.500 |
41710 |
Frankenmarkt |
3.664 |
€ 916.000 |
41711 |
Gampern |
2.958 |
€ 739.500 |
41712 |
Innerschwand am Mondsee |
1.167 |
€ 291.750 |
41713 |
Lenzing |
5.181 |
€ 1.295.250 |
41714 |
Manning |
797 |
€ 199.250 |
41715 |
Mondsee |
3.784 |
€ 946.000 |
41716 |
Neukirchen an der Vöckla |
2.606 |
€ 651.500 |
41717 |
Niederthalheim |
1.120 |
€ 280.000 |
41718 |
Nußdorf am Attersee |
1.138 |
€ 284.500 |
41719 |
Oberhofen am Irrsee |
1.662 |
€ 415.500 |
41720 |
Oberndorf bei Schwanenstadt |
1.396 |
€ 349.000 |
41721 |
Oberwang |
1.741 |
€ 435.250 |
41722 |
Ottnang am Hausruck |
3.936 |
€ 984.000 |
41723 |
Pfaffing |
1.473 |
€ 368.250 |
41724 |
Pilsbach |
622 |
€ 155.500 |
41725 |
Pitzenberg |
525 |
€ 131.250 |
41726 |
Pöndorf |
2.407 |
€ 601.750 |
41727 |
Puchkirchen am Trattberg |
1.076 |
€ 269.000 |
41728 |
Pühret |
615 |
€ 153.750 |
41729 |
Redleiten |
539 |
€ 134.7 |
50 |
|||
41730 |
Redlham |
1.599 |
€ 399.750 |
41731 |
Regau |
6.707 |
€ 1.676.750 |
41732 |
Rüstorf |
2.095 |
€ 523.750 |
41733 |
Rutzenham |
298 |
€ 74.500 |
41734 |
St. Georgen im Attergau |
4.438 |
€ 1.109.500 |
41735 |
St. Lorenz |
2.513 |
€ 628.250 |
41736 |
Schlatt |
1.369 |
€ 342.250 |
41737 |
Schörfling am Attersee |
3.461 |
€ 865.250 |
41738 |
Schwanenstadt |
4.357 |
€ 1.089.250 |
41739 |
Seewalchen am Attersee |
5.578 |
€ 1.394.500 |
41740 |
Steinbach am Attersee |
880 |
€ 220.000 |
41741 |
Straß im Attergau |
1.485 |
€ 371.250 |
41742 |
Tiefgraben |
3.978 |
€ 994.500 |
41743 |
Timelkam |
5.691 |
€ 1.422.750 |
41744 |
Ungenach |
1.501 |
€ 375.250 |
41745 |
Unterach am Attersee |
1.469 |
€ 367.250 |
41746 |
Vöcklabruck |
12.364 |
€ 3.091.000 |
41747 |
Vöcklamarkt |
4.967 |
€ 1.241.750 |
41748 |
Weißenkirchen im Attergau |
966 |
€ 241.500 |
41749 |
Weyregg am Attersee |
1.588 |
€ 397.000 |
41750 |
Wolfsegg am Hausruck |
1.988 |
€ 497.000 |
41751 |
Zell am Moos |
1.612 |
€ 403.000 |
41752 |
Zell am Pettenfirst |
1.246 |
€ 311.500 |
41801 |
Aichkirchen |
596 |
€ 149.000 |
41802 |
Bachmanning |
720 |
€ 180.000 |
41803 |
Bad Wimsbach-Neydharting |
2.562 |
€ 640.500 |
41804 |
Buchkirchen |
4.067 |
€ 1.016.750 |
41805 |
Eberstalzell |
2.648 |
€ 662.000 |
41806 |
Edt bei Lambach |
2.254 |
€ 563.500 |
41807 |
Fischlham |
1.341 |
€ 335.250 |
41808 |
Gunskirchen |
6.119 |
€ 1.529.750 |
41809 |
Holzhausen |
1.027 |
€ 256.750 |
41810 |
Krenglbach |
3.184 |
€ 796.000 |
41811 |
Lambach |
3.491 |
€ 872.750 |
41812 |
Marchtrenk |
13.742 |
€ 3.435.500 |
41813 |
Neukirchen bei Lambach |
924 |
€ 231.000 |
41814 |
Offenhausen |
1.686 |
€ 421.500 |
41815 |
Pennewang |
914 |
€ 228.500 |
41816 |
Pichl bei Wels |
2.945 |
€ 736.250 |
41817 |
Sattledt |
2.707 |
€ 676.750 |
41818 |
Schleißheim |
1.401 |
€ 350.250 |
41819 |
Sipbachzell |
2.006 |
€ 501.500 |
41820 |
Stadl-Paura |
5.052 |
€ 1.263.000 |
41821 |
Steinerkirchen an der Traun |
2.381 |
€ 595.250 |
41822 |
Steinhaus |
2.224 |
€ 556.000 |
41823 |
Thalheim bei Wels |
5.528 |
€ 1.382.000 |
41824 |
Weißkirchen an der Traun |
3.445 |
€ 861.250 |
Gemeinden Salzburg |
554 766 |
€.138.691.500 |
|
50101 |
Salzburg |
154.086 |
€ 38.521.500 |
50201 |
Abtenau |
5.901 |
€ 1.475.250 |
50202 |
Adnet |
3.568 |
€ 892.000 |
50203 |
Annaberg-Lungötz |
2.215 |
€ 553.750 |
50204 |
Golling an der Salzach |
4.288 |
€ 1.072.000 |
50205 |
Hallein |
21.242 |
€ 5.310.500 |
50206 |
Krispl |
884 |
€ 221.000 |
50207 |
Kuchl |
7.319 |
€ 1.829.7 |
50 |
|||
50208 |
Oberalm |
4.355 |
€ 1.088.750 |
50209 |
Puch bei Hallein |
4.672 |
€ 1.168.000 |
50210 |
Rußbach am Paß Gschütt |
754 |
€ 188.500 |
50211 |
Sankt Koloman |
1.732 |
€ 433.000 |
50212 |
Scheffau am Tennengebirge |
1.388 |
€ 347.000 |
50213 |
Bad Vigaun |
2.086 |
€ 521.500 |
50301 |
Anif |
4.202 |
€ 1.050.500 |
50302 |
Anthering |
3.759 |
€ 939.750 |
50303 |
Bergheim |
5.410 |
€ 1.352.500 |
50304 |
Berndorf bei Salzburg |
1.715 |
€ 428.750 |
50305 |
Bürmoos |
4.908 |
€ 1.227.000 |
50306 |
Dorfbeuern |
1.549 |
€ 387.250 |
50307 |
Ebenau |
1.417 |
€ 354.250 |
50308 |
Elixhausen |
2.968 |
€ 742.000 |
50309 |
Elsbethen |
5.443 |
€ 1.360.750 |
50310 |
Eugendorf |
6.927 |
€ 1.731.750 |
50311 |
Faistenau |
3.105 |
€ 776.250 |
50312 |
Fuschl am See |
1.571 |
€ 392.750 |
50313 |
Göming |
764 |
€ 191.000 |
50314 |
Grödig |
7.288 |
€ 1.822.000 |
50315 |
Großgmain |
2.611 |
€ 652.750 |
50316 |
Hallwang |
4.240 |
€ 1.060.000 |
50317 |
Henndorf am Wallersee |
4.934 |
€ 1.233.500 |
50318 |
Hintersee |
450 |
€ 112.500 |
50319 |
Hof bei Salzburg |
3.603 |
€ 900.750 |
50320 |
Köstendorf |
2.661 |
€ 665.250 |
50321 |
Koppl |
3.546 |
€ 886.500 |
50322 |
Lamprechtshausen |
3.991 |
€ 997.750 |
50323 |
Mattsee |
3.324 |
€ 831.000 |
50324 |
Neumarkt am Wallersee |
6.312 |
€ 1.578.000 |
50325 |
Nußdorf am Haunsberg |
2.393 |
€ 598.250 |
50326 |
Oberndorf bei Salzburg |
5.766 |
€ 1.441.500 |
50327 |
Obertrum am See |
4.831 |
€ 1.207.750 |
50328 |
Plainfeld |
1.252 |
€ 313.000 |
50329 |
Sankt Georgen bei Salzburg |
2.987 |
€ 746.750 |
50330 |
Sankt Gilgen |
3.892 |
€ 973.000 |
50331 |
Schleedorf |
1.070 |
€ 267.500 |
50332 |
Seeham |
1.932 |
€ 483.000 |
50335 |
Straßwalchen |
7.569 |
€ 1.892.250 |
50336 |
Strobl |
3.649 |
€ 912.250 |
50337 |
Thalgau |
5.941 |
€ 1.485.250 |
50338 |
Wals-Siezenheim |
13.184 |
€ 3.296.000 |
50339 |
Seekirchen am Wallersee |
10.860 |
€ 2.715.000 |
50401 |
Altenmarkt im Pongau |
4.325 |
€ 1.081.250 |
50402 |
Bad Hofgastein |
6.867 |
€ 1.716.750 |
50403 |
Bad Gastein |
4.000 |
€ 1.000.000 |
50404 |
Bischofshofen |
10.566 |
€ 2.641.500 |
50405 |
Dorfgastein |
1.598 |
€ 399.500 |
50406 |
Eben im Pongau |
2.465 |
€ 616.250 |
50407 |
Filzmoos |
1.493 |
€ 373.250 |
50408 |
Flachau |
2.831 |
€ 707.750 |
50409 |
Forstau |
555 |
€ 138.750 |
50410 |
Goldegg |
2.568 |
€ 642.000 |
50411 |
Großarl |
3.817 |
€ 954.250 |
50412 |
Hüttau |
1.475 |
€ 368.750 |
50413 |
Hüttschlag |
909 |
€ 227.250 |
50414 |
Kleinarl |
797 |
€ 199.250 |
50415 |
Mühlbach am Hochkönig |
1.448 |
€ 362.000 |
5041 |
6 |
Pfarrwerfen |
2.365 |
€ 591.250 |
50417 |
Radstadt |
4.812 |
€ 1.203.000 |
50418 |
Sankt Johann im Pongau |
11.017 |
€ 2.754.250 |
50419 |
Sankt Martin am Tennengebirge |
1.658 |
€ 414.500 |
50420 |
Sankt Veit im Pongau |
3.801 |
€ 950.250 |
50421 |
Schwarzach im Pongau |
3.519 |
€ 879.750 |
50422 |
Untertauern |
465 |
€ 116.250 |
50423 |
Wagrain |
3.124 |
€ 781.000 |
50424 |
Werfen |
3.044 |
€ 761.000 |
50425 |
Werfenweng |
1.021 |
€ 255.250 |
50501 |
Göriach |
344 |
€ 86.000 |
50502 |
Lessach |
553 |
€ 138.250 |
50503 |
Mariapfarr |
2.388 |
€ 597.000 |
50504 |
Mauterndorf |
1.624 |
€ 406.000 |
50505 |
Muhr |
506 |
€ 126.500 |
50506 |
Ramingstein |
1.059 |
€ 264.750 |
50507 |
Sankt Andrä im Lungau |
760 |
€ 190.000 |
50508 |
Sankt Margarethen im Lungau |
715 |
€ 178.750 |
50509 |
Sankt Michael im Lungau |
3.517 |
€ 879.250 |
50510 |
Tamsweg |
5.726 |
€ 1.431.500 |
50511 |
Thomatal |
348 |
€ 87.000 |
50512 |
Tweng |
261 |
€ 65.250 |
50513 |
Unternberg |
1.025 |
€ 256.250 |
50514 |
Weißpriach |
304 |
€ 76.000 |
50515 |
Zederhaus |
1.189 |
€ 297.250 |
50601 |
Bramberg am Wildkogel |
3.940 |
€ 985.000 |
50602 |
Bruck an der Großglocknerstraße |
4.744 |
€ 1.186.000 |
50603 |
Dienten am Hochkönig |
764 |
€ 191.000 |
50604 |
Fusch an der Großglocknerstraße |
714 |
€ 178.500 |
50605 |
Hollersbach im Pinzgau |
1.223 |
€ 305.750 |
50606 |
Kaprun |
3.164 |
€ 791.000 |
50607 |
Krimml |
834 |
€ 208.500 |
50608 |
Lend |
1.314 |
€ 328.500 |
50609 |
Leogang |
3.285 |
€ 821.250 |
50610 |
Lofer |
2.057 |
€ 514.250 |
50611 |
Maishofen |
3.621 |
€ 905.250 |
50612 |
Maria Alm am Steinernen Meer |
2.183 |
€ 545.750 |
50613 |
Mittersill |
5.421 |
€ 1.355.250 |
50614 |
Neukirchen am Großvenediger |
2.559 |
€ 639.750 |
50615 |
Niedernsill |
2.724 |
€ 681.000 |
50616 |
Piesendorf |
3.825 |
€ 956.250 |
50617 |
Rauris |
3.009 |
€ 752.250 |
50618 |
Saalbach-Hinterglemm |
2.807 |
€ 701.750 |
50619 |
Saalfelden am Steinernen Meer |
16.817 |
€ 4.204.250 |
50620 |
Sankt Martin bei Lofer |
1.160 |
€ 290.000 |
50621 |
Stuhlfelden |
1.583 |
€ 395.750 |
50622 |
Taxenbach |
2.727 |
€ 681.750 |
50623 |
Unken |
1.913 |
€ 478.250 |
50624 |
Uttendorf |
3.020 |
€ 755.000 |
50625 |
Viehhofen |
611 |
€ 152.750 |
50626 |
Wald im Pinzgau |
1.115 |
€ 278.750 |
50627 |
Weißbach bei Lofer |
412 |
€ 103.000 |
50628 |
Zell am See |
9.847 |
€ 2.461.750 |
Gemeinden Steiermark |
1 242 635 |
€.310.658.750 |
|
60101 |
Graz |
287.995 |
€ 71.998.750 |
60305 |
Frauental an der Laßnitz |
2.902 |
€ 725.500 |
60318 |
Lannach |
3.478 |
€ 869.500 |
60323 |
Pölfing-Brunn |
1.62 |
6 |
€ 406.500 |
||
60324 |
Preding |
1.765 |
€ 441.250 |
60326 |
Sankt Josef (Weststeiermark) |
1.628 |
€ 407.000 |
60329 |
Sankt Peter im Sulmtal |
1.248 |
€ 312.000 |
60341 |
Wettmannstätten |
1.613 |
€ 403.250 |
60344 |
Deutschlandsberg |
11.684 |
€ 2.921.000 |
60345 |
Eibiswald |
6.447 |
€ 1.611.750 |
60346 |
Groß Sankt Florian |
4.150 |
€ 1.037.500 |
60347 |
Sankt Martin im Sulmtal |
3.088 |
€ 772.000 |
60348 |
Sankt Stefan ob Stainz |
3.571 |
€ 892.750 |
60349 |
Schwanberg |
4.568 |
€ 1.142.000 |
60350 |
Stainz |
8.652 |
€ 2.163.000 |
60351 |
Wies |
4.385 |
€ 1.096.250 |
60608 |
Feldkirchen bei Graz |
6.501 |
€ 1.625.250 |
60611 |
Gössendorf |
4.050 |
€ 1.012.500 |
60613 |
Gratkorn |
7.985 |
€ 1.996.250 |
60617 |
Hart bei Graz |
5.060 |
€ 1.265.000 |
60618 |
Haselsdorf-Tobelbad |
1.506 |
€ 376.500 |
60619 |
Hausmannstätten |
3.337 |
€ 834.250 |
60623 |
Kainbach bei Graz |
2.816 |
€ 704.000 |
60624 |
Kalsdorf bei Graz |
7.110 |
€ 1.777.500 |
60626 |
Kumberg |
3.875 |
€ 968.750 |
60628 |
Laßnitzhöhe |
2.774 |
€ 693.500 |
60629 |
Lieboch |
5.145 |
€ 1.286.250 |
60632 |
Peggau |
2.226 |
€ 556.500 |
60639 |
Sankt Bartholomä |
1.432 |
€ 358.000 |
60641 |
Sankt Oswald bei Plankenwarth |
1.262 |
€ 315.500 |
60642 |
Sankt Radegund bei Graz |
2.157 |
€ 539.250 |
60645 |
Semriach |
3.317 |
€ 829.250 |
60646 |
Stattegg |
2.945 |
€ 736.250 |
60647 |
Stiwoll |
711 |
€ 177.750 |
60648 |
Thal |
2.275 |
€ 568.750 |
60651 |
Übelbach |
2.035 |
€ 508.750 |
60653 |
Vasoldsberg |
4.589 |
€ 1.147.250 |
60654 |
Weinitzen |
2.615 |
€ 653.750 |
60655 |
Werndorf |
2.352 |
€ 588.000 |
60656 |
Wundschuh |
1.593 |
€ 398.250 |
60659 |
Deutschfeistritz |
4.413 |
€ 1.103.250 |
60660 |
Dobl-Zwaring |
3.520 |
€ 880.000 |
60661 |
Eggersdorf bei Graz |
6.679 |
€ 1.669.750 |
60662 |
Fernitz-Mellach |
4.835 |
€ 1.208.750 |
60663 |
Frohnleiten |
6.553 |
€ 1.638.250 |
60664 |
Gratwein-Straßengel |
12.940 |
€ 3.235.000 |
60665 |
Hitzendorf |
7.127 |
€ 1.781.750 |
60666 |
Nestelbach bei Graz |
2.658 |
€ 664.500 |
60667 |
Raaba-Grambach |
4.541 |
€ 1.135.250 |
60668 |
Sankt Marein bei Graz |
3.735 |
€ 933.750 |
60669 |
Seiersberg-Pirka |
11.222 |
€ 2.805.500 |
60670 |
Premstätten |
6.212 |
€ 1.553.000 |
61001 |
Allerheiligen bei Wildon |
1.480 |
€ 370.000 |
61002 |
Arnfels |
995 |
€ 248.750 |
61007 |
Empersdorf |
1.384 |
€ 346.000 |
61008 |
Gabersdorf |
1.218 |
€ 304.500 |
61012 |
Gralla |
2.509 |
€ 627.250 |
61013 |
Großklein |
2.261 |
€ 565.250 |
61016 |
Heimschuh |
1.950 |
€ 487.500 |
61017 |
Hengsberg |
1.460 |
€ 365.000 |
61019 |
Kitzeck im Sausal |
1.217 |
€ 304.250 |
61020 |
Lang |
1.329 |
€ 332.250 |
61021 |
Lebring-Sankt Margarethen |
2.17 |
6 |
€ 544.000 |
||
61024 |
Oberhaag |
2.083 |
€ 520.750 |
61027 |
Ragnitz |
1.496 |
€ 374.000 |
61030 |
Sankt Andrä-Höch |
1.730 |
€ 432.500 |
61032 |
Sankt Johann im Saggautal |
2.014 |
€ 503.500 |
61033 |
Sankt Nikolai im Sausal |
2.287 |
€ 571.750 |
61043 |
Tillmitsch |
3.287 |
€ 821.750 |
61045 |
Wagna |
5.980 |
€ 1.495.000 |
61049 |
Ehrenhausen an der Weinstraße |
2.569 |
€ 642.250 |
61050 |
Gamlitz |
3.219 |
€ 804.750 |
61051 |
Gleinstätten |
2.797 |
€ 699.250 |
61052 |
Heiligenkreuz am Waasen |
2.802 |
€ 700.500 |
61053 |
Leibnitz |
12.383 |
€ 3.095.750 |
61054 |
Leutschach an der Weinstraße |
3.689 |
€ 922.250 |
61055 |
Sankt Georgen an der Stiefing |
1.510 |
€ 377.500 |
61057 |
Schwarzautal |
2.299 |
€ 574.750 |
61059 |
Wildon |
5.421 |
€ 1.355.250 |
61060 |
St. Veit in der Südsteiermark |
4.303 |
€ 1.075.750 |
61061 |
Straß in Steiermark |
6.283 |
€ 1.570.750 |
61101 |
Eisenerz |
3.932 |
€ 983.000 |
61105 |
Kalwang |
987 |
€ 246.750 |
61106 |
Kammern im Liesingtal |
1.589 |
€ 397.250 |
61107 |
Kraubath an der Mur |
1.299 |
€ 324.750 |
61108 |
Leoben |
24.665 |
€ 6.166.250 |
61109 |
Mautern in Steiermark |
1.771 |
€ 442.750 |
61110 |
Niklasdorf |
2.427 |
€ 606.750 |
61111 |
Proleb |
1.523 |
€ 380.750 |
61112 |
Radmer |
537 |
€ 134.250 |
61113 |
Sankt Michael in Obersteiermark |
3.054 |
€ 763.500 |
61114 |
Sankt Peter-Freienstein |
2.365 |
€ 591.250 |
61115 |
Sankt Stefan ob Leoben |
1.912 |
€ 478.000 |
61116 |
Traboch |
1.391 |
€ 347.750 |
61118 |
Vordernberg |
1.020 |
€ 255.000 |
61119 |
Wald am Schoberpaß |
557 |
€ 139.250 |
61120 |
Trofaiach |
11.122 |
€ 2.780.500 |
61203 |
Aigen im Ennstal |
2.644 |
€ 661.000 |
61204 |
Altaussee |
1.874 |
€ 468.500 |
61205 |
Altenmarkt bei Sankt Gallen |
818 |
€ 204.500 |
61206 |
Ardning |
1.219 |
€ 304.750 |
61207 |
Bad Aussee |
4.855 |
€ 1.213.750 |
61213 |
Gröbming |
3.037 |
€ 759.250 |
61215 |
Grundlsee |
1.195 |
€ 298.750 |
61217 |
Haus |
2.425 |
€ 606.250 |
61222 |
Lassing |
1.732 |
€ 433.000 |
61236 |
Ramsau am Dachstein |
2.804 |
€ 701.000 |
61243 |
Selzthal |
1.558 |
€ 389.500 |
61247 |
Trieben |
3.381 |
€ 845.250 |
61251 |
Wildalpen |
466 |
€ 116.500 |
61252 |
Wörschach |
1.137 |
€ 284.250 |
61253 |
Admont |
4.972 |
€ 1.243.000 |
61254 |
Aich |
1.282 |
€ 320.500 |
61255 |
Bad Mitterndorf |
4.938 |
€ 1.234.500 |
61256 |
Gaishorn am See |
1.309 |
€ 327.250 |
61257 |
Irdning-Donnersbachtal |
4.151 |
€ 1.037.750 |
61258 |
Landl |
2.719 |
€ 679.750 |
61259 |
Liezen |
8.218 |
€ 2.054.500 |
61260 |
Michaelerberg-Pruggern |
1.167 |
€ 291.750 |
61261 |
Mitterberg-Sankt Martin |
1.93 |
6 |
€ 484.000 |
||
61262 |
Öblarn |
2.008 |
€ 502.000 |
61263 |
Rottenmann |
5.228 |
€ 1.307.000 |
61264 |
Sankt Gallen |
1.818 |
€ 454.500 |
61265 |
Schladming |
6.647 |
€ 1.661.750 |
61266 |
Sölk |
1.506 |
€ 376.500 |
61267 |
Stainach-Pürgg |
2.861 |
€ 715.250 |
61410 |
Mühlen |
871 |
€ 217.750 |
61413 |
Niederwölz |
601 |
€ 150.250 |
61425 |
St. Peter am Kammersberg |
2.054 |
€ 513.500 |
61428 |
Schöder |
938 |
€ 234.500 |
61437 |
Krakau |
1.401 |
€ 350.250 |
61438 |
Murau |
3.543 |
€ 885.750 |
61439 |
Neumarkt in der Steiermark |
4.919 |
€ 1.229.750 |
61440 |
Oberwölz |
2.946 |
€ 736.500 |
61441 |
Ranten |
1.167 |
€ 291.750 |
61442 |
Sankt Georgen am Kreischberg |
1.760 |
€ 440.000 |
61443 |
Sankt Lambrecht |
1.821 |
€ 455.250 |
61444 |
Scheifling |
2.126 |
€ 531.500 |
61445 |
Stadl-Predlitz |
1.656 |
€ 414.000 |
61446 |
Teufenbach-Katsch |
1.886 |
€ 471.500 |
61611 |
Krottendorf-Gaisfeld |
2.487 |
€ 621.750 |
61612 |
Ligist |
3.258 |
€ 814.500 |
61615 |
Mooskirchen |
2.195 |
€ 548.750 |
61618 |
Rosental an der Kainach |
1.675 |
€ 418.750 |
61621 |
Sankt Martin am Wöllmißberg |
807 |
€ 201.750 |
61624 |
Stallhofen |
3.104 |
€ 776.000 |
61625 |
Voitsberg |
9.385 |
€ 2.346.250 |
61626 |
Bärnbach |
5.644 |
€ 1.411.000 |
61627 |
Edelschrott |
1.725 |
€ 431.250 |
61628 |
Geistthal-Södingberg |
1.524 |
€ 381.000 |
61629 |
Hirschegg-Pack |
1.015 |
€ 253.750 |
61630 |
Kainach bei Voitsberg |
1.596 |
€ 399.000 |
61631 |
Köflach |
9.872 |
€ 2.468.000 |
61632 |
Maria Lankowitz |
2.830 |
€ 707.500 |
61633 |
Söding-Sankt Johann |
4.100 |
€ 1.025.000 |
61701 |
Albersdorf-Prebuch |
2.134 |
€ 533.500 |
61708 |
Fischbach |
1.527 |
€ 381.750 |
61710 |
Floing |
1.208 |
€ 302.000 |
61711 |
Gasen |
898 |
€ 224.500 |
61716 |
Markt Hartmannsdorf |
2.938 |
€ 734.500 |
61719 |
Hofstätten an der Raab |
2.297 |
€ 574.250 |
61727 |
Ludersdorf-Wilfersdorf |
2.444 |
€ 611.000 |
61728 |
Miesenbach bei Birkfeld |
691 |
€ 172.750 |
61729 |
Mitterdorf an der Raab |
2.099 |
€ 524.750 |
61730 |
Mortantsch |
2.172 |
€ 543.000 |
61731 |
Naas |
1.382 |
€ 345.500 |
61740 |
Puch bei Weiz |
2.061 |
€ 515.250 |
61741 |
Ratten |
1.130 |
€ 282.500 |
61743 |
Rettenegg |
724 |
€ 181.000 |
61744 |
St. Kathrein am Hauenstein |
638 |
€ 159.500 |
61745 |
Sankt Kathrein am Offenegg |
1.085 |
€ 271.250 |
61746 |
St. Margarethen an der Raab |
4.106 |
€ 1.026.500 |
61748 |
Sinabelkirchen |
4.253 |
€ 1.063.250 |
61750 |
Strallegg |
1.911 |
€ 477.750 |
61751 |
Thannhausen |
2.444 |
€ 611.000 |
6175 |
6 |
Anger |
4.057 |
€ 1.014.250 |
61757 |
Birkfeld |
4.990 |
€ 1.247.500 |
61758 |
Fladnitz an der Teichalm |
1.802 |
€ 450.500 |
61759 |
Gersdorf an der Feistritz |
1.702 |
€ 425.500 |
61760 |
Gleisdorf |
10.755 |
€ 2.688.750 |
61761 |
Gutenberg-Stenzengreith |
1.620 |
€ 405.000 |
61762 |
Ilztal |
2.159 |
€ 539.750 |
61763 |
Passail |
4.427 |
€ 1.106.750 |
61764 |
Pischelsdorf am Kulm |
3.696 |
€ 924.000 |
61765 |
Sankt Ruprecht an der Raab |
5.309 |
€ 1.327.250 |
61766 |
Weiz |
11.697 |
€ 2.924.250 |
62007 |
Fohnsdorf |
7.678 |
€ 1.919.500 |
62008 |
Gaal |
1.378 |
€ 344.500 |
62010 |
Hohentauern |
395 |
€ 98.750 |
62014 |
Kobenz |
1.915 |
€ 478.750 |
62021 |
Pusterwald |
450 |
€ 112.500 |
62026 |
Sankt Georgen ob Judenburg |
845 |
€ 211.250 |
62032 |
Sankt Peter ob Judenburg |
1.089 |
€ 272.250 |
62034 |
Seckau |
1.290 |
€ 322.500 |
62036 |
Unzmarkt-Frauenburg |
1.325 |
€ 331.250 |
62038 |
Zeltweg |
7.099 |
€ 1.774.750 |
62039 |
Lobmingtal |
1.859 |
€ 464.750 |
62040 |
Judenburg |
9.954 |
€ 2.488.500 |
62041 |
Knittelfeld |
12.608 |
€ 3.152.000 |
62042 |
Obdach |
3.776 |
€ 944.000 |
62043 |
Pöls-Oberkurzheim |
2.966 |
€ 741.500 |
62044 |
Pölstal |
2.613 |
€ 653.250 |
62045 |
Sankt Marein-Feistritz |
1.999 |
€ 499.750 |
62046 |
Sankt Margarethen bei Knittelfeld |
2.714 |
€ 678.500 |
62047 |
Spielberg |
5.412 |
€ 1.353.000 |
62048 |
Weißkirchen in Steiermark |
4.801 |
€ 1.200.250 |
62105 |
Breitenau am Hochlantsch |
1.691 |
€ 422.750 |
62115 |
Krieglach |
5.320 |
€ 1.330.000 |
62116 |
Langenwang |
3.875 |
€ 968.750 |
62125 |
Pernegg an der Mur |
2.350 |
€ 587.500 |
62128 |
Sankt Lorenzen im Mürztal |
3.611 |
€ 902.750 |
62131 |
Spital am Semmering |
1.442 |
€ 360.500 |
62132 |
Stanz im Mürztal |
1.839 |
€ 459.750 |
62135 |
Turnau |
1.595 |
€ 398.750 |
62138 |
Aflenz |
2.430 |
€ 607.500 |
62139 |
Bruck an der Mur |
15.860 |
€ 3.965.000 |
62140 |
Kapfenberg |
22.755 |
€ 5.688.750 |
62141 |
Kindberg |
8.158 |
€ 2.039.500 |
62142 |
Mariazell |
3.743 |
€ 935.750 |
62143 |
Mürzzuschlag |
8.531 |
€ 2.132.750 |
62144 |
Neuberg an der Mürz |
2.457 |
€ 614.250 |
62145 |
Sankt Barbara im Mürztal |
6.585 |
€ 1.646.250 |
62146 |
Sankt Marein im Mürztal |
2.698 |
€ 674.500 |
62147 |
Thörl |
2.257 |
€ 564.250 |
62148 |
Tragöß-Sankt Katharein |
1.872 |
€ 468.000 |
62202 |
Bad Blumau |
1.643 |
€ 410.750 |
62205 |
Buch-St. Magdalena |
2.164 |
€ 541.000 |
62206 |
Burgau |
1.062 |
€ 265.500 |
62209 |
Ebersdorf |
1.268 |
€ 317.000 |
62211 |
Friedberg |
2.622 |
€ 655.500 |
62214 |
Greinbach |
1.776 |
€ 444.000 |
62216 |
Großsteinbach |
1.272 |
€ 318.000 |
62219 |
Hartberg |
6.699 |
€ 1.674.750 |
62220 |
Hartberg Umgebung |
2.218 |
€ 554.500 |
62226 |
Lafnitz |
1.446 |
€ 361.500 |
62232 |
Ottendorf an der Rittschein |
1.560 |
€ 390.000 |
62233 |
Pinggau |
3.166 |
€ 791.500 |
62235 |
Pöllauberg |
2.054 |
€ 513.500 |
62242 |
Sankt Jakob im Walde |
1.044 |
€ 261.000 |
62244 |
Sankt Johann in der Haide |
2.166 |
€ 541.500 |
62245 |
Sankt Lorenzen am Wechsel |
1.478 |
€ 369.500 |
6224 |
7 |
Schäffern |
1.375 |
€ 343.750 |
62252 |
Söchau |
1.436 |
€ 359.000 |
62256 |
Stubenberg |
2.216 |
€ 554.000 |
62262 |
Wenigzell |
1.408 |
€ 352.000 |
62264 |
Bad Waltersdorf |
3.819 |
€ 954.750 |
62265 |
Dechantskirchen |
2.049 |
€ 512.250 |
62266 |
Feistritztal |
2.417 |
€ 604.250 |
62267 |
Fürstenfeld |
8.642 |
€ 2.160.500 |
62268 |
Grafendorf bei Hartberg |
3.086 |
€ 771.500 |
62269 |
Großwilfersdorf |
2.064 |
€ 516.000 |
62270 |
Hartl |
2.114 |
€ 528.500 |
62271 |
Ilz |
3.754 |
€ 938.500 |
62272 |
Kaindorf |
2.962 |
€ 740.500 |
62273 |
Bad Loipersdorf |
1.861 |
€ 465.250 |
62274 |
Neudau |
1.498 |
€ 374.500 |
62275 |
Pöllau |
6.020 |
€ 1.505.000 |
62276 |
Rohr bei Hartberg |
1.457 |
€ 364.250 |
62277 |
Rohrbach an der Lafnitz |
2.638 |
€ 659.500 |
62278 |
Vorau |
4.712 |
€ 1.178.000 |
62279 |
Waldbach-Mönichwald |
1.481 |
€ 370.250 |
62311 |
Edelsbach bei Feldbach |
1.357 |
€ 339.250 |
62314 |
Eichkögl |
1.335 |
€ 333.750 |
62326 |
Halbenrain |
1.757 |
€ 439.250 |
62330 |
Jagerberg |
1.644 |
€ 411.000 |
62332 |
Kapfenstein |
1.561 |
€ 390.250 |
62335 |
Klöch |
1.184 |
€ 296.000 |
62343 |
Mettersdorf am Saßbach |
1.268 |
€ 317.000 |
62368 |
Tieschen |
1.220 |
€ 305.000 |
62372 |
Unterlamm |
1.252 |
€ 313.000 |
62375 |
Bad Gleichenberg |
5.303 |
€ 1.325.750 |
62376 |
Bad Radkersburg |
3.166 |
€ 791.500 |
62377 |
Deutsch Goritz |
1.821 |
€ 455.250 |
62378 |
Fehring |
7.230 |
€ 1.807.500 |
62379 |
Feldbach |
13.523 |
€ 3.380.750 |
62380 |
Gnas |
6.017 |
€ 1.504.250 |
62381 |
Kirchbach-Zerlach |
3.250 |
€ 812.500 |
62382 |
Kirchberg an der Raab |
4.511 |
€ 1.127.750 |
62383 |
Mureck |
3.530 |
€ 882.500 |
62384 |
Paldau |
3.140 |
€ 785.000 |
62385 |
Pirching am Traubenberg |
2.554 |
€ 638.500 |
62386 |
Riegersburg |
4.954 |
€ 1.238.500 |
62387 |
Sankt Anna am Aigen |
2.350 |
€ 587.500 |
62388 |
Sankt Peter am Ottersbach |
2.935 |
€ 733.750 |
62389 |
Sankt Stefan im Rosental |
3.973 |
€ 993.250 |
62390 |
Straden |
3.566 |
€ 891.500 |
Gemeinden Tirol |
753 397 |
€.188.349.250 |
|
70101 |
Innsbruck |
131.891 |
€ 32.972.750 |
70201 |
Arzl im Pitztal |
3.162 |
€ 790.500 |
70202 |
Haiming |
4.695 |
€ 1.173.750 |
70203 |
Imst |
10.607 |
€ 2.651.750 |
70204 |
Imsterberg |
802 |
€ 200.500 |
70205 |
Jerzens |
962 |
€ 240.500 |
70206 |
Karres |
606 |
€ 151.500 |
70207 |
Karrösten |
683 |
€ 170.750 |
70208 |
Längenfeld |
4.658 |
€ 1.164.500 |
70209 |
Mieming |
3.743 |
€ 935.750 |
70210 |
Mils bei Imst |
596 |
€ 149.000 |
70211 |
Mötz |
1.229 |
€ 307.250 |
70212 |
Nassereith |
2.163 |
€ 540.750 |
70213 |
Obsteig |
1.334 |
€ 333.500 |
70214 |
Oetz |
2.366 |
€ 591.500 |
70215 |
Rietz |
2.313 |
€ 578.250 |
70216 |
Roppen |
1.815 |
€ 453.750 |
7021 |
7 |
St. Leonhard im Pitztal |
1.390 |
€ 347.500 |
70218 |
Sautens |
1.622 |
€ 405.500 |
70219 |
Silz |
2.567 |
€ 641.750 |
70220 |
Sölden |
2.998 |
€ 749.500 |
70221 |
Stams |
1.495 |
€ 373.750 |
70222 |
Tarrenz |
2.767 |
€ 691.750 |
70223 |
Umhausen |
3.257 |
€ 814.250 |
70224 |
Wenns |
2.037 |
€ 509.250 |
70301 |
Absam |
7.265 |
€ 1.816.250 |
70302 |
Aldrans |
2.713 |
€ 678.250 |
70303 |
Ampass |
1.835 |
€ 458.750 |
70304 |
Axams |
6.018 |
€ 1.504.500 |
70305 |
Baumkirchen |
1.273 |
€ 318.250 |
70306 |
Birgitz |
1.451 |
€ 362.750 |
70307 |
Ellbögen |
1.114 |
€ 278.500 |
70308 |
Flaurling |
1.304 |
€ 326.000 |
70309 |
Fritzens |
2.163 |
€ 540.750 |
70310 |
Fulpmes |
4.382 |
€ 1.095.500 |
70311 |
Gnadenwald |
848 |
€ 212.000 |
70312 |
Götzens |
4.043 |
€ 1.010.750 |
70313 |
Gries am Brenner |
1.340 |
€ 335.000 |
70314 |
Gries im Sellrain |
619 |
€ 154.750 |
70315 |
Grinzens |
1.387 |
€ 346.750 |
70317 |
Gschnitz |
446 |
€ 111.500 |
70318 |
Hatting |
1.461 |
€ 365.250 |
70319 |
Inzing |
3.885 |
€ 971.250 |
70320 |
Kematen in Tirol |
2.964 |
€ 741.000 |
70322 |
Kolsass |
1.623 |
€ 405.750 |
70323 |
Kolsassberg |
824 |
€ 206.000 |
70325 |
Lans |
1.077 |
€ 269.250 |
70326 |
Leutasch |
2.431 |
€ 607.750 |
70327 |
Matrei am Brenner |
948 |
€ 237.000 |
70328 |
Mieders |
1.885 |
€ 471.250 |
70329 |
Mils |
4.451 |
€ 1.112.750 |
70330 |
Mühlbachl |
1.383 |
€ 345.750 |
70331 |
Mutters |
2.214 |
€ 553.500 |
70332 |
Natters |
2.048 |
€ 512.000 |
70333 |
Navis |
2.002 |
€ 500.500 |
70334 |
Neustift im Stubaital |
4.777 |
€ 1.194.250 |
70335 |
Oberhofen im Inntal |
1.875 |
€ 468.750 |
70336 |
Obernberg am Brenner |
372 |
€ 93.000 |
70337 |
Oberperfuss |
3.083 |
€ 770.750 |
70338 |
Patsch |
1.029 |
€ 257.250 |
70339 |
Pettnau |
1.060 |
€ 265.000 |
70340 |
Pfaffenhofen |
1.149 |
€ 287.250 |
70341 |
Pfons |
1.224 |
€ 306.000 |
70342 |
Polling in Tirol |
1.216 |
€ 304.000 |
70343 |
Ranggen |
1.093 |
€ 273.250 |
70344 |
Reith bei Seefeld |
1.371 |
€ 342.750 |
70345 |
Rinn |
1.907 |
€ 476.750 |
70346 |
Rum |
9.220 |
€ 2.305.000 |
70347 |
St. Sigmund im Sellrain |
174 |
€ 43.500 |
70348 |
Scharnitz |
1.389 |
€ 347.250 |
70349 |
Schmirn |
869 |
€ 217.250 |
70350 |
Schönberg im Stubaital |
1.114 |
€ 278.500 |
70351 |
Seefeld in Tirol |
3.436 |
€ 859.000 |
70352 |
Sellrain |
1.33 |
7 |
€ 334.250 |
||
70353 |
Sistrans |
2.240 |
€ 560.000 |
70354 |
Hall in Tirol |
13.913 |
€ 3.478.250 |
70355 |
Steinach am Brenner |
3.681 |
€ 920.250 |
70356 |
Telfes im Stubai |
1.599 |
€ 399.750 |
70357 |
Telfs |
15.902 |
€ 3.975.500 |
70358 |
Thaur |
4.038 |
€ 1.009.500 |
70359 |
Trins |
1.299 |
€ 324.750 |
70360 |
Tulfes |
1.576 |
€ 394.000 |
70361 |
Unterperfuss |
226 |
€ 56.500 |
70362 |
Vals |
541 |
€ 135.250 |
70364 |
Völs |
6.830 |
€ 1.707.500 |
70365 |
Volders |
4.464 |
€ 1.116.000 |
70366 |
Wattenberg |
739 |
€ 184.750 |
70367 |
Wattens |
7.961 |
€ 1.990.250 |
70368 |
Wildermieming |
944 |
€ 236.000 |
70369 |
Zirl |
8.152 |
€ 2.038.000 |
70401 |
Aurach bei Kitzbühel |
1.137 |
€ 284.250 |
70402 |
Brixen im Thale |
2.635 |
€ 658.750 |
70403 |
Fieberbrunn |
4.301 |
€ 1.075.250 |
70404 |
Going am Wilden Kaiser |
1.845 |
€ 461.250 |
70405 |
Hochfilzen |
1.183 |
€ 295.750 |
70406 |
Hopfgarten im Brixental |
5.640 |
€ 1.410.000 |
70407 |
Itter |
1.160 |
€ 290.000 |
70408 |
Jochberg |
1.571 |
€ 392.750 |
70409 |
Kirchberg in Tirol |
5.231 |
€ 1.307.750 |
70410 |
Kirchdorf in Tirol |
3.996 |
€ 999.000 |
70411 |
Kitzbühel |
8.220 |
€ 2.055.000 |
70412 |
Kössen |
4.347 |
€ 1.086.750 |
70413 |
Oberndorf in Tirol |
2.217 |
€ 554.250 |
70414 |
Reith bei Kitzbühel |
1.649 |
€ 412.250 |
70415 |
St. Jakob in Haus |
790 |
€ 197.500 |
70416 |
St. Johann in Tirol |
9.463 |
€ 2.365.750 |
70417 |
St. Ulrich am Pillersee |
1.822 |
€ 455.500 |
70418 |
Schwendt |
841 |
€ 210.250 |
70419 |
Waidring |
2.038 |
€ 509.500 |
70420 |
Westendorf |
3.683 |
€ 920.750 |
70501 |
Alpbach |
2.550 |
€ 637.500 |
70502 |
Angath |
986 |
€ 246.500 |
70503 |
Bad Häring |
2.786 |
€ 696.500 |
70504 |
Brandenberg |
1.524 |
€ 381.000 |
70505 |
Breitenbach am Inn |
3.491 |
€ 872.750 |
70506 |
Brixlegg |
3.001 |
€ 750.250 |
70508 |
Ebbs |
5.617 |
€ 1.404.250 |
70509 |
Ellmau |
2.810 |
€ 702.500 |
70510 |
Erl |
1.566 |
€ 391.500 |
70511 |
Kirchbichl |
5.864 |
€ 1.466.000 |
70512 |
Kramsach |
4.928 |
€ 1.232.000 |
70513 |
Kufstein |
19.385 |
€ 4.846.250 |
70514 |
Kundl |
4.599 |
€ 1.149.750 |
70515 |
Langkampfen |
4.163 |
€ 1.040.750 |
70516 |
Mariastein |
392 |
€ 98.000 |
70517 |
Münster |
3.343 |
€ 835.750 |
70518 |
Niederndorf |
2.767 |
€ 691.750 |
70519 |
Niederndorferberg |
724 |
€ 181.000 |
70520 |
Radfeld |
2.520 |
€ 630.000 |
70521 |
Rattenberg |
413 |
€ 103.250 |
70522 |
Reith im Alpbachtal |
2.76 |
7 |
€ 691.750 |
||
70523 |
Rettenschöss |
522 |
€ 130.500 |
70524 |
Scheffau am Wilden Kaiser |
1.463 |
€ 365.750 |
70525 |
Schwoich |
2.506 |
€ 626.500 |
70526 |
Söll |
3.666 |
€ 916.500 |
70527 |
Thiersee |
3.010 |
€ 752.500 |
70528 |
Angerberg |
1.908 |
€ 477.000 |
70529 |
Walchsee |
1.912 |
€ 478.000 |
70530 |
Wildschönau |
4.266 |
€ 1.066.500 |
70531 |
Wörgl |
13.979 |
€ 3.494.750 |
70601 |
Faggen |
378 |
€ 94.500 |
70602 |
Fendels |
253 |
€ 63.250 |
70603 |
Fiss |
968 |
€ 242.000 |
70604 |
Fließ |
3.063 |
€ 765.750 |
70605 |
Flirsch |
1.003 |
€ 250.750 |
70606 |
Galtür |
771 |
€ 192.750 |
70607 |
Grins |
1.385 |
€ 346.250 |
70608 |
Ischgl |
1.576 |
€ 394.000 |
70609 |
Kappl |
2.597 |
€ 649.250 |
70610 |
Kaunerberg |
436 |
€ 109.000 |
70611 |
Kaunertal |
599 |
€ 149.750 |
70612 |
Kauns |
501 |
€ 125.250 |
70613 |
Ladis |
525 |
€ 131.250 |
70614 |
Landeck |
7.630 |
€ 1.907.500 |
70615 |
Nauders |
1.536 |
€ 384.000 |
70616 |
Pettneu am Arlberg |
1.487 |
€ 371.750 |
70617 |
Pfunds |
2.610 |
€ 652.500 |
70618 |
Pians |
796 |
€ 199.000 |
70619 |
Prutz |
1.833 |
€ 458.250 |
70620 |
Ried im Oberinntal |
1.268 |
€ 317.000 |
70621 |
St. Anton am Arlberg |
2.350 |
€ 587.500 |
70622 |
Schönwies |
1.675 |
€ 418.750 |
70623 |
See |
1.263 |
€ 315.750 |
70624 |
Serfaus |
1.121 |
€ 280.250 |
70625 |
Spiss |
111 |
€ 27.750 |
70626 |
Stanz bei Landeck |
580 |
€ 145.000 |
70627 |
Strengen |
1.206 |
€ 301.500 |
70628 |
Tobadill |
509 |
€ 127.250 |
70629 |
Tösens |
745 |
€ 186.250 |
70630 |
Zams |
3.402 |
€ 850.500 |
70701 |
Abfaltersbach |
642 |
€ 160.500 |
70702 |
Ainet |
940 |
€ 235.000 |
70703 |
Amlach |
494 |
€ 123.500 |
70704 |
Anras |
1.226 |
€ 306.500 |
70705 |
Assling |
1.785 |
€ 446.250 |
70706 |
Außervillgraten |
756 |
€ 189.000 |
70707 |
Dölsach |
2.340 |
€ 585.000 |
70708 |
Gaimberg |
837 |
€ 209.250 |
70709 |
Hopfgarten in Defereggen |
696 |
€ 174.000 |
70710 |
Innervillgraten |
927 |
€ 231.750 |
70711 |
Iselsberg-Stronach |
607 |
€ 151.750 |
70712 |
Kals am Großglockner |
1.132 |
€ 283.000 |
70713 |
Kartitsch |
775 |
€ 193.750 |
70714 |
Lavant |
325 |
€ 81.250 |
70715 |
Leisach |
723 |
€ 180.750 |
70716 |
Lienz |
11.856 |
€ 2.964.000 |
70717 |
Matrei in Osttirol |
4.659 |
€ 1.164.750 |
7071 |
8 |
Nikolsdorf |
892 |
€ 223.000 |
70719 |
Nußdorf-Debant |
3.354 |
€ 838.500 |
70720 |
Oberlienz |
1.486 |
€ 371.500 |
70721 |
Obertilliach |
666 |
€ 166.500 |
70723 |
Prägraten am Großvenediger |
1.126 |
€ 281.500 |
70724 |
St. Jakob in Defereggen |
838 |
€ 209.500 |
70725 |
St. Johann im Walde |
288 |
€ 72.000 |
70726 |
St. Veit in Defereggen |
656 |
€ 164.000 |
70727 |
Schlaiten |
470 |
€ 117.500 |
70728 |
Sillian |
2.037 |
€ 509.250 |
70729 |
Strassen |
811 |
€ 202.750 |
70731 |
Thurn |
618 |
€ 154.500 |
70732 |
Tristach |
1.444 |
€ 361.000 |
70733 |
Untertilliach |
230 |
€ 57.500 |
70734 |
Virgen |
2.193 |
€ 548.250 |
70735 |
Heinfels |
983 |
€ 245.750 |
70801 |
Bach |
610 |
€ 152.500 |
70802 |
Berwang |
567 |
€ 141.750 |
70803 |
Biberwier |
610 |
€ 152.500 |
70804 |
Bichlbach |
794 |
€ 198.500 |
70805 |
Breitenwang |
1.453 |
€ 363.250 |
70806 |
Ehenbichl |
829 |
€ 207.250 |
70807 |
Ehrwald |
2.582 |
€ 645.500 |
70808 |
Elbigenalp |
874 |
€ 218.500 |
70809 |
Elmen |
374 |
€ 93.500 |
70810 |
Forchach |
261 |
€ 65.250 |
70811 |
Grän |
604 |
€ 151.000 |
70812 |
Gramais |
46 |
€ 11.500 |
70813 |
Häselgehr |
681 |
€ 170.250 |
70814 |
Heiterwang |
530 |
€ 132.500 |
70815 |
Hinterhornbach |
95 |
€ 23.750 |
70816 |
Höfen |
1.204 |
€ 301.000 |
70817 |
Holzgau |
400 |
€ 100.000 |
70818 |
Jungholz |
286 |
€ 71.500 |
70819 |
Kaisers |
77 |
€ 19.250 |
70820 |
Lechaschau |
2.134 |
€ 533.500 |
70821 |
Lermoos |
1.157 |
€ 289.250 |
70822 |
Musau |
389 |
€ 97.250 |
70823 |
Namlos |
74 |
€ 18.500 |
70824 |
Nesselwängle |
462 |
€ 115.500 |
70825 |
Pfafflar |
108 |
€ 27.000 |
70826 |
Pflach |
1.423 |
€ 355.750 |
70827 |
Pinswang |
405 |
€ 101.250 |
70828 |
Reutte |
6.741 |
€ 1.685.250 |
70829 |
Schattwald |
445 |
€ 111.250 |
70830 |
Stanzach |
464 |
€ 116.000 |
70831 |
Steeg |
665 |
€ 166.250 |
70832 |
Tannheim |
1.080 |
€ 270.000 |
70833 |
Vils |
1.521 |
€ 380.250 |
70834 |
Vorderhornbach |
248 |
€ 62.000 |
70835 |
Wängle |
943 |
€ 235.750 |
70836 |
Weißenbach am Lech |
1.257 |
€ 314.250 |
70837 |
Zöblen |
229 |
€ 57.250 |
70901 |
Achenkirch |
2.198 |
€ 549.500 |
70902 |
Aschau im Zillertal |
1.846 |
€ 461.500 |
70903 |
Brandberg |
360 |
€ 90.000 |
70904 |
Bruck am Ziller |
1.125 |
€ 281.250 |
70905 |
Buch in Tirol |
2.592 |
€ 648.000 |
70907 |
Eben am Achensee |
3.240 |
€ 810.000 |
7090 |
8 |
Finkenberg |
1.405 |
€ 351.250 |
70909 |
Fügen |
4.216 |
€ 1.054.000 |
70910 |
Fügenberg |
1.410 |
€ 352.500 |
70911 |
Gallzein |
670 |
€ 167.500 |
70912 |
Gerlos |
793 |
€ 198.250 |
70913 |
Gerlosberg |
467 |
€ 116.750 |
70914 |
Hainzenberg |
720 |
€ 180.000 |
70915 |
Hart im Zillertal |
1.573 |
€ 393.250 |
70916 |
Hippach |
1.459 |
€ 364.750 |
70917 |
Jenbach |
7.173 |
€ 1.793.250 |
70918 |
Kaltenbach |
1.329 |
€ 332.250 |
70920 |
Mayrhofen |
3.905 |
€ 976.250 |
70921 |
Pill |
1.164 |
€ 291.000 |
70922 |
Ramsau im Zillertal |
1.622 |
€ 405.500 |
70923 |
Ried im Zillertal |
1.266 |
€ 316.500 |
70924 |
Rohrberg |
575 |
€ 143.750 |
70925 |
Schlitters |
1.461 |
€ 365.250 |
70926 |
Schwaz |
13.631 |
€ 3.407.750 |
70927 |
Schwendau |
1.722 |
€ 430.500 |
70928 |
Stans |
2.106 |
€ 526.500 |
70929 |
Steinberg am Rofan |
283 |
€ 70.750 |
70930 |
Strass im Zillertal |
845 |
€ 211.250 |
70931 |
Stumm |
1.902 |
€ 475.500 |
70932 |
Stummerberg |
855 |
€ 213.750 |
70933 |
Terfens |
2.186 |
€ 546.500 |
70934 |
Tux |
1.963 |
€ 490.750 |
70935 |
Uderns |
1.852 |
€ 463.000 |
70936 |
Vomp |
5.174 |
€ 1.293.500 |
70937 |
Weer |
1.556 |
€ 389.000 |
70938 |
Weerberg |
2.487 |
€ 621.750 |
70939 |
Wiesing |
2.147 |
€ 536.750 |
70940 |
Zell am Ziller |
1.711 |
€ 427.750 |
70941 |
Zellberg |
645 |
€ 161.250 |
Gemeinden Vorarlberg |
393 918 |
€.98.479.500 |
|
80101 |
Bartholomäberg |
2.377 |
€ 594.250 |
80102 |
Blons |
337 |
€ 84.250 |
80103 |
Bludenz |
14.596 |
€ 3.649.000 |
80104 |
Bludesch |
2.393 |
€ 598.250 |
80105 |
Brand |
734 |
€ 183.500 |
80106 |
Bürs |
3.278 |
€ 819.500 |
80107 |
Bürserberg |
557 |
€ 139.250 |
80108 |
Dalaas |
1.595 |
€ 398.750 |
80109 |
Fontanella |
445 |
€ 111.250 |
80110 |
Gaschurn |
1.455 |
€ 363.750 |
80111 |
Innerbraz |
976 |
€ 244.000 |
80112 |
Klösterle |
690 |
€ 172.500 |
80113 |
Lech |
1.554 |
€ 388.500 |
80114 |
Lorüns |
297 |
€ 74.250 |
80115 |
Ludesch |
3.523 |
€ 880.750 |
80116 |
Nenzing |
6.196 |
€ 1.549.000 |
80117 |
Nüziders |
4.987 |
€ 1.246.750 |
80118 |
Raggal |
861 |
€ 215.250 |
80119 |
St. Anton im Montafon |
717 |
€ 179.250 |
80120 |
St. Gallenkirch |
2.242 |
€ 560.500 |
80121 |
St. Gerold |
411 |
€ 102.750 |
80122 |
Schruns |
3.856 |
€ 964.000 |
80123 |
Silbertal |
845 |
€ 211.250 |
80124 |
Sonntag |
661 |
€ 165.250 |
80125 |
Stallehr |
290 |
€ 72.500 |
80126 |
Thüringen |
2.231 |
€ 557.750 |
80127 |
Thüringerberg |
711 |
€ 177.750 |
80128 |
Tschagguns |
2.183 |
€ 545.750 |
80129 |
Vandans |
2.655 |
€ 663.750 |
80201 |
Alberschwende |
3.253 |
€ 813.250 |
80202 |
Andelsbuch |
2.612 |
€ 653.000 |
80203 |
Au |
1.741 |
€ 435.250 |
80204 |
Bezau |
2.017 |
€ 504.250 |
80205 |
Bildstein |
782 |
€ 195.500 |
80206 |
Bizau |
1.126 |
€ 281.500 |
80207 |
Bregenz |
29.769 |
€ 7.442.250 |
80208 |
Buch |
593 |
€ 148.250 |
80209 |
Damüls |
305 |
€ 76.250 |
80210 |
Doren |
1.030 |
€ 257.500 |
80211 |
Egg |
3.549 |
€ 887.250 |
80212 |
Eichenberg |
416 |
€ 104.000 |
80213 |
Fußach |
3.908 |
€ 977.000 |
80214 |
Gaißau |
1.848 |
€ 462.000 |
80215 |
Hard |
13.600 |
€ 3.400.000 |
80216 |
Hittisau |
2.031 |
€ 507.750 |
80217 |
Höchst |
8.052 |
€ 2.013.000 |
80218 |
Hörbranz |
6.401 |
€ 1.600.250 |
80219 |
Hohenweiler |
1.312 |
€ 328.000 |
80220 |
Kennelbach |
1.949 |
€ 487.250 |
80221 |
Krumbach |
1.030 |
€ 257.500 |
80222 |
Langen bei Bregenz |
1.419 |
€ 354.750 |
80223 |
Langenegg |
1.145 |
€ 286.250 |
80224 |
Lauterach |
10.307 |
€ 2.576.750 |
80225 |
Lingenau |
1.498 |
€ 374.500 |
80226 |
Lochau |
5.778 |
€ 1.444.500 |
80227 |
Mellau |
1.306 |
€ 326.500 |
80228 |
Mittelberg |
4.983 |
€ 1.245.750 |
80229 |
Möggers |
530 |
€ 132.500 |
80230 |
Reuthe |
660 |
€ 165.000 |
80231 |
Riefensberg |
1.083 |
€ 270.750 |
80232 |
Schnepfau |
454 |
€ 113.500 |
80233 |
Schoppernau |
942 |
€ 235.500 |
80234 |
Schröcken |
210 |
€ 52.500 |
80235 |
Schwarzach |
3.982 |
€ 995.500 |
80236 |
Schwarzenberg |
1.828 |
€ 457.000 |
80237 |
Sibratsgfäll |
407 |
€ 101.750 |
80238 |
Sulzberg |
1.833 |
€ 458.250 |
80239 |
Warth |
166 |
€ 41.500 |
80240 |
Wolfurt |
8.454 |
€ 2.113.500 |
80301 |
Dornbirn |
49.517 |
€ 12.379.250 |
80302 |
Hohenems |
16.516 |
€ 4.129.000 |
80303 |
Lustenau |
22.907 |
€ 5.726.750 |
80401 |
Altach |
6.724 |
€ 1.681.000 |
80402 |
Düns |
407 |
€ 101.750 |
80403 |
Dünserberg |
150 |
€ 37.500 |
80404 |
Feldkirch |
33.810 |
€ 8.452.500 |
80405 |
Frastanz |
6.462 |
€ 1.615.500 |
80406 |
Fraxern |
715 |
€ 178.750 |
80407 |
Göfis |
3.304 |
€ 826.000 |
80408 |
Götzis |
11.704 |
€ 2.926.000 |
80409 |
Klaus |
3.093 |
€ 773.250 |
80410 |
Koblach |
4.626 |
€ 1.156.500 |
80411 |
Laterns |
665 |
€ 166.250 |
80412 |
Mäder |
4.066 |
€ 1.016.500 |
80413 |
Meiningen |
2.274 |
€ 568.500 |
80414 |
Rankweil |
11.843 |
€ 2.960.750 |
80415 |
Röns |
363 |
€ 90.750 |
80416 |
Röthis |
1.941 |
€ 485.250 |
80417 |
Satteins |
2.727 |
€ 681.750 |
80418 |
Schlins |
2.423 |
€ 605.750 |
80419 |
Schnifis |
802 |
€ 200.500 |
80420 |
Sulz |
2.581 |
€ 645.250 |
80421 |
Übersaxen |
616 |
€ 154.000 |
80422 |
Viktorsberg |
407 |
€ 101.750 |
80423 |
Weiler |
2.077 |
€ 519.250 |
80424 |
Zwischenwasser |
3.236 |
€ 809.000 |
|
|
. |
. |
90001 |
Gemeinde Wien |
1.893.779 |
€ 473.444.750 |
Begründung:
zu § 27 Abs. 9 FAG 2017
Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bedingt durch die Maßnahmen der ÖVP/Grüne-Bundesregierung, insbesondere Betretungsverbote für Betriebe, die die Einnahmen der Unternehmen wegbrechen lassen, stieg die Zahl die Arbeitslosenzahlen dramatisch an, innerhalb von vierzehn Tagen wurden in der zweiten Märzhälfte 200.000 Menschen arbeitslos. Diese Entwicklungen haben auch massive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und treffen die Bevölkerung daher doppelt.
Mit dem vorliegenden Antrag soll eine pauschale Abgeltung der Einnahmenausfälle der Gemeinden aus den Ertragsanteilen als auch der Kommunalsteuer vorgesehen werden. Die Zweckzuwendung ist einmal für das Jahr 2021 vorgesehen und soll mit 31. März 2021 an die Gemeinden überwiesen werden. Grundlage der Berechnung ist die Bevölkerungsstatistik, die auch § 10 FAG zu Grunde gelegt und mit Anlage A auf die Gemeinden mit 250 Euro pro hauptgemeldeter Einwohnerin oder hauptgemeldetem Einwohner umgerechnet wird. Die Gesamtsumme von 2,212854250 Milliarden Euro fließt direkt an die Gemeinden und ist damit eigentlich der erste Teil eines umfassenden wirtschaftlichen Konjunkturpaketes, da die Gemeinden das Geld direkt vor Ort in Leistungen, die der Bevölkerung zu Gute kommen, investieren werden. Aus diesem Grund sollen diese Finanzmittel den Gemeinden auch nicht durch eine Landesumlage entzogen werden.
Der letzte Gemeindefinanzbericht des KDZ unterstreicht die Wichtigkeit der Steuereinnahmen für die Gemeinden. Fast ein Drittel machen die Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aus (30,6%), weitere 11 % die Kommunalsteuer.1 Die Ertragsanteile sind die wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden und hängen wesentlich
von der wirtschaftlichen Gesamtlage ab. Nicht einmal das Wifo kann momentan die Schwere der heurigen Rezession vorhersagen. Im von der Bundesregierung vorgelegten Paket sind steuerliche Maßnahmen von 10 Mrd. € vorgesehen. Zusätzlich zu den erwartbaren Minderungen des Steueraufkommens und damit der Ertragsanteile für die Gemeinden, ist mit einem erheblich reduzierten Aufkommen der von der Lohnsumme abhängenden Kommunalsteuer zu rechnen. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist gefährdet, diese müssen aber aufrecht erhalten werden, insbesondere jene, welche die Menschen zur leichteren Bewältigung der Krise benötigen. Gemeinden können sich nicht mit jenen Möglichkeiten, die den Ländern und dem Bund zur Verfügung stehen finanzieren, Banken und Sparkassen sind die häufigsten Finanzierer kommunaler Vorhaben. Gemeinden können sich auch nicht an die Bundesfinanzierungsagentur wenden, um wie Bund oder Länder günstigere Kredite zu erhalten. Aus diesem Grund ist, trotz zu befürchtenden hohen Einnahmenausfälle, eine rechtzeitige finanzielle Planungssicherheit für Gemeinden notwendig.
Nicht nur der gut ausgebaute Sozialstaat, sondern auch die Leistungen der Gemeinden und deren Angebote für die Bürgerinnen und Bürger haben in der Krise eine wesentliche stabilisierende Funktion. Gemeinden und Städte brauchen eine 100%ige Abgeltung des finanziellen Ausfalls der Coronakrise. Kommunen sind für Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasser- und Wasserversorgung und vieles mehr zuständig. Diese Dienstleistungen sind bei nicht entsprechender Abgeltung in Gefahr. Gemeinden und Städte sind aber auch wichtiger Auftraggeber für kleine und mittlere regionale Betriebe. Um die Wirtschaft wieder hochzufahren und Arbeitsplätze zu sichern, braucht es neben der 100%igen Abgeltung des Einnahmenentfalls (Kommunalsteuer, Ertragsanteile) auch ein Konjunkturpaket für Gemeinden, damit Projekte zur Ankurbelung der örtlichen Wirtschaft umgesetzt werden können.
Der von der SPÖ am 22.4.2020 eingebrachte Entschließungsantrag zur Sicherung der Gemeindefinanzen mit dem Entschließungstext
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung des Budgets für 2020 im Mai diesen Jahres, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem der Bund den Gemeinden die sinkenden Ertragsanteile sowie die reduzierten Einnahmen aus der Kommunalsteuer abgilt, und zusätzlich ein Konjunkturpaket für Gemeinden zur Umsetzung von Projekten für die Ankurbelung der örtlichen Wirtschaft finanziert wird, damit die vollständige Aufrechterhaltung der Gemeindeleistungen für die ÖsterreicherInnen und Österreicher in der Krise und der anschließenden Phase der wirtschaftlichen Erholung finanziert werden kann.“
wurde von ÖVP und Grünen zwei Mal in den Sitzungen des Budget-Ausschusses vom 24.04.2020 und 8.5.2020 vertagt. Ein unselbständiger Entschließungsantrag ähnlichen Inhalts wurde in der Nationalratssitzung vom 13.5. abgelehnt. Die zweimalige Vertagung und schlussendliche Ablehnung dieses wichtigen Anliegens durch die schwarzgrüne Bundesregierung ändert nichts an der Dringlichkeit dieser Maßnahme.
Die SPÖ hat daher im Mai 2020 einen inhaltlich identen Initiativantrag eingebracht, der aber auch von ÖVP/Grüne im Budgetausschuss vertagt wurde (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00574/index.shtml#tab-Uebersicht).
Durch den vorliegenden Abänderungsantrag soll die adaptierte Regierungsvorlage die finanzielle Situation der Gemeinden im Lichte der fortdauernden ökonomischen Auswirkungen der Sars-CoV-2-Pandemie, und der damit verbundenen kurzfristigen Auswirkung auf die Haushalte der Gemeinden, nachhaltig verbessern.
1 https://www.kdz.eu/de/content/gemeindefinanzbericht-2020, Abbildung 8, S. 12
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, er wurde verteilt, ist ausreichend unterstützt und ist damit auch ordnungsgemäß eingebracht.
Herr Abgeordneter Gerstl hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kollross hat behauptet, dass ÖVP-Spender bei Novomatic einen Umsatzersatz bekommen würden.
Ich berichtige tatsächlich, dass Umsatzersätze jedermann und jede Frau bekommen und dass die meisten Spenden von Novomatic an die SPÖ geflossen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Kollross, die einzige Mogelpackung, die es gibt, besteht darin, dass die SPÖ genau jetzt in der Krise auf einmal die kleinen Gemeinden entdeckt hat – davor aber nicht. Ich bin schon gespannt, wie es nach der Krise ausschauen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
Es freut mich als Gemeindesprecher der ÖVP schon sehr, dass wir heute dieses zweite Gemeindepaket mit 1,5 Milliarden Euro beschließen können. Es ist sehr unbürokratisch – die Gemeinden bekommen das Geld mit den Ertragsanteilen ausbezahlt –, es hilft schnell, und es ist gemeinsam mit den Beteiligten – mit dem Gemeindebund, mit dem Städtebund, mit den beteiligten Bürgermeistern – ausgemacht, mit dem Finanzminister ausgehandelt worden. Ich möchte mich daher für dieses gute, unbürokratische Paket recht herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Vielleicht ganz kurz ein paar Worte dazu, worum es überhaupt geht: Die Gemeinden haben sehr viele Aufgaben zu erfüllen, von der Infrastruktur – Wasser, Kanal, Kindergärten, Volksschulen – bis hin zu Vereinen und so weiter und so fort. Womit bezahlen die Gemeinden diese Dinge? – Sie zahlen sie zum ganz großen Teil aus den Ertragsanteilen, den Steuermitteln des Bundes. Diese bekommen die Gemeinden vom Bund direkt überwiesen, sie sind aber wiederum von der Wirtschaftskraft Österreichs, von den Steuereinnahmen, die der Bund generiert, abhängig.
Durch diese Krise haben wir in den Gemeinden im vergangenen Jahr 9 Prozent weniger Ertragsanteile bekommen. Das macht 1 Milliarde Euro aus. Die haben wir im ersten Paket erledigt: Die Gemeinden haben mit dem ersten Paket diese 1 Milliarde Euro bekommen. Im Jahr 2021 sieht es leider aufgrund dieser Krise ebenfalls düster aus: Es kommen nochmals 3 Prozent dazu, das ergibt insgesamt 12,5 Prozent weniger Ertragsanteile. Das sind 1,5 Milliarden Euro – und genau das ist das Paket, das wir heute beschließen werden.
Wir haben es im Juni beim ersten Paket schon gesagt: Wenn es nicht reicht, dann werden wir unsere Gemeinden nicht im Stich lassen. Genau deshalb beschließen wir heute dieses Paket, ein dreiteiliges Paket, mit dem wir besonders die kleinstrukturierten, die finanzschwachen Gemeinden fördern: mit der Strukturhilfe in Höhe von 100 Millionen Euro, durch eine Aufstockung der Ertragsanteile um 400 Millionen Euro und mit Vorschüssen aus den Ertragsanteilen in Höhe von 1 Milliarde Euro, die ab 2023 einbehalten
werden, dies aber auch unter der Prämisse: wenn die Ertragsanteile um 2 Prozent steigen. Das heißt, es muss eine gewisse Wirtschaftsleistung gegeben sein, dass die Gemeinden diese Vorschüsse wieder zurückzahlen müssen.
Wir stehen zu unseren starken Gemeinden. Sie sind die größten Arbeitgeber und Investoren in den Regionen. Wir halten mit diesem Paket die Liquidität und die Planungssicherheit unserer Gemeinden aufrecht. So können in den Gemeinden auch wieder schöne Projekte umgesetzt werden, und es kann investiert werden.
Zur Kritik betreffend das erste Paket, dass erst 30 Prozent ausgeschöpft wurden: Für jeden, der sich mit der Gemeindepolitik beschäftigt, ist das nachvollziehbar. Projekte müssen vorbereitet, beantragt werden, aber sie werden Zug um Zug abgeholt, und es wird da sicher kein Euro übrig bleiben.
Zur generellen Kritik von SPÖ und FPÖ: Für mich ist das absolut nicht nachvollziehbar. Man könnte das schon unter das Motto stellen: In der Krise die Parteifahne um jeden Preis hochhalten! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das wird hier gespielt, und das macht mich fast fassungslos, muss ich ganz ehrlich sagen. Das ist auch verantwortungslos gegenüber den Staatsbürgern, den Gemeinden, den Bürgermeistern und allen Funktionären in den Gemeinden. (Abg. Rauch: ... nicht nur ÖVP-Funktionäre in den Gemeinden!) Ich finde das absolut verantwortungslos. Wir sind alle in einem Boot und müssen diese Krise gemeinsam bewältigen – aber so nicht. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
„In der Krise beweist sich der Charakter“, hat jemand gesagt, den die SPÖ wahrscheinlich gut kennt, nämlich der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Das muss ich schon sagen: Jetzt in der Krise die kleinen Gemeinden zu entdecken, liebe SPÖ, ist schon etwas fadenscheinig!
Abschließend möchte ich mich bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, bei allen Funktionären in den Gemeinden, bei allen Gemeindebediensteten recht herzlich dafür bedanken, dass sie in der Krise ihr Möglichstes leisten. (Abg. Belakowitsch: Danke! – Abg. Rauch: Danke! – Zwischenruf des Abg. Loacker.) Ich glaube, das ist bemerkenswert – sowohl was die Testungen als auch was jetzt die Impfungen betrifft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte auch noch kurz Bezug auf den Antrag der NEOS nehmen: Ein Monitoring schadet in diesem Zusammenhang sicher nicht, das werden wir in diesem Falle auch unterstützen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Zu den Gemeindefinanzen meiner Gemeinde mit 1 300 Einwohnern: Wir haben im vergangenen Jahr 138 000 Euro weniger Ertragsanteile gehabt (Zwischenruf bei der SPÖ), und die KIP-Mittel des Bundes waren genau 138 000 Euro. Es ist sich also genau ausgegangen. Das ist für die Gemeinden eine gute Förderung gewesen, und auch das neue Gemeindepaket wird sehr gut ankommen. Nach Rücksprache mit anderen Bürgermeistern kann ich sagen, jeder ist froh, dass dieses Geld kommt, und jeder kann damit etwas anfangen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Höfinger, das ist kein Gemeindehilfspaket, das ist ein Gemeindebelastungspaket (eine Tafel mit einer Grafik und der Überschrift „Auswirkungen auf die Ertragsanteile der Gemeinden“ auf das Rednerpult stellend), und das ist verantwortungslos, was Sie hier machen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
Ich werde Ihnen auch erklären, warum das ein Gemeindebelastungspaket ist: Ein Kredit ist immer eine Belastung, und Sie belasten die Gemeinden damit auf Jahre im Voraus und schwächen so deren Investitionsfähigkeit in der Zukunft – und das ist der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zum kommunalen Investitionspaket auch noch ein Wort – ich glaube, Sie haben es auch so verstanden, Sie versuchen nur, es jetzt umzudrehen –: Kommunales Investitionspaket hat geheißen, man will der Wirtschaft das Geld zugutekommen lassen, man will, dass die Projekte in den Gemeinden umgesetzt werden.
Sie als Bürgermeister müssen wissen, dass das mit dem ordentlichen Haushalt, wo die 138 000 Euro Abgaben sind, überhaupt nichts zu tun hat, weil es im außerordentlichen Haushalt stattfindet oder mittlerweile im investiven Haushalt, nach unserem neuen Rechnungswesen. Das hat mit dem ordentlichen Haushalt und den Abgaben gar nichts zu tun. – Also vergleichen Sie nicht das kommunale Investitionspaket mit dem Abgang, den die Gemeinden in den Haushalten haben!
Jetzt vielleicht ganz kurz zu dieser Grafik, die uns der Budgetdienst geliefert hat (auf diese zeigend): Da sieht man nämlich ganz genau und sehr schön, dass die Gemeinden alleine im letzten Jahr bei den Ertragsanteilen Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Euro haben. Natürlich haben die Gemeinden in den Voranschlägen mit einer Steigerung der Einnahmen, der Ertragsanteile gerechnet. Das heißt, wenn man die Jahre davor anschaut, 2018 auf 2019, 2017 auf 2018, hat es natürlich immer eine Steigerung gegeben, weil ja auch die Wirtschaft gewachsen ist. Das heißt, den Gemeinden fehlt natürlich auch in ihrer Planung viel mehr Geld, da fehlen 1,5 bis 2 Milliarden Euro.
Dazu kommen noch die Ausfälle der Kommunalsteuern. Fragen Sie einmal eine Tiroler oder eine Kärntner oder eine Salzburger Gemeinde, in denen jetzt alle Gastronomiebetriebe zugesperrt sind, wie die Einnahmenausfälle ausschauen! Da gibt es auch eine unterschiedliche Betroffenheit, genauso wie bei den Unternehmen. Da werden viele Gemeinden noch viel größere Abgänge und Probleme haben und nicht mehr investieren können. Das ist Fakt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Kollege Kollross hat die 1,5 Milliarden Euro schon erklärt, was das bedeutet, 1 Milliarde Euro Kredit. Man sieht es, in den Jahren 2023, 2024, 2025 müssen die Gemeinden diesen zurückzahlen. Das bedeutet eine Belastung für die Zukunft, das ist ein Belastungspaket.
Zu den 400 Millionen, die Sie aufzählen: 260 Millionen wurden im letzten Jahr schon ausgezahlt. Jetzt ist der Herr Finanzminister so großzügig und sagt: Ich verlange das von den Gemeinden nicht zurück, und die 140, die wir zu viel angenommen haben, die kriegen sie noch! Also es bleiben 140 Millionen Euro für 2 000 Gemeinden übrig – Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, das ist einfach ein Faktum, das kann man nicht wegdiskutieren – und zusätzlich noch 100 Millionen Euro für 1 096 strukturschwache Gemeinden. Das ist es und nicht mehr.
Wenn man heute draußen die Bevölkerung fragt – Sie können es ja gerne tun –: Was funktioniert in dem Land noch?, dann wird Ihnen jeder sagen: Die Müllabfuhr funktioniert, das Wasser ist bereitgestellt, die Schneeräumung funktioniert, die Kindergartenbetreuung funktioniert! – Alles, was die Gemeinden machen, funktioniert. Was funktioniert nicht in dem Staat? – Alles, was diese Bundesregierung macht. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Sie sind nicht in der Lage, die Wirtschaftsbetriebe in dem Ausmaß zu unterstützen, in dem sie es brauchen, Sie sind nicht einmal in der Lage, die Masken auszuschicken und zu verteilen (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ), Sie sind nicht in der Lage, die Betten in unseren Krankenhäusern aufzustocken, weder die Intensivbetten noch die Normalbetten. – Sie sind zu nichts in der Lage! (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Wenn ich mir jetzt das Impfen anschaue: Das ist überhaupt das Beste, was ich je erlebt habe. Wir sind als Gemeinden beauftragt worden, die über 80-Jährigen zu erheben. Das hat drei Tage gedauert, dann war das in jeder Gemeinde erledigt. In Kärnten haben sich mittlerweile 26 000 über 80-Jährige zum Impfen angemeldet. Heute kriege ich ein Schreiben vom Gemeindebund (dieses zeigend), in dem Folgendes drinsteht; erstens einmal: Liebe über 80-Jährige! Ihr müsst euch alle gedulden, weil die Bundesregierung nicht in der Lage ist, den Impfstoff auszuführen! – Zweitens an die Bürgermeister: Aus diesem Grund wird auch abgeraten, weitere Anmeldungen entgegenzunehmen und dem Land oder der ÖGK weiterzuleiten! (Abg. Rauch: Ein Wahnsinn!)
Das heißt, wir sollen jetzt den über 80-Jährigen sagen: Wir können euch leider nicht mehr annehmen, ihr könnt euch bei uns nicht mehr anmelden, wir können euch zur Impfung nicht mehr annehmen, tut das selber! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Bitte, liebe über 80-Jährige, rufen Sie beim Gesundheitsminister, beim Finanzminister, beim Herrn Bundeskanzler an, aber nicht beim Bürgermeister! Die haben das verbockt. Das ist echt eine Frechheit, was da passiert ist! Sie sind nicht in der Lage, die Menschen zu impfen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Loacker: Die verzweifelten ÖVP-Bürgermeister müssen sich jetzt ...!)
Erklären Sie mir das bitte außerdem noch logistisch! Geimpft wird im Bezirk Spittal nur in der Bezirkshauptstadt, in den Geschäftsräumen der Gebietskrankenkasse. Jetzt erklären Sie mir, wie ein betagter Mensch über 80 Jahre von Heiligenblut – da liegen zurzeit circa 2 Meter Schnee, in den nächsten Tagen kommt noch ein bissel was dazu – kurzfristig, denn er wird kurzfristig von der GKK angerufen, nach Spittal kommen soll. Vielleicht fährt er mit dem Schülerbus – ich weiß nicht, ob der am Sonntag fährt, denn es wird hauptsächlich am Wochenende geimpft. Springen dann die 50 80-Jährigen oben in Heiligenblut in den Bus hinein, fahren gemeinsam nach Spittal, stecken sich vielleicht gegenseitig an, werden dann dort in der GKK geimpft und fahren dann wieder 2 Stunden zurück? (Ruf bei der ÖVP: Ruf zur Sache!) Wie soll denn das funktionieren? Wie soll denn diese Logistik funktionieren? Das ist undurchführbar!
Sie schreiben, Sie können die Ärzte vor Ort, die Hausärzte dafür nicht einsetzen, weil Sie es logistisch nicht schaffen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Warum setzen Sie da nicht das Bundesheer ein? Warum setzen Sie nicht für die Verteilung des Impfstoffes das Bundesheer ein, wenn uns in diesem Land ein so schlimmer Virus angreift und die Menschen gefährdet? (Ruf bei der ÖVP: Zum Thema!) Da müssen die Menschen mit über 80 Jahren, die kein Auto haben, Hunderte Kilometer irgendwohin fahren, wo es keinen öffentlichen Verkehr gibt, und sich dort impfen lassen. – Das stimmt, das stimmt genau! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Weidinger: Zur SPÖ schauen! Der Kaiser ...!)
Deshalb ist es einfach erforderlich, dass die Gemeinden zur Aufrechterhaltung ihrer Strukturen entsprechendes Geld bekommen. Deshalb stelle ich auch noch einmal folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Coronahilfen für Gemeinden“
Der Nationalrat beschließen wolle:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ländern und Gemeinden aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Corona-Hilfsgeldern, einen nicht rückzahlbaren finanziellen Ausgleich für die Mindereinnahmen, die durch die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen entstanden sind, auszuzahlen.“
*****
Ich frage Sie, Herr Minister: Was ist denn mit den Geldern, die Sie den Medien gegeben haben, über 100 Millionen Euro? Ist das auch ein Kredit? Wenn es dann besser geht, zahlen die das auch zurück? Wie ist es denn mit den Schulden, die Sie aufgenommen haben? Das sind Staatsschulden, 40 Milliarden Euro derzeit. Wer zahlt denn die zurück? Haben Sie in den nächsten Budgets eingeplant, dass Sie die zurückzahlen? Also ich habe noch kein Budget des Bundes gesehen, in dem irgendeine Schuld getilgt worden ist, die letzten 65 Jahre nicht. Wir bedienen die Zinsen, aber keine Schulden.
Und die Gemeinden sollen die Milliarde zurückzahlen?! – Das ist verantwortungslose Politik. Das sage ich euch Bürgermeistern – und auch dem Oberchef, Bürgermeister Riedl –, unseren Gemeindevertretern: Das ist verantwortungslos, was ihr mit den Gemeinden macht! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
14.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Coronahilfen für Gemeinden
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (630 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.)
in der 79. Sitzung des Nationalrates, am 20.1.2021
Das zweite „Gemeindehilfspaket“, das von den Regierungsfraktionen als großzügige Unterstützung für die coronakrisengebeutelten Gemeinden angepriesen wird, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als eine weitere Mogelpackung. Alles in allem bleiben vom großen „Gemeindehilfspaket“ tatsächlich nur 100 Millionen Euro für 1.186 strukturschwache Gemeinden in Österreich übrig.
