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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 20. Jänner 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                 Mittwoch, 20. Jänner 2021

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 20. Jänner 2021: 9.05 – 23.42 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 1205/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021)

2. Punkt: Bericht über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommen­steuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Ja­kob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördenge­setz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Register­gesetz geändert werden

5. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30

7. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleis-tungen und Studien in ausgewählten Ressorts – Reihe BUND 2020/30

8. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwer­punkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/25

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2

11. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 2

12. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung – Reihe BUND 2019/8

13. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und ‑Versor­gung – Reihe BUND 2019/43

14. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Pflege in Österreich – Reihe BUND 2020/8

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich – Reihe BUND 2020/9

16. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bun­desgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsge­setz 1975) geändert werden (Verfassungsgesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kon­trolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) (1086/A)

18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leicht­fried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsge­setz 1975 geändert wird (1178/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 28

Ordnungsruf .................................................................................................................... 78

Ruf zur Sache ............................................................................................................... 200

Geschäftsbehandlung

Wortmeldungen betreffend Sitzordnung aufgrund Covid-19-Maßnahmen:

Dr. Nikolaus Scherak, MA ........................................................................................... 71

Michael Schnedlitz ....................................................................................................... 71

Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................... 72

Stellungnahme der Präsidentin Doris Bures ............................................................. 71

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 3757/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG .................................................................................................................... 75

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ................................. 213

Redner/Rednerinnen:

Sabine Schatz ............................................................................................................. 213

Bundesminister Karl Nehammer, MSc ..................................................................... 215

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 217

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 218


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 3

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 219

David Stögmüller ........................................................................................................ 221

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 222

Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 421/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Herbert Kickl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. Feb­ruar 2021 zu setzen – Ablehnung           75, 324

Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Susanne Fürst, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1219/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kai Jan Krai­ner, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Drei-Tages-Berichtsfrist in clamorosen Fällen im Berichtspflichtenerlass“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 29. Jänner 2021 zu setzen – Ablehnung ...................  75, 324

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG      ............................................................................................................................... 75

Wortmeldung des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger betreffend Abän­derungsantrag zu TOP 4 ........................................................................................................................... 230

Antrag des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger im Sinne des § 18 Abs. 3 GOG auf Anwesenheit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Ablehnung ...........................................................................................................  238, 239

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 238

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls die­ser Sitzung durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka ........................................................................... 324

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 325

Aktuelle Stunde (16.)

Thema: „Arbeitsmarkt in Zeiten von COVID-19: Status – Ausblick – Möglich­keiten“             ............................................................................................................................... 28

RednerInnen:

August Wöginger .................................................................................................... ..... 28

Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................... 31

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 33

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc .................................................................................. 35

MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 36

Sigrid Maurer, BA ......................................................................................................... 37

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 39

Bettina Zopf ................................................................................................................... 40

Josef Muchitsch ........................................................................................................... 41

Dr. Dagmar Belakowitsch ............................................................................................ 43

Mag. Markus Koza ........................................................................................................ 44

Josef Schellhorn .......................................................................................................... 46

Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (17.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 4

Thema: „Keine europäischen Nachrichtendienstinformationen für das BVT – Österreich im schwarzen Loch der gemeinsamen europäischen Terrorbe­kämpfung durch Versagen der Innenminister in den letzten Jahren“ ......................................................................... 47

RednerInnen:

Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................. 48

Bundesminister Karl Nehammer, MSc ....................................................................... 50

Karl Mahrer ................................................................................................................... 52

Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................... 54

Mag. Hannes Amesbauer, BA ..................................................................................... 55

Mag. Georg Bürstmayr ................................................................................................ 57

Dr. Stephanie Krisper .................................................................................................. 58

Dr. Christian Stocker ................................................................................................... 59

Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 60

MEP Mag. Roman Haider ............................................................................................. 62

MEP Dr. Monika Vana .................................................................................................. 63

MEP Claudia Gamon, MSc .......................................................................................... 64

MEP Mag. Lukas Mandl ............................................................................................... 66

MEP Mag. Evelyn Regner ............................................................................................ 67

Christian Ries ............................................................................................................... 68

Michel Reimon, MBA .................................................................................................... 69

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ................................................................................ 72

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 28

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  74, 321, 324

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ (1221/A)(E)                                         166

Begründung: Josef Schellhorn .................................................................................. 172

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................ 177

Debatte:

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................... 179

Peter Haubner ............................................................................................................. 181

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 183

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................... 184

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ..................................................................................... 185

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 186

Andreas Ottenschläger ....................................................................................  188, 210

Klaus Köchl ................................................................................................................. 190

Erwin Angerer ............................................................................................................. 192

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................... 196

Henrike Brandstötter ................................................................................................. 197

Ing. Klaus Lindinger, BSc .......................................................................................... 198

Dr. Helmut Brandstätter (tatsächliche Berichtigung) ............................................. ... 200

Petra Vorderwinkler ................................................................................................... 200

MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 202

Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 204


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 5

Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 206

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 208

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 210

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien“ – Ablehnung            191, 212

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Wirtesterben verhindern – Gastronomiebetriebe sofort aufsper­ren“ – Ablehnung  194, 213

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer“ – Ablehnung ...........................................................................................................  201, 213

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 1221/A(E) ........................... 212

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1205/A der Ab­geordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministerienge­setz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021) (633 d.B.) ................................................................................................ 76

RednerInnen:

Mag. Andrea Kuntzl ...................................................................................................... 76

Mag. Wolfgang Gerstl ...........................................................................................  77, 90

Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 78

Edith Mühlberghuber ................................................................................................... 79

Mag. Christian Drobits ................................................................................................. 80

Barbara Neßler .............................................................................................................. 81

Michael Bernhard ......................................................................................................... 82

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 83

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 84

Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 86

Mag. Meri Disoski ......................................................................................................... 87

Yannick Shetty .............................................................................................................. 88

Irene Neumann-Hartberger ......................................................................................... 89

Annahme des Gesetzentwurfes in 633 d.B. .................................................................. 90

2. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gleichbehand­lungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesmi­nisterin für Frauen und Integration (III-207/589 d.B.) .................................................................................................................. 91

RednerInnen:

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 91

Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................. 91

Rosa Ecker, MBA .......................................................................................................... 92

Mag. Meri Disoski ......................................................................................................... 94

Henrike Brandstötter ................................................................................................... 95

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 96

Mag. Romana Deckenbacher ...................................................................................... 97

Sabine Schatz ............................................................................................................... 97

Mag. Faika El-Nagashi ................................................................................................. 98

Yannick Shetty ............................................................................................................ 100

Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 102

Philip Kucher .............................................................................................................. 103


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 6

Irene Neumann-Hartberger ....................................................................................... 104

Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 105

Kira Grünberg ............................................................................................................. 106

Norbert Sieber ............................................................................................................ 107

Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Stopp der Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn“ – Ablehnung ...............  101, 107

Kenntnisnahme des Berichtes III-207 d.B. .................................................................. 107

3. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (630 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteu­ergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.) ................................................ 108

RednerInnen:

Andreas Kollross ........................................................................................................ 108

Mag. Wolfgang Gerstl (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 147

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 147

Erwin Angerer ............................................................................................................. 148

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................... 152

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................................................ 153

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................... 154

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................ 158

Walter Rauch .............................................................................................................. 159

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 160

Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 161

Christoph Stark .......................................................................................................... 162

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 163

Maximilian Lercher ..................................................................................................... 164

Ing. Klaus Lindinger, BSc .......................................................................................... 165

Angela Baumgartner .................................................................................................. 223

Mag. Peter Weidinger ................................................................................................. 224

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Coronahilfen für Gemeinden“ – Ablehnung .......................................................  151, 226

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Monitoring von Verschuldung und Investitionstä­tigkeit der Gemeinden“ – Annahme (133/E) ..............................................................................................................................  156, 226

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“ – Ablehnung                                                  156, 226

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken“ – Ablehnung ...................................  161, 226

Annahme des Gesetzentwurfes in 634 d.B. ................................................................ 225

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeord-neten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschauge­setz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesab­gabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (607 d.B.) ...................................................................................................................... 226

RednerInnen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 7

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................... 226

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 227

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................... 228

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 229

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 230

Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................... 231

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................ 239

Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 240

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 241

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 241

Philip Kucher .............................................................................................................. 242

Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 244

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“ – Annahme (134/E)      243, 246

Annahme des Gesetzentwurfes in 607 d.B. ................................................................ 245

5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Um­setzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34 (III-8/496 d.B.)                                                                                              246

RednerInnen:

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................. 246

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 247

Dr. Astrid Rössler ....................................................................................................... 248

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker .......................................................... 250

Kenntnisnahme des Berichtes III-8 d.B. ...................................................................... 296

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III­45 und Zu III-45/497 d.B.)   ............................................................................................................................. 251

7. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts – Reihe BUND 2020/30 (III-173/498 d.B.) ............................................................................................ 251

RednerInnen:

Franz Hörl .................................................................................................................... 251

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 252

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 253

David Stögmüller ........................................................................................................ 254

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 255

Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 257

Alois Kainz .................................................................................................................. 258

Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 258

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ...................................................... ... 259

Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Regelungen für die Bil­dungseinrichtungen der politischen Parteien“ – Ablehnung ........................................................................................  256, 296

Kenntnisnahme der beiden Berichte III­45 und Zu III-45 und III-173 d.B. ................... 296


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 8

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III­70/610 d.B.)          ............................................................................................................................. 260

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/25 (III-40/611 d.B.)                                                                                                         260

RednerInnen:

Karl Schmidhofer ....................................................................................................... 260

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 261

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 262

Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 263

Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 264

Hermann Gahr ............................................................................................................ 266

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evakuierung von besonders notleidenden Kindern und Familien aus den griechischen Insellagern“ – Ablehnung ...........................................................................................................  265, 297

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-70 und III-40 d.B. .......................................... 296

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2 (III-83/612 d.B.) .................... 267

11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29 (III-44/613 d.B.)                                                      267

RednerInnen:

Andreas Kühberger .................................................................................................... 267

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 268

Alois Kainz .................................................................................................................. 269

David Stögmüller ........................................................................................................ 270

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 271

Lukas Brandweiner .................................................................................................... 272

Michael Seemayer ...................................................................................................... 273

Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 274

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker .......................................................... 275

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-83 und III-44 d.B. .......................................... 297

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversiche­rung – Reihe BUND 2019/8 (III-24/622 d.B.) ....................................................................................................................................... 275

13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung – Reihe BUND 2019/43 (III­58/623 d.B.)              ............................................................................................................................. 276

14. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Pflege in Österreich – Reihe BUND 2020/8 (III-97/625 d.B.)                                                   276


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 9

RednerInnen:

Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 276

Michael Seemayer ...................................................................................................... 277

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 278

Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 280

Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 281

Johann Singer ............................................................................................................ 285

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 286

Christian Lausch ........................................................................................................ 287

Franz Hörl .................................................................................................................... 288

Alois Kainz .................................................................................................................. 288

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker .......................................................... 289

Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Diabetesversorgung“ – Ablehnung ......................................  282, 297

Kenntnisnahme der drei Berichte III-24, III-58 und III-97 d.B. ..................................... 297

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbe­reich – Reihe BUND 2020/9 (III-98/624 d.B.)     ............................................................................................................................. 291

RednerInnen:

Hermann Gahr ............................................................................................................ 291

Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 292

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................... 293

Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 294

Andreas Kühberger .................................................................................................... 294

Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 295

Kenntnisnahme des Berichtes III-98 d.B. .................................................................... 297

16. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) ..................................................................................................... 298

RednerInnen:

Christian Ries ............................................................................................................. 298

Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 298

Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 299

Andreas Kollross ........................................................................................................ 301

Alois Kainz .................................................................................................................. 302

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................... 304

Michael Bernhard ....................................................................................................... 305

Mag. Peter Weidinger ................................................................................................. 308

Petra Wimmer ............................................................................................................. 309

Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 309

Carina Reiter ............................................................................................................... 310

Robert Laimer ............................................................................................................. 311

Andreas Minnich ........................................................................................................ 312

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 312

Mag. Corinna Scharzenberger .................................................................................. 313

Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 314

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 314

Hermann Gahr ............................................................................................................ 315

Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 315


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 10

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“ – Ablehnung                                                 300, 316

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des rituellen Schächtens“ – Ablehnung .................................................  302, 316

Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende“ – Ablehnung ..............................................  307, 316

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 604 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 ... 316

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Ing. Rein­hold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Ge­schäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (Verfassungsgesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) (1086/A) ........................................................................................................................ 316

RednerInnen:

Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 317

Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 318

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 319

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 319

Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 320

Zuweisung des Antrages 1086/A an den Geschäftsordnungsausschuss ................... 321

18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäfts­ordnungsgesetz 1975 geändert wird (1178/A)      321

RednerInnen:

Karl Mahrer ................................................................................................................. 321

Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 322

Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 323

Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 323

Zuweisung des Antrages 1178/A an den Geschäftsordnungsausschuss ................... 324

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 74

631: Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten König­reich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbe­reichs des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf Gibraltar

632: Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Trä­ger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus

Berichte ......................................................................................................................... 74

Vorlage 48 BA: Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2020;BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 11

III­219: Bericht betreffend Bundesfinanzgericht – Reihe BUND 2021/1; Rech­nungshof

III-223: Bericht betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für das Jahr 2021; BM f. Landesverteidigung

Anträge der Abgeordneten

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrau­en – besser aus der Krise heraus kommen (1221/A)(E)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend barrierefreies Internet umfassend umsetzen (1222/A)(E)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere Verhandlun­gen für den geförderten Austausch mit Großbritannien (1223/A)(E)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit des Ar­beitsplatzes im Wohnungsverband (1224/A)(E)

Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bonusticket für in Österreich lebende Menschen, die Urlaub in Österreich machen (1225/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Online-Gipfels für eine nachhaltige Futtermittelstrategie (1226/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Home-Office Regelung (1227/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beitragsstundungen: Staatsver­sagen darf nicht zu überdurchschnittlicher Konkurswelle führen (1228/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beitragsstundungen: Staatsversagen darf nicht zu überdurchschnittlicher Konkurswelle führen (1229/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datensatz für Luxuspen­sionen (1230/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine zusätzlichen AMA Marketing Gebühren (1231/A)(E)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Selbstän­digen vor Covid-19 (1232/A)(E)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information an Arbeits­suchende die zur Covid-19-Risikogruppe gehören durch den zuständigen Sozialversi­cherungsträger (1233/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Frauen­quoten in Vorständen (1234/A)(E)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests (1235/A)(E)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken (1236/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 12

August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (1237/A)

August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1238/A)

August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird (1239/A)

Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1240/A)

Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührenge­setz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Investitionsprämiengesetz geändert werden (2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – 2. COVID-19-StMG) (1241/A)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Plan für Som­merschule 2021 (1242/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einmahnung gestundeter Sozial­versicherungsbeiträge bei Unternehmen sofort beenden (1243/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einmahnung gestun­deter Sozialversicherungsbeiträge bei Unternehmen sofort beenden (1244/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung von Mög­lichkeiten der Beaufsichtigung von Wiener Wohnen durch den Bund im Sinne der Trans­parenz (1245/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend NEO-Liberaler Theore­tiker als Arbeitsminister: Nein Danke! (1246/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für Unternehmer her­stellen – obligatorische elektronische Zustellung beenden (1247/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Bekenntnis zum La­gezuschlagsverbot im Gründerzeitviertel (1248/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Öffnung der Investi­tionsprämie für gemeinnützige Bauvereinigungen (1249/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wirtesterben verhindern – Gastronomiebetriebe sofort aufsperren (1250/A)(E)

Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1251/A)

Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz und das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geändert werden (1252/A)

Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) und das Bun­desgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selb­ständige Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID-19-Gesetz) geändert werden (1253/A)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 13

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Corona-Familienhärte­ausgleichs (1254/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (1255/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (1256/A)(E)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Meinungsvielfalt auf Plattformen mit Monopolstellung (1257/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung (1258/A)(E)

Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen be-treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert wird (1259/A)

Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstüm­melung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (1260/A)(E)

Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 (1261/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Qualitätsprüfung und Strategie Wohn­zimmertest für Bildungseinrichtungen (4896/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Sonder­presseförderung für das Medium „Wochenblick“ (4897/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Symbole-Gesetz (4898/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Assistenz- und Unterstützungseinsätze (4899/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzung geplanter Planstellen für das Jahr 2020 im Bereich der Justiz (4900/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend gerichtliche Zuweisung hinsichtlich der Besuchsbegleitung von Scheidungskindern (4901/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Sicherheits- und Umwelt­gefahren der Elektromobilität (4902/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend wissenschaftliche Integrität bei der Vergabe akade­mischer Abschlüsse (4903/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 14

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Prävention vor Sexualstraftaten an Kinder und Jugendliche via Social-Media-Kanäle und dem Internet (4904/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personen, die in der Silvesternacht im Braunauer Stadtpark von der Polizei kontrolliert bzw. verhaftet wurden (4905/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umschulungen für mehr Pflegepersonal in Niederösterreich (4906/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Umschulungen für mehr Pflegepersonal in Niederösterreich (4907/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schloss für die Felbertauernstraße AG (4908/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Pornographische Darstellung, sechsmonatige Bewährungsstrafe für behinder­ten 34-jährigen (4909/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Folgeanfrage zur Anfrage „welche Studien und Dienstleistungen Ministerien in Auf­trag geben“ (3720/J) (4910/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Folgeanfrage zur Anfrage „Terroranschlag in Wien“ (3988/J) (4911/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona-Impfung bei Pflegekräften (4912/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Corona-Maßnahmen für den steirischen Arbeits­markt (4913/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kreditkar­tenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4914/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4915/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4916/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4917/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmit­glieder im Jahr 2020 (4918/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4919/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 15

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4920/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kreditkartenabrechnun­gen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4921/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öf­fentlichen Dienst und Sport betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglie­der im Jahr 2020 (4922/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4923/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4924/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4925/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4926/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Taxifreifahrten für Mitar­beiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4927/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öf­fentlichen Dienst und Sport betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungs­büros im Jahr 2020 (4928/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4929/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4930/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4931/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Wo bleibt die Entscheidung zum Umweltbundesamt? (4932/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4933/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4934/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4935/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 16

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesvertei­digung betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2020 (4936/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Re­gierungsbüros im Jahr 2020 (4937/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabi­nettsmitglieder im Jahr 2020 (4938/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4939/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4940/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidi­gung betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4941/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4942/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4943/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4944/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4945/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4946/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4947/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4948/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4949/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4950/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4951/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 17

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministe­rien im Jahr 2020 (4952/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öf­fentlichen Dienst und Sport betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesminis­terien im Jahr 2020 (4953/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Druckschriftenabonne­ments in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4954/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4955/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4956/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4957/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4958/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4959/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4960/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Druckschrif­tenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4961/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidi­gung betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2020 (4962/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückforderung von AMS-Bezügen in der Steier­mark (4963/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die öffentlichen Aussagen des oberösterreichischen Landespolizeidirektors (4964/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylstatistiken auf BMI-Homepage (4965/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Weiterführung von Erasmus+ nach dem Brexit (4966/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 18

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen seit der Corona-Krise – Folgeanfrage (4967/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze aufgrund von Suizid und Suizidversuchen (4968/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kapazitätsauslastung von Asylunterkünften im Jahr 2020 (4969/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Mehrwegbecher anstatt Einweg-Kaffee­becher (4970/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der UN-Behinderten­rechtskonvention auf Basis des ersten Staatenberichtes (4971/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Herstellung der Betriebsbereitschaft des Asylquartier Leoben (4972/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Herstellung der Betriebsbereitschaft des „Haus Semmering“ (4973/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsatz im Rahmen einer Lokalöffnung in Linz (4974/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Man­gelnder Berichtseifer bei rechtsextremistischen Umtrieben (4975/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Munitionslieferungen aus dem Landeskriminalamt NÖ an Neonazis (4976/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend „Wie tickt der neue Arbeitsminister heute & worauf müssen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich gefasst machen?“ (4977/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2020 (4978/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Druckschriftenabonnements in den Bun­desministerien im Jahr 2020 (4979/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung betreffend Weiterführung von Erasmus+ nach dem Brexit (4980/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Korruption im Gesundheitswe­sen II“ (4981/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Korruption im Gesundheitswesen II“ (4982/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungs­büros im Jahr 2020 (4983/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Finanzierung und Reform des Maßnahmenvollzug (4984/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 19