Laut Finanzministerium hatten die Gemeinden im Jahr 2020, trotz der über Akontozahlungen offensichtlich zu viel ausbezahlten Vorschüsse der Ertragsanteile in Höhe von 400 Millionen Euro, alleine in diesem Bereich Mindereinnahmen von rund 900 Millionen Euro. Hinzu kommen dann noch die Rückgänge bei der Kommunalsteuer und den sonstigen Gemeindeabgaben, die noch gar nicht berücksichtigt sind.
Wenig erfolgreich war auch das Kommunalinvestitionspakets, von dem in rund sieben Monaten lediglich 28 Prozent der zur Verfügung stehenden 1 Milliarde Euro zur Auszahlung gebracht wurde.
Die beiden Regierungsfraktionen schränken damit den Spielraum für Investitionen der Gemeinden auf Jahre hinaus massiv ein. Das ist nicht nur aus staatspolitischer Sicht verantwortungslos, sondern auch aus Sicht der Wirtschaft eine weitere fatale Fehlentscheidung. Die Gemeinden, als einer der wichtigsten Investoren der regionalen Wirtschaft, werden dadurch enorm geschwächt, was sich wiederum auf die regionale Wirtschaft, auf Unternehmen und Arbeitsplätze auswirkt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ländern und Gemeinden aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Corona-Hilfsgeldern, einen nicht rückzahlbaren finanziellen Ausgleich für die Mindereinnahmen, die durch die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen entstanden sind, auszuzahlen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Götze.
Vorher darf ich noch ergänzen, dass der Entschließungsantrag ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht ist und somit auch in Verhandlung steht.
Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Auf diese Rede habe ich mich wirklich sehr gefreut, denn ich bin davon überzeugt, dass wir heute etwas sehr Wichtiges, sehr Gutes für die Gemeinden beschließen.
Wir sind uns einig: Gemeinden haben eine große Bedeutung für die Menschen, sie sorgen für Kinderbetreuung und Schule, versorgen uns mit Wasser, öffentlichem Verkehr und vielem mehr. Meine Heimatgemeinde Eichgraben zum Beispiel hat in der Krise außerdem die Lebensmittelversorgung der älteren Bevölkerung organisiert, und momentan kümmert sie sich, wie alle Gemeinden, um Testungen und Impfungen.
Heute geht es um die Gemeindefinanzen. Wir wissen, wie sich Gemeinden finanzieren: durch Ertragsanteile, das sind die Steuern des Bundes, die an die Gemeinden ausgeschüttet werden, und zweitens durch die Kommunalsteuern, das sind jene Steuern, die Unternehmen im Ort zahlen – und beide brechen jetzt in der Krise ein. Daher ist Handlungsbedarf gegeben. Wir haben bereits im vergangenen Juni das kommunale Investitionspaket beschlossen, den Gemeinden 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, aufgerechnet nach einem fixen Schlüssel. In meiner Heimatgemeinde sind das – in Eichgraben wohnen 5 000 Menschen – über 480 000 Euro. Übrigens: Auch wir haben erst einen Teil ausgeschöpft, weil man nämlich als Gemeinde Projekte plant und überlegt, wann das Sinn macht. Wir werden die Projekte dann einreichen, wenn es Sinn macht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir bekommen 483 000 Euro; zu jedem Projekt einen 50-prozentigen Zuschuss, zum Beispiel für Radwege, für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen oder sogar für Kanalsanierung – das ist etwas, was alle Gemeinden machen.
Heute geht es um ein zweites Paket, denn die Krise hält an, diese 1 Milliarde Euro ist nicht ausreichend, und zugegebenermaßen tun sich manche Gemeinden schwer, den Zuschuss von 50 Prozent zu finanzieren. Daher stehen wir heute hier und diskutieren das zweite Gemeindepaket von 1,5 Milliarden Euro; davon 500 000 Euro echter Zuschuss, 1 Milliarde Euro Vorschuss, wie wir bereits vorhin besprochen haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Für Eichgraben zum Beispiel – ich habe mir die Zahlen angeschaut – bedeutet das: Wir bekommen heuer 650 000 Euro automatisch mit den Ertragsanteilen im Laufe des Jahres ausbezahlt; automatisch, ohne Antrag, ich glaube, das ist wirklich sehr angenehm für Gemeinden. Einen Teil davon, konkret 378 000 Euro, muss Eichgraben zurückzahlen – aber erst dann, wenn die Ertragsanteile wieder steigen.
Das heißt, den Gemeinden wird ein Wachstumspfad garantiert, ein Wachstumspfad von durchschnittlich 2 Prozent – vom letzten hohen Jahr 2019 gerechnet, über die nächsten sieben Jahre, bis 2027 –, konkret von knapp 11 Milliarden Euro Ertragsanteilen auf über 12,7 Milliarden Euro Ertragsanteile für ganz Österreich. Damit bietet der Bund den Gemeinden absolute Planungssicherheit und übernimmt das Ausfallsrisiko. (Beifall bei Grünen
und ÖVP.) Erst dann, wenn die Ertragsanteile über diesen 2 Prozent, die in diesem Gesetz festgeschrieben sind, liegen, erfolgen Rückzahlungen. Ich glaube, das ist wirklich sehr wichtig für die Gemeinden.
Noch zwei Punkte möchte ich ansprechen; einerseits den Strukturfonds – speziell 100 Millionen Euro für strukturschwache Gemeinden –, und als zweiten Punkt: Wir werden natürlich mit dem Antrag der NEOS mitgehen, in dem es um ein Monitoring geht, damit man sieht, welche Gemeinden sich vielleicht mehr und welche sich weniger verschulden und wie die Gemeinden eigentlich investieren, ob sie das schaffen.
Sollte es nötig sein, können wir uns auch darüber unterhalten, ob Nachbesserungen erforderlich sind, allerdings muss ich sagen, ich bin davon überzeugt, dass das heute ein Meilenstein für handlungsfähige Gemeinden ist, dass diese in die Zukunft investieren können und die Versorgung der Bevölkerung weiterhin so gut sicherstellen können wie bisher. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Schon vor Beginn der Pandemie standen die Gemeinden an vorderster Front bei der Umsetzung einer Vielzahl an eigentlich staatlich zentralen Aufgaben wie beispielsweise die elementare Bildung, wie beispielsweise auch die Schulen, denn sie sind Schulerhalter der Pflichtschulen, und schon vor Beginn der Krise standen ganz, ganz viele Gemeinden nicht mit prall gefüllten Taschen da und konnten in alles investieren, was sie sich erträumten. Ich erinnere mich noch zu gut an die Diskussionen zum Ausbau der ganztägigen Schulen, als die Gemeinden aufgeschrien haben, sie können nur mit einer Anschubfinanzierung nicht leben, denn sie haben schlichtweg nicht das Geld, um diese ganztägigen Schulen entsprechend zu finanzieren und weiter zu übernehmen. – Und dann kam Corona!
Die Gemeinden waren plötzlich mit weniger Einnahmen konfrontiert – Kollegin Götze hat schon wunderbar ausgeführt, wie sich Gemeindefinanzen zusammensetzen –, und sie mussten eine Anzahl an zusätzlichen Aktivitäten übernehmen. Ich erinnere an die Teststraßen, ich sage auch, dass sie in der Organisation der Impfungen an vorderster Front stehen werden. Das heißt, und das ist jetzt ein Thema, sie sind oft für die Bundesverwaltung eingesprungen, wenn Not am Mann oder an der Frau war.
Erst gestern hatte ich ein Telefonat mit Andreas Babler; manche kennen ihn, er ist der Bürgermeister von Traiskirchen. Er hat genau dort agiert, wo die Bundesverwaltung oder die Ministerien, in diesem Fall im Konkreten das Bildungsministerium, immer wieder versagt haben und außer Pressestatements und Ankündigungen nichts kam. Er hat in den Kindergärten und in den Schulen vieles umgesetzt. Er hat CO2-Messgeräte implementiert, in jeder einzelnen Klasse, in jedem einzelnen Raum; er hat Luftreinigungsgeräte angeschafft, in jeder Klasse, in jedem einzelnen Raum; er hat FFP2-Masken an alle Pädagoginnen und Pädagogen in den Kindergärten, in den Schulen verteilt; er hat schon im Herbst Schnellteststraßen für die Pädagoginnen und Pädagogen eingerichtet, Montag und Donnerstag sind Testtage für die Pädagoginnen und Pädagogen, für das Pflegepersonal, und es gibt auch ein Akutservice. Das ist eigentlich nicht Aufgabe von Gemeinden, bezahlt hat er das aber aus der Gemeindekasse, naturgemäß, weil er seinen Bürgerinnen und Bürgern dieses Service zur Verfügung stellen wollte.
Das heißt, wenn wir wollen, dass Gemeinden innovativ sind, dass Gemeinden investieren, nämlich in ein breites Angebot an Kindergärten, wenn wir wollen, dass sie die Schulen entsprechend ausstatten, sei es mit Breitband, mit WLAN-Anschlüssen – wir wollen
eine voll digitalisierte Schule –, dann müssen wir investieren. Auch der Ausbau der ganztägigen Schulen geht nur durch die Stärkung der Gemeinden, wir haben es schon gehört. Ob es jetzt das schulische Angebot ist, ob es das Gratismittagessen für die Kinder ist – da gäbe es wahrlich viel zu tun.
Das, was jetzt als Gemeindefinanzierungshilfspaket vorgeschlagen wird – es wurde heute schon wunderbar dargestellt –, ist eine Verschiebung, nämlich eine Verschiebung dieses Vorschusses auf die Folgejahre, aber sicher kein Investitionsprogramm, um Kindergärten oder Schulen zu stärken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Wie schon im Ausschuss angekündigt werden wir NEOS diesem Gemeindepaket heute zustimmen, und zwar deshalb, weil wir die Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen haben und für uns die positiven Aspekte überwiegen.
Sie kennen alle die Situation: Die Gemeinden erledigen ganz, ganz wichtige Aufgaben und haben natürlich Kosten, die man nicht herunterskalieren kann und auch nicht herunterskalieren soll. Sie erbringen Leistungen, die sie jetzt nicht einfach einstellen können, und deswegen muss der Bund helfen, was wir mit diesem Paket auch tun, und das, wie ich finde, auf sehr vernünftige Art und Weise.
Warum sage ich das? Die Sondervorschüsse sollen die Liquidität sicherstellen und machen die Entwicklung der Ertragsanteile für die Gemeinden eben planbarer, das heißt, sie können dann sagen: Wie viel kann ich investieren, wie viel kann ich ausgeben?
Was ich besonders gut finde, ist, dass die Verschuldung durch Vorschüsse defizitneutral von der Gemeinde auf die Bundesebene übertragen wird. Das ist deswegen sinnvoll, weil der Bund mit der Verschuldung natürlich sehr viel besser umgehen kann als die einzelnen Gemeinden, wenn sie Kredite aufnehmen müssten.
Der dritte Punkt ist, dass dieses Modell der zinsfreien Darlehen durch Vorschüsse gegenüber den einfachen Zuschüssen noch einen Vorteil hat, nämlich dass man mit der Ressource Geld auch nachhaltig umgeht. Das ist uns NEOS auch wichtig. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist also aus unserer Sicht nicht schlecht konzipiert, es gäbe aber durchaus Punkte, die man verbessern kann. Bei einem – und da möchte ich mich bei Kollegin Götze und bei Kollegen Hofinger bedanken – ging es uns um die Treffsicherheit der Mittel, weil da aus wahrscheinlich pragmatischen Gründen der Weg gegangen worden ist, dass man die Mittel nach den bestehenden Verteilungsschlüsseln aufteilt. Wie gesagt, das ist nachvollziehbar, es ist aber nicht treffsicher, denn natürlich gibt es Gemeinden, die jetzt sehr viel härter betroffen sind, nämlich vor allem die Tourismusgemeinden, denen Geld auch deshalb abgeht, weil halt einfach weniger hereinkommt. Das ist also schlicht und einfach nicht so ganz treffsicher.
Wir haben daher gesagt, wir wollen eine begleitende Evaluierung machen, und das werden wir auch zusammenbringen. Wir haben einen Entschließungsantrag formuliert, der da lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht zu prüfen, wie das Bundesgesetz mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, kurz ,Gemeindepaket‘, mit einem Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden flankiert werden kann, um die Treffsicherheit der Maßnahmen zu evaluieren und die Erreichung der Ziele der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat“ – einmalig – „über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.“
*****
Wie gesagt, dafür möchte ich mich bedanken.
Es gibt dann noch einen zweiten Punkt, der mich ganz ehrlich ziemlich ärgert, und zwar die sogenannte Landesumlage. Sie wissen alle – und das KDZ hat es gerade wieder in einem Interview bestätigt –, dass die Gemeinden circa 35 Prozent aller Ertragsanteile, die sie für die Erledigung ihrer Arbeit kriegen und die sie wirklich, wirklich notwendig brauchen, als Landesumlage wieder an die Länder zurückzahlen sollen.
Ich finde das einfach sehr absurd: In einer Zeit, in der wir als Bund Schulden aufnehmen, damit wir den Gemeinden mehr Gelder zur Verfügung stellen können, kommen 35 Prozent dieser Gelder dann wieder beim Land an! Also, meine Damen und Herren, das kann es nicht sein, und es gibt auch durchaus gute Beispiele, wo das nicht mehr der Fall ist, nämlich in Wien, und ja, vor allem auch in Niederösterreich. Wenn ich mir dann anschaue – ich bin Oberösterreicherin –, dass das Land 2019 116 Millionen Euro von den Gemeinden bekommen hat, dann sage ich: Das ist wirklich, wirklich nicht einzusehen.
Deswegen bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein. Er lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen.“
*****
(Beifall bei den NEOS.)
Ein letzter Satz noch, weil Bürgermeister Kollross von der SPÖ heute ja wieder einen Antrag eingebracht hat – ich glaube, es ist zum dritten Mal der gleiche Antrag –, in dem es darum geht, recht intransparent – vor allem nicht treffsicher – Geld an die Gemeinden zu verteilen zu verteilen (Zwischenruf des Abg. Kollross.): Herr Bürgermeister Kollross, ich habe in der Früh nachgeschaut, die Gemeinde Trumau ist immer noch nicht auf www.offenerhaushalt.at! (Abg. Kollross: Themenverfehlung!) Das ist ein Klick für Ihre Gemeinde, ein Klick! (Abg. Kollross: Wird nicht besser, Frau Kollegin!) Schauen Sie doch zu Ihrem Nachbarn nach Traiskirchen – Frau Hammerschmid hat schon gesagt, worin er gut ist –, er hat das hervorragend gelöst. (Abg. Kollross: Themenverfehlung!) Also, Herr Bürgermeister, ich weiß nicht, wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann
gehen Sie doch einfach auf www.offenerhaushalt.at! – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kollross.)
14.44
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (630 d.B.) – TOP 3
Das von der Regierung vorgelegte "Gemeindepaket" ist ein erster Schritt um die angespannte finanzielle Situation der Gemeinden angesichts der Folgen der Coronakrise zu verbessern. Drohenden Leistungskürzungen und zunehmender Verschuldung auf Gemeindeebene soll damit entgegengewirkt werden. Durch die gesetzliche Verankerung von fixen Ertragsanteilen für die kommenden Jahre soll für die Gemeinden Planbarkeit in Bezug auf ihre finanzielle Situation geschaffen werden. Mit der zusätzlichen Liquidität wird auch erwartet, dass Gemeinden die Mittel des KIG 2020 vermehrt "abholen" können.
Um sicherzugehen, dass die vorliegenden Maßnahmen treffsicher genug sind, diese Ziele auch erreichen zu können und es nicht doch mittelfristig zu einem Investitionsrückstau auf Gemeindeebene kommt, soll ein begleitendes unterjähriges Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden stattfinden. Bei der Investitionstätigkeit sollen nicht nur die Investitionen, die über das KIG 2020 getätigt werden, berücksichtigt werden, sondern auch sonstige Investitionen der Gemeinden. Ziel muss es sein, die bisher gesetzten Maßnahmen zu evaluieren und bei Bedarf rechtzeitig nachbessern zu können.
Dabei soll unter anderem auf bereits bestehende Berichtspflichten der Gemeinden an die Länder zurückgegriffen werden sowie auf die Expertise von externen Expert_innen, bzw. Forschungseinrichtungen. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht zu prüfen wie das Bundesgesetz mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, kurz "Gemeindepaket", mit einem Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden flankiert werden kann, um die Treffsicherheit der Maßnahmen zu evaluieren und die Erreichung der Ziele der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung Landesumlage
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79.. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (630 d.B.) – TOP 3
Bei der Landesumlage handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung von den Gemeinden an die Länder. Sie besteht in den Grundzügen seit dem ersten Finanzausgleichsgesetz 1948. Derzeit ist die Landesumlage im §6 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 geregelt und darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (§ 12 Abs. 1 erster Satz) nicht übersteigen.
Die Landesumlagen für alle österreichischen Gemeinden - mit Ausnahme der Gemeinde Wien und den Gemeinden in NÖ - belief sich im Jahr 2019 auf rund 477 Mio. EUR. In Wien als Land und Gemeinde ist die Landesumlage ein Nullsummenspiel, in Niederösterreich ist der Anteil mit 0% festgelegt. Für Oberösterreich beträgt die Landesumlage der Gemeinden 6,93%, das waren im Jahr 2019 insgesamt 117,7 Mio. EUR.
Argumente für eine Streichung der Landesumlage:
• Die Zahlungsströme im Finanzausgleich würden dadurch zumindest zum Teil vereinfacht: Derzeit werden Zahlungen der Landesumlage von den Ländern durch Auszahlungen von Förderungen teilweise kompensiert, wodurch ein unnötiges Verschieben von finanziellen Mitteln nach dem Schema "Bund-an-Gemeinde-an-Land-an-Gemeinde" entsteht.
• Geldflüsse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollten aufgabenorientiert sein und Leistungen zwischen Gebietskörperschaften abdecken. Genau das ist bei der Landesabgabe nicht der Fall. Die Landesabgabe widerspricht daher dem Bekenntnis zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich, auf den sich Bund, Länder und Gemeinden in den Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017 geeinigt haben.
• Eine Streichung der Landesumlage würde die Finanzkraft der Gemeinden stärken und den Gemeinden finanziell sogar mehr bringen als der von der Regierung geplante 400 Mio. EUR Zuschuss (ausgenommen natürlich Wien und den Gemeinden in NÖ, bei denen es keine Landesumlage gibt).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch mit in Verhandlung.
Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.44
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe jetzt den Vorrednerinnen und Vorrednern sehr aufmerksam gelauscht, es waren viele gute Anregungen dabei. Besonders intensiv habe ich die Rede von Herrn Kollegen Kollross verfolgt. – Ich muss Ihnen sagen, ich zolle Ihnen einen gewissen Respekt für das sophistische kleine Meisterstück, das Sie da vollbracht haben: einfach mir nichts, dir nichts 2,5 Milliarden Euro wegzureden. Das ist Ihnen gut gelungen, das muss ich sagen. Die Fakten sprechen aber dennoch dagegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kollross.)
Ich glaube, auch herausgehört zu haben, warum Sie sich so ins Zeug gelegt haben, um die 2,5 Milliarden Euro verschwinden zu lassen. Das war in Ihrer Rede zwischen den Zeilen lesbar. Sie haben der Regierung den Vorwurf gemacht, dass sie auf Kritikpunkte, die die SPÖ und Sie als Person geäußert haben, eingegangen ist. (Abg. Kollross: Erkannt! Eingegangen nicht!) Ich würde eigentlich davon ausgehen, dass man, wenn man der Meinung ist, dass die Regierung auf Kritik eingeht, das als gut empfindet und zustimmt. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist aber wohl der Grund, warum Sie sich so ins Zeug gelegt haben, die 2,5 Milliarden Euro schlechtzureden: weil Sie trotzdem nicht zustimmen. Dafür haben Sie einen Grund gebraucht, den ich nicht verstehe, aber sei’s drum. Trotzdem: 2,5 Milliarden Euro für die Gemeinden sind wichtig und richtig für die Investitionen vor Ort. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Dass die Covid-Krise für alle Gebietskörperschaften eine Herausforderung ist, ist völlig klar. Wir vonseiten der Bundesregierung versuchen erstens, Menschenleben zu retten, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten (Zwischenruf des Abg. Kollross), und zweitens, Arbeitsplätze und Unternehmen durch diese Krise zu bringen und auch den Gemeinden, die in dieser Krise ein wichtiger Partner sind (weiterer Zwischenruf bei der SPÖ), ausreichend Finanzen zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre wichtigen Aufgaben ausüben und die Investitionen in die regionale Wirtschaft weiterhin tätigen können.
Der erste Schritt war das kommunale Investitionsprogramm im Volumen von 1 Milliarde Euro, im Verteilungsschlüssel übrigens nach denselben Kriterien, wie das vor einigen Jahren mit der SPÖ ausverhandelt worden ist, allerdings mit einem wesentlich höheren Volumen und wesentlich flexibler als damals mit der SPÖ vereinbart. Wesentlich mehr Finanzierungsbereiche, die ureigenste Aufgaben der Gemeinden sind, bis hin zur Daseinsvorsorge, sind abgedeckt. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das kann sich wirklich sehen lassen, und deswegen sind bisher schon über 320 Millionen Euro genehmigt und ausbezahlt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kollross: ... 30 Prozent ...!)
Um den Gemeinden auch weiterhin Planungssicherheit sowie die Möglichkeit zu geben, genau auszuarbeiten, wofür das Geld abgeholt wird, in welche Projekte das Geld genau investiert wird, haben wir ein weiteres Gemeindepaket aufgesetzt. Es setzt sich aus insgesamt 1,5 Milliarden Euro zusammen – Sie haben es zum Teil schon richtig kommuniziert –, circa 400 Millionen Euro davon sind direkt frisches Geld. Was Sie dazuzusagen vergessen haben, ist, dass die überwiesenen Ertragsanteile eine Vorschussüberweisung auf Basis von ganz anderen Wirtschaftsdaten waren. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aber sei’s auch drum, wir haben trotzdem gesagt, die 400 Millionen gehören den Gemeinden für die Investitionen in der Zukunft. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Zusätzlich gibt es 100 Millionen Euro für den Strukturfonds für schwächere Gemeinden, damit sich auch diese aus dem kommunalen Investitionsprogramm Gelder abholen können. Da es auch eine Forderung der Gemeinden selbst ist (Zwischenruf des Abg. Matznetter), dass man sich günstig verschulden können soll, das von den Ländern aber oft
nicht akzeptiert wird, haben wir gesagt, wir geben die Möglichkeit, einen quasi zinsenlosen Kredit beim Bund aufzunehmen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter), der über die nächsten Jahre abbezahlt wird, um die Liquidität sicherzustellen, damit die gesamten Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm abgeholt werden. (Zwischenruf des Abg. Kollross.)
Ich glaube, das ist ein gutes Paket. Ich danke für die vielen guten Anregungen, die auch von Kollegen Kollross gekommen sind. Ich glaube, deswegen könnte er erst recht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Finanzminister, ich habe gar nicht gewusst, dass man parallel auch als Banker für die Gemeinden auftreten kann, denn nichts anderes machen Sie da. Sie geben Kredite an die Gemeinden, und das belastet die Gemeinden zusätzlich. Ich hätte mir schon nicht nur die 100 Millionen Euro erwartet, die Sie jetzt selbst als Förderung in den Raum gestellt haben, sondern dass Sie definitiv den Gemeinden unter die Arme greifen. Kollege Angerer hat es vorhin schon formuliert: Das ist ein Gemeindebelastungspaket und kein Gemeindeförderungspaket. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben die Liquidität der Gemeinden angesprochen. Viele können sich diese Förderungen aus dem kommunalen Investitionsprogramm gar nicht abholen, weil sie die Eigenmittel dazu nicht haben. Ich hoffe, dass jetzt auch sehr, sehr viele Bürgermeister zusehen, denn hier wird offenbart, was Sie mit den Gemeinden vorhaben: sie in den nächsten Jahren noch mehr zu belasten, sie zu belasten und dadurch natürlich auch in ihrer Wirtschaftlichkeit und in ihrer Tätigkeit, vor allem in der Daseinsvorsorge, zu beschneiden. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! Sie beschneiden die Gemeinden in der Daseinsvorsorge: Kanal, Wasser, Müll, Schulen, Kindergärten und, und, und. Wo sind 2021 die Investitionen? – Nichts!
Es gibt sehr, sehr viele Gemeinden, die nicht investieren können. Warum nicht? – Weil sie die finanziellen Mittel nicht haben. – Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist der Ausfall der Kommunalsteuer. In vielen Bereichen suchen die Unternehmen, die Betriebe, die Firmen um Stundung der Kommunalsteuerzahlungen an. Sie suchen nicht nur um Stundung, um Aufschub an, sondern auch um Förderungen in diesem Bereich. All das trifft die Gemeinden, die Bürgermeister, die Vorstände, und das sind nicht alles ÖVP-Bürgermeister (Zwischenrufe bei der ÖVP), da gibt es unterschiedliche Vorstände.
Wie auch immer, Kollege Hörl, es ist nicht jeder in der Seilbahn zu Hause. Es gibt auch andere, die sich anders wirtschaftlich aktivieren müssen. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Da erwarte ich, dass man sich dementsprechend engagiert und mit Herz und Hirn für die Bürger da ist.
Da ich gerade wieder an Kollegen Angerer denken muss: Alleine an der Impfstrategie sieht man, was Sie vorhaben, wie Sie die Gemeinden mit der Impfstrategie im Regen stehen lassen. Das kann es ja nicht sein, dass ich jetzt als Bürgermeister ein Schreiben kriege, dass ich keine Anmeldungen mehr annehmen darf. Gleichzeitig stellen Sie sich her und sagen, die Gesundheit muss gewahrt werden. Dabei kann sich gerade diese Bevölkerungsgruppe 80 plus nicht impfen lassen, weil es keine Anmeldung mehr geben darf. Also ich bitte um mehr Ehrlichkeit, mehr Transparenz in diesem Bereich!
Ein letzter Punkt noch: Herr Bundesminister, Sie sind Teil dieser Regierung. Öffnen Sie die Schulen und hören Sie mit diesem Bildungschaos auf, das Sie angerichtet haben! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kollross.)
14.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich habe ja schon viele Diskussionen gehört und erlebt, dass Oppositionsparteien – so wie jetzt die Freiheitlichen oder die SPÖ – nicht mitgehen, obwohl ein gutes Paket da ist, weil man es nicht zugestehen will. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.)
Das habe ich alles schon gehört, aber etwas habe ich in den 15 Jahren, seit ich in diesem Haus bin, wirklich noch nicht gehört: Wir kennen die Situation, wir wissen, dass den Gemeinden geholfen werden muss. Es gibt diese Milliarde für die Investitionen, es gibt jetzt die 400 Millionen Euro Zuschuss dazu, es gibt 100 Millionen Euro für die strukturschwachen Gemeinden; und für die, die damit nicht auskommen, gibt es noch 1 Milliarde dazu, die man als zinsenlosen Kredit abholen kann, wenn es notwendig ist.
Und dann gehen die Freiheitlichen heraus und sagen: Das ist kein Hilfspaket, das ist ein Belastungspaket! (Ruf bei der FPÖ: Ist es ja!) – Also heute habe ich wieder einmal gelernt, was da an politischer Rhetorik möglich ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn du sagst, dass es ein Belastungspaket ist, Herr Kollege Angerer, dann sage ich dir: Es gibt viele Institutionen, die Geld brauchen. Spende das Geld dorthin, wenn es für dich nur eine Belastung und keine Hilfe ist! (Abg. Angerer: ... Bürgermeister!)
Auch ein Wort in Richtung SPÖ: Wenn da gesagt wird, in Österreich kommen die Hilfspakete unseres Finanzministers nicht an, dann ruft einmal den deutschen Finanzminister an! Er ruft nämlich unseren Finanzminister an und fragt, wie er das macht, dass die Hilfen so schnell ankommen, und kopiert unser Programm. Ruft dort an, denn ihm selber glaubt ihr es eh nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich bin auch Gemeindemandatar gewesen, und ich habe mit unserem Bürgermeister und mit unserer Amtsleiterin geredet. Wir sind eine arme Gemeinde, ganz im letzten Eck, da gibt es keine Industrie, gar nichts, mit 1 300 Einwohnern, eine Zuschussgemeinde sozusagen. Ich habe gefragt: Hilft euch das Geld? Wie ist es in der Praxis? – Wir Wirtschaftler schauen, wie die Umsetzung ist, und nicht, wie das ist (der Redner hebt die rechte Hand und bringt Daumen und Finger mehrmals hintereinander schnell zusammen und wieder auseinander), das sage ich auch dazu. Wisst ihr, was unser Bürgermeister gesagt hat? – Ich habe es mir aufgeschrieben, aber meine Redezeit ist zu kurz, um das jetzt wörtlich zu sagen: Dadurch wurde uns ermöglicht, die Restinvestition in unseren Kindergarten mit 38 000 Euro heuer auszufinanzieren, wir haben den Kanalbau in unserer Gemeinde gemacht, durch dieses Paket ist es uns möglich gewesen, die Löcher zuzuasphaltieren, sonst hätten wir das erst nächstes Jahr gemacht, und für das Jahr 2021 ist keine einzige Investition gestrichen worden, sondern durch diese Pakete sind wir in der Lage, auch die zusätzlichen Investitionen zu tätigen und alle Pflichtaufgaben der Gemeinde zu erfüllen!
Da soll einer hier herauskommen und sagen, dass das nicht stimmt! (Zwischenruf des Abg. Schroll.) Gebt zu, dass etwas Gescheites gemacht wird, und redet nicht alles schlecht! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens möchte ich Danke an alle Gemeinden sagen – an die BürgermeisterInnen, an die Gemeindevertreter. Ihr seid die Verwaltungsebene, die auch jetzt in der Krise bestens funktioniert. Ihr habt das gemacht, was die Bevölkerung von euch erwartet. Danke! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Etwas, das nicht funktioniert, ist das, was der Herr Bundesminister in den Bundesvoranschlag 2020 hineingeschrieben hat. Deswegen haben jetzt die Gemeinden zu viel Geld gekriegt, das er ihnen wieder wegnehmen will. Der Bundesminister hat einen Fehler gemacht, und die Gemeinden haben das Problem.
Damit die Gemeinden nicht das Problem haben, haben wir schon im April gesagt: Bitte, ihr müsst den Gemeinden Geld geben! – Wann investiert jemand? – Wenn er eine Perspektive auf Einnahmen hat. Was macht aber diese Bundesregierung? – Sie sagt: Ihr habt eh kein Geld mehr. Nehmt einen Kredit auf, damit ihr etwas zu essen kriegt, aber nächstes und übernächstes Jahr bekommt ihr dann weniger Geld. – Können sie dann nächstes und übernächstes Jahr etwas essen? Können sie dann nächstes und übernächstes Jahr investieren? Ist das die Vorstellung von Investitionspolitik? Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht das nicht, und daher werden wir dagegenstimmen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bringe einen Entschließungsantrag ein, damit den Gemeinden, die sich ja immer für die Leute einsetzen, kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, allen InhaberInnen einer e-card, die zum Tragen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen verpflichtet sind, diese Masken im erforderlichen Ausmaß, mindestens jedoch fünf pro Monat, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung soll in allen Apotheken Österreichs organisiert werden. Bei der Beschaffung dieser FFP2-Masken soll die Bundesregierung sicherstellen, dass bevorzugt österreichische Hersteller herangezogen werden.“
*****
Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
14.57
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken
In der Pressekonferenz von Bundeskanzler Kurz und Bundesminister Anschober (ua) am Sonntag, den 17. Jänner, wurde verkündet, dass ab 25. Jänner in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel alle Personen FFP2-Masken tragen müssen. Diese sollen zum Selbstkostenpreis im Handel abgegeben werden.
Der österreichische Handel bzw. die großen Handelsketten wie Rewe oder Spar haben angekündigt, dass ab Mittwoch diese Masken auch erhältlich sein werden.
Die österreichische Bevölkerung leidet extrem unter der Krise und den unzureichenden Hilfen dieser Regierung. Über eine Million Menschen sind arbeitslos oder in Kurzarbeit und müssen mit einem Bruchteil ihres Einkommens auskommen. Kleine und mittlere Betriebe werden nur unzureichend unterstützt und viele Unternehmer wissen nicht mehr wie sie die Krise überstehen. Diese Regierung will weder das Arbeitslosengeld erhöhen, noch kommen die Hilfen für kleine und mittlere Betriebe auch wirklich an. Jetzt belastet diese Bundesregierung alle diese Menschen noch mit zusätzlichen Kosten für die Maskenpflicht. Das darf nicht passieren.
Um also die Akzeptanz der österreichischen Bevölkerung für diese Maßnahmen zu erhöhen und sie für alle leistbar zu machen, sollen diese Masken unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem soll sichergestellt werden, dass bevorzugt Masken aus österreichischer Erzeugung angekauft werden, damit solche Pannen wie im Frühjahr (kaputte Masken aus China) ausgeschlossen werden und die österreichische Wirtschaft damit auch gestärkt wird. Unabhängigkeit von ausländischen Unternehmen gerade bei Medizinprodukten ist derzeit wichtiger denn je.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, allen InhaberInnen einer e-card, die zum Tragen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen verpflichtet sind, diese Masken im erforderlichen Ausmaß, mindestens jedoch fünf pro Monat, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung soll in allen Apotheken Österreichs organisiert werden. Bei der Beschaffung dieser FFP2-Masken soll die Bundesregierung sicherstellen, dass bevorzugt österreichische Hersteller herangezogen werden.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich heute erfreulicherweise zum Gemeindepaket äußern und beginne diesen Redebeitrag vielleicht ungewöhnlicherweise mit einem Blick ins Alte Testament. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Dort heißt es: „Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde: Geboren werden [...]; pflanzen [...], heilen [...], bauen“ und vieles mehr hat seine Zeit. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Warum sage ich das? In diesem Hohen Haus war schon öfter vom Gemeindepaket die Rede. Es wurde aber zu einer Zeit gefordert, als der Staat, das Parlament, die Regierung durch ganz andere Dingen herausgefordert war, nämlich dadurch, die Wirtschaft zu retten, die Gesundheit zu retten (Abg. Belakowitsch: Leider hat beides nicht geklappt!),
die Gesellschaft zu retten, und durch vieles mehr. Dazwischen, nämlich zwischen all diesen Aufgaben, gab es das kommunale Investitionsprogramm, mit dem die Gemeinden ihren Projektrückstand aufholen konnten. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Gerade in Richtung der Kollegen der SPÖ sage ich: Ja, jetzt ist die Zeit gekommen, jetzt sind auch die Gemeinden dran, weil wir natürlich Aufgaben haben, die zur Stabilität des Staates, zur Stabilität der Gesellschaft beitragen, beitragen werden und beitragen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir haben bereits erwähnte Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die Menschen verlassen sich darauf, dass Kinderbetreuung, Soziales und vieles mehr funktioniert. Die Gemeinden sind da eine ganz, ganz wesentliche Säule. Klar ist: Mit diesen 1,5 Milliarden Euro können wir diese Aufgaben erfüllen. Klar ist aber auch, dass die Gemeinden ein Teil des Staates sind, dass sie öffentliche Gelder verwalten, mit öffentlichen Geldern haushalten und auch entsprechend Verantwortung tragen. Es kann nicht sein, dass der Bund alle Lasten trägt und sonst niemand. Darum gibt es dieses Projekt: um diese Lasten ein wenig zu verteilen, womit uns als Gemeinden aber sehr geholfen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mit dem Blick ins Alte Testament begonnen und schließe auch so, mit dem Buch Kohelet: „Ein jegliches hat seine Zeit“, auch der Streit und der Friede.
Lieber Herr Präsident – jetzt ist ein anderer da –, lieber Herr Bundesparteiobmann Hofer, Herr Klubobmann Kickl, der momentan auch nicht zugegen ist, werte Abgeordnete der FPÖ! In diesen Wochen geht es nicht nur um die Gemeinden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Ruf bei der SPÖ: ... Regierung!) In diesen Wochen geht es um die Gesundheit Tausender Menschen in unserem Land, und daher appelliere ich an Sie: Es ist jetzt nicht die Zeit für Streit. Es ist auch nicht die Zeit für kleingeistige und kurzsichtige Politik. Es ist nun die Zeit für den Schulterschluss (Abg. Kassegger: ... Meinungs...!) für die Menschen. Nehmen Sie die Mutation des Virus zum Anlass, nun Ihre Politik nur in diesem Sektor zu mutieren, und kommen Sie auf den gemeinsamen Weg im Kampf gegen Corona, Krankheit und Tod! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
15.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Gemeinden sind uns wichtig, und daher werden heute diese Pakete in Abstimmung mit dem Paket vom letzten Mal geschnürt, weil die Vielfalt der Gemeinden Österreichs in Wahrheit auch die Vielfalt unseres Landes ausmacht.
Der unterschiedliche geschichtliche Werdegang, die unterschiedlichen Landschaften, die Besonderheiten der Bevölkerungen – das in Summe macht die Vielfalt und die Einzigartigkeit Österreichs aus, und wir wissen, dass die Gemeinden Aktivitäten entfalten, weil sie die Grundbedürfnisse der Bevölkerung vor Ort kennen und weil sie durch ihre Investitionen eine Dynamik in die regionale Wirtschaft bringen.
Sie bieten den Menschen dadurch Heimat und insbesondere derzeit ganz besonders auch Sicherheit. Viele Menschen gehen, wenn sie die Möglichkeit haben, hinaus in die Gemeinden, um dort besser durch die Coronakrise zu kommen. Uns allen – dem Finanzminister, der Bundesregierung und uns, die wir auch in Gemeinderäten tätig waren – ist bewusst, dass wir die Gemeinden da unterstützen müssen, und zwar bei Investitionen, aber insbesondere bei der Daseinsvorsorge, bei der Ausgestaltung der Deckung der
Grundbedürfnisse der Bevölkerung. Wir müssen eben in die soziale Betreuung, in die Kindertageseinrichtungen, in die Schulen, in Wasserversorgung und Abwasserentsorgung investieren – Investitionen in die Gemeinden sind in Wahrheit Investitionen in die Zukunft. Das schafft eine starke regionale Wertschöpfung, und oft sind diese Projekte sehr stark von der Bevölkerung getragen.
Eine Zahl: Im Jahr 2019 wurden von den Gemeinden in Österreich ohne die Großstadt Wien rund 3 Milliarden Euro investiert, und das hat einen Beschäftigungseffekt von insgesamt 40 000 Arbeitsplätzen gehabt. Das zeigt schon, dass die Gemeinden neben der Deckung der Grundbedürfnisse, der Daseinsvorsorge für die regionale Wirtschaft von gewaltiger Bedeutung sind. So ist die Gemeindemilliarde im Vorjahr zu sehen: um die Gemeinden in die Lage zu bringen, Investitionen zu tätigen. Was hier von der Opposition herbeigeredet wird – Entschuldigung, das sind an den Haaren herbeigezogene Argumente.
Die Investition in die regionale Wirtschaft nutzt der Gemeinde, nutzt der Bevölkerung. (Abg. Kollross: Ja eh, aber ...!) Der Bundesminister hat die Anzahl der Projekte erwähnt. Wissen Sie, worin da investiert wurde? – Ein Viertel dieser bereitgestellten Mittel wurde kürzlich von den Gemeinden in Kinderbetreuung, in Schulen, natürlich auch in die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung investiert. Im Gespräch mit vielen Bürgermeistern wurde deutlich, dass Projekte bereits eingereicht wurden oder in der Pipeline sind – das Programm ist ja noch nicht abgeschlossen.
Nun kommt die Unterstützung mit dem zweiten Paket. Was reden Sie hier dauernd von Krediten? – Normalerweise muss man, wenn man einen Kredit nimmt, Tilgungen zahlen, muss man Zinsen zahlen. Da passiert das nicht. Die Gemeinden bekommen einen Vorschuss, damit sie derzeit liquide sind, um den Bedarf der Bürger abzudecken, und das ist der Effekt dieses Programms, für das wir als ÖVP gekämpft haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Abgeordneter Prinz sitzt hier – damals Gemeindesprecher –, die Kollegen Hofinger und Werner Groiß (Zwischenruf bei der SPÖ) setzen sich für die strukturschwachen kleinen Gemeinden ein, die noch mehr Anforderungen haben und Unterstützung brauchen. Wir haben uns damals erfolgreich durchgesetzt und im Rahmen des Finanzausgleichs erreicht, dass dieser Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden etabliert wurde, die nun zusätzliches Geld bekommen. Das soll kein Gegeneinander von großen Städten und kleinen Gemeinden sein, aber diese kleinen Gemeinden brauchen das in Wahrheit ganz dringend, um die Grundbedürfnisse abzudecken.
Ein letzter Satz: Diese Gemeindepakete sind Investitionen in eine regionale Entwicklung. Sie sind wirksame Pakete, die die Regionalpolitik aktiv gestalten, und in diesem Sinne ist der Bund ein wichtiger Partner unserer Gemeinden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lercher. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Muss auch in einer Gemeinde daheim ...!) – Wie bitte? (Ruf bei der ÖVP: Muss auch in einer Gemeinde daheim sein ...! – Abg. Lercher – auf dem Weg zum Rednerpult –: Diese Häme der ÖVP – das Lachen wird Ihnen schon noch vergehen!)
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der Krise zeigt sich der Charakter, hat der Kollege gesagt – dass sich das die ÖVP überhaupt hier zu sagen traut! Ja, in der Krise sieht man den Charakter (Abg. Wöginger: Ja, eh!), und zwar von Ihnen (Ruf bei der ÖVP: ... gar nicht über Charakter ...!), nämlich dass Sie nicht bereit sind, den Gemeinden das Geld zu geben, das ihnen zusteht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Melchior.)
Sie sind nicht bereit, den Gemeinden den Einnahmenentfall abzugelten. Das sind Sie nicht (Zwischenruf des Abg. Weidinger), da können Sie hier Marketing machen, so viel Sie wollen, am Ende bleibt über: Sie sind nicht bereit, den Gemeinden den Entfall abzugelten. (Beifall bei der SPÖ.) Was täten Sie ohne Gemeinden? Würden die nicht seit Wochen Ihren Scherbenhaufen wegräumen, würden wir in Österreich noch ganz anders dastehen.
Wer hat Sie beim Impfen gerettet? (Ruf bei der ÖVP: Wenn nichts da ist ...!) Wer hat Sie beim Testen gerettet? Wer erklärt Ihre Verordnungen, die sonst niemand mehr versteht? Wer stellt sich den frustrierten Bürgerinnen und Bürgern? (Abg. Strasser: Max Lercher!) – Es sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ), und Sie sind nun zu neidig – anders kann ich es mir nicht erklären –, ihnen mit Steuergeld abzugelten, was ihnen zusteht. Dies wäre ein wirklicher volkswirtschaftlicher Multiplikator für dieses Land und eine wirkliche Anschubfinanzierung – und das von der sogenannten Bürgermeister- und Bürgermeisterinnenpartei ÖVP!
Wissen Sie, wer uns täglich anruft? – Auch die ÖVP-Bürgermeisterinnen und ‑Bürgermeister (Heiterkeit bei der ÖVP), die sich nicht der Messagecontrol unterwerfen. Die bestärken uns im Kampf für ihr Geld (Beifall bei der SPÖ), weil ihr nicht bereit seid, den Gemeinden den Respekt (Abg. Wöginger: ... eigene Partei!) und das Geld, das ihnen definitiv zusteht, zu geben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich sage es Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Herz unseres politischen Systems, die Gemeinden, die Regionen, die Sie jetzt so sträflich vernachlässigen, werden es sich merken – weil es ein Fehler für die Volkswirtschaft und auch für unser System hier in Österreich ist. Die Gemeinden derzeit nicht zu stärken, ihnen nicht zu geben, was ihnen zusteht (Zwischenruf bei der ÖVP), wird uns in den kommenden Jahren teuer zu stehen kommen. Herr Finanzminister, Sie haben es uns bis heute noch nicht gesagt: Wer soll diese Krise zahlen?
Wir wissen es durch die Hacklerregelung: Sie haben mit den Fleißigen in Österreich begonnen, und Sie fahren anscheinend mit den Gemeinden fort, denn irgendjemand wird es bezahlen müssen. Es kommt keine Reichensteuer, keine Erbschaftssteuer. Sie wollen nicht dorthin greifen, wo es so viel gibt und lange nichts bezahlt wird, aber bei den Gemeinden, da geben wir einen Kredit, und da holen wir es uns zurück (Zwischenrufe bei der ÖVP) – anstatt dass wir ihnen für eine gute Entwicklung dieses Landes dieses dringend benötigte Geld geben. Das ist unanständig, meine sehr verehrten Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ), und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden sich genauso bei Ihnen bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte. (Abg. Wöginger: So einen Saustall haben wir nicht beieinander in unserer Partei wie ihr! – Zwischenruf des Abg. Rauch.)
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Der Redner stellt eine Tafel, auf der ein Diagramm mit der Überschrift „Auswirkungen auf die Ertragsanteile der Gemeinden“ dargestellt ist, auf das Rednerpult.) In einem kann ich Ihnen zustimmen, Herr Kollege Lercher: Sie sagen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden sich bedanken. Es ist nämlich wirklich Geld, das zur Liquidität in den Gemeinden beiträgt, das wir hier im zweiten Gemeindepaket beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Krise hat viele Bereiche getroffen, und auch in die Gemeindebudgets hat sie große Löcher gerissen. Genau deshalb hat diese Bundesregierung, hat dieser Finanzminister das kommunale Investitionsprogramm auf den Weg gebracht – 1 Milliarde Euro für Projekte in unseren Gemeinden.
Das hat zur Folge gehabt, dass unsere Gemeinden die Projekte nicht haben beiseitelegen müssen, sondern dass sie sie auch dementsprechend haben umsetzen können.
Man sieht es auch bei den Anträgen: Insgesamt gibt es 2 700 Anträge, 320 Millionen Euro wurden bereits genehmigt und ausbezahlt. Das sind Projekte, die in unseren Gemeinden im letzten halben Jahr weitergebracht und umgesetzt worden sind.
Zum Zweiten hat das Paket die regionale Wirtschaft genau bei uns in den Gemeinden in unseren Regionen dementsprechend unterstützt. Mit diesen zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, dem zweiten Paket, schauen wir, dass unsere Gemeinden liquid sind, schauen wir, dass sich unsere Gemeinden auch weiter finanzieren können.
Diese Grafik vor mir zeigt es (auf die Tafel am Rednerpult zeigend): Anders als meine Vorredner behauptet haben, steigen die Ertragsanteile. 2021 haben wir gegenüber 2019, als wir sehr hohe Ertragsanteile gehabt haben, ein Plus von 2,6 Prozent. Man sieht die Linie, die leicht ansteigt – ein kontinuierliches, gesetzlich abgesichertes Wachstum. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Angerer.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zeigt, dass wir als Volkspartei und diese Bundesregierung zu 100 Prozent hinter unseren Gemeinden stehen, dass die Liquidität in unseren Gemeinden sichergestellt ist und unsere Gemeinden die Ansprechpartner vor Ort sind. Werte Damen und Herren von den Freiheitlichen und den Sozialdemokraten: Jetzt habt ihr es in der Hand, dass ihr Rückgrat beweist, auch für eure Bürgermeister, und diesem Paket zustimmt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 3, damit die verlangte Behandlung des Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15.10 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen - besser aus der Krise heraus kommen“ (1221A/(E))
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1221/A(E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich dessen Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Dringlicher Antrag
gem. § 74a Abs 1 iVm § 93 Abs 2 GOG-NR
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen - besser aus der Krise heraus kommen
Im "Covid Resilience Ranking" von Bloomberg analysiert das Unternehmen, in welchen Ländern das Virus am effektivsten und mit den geringsten sozialen und wirtschaftlichen
Beeinträchtigungen bewältigt wird. Im Dezember 2020 befand sich Österreich auf Platz 41 von 54 Plätzen und hinter unseren europäischen Nachbarn, wie Finnland, Schweden oder der Schweiz. Im Mittelpunkt der österreichischen Regierungsarbeit standen eher Pressekonferenzen und die Inszenierung als Musterschüler, weniger die effektiven und treffsicheren Maßnahmen. Neben einer hohen Übersterblichkeit gab es 2020 eine vergleichsweise tiefe Rezession und sein sehr hohes Defizit in Österreich. So ist es wenig überraschend, dass mit Fortdauer der Krise Österreich in gesundheitlicher, aber auch wirtschaftlicher Hinsicht bisher sehr schlecht durch diese Zeit gekommen ist. Betrachtet man das Dreieck der Wirtschaftspolitik (Wirtschaftsleistung, Arbeitslose und Neuverschuldung) so gehört Österreich zu den "Underperformern". Laut der OECD war der Wirtschaftseinbruch 2020 in Österreich stärker als der Schnitt der übrigen Euroländern. Laut Statistikbehörde Eurostat stieg die Arbeitslosigkeit in Österreich im Vergleich zum Ausgangsniveau stärker an als in der Eurozone. Sieht man sich die Neuverschuldung an, so gehört Österreich zu einer Gruppe von Staaten mit deutlichem Minus.
Die Bundesregierung hat zunächst auf sehr komplexe und bürokratische Hilfen gesetzt und anschließend mit überschießenden und damit nicht treffsicheren Wirtschaftshilfen auf die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie reagiert. Das Letzte, was wir brauchen, ist eine Verlängerung der aktuellen Wirtschaftspolitik. Wir brauchen einen Neustart. Einen Neustart in Sachen Effektivität, Kommunikation und Transparenz. Seit Wochen wurschtelt die Regierung durch die Krise, hat im internationalen Vergleich dabei versagt, die Risikogruppen zu schützen und gleichzeitig auch noch massive Einschränkungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens verkündet. Sie kommuniziert nicht effektiv und agiert nicht effizient. So kann es nicht weitergehen. Das Hü- und Hott macht müde und kostet Milliarden. Der Umsatzersatz wurde in einer raschen Aktion umgesetzt, war unbürokratisch und schnell, aber nicht treffsicher. Ansonsten waren die Wirtschaftshilfen sehr stark schuldenlastig (Stundungen) oder sehr langsam (Fixkostenzuschuss). Es gilt nun angesichts der erneuten Verlängerung des Lockdowns, die Liquidität in den Unternehmen zu sichern: Dafür sollte man den Verlustrücktrag ausweiten und eine Verlängerung der Stundungen bis Juni 2021 durchsetzen. Der Fixkostenzuschuss sollte gemäß des von uns vorgeschlagenen Drei-Säulen-Modells (Zuschüsse nach: 1) Art.107 Abs. 2 lit. b AEUV 2) Art. 107 Abs. 3 lit. b AUEV Absatz 3.1 des befristeten Rahmens und 3) Art. 107 Abs. 3 lit. b AUEV Absatz 3.12 des befristeten Rahmens) adaptiert und schnellstmöglich bei der EU-Kommission beantragt werden, um Unternehmen, die von der behördlichen Schließung betroffen sind, solvent zu halten. Schnellstmöglich muss die Regierung auch Vorschläge auf den Tisch legen, um Restrukturierung und Rekapitalisierungen zu ermöglichen. Die Pandemie sowie das Hin und Her der Lockdowns haben große Schäden verursacht. Jetzt braucht es eine kurzfristige und mittelfristige Umgestaltung der Wirtschaftspolitik in Österreich:
Kurzfristige Maßnahmen:
Liquiditätsengpass verhindern - Stundungen verlängern / Verlustrücktrag ausweiten
Die Krise zieht sich inzwischen seit fast einem Jahr hin und die Unternehmen haben durch die angeordneten Schließungen einen großen Schuldenrucksack aufgebaut. Solange ein Normalbetrieb noch nicht absehbar ist, kann von Unternehmen nicht verlangt werden, ihre Abgaben zu bezahlen. Eine Verlängerung der Abgabenstundungen bis Juni 2021 ist daher zum Erhalt der der Liquidität in österreichischen Unternehmen dringend notwendig. Eine Analyse der aktuellen Situation in unterschiedlichen Unternehmen soll der Bundesregierung in weiterer Folge helfen, jene Bereiche zu identifizieren, bei denen weitere Stundungen über den Juni 2021 hinaus sinnvoll wären. Darüber hinaus soll der Verlustrücktrag auf das Jahr 2017 ausgeweitet werden. Diese Maßnahmen könnten schnell umgesetzt werden und hätten einen unmittelbaren positiven Einfluss auf die Solvenz der krisengebeutelten Betriebe.
Improvisierte Hilfen der Bundesregierung: Falsche Reihenfolge der Maßnahmen und eine noch immer unzureichende Ausschöpfung des bestehenden EU-Beihilferahmens
Die Bundesregierung hat auf die Krise zunächst mit sehr komplexen Hilfen reagiert (z.B. FKZ 1 im Frühling 2020) und erst sehr spät überschießende und damit nicht treffsichere Hilfen gewährt (z.B. Umsatzersatz im Herbst/Winter 2020). Ein umgekehrtes Vorgehen hätte die Liquidität der Unternehmen von Anfang an besser erhalten und eine ineffiziente Verteilung von Mitteln im letzten Moment verhindert. Diese Zeit hätte die Bundesregierung dann nützen können, um differenzierte Instrumente zu konzipieren, die eine ansatzweise ähnliche Abdeckung von Verlusten und damit faire Verteilung von Mitteln über die unterschiedlichen Branchen hinweg möglich gemacht hätte. Stattdessen wurde der Sommer verschlafen und lediglich dafür genutzt, ein Scheingefecht mit der Europäischen Kommission über die Auslegung des Artikel 107 Abs. 2 lit b AEUV (Katastrophenartikel) zu führen. Die Rechtslage war von vornherein klar und der monatelange Streit hat zu keinen Ergebnissen geführt. Stattdessen hat sich die Bundesregierung dann kurz vor dem zweiten Lockdown für das sehr breite Instrument des Umsatzersatzes entschieden, welches zwar leicht zu beantragen ist, aber durch dessen Ausgestaltung zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führt. Manche Branchen sowie gewisse Unternehmen erhielten dadurch deutlich mehr als andere. Darüber hinaus wurde aus demselben Topf (max. 800.000 pro Unternehmen) der Fixkostenzuschuss 2 konzipiert. Aus demselben begrenzten Instrument soll nun auch zum Teil der neue angekündigte Ausfallsbonus gespeist werden. Das Problem ist, dass viele Unternehmen die beihilfenrechtliche Grenze von 800.000 schon erreicht haben und nun keine Hilfe trotz längerem Lockdown beantragen können. Die Bundesregierung hat den eigenen Spielraum nach aktuellem EU-Recht von Anfang an schlecht genutzt und sich konsequent durch improvisierte Hilfen den eigenen Gestaltungsspielraum unnötig eingegrenzt. Priorität sollte es jetzt sein, die übrigen Instrumente zu nutzen. Die Bundesregierung soll daher bei der Europäischen Kommission einen Antrag einbringen, Hilfen nach dem Katastrophenartikel (Art. 107 Abs. 2 lit. b AEUV) zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zum Sommer 2020 befinden wir uns aktuell nämlich in einem harten Lockdown, was die Voraussetzung für eine solche Hilfe darstellt. Die von der Bundesregierung ins Spiel gebrachte Ausweitung des aktuellen Rahmens ist mit längeren Verhandlungen auf EU-Ebene verbunden. Dieser Ansatz lässt keine rasche Änderung erwarten und kann die volle Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten nicht ersetzen.
Beratungskostenersatz
Die Vielzahl an unterschiedlichen, sich aber überschneidenden Wirtschaftshilfen und ihre mitunter sehr komplexe Ausgestaltung sorgen für große Verunsicherung bei den Unternehmer_innen in Österreich. Dadurch wird der Zugang zu diesen Mitteln vor allem für KMU - und speziell für EPU - erschwert. Zahlreiche EPU scheuen sich davor, sich an einen Steuerberater zu wenden, da sie befürchten, dass die damit einhergehenden Kosten die Hilfszahlungen auffressen könnten. Es sollte daher sichergestellt werden, dass diesen betroffenen Unternehmern Zugang zu einer fachkundigen Beratung ermöglicht wird. Die Ausgabe von zweckgebundenen Beratungsgutscheinen soll diese bestehenden Hürden abbauen und einen umfassenden Zugang zu Wirtschaftshilfen sicherstellen. Darüber hinaus soll die Erstellung von Prognosen durch Unternehmen gefördert werden. Durch die tageweise Betrachtung dieser Krise durch die Bundesregierung tritt auch bei Unternehmer_innen immer mehr die Sorge nach dem täglichen Überleben in den Vordergrund, verbunden mit großen Zweifeln über den Umfang der angekündigten Wirtschaftshilfen. Es sollten daher Anreize geschaffen werden, dass Unternehmer_innen sich über ihre Zukunftsaussichten beraten lassen. Die Finanzierung dieser Maßnahme soll durch die Wirtschaftskammer Österreich erfolgen. Über Jahre und Jahrzehnte haben Unternehmer_innen Beiträge gezahlt. Jetzt ist es Zeit, dass die eigene Interessensvertretung ihren Mitgliedern schützend zu Hilfe eilt. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
hier entsprechende Gespräche mit den Vertreter_innen der Wirtschafskammer Österreich aufzunehmen und auf eine raschen Umsetzung hinzuwirken.
Beschleunigte Antragsbearbeitung - Kooperationen mit Finanzverwaltung prüfen, Flaschenhals bei COFAG beseitigen
Die Bundesregierung hat bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen nicht nur eine intransparente Variante über die Blackbox COFAG gewählt. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung damit gegen die Nutzung zahlreicher Kapazitäten bei der Bearbeitung der Anträge im Bereich der Finanzverwaltung entschieden. Einerseits verfügt der Bundesminister für Finanzen samt nachgelagerter Dienststellen über zahlreiche Bedienstete, die gerade wegen der geltenden Stundungen weniger Arbeitsaufwand haben und somit Kapazitäten übrighätten. Andererseits beschäftigt die COFAG aktuell laut eigenen Angaben im Impressum lediglich 12 Mitarbeiter_innen. Es besteht daher die Befürchtung, dass hier ein unnötiger Flaschenhals entstanden ist, der damit die Abwicklung der Anträge deutlich verlangsamt und Unternehme_innen auf besorgniserregende Art und Weise schädigt. Zahlreiche Berichte frustrierter Unternehmer_innen über ausstehende Auszahlungen unterstreichen die Notwendigkeit einer Erhöhung des Personals innerhalb der COFAG. Die Bundesregierung soll daher die eigenen Ressourcen endlich effektiv nutzen und Wege finden, wie die vielen Mitarbeiter_innen in der Finanzverwaltung schnell zur Erledigung der aufgestauten Anträge herangezogen werden können.
Effiziente und treffsicheren Kurzarbeit
Die Kurzarbeit ist die richtige Maßnahme für gewisse Branchen; doch je attraktiver das Modell, desto mehr Unternehmen werden diese Förderung in Anspruch nehmen, was zusätzliche Kosten für das Budget bringt. Je länger Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wird, umso größer ist auch der Anteil an Arbeitsplätzen, die strukturell schon vor der Krise problematisch waren und nicht mehr markttauglich gewesen wären. Das bedeutet, dass mit Steuergeld die Konkurrenz für gesunde Betriebe am Leben erhalten wird, was wiederum die Gesunden schwächt. Auf der anderen Seite gehen Unternehmen, die keine Kurzarbeit ansuchen, leer aus. Daher müssen wir die Unternehmen begünstigen, die weniger Kurzarbeit in Anspruch nehmen und somit ein zielsicheres und effizientes System schaffen. So könnten Unternehmen, die in einem hohen Maße Förderung über die Kurzarbeit nutzen, einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer für spätere Gewinne zahlen. Dieses Bonus/Malus-System hätte den Vorteil, dass der Kontrollaufwand erst nach der Krise anfällt, Unternehmen aber bereits heute keinen Anreiz haben, die Kurzarbeit „auszunutzen“. Wenn sie zu spendabel ist hält sie den Strukturwandel auf.
Mittelfristige Maßnahmen:
Fehlende Transparenz - Veröffentlichung und Analyse der vorhandenen Daten zu Wirtschaftshilfen
Wirtschaftsforschungsinstitute wurden zwar mit einigen Studien beauftragt, diese konzentrieren sich aber hauptsächlich auf die volkswirtschaftlichen und fiskalischen Effekte der Covid-19-Krise. Die Frage, ob einzelne Maßnahmen, wie der Fixkostenzuschuss, der Umsatzersatz, der Verlustersatz oder nun der neue Ausfallsbonus treffsicher sind oder es zu einer Unter- oder Überförderung kommt, kann derzeit aber niemand beantworten. Die Regierung gibt Milliarden aus, ist aber im Blindflug unterwegs.
Nötig wäre es daher, unabhängigen Wissenschaftler_innen Zugang zu pseudonymisierten Unternehmensdaten (Mikrodaten) zu ermöglichen, wie das beispielsweise die Plattform Registerforschung seit längerem fordert, die auch vom neuen Arbeitsminister Martin Kocher in seiner Funktion als IHS-Chef unterstützt wurde. Hierbei sollte es sich nicht nur
um die Förderdaten im engeren Sinne handeln, sondern auch um Daten, die erforderlich sind, um darüber hinaus die nachhaltige Wirksamkeit und Treffsicherheit der Förderungen zu beurteilen. Würde sich Österreich endlich an internationalen Best-Practice-Beispielen in Sachen Transparenz wissenschaftlicher Datenzugang orientieren, könnte eine Evaluierung einzelner Maßnahmen bereits vorab mitgeplant werden. Dies würde es der Bundesregierung auch ermöglichen, die Folgen der Krise in den unterschiedlichen Branchen abzuschätzen. Die Bundesregierung sollte daher Expert_innen damit beauftragen, anhand der Förderdaten und weiterer unternehmensbezogener Daten die Folgen der Wirtschaftshilfen, den weiteren Bedarf von Unterstützung in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen sowie die Auswirkungen auf das Budget 2022 zu evaluieren.
Einstellungsförderungen - Neue Arbeitsplätze ermöglichen
Die aktuelle Rekordarbeitslosigkeit macht die Debatte über Instrumente zur Förderung von neuen Arbeitsplätzen nicht nur dringend, sondern unumgänglich. Die Erfahrung aus anderen Ländern (z.B. Frankreich und Schweden) zeigt, dass Einstellungsförderungen höhere Beschäftigung mit sich bringen und die Dynamik am Arbeitsmarkt erhöhen. Solche Programme sind insbesondere gegen temporäre und unerwartete Schocks wirksam – genau wie die derzeitige Krise. Im Vergleich zu den unterschiedlichen Methoden der aktiven Arbeitsmarktpolitik scheinen Einstellungsförderungen die effektivste Methode zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu sein. Daher fordern wir, dass wenn Unternehmen neue Mitarbeiter_innen einstellen, sie etwa bis zum Ende dieses Jahres nur die Hälfte der Sozialbeiträge für die neuen Stellen zahlen müssten. Die andere Hälfte soll vom Staat subventioniert werden. Hier sollten keine Nachteile bei der Bemessung von Leistungen aus der Krankenversicherung und der Pension entstehen. Angesichts der hohen Lohnnebenkosten in Österreich werden damit starke Anreize für Neueinstellungen gesetzt und es werden nicht nur bestehende, sondern auch junge Unternehmen und Startups unterstützt.
Entlastung des Faktors Arbeit - Perspektive für mehr Beschäftigung schaffen
Die Steuerstruktur ist in Österreich historischen gewachsen und entspricht nicht mehr den Erfordernissen der Zeit. Wir brauchen ein effizientes Steuer- und Abgabensystem; besonders der Faktor Arbeit muss entlastet werden. Nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Lohnnebenkosten. Die aktuelle Struktur führt zu Fehlanreizen; wir brauchen eine Steuerstrukturreform. Die hohe Steuerlast in Österreich hemmt die Beschäftigung, verschärft den Fachkräftemangel und die kalte Progression sorgt sogar jedes Jahr für automatische Mehrbelastungen.
Defizite in der Digitalisierung rasch und konsequent abbauen - Rahmenbedingungen für digitale Dienste und Geschäftsmodelle verbessern
Im Bereich der Digitalisierung gibt es in Österreich viel nachzuholen. Es braucht bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen einerseits und andererseits den Ausbau der Digitalisierung in öffentlicher Verwaltung, Gesundheits- sowie Bildungssystem. Rang 13 im Digitalisierungsindex (Digital Economy and Society Index) und weitgehende Bedeutungslosigkeit in internationalen Startup-Rankings zeigen, dass es deutliches Verbesserungspotenzial gibt und Reformen dringend nötig sind. Fortschritte in diesem Bereich schaffen nicht nur neue Jobs, sondern modernisieren die bestehenden. Dies stärkt dabei auch die Position des Wirtschaftsstandorts Österreich. Es braucht neue Gesellschaftsformen, um einerseits eine Verbesserung des Risikokapitalmarktes herbeizuführen und andererseits Mitarbeiterbeteiligung zu ermöglichen. Das österreichische Gesellschaftsrecht gehört entstaubt. Viele EU-Mitgliedstaaten haben Möglichkeiten geschaffen, Risikofinanzierung nach internationalen Standards zu ermöglichen - Österreich hinkt hier hinterher.
Initiativen für mehr Eigenkapital - Investitionspotential nutzen
Die Liquiditätsreserven heimischer Unternehmen sind durch die aktuelle Wirtschaftskrise stark geschrumpft. Die Höhe der Eigenkapitalquote bestimmt maßgeblich, wie robust die Finanzierungsstruktur und damit die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens ist. Österreichische KMU verfügten schon davor - mit im Schnitt 33% - über eher niedrige Eigenkapitalstände. Es bedarf gezielter Anreize, um die Eigenkapitalisierung und damit die Krisenfestigkeit der heimischen Wirtschaft langfristig und nachhaltig zu erhöhen. Die unterschiedliche Besteuerung von Fremd- und Eigenkapital in Österreich führt zu einem effektiven Steuervorteil einer Finanzierung durch Fremdkapital. Schätzungen des IWF zufolge führt dieser, als Debt Bias bezeichnete, Effekt zu einer Erhöhung der Fremdkapitalquote von durchschnittlich 7% des Gesamtvermögens. Die Bundesregierung hat die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals im Ministerrat am 16.6. 2020 beschlossen, aber noch immer keinen konkreten Vorschlag präsentiert. Des Weiteren braucht es eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Finanzierungsmodellen für kleinere und mittlere Betriebe, die über die letzten Jahrzehnte einen Großteil der Steuerlast in Österreich getragen haben. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können. Sie benötigen auch Eigenkapital, um kreditwürdig zu bleiben und nach der Krise wieder Investitionen tätigen zu können. Mit einem KMU Beteiligungsfonds schaffen wir die Möglichkeiten, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen, nachhaltig zu stützen. Der Fonds verschafft ihnen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise. Die Einführung eines KMU Equity Fund wurde nicht nur schon mehrfach von Neos vorgeschlagen. Frau Bundesministerin Schramböck hat einen 500 Mio Euro Fonds selbst am 10.7.2020 angekündigt, aber letztlich nie umgesetzt.
Reform der Insolvenzordnung - Sanieren statt Schließen
Aufgrund der Förderstruktur, des österreichischen Insolvenzrechts sowie der mangelnden Kultur des Scheiterns steht uns eine Kündigungswelle bevor, die auch vieles vernichten wird, das nach der Krise wieder gebraucht wird. Sanierungsverfahren werden oft zu spät begonnen. Jeder Tod eines Unternehmens vernichtet Vermögen, Know-How und schafft Arbeitslose. Je früher man mit der Sanierung beginnt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens bzw. des Erfolgs. Das Insolvenzrecht in Österreich sollte modernisiert werden. Unternehmer_innen wissen meist am besten, wo man im Unternehmen ansetzen muss, um es nachhaltig auf Spur zu bringen. Dafür brauchen wir aber auch die rechtlichen Möglichkeiten. Es braucht daher eine Attraktivierung des Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und rasche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 (RL über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren). Die anstehende Umsetzung der Richtlinie soll nicht nur so rasch wie möglich erfolgen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass den Unternehmer_innen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Betriebe in Eigenverantwortung und rasch sanieren zu können. Der Gedanke der zweiten Chance sollte in den Verhandlungen im Vordergrund stehen - durch einen Minimalkompromiss würde die Sinnhaftigkeit dieser Reform stark in Zweifel gezogen werden.
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung, Restrukturierung und Rekapitalisierung des österreichischen Wirtschaftsstandortes vorzulegen. Das Maßnahmenpaket muss folgende Punkte - welche in der Begründung erläutert wurden - beinhalten:
Kurzfristige Maßnahmen:
• Stundungen bis Juni 2021 verlängern
• Verlustrücktrag der betrieblichen Verluste auf das Jahr 2017 ausweiten
• Bereitstehende EU-Beihilferahmen nutzen, statt langen Debatten auf EU-Ebene
• Beratungskostenersatz - Beantragung von Hilfen für EPU und KMU erleichtern
• Erstellung von Prognosen durch Unternehmen fördern - Zukunftsaussichten von Unternehmer_innen klären
• Effiziente und treffsichere Kurzarbeit
• Beschleunigte Antragsbearbeitung - Kooperationen mit Finanzverwaltung prüfen, Flaschenhals bei COFAG beseitigen
Mittelfristige Maßnahmen:
• Datenzugang der Wissenschaft zu unternehmensbezogenen (Förder-)Daten zur Verbesserung der Wirtschaftshilfen und uneingeschränkter Zugang der Öffentlichkeit zu den (wissenschaftlichen) Evaluierungsergebnissen
• Einstellungsförderungen
• Wachstumspaket schnüren - mehr Wachstum durch Reformen:
o Entlastung des Faktors Arbeit - Perspektive für mehr Beschäftigung schaffen
o Defizite in der Digitalisierung rasch und konsequent abbauen - Rahmenbedingungen für digitale Dienste und Geschäftsmodelle verbessern
o Initiativen für mehr Eigenkapital - Investitionspotential nutzen
o Reform der Insolvenzordnung - Sanieren statt Schließen"
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem der Antragssteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Abgeordnetem Schellhorn als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort erteilen. – Sie wissen, Ihnen stehen 20 Minuten zur Verfügung. Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Mit Verlaub, ich darf warten, bis der Herr Finanzminister im Saal erscheint. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch: Er ist schon wieder da!)
Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Ich bin irgendwie müde. Ich bin müde als Unternehmer, weil ich mir die ganze Zeit denke: Wie geht es weiter? Wie mache ich das jetzt mit meinen Mitarbeitern? Als Unternehmer bin ich müde, Herr Finanzminister, ich bin aber auch als Nationalratsabgeordneter, als Wirtschaftssprecher müde, weil es mich zeitweise ratlos macht, eine Rede für Sie vorzubereiten.
Wir haben geschrien, wir haben argumentiert, wir haben gestritten. Manchmal – ich gebe es zu – habe ich gewütet, ich habe aber danach auch gefleht, ich habe gebeten, wir haben Beispiele, Kompromisse, Vorschläge eingebracht. Ich glaube, wir sind eins, dass ich als Unternehmer und Sie, Herr Finanzminister, das Gleiche empfinden. Manchmal können wir nicht mehr. Manchmal können wir nicht mehr, weil wir nicht wissen, ob wir
entweder überlastet oder visionslos sind, wie es weitergehen soll. Dann kommt der Moment, bei dem ich mir als Politiker denke: Das kann es nicht sein, das kann es nicht geben, wir könnten, wenn wir wollten!
Das meine ich mit diesem Schulterschluss. Wir könnten, wenn wir wollten, diese größte Gesundheitskrise, diese größte Wirtschaftskrise auch gemeinsam lösen, und darum geht es eigentlich in der Sache. Ich habe mir zuerst gedacht, ich bin auch deswegen müde, weil der Schulterschluss nicht nur ein Wort, eine Worthülse sein darf, sondern der Schulterschluss auch vonseiten der Regierung gelebt werden muss. Das würde ich mir vorstellen. (Beifall bei den NEOS.)
Ich bin auch deswegen müde, weil ich mir denke, dass aus Versprechen nur Plakate und Radiospots werden. Die Müdigkeit spiegelt sich auch wider, wenn das alltägliche Leid in den Stuben der Spindoktoren und in der PK-Maschinerie verpufft. Dann denke ich mir, das sind richtige Stubenhocker, die wissen überhaupt nicht, welch kalter Wind den Unternehmerinnen und Unternehmern ins Gesicht bläst. Das ist der Punkt, auf den es eigentlich auch zutrifft. (Beifall bei den NEOS.)
Dann denke ich mir: Was soll ich Ihnen eigentlich noch sagen? – Sie wissen eigentlich alles und tun meistens das andere. Ich gestehe Ihnen aber auch zu, Herr Finanzminister: Wir alle haben damals, im März 2020, Verständnis gehabt, wie es laufen wird oder wie es nicht laufen wird. Wir alle haben darauf vertraut, dass Sie das Richtige machen. Wir alle haben darauf vertraut, was Sie gesagt haben. Sie haben im Frühjahr gesagt: Wir lassen niemanden zurück, koste es, was es wolle.
Sie haben den Hammer gespielt, auf den Tanz aber total vergessen. Der Hammer ist heute noch hart und beständig. Auch in Form Ihres Kommunikationsdesasters ist der Hammer hart und beständig, weil Sie uns einfach nicht mit transparenten Zahlen füttern, damit wir transparenz- und evidenzbasiert handeln können. Auf den Tanz haben Sie vergessen – sagen wir einmal, Sie haben den Elmayer noch nicht einmal von außen gesehen.
Sie haben dann im November versucht, Charleston zu tanzen, weil über den ganzen Sommer nichts passiert ist. Der Charleston von dieser Regierung war aber aus meiner Sicht eigentlich etwas für Bewegungslegastheniker. Er hat nicht funktioniert. Wenn ich die Hilfen, die über den Sommer nicht gelaufen sind, dann im November vielleicht mit einer Überkompensation, mit der ich mich auseinandersetzen muss, weil ich zufällig im Tourismus bin, erhalte, für die ich dann argumentieren muss, dass im gesamten Sommer nichts gelaufen ist, kann ich nur sagen, dass dieser 80-prozentige Umsatzersatz dringend notwendig war. Er war für jene dringend notwendig, die sich im Tourismus auskennen, und es war nicht notwendig, dass jene dagegen argumentieren, die sich im Tourismus nicht auskennen.
Das Unverständliche für mich ist ja, dass den ganzen Sommer – wohlwissend – für die zweite und dritte Welle nichts getan und überhaupt nichts vorbereitet wurde. Genauer gesehen wurden vor allem wir mittelbaren und unmittelbaren touristischen Betriebe ab dem Herbst von Woche zu Woche vertröstet. Das Erstaunliche daran ist: Mitte Dezember hat der Gesundheitsminister gewusst, es gibt diese Mutation in Österreich, und er hat es uns erst Mitte Jänner gesagt. Was ist in der Zwischenzeit passiert und was hat der Finanzminister in dieser Zwischenzeit getan, wohlwissend, dass die Mutation nicht aufhaltbar ist, wohlwissend, dass der Lockdown verlängert werden muss, ein harter Lockdown kommen muss und die Winterbetriebe nicht aufsperren können?
Auf der anderen Seite spüre ich dann den kalten Wind, der den Unternehmen ins Gesicht bläst, und das macht mich eigentlich noch wütender. Ich merke das bei dem Grafiker, der ein EPUler ist, der keine Aufträge mehr hat. Ich merke es beim Beisel ums Eck, bei der Nachtgastronomie, bei den Caterern, der Hotellerie, den Zulieferern, dem Einzelhandel, den Reiseführern, den Reisebüros, den Textilwäschereien, den Sportartikelhändlern.
Sie alle haben etwas, von dem Sie nicht wissen, was es ist: ein dickes Minus am Konto. Sie müssen zum Bankdirektor rennen und sagen: Ich brauche eine Verlängerung. Ich bin angespannt, ich bin am Anschlag und ich brauche eine Liquidität. Die Regierung hat sie mir irgendwie versprochen. Ich könnte vielleicht mit einem 50-prozentigen Umsatzersatz leben, ich werde aber an dem zugrunde gehen, was Sie in den vergangenen Tagen in einer PK angekündigt haben, nämlich einem 30-prozentigen Ausfallsbonus mit einer 60 000-Euro-Deckelung.
Sie wissen, glaube ich, gar nicht, dass dieser 60 000-Euro-Deckel nur für den Wirt ums Eck etwas sein kann, nicht für einen Sportartikelhändler, nicht für ein Hotel, das im Winter 3 Millionen Euro Umsatz macht. Das ist etwas ganz Entscheidendes, und das wäre eigentlich das, was ich mir immer wünsche, wenn Sie von einem Schulterschluss sprechen: dass dieser Schulterschluss auch für die Oppositionsparteien gilt, für jene, die aus der Praxis kommen. (Beifall bei den NEOS.)
Was wir wollen, ist ganz einfach Verlässlichkeit, dass die Ankündigungen auch realisiert werden, Planbarkeit und vor allem Verständnis für jene, die sich tagtäglich in der Nacht auch noch Gedanken machen, wie sie ihre Existenz sichern und ihr Lebenswerk erhalten.
Ich unterstelle Ihnen gar nicht, dass Sie es nicht verstehen wollen, aber ich weiß mittlerweile, Herr Finanzminister, dass Sie es vielleicht gar nicht verstehen. Das ist das Problem des Unternehmertums. Ich brauche hier, auch von Ihnen, mehr Empathie dafür und nicht nur Ankündigungen. Es weiß schon gar niemand mehr, wie der Bonus heißt, und ich glaube, da brauchen wir eine stringente Politik.
Ich habe mit Franz Patscheider telefoniert. Franz Patscheider ist ein Sportartikelhändler aus Serfaus. Er hat im Dezember 2020, gemessen am Vergleichszeitraum Dezember 2019, 8 Prozent Umsatz gemacht! Er hat ein Riesenlager, sogar ein noch viel größeres Lager als ich als Unternehmer im Tourismus, er weiß gar nicht, wohin mit seiner Ware, er hat 10 Outlets. Er kriegt jetzt 60 000 Euro. Davon, sagt er, kann er nicht einmal die Kurzarbeit zahlen, er sollte aber heute oder morgen, vielleicht auch bis Ende des Monats, die Ware für den Winter 2021 bestellen. Das ist dramatisch, denn das kann er nicht. Er kann eigentlich nur sagen, er muss schließen.
Ich habe mich mit Frau Märzendorfer unterhalten, die im Textilgeschäft ist, in einem Betrieb, der Wäsche für Hotelbetriebe reinigt. Die haben überhaupt keinen Auftrag, die kommen überhaupt nicht mehr in die Gänge, sie hat aber enorme Kosten bei ihren Maschinen. Auch sie kommt mit den 60 000 Euro nicht aus.
Das ist das, was mich eigentlich verwundert: dass jene Betriebe, die unverschuldet dabei sind, bis heute nur Versprechungen bekommen. Ich gebe zu, die im Tourismus sind sehr stark davon betroffen, die mittelbaren aber sind noch stärker betroffen. Darum geht es mir: Die Versprechungen müssen jetzt eingelöst werden, die Hilfen müssen jetzt fließen, ansonsten haben wir im Jahr 2021 eine Megapleitewelle. Es ist für mich essenziell, Herr Bundesminister, dass da ein ganz anderes System angegangen wird! (Beifall bei den NEOS.)
Ich als Unternehmer bin sehr wohl bereit, meinen Beitrag dazu zu leisten, und es ist uns bewusst, dass wir nicht einfach den Schlüssel umdrehen und aufsperren können. Es ist uns bewusst, dass wir die Kaffeemaschine nicht anheizen können, dass die Küche kalt bleibt. Was wir aber jetzt brauchen, sind Maßnahmen, die unsere Liquidität sichern. Was die Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen, ist Liquidität.
Ich komme gleich noch auf den Antrag von Kollegen Matznetter von letzter Woche zurück, der von den Regierungsparteien abgelehnt worden ist.
Bevor ich zu unseren konstruktiven Vorschlägen komme, lassen Sie mich nur noch eines sagen: Wir sollten laut EU-Vorgabe bis in den Juli 6 750 000 Impfungen durchführen. Das wären – das habe ich heute Vormittag schon gesagt –, 45 000 Impfungen täglich. Die Impfungen sind der sogenannte Gamechanger, von dem wir reden, damit wir nicht im Herbst genau die gleiche wirtschaftliche Katastrophe haben, damit die Betriebe nicht die wirtschaftlichen Katastrophen, die Auswirkungen zu spüren bekommen. In den nächsten 150 Tagen müssten täglich 45 000 Impfungen stattfinden. Wenn Sie das heute nicht schaffen, haben Sie morgen 90 000. Das Kernproblem dieser Regierung ist, dass das nicht stattfindet. (Beifall bei den NEOS.)
An dieser Stelle möchte ich das Zitat noch einmal wiederholen, das ich auch heute Vormittag gebracht habe. Der Bundeskanzler hat im Juli 2020 dem „Standard“ ein Interview gegeben und über die südlichen EU-Nachbarn als „Staaten, die in ihren Systemen kaputt sind“ gesprochen. Ich glaube, wenn es um die Impfungen geht, sieht man, wie kaputt unser System ist: Föderalismus, Protektionismus, Vorschleicherei! (Beifall bei den NEOS.)
Das ist das Fatale, und darum glauben die Menschen nicht mehr daran, dass Sie diese Impfungen leisten können, nämlich 6 750 000. (Abg. Loacker: Zuerst die Bürgermeister impfen!) – Wenn Sie alle Bürgermeister impfen, dann haben Sie bei 45 000 täglichen Impfungen alle 2 500 Bürgermeister in eineinhalb Stunden durch, dann haben wir auch die Diskussion weg; wäre vielleicht ein guter Schachzug.
Was wir aber brauchen, Herr Bundesminister, sind kurzfristige und mittelfristige Lösungen. Ich komme auch noch einmal auf die Liquidität zu sprechen.
Ich möchte aus dem Antrag für den Ausfallsbonus zitieren, bevor ich zur Liquiditätskrise komme – das ist ja besonders wichtig. Kollege Matznetter wird mir da als Steuerberater beipflichten. Da steht, die Beantragung des neuen Ausfallsbonus ist an eine Auszahlung des Umsatzersatzes geknüpft. Im Antrag heißt es wörtlich dazu: Hinweis: Wurde ein Lockdown-Umsatzersatz beantragt, aber noch nicht ausgezahlt, muss mit der Antragstellung auf einen Verlustersatz (Ausfallsbonus) abgewartet werden, bis der Lockdown-Umsatzersatz ausgezahlt wurde. – Zitatende.
Das heißt vereinfacht: Wir warten sowieso bis Juni. Nur: Dann sterben viele Betriebe, dann gibt es viele Arbeitslose, das ist das Problem. Darum müssen wir uns jetzt kümmern! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das ist das, was letzte Woche auch beantragt wurde, nämlich dass beim jetzigen Fixkostenzuschuss sofort eine 50-prozentige Akontozahlung gewährt werden muss, um die Liquidität zu stärken, und erst im Nachhinein abgerechnet. Nur so rettet man Arbeitsplätze, nur so schafft man Liquidität und eine Prolongation für die Betriebe, damit sie liquid sind! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Darum möchte ich jetzt zu den nötigen kurzfristigen Maßnahmen kommen. Das ist zum einen, der Liquiditätskrise durch rasche Maßnahmen entgegenzuwirken, nämlich die Steuerstundungen bis Juni 2021 zu verlängern. Sie wussten nicht und ich wusste nicht, wie lange die Krise dauert. Die Krise und die Steuerstundungen haben wir schon einmal verlängert, vom 15. Jänner in den März hinein, und jetzt müssen diese Stundungen bis in den Juni hinein verlängert werden.
Darüber hinaus ist der Verlustrücktrag der betrieblichen Verluste auf das Jahr 2017 auszuweiten – das ist notwendig –, und wie gesagt eine 50-prozentige Akontozahlung beim Fixkostenzuschuss zu gewähren. Nur so liefern Sie Liquidität, nur so ist es mir möglich, wieder einen kleinen Spielraum zu haben, nur so ist es mir vielleicht möglich, nicht tagtäglich meinen Bankchef anzurufen – das ist eigentlich mein wahrer Chef – und zu sagen: Du, ich brauche wieder ein bisschen was!, oder: Lass mich überschreiten, ich muss zwar Zinsen zahlen, es ist mir aber egal, Hauptsache, ich kann die Kurzarbeit meiner Beschäftigten weiter prolongieren! – Aber nicht im Nachhinein, denn im Juni ist es zu spät, und das ist das Kernproblem.
Das heißt auch, wie Sie immer argumentieren, was Sie im Wahlkampf aus parteipolitischer Räson gemacht haben: Sie müssen de facto die richtigen Hilfen leisten und den Beihilfenrahmen endlich korrekt ausschöpfen. Warum haben Sie für einen Katastrophenzustand nicht den Katastrophenparagrafen gewählt, den Art. 107 Abs. 2 lit. b? Da wären Sie nicht an die 800 000 Euro gebunden. Vielleicht stocken Sie jetzt auf 1,6 Millionen Euro auf, aber ich sage Ihnen etwas: Bei einer 100-prozentigen Haftungsübernahme durch die ÖHT, die auch schon dabei ist, sind viele Hotelbetriebe mit 800 000 Euro schon am Anschlag. Das ist das Problem. Viele große Sportartikelhändler sind mit 800 000 Euro schon am Anschlag, weil sie die Ware bestellen müssen, weil sie die Hilfe jetzt brauchen.
Das ist das Thema, das Sie angehen müssen, und ich lade Sie zu einem runden Tisch mit den Bankenvertretern ein, die von sich selber sagen: Wir sitzen im gleichen Boot, wir müssen das angehen! – Die Überbrückungskredite sind nämlich schon mit der ersten Rate im Frühjahr 2021 fällig, obwohl die Betriebe keine Umsätze machen. Das ist die nächste Krise, die auf uns zukommt.
Ich sage jetzt nicht, dass Sie noch einmal mit der November-Geld-Bazooka durchs Land schießen müssen, aber Sie müssen zielgerichtet agieren und sofort etwas tun. Wichtig ist für mich, zu betonen: Kritisiert wird nicht, dass Sie helfen, sondern wie Sie es tun, denn dieses Tun ist praxisfern.
Ich will auch noch erwähnen, dass sogar Ihr Parteikollege, Abgeordneter Hörl, sagt, die Hilfen müssen jetzt rasch fließen. Selbst mit 60 000 Euro ist bei einer Bergbahn aber nicht viel gemacht, oder? Das ist nicht einmal die Hälfte der Tagesumsätze von Tageskarten.
Meines Erachtens müssen Sie den Charleston tanzen lernen, wenn Sie den Hammer schon ausgepackt haben. Sie müssen auch in der Abwicklung viel schneller sein, es kann ja nicht sein, dass die Cofag nur 12 Mitarbeiter hat, um diese Anträge abzuarbeiten. Ja, Sie haben das outgesourct, und ich möchte einmal wissen, welche Agenturen das sind, an die Sie outgesourct haben, die Sie damit betraut haben, diese Abwicklung zu machen.
Sie brauchen eigenkapitalstärkende Maßnahmen. Was Sie jetzt tun müssen, vor allem bei den fremdkapitalintensiven Branchen wie dem Tourismus und dem Handel, ist, das Eigenkapital zu stärken. Sie müssen eine Aufwertungsbilanz einführen. Sie müssen auch eigenkapitalstärkende Maßnahmen forcieren, mit Risikokapitalbereitstellung. Ministerin Schramböck, und, ich glaube, auch Sie, haben im Juni gesagt, das muss umgesetzt werden. Es ist bis heute nicht umgesetzt, nicht einmal angegangen worden.
Und: Der wichtigste Punkt, auch im Jahr 2021, ist für mich ein Beteiligungsfonds. Der KMU-Beteiligungsfonds muss jetzt entstehen, vor allem, wenn da Mezzaninkapital, ein Equityfonds, eingeschleift werden muss.
Ich bin aber auch bereit, darüber zu sprechen, wenn es um die Frage geht: schließen oder sanieren? Aktuell ist Vizekanzler Kogler Justizminister, ich weiß aber, dass bis jetzt noch nicht einmal Gespräche über ein modernes Insolvenzrecht geführt wurden. Das wäre jetzt aber besonders wichtig – 2022 wird es zu spät sein! Das brauchen wir jetzt, und es braucht dafür auch – ich glaube, da könnte die Wirtschaftskammer mit ihrem Geld einmal richtig locker umgehen – einen Beratungskostenersatz. Das könnte die Wirtschaftskammer übernehmen, da brauche ich nicht einmal Sie zu belangen, Herr Finanzminister – die Berater, die gerade jetzt für Sanierungen zuständig sind und Unternehmen unterstützen, sind besonders wichtig. Wir fordern in unserem Antrag daher auch einen Beratungskostenersatz.
Wir müssen natürlich auch die Kurzarbeit anpassen, darüber haben wir aber heute schon gesprochen.
Die mittel- und langfristigen Schritte müssen natürlich auch Datentransparenz und eine Bewertung der Hilfen durch Experten umfassen. Es ist besonders für eine Partei wie die NEOS, aber auch für jeden Unternehmer wichtig, eine transparente Darstellung zu haben. Das würde ich mir wünschen, wenn Sie an einem Schulterschluss arbeiten.
Den Kostenfaktor Arbeit haben wir heute bereits mit dem Arbeitsminister besprochen, auch dieser muss dramatisch gesenkt werden.
Zum Schluss habe ich noch einen wichtigen Punkt, den ich Ihnen allen mitgeben möchte – ich bin zwar jetzt ein bisschen aufgewacht, aber trotzdem noch müde –: Herr Bundesminister, ich wünsche nicht jenen hier im Haus – sie kommen sowieso nicht als Erste dran –, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern da draußen nicht Gesundheit, sondern eine baldige Impfung. Ich biete Ihnen unsere konstruktiven Beispiele auch dafür an, dass die ÖVP und die Grünen heute mit für unseren Antrag stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Matznetter.)
15.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Blümel. – Bitte.
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Geschätzter Sepp Schellhorn! Ich muss zugeben, ich habe eine Zeit lang auf den springenden Punkt deiner Rede warten müssen, nach Hammer, Charleston und so weiter. Ich glaube aber, herausgehört zu haben, worum es dir geht: die Sorge um den Wirtschaftsstandort, um viele Unternehmen, die es in dieser Situation wirklich nicht leicht haben.
Ich habe aber dennoch – auch nach Durchsicht der Begründung des Dringlichen Antrages – nicht feststellen können, in welchen Bereichen wir so unterschiedlicher Meinung sind, was die Forderungen und Umsetzungen der Maßnahmen betrifft. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Ich darf jetzt nur ein paar Dinge adressieren, die ich während deiner Rede mitgeschrieben habe.
Eine 50-prozentige Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss soll es geben? – Es gibt sogar eine 80-prozentige Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss, man muss sie nur beantragen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Den Katastrophenartikel der EU hätten wir anwenden sollen? Das ist genau das, was wir als Einzige in Europa gemacht haben, seit dem Frühjahr – danach war die Kommission der Meinung, es sei keine Naturkatastrophe mehr.
Übrigens waren es damals die NEOS, die gemeint haben: Nein, die Kommission braucht den EU-Beihilfenrahmen nicht zu erhöhen, der reicht völlig aus. Viel Unterstützung habe ich damals von deiner Partei nicht gespürt dafür, gegenüber der EU-Kommission dafür zu werben, dass die Rahmen erhöht werden, ganz im Gegenteil! Was passiert jetzt? – Auch andere Länder kommen drauf, dass die Forderung, die wir gestellt haben, richtig ist, und wir bekommen Signale, dass diese Rahmen in nächster Zeit endlich erhöht werden.
Du sprichst davon, dass Liquidität notwendig sei, möchtest aber gleichzeitig, dass keine Novemberzuckerln mehr verteilt werden, und du ärgerst dich darüber, dass du dich für einen 80-prozentigen Umsatzersatz rechtfertigen musst – auch da ein Widerspruch, lieber Sepp Schellhorn!
Was die Cofag betrifft, ganz ehrlich: Zwölf Mitarbeiter – ist das jetzt zu viel, ist das zu wenig? Ich weiß nicht genau, worauf du hinaus möchtest. Wenn du eine Aufstockung des Personals möchtest, dann verstehe ich nicht, was die Grundhaltung der NEOS ist. Es gibt eine Agentur, die das Callcenter abwickelt: Je nachdem, wie viele Anrufe es gerade gibt, wird zugeschaltet oder abgeschaltet. Wenn ihr als NEOS euch vielleicht in den Beirat hineinsetzen würdet, in dem ihr jeden einzelnen Geschäftsfall einsehen könntet, dann bräuchtest du diese Frage hier nicht zu stellen, lieber Sepp Schellhorn! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es waren viele anderen Themen mit dabei. Ich möchte zu einigen Zahlen kommen, weil diese am besten darstellen, wie die Situation ist, wie es mit den Auszahlungen bei den verschiedenen Hilfsmaßnahmen aussieht: Beim Fixkostenzuschuss wurde bisher bereits über eine halbe Milliarde Euro an 55 000 Antragsteller ausbezahlt.
Wir haben es jetzt geschafft, dass vonseiten der EU der Deckel endlich ein bisschen angehoben wurde, nämlich von 800 000 auf 1 Million Euro, indem die De-minimis-Regel mitberücksichtigt werden konnte. Ich erwarte von der Kommission in den nächsten Wochen eine Aufstockung, die bis zu einer Verdoppelung dieses Rahmens gehen würde, so wie wir es eigentlich schon von Anfang an gefordert haben.
Beim Umsatzersatz haben 95 Prozent der Antragsteller innerhalb von zehn Tagen das Geld am Konto gehabt; 2,4 Milliarden Euro sind bisher an fast 130 000 Antragstellerinnen und Antragsteller ausbezahlt worden.
Jetzt will ich nicht nur den Vergleich mit anderen Ländern suchen, aber Benchmarking ist auch in der Wirtschaft etwas, was man typischerweise macht, um zu analysieren, wie gut man ist. Wenn ich nach Deutschland schaue, wo genau dasselbe zum selben Zeitpunkt angekündigt worden ist, wo noch immer kein Geld fließt, wo die Hilfen jetzt umgestaltet werden – weg von einem Umsatzersatz hin zu einer Verlustabdeckung –, dann bin ich ehrlicherweise froh, auch für die Unternehmen, dass wir hier in Österreich sind, wo das sehr, sehr schnell funktioniert hat. Da bedanke ich mich auch bei allen, die mitgearbeitet haben! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Falls du es nicht glaubst: Ich verstehe, dass es zwischen den Parteien vielleicht manchmal Skepsis gibt, wenn die Vorschläge nicht eins zu eins dieselben sind, lies aber bitte diese Woche das deutsche „Handelsblatt“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“! Dort steht, was Österreich besser macht als Deutschland. Bitte versuch, das genau nachzuvollziehen! Ich bin bereit, mir jeden einzelnen Fall anzuschauen, von dem du sagst, das funktioniert nicht. Wir lernen nämlich aus der Vergangenheit und haben genau das die letzten Monate immer getan. Es funktioniert deswegen bei uns auch wesentlich besser, was im Übrigen auch du uns vor einigen Monaten noch zugestanden hast, lieber Sepp. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was die Stundungen betrifft: Du hast völlig recht, wir haben die Steuerstundungen erst vor Kurzem um einige Monate verlängert, das war kurz vor Weihnachten. Wir haben darüber hinaus auch ein eigenes Ratenzahlungsmodell in die Wege geleitet: Steuerschulden müssen nicht wie bisher innerhalb eines Jahres mit Verzugszinsen von 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz abgestottert werden, sondern können über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bei einem weit günstigeren Zinssatz abbezahlt werden.
Der Ausfallsbonus erfüllt de facto alles, was du jetzt kritisiert und gefordert hast: Das ist eine rasche Liquiditätsförderung, für die es nicht einmal einen Antrag durch einen Steuerberater braucht. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)
Man kann als Unternehmer selbst mit vier, fünf Klicks den Antrag stellen, gibt die Summe an, die man im Vormonat eingenommen hat, und bekommt die Leistung innerhalb weniger Tage ausbezahlt. All das kommt beziehungsweise ist schon da, all das wird auch funktionieren, und du hast ja selbst gesagt, dass es in der Vergangenheit rasch funktioniert hat.
Ich komme zu einem Punkt, der mich ehrlicherweise ein bisschen betroffen gemacht hat. Ich weiß nicht, ob sich Herr Kollege Loacker später noch zu Wort meldet – es würde mich sehr interessieren, denn wir hatten viele Diskussionen über Wirtschaftshilfen und diverse Vorschläge, was man wie anders machen kann. Der Verlustrücktrag beispielsweise ist eine gute Idee gewesen, wir haben das auch sehr schnell umgesetzt, großzügiger als Deutschland beispielsweise.
Man kann ja bei allen Vorschlägen darüber diskutieren, ob sie präzise richtig sind oder ob sie ein wenig abweichen, was die NEOS jetzt aber vorgeschlagen haben, ist eines, nämlich präzise falsch: und zwar jene Unternehmen, die Arbeitslosigkeit verhindern, die das Instrument Kurzarbeit nutzen, um ArbeitnehmerInnen nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken, dann noch durch eine Erhöhung der KöSt zu bestrafen. Das wird es mit uns sicherlich nicht geben, Herr Kollege! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Herr Bundesminister Blümel! Ich weiß jetzt gar nicht, wo ich nach diesen Tiraden darüber, dass eh alles so großartig wäre, anfangen soll.
Ich fange vielleicht mit Folgendem an: Ich habe mich in den letzten Wochen mit vielen Unternehmerinnen, mit vielen Unternehmern getroffen. Das waren Personen aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen sowie aus Industrieunternehmen, es waren Bankenvorsitzende und viele andere Vertreter aus der Wirtschaft. Ich habe mich international vernetzt, ausgetauscht und überlegt, was sinnvoll ist und was nicht.
In einem bin ich nämlich Ihrer Meinung, Sie haben vorgestern im Finanzausschuss etwas gesagt, das ich durchaus richtig finde, nämlich: Es ist kompliziert – ja, das ist es natürlich, aber Sie sind der Finanzminister! Ihr Job wäre es eigentlich, das Komplizierte so umzusetzen, dass es für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land einfach zugänglich ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es ist natürlich schon so: Wenn man sich dieses Krisensituationsmanagement anschaut, das Sie haben, sieht man, dass Sie da sehr viel Wert und sehr viel Fokus auf eines gelegt haben, nämlich darauf, sich von Ihren PR-Abteilungen gut inszenieren zu lassen. Mein Eindruck ist und bleibt: Sie haben die Gesamtsituation massiv unterschätzt und Sie unterschätzen sie nach wie vor. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)
Kommen wir doch ganz konkret zu den Anliegen, die von den Unternehmerinnen und Unternehmern geäußert werden, mit denen ich, wie gesagt, wirklich viel, viel in Austausch war! Der eine Satz, den ich in diesen letzten paar Wochen wohl am öftesten gehört habe – Herr Vorsitzender, verzeihen Sie mir! Ich muss ihn einfach hier zitieren ‑, lautet: Es kennt sich keine Sau mehr aus. (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.) – Das ist es, was man hört. Es herrscht vollkommene Verwirrung. Diese ist mit Wut gepaart und sie ist natürlich auch mit existenziellen Ängsten gepaart.
Was habe ich von den kleinen Betrieben gehört,
von den EPUlern? – Na, die sagen halt: Ich brauche Geld,
Liquidität. Das ist genauso wie bei den Großen und Mittleren by the
way, bei den Kleinen geht es aber wirklich darum, dass sie inzwischen mit all
ihren Ersparnissen drinnen hängen, und dann hört man halt: Ich
habe immer noch keine Auszahlung des Umsatzersatzes bekommen. Oder: Ich
habe jetzt gerade die Auszahlung für Dezember bekommen; wo bleibt denn
meine Novemberrate? Oder: Ich habe ein
E-Mail bekommen: Ich brauche jetzt einen Steuerberater, damit man mir helfen
kann; das kann ich mir nicht leisten, weil dann natürlich mein Geld weg
ist, das ich ausbezahlt bekomme. – Das
hören wir jeden Tag.
Dann gibt es natürlich die größeren Unternehmen, die vor ganz anderen Herausforderungen stehen. Bei denen reichen nämlich diese 800 000 Euro – mein Kollege Sepp Schellhorn hat es ja schon gesagt – nicht mehr aus. Sie erinnern sich: Die Hilfen sind ja beihilfenrechtlich mit 800 000 Euro gedeckelt. Das behauptet jedenfalls der Herr Finanzminister, und er behauptet auch – und darauf möchte ich jetzt auch eingehen –, er setze sich bei der Kommission dafür ein, dass das geändert wird.
Das sind die Fakten: Sie haben jetzt ein paarmal in Interviews erzählt, dass Sie sich mit den Deutschen und mit den Dänen zusammengetan haben, damit man zumindest die De-minimis-Förderung – für alle, die es nicht wissen: das sind 200 000 Euro –, mit den 800 000 Euro kumulieren kann, mit dieser Höchstgrenze, damit man zumindest auf 1 Million Euro kommt. (Bundesminister Blümel: ... das ist so falsch!) – Sie haben das am Sonntag im Interview gesagt. Dann haben Sie es halt falsch gesagt.
Ich frage mich wirklich, was Sie hier diskutieren. Die Dänen machen das nämlich schon lang, die Deutschen machen das schon lang, und – ganz im Ernst – sogar die Slowenen haben auf 1 Million Euro aufgestockt, und das bereits vor Weihnachten. Ich weiß nicht, ob Sie schon angesucht haben. Ich hoffe es.
Noch eine Klarstellung zu den Beihilfenbegrenzungen von 800 000 Euro. Sie haben es gerade eben auch wieder gesagt, Sie haben gesagt, Sie hätten sich gewünscht, dass wir als NEOS Ihnen geholfen hätten, sodass man bei der Kommission mehr Druck aufbauen kann, dass die Grenzen erhöht werden.
Ja ganz im Ernst, mein Anspruch an einen Finanzminister ist schon, dass er es schafft, die Hilfen richtig zu beantragen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) Es geht wirklich darum, wie mein Kollege Sepp Schellhorn schon ausgeführt hat: Während eines Lockdowns – das ist wichtig: nicht wenn kein Lockdown ist, sondern während eines Lockdowns – kann man sich natürlich auf den Katastrophenparagrafen beziehen. Wenn Sie jetzt wieder: Das geht nicht!, sagen – Sie telefonieren ja so gern mit Ihren dänischen Kollegen –, dann fragen Sie sie, weil die das nämlich zusammengebracht haben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Noch eine Bemerkung zum Verlustersatz, weil Sie da ja auch immer sagen, das geht alles nicht: Der Verlustersatz ist nicht mit dem Fixkostenzuschuss Phase zwei kumulierbar. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum, weil die Kommission sogar gerade dazu aufgerufen hat, dass diese Zuschüsse untereinander kombinierbar gemacht werden sollen, damit man eben höchstmögliche Flexibilität für die UnternehmerInnen und für die Unternehmen gewährleistet.
Das ist aber nicht passiert, und ich frage mich wirklich: Ist das jetzt wieder ein Flüchtigkeitsfehler? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Blümel.) – Sie können es ja gerne nachher richtigstellen. Ich möchte mich hier wirklich dafür einsetzen, dass diese Hilfen kombinierbar werden, so wie es von der Kommission auch vorgegeben worden ist.
Es steht leider fest: Sie haben Österreich schlechter durch die Krise geführt. Das sieht man inzwischen auch an ganz vielen Zahlen, die wir haben. Ja, es ist kompliziert – um darauf wieder zurückzukommen –, Sie haben es aber halt kompliziert gemacht.
Ich möchte Ihnen schon sagen: Wir NEOS haben hier heute einen Dringlichen Antrag eingebracht, einen Dringlichen Antrag mit Paketen, wobei wir ja wirklich – und da bin ich jetzt wiederum bei Ihnen – zu vielen Sachen auch im Finanzausschuss diskutiert haben, dass sie durchaus Sinn machen würden, und wir ja gar nicht so weit voneinander entfernt gewesen sind. Was mir wichtig wäre, ist, dass wir da in eine stringente Planung gehen, damit es wirklich eine Strategie für die nächsten paar Monate gibt. Wir haben ja auch schon von der Kommission gehört, dass bis Dezember 2021 ausgeweitet wird. Das ist
gut und richtig, denn die Krise wird uns noch länger beschäftigen, und das braucht es auch.
Das heißt: Gehen Sie in die Planung, und zwar auch in eine umsetzungsorientierte Planung – es muss ja auch umgesetzt werden können; das ist ja auch nicht immer ganz sicher –, damit wir wirklich den Unternehmerinnen und Unternehmern, die es brauchen, durchhelfen können!
Ja, wir haben Meinungsunterschiede, und ja, da reiben wir uns, meine Meinung und meine Überzeugung aber ist: Dadurch wird es ja auch besser. Ich wünsche mir heute wirklich: Wischen Sie es nicht einfach vom Tisch! Argumentieren Sie! Schauen Sie es sich an! Ich möchte das Wort Schulterschluss schon gar nicht mehr gebrauchen, aber lassen Sie uns doch zusammenarbeiten und wirklich schauen, dass wir gemeinsam aus der Krise herauskommen! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Matznetter.)
15.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, lieber Sepp Schellhorn, es verbindet uns ja einiges miteinander: Wir sind beide aus Salzburg, wir kommen beide aus Familienbetrieben, wir haben ein großes Herz für das Unternehmertum, wir haben Söhne, die auch Unternehmer sind. Wir sind also in vielerlei Hinsicht vom gleichen Stamm.
Was uns natürlich ein bisschen unterscheidet, ist der Zugang. Mein Zugang zu einer Sache ist: Man muss auch konsistent zu seinem Programm stehen. Wir in der Bundesregierung und wir hier, unsere Abgeordneten, haben ein klares Programm, nämlich wie wir einerseits die Unternehmer aus der Krise begleiten und wie wir sie mit den Offensivmaßnahmen nach der Krise unterstützen wollen. Das bilden unsere Programme ganz klar ab.
Wenn ich euren Dringlichen Antrag von vorne bis hinten ganz genau lese, dann werde ich auch schon ein bisschen müde, nämlich von deinen Widersprüchen, lieber Josef. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wenn du da schreibst, dass unsere Maßnahmen nicht treffsicher sind und dass „die Wirtschaftshilfen sehr stark schuldenlastig (Stundungen)“ sind und dann als Nächstes eine „Verlängerung der Stundungen bis Juni“ vorschlägst, dann gibt es da ja einen Widerspruch, und das steht sogar nur zwei Zeilen darunter.
Wenn du dann auf der einen Seite die Wirtschaftskammer auflösen willst und auf der anderen Seite sagst, dass die Wirtschaftskammer das bezahlen soll oder die Beratung übernehmen soll, dann gibt es schon wieder einen Widerspruch. (Abg. Schellhorn: An den Haaren herbeigezogen!) – Bitte bleiben wir doch sachlich und schauen wir uns das einmal wirklich ganz genau an! (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Wir haben alle ein großes Ziel, wirklich. Es gibt die größte Krise seit Jahrzehnten für die Wirtschaft, für die Unternehmer und für die Arbeitskräfte. Jetzt müssen wir doch schauen, dass wir denen gemeinsam helfen. Jetzt gibt es ein Bündel an Maßnahmen, und du kritisierst, dass sie, wenn sie schnell sind, nicht zielsicher sind, und wenn sie zielsicher sind, nicht schnell sind. – Das passt nicht zusammen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Schauen wir uns die Zahlen genau an! Der Herr Finanzminister hat es ja auch schon ausgeführt. Ich nenne zwei Beispiele, Andreas Ottenschläger wird dann noch mehrere nennen: Wenn von den meisten Förderungen 90 Prozent bereits erledigt, ausbezahlt
sind, dann weiß ich, es geht darum, dass wir uns um die anderen kümmern, um jene Unternehmer, die sie noch nicht gekriegt haben.
Ich sage dir: Ich bin mit vielen in Kontakt, nicht nur aus meiner Heimat, sondern aus ganz Österreich. Ich kenne viele Leute, sie rufen an, und wir sind bemüht, wir helfen jedem. Wir gehen jedem einzelnen Fall nach, denn jeder Unternehmer ist uns total wichtig, weil jeder Unternehmer Arbeitsplätze schafft und darauf schaut, dass es Österreich gut geht. Deshalb bin ich auch so emotional, nämlich einfach aufgrund der Tatsache, dass ich ein großes Herz für das Ganze habe.
Man darf nicht immer nur die hernehmen, die gerade ein Problem haben. Die sind ganz wichtig, weil das Problem ja von irgendwo kommt, es gibt aber sehr viele, die wir begleitet haben, die wir unterstützt haben und die das auch sehr zu schätzen wissen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wenn man dann noch hört – ihr werdet es erklären –, dass man die, die Kurzarbeit weiter in Anspruch nehmen, mit einer Strafsteuer belegen will, nämlich dass sie entweder eine KÖSt-Erhöhung oder mehr Einkommensteuer bezahlen sollen, dann muss man sich das auf der Zunge zergehen lassen: Diejenigen, die die Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter sichern, sollen dafür eine Strafe zahlen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Ich glaube, daran erstickt man, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir alle haben diesen Virus satt, er nervt uns alle. Er geht uns voll auf den Geist, aber dennoch müssen wir mit unseren Maßnahmen schauen, dass wir im Gesundheits- und im Wirtschaftsbereich weiter vorwärtskommen. Ich habe es schon gesagt, wir haben einen ganz klaren Plan: Krise mit Unterstützungen begleiten, Liquidität sichern. Das machen wir ja mit den Stundungen, mit den Ratenzahlungen und mit den Zuschüssen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) In der zweiten Phase müssen wir eben Investitionen und Innovationen für den Standort forcieren. Da sind wir mit der Investitionsprämie auch schon auf einem guten Weg. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.) Die Unternehmer haben über 30 Milliarden Euro investiert und wir haben sie dabei mit 3 Milliarden Euro unterstützt. Das sind vor allem Klein- und Kleinstunternehmer, vor allem in den Bereichen Digitalisierung und Ökologisierung, also genau in den Schwerpunkten, die wir uns gesetzt haben. Meine Damen und Herren, das sind die Tatsachen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Deutschland ist heute schon strapaziert worden. Ihr habt vorhin gesagt: Schaut nach Deutschland, da geht alles so gut, da geht alles so schnell. Jetzt schauen die Deutschen zu uns, weil wir ein System entwickelt haben, mit dem schon 90 Prozent der Fälle abgewickelt worden sind. Da haben wir doch vieles richtig gemacht! Wir sind permanent dabei, das, was wir noch nicht richtig gemacht haben, zu verbessern. Wir nehmen jede Kritik ernst, wir nehmen jede Anregung auf und versuchen, in diesem bestehenden System dann auch entsprechend nachzuschärfen.
Der Härtefallfonds der Wirtschaftskammer ist da ein gutes Beispiel. Da hat es am Anfang ein bisschen geknatscht, heute aber funktioniert das tadellos. Es ist gut, dass es das gibt und dass inzwischen schon 212 000 Personen eine Unterstützung bekommen haben. Mehr als 950 Millionen Euro sind ausbezahlt worden. Für die Erledigungsquote von 96 Prozent, meine Damen und Herren, sollten wir uns, glaube ich, einmal bei den Mitarbeitern der Wirtschaftskammer bedanken, denn jeder Einzelfall ist natürlich nicht ganz einfach, wird aber hervorragend abgewickelt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Das ist schon eine ganz schwierige Zeit, das wissen wir alle: Ich sage Danke an die Unternehmerinnen und Unternehmer für ihren Mut, für die Ausdauer, für das Durchhaltevermögen, das sie an den Tag legen. Unter all diesen Prämissen ist sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung voll bewusst, der Herr Bundeskanzler ist ein sehr
großer Kämpfer für die Wirtschaft, der Herr Finanzminister weiß das auch, er unterstützt uns und ist stets an Bord, wenn es darum geht, für die Unternehmer die Basis zu sichern und jeden Arbeitsplatz entsprechend abzusichern.
Wenn wir also den Schulterschluss schon so strapazieren, kann ich nur sagen: Schauen wir doch, dass wir die Maßnahmen, die wir haben, effektiv einsetzen und sie da und dort, wo es notwendig ist, noch verbessern! Ist es ein guter Vorschlag – bitte aber keine Strafsteuer für die Kurzarbeit –, dann sind wir auch dabei, um wieder gemeinsam erfolgreich zu sein. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Obernosterer: Hast es jetzt gehört, wie es geht?)
15.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Matznetter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema ist leider ein sehr ernstes. Ich bin der Fraktion der NEOS auch dankbar, dass sie genau jetzt mit einem Dringlichen Antrag darauf hinweisen: Es ist 5 Minuten vor 12 oder für viele der Betriebe schon 12 Uhr. Man kann zwar sagen: Ist mir egal, gibt es halt weniger Betriebe. Das Problem ist nur, dass wir mit jedem Betrieb, den wir weniger haben, weniger Arbeitsplätze und eine höhere Arbeitslosigkeit haben.
Normalerweise würde man hier eine ernsthafte Diskussion erwarten. Was aber haben Sie gehört? – Noch zum vorigen Tagesordnungspunkt behauptet der Tourismussprecher der ÖVP, Gabriel Obernosterer, der deutsche Finanzminister rufe Gernot Blümel an und bitte um fachliche Hilfe. (Heiterkeit des Abg. Leichtfried.) Zum Glück macht Olaf Scholz das nicht, denn in Deutschland ist die Wirtschaft nur um 3,9 Prozent eingebrochen, bei uns um 8 Prozent. Wir hatten im vorigen Jahr 110 000 Arbeitslose mehr, die Deutschen 450 000, das entspricht der Hälfte von dem, was bei uns passiert ist. Vielleicht hat er auch nur angerufen, um zu helfen, und er hat es genauso gut verstanden wie die sechs Nullen im Budget.
So geht das doch nicht, meine Damen und Herren! Wir müssen ernsthaft etwas tun, wir sind im europäischen Vergleich schlecht und es hat keinen Sinn, solche Reden zu halten – wir bemühen uns, wir machen es besser, es gab einen Knatsch –, lieber Peter Haubner. Das ist ein Knatsch seit Beginn der Pandemie, Ihr habt alles ignoriert, was die Leute euch vorgeschlagen haben. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)
Wir haben gesagt: Hört auf, den Unternehmen den Verdienst zu nehmen! Ihr experimentiert seit Anfang an herum, der Finanzminister kann die Anzahl der Maßnahmen im Fernsehen – wer es am Sonntag gesehen hat – nicht einmal mehr aufzählen. Wer glaubt, dass er für die Satire „Die Tagespresse“ braucht, den darf ich belehren (Zwischenruf bei der ÖVP), dass er dafür inzwischen die Realität (eine Tafel mit einer Aufzählung unter der Überschrift „Aktuelle Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz“ vor sich auf das Rednerpult stellend) heranziehen kann. Man lade einfach die Homepage des BMF und schaue sich das Frage- und Antwortverzeichnis zum Thema Wirtschaftshilfe an. Das (auf die Tafel zeigend) geht übrigens viele Seiten so weiter, das ist Realsatire, 30 Maßnahmen! (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Nein, eine, lieber Peter Haubner!
Was wir von Anfang an vorgeschlagen haben: Entschädigung für die Verluste, die eingetreten sind – die haben wir seit 70 Jahren im Gesetz, das hätten wir lassen können –; erweitern für Betriebe, die indirekt betroffen sind; sofortige Auszahlung mit Akontierung und Abrechnung mit der Steuerveranlagung. Da hätten Sie die armen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer nicht gebraucht, Sie hätten keine neue Organisation wie die Cofag aufbauen müssen, all das hätten Sie nicht gebraucht. Sie hätten
schneller auszahlen können, mehr Betriebe gerettet und am Ende hätte es nie eine Überförderung geben können, da der Anspruch auf Verdienstentgang maximal das ist, was man wegen der Auswirkungen der Krise weniger hat, wie bei einer Betriebsausfallsversicherung. Die Versicherungen zahlen auch nicht mehr als das, was man gehabt hätte, wenn die Katastrophe nicht eingetreten wäre. So einfach wäre es gewesen, dazu hätte man uns nur einmal zuhören müssen, einmal nicht zu jedem Antrag Nein sagen müssen, nicht jeden Antrag, der im Ausschuss liegt, vertagen müssen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Abg. Brandstätter: Bravo!)
Es ist ja unglaublich: Sie wollen Herrn Querfeld – über lange Zeit ÖVP- Wirtschaftsbundfunktionär –, der das Café Landtmann, ein Traditionshaus in der Stadt, hat, jetzt aus der Bude klagen, weil er etwas in Anspruch nimmt, was seit dem Jahr 1811 im Gesetz steht, nämlich, dass man im Katastrophenfall und im Fall einer Seuche nicht zahlen muss, wenn man gesperrt ist. Ich habe vor neun Monaten einen Antrag gestellt, dass man eine Authentische Interpretation macht, damit es keine Gerichtsverfahren braucht. – Nein, nichts! ÖVP und Grüne: Nichts! Einzig Ministerin Alma Zadić hat immer gesagt, sie kann sich wegen des Koalitionspartners nicht durchsetzen.
Was haben wir jetzt? – Ein Kaffeehaus, ein Traditionshaus ist in Gefahr, weil irgendeine Stiftung in der Krise von einem geschlossenen Kaffeehaus unbedingt die 100 000 Euro haben will. Wann wachen Sie auf, meine Damen und Herren? Hören Sie mit dieser Abwehr aller Dinge auf, nehmen Sie einen positiven Antrag und machen Sie das! Beschließen Sie zum Beispiel möglichst in den nächsten Tagen – Authentische Interpretation –: Solange es die Seuche gibt und das Kaffeehaus gesperrt ist, kriegt der Vermieter keine Miete.
Was ist das Problem, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP? Sie sind nicht der Hausbesitzer und der Immobilienverband. Die Stiftungen können auch einen Teil der Krise tragen, wieso nur der kleine Händler, der Gastronom, der Hotelier? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Arbeitslosen, die dadurch entstehen, die Mitarbeiter, die ihren Job verloren haben, die dürfen Krisenkosten haben, aber die Stiftungen der hohen Herren nicht? – Also bitte, bessern Sie in diesem Bereich nach! Ich will keine Realsatire, da ist mir „Die Tagespresse“ lieber, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
15.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Chaosmanagement, das ist die Devise dieser Bundesregierung, und zwar auf vielen, vielen Ebenen. Das beginnt beim Covid-19-Impfplan, der eigentlich gar kein Plan ist, sondern ein reines Desaster, unser Abgeordneter Erwin Angerer hat es heute schon ausgeführt, und endet bei den bürokratischen Covid-19-Hilfsmaßnahmen und der fehlenden Planungssicherheit für die Unternehmer.
Hauptkritikpunkt der Freiheitlichen ist nach wie vor, dass die Entschädigungsbestimmungen des Epidemiegesetzes außer Kraft gesetzt wurden. Dies hat insbesondere für die vielen Kleinunternehmer, für die Einzelunternehmer massive Nachteile. Die Unternehmer haben keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe, sondern werden zu Bittstellern und Almosenempfängern degradiert, und zwar ohne Rechtsmittelmöglichkeit.
Kollege Matznetter hat es schon angesprochen: Die Unternehmer bekommen auch keinen vollen Schadenersatz. Wir fordern von Anbeginn den vollen Verdienstentgang, und zwar abzuwickeln durch die Finanzverwaltung und nicht durch die Wirtschaftskammer. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es gibt auch keine finanzielle Gleichbehandlung der kleinen und großen Unternehmen, insbesondere die intransparente Cofag ist diesbezüglich eine Blackbox. Daher braucht es einen parlamentarischen Covid-19-Unterausschuss, der mit entsprechenden Kontrollrechten ausgestattet ist. Es geht nämlich um das Steuergeld der Österreicher, und da hat Transparenz und Kontrolle noch nie geschadet.
Die Konzeptlosigkeit der Bundesregierung setzt sich aber auch beim Öffnungskonzept für die Wirtschaft fort. Hierzu hat die Bundesregierung gar kein Konzept, und ohne Konzept gibt es für die Wirtschaft auch keine Planungssicherheit, die aber wichtig und im Übrigen auch ein wichtiger Standortfaktor ist. Diese Konzeptlosigkeit der Bundesregierung ist eine Zumutung für die Unternehmer, aber auch für die Arbeitnehmer. Der Lockdown muss endlich ein Ende haben, das Land muss wieder aufsperren.
Wir brauchen aber auch eine Zukunftsperspektive für die Menschen. Wo sind die Konzepte für die dringend notwendigen Reformen? Wir hatten schon vor Corona einen massiven Reformbedarf, nicht erst jetzt. Wo ist die Steuerstrukturreform? Was ist mit einer Neukodifikation des Steuerrechts? Was ist mit einer Vereinfachung der Personalverrechnung? Was ist mit der einheitlichen Dienstgeberabgabe? Die Senkung des Eingangssteuersatzes und die massive Erhöhung der NoVA sind weder eine Strukturreform noch eine Steuerreform.
Die österreichische Wirtschaft hat auch ein massives Problem mit der Eigenkapitalausstattung. Geringes Eigenkapital bedeutet natürlich auch eine höhere Krisenanfälligkeit. Es braucht dringend Konzepte, auch im steuerlichen Bereich, um die Eigenkapitalstruktur der Unternehmer nachhaltig zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung muss endlich für Planungssicherheit und auch für eine Zukunftsperspektive sorgen, die Bundesregierung muss dieses Land wieder aufsperren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.02
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Ich werde gleich auf den Antrag und die darin enthaltenen Vorschläge eingehen und festhalten, warum sie mich nicht überzeugen.
Davor möchte ich aber noch etwas Positives sagen: Dass ich überhaupt auf Vorschläge eingehen kann, hat damit zu tun, dass in diesem Antrag – im Vergleich zu anderen, die wir auch schon behandelt haben – sehr viele konkrete Vorschläge sind. Ich möchte das herausheben, es ist tatsächlich eine positive Sache, auch wenn es Widersprüche gibt. Das finde ich immer gut.
Doch schon bei der Analyse des Status quo würde ich Ihnen widersprechen. Sie zitieren da eine Bloomberg-Studie, bei der die besten zehn Länder, mit denen Sie uns vergleichen und sagen, wir wären so schlecht, mehrheitlich Länder in Asien sind, wie China, Südkorea, Singapur, die dramatisch in die Grundrechte ihrer Bevölkerung eingreifen: verpflichtende Apps, lückenlose GPS-Überwachung, tägliche Kontrollanrufe. Ich hoffe schon stark, dass wir unser Epidemiemanagement nicht mit dem Epidemiemanagement dieser Länder (Abg. Wurm: Viel fehlt nicht mehr!) vergleichen wollen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Was sich allerdings schon zeigt, und zwar in einer Studie, die heute in der „Presse“ erschienen ist, ist, dass wir in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern in Europa den Schwerpunkt auf nicht rückzahlbare Zuschüsse legen und dort mit über 3 800 Euro pro
Einwohner sogar zu den Spitzenreitern zählen. Das spreche ich deshalb an, weil Sie in dem Antrag sagen, wir sollten uns auch Mühe geben, die Überschuldung der Betriebe in den Griff zu kriegen, um das Eigenkapital zu erhalten beziehungsweise zu stärken. Genau mit diesen Maßnahmen, die auf Zuschüsse, die nicht rückzahlbar sind, abstellen, wird das gewährleistet; in dem Fall sogar nachweislich durch diese Studie.
Quasi als Leitsatz Ihres Antrages schreiben Sie – und ich zitiere –: „Das Letzte, was wir brauchen, ist eine Verlängerung der aktuellen Wirtschaftspolitik. Wir brauchen einen Neustart.“ – Kollege Haubner hat es schon angeführt, einen Absatz darunter schlagen Sie dann Maßnahmen vor, die in erster Linie Verlängerungen und Weiterführungen der bestehenden Maßnahmen der Bundesregierung sind, wie: Stundungen sollen verlängert werden, der Verlustrücktrag soll gestreckt werden und der Fixkostenzuschuss soll ausgebaut werden. – Das ist ja genau kein Neustart, sondern – und da stimme ich Ihnen ja zu – die Bestätigung, dass im Großen und Ganzen die Maßnahmen der Bundesregierung richtig sind (Beifall bei Grünen und ÖVP) und dass man sie teilweise ergänzen und adaptieren kann, dass es aber im Großen und Ganzen der richtige Weg ist, um aus der Krise zu kommen. (Abg. Krainer: Die Argumentation ist eine intellektuelle Beleidigung!)
Eine ihrer Einschätzung hätte ich im September noch geteilt, nämlich dass es sinnvoll sein kann – dafür gibt es verschiedene Gründe –, dass man diese schnellen unbürokratischen Hilfen, wie den Umsatzersatz, sofort macht und dann erst im Nachgang die spezifischeren, treffsicheren, wie den Fixkostenzuschuss, nachzieht. Was sich allerdings dann ergeben hat, war die dramatische epidemiologische Situation im November, die überraschend war. Es hat sich gezeigt, dass es richtig war, dass die Bazooka am Ende des Jahres noch Feuerkraft gehabt hat. Wir haben sie dann zur richtigen Zeit eingesetzt. Insofern war die Reihenfolge der Maßnahmen aus meiner Sicht richtig.
Zuletzt noch zu einem Thema, das uns jetzt schon länger begleitet: Sie geben sich herzlich Mühe, die Abwicklung der Wirtschaftshilfen, die aus meiner Sicht im Großen und Ganzen sehr professionell geschieht, so ein bisschen in die Schmuddelecke zu stellen. Das täglich grüßende Murmeltier in dem Zusammenhang ist die Behauptung, die Cofag, die den Fixkostenzuschuss abwickelt, wäre eine Blackbox, also eine schwarze, undurchsichtige Schachtel. Die Wahrheit ist: Es ist eine durchsichtige Schachtel mit sperrangelweit offenen Türen, und am Schild darauf steht: Lieber Herr Schellhorn, liebe Frau Doppelbauer, kommen Sie bitte herein und schauen Sie sich alles an! Sie aber halten sich die Hand vor die Augen und wundern sich, dass es schwarz ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Schon herbeigesehnt? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich bei allen Meinungsverschiedenheiten bei Kollegen Schwarz bedanken, weil das eine Form der Auseinandersetzung ist, die man auch sehr gut so führen kann, wenn man nicht derselben Meinung ist. Nobel war das, finde ich – da darf man auch klatschen. (Beifall bei den NEOS.)
Zur Frage der Kurzarbeit – Kollege Haubner und der Herr Finanzminister haben es schon angesprochen –, dass wir sagen, wenn die nächste Phase kommt, dann muss diese anders aussehen, als das bisher ausgesehen hat, möchte ich ein bisschen etwas ausführen: Die Deutschen haben im April einen Höchststand bei der Kurzarbeit mit 6 Millionen Kurzarbeitern gehabt und stehen jetzt bei einem Zehntel davon, bei gut 600 000. Österreich hat im April den Höchststand mit 1,3 Millionen Kurzarbeitern gehabt und hat jetzt immer noch ein Drittel mit über 400 000. Offensichtlich hat es sich also in Deutschland viel stärker reduziert als bei uns. Das hat natürlich unter anderem auch strukturelle
Gründe, weil wir einen höheren Tourismusanteil haben, aber eben nicht nur, sondern: Die Kurzarbeit ist in Österreich besonders günstig für die Betriebe. Sie haben praktisch null Mehrkosten pro Stunde, wenn sie in der Kurzarbeit sind.
Das ist für eine kurze Phase auch in Ordnung und war sicher im März/April der richtige Weg. Für eine Langzeiteinrichtung aber, die die Kurzarbeit jetzt geworden ist, muss man sich anschauen, ob man nicht irgendwie die Treffsicherheit und den Kontrollmechanismus, den Regulationsmechanismus erhöht. Kontrolle im Sinne von hingehen und in die Bücher schauen funktioniert nicht. Sie finden den Kurzarbeitsbetrüger nicht, wenn Sie nicht vor das Geschäft einen Kontrollor hinstellen, der aufschreibt, welche Mitarbeiter wann kommen und gehen – oder nur in den seltensten Fällen.
Jeder von Ihnen, Kollegen Abgeordnete, hat sicher in den letzten Wochen und Monaten und bis heute immer wieder Anrufe erhalten, in denen darauf aufmerksam gemacht wird, dass Betriebe die Kurzarbeit missbrauchen.
An den Zahlen im Vergleich zu Deutschland sieht man auch, dass in Österreich mehr Mitarbeiter als notwendig in Kurzarbeit sind. Das heißt nicht, dass – wie es Kollege Haubner ausgelegt und natürlich wissentlich verkehrt ausgelegt hat – wir vorschlagen, dass die Betriebe diese Mitarbeiter hinauswerfen, im Gegenteil: Diese Mitarbeiter, die unnötig in der Kurzarbeit sind, gehören wieder in die Vollzeit geholt! (Beifall bei den NEOS.)
Dafür braucht es einen Anreiz, denn wenn es für meinen Betrieb keine Rolle spielt, ob der Mitarbeiter in Kurzarbeit ist oder nicht, lasse ich ihn jetzt einmal in der Kurzarbeit und dann schauen wir einmal weiter. – Das entzieht ja dem Arbeitsmarkt auch Potenzial. Fragen Sie einmal die Leute, die wirklich im Wirtschaftsleben stehen! Da rufe ich wo an, und dann heißt es: Wir sind in Kurzarbeit, der Mitarbeiter ist erst am Freitag wieder da, und so weiter. Ich kann auch Geschäfte nicht weitertreiben, wenn wir so viel Kurzarbeit haben, dass wir dem Arbeitsmarkt und der Wirtschaft die Dynamik entziehen.
Das könnte man wissen, das könnte man auch beim Wirtschaftsbund wissen, das will man aber nicht wissen. Wenn man auf die NEOS schlagen kann, ist das immer eine willkommene Gelegenheit, egal, welche Keule sich da anbietet. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Empfindlich bin ich nicht. Ich teile gern aus, ich halte auch viel aus, und ich halte es von der ÖVP besonders gut aus, denn die teilt ja nur dann aus, wenn man sie an einem empfindlichen Punkt getroffen hat. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Haubner.) Es hat nämlich auch Arbeitsminister Kocher gesagt, dass wir Anreize für Betriebe finden müssen, dass diese ihre Leute aus der Kurzarbeit wieder zurückholen. Wir müssen aus der Kurzarbeit heraus, hat er in einem Antrittsinterview gesagt.
Klar, die Kurzarbeit ist zu billig, und auf Dauer hält sie auch den Strukturwandel auf, weil in Verbindung mit Kurzarbeit in Milliardenhöhe gestützte Betriebe den gesunden Konkurrenz machen und ihnen Arbeitskräfte entziehen, die woanders in Vollzeit gebraucht würden. Daher hätten wir gerne, dass das AMS Leute, die in Kurzarbeit sind, in freie Vollzeitjobs vermittelt. (Beifall bei den NEOS.)
Was wir am Arbeitsmarkt noch brauchen, um wieder aus dem Loch herauszukommen, werden natürlich Einstellungsförderungen und Kombilöhne sein, ohne das wird es wahrscheinlich nicht gehen, das sind aber nur Teilaspekte.
Was die ÖVP gerne verschweigt, was der Finanzminister verschweigt und was der Wirtschaftsbündler Haubner verschweigt, ist, dass die Sozialversicherung angekündigt hat, nicht im Nachhinein, sondern jetzt die gestundeten Beiträge einzufordern. Während unser Vorschlag darauf abzielt, den Betrieb nachher, wenn er sich wieder erholt hat, ein bisschen Steuer zurückzahlen zu lassen, dem Steuerzahler ein bisschen zurückzugeben, was der Betrieb vorher bekommen hat, will die SVS jetzt, noch mitten in der Krise, die gestundeten Beiträge eintreiben. Und das ist ein Wirtschaftsbundfunktionär! (Beifall bei den NEOS.)
Dieser unfähige Wirtschaftsbundfunktionär Lehner steht jetzt auch noch an der Spitze des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger. Man muss ja wirklich gar nichts können, um an die Spitze der Sozialversicherungen zu kommen; es gibt keine Qualifikationsanforderung. (Rufe bei der ÖVP: Hallo! Unglaublich!)
Dann noch zu den Ersatzleistungen: Angeblich hilft die Regierung ja so großzügig. Fragen Sie einmal die Betriebe, deren Mitarbeiter in Quarantäne geschickt worden sind, die jetzt nach § 32 Epidemiegesetz einen Ersatz für die Lohnkosten bekommen sollten! Betriebe, die im März 2020 Mitarbeiter in Quarantäne gehabt haben, haben bis heute keinen Ersatz dafür gesehen. Da gibt es Bundesländer, die haben noch keinen einzigen Bescheid draußen, und es gibt Bundesländer, die erdreisten sich, in einer Gesetzesbegutachtung zu fordern, dass man die Säumnisfrist für das Bundesland auf zwölf Monate ausdehnt, weil sie mit den Bescheiden nicht nachkommen. Das ist unerhört! Geld, auf das die Betriebe Anspruch haben, bekommen sie nicht, weil Ihre Regierungsbürokratie das nicht auf die Reihe bekommt. (Beifall bei den NEOS.)
Zur Cofag, die angeblich so super ist, wie der Minister gesagt hat: Sie bekommen als Betrieb, wenn Sie bei der Cofag einen Antrag stellen, keinen Bescheid, den Sie anfechten können, weil Sie der Meinung sind, es steht Ihnen mehr zu oder etwas anderes. Wenn Sie als Betrieb von der Cofag etwas nicht bekommen, von dem Sie glauben, dass es Ihnen zusteht, müssen Sie es beim Zivilgericht einklagen – ein Betrieb, dem das Wasser bis zum Hals steht! Das ist die Hilfspolitik, die diese Regierung umsetzt. (Beifall bei den NEOS.)
16.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch ich möchte grundsätzlich einmal anerkennen, dass dieser Antrag zu einer streckenweise konstruktiven Debatte geführt hat, und das sollte man sagen, denn es geht hier am Ende ja immer darum, dass wir den Austausch pflegen, vielleicht auch einen Wettbewerb der Ideen der politischen Entscheidungsträger austragen – so viel dazu.
Auf das von meinem Vorredner Gerald Loacker Gesagte eingehend möchte ich mich schon verwehren. Ich bin selber aktiver Unternehmer. Es hat auf mich ein bisschen wie eine Pauschalvorverurteilung von Unternehmern gewirkt, dass man ihnen unterstellt, ein Mittel wie die Kurzarbeit sozusagen unrechtmäßig auszunutzen, um dann quasi eine Strafsteuer dafür zu verhängen. Dagegen verwehren wir uns. Wir halten diesen Vorschlag wirklich nicht für sinnvoll und werden ihn schlichtweg ablehnen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Jakob Schwarz.)
Bevor ich zu ein paar Vorschlägen komme, die im Antrag stehen, möchte ich noch ganz kurz auf die Begründung eingehen. Es ist schon davon gesprochen worden. Man wirft dem Finanzminister, der Regierung eine Hü-hott-Politik vor, wie das hier formuliert ist. Das steht eigentlich in diesem Antrag so drinnen. Auf der einen Seite wird davon gesprochen, dass wir eine massive Neuverschuldung haben werden. Das ist richtig, gleichzeitig aber auch der Beweis dafür, dass Österreich im europäischen Vergleich immens hohe Unterstützungsleistungen für die Unternehmen, für die Unternehmer, für die arbeitenden Menschen, aber auch für die Arbeitslosen in diesem Lande ausgibt. Das führt logischerweise dazu, dass wir eine entsprechend hohe Neuverschuldung haben werden. Es wird aber, und davon bin ich zutiefst überzeugt, auch dazu führen, dass wir besser als alle anderen aus dieser Krise herauskommen werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jakob Schwarz und Weratschnig.)
Es wird der Vergleich gebracht, was die Konjunktur beziehungsweise den Wirtschaftseinbruch betrifft, dass wir beispielsweise einen stärkeren Einbruch als Deutschland haben. Da wird dann aber nie dazugesagt, dass wir zum Beispiel einen höheren Anteil der Tourismuswirtschaft haben. Die hat also zusammen mit den indirekt betroffenen Unternehmen einen höheren Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Und, no na, betrifft uns das in Österreich in Zeiten wie diesen im Verhältnis natürlich mehr als viele andere Staaten in Europa, weil wir eben ein Tourismusland sind. Auch da versuchen wir massiv mit all den Hilfsmaßnahmen zu unterstützen, die bereits in Umsetzung sind – so viel dazu und zu den Fakten.
Auf der einen Seite wird kritisiert – ich komme noch einmal auf den Vorwurf der Hü-hott-Politik zurück –, zu bürokratisch gewesen zu sein, dann wieder zu schnell und zu wenig treffsicher. Das wurde von Peter Haubner schon angesprochen. Diese Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Geschätzter Kollege Schellhorn, du selber hast im November, als der Umsatzersatz sehr schnell aus der Taufe gehoben worden ist, in einem Interview gesagt: Bin beeindruckt! Ratzfatz, ein paar Klicks und ich habe den Umsatzersatz am Konto. Es war das Ziel, dass wir schnell liquide Mittel für die betroffenen Unternehmen bereitstellen, und das ist gelungen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jakob Schwarz und Weratschnig.)
Nun zur Cofag, die abgesehen davon immer wieder in Diskussion ist: Jakob Schwarz hat schon sehr treffsicher formuliert, dass sie keine Blackbox ist. Ihr seid nach wie vor herzlich eingeladen, im Beirat mitzuarbeiten. Es ist nicht nur so, dass man dadurch Einsicht hat, sondern auch so, dass man aus der Praxis heraus einen Beitrag leisten kann, wie man gewisse Dinge vielleicht besser machen kann. Die Einladung steht, ich würde euch wirklich raten, diese anzunehmen.
Jetzt komme ich zu ein paar Fakten, die ganz wichtig sind, der Finanzminister hat sie auch schon erwähnt. Man stelle sich vor: 115 000 Anträge im November, fast 1,9 Milliarden Euro ausbezahlt – in Deutschland null. Im Dezember 95 000 Anträge, 785 Millionen Euro ausbezahlt. Wir haben im November 95 Prozent Umsatzersatz erledigt, im Dezember 90 Prozent. Beim Fixkostenzuschuss gibt es eine ähnliche Quote.
Warum sage ich das? – Weil es wichtig ist, auch im Diskurs zu wissen, dass das System grundsätzlich funktioniert und die Abarbeitung erfolgt. Natürlich, auch das wurde schon erwähnt, ist es jetzt unsere Aufgabe, diejenigen, die vielleicht aus welchen Gründen auch immer noch keine Unterstützung bekommen haben, die ihnen vielleicht zusteht, zu begleiten. Da gibt es natürlich, und das wissen diejenigen, die sich damit auseinandersetzen, komplexere Fälle, die man nicht hochautomatisiert und in der Geschwindigkeit abhandeln kann.
Meine Damen und Herren, vielleicht noch kurz zur Einstellungsförderung: Darüber kann man diskutieren, auch darüber, was Sie zur Digitalisierung anführen. Das wird ja eigentlich schon zu einem Großteil mit der Investitionsprämie berücksichtigt, die in Bearbeitung ist.
Zusammengefasst: Ja, es gibt Ideen, die hier formuliert sind, mit denen wir uns auch identifizieren können, wie das der Herr Bundesminister auch schon gesagt hat, die großteils schon in Bearbeitung sind. Ja, wir müssen für die Stärkung der Eigenkapitalquote der Unternehmen etwas tun. Was wir aber, vor allem in Zeiten wie diesen, mit Sicherheit entschieden ablehnen, ist eine höhere Besteuerung der Unternehmerinnen und Unternehmer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte.
16.20
Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die NEOS haben ein Thema gewählt: „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ – das gefällt mir ganz gut, denn so, wie sie jetzt mit der SPÖ-Wien, mit dem Bürgermeister von Wien zusammenarbeiten, habe ich auf alle Fälle mehr Zuversicht und Vertrauen als in diese Bundesregierung, die sich aus ÖVP und Grünen zusammensetzt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe zwei Punkte: Wer zahlt die Krise? Und: Warum finde ich, dass Vermögen- und Erbschaftssteuer gleich zu behandeln sind wie das Problem der Arbeitslosigkeit? Ein paar Sätze zu den Gemeinden möchte ich auch noch sagen.
Um wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau nach dieser Coronakrise zu ermöglichen, sagen 83 Millionäre – weltweit –, dass die Steuern der Reichen erhöht werden müssen, und das dauerhaft. Deshalb ist es so wichtig, Vermögen und nicht immer nur das Einkommen zu besteuern, denn während reiche Haushalte vermehrt Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere und Zinshäuser besitzen, hat die ärmere Hälfte der Menschen vielleicht ein Auto, eine Wohnung oder ein kleines Haus. Deshalb sagen wir Sozialdemokraten: Eine Vermögensteuer muss kommen, um diese Krise finanziell bewältigen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich mache mir schon ein bisschen Sorgen um den neuen Arbeitsminister Kocher. In einem Interview mit dem „Standard“ heißt es: „Gewerkschaften und SPÖ fordern eine Anhebung des Arbeitslosengeldes von 55 Prozent des Letztverdienstes. Sie sind dagegen.“ Weiters wird gefragt, welche Studien dazu etwas aussagen. Er antwortet darauf: „Hierzu gibt es kaum Studien [...]. Wir wissen aber, dass der Anreiz, sich einen Job zu suchen, sinkt, wenn das Arbeitslosengeld zu hoch ist.“ Ich meine, das ist eine Aussage – er ist von einer türkisen Regierung eingesetzt worden und hat so tiefschwarze Ansichten. Das kann es ja wohl nicht sein, dass Menschen, die keine Arbeit haben, weniger bekommen sollen, obwohl sie nichts dafür können. Das kann es ja nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Das betrifft vor allem Frauen, das betrifft Menschen, die wenig verdienen und Teilzeit arbeiten. Das kann nicht der Ansatz sein und das kann auch nicht die Binsenwahrheit des Herrn Kocher sein.
Meine Binsenwahrheit ist: Das Arbeitslosengeld ist nicht zu hoch. Wenn es zu hoch ist, dann sollten die Menschen mehr verdienen. Dass sonst keiner arbeiten geht – wer will denn zu Hause bleiben und einfach nichts tun? Das will ja niemand. Die Menschen sollen anständig verdienen, dann ist das Arbeitslosengeld für die anderen auch finanzierbar. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Zarits: ... Bürgermeister!)
Noch ein paar Sätze zu den Gemeinden: Das ist es einfach nicht, das Paket, das ihr da geschnürt habt. Es geht nicht, es ist nicht möglich, Herr Minister, dass die Gemeinden das bis 2023 selbst bezahlen müssen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zarits.) Das werden wir uns nicht leisten können – Sie können mir glauben, ich bin seit 30 Jahren in der Kommunalpolitik –, da müssen Sie unbedingt etwas tun. Auch ÖVP-Bürgermeister sagen mir: Macht ihr da bitte Druck, wir setzen uns nicht durch! Das geht ganz einfach nicht! Und es ist immer dasselbe.
Ihr macht etwas, ihr beschließt etwas, es ist aber nicht fertig gedacht. Deshalb bringe ich jetzt auch noch folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend das Problem eines zum falschen Zeitpunkt vereinbarten Urlaubsantritts durch die Verschiebung der Semesterferien 2021, durch ein Recht für Arbeitnehmer*innen ausschließlich für diesen Fall bei Nichteinigung mit dem Arbeitgeber einseitig den Urlaubsantritt zu verschieben, zu lösen. Arbeitnehmer*innen dürfen durch die lnanspruchnahme dieses Rechtes keinesfalls benachteiligt werden.“
*****
Das ist etwas ganz Wichtiges. In Österreich passt – und das zum Abschluss – etwas einfach nicht: Es ist so, dass die Manager schon so irrsinnig viel Geld verdienen, sie haben 2003 das Zwanzigfache verdient, jetzt verdienen sie das Sechzigfache. Das passt nicht, sie müssen dafür Steuern zahlen. Die Menschen, die heute wenig verdienen, die keine Arbeit haben – das werden Sie sich nicht leisten können, Herr Minister, da werden Sie eingreifen und etwas für die österreichische Bevölkerung tun müssen. Als ich mit der Politik angefangen habe, habe ich immer gefragt: Was hilft den Menschen? Damit bin ich gut gefahren. Fragen Sie sich das bitte auch! (Beifall bei der SPÖ.)
16.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Klaus Köchl, Genossinnen und Genossen betreffend Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise herauskommen
Die Regierung hat sehr kurzfristig beschlossen, die Semesterferien heuer anders zu gestalten, als es das Schulzeitgesetz 1985 vorschreibt. Durch Verordnung des Bildungsministers wurde geregelt, dass Semesterferien 2021 auch für die Bundesländer Oberösterreich und Steiermark bereits am zweiten Montag im Februar beginnen. Diese Entscheidung trifft viele Familien wieder völlig überraschend. Wieder muss die Kinderbetreuung umgestellt und bereits getroffene Planungen über den Haufen geworfen werden. Vor allem für Arbeitnehmer*innen, die ihre Urlaubsplanung auf die Ferien ihrer Kinder ausrichten, stellt sich ein neuerliches Problem. Die Belastung, die so schon extrem auf Eltern und insbesondere auf Frauen lastet, ist noch einmal stärker geworden.
Für viele Arbeitnehmer*innen in den betroffenen Bundesländern stellt sich das Problem, dass vereinbarte Urlaube für die Semesterferien zum falschen Zeitpunkt angetreten werden müssten.
Sollte der Arbeitgeber mit einer Verschiebung des vereinbarten Urlaubs nicht einverstanden sein, besteht für Arbeitnehmer*innen kein Recht den Zeitpunkt des Urlaubsantritts selbständig zu verschieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend das Problem eines zum falschen Zeitpunkt vereinbarten Urlaubsantritts durch die Verschiebung der Semesterferien 2021, durch ein Recht für Arbeitnehmer*innen ausschließlich für diesen Fall bei Nichteinigung mit dem Arbeitgeber einseitig den Urlaubsantritt zu verschieben, zu lösen. Arbeitnehmer*innen dürfen durch die Inanspruchnahmen dieses Rechtes keinesfalls benachteiligt werden.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ja, Herr Minister, viele Unternehmen – ich glaube, das ist unbestritten – sind in einer ganz schwierigen Situation. Sie stellen sich heute hierher und sagen: Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen sie halt einen Antrag stellen. – Ich finde das wirklich zynisch. Viele von uns bekommen Dutzende E-Mails von betroffenen Unternehmern, vor allem Einzelunternehmern, EPUs, KMUs, die von der Cofag entweder nichts hören – lange nichts hören, ewig nichts hören – oder dann eine Absage bekommen. Sie stellen sich hierher und sagen, sie sollen einfach einen Antrag stellen – und dabei sind sie bis heute nicht antragsberechtigt. Das ist einmal Fakt.
Die NEOS haben sich mit ihrem Dringlichen Antrag zumindest etwas überlegt und sich zumindest einmal positiv zu diesem Thema positioniert – „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ –, sie haben sich auch kurz- und mittelfristige Maßnahmen überlegt. Man muss nicht mit allen dieser Maßnahmen einverstanden sein, sie haben sich aber zumindest Gedanken gemacht. Das sollte man sich von einem Management – als solches sehe ich die österreichische Bundesregierung, oder, ich verbessere mich, als solches sollte man sie sehen – auch erwarten können. Das, was Sie machen, ist Management by Chaos und nichts anderes. Sie haben keine klare Zieldefinition, Sie haben keine klare Strategie und Sie haben keine nachvollziehbaren Maßnahmen. In allem, was Sie angreifen, vermissen wir das.
Es gibt ein paar Managementregeln, die man einhalten sollte. Das ist – Punkt eins –: Ein Chef sollte zu einem Fehler, den er macht, auch stehen. Ich habe bis jetzt noch nie erlebt, dass der Bundeskanzler – als Chef dieser Regierung – einmal zu einem Fehler gestanden ist, den diese Regierung gemacht hat. Er ist Weltmeister im Abschieben von Verantwortung.
Zweitens: Man sollte Mitarbeitern zuhören. Wenn ich die österreichische Bevölkerung als Mitarbeiter betrachte, muss ich sagen: Das, was Sie tun, zeugt von Ignoranz gegenüber der österreichischen Bevölkerung.
Und: Man sollte meinen, was man sagt, und auch danach handeln. Das, was Sie heute sagen, hat morgen keinen Wert mehr. Es gibt ein gutes Zitat – das könnte man hier anbringen – von einem ehemaligen deutschen Bundeskanzler, Konrad Adenauer, der gemeint hat: Was interessiert mich das Geschwätz von gestern? – Diesen Ausspruch könnte man bei dieser Bundesregierung und vor allem beim Bundeskanzler abwandeln und sagen: Was interessiert mich die Meinung von Experten? Was interessiert mich die Demokratie? Was interessiert mich die österreichische Verfassung? Was interessiert mich die österreichische Wirtschaft? Was interessieren mich die Kinder und die nachfolgenden Generationen dieses Landes? Was interessieren mich die Demokratie- und
Freiheitsrechte in diesem Land? – Das ist der Zugang unseres Bundeskanzlers. (Beifall bei der FPÖ.)
Was zeichnet Management noch aus? – Man sollte den Unterschied zwischen Effizienz und Effektivität kennen. Sie mögen im Abhalten von Pressekonferenzen sehr effizient sein. Das machen Sie wirklich effizient, man kann sich gar nicht mehr erinnern, wie viele es schon waren, und man weiß nicht, wie viele in den nächsten Tagen noch kommen werden. Das machen Sie wirklich effizient, nur effektiv sind Sie nicht, denn das, was Sie heute in einer Pressekonferenz verkünden, ist morgen schon Schnee von gestern. Man sollte auch auf Experten hören und vielleicht die Ressourcen, die man hat, sinnvoll einsetzen.
Jetzt komme ich noch einmal zum Thema Impfen. Bis heute habe ich von der Regierung nichts darüber gehört, wie Sie zu Personen stehen, die diese Krankheit schon durchgemacht haben. Es gibt eine Studie der Universität Innsbruck, die zeigt, dass die Immunität von Menschen, die diese Krankheit durchgemacht haben, anhält und meist besser ist als durch eine Impfung. Ich zitiere jetzt aus dieser Studie: „In aller Regel ist die durchgemachte Erkrankung aus Immunisierungssicht viel wirksamer als eine Impfung. Dadurch würde die Republik viel Geld und Kapazitäten beim Impfen sparen.“
Ich frage mich, warum nicht ein Immuntest, ein Antikörpertest gemacht wird, bevor man einfach zu impfen anfängt. Damit würden wir viel Geld und viele Kapazitäten sparen. Man könnte Menschen, die diese Krankheit durchgemacht haben, vor allem im Gesundheitsbereich, in den Pflegeheimen unbedarft an die Leute heranlassen und sie zur Arbeit gehen lassen. Das wird einfach nicht gemacht, und ich frage mich, warum.
Legt man das nun auf einen Wintersportort um – das wäre vielleicht für Kollegen Hörl interessant –, so ist aus meiner Sicht Ischgl der sicherste Wintersportort, den es auf der ganzen Welt gibt, denn dort sind meines Wissens über 40 Prozent der Menschen immun, weil sie die Krankheit bereits durchgemacht haben. Das wären positive Signale, die man auch einmal aussenden könnte, statt einen Wintersportort wie Ischgl, ich sage einmal, durch den Schlamm zu ziehen und eine ganze Branche schlechtzumachen. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Was erwartet sich die österreichische Wirtschaft von dieser Bundesregierung? – Es sind Sicherheit und Planbarkeit. Stattdessen handeln Sie völlig unnachvollziehbar. Sie setzen zum Beispiel Aktionen und schlagen den Leuten vor Weihnachten vor: Kauft Gutscheine, dann könnt ihr sie einlösen, wenn der Lockdown zu Ende ist! – Der Lockdown endet aber offensichtlich nie, die Handelsbetriebe bleiben geschlossen. Es werden Hilfspakete für indirekt betroffene Betriebe versprochen, die es bis heute nicht gibt. Jetzt gibt es den neuen Ausfallbonus. Viele Unternehmer, die sich diesen Ausfallbonus schon angeschaut haben, sagen: Der passt für mich wieder nicht!, oder: Er ist viel zu gering! – Sie setzen einfach Maßnahmen, die den Unternehmen keine Planbarkeit ermöglichen.
Eine ganz besonders betroffene Branche – neben vielen anderen – ist jene unserer Gastronomiebetriebe und Wirte. Bei dem, was man ihnen antut, ist es ja ein Wunder, dass sie nicht schon alle verzweifeln und sagen: Ich lasse es, ich sperre zu, ich tu gar nichts mehr! – Ich möchte deshalb speziell für die Gastronomiebetriebe einen entsprechenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtesterben verhindern – Gastronomiebetriebe sofort aufsperren“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Maßnahmen zu setzen und Schritte einzuleiten, die die Umsetzung nachstehender Forderungen sicherstellen:
- Sofortige Öffnung der Betriebe unter allen vorgegebenen Sicherheitsvorschriften.
- Keine neue Verschiebung der Wiedereröffnung.
- Keine Kontrolle von Frei-Tests seitens der Gastro-Betriebe.
- Mindestöffnung bis 23 Uhr.
- Umsatzersatz von 80% für Januar 2021.
- Klare Regelung der Mieten für die gesperrten Monate.
- Planungssicherheit für die Rekrutierung von Mitarbeitern.
- Planungssicherheit für die Beschaffung/Lieferungen der nötigen Waren.“
*****
In einem Unternehmen wäre eigentlich der Aufsichtsrat dafür zuständig, das Management, wenn es so versagt, zu entlassen. In diesem Fall appelliere ich noch einmal an den Nationalrat, ihn sehe ich als Aufsichtsrat der Bundesregierung: Entlassen Sie diese Bundesregierung! Sie ist unfähig, diese Krise zu lösen und zu managen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.32
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Gerald Hauser, Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Wirtesterben verhindern - Gastronomiebetriebe sofort aufsperren
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen in der 79. Sitzung des Nationalrates am 20. Jänner 2021
Die jüngste erfolgte Verlängerung des Lockdowns und damit des weiterhin seitens der Bundesregierung erzwungenen Stillstands für die Wirtschaft ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der ohnehin schon unter massiven Liquiditätsengpässen und Zahlungsschwierigkeiten leidenden Gastronomiebetriebe.
Unter dem Titel „Jetzt geht es ans Eingemachte“ beschreibt unter anderem der Standard am 19. Jänner 2021 die drastische Situation im Bereich der Gastronomie:
„Viele Gastronomen und Hoteliers fürchten nach monatelangem Lockdown trotz Unterstützung um die Zukunft ihrer Betriebe. Auch die Moral ist in vielen Betrieben am Boden.
Ich kann nicht mehr schlafen. Ich bin erledigt.“ Seit 32 Jahren ist Mario Strobl in der Wiener Gastronomie tätig, aber die Belastungen der Corona-Pandemie bringen den Wirtshausbetreiber an seine Grenzen. Die Regierungshilfen seien „zu spät oder zu wenig“. Beim Umsatzersatz für November und Dezember würden „einige Tausender‘ fehlen, auf die Zahlungen für Angestellte in Kurzarbeit wartet der Chef des Vorstadtwirts in Wien-Donaustadt noch immer. „Es ist fünf vor zwölf“, beteuert Strobl.
(. .)
„Eine Katastrophe“
„Eine Katastrophe“, sagt Patricia Pugl, Betreiberin des Weinguts Pugl mit Buschenschank und Gästezimmern in der Südsteiermark. Auch sie wartet noch auf das Kurzarbeitsgeld, der Umsatzersatz sei ebenfalls zu niedrig ausgefallen.“
Wie alarmierend, existenzgefährdend und arbeitsplatzvernichtend das neuerlich verlängerte Aufsperrverbot insbesondere für die Gastronomie ist, belegt unter anderem eine Modellrechnung der Österreichischen Nationalbank vom Dezember des Vorjahres, die prognostiziert, dass bis 2022 fast zehn Prozent der heimischen Unternehmen pleite sein könnten. 29 Prozent davon allein in Gastronomie und Hotellerie. Dabei sind die nunmehr verlängerten Verschärfungen noch gar nicht eingerechnet.
Laut Wifo werden die Tourismuseinnahmen diese Saison um 14 Milliarden Euro einbrechen, wobei das mit einem Anteil von insgesamt acht Milliarden Euro vor allem die Hotellerie und Gastronomie trifft. (Kurier am 18. Jänner 2021)
„Wir fühlen uns von der Bundesregierung im Stich gelassen“, so der Wirte-Obmann Georg Loichtl gegenüber dem Kurier am 18. Jänner 2021, und hält weiter fest: „Für einige Kollegen ist es schon fünf nach 12".
Diese für viele nahezu ausweglose Situation hat nunmehr eine Initiative mit dem Titel: „Fünf vor Zwölf – Wir öffnen wieder" auf den Plan gerufen, mit der österreichweit Gastwirte, Restaurantbetreiber und Kaffeesieder auf die triste Situation nach monatelangem Lockdown hingewiesen und unter anderem eine sofortige Öffnung der Betriebe unter allen vorgegebenen Sicherheitsvorschriften gefordert haben.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist das Sterben von Cafés, Wirtshäusern und Restaurants in Folge der neuerlich erfolgten Verlängerung des Stillstands mit allen Mitteln zu verhindern, und sind daher die seitens der Initiative „Fünf vor Zwölf – Wir öffnen wieder" erhobenen Forderungen jedenfalls zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten im Interesse der Rettung der heimischen Gastronomie- und Tourismusbetriebe daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Maßnahmen zu setzen und Schritte einzuleiten, die die Umsetzung nachstehender Forderungen sicherstellen:
• Sofortige Öffnung der Betriebe unter allen vorgegebenen Sicherheitsvorschriften.
• Keine neue Verschiebung der Wiedereröffnung.
• Keine Kontrolle von Frei-Tests seitens der Gastro-Betriebe.
• Mindestöffnung bis 23 Uhr.
• Umsatzersatz von 80% für Januar 2021.
• Klare Regelung der Mieten für die gesperrten Monate.
• Planungssicherheit für die Rekrutierung von Mitarbeitern.
• Planungssicherheit für die Beschaffung/Lieferungen der nötigen Waren.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte.
16.33
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren, die zuschauen! „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“: Das ist ein gutes und wichtiges Thema und ich habe mir da auch einiges erwartet, allerdings war ich beim Anhören des Kollegen Schellhorn, der jetzt, glaube ich, gar nicht im Saal ist – sehr schade! –, sehr enttäuscht, weil von Zuversicht und Vertrauen in seiner Rede nichts zu hören war. Mein Kollege Schwarz hat es bereits angesprochen: Wir haben davon andere Vorstellungen.
Einen wichtigen Punkt, der ein bisschen zu kurz gekommen ist, möchte ich noch anfügen: Es wurde das Bloomberg-Ranking zitiert. Aus meiner Sicht ist es fast zynisch, Menschenleben einen Preis zu geben, einen Wert gegenüberzustellen, Investitionen und Kosten der Wirtschaftshilfe, der Maßnahmen also mit Menschenleben aufzuwiegen. Das ist nicht mein Verständnis vom Wert des Lebens! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abgesehen davon möchte ich aber auf die Punkte im Antrag fokussieren, die ich gut finde.
Erstens: Beratung für Unternehmen finde ich gut und diese erfolgt auch bereits. Die Wirtschaftskammer bietet Beratung an. In allen Länderkammern werden Unternehmen beraten, und zwar nicht nur diejenigen, die Mitglied sind, sondern alle Unternehmen. In den nächsten Tagen soll übrigens auch ein Onlinetool dazukommen.
Ich möchte auch noch einen Punkt anfügen: Kollege Matznetter hat sich über die Antworten auf der Homepage des Ministeriums zu den relevanten Fragen mokiert. Man könnte auch sagen: Gut, dass es diese Antworten alle so ausführlich gibt, danke, Herr Minister! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Zweitens: Schließen oder sanieren? – Wir arbeiten an einer Restrukturierungsrichtlinie. Das ist ein wichtiges Thema und wir arbeiten daran. Es geht darum, wie Unternehmen, die in einer Sackgasse stecken, weitermachen können. Wir wissen, dass es im vergangenen Jahr 40 Prozent weniger Insolvenzen gegeben hat als üblich. Insolvenzen sind ein normaler Teil des Wirtschaftslebens, das heißt, es wird Insolvenzen geben, es wird auch einen gewissen Aufholeffekt geben müssen. Wir wollen den Unternehmen eine Perspektive bieten, indem wir ihnen Rahmenbedingungen vorgeben, unter denen eine Restrukturierung gut möglich ist. Das wird kommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Digitalisierung ist ein ganz wichtiges Thema. In diesem Zusammenhang möchte ich die Investitionsprämie nennen, und ich glaube, alle, die in der Wirtschaft tätig sind, werden immer wieder von Wirtschaftstreibenden gehört haben, wie gut diese funktioniert – 14 Prozent Zuschuss zu Investitionen im Bereich Digitalisierung. Im vergangenen Jahr wurden 500 Millionen Euro an Zuschüssen allein für Digitalisierung ausgezahlt, das heißt, insgesamt wurden in diesem Bereich 3,5 Milliarden Euro investiert. Eine weitere Milliarde wurde übrigens in Ökologisierungsmaßnahmen investiert. Das ist also ein tolles Beispiel dafür, wie Wirtschaft und Klimaschutz zusammenpassen können: Unternehmen investieren in Digitalisierung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Vertrauen und Zuversicht: Unsere Industrie, unsere Wirtschaft hat den Optimismus, der Kollegen Schellhorn offenbar fehlt. Im heutigen „Kurier“ ist nachzulesen: 2021, also dieses Jahr, wird mit 4,1 Prozent Wirtschaftswachstum gerechnet, unter Berücksichtigung des aktuellen Lockdowns und auch der Perspektiven im Tourismus. Unser Schwerpunkt wird auf einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung liegen, wir wollen den Konjunkturmotor anwerfen und verstärkt Maßnahmen in Richtung Qualifizierung und Beschäftigung setzen. Der Fokus liegt auf Pflege, Digitalisierung und – wie erwähnt – nicht zuletzt auch Klimaschutz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gründerinnen und Gründer! Hallo Start-ups! Man braucht Entschlossenheit, Mut, Risikofreudigkeit. Man sollte auch mit Unsicherheiten umgehen können, sich nicht von Rückschlägen entmutigen lassen. Man muss Durststrecken aushalten. Man muss damit umgehen können, dass sich Dinge anders entwickeln. Man darf nicht den Hut draufhauen, wenn sich die Spielregeln ändern, und man sollte nicht verzweifeln, wenn man keinen Durchblick mehr hat.
Beschreibt das Eigenschaften, die Gründerinnen und Gründer brauchen? – Ja. Man braucht diese Fähigkeiten aber vor allem, wenn man sich der Förderbürokratie unserer Regierung stellen muss. Auch Kenntnisse in Astrophysik und ein bisschen Quantenmechanik können nicht schaden, weil man sich dann auch leichter in die Thematik schwarzer Löcher hineinversetzen kann. Man tut sich dann vielleicht leichter, zu verstehen, wie Anträge verschwinden können oder wie sie zugleich unvollständig eingebracht, bald erledigt und gerade nicht auffindbar sind.