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unterbringung und Asylverfahren minderjähriger Asylsuchender in Österreich (4985/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Tragischer Tod einer psychisch kranken Frau im Zuge eines Polizeieinsat­zes – Überfällige Reform des Unterbringungsrechts (4986/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tragischer Tod einer psychisch kranken Frau im Zuge eines Polizeieinsatzes (4987/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4988/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4989/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4990/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Fakezahlen zur Aufnahme von UMF 2020 (4991/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4992/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öf­fentlichen Dienst und Sport betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4993/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4994/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4995/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidi­gung betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4996/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4997/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4998/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (4999/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5000/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5001/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5002/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 20

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5003/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundes­ministerien im Jahr 2020 (5004/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Fuhrpark der Ministerien im Jahr 2020 (5005/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi-sche und internationale Angelegenheiten betreffend Einsatz für verfolgte Christen (5006/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Ver­fassung betreffend Anti-Atom-Erklärung Österreichs im Vertrag von Lissabon (5007/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Anti-Atom-Erklärung Österreichs im Vertrag von Lissabon (5008/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Vorfall bei der ÖVP-Zentrale (5009/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der Station „Landstraße-Wien Mitte“ im Jahr 2020 (5010/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der Wiener U-Bahn-Station „Längenfeldgasse“ im Jahr 2020 (5011/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze im Umfeld des Wiener „Schwedenplatzes“ im Jahr 2020 (5012/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze im Umfeld des Wiener Westbahnhof im Jahr 2020 (5013/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze im Bereich der Wiener U-Bahn-Station Floridsdorf – Franz-Jonas-Platz 2020 (5014/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze am Wiener Reumannplatz im Jahr 2020 (5015/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze im Bereich des Wiener Stephansplatzes im Jahr 2020 (5016/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der U-Bahn-Station „Gumpendorfer Straße“ im Jahr 2020 (5017/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze im Umfeld der Wiener U-Bahnstation Josefstädter Straße im Jahr 2020 (5018/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 21

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Öster­reichischen Bundesheeres im Jahr 2020 (5019/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vertuschung relevanter Dokumente vor dem Ibiza-U-Ausschuss durch das Bundesministerium für Justiz (5020/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Sponsorings/Kooperationen des ÖIF mit dem Alois-Mock Institut (5021/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Sponsorings/Kooperationen des ÖIF mit dem Alois-Mock Ins­titut (5022/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Sponsorings/Kooperationen des BMAFJ mit dem Alois-Mock Institut bzw. mit der Novomatic (5023/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsverfahren oder Anfangsverdachtsprüfung betreffend Regierungs­mitglieder (5024/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nichtabberufung von Mag. Sidlo aus dem OeNB-Generalrat (5025/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Umsetzungsstand Notfallplan gegen Arten­sterben in österreichischen Flüssen, Seen und Feuchtgebieten (5026/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Negative Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung von Frau­en: Frauenbilder (5027/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Negative Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung von Frauen: Vereinbarkeit Familie und Beruf (5028/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Negative Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung von Frauen: Teilzeitförderungen (5029/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenle­gung der Gebarungsvorschaurechnungen (Folgeanfrage 01/2021) (5030/J)

*****

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Obmann des Umweltausschusses betreffend Ausschussführung im öffentlichen Hearing zum Euratom-Volksbegehren (28/JPR)

Anfragebeantwortungen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 22

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (4158/AB zu 4210/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4159/AB zu 4238/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4160/AB zu 4244/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (4161/AB zu 4162/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kol­leginnen und Kollegen (4162/AB zu 4155/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4163/AB zu 4239/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4164/AB zu 4233/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hei­nisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4165/AB zu 4197/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kol­leginnen und Kollegen (4166/AB zu 4182/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4167/AB zu 4166/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4168/AB zu 4209/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4169/AB zu 4201/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4170/AB zu 4168/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4171/AB zu 4179/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4172/AB zu 4164/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4173/AB zu 4165/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4174/AB zu 4189/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4175/AB zu 4211/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4176/AB zu 4203/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4177/AB zu 4174/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4178/AB zu 4180/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 23

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Ab­geordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4179/AB zu 4200/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (4180/AB zu 4315/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4181/AB zu 4170/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4182/AB zu 4188/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen (4183/AB zu 4403/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4184/AB zu 4173/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4185/AB zu 4181/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfra­ge der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4186/AB zu 4199/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Gab­riele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4187/AB zu 4190/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4188/AB zu 4187/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Chris­tian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4189/AB zu 4175/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (4190/AB zu 4154/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4191/AB zu 4191/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4192/AB zu 4185/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (4193/AB zu 4152/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4194/AB zu 4192/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4195/AB zu 4171/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kol­leginnen und Kollegen (4196/AB zu 4183/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 24

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4197/AB zu 4195/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4198/AB zu 4193/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (4199/AB zu 4393/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (4200/AB zu 4387/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kol­legen (4201/AB zu 4176/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (4202/AB zu 4151/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4203/AB zu 4157/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4204/AB zu 4158/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4205/AB zu 4159/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kol­leginnen und Kollegen (4206/AB zu 4163/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im EU und Verfassung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4207/AB zu 4167/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (4208/AB zu 4172/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4209/AB zu 4177/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfra­ge der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4210/AB zu 4196/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im EU und Verfassung auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (4211/AB zu 4198/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4212/AB zu 4206/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4213/AB zu 4207/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 25

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4214/AB zu 4247/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4215/AB zu 4271/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4216/AB zu 4270/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4217/AB zu 4269/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Ler­cher, Kolleginnen und Kollegen (4218/AB zu 4228/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4219/AB zu 4267/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4220/AB zu 4248/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4221/AB zu 4263/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4222/AB zu 4231/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4223/AB zu 4236/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4224/AB zu 4241/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4225/AB zu 4243/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4226/AB zu 4229/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4227/AB zu 4242/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4228/AB zu 4252/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4229/AB zu 4234/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4230/AB zu 4230/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4231/AB zu 4250/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 26

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4232/AB zu 4232/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4233/AB zu 4266/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (4234/AB zu 4265/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4235/AB zu 4219/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4236/AB zu 4240/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4237/AB zu 4262/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (4238/AB zu 4208/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (4239/AB zu 4227/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfra­ge der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (4240/AB zu 4235/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4241/AB zu 4479/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kol­legen (4242/AB zu 4253/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (4243/AB zu 4204/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Kris­per, Kolleginnen und Kollegen (4244/AB zu 4205/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (4245/AB zu 4237/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4246/AB zu 4245/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4247/AB zu 4260/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 27

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4248/AB zu 4272/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4249/AB zu 4273/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4250/AB zu 4274/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4251/AB zu 4275/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4252/AB zu 4276/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4253/AB zu 4277/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4254/AB zu 4278/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4255/AB zu 4279/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4256/AB zu 4256/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4257/AB zu 4280/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4258/AB zu 4257/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4259/AB zu 4281/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4260/AB zu 4282/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4261/AB zu 4283/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4262/AB zu 4284/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4263/AB zu 4285/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4264/AB zu 4286/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4265/AB zu 4287/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4266/AB zu 4288/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4267/AB zu 4289/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen (4268/AB zu 4291/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen (4269/AB zu 4290/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (4270/AB zu 4261/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplô­mé, Kolleginnen und Kollegen (4271/AB zu 4254/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Marg­reiter, Kolleginnen und Kollegen (4272/AB zu 4255/J)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 28

09.05.33Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Drit­ter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.05.34*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordneten, ich darf Sie recht herzlich zu unserer 79. Sitzung begrüßen, die ich für eröffnet erklären darf.

Ich begrüße recht herzlich die Damen und Herren der Journalistik auf der Galerie und die Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen. (An den Glastrennwänden eini­ger Abgeordneter sind Tafeln mit dem Parlamentslogo und der Aufschrift „We Remember“ angebracht, welche vor Beginn der Sitzung anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Jänner auf den Plätzen aller Abgeordne­ten für ein gemeinsames Foto bereitlagen.)

Das Amtliche Protokoll der 76. Sitzung vom 13. Jänner und die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 77. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 78. Sitzung vom 14. Jänner 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht bean­standet.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Nurten Yılmaz, Christian Hafenecker, MA und Mag. Christian Ragger.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat mitgeteilt, dass Bun­desministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten wird.

*****

Der ORF überträgt die Sitzung in ORF 2 bis 13 Uhr und anschließend bis 19 Uhr in ORF III. Danach wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen.

09.06.36Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Arbeitsmarkt in Zeiten von COVID-19: Status – Ausblick – Möglichkeiten“

Ich darf den Herrn Bundesminister für Arbeit recht herzlich bei uns begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Gustav Wöginger. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: August, nicht Gustav!)


9.07.00

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bewältigung der Coronapandemie hat nach wie vor oberste Priorität. Die Maßnahmen, die seit Monaten immer wieder gesetzt werden


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müssen, um einerseits die Spitäler nicht zu überlasten und andererseits Menschenleben zu schützen und zu retten, bringen auch eine große Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise mit sich.

Die Virusmutationen aus England und Südafrika erschweren und verlängern diese Kri­sensituation noch einmal. Die Meinung der Expertinnen und Experten dazu ist klar: Das mutierte Virus ist noch ansteckender und noch aggressiver. Daher konnte am letzten Wochenende auch ein breiter Konsens zwischen der Bundesregierung, den Bundeslän­dern mit den Landeshauptleuten und den Sozialpartnern gefunden werden – die Verlän­gerung des Lockdowns bis zum 7. Februar ist in der jetzigen Situation notwendig und alternativlos.

Wir sind damit nicht alleine, meine Damen und Herren, viele Länder, gerade auch unsere Nachbarländer in Europa, müssen ähnliche Entscheidungen treffen. (Abg. Kickl: In Süd­tirol ist nicht zu! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) In Deutschland zum Beispiel, so lesen und hören wir heute, wird der Lockdown bis zum 15. Februar verlängert.

Die Situation am Wirtschafts- und Arbeitsmarkt bleibt natürlich sehr angespannt. Es gibt viele Herausforderungen zu bewältigen. Vielleicht ganz kurz eine Übersicht der Daten- und Faktenlage betreffend den Arbeitsmarkt: Es sind derzeit 533 000 Personen beim AMS gemeldet, 65 000 davon befinden sich in Schulung. Das entspricht sozusagen ei­nem krisenbedingten Saldo von 112 000 Menschen mehr, die im Vergleich zum Vorjahr arbeitslos sind.

Meine Damen und Herren, ich möchte das Modell der Kurzarbeit noch einmal besonders hervorheben und auch betonen, denn es ist einzigartig in Europa, was da aufgrund der Sozialpartnereinigung vom Ministerium umgesetzt wurde: 440 000 Menschen befinden sich nach wie vor in Kurzarbeit, 5,7 Milliarden Euro wurden für Kurzarbeit ausbezahlt und die Phase drei ist mit 4,3 Milliarden Euro bewilligt. – Das ist ein Erfolgsmodell, meine Damen und Herren, das die Jobs und die Einkommen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichert! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Vielleicht kann mir die angebliche Wirtschaftspartei NEOS eines erklären: Gestern wurde in einer Aussendung ein Bonus-Malus-System gefordert. Da heißt es unter anderem: „So könnten Unternehmen, die in einem hohen Maße Förderung über die Kurzarbeit nutzen, einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer für spätere Gewinne zahlen.“ Ja, meine Damen und Herren, was heißt denn das? Wenn man ein Unternehmer ist, dann schaut man, dass man sich dieser Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter jetzt entledigt, denn sonst könnte es ja sein, dass man in der Zukunft einen hö­heren Körperschaftsteuersatz zahlen muss. Das ist doch ein wirtschaftspolitischer Su­per-GAU! Das ist ein Bauchfleck, meine Damen und Herren von den NEOS, den Sie hier landen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was haben wir während der ganzen Krisenmonate noch gemacht, um vor allem den Arbeitsmarkt – zum einen natürlich die Unternehmerinnen und die Unternehmer und zum anderen natürlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – bestmöglich zu unter­stützen? Wir haben die Steuerentlastung vorgezogen und den Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent abgesenkt. Für jedes Kind gab es 360 Euro Kinderbonus, um beson­ders auch die Familien zu unterstützen und zu stärken. Wir haben mehrere Familienhär­teausgleichsfonds geschaffen, um speziell auch dort zu unterstützen. Wir haben den Lehrlingsbonus eingeführt. Wir haben eine Sonderbetreuungszeit eingeführt, weil es not­wendig ist, vor allem auch den Eltern die Möglichkeit zu geben, während der Lockdown­phase die Kinder zu betreuen. Wir haben zweimal eine Einmalzahlung für Arbeitslose umgesetzt. Wir haben die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim AMS kräftig aufgestockt. An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, meine Damen und Herren, mich bei


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den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS, aber auch der Ministerien, die da zu­ständig sind, ganz herzlich zu bedanken, denn das, was da in Zeiten wie diesen voll­bracht wird, ist eine Höchstleistung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Aufstockung der Notstandshilfe haben wir bereits verlängert, und ich darf heute hier auch ankündigen, dass wir noch einmal eine Verlängerung umsetzen werden. Wir von den Regierungsfraktionen werden heute einen gemeinsamen Antrag einbringen, damit das Niveau des Arbeitslosengeldes auch für die Notstandshilfeempfängerinnen und emp­fänger gesichert ist, weil es unsere sozialpolitische Verantwortung ist, meine Damen und Herren, dass wir auch jene Menschen unterstützen, die durch diese Krise arbeitslos ge­worden sind, damit sie nicht in auf das Niveau der Notstandshilfe abrutschen werden. Wir von den Regierungsfraktionen nehmen diese Verantwortung wahr und bringen heute diesen Antrag ein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Parallel zur Arbeitsmarktunterstützung haben wir auch die Wirtschaft kräftig unterstützt. Zahlreiche Wirtschaftshilfen wurden umgesetzt: Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, In­vestitionsprämien, jetzt der Ausfallsbonus. – Wir tun alles, und das seit Monaten, um den Betrieben, die in gewissen Branchen zum Teil natürlich unter der Krise entsprechend leiden, so gut wie möglich auch finanziell unter die Arme zu greifen. Wir stehen in Europa an vorderster Stelle, was den Gesamtumfang dieser Hilfen anbelangt. Das ist wichtig und notwendig, weil wir wollen, dass, wenn wir durch das Impfen aus der Krise wieder herauskommen – und das wird nur durch das Impfen möglich sein –, die Unternehmerin­nen und Unternehmer vom ersten Tag an wieder durchstarten können. Deshalb sind diese Wirtschaftshilfen von dementsprechender Bedeutung. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

Was erwartet uns aber noch in den nächsten Wochen und Monaten? Es wird noch eine sehr harte Zeit in den Winter- und Frühjahrsmonaten, bis wir gemeinsam diese Pandemie und natürlich auch diese Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise bewältigen kön­nen. Wir werden die Kurzarbeit noch einmal verlängern – das ist ja in Ausarbeitung ‑, weil es notwendig ist, die Menschen in diesem sehr guten System zu halten. Ich habe es schon gesagt: Es sichert nicht nur den Job, sondern vor allem auch das Einkommen.

Herr Bundesminister Kocher ist gerade dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Homeoffice zu finalisieren, fußend auf einer Einigung der Sozialpartner. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Da geht es um Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Unfallversicherungs­schutz und auch darum, was steuerlich absetzbar sein soll, also was Arbeitsmittel an­belangt.

Wir haben eine Arbeitsstiftung mit 700 Millionen Euro für das heurige und das nächste Jahr eingerichtet; für heuer sind es 400 Millionen Euro. Worum geht es da, meine Damen und Herren? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Es geht um Umschulung und Quali­fizierung. Das sind die Schlagworte im heurigen Jahr, was den Arbeitsmarkt anbelangt. Wir müssen dort hineininvestieren und das tun wir mit diesen Stiftungen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben den Bildungsbonus umgesetzt, damit die Bereitschaft, sich umzuqualifizieren, sich umzuschulen, den Job oder in eine andere Sparte zu wechseln, natürlich auch tat­kräftig unterstützt wird.

Es geht jetzt um die Frage, wie wir gemeinsam aus dieser Krise herauskommen, und ich möchte abschließend sehr positiv erwähnen, dass dieser Schulterschluss auch am ver­gangenen Wochenende wieder weitgehend gelungen ist, nämlich über die Parteigren­zen hinweg – alle Landeshauptleute, die Sozialpartner, die Bundesregierung, auch auf Anraten der Expertinnen und Experten –, damit wir gemeinsam diese Krisensituation bewältigen können. Es gibt aus meiner Sicht nur einen Weg, und der heißt impfen, imp­fen, impfen und parallel dazu testen, testen und testen. Nur so können wir diese Krise


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so rasch als möglich auch gemeinsam meistern. (Abg. Kickl: Das haben Ihre Bürger­meister wörtlich genommen!) – Ja, die FPÖ ist da leider nicht dabei. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das zeugt halt von einer sehr geringen staatspolitischen Verant­wortung. Da wird die Parteitaktik vor die Verantwortung gegenüber den Menschen ge­stellt. – Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

Ich bedanke mich auch bei all jenen, vor allem auch bei den Bundesländern, aber auch bei der Bundesregierung insgesamt, die mitgeholfen haben, einen Plan aufzustellen, wie wir rasch durchimpfen können. Der Bundeskanzler zeigt einen unermüdlichen Einsatz auf europäischer Ebene, damit der Astra-Zeneca-Impfstoff zugelassen wird. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Es muss möglich sein, dass das, was in Israel oder in England geimpft wird, auch bei uns zur Anwendung kommen darf, denn wir würden da zusätzlich zwei Millionen Impfdosen bekommen. Wir könnten dann vor allem die ältere Generation, denn die steht beim Impfen im Fokus, schneller durchimpfen (Zwischenruf des Abg. Loacker), dann können wir schneller öffnen, dann kommen wir schneller gemeinsam aus der Krise. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ein herzliches Dankeschön, meine Damen und Herren, sage ich all jenen, die sich daran beteiligen und die auch die Maßnahmen einhalten. Wir wissen, dass es sehr mühsam ist, dass es natürlich schon viele Monate dauert, aber wir müssen in diesen nächsten Wochen noch einmal durchhalten. (Rufe bei der FPÖ: Noch einmal! – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Und wenn wir noch einmal zusammenhalten, dann schaffen wir es – impfen, impfen, impfen und parallel dazu testen, testen, testen!

Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die da mithelfen, auch den Ehrenamtlichen in den Teststraßen, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern (Zwischenruf der Abg. Bela­kowitsch), unseren Leuten vor Ort, auch den Rettungssanitätern, die das mittragen. Nur so können wir gemeinsam aus dieser Krise kommen.

Herr Arbeitsminister, Ihnen wünsche ich alles Gute! Ein absoluter Fachmann an der Spit­ze des Arbeitsressorts wird das unterstützen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belako­witsch), dass wir vor allem auch im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmerinnen und Unternehmer einen guten Weg gehen können, damit wir diese Krise gemeinsam rasch bestehen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Arbeitsminister. – Ich darf Sie darüber informieren, dass die Redezeit 10 Minuten nicht übersteigen soll. Das ist aber nur eine Richtzeit. Bitte.


9.18.21

Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit knapp über einer Woche darf ich nun das Amt des Arbeitsministers ausüben, und ich bin mir dieser Verantwortung bewusst. Gerade in dieser Zeit, glaube ich, müssen wir alle diese Verantwortung in der tiefsten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg spüren. Wir haben aktuell 530 000 Arbeitslose, gut 60 000 davon in Schulungen. Das ist ein historisch hoher Wert – nicht der höchste Wert, der war im April 2020 erreicht –, ein historisch hoher Wert mit vielen Einzelschicksalen, die uns alle den Auftrag geben sollten, die besten Maßnah­men zu finden.

440 000 Personen sind derzeit in Kurzarbeit. Die Kurzarbeit funktioniert. Dazu möchte ich gleich noch mehr sagen.

Was den Arbeitsmarkt betrifft ist natürlich klar, dass ein Öffnen von wirtschaftlichen Be­reichen den Arbeitsmarkt entspannt hätte. Leider ist es so, dass alle Expertinnen und


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Experten aus der Medizin gesagt haben, dass das wegen der Mutation, die wir jetzt er­leben, wegen der Veränderung des Virus, der Variante B.1.1.7 zu riskant ist. Das heißt, wir müssen es schaffen, das Infektionsgeschehen nach unten zu bringen, um eben dann die ersten Öffnungsschritte, die auch den Arbeitsmarkt unterstützen werden, setzen zu können. Dazu brauchen wir alle gemeinsam Disziplin, das Tragen von Masken, Abstand­halten, Kontakte einschränken.