Bei uns melden sich täglich Unternehmerinnen und Unternehmer, die seit Monaten auf Antwort betreffend ihre Anträge für den Fixkostenzuschuss warten, die eine Zusage aus dem Härtefallfonds bekommen haben, noch immer aber kein Geld gesehen haben, weil sich irgendjemand bei einer Eingabe verklickt hat, oder die einfach keinen Anspruch auf Mittel aus irgendeinem Fördertopf haben, weil die Unterstützungsregelungen völlig an der Realität vorbeigehen. GründerInnen und Start-ups sind von diesem Durcheinander ganz besonders betroffen, und man gewinnt manchmal den Eindruck, dass Sie am laufenden Band neue Hilfsmaßnahmen erfinden, um vom Chaos der bestehenden Hilfsmaßnahmen abzulenken. (Beifall bei den NEOS.)
So kommen wir aber nicht weiter, und deshalb ist meine ganz dringliche Bitte: Fassen Sie sich ein Herz und verabschieden Sie sich von der Cofag, dieser Blackbox, diesem schwarzen Loch! In den Finanzämtern – in Ihren Finanzämtern! – sitzen Expertinnen und Experten, die das besser können und die vor allem alle wichtigen Daten sofort bei der Hand haben. Bringen Sie Klarheit in Ihre eigenen Hilfen! Das wäre der erste wichtige Schritt.
Als Nächstes sollten Sie die Zeit nutzen, um endlich Maßnahmen umzusetzen, die Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern wenigstens ein bisschen Zuversicht vermitteln. Diese Punkte sind ja nicht neu, die haben wir schon oft angeführt wie eine tibetanische Gebetsmühle: Kümmern Sie sich um neue Gesellschaftsformen und um ein ganz kräftiges Entrümpeln der Gewerbeordnung! Bürokratische Bremsen, die nicht in unsere Zeit passen, machen vor allem Start-ups das Leben verdammt schwer. Machen Sie Mitarbeiterbeteiligungen möglich! Das hilft Start-ups, das hilft Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aktuell ist das ein bürokratischer und steuerlicher Irrsinn. Kümmern Sie sich um neue Gesellschaftsformen!
Wir reden auch schon lange über die Möglichkeit, endlich fiktive Eigenkapitalzinsen steuerlich geltend zu machen. Das wäre ein einfacher und günstiger Weg, Start-ups und junge Unternehmen widerstandsfähiger zu machen. Gerade in der Krise, wenn das Eigenkapital ohnehin schon angegriffen ist, wäre das eine echte Unterstützung – und vielleicht kommt Ihnen die Idee sogar bekannt vor. Sie haben sie letzten Sommer nämlich selbst angekündigt, bis jetzt ist aber halt nichts passiert. Natürlich ist es auch für Start-ups wichtig, Arbeitskosten zu senken. Der erste Mitarbeiter, die erste Mitarbeiterin – das darf keine unerreichbare Hürde sein. Das ist alles nicht viel, das ist nicht Rocketscience, das sind keine großen Forderungen. Umso schlimmer ist es, dass wir sie immer und immer wieder wiederholen müssen.
Ich mache mir wirklich Sorgen, wenn ich sehe, wie schlecht und unüberlegt die meisten Hilfsmaßnahmen aufgesetzt sind. Ich empfinde es als geradezu bedrohlich, wenn das, was die Regierung an Innovation und Digitalisierung zustande bringt, das Kaufhaus Österreich ist.
Machen Sie es den Menschen bitte nicht noch schwerer, aus der Krise herauszukommen, graben Sie nicht noch mehr schwarze Löcher und sorgen Sie vor allem dafür, dass Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern ein bisschen Zuversicht vermittelt wird! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
16.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vorerst einmal danke ich dafür, dass wir im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag die Möglichkeit haben, über die vielen Hilfspakete, die es in Österreich gibt, zu sprechen. Als Vertreter des ländlichen Raums und als bäuerlicher Vertreter werde ich mich in meinen Ausführungen auf der einen Seite auf den Bereich der Gastronomie, der Hotellerie und des Tourismus und auf der anderen Seite auf die Landwirtschaft konzentrieren.
Wie wir alle wissen, hat diese Krise ganz, ganz viele Bereiche getroffen, und diese Bundesregierung mit dem Bundeskanzler und diesem Finanzminister tut alles, um die Folgen bestmöglich abzufedern. Unser Ziel ist es, die Betriebe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Bevölkerung in der Krise zu begleiten und danach Programme aufzusetzen, damit wir hoffentlich noch besser und noch stärker aus dieser Krise zurückkommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was mich bei diesem Antrag, Herr Kollege, zutiefst erschrocken hat, ist, dass man als NEOS überhaupt auf die Idee kommen kann, neue Steuern, die Erhöhung der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer, zu fordern. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Wie wird die Wirtschaft darauf reagieren? Gerade jetzt müssen wir Optimismus streuen und dürfen nicht mit neuen Steuern daherkommen. (Abg. Schellhorn: ... ich meine, was ist mit euch?!)
Ich hätte mir von der ehemals selbst ernannten Wirtschaftspartei NEOS mehr Gespür, mehr Nachhaltigkeit erwartet. Man darf nicht die Betriebe bestrafen, die Arbeitnehmer im Betrieb halten, indem sie in der Kurzarbeit sind. Das müsst ihr einmal einem Arbeitnehmer erklären, wenn er aufgrund von höheren Steuern, die die NEOS ja fordern, arbeitslos wird – nicht mit uns! (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Bereich des Tourismus – Gastronomie, Hotellerie, Buschenschanken, Heurige, Urlaub am Bauernhof, aber auch Privatzimmervermieter –: Das ist eine der Branchen, die mit Sicherheit am härtesten getroffen wurde, und deshalb hat die Bundesregierung ganz schnell Hilfen beschlossen, die auch unkompliziert zu beantragen sind: den Umsatzersatz mit nur wenigen Klicks, die Mehrwertsteuersenkung von 20 beziehungsweise 10 Prozent auf 5 Prozent bis Ende des Jahres, die Kurzarbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Fixkostenzuschuss, den, wo es notwendig ist, für zwei Jahre zinsfreien Überbrückungskredit und die Verlängerung der Stundungen. Meine Damen und Herren, diese Pakete greifen. Die Leute kommen schnell und im Verhältnis auch relativ einfach zu ihrem Geld.
Wer das nicht glaubt, meine Damen und Herren, soll mit den Verantwortlichen aus der Tourismusbranche in Deutschland, Italien und der Schweiz reden. Die beneiden uns um diese Pakete. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
Wir sehen also, dass die unternommenen Anstrengungen und die Wertschätzung unseren Unternehmen, unseren Betrieben, vor allem aber unserer Bevölkerung gelten. Wir tun alles, um die bestmögliche Hilfe bereitstellen zu können – und diese Hilfe kommt auch an. Dort, wo es Probleme gibt, schauen wir uns das im Detail an, und dann schauen wir, dass wir nachschärfen.
Meine Damen und Herren, nun darf ich zum Bereich der Land- und Forstwirtschaft kommen: Landwirtschaft, und das sage ich als Jungbauer, ist für mich Wirtschaften am Land. Unsere familiär geführten Höfe leben nicht von der Idylle, von der Luft oder von der Liebe, sondern sind selbstständige Betriebe, die auch in und mit dieser Krise zu kämpfen haben. Genau deshalb war es wichtig, dass wir im letzten Jahr ein Entlastungspaket im Steuer- und Sozialversicherungsbereich und im Forstbereich von 400 Millionen Euro vorzeitig haben umsetzen können, um unseren Betrieben unter die Arme zu greifen. Die Sozialversicherungsbeiträge bei den Kleinstbetrieben sind gesunken. Es gibt Jungbauernunterstützung, Altbauernunterstützung, den Härtefallfonds und auch für die Land- und Forstwirtschaft die Investitionsprämie mit 7 und 14 Prozent. Diesbezüglich wurden bereits 12 000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 230 Millionen Euro gestellt. Diese Maßnahmen werden durch verschiedenste Pakete abgedeckt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch Bereiche, in denen es Nachschärfungen braucht. Es gibt Bereiche, vor allem bei den pauschalierten Betrieben, die Gastronomie und Hotellerie beliefern, in denen wir noch Unterstützung brauchen. Das sind zum einen die Direktzulieferer, denen bis zu 100 Prozent des Absatzes weggebrochen sind, und zum anderen sind das die indirekt betroffenen Betriebe, die Veredelungsbranche, die Fleisch, Obst, Gemüse an den Großhandel oder an die Verarbeitung liefern. Meine Damen und Herren, da ist bereits ein Schaden von über 70 Millionen Euro entstanden, daher braucht es für diese Betriebe noch eine Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bauernbund garantiert dafür (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS), sich für die Interessen der Bäuerinnen und Bauern sowie der Grundeigentümer einzusetzen. (Zwischenruf bei den NEOS.) Deshalb ist es uns schon seit Jahren ein Anliegen (Zwischenruf des Abg. Einwallner) – und es steht auch dezidiert im Regierungsprogramm –, dass wir die Herkunftskennzeichnung für die Gemeinschaftsverpflegung umsetzen. Daher freue ich mich, wenn Bundesminister Anschober, der dafür zuständig ist, diesen Vorschlag hier vorlegt, Verantwortung übernimmt und keine Zeit verliert, damit wir diese Herkunftskennzeichnung, die längst überfällig ist, endlich umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, am kommenden Sonntag ist Landwirtschaftskammerwahl in der Steiermark und in Oberösterreich. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Wir haben in Oberösterreich mit unserer Kammerpräsidentin Michaela Langer-Weninger eine Spitzenkandidatin (Zwischenrufe bei der SPÖ), die engagiert und motiviert ist, die in unserem Land unterwegs ist und sich für die Interessen der Bäuerinnen und Bauern einsetzt. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben auf dieser Liste unter den ersten 40 Plätzen elf Jungbäuerinnen und Jungbauern – und das macht mich als Jungbauer besonders stolz. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.) Zwei von fünf Leuten sind Betriebsführerinnen oder Betriebsführer. Meine Damen und Herren, der Bauernbund ist die einzige, die echte, die ernst zu nehmende Vertretung für unsere Bäuerinnen und Bauern (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer),
denn wir denken nicht in Monaten oder Jahren, wir denken in Generationen. (Abg. Stögmüller: Herr Präsident! – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Wir Jungbauern denken an die Zukunft.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Sache!
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (fortsetzend): Deshalb: Unterstützen Sie am Sonntag den oberösterreichischen Bauernbund! (Beifall bei der ÖVP.)
16.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Abgeordneter Brandstätter zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Herr Kollege Lindinger hat jetzt sehr vieles erzählt. Das mit der Landwirtschaftskammerwahl werde ich nicht tatsächlich berichtigen (Zwischenruf bei der ÖVP), ich berichtige aber tatsächlich, dass die NEOS keine Steuererhöhung wollen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist eine politische Bewertung. (Abg. Haubner: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenrufe bei FPÖ und NEOS.) Wir haben in der Präsidiale klar ausgemacht, dass wir keine politischen Bewertungen vornehmen. (Ruf bei der FPÖ: Wer hat das gesagt?) Ich glaube, das ist sehr, sehr klar. Ich bitte Sie also, seien Sie so gut und stellen Sie die zu berichtigende Aussage fest! (Zwischenruf des Abg. Brandstätter.) – Wir haben das vereinbart, Herr Abgeordneter. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brandstätter.) – Ich habe Sie unterbrochen und jetzt bin ich am Wort, nehmen Sie wenigstens das einmal zur Kenntnis!
Stellen Sie bitte zuerst die zu berichtigende Aussage des Abgeordneten Lindinger fest und machen Sie dann die Berichtigung!
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (fortsetzend): Kollege Lindinger hat behauptet, die NEOS wollten eine Steuererhöhung. – Das entspricht vielleicht Dirty Campaigning oder einer Messagecontrol, weil der Herr Bundesminister es ja auch gesagt hat, aber es ist falsch. Ich berichtige tatsächlich: Die NEOS wollen keine Steuererhöhung. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Lindinger: Das steht im Antrag! – Abg. Kollross: Kann man den Sobotka austauschen? – Abg. Obernosterer: Ihr werdet wohl wissen, was ihr in den Antrag schreibt! – Abg. Sieber: Lest ihr eure Anträge nicht? – Zwischenrufe der Abgeordneten Schellhorn und Wöginger.)
16.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Vorderwinkler. – Bitte.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Damen und Herren, wir haben heute schon viele Pros und Kontras gehört, ich möchte aber betonen, dass sich Österreich innerhalb der EU unter den Ländern mit dem stärksten Wirtschaftseinbruch befindet. Es gibt kaum Länder in der EU, die eine schwächere wirtschaftliche Performance haben als wir. Laut einer Auflistung der OECD liegen wir an vorletzter Stelle. Hinter uns liegt nur noch Portugal.
Zum Vergleich erwähne ich Deutschland: Dort ist der Wirtschaftseinbruch um 50 Prozent geringer ausgefallen und das Land hat auch um umgerechnet 50 Prozent weniger Arbeitslose als wir – nur so viel zu der von der Bundesregierung gerne getätigten Aussage, dass Österreich so gut durch die Krise kommt. Die Frage ist nur, aus welcher Perspektive.
Wenn wir Unternehmerinnen und Unternehmern zuhören, wenn wir Steuer- und Wirtschaftsberaterinnen und -berater – egal welcher Couleur – fragen, gibt es zwei Wörter, die diese Situation ganz gut beschreiben, nämlich: absolute Unsicherheit. Die Situation gleicht einer monatelangen Fahrt im Nebel ohne Blick auf die Küste. Von einem Hafen ist gar nicht zu reden.
Wo aber geht die Reise hin? – Es gibt viele Fragen, die weder die Wirtschaftskammer noch die Bundesregierung oder die zuständigen Ministerinnen und Minister beantworten können. Für die Zeit nach der Krise fehlen den Unternehmerinnen und Unternehmern die Perspektiven, mittel- und langfristige Strategien, der mögliche Blick nach vorne, der positive Blick in die Zukunft. Was Sie als Regierung gemacht haben, ist eine Reaktion, nicht eine Aktion. Es gibt keine oder zu wenige Maßnahmen, die sich nach vorne richten. Die Menschen haben deswegen das Vertrauen verloren, werter Herr Minister! (Abg. Haubner: Senkung der Einkommensteuer!)
Gestatten Sie mir auch noch einen Blick auf die Gastronomie- und Tourismusbranche, die es am härtesten getroffen hat. Die Betriebe sind zu, alleine in diesem Bereich sind 78 000 Menschen arbeitslos. Von der Vorwoche auf diese Woche sind 26 000 zusätzlich zur Kurzarbeit angemeldet worden, insgesamt sind es nun 130 000. Der gestrigen Pressekonferenz der Minister Kocher und Köstinger zufolge ist es der Regierung wichtig, die MitarbeiterInnen im Tourismus zu behalten. Ich frage mich nur, wie das gehen soll, da Sie gleichzeitig auch sagen, Öffnungsschritte seien viel zu riskant. Auch diesbezüglich warten alle auf einen Plan. Alle zwei Wochen zu verlautbaren, dass man nicht aufsperren darf, ist kein Plan.
Das Kriseninstrument Kurzarbeit ist gut, für sich alleine aber auch kein Plan. Es ist dramatisch, wie Existenzen und Familien in einem Schwebezustand bleiben müssen. Den anderen Branchen geht es nicht viel besser. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Die Hilfen laufen teilweise aus, den Betrieben stehen gar keine oder keine ausreichenden Einnahmen zur Verfügung. Im COVID-19-Justiz-Begleitgesetz wurde die Möglichkeit einer gesetzlichen Stundung von Kreditraten geschaffen. Diese Maßnahme läuft mit 31.1.2021 aus und wurde seitens der Bundesregierung nicht verlängert.
Daher bringe ich einen wichtigen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgrund des anhaltenden Lockdowns und der damit verbundenen Wirtschafts- und Beschäftigungskrise aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten von Leistungsverpflichtungen für von der Corona-Krise betroffene Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer nach dem Covid-19-Justiz-Begleitgesetz zumindest bis Ende Juni verlängert wird.“
*****
Im Namen und im Sinne unserer heimischen Betriebe und der Tausenden betroffenen Beschäftigten ersuche ich Sie um breite Zustimmung zur vorgeschlagenen Verlängerung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.55
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,
Genossinnen und Genossen
Betreffend: Verlängerung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer
eingebracht im Zuge der Debatte des Dringlichen Antrages der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise herauskommen.
Begründung
Die Corona-Krise bedroht viele Menschen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Im Covid-19 Justizbegleitgesetz wurde deshalb für KreditnehmerInnen, die unter Einkommensausfällen aufgrund der Corona-Krise leiden, die Möglichkeit einer gesetzlichen Stundung von Kreditraten geschaffen. Diese Maßnahme ist aber mit dem 31.1.2021 befristet und wurde seitens der Bundesregierung nicht verlängert.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgrund des anhaltenden Lockdowns und der damit verbundenen Wirtschafts- und Beschäftigungskrise aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten von Leistungsverpflichtungen für von der Corona-Krise betroffene Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer nach dem Covid-19-Justiz-Begleitgesetz zumindest bis Ende Juni verlängert wird.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe mir den Dringlichen Antrag der NEOS genau durchgelesen. Betreffend die erste Seite sind wir uns zu 90 Prozent einig, Sie treffen eine völlig richtige Beurteilung. Wir könnten dem Herrn Bundeskanzler jetzt noch 20-mal zuhören, wie er gebetsmühlenartig wiederholt, Österreich hätte diese Krise am besten bewältigt, wäre am besten durch diese Krise gekommen, es wird deswegen nicht wahrer, weil die Fakten einfach eindeutig dagegensprechen. Auch die im Antrag zitierte Studie zeigt das ganz eindeutig: Wir sind auf Platz 41 von 54.
Sie schreiben richtig: Die Regierung hat durch Pressekonferenzen und Inszenierungen geglänzt, nicht aber durch gutes Krisenmanagement. Die Fakten sind einfach, dass wir in den drei wesentlichen volkswirtschaftlichen Parametern den Ländern, mit denen wir uns vergleichen wollen – und das sind eben Deutschland, die Schweiz und zum Beispiel auch die skandinavischen Länder –, deutlich hinterherhinken.
Was den Einbruch der Wirtschaftsleistung um 7,58 Prozent des BIPs betrifft, ist das ja noch gar nicht die Wahrheit, sondern in Wahrheit ist die Zahl wesentlich höher, weil durch diese „Koste es, was es wolle“-das-Geld-ist-abgeschafft-Maßnahmen selbstverständlich BIP-dämpfende oder -erhöhende Effekte erzielt werden können. Wenn man das scharf rechnet, sind wir bei einem faktischem BIP-Einbruch von deutlich über 10 Prozent. Das sind also katastrophale Zahlen.
Wir haben eine Million Arbeitslose oder Menschen, die keiner normalen Arbeit nachgehen können, wir haben entsprechend der Losung des Herrn Bundeskanzlers – „Koste es, was es wolle“ – eine Neuverschuldung von 20, 28 Milliarden Euro. „Koste es, was es wolle“ ist nach meinem wirtschaftspolitischen Selbstverständnis keine gute Ansage. Die Regierung hat sich ja tatsächlich auch danach verhalten.
Wenn man sich den Umsatzersatz von 80 Prozent im November anschaut: Wem kann das einfallen, 80 Prozent der Umsätze zu ersetzen? Das kann nur jemandem einfallen, der den Unterschied zwischen Umsatz, Deckungsbeitrag und Ergebnis nicht weiß. Dazu wurde auch die gesamte Kurzarbeit bezahlt, dazu wurde den Unternehmern – im Gegensatz zur deutschen Lösung, die wesentlich intelligenter war – auch noch gestattet, zusätzlich zu verdienen.
Es wird wahrscheinlich so gewesen sein, dass von diesen „Koste es, was es wolle“-Milliarden noch so viel da war, weil die Regierung in den Vormonaten eben nicht so rasch und so schnell war. Auch da sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Schauen wir in die Schweiz, dort ist das wesentlich rascher vonstattengegangen. Meine Vermutung – und da werde ich, glaube ich, ziemlich nahe an der Wahrheit liegen – ist also jene: Da war einfach noch viel Geld da, und das bringen wir jetzt schnell irgendwie unter die Leute, indem wir 80 Prozent des Umsatzes ersetzen. – Das ist wirklich keine gute Leistung gewesen.
Wo wir mit den NEOS nicht einer Meinung sind, ist betreffend die Conclusio, was den Neustart betrifft. Der Neustart soll laut NEOS so ausschauen, dass man jetzt noch weitere Maßnahmen – unter Fortführung des Lockdowns oder unter Kenntnisnahme des Lockdowns –, die durchaus auch sinnvoll und gut sind, macht. Der Neustart der Freiheitlichen schaut so aus: Lockdownstopp, und zwar sofort! (Beifall bei der FPÖ.)
War der erste Lockdown noch verständlich – da sind wir auch mitgegangen –, so war der zweite Lockdown zumindest diskutierbar. Für den dritten Lockdown, dessen Ende wir gar nicht kennen, gibt es betreffend Zahlen und Entwicklung keine Rechtfertigung. Es wird wahrscheinlich einen vierten Lockdown geben oder eine weitere Verordnung beziehungsweise wird der Hauptausschuss ihn verlängern. Keiner weiß, wie lange das dauert. Vorgesehen ist es jetzt einmal bis Mitte Februar, es kann aber auch Ende Februar sein, oder Ende März, oder bis Ostern – niemand weiß das.
Wir reden die ganze Zeit von Planungssicherheit für Unternehmen. Ich bin selbst Unternehmer. Das hat nichts mit Planungssicherheit zu tun, sondern ganz im Gegenteil. Es hat auch nichts mit einem positiven Grundverständnis, mit einem positiven Zugang zu tun, nämlich zu sagen: Ja, das Jahr 2020 war sehr schwierig, wir haben aber die Chance, das 2021 – nicht ganz, aber in weiten Teilen – aufzuholen, wir können das umdrehen, indem wir wieder in die Hände spucken.
Dazu ist es aber notwendig, die erwerbsfreiheitseinschränkenden Maßnahmen der Regierung – den Lockdown – sofort zu stoppen und wieder zu öffnen, und da ist in Wahrheit jeder Tag wichtig. Wer mit Wirtschaftsforschern und Volkswirten redet, wird hören, dass sie alle sagen: Jeder Tag, jede Woche ist wichtig; je früher wir wieder beginnen, desto eher können wir das noch abfedern.
Was machen Sie? – Sie machen genau das Gegenteil und sagen: Der Lockdown wird jetzt einmal bis Mitte Februar verlängert, wahrscheinlich aber wird er noch länger dauern. –
Also ernsthaft: Bei den Signalen, die Sie da setzen, glauben Sie doch nicht wirklich, dass irgendjemand große Lust hat, unternehmerisch tätig zu werden oder zu bleiben? (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Wir werden im nächsten Jahr leider eine ganz gewaltige Insolvenzwelle erleben und wir werden in den nächsten Jahren auch erleben, dass irgendjemand diese Schulden wird zurückzahlen müssen. Das werden vermutlich gar nicht wir sein, sondern unsere Kinder und Kindeskinder, unsere Enkel, die Sie nicht nur mit dem Schuldenberg belasten, sondern denen Sie auch ihre Zukunftschancen nehmen, indem Sie – auch eine Maßnahme, für die wir überhaupt kein Verständnis haben – die Schulen zusperren. Die Kinder werden von Ihnen ja doppelt bestraft, und das ist nicht akzeptabel.
Also bitte – was heißt bitte? –, ja, bitte, wir fordern Sie auf oder wir ersuchen Sie, jetzt wirklich einen völligen Stopp einzulegen. Die Chance, die Wirtschaft aufzusperren, die Schulen aufzusperren, den Menschen ihr Leben und ihre Freiheit wieder zurückzugeben und den Menschen auch zu ermöglichen, Leistung zu erbringen, wäre noch da. Von Leistungsgerechtigkeit zu reden grenzt wirklich schon ans Zynische. Sie müssen den Menschen die Möglichkeit geben, Leistung zu erbringen. Die Österreicherinnen und Österreicher sind auch bereit, Leistung zu erbringen, man muss sie nur lassen. Der Zustand, den wir jetzt haben, ist, dass Sie weite Teile der österreichischen Bevölkerung von leistungswilligen und leistungsfähigen Menschen zu Almosenempfängern degradieren. Das ist nicht unser Zugang zur Aufgabe eines Staates. (Beifall bei der FPÖ.)
17.02
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einen Punkt im NEOS-Antrag eingehen, insbesondere auf die Fragen, die die Arbeitswelt – die sogenannten Lohnnebenkosten, die Arbeitskosten – berühren. Es wurde schon einiges zum Thema Kurzarbeit gesagt, ich denke aber, dazu muss einiges richtiggestellt werden: was Kurzarbeit tatsächlich ist, was der Sinn von Kurzarbeit ist und wie es mit den Kosten tatsächlich ausschaut.
Der eine Punkt ist: Sie schreiben, die Kurzarbeit sei eine richtige Maßnahme für bestimmte Branchen und wahrscheinlich auch eine richtige Maßnahme in der Krise – das wurde genannt –, im März habe sie noch gepasst, jetzt passe sie weniger. – Die Krise ist bedauerlicherweise noch nicht vorbei. Das heißt, das Instrument der Kurzarbeit brauchen wir heute genauso, wie wir die Kurzarbeit im März gebraucht haben und wie wir sie im Sommer teilweise noch gebraucht haben.
Wir haben ja versucht, das Kurzarbeitsmodell für die Herausforderungen des Herbsts sinnvoll zu adaptieren. Die Kritik ist über weite Strecken durchaus angekommen, und es wurde von den Sozialpartnern auch entsprechend mitgetragen, dass man die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf null Stunden zu reduzieren, eingrenzt, weil sie schlichtweg nicht mehr notwendig war. Man ist auf ein Modell umgestiegen, mit dem man maximal auf 30 Prozent der Arbeitszeit reduzieren kann, damit eben diese Form von großzügiger Nutzung der Kurzarbeit so nicht mehr stattfinden kann.
Bedauerlicherweise sind uns Lockdownkrisen dazwischengekommen, sodass wir teilweise wieder zum alten Modell zurückkehren mussten. Der Erfolg spricht für dieses Modell: Wir haben – der Herr Arbeitsminister hat es vorhin schon erwähnt – 60 000 Jobs alleine dadurch gerettet, dass wir im März diese Kurzarbeit eingeführt haben und dass wir sie weiter fortführen.
Die Kurzarbeit ist auch kein statisches Modell, sie ist ein dynamisches Modell! Das zeigt sich ja alleine, wenn wir uns anschauen, dass es Mitte Mai Genehmigungen für
Kurzarbeit im Ausmaß von 12 Milliarden Euro gab. Es ist regelmäßig das Budget erhöht worden, von diesen 12 Milliarden Euro sind aber bislang ja nur 5,6 Milliarden – „nur“ – tatsächlich schlagend geworden. Ja warum? – Weil sehr viel von dem, was an Kurzarbeit angemeldet worden ist, schlichtweg nicht ausgenutzt worden ist, nicht notwendig war, weil die ArbeitnehmerInnen eben länger arbeiten konnten, weil die Firmen schneller hochgefahren sind, weil das Nutzen der Kurzarbeit nicht notwendig war.
Darum ist auch der Ansatz, dass man Menschen, die in Kurzarbeit sind, in Vollzeitarbeitsplätze vermittelt, ein – Entschuldigung – vollkommen absurder. Die Menschen sind in Vollzeitarbeitsverhältnissen oder in hohen Teilzeitarbeitsverhältnissen, sie haben ein aufrechtes Arbeitsverhältnis. Sie müssen von dort nicht wegvermittelt werden, sondern in Wirklichkeit geht es darum, dass diese Beschäftigungsverhältnisse über einen gewissen Zeitraum in einer Krisensituation reduziert und gefördert werden, damit Einkommen bestehen bleiben, die Menschen in ihrem Betrieb bleiben können und sich die Chefs die MitarbeiterInnen nicht neu suchen müssen, wenn es wieder aufwärtsgeht. Das ist der Hintergrund. Darum ist es vollkommen absurd, zu sagen: Das sind Leute, die keinen wirklichen Job haben, die vermitteln wir in 40-Stunden-Jobs! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.)
Das ist nicht der Sinn von Kurzarbeit, das ist nicht, worum es geht. Ich verstehe ja sehr wohl den Ansatz, dass man sagt, dass Unternehmen, die Kurzarbeit und viele Steuermittel in Anspruch nehmen, im Nachhinein auch entsprechend Steuern zahlen sollen. Das finde ich einen gar nicht unspannenden Ansatz – grundsätzlich. Das Problem ist nur: Wenn man das jetzt ankündigt, dann wird, habe ich persönlich die große Befürchtung, sehr viel Kurzarbeit gar nicht in Anspruch genommen werden, und das ist in Wirklichkeit eine kontraproduktive Maßnahme mitten in der Krise. Darum würde ich von derartigen Schritten eher Abstand nehmen.
Dass Einstellungsförderungen vermutlich eine wesentliche Rolle spielen werden, um die Beschäftigungskrise zu überwinden: Ja, dem stimme ich zu, und es gibt sie auch schon. Es gibt beispielsweise die Eingliederungsbeihilfe, es gibt beispielsweise Kombilohnmodelle, und es gibt den Neustartbonus. Sie sind in der Regel auf bestimmte Gruppen von arbeitslosen Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, die schwer vermittelbar sind, die es nicht leicht haben, zugeschnitten: beispielsweise ältere Arbeitslose, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder WiedereinsteigerInnen. Es macht auch Sinn, dass sie gefördert werden, weil sie sehr oft nicht so produktiv sind wie andere ArbeitnehmerInnen, die quasi frisch vom Arbeitsmarkt kommen. Man sagt den Unternehmen: Die sind nicht so produktiv, aber ihr kriegt ein bisschen Geld, und dafür stellt sie bitte an und schult sie ein!
Warum jeder und jede Beschäftigte – jeder und jede neubeschäftigte Arbeitslose – gefördert werden soll, ist mir nicht klar, weil es teilweise schon auch damit zusammenhängt, wie produktiv die Beschäftigten sind. Das kann dann teilweise Mitnahmeeffekte ergeben, die durchaus problematisch sind und sehr viel kosten. An sich aber sind Eingliederungsbeihilfen und Eingliederungsmaßnahmen etwas absolut Sinnvolles und Notwendiges – die Frage ist nur: Für wen? Für wie lange? Für welchen Zeitraum?
Zuletzt noch ein Punkt: Es ist gesagt worden, die NEOS wollen die Steuerquote erhöhen. Dazu kann ich nur sagen: Das stimmt absolut nicht, die NEOS haben ja schon einmal in ihrem Programm angekündigt, dass sie auf 39 Prozent runterwollen. Das sagen sie auch in diesem Antrag: „Die hohe Steuerlast in Österreich hemmt die Beschäftigung, verschärft den Fachkräftemangel“. – Für mich ist es ein Riesenproblem, wenn immer wieder von Lohnnebenkostensenkungen, die es tatsächlich dringend brauchen würde, die Rede ist. Lohnnebenkosten, das redet sich so schön, aber was sind Lohnnebenkosten? – Das sind Sozialversicherungsbeiträge, das sind Krankenversicherungsbeiträge, das sind Pensionsversicherungsbeiträge. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Darüber sollte man
einmal reden: Wenn die Leute gefragt werden: Wollt ihr eine Lohnnebenkostensenkung?, sagen alle: Ja, das finden wir wichtig. Wenn man fragt: Wollt ihr Pensionen senken, wollt ihr die Gesundheitsversorgung reduzieren?, dann wird es wahrscheinlich gleich nicht mehr so offensiv sein. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Darum: Vorsicht bei Lohnnebenkostensenkungen – sie könnten Ihre Gesundheit gefährden! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
17.08
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Felix Eypeltauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zur Sache komme, möchte ich darauf hinweisen, dass wir unter Vorsitzenden Sobotka vorhin wieder einmal ein Musterbeispiel für parteiische Vorsitzführung erlebt haben. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.) Kollege Lindinger hat hier vorne minutenlang eine Landwirtschaftskammerwahlkampfrede gehalten. Das Engagement in der Landwirtschaftspolitik sei ihm unbenommen, wenn er aber auch noch überzieht und der Präsident nichts sagt und nichts tut (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ottenschläger), dann mein Kollege Helmut Brandstätter nach vorne geht und eine tatsächliche Berichtigung macht (Zwischenruf des Abg. Fürlinger), frage ich mich schon, was da eigentlich parteiische Vorsitzführung ist oder nicht. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich würde mir sehr genau anschauen, was Herr Präsident Sobotka – er ist jetzt nicht da – tun würde, wenn ich hier nach vorne gehen und eine oberösterreichische Landtagswahlkampfrede halten würde: Wahrscheinlich würde er mich stoppen, nämlich völlig zu Recht. (Abg. Eßl: Was hat denn das mit ... zu tun?)
Aber zur Sache: In dieser Krise sollte – und ich glaube, in dieser Aussage sind wir uns einig – schonungslose, transparente Ehrlichkeit Grundlage des politischen Managements auf der einen Seite und der Debatte darüber auf der anderen Seite sein. Wie gut ist Österreich also wirklich bei der Krisenbewältigung? – Wir haben nachgeforscht – das wurde schon thematisiert –, die Ergebnisse sind recht eindeutig. In seinem Covid-Resilience-Ranking analysiert das Unternehmen Bloomberg, in welchen Ländern die Krise am effektivsten und mit den geringsten sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen bewältigt wird. Österreich liegt da aktuell auf Platz 41 von 54.
Wenn jetzt Kollege Schwarz von den Grünen sagt: Ja eh, da sind aber auch viele totalitäre Staaten darunter, die ihre Bürger bewachen!, dann hat er recht, er darf aber nicht verschweigen, dass da auch Frankreich, Spanien, Deutschland, Finnland, Dänemark, Schweden, Israel, die Schweiz, UK, Irland, Portugal und so weiter und so fort vor uns liegen. Das muss man der Vollständigkeit halber sagen. (Abg. Ottenschläger: ... Spanien! – Abg. Haubner: ... Spanien!)
Und: Wir haben eine Bundesregierung, die sich immer sehr smart gibt. Wir haben einen Bundeskanzler, der sich immer sehr smart gibt und auf Exzellenz macht. Das ist auch gut so in der Inszenierung, wenn man aber immer so auf Exzellenz macht, dann soll man doch auch danach streben, soll sich mit den Besten vergleichen und nicht mit den Schlechtesten. (Beifall bei den NEOS.)
Dass Österreich bei der Krisenbewältigung also nicht gut dasteht, das wissen wir, und jetzt wäre es eben wichtig, herauszufinden, warum das so ist: Wie wirksam agiert der Staat tatsächlich?, und zwar abseits der Messagecontrol, die die ÖVP meisterhaft beherrscht, weil jetzt ja mehr denn je nicht das Erzählte reicht, sondern einzig das Erreichte zählt. Dieses Erreichte, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Österreicherinnen
und Österreicher, sollten doch Experten mit wissenschaftlichen Methoden beforschen können, um so die politischen Maßnahmen zu verbessern und die Debatte darüber informierter zu machen!
Das Folgende wird jetzt viele Zuhörer genauso schockieren, wie es mich schockiert hat: Das ist in Österreich gar nicht möglich. Österreichische Forscher können Maßnahmen anderer Länder besser beforschen und überprüfen als Maßnahmen des eigenen Landes, weil die Bundesregierung wesentliche Daten unter Verschluss hält oder nicht erhebt, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer Staatsquote von derzeit weit über 50 Prozent und in einer Situation, in der wir die besten und die effektivsten Maßnahmen bräuchten.
Ich gebe Ihnen auch gerne ein Bespiel. Gestern in der „ZIB 2“ wurde eine deutsche Studie zu Covid-19-Risiken nach Berufsgruppen vorgestellt. Aus und für Österreich gibt es so etwas gar nicht. Warum? – Weil die Daten einfach fehlen. Die Regierung macht keine evidenzbasierte Politik, sie behindert die transparente und wissenschaftliche Debatte darüber und sie verweigert damit in letzter Konsequenz auch, Rechenschaft abzulegen, und das ist in dieser Krise wirklich nicht in Ordnung, ganz im Gegenteil! (Beifall bei den NEOS.)
Bund und Länder, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren schon vor der Pandemie Weltmeister in intransparenten Förderungen. Seit Beginn der Krise kamen da – wir haben das heute schon oft gehört – unzählige Förderschienen dazu, die den Steuerzahler in Österreich viele Milliarden kosten und die künftige Generationen – und da rede ich nicht nur von meiner, sondern wahrscheinlich auch noch von meinen Kindern und deren Kindern – irgendwie werden zurückzahlen müssen, die irgendwie finanziert werden müssen – darüber redet man viel zu wenig. Ob aber diese Förderungen, die wir uns auch mit Milliarden und Abermilliarden an Schulden finanzieren, wirklich treffsicher sind, das weiß einfach niemand, weil die Daten nicht beforscht werden können. Andere Länder haben das längst gelöst – Dänemark, die Niederlande oder Finnland –, und teilweise geht es wie gesagt so weit, dass heimische Forscher zu den Maßnahmen in diesen Ländern besser forschen können als in Österreich.
Herr Bundesminister, ich appelliere an Sie: Geben Sie der Wissenschaft bitte endlich Zugang zu diesen Daten, und zwar freien, ungefilterten Zugang zu pseudonymisierten Unternehmensdaten, Mikrodaten, Förderdaten und allen anderen Daten, die man braucht, um tatsächlich beurteilen zu können, ob Maßnahmen wirklich wirksam oder treffsicher sind! Das hilft nicht nur Ihnen, Herr Bundesminister, das hilft den Unternehmen, das hilft uns hier im Parlament. Das fordert ja auch die Plattform Registerforschung, die im Übrigen von Ihrem neuen Kollegen Martin Kocher als IHS-Chef zu Recht unterstützt wurde.
Jetzt fragt man sich natürlich: Warum tut denn die Bundesregierung das nicht? Das ist ja absurd! – Die Antwort: Sie tut das nicht, weil das einen klaren Blick auf die Wahrheit bedeuten würde, abseits der Flut an Pressekonferenzen, abseits der Inszenierung als Musterschüler. Leider sticht die Messagecontrol auch hier evidenzbasierte Politik – wir bräuchten aber das Gegenteil.
In unserem Antrag fordern wir daher unter anderem den Zugang der Wissenschaft zu unternehmensbezogenen Förderdaten zur Verbesserung der Wirtschaftshilfen und uneingeschränkten Zugang der Öffentlichkeit zu den wissenschaftlichen Evaluierungsergebnissen.
Herr Bundesminister, ich schließe mit Karl Popper: „Selbstkritik ist die beste Kritik; aber die Kritik durch andere ist eine Notwendigkeit.“ – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
17.14
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.
17.14
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht die Aufgabe der Opposition, das, was an Positivem passiert ist, hier speziell zu vermarkten. Das kann die Regierung wesentlich besser, und Sie haben im Budget dafür ja auch 260 Millionen Euro, um eine entsprechende mediale Resonanz zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist Aufgabe der Opposition, aufzuzeigen, wo Verbesserungen notwendig, wichtig und richtig sind.
Heute ist schon mehrmals das Schlagwort des Schulterschlusses gebraucht und strapaziert worden, verbunden mit der Aufforderung: Na ja, bringt Vorschläge, wir sind bereit! – Kollege Haubner, du hast uns vor Kurzem hier vom Rednerpult aus mitgeteilt: Wir werden jeden Vorschlag, der positiv ist, aufnehmen, damit wir weiterkommen. – Ich höre euch gehen, wie schaut aber denn die Realität aus?
Ich bringe ein Beispiel: Ich bin ja Vorsitzender des Tourismusausschusses, und jeder Vorsitzende eines Ausschusses bekommt, um die Sitzung auch richtig und korrekt ablaufen zu lassen, von der Parlamentsdirektion vor der Sitzung einen Leitfaden (Ausdrucke in die Höhe haltend), ein sogenanntes Croquis. Ich habe hier das Croquis für die Tourismusausschusssitzung vom 17. Dezember 2020, das ich bereits am 16. Dezember bekommen habe.
Es wurden im Tourismusausschuss sieben Anträge eingebracht: einer von der SPÖ, sechs Anträge von uns. Jetzt erwartet man sich, dass in Ausschusssitzungen Argumente ausgetauscht werden, dass man seine Anträge präsentiert, dass die Regierungsfraktionen darauf reagieren, dass es eine Diskussion gibt, so nach dem Motto: Wenn es uns gelingt, die Regierungsparteien zu überzeugen, dann werden sie wohl dem Antrag, Kollege Haubner, zustimmen, ihn annehmen, damit wir für den Wirtschaftsstandort gemeinsam etwas weiterbringen.
Geschätzte Damen und Herren, wie schaut denn die Realität aus? – Ich habe das Croquis einen Tag davor bekommen. Ich schaue mir das Croquis an und zitiere daraus zum Beispiel Folgendes: „Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8:“ – das war ein Antrag von uns – „Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der Tourismuswirtschaft.“ – Es wurde heute angesprochen, wie wichtig die Eigenkapitalstärkung ist. Das wurde von den Kollegen heute mehrfach angesprochen, es wurden von uns Initiativen mit positivsten Argumenten eingebracht.
So, wie wird jetzt mit diesem Antrag umgegangen? – Das weiß ich bereits einen Tag davor: „Es liegt ein Vertagungsantrag vor“. – Das lese ich einen Tag davor! „Es liegt ein Vertagungsantrag vor, über den ich sogleich abstimmen lasse. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vertagungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen.“
Das heißt also, ich als Vorsitzender weiß einen Tag vor der Sitzung, wie die Anträge behandelt werden. Das heißt, alle sieben Anträge – einer von der SPÖ, sechs von der FPÖ, von uns – wurden vertagt. Das heißt also, wir können argumentieren, was wir wollen, weil ich bereits vorher lese: Es wird eh vertagt. Das ist der Umgang mit dem Parlament! Der Parlamentarismus wird kleingeredet. Es gibt keinen Austausch mit dem Parlament, den vermissen wir! Wir können einbringen, was wir wollen – was immer wir tun, Sie wischen das einfach weg, und das ist das Desaster, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Finanzminister! Wir sind uns ja grundsätzlich einig, dass wir allen Betrieben, die behördlich geschlossen werden, helfen müssen, oder? Allen – davon gehe ich einmal aus. Allen Betrieben, die behördlich geschlossen werden, muss geholfen werden. Ich
komme jetzt zu den Privatbetrieben, zu den Beherbergungsbetrieben. Ich gehe auch davon aus, dass allen Beherbergungsbetrieben – egal ob klein, mittel oder groß – geholfen wird, wenn sie geschlossen sind. Das wäre doch logisch, oder? – Okay. Es ist aber nicht so!
Ich bringe ein weiteres Beispiel. Unterstützt wurden nach Interventionen unsererseits, seitens der Opposition, Privatvermieter – das sind Betriebe bis zehn Betten, ob Zimmer oder Ferienwohnung ist egal –, über den Härtefallfonds und indem sie auch einen Umsatzersatz bekommen. So weit, so gut. Was ist, wenn jemand elf Betten hat, oder ein zwölftes? – Es ist die gleiche Situation! Ich sage euch, wie das ist (der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „! 8 fixe Betten + 2 Sofas = 12 Betten! / Förderansuchen durch die Agrarmarkt (AMA) abgelehnt! / Begründung: / Sie vermieten mehr als zehn Betten. / Die ,Kleinen‘ werden wieder benachteiligt! / Gerald Hauser“ auf das Rednerpult): Hat ein sogenannter Privatbetrieb, der formalrechtlich kein Privatbetrieb mehr ist, statt zehn Betten elf Betten, bekommt er nichts.
Ich habe x Beispiele dazu. Da hat ein kleiner, wirklich ein Kleinstbetrieb zwei Ferienwohnungen mit acht Betten. In jeder Ferienwohnung hat er auch ein Sofa, damit kommt er formal auf zwölf Betten. Er sucht beim Härtefallfonds an und bekommt die Antwort: Das Ansuchen wird nicht unterstützt, weil mehr als zehn Betten da sind.
Jetzt frage ich euch Folgendes: Wenn man jetzt hergeht und sagt: Wir entfernen ein Sofa, statt zwei Sofas haben wir ein Sofa und haben dann statt zwölf Betten zehn Betten! – das ist natürlich, Kollege Haubner, ein gewaltiger Unterschied –, was passiert dann? – Dieser Betrieb wird dann unterstützt.
Und jetzt, Herr Finanzminister, erklären Sie mir bitte die Logik dahinter: ein Sofa heraus, dann bekommt man die Unterstützung; hat man statt einem Sofa zwei Sofas drinnen und somit mehr als zehn Betten, bekommt man keine Unterstützung! – Entschuldigung, das ist weder logisch noch konsequent noch richtig. Da geht es um die Kleinsten der Kleinen, die nichts bekommen!
Ich lese Ihnen so ein Interventionsschreiben vor, das ich erst gestern erhalten habe. Das ist eine Witwe, die hat halt zwei Sofas in ihren Wohnungen drinnen; das ist genau so ein Fall. Sie schreibt, die Witwenrente von 840 Euro geht für die monatlichen Fixkosten wie Steuern, Versicherungen, Heizung, Arztkosten und so weiter drauf.
Ja, sagen Sie einmal, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wo bleibt denn hier die soziale Gerechtigkeit? Das kann es doch nicht sein, bitte, dass die Kleinsten der Kleinen nicht berücksichtigt werden!
Kollege Haubner hat vorhin einen Einwurf getätigt und gemeint, wenn dieser Betrieb mehr als zehn Betten hat, dann muss er ins Gewerbe. – Kollege Haubner, formalrechtlich hast du schon recht, das sind aber alles Betriebe, die bis jetzt Steuern gezahlt haben.
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, die Redezeit Ihrer Fraktion ist ausgeschöpft, daher ersuche ich Sie, den Schlusssatz zu formulieren.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Das sind alles Betriebe, die Pflichtbeiträge abgeliefert haben, unterstützt werden sie aber nicht, weil sie an Formalismen der Wirtschaftskammer scheitern, weil die Wirtschaftskammer alle Betriebe, die mehr als zehn Betten haben, ins Gewerbe hineinzwingen will, damit sie Gewerbebeiträge bezahlen. Das kann doch nicht die Logik für die Förderung sein! (Beifall bei der FPÖ.)
17.22
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger ist jetzt zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss kurz auf den Kollegen Eypeltauer replizieren.
Zum Ersten war das, was Herr Kollege Brandstätter hier versucht hat, aus meiner Sicht zumindest keine tatsächliche Berichtigung. Insofern hat der Herr Präsident durchaus richtig gehandelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zum Zweiten, weil Sie gemeint haben, die Redezeit von Kollegen Lindinger wäre vorbei: Es gibt nach der Geschäftsordnung eine bestimmte Redezeit pro Fraktion in der Debatte, und die Fraktion kann sich einteilen, wie diese verwendet wird. Insofern hat er auch da nichts falsch gemacht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Jetzt komme ich aber noch zu Ihren Argumenten. Ich bin durchaus auch ein Freund von Studien, weil sie versuchen, in neutraler Sichtweise möglichst evidenzbasiert gewisse Fakten auf den Tisch zu legen. Nur eines bitte ich schon mitzudenken: Reden Sie einmal mit Betrieben, die international tätig sind, mit österreichischen Betrieben, die zum Beispiel, wie Sie erwähnt haben, Filialen in Spanien oder Frankreich haben! Die warten bis heute auf Geld, dort gibt es gar nichts – und in Österreich funktioniert das! Das würde ich schon bitten, einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich stelle auch die Frage: Berücksichtigen diese Studien die Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben, wie die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie, die Einkommensteuersenkung, den Erhalt der Kaufkraft durch die Kurzarbeit, durch die temporäre Erhöhung des Arbeitslosengeldes? Berücksichtigen diese Studien das? – Ich glaube nicht. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, wir sind hier besser unterwegs als die meisten anderen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Rauch: Wir sind Weltmeister bei der Impfrate der Bürgermeister! Das ist richtig!)
17.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kollege Ottenschläger, die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie ist für jeden Gastronomen ohne jede Relevanz, weil er seit mehr als zwei Monaten zuhat. Der hat null Umsatz! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das ist vollkommen irrelevant, wie hoch eine Steuer von einem Umsatz ist, den es nicht gibt!
Wir debattieren hier aber die Frage, ob die Regierung in der Pandemiebekämpfung erfolgreich war oder nicht. Vor zehn Monaten waren wir alle einer Meinung, woran denn Erfolg am Ende des Tages gemessen wird: Er wird daran gemessen, wie viele Menschen ihr Leben durch die Pandemie verlieren. Er wird daran gemessen, wie viele Menschen ihren Arbeitsplatz durch die Pandemie verlieren. Er wird daran gemessen, wie viele Betriebe zusperren müssen, und er wird daran gemessen, was diese Hilfsmaßnahmen kosten. Und die fünfte Frage am Schluss – das ist jetzt eine politische von der SPÖ, da waren wir uns nicht einig – halte ich auch für sehr wichtig, nämlich wer am Ende die Kosten für die Krisenbekämpfung bezahlt. (Beifall bei der SPÖ.)
Bei den ersten vier Punkten waren wir alle einer Meinung, das können Sie im Stenographischen Protokoll nachlesen.
Jetzt schauen wir uns die Bilanz für heute an: 7 200 Tote in Österreich. Vergleichen wir das mit Deutschland im Verhältnis zur Bevölkerung: um 50 Prozent mehr – also nicht gut.
Wenn wir uns die Arbeitslosigkeit anschauen: in Österreich eine Rekordarbeitslosigkeit mit über 500 000 Arbeitslosen – viel schlechter als Deutschland, viel, viel, viel schlechter als Deutschland; also nicht gut. Da können wir uns einig sein, die Zahlen lügen nicht.
Nächste Frage: Wie viele Betriebe müssen zusperren? Das ist eine Frage, die wir noch nicht beantworten können, weder im Vergleichsland Deutschland noch in Österreich, weil wir durch Steuerstundungen, Sozialversicherungsstundungen für die Betriebe etwas vor uns herschieben, von dem wir wissen, wenn die Steuerstundungen, wenn die Sozialversicherungsstundungen schlagend werden, wird die Zahl der Insolvenzen in die Höhe gehen. Das kann man also noch nicht sagen.
Vierte Frage: Wie teuer waren die Hilfen im Vergleich? – In Österreich circa doppelt so teuer wie in Deutschland.
Das heißt, wenn wir uns diese vier Punkte ansehen, müssen wir sagen, dass wir bei drei von vier Kriterien schlechter sind und man es bei einem noch nicht sagen kann. Insofern, glaube ich, ist das Urteil, ob die Krisenbewältigung bis jetzt gut oder schlecht war, eindeutig: Sie war schlecht, und das sagen die objektiven Zahlen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Das ist nicht eine politische Frage, sondern am Ende zählen die Fakten.
Zur Frage, wer die Kosten am Ende des Tages bezahlt, sagt die ÖVP: Na eh klar, die ArbeitnehmerInnen und die Konsumenten! Sie zahlen nämlich 85 Prozent; 85 Prozent müssen die zahlen, wenn es nach Ihnen geht! Die Vorschläge, die von der Sozialdemokratie kommen, dass jene, die über Kapital, über Vermögen verfügen, auch einen höheren Beitrag zahlen, lehnen Sie immer ab. Das ist eine politische Frage, daran werden wir Sie aber auch noch messen, und diese Frage werden wir noch jahrelang diskutieren: Wer zahlt die Kosten? (Beifall bei der SPÖ.)
Sie von der ÖVP sagen, das sollen die Arbeitnehmer zahlen, das sollen die Pensionisten zahlen, jedenfalls sollen das nicht die Vermögenden und die Spender der ÖVP bezahlen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Wie kann man die Krisenpolitik aber sonst noch charakterisieren, außer dass sie nicht erfolgreich war, was die Fakten belegen? – Ich sage Ihnen eines: Das, was wir hier sehen, und zwar seit zehn Monaten, ist: Inszenieren kann diese Regierung gut. Da investiert sie auch viel Zeit, viel Energie. Was sie schlecht kann, ist regieren. Die Pressekonferenzen sind gut vorbereitet, da stimmt das Wording, da stimmt die Messagecontrol, aber das mit dem Testen, das mit dem Impfen funktioniert nachher nicht gut. Das heißt, wenn man charakterisieren will, wie die Regierung agiert, kann man sagen: Inszenieren statt regieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Zweite ist die Frage des Schulterschlusses. Was bedeutet eigentlich Schulterschluss? – Das bedeutet, dass wir persönliche, dass wir parteipolitische, dass wir Machtinteressen hintanstellen und das Schauen aufs gesamte Österreich, aufs Große und Ganze und das Schauen auf alle voranstellen. Und was macht die ÖVP? – Sie macht genau das Gegenteil: Sie stellt Machtinteressen, Parteiinteressen vor die Interessen Österreichs. Das ist das, was Sie charakterisiert! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn Sie das bestreiten wollen, dann erklären Sie mir ein paar Sachen, die Sie gemacht haben! Es gibt viele Pensionisten in Österreich, die wenig Geld haben, das stimmt, aber Betroffenheit durch die Krise: null, weil nämlich ihre Pension nicht gekürzt wurde. Sie aber haben für eine einzige Gruppe (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!) eine Sonderpensionserhöhung gemacht, obwohl die nach dem ASVG Versicherten, also die Arbeiter und Angestellten, und die Selbstständigen alle gleich niedrige Pensionen haben wie die Landwirte. Sie haben nur für die Landwirte eine Sondererhöhung gemacht – nicht für die Arbeiter, nicht für die Angestellten und nicht für die Selbstständigen –, weil Sie einfach
selbst in dieser Krise parteipolitisch und machtpolitisch agieren, obwohl die Betroffenheit durch Covid-19 gleich null war.
Ein anderes Beispiel: die Frage der Mieten. Nicht nur die SPÖ, auch die FPÖ sagt – und auch die NEOS haben am Anfang immer gesagt –: Wieso muss ein Betrieb, der behördlich gesperrt ist, Miete zahlen? Wir wollten eine gesetzliche Klarstellung, dass ein Betrieb, wenn er behördlich gesperrt ist, keine Miete zahlen muss. Wir haben dazu x Anträge eingebracht, Sie haben sie immer abgelehnt. Die Justizministerin war die Einzige, die diesen Vorschlag unterstützt hat, aber sie ist an der Immobilienlobby – in der ÖVP, damit wir das klarstellen – gescheitert. Es muss heute jeder Friseur, jeder Masseur und jedes kleine Kaffeehaus, obwohl sie seit Wochen, seit Monaten zugesperrt sind, nach wie vor volle Länge Miete brennen. (Abg. Ottenschläger: Und sie kriegen 75 Prozent ersetzt!) – Ja, ich weiß, die Immobilienwirtschaft ist Ihre größte Spendergruppe! Sie sind ja selbst einer ihrer Vertreter hier, weil Sie Machtpolitik vor die Interessen Österreichs stellen. – Das ist der zweite Punkt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Der dritte Punkt – das betrifft natürlich auch die Grünen –: Ist all das, was Sie in diesem Zusammenhang machen, geheim oder ist es transparent? – Sie entscheiden sich für geheim, supergeheim, streng geheim, für das Gegenteil von transparent. Wenn Kollege Schwarz sich hier herausstellt und sagt: Ihr könnt ja eh in die Cofag reingehen, dann würdet ihr alles sehen und alles hören!, dann stimmt das, aber: Einer von jedem Klub darf reingehen, und wissen Sie, was beim Eingang passiert? – Es wird ihm der Mund zugenäht! Es ist eh nett, dass er es sieht und dass er es hört, aber der Mund wird ihm beim Eingang zugenäht und er darf mit niemandem darüber sprechen. Jetzt frage ich Sie: Ist das transparent oder ist das geheim, wenn Abgeordneten der Mund verboten werden soll?! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)
Ich weiß, das ist unangenehm für eine Partei, die für Kontrolle und Transparenz gestanden ist, dass Sie aber hier herausgehen und Abgeordneten den Mund zunähen wollen, damit sie erfahren, was wirklich bei den Hilfen passiert, das ist eigentlich eines Vertreters einer grünen Partei unwürdig. Dafür sollten Sie sich genieren.
Und wenn man sich objektiv anschaut, ob die Regierung in ihrer Gesamtheit erfolgreich war oder nicht, muss man einfach sagen: Nein, sie war nicht erfolgreich – im Gegenteil. Sie sollten mehr auf die Oppositionsparteien hören, und die konstruktiven Kräfte sitzen in allen Parteien – ob das im Budget- und im Finanzbereich Kollege Fuchs ist, Kollege Angerer, Kollegin Doppelbauer, Kollege Schellhorn, Kollege Matznetter et cetera, wir alle bringen hier konstruktive Beiträge ein. Sie sollten mehr darauf hören, dann würde nämlich die Politik in Österreich bei der Krisenbekämpfung erfolgreicher sein. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall bei FPÖ und NEOS.)
17.33
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Bevor ich zu den Abstimmungen komme, frage ich die Fraktionen, ob wir auch so vorgehen können. – Dann werden wir jetzt die Abstimmungen durchführen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 1221/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“.
Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtesterben verhindern – Gastronomiebetriebe sofort aufsperren“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? (Abg. Wurm – auf die Fraktion der Freiheitlichen, deren Abgeordnete sich als Einzige von den Sitzen erheben, weisend –: Wir sind die Einzigen für die Gastronomie!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Zwischenrufe bei SPÖ, FPÖ und Grünen.) – Ich würde gerne den Abstimmungsvorgang fortsetzen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Kurze Debatte: Aktivitäten von Staatsverweigerern
in der ersten Jahreshälfte 2020
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun wie vereinbart zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 3757/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, somit erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Sie, Frau Abgeordnete Schatz, als Einbringerin und Erstrednerin haben eine Redezeit von 10 Minuten. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Frau Abgeordnete Schatz, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein hochaktuelles sicherheitspolitisches Thema. Es geht um die Beantwortung meiner Anfrage zu den Aktivitäten von Staatsverweigerern in Österreich. Diese ist beispielhaft für viele Anfragebeantwortungen, die wir von Ihnen bekommen, Herr Minister, und die leider in unzureichender Weise erfolgt sind. Wir verlangen Antworten und wir wollen, dass Sie, Herr Minister, die Bevölkerung über das Gefahrenpotenzial, das von dieser Szene ausgeht, konkret und detailliert informieren.
Seit Jahren beobachten wir in Österreich eine beunruhigende Entwicklung, den stetigen Aufbau einer Szene, die viele Namen kennt: Staatsverweigerer, Freemen, Reichsbürger, Staatsverwalter. Diesem antidemokratischen Milieu kann man laut Ihrer Anfragebeantwortung rund 3 700 Personen in Österreich zurechnen.
In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge rund 19 000 sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter, und wir wissen, dass der Grad der Bewaffnung in dieser Szene stetig steigt. Allein bei einer Razzia in Baden-Württemberg und in Hessen im vergangenen Jahr wurde ein riesiges Waffenarsenal ausgehoben. Das deutet schon auf das Gefahrenpotenzial hin, das von dieser Szene ausgeht. Deshalb ist es auch dringend notwendig, konkret und transparent sichtbar zu machen, als wie gefährlich die Staatsverweigererszene in Österreich eingeschätzt wird, Herr Minister.
Während der Deutsche Bundestag und die Bevölkerung in Deutschland von ihrem Innenminister konkrete Antworten auf Anfragen bekommen, lassen Sie uns diesbezüglich im Dunkeln sitzen und antworten nur unzureichend. Beispielsweise blieben folgende konkrete Fragen in Ihrer Beantwortung unzureichend beantwortet: Wir wollten wissen, gegen wie viele Personen aus der Szene ein aufrechtes Waffenverbot besteht und wie viele im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind. Sie verweisen in der Antwort darauf, dass es entsprechende „Statistiken hinsichtlich ,Waffenbesitzkarte‘ und ,Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz‘ bzw. ,der Gründe von Amtshilfeersuchen der Finanzpolizei, nicht“ gibt.
Derart ausweichende, ja nichtssagende Antworten hinsichtlich Waffenbesitz im extremistischen Milieu sind leider kein Einzelfall, sondern in Ihrem Ministerium Usus.
Ganz offen: Es geht dabei konkret um ein brisantes sicherheitspolitisches Thema. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung in Österreich! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
Ich halte es aus demokratiepolitischer Perspektive für zentral, dass die Öffentlichkeit über diese gefährlichen Entwicklungen, über das Gefahrenpotenzial extremistischer Bewegungen – ganz egal, welcher – transparent von Ihnen aufgeklärt und informiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Seit Kurzem wissen wir, dass im Jahr 2020 in Österreich so viele Waffen gekauft wurden wie noch nie zuvor. Laut Zentralem Waffenregister befinden sich rund 1,15 Millionen Waffen in privatem Besitz. Da ist es natürlich von großer Relevanz, zu wissen: In welche Hände geraten diese Waffen? Seit Kurzem wissen wir, dass gegen den Attentäter von Wien kein aktives Waffenverbot bestanden hat.
Die Waffenaffinität staatsfeindlicher Gruppierungen ist uns aber allen bekannt, und aus Ihrer Antwort schließen wir, dass es keinen geeigneten Abgleich zwischen Waffenbesitzern und Mitgliedern staatsfeindlicher und extremistischer Organisationen gibt. Da sind Sie im Verzug, Herr Minister, da gibt es ganz, ganz dringenden Handlungsbedarf! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
Wir erleben gerade – das wurde heute schon mehrmals angesprochen –, wie Verschwörungstheoretiker, wie Staatsverweigerer, wie Rechtsextreme und Neonazis versuchen, die Coronaproteste zu missbrauchen, zu vereinnahmen und für sich zu nutzen. Wir erleben, wie antisemitische und den Holocaust relativierende Verschwörungstheorien unbegrenzt verbreitet werden. Dass wir es da nicht mit einer harmlosen Entwicklung zu tun haben, darauf hat die Leiterin der Extremismusabteilung des BVT vergangene Woche in einem Interview im „Kurier“ hingewiesen. Sie sieht sogar ein – davon spricht sie wörtlich, ich zitiere – „staatsgefährdendes Potenzial“. Selbst Terroranschläge will die Extremismusexpertin hier nicht ausschließen. Sorge bereite ihr auch, dass rechtsextreme Kader die Proteste unterwandern.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, das wurde für uns alle am Samstag konkret sichtbar. Wenn mehrfach verurteilte Holocaustleugner, Neonazis wie Gottfried Küssel mitmarschieren, wenn der Sprecher der österreichischen Identitären und weitere einschlägig bekannte Rechtsextreme, Neonazis und Staatsverweigerer bei diesen Demos mitmarschieren, dann wird das für uns alle sichtbar.
Seit 2015 verzeichnen wir in Österreich ein Hoch an rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Straftaten. Aus dem erst kürzlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht wissen wir, dass sich alte Strukturen und Netzwerke rund um langjährige Führungskader des klassischen Neonazismus in Österreich neu organisieren.
Die sogenannte Neue Rechte, die Identitären sind alles andere als die friedfertigen Aktivisten, als die sie sich selbst gerne darstellen. Viele von den Neuen Rechten sind
bewaffnet oder wegen diverser Delikte verurteilt, darunter schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Erpressung, Raub und Wiederbetätigung.
Gleichzeitig erinnere ich an die vielen Hausdurchsuchungen mit Waffenfunden, mit bis zu über einer Million Schuss in Oberösterreich im Frühjahr des letzten Jahres. Ich erinnere an die Razzien in der rechtsextremen Szene in den vergangenen Monaten – Herr Minister, Sie haben es selbst heute angesprochen! Ich erinnere an Sprengstofffunde. Erst am Montag hat die Polizei in Niederösterreich ein Waffenlager samt NS-Devotionalien ausgehoben.
Sie, Herr Minister, haben das Gefahrenpotenzial dieser rechtsextremen Szene bereits angesprochen. Das zeigt den dringenden Handlungsbedarf, der sich für uns hier im Parlament ergibt, damit aktiv gegen Extremismus vorgegangen werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Dafür ist es aber entscheidend, dass Sie uns Fakten liefern. Wir brauchen konkrete Antworten. Wir brauchen Antworten auf unsere Fragen, sie sind Basis für unsere Arbeit! Sie müssen Basis dafür sein, dass wir daraus Maßnahmen entwickeln können, um gemeinsam gegen Extremismus vorzugehen und aktiv zu werden.
Herr Minister, ich fordere Sie hier auf, bitte detaillierte Antworten zu liefern und jetzt nicht auf den geheimen Unterausschuss des Innenausschusses zu verweisen. Die Bevölkerung hat ein Recht, aufgeklärt zu werden, wie es um die Sicherheit in unserem Land steht. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Heute in einer Woche ist internationaler Holocaust-Gedenktag. Es ist mir deshalb ein Anliegen, auf eines konkret hinzuweisen: Man kann die Coronamaßnahmen der Bundesregierung durchwegs kritisch sehen und soll und muss das auch kundtun können, aber wer sich vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau in Pose wirft, wer sogenannte Judensterne trägt, wer Schriftzüge aus Konzentrationslagern nutzt und Zitate von Opfern und Widerstandskämpfern missbraucht, der relativiert und verharmlost die Verbrechen des Nationalsozialismus und den Mord an Millionen von Menschen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Das ist geschichtsvergessen, das ist einfach widerlich und das ist untragbar in einer Demokratie! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich fordere Sie noch einmal auf, hier konkrete Antworten zu liefern, und schließe mit den Worten der Extremismusexpertin des BVT: Was wir gerade sehen, ist – Zitat – „ein Gemisch aus allem, das sich jederzeit entladen kann“. Ich warne davor, das auch nur irgendwie zu unterschätzen. – Vielen herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)
17.45
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Karl Nehammer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schatz, ich schätze Sie sehr für Ihr Engagement im Kampf gegen den Rechtsextremismus und ich teile Ihre Einschätzung, dass wir neben der Bedrohung durch die klassische rechtsextreme Szene eine sich seit 2015 formierende neue Szene beobachten und auch aufklären konnten, nämlich die der Staatsfeinde oder Staatsverweigerer.
Die Frage, wie sehr der Rechtsstaat gegen diese vorgehen kann, ist jeweils auch eine Determination der Rechtslage. Und auch da muss ich den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt erwähnen, das mit Hochdruck gegen diese Szene ermittelt und dort,
wo es möglich ist, auch erfolgreich ermittelt hat. Das sieht man allein an der Verurteilung, an dem Urteil gegen den sogenannten Staatenbund Österreich, seine Mitglieder, die wegen Hochverrats und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung angeklagt worden sind. Die Mitglieder dieses Staatenbundes sind erfolgreich verurteilt worden.
Das heißt, die Beamtinnen und Beamten des Innenministeriums, die Polizistinnen und Polizisten, die zum Einsatz gelangen, nehmen diese Bedrohung sehr ernst, und diese stellt uns eben zusätzlich zu all den anderen Herausforderungen vor eine weitere. Der Kampf gegen die Rechtsextremen und die rechtsextreme Szene wird engagiert und entschlossen geführt. Das konnten Sie auch dem entnehmen, was Sie selbst gerade vorhin hier am Rednerpult zitiert haben, nämlich dem Ermittlungserfolg in Oberösterreich und auch dem erst vor Kurzem stattgefundenen großen Waffenfund, ausgelöst durch eine Ermittlung im Bereich der organisierten Kriminalität und im Drogenmilieu, weil hier klar das Bild sichtbar wird, dass sich die rechtsextreme Szene, die zu terroristischen Anschlägen bereit ist, genauso finanziert wie der Dschihadismus, nämlich über den Drogenhandel, und vom Verkaufserlös der Drogen Waffen und Sprengstoff kauft.
Auch hier gilt es weiterhin entschlossen vorzugehen und auch hier gilt es immer in der Maßgabe des Rechtsstaates entschlossen dagegen vorzugehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie haben meine Referatsleiterin erwähnt – und auch das eint uns, Frau Abgeordnete, obwohl wir aus völlig unterschiedlichen ideologischen Lagern kommen –, die demnächst in Pension gehen wird, aber ich habe sie ersucht, uns als Expertin weiterhin zur Verfügung zu stehen, weil sie tatsächlich eine hohe Expertise aufgebaut hat.
Es braucht aus meiner Sicht drei Dinge: Es braucht den entschlossenen Kampf gegen den Rechtsextremismus und gegen staatsfeindliche Verbindungen, und dieser wird von den Beamtinnen und Beamten geführt, und zwar nachweisbar geführt.
Es braucht gleichzeitig auch die Aufklärung, welchen Bedrohungen die Demokratie ausgesetzt ist. Das beginnt nicht bei der Polizei. Die Polizei kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Entwicklung schon viel zu weit fortgeschritten ist. Wenn wir über Prävention sprechen, dann müssen wir auch darüber sprechen, dass wir das mit Präventionskonzepten in die Schulen hineintragen, um gerade dort auch zu sensibilisieren, wo diese – das sage ich ganz bewusst – „Menschenfischer“ unterwegs sind und Unheil treiben.
Ja, wir nehmen die Staatsverweigererszene ernst – sie hat ungefähr 3 700 Mitglieder –, und wir tun aus Sicht des Staatsschutzes alles, was derzeit möglich ist, um sie zu beobachten. Aber die Vielzahl der Menschen, die sich dieser Gesinnung anschließen, und die Unterschiedlichkeit ihrer Auffälligkeit, wenn sie dann tatsächlich Strafrechtsdelikte begehen, wenn die Polizei tatsächlich einschreiten kann, wenn der Staatsschutz tatsächlich Verfehlungen feststellt, das sind die großen Herausforderungen und die fordernden Aufgaben, mit denen wir derzeit konfrontiert sind, um unsere Demokratie und Freiheit zu schützen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
Und das Dritte – das ist jetzt eine Wiederholung vom letzten Mal –: Frau Abgeordnete Schatz, ich weiß, es wird immer eine Divergenz zwischen der Erwartungshaltung hier im Parlament und der Möglichkeiten eines Ministeriums in Bezug auf Anfragebeantwortungen geben, aber ich möchte nochmals hervorstreichen, dass die Beamtinnen und Beamten des Innenministeriums bisher circa 680 parlamentarische Anfragen beantwortet haben; ich bin seit 7. Jänner 2020 Innenminister. Das heißt, es wird dort versucht, die Anfragen gewissenhaft zu prüfen, nach den rechtlichen Gegebenheiten, nach den Bedingungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung, um – ja – Ihrem Anspruch hier im Parlament, Informationen zu erlangen, gerecht zu werden. Dafür steht das Innenministerium, dafür stehe ich als Innenminister vor meinen Beamtinnen und Beamten, die dieser Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.51
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer gemeldet. Ab jetzt gelten 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben unsere Routinen in unserem Leben – auch im Parlament haben wir Routinen. Wir bauen Strukturen auf, formalisieren Abläufe, um schneller zu Tätigkeiten zu kommen, schneller Tätigkeiten auszuführen. Und so dürfte auch die SPÖ eine Routine etabliert haben, indem sie im Halbjahresrhythmus eine Anfrage an das Innenministerium stellt, wo es um das Thema Staatsverweigerer geht. Bitte nicht falsch zu verstehen, das ist durchaus ein relevantes und präsentes Thema für unsere Sicherheitsbehörden, wie der Herr Minister ausgeführt hat, und sicherlich für uns alle, die wir hier sitzen und unsere Demokratie und unsere staatlichen Institutionen schützen. Sich darüber gerade als Abgeordnete informieren zu wollen, das ist verständlich und unser gutes Recht.
Minister Nehammer hat in der Anfragebeantwortung, sowohl in der jetzigen als auch in der davor, so gut und soweit es auch öffentlich vertretbar ist, darauf geantwortet; wie auch viele Berichte aus dem Innenministerium, aber auch aus anderen Institutionen, wie beispielsweise der Bundesstelle für Sektenfragen, die sich in regelmäßigen Abständen zu Wort melden und in ihren Berichten ihre Arbeit und auch das Gefahrenpotenzial darlegen.
Was einem aber auch bewusst sein muss, und auch der Kollegin Schatz – ich gehe auch davon aus, dass es ihr bewusst ist –: dass nicht alles dazu öffentlich diskutiert werden kann. Gerade im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen ist eine öffentliche Behandlung eine Gefährdung derselben, sie schwächt die Position der Ermittlerinnen und Ermittler durch die Preisgabe der Information, selbst wenn die Information lautet, dass es keine Information dazu gibt. Deswegen hat der Nationalrat – wichtig – auch einen eigenen Unterausschuss eingesetzt, der zum Thema innere Angelegenheiten berät, der in gegebenem Rahmen den Austausch mit dem Innenministerium fördert und der die Erörterung genau solch heikler Themen und auch geheimer Themen ermöglicht. In den drei bereits vorliegenden Anfragen, sowohl an Minister Peschorn als auch an Minister Nehammer, ist auf dieses Thema mehrfach hingewiesen und auch immer wieder das Gespräch im Unterausschuss angeboten worden, wo es im Übrigen auch hingehört.
Ich möchte aber diese Kurzdebatte auch dazu nutzen, um auf die aktuelle Situation einzugehen, die Nährboden für das Erstarken staatsfeindlicher Strukturen sein kann und die auch dafür genutzt wird – im Sinne der Pandemie und der Krise.
Soziale Medien haben vor allem jetzt in der Pandemie eine große Rolle bei der Verbreitung von Falschinformationen und Verschwörungstheorien gespielt; sei es nun, dass die Existenz des Virus infrage gestellt worden ist, bis hin zu fragwürdigen Behandlungsmethoden, Stichwort Bleichmittel trinken, oder auch so weit, dass bei der Impfung jemandem ein Chip eingesetzt werden könnte. Und es gibt vieles, vieles mehr, das sich in den sozialen Medien herumtreibt. Diese Gruppierungen, die da entstanden sind, sind nicht grundsätzlich staatsfeindlich, aber sie werden von Staatsverweigerern zur Verbreitung von Botschaften, von Ideologien und zur Rekrutierung genutzt, und das ist bedenklich.
Manche sozialen Medien gehen sehr konsequent gegen diese Falschinformationen oder auch gegen diese einzelnen Verbreiter vor, und das nicht nur durch Sperren, sondern auch durch Gegendarstellungen, den Verweis auf wissenschaftliche Informationen, um vor allem eine andere Seite aufzuzeigen, um diese entstandenen Meinungsblasen, in denen man sich in den sozialen Medien sehr schnell befindet, aufzubrechen, aufzustechen. Andere soziale Medien, und dazu gehört unter anderem Telegram, sind als Medium
regelrecht gewachsen, weil sie kein Gegengewicht bieten. Dort werden obskure Theorien und Meinungen nur noch mehr bestärkt und alle, die daran teilnehmen, in einen Sog hineingezogen.
Wie bereits im Verfassungsschutzbericht 2018 erwähnt, ist das Phänomen der staatsfeindlichen Verbindungen auch in Zukunft ein wesentliches Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes. Umso wichtiger ist auch die anstehende Reform des BVT, um die Strukturen hinsichtlich nachrichtendienstlicher und staatspolizeilicher Tätigkeiten anzupassen, aber auch, wenn es um die Ausbildung und die technische Expertise geht, um in diesen Feldern aktiv zu sein und die primären Plattformen, die sozialen Medien für die Rekrutierung oder die Verbreitung der Ideologien zu überwachen.
Ich möchte abschließend – weil auch der Herr Minister angesprochen hat, was die Bundesregierung vor allem in der Prävention tut – besonders das bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung hervorheben (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), mit dem das Innenministerium federführend gemeinsam mit allen Ressorts und Bundesländern und anderen Institutionen Handlungsfelder, Strategien und Aktionspläne aufzeigt, um aktiv gegen Extremismus, gegen Radikalisierung aufzutreten. – Danke schön dafür. (Beifall bei der ÖVP.)
17.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister Nehammer, jetzt treffen wir uns wieder einmal; zum wiederholten Mal müssen wir dieses Instrument der Besprechung einer Anfragebeantwortung in Anspruch nehmen, weil wir immer wieder, leider, keine entsprechenden Antworten von Ihnen bekommen. Wir haben das erst vor einer Woche bei einer anderen Anfrage erlebt, die Anfragebeantwortungen sind einfach mangelhaft oder gar nicht vorhanden.
Meine Damen und Herren! Jetzt kann man dazu stehen, wie man will, aber es ist – und ich habe Ihnen das letzte Woche schon gesagt – aus meiner Sicht einfach auch eine Missachtung eines ganz wichtigen parlamentarischen Rechts, das wir Nationalratsabgeordnete haben, und wir werden das nicht akzeptieren. Wir werden Sie da auch nicht auslassen, wir werden Sie immer wieder zu Besprechungen von Anfragebeantwortungen hierher in dieses Haus zitieren, weil wir als Parlamentarier dieses Hauses uns das nicht gefallen lassen, dass man unser Recht auf Anfragen so missachtet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
Ich habe manchmal das Gefühl, es gibt so eine Grundhaltung, dass Anfragen, speziell der Opposition, einfach nur lästig sind oder dass wir sie zum Spaß machen. Jetzt sagen Sie, Herr Minister, dass man im Ministerium bemüht ist und versucht, die Anfragen gewissenhaft zu beantworten. Die erste Rednerin, die von der ÖVP ans Rednerpult kommt, sagt, na ja, das ist halt wieder so eine Anfrage, die jedes halbe Jahr gestellt wird, und spielt das Ganze wieder runter. – Was ist denn jetzt die Haltung zu parlamentarischen Anfragen? Gewissenhaft beantwortet ist das, was hier vorliegt, auf keinen Fall. Ich habe immer mehr das Gefühl, Sie empfinden es als lästiges Übel, dass die Opposition auch kritische Anfragen stellt.
Parlamentarische Anfragen, Kollegin Schatz hat es gesagt, sind ein wichtiges Instrument und für uns auch fast das einzige Instrument, um zu Informationen zu kommen. Wir brauchen diese Informationen gerade auch zu solch sensiblen Themen, um die entsprechenden politischen Schlüsse daraus ziehen zu können. Wenn sie fehlen, dann kann das nicht in entsprechendem Ausmaß erfolgen.
Kommen wir jetzt zu dieser konkreten Anfrage! Da geht es um ein sicherheitsrelevantes Thema, das wir nicht unterschätzen dürfen. Von mehreren Seiten wird uns bestätigt, dass von diesen sogenannten Staatsverweigerern ein Gefahrenpotenzial ausgeht, das man nicht unterschätzen darf. Dann fragen wir, und Sie geben uns die Antwort, es seien ungefähr 3 700 Personen, die man da in Österreich am Schirm hat. Und dann wollen wir nur wissen, wer von diesen 3 700 Personen denn eigentlich einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte hat. Es muss doch möglich sein, dass wir darauf eine Antwort von Ihnen bekommen.
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, Herr Minister, es gibt eigentlich nur zwei Varianten: Die eine ist, Sie wollen es uns nicht sagen, die andere ist, Sie wissen es nicht, und beide Varianten sind grob fahrlässig – grob fahrlässig! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Heute Vormittag haben wir schon über die fehlenden Ressourcen und die fehlende Ausstattung in Ihrem Haus diskutiert und gesprochen. Es ist nur zu hoffen, dass es in diesem Bereich nicht auch wieder an Ressourcen mangelt, sodass wir hier die entsprechenden Schlüsse ziehen können und man auch entschieden vorgehen kann. Denn eines erwarten wir von Ihnen, Herr Minister: Wir erwarten ein ganz entschlossenes und entschiedenes Vorgehen gegen die Rechtsextremisten in diesem Land, und wir fordern es ein. Wir fordern ein entschlossenes und entschiedenes Vorgehen gegen die Reichsbürger ein und wir fordern ein entschlossenes und entschiedenes Vorgehen gegen diese Staatsverweigerer ein, denn da geht es um die Sicherheit. Wir dürfen das nicht unterschätzen.
Ich möchte nicht in einer Debatte hier stehen, in der wir dann, wenn wieder etwas passiert ist, im Nachhinein darüber diskutieren, sondern schauen wir uns das vorher an! Statten wir die Personen dementsprechend mit Ressourcen, mit Organisation, mit Struktur aus, sodass wir im Vorfeld das Entscheidende tun können! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.01
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Anfragebeantwortungen sind immer wieder eine interessante Fundgrube, und wir haben auch schon oft kritisiert, dass sie nicht ordentlich durchgeführt werden.
In diesem Fall ist es ein Punkt, der uns auch immer wieder aufstößt und der gerade angesprochen wurde, nämlich der Verweis auf den Datenschutz in einer unzulässigen Art und Weise. Ich bin ein großer Verfechter des Datenschutzes, es macht aber keinen Sinn, sich auf den Datenschutz zu berufen, wenn man im Zuge der Beantwortung keinerlei Rückschlüsse auf konkrete Personen ziehen könnte. Wenn man eben zum Beispiel fragt, wie viele Personen, die in Ihrem Register offenbar aufscheinen, einen Waffenschein haben, lässt das keinerlei Rückschlüsse auf Personen zu, es hat also mit Datenschutz nichts zu tun. Insofern teile ich die Kritik an dieser Anfragebeantwortung.
Ich glaube aber, dass wir, wenn wir solche Diskussionen führen, in Wirklichkeit einer Gruppe von Menschen hier einen Raum bieten, den sie nicht bekommen sollten. Zu diesen Staatsverweigerern wurde sogar ein eigener Paragraf eingeführt: „Staatsfeindliche Verbindungen“. Das ist so ein typischer Auffangtatbestand – wenn man sonst nichts strafrechtlich Relevantes findet, kann man den anwenden.
Ich bin immer ein Gegner solcher Auffangtatbestände gewesen, und daher haben wir damals auch dagegen gestimmt, denn wenn solche Personen Drohungen aussprechen, Gewalt ausüben, Sachbeschädigungen machen – was auch immer –, dann gehören sie
dafür bestraft, das ist überhaupt keine Frage, ich will das überhaupt nicht verharmlosen, und wenn von diesen Menschen eine Gefahr ausgeht, ja, dann soll man zugreifen. Was man da aber jetzt macht, ist, dass man eben einer Gruppe von Personen, die zum Beispiel Haftbefehle an Politiker schickt, die Bundesheeroffizieren Drohungen schickt, die eigene Nummerntafeln macht und ähnliche Dinge, die man in Wirklichkeit, wenn man so etwas bekommt, als Spinnerei anzusehen hat, hier jetzt einen großen Raum bietet und sie als das große Problem darstellt. Wir haben ganz andere Probleme – es ist wichtig, das bei dieser Gelegenheit festzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man jetzt hier glaubt, dass man auch über diesen Umweg wieder jene Menschen, die mit den Coronamaßnahmen der Regierung unzufrieden sind und die dagegen auch demonstrieren, verächtlich machen muss, dann ist das eine ganz schlechte Vorgangsweise. Zu behaupten, Rechtsextreme waren mit auf der Demonstration, daher ist die Demonstration an sich ein Problem, ist so ein Unsinn! Mit der Behauptung, dass, wenn da fünf Leute mitmarschieren, alle anderen 15 000, 20 000 deren Geisteshaltung teilen, könnte man jede Demonstration zerstören. Wenn sie das nächste Mal bei Black-Lives-Matter-Demonstrationen mitmarschieren, sind dann auch alle Teilnehmer problematisch? – Das ist so ein Unsinn! Bitte hören Sie mit solchen Unterstellungen und vor allem mit solchen Verächtlichmachungen auf, denn in Wirklichkeit machen Sie damit die Bevölkerung schlecht, und es ist ein weiter Teil der Bevölkerung, der mittlerweile gefühlsmäßig auf der Seite der Demonstranten ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir alle wissen es, wir haben auch heute schon über vieles gesprochen: über die Schüler, die leiden, psychisch, aber auch, weil ihre Ausbildung nicht wirklich stattfindet; die Lehrer, die riesige Probleme haben; Studenten, die seit einem Jahr keinen Kollegen gesehen haben, die überhaupt kein soziales Leben haben können, die jetzt möglicherweise ihr Studium aufgeben; die soziale Spreizung, die stattfindet, weil Homeschooling eben auch ein soziales Thema ist; die Dienstnehmer, die Arbeitnehmer, die Angst um ihren Job oder ihn schon verloren haben, die jetzt vielleicht noch in Kurzarbeit sind, diesen Job aber demnächst verlieren werden; die Unternehmer – wir haben da Existenzprobleme der Sonderklasse!
Wenn Sie all das herunterspielen und so tun, als wären das alles nur irgendwelche Spinner, die irgendetwas infrage stellen, dann treiben Sie damit ein schlechtes Spiel. Das ist ganz, ganz negativ, in Wirklichkeit auch für die Glaubwürdigkeit dieser Regierung, denn es gibt gute Gründe, gegen einen Lockdown zu sein. Das ist kein Justamentstandpunkt, sondern da gibt es mittlerweile etliche Studien, zum Beispiel von John Ioannidis von der Universität Stanford und von vielen anderen. Es gibt mittlerweile mindestens 30 Studien, die sagen, dass der Lockdown so nichts bringt, vor allem in der Verhältnismäßigkeit zu dem, was er an Schaden anrichtet, was er an Existenzen vernichtet, was er in die Zukunft hinein noch an Problemen bringen wird.
Sie werden mittlerweile wahrscheinlich genauso wie wir von allen möglichen Leuten kontaktiert, und das sind keine Freiheitlichen. Das ist der Sohn des ehemaligen ÖVP-Bürgermeisters von da und die grüne Fremdenführerin von dort und so weiter, Menschen, die verzweifelt sind und sagen: Diese Hilfen kommen nicht an! Ich darf nichts machen! Ich kann nichts machen! Ich bin verzweifelt, ich weiß nicht, wie ich meine Kinder da durchbringe! Wie soll ich das schaffen, Homeschooling und Homeoffice gleichzeitig? – Na was sind denn das für Menschen, die behaupten, dass so etwas funktioniert? Wie weltfremd kann man denn sein?! Und das ist genau das, wogegen sich die Menschen auflehnen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Daher: Machen Sie die Demonstranten nicht schlecht! Der Herr Bundesminister hat interessanterweise heute nicht mehr gesagt, dass das Rechtsextreme sind, ich glaube, weil auch er die Bilder, die Videos gesehen hat, die zeigen, wie viele Menschen da wirklich mitgegangen sind. Das ist ein Ausschnitt, ein Quer- -
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt den Schlusssatz formulieren, bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (fortsetzend): Danke, ich bin mitten im Schlusssatz, er ist nur etwas länger. (Allgemeine Heiterkeit.) Der Herr Bundesminister hat das heute ganz bewusst nicht mehr angesprochen, ist mein Eindruck, weil er festgestellt hat, dass das eben ein Querschnitt der Bevölkerung ist, der mittlerweile über die Maßnahmen ganz entsetzt ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Daher: Machen Sie die Demonstranten nicht schlecht!, denn damit unterminieren Sie in Wirklichkeit die Glaubwürdigkeit der Regierung, und außerdem zeugt es von einem schlechten Demokratieverständnis. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lausch: War eine sehr gute Rede!)
18.07
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, jetzt war es ein wirklich sehr langer Satz.
Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsverweigerer beschäftigen ja den Verfassungsschutz schon seit einigen Jahren. Bereits seit 2014 werden Menschen mit staatsfeindlichen Tendenzen auch in Österreich beobachtet. Auch die Justiz ist mit diesem Themenkomplex immer wieder befasst, mit Prozessen, mit sehr skurrilen und auch solchen, die medial berichtet und begleitet werden.
Ganz aktuell ist im Gerichtssaal in Wels gerade ein Prozess am Laufen. Dort beschäftigt sich das Landesgericht mit einem Ehepaar, das für den Staatenbund agiert hat und heute vor einem Geschworenengericht aussagen muss. Dabei wird diesen Personen das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung zur Last gelegt. Sie sollen sich bei Veranstaltungen klar geäußert haben, dazu auch Videos gedreht haben und sich für den Staatenbund eingesetzt haben. Dem Mann, dem Angeklagten, wirft man auch versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung vor. Das Urteil wird noch heute, in den nächsten Minuten, erwartet, es wird nicht unspannend sein, was da herauskommt.
Leider ist dieser Prozess kein Einzelfall. StaatsverweigerInnen treten nicht einmal so selten auf. So gibt es immer wieder Menschen, die sich als StaatsverweigerInnen oder ReichsbürgerInnen einschlägig bekannten Gruppen anschließen. Jetzt kommt auch noch die Coronapandemie dazu. Das ist ein neuer Aspekt, denn nun tauchen auch im Zuge dieser Anticoronademonstrationen und -kundgebungen immer mehr dieser bekannten StaatsverweigerInnen und ReichsbürgerInnen auf.
Die Kundgebungen – das möchte ich schon feststellen – sind Ausdruck einer freien und demokratischen Gesellschaft, und auch im Zuge der Pandemie soll es möglich sein, diesem demokratischen Grundrecht mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen nachzugehen. Das ist wichtig. (Beifall bei den Grünen.) Dass sich nun aber vereinzelt StaatsverweigerInnen unter Anticoronademos mischen, ist nicht besonders verwunderlich, auch wenn es skurril wirkt. StaatsverweigerInnen und ReichsbürgerInnen beziehungsweise Personen dieser Szene stehen dem halt nahe. Sie verweigern aufgrund ihres Ideologieverständnisses die Anerkennung des Staates Österreich ebenso wie die seiner Gesetze und auch der demokratischen Rechte. Das ist ein ernst zu nehmendes Problem, das würde ich nicht irgendwie abschreiben, verwerfen oder ignorieren.
Diese Ideologie wird besonders gefährlich, wenn sie mit anderen Ideologien wie zum Beispiel eben Rechtsextremismus und Verschwörungstheorien, die auch rund um Corona existieren, verwoben wird. So hat beim letzten Gerichtsprozess in Graz – im September 2020 war das – ein Mitglied dieses Staatenbundes verleugnet, dass es Corona
überhaupt gibt. Das Gericht hat dann festgestellt, dass die größte staatsfeindliche Verbindung, die in Österreich je existiert hat, eben genau dieser Staatenbund ist.
Kollegin Schatz hat schon erwähnt, dass die Staatsverweigererszene, die gerade mit der rechtsextremen Szene sehr eng zusammenarbeitet, jetzt in den Anticoronademonstrationen einen neuen Nährboden findet.
Auch aus Ihrer Anfragebeantwortung, Herr Minister, geht hervor, dass Mitglieder der StaatsverweigerInnenszene verstärkt an Anticoronakundgebungen teilnehmen und dabei versuchen, neue Mitglieder zu rekrutieren, nämlich unter dem Deckmantel der Unzufriedenheit mit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung.
Nicht nur die Verweigerung des Staates und seiner Gesetze, sondern auch die Gefährdung anderer durch die Missachtung von Regeln wie eben der Masken- und Abstandspflicht sind Gemeinsamkeiten zwischen den StaatsverweigerInnen und den Mitgliedern der rechtsextremen Szene. Auch diese nutzt die Anticoronakundgebungen und -demonstrationen als Möglichkeit zur Mobilisierung und auch Rekrutierung. StaatsverweigerInnen geht es nicht nur darum, den Staat abzulehnen, sondern auch darum, die Demokratie konkret zu schwächen, um Selbstjustiz auszuüben. Besonders gefährlich wird das im Zusammenhang mit illegalem Waffenbesitz. Deswegen sind sie auch so gefährlich, Herr Kollege.
Erst im Juli 2020 – der Herr Minister hat es angesprochen – haben in Deutschland und Österreich mehrere Hausdurchsuchungen wegen illegalem Waffenhandel stattgefunden. Anlass dieser Ermittlungen sind mutmaßliche Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz. Es handelt sich dabei um Waffenlieferungen zwischen 2016 und 2018 mit Bezügen nach Deutschland und eben auch in die Schweiz.
Auch bei den Razzien bei den Rechtsextremen im November 2020 wurden illegale Waffen gefunden, die teilweise Personen mit aufrechtem Waffenverbot innehatten. Seit Jahren wird deutlich, wie die Aufrüstungsbemühungen der rechtsextremen Szene zunehmen. Eine derartige Internationalisierung und Kooperation über Ländergrenzen hinweg, wie sie die Ermittlungen aufgedeckt haben, sind ein enormes Alarmsignal, das uns zu denken geben soll – und wir sollten auch dementsprechend handeln.
Sehr geehrter Herr Minister, das ist ein aktuelles Thema. Wir müssen weiter sensibel daran arbeiten und dringend Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu minimieren. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Innenminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist ja das zweite Mal innerhalb von sehr kurzer Zeit: Auch letzte Woche waren Sie hier, weil Sie von uns geladen wurden, um zu einer unzureichenden Anfragebeantwortung Stellung zu nehmen. Heute haben wir das wieder. Ich hoffe, dass das allgemein die Qualität der Anfragebeantwortungen – es gab ja eine ganze Serie an Anfragen auch von unserer Fraktion, die de facto nicht beantwortet wurden – verbessern wird, weil ich das für sehr notwendig erachte.
Um zur konkreten Anfrage zu kommen: Auf die Frage der Kollegin Schatz, gegen wie viele in dieser Szene der Staatsverweigerer denn ein Waffenverbot besteht, haben Sie einfach geantwortet: Das wissen wir nicht, das können wir Ihnen nicht sagen. – Sie wollen es uns nicht sagen. Ich finde diese Antwort sehr gefährlich und eigentlich, wenn ich es vornehm sagen darf, sehr, sehr dürftig.
Das Thema Waffenverbot war nämlich in den letzten Wochen ein sehr heikles. Ich erinnere noch einmal an den Terroranschlag am 2. November des Vorjahres, der genau diese Debatte ausgelöst hat, warum da nicht – was eigentlich nach § 12 des Waffengesetzes automatisch passieren sollte – ein Waffenverbot verhängt wurde.
Ich erinnere: In § 12 des Waffengesetzes steht, dass, wenn missbräuchliches Verwenden gegen Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum und so weiter vorliegen könnte, sofort ein Waffenverbot zu verhängen wäre. Die Landespolizeidirektion hat das im Fall des Attentäters des Terroranschlages nicht gemacht. In einer Anfragebeantwortung an uns – da haben Sie erstaunlicherweise geantwortet und das auch ausgeführt – haben Sie gemeint, dass es hier keinen Automatismus gibt.
Ich glaube, dass gerade bei so heiklen Themen – egal, ob das Staatsverweigerer sind, ob das verurteilte Terroristen beziehungsweise Dschihadisten sind –, wenn solch eine Person in irgendeiner Form verurteilt wurde, wenn an die Landespolizeidirektion ein Urteil zugestellt wurde, im Innenministerium sofort ein Licht angehen muss und man in den einzelnen Situationen genau hinschauen und prüfen muss, was da los ist.
Bei den Staatsverweigerern wissen Sie nämlich nicht einmal, wie es mit legalen Waffenbesitzen ausschaut. Zumindest laut dieser Anfragebeantwortung haben Sie darüber keine Ahnung. Es sind 3 693 Personen, die Ihnen namentlich im Ressort bekannt sind, und Sie können uns nicht sagen, wer von denen einen Waffenpass beziehungsweise eine Waffenbesitzkarte hat. Ich halte es für eine echte Katastrophe, dass diese Daten bei Ihnen im Innenministerium nicht aufliegen oder Sie sie nicht einfach weitergeben können. Das ist eine durchaus originelle Herangehensweise als Innenminister.
Ich finde nämlich, dass Sie bei jeder dieser 3 693 Personen sofort prüfen müssten, ob nach § 12 nicht sogar ein Waffenverbot zu verhängen wäre, weil hier in einzelnen Fällen durchaus die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung gegen Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit et cetera vorliegen könnte. Umso wichtiger wäre es, dass Sie das machen beziehungsweise dass Ihr Ressort das tut und nicht zuschaut.
Wir wissen, beim Thema Waffenverbot beziehungsweise Waffen ist man sehr schnell, wenn es um prominente Personen geht – durchaus zu Recht, der Fall Dornauer kommt einem da in Erinnerung –, aber dass bei Staatsverweigerern eindeutig weggeschaut wird, dass kaschiert wird und Sie das nicht beantworten wollen, obwohl im Verfassungsschutzbericht 2018 noch der Titel „Staatsfeindliche Verbindungen“ verwendet wurde, das also als durchaus gefährlich – auch Sie haben das in Ihren Worten vorhin gesagt – gesehen wird, dass Sie da nichts tun, dass Sie dem Parlament die Informationen nicht geben wollen und auch heute nicht gegeben haben, halte ich für höchst fragwürdig und durchaus gefährlich. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.17
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Ich nehme nun die Verhandlungen über Punkt 3 der Tagesordnung wieder auf.
Frau Abgeordnete Angela Baumgartner, Sie sind jetzt die erste Rednerin nach der Wiederaufnahme. – Bitte.
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der Dringlichen Anfrage über die Staatsverweigerer spannen wir jetzt den Bogen wieder zurück
zum Gemeindepaket. Als Bürgermeisterin einer finanzschwachen 1 200-Einwohner-Gemeinde kann ich nur sagen: Das zweite Gemeindepaket ist enorm wichtig und gut. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Kritik von SPÖ und FPÖ kann ich nicht ganz nachvollziehen, vor allem den Vorwurf des Kollegen Rauch von der FPÖ, dass das Gemeindepaket nicht abgeholt werden kann. Ich habe schon einmal in einer Rede gesagt und möchte es gerne wiederholen: Der Eigenmittelanteil kann sehr wohl aufgebracht werden. (Abg. Rauch: Wie?)
Ich nehme als Beispiel meine Gemeinde: Wir haben ein Projekt von 2020 auf heuer verschoben, weil es aufgrund der großen Auftragslage nicht möglich war, das Projekt 2020 zu starten. Deshalb holen wir erst heuer das Geld aus dem kommunalen Investitionspaket ab. Genauso geht es auch sehr vielen anderen Gemeinden. Noch dazu werden die Projekte, die 2020 gestartet werden, 2019 budgetiert. Die Gelder stehen, und deswegen werden viele Gemeinden das Geld für die Projekte für 2021 abholen.
Herr Kollege Lercher von der SPÖ! Wenn Sie behaupten, wir sind nicht bereit, Einkommensverluste abzudecken, dann kann ich Ihnen über meine Gemeinde sagen: Für 2020 bekommen wir 126 115 Euro aus dem kommunalen Investitionspaket. Das ist genau der Betrag, der unserer Gemeinde fehlt. Der Einkommensverlust ist hiermit also abgedeckt.
Wenn ich dann noch von den Oppositionsparteien höre, dass ÖVP-Bürgermeister bei ihnen anrufen und sich beschweren, muss ich ehrlich sagen, das kann ich mir nicht vorstellen. Wir haben zu unseren Bürgermeistern ein sehr gutes Verhältnis. Unsere Bürgermeister können jederzeit zu uns kommen. Sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten sind wir für unsere Bürgermeister da. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Gelder aus diesem Gemeindepaket sind diesmal nicht zweckgebunden, das heißt, sie können direkt und rasch dort eingesetzt werden, wo sie auch gebraucht werden. Die Mittel aus dem Strukturfonds sind speziell für finanzschwache Gemeinden ein Segen. Meine Gemeinde ist, wie gesagt, finanzschwach, und die Gelder aus dem Strukturfonds sind, wie ich schon gesagt habe, ein Segen, denn wir haben keine Kommunalsteuereinnahmen, und deshalb brauchen wir die Einnahmen so dringend wie ein Stück Brot. In der Krise kann natürlich daraus, dass wir nicht zu viel Kommunalsteuer einnehmen, auch ein Vorteil entstehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Unterstützungspaket stärkt die Liquidität und die Investitionskraft der Gemeinden, gibt Planungssicherheit und schafft in weiterer Folge auch Arbeitsplätze. Liebe SPÖ, 2,5 Milliarden Euro sind ja nicht nichts. Sie haben 2 Milliarden Euro gefordert – nun haben wir 2,5 Milliarden, und selbst das ist zu wenig?! Das bedeutet für die Gemeinden pro Gemeindebürger 280 Euro. Sie haben 250 Euro gefordert (Zwischenrufe bei der SPÖ); nun sind es 280 Euro – und das ist immer noch zu wenig?! – Ich verstehe das wirklich nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Sowohl der Gemeindebund als auch der Städtebund befürwortet dieses Paket (Ruf bei der SPÖ: Was?), und umso mehr bin ich verwundert darüber, dass die SPÖ bei dieser Gesetzesänderung nicht mitgeht – dass die FPÖ nicht mitgeht, wundert mich nicht wirklich. (Beifall bei der ÖVP.)
18.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die wichtigste Botschaft lautet: Die Liquidität für die Gemeinden ist sichergestellt. Die Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter bekommen
ihre Gehälter. Die Projekte in den Gemeinden funktionieren und sind auf Schiene, das ist eine gute Nachricht für alle Gemeinden und Städte in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
Als Bundesminister Gernot Blümel mit der Regierung die Entscheidung für diese Gemeindemilliarde getroffen hat, sind die Anrufe von den Bürgermeistern hereingekommen, wie vom Bürgermeister von Nötsch Alfred Altersberger, der gesagt hat, genau das ist es, was wir derzeit benötigen. Damit können Straßensanierungen durchgeführt werden. Damit kann in kulturelle Einrichtungen und für die Ehrenamtlichen investiert werden. Auf den Punkt gebracht, hat er mich gebeten, Herr Bundesminister, dass ich mich stellvertretend für ihn bei dir bedanken darf. Danke vielmals für dieses Engagement.
Auch Bürgermeister Christian Poglitsch von Finkenstein hat gesagt, dieses Paket brauchen wir – die Investitionsmilliarde als Gemeindemilliarde im ersten Schritt und nun dieses Hilfspaket schaffen die Liquidität. Damit wurde zum Beispiel der Bau einer Volksschule in Ledenitzen umgesetzt. Nun komme ich auch schon zu einem roten Bürgermeister, nämlich Günther Albel aus Villach. Er hat 8,7 Millionen Euro beantragt, die im Stadtbudget an Ertragsanteilen fehlen werden. Nun bekommt die Stadt Villach durch dieses Paket 10,5 Millionen Euro, meine Damen und Herren. Es wird übererfüllt – und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich selbst bin Villacher Gemeinderat und habe auch, wie viele von Ihnen, das politische Handwerk in der Gemeindestube gelernt, deswegen geht mir da auch das Herz auf. Wir werden nun bei uns in der Stadt ganz, ganz viele Radprojekte umsetzen können, die jahrelang auf die lange Bank geschoben wurden. Das geht nur wegen der Unterstützung des Bundes. Ein Beispiel: Die Italiener Straße in Villach wird ausgebaut. Diese verbindet den Ortsteil Völkendorf, wo ich zu Hause sein darf, mit der Villacher Innenstadt. Das ist wichtig, weil sich Eltern schon seit Jahren wünschen, dass dort die Verkehrssicherheit des Schulwegs verbessert wird.
Damit schaffen wir Perspektiven, das ist es, was Österreich braucht. Danke, Herr Finanzminister – und wir bitten um Unterstützung für dieses für Österreich wichtige Projekt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.24
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich zu den Abstimmungen kommen können. – Dann gehe ich so vor.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 630 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dazu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Coronahilfen für Gemeinden“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden“.
Wer spricht sich für diese Entschließung aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (133/E)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (607 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Der Gesetzentwurf, mit dem unter anderem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert wird, scheiterte bereits im Dezember letzten Jahres an der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Heute diskutieren wir neuerlich diesen Gesetzentwurf samt Abänderungsantrag.
Dieser Abänderungsantrag versucht gar nicht, die Verfassungswidrigkeit der Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz zu sanieren. In diesem Abänderungsantrag wurden die Wünsche der SPÖ zum WiEReG, die wir im Übrigen auch teilen,
massenhaft berücksichtigt, weshalb die SPÖ diesem Gesetz wohl auch ihre Zustimmung erteilen wird. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag teilen, wurden da allerdings nicht berücksichtigt.
Die Novellierung des § 4 Abs. 5 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz wird von Finanzminister Blümel in den Gesetzeserläuterungen als „sprachliche Anpassung“, welche der „Klarstellung“ dient, bezeichnet. In Wirklichkeit – ich habe es schon im Dezember hier gesagt – ist es keine Klarstellung, sondern es ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Die geplante Neuregelung würde bedeuten, dass im Zuge einer Betriebsprüfung ohne jeglichen Anlass eine Einschau in das Kontenregister vorgenommen werden kann, und zwar selbst dann, wenn es sich bloß um eine routinemäßige periodische Betriebsprüfung handelt und keinerlei – ich betone keinerlei – begründeter und substanziierter Verdacht der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung besteht; das heißt, eine reine Schnüffelaktion. Auch im Zuge einer Betriebsprüfung sollte dem Unternehmer zuvor die Gelegenheit gegeben werden, allfällige Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung durch eine entsprechende Klärung zu zerstreuen, bevor eine Einschau in das Kontenregister erfolgt.
Zur geplanten Änderung ist weiters darauf hinzuweisen, dass diese mit der im Verfassungsrang stehenden Regelung des § 38 Bankwesengesetz über das Bankgeheimnis nicht vereinbar ist beziehungsweise einer Verfassungsmehrheit bedürfte. Diese Rechtsansicht wird auch vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag vertreten. Aus denselben Gründen lehnen wir auch die Novellierung des § 8 Abs. 3 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ab. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
18.31
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen Geldwäsche und in diesem Zusammenhang auch gegen Terrorismusfinanzierung ist einer, der natürlich auf internationaler und in diesem Fall auf gesamteuropäischer Ebene zu führen ist. Deswegen gibt es dazu auch einschlägige EU-Richtlinien, die wir mit diesem Gesetzespaket auch umsetzen.
Natürlich ist es letzten Endes immer auch eine Güterabwägung, wie viel an Transparenz oder auch individueller Freiheit man aufgeben oder beschränken muss, um solche Ziele, nämlich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erreichen zu können. Ich denke, dass diese Abwägung sowohl im Rechtsempfinden, aber vor allem auch im verfassungsrechtlichen Sinne gut gelungen ist, und deswegen die Erteilung von Auskünften aus diesem Kontenregister eben für die Geldwäschemeldestelle, für das BVT, für die FMA, die Vermögensabschöpfungsstelle, das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, die Sicherheitsbehörden und so weiter angemessen und auch notwendig erscheint.
Mit diesem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wird, werden auch Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen über das Register der wirtschaftlichen Eigentümer in den Anwendungsbereich einbezogen, wenn diese im Inland Grundstücke erwerben, weil bekanntlich natürlich auch Immobiliengeschäfte und -transfers diesem unliebsamen Zweck dienen können. Das heißt, meldepflichtige ausländische Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden, wenn sie ein Grundstück im Inland erwerben.
Wenn wir mit diesem Gesetz auch noch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Schutzmasken auf 0 Prozent befristet bis zum 30.6. und auch noch die Frage der Massentests
für die Schulen miterledigen, dann gebe ich schon zu, dass das vielleicht für Rechtsästheten nicht unbedingt der richtige Ort wäre, die Dringlichkeit dieser beiden Maßnahmen lässt es aber geboten erscheinen, das jetzt – und das wurde durchaus vom Verfassungsdienst auch als zulässig bestätigt – in dieser Gesetzesmaterie mitzunehmen und zu erledigen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.34
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir diskutieren, wie Kollege Fuchs schon ausgeführt hat, das Gleiche zum wiederholten Mal, nämlich die Ausweitung der Einschau in das Kontenregister, weil sich jetzt offensichtlich drei Parteien darauf geeinigt haben, dass sie die Schnüffelei in der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern in Österreich und zusätzliche Schikanen für Unternehmer plötzlich gut finden.
Es ist vom Bankgeheimnis ja sowieso schon nicht viel übrig. Als SPÖ und ÖVP damals die Kontenregistereinschau beschlossen haben, hat das bedeutet, dass Behörden und Gerichte, ohne irgendeinen entsprechenden richterlichen Beschluss zu haben, in dieses Kontenregister einschauen können. Und das Kontenregister ist nichts anderes als eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, wo festgehalten wird, wer wo ein Konto hat. Das Ganze geschieht anlasslos und macht aus meiner Sicht keinen Sinn.
Zusätzlich haben wir immer vor dem gewarnt, was dann passieren und wie das ausarten würde. Es ist genau das passiert, was wir vorhergesehen haben. Es gab 2017 6 200 Einschauen in das Kontenregister, 2019 schon 7 500. Wir haben deswegen davor gewarnt, weil wir diese Entwicklung kannten, weil in Deutschland genau das Gleiche passiert ist. Dort hat man das eingeführt, und die Zahl der Einschauen ist in kürzester Zeit explodiert. Ich halte das für grundsätzlich falsch. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Jetzt setzen Sie dem Ganzen noch eines drauf, wollen auch noch den letzten Rest abschaffen und verstecken das als Klarstellung. Kollege Kopf hat gerade wieder gesagt, das ist einzig und alleine eine EU-Richtlinie, die umgesetzt werden muss. Das stimmt so halt einfach nicht, es ist ganz typisches Gold Plating. Was die ÖVP sonst immer ablehnt, macht sie in diesem Zusammenhang. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es ist nämlich genau so, wie Kollege Fuchs gesagt hat: In Zukunft ist es auch erlaubt, bei einer ganz normalen routinemäßigen Betriebsprüfung Einschau in das Kontenregister zu nehmen, ohne jeglichen Anlass, ohne Chance für den Unternehmer, sich entsprechend dagegen zu wehren und zu sagen, dass es keinen Grund dafür gibt und dass an der Richtigkeit der Abgabenerklärung überhaupt nicht zu rütteln ist. Das ist insbesondere deswegen spannend, weil die ÖVP wirtschaftspolitisch halt ein wenig nervös war und dann dauernd irgendwie versucht hat, eine Debatte zu einem sinnvollen Vorschlag von uns NEOS zu starten.
Fangen Sie mit den einfachen Dingen an! Hören Sie auf, Unternehmerinnen und Unternehmern mit unnötige Schikanen den Weg zu verbauen! Sie könnten hier anfangen. Sie tun es nicht, Sie machen das, was Sie immer machen. Sie verkomplizieren es mit noch mehr Bürokratie und mit noch mehr Einschaumöglichkeiten in die unternehmerische Freiheit. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wenn wir Geldwäsche bekämpfen wollen, so gibt es gerade jetzt in den letzten Tagen ein sehr besonderes Ereignis, nämlich die Wiederinhaftierung von Alexei Nawalny. Es geht nämlich genau um solche Systeme wie in Russland, denen man das Handwerk zu legen versuchen muss, weil es dort ganz, ganz wenige – und das sind insbesondere jene, die das Regime unterstützen – gibt, die in großem Maße Geld waschen oder auch von ihren Mitbürgern stehlen.
Ich hatte vor ein paar Monaten die Möglichkeit, den Oppositionellen Wladimir Kara-Mursa zu treffen, der gleich zweimal vergiftet wurde. Er hat es zum Glück beide Male überlebt und hat gesagt, wenn die Europäische Union irgendetwas für die Opposition und für die Menschen in Russland machen will, dann gibt es dafür eine einfache Sache. Er hat gesagt: Die Menschen, die uns zu Hause ausrauben, sind die, die dann zu euch nach Österreich oder in die Schweiz zum Skifahren kommen, die dort ihr Geld ausgeben oder vielleicht auch waschen. Wenn Sie etwas tun wollen, dann machen Sie gezielte Sanktionen gegen diese Menschen.
Es gibt hier Vorschläge, es gab einen kleinen Vorschlag auf europäischer Ebene. Es gibt schon den Magnitsky Act. Wenn Sie wirklich etwas gegen Geldwäsche tun wollen, dann sanktionieren Sie diese Menschen und kämpfen Sie da weiter, anstatt unschuldige Bürger in Österreich unter Generalverdacht zu stellen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.38
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordnete Kai Jan Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut Ding braucht Weile. Es ist ja das zweite Mal, dass wir eine Debatte über die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie führen. Beim ersten Mal hat die notwendige Zweidrittelmehrheit gefehlt, dieses Mal scheint sie gesichert zu sein. Wir haben damals dagegengestimmt, weil wir uns einfach angeschaut haben, wie andere Länder diese Geldwäscherichtlinie umgesetzt haben, und dabei haben wir gesehen, dass die Deutschen hier zusätzlich etwas gemacht haben, was unserer Meinung nach vernünftig ist. Das entspricht nicht ganz dem, was Kollege Scherak sagt, geht aber in diese Richtung.
Das heißt, wenn sich zum Beispiel jemand aus Russland in Österreich eine Immobilie über eine Firmenkonstruktion kauft, muss geprüft werden, wer hinter dieser Firmenkonstruktion steht, und es muss auch in dieses Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen werden. Das haben die Deutschen so gemacht. Wir haben gesagt, wir hätten das auch gerne.
Ich muss sagen, die Gespräche waren sehr konstruktiv. Wir haben das letzte Mal hier auch einen Vorschlag gemacht, und ich muss zugeben, was dann vom Finanzministerium als Umsetzung gekommen ist, war technisch wesentlich besser als das, was wir vorgelegt haben. Vielen Dank an dieser Stelle für die konstruktiven Beiträge vor allem von den Damen und Herren vom Finanzministerium, aber natürlich auch von Kollegen Kopf und Kollegin Tomaselli, sodass wir das hier gemeinsam beschließen können.
Ich habe durchaus Respekt davor, dass man sagt, da gibt es datenschutzrechtliche Fragen und so weiter, wie das Kollege Scherak gerade gesagt hat, aber schauen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet: Es bedeutet, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und ein Betriebsprüfer sich die Buchhaltung anschaut und sieht: Aha, der hat drei Konten in seiner Buchhaltung, dann kann er im Kontenregister nachschauen, ob er nur diese drei oder vielleicht ein viertes Konto hat. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Mehr sieht er dort nicht. Das kann er anschauen, aus. Mehr ist es nicht. Und wenn ein Konto nicht Teil der Buchhaltung ist, dann wissen wir alle, dass es ein Problem gibt, weil
natürlich alle Konten in der Buchhaltung vorkommen sollten. Insofern sehe ich hier kein riesengroßes Problem, wobei Datenschutz und derartige Fragen natürlich immer wichtig sind.
Ich wollte, weil wir hier auch die Umsatzsteuer beim Thema Masken und Schnelltests mitbehandeln, noch einmal auf eines hinweisen: Das Finanzministerium hat den Beschluss, den wir unlängst zu Damenhygieneprodukten hatten, etwas anders ausgelegt, als das an und für sich im Wortlaut angedacht war. An dieser Stelle Danke an die Bundesjugendvertretung und die Kolleginnen Petra Bayr und Eva Maria Holzleitner, die darauf aufmerksam gemacht haben. Wir haben vor nicht einmal, glaube ich, 48 Stunden den Beamten im Finanzministerium gezeigt, was wir da sehen, nämlich dass Slipeinlagen quasi nicht steuerbegünstigt sind, obwohl das vom Wortlaut des Gesetzesbeschlusses umfasst ist. Heute Früh stand bereits auf der Homepage, dass sie auf dem neuesten Stand sind. Das ist gut so, vielen herzlichen Dank!
Ich rufe alle auf, dieses Gesetz mitzutragen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die FFP2-Masken, die bald jeder brauchen wird, werden umsatzsteuerfrei gestellt; das ist klug, aber was Sie mit den FFP2-Masken aufführen, ist wirklich nicht mehr auszuhalten. Das, was Sie an die Generation der über 65-Jährigen in Österreich geschickt haben, ist Material aus China, zertifiziert in der Türkei. Das Zertifikat findet niemand. Ich will die Qualität von dem, was Sie da verschickt haben, gar nicht überprüft wissen.
Sie haben den Leuten nicht gesagt: Wenn eine FFP2-Maske feucht wird, dann ist sie hin. Das Zeug arbeitet mit elektrostatischer Ladung, nur dann funktioniert es, und wenn das Ding einmal feucht war, dann ist es kaputt. Die Wiederverwendbarkeit können Sie vergessen, auch wenn die von Ihnen umarmten Experten versuchen, das den Menschen einzureden. Im Gegenteil, das Robert-Koch-Institut empfiehlt FFP2-Masken ausdrücklich nicht für den privaten Gebrauch. Das ist persönliche Schutzausrüstung für Profis, aber Sie schreiben sie jetzt für Hinz und Kunz vor.
Stattdessen hätte man auf ein anderes Produkt setzen sollen, auf CWA-Masken. Da hat die EU extra einen Standard definiert, der alltagstauglich ist: Masken für die Bürger, Masken, die wiederverwendbar sind, die waschbar sind, die 99 Prozent Schutzwirkung bieten und die um den halben Preis einer FFP2-Maske zu haben gewesen wären. Da hätte es auch in Österreich mehr Hersteller gegeben, das hätte man auch in Österreich technisch freigeben können. Es gibt nämlich in Österreich keine Zertifizierungsstelle für FFP2-Masken, das muss man alles im Ausland beschaffen – das ist die Art, wie Sie vorgeben, die heimische Wirtschaft zu stützen. In Wirklichkeit sorgen Sie dafür, dass wir im großen Stil Schrott aus China importieren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.43
Präsidentin Doris Bures: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Kassegger zu Wort gemeldet. – Bitte.
*****
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich melde mich zur Geschäftsbehandlung zu Wort, weil im
Rahmen dieses Tagesordnungspunktes ein Abänderungsantrag aufliegt, den Frau Kollegin Tomaselli einbringen wird. In diesem Abänderungsantrag, der die Bundesabgabenordnung betrifft, sind Änderungen enthalten, die mit der Bundesabgabenordnung überhaupt nichts zu tun haben, nämlich das Umsatzsteuergesetz und vor allem das Medizinproduktegesetz.
Unseres Erachtens ist das nicht durch die Geschäftsordnung des Nationalrates gedeckt, also wäre dieser Abänderungsantrag unseres Erachtens nicht in Verhandlung zu nehmen, weil keinerlei inhaltlicher Zusammenhang mit der an sich in Verhandlung stehenden Bundesabgabenordnung besteht. Es geht ums Medizinproduktegesetz, das nicht einmal auf der Tagesordnung steht. Daher ersuche ich Sie zu prüfen – gemäß den Kriterien, ich zitiere hier eine Anfragebeantwortung von Präsident Sobotka aus dem Jahr 2018: „Eine Prüfung von Abänderungsanträgen findet hinsichtlich der Formalkriterien [...] statt“ –, ob ein inhaltlicher Zusammenhang mit dem in Verhandlung stehenden Gegenstand besteht. Der besteht unseres Erachtens nicht, und ich ersuche Sie, das zu prüfen und, wenn Sie derselben Meinung sind, diesen Abänderungsantrag nicht in Verhandlung zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.45
*****
Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.
Aufgrund der Länge des Abänderungsantrages wurde von Präsident Sobotka schon die Verteilung veranlasst, deshalb scheint es so auch zu sein, dass Sie ihn haben. Er ist noch nicht eingebracht, Sie haben das auch kurz erwähnt. – Das heißt, Frau Abgeordnete Tomaselli, vielleicht können Sie, wenn Sie den Antrag einbringen, dabei auch auf den inhaltlichen Zusammenhang eingehen.
Sie gelangen nun zu Wort, Frau Abgeordnete. – Bitte. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Rauch.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen, hier sind ja keine anwesend! Wir haben heute schon eine frohe Botschaft zu verkünden, finde ich, denn wir beschließen heute ein Gesetz, mit dem für Kriminelle in Sachen Geldwäsche und Steuerhinterziehung tatsächlich die Luft dünner wird, und das, denke ich, ist schon einmal einen Applaus wert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Bei Geldwäsche handelt es sich im Übrigen nicht um ein Kavaliersdelikt, es geht in den allermeisten Fällen um die Finanzierung schwerkrimineller mafiöser Strukturen, und, das muss man auch sagen, es geht teilweise – ganz aktuell – auch um die Finanzierung von Terrorismus. Wir glauben, dass wir heute mit dem zu beschließenden Gesetz gerade den Kontrolleuren – das ist der Kern dieses Gesetzes – neue, effiziente Instrumente in die Hand geben, denn bei der Geldwäsche – nicht nur bei der Geldwäsche, aber gerade bei der Geldwäsche – gilt schon der Grundsatz: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist immer noch besser.
Vor wenigen Jahren – und das dürfen wir nicht vergessen, es ist nämlich eben nicht so lange her – wäre Österreich ja fast auf der internationalen Schmuddelliste gelandet, aber seither hat sich sehr, sehr viel getan, gerade im Bankensektor. Wir haben aber noch weitere geldwäscheanfällige Sektoren, wie zum Beispiel Immobilien, Juweliere, aber auch die Glücksspielbranche, und ja, tatsächlich, da kann man noch etwas tun. Gerade
in diesen Branchen sollte man die Kontrolle nochmals verstärken, denn, wenn ich das mit einem Satz zusammenfassen darf: Eine Wohnung mit einem Koffer voller Bargeld zu kaufen, das zählen wir nicht zu den Grundrechten.
Man könnte aber fast meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, dass Sie das irgendwie anders sehen. Wir haben ehrlich gesagt auch nicht so viel Verständnis dafür, dass Sie eine schützende Hand über Geldwäscher und Kriminelle halten, denn was – nochmals – beschließen wir heute? – Es geht konkret um die Einsicht in das Kontenregister, und es ist auch ganz wichtig, das nochmals zu erklären: Das Kontenregister ist eine Datenbank, da sind Informationen darüber drinnen, wie viele Konten jemand hat, da sind aber zum Beispiel keine Informationen über Kontostände oder -bewegungen enthalten. Wenn Sie das also, und das gilt auch für Sie, liebe Kollegen von der FPÖ, mit Schnüffelei vergleichen oder wie Sie, Kollege Scherak, es als Schikane gegen Unternehmerinnen und Unternehmer bezeichnen, dann muss ich Ihnen sagen, das ist einfach unzulässige Panikmache. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ofenauer.)
Besonders freue ich mich aber dennoch vor allem auch über den Abänderungsantrag. Vielen Dank nochmals für die konstruktive Zusammenarbeit, Kollege Kopf, Kollege Krainer. Kollege Krainer hat es eh schon sehr, sehr gut erklärt: Der Abänderungsantrag hält im Grunde genommen fest, dass auch ausländische Unternehmen, die in Österreich Immobilien kaufen, sich ins Register der wirtschaftlichen Eigentümer eintragen müssen.
Wieso ist das wichtig? – Weil bisher tatsächlich russische Oligarchen in Sachen Informationspflichten gegenüber jedem normalen Wohnungseigentümer bevorzugt wurden. Das ändern wir, und das ist auch gut so, denn internationale Geldwäscher hassen Transparenz. In diesem Sinne tun wir genau das Richtige. Das neue Gesetz sehen wir so, dass es der nächste Schlag gegen kriminelle Finanzstrukturen sowie ein nächster Schritt in Richtung Auslöschung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist, das muss bitte unser aller Ziel sein.
Ich habe schon angefangen, den Antrag in seinen Grundzügen zu erläutern – ich muss das jetzt noch ergänzen, um den Anregungen Genüge zu tun. Es geht da nicht nur um Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, sondern auch in der Bundesabgabenordnung, insbesondere – der Kollege hat es schon erwähnt – senken wir die Umsatzsteuer auf Schutzmasken auf 0 Prozent.
Ich möchte hiermit offiziell den Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (607 d.B.), einbringen.
*****
Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kai Jan Krainer
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (607 d.B.):
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Antrag (1191/A) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (607 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes) wird wie folgt geändert:
1) Im Einleitungssatz wird die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018“ durch die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020“ ersetzt.
2) Die Ziffer 25 lautet:
„25. (Verfassungsbestimmung) Dem § 15 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) (Verfassungsbestimmung) § 4 Abs. 7 und § 9 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““
3) Es wird folgende Z 26 angefügt:
„26. Dem § 15 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 1, 3 und 4, § 2 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 1 Z 3, 4, 6 und 7, § 2 Abs. 7 und 9, § 3 mitsamt Überschrift, § 4 Abs. 1 Z 3 bis 6, Abs. 1a, 2, 3a und 5, § 5 Abs. 2 und 4, § 6 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 Z 1, Abs. 3 erster Satz, § 9 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(7) § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.““
Artikel 3 (Änderung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes) wird wie folgt geändert:
1) In Ziffer 10 wird die Wortfolge „Kopien Szenarien“ durch die Wortfolge „Kopien, Szenarien“ ersetzt.
2) Die Ziffer 23 lautet:
„23. Dem § 43 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 2 Z 20, § 3 Abs. 7, 10 und 11, § 7a mitsamt Überschrift, § 13 Abs. 3, § 16 Abs. 6, § 20 Abs. 3 Z 3, die Bezeichnung des 6. Abschnitts, § 22 samt Überschrift, § 24 Abs. 5, § 25 Abs. 1, 3 und 4, § 33 Abs. 1, 2 und 6 Z 7, § 41, § 44 Abs. 3 Z 3 und Z 4 bis 8, § 47 Z 2 sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses zu § 7a, zum 6. Abschnitt und zu § 22 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021, treten mit 1. März 2021 in Kraft. § 44 Abs. 3 Z 4 und 5 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.““
Artikel 4 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:
1) Die Ziffer 2 lautet:
„2. In § 107 wird folgender Abs. 103 angefügt:
„(103) § 38 Abs. 2 Z 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit 1. März 2021 in Kraft.““
Artikel 5 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:
1) Im Einleitungssatz wird die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020“ durch die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2021“ ersetzt.
2) In Z 3 wird die lit. c) ersatzlos gestrichen.
3) Nach Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:
„4. In § 323c werden folgende Abs. 17 und 18 angefügt:
„(17) Abweichend von § 10 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
„(18) Ergänzend zu §113a Medizinproduktegesetz wird festgelegt, dass Schnelltests zum Nachweis eines Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2, die durch den Hersteller für eine Probennahme im anterior nasalen Bereich in Verkehr gebracht und mit einer CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz oder auf der Grundlage der Richtlinie 98/79/EG ergangenen nationalen Vorschriften anderer Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum versehen sind, jedoch vom Hersteller bisher nicht zur Eigenanwendung in Verkehr gebracht wurden, im Falle einer Pandemie grundsätzlich auch zur Eigenanwendung verwendet werden können. Eine Verwendung zu diesem Zweck ist nur zulässig, wenn der Hersteller, dessen Bevollmächtigter oder ein Inverkehrbringer dieser Tests bestätigt, dass bei Eigenanwendung ein Sicherheits- und Leistungsniveau erreicht wird, das die Funktionstauglichkeit und die Einsatztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet und im Wege einer Selbstverpflichtung die Einhaltung dieser Anforderungen durch Übermittlung einer entsprechenden Bestätigung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bestätigt. Den anterior nasalen Tests sind andere ähnlich minimal invasive Tests gleichzuhalten. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wird in diesen Fällen nicht von Amtswegen tätig. Diese Bestimmung tritt mit 30. Juni 2021 außer Kraft.“
Artikel 8 (Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) wird wie folgt geändert:
1) Ziffer 1 wird zu Ziffer 1e und davor werden folgende Z 1 bis 1d eingefügt:
„1. Im Einleitungssatz des § 1 Abs. 2 wird vor der Wortfolge „sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen nach Maßgabe von Z 17 und 18“ ein Beistrich gesetzt und diese Wortfolge durch die Wortfolge „Trusts und trustähnliche Vereinbarungen nach Maßgabe von Z 17 und 18 sowie meldepflichtige ausländische Rechtsträger nach Maßgabe von Z 19“ ersetzt.
1a. In § 1 Abs. 2 Z 17 und 18 wird jeweils die Wortfolge „oder Liegenschaften erwirbt“ durch die Wortfolge „oder sich verpflichten, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben“ ersetzt.
1b. In § 1 Abs. 2 wird der Punkt in Z 18 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 19 angefügt:
„19. Meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich verpflichten, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben.“
1c. In § 1 Abs. 2 wird folgender Schlussteil angefügt:
„Ein Mitgliedstaat im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 909/1993 in der Fassung des Anpassungsprotokolls BGBl. Nr. 910/1993 (EWR). Ein Erwerb des Eigentums an einem im Inland gelegenen Grundstück im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG 1987. Nach dem Erwerb des Eigentums an einem im Inland gelegenen Grundstück unterliegen meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche
Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, diesem Bundesgesetz, solange sich dieses Grundstück in deren Vermögen befindet oder sie dieses Grundstück auf eigene Rechnung verwerten können.“
1d. In § 3 werden nach dem Abs. 5 folgende Abs. 6 bis 8 angefügt:
„(6) Die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger haben gegenüber Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden anwenden, ihren Status offenzulegen und die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer zeitnah bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder bei Durchführung einer gelegentlichen Transaktion oberhalb der Schwellenwerte zu übermitteln. Die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger haben einen Antrag auf Eintragung des meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgers in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene zu stellen. Für diesen Antrag gilt Folgendes:
1. Die Angabe über die Rechts- oder Organisationsform lautet „meldepflichtiger ausländischer Rechtsträger;
2. als Sitz ist der Sitz des meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgers einzutragen und als Zustelladresse ist die inländische Zustelladresse des berufsmäßigen Parteienvertreters anzugeben, der mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten beauftragt wurde;
3. als Angabe über den Bestandszeitraum ist der Zeitpunkt der Antragstellung anzugeben.
(7) Meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, haben einen berufsmäßigen Parteienvertreter mit Sitz im Inland, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten gemäß diesem Bundesgesetz zu beauftragen.
(8) Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, dem Notar vor der Beurkundung beweiskräftige Unterlagen zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern vorzulegen und die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 nachzuweisen. Der Nachweis der Meldung kann auch dadurch erfolgen, dass der beurkundende Notar selbst einen Auszug gemäß § 9 einholt.““
2) Nach Ziffer 3 wird folgende Ziffer 3a angefügt:
„3a. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „mit der Rechtsform „Trust“ und „trustähnliche Vereinbarung““ durch die Wortfolge „mit der Rechtsform „Trust“, „trustähnliche Vereinbarung“ und „meldepflichtiger ausländischer Rechtsträger““ ersetzt.“
3) Ziffer 7 entfällt.
4) Es werden folgende Ziffern 7 bis 11 angefügt:
„7. In § 11 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke eines Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks durch meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, hat sich der Notar zu vergewissern, dass diese ihre wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 gemeldet haben.“
8. § 15 Abs. 1 Z 3 lautet:
„3. bei Wegfall einer Meldebefreiung nach § 6 oder in den Fällen des § 3 Abs. 8 vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines
im Inland gelegenen Grundstücks keine, eine unrichtige oder eine unvollständige Meldung abgibt und dadurch wirtschaftliche Eigentümer nicht offenlegt,“
9. In § 15 Abs. 1 entfällt in der Z 4 am Ende das Wort „oder“ und es wird am Ende der Z 5 ein Beistrich und das Wort „oder“ eingefügt; nach der Z 5 wird folgende Z 6 eingefügt:
„6. seinen Status als meldepflichtiger ausländischer Rechtsträger nicht gemäß § 3 Abs. 6 offenlegt und die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer des meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgers nicht gemäß § 3 Abs. 6 übermittelt“
10. In § 19 erhält der mit BGBl. I Nr. 23/2020 mit der Absatzbezeichnung (4) eingefügte Absatz die Absatzbezeichnung (7) und es wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 1 Abs. 2 Einleitungssatz, § 1 Abs. 2 Z 17 bis 19, § 1 Abs. 2 Schlussteil, § 3 Abs. 6 bis 8, § 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8, § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Z 11, § 9 Abs. 2, § 9 Abs. 9, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Z 3 und 6 und § 20 Abs. 1 Z 25 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten am 1. April 2021 in Kraft. Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 ist auf meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen anzuwenden, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, die sich nach dem 1. April 2021 verpflichtet haben, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben.“
11. In § 20 Abs. 1 Z 24 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt. Danach wird folgende Z 25 angefügt:
„25. Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987), BGBl. Nr. 309/1987.“
Begründung
Der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften kann für die Zwecke der Geldwäsche missbraucht werden, weswegen Transparenz in diesem Bereich wichtig ist. Während bei dem Erwerb von im Inland gelegenen Grundstücken durch inländische Rechtsträger oder Rechtsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat deren wirtschaftliche Eigentümer im Register der wirtschaftlichen Eigentümer oder einem vergleichbaren Register anderer Mitgliedstaaten eingetragen sind, fehlen solche Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbaren juristischen Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet. Nun soll die Transparenz dadurch erhöht werden, dass diese als „meldepflichtige ausländische Rechtsträger“ in den Anwendungsbereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes aufgenommen werden.
Zukünftig sollen sich meldepflichtige ausländische Rechtsträger vor der Beurkundung des Erwerbsvorgangs in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eintragen lassen und ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Dabei soll auf Erwerbsvorgänge gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Grunderwerbsteuergesetz 1987 abgestellt werden, um auch Fälle zu erfassen, in denen ein Treugeber den Treuhänder beauftragt, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben (siehe z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. März 1991, Zl. 90/16/0021).
Zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflichten gemäß diesem Bundesgesetz sollen die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger verpflichtet werden, einen berufsmäßigen Parteienvertreter, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten gemäß diesem Bundesgesetz zu beauftragen. So soll gewährleistet werden, dass Androhungen und Festsetzungen von Zwangsstrafen bei unterlassenen Meldungen auch zugestellt werden können. Durch die Beauftragung eines berufsmäßigen Parteienvertreters gehen die Verpflichtungen zur Durchführung der Sorgfaltspflichten nicht auf diesen über.
Damit die Verpflichtung auch in der Praxis durchgesetzt werden kann, sollen meldepflichtige ausländische Rechtsträger verpflichtet werden, vor dem Erwerb eines inländischen Grundstücks dem beurkundenden Notar vor der Beurkundung beweiskräftige Unterlagen zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern vorzulegen und die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 nachzuweisen. Der beurkundende Notar wiederum soll sich vor der Beurkundung eines Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks durch meldepflichtige ausländische Rechtsträger vergewissern, dass diese ihre wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 gemeldet haben.
Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass die Meldepflicht von meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgern, die sich nach dem 1. April 2021 verpflichtet haben, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstücks zu erwerben, auch durchgesetzt werden können. Bis zum 1. April 2021 soll auch die technische Umsetzung der erforderlichen Änderungen erfolgen.
Nach dem Erwerb des Eigentums an einem im Inland gelegenen Grundstücks bleiben die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger solange im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes, solange deren Eigentum im Grundbuch eingetragen ist. Sie sind daher auch verpflichtet jährlich Sorgfaltspflichten anzuwenden und eine Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer vorzunehmen.
Für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, die im Inland gelegene Grundstücke erwerben, sollen künftig dieselben Vorschriften wie für meldepflichtige ausländische Rechtsträger gelten.
Zu Art. 5 Ziffer 4 (Änderung der Bundesabgabenordnung):
Zu § 323c Abs. 17:
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise soll für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken vorübergehend ein Steuersatz von 0% ab dem 23. Jänner 2021 bis zum 30. Juni 2021 eingeführt werden.
Zu § 323c Abs. 18:
Zur Bekämpfung der vorherrschenden
Pandemie-Situation besteht der dringende Bedarf nach Schnelltests zum Nachweis
von SARS-CoV-2 in der Eigenanwendung. Die momentan am
österreichischen Markt verfügbaren CE-gekennzeichneten Tests sind
alle zur Anwendung durch Fachkräfte bestimmt. Dem großen Bedarf an
Testungen, wie zum Beispiel an sämtlichen Schulen in Österreich, aber
auch dem Wunsch der Bevölkerung, sich selbst regelmäßig auf das
Vorliegen einer Infektion zu prüfen, steht die hohe Auslastung des
medizinischen Fachpersonals aufgrund der vorliegenden Krisensituation (Teststraßen,
Impfaktionen, gestiegener Arbeitsanfall in Krankenhäusern und Arztpraxen
aufgrund von COVID-Erkrankungen) entgegen. Durch die Anwendung der
für den Eigengebrauch sicheren und zuverlässigen Tests soll eine
zusätzliche Möglichkeit der Testung und insgesamt ein weiterer
Schritt zur Bekämpfung der vorherrschenden Pandemie geschaffen
werden. Dass die Funktionstauglichkeit und das Leistungsniveau bei Eigenanwendung
wie bei Anwendung durch Fachpersonal erreicht werden kann, wird auch durch die
Publikation von Christian Drosten
(https://erj.ersjournals.com/content/early/2020/11/
26/13993003.03961-2020) bestätigt.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist nun eingebracht. Er ist, wie ich sehe, ausreichend unterstützt. Er wurde auch im Saal verteilt.
Die Unzulässigkeit eines Antrags könnte beziehungsweise würde ich im Sinne einer einheitlichen Vorsitzführung nur in Absprache mit dem Präsidenten feststellen.
Nach Rücksprache mit der Parlamentsdirektion hat diese bei der Erstellung des Abänderungscroquis, das mir vorliegt, die Einschätzung getroffen, dass, da es sich um Änderungen in der Bundesabgabenordnung handelt, die Zulässigkeit gegeben ist. Wir können diesen Punkt aber gerne auf die Tagesordnung der nächsten Präsidialkonferenz setzen.
Der Abänderungsantrag ist gemäß meinen Erläuterungen nun ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung. (Abg. Kassegger hebt die Hand.) – Herr Abgeordneter, Sie haben sich noch zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte.
*****
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Werte Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihre Beurteilung der Zulässigkeit. Sie kommen dabei zu einem anderen Ergebnis als etwa Präsident Fischer im Jahr 1997 und Präsidentin Prammer im Jahr 2012.
Sie kommen offensichtlich zum Ergebnis, dass ein inhaltlicher Zusammenhang besteht – Kollegin Tomaselli hat diesen inhaltlichen Zusammenhang mit keinem Wort erklären können. Worum geht es? – Da geht es um weitreichende Änderungen – noch einmal – des Medizinproduktegesetzes, das nicht einmal auf der Tagesordnung steht, was uns jetzt über eine Änderung in Artikel 5 des Gesetzentwurfs über die Änderung der Bundesabgabenordnung zuteilwird und von Ihnen zugelassen wurde.
Da ich davon ausgehe, dass der Herr Bundesminister für Finanzen inhaltlich jetzt nicht der zuständige Minister ist, der uns Fragen zum Medizinproduktegesetz beantworten kann, das kann nämlich nur der Herr Gesundheitsminister sein, stelle ich den Antrag auf Herbeischaffung des zuständigen Fachministers, nämlich des Gesundheitsministers Anschober. (Beifall bei der FPÖ.)
18.53
*****
Präsidentin Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.
Wenn das nicht der Fall ist, dann ist vereinbart, dass wir nur dann jetzt eine Abstimmungen durchführen, wenn alle Fraktionen dem zustimmen.
Ich frage, ob eine Sitzungsunterbrechung gewünscht wird. (Abg. Strasser: Kurze Pause! – Ruf bei der ÖVP: Ja! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Sitzungsunterbrechung!) – Eine Sitzungsunterbrechung wird gewünscht, daher werde ich die Sitzung für 5 Minuten, also bis 19 Uhr, unterbrechen.
Die Sitzung ist bis 19 Uhr unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 18.54 Uhr unterbrochen und um 19.02 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Nach nochmaliger Rücksprache mit der Parlamentsdirektion und auch aufgrund einiger Entscheidungen und Regelungen, wie wir sie in der Präsidialkonferenz schon diskutiert haben, was die Handhabung des § 53 Abs. 3 GOG betrifft, haben wir jetzt auch vereinbart – was ich auch vorhin schon gesagt habe und worauf ich noch einmal hinweise –, dass wir das als Thema auf die Tagesordnung der nächsten Präsidialkonferenz setzen werden.
Es gilt aber, was ich vorhin auch gesagt habe – und schon während der Vorsitzführung vor mir ist dieser Antrag zur Verteilung gekommen –, dass im Zuge des Abänderungsantrages auch die Abgabenordnung geändert wird und er ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.
Es liegt mir aber ein Antrag vor, nämlich ein Antrag des Herrn Abgeordneten Kassegger zur Geschäftsbehandlung: Der Nationalrat wolle im Sinne des § 18 Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes die Anwesenheit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verlangen.
Ich frage jetzt, ob wir zur Abstimmung kommen können. – Gut, dann gehe ich so vor.
Eine Debatte über diesen Antrag wurde nicht verlangt. Daher kommen wir zur Abstimmung.
Wer stimmt dem Antrag auf Herbeiholung des Herrn Bundesministers zu? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Damit setzen wir in der Debatte fort.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Gernot Blümel. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedanke mich, dass wir hier im Hohen Haus sicherstellen konnten, dass es die erforderliche Mehrheit für die Beschlussfassung und Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie gibt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Es gibt einige Erweiterungen – das ist schon besprochen worden –: eine erweiterte Einsicht in das Kontenregister, aber auch die Möglichkeit, neue Technologien sowie einen verbesserten Informationsaustausch für die Umsetzung dieser Richtlinie zu verwenden, und künftig sollen auch Gesellschaften aus Drittländern, die im Inland Liegenschaften erwerben, ihre wirtschaftliche Eigentümerschaft ins Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Danke, dass das auf diese konstruktive Art und Weise möglich war.
Vielleicht ein Wort zur Fraktion der NEOS: Ich verstehe nicht ganz, warum die NEOS hier nicht mitgehen, zumal die Transparenz im Normalfall immer etwas ist, was die NEOS in ihren Forderungen hochhalten. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Gerade in diesem Fall verstehe ich das nicht, zumal mit ein und demselben Argument, wie mir scheint, einmal das eine und in einem anderen Fall das andere begründet wird. Was meine ich konkret? – Die Argumentation des Kollegen Scherak, wie ich sie verstanden habe, war, dass es da zu sensible Daten gibt, die dann einer zu breiten Öffentlichkeit zugänglich wären, und deswegen stimmen die NEOS nicht zu. Gleichzeitig hat mir Kollegin Doppelbauer, die ich auch sehr schätze, in einer Finanzausschusssitzung oder im Budgetausschuss einmal gesagt, sie gehen deswegen nicht in den Beirat der Cofag, weil sie dort auf das Bankgeheimnis vereidigt würden und die Daten dann nicht hinaustragen könnten. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Insofern halte ich das für einen Widerspruch und verstehe nicht, warum Sie hier nicht zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den NEOS. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Darüber hinaus hoffe ich, dass trotz der Debatten über die Geschäftsordnung die Steuerbefreiung des Mund-Nasen-Schutzes, der sogenannten FFP2-Maske, die ja nun verstärkt dazu beitragen soll, dass wir die Bekämpfung der Pandemie weiter im Griff haben, auch umgesetzt wird. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist ja bezeichnend, dass Sie als für den hier vorliegenden Abänderungsantrag zuständiger Minister in Ihren Ausführungen die geplante Änderung der Bundesabgabenordnung im § 323c Abs. 18 in keinster Art und Weise erwähnt haben, handelt es sich doch um eine Änderung des Medizinproduktegesetzes. Da Sie offensichtlich der zuständige Minister sind, frage ich Sie: Was steht denn im § 113a des Medizinproduktegesetzes? Den ändern Sie ja jetzt über die Bundesabgabenordnung. (Abg. Belakowitsch: Woher soll er das wissen?) Offenbar wissen Sie es nicht. Das ist schlimm, denn es hat auch ganz fatale Auswirkungen.
Sie ändern mit diesem Gesetzesantrag, den Sie hier vorliegen haben, das Medizinproduktegesetz, um den Fehler auszugleichen, den Ihr Bundesminister Faßmann gemacht hat, indem er Tests angekauft hat und behauptet hat, dass sie zur Laienanwendung geeignet sind, und diese Tests, die dafür aber nicht zugelassen sind, jetzt trotzdem an Schüler, Eltern und Lehrer verteilt, ohne dass es eine entsprechende rechtliche Grundlage dafür gibt.
Jetzt wollen Sie das reparieren, indem Sie sozusagen den Krisenparagraphen 113a im Medizinproduktegesetz aufweichen und festschreiben, dass jeder CE-zertifizierte Test, der für Proben aus dem vorderen Nasenbereich oder ähnliche minimalinvasive Probenabnahmen geeignet ist, ohne weitere Prüfung, ausschließlich unter Berufung auf die Erklärung des Herstellers, nicht nur an medizinisches Fachpersonal, sondern auch an Laien abgegeben werden darf.
Damit mögen Sie die von Ihnen angeschafften Tests in Zukunft rechtskonform verteilen können, Sie öffnen aber Laienwerbung und Direktvertrieb von qualitativ minderwertigen Tests an die österreichischen Konsumenten, an die österreichischen Bürger Tür und Tor, und das ist strikt abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich will es Ihnen noch einmal verdeutlichen: Bislang ist es so gewesen, dass alle Covid-19-Schnelltests ausschließlich zur Anwendung durch medizinisches Fachpersonal zugelassen waren, deshalb natürlich auch nur an entsprechende Personen und mit entsprechender Aufklärung weiterverkauft wurden und eine Bewerbung bei Laien gesetzlich nicht möglich war.
Mit den Gesetzesänderungen, die Sie hier planen, kann jeder chinesische Konzern, jede internationale Handelsfirma direkt auf Konsumentenjagd, direkt auf Konsumentenfang durch Werbung beim österreichischen Bürger gehen, und Tests, die gerade einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, aber definitiv weit von den Qualitätsstandards entfernt sind, die wir für unser Gesundheitssystem haben wollen, direkt an die österreichischen Konsumenten vertreiben.
Was das Nächste oder die darüber hinausgehende Katastrophe ist: Jetzt haben wir letzte Woche beschlossen, dass unsere Bürger, wenn sie zu Hause den Test zur Selbstanwendung durchführen, im Fall eines positiven Ergebnisses sofort die Gesundheitsbehörden
informieren müssen und sich in eine 48-stündige Quarantäne begeben müssen. Die Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung dieses Ergebnisses mittels PCR-Test zu machen und die Kontaktnachverfolgung einzuleiten.
Jetzt überlegen Sie sich einmal, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die Qualitätsstandards und die Sicherheit im Medizinproduktegesetz aushebeln, unsere Bürger der Gefahr aussetzen, dass Sie ihnen qualitativ minderwertige Tests, die nie zur Anwendung durch Laien vorgesehen waren, zukommen lassen, und dann die Gesundheitsbehörden den ganzen Pallawatsch, den Sie da verursachen, alle falsch positiven Ergebnisse aufarbeiten müssen, wenn wir nach Aussagen der Regierung schon jetzt, in dieser normalen Situation, am Limit der Bewältigungsfähigkeit für die Gesundheitsbehörden sind. Das ist schwer fahrlässig, das ist eine Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, steht in überhaupt keinem rechtlichen Zusammenhang zur Bundesabgabenordnung, sondern ist genau das Gegenteil davon, was sie mit Ihrer Teststrategie vorgeblich erreichen wollen. Anstatt die österreichische Bevölkerung zu schützen und ihr Sicherheit zu geben, öffnen Sie Tür und Tor für qualitativ minderwertige Tests, die die Gesundheit und Sicherheit in diesem Land gefährden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kann Ihnen nur eines raten: Ziehen Sie diesen Antrag umgehend zurück! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Art und Weise rechtlich halten wird, auch wenn es zeitlich befristet ist. Sie richten viel mehr Schaden an, als Sie damit helfen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
19.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Belakowitsch: Der wird jetzt wieder erklären, was alles ... geht ...!)
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es kurz aus ärztlicher Sicht beleuchten: Es geht darum, dass man für Tests, die in den letzten Monaten entwickelt worden sind, die für den vorderen Nasenbereich geeignet, das heißt, minimalinvasiv sind, die Möglichkeit zur Eigenanwendung öffnet.
Dahinter steckt ein ganz enormer wissenschaftlich-technischer Fortschritt: Am Beginn der Pandemie hatten wir nur den PCR-Test, der ein Hightechlabor erfordert hat. Es sind dann schrittweise einfacher zu handhabende Tests gekommen, bis man jetzt eben bei diesen anterior-nasalen Tests angelangt ist. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als dass wir quasi diesen Schritt zum – unter Anführungszeichen – „Wohnzimmertest“ ermöglichen. Die Entwicklung ist ungeheuer dynamisch. Wir versuchen, dem legistisch Rechnung zu tragen.
Was uns ganz wichtig ist: Es soll für alle Beteiligten kostenlos sein. Es kommt ja noch ein Entschließungsantrag, den werden wir auch gerne unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Karin Greiner. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt auch um das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, wir haben es schon gehört. Ich darf zusammenfassend festhalten, dass die SPÖ zu diesem Thema bereits vor einem Monat einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht hat.
Worin bestand dieser Abänderungsvorschlag? – Er bestand darin, dass von diesem Gesetz auch Immobiliengeschäfte erfasst werden sollen, konkret, dass die wirtschaftlichen Eigentümer bei Immobiliengeschäften im Inland in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer aufgenommen werden sollen. Das heißt, Notare sind dafür verantwortlich, vor Eintragung des Grundstückerwerbs die wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen. Es ist auch wichtig, dass diese Bestimmung nur für Drittstaaten gelten soll, denn wir alle wissen: Innerhalb der EU und des EWR erfolgt die Geldwäscherichtlinienumsetzung einhellig und einheitlich, aber wir wissen auch, seit 1.1.2021 ist UK nicht mehr Mitglied und seitdem als Drittstaat zu sehen.
Mit diesem Abänderungsantrag sind jetzt auch Eigentümer aus Drittstaaten erfasst. Das ist sehr zu begrüßen, und insbesondere als Rechnungshofsprecherin begrüße ich diesen weiteren Schritt zur Transparenz.
Seit einer Woche liegt dieser abgeänderte Gesetzestext vor – mein Kollege hat es schon erwähnt. Ich möchte mich dem Dank anschließen: Danke für die technisch saubere Abwicklung. Wir hätten das Ganze eigentlich schon vor einem Monat erledigen und da schon eine Zweidrittelmehrheit finden können, wäre man damals schon auf unseren Änderungsvorschlag eingegangen und hätte uns als konstruktive Kraft erachtet.
Ich möchte vielleicht mit einem Schmunzeln eine kleine kritische Anmerkung machen, weil zwischen den Zeilen immer der Vorwurf kommt: Ja, die Opposition ist schuld, dass das Gesetz nicht beschlossen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen! Die Mehrheitsfindung ist eindeutig in der Verantwortung der Mehrheit im Parlament, also der Regierungsfraktionen, und wir als Opposition sehen uns nicht in erster Linie als Mehrheitsbeschaffer, ganz und gar nicht. Wir sehen uns als politisch-inhaltliche konstruktive Kraft.
Es freut mich, dass es jetzt zu diesem Ergebnis gekommen ist, und ich glaube, wir können mit Stolz mit Zweidrittelmehrheit dieses Gesetz beschließen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)
19.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kaniak! – Jetzt weiß ich nicht, wo er sitzt; da ist er. – Ich habe die Kritik von dir an der Teststrategie nicht ganz nachvollziehen können. Um das noch kurz zusammenzufassen: Testen, testen, testen: Niemand wird widersprechen, dass das notwendig ist, das haben wir oft genug auch hier in diesem Haus diskutiert.
Sinnlose Massentestereien, Kraut und Rüben testen bringt aber gar nichts; notwendig als ein wesentlicher Schritt, dass wir alle miteinander aus dieser Krise herauskommen, ist gezieltes Testen. Pamela Rendi-Wagner hat dazu auch Vorschläge gemacht. Wir sagen, spezifische Berufsgruppen, Menschen, die viel Kontakt mit anderen Menschen haben, müssen getestet werden, müssen kostenlose Tests bekommen. Vor allem in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in Pflegeheimen, muss dafür gesorgt werden, dass die Testungen wirklich funktionieren, um schwer kranke Menschen besser zu schützen. Das hat in der Vergangenheit nicht so funktioniert, wie alle das gewollt hätten. Fast 3 000 Menschen sind in Pflegeheimen gestorben, weil es nicht möglich gewesen ist, diese Menschen zu schützen.
Ein wesentlicher weiterer Punkt, um diese Krise miteinander zu meistern, ist neben dem Impfen der Bereich der Testungen. Da gibt es von Pamela Rendi-Wagner einen Vorschlag, der inzwischen europaweit und international als ein wesentlicher Zugang genannt wird: für jeden Mann und jede Frau sehr niederschwellige, unkomplizierte
Testangebote für das Wohnzimmer. Die sollen in Österreich in Zukunft über Apotheken möglich sein.
Nun dazu, wovon du jetzt sagst, dass es nicht funktioniert: Ja selbstverständlich werden wir die Bundesregierung nicht ermächtigen, dass sie auf Steuerzahlerkosten irgendein Glumpert einkauft, selbstverständlich muss die Qualität passen. Dazu kommt jetzt auch noch dieser Antrag, dass sinnvolle Tests, mit denen man sich zu Hause testen lassen kann, kostenlos sein und über Österreichs Apotheken abgegeben werden sollen. Das ist ein wirklich wichtiger Beitrag zum Schutz der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bringe also folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Bevölkerung Antigen-Tests zur Eigenanwendung, die in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen, im erforderlichen Ausmaß kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bezug dieser Tests soll jedenfalls unbürokratisch und niederschwellig, wie zum Beispiel über öffentliche Apotheken erfolgen. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen.“
*****
Um das also noch einmal einfach zu machen: unkomplizierte Selbsttests für jeden von uns zu Hause im Wohnzimmer. Ich sage ehrlich dazu: Wenn es hier im Parlament zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses und zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat und im Bundesrat seit Wochen möglich ist, sich völlig unkompliziert testen zu lassen, dann kann man nicht sagen, dass uns das für die österreichische Bevölkerung zu teuer ist.
Selbstverständlich hat auch die Bevölkerung das Recht, in Zukunft die besten Selbsttestmöglichkeiten zu bekommen, und zwar unkompliziert, zum Beispiel über Apotheken und auf Kosten des Steuerzahlers. Das ist dringend notwendig und ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bevölkerung: kostenlose Tests im Wohnzimmer.
Ich bitte da also wirklich um Unterstützung und darum, nicht irgendeine Panikmache zu betreiben. Das, was hier im Haus gang und gäbe ist, der Bevölkerung in Wahrheit zu verwehren: So kann man nicht arbeiten! (Beifall bei der SPÖ.)
19.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die
Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (607 d.B.)
Die Entwicklung der Covid-Test-Möglichkeiten ist sehr dynamisch. Waren anfangs nur labor-basierte PCR-Tests möglich, sind seit Herbst auch breitflächig so genannte Antigen-Tests im Einsatz, die zwar medizinisches Fachpersonal benötigen, aber keine Laborauswertung mehr erforderlich ist.
Durch die beschlossene neue Teststrategie soll ein möglichst breites, regelmäßiges und niederschwelliges Testen ermöglicht werden. Daher sollen in Zukunft auch auf den Einsatz von Tests zur Eigenanwendung gesetzt werden. Selbstverständlich ist dabei die Qualität und Sicherheit dieser Tests sicherzustellen.
Diese Tests können durch Selbstabnahme im vorderen Nasenbereich oder als Spucktest durchgeführt werden. Sie können vor allem im privaten Bereich zur Anwendung kommen und überall dort, wo ein regelmäßiges Testen dazu beitragen würde, das Infektionsgeschehen einzudämmen, aber aufgrund von Kapazitäts-Engpass nicht ausreichend medizinisches Fachpersonal regelmäßig zur Verfügung steht.
Derartige Tests zur Eigenanwendung sollen rasch breitflächig zum Einsatz gebracht werden und den Bürgerinnen und Bürgern unbürokratisch und niederschwellig im erforderlichen Ausmaß über die Abgabe z.B. in öffentlichen Apotheken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Bevölkerung Antigen-Tests zur Eigenanwendung, die in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen, im erforderlichen Ausmaß kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bezug dieser Tests soll jedenfalls unbürokratisch und niederschwellig, wie zum Beispiel über öffentliche Apotheken erfolgen. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Schade, dass Sie, da Sie ja als Regierungsmitglied hier sitzen, jetzt nichts dazu sagen. Kollege Kucher! Ich glaube, ich zitiere aus diesem Antrag: „Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wird in diesen Fällen nicht von Amtswegen tätig.
Was heißt das? – Für diesen speziellen Test wollt ihr eine Ausnahmegenehmigung machen. Jetzt kenne ich den Test nicht, vielleicht ist er auch wunderbar super, das beste Produkt am Markt – aber was heißt denn das? – In weiterer Folge werden irgendwelche Ramschprodukte – für die gilt das nämlich auch – den Markt überschwemmen, und dann kommen Produkte mit einer 70-prozentigen Sicherheit. Habt ihr euch das schon einmal durchüberlegt? Darum geht es doch! Es geht doch nicht um diesen einen Test hier, es geht um das, was in der Folge kommen wird. Da kommen jetzt die Billigtests zu Dumpingpreisen, und die kann sich dann jeder kaufen.
Meine Damen und Herren, das ist das, was Kollege Kaniak gesagt hat, denn jedes Mal, wenn irgendeiner von diesen Billigstdorfertests, die nichts können, anschlägt, muss die Behörde tätig werden. Das heißt, diese Folgekosten hat dann das österreichische System zu tragen, weil irgendein Konzern in Fernost ein Billigstprodukt auf den Markt bringen kann. Ihr hebelt mit dem Gesetz unsere hohen medizinischen Standards aus, und zwar nicht nur für einen Test, der möglicherweise vielleicht eh wirklich gut ist, sondern für jedes Produkt, das in weiterer Folge in Österreich auf den Markt kommt. Darüber müsst ihr bitte nachdenken! Das ist ein Wahnsinn, was da auf uns zurollen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
19.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich die Klubs, ob eine Sitzungsunterbrechung erwünscht ist. – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 607 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs vor.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 2, 3, und 4 sowie Artikel 5, Einleitungssatz, und Z 3 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung von § 323c Abs. 17 in Artikel 5.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung von § 323c Abs. 18 in Artikel 5 sowie Artikel 8 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle auch hier ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderlich Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (134/E)
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34 (III-8/496 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag. Carmen Jeitler-Cincelli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat oft eine überschaubare Popularität. Warum? – Vielleicht, weil wir ex post oft Dinge betrachten, die dann der Aktualität im Eiltempo der Politik, in der wir sind, widersprechen. Es ist das Augenmerk auf das Vergangene nicht so gegeben, aber ich glaube, dass wir viel aus dem Vergangenen lernen können.
Gerade im Bereich der SDGs hat sich in Österreich sehr, sehr viel getan, und ich glaube, das ist unter anderem auch dem Aktivwerden des Rechnungshofes geschuldet, dass sich da so viel getan hat.
Wir haben jetzt einen nationalen Fortschrittsbericht und viele Institutionen, die sich starkmachen, eine interministerielle Arbeitsgruppe, Think Austria tut viel, wir haben das Ban-Ki-moon-Zentrum, viele zivilgesellschaftliche Initiativen, eine breite Basis, die da zusammenarbeitet, beispielsweise das Uninetz in der Academia, SDG-Watch – viele Protagonisten, die da zusammenarbeiten.
Ich habe jetzt aus der Debatte, weil die Themen sehr breit sind, einen Tagesordnungspunkt herausgenommen, der mir wichtig und passend scheint, nämlich das SDG Nummer 5, die Geschlechtergleichstellung. Da ist einiges umgesetzt worden, vielleicht auch verbunden mit Ihren Forderungen im Katalog: zum Beispiel Anteil von 30 Prozent an Aufsichtsrätinnen in Großunternehmen und mehr Maßnahmen zur Förderung von Frauenkarrieren.
Ich habe heute in der Früh eine Aussage einem unserer Abgeordneten gegenüber vernommen, und zwar Wolfgang Gerstl. Er wurde heute von Frau Yildirim von der SPÖ mit
einem völlig falschen Bild dargestellt, und zwar wurde gesagt, er wäre der Prototyp für konservative Frauen- und Familienpolitik. Das ist einfach unwahr. Es ist völlig unwahr. Er wurde meines Erachtens mehr oder weniger als Chauvinist dargestellt, und das ist völlig unwahr. Wahr ist, dass bei uns in der ÖVP die Geschlechtergleichstellung sehr, sehr wichtig ist. Fakt ist, nicht nur die Hälfte unserer Regierungsmitglieder sind Frauen, sondern auch 37 Prozent der Abgeordneten der ÖVP sind Frauen, und wir haben mit Susanne Raab eine hervorragende Ministerin.
Wenn Sie sich mokieren, Frau Yildirim, dann bitte mokieren Sie sich über die FPÖ oder über Herrn Kickl (Zwischenruf des Abg. Stefan), dort sind nämlich wirklich nur noch fünf Frauen übrig. Sie haben einen Frauenanteil von 16 Prozent – ja, Harald, 16 Prozent! – in ihren Reihen. Also wenn man sich mokiert, dann bitte da und nicht bei uns. Wir haben nicht nur 37 Prozent Frauen, sondern es sind großartige Frauen, Kämpferinnen, selbstbewusste, starke Frauen. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Zum heutigen Punkt, dem Schließen des Genderpaygap: Es gibt eine hervorragende Publikation der Agenda Austria, in der zum Ausdruck kommt, dass es da eigentlich um einen Motherhoodpaygap geht. Es gibt nur einen ganz kleinen Bereich, den wir nicht erklären können. Der Großteil ist mit Mutterschaft erklärbar. Der Lohnunterschied sitzt sozusagen im Kinderwagen, denn der Großteil der Mütter verdient weniger als ihre Kolleginnen, die dieselbe Aufgabe haben. Nun haben wir die Coronapandemie, und das Risiko wird meiner Meinung nach noch größer. Homeoffice ist grundsätzlich zu begrüßen, aber die Frauen übernehmen da sehr, sehr viel Verantwortung und verpassen im Moment die Chance, die ihre Kolleginnen und auch ihre Kollegen haben, nämlich: Jetzt werden Karrieren gemacht, es braucht jetzt starke Persönlichkeiten, die auftreten, und wo passiert das? – Bei Sitzungen im Office, am Gang, im Lift, am Weg zur Tiefgarage, wo man plötzlich sieht: Wow, da ist einer, der ist flexibel, der zeigt jetzt Stärke, der zeigt eine Führungskultur, den können wir nehmen!
Daher erfolgt hier mein Aufruf, weil ich das als Risiko sehe, da Unternehmen jetzt auch Büroflächen wegreduzieren oder dabei sind, darüber nachzudenken. Wen wird es treffen? – Die Frauen wird es treffen, die daheim sind, die in Teilzeit unterwegs sind, denn sie werden vielleicht in Teilzeit bleiben. (Abg. Stefan: Die Mütter oder die Frauen?) Daher mein Aufruf an alle: Liebe Frauen, stellt euch den Herausforderungen! Liebe Männer, unterstützt eure Frauen dabei, auch wieder ins Büro zu kommen, teilt euch dieses Homeoffice auf, teilt euch die Kinderbetreuung auf! Liebe Führungsriegen, macht euch klar, dass nur die Diversität starke Teams gewährleistet, damit wir auch nach der Krise dort anschließen, wo wir aufgehört haben: an die Erfolge der Vergangenheit.
Geschlechtergleichstellung ist das beste Instrument für zufriedene Familien, für glückliche Partnerschaften und für einen florierenden Standort Österreich. Helfen wir alle mit, damit dieses Ziel Nummer 5 für nachhaltige Entwicklung, die Geschlechtergleichstellung, auch in Österreich weiter mit Leben erfüllt wird und wir an die Vergangenheit anschließen können! – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn beim Rechnungshof für seine wirklich sehr seriöse, sehr lang anhaltende Arbeit zum Thema SDGs bedanken. Das ist wirklich löblich, also danke für den Bericht, den wir jetzt, zweieinhalb Jahre nachdem er erschienen ist, endlich auch hier diskutieren können. Das ist natürlich fein. Ich denke mir, wir sollten die SDGs als solche und zur Gänze als Fingerzeig in die
Zukunft sehen. Die SDGs sind nicht dazu da, um sie in irgendwelchen wunderschönen, bunten CSR-Broschüren abzudrucken und zu sagen: Wir sind ja so super und machen das ohnedies schon alles!, sondern sie sind dazu da, wirklich die Ärmel hochzukrempeln und etwas in Richtung einer nachhaltigen Zukunft zu tun.