Ich weiß, dass das für alle schon schwierig ist, auch für mich persönlich, aber es gibt im Moment keine bessere Methode, um durch diese Krise zu kommen und um – das ist entscheidend – dann möglichst rasch, wenn die Infektionszahlen gering genug sind, die Wirtschaft wieder öffnen und Arbeitsplätze schaffen zu können und damit einen Rück­gang der Arbeitslosigkeit zu erreichen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

In den nächsten Wochen müssen wir uns noch auf die akute Bekämpfung der Krise konzentrieren. Das tun wir vor allem mit der Kurzarbeit – der Herr Klubobmann hat es schon angesprochen –: 4,3 Milliarden Euro sind in der Phase drei an Kurzarbeitsent­schädigungen genehmigt. Es ist das wichtigste Kriseninstrument zum Erhalt von Be­schäftigung in Österreich. Wir konnten über eine Million Jobs langfristig retten. 94 Pro­zent der Personen, die im April in Kurzarbeit waren, haben ein halbes Jahr später auch noch eine Beschäftigung im gleichen Job gehabt. Das heißt, die Kurzarbeit ist keine ver­steckte Arbeitslosigkeit. Sie ist eine Überbrückung einer Unterauslastung in einer ökono­misch schwierigen Zeit und ein bewährtes Kriseninstrument, das in Österreich beson­ders gut funktioniert.

Deswegen rate ich auch davon ab, Anreize mit der Kurzarbeit zu verbinden, die mögli­cherweise die Unternehmen dazu bringen würden, dass sie die Kurzarbeit nicht so in Anspruch nehmen. Es muss ein Anreiz da sein, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Wenn man weiß, man würde später höhere Steuern bezahlen, wenn man das tut, dann entsteht der Anreiz, diese Kurzarbeit eben nicht in Anspruch zu nehmen, und das wäre in Phasen eines Lockdowns aus meiner Sicht tatsächlich fatal. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mir ist auch wichtig, zu betonen, dass weiterhin die Möglichkeit für alle Unternehmen besteht, wenn sie einer behördlichen Schließung unterliegen, die Kurzarbeit auf 0 Pro­zent Arbeitszeit zu reduzieren. Das heißt, es ist das großzügigste Modell, das aber, wie wir sehen, am Arbeitsmarkt in der Krise funktioniert. Wie es mit der Kurzarbeit weiter­geht, dazu gibt es Gespräche mit den Sozialpartnern. Ich hoffe, dass wir sehr rasch eine Lösung präsentieren können, wie die Kurzarbeit nach dem Auslaufen der jetzigen Phase Ende März weiter gestaltet wird.

Kurzarbeit ist deswegen so gut, weil sie keine Arbeitslosigkeit entstehen lässt, denn wir wissen, dass Arbeitslosigkeit immer schwer abzubauen ist. Es ist ähnlich wie bei den Infektionszahlen: Wenn man auf einem hohen Niveau ist, dann braucht man sehr lange, um wieder herunterzukommen. Wir müssen es schaffen, mit möglichst geringen Arbeits­losenzahlen durch die Krise zu kommen. Diese sind stark gestiegen, aber dennoch hat die Kurzarbeit Arbeitslosigkeit teilweise verhindert. Es gibt zum Beispiel 60 000 Arbeits­lose weniger als in einem Worst-Case-Szenario, das vom AMS im November gerechnet wurde, geschätzt wurde. Die Kurzarbeit funktioniert also als Kriseninstrument.

Nach dieser Krise – das möchte ich auch betonen – ist es wichtig, möglichst rasch wie­der Beschäftigung zu schaffen und den Strukturwandel am Arbeitsmarkt zu begleiten. Dafür sind wir maßnahmentechnisch auch schon gut aufgestellt. Im Moment geht es aber noch um die akute Bekämpfung. Ich bin deshalb froh, dass – die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt – die Notstandshilfe für weitere drei Monate in der Höhe des Arbeitslosengeldes bereitgestellt wird. Damit verhindern wir, dass Arbeitslose, die es in der jetzigen Zeit ohnehin sehr schwer haben, in die Notstandshilfe und ein geringeres Entschädigungsniveau abrutschen. Wir stellen damit die Unterstützung für rund


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200 000 Personen in Österreich pro Monat sicher. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass pflichtversicherte Selbstständige das Arbeitslosengeld weiter erhalten, auch wenn ihr Betrieb aufgrund der aktuellen Krisensituation stillgelegt ist.

Dann gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die uns in den nächsten Monaten weiter be­gleiten werden. Erstens die Joboffensive: 428 Millionen Euro, um Personen in Berei­chen, die für die Zukunft wichtig sind, zu qualifizieren. Das ist eine der wichtigsten Maß­nahmen, weil Qualifikation für die Arbeitslosen die besten Chancen bietet, um in der Zukunft wieder Arbeit zu finden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das AMS – ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz ausdrücklich für die Flexibilität und den hohen Einsatz bedanken – steuert im Moment durch die Schu­lungen. Das ist schwierig in einer Phase, in der Schulungen in Präsenz nicht möglich sind. Es gibt nur einzelne Ausnahmen, bei denen Präsenz notwendig ist, zum Beispiel bei Ausbildungen an Maschinen, aber zum Großteil sind diese Kurse, diese Weiterbil­dungen, diese Qualifikationsmaßnahmen virtuell, online. Der Aufwand für die Organisa­tion dieser Maßnahmen ist riesig. Wir sehen, dass es gut funktioniert und dass wir damit ein Mittel haben, um Beschäftigung zu schaffen.

Das Zweite ist das Thema Homeoffice. Gerade in Lockdownzeiten wird das natürlich sehr genutzt. Es ist derzeit auch wichtig, glaube ich, um die Kontakte zu beschränken, daher noch einmal der Appell an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer, Homeoffice zu nutzen, wenn es möglich ist – wir brauchen aber auch eine Regelung für die Zeit nach dieser Krise –, und deswegen hat eine Homeoffice­regelung für mich Priorität. Wir haben uns das Ziel gesetzt, da sehr rasch gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Regelung vorzustellen; das soll hoffentlich in den nächsten Wochen passieren.

Dann unterstützen wir weiter natürlich Maßnahmen, die Beschäftigung auch nach der Krise fördern. Es gibt den Neustartbonus als Kriseninstrument, der die Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, unterstützt, wenn sie neue Beschäftigungs­verhältnisse schaffen, wenn es erste leichte Öffnungsschritte gibt.

Wir haben natürlich auch Maßnahmen für spezifische Zielgruppen. Wir wissen, dass zum Beispiel langzeitarbeitslose Frauen und Ältere, aber auch zum Teil Jugendliche stärker als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Krise betroffen sind. Es gibt eine Taskforce für Jugendbeschäftigung. Wir haben eigene Angebote für diese spezifi­schen Gruppen, die ich angesprochen habe, und wir werden diese Angebote auch wei­terentwickeln, wenn es eben möglich ist, Betriebe wieder zu öffnen, die jetzt geschlossen sind, und weitere Beschäftigungen zu schaffen.

All diese Maßnahmen bringen uns dem Ziel näher, die Krise gut zu bewältigen und dann – das ist für mich noch wichtiger – rasch wieder einen Beschäftigungsaufbau zu erreichen und die Arbeitslosigkeit substanziell zu reduzieren. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die weiteren Redebeiträge sind auf 5 Minuten Redezeit beschränkt.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kopf. – Bitte.


9.27.31

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Arbeitsmarktpolitik ist grundsätzlich zunächst einmal Wirt­schafts- und Standortpolitik: Nur Wirtschaftskraft schafft bekanntlich Wachstum, und nur Wachstum schafft und sichert bekanntlich nachhaltig Beschäftigung.


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Deshalb, meine Damen und Herren, bin ich sehr, sehr froh, dass es dem Herrn Bundes­kanzler gelungen ist, mit dir, lieber Martin Kocher, einen ausgewiesenen Wirtschafts­experten als Arbeitsminister gewinnen zu können. Du wirst gemeinsam mit der wirt­schaftserfahrenen Managerin im Wirtschaftsministerium, mit Margarete Schramböck, für eine beschäftigungswirksame Standortpolitik sorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

In Zeiten wie diesen ist Standortpolitik zunächst aber einmal Krisenbewältigung und Ret­tungsarbeit. Viele Betriebe sind durch die notwendigen Schutzmaßnahmen in wirtschaft­liche Schwierigkeiten geraten; sie sind geschwächt. Manchen ist sogar die wirtschaftli­che Basis entzogen worden. Daher gilt es zunächst, Liquidität bei den Betrieben zu si­chern. Das tun wir durch Stundungen von Steuern, von Sozialversicherungsbeiträgen, durch Ratenzahlungsmöglichkeiten, durch staatlich gesicherte Kredite, durch Zuschüsse wie den Härtefallfonds, den Fixkostenzuschuss, durch Umsatzersätze, den Ausfallbo­nus – jetzt Verlustausgleich –; um nur die vielen Instrumente zu nennen. Mit der Investi­tionsprämie schaffen wir auch Investitionsanreize.

Ich bin recht zuversichtlich, dass es dem Herrn Finanzminister in den nächsten Tagen oder Wochen gelingen wird, die viel zu knappen und zu niedrigen Obergrenzen, die uns von der Europäischen Kommission für diese Hilfen gesetzt sind, erhöhen zu können, was natürlich für viele Betriebe eine massive Erleichterung bedeuten würde.

Meine Damen und Herren, es geht natürlich vor allem auch darum, Jobs zu retten und Jobs zu sichern. Dazu gibt es – der Herr Minister hat es schon erwähnt – vor allem die Coronakurzarbeit, die bis zu einer Million Arbeitsplätze gesichert und gerettet hat. Ich bin nahezu fassungslos über den Vorschlag der NEOS, Unternehmen, die statt Mitarbei­ter zu kündigen, diese in Kurzarbeit behalten haben (Zwischenruf des Abg. Loacker), mit einer Strafsteuer zu belegen. Ich bin fassungslos, geschätzte Damen und Herren von den NEOS! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Loacker: Die das Kurzarbeitssystem ausnutzen! Peinlich!)

Unternehmen, die Mitarbeiter behalten haben, statt sie zu kündigen, sollen mit einer Strafsteuer, die von den NEOS verlangt wird, belegt werden – ich bin fassungslos, wenn ich das höre. (Abg. Loacker: Ja, das glaube ich Ihnen ...!)

Meine Damen und Herren! Arbeitsmarktpolitik ist aber auch Sozialpolitik. Ein reiches Land wie Österreich kann und muss sich für die Menschen ohne Arbeit ein dichtge­knüpftes Auffangnetz leisten. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung sind die Instrumente, die wir haben. In diesen schweren Zeiten haben wir das Arbeitslo­sengeld durch einmalige Aufzahlungen aufgebessert und ein Abgleiten in die Notstands­hilfe temporär durch eine Aufstockung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslo­sengeldes verhindert – sozialpolitisch notwendige, wichtige Maßnahmen dieser Koali­tion. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren! Arbeitsmarktpolitik muss aber auch immer aktive Beschäfti­gungspolitik sein, um in schweren Zeiten Jobchancen zu bieten. Wir haben ja ein Phä­nomen – auch in dieser Krise –: Wir haben einerseits hohe Arbeitslosigkeit und auf der anderen Seite trotzdem das Problem eines Fachkräftemangels. Das heißt, wir müssen die regionale Verteilung und die Qualifikationen der Menschen, die diese nicht im nötigen Ausmaß haben, verbessern. Da wird die Coronaarbeitsstiftung helfen, die Implacement­stiftungen, die Joboffensive – der Herr Minister hat es schon erwähnt –, der Neustartbo­nus, Eingliederungsbeihilfen – all diese Instrumente sollen das AMS dabei unterstützen, Menschen, die jetzt keinen Job haben, wieder in Beschäftigung zu bringen.

Ein Letztes noch – zurück zur Arbeitsmarktpolitik als Wirtschafts- und Standortpolitik –: Die Krise wird ein Ende haben, meine Damen und Herren, und aus dieser Krise heraus gilt es, den Wirtschaftsstandort Österreich durch eine breit angelegte Standortstrategie


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wieder zu stärken. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis der Betriebe, weitere Investitions­anreize für ein investitionsgetriebenes Wachstum, eine Internationalisierungsoffensive, um die Exportfähigkeit zu steigern, die Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation, um nur einige Punkte zu nennen: Das wird – aus der Krise heraus – die Auf­gabe für uns alle sein. Mit dir, Herr Bundesminister (in Richtung Bundesminister Kocher), und gemeinsam mit deinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung wird die­ses Hohe Haus die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Österreich gestärkt aus dieser Krise hervorgehen kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Dr. Rendi-Wagner. – Bitte.


9.33.15

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Krise wünscht man sich häufig, dass die Expertinnen und Experten nicht recht behalten. Leider ist oft das Gegenteil der Fall: Die Arbeitsmarktexperten haben recht behalten, als sie einen Winter der Rekordarbeits­losigkeit für Österreich vorhergesagt haben. Eines muss man sagen: Durch jeden wei­teren Lockdown, durch jede weitere Lockdownwoche spitzt sich diese dramatische Si­tuation am Arbeitsmarkt zu. Wenn jetzt vom Licht am Ende des Tunnels im Som­mer 2021 die Rede ist, dann ist das hoffentlich der Fall, was die Gesundheitskrise betrifft. Für Hunderttausende Arbeitslose wird aber auch im Sommer 2021 noch nicht das Licht am Ende ihres Tunnels zu sehen sein. Genau das gilt es bei all den Maßnahmen und Entscheidungen zu bedenken, die seitens der Bundesregierung zu treffen sind.

Da stellen sich drei Möglichkeiten dar: Erstens, die Regierung nimmt das einfach so hin, sitzt es aus – nach dem Prinzip Hoffnung und es wird schon wieder –; zweitens, die Regierung tut so, als würde sie helfen, setzt aber auf Inszenierung, setzt auf leere Ver­sprechungen; oder drittens, die Regierung übernimmt Verantwortung, krempelt die Är­mel auf und macht das, was eine Bundesregierung zu tun hat: handeln, machen, tun, aktiv Arbeitslosigkeit bekämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Bisher, muss man sagen, war es eine Mischung aus den Varianten eins und zwei, eine Mischung aus Prinzip Hoffnung und Inszenierung. Herr Bundesminister, Sie haben es in der Hand – Sie sind neu in dieser Funktion –, diesen Kurs der letzten Monate zu ändern und endlich aktiv gegen diese dramatische Rekordarbeitslosigkeit vorzugehen. Führen Sie sich dabei bitte immer eines vor Augen: Es geht nicht nur um Zahlen, es geht nicht nur um Statistik, es geht nicht um Kurven – das ist in der Wissenschaft interessant, aber in der Politik geht es um Menschen. Es geht um Schicksale, um Familien, die betroffen sind, es geht um Menschen, die zwei, drei Jahre vor der Pensionierung stehen, Lehr­linge, die gerade ihre berufliche Laufbahn begonnen haben und keinen Platz mehr fin­den, um ihre Ausbildung fortzusetzen.

Wenn Sie es ehrlich damit meinen, Herr Bundesminister – und davon gehe ich als Opti­mistin aus –, diesen Menschen zu helfen, die nur eines wollen, nämlich arbeiten, eine Perspektive, eine Existenzsicherung für die Zukunft für sich und ihre Familien, wenn Sie es ernst meinen, diesen Menschen zu helfen, dann haben Sie in der SPÖ einen ehrli­chen Partner. (Beifall bei der SPÖ.)

Es braucht eine funktionierende Unterstützung, damit das passiert, endlich eine funktio­nierende Unterstützung für die Unternehmen des Landes und für die Arbeitslosen in Ös­terreich. Seit Sonntag gibt es jetzt wieder ein neues Instrument mit einem neuen Marke­tingnamen. Ich sage Ihnen eines: Es braucht keinen neuen Marketingnamen, es braucht einfach nur ein funktionierendes Instrument für die Wirtschaft, eine Wirtschaftshilfe, die unbürokratisch ist, die einfach und rasch funktioniert, die wirksam ist. Es braucht endlich


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die Erhöhung des Arbeitslosengeldes (Beifall bei der SPÖ) für eine halbe Million Men­schen in unserem Land, damit aus dieser Viruspandemie nicht eine Pandemie der Ar­mut, eine soziale Krise wird.

Das ist hinsichtlich dieser großen Zahl an Betroffenen, um die es hier geht, nicht nur menschlich geboten, nein, das ist auch wirtschaftlich vernünftig – das sollten gerade Sie wissen –, wenn es um die Ankurbelung der Kaufkraft und des Konsums geht.

Es braucht wirksame, in die Zukunft gerichtete Qualifizierungs- und Umschulungspro­gramme, zum Beispiel im Bereich der Pflege. Wir haben über eine halbe Million Arbeits­lose, und gleichzeitig wissen wir, dass wir in den nächsten Jahren mehr als 80 000 Pfle­gekräfte brauchen werden. Warum macht man nicht aus einem Problem plus noch einem Problem zwei Lösungen, Herr Bundesminister, und erklärt die Pflege zu einem Zukunfts­sektor für lokale Beschäftigung? (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister, Sie haben 2018 in einem Interview zu einer Frage bezüglich des Wertes der Pflege gesagt, dass offenbar in diesem Bereich keine spezifischen Fähigkei­ten verlangt werden. Ich würde gerne wissen, ob das noch immer Ihre Haltung ist – ich kann das nicht nachvollziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister, ich mache Ihnen ein Angebot: Erarbeiten wir gemeinsam mit den Sozialpartnern ein wirksames Modell zur Qualifizierung und Umschulung im Bereich der Pflege, damit wir im großen Stil Arbeitslose für den Pflegebereich gewinnen, umschulen und qualifizieren! Den Marketingnamen können gerne Sie mit der Bundesregierung aus­suchen. Wir kümmern uns nicht so viel um Marketing und Inszenierung, uns geht es um Inhalte, uns geht es um Lösungen, uns geht es um Perspektiven für die Menschen, um Zuversicht und Chancen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kasseg­ger. – Bitte.


9.38.33

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben es schon gehört: 1,1 Millionen Menschen sind arbeitslos be­ziehungsweise in Kurzarbeit, also über eine Million Menschen können nicht normal einer Arbeit nachgehen – das ist das Ergebnis, das ist die Rechnung der Wirtschaftspolitik. Wie Kollege Kopf schon gesagt hat, sind die Wirtschaftspolitik und die vorgelagerten Tätigkeiten, die dazugehören, selbstverständlich Grundbedingung für die Arbeitsmarkt­politik. Anders formuliert: Sie müssen jetzt als Arbeitsminister die Rechnung präsentie­ren – quasi als Kassandra –, es gibt jede Woche neue Horrorzahlen den Arbeitsmarkt betreffend, und Sie hinken immer hinterher. Das hängt mit der Kausalkette zusammen – aber mit der Kausalität hat insbesondere die ÖVP offensichtlich Probleme –, die folgende ist: Schule – Bildung – Wissenschaft, Forschung – Wirtschaft – Arbeitsplätze – Arbeits­markt – Wohlstand für alle Menschen.

Jetzt wurschteln Sie beim ersten Punkt schon herum und sperren die Schulen zu. Dafür sind nicht Sie verantwortlich, sondern der zweite Experte in der Regierung – das ist ja unbestritten, ich schätze Herrn Kollegen Heinz Faßmann sehr. Sie sind auch unbestritten ein Experte, aber ich habe große Sorge, dass Sie der zweite Experte sind, der sich nicht gegen den Herrn Bundeskanzler durchsetzen kann. Ich wünsche Ihnen nicht, dass es Ihnen so geht wie Kollegen Faßmann, der mittlerweile die Metamorphose vom Bildungs­minister zum Leidensminister durchgemacht hat – wir werden das sehen und wir werden das genau beobachten. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie versprechen Wohlstand für alle, sperren die Schulen zu, sperren die Bildung zu. Sie versprechen Wohlstand für alle und sperren die Wirtschaft zu. Das sagt einem ja die


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Logik, das kann nicht funktionieren. Jetzt präsentieren Sie uns im Nachhinein irgendwel­che Maßnahmen, die unendlich viel Geld kosten, wobei ich mich auch frage, wer das zahlen wird – das werden wohl unsere Kinder und Kindeskinder sein.