Wovon ich recht beeindruckt war, ist der ÖGB beziehungsweise das gewerkschaftliche Umfeld, das vor Kurzem eine Broschüre im Comicstil veröffentlicht hat (in die Höhe haltend), in der auf ein paar SDGs eingegangen wird. Das Comic spielt noch dazu in Ruanda. Das sind ganz, ganz tolle Dinge und ganz, ganz tolle Initiativen, in denen es wirklich darum geht, diese Ziele den Menschen einfach näherzubringen, in dem Fall einer jungen Zielgruppe näherzubringen. Die junge Zielgruppe, die jungen Menschen sind auch diejenigen, die davon abhängig sind, dass wir eine Welt schaffen, die zukunftsfähig ist, in der sie Platz haben und auch wirklich gut leben werden können.
Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Pandemie, und ich kann diese Sager überhaupt nicht mehr hören: Wir müssen zurück ins Normale, wir müssen back to normal, wir müssen den Zustand wiederherstellen, wie er vorher war. – Nein, der Zustand, wie er vorher war, ist nicht der optimale Zustand, ein Zustand, in dem es nur um Wachstum, Wachstum, Wachstum gegangen ist. Das ist kein nachhaltiger Zustand. Ein Zustand, in dem es nach wie vor der Fall ist, dass global jede dritte Frau Opfer von Gewalt wird, das ist kein Zustand, zu dem ich zurückwill. Wir müssen wirklich eine neue Welt schaffen, und ich denke mir, die SDGs sind ein ganz, ganz wichtiger Fingerzeig in diese Richtung. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
Wir müssen unsere Politik aber nicht nur inhaltlich anpassen und modernisieren, wir müssen auch die Strukturen dafür modernisieren. Dafür hat der Rechnungshof in seinem Bericht ganz, ganz wichtige Empfehlungen ausgesprochen. Was das Ernstnehmen dieser Agenda, dieser Zukunftsagenda innerhalb von Regierungsstrukturen betrifft, ist das meiste noch immer nicht umgesetzt. Ich bin sehr froh, Frau Präsidentin, dass es da auch ein Follow-up geben wird, dass Sie da dranbleiben werden. Ich bin sehr froh, zu wissen, dass Sie sich in Ihren Überprüfungen auch immer wieder einzelne dieser 169 Ziele rauspicken und da hinterher sind, wenn es zum Beispiel um Nahrungsmittelverschwendung geht.
Ich bin sehr froh, dass Sie über die Intosai, das globale Netzwerk der Rechnungshöfe, dieses Thema überall ein- und unterbringen, und ich hoffe sehr, dass bald einmal die Zeit kommen wird, in der die Regierung Ihren Empfehlungen folgen wird, denn ich glaube, es sind die absolut richtigen Empfehlungen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
19.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon gesagt worden, dass der Rechnungshof manchmal in den Schlagzeilen ist, besonders dann, wenn Missstände aufgedeckt werden. Abgesehen davon ist bedeutsam, dass Sie die Prüfaufträge ernst nehmen, mit viel Expertise ausführen, und das gerade auch bei Themen, wie Österreich die selbstgesteckten oder übernommenen Ziele – die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – umsetzt.
Besonders spannend ist, dass zweieinhalb Jahre seit dem Vorliegen des Prüfberichts vergangen sind und man daher auch sieht, was aus den Prüfungsergebnissen geworden ist. Die Nachhaltigkeitsziele vereinen auf den ersten Blick soziale, wirtschaftliche und
ökologische Kriterien, sind darauf ausgerichtet, ein zukunftsfähiges Zusammenleben auf der Erde mit entsprechend umweltverträglicher Wirtschaft, aber vor allem auch mit vielen sozialen Kriterien eines gerechten Zusammenlebens, eines friedvollen Zusammenlebens zu ermöglichen, eines Lebens in Kooperation und im Bewusstsein, dass die Erde nicht vermehrbar ist und wir unsere Ressourcen schonen müssen.
Frau Präsidentin, Sie beziehungsweise Ihr Team hat in dem Bericht mit sehr viel Expertise herausgearbeitet, wo Empfehlungen angebracht sind und wo noch Umsetzungsbedarf besteht. Erfreulicherweise ist in diesen zweieinhalb Jahren sehr viel Positives geschehen. Im Sommer 2020, also letzten Sommer, wurde bereits der Freiwillige Nationale Umsetzungsbericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele präsentiert, der im Ausblickskapitel zeigt, dass bereits eine ganze Liste von Empfehlungen Ihrerseits umgesetzt worden ist. Das ist ein großer Schritt in Richtung Konkretisierung. Welche Strukturen es dafür braucht, wurde darin bereits festgelegt.
Ein besonders wichtiges Kapitel ist, wie die Regierung in der Umsetzung alle Gruppen, alle Beteiligten eines Landes miteinbindet. Bei der Zivilgesellschaft gibt es mit SDG Watch Austria eine ausgesprochen fachkundige und engagierte Gruppe, die sich um die Umsetzung bemüht. Weiters sind Wissenschaft, Städte und Gemeinden, Wirtschaft und Sozialpartner einzubinden. Dafür sind weitere Schritte geplant.
Im Dezember 2020 wurde ein Beschluss gefasst, um weitere Empfehlungen aus dem Ausblickskapitel des Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichtes konkret in Angriff zu nehmen. Es ist also bereits die nächste Ebene der Steuerung, der Einbindung des Parlaments und der vorher genannten Gruppen ein Stück weit auf den Weg gebracht.
Ich möchte mich für Ihre Expertise bedanken. Gerade die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zeigen, dass das nicht nur ein Zukunftsmodus, sondern momentan auch ein Krisenmodus ist. Alle Fachgebiete sind in ihrer Komplexität so zu übersetzen, dass sie auch in Krisensituationen mögliche Lösungswege aufzeigen.
Am Beispiel der Biodiversitätskrise, die ganz eng mit der Klimakrise und jetzt auch mit der Gesundheitskrise zusammenhängt, zeigt sich das: Der Artenschwund ist wesentliche Grundlage für Biozönosen, für das Überspringen von Krankheiten auf den Menschen und für deren rasante Verbreitung. Die Nachhaltigkeitsziele sind so also auch Schlüssel oder Richtschnur, um Lösungen zu entwickeln und Krisen gemeinsam zu überstehen – gemeinsam sage ich, weil gerade die Zusammenarbeit, die Kooperation, das friedvolle Zusammenleben, die Fairness, zum Beispiel bei der Verteilung von Impfstoffen, Ansprüche sind, wie man auf dieser Welt gerechter zusammenleben kann.
Damit wird auch im Bereich der Wirtschaftskrise eine Handlungsanleitung gegeben: Beschäftigung, Fortbildung, Ausbildung, besonders von jungen Menschen, mit allen Mitteln zu ermöglichen, Vollbeschäftigung, natürlich Gleichstellung – viele der Themen, die heute hier angesprochen wurden, sind Teil der Nachhaltigkeitsziele und damit auch Teil des Berichtes und der Empfehlungen für die weitere Umsetzung.
Ich freue mich, dass es bereits Unterstützung aus den anderen Klubs gibt. Ich würde mich sehr freuen, wenn es zu diesem Teil auch eine Debatte von männlichen Kollegen gibt, dass das nicht nur ein Softthema bleibt, zu dem Frauen über Ökologie und Gleichstellung reden. Wir brauchen die komplette Expertise, gerade wenn es um Wirtschaft geht, wenn es auch um Finanzen geht, die Finanzmärkte, da wünsche ich mir noch vermehrte Kooperation. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich die Tagesordnung heute gelesen habe, habe ich mir gedacht, wir starten mit Punkt 5 und werden damit wahrscheinlich schon in den Mittagsstunden drankommen, um über die elf Berichte des Rechnungshofes zu diskutieren. Mittlerweile sind wir wieder in die Abendstunden gerutscht. Es freut mich aber trotzdem, wenn im Nationalrat über Berichte des Rechnungshofes diskutiert wird. Wir haben vielfältige Themen aus den unterschiedlichsten Bereichen, die heute auf der Tagesordnung stehen.
Der erste Bericht betrifft die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Dem Rechnungshof ist es wichtig, dass wir Impulse und Anregungen liefern können, wo wir Verbesserungspotenziale sehen. In anderen Bereichen, wir werden ja dann später zum Beispiel noch auf die Pflege zu sprechen kommen, geht es darum, dass dringende Reformen initiiert werden. Zurück zu den Nachhaltigkeitszielen: Hier geht es um Bewusstmachen und Sichtbarmachen des Umsetzungsstandes, und zwar des nationalen Umsetzungsstandes, bei jenen Nachhaltigkeitszielen, zu denen man sich gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet hat.
Warum beschäftigt sich der Rechnungshof damit? – Der österreichische Rechnungshof ist das Generalsekretariat der Intosai; die Intosai hat sich dazu verpflichtet, dass Rechnungshöfe insgesamt innerhalb ihrer Staaten den Fortschritt der Umsetzungen prüfen. Der erste Teil der Prüfung ist die Prüfung der nationalen Herangehensweise an die Umsetzung jener Nachhaltigkeitsziele. Der österreichische Rechnungshof nimmt hier auch weltweit eine aktive Rolle ein und macht das auf der Homepage der Intosai auch sichtbar.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Agenda wurde im Jahr 2015 beschlossen, wir haben im November im Rechnungshofausschuss über die Nachhaltigkeitsziele geredet. Den Bericht haben wir schon im Juli 2018 vorgelegt. Wir waren einer der ersten Rechnungshöfe, der sich dieses Themas angenommen hat.
Ich denke doch, dass dieses Thema noch nicht die entsprechende Beachtung gefunden hat. Wahrscheinlich liegt der Grund darin, dass das in hoch entwickelten Staaten mit einem hohen Lebensstandard kaum Thema ist, denn man hat ja schon einen überdurchschnittlichen Lebensstandard, und man denkt, dass einen die Ziele nur wenig angehen. Anders ist das in den weniger entwickelten Staaten.
Österreich hat auch erst sehr spät im EU-Vergleich einen Fortschrittsbericht gegenüber dem High-level Political Forum gelegt, nämlich im Juli 2020. Jetzt, nachdem wir ein Jahr Covid-Pandemie erlebt haben, haben wir vor Augen geführt bekommen, dass globale Entwicklungen auch nicht vor Österreich haltmachen und der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert bekommen muss. Wir wissen, wie wichtig Gesundheit ist, wie wichtig Bildung ist, geschlechtergerechte Entlohnung wurde schon angesprochen, und auch die Ressourcenschonung ist in Zeiten des Klimawandels ein Thema. Wir haben gesehen und miterlebt, wie verwundbar die Menschheit geworden ist und dass das – um Frau Abgeordnete Bayr zu zitieren – ein Fingerzeig für die Zukunft ist. Ich bedanke mich bei allen Abgeordneten, die es schätzen, dass der Rechnungshof da arbeitet, sehr.
Das heißt, Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir die Auswirkungen der Folgen unseres Tuns und Handelns bedenken müssen und dafür die Verantwortung tragen. Rechnungshöfe leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit, indem sie die Rechenschaftsberichte und die Transparenz der staatlichen Institutionen einfordern und überprüfen. Das schafft das so dringend notwendige Vertrauen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wie gesagt, diesen Bericht haben wir schon länger vorgelegt, wir haben schon eine Follow-up-Überprüfung gestartet. Wir werden schauen,
was noch offen ist. Aus unserer Sicht gab es einen Mangel hinsichtlich der gesamtstaatlichen Prioritätensetzung und der Gesamtstrategie. Die aktuelle Gesamtstrategie muss alle Organisationen betreffen, muss alle Gebietskörperschaften betreffen, die Interessenvertretungen betreffen, die Zivilgesellschaft bis hin zur Wissenschaft.
Positiv will ich hervorheben, dass beim Budget 2021 eine Verknüpfung zwischen den Nachhaltigkeitszielen und den Wirkungszielen hergestellt wurde. Ich halte das für einen ersten Schritt. Ja, wir prüfen auch einzelne Nachhaltigkeitsziele. Wir haben eine Prüfung zur Lebensmittelverschwendung im Laufen und werden uns auch immer wieder Anknüpfungspunkte bei unseren Prüfungen suchen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
19.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III45 und Zu III-45/497 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts – Reihe BUND 2020/30 (III-173/498 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Was ist mit den Seilbahnen?)
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte in aller Kürze auf den Bericht eingehen, der sich mit den Bildungseinrichtungen der politischen Parteien beschäftigt. Alle mit mehr als fünf Abgeordneten im Nationalrat vertretenen politischen Parteien erhalten nach dem Publizistikförderungsgesetz Förderungen für ihre politische Bildungsarbeit. Es geht um 10,50 Millionen Euro, die an die Parteien – ihrem Größenverhältnis entsprechend – vergeben werden.
In periodischen Abständen wird das überprüft – das ist gut so –, und ich beziehe mich auf die Prüfung aus dem Jahr 2018, die den Prüfzeitraum 2012 bis 2017 beinhaltet, in dem immerhin zwei Nationalratswahlen stattgefunden haben, 2013 und 2017 – eine wahrhaft bewegte Zeit, eine politisch sehr bewegte Zeit. Nur drei Parteien waren in diesem Zeitraum durchgehend im Parlament vertreten, die ÖVP, die SPÖ und die FPÖ. Die Grünen nur bis 2017, die NEOS ab 2014, das Team Stronach von 2014 bis 2017, das BZÖ schied 2013 aus dem Parlament aus. Es wurden insgesamt sieben Parteien untersucht, darüber also sieben Berichte oder sieben Heftchen verfasst, in denen das dargestellt ist. Die Überprüfungen fielen sehr unterschiedlich aus.
Die Politische Akademie der ÖVP – darauf bin ich stolz – kam sehr gut davon. Es gab Kritik an der Vergabe eines Kredites für die Sanierung des Hotels, in dem die Bildungseinrichtung untergebracht ist. Diese Maßnahme war effizient, effektiv, wurde aber kritisiert – das Darlehen wurde zurückbezahlt, und das wird auch nicht mehr vorkommen.
Die Kritik am Institut der ÖVP wegen zu vieler internationaler Kontakte kann ich nicht nachvollziehen. Wir, die ÖVP, sind die Europapartei, die Partei des Alois Mock und des Wolfgang Schüssel und die Partei des Beitritts zur Europäischen Union. Es liegt in unserer DNA, dass wir international unterwegs sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Auch unser Bundeskanzler Kurz hat sich als junger Mann einen internationalen Ruf und ein großartiges Standing in der Welt geschaffen. Mit ihm weht auch internationale Luft in unseren Parteizentralen. Und auch diese Krise zeigt, dass wir mit nationalen Kräften nicht mehr weiterkommen (Zwischenruf des Abg. Leichtfried), sondern dass wir dringend – dringend! – wieder schauen müssen, dass wir nationale Grenzen runterfahren.
Ich möchte nur etwas betonen: Derzeit ist es ja so, dass der Export und die Industrie hervorragend laufen, weil die Grenzen frei sind, der Binnenmarkt funktioniert. Mit diesen Pflichtquarantänen hat man ein Instrument geschaffen, wie man den Tourismus aus dem Binnenmarkt ausschließt. Ich glaube, auch sonst zeigt das ja, dass wir mit nationalen Grenzen hier nicht weiterkommen.
Bei anderen Parteien schaut es etwas schlechter aus. Ich will hier nicht auf Details eingehen, aber natürlich, es wurden Präsidenten wie in Ihrem Institut (in Richtung FPÖ), Hilmar Kabas, mit fast 300 000 Euro nachträglich bedient. Bei anderen Parteien wurden überhaupt Wahlkampfmittel – dafür sind diese Mittel nicht vorgesehen – für diese Institute verwendet. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Das größte Problem ist aber, dass Gelder, die widmungswidrig verwendet werden, für die keine Abrechnung vorliegt oder die gar nach Ausscheiden einer Partei aus dem Parlament übrig bleiben, nicht zurückgefordert werden können. Da, glaube ich, sollten wir eine Regelung schaffen, denn es kann nicht sein, dass die Zukunftsakademie des BZÖ ihre Tätigkeit mit über 65 700 Euro beendet hat und die Team Stronach Akademie ihre Tätigkeit mit über 800 000 Euro beendet hat. Diese betrieb dann den Verlag Frank&Frei. Wie sonst sollte der auch heißen?
Aber der größte Skandal ist – und das geht sicher nicht –: Die Liste Pilz oder später JETZT hatte am Schluss 1,4 Millionen Euro für den Bildungsverein Offene Gesellschaft zur Verfügung. Mit diesen Geldern wird jetzt der Pilz-Blog zackzack.at finanziert. Das ist ein Skandal, und das zeigt auch das wahre Gesicht des Herrn Pilz!
Frau Präsidentin, gut, dass Sie das aufzeigen! Ich glaube, wir sollten hier eine Möglichkeit haben, dass das Parlament diese Gelder wieder zurückfordert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die nächste Rednerin ist Frau Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Wir behandeln heute insgesamt elf Berichte aus drei Ausschusssitzungen und sehr, sehr vielfältige Themen. Ich möchte mich wirklich bei Ihrem Team im Rechnungshof bedanken. Vielleicht ein kurzes Schmankerl aus der letzten Ausschusssitzung: Der Gesundheitsminister hat gesagt, er weiß jetzt nicht, ob er im Gesundheitsausschuss oder im Sportausschuss ist. – Wir kennen uns bei allen Themen aus. Danke, dass wir so fundierte Berichte zu allen Themenbereichen bekommen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Ich widme mich kurz den Bildungseinrichtungen der politischen Parteien. Um welchen Betrag geht es da? – Wir sprechen von 10,5 Millionen Euro jährlich. Wie wird über diese Fördersumme beraten? – Im Beirat, in dem alle Fraktionen, die hier im Parlament vertreten sind, auch vertreten sind. Dieser Beirat tritt im Bundeskanzleramt zusammen. Wofür wird die Förderung eingesetzt? – Sie wird für politische Bildung, insbesondere für die Fortbildung politischer Mandatarinnen und Mandatare, und für internationale Kontakte verwendet.
Welche Kritikpunkte sind dem Rechnungshof aufgefallen? – Zum Beispiel mangelnde Transparenz bei Spesenabrechnungen oder Unklarheiten bei Vergütungen für Tätigkeiten, die an und für sich nicht zu vergüten gewesen wären; also da hat es auch Belegprobleme gegeben. Ich gehe aber auf die Detailberichte zu den anderen Fraktionen nicht ein. Es kann diese Detailberichte jeder nachlesen, und ich glaube, es liegt in der Verantwortung der jeweiligen politischen Partei, mögliche offene Fragen zu beantworten.
Wie schaut es beim Renner-Institut aus? – Da darf ich berichten, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt wurden. Da ging es einerseits um Rücklagen, die in die Bildungsarbeit fließen – das ist auch so gewünscht –, und andererseits um die Rechenschaftsberichte, die bis vor zwei Jahren nur nach dem Publizistikförderungsgesetz erstellt wurden, aber seit diesem Zeitpunkt auch nach der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Empfehlungen wurden also umgesetzt.
Ich darf abschließend feststellen: Was bedeuten diese Förderungen? – Sie bedeuten sehr viel, insbesondere in demokratiepolitischer Hinsicht. Wesentlich dabei ist – das muss wohl für uns alle gelten –, dass diese Fördermittel transparent und wirklich sehr nachvollziehbar für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eingesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)
19.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Es geht jetzt nicht nur um die politischen Akademien – dazu wird mein Kollege Kainz noch etwas sagen –, es geht auch um einen Bericht, den der Rechnungshof hinsichtlich Beratungsleistungen in ausgewählten Ministerien vorgelegt hat. Da hat er auch einiges zutage gebracht.
Eine wesentliche Erkenntnis: Bevor eine externe Beauftragung erfolgt, sollte doch zuerst einmal das interne Spezialwissen abgefragt und geschaut werden, wie weit man damit kommt. – Na ja, das sagt einem eigentlich auch der Hausverstand: zuerst die internen Ressourcen abfragen und dann nach außen vergeben, denn es kostet ja immerhin alles etwas.
Des Weiteren hat er anhand eines Beispiels aus dem Sozialministerium festgestellt, dass konkret ein Auftrag für strategische Kommunikationsberatung mündlich und ohne Vergleichsangebote vergeben wurde, und leitet daraus selbstverständlich ab, dass Vergleichsangebote eingeholt gehören und Verträge schriftlich abgeschlossen werden sollen. Das ist auch so eine No-na-net-Geschichte, denn es sollte eigentlich durchaus auch der kaufmännischen Verpflichtung entsprechen, solche Vereinbarungen zu treffen.
Hinsichtlich der Qualität von Anfragebeantwortungen hat er wirklich etwas Interessantes festgestellt, etwas, worauf wir noch nie im Leben gekommen wären, nämlich dass die Qualität von Anfragebeantwortungen aus den Ministerien – vor allem von ehemals roten und jetzt natürlich noch immer schwarzen – sehr, sehr mangelhaft ist. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Das war ja wirklich fast eine neue Erkenntnis für mich, aber nachdem
sich alle Kollegen der anderen Fraktionen dieser Erkenntnis des Rechnungshofes angeschlossen haben, habe ich das jetzt schlussendlich auch zur Kenntnis genommen.
Frau Präsidentin, hinsichtlich Ihrer Forderung, ministerielle Studien verpflichtend zu veröffentlichen, können wir Sie nur unterstützen. Das ist etwas, das durchaus Sinn macht.
Und wenn wir schon bei den Studien sind: Eine ist evident, nämlich diejenige hinsichtlich der Öffnung der Schulen. Ich fordere Sie auf, geschätzte Regierungsparteien: Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)
19.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Das war jetzt keine typische Zanger-Rede! – Abg. Zanger: Die kommt schon noch! – Abg. Stögmüller – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es ist noch zu früh!)
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshofausschuss legt heute einen Prüfbericht der Parteiakademienförderungen vor, und wie wir alle wissen, fließt ja nicht gerade wenig Geld dort hinein. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass wir das kontrollieren; ich möchte jetzt gar nicht alles wiederholen, was die Kolleginnen und Kollegen gesagt haben.
Etwas Neues ist vielleicht, dass bereits im Zuge der letzten Rechnungshofprüfung der Parteiakademienförderung einiges an Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt wurde. Was ist mit diesen Vorschlägen passiert? – 2015 wurde dazu im Bundeskanzleramt ein Entwurf erarbeitet, mit dem eine Änderung des Publizistikförderungsgesetzes erreicht werden sollte. Dieser wurde weder in Begutachtung noch in parlamentarische Behandlung gegeben, er ist eigentlich verschwunden.
Das ändert aber nichts daran, dass es höchst an der Zeit wäre, hier einige Punkte, die der Rechnungshof angesprochen hat, aufzugreifen und zu ändern. Ein großes Anliegen, das uns wichtig ist, ist zum Beispiel die Frage der Kooperationen, also der Möglichkeit der Zusammenarbeit der Parteiakademien mit Dritten, etwa mit Universitäten oder Fachhochschulen.
Ich möchte das kurz erläutern: Eine Bildungsakademie muss bei einer Veranstaltung immer die Federführung haben, sonst ist eine Kooperation gar nicht möglich. Gleichzeitig sind die Akademien aber angehalten, ihre Mittel sparsam und zweckmäßig zu verwenden. Die Federführung einer Veranstaltung bedeutet aber auch einen enormen und auch erhöhten finanziellen Aufwand, um so etwas umzusetzen, vom personalen Einsatz möchte ich gar nicht reden. Da könnte man einiges sparsamer gestalten, wenn man auf Drittanbieter ausweicht oder dementsprechend zurückgreifen kann.
Das ist aber ein Problem, manche wollen das nicht, denn Drittanbieter können dementsprechend auch billiger sein. Hinsichtlich der gesellschaftspolitischen Aufgaben, die wir als Parteien und Parteiakademien auch haben, ist es nicht unbedingt vertretbar und passt es einfach nicht zusammen, wenn man da auf den Billigstanbieter zurückgreift. Zudem ist es, wenn man so fordernde Kooperationsvereinbarungen abschließen muss, nicht einfach, PartnerInnen zu finden, bei denen die Interessen der entsprechenden Parteien auch gewahrt bleiben.
Da braucht es eine unkomplizierte Lösung, zum Beispiel jene, dass die Akademien die Federführung bei Kooperationen innehaben müssen, jedoch mit der Ausnahme, dass Kooperationen mit anderen Parteiakademien, was auch den interideologischen Diskurs fördern würde, und mit Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht werden – gerade bei Tagungen und Veranstaltungsreihen, bei denen die Federführung für eine politische
Partei weder sparsam noch zweckmäßig ist, aber bei denen durch die Teilnahme dem gesetzlichen Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit, dem die Bildungsakademien ja nachkommen müssen, bestmöglich entsprochen werden könnte.
Ein weiterer Punkt, bei dem ich es ebenso sehr begrüßen würde, wenn es zu einer Änderung kommen würde, sind die restriktiven Vorgaben beim Verwaltungsaufwand im Bereich der internationalen Bildungsarbeit. Akademien, die viel in diesem Bereich machen, können diesen Wert gar nicht einhalten, weil ja nicht auf die tatsächlichen Ausgaben für internationale Bildungsarbeit, sondern auf einen fixen Referenzwert abgestellt wird. Das ist gerade für Parteien, die europäisch oder auch international in verschiedenen Gruppen und Strukturen sehr stark vernetzt sind, extrem schwierig einzuhalten, wenn nicht schier unmöglich – und ganz ehrlich: auch nicht zielführend.
Frau Präsidentin, Sie sehen: Die Punkte im Rechnungshofbericht werden aufgegriffen, und ich hoffe doch, dass in den nächsten Wochen ein Termin mit allen Fraktionen zustande kommen wird, um auch hier noch die notwendigen legistischen Schritte voranzutreiben, denn ich glaube, dass wir Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter hier im Parlament auch dafür zuständig sind, wie die Richtlinien für unsere Bildungseinrichtungen gestaltet sein sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Es wurde schon angesprochen: Wir haben in den letzten Monaten sehr viele Berichte im Rechnungshofausschuss behandelt – drei Ausschusssitzungen waren es –, die jetzt auch hier behandelt werden. Das ist natürlich eine Fülle und Vielfalt, mit der wir hier zeigen können, wie dieser Ausschuss gemeinsam gearbeitet hat.
Ich möchte mich in meiner Rede auch auf die Bildungseinrichtungen fokussieren, möchte aber nicht auf die einzelnen eingehen – ich glaube, das kann, wie es Kollegin Greiner schon angesprochen hat, jeder für sich nachlesen; ich glaube auch, es sollte jeder vor seiner eigenen Tür kehren –, sondern eher das gesamte System betrachten.
Wir haben in diesem Bericht die Jahre 2012 bis 2017 umfasst. Insgesamt 62,5 Millionen Euro, die für die Bildungseinrichtungen der Parteien ausgegeben werden – das ist durchaus ein ordentlicher Batzen Geld, um den es da geht. Der Rechnungshof hat – aus meiner Sicht zu Recht – klar bemängelt, dass oft oder zumindest immer wieder nicht ganz nachvollziehbar ist, warum und wie diese Gelder verwendet werden. Er hat durchaus erhebliche Mängel festgestellt, sowohl bei den einzelnen Einrichtungen als auch im Gesamtsystem.
Einerseits hat der Rechnungshof die Aufbewahrung von Büchern, von Dokumenten, von der Dokumentation, wofür die Gelder ausgegeben werden, bemängelt. Es ist aus meiner Sicht nicht ganz nachvollziehbar, warum es da keine rechtlichen Rahmenbedingungen, die ganz klar sind, gibt, denn es muss natürlich für den Rechnungshof, aber auch für jeden anderen, der da prüft, nachvollziehbar sein, ob Mittel wirklich zweckgebunden eingesetzt wurden oder nicht – und das ist momentan nicht immer der Fall.
Die Berichtspflicht von Institutionen beziehungsweise Bildungseinrichtungen von Parteien, die nicht mehr im Parlament vertreten sind, hat Kollege Hörl schon angesprochen. Auch da braucht es klare Regeln, egal welche Fraktion das betrifft, denn es muss klar sein, was mit dem Geld passiert, wenn man aus dem Parlament ausscheidet. Es kann
nicht sein, dass da Akademien auf mehreren Millionen Euro sitzen bleiben und dann für uns als Steuerzahler und auch für den Rechnungshof nicht mehr nachvollziehbar ist, was mit diesem Geld passiert. Dahin gehend braucht es schnell klare Regeln.
Darüber hinaus sollte der Begriff der zweckmäßigen Verwendung konkretisiert werden. Da ist, glaube ich, der Bundeskanzler gefordert, uns möglichst schnell etwas dazu vorzulegen, wie man damit umgehen soll.
Grundsätzlich gibt es viele Maßnahmen, die zu setzen wären, der Rechnungshof hat wirklich eine Fülle an Kritikpunkten aufgezeigt. Ich glaube, dass wir als Parlament uns über kurz oder lang, zumindest mittelfristig eine entsprechend umfassende Novelle überlegen und das jetzt nicht als abschließenden Bericht des Rechnungshofes betrachten sollten. Wir sollten wirklich in eine konkrete Diskussion dahin gehend eintreten, wie wir die entsprechenden Gesetze verbessern können.
Kurzfristig müssen wir, glaube ich, auch Maßnahmen setzen, da es – als Parlamentarier kenne ich mittlerweile die Systeme – hier halt manchmal leider etwas länger dauert. Es ist aber notwendig, diese konkreten Punkte, die ich schon angeführt habe, möglichst schnell zu ändern, und daher bringe ich jetzt diesen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher die Empfehlungen des Rechnungshofes, die in TZ 7, 8 ,10 und 24 des Berichts betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien - Reihe Bund 2019/30 enthalten sind, umgesetzt werden.“
*****
Ich glaube, es ist durchaus an der Zeit, dass wir hier damit beginnen, einen größeren Wurf vorzubereiten, aber das wären erste Maßnahmen, die man möglichst schnell setzen könnte, um dafür zu sorgen, dass auch in den Bildungseinrichtungen wirklich effizient gearbeitet wird. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
20.02
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III-45 d.B.)– TOP 6
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien - Reihe BUND 2019/30 mehrere verbesserungswürdige Aspekte der Bildungseinrichtungen der politischen Parteien dargestellt. Teilweise sind Gesetzesänderungen notwendig, um den aufgezeigten Problemen auf geeignete Weise zu begegnen.
So sollten die Bildungseinrichtungen zur Aufbewahrung von Büchern, Belegen u.ä. verpflichtet werden, um die Überprüfung der rechtskonformen Verwendung von Steuermitteln zu erleichtern. Zudem sollten für den Fall, dass sich die Zahl der Abgeordneten oder der Klubstatus nach bereits erfolgtem Förderungszuspruch ändert, Regelungen getroffen werden. Auch sollte sichergestellt werden, dass jede Bildungseinrichtung, solange sie über staatliche Förderungen verfügt, über die Verwendung dieser Förderungen an den Rechnungshof berichtspflichtig ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher die Empfehlungen des Rechnungshofes, die in TZ 7, 8 ,10 und 24 des Berichts betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien - Reihe Bund 2019/30 enthalten sind, umgesetzt werden."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich danke auch für den ausführlichen Bericht betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien im Wirkungsbereich Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis Mitte 2018. Der Fokus lag auf 2017 bis Mitte 2018. Der Rechnungshof überprüfte insgesamt 24 Vergaben und eine Förderung zu Beratungsleistungen und Studien mit einem Vertragsvolumen von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro. Mit einem Volumen von ungefähr 2,9 Millionen Euro entfielen davon 19 auf das Sozialministerium und sechs davon – mit einem Volumen von rund 400 000 Euro – auf das Außenministerium.
Von den 24 vom Rechnungshof überprüften Vergaben erfolgte in zwei Fällen eine Ausschreibung der Leistung, 22 Aufträge erfolgten formfrei, unmittelbar als Direktvergabe.
Das Sozialministerium führte die überprüften Direktvergaben überwiegend ohne Einholung von Vergleichsangeboten durch. Bei zwei Vergaben über 100 000 Euro stützte es sich auf die Ausnahmebestimmung für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen des Bundesvergabegesetzes, obwohl der Auftrag nicht vom Ausnahmetatbestand umfasst war. Das Außenministerium vergab einen von fünf überprüften Aufträgen ohne Vergleichsangebote. Beide Bundesministerien vergaben Aufträge in Einzelfällen mündlich. Nach Ansicht des Rechnungshofes ist eine schriftliche Auftragsvergabe unabdingbar, um Klarheit über den vereinbarten Leistungsinhalt und ‑umfang zu schaffen. Auch bei Leistungsabnahme und Abrechnung zeigten sich Mängel.
Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden nach meinen Informationen vom Bundeskanzleramt und von den Ministerien großteils umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.
Interessante Zahlen liefert die Amtssitzstudie – solche Studien werden da auch beauftragt –, denn daran erkennt man den enormen Wert der Amtssitze für Österreich. Das hat ein Ausmaß von 19 000 Arbeitsplätzen, insgesamt einen jährlichen Bruttowertschöpfungseffekt von 1,5 Milliarden Euro und bringt Steuern in der Höhe von 527 Millionen Euro ein.
„Österreich kann mit Recht stolz sein, Amtssitzland zu sein. Wir haben damit aber nicht nur eine vorzeigbare Visitenkarte im Ausland, sondern auch eine ökonomisch wertvolle Ressource im Inland.“ – Diese Aussage unseres Außenministers kann ich nur unterstreichen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Bereits 1973 wurden die ersten Parteiakademien gegründet. Heute, 50 Jahre später, sind sie aus dem politischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Parteiakademien sollten die staatsbürgerliche, die politische und die kulturelle Bildung fördern sowie die Einsichten in politische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge, beispielsweise durch Schulungen, Seminare und Vorträge, fördern.
In periodischen Abständen werden die Bildungseinrichtungen vom Rechnungshof überprüft. Von Jänner bis Juni 2018 überprüfte der Rechnungshof die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien für den Zeitraum der Jahre 2012 bis 2017 dahin gehend, ob die Fördermittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit verwendet wurden. Dabei kritisierte der Rechnungshof unter anderem, dass das Bundeskanzleramt als Fördergeber über keine direkten Kontrollrechte verfügt. Außerdem ist es für den Rechnungshof auch fragwürdig, wie Parteiakademien, deren Förderwürdigkeit aufgrund des Ausscheidens ihrer Fraktion aus dem Nationalrat erlischt, mit nicht verbrauchten Fördermitteln umzugehen haben.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, nach dem Ausscheiden eines Klubs oder einzelner Mandatare aus dem Nationalrat ist es in meinen Augen nicht sinnvoll, dass nicht verbrauchte Fördermittel wieder zurückgezahlt werden. Ich denke, es ist wichtig, dass die Planung auf lange Zeit gewährleistet ist. Schließlich müssen manche Veranstaltungen Monate im Voraus organisiert werden, und oftmals fällt bereits eine Anzahlung an.
Wenn ursprünglich ausgezahlte Fördermittel später, nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat, zurückgezahlt werden müssen, würde das die Arbeit der politischen Parteiakademien enorm erschweren. Im Sinne der Planungssicherheit und auch der politischen Unabhängigkeit, finde ich, sollten nicht verbrauchte Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Hans Stefan Hintner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Im Zuge der Behandlung der Rechnungshofberichte durfte ich mir die Gebarung des Renner-Instituts von 2012 bis 2017 näher ansehen, wozu es ja zahlreiche Empfehlungen gegeben hat. Zum Teil wurden sie schon genannt: Personalaufwand
in Relation zu den Fördermitteln, Richtlinien für Kooperationsprojekte, die Forderung nach einer Gewinn- und Verlustrechnung, umfassende Compliance- und Spesenregelungen; nicht vorgesehene Rücklagen nach dem Publizistikförderungsgesetz sind nicht für Budgetabgänge, sondern widmungsgemäß zu verwenden; nicht verbrauchte Förderungsmittel sind weiter zu reduzieren und dem Förderzweck zuzuführen.
In der Diskussion im Ausschuss durften wir zur Kenntnis nehmen, dass den meisten Empfehlungen Rechnung getragen wurde. Somit kann man auch dem Renner-Institut ein positives Zeugnis betreffend Umsetzung dieser Empfehlungen ausstellen.
Was für mich bleibt, ist natürlich die Frage der weiteren Entwicklung der Bildungseinrichtungen und somit auch indirekt die Frage von zukünftiger Parteienfinanzierung, wobei ich als Basisfunktionär an die Orts- und Gemeindeebene denke, die ja da besonders gefordert ist. Ich darf mich an dieser Stelle einmal bei allen, die sich politisch engagieren, und das ist die größte ehrenamtliche Gruppe in Österreich, bei allen in den Parteien herzlich bedanken, dass sie ihre Freizeit für das demokratische Wohl zur Verfügung stellen. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Zusammenhang sage ich auch, wenn man sich auf zukünftige Finanzierungen bezieht, dass gerade auf Gemeindeebene die Sonderabgabe auf Entschädigungen nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Ja, wir brauchen Transparenz, wir brauchen aber auch einen Mix aus privaten, wirtschaftlichen und öffentlichen Fördermitteln. So, wie wir diese Transparenz und den Mix aus Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden, aus Erträgen und Förderungen brauchen, brauchen wir keine Unterstellungen, Vorverurteilungen oder gar die Kriminalisierung von Menschen und Unternehmen, die ihren Beitrag zur demokratischen Vielfalt leisten. (Beifall bei der ÖVP.)
20.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt zwei Berichte betreffend die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien, die sogenannten Parteiakademien, und die Beauftragung von Beratungsleistungen und Studien in zwei Ressorts. Bei den Parteiakademien geht es um Mittel aus der Publizistikförderung, und zwar sind dies Fördermittel für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit. Der Rechnungshof prüft das in regelmäßigen Abständen. Wir haben diesmal auch geprüft – wir haben den Bericht ja schon 2019 vorgelegt –, inwieweit Empfehlungen aus dem Bericht 2014 umgesetzt wurden.
Die Berichte beinhalten die einzelnen Parteiakademien, die sieben Parteiakademien, aber es gibt auch einen allgemeinen Berichtsteil, und der befasst sich mit dem Fördervollzug im Allgemeinen durch das Bundeskanzleramt. Da haben wir grundsätzliche Empfehlungen abgegeben, die sehr stark auch auf die rechtlichen Bestimmungen abstellen, die natürlich bei Ihnen, beim Nationalrat, liegen – der ist ja dazu berufen, vor allem die Regeln zur Parteienfinanzierung und zur Politikfinanzierung insgesamt festzulegen.
Wir haben auch Unklarheiten und Mängel festgestellt, die dann in einzelnen Teilen Schwierigkeiten machen, wie zum Beispiel betreffend internationale Bildungsarbeit. Wir haben vor allem auch gesehen, dass es im Jahr 2015 schon einen Entwurf zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes gegeben hat. Dieser Entwurf hat sich damit beschäftigt, wie man mit dem Wegfall der Förderwürdigkeit umgeht. Da ging es um die Frage, was zwei Jahre nachdem man die Förderwürdigkeit verloren hat, passiert. Soll es danach eine Verpflichtung zur Rückzahlung geben – ja oder nein?
Wir haben dazu gehört, dass es einige Positionen dagegen gibt. Es fehlt aber noch etwas, wenn die Förderwürdigkeit verloren geht, nämlich der Bericht an den Rechnungshof,
wie mit den nicht verbrauchten Mitteln umgegangen wird. Wir haben in diesen Berichten festgestellt, dass es 2017 1,73 Millionen Euro an unverbrauchten Mitteln gab. Und dann geht es natürlich auch um Kontrollrechte durch das Bundeskanzleramt. Vielleicht gibt es ja doch ein Kontroll- und Transparenzpaket im Parlament, wo man das dann auch miteinbeziehen kann.
Zweitens komme ich zu den Studien und den Beratungsleistungen. Da geht es um die Fragen: Wie viel internes Know-how ist vorhanden? Wo braucht man Spezialwissen? Wo muss man Leistungen zukaufen? Wie werden die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten? Wie wird mit der Schriftlichkeit von Aufträgen in Bezug auf Leistungsentgelte et cetera umgegangen, wie mit der Bedarfsprüfung?
Wir begrüßen es sehr, wenn es durch ein Informationsfreiheitsgesetz die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Studien gibt. Wir haben allerdings festgestellt, dass Studien sehr wohl veröffentlicht waren. Damit kann deren Nutzen verbreitert werden.
In einem Vorbericht haben wir schon die Forderung nach einem standardisierten bundeseinheitlichen Beschaffungscontrolling aufgestellt, um einen Gesamtüberblick über die Beauftragungen im Bundesbereich zu haben und standardisierte Abfragen gezielt nach bestimmten Kriterien machen zu können. Das sind die wesentlichen Punkte aus den Berichten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
20.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III70/610 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/25 (III-40/611 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Bereits am Rednerpult ist Abgeordneter Karl Schmidhofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ziel der Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes im August 2018 war, den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Hauptbericht „Vollzug der Schubhaft
mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg“ zu beurteilen. Im Hauptbericht wurden dem Ministerium für Inneres seitens des Rechnungshofes elf Empfehlungen ausgesprochen. Davon wurden laut der Follow-up-Überprüfung fünf zur Gänze umgesetzt, vier teilweise und zwei nicht umgesetzt.
Eine zentrale Kritik des Hauptberichts des Rechnungshofes betraf die Quote der Schubhäftlinge, deren Haft tatsächlich mit einer Ausreise endete. Damals wurde festgestellt, dass diese Quote rund 64 Prozent betragen hat. Aufgrund diverser Maßnahmen durch das Ministerium hinsichtlich Rückkehrberatung und einer guten Vorbereitung ausreisepflichtiger Personen konnte diese Quote auf 83 Prozent im Jahr 2018 gesteigert werden.
Generell zeigt sich bei der Gesamtzahl der Schubhäftlinge ein starker Anstieg. 2015 waren es 1 492 Personen, im Jahr 2017 4 471 Personen, was im Vergleichszeitraum eine Veränderung von 200 Prozent bedeutet. Im Jahr 2014 waren im Anhaltezentrum Vordernberg durchschnittlich nur 7,6 Schubhäftlinge pro Tag untergebracht, und das hat sich dann im ersten Halbjahr 2018 auf 141,5 Personen gesteigert. Das entspricht einer Auslastung von 74 Prozent. Einerseits kritisiert der Rechnungshof die zu geringe Auslastung der Polizeianhaltezentren, inklusive Vodernberg, stellt aber andererseits einen deutlichen Anstieg dieser Auslastung im Vergleichszeitraum fest.
Eine ganz wichtige Empfehlung des Rechnungshofes, und Frau Präsidentin, dafür sind wir besonders dankbar – auch ich aus meiner persönlichen Sicht –, war die Empfehlung, für das Anhaltezentrum in Vordernberg ein Sicherheitskonzept zu erstellen, das vom Ministerium im Zusammenwirken mit dem Einsatzkommando Cobra entwickelt wurde. Die Landespolizeidirektion Steiermark setzte bauliche und personelle Anpassungen. Es verbleibt noch, die offenen Punkte natürlich auch noch zu erledigen.
Ein Satz, ein Schlusssatz, der in diesem Bericht nicht drinnen ist: Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen, die in diesen Anhaltezentren, aber insbesondere in Vordernberg im Einsatz sind, gilt ein ganz besonderer Dank für eine besondere Arbeit in einer schweren Zeit. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ich nehme auch Bezug auf die zwei Rechnungshofberichte: zum einen auf den Bericht betreffend das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und zum anderen auf die Follow-up-Prüfung des Schubhaftzentrums Vordernberg.
Ich beginne gleich beim Schubhaftzentrum Vordernberg – ich zäume das Pferd ein bisschen von hinten auf: Der Kollege hat es schon angesprochen, es ist ein Schubhaftzentrum, das immer wieder in öffentlicher Diskussion war, weil eben die Auslastungszahlen so gering waren, dass der Rechnungshof im ersten Bericht eigentlich gesagt hat, man sollte oder könnte sich durchaus auch alternative Nutzungen überlegen, wenn die Auslastung nicht erhöht wird. Ich glaube, dass sich dieses Thema inzwischen erledigt hat, weil die Auslastung doch so gestiegen ist, dass die Option alternativer Nutzungen des Schubhaftzentrums Vordernberg, glaube ich, vom Tisch ist, und sich da die Entwicklung schon positiv zeigt.
Bei der Prüfung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zeigt der Rechnungshofbericht eine sehr breite Analyse des Bundesamtes, beginnend bei der Organisation über Strategie und Ziele bis zum Personal. Die Personalgebarung ist ein ganz wichtiger Punkt, weil sich ja der Personalstand im Bundesamt für Fremdenwesen in den letzten
Jahren enorm entwickelt hat: von nicht ganz 500 Mitarbeitern im Jahr 2014 auf über 1 300 Mitarbeiter 2018. Da hat es eine starke Personalentwicklung gegeben, und das ist natürlich auch die große Herausforderung. Es war auch in der Diskussion im Ausschuss ein Thema, ob es dann einerseits auch wirklich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitliche und gute Ausbildungskriterien gibt – das ist das eine, das halte ich für entscheidend, um eine gute Verfahrensqualität zu gewährleisten – und ob es auf der anderen Seite auch ausreichende Stellenbeschreibungen, Personalpläne et cetera gibt.
In der Antwort des Innenministeriums war man ein bisschen lapidar und meinte: Die wissen schon alle, was sie zu tun haben, wenn es so viele Asylverfahren gibt. – Ich lege schon Wert darauf, dass man Empfehlungen des Rechnungshofes ernst nimmt und dann auch versucht, sie dementsprechend umzusetzen, denn eines muss gerade in diesem Bereich immer das Hauptziel sein: Wir müssen schauen, dass wir die Entscheidungsqualität, die Verfahrensqualität entsprechend verbessern. Das beginnt eben bei der Ausbildung des Personals, geht über die Qualifikation und das Auswahlverfahren der Dolmetscher bis hin zu den externen Experten, den Gutachtern, die man sich dazuholt, wenn es um die Altersfeststellung geht. Das ist ein Bündel von Maßnahmen, die wichtig sind und funktionieren müssen, um das Ziel, das wir haben, zu erreichen, nämlich ein qualitativ gutes Verfahren in einer kurzen Zeit unter den Kriterien, wie wir sie uns in einem guten Rechtsstaat wünschen, abzuwickeln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schmidhofer, du hast das sehr gut aufbereitet, jetzt brauche ich zum Schubhaftzentrum Vordernberg gar nicht mehr so viel zu sagen. Du hast auch die Jahre genannt, in denen dort wirklich etwas weitergegangen ist, in denen die Haftzahlen, aber auch die Abschiebezahlen gestiegen sind. Weißt du, wer damals Innenminister war? – Es war keiner von euren schwarzen Brüdern, es war der beste Innenminister aller Zeiten, Herbert Kickl! Da hat sich in diesem Land nämlich wirklich einmal etwas gerührt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich frage mich, warum du da nicht Danke, Danke, Danke sagst, sondern es immer nur euren schwarzen Ministern ausrichtest. Das hätte sich jetzt zumindest auch einmal gehört, weil diese Leistungen wirklich hervorragend waren, aber das mache ich jetzt von dieser Stelle aus: Respekt dem besten Innenminister aller Zeiten, Herbert Kickl, für diese Leistung! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Koza.)
Zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das ja auch geprüft wurde, Frau Präsidentin, haben Sie auch einige wesentliche Erkenntnisse gefunden. Über das fehlende Ausbildungskonzept, das zu erarbeiten und zu implementieren eigentlich von vornherein logisch wäre, sagt der Herr Innenminister im Ausschuss, er ist stolz darauf, dass er diese Empfehlung jetzt umsetzt. Darauf braucht er nicht stolz zu sein, das ist keine großartige Leistung, sondern das ist eine Selbstverständlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine weitere Frage, die sich immer wieder stellt und der der Rechnungshof auch nachgegangen ist, ist jene, die sich viele, viele Bürger in diesem Land schon lange stellen: Warum dauert es so lange, bis Menschen, die in Österreich kein Recht auf Asyl haben, die Heimreise antreten? – Darauf ist die Antwort auch relativ einfach: 20 Jahre ÖVP-Innenminister. (Abg. Hörl: Der Kickl war auch ...!) Der Rechnungshof ortet Handlungsbedarf bei den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, und er hat immer so eine charmante Ausdrucksweise, die ich sehr bewundere, Frau Präsidentin, denn wenn Sie so etwas so sagen, dann ist in Wahrheit eh schon Feuer am Dach, und da sind alle ÖVP-Innenminister
inklusive jetzt Nehammer säumig. Der Einzige, der da etwas getan hat, war der beste Innenminister aller Zeiten, Herbert Kickl, aber den habt ihr ja aus dem Amt jagen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Wäre er noch Innenminister, wäre diese Empfehlung schon lange umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Hörl. – Abg. Weidinger: ... auch vergessen!)
Schlussendlich ist noch eine Frage aufgetaucht, die Herr Nehammer sowieso abtut – er hat ja offensichtlich viel anderes zu tun, als sich um das zu kümmern, wofür er eigentlich eingesetzt ist –, nämlich eine Frage, die ebenso berechtigt wie wichtig und dringend ist, weil sie auch budgetär von Bedeutung ist: Es wäre doch sinnvoller, Einreisebeschränkungen zu treffen und einen effizienten Grenzschutz sicherzustellen, als für die freiwillige Ausreise von Menschen, die ohnehin keine Chance auf Asyl haben, einen Haufen Geld zu zahlen. Diese Frage aber konnte und wollte er auch nicht beantworten.
In diesem Sinne sage ich euch noch eines, es sei euch ins Stammbuch geschrieben – heute noch einmal wiederholt –: Sperrt die Schulen wieder auf, das ist kein Gefängnis! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war schon eher eine Zanger-Rede! – Abg. Zanger – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Eine kommt noch! – Abg. Leichtfried: Aber das geht noch besser!)
20.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eine Bemerkung zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Am Rande des Rechnungshofausschusses hat mir der zuständige Gruppenleiter noch einmal versichert, dass im Innenministerium intensiv daran gearbeitet wird, das Qualitätsmanagement zu verbessern, was das BFA, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, betrifft. Das ist eine gute Nachricht, denn die sogenannte Heberquote des BFA beim Bundesverwaltungsgericht ist seit Langem zu hoch, und das sollte sich eine der größeren Behörden Österreichs auf Dauer nicht leisten.
Eine zweite Bemerkung – zum jetzt wohl gleich folgenden Entschließungsantrag der NEOS zur möglichen Aufnahme von Kindern oder auch Familien aus Moria –: Es ist richtig, dass die bisherigen Initiativen der Bundesregierung leider nicht gefruchtet haben. Weder sind die Hilfslieferungen zu einem größeren Teil vor Ort gelandet – das liegt allerdings in der Verantwortung der Regierung in Athen –, noch ist in Moria oder Kara Tepe eine Kinderbetreuungsstelle errichtet worden, dafür sind die allgemeinen Verhältnisse in diesem Camp viel zu schlecht. Die Verhältnisse an sich sind elend (Abg. Kucharowits: Deshalb Aufnahme jetzt!), sie sind elend wie nie.
Wir Grüne sind uns darüber einig – und zwar alle 26 unterschiedslos, von Vorarlberg bis ins Burgenland, gemeinsam mit NGOs, Kirchen, Bürgermeistern aller Parteien und vielen Menschen in Österreich (Abg. Kucharowits: Deshalb Aufnahme jetzt!) –, dass dieses Land für 100 oder 150 Familien Platz hätte. (Beifall bei den Grünen.)
Wir sind uns in diesem Punkt nicht mit unserem Koalitionspartner in diesem Haus einig. Das ist bekannt, das wissen auch Sie, Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, und auch Sie werden zumindest in Wien sehr bald die Erfahrung machen, dass du als Koalitionspartei nicht immer dafür stimmen kannst, was du zuvor in deinem Wahlprogramm stehen hattest. (Zwischenruf der Abg. Krisper.) Das heißt, das kannst du schon tun, aber es gibt eine Regel der österreichischen Innenpolitik, dass man in einer Koalition gemeinsam stimmt, sonst ist die Koalition beendet. (Abg. Herr: Das haben die Grünen ...!) Ich glaube, das würden uns neun Millionen Österreicherinnen und Österreicher
und Menschen, die in Österreich leben, im Moment ziemlich übelnehmen. Sosehr ich Ihren Antrag schätze – wir werden ihm daher nicht zustimmen. (Abg. Kucharowits: Unglaublich!)
20.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wie sehr eine Regierung die Grundprinzipien des demokratischen Verfassungsstaates respektiert und schützt, zeigt sich insbesondere darin, wie sie mit den Randgruppen umgeht: mit Häftlingen, mit psychisch Kranken im Maßnahmenvollzug oder mit Asylwerberinnen und Asylwerbern. Heute spreche ich zu Letzteren, weil dort auch vieles im Argen liegt.
Der Rechnungshof kritisierte zum Beispiel wieder klar, dass die Qualität in der ersten Instanz beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu 45 Prozent nicht gewährleistet ist, weil da in zweiter Instanz die Bescheide korrigiert werden. Das sind Missstände, die sich kein in Österreich dauerhaft lebender Mensch gefallen lassen würde. Stellen Sie sich vor, Sie würden eine Baugenehmigung beantragen und wüssten mit 45 Prozent Wahrscheinlichkeit nicht, ob die Genehmigung dann in zweiter Instanz hält oder nicht. (Abg. Haubner: ... Bürgermeister!) Diese Unsicherheit würde sich niemand gefallen lassen, umso dramatischer ist sie in diesen Fällen, in denen es potenziell um Leib und Leben geht.
Wem die Rechte von Asylwerberinnen und Asylwerbern egal sind, den möge vielleicht etwas anderes irritieren, nämlich dass aufgrund dieser hohen Fehlerquote viele Betroffene viele Jahre bei der zweiten Instanz hängen bleiben, weil dort nicht genug Personalressourcen gegeben sind, um die Fälle schnell zu bearbeiten. Zahlreiche Betroffene werden demnach lange zum Nichtstun gezwungen – eine budgetäre Bürde, weil sie nicht arbeiten dürfen, aber auch für die Betroffenen zu Unrecht ein hartes Schicksal.
Das Verstörendste ist aber nun Folgendes: Der ÖVP sind die Menschenrechte von Asylwerbern und Asylwerberinnen sogar völlig egal, wenn es um das Grundlegendste geht, nämlich um das Recht, nicht unmenschlich behandelt zu werden. Ja, nun bin ich bei Moria, Kara Tepe, bei Lesbos, bei Samos, bei Chios, bei der Tatsache, dass Tausende Menschen, Familien und viele Kinder gerade in den absehbar winterlichen und eiseskalten Situationen in Zelten in Lebensgefahr dahinvegetieren, und das auf dem Boden der Europäischen Union.
Weil Personen aus der ÖVP so gerne sagen, da werde mit Gefühlen gespielt: Ich denke, Mitgefühl ist keine Schwäche. Keine Schwäche ist ein Gefühl, das sich aus dem wichtigsten Grundwert unserer Verfassung und der Europäischen Union nährt, nämlich der Menschenwürde, dem Grundgedanken, dass jeder Mensch frei und gleich an Würde und Rechten geboren ist; Rechten, die einem niemand wegnehmen darf, besonders nicht das Recht, in körperlicher und geistiger Unversehrtheit zu leben. – Da vermisse ich die Emotion der ÖVP, der christlich-sozialen ÖVP,s gegen unmenschliche Behandlung und für die Menschenwürde. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Leichtfried.)
Emotion hat die ÖVP woanders: Der Bundeskanzler wird „wütend und zornig“ bei Impfverstößen, auch bei anderer Gelegenheit „reißt“ ihm „der Geduldsfaden“. Wo aber ist bei diesem Thema die Emotion? – Da gibt es von Kanzler und ÖVP-Ministern Schuldzuweisungen, Pseudohilfe vom Innenminister, vom Außenminister PR-Spielchen mit renommierten Organisationen wie SOS-Kinderdorf, aber in Wahrheit ist es überfällig, dass da jeder hilft, wo er kann, um nur eine Person aus dieser Eishölle zu retten (Beifall bei den
NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ), um zu zeigen, wofür man steht, um ein paar Leben zu retten, um die Würde auch der Europäischen Union zu retten, um zu zeigen, dass wir in Österreich nicht so sind. Viele wollen helfen, und das sollten Sie von der vermeintlich christlich-sozialen ÖVP zulassen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evakuierung von besonders notleidenden Kindern und Familien aus den griechischen Insellagern“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Ländern, Städten, Gemeinden, kirchlichen Institutionen, Organisationen, wie SOS-Kinderdorf, und der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, besonders notleidende Kinder und Familien aus den mittlerweile lebensbedrohenden Zuständen in den Lagern auf den griechischen Inseln zu retten.“
*****
(Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evakuierung von besonders notleidenden Kindern und Familien aus den griechischen Insellagern
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III-70/610 d.B.) – TOP 8
Die Umstände in den griechischen
Insellagern sind seit Jahren menschenunwürdig und nun aufgrund der
Entwicklungen der letzten Monate und des absehbaren Einzugs des Winters
zunehmend lebensgefährlich. Aktuell leben insbesondere die Menschen (Asylwerber_innen
sowie Asylberechtigte), die nach dem Brand des Lagers Moria auf Lesbos
umgesiedelt werden mussten, in einem neuen Zeltlager namens Kara Tepe. Dort
sind Zeug_innenberichten zufolge die Bedingungen zum Teil noch schlimmer als in
Moria: Das Lager Kara Tepe ist nahe am Meer gebaut und daher den
Winterstürmen ausgesetzt, die Zelte sind unbeheizt, Hautkrankheiten,
wie Krätze, breiten sich aus, Kinder werden in der Nacht von Ratten
gebissen. Da das Lager auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz
errichtet wurde, legen Überschwemmungen regelmäßig
zurückgebliebene Munition und Sprengsätze frei. Stress und Druck
reichen so weit, dass Helfer_innen mit siebenjährigen Kindern über
Selbstmordgedanken sprechen müssen. In diesem Jahr wurden alleine auf
Lesbos 49 Kinder von Ärzte ohne Grenzen wegen Selbstmordgedanken oder
nach Selbstmordversuchen behandelt (https://www.aerzte-ohne-grenzen.at/
article/griechische-inseln-immer-mehr-kinder-mit-selbstmordgedanken).
Zahlreiche Vertreter_innen der österreichischen Lokalpolitik, engagierte Einzelpersonen, NGOs und Kirchengemeinschaften wollen helfen und haben sich bereit erklärt, besonders Schutzbedürftige aus den griechischen Insellagern unterzubringen und zu
versorgen. Auf Bundesebene verweigert die ÖVP unter Kanzler Sebastian Kurz allerdings weiterhin, auch nur ein einziges Kind aus den lebensbedrohlichen Zuständen zu retten.
Die Stimmen, die sich für eine Aufnahme
von Kindern und anderen vulnerabelsten Menschen aus den griechischen
Insellagern einsetzen, wurden insbesondere in den Tagen um Weihnachten immer
lauter - auch in den Reihen der ÖVP in den Bundesländern. Um die
wachsende Kritik zu kalmieren, wurde laut Medienberichten Außenminister
Schallenberg beauftragt zu erklären, dass die Bundesregierung plant,
im Lager Kara Tepe eine Kindertagesbetreuung einzurichten (https://www.derstandard.at/story/2000122653561/
aufstand-in-der-oevp-landesraetin-und-buergermeister-fuer-aufnahme-von). Dazu
wurde fälschlich kommuniziert, dass SOS-Kinderdorf als
Erfüllungsgehilfe im Auftrag der Bundesregierung ein Projekt der
Bundesregierung realisieren würde. Wahr ist vielmehr, dass SOS-Kinderdorf
bereits seit dem Jahr 2015 Nothilfe für Kinder und Familien im Lager
„Kara Tepe 1“ leistet. Die Bundesregierung hat daher lediglich auf
eine vier Monate alte Anfrage nach Unterstützung bei Verhandlungen
mit lokalen Behörden über den Zugang zum Flüchtlingslager
„Kara Tepe 2“ reagiert, die mittlerweile abgeschlossen werden
konnten.
Die österreichische Bundesregierung
missbrauchte daher durch ihre PR-Aktion in zynischer Weise die Nothilfe
einer Hilfsorganisation, um in Österreich die eigenen politischen
Vorstellungen einer sogenannten „Hilfe vor Ort“ zu propagieren. Das
Projekt ist – abgesehen von seiner Untauglichkeit - meilenweit von
der Umsetzung entfernt (https://orf.at//
stories/3197800). Nun hat SOS-Kinderdorf angeboten, bis zu 100
Flüchtlingskinder aus dem Ausweichlager auf Lesbos in ihren Dörfern
in Österreich aufzunehmen.
Die unmenschlichen Lebensbedingungen in Kara Tepe haben sich in den letzten Wochen durch Regen, Schnee und Kälte noch weiter verschärft. Nach jedem starken Regenfall versinkt das das Lager im Schlamm. Die knapp 8.000 Bewohner_innen, darunter tausende Kinder, müssen in überschwemmten Sommerzelten bei Temperaturen nur knapp über dem Gefrierpunkt ausharren. Immer mehr von ihnen sind Asylberechtigte und sollten daher nicht mehr in den Lagern ausharren müssen. Auch in den Lagern auf Samos u.a. herrschen lebensgefährliche Zustände. Es gilt, die betroffenen Menschen dringend aus dieser Notlage zu retten und in Sicherheit zu bringen. Österreich ist in der Lage und damit in der Verantwortung zur Beendigung dieser humanitären Katastrophe auf EU-Boden durch Teilnahme an der Evakuierung einen Beitrag zu leisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Ländern, Städten, Gemeinden, kirchlichen Institutionen, Organisationen, wie SOS-Kinderdorf, und der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, besonders notleidende Kinder und Familien aus den mittlerweile lebensbedrohenden Zuständen in den Lagern auf den griechischen Inseln zu retten."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat das Bundesamt für
Fremdenwesen und Asyl an drei Stellen geprüft: in der Regionaldirektion Wien, in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen und in der Außenstelle Tirol. Es wurden die Zeiträume zwischen 2014 und 2017 überprüft, und dabei wurde natürlich ganz klar das Jahr 2015 in den Mittelpunkt gestellt. Damals gab es über 90 000 Asylanträge, es hat eine Antragsflut gegeben – zum Vergleich: Im Jahre 2014 waren es 28 000.
Insgesamt hat der Rechnungshof 41 Empfehlungen ausgesprochen; 24 wurden umgesetzt. Der Herr Innenminister hat gesagt, 16 sind in Umsetzung, nur eine Empfehlung kann nicht umgesetzt werden.
Von meinem Vorredner wurde schon ausgeführt, dass es durchaus Anregungen des Rechnungshofes betreffend die Ausbildung, die Informationslücken, aber natürlich auch betreffend die Qualitätssicherung gab. In der Zwischenzeit ist es durch Personalaufstockung gelungen, innere Abläufe zu beschleunigen und die Verfahren zu verkürzen; aktuell liegt die Verfahrensdauer bei vier Monaten.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass dieser Rechnungshofbericht durchaus Verbesserungen, Optimierungen betreffend die Verfahrensdauer und die Verfahrensqualität gebracht hat. – Danke, Frau Präsident! Ein Danke geht aber auch an den Innenminister, dass wir uns da wieder weiterentwickeln und die Situation maßgeblich verbessern konnten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Auch da verlege ich wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2 (III-83/612 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29 (III-44/613 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich persönlich schaue mir immer wieder sehr gerne Skirennen im Fernsehen an, und da können wir in Österreich wirklich sehr stolz auf die Leistungen unserer Skirennläuferinnen und Skirennläufer sein. (Beifall des Abg. Hörl.) Da können Sie ruhig klatschen, darauf sind wir wirklich stolz – danke für diesen Applaus, Herr Hörl. (Abg. Leichtfried: Bist du mit Hörl eigentlich per Sie?)
Meine Damen und Herren, mir ist vor allem ein Skirennen in Erinnerung, das im Dezember 2015 war. Vielleicht können auch Sie sich noch erinnern: Als Marcel Hirscher hinuntergefahren ist und auch wirklich gut unterwegs war, hat der ORF-Kommentator Thomas
Sykora auf einmal geschrien: Das Ding ist heruntergefallen, das Ding ist heruntergefallen! – Das Ding ist Gott sei Dank nicht auf unseren Skistar gefallen, aber dieses Ding, das Herr Sykora da gemeint hat, war eine Drohne, und genau um diese Drohnen geht es heute.
Der Rechnungshof hat diese Drohnen in der zivilen Luftfahrt überprüft, und zwar war das im Zeitraum Juli bis November 2018. Diese Drohnen sind in den letzten Jahren ein richtiger Trend geworden. So rechnete man 2018 mit über 100 000 Drohnen in Österreich, die teils professionell, aber auch im privaten Bereich Anwendung gefunden haben. Jeder kennt sie wahrscheinlich: Man macht damit wirklich tolle Geschichten und lässige Sachen – Aufnahmen, Flugaufnahmen, Landschaftsbilder, Gruppenfotos und vieles mehr –, aber auch die Einsatzorganisationen nützen diese Drohnen, und das ist gut so, für die Vermisstensuche, wie auch das österreichische Bundesheer und die Polizei sie nutzen, in diesem Fall vor allem für die Grenzraumüberwachung.
Für die zuständigen Behörden bringt das aber natürlich auch neue Herausforderungen, man denke zum Beispiel an diese Situation: Wenn ein Foto aufgenommen worden ist, wie findet man da den Täter? Drohnen spielen aber auch zum Beispiel hinsichtlich der terroristischen Gefahr und vor allem im Flugverkehr eine Rolle. Ich möchte aber auch die Auswirkungen vor allem im Zusammenhang mit der Natur, der Umwelt erwähnen, wenn es um verschiedene Tierarten geht – das darf man auch nicht unterschätzen.
In seinen Empfehlungen sind dem Rechnungshof vor allem die verbesserte Identifikation der Drohnen sowie Sicherheitskonzepte und Abwehrmaßnahmen für Flughäfen wichtig. Ich möchte zum Bericht aber auch noch ergänzen, dass mit 1.1.2021 in Österreich eine EU-Verordnung in Kraft getreten ist, die das Fliegen mit Drohnen einheitlich regelt, das heißt, dass es jetzt Registrierungspflichten und Onlineschulungen gibt.
Ich möchte mich beim Rechnungshof recht herzlich für diesen Bericht bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich werde mich kurz den Drohnen widmen. Der Bericht hat einen Zeitraum von vier Jahren, nämlich 2013 bis 2017, abgedeckt. Interessant war, dass die Anzahl der Drohnen in Österreich nicht bekannt war. Es gibt zwar eine Schätzung des ÖAMTC, der Kollege hat es schon erwähnt – circa 100 000 sollen es gewesen sein –, wobei aber nur 7 Prozent der DrohnennutzerInnen der Bewilligungspflicht nachgekommen sind.
Wir wissen, unter 250 Gramm sind sie nicht bewilligungspflichtig; sie sind nicht bewilligungspflichtig, wenn sie als Spielzeug verwendet werden.
Ich gehe gleich auf die Kritikpunkte des Rechnungshofes ein. Da ist schon eines aufgefallen, nämlich dass das Genehmigungsprozedere für die Drohnennutzung insbesondere bei den Einsatzkräften, bei den Blaulichtorganisationen ein Problem war. Die Cobra hat da wirklich gravierende Probleme gehabt, weil die Genehmigungsdauer einfach zu lang war.
Wir haben dazu die Geschäftsführerin der Austro Control im Ausschuss befragt, und sie hat gemeint, dieses Problem sollte mit der Überarbeitung der Website behoben sein. Damit sollte die Genehmigung wesentlich unkomplizierter und schneller möglich sein.
Welche Rechnungshofempfehlung war noch ausschlaggebend? – Das war die Empfehlung, eine Gesamtdrohnenstrategie zu erstellen. Die Geschäftsführerin der Austro Control
hat dazu moniert, dass dieser Prozess bereits im Gange ist und das Drohnenkompetenzmanagement sich um diese Angelegenheit kümmert. Sie hat auch ausgeführt, dass ein nächster Schritt in dieser Causa eine Verschränkung mit dem Luftraum über 150 Meter Höhe ist. Daran wird also gearbeitet.
Eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofes möchte ich unbedingt erwähnen. Da geht es nämlich darum, dass der Rechnungshof meint, alle größeren Flughäfen sollten wirklich über ein stationäres Drohnenabwehrsystem verfügen, was angesichts der steigenden Drohnenzahlen eine sehr berechtigte Forderung ist. Wir können es uns alle vorstellen, und manche wissen es vielleicht auch: Plötzlich auftretende Drohnen können für Einsatzflugzeuge zu einer veritablen Gefahr werden.
Abschließend noch einige aktuelle Zahlen: Seit Jahresbeginn gilt die neue EU-Verordnung, die Drohnen umfasst, und damit hat sich auch die Registrierung vereinfacht. Seither haben sich 7 500 DrohnennutzerInnen registriert, wobei 11 000 auch online einen Führerschein absolviert haben. Auch das ist eine positive Entwicklung angesichts der steigenden Drohnenzahlen. Es gilt wirklich, die Situation zu beobachten. Es muss doch darum gehen, dass den Sicherheitsbedürfnissen auch Rechnung getragen wird. Ich darf dazu sagen, dass wir als SPÖ-Fraktion genau schauen werden, wie sich das jetzt weiterentwickelt, und gegebenenfalls selbstverständlich entsprechende Anträge einbringen werden, um die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
20.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher! Die meisten von Ihnen haben wahrscheinlich in ihrem Autofahrerleben schon einmal eine Verkehrsstrafe bekommen, ob wegen Schnellfahrens, vergessenen Setzens des Blinkers oder wegen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung. Über so eine Verkehrsstrafe ärgert man sich, selbst wenn man sich der Schuld bewusst ist.
Von November 2017 bis April 2018 überprüfte der Rechnungshof das Innenministerium und das Verkehrsministerium sowie die Länder Niederösterreich und Oberösterreich und bei der Asfinag die Abwicklung und den Vollzug der Verkehrsstrafen im Straßenverkehr. In Österreich sind für Verkehrsstrafen der Bund, die Länder und die Gemeinden sowie die Asfinag zuständig. Die tatsächliche Verkehrsüberwachung obliegt den Organen der Bundespolizei, den Mautaufsichtsorganen der Asfinag und, sofern eingerichtet, den Gemeindewachkörpern.
Die operative Abwicklung hingegen übernehmen die Bezirkshauptmannschaften, die Strafämter der Landespolizeidirektionen sowie die einzelnen Magistrate. Da so viele verschiedene Stellen involviert sind, wäre ein zentrales und bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafenregister unbedingt notwendig. Leider gibt es so ein Register zurzeit nicht, weshalb es für die Strafbehörden kaum möglich ist, eventuell offene Geldforderungen oder Freiheitsstrafen außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche zu erfassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies erschwert die Arbeit unserer Strafbehörden ungemein!
Außerdem ist es aus meiner Sicht auch dringend notwendig, einen einheitlichen Strafrahmen inklusive einer einheitlichen Strafhöhe für die jeweiligen Straßenverkehrsdelikte zu schaffen. Das Innenministerium hat bereits in der Vergangenheit einen Bundestatbestandskatalog erstellt, dieser war jedoch für die Länder nicht verbindlich. Dies führte dazu, dass landesspezifische Regelungen die Regelungen des Bundes in manchen Fällen überlagerten und ergänzten.
Um nur einige Beispiele zu nennen: In Niederösterreich ist für das Delikt vorschriftswidriges Hintereinanderfahren eine Strafhöhe von 360 Euro vorgesehen, aber laut dem Tatbestandskatalog des Innenministeriums sollte die Strafhöhe bei 100 Euro liegen. Auch die Toleranzgrenzen unterscheiden sich laut Bericht des Rechnungshofes je nach Bundesland.
Es kann nicht sein, dass bei identischen Delikten die Strafgelder in der Höhe, je nachdem, in welchem Bundesland die Verkehrsstrafe begangen wird, derartig voneinander abweichen.
Objektiv betrachtet kann man aufgrund der Kritik des Rechnungshofes hinsichtlich der Verkehrsstrafen sagen, es herrscht ein absolutes Kompetenzdurcheinander. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, für mehr Klarheit zu sorgen und einheitliche Regelungen zu schaffen.
Ich hoffe, dass wir alle das Jahr 2021 im Interesse unserer Bürger und Bürgerinnen nutzen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshofbericht behandelt die Drohnen in der zivilen Luftfahrt im Untersuchungszeitraum 2013 bis 2017.
Seitdem hat sich im Bereich der Drohnen gewaltig viel getan, das wissen wir. Früher gab es Drohnen relativ billig zu erwerben, im Endeffekt in jedem größeren Supermarkt, um ein paar Euro. Wirklich gute Drohnen, die stabil und auch hoch und weit fliegen, sind weit unter 1 000 Euro in den Elektrofachgeschäften zu haben. Das Problem, das sehr viele Menschen, die sich eine Drohne zulegen, haben, ist, dass sie mit der Frage konfrontiert sind: Wo melde ich das an? Wo kann ich fliegen? Wie kann ich fliegen? Wann kann ich fliegen? Bis zu welcher Höhe darf ich fliegen? – Und so weiter und so fort; das ist ziemlich unübersichtlich und auch extrem kompliziert gewesen. Wenn man das Gesetz einhalten wollte, stand man vor der Herausforderung: Wie schaffe ich es überhaupt, dass ich zum Fliegen komme?
Jetzt gibt es ja zum Glück auch eine EU-Drohnenverordnung, die mit 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Diese schafft einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung in der EU und lässt den Mitgliedstaaten eigentlich einen sehr geringen Gestaltungsspielraum in diesem Bereich.
Ein wichtiger Eckpunkt darin ist, dass es zu einer neuen Klassifizierung nach Abfluggewicht kommen wird und für bestimmte Kategorien ein Drohnenführerschein absolviert werden muss. Dazu kann man sich um ein paar Euro auch online, nämlich unter www.dronespace.at, registrieren; ich glaube, 31, 32 Euro sind das. Diese Registrierung ist drei Jahre gültig. Wenn das erledigt ist, kann man seine Drohne auch fliegen. Das ist relativ günstig, finde ich, die Kosten bleiben im Rahmen.
Wenn es jetzt noch die Austro Control schafft, wie es auch vom Rechnungshof gefordert ist, noch etwas flexibler zu werden, was Flugzeiten anbelangt, so kann die Drohnenfliegerei wirklich ein Spaß beziehungsweise für viele, die Drohnen beruflich brauchen – denken wir an Fotografen, an Bauingenieure –, auch ein Asset, eine Weiterentwicklung sein.
Eines sollte man auch nicht vergessen – und das ist ein Problem im Bereich des Terrorismus, der Kriminalität –: Drohnen können auch für kriminelle Handlungen genützt
werden, und das stellt uns vor enorme Sicherheitsproblematiken. Das kann in Extremfällen der Einsatz von Drohnen für Einflugschneisen an Flughäfen, für eine hybride Bedrohung oder auch für einen Anschlag sein, aber auch für kleinere Delikte; man denke zum Beispiel daran, dass Dinge, Utensilien mit Drohnen in die Gefängnisse hineingeflogen werden können. Diese Möglichkeiten eröffnen sich mit dem Einsatz von Drohnen auch.
Das sind Probleme, die der Rechnungshof sieht und für die es in Österreich auch noch kein ausreichendes Risikobewusstsein gibt. Wir glauben, es wäre nötig, dieses Sicherheitsrisiko bei der Darstellung möglicher Bedrohungslagen auch wirklich mitzudenken und da nicht hinterherzuhinken. Deshalb müssen wir da dranbleiben und meiner Meinung nach auf die ersten Schritte aufbauend eine Strategie entwickeln, damit wir den Anschluss nicht verlieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Auch ich darf mich dem Thema der Drohnen widmen. Wenn man zurückdenkt – vor wahrscheinlich zehn, 15 Jahren hätten sich die meisten hier im Haus gefragt: Worüber redet er? – Heutzutage sind Drohnen überall gegenwärtig. Sie sind mittlerweile Kriegsgerät, sie werden zum Grenzschutz eingesetzt und sind auch Spielzeug. Es ist also wirklich eine Bandbreite, die da abzudecken ist.
Es wurde vorhin schon von diversen Kolleginnen und Kollegen angesprochen, dass es Drohnen in Hülle und Fülle gibt. Der ÖAMTC geht von über 100 000 aus, die in Österreich unterwegs sind und über 25 Kilogramm pro Stück wiegen, was ja durchaus ein ordentliches Gewicht ist – wenn man das mit Vögeln vergleicht, sind die wenigsten von diesen in der Luft so gewichtsvoll, dementsprechend zeigt das auch, welche Gefahr davon ausgeht.
Wenn man sich den Bericht des Rechnungshofes anschaut, sieht man bei der ganzen Drohnenthematik auch eine Besonderheit, nämlich dass die Drohnen gleichzeitig über-, unter- und fehlreguliert sind – so könnte man es zusammenfassen. All diese Facetten werden im Bericht aufgezeigt, und das ist, glaube ich, durchaus spannend und gehört von uns als Gesetzgeber auch näher beleuchtet.
Zunächst einmal ist es ein Faktum, dass nur rund jede zehnte Drohne registriert ist. Das führt uns zu dem ganz großen Problem – ich habe die Frage der Gewichtsklasse bereits angesprochen –, dass gerade die über 25 Kilogramm schweren Drohnen besonders gefährlich sind – man denke an Flughäfen, aber auch an den Flugverkehr als solchen. Ich erinnere mich an das Unglück am Hudson River vor einigen Jahren zurück – dazu war nämlich am Wochenende eine Doku im TV zu sehen –: Es war ein kleiner Vogel, der da getroffen wurde und der so ein Unglück – oder eben gerade noch kein Unglück, Gott sei Dank! – ausgelöst hat. Da sehen wir, wie notwendig es ist, dass wir Drohnen in Zukunft besser tracken können. Es gibt dazu Technologien, bei denen Chips eingebaut werden, sodass wirklich nachvollzogen werden kann, wer wann wo fliegt, und somit auch der Schutz insbesondere des Flugverkehrs besser gewährleistet werden kann.
Darüber hinaus ist natürlich die Frage: Wer kann wann auf wen zugreifen beziehungsweise wo fliegen?, eine ganz große Thematik, und da wiederum – wenn ich mir vorstelle, vor meinem Schlafzimmer oder vor meinem Bad oder wo auch immer fliegt jemand mit einer Drohne herum – insbesondere die Frage: Wer ist eigentlich dafür zuständig? Auch das ist etwas, was durchaus immer wieder zu Interpretationsspielräumen führt, und es
ist eben meistens nicht so, dass einem in einem solchen Fall die Polizei helfen kann. Weil Karl Nehammer immer sagt, er würde gerne die Flex rausholen, um da oder dort stärker vorgehen zu können: Das ist, glaube ich, ein Bereich, in dem es durchaus einen Schulterschluss im Parlament dafür gibt, dass er die Flex rausholt und der Polizei die Kompetenz verschafft, dass sie gegen so etwas vorgehen kann. Wenn ich nämlich die Austro Control verständige, dann ist, bis sie beispielsweise bei Kollegen Loacker in Vorarlberg irgendetwas tut, damit in Dornbirn vor seinem Fenster die Drohne weg ist, die Drohne schon längst weggeflogen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Dementsprechend ist das in diesem Zusammenhang nicht sehr sinnvoll.
Wo Drohnen massiv überreguliert sind – und das finde ich eigentlich wirklich das Schärfste in diesen Bericht –, ist beispielsweise im Zusammenhang mit ihrem Einsatz durch Rettungsorganisationen. Es kommt im Bericht auch die Thematik der Feuerwehr vor, die dann plötzlich am Wochenende nicht fliegen kann. Ein Feuer sucht sich aber nicht aus: Nein, am Wochenende werde ich mich nicht entzünden!, sondern genau in diesen Fällen braucht man relativ rasch eine Drohne, beispielsweise um bei einem Waldbrand zu schauen, wo genau ein Glutnest ist. Andere Länder machen das so. Kalifornien beispielsweise arbeitet sehr intensiv mit Drohnen, um Waldbrände in den Griff zu bekommen, und das ist etwas, was infolge des Klimawandels in Zukunft natürlich auch uns stärker beschäftigen wird.
Sie sehen, es ist – so einfach es klingt – ein sehr komplexes Thema, wenn man hier über Drohnen, die für viele nach wie vor ein Spielzeug darstellen, diskutiert. Es sind sehr viele Parameter zu betrachten. Ich glaube, der Rechnungshof hat mit diesem Bericht für uns eine Grundlage geliefert, um da auch weitere Schritte gehen zu können. (Beifall bei den NEOS.)
20.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lukas Brandweiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Der uns vorliegende Rechnungshofbericht fasst die Ergebnisse der Prüfung über die Abwicklung und den Vollzug von Verkehrsstrafen zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben natürlich wieder ordentlich und ausführlich geprüft; an dieser Stelle gleich mein Dank an die Präsidentin – bitte diesen auch dem Team so weiterzugeben!