Das ist ein Zugang, den wir Freiheitliche völlig ablehnen. Wir sind in ernster Sorge, dass die Wirtschaftsentwicklung, wenn wir so weitermachen, Schaden nehmen wird. Unseres Erachtens ist jeder Tag, an dem wir weiter zugesperrt haben und bei dem hintennach mit irgendwelchen Kurzarbeitshilfen und sonstigen Dingen agiert wird, jeder Tag, den wir uns noch „leisten“ – unter Anführungszeichen –, schon ein Tag zu viel. Das kostet jetzt schon – das ist ja bewiesen – ungefähr 1 Milliarde Euro pro Woche. Es gibt keinerlei evidenzbasierten Grund, jetzt einen dritten Lockdown zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind auch nicht der Meinung, dass das alternativlos ist. Im Übrigen: Der Satz, es sei alternativlos, ist ja ein Armutszeugnis für eine Führungskraft. Jede gute Führungskraft prüft Alternativen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Selbstverständlich gibt es auch in diesem Fall Alternativen. Die Freiheitlichen, nämlich Gesundheitssprecher Kaniak, haben schon mehrmals einen Fünfpunkteplan vorgestellt. Selbstverständlich gibt es diese Alternativen, die eben nicht die Wirtschaft zerstören. Das heißt, wir müssen einmal – und das haben Sie auch nicht gemacht – die vulnerablen Gruppen schützen, aber die übrige Welt, insbesondere die Schulen und die Wirtschaft, wieder zu einem normalen Leben führen. Diese Regierung hat ja den Zugang zu den Menschen bereits verloren. Ich weiß nicht, was Sie da im Kanzleramt machen – Plan­spiele und dann etwas anordnen –, das ist an den Menschen völlig vorbei, an der Wirt­schaft völlig vorbei. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen Optimismus, nicht Naivität. Wir brauchen einen gesunden, normalen Zu­gang zu der Sache, wir brauchen einen gesunden, normalen Umgang mit dem Virus, und wir müssen uns diesem Virus stellen, und zwar vernünftig, das heißt nicht leicht­sinnig, sondern mit entsprechenden Maßnahmen, mit punktuellen, zielorientierten Maß­nahmen, aber nicht quasi nach dem Gießkannenprinzip das Land zusperren und sagen: Ja, die Menschen werden damit schon zurechtkommen, die Familien werden damit schon zurechtkommen! Wir sperren die Schulen zu, die Mütter, die vielleicht auch noch berufstätig sind, werden schon mitmachen! – Sie schieben das alles auf die Menschen ab. Das ist nicht staatspolitisch verantwortungsvoll, Kollege Wöginger, sondern genau das Gegenteil. (Beifall bei der FPÖ.)

Geben Sie den Österreichern ihr Leben wieder zurück, ihre Arbeit zurück, unseren Kin­dern ihre Zukunft zurück! Was da passiert, ist ja der Oberwahnsinn. Geben Sie den Men­schen die Freiheit zurück! Gehen Sie davon aus – wir tun das –, dass die Menschen sehr wohl in der Lage sind, in Eigenverantwortung zu agieren, selbstständig zu agieren! Sie brauchen keinen 35-Jährigen im Kanzleramt, der für sie denkt und der ihnen sagt, was sie zu tun haben. Das ist ja ein komplett negativer Zugang zu den Menschen. Den haben wir Freiheitlichen nicht. Die Menschen sind in der Lage, selbstständig zu denken und ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.

Es ist Aufgabe verantwortungsvoller Politik, die Menschen in diesem Begehr nicht zu beschneiden, zu begrenzen und einzusperren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordne­ten der NEOS.)

9.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Sigrid Mau­rer. – Bitte.


9.44.00

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Ja, wir haben eine


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dramatische Lage am Arbeitsmarkt. Es gibt derzeit 533 000 arbeitslose Menschen, und natürlich ist jede Person, die nicht in Beschäftigung ist und es eigentlich sein könnte, eine zu viel. Das ist ein massiver Anstieg. Es gibt aber auch einen großen Geschlechter­unterschied: Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Arbeitslosigkeit bei den Männern um 25 Prozent, bei den Frauen jedoch um 40 Prozent gestiegen. Das ist natürlich ein mas­sives Problem.

Wir haben aber im vergangenen Jahr bereits einerseits mit der Kurzarbeit gegenge­steuert, die ein Erfolgsmodell ist, die auch im internationalen Vergleich ein sehr großzügi­ges und wichtiges Modell ist, das Jobs sichert. Wir haben aber andererseits auch sonst dafür gesorgt, dass es zu Abfederungen kommt, was die soziale Lage betrifft. Das So­zialministerium hat eine Studie zur sozialen Lage in Österreich unter der Covid-19-Pan­demie in Auftrag gegeben, die bescheinigt, dass die sozialen Folgen der Krise durch diese Maßnahmen sehr gut abgefedert werden oder zumindest gedämpft werden konnten.

Wir haben es geschafft, dass wir – was wir auch heute einbringen werden – die Not­standshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben haben, dass wir den Kinder­bonus ausgezahlt haben, 360 Euro pro Kind, ebenso die Einmalzahlungen für die Ar­beitslosen und die Senkung der ersten Stufe der Einkommensteuer. Das alles sind Maß­nahmen, die die sozialen Auswirkungen dieser massiven Gesundheitskrise sehr gut ab­gefedert haben und eine gute Basis für die Weiterarbeit bieten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir haben ebenso 700 Millionen Euro für Arbeitsstiftungen bereitgestellt, für eine Jobof­fensive, die Qualifizierung, Umorientierung und Umschulungen finanzieren wird. Wir ha­ben den Bildungsbonus von 4 Euro pro Tag eingeführt, mit dem wir zusätzliche Anreize für Weiterbildung setzen können. Selbstverständlich brauchen wir aber auch in Zukunft weitere Maßnahmen, um Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, in neue Jobs zu bringen, in Umorientierung zu bringen.

Ich möchte noch ein paar weitere Punkte erwähnen, die wir bereits umgesetzt haben. Wir haben die Eingliederungsbeihilfe ausgeweitet, darunter auch den Neustartbonus, der sehr erfolgreich ist. Wir haben für die Jugendlichen wichtige Schritte mit dem Ausbau der überbetrieblichen Ausbildung oder dem Jugendcoaching gesetzt. Wir haben zusätzli­che 1 000 Jobs in der Schuladministration für ältere ArbeitnehmerInnen oder beispiels­weise auch das Solidaritätsprämienmodell geschaffen, das mit einer Reduktion der Ar­beitszeit von vieren einen fünften Arbeitsplatz schafft. Das sind alles Punkte, mit denen wir bereits sehr intensiv die Arbeitsmarktkrise bekämpft haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Was steht weiter an? Wo müssen wir ansetzen? – Es gibt einen ganz großen Bereich, der uns die nächsten Jahre sehr stark beschäftigen wird: die Pflege. Die Gesundheit Österreich GmbH hat eine Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums beauftragt, die als Ergebnis brachte, es braucht 76 000 weitere Pflegekräfte. Zusätzlich kommen weitere Personen dazu, die für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen notwen­dig sind. Das ist ein Potenzial von 100 000 neuen Arbeitsplätzen, die wir schaffen müs­sen, die wir schaffen können, mit denen wir viele Menschen wieder in Beschäftigung bringen können – eben mit den Arbeitsstiftungen, die mit den 700 Millionen Euro, mit der Joboffensive möglich sind. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Selbstverständlich wird auch die große Pflegereform eine große Rolle spielen, bei der es um Ausbildung geht, bei der es potenziell um neue Modelle geht, um den Einstieg und den Umstieg in den Pflegebereich zu schaffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind selbstverständlich Green Jobs. Wir haben mit den Kli­mamilliarden die Möglichkeit, auch da 100 000 Jobs in den Zukunftsbranchen zu schaf­fen, und zwar für den Austausch von Heizkesseln, für Solaranlagen, für Fotovoltaikanla­gen, auch für den Verkehr, für Sanierungsoffensiven et cetera. Das sind ganz große


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Potenziale. Damit werden wir auch die Wende betreffend Bekämpfung des Klimawan­dels schaffen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen, der aus unserer Perspektive sehr zentral sein wird – ich habe es eingangs bereits erwähnt –: Frauen sind wesentlich stärker vom Anstieg der Arbeitslosigkeit betroffen. Es gibt da eine Gruppe, die besonders armutsgefährdet ist, das sind Alleinerzieherinnen. 50 Prozent dieser Gruppe sind ar­mutsgefährdet; das ist gerade in Coronazeiten ein Leben am Limit. Auch da werden wir schauen, dass wir Maßnahmen setzen, damit wir genau diese Gruppe gut in den Arbeits­markt zurückbringen und auch besser sozial absichern können. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loa­cker. – Bitte.


9.49.18

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Wenn man bei der ÖVP ist, wird man schnell geimpft. Das gilt nicht nur für den Bürgermeister von Feldkirch und die Bürgermeisterin von Rankweil, das gilt auch für den neuen ÖVP-Minister, der gestern in die Pressekonferenz gegangen ist (Abg. Taschner steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Kocher) – jetzt mit Kollegen Taschner plaudert – und gesagt hat, der Lockdown ist eine Investition in die Zukunft. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

„Der Lockdown ist eine Investition in die Zukunft“, das hat Clemens Fuest vom IFO schon gesagt, aber das hat er auf den deutschen Weihnachtslockdown bezogen. Er hat gesagt (Abg. Leichtfried: Kann man ...? Geht das?): Wenn wir schon zumachen, dann machen wir über Weihnachten bis zum 11. Jänner zu!, aber nicht: Sperren wir monatelang zu!, wie wir das in Österreich haben, da befinden wir uns quasi im Dauerlockdown.

Der Lockdown ist eine Investition in die Zukunft, haben Sie gesagt, Herr Minister. Erklä­ren Sie einmal dem Besitzer eines Schuhgeschäfts, dass der Lockdown eine Investition in die Zukunft ist! (Beifall bei den NEOS.) Dieser kann nämlich seine Winterschuhe nächstes Jahr zum halben Preis verramschen, weil sie aus dem Vorjahr sind. So schaut Ihre Investition aus. Unternehmer sehen das anders.

Richtig wäre die Ansage gewesen: Der Lockdown ist eine Folge des Regierungsversa­gens! – Hätte die Regierung nämlich nicht dabei versagt, die Alters- und Pflegeheime zu schützen, hätten wir 3 000 Tote weniger (Zwischenruf der Abg. Steinacker), wären nicht so viele Menschen im Spital und würde es da viel besser ausschauen. (Beifall bei den NEOS.)

Die Bürger fragen sich: Wird uns die Impfung helfen, aus diesem Wellenbad von weichen und harten Lockdowns herauszukommen? – Ich sage: noch sehr lange nicht. (Abg. Steinacker: ... Schwarzmalerei!) So wie die Bundesregierung beim Impfen herumdilet­tiert – wie da Angebote für mehr Impfstoff von Pfizer einfach vom Tisch gewischt werden, mit dem Argument: wir warten lieber länger auf den billigen von Astra Zeneca, statt jetzt den teuren einzukaufen! (Ruf bei der ÖVP: ... Impfstrategie!) –, ist die Gefahr groß, dass wir noch in weitere Lockdowns laufen. Dann werden Sie uns wieder erklären, dass Lock­downs eine Investition in die Zukunft seien.

Die Kurzarbeit wäre eigentlich für eine kurze Zeit gedacht, das haben Sie selbst auch schon mehrmals bekräftigt. Es ist also jetzt wesentlich, Anpassungen zu treffen, denn je länger die Kurzarbeitshilfe gewährt wird, desto größer ist der Anteil der Jobs, die struk­turell eigentlich schon kaputt sind. So werfen wir Steuergeld in Betriebe, die am Leben erhalten werden und die damit den Gesunden noch Konkurrenz machen. (Beifall bei den NEOS.)


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Wir müssen daher schon schauen, dass die Kurzarbeit zur Überbrückung dient, aber kein Dauerinstrument wird. Der Missbrauch von Kurzarbeit ist schwer zu kontrollieren. Wer ein bisschen mit offenen Augen durch die Gegend geht und den Bürgern zuhört, erfährt, wie viele Betriebe offiziell in – unter Anführungszeichen – „Kurzarbeit“ sind, in denen die Mitarbeiter aber volle Kanne arbeiten, wobei nur das Geld vom Steuerzahler ausgesogen wird.

Das ist schwer zu kontrollieren, daher müssen wir andere Maßnahmen setzen und daher haben wir auch den Vorschlag gemacht: Wenn die Mitarbeiter eines Unternehmens län­ger in Kurzarbeit sind, soll das Unternehmen dann in der Gewinnphase einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer zahlen, um dem Steuerzahler etwas von der Hilfe, die es bekommen hat, zurückzugeben. Dass Kollege Kopf das nicht versteht, kann ich mir schon vorstellen. Er muss ja seine Kollegen schützen, die sich am System bedienen. Er muss sich natürlich jetzt auch hinstellen und sagen: Es ist alles super, was wir machen!, denn wer hat die Betriebe in die missliche Situation gebracht? – Diese Regierung! (Bei­fall bei den NEOS.)

Sie, Herr Minister, haben da nun einen großen Job: Sie müssen sich jetzt einmal den Sozialpartnern gegenüber starkmachen, weil alles viel zu lange dauert. Auch das Home­officegesetz dauert viel zu lange. Ich biete Ihnen an: Um den Preis einer Dissertation in Bratislava schreibe ich Ihnen das Gesetz bis nächste Woche. (Heiterkeit bei den NEOS. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Die gestrige Pressekonferenz war noch so, wie das Team Ihres Ministeriums es gewohnt war, sie zu machen, nämlich im Aschbacher-Modus. Ich freue mich schon darauf, wenn Sie eingearbeitet sind und dann Ihre persönlichen Qualitäten voll ausspielen können. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fürst. – Abg. Haubner: Letztklassig!)

9.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Zopf. – Bitte.


9.54.02

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehbildschir­men! Jeder und jede Arbeitslose ist einer und eine zu viel. Das Arbeitslosengeld schafft keinen Arbeitsplatz, daher haben wir uns dafür entschieden, dieses Geld jetzt in die Hand zu nehmen und jene Maßnahmen zu verstärken, die Veränderung und Verbesse­rung und nicht den Stillstand fördern. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Die Regierung setzt Maßnahmen: 1,5 Milliarden Euro für die Kurzarbeit, 700 Millionen Euro für die Arbeitsstiftung, die der Umschulung von Arbeitsuchenden dient, 57 Millionen Euro für die Ausbildungspflicht bis 18, 105 Millionen Euro für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Unser Grundsatz ist: Hilfe zur Selbsthilfe. Die Kurzarbeit ist das angesehenste und beste Krisenmittel für den Arbeitsmarkt, Herr Kollege Loacker. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie werfen unseren Unternehmerinnen und Unternehmern von Haus aus Missbrauch vor. Das ist ja direkt verwerflich! (Abg. Belakowitsch: Direkt?!) Wir kontrollieren. Falls es Missbrauch gibt, wird dieser auch bestraft. Wir können aber nicht von Haus aus sa­gen, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ehrlich mit der Kurzarbeit umgehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz. – Abg. Belakowitsch: Das hat der Kurz gesagt!)

Mit dem Neustartbonus haben wir ein Mittel geschaffen, das die Teilzeitbeschäftigung attraktiviert. Für all jene, die aus einer Vollbeschäftigung heraus arbeitslos werden, ist das jetzt ein Anreiz, wieder in die Arbeitswelt einzusteigen und auch einen Teilzeitjob anzunehmen. Gerade alleinerziehende Eltern stemmen Unglaubliches und sind von der


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Krise ganz besonders betroffen. Der Neustartbonus ist meiner Meinung nach eine per­fekte Maßnahme und vor allem für alleinerziehende Mütter und Väter beziehungsweise Alleinverdiener bestens geeignet. Er ermöglicht, dass man Job und Familie besser vereint und trotzdem für ein Gehalt arbeiten geht, von dem man auch als Alleinerziehen­der leben kann, und das mit einem Teilzeitjob.

Gerade nach einer Krise ist klar, dass nicht von null auf hundert gestartet werden kann. Der Neustartbonus setzt auch für den Betrieb Anreize, Teilzeitkräfte einzustellen (Abg. Belakowitsch: ... Teilzeitkräfte?!), und ermöglicht vor allem auch Langzeitarbeitslosen einen stufenweisen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Unser Ziel ist es, so viele Men­schen wie möglich in Beschäftigung zu bringen beziehungsweise zu halten. Die Aufga­be der Politik – unsere Aufgabe! – ist es, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Jobs werden nicht von der Politik, sondern von den Unternehmerinnen und Unternehmern gemacht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler. – Abg. Belakowitsch: ... ist eine gewagte These!)

Die Lebensgrundlage eines funktionierenden Sozialstaates ist eine florierende Wirt­schaft. Der Bauer braucht einen guten Nährboden für seine Felder; wir schaffen einen guten Boden für die Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Daher reagie­ren wir auch auf die Veränderung am Arbeitsmarkt. (Zwischenruf der Abg. Belako­witsch.) Die Krise hat viele Prozesse beschleunigt, vor allem Homeoffice hat während der Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Es liegt nun an uns, gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Regelung zu schaffen, die für Betriebe und Arbeitnehmer funktio­niert.

Was kann jeder Einzelne von uns zur Krisenbewältigung tun? – Stehen wir zusammen, gehen wir gemeinsam impfen und testen! Danach, wenn wir wieder aus der Krise starten: Kaufen wir regional, machen wir Urlaub in Österreich, schaffen wir ein Konjunkturpaket namens Eigenverantwortung aller Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Abschließend möchte ich noch unserem neuen Minister, Herrn Kocher, recht herzlich dafür danken, dass er sich als Experte in Zeiten einer Krise auf dieses Amt einlässt und zur Verfügung stellt. (Abg. Belakowitsch: ... der ÖVP-Minister!) Das freut mich sehr. Ich freue mich auch auf die Zusammenarbeit, denn wir werden gemeinsam die Maßnahmen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt weiterentwickeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.


9.58.52

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Arbeitsminister! Ich habe mir gedacht, ich beginne damit, Ihnen eine Frage zu stellen: Herr Arbeitsminister, wie geht es Ihnen in Ihrer neuen Verantwortung?

Ich glaube, der Druck ist groß. Wir haben viel zu lösen. Ich sage Ihnen: Mir persönlich geht es nicht gut. Mir geht es deshalb nicht gut, weil wir täglich immer wieder von Bei­spielen hören, wie es andere Länder besser machen als Österreich. Wir brauchen gar nicht weit über die Grenzen zu schauen. Ich stelle mir immer wieder die Frage: Was macht Deutschland besser, sodass die Arbeitslosigkeit dort halb so hoch ist wie in Ös­terreich? Was macht Slowenien besser, sodass die Impfquote dort doppelt so hoch ist wie in Österreich? – Es sind Pannen passiert, es sind Fehler passiert.

Immer dann, wenn dieser Bundesregierung das Wasser bis zum Hals steht, sollen die Oppositionsparteien einspringen, soll man Beschlüsse mittragen, die man selbst eigent­lich schon wesentlich früher eingefordert hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es kommen


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dann von dieser Reihe aus (auf die Regierungsbank weisend) Ideen – also von oben nach unten und immer ohne Strategie, ohne Vorlaufzeit –, die dann Länder und Gemein­den umsetzen müssen.

Deswegen möchte ich diese Situation nutzen, um mich auch bei den 2 095 Gemeinden mit all ihren Bürgermeistern, Gemeinderäten und Gemeindebediensteten dafür zu be­danken, dass sie immer wieder dann einspringen, wenn es darum geht, Fehler dieser Bundesregierung auszubessern. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ist Ihr Dank an diese Gemeinden? – Sie beschließen ein Kommunalinvestitionsge­setz mit 1 Milliarde Euro, wovon nur 302 Millionen Euro abgeholt werden. Sie stellen den Antrag, den Gemeinden zusätzlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, die diese aber wieder zurückzahlen müssen. Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber den Ge­meinden in Österreich schauen anders aus – das geschieht nicht in dieser Form. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Arbeitsminister, ich glaube, alle Parteien sind sich einig, dass wir Arbeitsplätze nur dann sichern, wenn wir diese Pandemie in den Griff bekommen. Es passieren viele Pan­nen. Dass Skilifte geöffnet bleiben, aber Geschäfte, Gastronomie und Schulen geschlos­sen bleiben, versteht in diesem Land niemand (Abg. Belakowitsch: Na, ihr stimmt ja immer mit!); von den Unternehmern über die Arbeitnehmer bis hin zu Pensionistinnen und Pensionisten kennt sich niemand mehr aus. Diejenigen Arbeitnehmer, die jetzt noch einen Job haben, fragen sich, wie lange sie diesen Job noch haben. Diejenigen, die keinen Job haben, fragen sich, wie lange sie noch arbeitslos sein werden, und hoffen, dass sie nicht in die Falle der Langzeitarbeitslosigkeit kommen werden.

Von Ihnen wurde in den letzten Tagen immer wieder gesagt, dass wir betreffend Home­office weiterreden werden. – Herr Arbeitsminister, die Homeofficevereinbarung ist fertig, die Sozialpartner haben bereits Ihrer Vorgängerin ein fertiges Paket übergeben. Es liegt jetzt nur mehr an Ihnen und dem Herrn Finanzminister, das durchzuwinken und dement­sprechend auch in Kraft zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Arbeitsminister, zur Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosen­geldes hat die SPÖ hier im Dezember einen fertigen Gesetzesantrag eingebracht. Damit hätten all diese Betroffenen noch vor Weihnachten die Sicherheit gehabt, dass es zu einer Verlängerung kommt. Dieser Antrag wurde damals dem Sozialausschuss zugewie­sen. Herr Arbeitsminister, gestern um 20.15 Uhr waren die Sozialpartner bei Ihnen und haben neuerlich darum ersucht, diese Aufstockung umzusetzen; und heute ist in einer Tageszeitung zu lesen, dass das alles schon erledigt ist. – Faire Zusammenarbeit schaut anders aus, Herr Arbeitsminister. Ich bitte Sie wirklich, das zu ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir aus dieser Arbeitsmarktkrise herauskommen wollen, dann müssen wir uns da herausfinanzieren. Es hilft nichts, wenn wir hier heruntergehen und gescheit von Inves­titionspaketen und, und, und reden, sondern wir brauchen Beiträge, wir brauchen Papie­re, wir brauchen konkrete Vorschläge. Nutzen wir auch die Chance, im Rahmen von Green Deals und Klimaschutzmaßnahmen entsprechend zu investieren und Jobs zu schaffen! Holen wir auch bitte die 3 Milliarden Euro ab, die in Brüssel im Bereich des Coronawiederaufbaufonds für Österreich bereitliegen! Diese Gelder liegen dort. Bitte, Herr Arbeitsminister, machen Sie das! Wir unterstützen Sie dabei, diese für neue Jobs in Österreich zweckgebundenen Gelder abzuholen.

Um nicht immer nur schön zu reden und Dinge zu fordern, habe ich Ihnen zwei Pro­gramme mitgebracht (genannte Broschüren in die Höhe haltend): einmal einen Mar­shallplan betreffend Jobs in der Klimakrise, einmal ein Bau-aktiv-Paket für Gemeinden, für private und öffentliche Investoren. Wir müssen uns aus dieser Krise mit konkreten


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Vorschlägen herausfinanzieren. Ich darf sie Ihnen überreichen und hoffe auf eine faire Zusammenarbeit in der Zukunft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Muchitsch überreicht Bun­desminister Kocher die erwähnten Broschüren.)

10.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.


10.04.50

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben uns heute hier sehr viele Durchhalteparolen gesagt. Das ist zwar sehr nett von Ihnen, aber das kann in Wahrheit nicht über diesen sozialpolitischen Offenbarungseid, vor dem wir stehen, hinwegtäu­schen.

Es gibt derzeit rund 533 000 Menschen, die arbeitslos sind. Es gibt 440 000 Personen, die in der Kurzarbeit sind. Das heißt, dass in etwa eine Million Menschen zum Nichtstun verurteilt sind. Die Antwort darauf, die von Ihnen gekommen ist, war eher mager. Sie haben uns zwar den Istzustand beschrieben, die Probleme aufgezeigt – das nehme ich zur Kenntnis –, aber Sie haben nicht gesagt, wie Sie dieses Problem tatsächlich ange­hen wollen. Dahin gehend sind Sie uns die Antworten schuldig geblieben. Sie haben allerdings gestern – so fair möchte ich sein – gemeinsam mit der Tourismusministerin eine Pressekonferenz gegeben, auf der Sie über die Investitionen in die Gastro- und Tourismusbranche, die jetzt kommen werden, philosophiert haben.

Gleichzeitig musste dann aber das Grand Hotel Europa in Innsbruck bereits das Inventar versteigern. Café Landtmann und Café Mozart werden ein ähnliches Schicksal erleiden. Das sind ja nicht irgendwelche kleinen Betriebe, sondern das sind Traditionsbetriebe, Herr Bundesminister. Man kann sich doch nicht hinsetzen und sagen: Es wird alles gut. – So wird es nicht funktionieren.

Dazu kommt erschwerend noch, dass wir die Kinder zu Hause lassen. Die Schulen sind nach wie vor gesperrt. Der Kahlschlag in der Bildung von heute ist die Wirtschaftsmisere von morgen. Herr Bundesminister, werte Damen und Herren der Regierungsparteien, machen Sie daher bitte schön die Schulen auf! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Fachgruppenobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer hat es noch drasti­scher beschrieben. Er hat gesagt: „Der Hut brennt lichterloh in allen Richtungen.“ – und genau so ist es. Der Hut brennt nicht nur in der Gastronomie, der Hut brennt im gesamten Wirtschaftsbereich. Viele Unternehmer wissen nicht, wie es weitergeht, und auch sehr viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie es weitergeht. Was war die Antwort der Bundesre­gierung? – Die Antwort war die Homepage Kaufhaus Österreich. Na grüß Gott, meine Damen und Herren, wenn das die Antwort der Bundesregierung ist. Das, was Sie ma­chen, ist nichts anderes: Willenskundgebungen, Ankündigungen, Durchhalteparolen. Sie sind auch schon mittendrin, Herr Minister. Deshalb kann ich Sie jetzt nicht mehr schonen, denn Sie haben das heute schon genauso gemacht. Das Problem in dieser Bundesregie­rung ist, dass Selbstinszenierung wichtiger ist.

Das Zweite betrifft die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Die kün­digt jetzt an, sie möchte die gestundeten Beträge fällig stellen. Meine Damen und Herren, gibt es da von der Regierung eine Garantie für mögliche Ausfallshaftungen? – Nichts kommt diesbezüglich von der Bundesregierung. Da warten Unternehmer heute noch. Die Frage wird da natürlich sein, ob das sofort fällig gestellt wird und ob es überhaupt eine Möglichkeit auf Ratenzahlung geben wird.

Herr Präsident, Sie haben meine Zeit schon wieder nicht eingestellt; hier stehen schon wieder 5 Minuten. Es fällt mir langsam auf, dass Sie immer bei mir die Uhr nicht einstel­len. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)


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Das ist genau das Problem, denn die KMUs sind da besonders betroffen, obwohl sie genau diejenigen sind, die unseren Wirtschaftsstandort so groß gemacht haben. Genau diese Unternehmerinnen und Unternehmer lassen Sie im Stich, diese Arbeitnehmer las­sen Sie im Stich. Da kommt keine Antwort von Ihnen, meine Damen und Herren.

Schauen wir uns an, wie es denn mit dem Wirtschaftswachstum ausschaut! – Wenn das BIP in Österreich bei 1,5 Prozent liegt, haben wir de facto ein Nullwachstum. Da hat die OECD diese Bundesregierung leider Gottes – das muss man wirklich sagen – richtig eingeschätzt, denn sie hat schon vor Monaten gesagt, dass es in Österreich ein Null­wachstum geben wird. Ihre Antwort darauf war nichts anderes, als diesen Lockdown zu verlängern, zu verlängern und zu verlängern – und ob am 7. Februar tatsächlich alles aufsperrt, das werden wir erst noch sehen, denn Ihren Ankündigungen glaube ich kein Wort mehr. Ihren Ankündigungen kann man auch nicht mehr glauben, wenn man sich das Theater der letzten Wochen angesehen hat, meine Damen und Herren. Jede Woche Lockdown – Herr Arbeitsminister, hören Sie gut zu! – kostet uns 15 000 Arbeitslose mehr und nimmt uns vom Wirtschaftswachstum weitere 0,1 Prozent.

Daher braucht es jetzt sofort ein Öffnen des Handels, ein Öffnen der Gastronomie, ein Öffnen der Tourismusbetriebe des Wintertourismus, gleichzeitig natürlich einen konse­quenten Schutz der Risikogruppen. Wozu sperren wir denn alles zu, wenn wir wissen, dass es die Risikogruppen sind, die erkranken, und wenn wir auch wissen, dass die Mortalitätsrate bei den unter 65-Jährigen bei 0,05 Prozent liegt? Sperren Sie sofort mit Sicherheitsbestimmungen auf! Das Wesentlichste ist – und das ist auch Ihre Aufgabe als Arbeitsminister, und Sie kommen aus der Wirtschaftsforschung –: Sperren Sie bitte die Schulen auf – heute noch! Es ist die Investition in die Zukunft. Sie nehmen nicht nur unseren Kindern die Zukunft, Sie nehmen dem gesamten Land die Zukunft. Sie sind verantwortlich dafür, dass wir irgendwann möglicherweise in ein Wirtschaftsdesaster hi­neinschlittern, in eine Gesellschaftskrise kommen, aus der es dann kein Entrinnen mehr gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

10.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Koza. – Bitte.


10.10.20

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute bringen die Regierungsparteien einen Antrag auf eine weitere Verlängerung der Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes bis Ende März 2021 ein. Vor allem uns Grünen war diese weitere Verlängerung sehr wichtig. Sie bringt den unmittelbar Betroffenen, den Men­schen, die Notstandshilfe beziehen – sehr oft sind das Menschen, die bereits sehr lange arbeitslos sind –, eine deutlich bessere soziale Absicherung. (Zwischenruf des Abg. Ries.) Ihre Notstandshilfe wird dadurch um 8 bis 9 Prozent erhöht. Dies nützt insbeson­dere jenen Menschen, die schon vor der Coronakrise arbeitslos waren und jetzt in der Coronakrise auch keine Chance gehabt haben, eine entsprechende Beschäftigung zu finden.

Das ist genau die Gruppe, die uns in den nächsten Wochen und Monaten vor besondere Herausforderungen stellen wird, da Menschen, die über eine längere Zeit hinweg ar­beitslos sind, von Armutsgefährdung besonders stark betroffen sind. Wir wissen, dass rund 46 Prozent der Langzeitbeschäftigungslosen armutsgefährdet sind. Die Anhebung der Notstandshilfe – das haben uns auch die Studien im September bescheinigt – ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um Armutsgefährdung, wenn sie schon nicht verhindert werden kann, zumindest einzudämmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Notstandshilfe ist grundsätzlich zu sagen, dass sie sich gerade jetzt, in Zeiten der Krise, als besonders wirksamer automatischer Stabilisator im Sinne einer Abfederung


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des Einkommensverlustes zur Stabilisierung der Nachfrage erwiesen hat. Arbeitslosen­geld und Notstandshilfe sind in Phasen längerer Arbeitslosigkeit ganz wesentliche Instru­mente, um finanzielle Not zu überbrücken. Ich hoffe, dass die Notstandshilfe, die auch hier im Haus immer wieder durchaus umstritten war und immer wieder diskutiert wurde, inzwischen weitgehend unumstritten ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es hat sich auch gezeigt, dass die Notstandshilfe der Sozialhilfe oder der Mindestsiche­rung deutlich überlegen ist, weil sie rasch, unbürokratisch und einfach beantragt werden kann und schlichtweg ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung von Armut ist.

Ein Ausblick auf die nächsten Wochen und Monate: Wenn die Gesundheitskrise dank der Impfung endlich überwunden sein wird, wenn die Wirtschaft wieder wird hochfahren können und es tatsächlich zu einem ökonomischen Aufschwung kommen wird, wird die zentrale Aufgabe sein, nachhaltig Beschäftigung zu schaffen, die allerdings nicht nur – unter Anführungszeichen – „Arbeit“, sondern vor allem auch gute Arbeit ist.

Was muss getan werden? – Es wurde heute schon angesprochen und auch die Weichen sind teilweise schon gestellt: Ein Aspekt ist natürlich Bildung, Qualifizierung, Umorientie­rung in Jobs mit Perspektive. Wir haben Branchen – da dürfen wir uns nichts vorma­chen –, in denen es nach der Krise nicht mehr so sein wird, wie es vor der Krise war. Es wird einfach notwendig sein, in die Zukunft, in Jobs mit Perspektiven, in Branchen mit Perspektiven zu investieren – und Menschen diesbezüglich auszubilden ‑; in Green Jobs, in Jobs, in denen digitale Kenntnisse verlangt werden, aber auch in Jobs im sozia­len Bereich, in der Careeconomy. Wenn wir etwas aus dieser Krise gelernt haben, dann, wie wichtig ein gut funktionierender Sozialstaat ist, wie wichtig ein starker Sozialstaat ist, der uns hilft, in dieser Krise über die Runden zu kommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Begriff Sozialstaat bezieht sich nicht nur auf die Arbeitslosenversicherung, auf die Mindestsicherung oder auf die Sozialhilfe. Der Sozialstaat umfasst auch die Institutionen der Pflege, die Institutionen der Gesundheit und damit Zehntausende, Hunderttausende Beschäftigte. Da bieten sich hohe Beschäfti­gungspotenziale. Gerade der Bereich der Pflege stellt eine wesentliche gesellschaftliche Herausforderung dar – da wird ausgebildet werden müssen, da wird investiert werden müssen.

Wir investieren selbstverständlich auch: Wir haben Milliardenpakete für Investitionen im Bereich des Klimaschutzes geschnürt. Wir werden in erneuerbare Energien investieren. Wir werden in öffentliche Mobilität investieren, wir werden in den dringend notwendigen ökologischen Umbau des Wirtschaftssystems investieren. (Abg. Krisper: Wir werden! Wir werden!) – Es passiert ja schon! Diese Investitionen schaffen Beschäftigung, diese Investitionen stellen enorme Herausforderungen für die Budgets dar, aber sie sind not­wendig, weil wir uns eben aus der Krise herausinvestieren müssen.

Zuletzt werden auch direkte Beschäftigungsmaßnahmen erforderlich sein; einige wurden bereits erwähnt. Wir haben bereits den Lehrlingsbonus, wir haben die ÜBA ausgebaut, um Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, aber die größte Herausforderung ist und bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit, von der inzwischen 170 000 Menschen unmittelbar betrof­fen sind. Das sind Menschen, die teilweise ihre Perspektiven, ihre Hoffnungen auf gute Arbeit, auf gute Jobs verloren haben und sich besonders schwertun, einen Job zu finden, weil sie auch gesundheitlich beeinträchtigt sind. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Auch sie haben das Recht auf ein gutes Leben und einen guten Job. Ich bin daher davon überzeugt, dass wir für langzeitarbeitslose Menschen – der Arbeitsminister hat sich dies­bezüglich durchaus offen gezeigt – auch spezielle Beschäftigungsprogramme brauchen werden.


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Sehr geehrter Herr Minister, ein umfassendes Programm gegen Armut und Arbeitslosig­keit gibt es nicht zum Nulltarif. Das kostet, aber wir müssen es uns leisten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz, bitte!


Abgeordneter Mag. Markus Koza (fortsetzend): Was wir uns nicht leisten können, sind Armut, Armutsgefährdung und Perspektivenlosigkeit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.


10.16.52

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ich muss sagen, die Hoffnungen waren groß, dass man Ihnen mit dieser Aktuellen Stunde eine Plattform bietet, damit Sie Ihre Vorstellungen auch dem Hohen Haus präsentieren können. Es ist leider anders gekommen, die ÖVP hat wieder einmal versucht zu instrumentalisieren.

Bevor ich auf das Thema Arbeitsmarktpolitik eingehe, möchte ich kurz auf die Aussagen meiner drei Vorredner eingehen, zum einen hat Klubobmann Wöginger davon gespro­chen, wir müssten jetzt nur „noch einmal durchhalten“, bitte schön, „noch einmal durch­halten“! – Also wenn es um das Durchhalten betreffend Impfen, Impfen, Impfen geht, unterstütze ich Sie. Man wünscht sich ja nichts anderes als mehr tägliche Impfungen. Ich gebe Ihnen ein Rechenbeispiel: Wenn Sie auf das zurückkommen wollen, was sich die EU und Frau von der Leyen wünschen, bräuchten wir von heute bis Juni täglich 45 000 Impfungen. Das wird nicht passieren.

Rechnen wir das einmal auf sämtliche Bürgermeister um: Hätten Sie alle Bürgermeister in eineinhalb Stunden durchgeimpft, hätten wir auch das Problem nicht mehr. Das wäre möglich, aber wir schaffen es nicht. Am 17. Juli 2020, glaube ich, hat Kurz unsere südli­chen EU-Nachbarn als Staaten bezeichnet, die „in ihren Systemen kaputt sind“. Ich glau­be aber, dass er damit uns selber gemeint hat. Unser eigenes System ist kaputt, weil wir es nicht schaffen, jetzt zu impfen. – Das ist ein Punkt. (Beifall bei den NEOS.)

Bevor ich zu meinem Lieblingskollegen Kopf komme, möchte ich natürlich auch auf die Ausführungen seiner Fast-Namensvetterin Zopf eingehen, die gemeint hat, ein Neustart­bonus würde gerade geringfügig Beschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten helfen. Ich glaube, ich bin im falschen Film: Wir sollten doch Vollbeschäftigung und nicht die Alters­armut bei Frauen fördern! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.) Ich weiß nicht, welchen Nonsens ihr da weitergebt.

Zu guter Letzt zu Kollegen Kopf, der sich über ein Bonus-Malus-System aufregt: Ich habe jetzt nicht auf der Wifi-Homepage nachgeschaut, ob es noch Buchhaltungs- und Bilanz­kurse gibt, aber diese wären zum Beispiel etwas für Kollegen Kopf, um herauszufinden, was ein solches Bonus-Malus-System bedeutet. Wenn ihr euch darüber aufregt - - (Abg. Kopf: ... diese Arroganz!) – Lass mich einmal fertigreden, ich habe dich auch reden las­sen! Bei Veranlagungen würde man nämlich im Nachhinein einen Bonus erhalten bezie­hungsweise einen Malus zahlen müssen.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir Ungerechtigkeiten beseitigen wollen. Diese Unge­rechtigkeiten sind noch nicht bis zur Wirtschaftskammer durchgedrungen, und das ent­täuscht mich, weil Kollege Kopf, Kollege Wöginger und alle anderen zuerst von einem Schulterschluss reden, sich dann aber herstellen und versuchen, ihre Politshow abzuzie­hen – und von einem Schulterschluss ist dann auf einmal gar nichts mehr zu erkennen. Wir hätten sachlich diskutieren können, aber nicht so, dass ihr euch hier herausstellt und


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wieder parteipolitisches Kleingeld schlagt. Ein Schulterschluss, meine Damen und Her­ren, schaut ganz anders aus. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Muchitsch.)

Minister Kocher hat auch von einer Investition in die Zukunft gesprochen, ja. Gerald Loa­cker hat bereits erwähnt, wie das Fuest-Zitat zu verstehen ist. Inhaltlich gebe ich Ihnen in dieser Hinsicht recht. Das Paradoxon ist, dass wir eine hohe Arbeitslosigkeit und gleichzeitig auch einen hohen Fachkräftemangel haben und auch in Zukunft einen hohen Fachkräftemangel haben werden. Wir werden in Zukunft einen noch viel größeren Man­gel an Motivation bei jungen Menschen haben, die jetzt einen Schulabschluss machen, die jetzt die Matura machen. Wir sollten jetzt – und ich appelliere da noch einmal an die ÖVP, an die Wirtschaftskammer – darüber nachdenken, ob wir nicht doch ganz dringend ein anderes Schulsystem, nämlich mit mittlerer Reife und einer Lehre mit Matura, brau­chen würden, denn wir brauchen die Fachkräfte der Zukunft, wir müssen daran denken, auch jene jungen Menschen zu integrieren, die jetzt visionslos und zukunftslos sind – das ist ein wichtiger Punkt. (Beifall bei den NEOS.)