Nun aber zum Inhalt der Gebarungsprüfung – ich habe versucht, ein paar auch für die Zuschauer interessante Dinge herauszufinden –: Der Überprüfungszeitraum liegt ja doch schon ein wenig zurück, geprüft worden ist zwischen 2013 und 2017, und in diesem Zeitraum ist die Gesamtzahl der Organmandate und Anzeigen um etwa 0,5 Prozent gestiegen. Das heißt, des woa ned so vü, wie wir im Waldviertel so schön sagen, aber besonders auffallend war, dass die Anzahl der Anzeigen und Organmandate aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen doch deutlich gestiegen ist, nämlich um ganze 7 Prozent. Das heißt, da sollten vielleicht auch wir uns und alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sich an der Nase nehmen und versuchen, die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten.
Dafür ist auf der anderen Seite – erfreulicherweise, muss man dazusagen – die Zahl der Anzeigen aufgrund von Alkohol- und Drogenmissbrauch um ganze 16 Prozent gesunken. Wie gesagt, das halte ich für sehr erfreulich.
Eine kritische Anmerkung betraf die unterschiedlichen Strafgeldhöhen – Kollege Kainz hat das schon angesprochen. Das liegt natürlich am Ermessensspielraum, den die Behörden haben. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass sie einen gewissen Spielraum haben,
aber vielleicht sollten wir die Leitplanken etwas zusammenfahren, sprich den Rahmen einschränken.
Weiters wurde angemerkt, dass wir in der Administration sparen können, Synergieeffekte nutzen sollten. Alles, was wir da einsparen, können die Beamten natürlich in die Sicherheit der Bevölkerung investieren. Das heißt, das ist auch immer ein aktuelles Thema und eines, das wir immer vorantreiben sollten.
An dieser Stelle möchte ich natürlich auch allen Einsatzkräften, allen Beamtinnen und Beamten wirklich für den tollen Einsatz Danke sagen, den sie das ganze Jahr hindurch, besonders in diesem herausfordernden Jahr, leisten, und darf vielleicht abschließend auch noch Folgendes als Bitte formulieren: Ich weiß, dass die aktuelle Situation für niemanden einfach ist. Sie können uns glauben, die derzeit zu treffenden Entscheidungen sind auch für uns in der Politik nicht einfach, aber ich glaube, der Blick in die Welt, speziell auch in unsere Nachbarländer und darüber hinaus, zeigt, dass es momentan nicht ohne Einschränkungen geht.
Deshalb wie gesagt meine Bitte: Halten wir durch! Kämpfen wir nicht gegen Personen, sondern kämpfen wir gemeinsam gegen dieses wirklich blöde Virus! Ich habe es selber auch schon echt satt, aber wir kommen nur weiter, wenn wir gemeinsam gegen das Virus kämpfen und wenn wir vor allem zusammenhalten – und das ist meine Bitte. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)
20.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Was gibt es zum Bericht über die Drohnen zu sagen? – Viele von Ihnen haben wahrscheinlich schon das Gefühl erlebt, das entsteht, wenn auf einmal so ein Flugobjekt über einem auftaucht. Da stellt man sich natürlich die Frage: Was will dieses Ding? Werde ich beobachtet? Wer ist dafür verantwortlich?
Früher hat man sich einmal umgeschaut und eine Person mit einer großen Fernbedienung und einer langen Funkantenne gesucht – diese Zeiten sind vorbei. Heutzutage sind Drohnen mit GPS und mit hochauflösenden Kameras ausgestattet, haben kilometerweite Reichweiten und sind für jeden relativ einfach zu bedienen. Da ist es verständlich, dass ein unangenehmes Gefühl aufkommt, wenn solche Drohnen auftauchen.
Dass das häufig passiert, wird schon allein aufgrund der Anzahl klar: Es gibt bei uns über 100 000 Drohnen. Die Verkaufszahlen sind steigend, also kann man davon ausgehen, dass es inzwischen sogar noch mehr sind. Nur 7 Prozent davon sind registriert – auch das haben wir schon gehört. Als Grund wurde auch angegeben, dass die Registrierungskosten mit bis zu 330 Euro sehr hoch waren und die Genehmigungsabläufe bis zu mehreren Wochen gedauert haben. Insofern ist es sehr gut, dass das jetzt anscheinend schneller, einfacher und günstiger möglich ist.
Es ist auch schon die Tatsache angesprochen worden, dass von Drohnen eine erhebliche Gefahr ausgeht, nicht nur deswegen, weil sie durch technische Defekte vom Himmel fallen und Personen verletzten können, sondern auch im Fall von fahrlässiger Verwendung, zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern, wo sich Landeplätze für Rettungshubschrauber befinden, oder in der Nähe von Flughäfen. Ob dies nun beabsichtigt oder unbeabsichtigt geschieht: Wenn der Luftverkehr eines Flughafens eingestellt werden muss, weil Drohnen gesichtet worden sind, ist der Schaden natürlich enorm.
Es wurden diesbezüglich zwar Regelungen getroffen, wie die Beschränkung der Flughöhe oder die Errichtung von Sperrzonen für Drohnen, notwendig ist jedoch, dass diese
auch allen bekannt und bewusst sind. Da sollte der Drohnenführerschein, der seit Jahresanfang verpflichtend ist, Abhilfe schaffen.
Gegen die Verwendung von Drohnen in krimineller Absicht helfen einfach auch nur aktive Abwehrsysteme. Diese sind zwar teuer und aufwendig in der Handhabung, werden aber künftig eine ganz wichtige und zentrale Rolle in der Sicherung des Luftraumes spielen.
Ob die Erleichterungen bei der Registrierung von Drohnen und der Drohnenführerschein ausreichen werden, um die Verwendung dieser Flugobjekte besser zu regeln, oder ob es da noch andere Möglichkeiten oder andere Regeln braucht, wie eine verpflichtende Registrierung zum Beispiel beim Kauf von Drohnen, bleibt abzuwarten und werden wir beobachten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zum Schluss noch einmal dem Bericht des Rechnungshofes widmen, der sich mit den Verkehrsstrafen für Autofahrer beschäftigt. Da geht es doch um sehr viel Geld: Insgesamt haben der Bund, die Asfinag, die geprüften Länder Niederösterreich und Oberösterreich allein im Jahr 2017 rund 310 Millionen Euro eingenommen.
Der Vorwurf, dass Verkehrsstrafen eine Form von Geldbeschaffung für den Staat sind, wird vorerst durch die Darlegung des Innenministers entkräftet, dass dort kontrolliert wird, wo auch die Sicherheit der Menschen erhöht werden soll, und die Strafen angemessen hoch sind. Der Bericht 11/2017 bis 04/2018 zeigt jedoch etwas anderes. Die damaligen Innenminister von FPÖ und ÖVP verantworten unter anderem, dass notorische Raser nicht höher bestraft werden als Menschen, die nur einmal die Geschwindigkeit überschritten haben. Der Grund dafür ist: Es gab keinen ausreichenden Austausch der Bezirkshauptmannschaften mit dem Innenministerium.
Bei der Anwendung der Sectioncontrol zur Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen kritisiert der Rechnungshof, dass sehr überfallsartig Messpunkte aufgestellt werden und dadurch die Eintreibung von Strafen erschwert wird.
Und wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie sehr oft von ausländischen Fahrzeugen überholt werden, täuschen Sie sich nicht, denn der Grund liegt darin, dass die Eintreibung von Strafen im Ausland nur sehr mangelhaft möglich ist.
Als positiven Punkt möchte ich aus diesem Bericht eine Erfolgsgeschichte erwähnen, und zwar die Sectioncontrolabschnitte, die fix installiert sind. Dazu zählt in meinem Bezirk Donaustadt zum Beispiel der Kaisermühlentunnel, dort gab es seit der Inbetriebnahme 2003 kein Todesopfer mehr und 50 Prozent weniger Unfälle mit Verletzten. Das ist, denke ich, ein toller Erfolg und auch ein Beweis für deren Sinnhaftigkeit.
Zum Schluss passt noch dazu – weil wir über Verkehr und Autos sprechen –: Ich finde es total unangebracht, dass Elektroluxusautos, die über 400 PS stark sind und 2,5 Tonnen an Gewicht auf die Straße bringen, mit Zehntausenden Euro gefördert werden, und das unter dem Titel Coronahilfe. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
21.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker. – Bitte, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will in aller Kürze noch zu den beiden Berichten Stellung nehmen und möchte Sie darüber informieren, dass wir das Thema Drohnen in zwei Berichten behandelt haben: Der eine Bericht ist der vorliegende betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt, und der zweite befasst sich mit der Beschaffung und dem Einsatz von Drohnen beim Bundesheer. Beide Ministerien haben zwar bei der Drohnendetektion kooperiert, aber es gab keine gemeinsame Beschaffung – bei dieser Beschaffung könnte es aber Synergieeffekte geben.
In der zivilen Luftfahrt haben wir gemerkt – Sie alle sind mit diesem Thema sehr stark befasst –, dass es sehr strenge Regelungen gab, aber auch Rechtsunsicherheit bei den Anwendern, bei den Drohnennutzerinnen und -nutzern, denn nur wenige kamen der Bewilligungspflicht nach. Es gilt nun mit der EU-Verordnung ein neues Drohnenregime in punkto Registrierung und Identifikation. Da wird man sehen, wie sich die Sache entwickelt.
Da der Innenminister im Ausschuss war, haben wir sehr stark den sicherheitspolitischen Aspekt von Drohnen behandelt; es ging um die Flughäfen. Wir sind der Meinung, dass es bei den Flughäfen ein stationäres Abwehrsystem geben müsste und nicht eines, das im Anlassfall oder im Einsatzfall beschafft werden muss, denn da muss ja rasch reagiert werden.
Wir haben auch gesagt, dass die Exekutive nach dem Luftfahrtrecht und auch im Bereich des Datenschutzgesetzes keine Legitimation zum Einschreiten hat. Bei der Nutzung von Drohnen durch Einsatzorganisationen selbst gab es auch ziemlich starke Beschränkungen, über die man nachdenken sollte.
Was die Verkehrsstrafen betrifft, haben wir – das wurde bereits gesagt – die länderweise unterschiedlichen Strafgeldhöhen aufgezeigt; wir haben uns das in Oberösterreich und Niederösterreich angeschaut. Es gibt eine Verordnungsermächtigung nach dem Verwaltungsstrafgesetz, nach der die Verkehrsministerin eine Verordnung erlassen kann, einheitliche, im Vorhinein festgesetzte Strafgeldtatbestände festlegen kann, sodass es zu keiner Ungleichbehandlung kommt. Diese Verordnungsermächtigung müsste auch umgesetzt werden. Das Zweite ist das zentrale Register für Verwaltungsstrafen, um auch Vordelikte in Rechnung stellen zu können und entsprechend zu berücksichtigen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Auch die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten stellt immer wieder ein Problem dar, da geht es um internationale Anstrengungen und die Behandlung von Rechtshilfeersuchen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Herr Abgeordneter Gahr wünscht das nicht.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.
Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung – Reihe BUND 2019/8 (III-24/622 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung – Reihe BUND 2019/43 (III58/623 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pflege in Österreich – Reihe BUND 2020/8 (III-97/625 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf Herrn Abgeordneten Pöttinger zum Rednerpult bitten. – Bitte.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Wir müssen uns jetzt kurz in die Zeit der Gebietskrankenkassen zurückversetzen: Der Rechnungshof prüfte zwischen Mai und Oktober 2017 die Versorgung psychisch Erkrankter durch die Salzburger Gebietskrankenkasse, die Steiermärkische Gebietskrankenkasse und die Pensionsversicherungsanstalt, Prüfzeitraum 2012 bis 2016.
Psychische Erkrankungen stellten und stellen für die Bevölkerung ebenso wie für das Gesundheitssystem, das Sozialsystem und auch für die Wirtschaft eine erhebliche und wachsende Herausforderung dar. Die Aufwendungen für Invaliditätspension und Rehabilitationsgeld aufgrund von psychischer Erkrankungen stiegen zwischen 2007 und 2016 um rund 62 Prozent und die Zahl der psychisch bedingten Krankenstandstage bei Erwerbstätigen stieg um rund 94 Prozent. Der Rechnungshof bewertete die Mehraufwendungen im Jahr 2016 mit rund 300 Millionen Euro.
Der Ministerrat beschloss im Jahr 2012 ein eigenes Gesundheitsziel zur psychischen Gesundheit und die österreichische Sozialversicherung beschloss ebenfalls im Jahr 2012 eine Strategie zur psychischen Gesundheit, die auf einer umfassenden Datenanalyse zum Jahr 2009 beruhte.
Der Rechnungshof stellte dann fest, dass es zur unvollständigen Umsetzung der Strategie der österreichischen Sozialversicherung gekommen ist, dass Lücken in den strategischen Festlegungen sind und dass Probleme in der Gesundheitsplanung und Probleme in den gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen.
Die Empfehlungen: Gemeinsam mit den Ländern wäre eine sektorenübergreifende Strategie zur psychischen Gesundheit zu entwickeln, auf eine größere Bedeutung der psychischen Gesundheit in den Zielsteuerungsverträgen wäre hinzuwirken, ambulante Rehabilitationsmaßnahmen wären künftig nach sachlichen Kriterien unter Gleichbehandlung aller Anspruchsberechtigten zu gewähren und auf eine gesetzliche Neuregelung der Psychotherapie als Krankenbehandlung wäre unter Berücksichtigung von spezifischen Qualifikationsanforderungen, eines breit gestreuten Angebots, einer bedarfsorientierten Steuerung und der Inanspruchnahme von Wahlleistungen hinzuwirken.
Das war jetzt ein Blick in die Vergangenheit – und nun aus meiner Sicht noch Infos zum aktuellen Stand: Im Jahr 2017 hat die Sozialversicherung aufgrund eines Regierungsauftrages ein Konzept zur psychotherapeutischen Sachleistungsversorgung und der multiprofessionellen psychischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt,
wonach die psychotherapeutische Sachleistungsversorgung bis ins Jahr 2019 um 25 Prozent auszubauen ist. Mit der Zusammenlegung der GKKs und der Neugründung der ÖGK wurde der Fokus auf ganz Österreich gelegt. Im Juni 2020 wurde beschlossen, dass man das Niveau der Versorgung in der Psychotherapie österreichweit auf jenes im Bundesland Salzburg – das war das höchste Niveau – anhebt. Diese Sachleistungsversorgung wird um insgesamt 300 000 Stunden pro Jahr erhöht.
Die Verantwortlichen der ÖGK sind sich bewusst, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten ein versorgungswirksames Angebot der Psychotherapie sehr wichtig ist. Der im Verwaltungsrat beschlossene Maßnahmenplan betreffend Leistungsharmonisierung bei der Psychotherapie beinhaltet auch ein einheitliches Antrags- und Bewilligungssystem mit erheblichen Vereinfachungen sowie als Ziel einheitliche Mindeststandards für Psychotherapeuten. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
21.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die psychischen Erkrankungen stellen nicht nur für die Bevölkerung, sondern natürlich auch für das Gesundheitssystem eine große Herausforderung dar. Die steigenden Zahlen, was die Aufwendungen und die Krankenstandstage betrifft, haben wir ja von Kollegen Pöttinger schon gehört. Einer Studie der WHO zufolge werden 2030 in den Industriestaaten drei von fünf schwerwiegenden Erkrankungen den psychischen zuzuordnen sein.
Das war es dann aber auch schon wieder mit der Datenlage, denn mehr Daten stehen uns in Österreich leider nicht zur Verfügung. Es fehlt ein Gesamtüberblick über die tatsächliche Situation bei Erkrankungen im psychischen Bereich; auch über die Medikationen ist wenig herauszufinden, weil viele Medikamentenpreise niedriger als die Rezeptgebühr sind. Aber auch die Akzeptanz einer psychischen Erkrankung ist keine große. Sich einzugestehen, dass eine psychische Behandlung notwendig und gut wäre, wird weithin als Schwäche ausgelegt.
Besonders ernüchternd sind die Zahlen, wenn es um das Angebot im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie geht. Da gibt es österreichweit zu wenig Plätze. Erst im Jahr 2020 gab es eine leichte Verbesserung um 40 Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Wiener AKH.
Wenn Studien zufolge in Österreich jeder Sechste von psychischen Erkrankungen betroffen ist, Kolleginnen und Kollegen, dann wird mir hier jeder zustimmen, dass die Belastungen, die durch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Krise entstehen, nicht gerade zur Entspannung beitragen. Diese Belastungen sind inzwischen enorm: Sie reichen vom Verlust des Arbeitsplatzes über Einkommenseinbußen bis hin zu massiven Existenzängsten. Selbst bei jenen, die ihrer Arbeit nachgehen können, steigt die Belastung erheblich, vor allem bei unseren 1,4 Millionen Arbeiterinnen und Arbeitern, die täglich in den Betrieben sein müssen oder auf Baustellen tätig sind. Während man auf der einen Seite von Homeoffice redet, können genau diese ihre Arbeit nicht mit nach Hause nehmen.
Wenn dann noch monatelang die Schulen und Kindergärten de facto geschlossen sind, wird es immer schwieriger, die Betreuung für die Kinder sicherzustellen. Das zeigen auch die steigenden Zahlen der anwesenden Kinder und Jugendlichen in Schulen und Kindergärten, deren Eltern vom Betreuungsangebot Gebrauch machen müssen. Da wird eine Verschiebung der Semesterferien, wie derzeit in Oberösterreich und in der Steiermark vorgesehen, schon zu einer Problemstellung, die erst einmal bewältigt werden muss.
Die Situation von vielen Familien wird zunehmend dramatischer. Die Fälle von Gewalt gegen Kinder sind 2020 um 49 Prozent gestiegen. In Umfragen von Elternvereinen stufen 40 Prozent der Befragten den psychischen Zustand von Schülerinnen und Schülern als schlecht bis sehr schlecht ein. Es ist dringend notwendig, Angebote für Beratungen und Behandlungen schnell auszubauen, und das Ganze so niederschwellig wie möglich, damit sie auch angenommen werden können. Die psychischen Auswirkungen der derzeitigen Belastungen werden wir nicht wegimpfen können, diese werden uns noch Jahre begleiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hörl.)
21.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Bevor ich auf den Bericht, um den es geht, nämlich jenen über die psychisch Erkrankten, zu sprechen komme, muss ich der ÖVP eine Gratulation aussprechen. Ihr habt es geschafft, dass Österreich weltweit wieder die Nummer eins ist, nämlich bei der Anzahl der vorzeitig geimpften Bürgermeister. Das ist wirklich eine großartige Leistung, dass es da Leute gibt, die noch gar nicht dran wären und die sich zulasten von Leuten, die darauf warten und die einer Risikogruppe angehören, vordrängeln, nur weil ein paar Impfdosen übrig geblieben sind. Also schändlicher geht es ja gar nicht mehr! Und diese Doppelbödigkeit, Menschen einzusperren, weil sie geschützt werden müssen, und ihnen dann auch noch den Impfstoff wegzunehmen – eine Schande ist das, eine Schande! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Reiß dich z’samm! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Zum Bericht über die psychisch Erkrankten – keine Sorge, zu dir komme ich auch noch, Kollege Hörl! –: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass bis zum Jahr 2030 die Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal von psychischen Erkrankungen betroffen sein wird. Der Mehraufwand im Jahr 2016 wurde schon erwähnt, 300 Millionen Euro. Ich wage aus diesen Ableitungen und auch daraus, was ich noch sagen werde, zu behaupten, dass es bis zum Jahr 2030 wesentlich mehr Betroffene geben wird, als Rechnungshof und WHO prognostizieren, und die Kosten werden noch mehr steigen.
Warum ist das so? – Dafür sorgt ihr, ihr und euer Kanzler Kurz, mit euren unverhältnismäßigen Coronamaßnahmen. Herr Kurz sorgt für die psychischen Erkrankungen von morgen, so einfach ist das. Warum und bei wem tut er das? – Fangen wir einmal bei den Kleinsten an, bei den Kleinsten im Kindergarten, die ihr nicht mehr in den Kindergarten gehen lasst, denen ihr den Kontakt zu den kleinen Freunden, die sie haben, verweigert. Gerade das ist etwas, was in dieser Entwicklungsphase von ganz besonderer Wichtigkeit wäre. Da sind die psychischen Schäden von morgen schon vorprogrammiert.
Ihr macht das bei den Volksschülern, denen ihr nicht nur die Kontakte zu den Freunden verweigert und die ihr einsperrt, sondern denen ihr zusätzlich die Ausbildungszeit stehlt. Darum rufe ich an dieser Stelle wieder einmal aus: Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Totter: Die Schulen sind offen!) – Aber geh, das kann ja nur jemand glauben, der komplett realitätsfern ist.
Ihr macht das bei den Schülern der Unterstufe, denn zusätzlich dazu, dass sie keine Sozialkontakte haben dürfen, dass ihnen von euch die Bildungszeit gestohlen wird, wird ihnen die Möglichkeit des Abnabelns vom Elternhaus genommen. Dieses Alter fällt nämlich genau in die Phase der Pubertät, und das passiert in dieser Zeit. Das führt zu wahnsinnigen Konflikten, das sagen auch Experten. Des Weiteren passiert in dieser Zeit etwas an sich Wunderschönes, nämlich die ersten Annäherungen an das andere Geschlecht, die ersten Romanzen. Auch das stehlt ihr ihnen und auch das führt zu den
psychischen Schäden von morgen. – Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Abg. Totter: Die Schulen sind offen!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ribo. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) – Entschuldigung, ich habe geglaubt, du bist schon fertig! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Das ist ein netter Versuch.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, du hast insgesamt noch 16:37 Minuten, ist also gar kein Problem.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Na eben. – Sie machen es bei all den betroffenen Eltern, die jetzt dazu gezwungen werden, Aufgaben zu übernehmen, für die sie gar nicht ausgebildet sind, die ihre Kinder daheim unterrichten müssen. Das ist besonders schwierig, gerade bei Kindern in der 1. und 2. Klasse Volksschule – da ist wirklich viel zu lernen. Diese Eltern sind am Sand, sie sind am Ende. Sie sind vielleicht beide berufstätig, möglich, dass für den einen oder anderen Homeoffice möglich ist und sie sitzen dann zu Hause und haben parallel noch ein oder vielleicht sogar zwei oder drei Kinder zu unterrichten. Denkt einmal nach, was das für ein Aufwand ist! Denjenigen von euch möchte ich sehen, der das so ohne etwas schaukelt!
Das sind die nächsten psychisch Kranken von morgen, die ihr am Gewissen habt. Die sind nämlich noch dazu auch alle eingesperrt, dürfen auch keinen Besuch empfangen oder irgendwoanders hingehen. Das heißt, denen fehlt auch die Zeit, sich mit jemand anderem zu unterhalten, auszutauschen oder einfach nur einmal zu reden. Das sind die psychisch Kranken von morgen, die ihr am Gewissen habt. – Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt fertig?
Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Nein. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Herr Präsident, Sie werden hören, wenn ich fertig bin, ich ende dann mit den Worten: Sperren Sie die Schulen wieder auf!, aber das dauert noch ein bisschen. (Beifall des Abg. Loacker. – Abg. Hörl: Lass dir Zeit!) – Ja, lass ich mir eh.
An all die Eltern zu Hause, die jetzt verzweifelt sind: Es gibt auch Auswege. Mir liegt ein besonderer offener Brief einer Steirerin, einer wirklich beherzten Mutter, vor, aus dem ich ein paar Auszüge bringen will:
Sie sieht es als ihre Pflicht an, als verantwortungsvoller Mensch und als verantwortungsvolle, liebende Mutter, für die Rechte und die Freiheit der Eltern und Kinder einzutreten. Sie sieht es weiters als ihre Pflicht an, ihre Kinder vor negativen psychischen Auswirkungen, vor falschem Pflichtbewusstsein, vor der Aufgabe der Autonomie und des Rechts frei zu atmen sowie vor schwerwiegenden gesundheitlichen und psychischen Folgeschäden zu schützen; denn immerhin, sagt sie, führen die Coronamaßnahmen im Schulalltag zu Demütigung, zu Ausgrenzung, zur Erziehung von Befehlsempfängern, und als solche möchte sie ihre Kinder nicht sehen – das ist aber genau das, was ihr wollt: ihr wollt in Wahrheit alle versklaven (Abg. Hörl: Hallo, hallo!) ‑, und zu schweren körperlichen und psychischen Belastungen mit eventuellen Folgeschäden. Und sie fragt zu Recht: Wer soll unsere Kinder vor Willkür, Propaganda, Menschenrechtsverletzung, Kriminalität und Erziehung zu Unmündigkeit schützen, wenn nicht wir, die Eltern?
Liebe Eltern, die jetzt zuschauen und die das hören: Wenn ihr euch damit identifizieren könnt, nehmt euch noch 2 Minuten Zeit, bitte! (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Sie sagt, man solle einfach seinen Menschenverstand walten lassen und sich nicht in Panik, Hysterie, Propaganda und Massenmanipulation hineinziehen lassen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Zu jedem Zeitpunkt, stellt sie fest, gäbe es die Möglichkeit,
aus diesem perfiden Spiel auszusteigen und mutig und mit Rückgrat zu sagen: Ich mache da nicht mehr mit! Die Eltern haben auch eine Verantwortung, nämlich als Vorbilder ihren Kindern gegenüber. Die Eltern müssen den Jugendlichen und Jüngsten zeigen, was es heißt, für seine persönliche Freiheit einzustehen, auch wenn das nicht immer ganz angenehm ist. Sie sollen selbstverantwortlich werden, selbst denken und sich zu mitfühlenden Wesen entwickeln.
Genau damit spricht sie mir aus dem Herzen. Das habe ich in der Zeit, als meine Kinder noch klein waren, auch permanent versucht, ihnen zu vermitteln (Oh-Rufe bei der ÖVP), und ich bin stolz, heute zu sehen, dass sie so weit sind, dass sie nachdenken, sich eine eigene Meinung bilden, die nicht immer die meine sein muss. Wir hackln ab und zu auch ganz schön, kommen nicht immer auf einen grünen Zweig, aber das macht mich noch stolzer. (Abg. Hörl: Wählen die FPÖ?)
Kinder gehören zu Ehrlichkeit angeleitet und nicht zu feigen Jasagern, schreibt sie – und das ist das, was ihr aus den Menschen machen wollt, aus unseren Kleinsten, aus unseren Kindern, aus unseren Jugendlichen. Das ist schändlich! Schande über euch! (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das Wichtigste allerdings, sagt sie – und darin kann ich sie nur bestätigen –, ist, zu spüren oder zu fühlen, was der eigene Bauch sagt und dem zu folgen. – Das ist meist viel gescheiter als alles andere, was von scheinbar gescheiten Leuten kommt, die so obergescheit sind wie viele, von denen ich jetzt keinen persönlich nennen will und werde. (Neuerlicher Zwischenruf bei den Grünen.)
An eure Adresse, liebe ÖVP und Grüne – ich meine, ihr seid eh nur noch Steigbügelhalter –: Ihr habt die Tugend der Demokratie zu Grabe getragen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Ihr geht heute auf Menschen los, die kritisch sind, die sagen: Ich trage jetzt mein Gefühl und mein Gespür auf die Straße (Zwischenruf der Abg. Tomaselli), sage dort einmal laut, was ich mir denke und was ich davon halte! – ohne Gewalt, ohne Zerstörung, friedlich, vorkommnisfrei und ohne Zerstörungen. Die werden von euch diffamiert, kriminalisiert und stigmatisiert. Das ist letztklassig! (Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Ich kann euch eines sagen, und ich würde es euch auch empfehlen: Ich war bei ein, zwei solchen Veranstaltungen und ich habe dort nur seriöse, anständige, bodenständige Leute kennengelernt. Das sind nicht einfache Menschen, das sind einfach Menschen (Abg. Hörl: Lass dir nichts gefallen! – Heiterkeit bei der ÖVP), und hinter ihren Anliegen – das sage ich jetzt hier von dieser Stelle aus ganz klipp und klar – stehe ich voller Inbrunst und mit vollster Überzeugung und werde sie auch weiterhin unterstützen. Also: Sperrt die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Fischer. – Ruf bei den Grünen: Zugabe! – Allgemeine Heiterkeit.)
21.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Sie hätten aber noch 10 Minuten.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ribo. – Bitte. (Heiterkeit und Unruhe im Saal. – Ruf bei den Grünen: ... eine gescheite Rede! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Ich darf um Aufmerksamkeit bitten.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede von Herrn Zanger kann ich nicht toppen, aber – ja.
Zuallererst möchte ich mich beim Rechnungshof dafür bedanken, dass die Themen Pflege, Diabetes und psychische Erkrankung in Berichten thematisiert wurden. Diabetes wird in unserer Gesellschaft leider immer relevanter. Der Bericht überprüft daher vor allem präventive Maßnahmen und die Gesundheitsförderung von an Diabetes Typ 2 erkrankten Personen. Auch psychische Erkrankungen treten in unserer Gesellschaft immer häufiger auf, was unser Gesundheits- und Sozialsystem vor erhebliche Herausforderungen
stellt. Gerade jetzt, in Zeiten von Social Distancing, bleibt der so wichtige menschliche Kontakt sehr oft auf der Strecke (Abg. Zanger: ... 2020!) und sehr viele Menschen vereinsamen leider in den eigenen vier Wänden. Deswegen kann man die Versorgung von psychisch Erkrankten nicht oft genug thematisieren.
Als Sprecherin für SeniorInnen und Pflege habe ich mich selbstverständlich intensiv mit dem aktuellen Pflegebericht auseinandergesetzt. Für mich ist dieser Bericht eine Bestätigung, dass im Bereich Pflege großer Verbesserungsbedarf besteht und eine Pflegereform, an der wir arbeiten, dringend notwendig ist, denn wie bereits mehrfach festgestellt, weist auch dieser Bericht auf einen massiven Pflegekräftemangel hin.
Wir müssen und werden diesem Pflegekräftemangel mit attraktiven Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen begegnen. Außerdem wird wiederholt auf die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Qualitätsstandards in der Pflege hingewiesen. Es kann doch nicht sein – leider ist es aber so –, dass in Österreich die Erfüllung der Bedürfnisse zu pflegender Menschen davon abhängt, wo sie wohnen.
Ich sehe den Bericht jedenfalls als eine gute Vorlage für unsere Arbeit in der Pflegereform, denn um den Problembereichen in der Pflege entgegenzuwirken, braucht es ein gemeinsames Auftreten, eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden. Nur gemeinsam kommen wir in der Pflegereform vom Klatschen ins Handeln, sodass sich wirklich für alle Betroffenen in der Pflege tatsächlich nicht nur etwas ändert, sondern auch etwas verbessert. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Der Rechnungshof hat sich wieder einmal die Mühe gemacht, Schwächen unseres zersplitterten Gesundheitssystems aufzuzeigen. Dabei wurde die schlechte Versorgungslage von drei Gruppen näher betrachtet: die der Diabeteskranken, die der psychisch Erkrankten und die der Pflegebedürftigen.
Der Rechnungshof sieht bei allen drei Gruppen ähnliche Versorgungsstrukturprobleme und kommt auch auf ähnliche Verbesserungsvorschläge.
Zunächst brauchen wir eine gesicherte und vollständige Datengrundlage, damit endlich eine Datenverknüpfung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen stattfinden kann. Versorgungsprozesse müssen genau definiert werden, zudem müssen verfügbare Daten von einer Stelle zusammengefasst werden, um daraus auch Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Schlussendlich fordert der Rechnungshof eine bessere, sektorenübergreifende Versorgung – eine bekannte Forderung, die wir seit Jahren kennen, die aber nicht umgesetzt wird. Da bedarf es der Gestaltung strategischer Ziele, ordentlicher Planungsinstrumente und einer Prüfung, ob die Gesundheitsplanung auch den Zielen entspricht.
Eigentlich hätte die Gesundheitsreform 2013 und die damit verbundene Zielsteuerung die sektorenübergreifende Zusammenarbeit stärken sollen, die Gesundheitsreform 2013 ist aber grandios gescheitert, weil die Länder und die Krankenkassen nach wie vor nicht zusammenarbeiten und nur ihre eigenen Bereiche optimieren – zulasten der Patienten.
Aufgrund dieser schlechten Zusammenarbeit sind nur knapp 10 Prozent der österreichischen Diabeteskranken in einem Diabetesprogramm. In Deutschland hingegen sind es mehr als 50 Prozent. Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Diabetesversorgung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, um die Diabetesversorgung zu verbessern. Darin sollen die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge aus der Antragsbegründung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die Krankenversicherungsträger per Gesetz dazu verpflichtet werden, allen Diabeteskranken ein Angebot für das Diabetes-Programm ,Therapie aktiv‘ zu unterbreiten.“
*****
Ich mache mir natürlich keine Hoffnungen, dass die schwarz-grüne Mehrheit diesem Antrag zustimmen wird. Auch mein Vertrauen in diese Regierung und in das Gesundheitsministerium schwindet. Mich erschüttert das Impfchaos, das in einer Impfkorruption gipfelt, weil Bürgermeister in Österreich offenbar Hochrisikopatienten sind und echte Risikogruppen vergessen werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Mich erschüttert das Versagen beim elektronischen Impfpass, bei der Bestellung des Grippeimpfstoffs, bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, bei der Datenbereitstellung für die Wissenschaft, beim Schutz sozial benachteiligter Gruppen, beim Schutz der Risikogruppen und Pflegeheimbewohner, bei der Coronaampel et cetera, et cetera – die Liste lässt sich unendlich erweitern.
Wir brauchen an der Spitze des Ministeriums jemanden, der anpackt; wir brauchen einen Profi. Zahlreiche Pressekonferenzen lösen keine Probleme. Wir brauchen dringend eine Verbesserung der Versorgung der psychisch Kranken, der Diabeteskranken und der Pflegebedürftigen. Alles andere ist nicht nur schlecht für Österreichs Patienten, sondern auch frustrierend für die Rechnungshofprüfer, die hervorragende Berichte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung erstellen, die dann nicht zur Umsetzung kommen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
21.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung der Diabetesversorgung
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung – Reihe BUND 2019/43 (III-58/623 d.B.) – TOP 13
Ziel des Antrags: Sektorale "Finanzierung aus einer Hand" für das Diabetes-Programm "Therapie aktiv", um das Programm besser voranzutreiben
Signifikante Erhöhung der DMP-Einschreibequote für "Therapie aktiv" durch eine IGV-Finanzierung. Dadurch weniger Spitalsaufenthalte und Einsparungen, bei gleichzeitig mehr gesunden Lebensjahren und höherer Lebensqualität.
Rechnungshofkritik an Diabetes-Versorgung
Erst vor Kurzem hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass sich nur ein Bruchteil der Diabetes-Kranken in einer sogenannten "Strukturierten Versorgung" (DMP) befinden. Während sich in Österreich 2017 nur 13% der Diabetes-Kranken in einem Diabetes-DMP befanden (aktuell: 14%), sind es in Deutschland über 50%.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Rechnungshof_Oesterreich_sieht_hohen_Verbesserungsbedarf_.html
Geringe Einschreibequote (12%) bei "Therapie aktiv"
Für Österreich wird derzeit von 600.000 Diabetes-Erkrankten ausgegangen, wovon sich gerade einmal 82.522 Personen in strukturierter Versorgung (DMP) befinden (Stand: 1.10.2018 https://www.therapie-aktiv.at). Das hiesige Diabetes-DMP nennt sich „Therapie aktiv“ und ist für Diabetes-Typ-2-Erkrankte gedacht. „Therapie aktiv“ wird zwar in seiner Evaluierung (2015) positiv beurteilt, dennoch ist die Einschreiberate von 14% im internationalen Vergleich sehr niedrig.
Evaluierung: https://www.therapie-aktiv.at/cdscontent/load?contentid=10008.649643&version=1519316820
Problem: Fehlende Finanzierung aus einer Hand torpediert höhere Einschreibequote
Dass die Einschreibequote im internationalen Vergleich so niedrig ist, liegt nicht daran, dass das Programm schlecht ist. Im Gegenteil, die strukturierte Versorgung bringt laut der Programm-Evaluierung nicht nur bessere Versorgungsergebnisse (bessere Versorgung, weniger Komplikationen), sondern auch hohe jährliche Einsparungen (813 Euro pro Jahr für jede/n DMP-Teilnehmer_in). Das Problem ist nur, dass die Einsparungen fast ausschließlich in den Spitälern anfallen, die von den Ländern (Landesgesundheitsfonds) finanziert werden. Die Kassen, die „Therapie aktiv“ organisieren, können froh sein, wenn sie die ambulanten Mehrkosten durch geringe Heilmittelkosten und Transportkosten decken können. Die fehlende „Finanzierung aus einer Hand“ hemmt also höchstwahrscheinlich die Kassen bei der verstärkten Einschreibung in das DMP. Die Schlusslichtposition bei der strukturierten Versorgung ist somit definitiv hausgemacht, weil seit Jahrzehnten bei einer Reform zur "Finanzierung aus einer Hand" geblockt wird.
Lösung: separate "Integrierte Finanzierung" für Diabetes-DMP-Versicherte
Da die Etablierung der "Finanzierung aus einer Hand" sicher noch dauern wird, eignet sich die Mini-Variante der "Finanzierung aus einer Hand", nämlich die "Integrierte Finanzierung". Dabei werden gewisse Indikationsgruppen aus der Regelfinanzierung (Gesamtvertrag/Honorarkatalog und LKF) herausgenommen und über eine eigene Finanzierungsschiene abgerechnet.
In der Praxis würde das für "Therapie-aktiv"-Teilnehmer_innen folgendermaßen aussehen: Es wird ein IGV-Finanzierungstopf aufgestellt, in den die Landesgesundheitsfonds und Krankenkassen jene Mittel einbringen, die sie für die IGV-Teilnehmer_innen im Normalfall (vor IGV) jährlich ausgeben. Laut "Therapie-aktiv"-Evaluierung fallen für Diabetiker_innen durchschnittlich 6.800 Euro stationäre Kosten (Landesgesundheitsfonds) und 2.000 Euro ambulante Kosten (Krankenkassen) an. Insgesamt würden also im IGV-Finanzierungstopf pro Teilnehmer_in durchschnittlich 8.800 Euro Finanzmittel zur Verfügung stehen. Da "Therapie-aktiv"-Teilnehmer_innen in der Versorgung günstiger sind als nicht-teilnehmende Diabetiker_innen, wäre durch den IGV-Topf eine leichte Überfinanzierung sichergestellt, was den Anreiz stärken würde, Diabetiker_innen in das DMP zu bringen. Die Diabetiker_innen würden nun endlich von nur einem Finanzierungs-Verantwortlichen (Idealfall: Krankenkassen) gesteuert werden, wodurch bei diesem für seine Bemühungen auch sämtliche Einsparungen ankommen würden.
Einsparungspotential
Zieht man die Angaben zu Einsparungen durch "Therapie aktiv" heran, ergeben sich Einsparungen von ca. 800 Euro pro Jahr und Versicherte/n. Für zusätzliche 100.000 Diabetiker_innen in "Therapie aktiv" würden somit ca. 80 Mio. Euro einspart werden, bei besserer Lebensqualität der Betroffenen, wohlgemerkt.
Wer ist für die für die Steuerung von DMP-Diabetiker_innen geeignet
Im Idealfall würden die Krankenkassen (+KFAs) die Steuerung der DMP-Diabetiker_innen übernehmen. Als Steuerungsverantwortliche könnten aber auch PVE-Einheiten, Ambulatorien, Krankenanstalten, die Landesgesundheitsfonds (+PRIKRAF) oder private Krankenversicherungen, usw. herangezogen werden.
Diagnose-Dokumentation - Qualitätssicherung
Ein weiterer Schritt muss die ambulante Diagnose-Dokumentation für Diabetes sein. Damit ist eine bessere Verknüpfbarkeit der spitalsambulanten und stationären Daten gegeben. Außerdem würde damit den Empfehlungen der IHS-Studie (Juni 2018) und des RH-Berichts (Juli 2018) zur ambulanten Qualitätsmessung teilweise entsprochen werden. Für die integrierte Diabetes-Finanzierung würde folglich auch die Qualitätsmessung leichter werden und wir hätten endlich den Anfang bei der ambulanten Qualitätsmessung gesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, um die Diabetesversorgung zu verbessern. Darin sollen die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge aus der Antragsbegründung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die Krankenversicherungsträger per Gesetz dazu verpflichtet werden, allen Diabeteskranken ein Angebot für das Diabetes-Programm "Therapie aktiv" zu unterbreiten."
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. – Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Ich hoffe, das sind fünf Unterschriften. Ich würde bitten, dass man den Namen darunter schreibt – weil es bei aller Liebe wieder einmal ein Vorname und ein Nachname sein könnte –, aber jedenfalls steht er mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. – Bitte.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, zur Rede von Kollegen Zanger gäbe es vieles zu sagen. Eines zu seinem Vorwurf Richtung Bürgermeister: Es ist natürlich inakzeptabel, dass sich Menschen, die noch nicht an der Reihe sind, vorzeitig impfen lassen, überhaupt keine Frage – und das betrifft alle Berufsgruppen. Als oberösterreichischer Bürgermeister darf ich aber sagen: Ich kenne keinen ÖVP-Bürgermeister in Oberösterreich, der sich hat impfen lassen – aber ich kenne einen FPÖ-Vizebürgermeister in Oberösterreich, der sich hat impfen lassen. (Beifall bei der ÖVP.) Kollege Zanger, ich würde empfehlen, die Vorbereitung (Abg. Zanger: ... für den gilt das ganz Gleiche, was ich gesagt habe!) ordentlich zu machen und zu schauen, wer aller betroffen ist. (Abg. Zanger: ... ganz das Gleiche! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflege und Betreuung ist eine ganz große Herausforderung unserer Zeit, mit und ohne Coronapandemie. Der Rechnungshof hat auf 170 Seiten die Dimension der sich ergebenden Aufgabenstellungen herausgearbeitet und aufgelistet.
Viele haben sich bereits mit der demografischen Entwicklung auseinandergesetzt. Der Rechnungshof nennt die Alterszusammensetzung als eine der wesentlichen Veränderungen in den nächsten 40 Jahren. Die über 80-Jährigen werden sich mit 11,7 Prozent der Gesamtbevölkerung mehr als verdoppeln, auch das ist eine wesentliche Kennzahl. Heute fallen auf einen über 80-Jährigen vier Personen, die private Pflege leisten können,
2060 werden es nur mehr 1,6 Personen sein, also nicht einmal mehr die Hälfte von heute.
Was heißt das? – Wir werden rund 100 000 Menschen mehr in der Pflege brauchen, und der Rechnungshof hat bereits für das Jahr 2030, also für in zehn Jahren, für Alten- und Pflegeheime einen zusätzlichen Finanzbedarf von 3,5 Milliarden Euro errechnet. Das ist eine enorme Herausforderung – und, sehr geehrte Damen und Herren, da habe ich noch nicht die Qualität, die mobilen Dienste, die unterschiedliche Anzahl der Heimplätze und die unterschiedlichen Personalvorgaben angesprochen.
Ja, dieser Bericht zeigt, wie wichtig eine Reform der Pflege in Österreich ist. Die Regierungskoalition hat sie vereinbart, die grundsätzliche Herangehensweise und die politischen Lösungsansätze stehen im Regierungsprogramm.
Dazu möchte ich einige Schwerpunkte nennen: Grundlage ist natürlich die bestmögliche Unterstützung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen sowie ihrer Angehörigen und Pflegenden. Wichtig ist natürlich die Stärkung der Prävention, das heißt, die Abfederung der persönlichen, gesundheitlichen oder gar finanziellen Folgen im Alter ist sicherzustellen.
Es braucht eine verstärkte Unterstützung der Pflege zu Hause, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der mobilen Dienste, und – es wurde bereits angesprochen – eine Personaloffensive ist notwendig und natürlich die Sicherstellung der Finanzierung. Sehr geehrte Damen und Herren, viele Menschen arbeiten in der Pflege, mehr als 950 000 Menschen pflegen ihre Angehörigen. Sie arbeiten privat, mobil und in stationären Einrichtungen. Sie leisten Großartiges, ein großes, großes Danke dafür – ganz besonders an die vielen Frauen, die in der Regel diese Arbeit leisten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ziel ist eine qualitätsvolle Pflege, denn sie ermöglicht ein Leben in Würde. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
21.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Greiner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Ich beginne mit dem Bericht zur Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung. Was war das wesentliche Problem? – Das wesentliche Problem ist das Fehlen epidemiologischer Daten und standardisierter Diagnosen. Wie zeigt sich das? – Es zeigt sich darin, dass wir nicht wissen, wie viele psychisch Erkrankte es tatsächlich in unserem Land gibt. Jeder sechste wird in Zukunft davon betroffen sein, eine psychische Erkrankung zu erfahren, und wir wissen, es ist leider oftmals ein Tabuthema – genau deswegen braucht es einen niederschwelligen Zugang. Es darf keinesfalls passieren, dass eine psychische Erkrankung einer Stigmatisierung gleichkommt.
Wir haben das im Ausschuss diskutiert: Der Weg, dass man eine körperliche und eine psychische Erkrankung als gleichgestellt betrachtet, ist wohl noch ein sehr weiter. Eklatant ist die Unterausstattung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie; und gerade angesichts der derzeitigen Umstände, unter denen die Kinder und Jugendlichen wirklich leiden, muss es, glaube ich, absolute Priorität haben, kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungsmöglichkeiten auszubauen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Schnedlitz.)
Hinsichtlich der Diabetesprävention stellen sich eigentlich die gleichen Probleme und Fragen wie beim Bericht davor. Auch diesbezüglich existieren keine grundlegenden Daten, wie viele Diabetespatientinnen und -patienten es gibt; und da gäbe es doch Ansätze, wie man zu mehr Daten kommt, beispielsweise indem man die Daten aus schulärztlichen
Untersuchungen verwendet, natürlich anonymisiert. Daraus könnte man dann allerdings sukzessive wirksame Maßnahmen ableiten, zum Beispiel, wie der Lebensstil geändert werden muss: Bewegung, Ernährung et cetera, et cetera. Es ist ja wichtig, dass man wirklich nachhaltige Verbesserungen erreicht.
In Deutschland sind 50 Prozent der Diabeteserkrankten in einer strukturellen Begleitung erfasst, bei uns sind es 13 Prozent. Da ist also wirklich noch sehr viel möglich, und da ist der Herr Bundesminister für Gesundheit wohl gefordert.
Ich möchte noch ein kurzes Statement zum Pflegebericht abgeben: Erfreulicherweise betrachtet dieser Bericht erstmals alle neun Bundesländer, er zeigt aber auch, wie unterschiedlich die Zugänge in den einzelnen Bundesländern sind. Es muss eine würdevolle Qualität in der Pflege gewährleistet werden. Wir als SPÖ-Fraktion fordern eine Pflegemilliarde für die Pflege zu Hause, für die 24-Stunden-Betreuung und auf alle Fälle für eine bedarfsorientierte Pflege, vor allem auch mit fairen Regeln für pflegende Angehörige.
Wer ist in der Verantwortung? – Der Herr Gesundheitsminister, aber vor allem auch der Herr Bundeskanzler, der in wortreichen Pressekonferenzen immer angekündigt hat: Die Pflegereform kommt, wir werden uns um die Pflege kümmern. Bisher ist gar nichts passiert, es fehlen die Maßnahmen, es fehlen die Pläne – und, sehr geehrte Damen und Herren, das ist bedauerlicherweise ein weiteres Beispiel in einer langen Kette unerfüllter Ankündigungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Minister, Herr Bundeskanzler, handeln Sie im Sinne der zu Pflegenden, im Sinne unserer Patientinnen und Patienten, die zu Pflegenden und deren Angehörige haben es sich wirklich verdient! (Beifall bei der SPÖ.)
21.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer! Ja, der „Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung“ ist ein sehr guter Bericht. – Herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter, Frau Präsidentin.
Aus dem Bericht des Rechnungshofes geht hervor, dass in Österreich 7 bis 11 Prozent der Bevölkerung an Diabetes leiden, und das ist eine erhebliche Zahl. Da haben wir bald die Grenze von einer Million erreicht – und das Schlimme ist, wenn man nun von 900 000 Diabetikern in Österreich ausgeht, dass circa 300 000 davon nicht einmal wissen, dass sie an Diabetes Typ 2 leiden, und man weiß ja, was diese chronische Stoffwechselerkrankung für Folgeerkrankungen in der Bevölkerung mit sich bringt.
Darum finde ich es gut, wenn man sich damit beschäftigt, denn Folgekrankheiten kosten sehr viel Geld, kosten dem Gesundheitswesen in Österreich Geld, das teilweise gar nicht vorhanden ist. Das wurde im Ausschuss auch dem Gesundheitsminister gesagt, aber der Gesundheitsminister hatte darauf sehr, sehr wenige Antworten und ganz, ganz wenige Ideen.
Man darf nicht vergessen, dass dieser Bericht aus dem Jahr 2017 eigentlich schon ein paar Jahre alt ist und seither relativ wenig passiert ist. Der Gesundheitsminister hat nur gemeint, das sei aufgrund von Corona. Das ist immer die Standardausrede: Wenn man keine Ideen in anderen Gesundheitsbereichen hat, liegt immer alles an Corona. Er hat gesagt, das ist dazwischengekommen, und da geht momentan halt leider nicht mehr. Das sehe ich aber nicht so. Es geht immer etwas, man muss halt Anreize schaffen.
Man muss sagen, ein EU-Staat schafft das recht gut: Dänemark ist ein Vorreiter in der Diabetesprävention. Dänemark hat dabei gute Erfolge, leistet gute Arbeit. Die Dänen leisten wirklich etwas, da sind wir mit einigen Dingen hintennach. Es wäre gut, wenn wir im Gesundheitswesen aufholen würden und auch schauen würden, dass unsere Bevölkerung diese chronische Stoffwechselerkrankung Diabetes in den Griff bekommt beziehungsweise damit besser leben kann, und Vorsorge getroffen wird.
Versteckte Zucker sind in sehr vielen Nahrungsmitteln enthalten, da gehört Aufklärung betrieben, da gehört bedarfsorientiert in den Schulen mit den kleinen Kinder gearbeitet und dagegen vorgegangen. Andere Länder in der EU wie Dänemark zeigen das sehr gut vor. Österreich ist dabei etwas hintennach und schläft.
Darum danke ich für den guten Rechnungshofbericht, damit man da auch Klarheit hat. Noch einmal die Zahlen: fast 1 Million, also 900 000 Betroffene, die Dunkelziffer liegt bei 300 000. Das ist nicht nichts und kostet auch sehr, sehr viel Steuergeld. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
21.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Auch ich darf zu Diabetes mellitus Typ 2 sprechen – wahrscheinlich auch aufgrund meiner Figur. Ich bin sehr ernst geworden, als ich gehört habe, welche Zahlen Sie hier aufgedeckt haben: 800 000 Österreicher sind betroffen.
Mein Vorredner hat es ja bereits dargestellt, es ist eine Krankheit, die schleichend fortschreitet, langfristig Blutgefäße, Nerven und Organe schädigt, dann zu schweren Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nerven- und Gefäßschädigungen, Erblindung, Niereninsuffizienz und zum Schluss sogar zu Amputationen führt.
Das größte Problem ist, glaube ich, dass 300 000 Menschen gar nicht wissen, dass sie an Diabetes leiden. Die Schätzung von 800 000 kommt daher, weil man Heilmittelbezüge der Krankenversicherungen hochrechnet und dabei auf diese Zahl kommt. Man weiß also nicht genau, wie viele Menschen wirklich erkrankt sind. Auch die Vorsorgeuntersuchung ist nicht sehr effizient. Wir liegen da bei 13,7 Prozent, in Tirol sogar bei 20 Prozent, aber wir müssen schauen, dass wir auch die betriebliche Vorsorge besser in den Griff bekommen. Auch im Disease Management Programm Diabetes, das bereits seit zehn Jahren läuft, sind erst 66 000 Personen gewesen. In Deutschland waren es ungefähr viermal so viele, es gäbe also auch da Nachholbedarf.
Betreffend richtige Ernährung ist natürlich jeder selber gefragt, den Zucker- und Salzgehalt zu reduzieren.
Lieber Wolfgang Zanger, nimm bitte zur Kenntnis: Wir sperren Leute nicht ein, wir treiben die Leute sogar an die frische Luft. Wir Touristiker haben gerade in der letzten Zeit, obwohl wir ständig Prügel vor die Füße geworfen bekommen, unsere Seilbahnen offen. Wir schauen, dass die Leute auf die Eislaufplätze, auf die Sportbahnen und selbst in die Skigebiete kommen. Das ist die beste Vorsorge! Gehen Sie Ski fahren und Sie werden gesund! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)
21.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Pflege ist unverzichtbar. Das wird vielen leider
aber erst in zunehmendem Alter oder bei konkreter Betroffenheit bewusst. Bereits jetzt haben wir in Österreich einen Pflegekräftemangel. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren noch fortsetzen. In diesem Zusammenhang fordert die FPÖ, dass Pflegebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, um 50 Prozent mehr Pflegegeld in allen Pflegestufen ab der Stufe 3 erhalten sollen. Dadurch könnten wir Pflegebedürftige und pflegende Angehörige massiv entlasten und somit verhindern, dass pflegende Angehörige in die Armutsfalle geraten.
Liebe Kollegen und Kolleginnen! Um die Pflege an sich zu reformieren, müssen wir aber auch den Pflegeberuf wieder attraktiver gestalten. Eingangs habe ich schon erwähnt, dass wir einen massiven Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal haben. Diesem gilt es durch einen Anreiz, beispielsweise einen Einsteiger- beziehungsweise Wiedereinsteigerbonus, entgegenzuwirken.
Auch in Bezug auf die Entlohnung ist noch viel Spielraum nach oben. Es ist beispielsweise absolut nicht nachvollziehbar, warum jene mit einem Abschluss einer Fachhochschule für Pflegeberufe teilweise in das gleiche Besoldungssystem fallen wie diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, welche eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Eine Auskunft darüber, warum sie teilweise in die gleichen Dienstklassen fallen, ist praktisch unmöglich zu bekommen. So bleibt dem Betroffenen als Ultima Ratio nur die Möglichkeit, sich an die Arbeiterkammer zu wenden, was viele aber gar nicht wollen, da sie in weiterer Folge eine Benachteiligung in ihrem Job befürchten.
Diesbezüglich konnte mir Herr Minister Anschober im Rechnungshofausschuss ebenfalls keine Antwort geben, er meinte, Ende Februar wird ein Grundkonzept vorgelegt. (Abg. Loacker: Der kann auf nichts eine Antwort geben!) Die Coronaampel hat uns gezeigt, dass anscheinend Farben benötigt werden, um den Ernst der Lage zu erkennen. In der Pflege sind wir bereits bei Alarmstufe Rot angelangt.
Der Rechnungshofbericht betreffend Pflege in Österreich untermauert nur, wie prekär die Lage in unserem schönen Land Österreich ist. Diese dramatische Fehlentwicklung müssen wir unbedingt stoppen. (Beifall bei der FPÖ.)
21.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Präsidentin des Rechnungshofes. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen.
Präsidentin des Rechnungshofes Rechnungshof Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich will in aller Kürze zu drei großen Berichten des Rechnungshofes das Wort ergreifen: Wir haben Ihnen ungefähr 350 Seiten vorgelegt, in denen wir uns mit der Qualität der Versorgung im Bereich psychisch Erkrankter, mit der Diabetesprävention und dem Thema Pflege in Österreich insgesamt auseinandergesetzt haben.
Das sind Berichte, die zu unserem Prüfschwerpunkt passen, nämlich Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Sektors. Wir haben sehr umfangreiche Analysen im Bereich der Versorgung psychisch Erkrankter gemacht, und die Fragestellung war, ob das Gesundheitswesen angemessen auf diese wachsende Herausforderung reagiert. Dabei geht es um gesicherte Datengrundlagen – das wurde schon gesagt –, speziell im niedergelassenen Bereich. Das merken wir ja auch jetzt immer wieder, dass die standardisierten Diagnosen in Bezug auf die Analyse für Handlungsaktivitäten und Handlungsempfehlungen fehlen. So ist das auch im Präventionsbereich, im Bereich der Diabetesvorsorge. Nur wenn man eine Krankheit erkennt, kann man dann auch sozusagen zeitgerecht agieren.
Das Zweite ist eine sektorenübergreifende Sicht, man nennt das Casemanagement – der Blick in Form einer integrierten Versorgung durch ein gesamtes System. Wichtig ist
im Bereich der Versorgung psychisch Erkrankter nicht nur die Betrachtung der Kosten für die Behandlung, sondern auch der Folgekosten, denn die Folgekosten sehen wir in dieser Frage, was das öffentliche System insgesamt zu leisten hat, dann im Rehabilitationsgeld et cetera. Wir haben im Bereich der Rehabilitation immer wieder die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Krankenversicherungsträgern und Pensionsversicherungsanstalten kritisiert. Wir glauben auch, dass Pensionistinnen und Pensionisten eigentlich einen deutlich unterproportionalen Zugang zur psychiatrischen Rehabilitation haben.
In der Psychotherapie, das wissen Sie alle, gibt es einen gesetzlichen Anpassungsbedarf. Auch das haben wir im Bereich der Krankenbehandlung besprochen. Wir haben zwei Gebietskrankenkassen verglichen, die Steirische und die Salzburger Gebietskrankenkasse, und haben gesehen, dass in einem Fall die Behandlungskosten, im anderen Fall die Folgekosten höher waren. Das sind eben die Unterschiede, die wir ausgeführt haben.
Was die Diabetesvorsorge betrifft, ist es ja so, dass Präventionsausgaben an sich nur 2 Prozent der Gesundheitsausgaben ausmachen. Dabei ist die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen wesentlich. Nur 13,7 Prozent der Bevölkerung nehmen daran teil. Auch im ärztlichen Bereich ist die Teilnahmequote sehr, sehr gering, drei Viertel der Ärzte nehmen nicht teil.
Wir alle wissen, dass bei der Pflege in Österreich ein sehr großer Leidensdruck besteht. Der Leidensdruck besteht auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften, aber vor allem bei den hinsichtlich der Pflege Betroffenen. Wir haben für den Bericht neun Bundesländer verglichen, die Situation der Zuständigkeiten aufgezeigt, Tarife gegenübergestellt und auf die demografische Entwicklung, auf die finanzielle Dimension, auf die unterschiedlichen Bedarfs- und Angebotsplanungen hingewiesen, die auf unterschiedliche Zeitpunkte abstellen, und vor allem auf das ganz große Thema der stationären Pflege, denn die stationäre Pflege ist natürlich der wesentliche Kostenfaktor. Dazu gehört auch das Thema der Qualität der Pflege in Österreich, denn daraus, wie man Strukturen und Ergebnisqualität festlegt, leiten sich dann naturgemäß die entsprechenden Kosten ab.
Der Rechnungshof vertritt die Position, dass eine österreichweite Messung der Ergebnisqualität wesentlich ist, und dass man zuerst die Tarifmodelle einander gegenüberstellen und sich die Hintergründe anschauen muss. Das ist vor einem Ausbau der Leistungen wesentlich. Diese Aspekte sind dann die Grundlage für die Finanzierung der Pflege.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7,9 Milliarden Euro, 3,4 Milliarden Euro gehen in den stationären Bereich. Wir haben länderweise sehr unterschiedliche Kosten je Verrechnungstag festgestellt, sie schwankten zwischen 91 Euro in Kärnten und 161 Euro in Wien. Die Ursachen lagen in strukturellen Rahmenbedingungen wie Heimgröße, in unterschiedlichen Qualitätsvorgaben und in der Effizienz.
Herr Abgeordneter Singer, je nachdem, welche Minimal- und Maximalwerte man dem zugrunde legt, würden sich da Kostenunterschiede von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 ergeben – das ist also sehr relevant –, je nachdem, was man festlegt und worauf man sich verständigt. Mittelfristig ist aus demografischen Gründen natürlich mit einer sehr starken Steigerung zu rechnen, und dafür ist entsprechend Vorsorge zu treffen.
Das Thema Qualität habe ich angesprochen: Zur Qualität gehört natürlich die Verfügbarkeit von Pflegepersonal, und dafür gibt es gewisse Rahmenbedingungen. Bei den mobilen Diensten war der Vergleich zwischen den Ländern schwierig, denn da brauchen wir auch eine einheitliche Kategorie hinsichtlich der Zuteilung der entsprechenden Leistungsstunden et cetera.
Zusammenfassend hält auch der Rechnungshof fest, dass eine Reform der Pflege in Österreich unausweichlich ist, dass aus Bundessicht natürlich das Interesse an der Finanzierung besteht, denn der Bund ist für das Pflegegeld zuständig, er finanziert dieses
über den Pflegefonds und muss daher auch ein Interesse an den Voraussetzungen und Kriterien haben, um zu wissen, was er dann letztlich an Leistungen erhält. Im System der Pflege fehlen, so denken wir, wichtige Informationen, und es geht auch um die Schnittstelle zwischen Pflege und Gesundheit. Daneben sind natürlich auch die Fragen der Investitionen zu betrachten, die bei Kostenvergleichen auch immer eine Rolle spielen.
Es fehlen Steuerungselemente und die Frage, wie man eine koordinierte Vorgehensweise zwischen allen betroffenen Gebietskörperschaften findet, denn die Systeme sind länderweise unterschiedlich aufgestellt, auf Ebene der Länder, auf Ebene der Gemeinden betreffend Sachleistungen, und der Bund ist eben sozusagen der größte Finanzierer neben dem privaten Bereich, wo auch die informelle Pflege stattfindet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Krisper.)
21.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung wird an den Schluss der Debatten über die Vorlagen des Rechnungshofes verlegt.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich – Reihe BUND 2020/9 (III-98/624 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Punkt 15 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Ich darf bitten.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Österreich hat durchaus hochwertige Lebensmittel, aber Österreich hat, was die Qualitätszeichen betrifft, im Lebensmittelbereich einen Wildwuchs, wie der Rechnungshof ausdrücklich festgestellt hat. Bei der Überprüfung für die Jahre 2014 bis 2018 gab es 30 Schlussempfehlungen durch den Rechnungshof, und dabei wurde klar: Es gibt in Österreich 100 Qualitätszeichen, von AMA-Gütesiegel über Fairtrade bis Ja! Natürlich, Natur pur und viele mehr, und es gibt zusätzlich 100 sogenannte Genussregionen.
Wir können in Österreich zwei Kategorien unterscheiden: einerseits das AMA-Gütesiegel, ein öffentlich-rechtliches Gütesiegel, das von der AMA kontrolliert und verwaltet wird (Zwischenruf des Abg. Loacker), und andererseits viele, viele private Gütesiegel, die nicht zwingend strengen Kontrollen unterliegen. Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass der Konsumententäuschung da durchaus Tür und Tor geöffnet ist.
Der Rechnungshof fordert dafür also ganz klar einheitliche Standards. Wir sollten nicht mit Aufklebern werben, sondern wir sollten mit Qualität und Transparenz werben. Kollege Schmiedlechner hat im Ausschuss das AMA-Gütesiegel kritisiert. Kollege Schmiedlechner, das AMA-Gütesiegel ist aktuell das einzige Gütesiegel, das transparent ist und bei dem nachweislich zutrifft: Wo Österreich draufsteht, ist auch Österreich drin. Vielleicht gibt es einige Vorschläge, Kollege, um gerade bei privaten Gütesiegeln mehr und besser nachzuschauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir brauchen also im Gütesiegelbereich mehr Transparenz, einerseits was die Lebensmittelverpackung betrifft. Wir brauchen andererseits mehr Kontrolle, Schwerpunktkontrollen, was die privaten, freiwilligen Qualitätszeichen betrifft, und wir brauchen Mindestanforderungen an Qualitätszeichen, die auch überprüft werden können.
Eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung, eine Herkunftskennzeichnung wäre die beste Lösung, und das ist ja im Regierungsprogramm verankert. Wir müssen in Österreich möglichst zeitnah und verbindlich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und bei der Gemeinschaftsverpflegung einführen.
Frau Präsident, dieser Rechnungshofbericht zeigt uns eindeutig auf: Da gibt es durchaus Handlungsbedarf, wir müssen uns weiterentwickeln, und wir brauchen gerade in Zeiten des Klimawandels eine transparente Kennzeichnung heimischer Eigenversorgung und der Qualität österreichischer Lebensmittel. Darf ich Sie einladen: Bitte kaufen Sie heimische Produkte, bitte kaufen Sie AMA-Gütesiegelqualität, dann unterstützen und fördern Sie die heimische Landwirtschaft und heimische Wertschöpfung! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
21.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Bericht des Rechnungshofes betreffend Koordinierung von Qualitätssiegeln im Lebensmittelbereich: Der Rechnungshof überprüfte von April bis Juni 2018 die Koordinierung der Qualitätszeichen für Lebensmittel durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, die Agrarmarkt Austria und die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Das Ergebnis dieser Überprüfung war, wie nicht anders zu erwarten war: Note Nicht genügend. Es gibt unzählige Qualitäts- und Gütezeichen. Dieser Umstand ist verwirrend und irritierend für alle Konsumenten.
Es gibt gesetzlich garantierte Qualitätszeichen von der EU, und dann gibt es auf nationaler Ebene das AMA-Gütesiegel. Da kam es in den letzten Jahren zu einem Wildwuchs, sodass sich schlussendlich wieder niemand richtig auskennt. Man könnte auch wirklich sagen, es handelt sich um ein Betrugstauglichkeitskennzeichen. Aber in der AMA braucht man ja eine Beschäftigungstherapie für unzählige Mitarbeiter. (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe, auf denen verschiedene Gütesiegel abgebildet sind.) Nur kurz: Wir haben mindestens 15 verschiedene AMA-Gütesiegel. Und da soll sich noch irgendjemand auskennen?! (Abg. Doppelbauer: Genau!)
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gütesiegeln kommt dann eine Vielzahl privatrechtlicher, freiwilliger Auszeichnungen. Im Jahr 2013 listete der Verein für Konsumentenschutz 105 Qualitätszeichen aus. Seit die Gütezeichenverordnung 2009 außer Kraft getreten ist, gibt es unzählige mutmaßliche Qualitätszeichen, für Konsumenten unübersichtlich und kaum überschaubar. Diesem Wildwuchs müssen wir entgegentreten. Auch der Rechnungshof empfiehlt ein Einschreiten.
Es wäre so einfach. Ja, Herr Kollege Gahr, es wäre so einfach: Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein. Eine umfassende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln würde vieles erleichtern.
Wir haben schon mehrfach eine sichere, lückenlose Herkunftskennzeichnung eingefordert. (Ruf bei der ÖVP: Hartinger-Klein!) Warum ist da bisher noch nichts passiert? – Offensichtlich will die ÖVP sie nicht haben, denn mehr als heiße Luft kommt da nicht; eine Ankündigung, nicht mehr. Man könnte sagen, der Bauernbund legt Eier, und die Bauernbundabgeordneten sind nicht fähig, sie auszubrüten!
Im Sinne der Konsumenten und Bauern müssen wir da dringend Lösungen finden. Ich bitte deswegen darum, dass wir uns umgehend daranmachen, dies zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
22.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Die Rednerin stellt eine Packung Milch mit der Aufschrift „Latte intero biologico“ auf das Rednerpult.)
Der Rechnungshofbericht zum Thema Qualitätssiegel umfasst etwa 100 Seiten. Diese 100 Seiten habe ich mir durchgelesen, und dann war es mir leicht möglich, zu erkennen, dass die Milch, die wir hier bei uns in der Kantine haben, biologisch ist, nachhaltig ist, aus Österreich ist. Es kann aber doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass man 100 Seiten Rechnungshofbericht lesen muss, damit man versteht, was in unseren Supermärkten, in unseren Kantinen verkauft wird – einfacher geht es schon!
Im Jahr 2013 hat der VKI in einem Ranking von Nachhaltigkeitslabels des Handels erkannt, dass es über 100 Siegel gibt und dass dieser Gütesiegeldschungel dazu führt, dass sich niemand mehr auskennt.
Es gibt in Österreich sechs gesetzlich vorgesehene Siegel, von denen sich zwei auf dieser Packung (die Packung Milch in die Höhe haltend) befinden, zwei davon in Österreich von der AMA vergeben.
Ich meine, es ist schon richtig, dass es Informationen für Konsumenten gibt, und die können sich natürlich auch in Siegeln finden. Wenn es aber keine Information ist, sondern wenn zum Beispiel selbstverständliche Sachen draufgeschrieben werden – wenn etwa ein Saft als vegan oder Kindernahrung als gentechnikfrei gekennzeichnet werden –, dann führt das dazu, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Konsumenten und Konsumentinnen glauben dann: Weil da viele Siegel drauf sind, ist das Produkt gut.
Niemand hat die Zeit, alles im Detail durchzuschauen, wenn er in den Supermarkt geht. Man muss auf einen Blick erkennen können: Ist das gesund, ist das regional, oder, wenn man bio einkaufen möchte, ist das bio, gesund und regional? Dafür braucht es eine Vereinfachung. Was wir brauchen, sind Klarheit und einfache gesetzliche Rahmenbedingungen. Wir müssen uns trauen, diesen Dschungel der Gütesiegel zu entrümpeln, und dafür spricht auch der Rechnungshofbericht – vielen Dank dafür, Sie haben uns da ja einige Anhaltspunkte gegeben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Applaus verdient sich meiner Meinung nach der Lebensmittelcheck, der seit 2010 beim VKI eingerichtet ist. Dort kann man sich melden, wenn man mit gekauften Produkten unzufrieden ist. Zum Beispiel kann man, wenn man Müsli kauft und die Packung nur zu einem Drittel befüllt ist, dort kundtun, dass die Packung eine Mogelpackung ist. Die Unternehmer und Unternehmerinnen werden damit konfrontiert, und das führt in vielen Fällen dazu, dass es zu Verbesserungen kommt.
Ich denke aber, das ist nicht genug. Ich glaube, dass ein Dutzend freiwillige Gütesiegel wohl reichen muss – und nicht über 100 Gütesiegel. Wir müssen im Sinne der Konsumentenfreundlichkeit etwas tun, damit Einkaufen einfacher und sicher wird und wir die Regionalität besser schützen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
22.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Eypeltauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser Bericht des Rechnungshofes – für den ich mich bei der Frau Präsidentin sehr bedanke, weil er überaus instruktiv ist – zeigt ganz klar, dass statt eines intransparenten Wirrwarrs an Gütesiegeln, Genussregionen und Kennzeichnungen eigentlich ein Mehr an Transparenz, Klarheit und Nachvollziehbarkeit für die Konsumenten notwendig wäre.
Dieser Bericht ist im Frühjahr rausgekommen – es scheint aber bisher wirklich nicht so, als hätte die zuständige Ministerin Köstinger daraus besonders viel gelernt. Momentan scheint es nämlich fast eher so, als hätten die Frau Minister und die AMA das Ziel, statt mehr Nachvollziehbarkeit mehr Wirrwarr zu stiften und so viele Gütesiegel und Zusatzmodule zu produzieren, dass sich der Konsument eigentlich überhaupt nicht mehr auskennt. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Schnedlitz.)
Meine Kollegin Karin Doppelbauer hat dies im letzten Plenum bereits sehr gut dargelegt. Vor Kurzem hat die AMA-Marketing eine Kampagne zum AMA-Gütesiegel gestartet: Da wurde gepriesen, dass durch das AMA-Gütesiegel die Regionalität, die Transparenz und die Gentechnikfreiheit bescheinigt würde – parallel dazu gab es Medienberichte, die belegt haben, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Es sei sehr wohl sogar möglich, dass – Hausnummer – ein Schweinebauer sein Vieh mit Soja aus Übersee – das natürlich auch gentechnikbehaftet ist – füttert und trotzdem ein AMA-Gütesiegel bekommt. Da sollte man einmal aufräumen, bevor man ein Wirrwarr an zusätzlichen Modulen schafft, die niemandem etwas bringen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hat da ganz klare Empfehlungen: Es muss endlich eine klare Gesamtstrategie für Qualitätszeichen anstatt dieses Wildwuchses her. Das ist eigentlich relativ einfach, und es braucht klare Kriterien für Qualität und Kontrolle dieser Zeichen sowie Transparenz, um Irreführung zu vermeiden. Da müssen die Bundesminister Anschober und Köstinger schlicht und ergreifend handeln, damit sich Konsumentinnen und Konsumenten auf Gütesiegel auch verlassen können – vor allem dann, wenn sie mit Millionen und Abermillionen von ihrem eigenen Steuergeld bezahlt werden. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Schnedlitz.)
22.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Kühberger. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich muss jetzt auf deine Rede eingehen, lieber Herr Schmiedlechner. Es ist zwar 22 Uhr am Abend, normal sagt man gute Nacht – aber du denkst schon an die Eier. Ich sage: Guten Morgen, FPÖ, denn genauso ist es auch beim Wahlkampf vor der Landwirtschaftskammerwahl: Fünf Tage vor der Wahl werdet auch ihr munter – aber das ist zu spät, denn eine echte und ehrliche Bauernvertretung funktioniert so, wie der Bauer in den Stall geht, nämlich 365 Tage im Jahr und nicht jetzt vier Tage! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Schmiedlechner. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Zum Rechnungshofbericht: Unsere österreichischen Lebensmittel stehen für Qualität und Nachhaltigkeit. Diesen guten Ruf haben sich unsere fleißigen Bäuerinnen und Bauern auch hart durch die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Familienbetriebe erarbeitet. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schmiedlechner und Doppelbauer.)
Damit der Konsument die österreichischen Lebensmittel auch erkennen kann, braucht es Qualitätskennzeichnung. Die Koordinierung dieser Kennzeichen hat der Rechnungshof von April bis Juni 2018 untersucht, und er bemängelte dabei, dass nur die wenigsten
dieser Kennzeichen auf Gesetzen und Verordnungen basieren. (Abg. Schmiedlechner: Warum habt ihr das nicht geändert?)
Herr Kollege Schmiedlechner, du hast das AMA-Gütesiegel kritisiert (Abg. Schmiedlechner: Warum habt ihr das nicht geändert?), aber der Rechnungshof hat festgestellt, dass es alle Kriterien erfüllt. Natürlich gibt es auch viele, die sich ungerechtfertigterweise die rot-weiß-rote Fahne auf ihre Produkte heften – da muss etwas unternommen werden, das tun wir auch.
Jetzt komme ich noch einmal zu diesem Gütesiegel zurück. Es ist 1993 eingeführt worden. Warum ist es eingeführt worden? – Weil eine politische Partei, die ÖVP, einen starken Bauernbund hat, der auch die politische Kraft hat, in diesem Parlament etwas umzusetzen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Schmiedlechner.)
Wir haben hier in den letzten Jahren und in den letzten Monaten dieser Krise sehr viele wichtige Maßnahmen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich umgesetzt. Wir haben aber noch vieles vor, denn es gibt natürlich Probleme bei den Schweinebauern, bei den Rinderbauern (Zwischenruf des Abg. Loacker), bei den Weinbauern und anderen Sparten, für die es noch notwendige Hilfsmaßnahmen geben wird. (Abg. Schmiedlechner: Jetzt auf einmal! – Zwischenrufe der Abgeordneten Doppelbauer und Eypeltauer. – Abg. Lausch: Am Sonntag sind Wahlen!)
Das kann nur der österreichische Bauernbund machen, weil er auch die politische Kraft hat – und nicht ihr, die ihr vier Tage vor der Wahl munter werdet! – Vergelts Gott für die Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
22.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nach dieser emotionalen Rede ist Frau Abgeordnete Voglauer die nächste Rednerin, auch um 22 Uhr. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Spoštovana Visoka Hiša! Hohes Haus! Wenn dieser Rechnungshofbericht etwas klar darlegt, dann eines: Wo Steuergeld hinfließt, braucht es Transparenz und nachvollziehbare Kontrolle, genau dann, wenn es um unsere Lebensmittel geht. (Beifall des Abg. Eypeltauer.)
Konsumentinnen und Konsumenten sind die besten BotschafterInnen für gute, qualitativ hochwertige, heimische Lebensmittel. Das erlebe ich auf meinem Hof zu Hause: Wer gut über unsere Produkte spricht, wer gut über unsere Produkte Bescheid weiß, macht automatisch Werbung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das lässt mich zur Herkunftskennzeichnung kommen, denn unsere staatlichen Gütezeichen garantieren die österreichische Herkunft. Ich frage mich aber: Reicht das? Reicht es, nur auf die Herkunft hinzuweisen? Wollen wir als Konsumentinnen und Konsumenten nicht wissen, wie zum Beispiel konventionelle Schweine gehalten werden?
Wollen wir nicht wissen, welchen Beitrag zum Klimaschutz wir mit unserem Einkauf leisten? Wollen wir nicht auch wissen, ob wir mit dem Produkt, das wir kaufen, eine heimische, ethisch vertretbare Tierhaltung unterstützen? – Ich meine, wir als KonsumentInnen wollen all das, und ich meine, Grüne Bäuerinnen und Bauern in den österreichischen Kammern vertreten genau das. (Beifall bei den Grünen.)
Mit meinen Kolleginnen und Kollegen, mit Clemens Stammler, unserem Abgeordneten, mit Andreas Lackner als unserem Bundesrat haben wir zwei richtig gute, starke Vertreter für diese Themen in den Kammern in Oberösterreich und in der Steiermark.
Deshalb unterschreiben wir Grüne Bäuerinnen und Bauern auch alle das Tierschutzvolksbegehren, denn da steht genau das drinnen. Da geht es um gute, qualitative Gütesiegel für unsere tierischen Produkte, und die berücksichtigen auch das Tierwohl. (Beifall bei den Grünen.)
Genuss, meine Damen und Herren, Genuss gibt es nicht mit Masse, Genuss gibt es nur mit Tierwohl und Qualität. Wer gutes Fleisch essen will, will nicht Massenställe unterstützen, sondern den natürlichen, gewachsenen, nachhaltigen, starken Familienbetrieb. Das steht für Zukunft.
Lassen Sie mich jetzt zum Abschluss noch kurz zum AMA-Gütesiegel kommen! Es geht nicht – Herr Kollege (in Richtung Abg. Eypeltauer), Sie haben das vorhin gesagt –, dass man Rindfleisch ohne Gentechnik produziert und Schweinefleisch sehr wohl mit Gentechnik. Das kann nicht mit einem Gütesiegel geregelt werden. Daher gelten nicht dieselben Regeln, und es gibt da klaren Handlungsbedarf. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Insofern freue ich mich auf die zukünftige strategische Ausrichtung dieser Gütesiegel, die zielgerichtet die Mittel und Steuergelder im Sinne unserer Konsumentinnen und Konsumenten einsetzen, vor allem aber im Sinne des Tierwohls. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wie vereinbart kommen wir zu den Abstimmungen.
Ich frage, ob alle Klubs bereit sind. – Gut, dann kommen wir zu einer Reihe von Abstimmungen über die Berichte des Rechnungshofausschusses, die auf diesen Zeitpunkt verlegt wurden und die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich, III-8 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist, da sich alle erhoben haben, einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien, III45 und Zu III‑45 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts, III173 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, III-70 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich wiederum um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evakuierung von besonders notleidenden Kindern und Familien aus den griechischen Insellagern“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung, III40 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt, III83 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenso einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Verkehrsstrafen, III44 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung, III24 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung, III58 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiedler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Diabetesversorgung“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Pflege in Österreich, III97 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich, III98 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich, ebenfalls ein Zeichen zu setzen. – Danke schön. Das ist einstimmig angenommen.
Ich bedanke mich bei Frau Präsidentin Dr. Kraker herzlich für ihre Berichterstattung.
16. Punkt
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 16. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Petition „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“ – diese wurde im Jahr 2015 abgeschafft – wäre ein wichtiger Schritt zur Förderung der extensiven Tierhaltung in Österreich. Diese Tierhaltung ist die denkbar naturnaheste Form. Sie ist gut für unsere Betriebe, natürlich gut für die Tiere und auch gut für die Landschaft.
Man würde meinen, Grüne müssten das geradezu vorbehaltlos unterstützen. Minister Anschober sagte auch, es wäre wünschenswert – doch davon haben weder die Tiere noch ihre Halter etwas –, aber damit ließen es die Grünen auch schon wieder bewenden.
Bei der Petition „Stopp der Mautflüchtlinge durch Kittsee!“ frage ich mich, seit wann die Grünen davon abgekommen sind, die Bevölkerung vor unnötigem Verkehrsaufkommen zu schützen. Da wäre es denkbar einfach: Kittsee liegt direkt an der slowakischen Grenze an der A 6. Würde die Mautpflicht erst 6 Kilometer nach der Einreise beginnen, wäre dieses Teilstück als Umfahrung zum Einkaufszentrum zu nutzen, ohne dass dies große finanzielle Einbußen für die Asfinag nach sich ziehen würde.
Dennoch erleben wir da seit einigen Monaten ein Pingpongspiel zwischen der Asfinag und der Klimaschutzministerin. Es heißt, es wird ein Leitfaden für Mautbefreiungen erstellt, aber ich frage mich, wie lange die Erstellung so eines Leitfadens dauern kann. Die Frau Bundesministerin – das möchte ich hier auch sagen – möge sich etwas weniger mit dem Umfärben von Vorständen und Aufsichtsräten befassen, sondern der Sacharbeit den Vorzug geben. Das wäre für sie etwas Neues, aber durchaus lohnend.
Bei der Petition „Abschiebestopp für Auszubildende in Pflegeberufen“ vertreten wir die Meinung, dass es unzulässig ist, das Asylrecht in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt zu bringen. Entweder liegen Asylgründe vor oder nicht. Wer Asyl hat, darf auch arbeiten. Da einen gesetzlichen Notanker einzuplanen und das Asylrecht auszuhebeln kommt für uns daher nicht infrage.