Trotz diesem Punkt, trotz der Frage der Schulbildung sollten wir nach wie vor an eines denken – und ich vermisse dazu die Konzepte der Zukunft, ich vermisse auch jetzt die Diskussion über die Postcoronazeit –: Wie finanzieren wir das, und wie erreichen wir wieder mehr Beschäftigung? Mein Appell ist mehr denn je, Herr Bundesminister, dass Sie am Ministerratstisch dafür sorgen, dass der Kostenfaktor Arbeit dramatisch sinkt. Das ist einer der wichtigsten Schlüssel, es muss nämlich nur eines gegeben sein: Die Mitarbeiter müssen mehr verdienen und weniger kosten. Das müssen wir uns alle hinter die Ohren schreiben, darüber würde ich mich sehr freuen. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist also festzuhalten, dass wir in dieser Phase mehr über die Zukunft nachdenken und vielleicht unsere Gedanken in die Frage investieren sollten, wie wir das am besten aufstellen. Ich hoffe nicht, dass Sie von der ÖVP so überlappend geschluckt werden, dass Sie Ihre Gedanken, die Sie in den letzten sechs Jahren von sich gegeben haben, so schnell vergessen. Es geht um die Zukunft, es geht um die Arbeitsplätze, und es geht vor allem um den Wirtschaftsstandort Österreich. Ich erwähne es noch einmal: „Staaten, die in ihren Systemen kaputt sind“. – Ich habe Zweifel daran, dass es so ist. (Beifall bei den NEOS.)

10.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das war ein langer Schlusssatz.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.22.41Aktuelle Europastunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen jetzt zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Keine europäischen Nachrichtendienstinformationen für das BVT – Österreich im schwarzen Loch der gemeinsamen europäischen Terrorbekämpfung durch Versagen der Innenminister in den letzten Jahren“

Folgende Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden für die Teilnahme an der Ak­tuellen Europastunde nominiert: Abgeordneter Mandl, Abgeordnete Regner, Abgeordne­ter Haider, Abgeordnete Vana und Abgeordnete Gamon. Ich darf Sie, so Sie schon da sind, recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. Ich begrüße auch den Herrn Bundesminis­ter für Inneres.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte.



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10.23.33

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich darf nach der Aktuellen Stunde, die sich mit dem Thema der Gesundheitskrise befasst hat, in die Aktuelle Europastunde überleiten. Mir geht es so wie vielen von Ihnen: dass das Thema der Gesundheitskrise natürlich viel Raum einnimmt und man manchmal das Gefühl be­kommt, dass es keine weiteren wichtigen und relevanten politischen Themen gibt. Das Gegenteil aber ist der Fall: Es gibt eine Reihe von politischen Handlungsfeldern, die dringend und notwendigerweise behandelt werden müssen.

Die Sicherheitspolitik ist eines dieser Themen. Da sehen wir auf der einen Seite großen Handlungsbedarf und auf der anderen Seite große Defizite dieser Bundesregierung. Meine Damen und Herren, aus diesem Grund widmen wir diese Aktuelle Europastunde dem Thema Sicherheit und im Speziellen einem Themenbereich, der uns seit geraumer Zeit beschäftigt, nämlich dass das österreichische BVT, der Nachrichtendienst, von den europäischen Nachrichtendiensten nicht mehr in ausreichender Form mit Informationen versorgt wird. Die Verantwortung dafür, meine Damen und Herren, liegt ganz klar beim Innenministerium und bei der ÖVP, die dieses Ministerium seit 20 Jahren innehat.

Europa ist leider seit vielen Jahren Zielscheibe von terroristischen Anschlägen gewor­den. Wir alle kennen die schrecklichen Bilder aus Paris, aus Brüssel, aus Madrid, aus Berlin, und natürlich haben wir alle auch noch den Anschlag von Wien ganz präsent. Terroristische Netzwerke verändern sich und die damit verbundenen Herausforderungen an uns steigen – der islamistische Terrorismus, der Extremismus hat internationale Strukturen, und es gibt zwar keine zentrale Führungsfigur mehr, aber eine brutale Ideolo­gie, die diese Menschen verbindet.

Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass es sich in Wien um einen Einzeltäter gehandelt hat, muss man eines sagen: Er hat zwar alleine getötet, aber im Hintergrund steht eine Masse von ideologischen und geistigen Brandstiftern, und denen müssen wir Einhalt gebieten. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Hintergrund zeigt aber auch ganz deutlich, wie wichtig und wie entscheidend es ist, dass wir einen funktionierenden Verfassungsschutz und einen funktionierenden Nachrichtendienst haben, der vollumfänglich in die Netzwerke der europäischen Partner­dienste eingebunden ist. Fakt ist allerdings, dass Österreich mit dem BVT nach wie vor nicht vollumfänglich eingebunden ist, und dabei ist die unsägliche Hausdurchsuchung, die vor inzwischen drei Jahren stattgefunden hat, nur eine kleine Episode. Fakt ist, dass ÖVP-Innenminister das BVT und das Innenministerium seit 20 Jahren als politischen Spielball verwenden.

Fakt ist, Herr Innenminister, dass Sie es sich als eines der vorrangigen Ziele gesetzt haben, den Verfassungsschutz zu reformieren. Was haben Sie bisher umgesetzt? – Kei­ne einzige Gesetzestextzeile liegt diesem Parlament vor. Diese Reform stockt also, und es passiert noch gar nichts. Ein Jahr ist vergangen, und wir sind keinen Schritt weiter, meine Damen und Herren – und das auf Kosten der Sicherheit.

Wie es tatsächlich im BVT ausschaut, belegt auch das Ergebnis der Untersuchungs­kommission – einer Untersuchungskommission, die wir uns zwar anders vorgestellt ha­ben, denn wir hätten lieber eine starke parlamentarische Untersuchungskommission ge­sehen, aber selbst die von Ihnen selbst zusammengestellte Untersuchungskommission stellt Ihnen im ersten Zwischenbericht ein vernichtendes Zeugnis aus. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sämtliche Verfehlungen im Umgang mit dem Attentäter von Wien, die im Vorfeld passiert sind, liegen in Ihrer Zuständigkeit, Herr Innenminister Nehammer. Es liegt eine ganze Mängelliste vor, die wir jetzt schwarz auf weiß haben, und das beginnt damit, dass man


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die Risikoabschätzung nicht im Oktober 2019 gemacht hat, sondern erst im Okto­ber 2020 – dass das ein Jahr lang liegen geblieben ist. Das setzt sich fort: dass man alle Hinweise, die man in Bezug auf den Munitionskauf in der Slowakei bekommen hat, lie­gen gelassen und nicht verwertet hat.

Die Erkenntnisse aus dem Anschlag von Wien sind die folgenden – und das belegt der Bericht dieser Untersuchungskommission –: Es ist offenbar ein Ressourcenproblem. Es ist ein Ressourcenproblem, dass alles so lange liegen bleibt und nichts passiert. Es wur­de auch nicht entsprechend an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Ich wiederhole: Ein Hauptziel des Innenministers ist, dass wir den Verfassungsschutz reformieren und Terror bekämpfen müssen. Jetzt könnte man glauben, dass ein Innen­minister, der sich das ganz oben auf die Agenda setzt, über diese Themen topinformiert ist, aber der Bericht der Untersuchungskommission belegt eines: Auf die Frage, wie der Informationsstand des Innenministers und des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit ist, kommt die Untersuchungskommission zur Erkenntnis, dass sie alle nur rudimentär informiert wurden, also einen schlechten Informationsstand haben. Über ein zentrales Thema, das Ihnen offenbar so wichtig ist, Herr Innenminister, lassen Sie sich nicht or­dentlich informieren, sondern nur rudimentär. (Beifall bei der SPÖ.) Und dann glänzen Sie in Ihrer Paradedisziplin: möglichst viel Inszenierung, großspurige Ankündigungen, wenn möglich in martialische Sprache – ich erinnere an die Flex, mit der Sie den Coro­navirus bekämpfen wollten –, und dann ganz, ganz viel Ablenkung – ganz viel Ablen­kung!

Eine dieser Ablenkungsstrategien war: Wir brauchen jetzt ein Terrorismuspaket! Aber was sind denn da jetzt die Fakten, Herr Minister? – Die Fakten betreffend das Terroris­muspaket sind auch eindeutig: Auch da kommen die Expertinnen und Experten zur Er­kenntnis, es gibt keinen Handlungsbedarf im Terrorismusstrafrecht, nein gar nicht! Es gibt Handlungsbedarf innerhalb der Behörde, weil es fehlende Ressourcen gibt – und das ist Ihre Verantwortung, Herr Bundesminister! Die Rechtslage ständig zu verschärfen und auf der anderen Seite die Ressourcen nicht zur Verfügung zu stellen – weder perso­nell noch finanziell noch organisatorisch –, das ist Ihre Verantwortung, das ist die Verant­wortung der ÖVP. (Beifall bei der SPÖ.)

Da trifft die alte ÖVP die Verantwortung, aber es trifft immer die ÖVP, weil Sie dort seit 20 Jahren Ihr Unwesen treiben.

Was sind nun aber die weiteren Schritte, die es braucht? – Wir brauchen jetzt dringend die nächsten Reformschritte, und zwar schnell. Ich glaube, das ist das Wichtige, das wir jetzt tun müssen: die BVT-Reform, den Verfassungsschutz rasch reformieren, und da wird es mehr brauchen als ein neues Organigramm, da wird es mehr brauchen, als ein paar Stellen zu verändern. Begleitet muss das von einer parlamentarischen Kontrolle auf internationalem Niveau werden, wie wir sie einfordern. Übrigens ist der einzige konkrete Vorschlag, der hier im Haus liegt, wenn es darum geht, wie man die parlamentarische Kontrolle des BVT verbessert, ein Vorschlag der Oppositionsparteien. (Beifall bei der SPÖ.)

Darüber hinaus schlagen wir vor, dass es ein gesamtstaatliches Terrorabwehrzentrum gibt. Ein Terrorabwehrzentrum hätte folgenden Sinn: keine zusätzliche Behörde, kein Aufblähen, aber eine Stelle, an der alle Informationen zusammenfließen – die Informatio­nen des Verfassungsschutzes, die Informationen des militärischen Nachrichtendienstes an einer Stelle gebündelt –, damit es möglich ist, Terrorismusabwehr effizient und gut zu vollziehen. Das wären die wichtigen Punkte.

Meine Damen und Herren! Mit den von mir skizzierten Schritten, also BVT reformieren, Terrorabwehrzentrum, Strukturen für eine starke parlamentarische Kontrolle schaffen, ist es möglich, diesen Vertrauensverlust, dieses verlorene Vertrauen, das wir vor allem


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auf europäischer Ebene bei den internationalen Partnerdiensten verloren haben, zu be­kämpfen und dieses Vertrauen wieder herzustellen. Das wäre dringend notwendig, Herr Minister – dringend notwendig im Sinne der Sicherheit der Österreicherinnen und Öster­reicher. Eigentlich wäre das ganz simpel zu bewerkstelligen, Herr Minister: Hören Sie einfach auf, das Innenministerium als politischen Spielball zu sehen und machen Sie schlicht und einfach einmal Ihren Job! (Beifall bei der SPÖ.)

Das haben sich die vielen Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich für Sicherheit sor­gen, verdient, das hat sich die österreichische Bevölkerung verdient und das sind Sie der österreichischen Bevölkerung auch schuldig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesmi­nister für Inneres. – Bitte.


10.34.00

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Einwallner hat völlig recht: der Re­formbedarf des alten Verfassungsschutzes war und ist mehr als sichtbar. Der Verfas­sungsschutz ist 20 Jahre alt; er ist die Schutzmauer der Republik, und es ist unbestritten, dass die Schutzmauer der Republik Risse bekommen hat. Genau deshalb hat sich diese Bundesregierung schon im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, dass der Verfas­sungsschutz umfassend reformiert und neu aufgestellt wird.

Ich darf jetzt ein Jahr Innenminister sein, und im Februar letzten Jahres habe ich den Projektauftrag erteilt, genau mit dieser Reform des Verfassungsschutzes zu beginnen, und zwar mit jenem Mann als Projektleiter, der von einem meiner Vorgänger als Innenmi­nister, der hohes Ansehen hier im Hause genießt, nämlich Wolfgang Peschorn, einge­setzt worden ist, um den Verfassungsschutz zu beleuchten. Dies ist Dr. Franz Ruf, mitt­lerweile Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Er ist Projektverantwortlicher für die­ses und damit eines der wichtigsten Projekte in der Sicherheitsgeschichte der Zweiten Republik.

Ja, es ist ein umfassendes Projekt. Warum? – Weil wir nicht nur kleine Veränderungen, keine Kosmetik vornehmen wollen, sondern tatsächlich die Struktur des Verfassungs­schutzes nach den neuesten Erkenntnissen komplett verändern und neu aufbauen wol­len. Diese neuesten Erkenntnisse sagen, es braucht die Trennung des nachrichten­dienstlichen Teils vom staatspolizeilichen, es braucht eine umfassende Neuaufstellung, und zwar die Ausbildung, die Auswahl und auch die Sicherheitsüberprüfung betreffend.

Jetzt, Herr Abgeordneter Einwallner, bin ich ein wenig überrascht – da ich noch aus un­serer gemeinsamen Zeit an der Donauuniversität weiß, dass Sie über ein gutes Ge­dächtnis verfügen –, da sehr wohl schon auch hier im Hohen Haus wichtige Gesetzes­schritte veranlasst worden sind, die zwar – ja, das stimmt – dann im Bundesrat blockiert worden sind, wodurch eine Verzögerung eingetreten ist, die aber dann im September endlich ihre Wirkung entfalten konnten.

Diese drei wichtigen Punkte waren genau die letzten, die ich aufgezählt habe: Wir haben die Ausbildung neu geregelt, die wichtig ist, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verfassungsschutz kommen wollen, und auch für die bestehenden, die bleiben können oder sollen. Wir haben die Auswahlkriterien verändert. Wir haben ein objektives Aus­wahlverfahren geschaffen, das für zukünftige neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verfassungsschutz dreistufig ist, und die erste Stufe des Auswahlverfahrens ist anony­misiert, sodass man Einflussnahmen möglichst von vornherein ausschließen kann.

Das waren darüber hinaus Ausbildung und Auswahl, Sicherheitsüberprüfung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der hier im Hohen Haus beschlossen worden ist. Warum? – Weil


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gerade diese Sicherheitsüberprüfung Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Part­nerdienste ist, und da gab es tatsächlich einen schweren Vertrauensverlust, auch das haben Sie richtig ausgeführt. Und ja, durch die Reformschritte, die wir bereits eingeleitet haben, ist das Vertrauen in die Republik Österreich, in ihren Verfassungsschutz, wieder deutlich gewachsen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Jetzt können Sie natürlich behaupten – das bleibt Ihnen auch unbenommen –, das sei eine Schutzbehauptung des Innenministers: Was soll er denn anderes sagen?, aber ich habe namhafte Zeugen dafür: Wenn es um den Innenminister der Bundesrepublik Deutschland geht, dann ist das Horst Seehofer, wenn es um unsere Partner in Israel geht, dann ist es der israelische Innenminister, wenn es um die Partner in den USA geht, dann sind es die Sicherheitsverantwortlichen dort, was den CIA und auch das FBI betrifft. Die Letztgenannten gehörten zu den wichtigsten Verbündeten, als es darum gegangen ist, die Hintergründe des verheerenden Terroranschlages vom 2. November aufzuklären.

Was die wichtige Kooperation mit Israel angeht, konnte auch da das Vertrauen zurück­gewonnen werden, weil uns der Schlag gegen die Muslimbruderschaft gelungen ist, weil uns ein massiver Schlag gegen die Finanzierungsnetzwerke der Hamas gelungen ist, und die Hamas verbreitet Leid und Terror. Und ja, Herr Abgeordneter Einwallner, auch dieser Erfolg ist Polizistinnen und Polizisten des Verfassungsschutzes auf Bundesebene und auf Landesebene zuzuschreiben.

Das heißt also, wir müssen umfassend reformieren und uns neu aufstellen. Wir sind dabei Gott sei Dank auch mit den Koalitionspartnern in der entscheidenden Phase, so­dass wir jetzt in der finalen Phase die gesetzlichen Rahmenbedingungen abstimmen, um die Grundstruktur zu schaffen – diese Trennung Nachrichtendienst und Staatspoli­zei. Anders als bei manchen dann nicht so erfolgreichen Modellen sind diese nicht in getrennten Institutionen, sondern in einer Organisationseinheit, was bedeutet, dass auf der einen Seite die Informationen des Nachrichtendienstes, der sich mit der Gefahren­aufklärung befasst, und andererseits jene der Staatspolizei, die sich mit der Gefahrenab­wehr befasst, zusammengeführt werden, damit es eben keine oder weniger Informa­tionsverluste gibt.

Nicht einmal 48 Stunden nach dem verheerenden Terroranschlag war es mir als Innen­minister und der Justizministerin wichtig, Nachschau zu halten, wo in den jeweiligen Be­reichen – sprich Verfassungsschutz Bundesebene, Verfassungsschutz Landesebene, Justizministerium, Justizanstalten – Fehler aufgezeigt wurden und mögliche Verbesse­rungen notwendig sind.

Ja, Herr Kollege Einwallner, ich stehe umfassend zu diesem Kommissionsbericht, weil er uns im Neuaufbau des Verfassungsschutzes unterstützt und hilft, und ich sage ein großes Danke für den Mut und die Entschlossenheit der Kommissionsmitglieder, scho­nungslos und klar die Fehler aufzuzeigen. Genau diese Erkenntnisse werden auch in die Reform des neuen Verfassungsschutzes einfließen, weil das notwendig und richtig ist.

Nur eines vorweg: Es gibt keine Organisation, in der Menschen arbeiten, in der keine Fehler passieren. Das Entscheidende ist, dass wir jetzt eine Struktur neu bauen, dass Fehler erkannt und vor allem nicht wiederholt werden. Das ist tatsächlich ein aufwendi­ges und ein schwieriges Projekt, und es ist eine äußerst fordernde Aufgabe für die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ja, wir sind in dieser Zweiten Republik tatsächlich in einem hohen Ausmaß bedroht, einerseits vom dschihadistischen Terrorismus, der sich mit dem Terroranschlag am 2. November manifestiert hat, andererseits sind wir von einer rechtsextremen Szene be­droht, die sich zusehends in einem hohen Ausmaß bewaffnet. Der letzte Waffenfund – auch das ein Beweis für die internationale Zusammenarbeit – hat es wieder gezeigt: über 100 vollautomatische Waffen, mehr als 40 Kilo Sprengstoff, Handgranaten, Sprengmittel


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aller Art, Munition, Magazine. Das heißt, wir müssen hier wachsam sein, und auch in diesem Bereich ist die Kooperation mit der Bundesrepublik Deutschland, die leider schon mehrere Jahre unter rechtsextremem Terror leidet, ganz wesentlich und wichtig.

Eine europäische Organisation, die gezeigt hat, wie wichtig Kooperation und das Ver­trauen der Dienste zueinander ist, möchte ich hier erwähnen: Europol. Durch das Zu­sammenwirken von Europol mit den Partnerdiensten des FBI in den USA ist es eben gelungen, sehr rasch zielgerichtete Ermittlungen im Umfeld des Attentäters zu führen, von denen Kollege Einwallner gesprochen hat.

Was bedeutet das für die Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Ho­hen Haus? – Wir haben einen umfassenden Reformprozess gestartet. Wir haben Rah­menbedingungen für die Personalauswahl und für die Personalgewinnung geschaffen. Wir müssen nun die Gesetze für die Struktur schaffen, und da werbe ich förmlich um Ihre Zustimmung, die Zustimmung vonseiten der Opposition für dieses Projekt, denn der Ver­fassungsschutz an sich sollte kein Spielball der parteipolitischen Taktik, sondern ein all­gemeines Anliegen sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Welche Schritte wurden von meiner Seite dazu gesetzt, um Ihr Vertrauen zu gewinnen und Sie von der Opposition einzubinden? – Expertinnen und Experten aller hier vertrete­nen Parteien sind in diesen Reformprozess eingebunden. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit hat von mir den Auftrag erhalten, mit allen Sicherheitssprechern des Parlaments Gespräche zu führen, was mittlerweile mehrfach geschehen ist, um über den Reformprozess zu informieren und gleichzeitig auch Anregungen vonseiten der Op­positionsparteien entgegenzunehmen.

Wir sind da aus meiner Sicht auf einem wichtigen, auf einem guten, auf einem konstruk­tiven Weg. Es braucht einen starken Verfassungsschutz, weil die Bedrohungslagen nicht weniger, sondern mehr werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus, ich bitte um Geschlos­senheit im Kampf gegen den Terrorismus, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, denn mit dieser Geschlossenheit drücken wir auch Einigkeit aus, dass der neue Verfas­sungsschutz in der Zukunft eine große und breite Unterstützung hier im Hohen Haus haben wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mahrer. – Bitte.


10.44.01

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Lieber Kollege Einwallner, wir sind uns einig, es ist unbestritten, das BVT befindet sich in einer anhaltenden Krise, und das je­denfalls seit mehr als zwei Jahren. Diese Debatte heute ist aber vielleicht auch ein An­lass, darüber nachzudenken und noch einmal alle daran zu erinnern, wie diese Krise und durch wen diese Krise mit weitreichenden und internationalen Folgen verursacht worden ist.

Was ist damals passiert, im Februar 2018? – Es fanden Hausdurchsuchungen im BVT und in Privatwohnungen von Mitarbeitern statt. Innenminister war damals Herbert Kickl, der sich im Übrigen an der heutigen Debatte, wie ich sehe, nicht beteiligt. Herbert Kickl hat damals öffentlichkeitswirksam immer wieder rausposaunt: Beim BVT will ich auf­räumen!, und das haben Innenminister Kickl und sein Generalsekretär Goldgruber durch massiven Druck auf die Justiz dann auch erfolgreich versucht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Folgen waren und sind fatal. Das sogenannte Aufräumen des damaligen Innenminis­ters Kickl hat das Ansehen im BVT im In- und Ausland sowie seine Strukturen nachhaltig


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geschädigt (Zwischenruf der Abg. Steger) und viele Mitarbeiter im BVT völlig aus der Bahn geworfen. Richten Sie es Herrn Kickl aus: Das war verantwortungslos! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich betone, meine Damen und Herren, das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Die Bestätigung für diese Lage erhalten Sie von einschlägigen Experten, durch viele Berichte (Abg. Steger: ÖVP-Experten!), aber ganz aktuell durch den Zwischenbericht der unab­hängigen Untersuchungskommission, über die heute schon gesprochen worden ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich zitiere aus diesem Bericht der unabhängigen Untersu­chungskommission, Seite 23: „Darüber hinaus ist beim BVT eine große Verunsicherung der Belegschaft wahrnehmbar, die insbesondere auf die Durchsuchungsaktion im Jahr 2018 zurückzuführen ist.“ (Abg. Stefan: Mein Gott, mir kommen die Tränen!) – Das sind die Fakten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Stefan: Deshalb habt ihr die Nachrichten aus der Slowakei nicht berücksichtigen können! Mir kommen die Tränen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Hausdurchsuchung im BVT nicht nur folgenschwer, sondern auch rechtswidrig war, hat inzwischen das Oberlandesgericht Wien festgestellt. Dass bald darauf eine Suspendierung aus einem europäischen Ge­heimdienstnetzwerk im Raum gestanden ist, ist nicht weiter verwunderlich – meine Her­ren der FPÖ und auch die Damen, vielleicht hören Sie ein bissel zu, damit Sie das Herrn Kickl auch noch ausrichten können; das ist jetzt ganz wichtig! (Abg. Belakowitsch: Sie tun es dem Kanzler gleich, Sie erzählen nur Unwahrheiten! – Abg. Steger: Märchen­stunde der ÖVP!) –, und so musste sich das BVT freiwillig aus den Arbeitsgruppen die­ses Expertengremiums, des Geheimdienstnetzwerks herausnehmen (Abg. Stefan: Slo­wakei?) und mit sehr feinfühligen Methoden sicherstellen, dass die operative Zusam­menarbeit mit den europäischen Nachrichtendiensten trotzdem funktioniert. – Ein Dan­keschön an dieser Stelle. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab aber auch schwerwiegende andere Sicherheitsvorfälle, erinnern Sie sich an das Papier dieses europäischen Geheimdienst­netzwerks, das in der Zeitschrift „Falter“ aufgetaucht ist! (Abg. Stefan: Genau!) Erinnern Sie sich daran, dass der Soteria-Bericht, ein Bericht von Experten über den Zustand des BVT, Medien zugespielt worden ist! (Zwischenruf der Abg. Steger.) Das waren schwer­wiegende Sicherheitsvorfälle, Vorfälle, die Vertrauen gekostet haben. (Abg. Stefan: Auf welche Zeit bezieht sich das?)

Weiters können Sie Herrn Kickl auch noch Folgendes ausrichten: Die „Süddeutsche Zei­tung“ hat im Mai 2019, einer wichtigen Zeit damals, geschrieben – Zitat – (Abg. Stefan: Die „Süddeutsche Zeitung“ ist ja wirklich über jeden Verdacht erhaben!): „Bis heute steht der Verdacht im Raum, dass Kickl Rechtsradikale vor Verfolgung durch die Justiz schüt­zen wollte, dass er den Verfassungsschutz nach seinem Gutdünken umbauen und mit seinen eigenen Leuten besetzen wollte. Ein ungeheuerlicher Vorgang.“ – Das sagt die „Süddeutsche Zeitung“. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, der Trümmerhaufen, den Herbert Kickl hinterlassen hat, ist einzigartig und bestätigt diese Einschätzung. (Abg. Stefan: Was schreibt die Süddeut­sche über den Kurz?) Gott sei Dank, kann ich nur sagen, haben wir jetzt einen Innen­minister Karl Nehammer (Abg. Belakowitsch: Sagen Sie, genieren Sie sich nicht?), der Schritt um Schritt das internationale Vertrauen zurückgewinnt. Dafür brauchen wir aber jetzt auch noch die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes – Herr Bundesminister Ne­hammer hat es eingehend geschildert. (Abg. Amesbauer: Reden Sie zur Sache auch? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das ist nicht nur ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm, sondern das soll auch dazu führen – und damit komme ich schon zum versöhnlichen Teil, nämlich zur Zukunft


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(Abg. Belakowitsch: Na, bitte ned!) –, einmal zu zeigen, ob wir es schaffen, gerade bei den Themen Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die für die Menschen in Österreich so unendlich wichtig sind, eine parteiübergreifende Einigung auf den Weg zu bringen. (Abg. Belakowitsch: Das haben wir ja gesehen, wie erfolgreich er da war!)

Ich sage es Ihnen ganz ehrlich, ich werde mich persönlich, ebenso wie der Bundesminis­ter, in meiner Funktion als Obmann des Innenausschusses sehr, sehr bemühen, dass wir da vielleicht eine breite Mehrheit schaffen. Das wäre im Interesse des Parlamenta­rismus (Abg. Belakowitsch: Der ÖVP!), das wäre im Interesse des Verfassungsschut­zes und das ist im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP.)

10.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobmann Leichtfried. – Bitte.


10.49.45

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist nicht nur gesundheitspolitisch in einer schwierigen, in einer sehr heiklen Lage, nein, auch si­cherheitspolitisch ist die Situation äußerst besorgniserregend. Das hat nicht nur österrei­chische Dimensionen, das hat natürlich auch europapolitische und internationale Dimen­sionen. Das ist auch der Grund, warum wir das als Thema der heutigen Aktuellen Euro­pastunde eingebracht haben.

Diese Situation hat einen Namen; das ist ganz einfach zu sagen. Herr Mahrer hat jetzt versucht, sich auf Herrn Kickl rauszureden – ein guter Versuch, aber in Wahrheit waren es 20 Jahre ÖVP im Innenministerium (Beifall bei SPÖ und FPÖ), 20 Jahre Günstlings­wirtschaft, 20 Jahre Parteibuchwirtschaft, 20 Jahre Show und 20 Jahre Überheblichkeit! Das ist der Grund für die Situation, in der wir jetzt sind, sehr geehrte Damen und Herren, und nichts anderes! Da brauchen wir uns nicht auf Kickl rauszureden, das ist nur schwachmatisch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Anfang November ist dieser schreckliche Terroranschlag passiert, und es ist genau das eingetreten und genau das sichtbar geworden, wovor wir immer gewarnt haben: Das Innenministerium, das BVT waren nicht in der Lage, die richtigen Maßnahmen zu er­greifen, nein, im Gegenteil, es sind unglaubliche Fehler passiert. Sehr viele Expertinnen und Experten sagen, wenn diese Fehler nicht passiert wären, wäre dieser Anschlag zu verhindern gewesen.

Herr Bundesminister, die politische Verantwortung für das alles tragen Sie, und ich muss Ihnen sagen – das ist zwar kein Trost –, Sie reihen sich da recht gut in die Ahnengalerie Ihrer ÖVP-Vorgänger ein. So geht Sicherheitspolitik nicht, geschätzte Damen und Her­ren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was nachher passiert ist, ist ja etwas, das man hier ansprechen muss und das meines Erachtens bemerkenswert ist: Nach dem Anschlag ist es nicht darum gegangen, die Fehler aufzuzeigen und daraus zu lernen, nein, es ist darum gegangen, die Fehler zu vertuschen. (Bundesminister Nehammer schüttelt den Kopf.) Es ist nicht darum ge­gangen, Verantwortung zu übernehmen, nein, es ist darum gegangen, Verantwortung abzuschieben! (Bundesminister Nehammer schüttelt neuerlich den Kopf.) Es waren Sie und der Herr Bundeskanzler, die am Tag des Anschlags gesagt haben, die Justiz habe das zu verantworten. Die Expertinnen und Experten aber haben klargestellt, die Justiz trifft da überhaupt keine Schuld, sondern es waren Probleme im Bereich des Innenmi­nisteriums. Das ist auch etwas, das man ganz klar ansprechen muss.

Herr Bundesminister, es waren aber nicht nur die Fehler, es war auch die Art und Weise, wie Sie darauf reagiert haben: Wenn etwas nicht klappt und wenn die Fehler langsam


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aufgedeckt werden, dann versuchen wir es mit einer Gesetzesverschärfungsshow – ich nenne es einmal so. Wenn sonst nichts mehr hilft, stellen wir uns hin und sagen: Wir machen alles schärfer, wir machen alles drastischer! – Nur: Blöderweise, dummerweise haben dieselben Experten und Expertinnen, die Sie eingesetzt haben, festgestellt, es liegt nicht an den Gesetzen, sondern es liegt an den Fehlern, die gemacht wurden, und es liegt daran, dass es zu wenig Geld und zu wenig Personal im Innenministerium gibt. (Bundesminister Nehammer schüttelt den Kopf.) Das sind die Dinge, die zu verantwor­ten sind – und es sind durch 20 Jahre hindurch amtierende ÖVP-Innenminister, die das zu verantworten haben, Herr Nehammer. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen eines – und das ist jetzt die Aufforderung der Sozialdemokratie an Sie ‑: Machen Sie endlich Schluss mit Parteibuchwirtschaft! Machen Sie Schluss mit Günst­lingswirtschaft! Machen Sie Schluss mit Show! Machen Sie Schluss mit Überheblichkeit! Tun Sie verdammt noch einmal Ihre Arbeit, solange Sie in diesem Sessel sitzen! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

10.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Kollege Amesbauer. – Bitte.


10.53.50

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die schwarzen Löcher des BVT sind das Thema dieser Aktuellen Europastunde der SPÖ. Damit ist ja gemeint, dass das BVT keine ausländischen oder zu wenig ausländische Informationen bekommt. Na ja, es hat natürlich einen Vertrauensverlust bei befreundeten Diensten gegeben – das ist im Bericht des Berner Clubs, in dem unsere Partnerdienste mit uns organisiert sind, auch klipp und klar nachzulesen –, und dafür gab es vielerlei Gründe, zum Beispiel dass im BVT Mitarbeiter nicht ordentlich sicherheitsüberprüft waren, dass nicht ausreichend oder überhaupt nicht qualifizierte Personen in gewisse Funktionen, vor allem in Führungs­funktionen, gehievt wurden – das sind natürlich alles Parteigänger der ÖVP gewesen; Parteibuch vor Qualifikation, das ist ein System, das seit nahezu zwei Jahrzehnten im BVT gelebt wird, und es herrscht dort auch ein Klima des gegenseitigen Misstrauens –, und es wurde bemängelt, dass Mitarbeiter private Handys in Hochsicherheitsbereiche mitgenommen haben, und so weiter und so fort. – Das ist das eine.

Was Ihnen, Herr Innenminister, und Ihren Behörden, für die Sie die politische Verantwor­tung tragen, aber vorzuwerfen ist, ist, dass das Versagen ja auch trotz des Umstandes stattgefunden hat, dass die Informationen der ausländischen Nachrichtendienste klipp und klar auf dem Tisch gelegen sind. Das darf man ja auch nicht vergessen: Der Infor­mationsfluss der europäischen Partnerdienste hat ja trotzdem immer relativ gut funk­tioniert, und im Fall des Terroranschlags des Vorjahres, von dem wir gerade gesprochen haben und der vier Menschen das Leben gekostet hat, gab es Nachrichten von den slowakischen Behörden und den deutschen Behörden.

Ein bisschen zur Chronologie: Am 5.12.2019 kam es zur bedingten Entlassung dieses Herrn K. F., jenes Herrn, der versucht hat, im Jahr 2018 über die Türkei zuerst nach Afghanistan zu reisen, um sich den Taliban anzuschließen – das ist gescheitert –, und dann probiert hat, nach Syrien weiterzureisen, um für den IS zu kämpfen – das ist auch gescheitert. Er wurde in der Türkei verhaftet und nach Österreich zurückgebracht, wurde in Österreich sofort verhaftet und der Justiz zugeführt – übrigens damals unter Innenmi­nister Herbert Kickl. Das muss man also auch einmal richtigstellen: Unter Herbert Kickl wurde dieser Mann der Justiz zugeführt, wurde eingesperrt und unter Ihrer Regentschaft im BMI wurde er trotz erdrückender Hinweise nicht mehr festgenommen. Das muss man Ihnen gleich vorweg an die Fahne heften. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gesagt, am 5.12.2019 kam es eben zur bedingten Haftentlassung, und am 6.12., also einen Tag nach der Haftentlassung, war das erste Bedürfnis dieses Menschen, eine


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unter Beobachtung stehende Moschee zu besuchen und sich dort mit Islamisten zu treffen. Über mehrere Monate hinweg hat er immer wieder einschlägige, unter Überwa­chung stehende Moscheen besucht – und das, bitte, alles unter Beobachtung des Ver­fassungsschutzes! Das ist alles auch im Zwischenbericht dieser Kommission, die Minis­ter Nehammer eingesetzt hat, dokumentiert.

Sie wissen ja, wir haben diese Kommission sehr, sehr kritisch gesehen und tun das immer noch, weil wir uns lieber eine parlamentarische Kontrolle gewünscht hätten. Da­rum haben wir auch gemeinsam mit den NEOS und mit den Sozialdemokraten einen Antrag gestellt, um die parlamentarische Kontrolle – die es ja derzeit nicht wirklich zufrie­denstellend gibt – im Zuge der BVT-Reform zu stärken und auszubauen – aber sei’s drum.

Sie haben diese Kommission eingesetzt, die ja eigentlich das Ziel hatte, eine Nehammer-Reinwaschungskommission zu sein (Bundesminister Nehammer schüttelt den Kopf), aber nicht einmal diese Kommission hat es geschafft, Nehammer reinzuwaschen. Ganz im Gegenteil, es ist ein bemerkenswert offener und schonungsloser Bericht geworden. Einer der – aus meiner Sicht – zwei zentralen Punkte, die dieses BVT- und Behördenver­sagen dokumentieren, ist zunächst dieses Islamistentreffen, das im Juli 2020 in Wien stattgefunden hat. Das deutsche BKA warnte unsere Behörden davor und unter den Augen des Verfassungsschutzes fand im Juli ein mehrtägiges Treffen mit Islamisten, Dschihadisten aus der Bundesrepublik Deutschland und aus der Schweiz inklusive Sightseeingtour durch die Wiener Moscheenszene statt. – Es ist nichts passiert. Die sind am 20. Juli wieder abgereist.

Am 21. Juli, also einen Tag nach diesem unter Beobachtung stehenden Treffen, hat dieser Versuch des Munitionskaufs in der Slowakei stattgefunden. Die slowakischen Be­hörden haben das BVT umgehend über diesen versuchten Munitionskauf informiert. Das BVT hat was gemacht? – Es hat nichts gemacht. Es hat einen Monat lang diese Informa­tion überhaupt liegen gelassen, dann wurde das ans LVT weitergegeben. Das LVT hat am nächsten Tag gleich die Identität bestätigt. Es gab ein Hin und Her: Nein, der hat ein Kapperl aufgehabt, den können wir nicht genau erkennen.

Faktum aber ist: Am 16. Oktober haben die slowakischen Behörden zweifellos die Iden­tität des späteren Attentäters bestätigt, und das ist der allerletzte Zeitpunkt – meines Erachtens hätten Sie früher einschreiten müssen, aber das ist der allerallerletzte Zeit­punkt –, an dem es keine Ausreden mehr gibt, zu dem das BVT hätte tätig werden müs­sen. – Das BVT hat nichts gemacht. Das BVT hätte die Staatsanwaltschaft informieren müssen und dann hätte die Staatsanwaltschaft Schritte einleiten können: Hausdurchsu­chungen bis hin zur Festsetzung und Festnahme. Das heißt, wenn das BVT ordentlich gearbeitet hätte, hätte dieser Täter aus dem Verkehr gezogen werden müssen und das Attentat wäre verhindert worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist die ungeschminkte Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ein Totalversagen unseres Verfassungsschutzes – das kann man nicht schönre­den, das kann man nicht wegdiskutieren. Da können Sie nicht mit Hausdurchsuchungen kommen, die fast zwei Jahre zuvor stattgefunden haben und im Übrigen – wie Sie genau wissen, Herr Mahrer – von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden. Das hat damit nichts zu tun.

Die Behörde, das BVT hat die Staatsanwaltschaft nicht informiert. Es gab somit keine Möglichkeit, diesen Täter aus dem Verkehr zu ziehen – und das können Sie nicht von sich weisen.

Natürlich sind nicht Sie persönlich schuld an diesen Vorgängen, aber es gibt auch eine politische Verantwortung für ein Behördenversagen (Zwischenruf der Abg. Belako­witsch), das am Ende des Tages vier Menschenleben kostete.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz, bitte!



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Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Diese politische Verant­wortung tragen Sie, Herr Nehammer, und daran werden wir Sie immer wieder erinnern, und die einzig notwendige und richtige Konsequenz wäre, Verantwortung zu überneh­men, zurückzutreten und somit auch für eine ordentliche Reform des Verfassungsschut­zes den Weg frei zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.


11.00.46

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit ein paar Bemerkungen zu einer großen Demonstration von soge­nannten Coronakritikern und Coronaleugnern am Samstag in Wien beginnen. Die Ver­sammlungsfreiheit ist eine tragende Säule unserer Demokratie, aber sie ist kein Freibrief dafür, dass Tausende Menschen grob fahrlässig, ja vorsätzlich die Gesundheit ihrer Mit­menschen gefährden, und sie ist keiner dafür, dass Dutzende, wenn nicht Hunderte stadt- und landesbekannte Rechtsextreme und Faschisten auf Wiens Straßen aufmar­schieren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Stefan: ... Black Lives Matter!)

Ein demokratischer Rechtsstaat, ein Staat, der für sich das Gewaltmonopol in Anspruch nimmt und das alleinige Recht, Gesetze durchzusetzen, der muss das auch tun. Wir dürfen diese Aufgabe, uns vor diesen Gefahren für unsere Gesundheit und Demokratie zu schützen, nicht einigen wenigen antifaschistischen AktivistInnen überlassen. (Abg. Belakowitsch: ... wie viele Grüne dort waren?!) Sich solchen Gefahren entgegenzustel­len ist Aufgabe unserer Behörden und unserer Polizei. Und was wir schon gar nicht dürfen, ist, den Eindruck entstehen zu lassen, dass unsere Polizei Gesundheits- und Demokratiegefährder schützt und gegen AntifaschistInnen mit Gewalt vorgeht. Das geht nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Was wir derzeit verfolgen können – und damit komme ich zum BVT –, ist nämlich der Versuch von Rechtsextremen in ganz Europa, eine lose Bewegung von sogenannten Coronakritikern (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), was immer man von denen auch halten mag, zu unterwandern – und das gelingt diesen Rechtsextremen ziemlich gut. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist nicht harmlos. Dass die da nur reden, dass die da nur großmäulig wären, das hat man in den USA auch geglaubt und wurde am 6. Januar eines Schlechteren belehrt. Das waren entsetzliche Bilder – und nein, die sind in Österreich nicht unmöglich. (Präsidentin Bures übernimmt den Vor­sitz.)

Rechtsextreme diskutieren Ähnliches auch hier bei uns, und zwar ganz offen und un­verblümt. Es braucht nicht einmal besondere technische Mittel oder gar neue Überwa­chungsinstrumente, um das mitzuverfolgen, denn es passiert ganz offen auf den ver­schiedensten Social-Media-Kanälen. (Abg. Belakowitsch: Oh je!) Es braucht nur Leute, die hinschauen, die das wahrnehmen und die das verstehen, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BVT und in den LVTs und in der Polizei, die dort nicht sitzen, weil ihnen jemand einmal einen Versorgungsposten verschafft hat, sondern die dafür ausgebildet und in der Lage sind, solche Gefahren zu erkennen, zu benennen und sie abzuwenden.

Nicht nur die Gefahr, die von religiösen Extremisten ausgeht, bei denen wir uns fragen, wo sie das eine Gewehr herbekommen haben, sondern auch die Gefahr von Rechts­extremen, die ganze Waffenlager angehäuft haben, mit denen du eine kleine Armee ausrüsten könntest, müssen wir ernst nehmen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Heiterkeit der Abgeordneten Fürst und Belakowitsch.)


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Ich weiß nicht, Frau Kollegin, was es da zu lachen gibt. Ich weiß es wirklich nicht, aber ich will Ihrem Humor keinen Abbruch tun. (Abg. Belakowitsch: Können Sie zum Thema was sagen?! Zur Aktuellen Stunde?!) Dieser Gefahr zu begegnen, diesen Gefahren für unsere Demokratie zu begegnen (Abg. Belakowitsch: Ihr seid die Gefahr! Diese Regie­rung!), dabei, Herr Bundesminister, werden wir Sie unterstützen: kritisch, grundrechtsbe­wusst, aber entschlossen (Abg. Belakowitsch: Ihr hebelt doch die Grundrechte aus!), denn die tragenden Säulen unserer Demokratie, sie sind nicht unverletzlich. (Abg. Bela­kowitsch: Das sehen wir seit zehn Monaten!) Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie stehen bleiben. – Ich danke für’s Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.05


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Bitte.


11.05.22

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr In­nenminister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus zwei Parteien, die sich als vermeintliche Sicher­heitsparteien gerieren. Eine der beiden Parteien stellte in den letzten 20 Jahren 18 Jahre den Innenminister, zehn an der Zahl. Die andere Partei ging mit dem einzigen vom Bun­despräsidenten entlassenen Innenminister in die Geschichte dieser Republik ein.

So, und nun sehen wir uns das Ergebnis der Sicherheitspolitik dieser beiden Parteien einmal an: Wir sehen einen Staatsschutz, der durch 18 Jahre ÖVP-Parteipersonalpolitik und mangelnde Ressourcen ausgelaugt ist, einen Staatsschutz, dem die Ressourcen für aufwändige Vorfeldermittlungen schlichtweg fehlen, einen Staatsschutz, dem die Analy­sefähigkeit weitgehend abgeht, einen Staatsschutz, der im Extremismusbereich kata­strophal unterbesetzt ist, einen Staatsschutz, der der parlamentarischen Kontrolle – und das sage ich als Mitglied des dazu eigentlich berufenen Ausschusses – de facto entzo­gen ist, einen Staatsschutz, der in Wahrheit keiner ist.

Dennoch erhielt das BVT in der Ära von Innenminister Kickl durch die rechtswidrige Hausdurchsuchung im BVT noch einen Todesstoß. Diese hat dem BVT den Rest ge­geben. Das Vertrauen der Partnerdienste aber – und darum geht es heute – war schon davor gestört. Und warum? – Durch die Tatsache, dass man es zuließ, dass Kickl Innen­minister wird. Ich referenziere noch einmal auf ein Statement der U.S.-Mission in Wien, die für sich betreffend the right-populist Freedom Party’s leadership of the Ministry of the Interior Folgendes analysiert hat, es wird festgehalten: „The Freedom Party’s pro-Rus­sian stance should, and does, give us pause when it comes to sharing certain types of sensitive information.“

Also es war, für die Amerikaner zumindest, klar ausgesprochen, dass man sich aufgrund der Ministerschaft von Kickl zurückzieht. Und wer hat Kickl das Innenministerium über­lassen? – Die ÖVP. Schuldzuweisungen vonseiten der ÖVP an Kickl und die FPÖ sind daher ein Hohn für alle Menschen, die da kurzfristig mitdenken. Ihnen ist argumentativ mittlerweile wirklich nichts zu tief.

All das, wie es im Staatsschutz jetzt ausschaut, ist also das Ergebnis von 18 Jahren ÖVP- und zwei Jahren FPÖ-Sicherheitspolitik. Das ist bittere Realität – und das sage ich nicht mit Hohn, sondern mit großer Besorgnis um die Sicherheit in unserem Land.

Mangelndes Vertrauen der westlichen Partner spüren wir zum Beispiel jetzt akut beim Fall des untergetauchten Wirecard-Vorstands Jan Marsalek. Da bekommt Österreich keine Information, wir arbeiten vollkommen isoliert. Isoliert sind wir in den Bereichen Nachrichtendienst und Wirtschaftsspionage. Wir sind nicht – und daher ist dieser SPÖ-Themenschwerpunkt heute eine Themenverfehlung – isoliert bei der Terrorbekämpfung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 59

Im Falle des Terroranschlags vom 2. November war eben nicht die mangelnde interna­tionale Kooperation das Problem, sondern – noch viel schlimmer – das Systemversagen und das Unterlassen unserer Sicherheitsbehörden, die den Terroranschlag hätten ver­hindern können. Nicht fehlende Strafgesetze und fehlende Befugnisse waren das Pro­blem, Herr Innenminister, sondern die verkorkste Behördenstruktur, mangelnde Res­sourcen und das Fehlen der Kommunikation zwischen BVT und LVTs – von der Untersu­chungskommission schon ausreichend festgestellt.

Der Frage Ihrer persönlichen Verantwortung aufgrund Ihres Wissensstandes werden wir weiterhin nachgehen, auch die Untersuchungskommission sollte dies tun. Zeitgleich müssen wir jetzt endlich schnell das BVT reformieren, das haben wir hier schon mehr­fach gesagt. Bauen wir gemeinsam ein BVT, das nicht im Dienste einer Partei steht, die gerade am Drücker ist, sondern mit ausreichenden Ressourcen und durchgehend kom­petenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Job einfach tun kann, im Dienste der Sicherheit in unserem Lande zu arbeiten! – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der Grünen.)

11.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte.


11.09.46

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Verehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Eigentlich wollte ich meinen Redebeitrag ganz anders beginnen, aber offen gestanden, sehr geehrte Frau Kollegin Krisper, macht mich Ihr Beitrag beina­he fassungslos (Beifall bei der ÖVP – Heiterkeit bei den NEOS – Abg. Schellhorn: Wa­rum eigentlich?); fassungslos deshalb, weil ich von einer Abgeordneten dieses Hauses nicht erwartet habe, dass sie den Verfassungsschutz dieser Republik so darstellt, dass er nicht nur, ausgehöhlt und inkompetent, seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (Abg. Schellhorn: Parteipolitisch besetzt!), sondern dass er als gar nicht mehr existent be­zeichnet wird. Ich halte das wirklich für unangemessen, und das macht mich, wie gesagt, fassungslos.

Von Kollegen Amesbauer und von der SPÖ habe ich nichts anderes erwartet, das ist mir schon klar. Wenn hier gesagt wird, 20 Jahre ÖVP-Innenminister (Abg. Belakowitsch: Stimmt ja!), und gleich eineinhalb Jahre Kickl verschwiegen werden, dann sage ich Ihnen: Wenn es 20 Jahre ohne Kickl gewesen wären, dann wäre es gut gewesen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die SPÖ sagt hier, die Razzia sei eine kleine Episode gewesen (Abg. Amesbauer: Das hat ja mit dem Terroranschlag nichts zu tun!), sozusagen ohne jede Auswirkung – eine rechtswidrige Hausdurchsuchung im BVT, meine geschätzten Damen und Herren dieses Hauses (Zwischenrufe bei der FPÖ), mit der die FPÖ natürlich nichts zu tun hat und hinsichtlich derer es der ehemalige Herr Innenminister nicht einmal der Mühe wert findet, sich anzuhören, was er da angerichtet hat (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), eine Razzia, die zu rechtswidrigen Beschlagnahmen geführt hat! (Zwischenrufe der Abgeord­neten Belakowitsch und Amesbauer.) – Regen Sie sich nicht so auf, Herr Kollege Amesbauer! (Abg. Amesbauer: Ich rege mich nicht auf!) Es schaut halt so aus. (Abg. Belakowitsch: ... die Wahrheit!) – Ich weiß, Frau Kollegin Belakowitsch, Ihre tatsächli­chen Berichtigungen führen zu alternativen Fakten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen hier schon bei der Wahrheit bleiben, meine geschätzten Damen und Herren! Rechtswidrige Hausdurchsuchung, rechtswidrige Beschlagnahme und rechtswidrige Suspendierung des Leiters des BVT – das ist Ihre Bilanz, und das führt in Folge zu der Situation, die wir heute im BVT vorfinden. – Das ist die Wahrheit, auch wenn Sie es nicht hören wollen! (Beifall bei der ÖVP.)


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Wie ist es dazu gekommen? Und jetzt sage ich etwas, das mich in der letzten Aussage von Herrn Kickl durchaus überrascht hat. Er hat sich jetzt selber einen Kampfauftrag gegeben, einen Kampfauftrag gegen die Regierung. Gut, er ist in Opposition (Abg. Hörl: Das ist gut so!), es soll so sein, aber sich als Innenminister einen Kampfauftrag gegen das eigene Ministerium zu geben, das ist einmalig! (Abg. Belakowitsch: So ein Blöd­sinn!) – Sie können es im Bericht des Untersuchungsausschusses zum BVT nachlesen. (Abg. Belakowitsch: So ein Blödsinn! – Abg. Sobotka: Leider richtig!)

Dort steht drinnen, der Innenminister habe den Auftrag gegeben, „aufzuräumen“. (Neu­erlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das Innenministerium sei „so korrupt wie noch nie“. (Abg. Amesbauer: Das ist eine glatte Lüge!) Das war die Ansicht des Bun­desministers. Lesen Sie es nach im Bericht des Untersuchungsausschusses! (Abg. Ames­bauer: Glatte Lüge! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Lesen Sie es nach!

Sogar die Worte kriminelle Organisation sind da im Zusammenhang mit dem Innenmi­nisterium gefallen. (Abg. Amesbauer: Sagen Sie etwas zum Thema auch?) Diesen Kampfauftrag hat sich Ihr Innenminister in seiner Zeit, in der er das Ministerium geführt hat, gegeben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das hat dazu geführt, dass wir jetzt einen enormen Reformbedarf haben.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Er hat ja auch eine Reformkommission eingesetzt. (Abg. Belakowitsch: Er ist ja gar nicht das Thema!) – Und, was hat er denn reformiert, wenn jetzt in der inneren Organisation des Hauses alles so schlecht ist?! (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Dieser Vertrauensverlust, den Sie verursacht haben, hat zu einer enormen Verunsiche­rung der Beamtinnen und Beamten geführt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Sie desavouieren mit Ihren Aussagen, auch Sie, sehr geehrte Frau Krisper, die Arbeit dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um die Sicherheit dieses Landes bemühen und diese trotz der Wirkenszeit der FPÖ sicherstellen. (Abg. Belakowitsch: ... Mitarbeiter, sagen Sie das auch dazu, bitte!) – Ja, ich weiß eh, Sie regen sich immer so viel auf.

Ich bedanke mich beim Innenminister dafür, dass er diese Reform in Angriff nimmt, dass er die Scherben, die Sie hinterlassen haben, aufräumt. Ich wünsche ihm viel Erfolg. All das, was er hier gesagt hat, stimmt mich positiv, dass der Verfassungsschutz in eine bessere Zukunft geht. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

11.14


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Selma Yildirim, Sie gelangen als Nächste zu Wort. Bitte.


11.14.58

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Ho­hes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Österreich liegt im Herzen der Europäischen Union, jedenfalls geografisch, und wenn man sich die justizielle Zusammenarbeit auf Unionsebene anschaut, dann, kann man sagen, funktio­niert sie sehr gut. Wir haben Eurojust, und dorthin haben wir sehr kompetente, fachlich qualifizierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entsandt, die uns in ihren regelmäßi­gen Berichten Erfolge bestätigen. Das funktioniert auf EU-Ebene justiziell, wenn es um die Bekämpfung von Radikalismus, Terrorismus und sonstigen Strafvergehen geht.

Nicht ideal läuft es allerdings auf digitaler Ebene, dort muss immer noch improvisiert werden. Gerade im Bereich der Sicherheit, der Sicherheitspolitik ist es wichtig, dass si­chere Nachrichten- und Kommunikationsübermittlungsplattformen existieren, damit un­sere Leute nicht mit unverschlüsselten E-Mails improvisieren müssen. Das ist zunächst einmal ganz wichtig.

Was allerdings leider nicht funktioniert – das haben viele meiner VorrednerInnen, aber nicht nur Vorrednerinnen und Vorredner, sondern auch die Untersuchungskommission


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zutage gebracht, was wir auch alle gesehen haben –, ist die nachrichtendienstliche Zu­sammenarbeit auf internationaler Ebene, auf EU-Ebene, und darum geht es.

Ich habe meinen Vorrednerinnen und Vorrednern, vor allem auch Ihrer Rede, Herr Mi­nister, sehr aufmerksam zugehört. Sie haben gesagt, die Schutzmauer der Republik hat Risse bekommen. – Ja, das stimmt, Sie benennen es, aber was mich stört, ist, dass Sie wieder in alter Manier reflexartig gleich die Schuldzuweisungen suchen. Sie deuten in Richtung Justiz, Sie lenken ab, und das stört mich. Eine Methode, Herr Minister, Mau­errisse, Risse in einem Mauerwerk zu beheben, ist sicherlich nicht, sie mit schwarzer Parteifarbe oder mit irgendeiner Parteifarbe zu befüllen, sondern wir brauchen qualifi­zierte, loyale Leute.

Ich habe mir, genauso wie viele andere von Ihnen, sehr genau angesehen, wie es inter­national aussieht, und ich glaube, wir haben immer wieder gehört, dass auf internatio­naler Ebene im Nachrichtendienst die Bestqualifizierten, und zwar unabhängig davon, wo man sie parteipolitisch ortet, gebraucht werden. Ich kann mich erinnern, dass auch gesagt wurde, sogar Akademikerinnen und Akademiker werden da ausgesucht; also die, die sich am besten bewährt haben. Es ist eine traurige Wahrheit, Herr Minister, werte Kolleginnen und Kollegen, dass in dieser Republik leider die Parteifarbe eine viel stär­kere Rolle spielt als die tatsächliche Qualifikation. (Beifall bei der SPÖ.)

Mein Appell ist – wir bemerken es jetzt doch wirklich quer durch alle Fraktionen –: zu glauben, dass eine Parteinähe über alle Qualifikationsvoraussetzungen hinweg quasi das Allheilmittel ist, ist doch ein falscher Weg. Gerade jetzt in der Krise oder gerade im Ernstfall, wenn etwas passiert und wir dann hilflos dastehen – und da denke ich nicht nur an den Nachrichtendienst, sondern auch an viele andere Bereiche, die leider nicht funktionieren –, lässt das die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verzweifeln.

Es ist unsere Aufgabe, nicht in der Vergangenheit hängenzubleiben. Ja, ich weiß, die ÖVP führt seit 20 Jahren das Innenministerium. Ja, ich weiß, mir berichten viele Polizis­ten, die sich gerne bewerben würden, sich aber denken, sie werden dort nicht geortet, sie brauchen sich gar nicht zu bewerben. Das muss sich ändern, und wir sind heute da, um es für die Zukunft besser zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine Sache ist noch wichtig: Sie haben am 23. Dezember, also einen Tag vor Weih­nachten, einen Zwischenbericht der Untersuchungskommission an die Medien hinaus­geschickt. – Also ich muss mich wirklich wundern! Wie seriös ist das denn in Sicherheits­fragen, gerade kurz vor Weihnachten?! Ich hatte den Eindruck, als ob es die Flucht nach vorne ist, wieder ein Ablenkungsmanöver. Warten wir doch das Endergebnis ab und schauen wir uns dann die Situation an, wo wir etwas verbessern können!

Es nützt nichts, Augen auszuwischen, die Leute zu beruhigen, Scheinberuhigungen aus­zusprechen, zu sagen: Wir schnüren jetzt wieder ein Antiterrorpaket mit noch strengeren Strafen!, ohne aber das notwendige Personal und die Ressourcen zu haben. Das führt doch zu nichts! Ich glaube, Herr Minister, dass es wichtig ist, dass Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), und da geht es mir jetzt nicht darum, ob Sie zurücktreten oder nicht. Es ändert ja nichts, wenn dann der Nächste kommt und das ganze System sich nicht ändert. Ich denke, es ist wichtig, dass Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen, dass Sie aber seriös Ihre - -


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen nun den Schlusssatz formu­lieren!


Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (fortsetzend): Ich habe Sorge, dass Ihr Versagen unser aller Sicherheit gefährden würde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


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11.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Europaparlamentarier Ro­man Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.


11.20.44

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zuerst möchte ich als Europaparlamentarier schon die Frage stellen, wieso die Auswüchse und Verfehlungen eines schwarzen Sumpfs im Inlandsgeheimdienst Thema einer Aktuellen Europastunde hier im Nationalrat sein sol­len. Das hat mit Europa überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Einwallner.) Das hat eher noch mit internationaler geheimdienstlicher Zusammen­arbeit zu tun, mit der CIA oder mit den britischen Geheimdiensten, nichts aber mit Euro­pa. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Einwallner.)

Es gäbe tolle europapolitische Themen, über die wir heute sprechen sollten, zum Bei­spiel das totale Versagen der EU in der Coronakrise, die Vorbereitungen für einen neuen EU-Migrationspakt, der die Tore nach Europa für Migranten aus der ganzen Welt weit öffnen soll, oder ein äußerst dubioses, fragwürdiges Investitionsabkommen zwischen der EU und China. Darüber sollten wir bei einer Aktuellen Europastunde hier sprechen! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Wort Europa aber in den Titel hineinzustoppeln, nur damit man eine Aktuelle Euro­pastunde abhalten kann, das ist – das sage ich Ihnen ganz deutlich – der Missbrauch des Instruments der Aktuellen Europastunde. Lassen Sie sich das gesagt sein!

Und weil ich gerade dabei bin, was Missbrauch ist: Was der grüne Abgeordnete Bürst­mayr – ich habe es mir aufgeschrieben – hier zum Besten gegeben hat, das schlägt dem Fass den Boden aus. Friedliche Demonstranten, die gegen die unsäglichen Maßnahmen und für ihren Arbeitsplatz, für ihre Freiheit und für ihre Kinder demonstrieren, hier zu diffamieren (Zwischenruf bei den Grünen), sie ins extreme Eck zu stellen, ist eine Frech­heit. Lassen Sie sich das gesagt sein! (Beifall bei der FPÖ.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wie Sie das im Europapar­lament handhaben, Sie kennen aber natürlich die Geschäftsordnung und die Regelun­gen des Nationalrates allzu gut, und ich ersuche Sie daher, sich in Ihrer Ausdrucksweise zu mäßigen! Sie können nun in Ihren Ausführungen fortfahren. (Beifall bei den Grünen.)


Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Roman Haider (fortsetzend): Frau Prä­sident, ich war elf Jahre lang hier in diesem Haus und ich weiß, dass Sie speziell bei freiheitlichen Abgeordneten glauben (Zwischenrufe bei der SPÖ), Vorsitzende eines Mädchenpensionats zu sein. Das ist ein Parlament und da darf man die Wahrheit auch beim Namen nennen, Frau Präsident! (Beifall bei der FPÖ.)

So, da Sie mir jetzt eine halbe Minute meiner Redezeit genommen haben, nehme ich an, dass ich diese wieder gutgeschrieben kriege.

Reden wir über das BVT, reden wir über das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung! Wenn man sich mit der Misere dieses BVT auseinandersetzt, dann muss man einmal zu den Anfängen dieser Behörde zurückgehen. Gegründet wor­den ist das BVT im Jahr 2002 vom ehemaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser. Er­innern Sie sich an Ernst Strasser, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP? – Das ist jener Ex-ÖVP-Innenminister, der dann als EU-Abgeordneter der ÖVP wegen Bestech­lichkeit verurteilt worden und ins Gefängnis gekommen ist. Das ist genau jener, der das BVT gegründet hat und der offensichtlich auch seine Unternehmenskultur im BVT (Hei­terkeit der Abg. Belakowitsch), seine Spuren dort bestens hinterlassen hat, der einen schwarzen Sumpf in