Wieder haben die Grünen bei dieser Petition überrascht, denn sie sind da nahtlos auf die Linie der ÖVP, die auch unsere Linie ist, eingeschwenkt. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) In dieser Sache sind sie jetzt zwar richtig unterwegs – herzliche Gratulation! ‑, aber von ihren politischen Wirkungszielen sind sie meilenweit entfernt, und es ist schon bemerkenswert, wie sehr sie Wachs in den Händen der ÖVP geworden sind. Sogar ihre Stellvertreterinnen hat die Sigi dem Gust zuliebe ausgetauscht. Sich so aufzuopfern, ja, das muss wirklich wahre Liebe sein. (Beifall bei der FPÖ.)
22.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Christian Ries, lieber etwas wahre Liebe als Urlaub auf Ibiza! Das ist aber wieder ein anderes Paar Schuhe. (Beifall bei der ÖVP.) Urlaube auf Ibiza können, wie wir mittlerweile wissen, sogar Regierungen zerstören und Parteien nachhaltig schädigen, aber das ist etwas anderes.
In der letzten Petitionsausschusssitzung am 3. Dezember 2020 wurden ja mehr als 60 Tagesordnungspunkte behandelt sowie zehn Petitionen und sechs Bürgerinitiativen zur Kenntnis genommen, beispielsweise die Bürgerinitiative zur Verbesserung der zweiten Säule im Pensionssystem. Es wurden zahlreiche Stellungnahmen eingeholt. Natürlich ist es für die Pensionskassen bei den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht ganz einfach, wir wissen aber auch, wie wichtig eine zweite Säule für ein nachhaltiges Pensionssystem ist.
Zur Kenntnis genommen wurde auch die Bürgerinitiative betreffend Verbot des tierquälerischen Schächtens. Dieser Bereich ist gesetzlich klar geregelt. Der Wunsch, dass jene, die vor allem aus religiösen Motiven schächten, darauf verzichten, ist durchaus verständlich und nachvollziehbar.
Die Petition betreffend Wiedereinführung der Mutterkuhhaltung beziehungsweise Mutterkuhprämie wurde zur Kenntnis genommen. Es wurden ja zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen eingeholt, die sich inhaltlich damit befassen. Die Entscheidung aus dem Jahr 2012, die Mutterkuhprämie auslaufen zu lassen, war für Grünlandbetriebe sicherlich nicht gerade optimal. In den letzten Jahren wurden gemeinsam mit den Erzeugerorganisationen Qualitätsprogramme entwickelt – wie beispielsweise Q plus, Q plus Rind –, um für diese Betriebe Anreize zu schaffen, zusätzliches Einkommen zu ermöglichen. Oberösterreich hat bereits festgelegt, für diese Betriebe die Mittel im Jahr 2021 wesentlich aufzustocken.
Wenn wir wollen, dass die bäuerlichen Familien in den Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten auch in der Zukunft Wertschöpfung generieren können, dann brauchen wir in diesem Bereich Maßnahmen. Es ist wichtig, dass wir Akzente setzen und gleichzeitig auch die natürlichen Bewirtschaftungsnachteile entsprechend abgelten. Bundesministerium, Agrarreferenten und auch die gesetzliche Interessenvertretung arbeiten intensiv daran. Die bäuerlichen Familien wissen, auf wen sie sich verlassen können. (Beifall bei der ÖVP.)
22.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Zuseher! Liebe Abgeordnete! Zur Wiedereinführung der Mutterkuhprämie vielleicht vorab für die Zuseher: Mutterkuhhaltung ist die natürlichste Haltungsform, Kälber können bei ihren Müttern bleiben, werden von Mutterkühen gesäugt und kommen später meistens auf die Alm oder können auf der Weide grasen.
Wie so oft gibt es von der ÖVP nur Lippenbekenntnisse und Ankündigungen. (Ruf bei der ÖVP: Geh!) Es wird immer offensichtlicher: Die 18 ÖVP-Abgeordneten aus dem Bauernbund können sich nicht durchsetzen. (Ruf bei der ÖVP: Bist du dir sicher?) Immerhin ist die Situation der Mutterkuhhalter seit Jahren verheerend. Wie es Kollege Ries richtig gesagt hat: Es wird immer offensichtlicher. Laut Grünem Bericht erwirtschafteten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Jahr 2019 im Durchschnitt nicht einmal 28 000 Euro im Jahr, bei den Mutterkuhbetrieben waren es noch einmal um 67 Prozent weniger, also 9 225 Euro im Jahr – eine Schande!
Vom In-die-Luftschauen, lieber Bauernbund, wird sich nichts ändern. Wie sollen gerade die Mutterkuhbetriebe ohne Unterstützung überleben? Im Prozess haben wir auch Stellungnahmen erhalten, zum Beispiel vom Gesundheitsministerium, das die Wichtigkeit und den Erhalt der gepflegten Kulturlandschaft und die Wichtigkeit der Mutterkuhbetriebe betont. Auch von der Rinderzucht Austria konnten wir eine Stellungnahme einholen,
in der darauf hingewiesen wird, dass in anderen Ländern – zum Beispiel in Spanien, Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn und Tschechien – die Mutterkuhhaltung unterstützt wird. Die Haltungsform, dass die Kälber bei ihren Müttern bleiben, ist für den Erhalt der Kulturlandschaft, für die Strukturen im ländlichen Raum und für den Tourismus enorm wichtig. Mutterkuhhaltung ist auch eine wichtige Wirtschaftsform für die Rindfleischproduktion.
Lieber Bauernbund, die Zahlen sagen viel! Die Mutterkühe in Österreich werden immer weniger. Es braucht für diese Wirtschaftsform eine Unterstützung, und Sie sollten Ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen.
Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, alles Erforderliche zur umgehenden Wiedereinführung der 2015“ – vom Bauernbund –„ abgeschafften Mutterkuhprämie zu unternehmen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
22.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag. Gerald Hauser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Wiedereinführung der Mutterkuhprämie
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats am 20. Jänner 2021 über den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) - TOP 16
Die Situation der Mutterkuhhalter spitzt sich zu, laut dem Grünen Bericht 2020 erwirtschafteten im Jahr 2019 die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Durchschnitt nicht einmal 28.000 Euro im Jahr. Bei den Mutterkuhbetrieben waren es sogar nur 9.225 Euro im Jahr pro Betrieb, das sind 67 % weniger als der Durchschnitt.1
Der Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Krise hat die Situation inzwischen jedoch noch weiter verschärft.
Während die Erträge aus der Tierhaltung sinken, steigt im Gegenzug der Aufwand weiter an. Die Zahl der Mutterkuhbetriebe sinkt jährlich und ohne Förderung kann mit dem Betriebszweig Mutterkuh auf Dauer kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr überleben. Die diesbezügliche Förderung, die Mutterkuhprämie, wurde aber im Jahr 2015 abgeschafft.
Für viele Betriebe ist die Mutterkuhhaltung unwirtschaftlich geworden. Dabei liegen die Vorteile der Mutterkuhhaltung auf der Hand: Diese Art der Rinderhaltung sichert gesundes
und qualitativ hochwertiges Rindfleisch, da man ganz besonders der Forderung der Konsumenten nach natürlicher, nachhaltiger und umweltschonender Produktion nachkommt. Weiters wird die heimische Kulturlandschaft gepflegt, da der Großteil der Mutterkühe auf Dauergrünlandbetrieben gehalten und im Berggebiet angesiedelt wird.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Naturschutz, denn bei der Mutterkuhhaltung erfolgt der erste Schnitt zu einem weitaus späteren Zeitpunkt, weshalb Wildtiere Schutz in den Grasbeständen finden. Ohne eine finanzielle Unterstützung, wie es sie in anderen EU-Ländern gibt, können viele Mutterkuhbetriebe nicht überleben.
Die Wiedereinführung der Mutterkuhprämie für alle Rinderrassen, welche als Mutterkühe gehalten werden, ist daher ein wichtiger Schritt zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, alles Erforderliche zur umgehenden Wiedereinführung der 2015 abgeschafften Mutterkuhprämie zu unternehmen."
1 Grüner Bericht 2020 | Grüner Bericht Österreich (gruenerbericht.at)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt – sieben Unterschriften! – und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, sofern sich das zu später Stunde noch jemand antut! Zum Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen möchte ich Folgendes anmerken: Ich glaube, dass wir uns alle gemeinsam – und vor allen Dingen die Mitglieder dieses Ausschusses – ein bissl ernsthafter mit dieser Thematik auseinandersetzen sollten.
Wir diskutieren heute den Endbericht über zehn Petitionen und sechs Bürgerinitiativen. Sofern ich das überblicken kann, hat es eines in dieser Frage noch nie gegeben, nämlich dass keine dieser Petitionen und keine dieser Bürgerinitiativen einem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurden. Das Einzige, was passiert, ist, dass man es endverhandelt, dass man hier herinnen noch einmal schnell darüber diskutieren kann. Diese Themen sind dann weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht man mit Bürgerinitiativen, mit Bürgerinteressen schlicht und einfach nicht um! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bernhard und Künsberg Sarre.)
Deshalb an die Adresse der ÖVP, von der man sich das ja erwarten konnte, aber auch an die Adresse der Grünen: Ich glaube schon, dass ihr prinzipiell eine andere Philosophie von Politik hättet (Zwischenruf des Abg. Zarits), nämlich dahin gehend, dass Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern hier in diesem Parlament auch gehört werden. Man kann ja unterschiedliche Meinungen zu den unterschiedlichsten Petitionen und Bürgerinitiativen, die in diesem Ausschuss behandelt werden, haben, aber man sollte sie zumindest diskutieren und nicht nur Scheindebatten im Petitionsausschuss führen, ein paar Stellungnahmen einholen und dann die Initiativen begraben. Diskutieren wir sie wenigstens auch in den zuständigen Ausschüssen!
Ich würde mir für die Zukunft schon erwarten, dass man mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Ausschuss ein bissl ernsthafter umgeht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
22.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kainz. – Bitte.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher! In meiner heutigen Rede beschäftige ich mich mit der parlamentarischen Bürgerinitiative betreffend „Verbot des tierquälerischen, betäubungslosen Schächtens und Verbot der ‚post-cut-stunning‘-Methode beim Schächten“.
Beim Schächten handelt es sich um das rituelle Schlachten eines Tieres im Judentum und im Islam. Typisch dafür ist das Durchtrennen der Halsschlagader des Tieres durch einen fachmännisch ausgeführten, schnellen Schächtschnitt ohne vorhergehende Betäubung. Wichtig ist dabei das vollständige Ausbluten des Tieres, denn es darf nur unblutiges Fleisch konsumiert werden.
Meine Damen und Herren! In Österreich sind nach derzeitiger Rechtslage Schlachtungen ohne vorherige Betäubung laut Tierschutzgesetz zwar grundsätzlich verboten, jedoch bei zwingenden religiösen Geboten oder Verboten einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft erlaubt. Die Unterzeichner dieser parlamentarischen Bürgerinitiative fordern nun, dass das Schächten, bei dem die Tiere immense Qualen erleiden, nun auch in Österreich gänzlich verboten werden soll.
In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – wie Polen, Dänemark oder auch Schweden – und sogar in der Schweiz ist das Schächten bereits seit geraumer Zeit verboten. Das dänische Landwirtschaftsministerium vertritt dabei beispielsweise die Ansicht, dass die Religionsfreiheit nicht über dem Tierrecht steht. Laut jüngster Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom Anfang dieses Jahres gibt es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung. Damit wurde den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere zu verbieten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun die Möglichkeit, im Sinne der Tiere zu handeln und können somit den Tierschutz über die Religionsfreiheit stellen.
Somit bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des rituellen Schächtens“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche das Tierschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verboten ist.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Alois Kainz
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verbot des rituellen Schächtens
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats am 20. Jänner 2021 über den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) - TOP 16
Unter Schlachten versteht man das Töten eines Tieres durch Blutentzug und nachfolgender Ausweidung zum Zweck der Fleischgewinnung (Tierschutzgesetz – TSchG § 4 Z 13). Die Schlachtung und Tötung (Tierschutzgesetz – TSchG § 32) von Tieren darf nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird und darf nur von Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung ist mit zwei Ausnahmen verboten: Notschlachtungen und rituelle Schlachtungen.
Das Schächten oder Schechita ist das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet.
Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus absolut abzulehnen. Die Befürworter dieser Methode argumentieren zwar, dass nur durch den Schächtschnitt ein komplettes Ausbluten des Tieres sichergestellt sei, und dass - aufgrund des schlagartigen Abfalls des Blutdrucks und damit der Sauerstoffversorgung des Gehirns - eine sofortige Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen eintrete. Geringe Fehler beim Schächten sind aber jedenfalls äußerst qualvoll für das Tier.
Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse weiß man aber, dass die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der Wirbelsäule und des tiefen Nackens weiter erfolgt und verweisen auf Aufnahmen geschächteter Tiere, die einen mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Hauptschlagadern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit ist daher beim Schächten nicht bei allen Tieren gegeben. Auch ist ein Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht überzeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem bleiben auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch, so dass dieses Argument auf jeden Fall angezweifelt werden kann.
Bei der Diskussion des Themas muss auch der historische Hintergrund betrachtet werden. Von der Einführung der Schächtung bis in die Moderne war diese im Sinne des Tierschutzes (schnelle Tötung) und der Lebensmittelhygiene (Fleischbeschau) fortschrittlich. Die Einführung moderner Betäubungsmethoden (Bolzenschuss, Begasung oder Strom) im zwanzigsten Jahrhundert bieten tierfreundlichere Ansätze. Diese Ansicht wird auch von Reformjuden geteilt, welche den Verzehr von unter Betäubung entbluteten Tieren erlauben.
Das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewusstsein aufgehängt und durch Kehlschnitt getötet werden, ist eine grausame Todesfolter. Es kann
Minuten lang dauern, ehe das Tier ausgeblutet und verendet ist. Für die FPÖ ist es unzulässig, diese barbarische Methode der „reinen Schlachtung“ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Tierschutz hat alle uns anvertrauten Tiere zu umschließen. Ansonsten ist er einer inakzeptablen Situationsethik unterworfen, lückenhaft, unglaubwürdig und unehrlich. Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen darf es aber nicht geben, um die Trennung von Staat und Religion zu gewährleisten. Auch im Sinne eines ehrlichen ernstgemeinten Tierschutzes. Dennoch wurden in der Vergangenheit entsprechende Initiativen der FPÖ stets abgelehnt. 1
Die Region Flandern in Belgien verbot jedoch bereits 2017 die Schlachtung ohne Betäubung, woraufhin jedoch von Religionsvertretern Klage erhoben wurde.2 Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr in seiner jüngsten Entscheidung (C-336/19)3 geurteilt, dass es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung gibt. EU-Staaten dürfen somit rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten. Sie können damit den Tierschutz über die Religionsfreiheit stellen, indem das nationale Recht Schlachtungen ohne Betäubung verbietet.
Wir Freiheitlichen teilen in diesem Zusammenhang den Standpunkt der Tierschutzorganisationen und des EuGH. Es darf keinen 2-Klassen-Tierschutz geben. Denn jeder, der ein Tier auf diese grausame Weise tötet und sich nicht auf seine Religion berufen kann, begeht eine Straftat und kann wegen schwerer Tierquälerei verurteilt werden.
Der Obmann des österreichisch-ägyptischen Vereins Dr. Moustafa Eltelbi hat den Mufti von Ägypten, eine islamische Autorität, um eine entsprechende Interpretation in diesem Zusammenhang gebeten, die uns Recht gibt. Dieser Interpretation zufolge darf das Tier vor der Schächtung betäubt werden, wenn diese Betäubung für das Tier nicht tödlich ist.
Mit diesem Antrag soll ein EU-rechtskonformer Beitrag geleistet werden, Tierleid in einer Form zu lindern, die auch von der mosaischen und moslemischen Religionsgemeinschaft akzeptiert werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche das Tierschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verboten ist.“
1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NA 00180/index.shtml#tab-Uebersicht
2 https ://www. j u ris .de/jporta l/porta l/t/ 1 tkj/page/hom erl. psml? n id=j nach rJ U NA201204 723&cmsuri=%2Fju ris%2Fde%2F nachrichten%2 F zeigenachricht. jsp
3 http://curia.eu ropa. eu/juris/document/document.jsf ?text=&docid=235717 &pagelndex=O&doclanq=DE&mode=req&dir=&occ=first&part= 1
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Petitionen sind ein wichtiges Instrument, damit Bürgeranliegen auch im Hohen Haus Gehör finden. Der Sammelbericht für Petitionen bringt viele Themen, und ich möchte ein paar Petitionen herausgreifen.
Da gibt es einmal die Petition betreffend „Gesetzliche Einlagensicherung für Gemeinden“. Grundsätzlich ist es wichtig, den Gemeinden zu helfen und dafür da zu sein, dass Gemeinden entsprechend investieren können. Ich glaube allerdings, dass wir mit unserem Gemeindepaket eins und zwei den Gemeinden weitaus mehr helfen als mit einer gesetzlichen Einlagensicherung. Gemeinden brauchen Sicherheit und verlässliche Zahlungen unabhängig von wirtschaftlichen Schwankungen. Ich glaube also, dass es bei dieser Petition richtig ist, dass sie zur Kenntnis genommen wird.
Ich möchte noch eine zweite Initiative herausgreifen, es ist die Bürgerinitiative betreffend Polizeiplanstellen in Villach. In dieser Bürgerinitiative wird gefordert, dass die Anzahl der Polizeiplanstellen erhöht wird. Im Budget 2021 wurden 2,1 Milliarden Euro für Landespolizeidirektionen in die Hand genommen. Das sind 100 Millionen Euro mehr als im Jahr 2020. Ich denke, damit wurde diesem Antrag, dieser Bürgerinitiative mehr als zur Genüge Folge geleistet, weil auch zum Beispiel die 40 Planstellen, die in Villach eingerichtet sind, 105 Prozent ausmachen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) – Danke.
Wir sprechen hier immer wieder von Regionalität. Regionalität ist aber nicht nur wichtig, wenn wir einkaufen gehen, sondern auch wenn es zum Beispiel um Polizeistellen und um Bezirksgerichte geht. Ich glaube, dass es ein schöner Erfolg ist, dass der Standort Telfs gerettet werden konnte, das dortige Bezirksgericht erhalten bleibt und es keine Schließung gibt.
Da noch ein bisschen Zeit bleibt, möchte ich grundsätzlich an dieser Stelle etwas zu Petitionen und Bürgerinitiativen im Allgemeinen sagen: Ich glaube, dass sich die Bürger und Bürgerinnen bemühen, sorgfältig Bürgerinitiativen einzubringen. Es ist ein großer Aufwand, landet dann aber zu später Stunde hier bei uns im Hohen Haus, wenn nicht mehr alle aufmerksam sind, wenn vielleicht nicht mehr alles in gebührender Genauigkeit behandelt werden kann. Ich würde mir wünschen, dass Petitionen und Bürgerinitiativen an prominenterer Stelle behandelt werden. Ich würde mir auch wünschen, dass wir die Einbringer von Petitionen und Bürgerinitiativen in dem Moment, wenn wir hier eine Entscheidung treffen, also zeitgerecht, informieren. Spätestens dann sollten auch die Einbringer wissen, was Stand der Dinge ist. Entsprechend der Wertschätzung fordere ich also mehr Aufmerksamkeit für Petitionen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
22.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade von meiner Vorrednerin, von Kollegin Fischer, gehört, was sie sich alles wünscht, wie wichtig Bürger- und Bürgerinnenanliegen sind, dass die Ersteller der Bürgerinitiativen am besten auch ein Rederecht im Petitionsausschuss bekommen und dass wir das an einem Plenartag früher diskutieren sollen. Glauben Sie kein einziges Wort! – Alles, was da gesagt wird, ist frei erfunden und hat keinen Realitätsbezug.
Die Wahrheit ist vielmehr, dass wir im letzten Petitionsausschuss 60 Tagesordnungspunkte hatten, davon wurden 16 Initiativen zur Kenntnis genommen. Das heißt, man hat sich dagegen entschieden, ein Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in einen Fachausschuss weiterzuleiten. Dabei ist es vollkommen egal, ob das ein sozialpolitisches Anliegen, ein fremdenrechtliches oder ein Umweltanliegen war, es wurde einfach alles zur Kenntnis genommen. Es war nicht so, dass sich die Menschen, die diese Anliegen eingebracht haben, das auch gewünscht haben.
In vier von 16 Fällen war es nachvollziehbar, in zwölf Fällen war es reine Parteitaktik, und zwar ohne wirkliche Notwendigkeit. – Der Grund dafür, warum wir 60 Punkte auf der
Tagesordnung hatten, ist folgender: Man hat sich einfach im ersten Jahr der gemeinsamen Regierung nicht entscheiden können, was man denn mit Bürgeranliegen machen will. Diese Regierung ist eine Katastrophe für die Bürgerbeteiligung. (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Na, bitte!)
Herr Kollege von der ÖVP, Sie können ja dann gerne herauskommen. Ich kann Ihnen etwas sagen – und das spricht jetzt im Übrigen gar nicht gegen Sie –: Ich habe seit 2014 die Ehre, im Petitionsausschuss den Vorsitz führen zu dürfen. Es gab in dieser Zeit zuerst eine rot-schwarze Regierung, dann sind Sie türkis geworden, und es gab eine türkis-blaue Regierung, und jetzt gibt es eine türkis-grüne Regierung.
Zu keinem Zeitpunkt vor einer grünen Regierungsbeteiligung war es um die Bürgerbeteiligung so schlecht bestellt wie heute. Es gab in den letzten sieben Jahren keine einzige Sitzung, weder gemeinsam mit den Sozialdemokraten noch gemeinsam mit den Freiheitlichen – darauf haben wir im Petitionsausschuss hingewiesen –, in der kein einziges Anliegen an einen Fachausschuss weitergeleitet worden ist. Das gibt es erst, seit die Grünen in der Regierung sind. Ich sage das nicht aus Parteikalkül, sondern aus ehrlicher Entrüstung, weil die einfachsten Themen keine Beachtung gefunden haben.
Ich möchte jetzt auch zu einem Beispiel kommen: Es gab wie gesagt unterschiedliche Themen. Eine der Petitionen, die zur Kenntnis genommen worden ist, war jene des Kollegen Shetty, der eine Petition zur diskriminierungsfreien Blutspende eingebracht hat. Es gab auch eine ähnlich lautende Petition vonseiten der Sozialdemokratie, und ich weiß auch, dass es grüne Abgeordnete gibt, die sich im Hohen Haus dafür einsetzen.
Yannick Shetty hat die Petition eingebracht, und – was für ein Glück! – kurze Zeit später hat der zuständige Minister Anschober verlauten lassen, bis Ende Dezember 2020 werde es eine Lösung zur diskriminierungsfreien Blutspende geben. Es gab daraufhin bei den Vertagungen das Argument, der zuständige Minister habe ja gesagt, er kümmere sich bis Ende Dezember darum. So, Ende Dezember ist vorbei, wir haben jetzt Jänner. Er hat nichts gemacht, aber das Nichtmachen war ausreichend Grund dafür, dass man es dann zur Kenntnis nimmt. Genauso gestaltet sich der Umgang mit anderen Bürgeranliegen, das heißt, man vertagt sie eine Zeit lang, holt einige Stellungnahmen ein, und irgendwann versucht man, sie zu später Stunde zu begraben.
Wir machen, und das ist ein wesentlicher Punkt der NEOS, das erste Mal, seit wir in den Nationalrat eingezogen sind, bei der Annahme des Sammelberichts nicht mit. Wir werden das erste Mal dagegenstimmen, und die Freiheitlichen wissen, dass wir da nicht leichtfertig sind, da wir der Meinung sind, dass wir, wenn wir jetzt kein Zeichen setzen, in Zukunft bei der Übernahme der Petitionen und Bürgerinitiativen den Bürgern gleich sagen können: Leute, schmeißt es in den Mistkübel, es bringt nichts, man möchte in dieser Regierungskoalition keine Bürgeranliegen bearbeiten!
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, jetzt aber auch – ich habe die Petition des Kollegen Shetty erwähnt – die Chance geben, dass wir das noch einmal reparieren, und einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die diskriminierungsfreie Blutspende nicht, wie ursprünglich von ihm angekündigt, bis spätestens 31. Dezember 2020, jedoch
verbindlich bis zum 28. Februar 2021 umzusetzen und den standardisierten Fragebogen entsprechend anzupassen, sodass fortan auf das individuelle Risikoverhalten einer Person abgestellt wird und nicht pauschal auf die sexuelle Orientierung“.
*****
Wir sind konstruktiv, wir sind hilfsbereit, wir helfen Herrn Minister Anschober, geben ihm ein bisschen mehr Zeit und hoffen auf eine entsprechende Aktivität von seiner Seite. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
22.39
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yannick Shetty, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende
eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) – TOP 16
Die Situation, dass Männer, die in den letzten zwölf Monaten gleichgeschlechtlichen Sex hatten, von einer Blutspende de facto ausgeschlossen sind, hätte auch in Österreich bis Jahresende 2020 der Geschichte angehören sollen.
Nicht zuletzt hat das anhaltende, intensive Eintreten der NEOS für die Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende – in Form von parlamentarischen Anträgen und vor allem auch der im Juni eingebrachten parlamentarischen Petition mit dem Namen "Blutspende öffnen - Leben retten!" (PET/19), die im Petitionsausschuss behandelt wurde und die rasch zu einer der erfolgreichsten Petitionen der Gesetzgebungsperiode wurde - zu einem Umdenken bei der Bundesregierung geführt.
Am 6. Oktober 2020 hat Bundesminister Anschober in einer Aussendung schließlich die Anpassung des Leitfadens zur Prüfung von Blutspender_innen bis zum Jahresende angekündigt, um so die diskriminierungsfreie Blutspende zu ermöglichen. "Im Mittelpunkt sollte die Qualität der Blutprodukte stehen und diese wird durch das individuelle Verhalten der Spenderinnen und Spender beeinflusst und nicht durch deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Deshalb habe ich die Blutkommission beauftragt, die Ausschlusskriterien zu überprüfen und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Blutspende – unter Maßgabe der Sicherheit für die Empfängerinnen und Empfänger – in Österreich künftig vollständig diskriminierungsfrei ermöglicht werden kann", so der Gesundheitsminister im Oktober. Am 24. November fand außerdem ein erfolgreiches Expertenhearing zum Thema "Diskriminierungsfreie Blutspende" statt, bei dem sich bis auf den Vertreter des Roten Kreuzes alle medizinischen und juristischen Expert_innen deutlich für die diskriminierungsfreie Blutspende aussprachen.
Die bis zum Jahresende avisierte Anpassung des Leitfadens wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Angesichts der aktuellen Geschehnisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und im Wissen, dass im Bundesministerium aktuell noch der fachliche Austausch mit den Expert_innen u.a. der Blutkommission läuft, ist eine Verzögerung erklärbar.
Angesichts der Relevanz des Themas - es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung der LGBTIQ-Community, der längst überfällig ist,
gilt es im Namen der Betroffenen jedoch, für eine zuverlässige Umsetzung der Ankündigung Sorge zu tragen. Nicht zuletzt werden gerade während der Gesundheitskrise vermehrt Blutspenden benötigt - ein pauschaler Ausschluss einer großen Bevölkerungsgruppe ist daher auch nicht im Sinne der Blutsicherheit - im Gegenteil.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die diskriminierungsfreie Blutspende nicht, wie ursprünglich von ihm angekündigt, bis spätestens 31. Dezember 2020, jedoch verbindlich bis zum 28. Februar 2021 umzusetzen und den standardisierten Fragebogen entsprechend anzupassen, sodass fortan auf das individuelle Risikoverhalten einer Person abgestellt wird und nicht pauschal auf die sexuelle Orientierung.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mit meinen Wahrnehmungen während des Engagements als Mitglied des Petitionsausschusses beginnen und zunächst dem Vorsitzenden Kollegen Bernhard für seine umsichtige Führung des Ausschusses danken. Wir argumentieren sehr, sehr sachlich. Die Ausschusssitzungen sind im Vorfeld unter allen Fraktionen gut akkordiert, gut vorbereitet, dementsprechend wird inhaltlich und über die verschiedenen Materien mit Ernsthaftigkeit gesprochen, denn, meine Damen und Herren, das Wesentliche in der Demokratie ist, dass die Anliegen, die Nöte und Sorgen der Menschen, ernst genommen werden – und das werden sie auch!
Meine Damen und Herren! Wir mussten uns im letzten Jahr natürlich intensiv mit einer weltweiten Pandemie auseinandersetzen. Ein ganz, ganz großes Anliegen der Bevölkerung besteht darin, gesund und gut durch diese Krise zu kommen. Wir nehmen uns dieses Anliegens an. Wir nehmen uns aber im Petitionsausschuss aller Materien an, und ich möchte hier kurz zwei anführen: Die eine ist die Problematik im Zusammenhang mit der Polizei in Villach. Da ist die geforderte Aufstockung der Planstellen mittlerweile übererfüllt – wie Kollegin Fischer ausgeführt hat – und somit dieses wichtige Bürgeranliegen inhaltlich einer positiven Erledigung zugeführt worden.
Wir behandeln zum Beispiel auch den Lärmschutz. Gestatten Sie mir, dass ich das ausführe! Da haben wir die Koralmbahn, für die die Republik 5,4 Milliarden Euro in die Hand nimmt, um die Zentralräume in der Steiermark und in Kärnten miteinander zu verbinden, schnellere Erreichbarkeit zu erzielen. Wir unterstützen proaktiv Bürgerinitiativen aus dem Kärntner Zentralraum, damit Bestandsstrecken mit Lärmschutz versehen werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Gemeindevertretungen von Pörtschach und von Krumpendorf, Frau Bürgermeisterin Silvia Häusl-Benz, Herrn Vizebürgermeister Gernot Bürger und auch Frau Abgeordneter Olga Voglauer, die sich ganz aktiv in diesen Prozess, die Bürgerinitiativen voll zu unterstützen, miteinbringt.
Die Zeit gestattet es hier jetzt nicht, weitere Ausführungen zu diesen Themen zu machen, aber seien Sie sich dessen gewiss, diese Thematik wird uns weiter begleiten, und zwar in allen Ausschüssen. Was diese Regierung auszeichnet, meine Damen und Herren, ist, dass wir in Querschnittmaterien denken, nicht nur ausschließlich in vorgegebenen Schubladen, sondern gemeinsam überschreitend, um Österreich sehr gut durch die Krise zu bekommen und vor allem eine positive Perspektive für die Menschen in diesem Land zu schaffen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
22.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Petition „Schluss mit den Hürden beim Familienhärtefonds“ steht leider heute auch zur Endverhandlung auf der Tagesordnung. Die Argumentation der Regierungsfraktionen im Ausschuss war, dass die Schwierigkeiten, die diesen Hilfsfonds von Anfang an begleitet haben, nun beendet seien. – Ja, das wäre schön, wenn die rasche und unbürokratische Hilfe, die den Familien versprochen wurde, auch bei allen angekommen wäre. Leider gibt es aber immer noch Familien, die kein Geld auf dem Konto haben, und das sind gerade die Familien, die auf jeden Euro angewiesen sind, die Existenzsorgen haben, die Angst vor Delogierung haben, die Angst haben, ihr Zuhause zu verlieren.
Ein Beispiel aus der Praxis hat mich erst gestern erreicht. Eine Betriebsrätin hat mich gestern informiert, dass sie vor sechs Monaten zahlreiche Anträge für MitarbeiterInnen unterstützend ausgefüllt und abgeschickt hat. Diese haben selbst keinen Internetzugang und waren bei der Antragstellung auf Hilfe angewiesen. Diese Anträge haben eines gemeinsam: Bisher gab es keine Information und keine Auszahlung. Sechs Monate Wartezeit und keine Information und kein Geld! Da die Not groß war, wurde nachtelefoniert, und nach 40 Minuten in der Warteschleife kam dann die Auskunft, dass sie neu ansuchen müssen. Nach sechs Monaten Wartezeit neu ansuchen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hören in den letzten Wochen viel darüber, wie belastet die Familien, die Kinder und die Jugendlichen sind, dass Frauen besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind, dass häusliche Gewalt zunimmt und dass das Zuhause oft ein Ort der Angst wird. Seit fast einem Jahr kämpfen sich die Eltern durch Homeoffice, Homeschooling, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Die finanziellen Reserven sind aufgebraucht und positive Perspektiven nicht in Sicht.
Angesichts dieser Tatsachen sind die Forderungen der Petition nicht erledigt, sondern sehr aktuell. Im Gegenteil, es braucht dringend eine Reform und den Ausbau dieser Hilfsleistung. Schaffen Sie die Möglichkeit einer zweiten Auszahlung, denn die Notlage vieler Familien dauert schon fast ein Jahr, und sie brauchen echte Hilfe, die ankommt, und diese brauchen sie jetzt. (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Kollross.)
22.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weratschnig. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Nochmals zum allgemeinen Verständnis – für mich schwer nachvollziehbar –: Kenntnisnahme bedeutet nicht, dass anliegende Projekte sich verabschieden, fertig sind, nicht mehr behandelt werden. Eine Petition, eine Bürgerinitiative ist dazu da, dass wir uns als Abgeordnete damit beschäftigen. Ich selbst kann zu einzelnen Bürgerinitiativen und Petitionen sagen, dass ich persönliche Kontakte zu den
Bürgerinnen und Bürgerinitiativen pflege und in direktem aktivem Austausch mit ihnen stehe. Das ist bei vielen Abgeordneten aller politischen Couleurs hier im Hohen Haus so der Fall, und das wird auch nach der Kenntnisnahme hier im Hohen Haus weiter so gepflogen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das betrifft den Ausbau der Verbindungsbahn in Hietzing, zu dem es einen aktiven Austausch mit den BürgerInnen gibt, in dem jetzt gerade ein Gestaltungswettbewerb und die Ausführung dieses Projekts diskutiert werden. Starke BürgerInnenbeteiligung ist da ganz wichtig und wird im Bezirksparlament in Wien passieren und natürlich auch hier im Hohen Haus und im Austausch mit den zuständigen Stellen, dem BMK und den ÖBB.
Zur Verkehrsproblematik in Kittsee, eine Verkehrsproblematik, bei der es auch um Mautflucht geht, bin ich ganz klar der Meinung, dass wir nicht jedes Verkehrsproblem mit Vignettenbefreiungen lösen werden. Wir müssen ganz klar darauf schauen, wo die Probleme in diesem Bereich liegen und draufkommen, dass es da auch um eine verfehlte Raumordnungspolitik der letzten Jahre geht. Da sind auch wir hier gefordert, jene, die GemeinderätInnen oder BürgermeisterInnen sind, was den Verkehr betrifft, entsprechend zu handeln.
Zum Thema Abschiebestopp für Auszubildende in Pflegeberufen ist es uns gelungen, gerade für die Lehre wesentliche Bausteine zu beschließen, sodass es einen Abschiebestopp für Lehrlinge gibt. In Bezug auf Pflegekräfte haben wir Grüne eine ganz klare Position: Wenn Menschen in diesem Land bereit sind, durch ihren Einsatz dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, dann gilt das für uns als im öffentlichen Interesse. Da braucht es noch Überzeugungsarbeit hier im Hohen Haus, um dieses öffentliche Interesse in den Gesetzwerdungsprozess entsprechend einfließen zu lassen, um das abgestimmt mit dem Gesundheitsministerium im Rahmen der Pflegereform umzusetzen. Das ist unser Ziel, dafür arbeiten wir. (Beifall bei den Grünen.)
Es geht da vor allem um Wertschätzung, um Austausch über Bürgeranliegen mit interessierten Bürgerinitiativen. Das ist unsere Aufgabe hier im Hohen Haus. Ich danke dem Vorsitzenden Michael Bernhard für die Arbeit im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen und appelliere an alle, weiterhin zusammenzuhalten und auf Bürgeranliegen aktiv einzugehen. Das ist Aufgabe jedes einzelnen Abgeordneten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Reiter. – Bitte.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir behandeln heute einen umfassenden Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen.
Ich darf mich zur den Familienhärtefonds betreffenden Petition zu Wort melden. Der Coronafamilienhärtefonds richtet sich an Familien, die durch die Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Uns allen ist wichtig, dass Familien Unterstützung erhalten, die sie gerade in schwierigen Zeiten wie diesen brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
In der genannten Petition wurden den Coronafamilienhärtefonds betreffende Anliegen angeführt. Kollegin Wimmer hat das eingereicht und sich dabei auf eine parlamentarische Anfrage vom Juli bezogen. Seitdem hat sich einiges getan, und das ist auch gut so. Neben der Vereinfachung der Administration und der Aufstockung des Personals hat der Familienhärtefonds seit 1.1.2021 auch neue Richtlinien. Das heißt unter anderem zum Beispiel, dass die Voraussetzungen für den Anspruch gelockert worden sind. Ab heuer ist man anspruchsberechtigt, wenn spätestens bei Antragstellung Familienbeihilfe bezogen wurde.
Auch der Kreis der Bezieher wurde ausgeweitet. Seit Jahresbeginn können zum Beispiel auch Landwirtinnen und Landwirte, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, diese Anträge stellen.
Im Jahr 2020 wurden mit dem Familienhärtefonds rund 72 500 Familien mit knapp 100 Millionen Euro unterstützt. Im Durchschnitt haben die Familien daraus um die 1 300 Euro erhalten. Die Hilfe aus dem Familienhärtefonds wird aufgrund der Krise sehr stark nachgefragt, es ist also sehr, sehr wichtig und gut, dass diese Mittel auch 2021 zur Verfügung stehen werden.
Wir haben schwierige und fordernde Zeiten für jeden Einzelnen von uns und für unsere gesamte Gesellschaft. Jeder hat sein ganz persönliches Packerl mit Sorgen, Nöten und Ängsten zu tragen, dennoch bin ich überzeugt davon, dass wir nicht verzagen dürfen. Es kommen wieder leichtere Zeiten, es kommen wieder bessere Zeiten. Momentan weht der Wind noch sehr rau, die Covid-Krise hat noch die eine oder andere Windböe parat, die uns aus der Bahn zu werfen droht. Es liegt an uns allen, dass wir jetzt zusammenhalten, und dann packen wir das auch.
Ich halte es ganz mit Aristoteles: Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
22.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Laimer. – Bitte.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich feststellen, dass die Regierungsbeteiligung der Grünen gerade im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen bislang keinen Mehrwert für die direkte Demokratie gebracht hat. Ganz im Gegenteil! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
In ihrer Selbstwahrnehmung und Selbstdarstellung sehen sie sich gern als die Partei der Transparenz und der Bürgerrechte. Im trauten Regierungsgehorsam zur ÖVP werden sie jetzt allerdings demaskiert. Ich möchte das anhand zweier Beispiele festmachen:
Schauen wir uns die berechtigten Forderungen der Bürgerinitiative Ohne Kunst und Kultur wirdʼs still an, die unter anderem im Rahmen des Schweigemarsches 2020 gestellt wurden! Die ÖVP wollte dieses Anliegen unter keinen Umständen im Kulturausschuss im Parlament behandeln. Und was machen die Grünen? – Sie fügen sich, anstatt über die Existenznöte der Künstlerinnen und Künstler zu debattieren, Lösungen dafür zu entwickeln, wie man die Kunstschaffenden rasch und unbürokratisch unterstützen könnte. Gerade für Künstler, die von Kreativität und Aktivität leben, ist die Zeit des Nichtauftretens extrem belastend und frustrierend. Abgesehen davon ist die aktuelle Situation ein immenser Schaden für die Kulturnation Österreich. Kreativität lässt sich nämlich nicht googeln.
Ein völlig anderes Beispiel betrifft den Schutz und die Sicherheit unserer Republik in Form der Petition „Rettet das Bundesheer“. Eine Stellungnahme des Herrn Bundespräsidenten zur militärischen Landesverteidigung fürchtet die ÖVP anscheinend wie der Teufel das Weihwasser. Es werden sämtliche Stellungnahmen zu diesem Thema willkommen geheißen, aber ausgerechnet die Stellungnahme des Bundespräsidenten – immerhin des verfassungsmäßigen Oberbefehlshabers des Bundesheers – ist nicht erwünscht, ja sie wird wieder einmal schubladisiert.
Meine Damen und Herren! Um Demokratie weiterzuentwickeln, braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger – Menschen, die sich mit Themen unterschiedlichster Art auseinandersetzen und ihre Ausführungen auch in den Parlamentszyklus einbringen. Dieses Engagement ist unersetzlich für unser Haus. Wir wollen als Volksvertreter die
Befunde verschiedener Menschengruppen bekommen, sie sehen und spüren – nicht nur bei Wahlen, sondern die gesamte Regierungsperiode hindurch. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Petitionsausschuss ist von den Themen her wahrscheinlich so vielfältig und bunt wie kein anderer Ausschuss. Es liegt daher in unserer Verantwortung, diese Anliegen auch genau zu prüfen, zu debattieren und natürlich auch zu hinterfragen. Eine pragmatische Kenntnisnahme von Petitionen, der eine Schubladisierung folgt, darf und kann nicht Praxis dieses Ausschusses werden, denn Demokratie braucht Fortschritt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
22.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Minnich. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen im Hohen Haus! Einen guten Abend an alle Zuseher zu Hause! Der Umfang des Sammelberichtes des Petitionsausschusses ist wieder einmal beachtlich und zeigt auch in Zeiten von Corona, wie dieses Instrument der direkten Demokratie geschätzt und genutzt wird.
Ich möchte mich kurz zur Bürgerinitiative betreffend „Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes ‚Historisches Zentrum von Wien‘ durch das Heumarkt-Hochhausprojekt“ äußern, die von über 600 Personen unterstützt wurde. An dieser Stelle noch ein großes Dankeschön an alle Unterstützer für ihren Einsatz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Unsere Bundeshauptstadt ist und war auch immer eine lebendige Weltstadt. Das ist auch sehr gut so. Eine Weltstadt muss vielen Kriterien und Anforderungen gerecht werden: dem kulturellen Erbe, dem Kongress- und Wirtschaftsstandort, den Bedürfnissen ihrer Bewohner sowie natürlich auch den Anforderungen der Touristen, die wir nach der Pandemie hoffentlich bald wieder begrüßen dürfen.
Aber genau um diesen vielen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es einer besonderen Anstrengung in der Planung. Da es genau hierbei zu Verfehlungen gekommen ist, ist mittlerweile klar: Mit dem Beschluss des Flächenwidmungsplanes durch den Wiener Gemeinderat kam es eben zur „Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes ‚Historisches Zentrum von Wien‘“, weil dieser Beschluss die Möglichkeit schafft, ein 66 Meter hohes Hochhaus am Heumarkt zu errichten.
Achten wir auf unser wertvolles kulturelles Erbe in unserer Bundeshauptstadt sowie in ganz Österreich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die beiden Petitionen von Heinisch-Hosek und Shetty eingehen, die sich mit der Frage der Diskriminierung von nicht Blut spenden dürfenden Männern befassen, und die beiden wollen, dass man nicht auf die Frage, ob ein Mann Sex mit einem anderen Mann hat, abstellen soll, sondern auf das generelle Risikoverhalten von jemandem. Damit meine ich jetzt nicht nur das sexuelle Risikoverhalten, sondern durchaus auch ein weitergefasstes Risikoverhalten.
Es gab dazu Hearings, es gab dazu ExpertInnenstellungnahmen, runde Tische, es gab dazu ein EuGH-Urteil von 2015, die alle zum Schluss kommen: Es ist Diskriminierung,
wenn man Männern nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Blutspende verweigert. Aber es passiert dazu nicht allzu viel, was recht tragisch ist.
Was ich aber ehrlich gesagt noch viel tragischer finde, ist: Wenn wir nach elf Monaten Corona nicht in der Lage sind, Blutspenden auf die gängigsten Viren zu untersuchen, bevor man sie verabreicht, na dann gute Nacht! Das sollten wir eigentlich im Großen und Ganzen zusammenbringen. (Abg. Loacker: Der Anschober ist ...!)
Genau! Anschober ist gerade als Stichwort gefallen. (Abg. Shetty: ... Kernkompetenz ...!) Es ist relativ mühselig, festzustellen, dass der Gesundheitsminister diese Verordnung in Wirklichkeit mit einem Federstrich ändern könnte und damit Staaten wie Brasilien und Ungarn – nicht gerade der Hort des Fortschritts, was das Leben von LGBTIQ-Personen betrifft – folgen könnte, denn in diesen Staaten ist diese Diskriminierung zum Beispiel schon abgeschafft. Dort gibt es schon evidenzbasierte Möglichkeiten dahin gehend, wie man Leute vom Blutspenden ausschließt oder nicht. Also es wäre fein, wenn Herr Anschober den Stift in die Hand nähme, den Federstrich setzte und diese Verordnung irgendwann einmal im jetzigen Jahrhundert ankommen ließe. Es wäre an der Zeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Uns als Oppositionsparteien damit zu beschäftigen, dass es immer wieder irgendwelche Ankündigungen gibt und wir immer wieder zu irgendwelchen runden Tischen eingeladen werden – nicht böse sein, aber wir haben relativ viel zu tun, um Diskriminierung anderswo abzuwenden. (Abg. Shetty: Der Anschober ...!) Solange zum Beispiel ein generelles Levelling-up verhindert wird, müssen wir an anderen Stellen kämpfen und können uns nicht immer und ewig und immer wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Wir werden den Antrag der NEOS natürlich unterstützen und mittragen.
Da ich gerade hier heraußen stehe und es auch ein ewiges Thema im Petitionsausschuss ist: die Frage des Abtreibungsrechts. Dazu gibt es immer wieder BürgerInneninitiativen – Petitionen eher weniger, aber BürgerInneninitiativen –, die schlicht und ergreifend Frauen ihr Selbstbestimmungsrecht nehmen wollen. Das ist hart erkämpft; in vielen Ländern, zum Beispiel in Argentinien oder in Südkorea, haben es die Frauen erst jetzt vor Kurzem erkämpft. Lassen Sie mich Folgendes sagen: Wir werden nicht zulassen, dass den Frauen Österreichs auch nur ein Millimetscherl ihrer Selbstbestimmungsrechte weggenommen wird! – So viel dazu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
22.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Alle, die noch munter sind! Gerade jetzt, da die ganze Welt nach einem Impfstoff gegen Corona gesucht und diesen gefunden hat, sehen wir, wie maßgebend die moderne Medizin für uns alle ist. Neben dem Impfen ist auch das Blutspenden eine der größten Erfolgsgeschichten der Medizin und hat bereits Millionen von Leben gerettet. Ich muss auch meinem Kollegen Shetty und Kollegin Heinisch-Hosek, die jetzt gar nicht im Saal ist, bei der Feststellung, dass Blutkonserven mehr als dringend benötigt werden, zustimmen.
Wo ich Ihnen aber nicht zustimmen kann und was ich auch entschieden zurückweise, ist, dass die Wissenschaft schwule und bisexuelle Männer bewusst von der Spende ausschließt. (Abg. Shetty: Nicht die Wissenschaft, das Rote Kreuz!) Das De-facto-Verbot der Blutspende von homo- und bisexuellen Männern ist dahin gehend zu betrachten, ob es im Sinne der Sicherheit der Empfänger notwendig ist oder ob es sich um eine Diskriminierung handelt, also eine Ungleichbehandlung ohne einen sachlichen Grund, der diese Ungleichbehandlung rechtfertigt. Das zu prüfen obliegt alleine der Wissenschaft.
Derzeit wird genau das evaluiert, und die Kommission ist noch einmal mit der Thematik beschäftigt worden, auch im Hinblick auf die Herangehensweise in anderen europäischen Ländern.
Insofern stimmen wir Ihrem soeben eingebrachten Antrag, Herr Kollege Bernhard, nicht zu, weil es sich grundlegend um eine wissenschaftliche, um eine medizinische, um eine epidemiologische Frage handelt und nicht um eine politische. Oberstes Gebot muss die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sein. Wenn diese gewährleistet ist, dann steht einer Öffnung der Blutspende auch für homo- und bisexuelle Männer nichts entgegen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
23.02
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hintner. – Bitte.
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich mit der Petition „ohne Kunst wird’s still“ auseinandersetzen, im Rahmen derer viele Künstlerinnen und Künstler, viele Institutionen ihre Sorgen und Nöte, was den Kulturbetrieb anbelangt, geäußert haben – und die Politik hat reagiert.
Ich darf hier nur einige Dinge nennen: Dazu gehören der Härtefallfonds der WKO, der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler mit 110 Millionen Euro – ab 15. Jänner können für das erste Quartal 2021 3 000 Euro beantragt werden –, die Coronakurzarbeit, Covid-19-Tests, der Künstler-Sozialversicherungsfonds, der Umsatzersatz für direkt betroffene Veranstaltungen und Künstler, der Umsatzersatz für indirekt Betroffene, eine Senkung der Mehrwertsteuer, der NPO-Unterstützungsfonds – da haben wir für 2020 700 Millionen Euro beschlossen, für 2021 sind 250 Millionen Euro in der Pipeline. Es gibt Stundungen, steuerliche Erleichterungen, eine Verlängerung der Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen und 300 Millionen Euro für den Veranstalterschutzschirm.
Ja, wir wissen, dass es manchmal mühsam ist, diese Förderungen zu beantragen, und wir wissen auch, dass das Schönste für unsere Künstlerinnen und Künstler wäre, wenn sie auftreten könnten, den Applaus genießen könnten, vor Publikum spielen dürften.
Ich darf zum Abschluss noch einen Vorschlag zur Wertschätzung bringen: Im deutschen Infektionsschutzgesetz gelten Kulturinstitutionen nun ausdrücklich als Bildungseinrichtungen und Kunstproduktionsorte, nicht mehr – so wie in Österreich – als Freizeit- und Vergnügungsstätten in der taxativen Aufzählung mit Bordellen und mit Laufhäusern. Kultur sollte auch im Kulturland Österreich die entsprechende Wertschätzung des Gesetzgebers genießen. (Beifall bei der ÖVP.)
23.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf heute zu drei Wiener Anliegen sprechen, und zwar betreffen sie alle den Schutz des historischen Erbes Wien und im Besonderen Planungsfehler der Stadt Wien.
Erstens – es wurde heute schon angesprochen –: Schutz des Weltkulturerbes für die Innere Stadt. Da geht es darum, dass das Heumarktprojekt endlich ad acta gelegt wird. Die Stadt Wien hat ja einen Stopp verfügt, und die NEOS haben sich immer dazu bekannt, auch bei diesem Projekt zu einer wirklich weltkulturerbefreundlichen Situation kommen zu wollen. Wir dürfen nun die NEOS in ihrer neuen Funktion als Mitglied der Wiener Stadtregierung an ihre Position erinnern und sie bitten, sicherzustellen, dass dem auch so sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Punkt – noch so ein historisches Erbe, auf das Wien besonderen Wert legt oder wir besonderen Wert legen –: das Otto-Wagner-Areal, auch ein Projekt, bei dem sich die NEOS sehr lange darum bemüht haben, dass dieses historische Erbe erhalten bleibt. Nun wollen sie eine Seilbahn bauen, aber ich sage Ihnen: Legen Sie mehr Wert darauf, dass diese weiße Stadt erhalten bleibt! Kämpfen Sie in Ihrer neuen Funktion in der Stadtregierung darum, dass endlich ein Antrag auf den Weltkulturerbestatus (Abg. Lausch: ... Seilbahnen!) für das Otto-Wagner-Areal gestellt wird. Das wäre ein guter Schritt, den Sie für die Wienerinnen und Wiener setzen könnten. (Beifall bei der ÖVP.)
Damit bin ich bei einem dritten Anliegen, das betrifft meinen Wahlkreis, nämlich der Verbindungsbahn in Hietzing. Da haben wir auch einen Kämpfer vonseiten der NEOS gehabt, der noch in einer Presserklärung im Juni 2020 erklärt hat: Da gehört wirklich einmal eine ordentliche Einbindung der Bevölkerung her, und von einer Partizipation kann man nicht sprechen, wenn sogar politische Parteien nicht in den Dialog eingebunden sind. – Da kann ich Ihnen nur zustimmen.
Ändern Sie die Situation auch für die Verbindungsbahn hier in Wien! Nützen Sie Ihre Chance der Regierungsbeteiligung und sorgen Sie für eine Verbindungsbahn, die nicht an den Köpfen der Menschen an den Fenstern in Hietzing vorbeifährt, sondern schauen Sie, dass Hietzing auch lebenswert bleibt und dass diese Verbindungsbahn Hietzing nicht trennt, sondern die Menschen wieder zusammenführt! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
23.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf kurz Stellung zu der Bürgerinitiative „Erhalt des Bezirksgerichtes am Standort Telfs“ im Tiroler Oberland beziehen. Telfs ist die drittgrößte Gemeinde in Tirol mit 16 000 Einwohnern, und immer wieder gab es Diskussionen und Pläne, den Gerichtsstandort Telfs mit Hall zu fusionieren. Das hätte bedeutet, dass das Bezirksgericht 40 Kilometer nach Osten gerückt wäre.
Der Gemeinderat von Telfs hat eine überparteiliche Bürgerinitiative mit 3 525 Unterschriften eingebracht. Diese wurde im Juli in den Nationalrat eingebracht und behandelt. In einer Stellungnahme des Justizministeriums wurde nunmehr klargestellt, dass es keine Pläne und keine Absichten gibt, den Bezirksgerichtsstandort Telfs zu schließen.
Dieser Standort ist, glaube ich, insgesamt wichtig. Er dient 55 000 Einwohnern aus der Region. Er ist eine wertvolle Infrastruktur und natürlich auch mit Rechtsanwälten und Notaren in der Gemeinde verbunden, schafft also mehr Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit.
Kollege Weratschnig und auch andere Vorredner haben es heute schon betont: Bürgerinitiativen und Bürgeranliegen können wir somit direkt einbringen. Ich lade alle ein, davon Gebrauch zu machen. Es ist wichtig, dass das Volk eine starke Stimme hat, und über diese Instrumente wird das möglich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
23.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Bernhard zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich mache eine tatsächliche Berichtigung: Abgeordnetenkollege Gerstl – da ist er – hat in seiner großen Liebe gegenüber den
NEOS und bei seiner Aufzählung unserer Wahlversprechen in Wien auch behauptet, dass wir NEOS eine Seilbahn über das Otto-Wagner-Areal bauen wollen.
Vielmehr ist richtig, dass wir eine Studie in Auftrag geben wollen (Zwischenruf des Abg. Lausch), welche die Frage beinhaltet, ob es einen Mehrwert für die Bevölkerung in Wien hat, wenn dort eine Seilbahn errichtet wird – ergebnisoffen. Es kann sein, es kann nicht sein. So funktionieren Studien bei den NEOS. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Gerstl.)
23.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Können wir in die Abstimmung eingehen? – Gut.
Ich darf in die Abstimmung eingehen.
Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 604 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nummer 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie der Bürgerinitiativen Nummer 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, der möge bitte ein entsprechendes Zeichen setzen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des rituellen Schächtens“.
Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. (Abg. Shetty: Sogar die FPÖ ist dafür!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Unruhe im Saal.)
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (Verfassungsgesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) (1086/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 17.
Wir gehen in die Debatte ein.
Antragstellerin Frau Abgeordnete Krisper ist als Erste zu Wort gemeldet. – Bitte.
23.11
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Spätestens seit dem Ergebnis des BVT-Untersuchungsausschusses wissen wir, dass das BVT eine Neuaufstellung braucht, und zwar umfassend: legistisch, organisatorisch, personell. Damit hat Innenminister Peschorn während seiner Amtszeit schon angefangen, und wir versuchen nun, dabei zu unterstützen, die BVT-Reform sehr bald einem Ende zuzuführen.
Für uns ist aber klar, jegliche Reform hat auch mit einer Neuausrichtung der parlamentarischem Kontrolle einherzugehen. Im Moment gibt es das parlamentarische Kontrollgremium Unterausschuss des Innenausschusses, UAIA genannt, Geheimdienstausschuss, das seiner Funktion, zu kontrollieren, überhaupt nicht in einem seriösen Ausmaß nachkommen kann. Warum? – Das BVT ist an sich im doppelten Sinne eine Blackbox: einerseits weil – wie mittlerweile ja bekannt ist – das BVT viel zu lange Spielwiese für parteipolitische Interessen der ÖVP war, andererseits weil die Kontrolle bisher eben völlig unzureichend ist.
So kann es dazu kommen, dass syrische Kriegsverbrecher unter der Protektion des BVT Asyl erhalten, beschützt werden, versteckt werden und ihnen dann, als es aufgeflogen ist, auch zur Flucht verholfen wird, wie man liest. Wir Abgeordnete im Geheimdienstausschuss wissen ja weiterhin nicht mehr darüber, aus welchen Beweggründen sich das BVT in diese Sache verstrickt hat, als wir aus den Zeitungen wissen.
So kann es dazu kommen, dass es im BVT anscheinend einen Jan Marsalek gibt, wobei wir Abgeordnete im Geheimdienstausschuss auch weiterhin nicht wissen, wie es passieren konnte, dass er der Jan aus dem BVT wurde, und wie man reagiert hat. Wir haben als Mitglieder dieses Ausschusses keine Informationen über das staatspolizeiliche Lagebild der Republik, weder im rechtsextremen und im linksextremen Bereich noch im islamistischen Bereich. Wir haben keine Informationen über nachrichtendienstliche Aktivitäten anderer Mächte oder über Wirtschaftsspionage auf österreichischem Boden.
Wie soll ich eine Behörde kontrollieren, wenn ich eigentlich nicht weiß, was sie macht? Ich kann nicht einmal beurteilen, ob das BVT in den genannten Bereichen aktiv ist – dann wird es wirklich tragisch und schwierig, denn dann passiert so etwas wie am 2. November, wovor uns das BVT nicht ausreichend schützen kann, weil es eindeutigen Hinweisen nicht rasch genug nachgeht.
Das BVT ist eine Blackbox im doppelten Sinne, und die darf es nach dieser Reform nicht mehr geben. Dabei sind wir drei Oppositionsparteien uns einig, und deshalb haben wir diesen fundierten Initiativantrag eingebracht, der auf dem Beispiel, das in Deutschland gelebt wird, aufbaut. Wir diskutieren daher heute einen Vorschlag, der unserem Ausschuss endlich die Kompetenzen in die Hand geben würde, da kontrollierend tätig zu werden, denn das BVT braucht Kontrolle, weil Kontrolle Prävention schafft, Aufklärung schafft, Legitimität schafft.
Deswegen wollen wir mithilfe dieses Antrags insbesondere weg von einem Auskunftsrecht der Abgeordneten und hin zu einer Unterrichtungspflicht des Ministers. Warum? – Momentan ist es für uns so wie für jeden anderen Bürger, jede andere Bürgerin: Wir lesen die Zeitung, lesen von einem skandalösen Fall wie dem genannten, sind empört und besorgt, weshalb wir eine Ausschusssitzung einberufen – nach der wir meistens nicht schlauer sind als davor.
Das ist ein Zustand, der dem BVT nicht guttut und der auch keine Ruhe und Professionalität in die Debatten bringt. Demnach erwarten wir uns da in Zukunft eine Unterrichtungspflicht vonseiten des Ministers, der uns Lagebilder liefert, aber auch in besonderen
Anlassfällen unterrichtet, bevor sich das ganze medial aufschaukelt und wir in Debatten geraten, die auch dem Amt in Bezug auf Ruhe und Kontinuität nicht guttun. Ich zähle daher insbesondere auf die Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen der Grünen, aber auch der ÖVP sollte es ein Anliegen sein, in Bezug auf die Kontrolle transparenter und seriöser zu werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns ja heute bereits im Rahmen der Aktuellen Europastunde ausführlich mit dem BVT, mit dem Verfassungsschutz beschäftigt, und auch dieser Antrag der Oppositionsparteien setzt sich mit diesem Themenbereich auseinander. Im Wesentlichen – und das hat Kollegin Krisper ja ausgeführt – geht es um die parlamentarische Kontrolle, um die Unterrichtspflichten an die Ständigen Unterausschüsse. Es betrifft ja nicht nur den Ständigen Unterausschuss für Inneres, sondern auch jenen für Landesverteidigung sowie generell die Kontrolle durch das Parlament.
Ich möchte gar nicht zu weit ausholen, darf aber schon auch wiederholen, was der Innenminister schon heute Mittag von sich gegeben hat. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass es eine Reform im Bereich des BVT braucht. Die wurde vom Innenminister bereits eingeleitet und ist auch im Regierungsprogramm verankert – und ich glaube, das ist ein ganz ein wesentlicher Punkt. Ein wesentlicher Teil des präsentierten Antiterrorpakets ist natürlich diese Reform des BVT und vor allem – und das hat der Innenminister auch ausgeführt – die Trennung zwischen Verfassungsschutz und den staatspolizeilichen Aufgaben. Das ist ein wesentlicher Schwerpunkt, weil das auch mehr Effizienz in der Gefahrenaufklärung und -abwehr bringt. Vor allem diese Neuaufstellung – und das formulieren Sie ja auch in Ihrem Antrag – wird das Vertrauen in die Nachrichtendienste wieder stärken.
Der Herr Innenminister hat ja heute ausgeführt, dass wir da schon positive Fortschritte gemacht haben und damit das Vertrauen in das BVT vor allem von europäischen und internationalen Partnerdiensten zurückgewonnen werden konnte.
Ich glaube – und das wurde ja auch angesprochen –, dass die parlamentarische Kontrolle und das Wissen über diese Vorgänge für die Parlamentsfraktionen natürlich wesentlich sind. Der Innenminister hat heute auch versichert – und so findet es ja auch statt –, dass alle Parlamentsfraktionen in diese Reform eingebunden sein werden und auch die entsprechenden Anregungen aufgenommen werden. Ich glaube, auch da sind wir auf einem guten Weg.
Da im Antrag formuliert ist, dass es darum geht, das Vertrauen in das BVT zu stärken, und ihn auch die Freiheitlichen unterzeichnet haben, muss man schon mit einem Nebensatz bemerken, dass das Vertrauen natürlich gerade in der Amtszeit von Innenminister Kickl durch die rechtswidrige Hausdurchsuchung und die folgende Verunsicherung zerrüttet und zerstört worden ist. Auch die Untersuchungskommission zum Terroranschlag hat festgestellt, dass die Mitarbeiter dort entsprechend verunsichert sind.
Nichtsdestotrotz sind in diesem Antrag wichtige und gute Diskussionspunkte drinnen, denen wir uns auch nicht verschließen werden, weil gerade auch für uns die parlamentarische Kontrolle dieser nachrichtendienstlichen Einrichtungen wesentlich ist. Wir werden das, glaube ich, in den Ausschüssen, da es ja mehrere Dienste betrifft, intensiv diskutieren und auch einen guten Konsens finden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
23.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon gespannt darauf, wie die Diskussion im Ausschuss werden wird. Bisher haben wir nämlich etwas anderes erlebt, Kollege Hammer, bisher war es ja so, dass wir zwar immer wieder diese Reform des BVT und gerade auch die Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte in vielen, vielen Gesprächen eingefordert haben, zu Gesprächen eingeladen haben und dahin gehend an die Regierungsparteien appelliert haben, endlich diesbezügliche Gespräche aufzunehmen, aber halt gar nichts passiert ist.
Es ist so lange nichts passiert, bis wir, die drei Oppositionsparteien, diesen Antrag hier im Haus eingebracht haben, der dann behandelt werden wird. Ich glaube, dass das schon ein wichtiger Schritt ist. Dafür, ob eine BVT-Reform erfolgreich sein kann und hier im Haus mit einer breiten Mehrheit getragen wird, wird ein Schlüssel sein, mit welchen parlamentarischen Kontrollrechten dieser Ausschuss in Bezug auf das BVT und die Nachrichtendienste ausgestattet sein wird.
Darum bin ich schon sehr, sehr gespannt darauf, ob die Ankündigungen, wie sie der Innenminister heute getätigt hat, wie sie Kollege Mahrer immer wieder in Plenarreden tätigt oder wie Sie, Kollege Hammer, es jetzt sagen – dass man sich ernsthaft mit dem Antrag auseinandersetzt –, wirklich eintreffen. Ich bin der Überzeugung, dass dieser Antrag eine sehr, sehr fundierte Grundlage für eine Diskussion über die Kontrollrechte, die das Parlament aus meiner Sicht für die Nachrichtendienste braucht, bildet.
Kollegin Krisper hat diesen Punkt bereits angesprochen: Ich glaube, es geht um einen ganz anderen Zugang und einen Paradigmenwechsel, wenn wir über diesen Kontroll- oder Geheimdienstausschuss – wie auch immer wir ihn nennen wollen – sprechen. Es geht nicht nur darum, dass wir Berichte bekommen, sondern dass es eine Unterrichtspflicht gibt, dass wir das einfordern können, dass wir ein Minderheitsrecht in diesem Kontrollausschuss des BVT oder auch der anderen Nachrichtendienste haben.
Das muss sich etablieren, da muss sich die Stellung des Parlaments ändern, da muss sich die Rolle der Parlamentarier im Ausschuss ändern, da braucht es einen Bericht an dieses Haus. Das alles sind ganz konkrete Vorschläge – und in einem Kontext, wie man das auch international durchaus pflegt –, die von den Oppositionsparteien, seriös und gut aufgearbeitet, eingebracht wurden. Das jetzt ist eigentlich die Nagelprobe, ob die ÖVP wirklich dazu bereit ist, hier ernsthaft über die Reform zu sprechen, und ob die Grünen sich durchsetzen können, dass es wirklich Kontrollrechte des Parlaments gibt. Ich bin gespannt auf die Diskussionen und freue mich auf eine spannende Auseinandersetzung im Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
23.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag der Oppositionsparteien betreffend Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des BVT liegt am Tisch, wurde besprochen und wird jetzt im Ausschuss noch einmal intensiver besprochen. Wenn man den Signalen der ÖVP trauen darf, dann stimmt mich das einmal positiv. Wir wissen, dass es massive Probleme im BVT gibt. Über die Ursachen sind wir unterschiedlicher Meinung – wie wir das jetzt seit Monaten erlebt haben und auch heute wieder gesehen haben –, aber das möchte ich jetzt einmal beiseitelassen.
Was uns alle hier in diesem Haus einen sollte und was auch unsere Pflicht als Parlamentarier sein sollte, ist, für einen ordentlichen Verfassungsschutz zu sorgen. Das heißt auch nicht, dass wir jetzt von Haus aus sagen: Ja, die Vorschläge für die BVT-Reform, die jetzt am Tisch liegen, wischen wir weg! Ich möchte hier wirklich betonen, dass die Gespräche der Sicherheitssprecher – das waren ja Einzelgespräche – beim Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit sehr konstruktiv waren. Die Vorschläge, die am Tisch liegen, sind gut und diskutabel. Eines aber ist für uns natürlich auch klar: Ohne den Ausbau der parlamentarischen Kontrolle wird es sicher nicht gehen. Das steht auch in Ihrem Regierungsprogramm.
Kollege Bürstmayr hat damals, als wir, die Oppositionspartien, das vorgeschlagen haben, mit einer OTS-Aussendung sehr positiv reagiert. Ich hoffe, das – ich will das jetzt nicht noch einmal aufzählen, Sie kennen ja den Antrag – passiert: Wir wollen eine Unterrichtspflicht des Ministers, nicht nur das Auskunftsrecht, dass man quasi dem Minister mühsam alles aus der Nase ziehen muss, sondern dass er auch von sich den Ausschuss unterrichtet, eine Berichtspflicht an den Nationalrat, die Möglichkeit, im Rahmen des Minderheitsrechts mit einem Viertel der Abgeordneten Akten und Unterlagen zu beschaffen.
Wir haben uns sehr stark an internationalen Beispielen, konkret am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, orientiert, natürlich adaptiert auf die österreichische Situation. Wir sind uns dessen bewusst, dass das eine sehr, sehr sensible Thematik ist. Man sollte das jetzt nicht als Angriff sehen, es muss sich niemand im BVT oder sonst irgendwo fürchten. Wir alle sollten das als große Chance sehen, die Qualität der parlamentarischen Arbeit im Sicherheitsbereich zu verbessern, und auch als Chance für das BVT selbst, dass es eine ordentliche parlamentarische Kontrolle gibt.
Ich glaube, dazu wäre dieser Antrag wirklich eine gute Diskussionsgrundlage. Er muss ja nicht auf Punkt und Beistrich umgesetzt werden, wobei er schon sehr, sehr detailliert vorgelegt wurde – es ist eigentlich ein legistischer Antrag, den man so umsetzen könnte. Wir haben aber von Anfang an, auch bei der Präsentation, gesagt, dass wir gesprächsbereit sind. Von der Regierungsseite ist dieses Angebot jetzt auch gekommen. Ich bin ein bisschen skeptisch, da schließe ich mich Kollegen Einwallner an, aber man sollte die Hoffnung nicht verlieren. Es wäre schön, wenn wir in diesem Punkt am Ende des Tages einen Fünfparteienantrag, eine Einigung, zusammenbringen könnten, weil es letztendlich um die Sicherheit der Republik Österreich geht, und da sind wir alle gemeinsam in der Verantwortung. (Beifall bei der FPÖ.)
23.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Das wird ja am Ende dieses Abends auf einmal fürchterlich versöhnlich. (Ruf bei den Grünen: Na wart ab!) Ich möchte auf einen möglichen Interessenkonflikt hinweisen, der sich nicht darin abzeichnet, dass drei Oppositionsparteien einen sehr detaillierten Antrag vorgelegt haben, woraus man schließen könnte: Aha, das ist das übliche Match, Opposition gegen Regierung, und dann wissen wir eh, was mit der Regierungsmehrheit rauskommt!, sondern dass es in der weiteren Gestaltung des Rechts der parlamentarischen Kontrolle dieses Nachrichtendienstes einen Konflikt zwischen diesem Dienst und uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern geben könnte.
Wenn ich versuche, mich in die Rolle des BVT oder eines seiner leitenden BeamtInnen hineinzuversetzen, dann ist meine erste spontane Reaktion: Ihr seid ja ang’rennt, ich erzähle euch gar nichts, wir sind ein Geheimdienst! – Das haben diese Dienste so an sich, und zwar nicht nur in Österreich. Daher würde ich vorschlagen, dass wir versuchen,
auch das im Blick zu haben, dieses Interesse an der Geheimhaltung oder zumindest der Vertraulichhaltung bestimmter Details. Es hat zum Beispiel eine große Aufregung im Zuge dieser Hausdurchsuchung betreffend Namenslisten gegeben, weil da ein oder zwei DVDs mitgenommen worden sind, auf denen Klarnamen von inländischen und ausländischen Agenten drauf waren. – Das ist nachvollziehbar.
Das heißt, es wird seitens dieses Dienstes Interesse geben, bestimmte Dinge nicht offenzulegen. Es wird auch gegenüber uns Abgeordneten im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses großes Misstrauen geben, obwohl wir zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Damit werden wir umgehen müssen, dafür werden wir eine Lösung finden müssen, denn worin ich Ihnen zustimme, worin die Grünen zustimmen: So wie bisher können wir nicht weitermachen – nicht nur was den Dienst an sich betrifft, sondern auch was die Kontrolle betrifft –, das gehört deutlich besser gestaltet. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
23.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Ich darf den Antrag 1086/A dem Geschäftsordnungsausschuss zuweisen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1178/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mahrer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Beratungen in der parlamentarischen Arbeitsgruppe Greco, die sich mit jenen Empfehlungen befasst, die die Staatengruppe des Europarates zur Bekämpfung von Korruption – Greco – abgegeben hat.
In dieser Arbeitsgruppe waren Mandatare aller Fraktionen vertreten und wir haben lange über diese Empfehlungen diskutiert. Wir haben, das darf ich gleich vorweg sagen, feststellen können, dass sich Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten auf einem bereits sehr guten Niveau befindet. Vieles, das von Greco empfohlen wird, ist bei uns bereits umgesetzt, und unsere Verhandlungen zu weiteren Verbesserungen im Hohen Haus haben aus meiner Sicht auch zu einem sehr guten Ergebnis geführt, und dieses Ergebnis hat letztlich in diesen Allparteienantrag gemündet, der heute am Tisch liegt.
Die zwei wesentlichen Inhalte: Die von Greco empfohlene Transparenz in Bezug auf Gesetzesanträge, also das sogenannte parlamentarische Begutachtungsverfahren, ist gut gelebte Praxis in diesem Haus, aber der vorliegende Antrag geht noch einen Schritt weiter. Er hält fest, dass sämtliche Gesetzesvorhaben – von der Einbringung bis zum Ende der Behandlung im Bundesrat – auf der Homepage des österreichischen Parlaments veröffentlicht werden und jedermann das Recht auf Stellungnahme hat.
Weiters werden sich künftig Mitglieder des Immunitäts- und des Unvereinbarkeitsausschusses bei Behandlung ihrer eigenen Angelegenheiten, also bei Interessenkonflikten, im jeweiligen Ausschuss nach Möglichkeit vertreten lassen. Auch das beinhaltet dieser Entwurf. Mit dem heute in erster Lesung debattierten Gesetzesvorschlag, meine Damen
und Herren, haben wir eine Einigkeit zwischen allen im Nationalrat vertretenen Parteien erreicht und stellen damit die Weichen für weitere Diskussionen und die parlamentarische Behandlung im Geschäftsordnungsausschuss.
Ich möchte mich an dieser Stelle vor allem bei Parlamentsdirektor Dr. Dossi und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion für die umfangreiche Arbeit bedanken, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, die in dieser Arbeitsgruppe mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich glaube, nach einem 15-stündigen Parlamentstag ist es nicht nur etwas Versöhnliches, sondern auch etwas Persönliches, wenn ich sage: Es tut gut, wenn man bei der Arbeitsgruppe Greco erlebt hat, dass fraktionsübergreifend auch gute Ergebnisse herauskommen. – In diesem Sinne: Guten Abend! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
23.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen noch nicht, Kollege Mahrer, es gibt noch keine gute Nacht: Es gibt noch Wortmeldungen, und wir haben auch noch eine Zuweisungssitzung. Es ist auch noch niemandem zum Schlafen zumute, wie man sieht.
Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Drobits. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Mahrer hat bereits über das gute Gesprächsklima in der Greco-Arbeitsgruppe gesprochen. Ich kann dem nur beipflichten. Es war ein gutes Zusammenwirken aller Fraktionen mit der Parlamentsdirektion, an der Spitze Direktor Dossi.
Es ist für mich wichtig zu sagen, dass Österreich 2006 Greco beigetreten ist und es um Korruptionsbekämpfung geht. Es ist auch wichtig zu sagen, dass wir 2011 den Fokus auf der Parteienfinanzierung hatten und jetzt, seit 2016, auf Abgeordneten und auch auf Staatsanwälten und Richtern. Durch Covid und durch Neuwahlen gab es zahlreiche Verschiebungen, und jetzt sind wir zu dem Ergebnis gekommen, das heute vorliegt. Der Bereich der Geschäftsordnung – das ist ein Teil des Gesamtpaketes – ist heute gegenständlich. Wie Kollege Mahrer bereits ausgeführt hat, geht es darum, dass vor allem das Gesetzesbegutachtungsverfahren nunmehr öffentlich gemacht wird und auf der Website des Parlaments eine Veröffentlichung der Stellungnahmen erfolgt.
Ganz glücklich sind wir damit nicht, wir wollten ein bisschen mehr. Wir wollten deshalb mehr, weil wir nicht nur die Abgeordneten in den Fokus rücken wollten, sondern auch die Regierungsmitglieder und die Bundesregierung. Das ist uns leider nicht geglückt. In anderen Ländern ist es möglich, dort werden die Regierungsmitglieder sehr wohl von Transparenzbestimmungen umfasst. Im Konsens war es uns aber nicht möglich, darauf hinzuwirken, obwohl wir immer gesagt haben, dass auch Regierungsmitglieder, die Bundesregierung, im privaten Bereich Profiteur sein könnte, und das wollten wir eigentlich auch offenlegen und transparent machen.
Es ist uns auch nicht gelungen, die überfallsartigen Gesetzgebungsanträge und Initiativen ein bisschen abzuschwächen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das oft in den letzten Stunden oder knapp vor der Abstimmung kommt. Das ist uns auch nicht gelungen, aber wir sind trotzdem mit einem Minimalkonsens einverstanden. Wir stehen auch zu dieser gemeinsamen Vereinbarung, und ich denke, dass es wichtig ist, dass wir das gemeinsam mit der Parlamentsdirektion erreichte Ergebnis an den Europarat schicken.
Abschließend möchte ich nur sagen: Schauen wir, dass wir das heute beschließen, damit dieses Geschäftsordnungsgesetz endgültig auf den Weg kommt und die Greco-Arbeitsgruppe ihre Arbeit beenden kann! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
23.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Maurer. – Bitte.
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen, so Sie uns noch vor irgendwelchen Bildschirmen folgen! Ja, es ist tatsächlich so, dass die Greco-Arbeitsgruppe zu einem Ergebnis gekommen ist. Die Grünen sind erst wieder neu ins Parlament eingezogen, die Arbeitsgruppe hat schon davor gearbeitet. Ich bin dann auch wieder in diese Arbeitsgruppe gekommen und sehr froh darüber, dass wir jetzt zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind.
Was ist die wichtigste Änderung, die wir jetzt mit diesem Geschäftsordnungsantrag vornehmen? – Wir schaffen die Möglichkeit, dass in Zukunft auch Anträge auf der Parlamentshomepage begutachtet werden können, dass alle Initiativen begutachtet werden können. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wir erwarten uns davon auch insofern eine positive Auswirkung, als dass die grundsätzlichen Fragen, ob es eine Regierungsvorlage gibt oder etwas als Initiativantrag eingebracht wird und ob es damit die Möglichkeit einer öffentlichen Begutachtung gibt oder nicht, voneinander entkoppelt werden. Es gibt in Zukunft in jedem Fall die Möglichkeit, eine Begutachtung vorzunehmen und Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage einzubringen.
Ich denke, dass das ein positiver Aspekt ist, weil es damit grundsätzlich unattraktiv wird, Regierungsvorlagen ohne Begutachtung zu machen, weil ja sowieso alles begutachtet wird. Es gibt möglicherweise auch einen kleinen pädagogischen Effekt (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff – Heiterkeit der Rednerin) für die Regierungsfraktionen, von denen ja auch die Grünen eine sind.
Ich glaube, es ist grundsätzlich auch gut, Wertschätzung gegenüber dem Parlament und den Initiativen, die von allen Parteien, insbesondere auch den Oppositionsparteien, eingebracht werden, auszudrücken. Es kann zu einer wesentlichen Qualitätssteigerung führen, wenn Bürgerinnen und Bürger tatsächlich Stellungnahmen abgeben. Wir werden das auf jeden Fall bewerben.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal Parlamentsdirektor Dossi und seinen MitarbeiterInnen ausdrücklich meinen Dank in dieser Frage aussprechen. Sie haben das wirklich sehr intensiv vorbereitet, immer sehr umfangreiche Unterlagen geliefert, und das hat auch dazu geführt, dass wir dieses positive Ergebnis heute hier beschließen können. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
23.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Eypeltauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs schon sagen, dass hier nicht alles eitel Wonne ist, sondern dass es sich dabei um einen Minimalkompromiss handelt, der natürlich von den Schritten, die die Mehrheitsfraktionen – also die Regierungsparteien Grüne und ÖVP – gewillt waren zu gehen, bestimmt ist. Nicht nur die SPÖ oder vielleicht auch die FPÖ, sondern gerade auch wir NEOS hätten uns hier und da wirklich mehr gewünscht, aber wir stehen hinter diesem gemeinsamen Kompromiss, der heute vorliegt.
Er beinhaltet neben anderem vor allem eine ganz wesentliche Verbesserung, nämlich betreffend die Begutachtungsverfahren. Diese Begutachtungsverfahren – ich erkläre das den Bürgerinnen und Bürgern, die vielleicht nicht mehr heute, aber vielleicht künftig einmal zuschauen – machen Ministerien und Parlament auf offenkundige oder auch versteckte Mängel in Gesetzesvorlagen aufmerksam und tragen ganz wesentlich dazu bei,
dass ExpertInnen, die Fachwelt und Institutionen in den Gesetzgebungsprozess einbezogen werden und dadurch die Qualität von Gesetzen steigt. Jeder, der den Parlamentsbetrieb ein bisschen kennt, weiß, dass oft ganz wesentlich ist, was dabei eingebracht wird.
Diese Begutachtungen wurden in der Vergangenheit oft und gerne – gerade von Regierungsfraktionen – umgangen, indem man das Ding als Initiativantrag über das Parlament sozusagen direkt auf den Weg bringt. Das ist in der Form künftig nicht mehr möglich, weil es eben auch für Initiativanträge Begutachtungsverfahren geben soll. Das begrüßen wir sehr.
Wir halten es für problematisch, dass es weiterhin möglich ist, Fristen sehr kurz zu bemessen. Wir hätten das gerne gesetzlich festgeschrieben – das ist nicht der Fall, das wollten die Regierungsfraktionen nicht. Das ist insbesondere schade, weil ich glaube, dass die Grünen in der Opposition dazu eine andere Meinung hatten, aber wie so oft ist es halt die ÖVP, die bestimmt, wie es passiert – damit müssen wir leben. (Beifall bei den NEOS.)
Nichtsdestotrotz setzen wir heute gemeinsam einen wichtigen, wenn auch nicht allzu großen Schritt in Richtung eines besseren Parlaments, mehr Bürgerbeteiligung, mehr Evidenz und mehr Transparenz. In diesem Sinn ist es am Ende dann doch ein guter Tag für den Parlamentarismus. (Beifall bei den NEOS.)
23.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich darf den Antrag 1178/A dem Geschäftsordnungsausschuss zuweisen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Sie sind es hoffentlich nicht, denn wir haben noch ein paar Abstimmungen vor uns.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten – ich darf um Aufmerksamkeit bitten – Krainer, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A eine Frist bis zum 23. Februar 2021 zu setzen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Krainer, Fürst, Krisper, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1219/A(E) eine Frist bis zum 29. Jänner 2021 zu setzen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 und 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
„Tagesordnungspunkt 3:
Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 634 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 607 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1222/A(E) bis 1261/A(E) eingebracht worden sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.42 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 23.42 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |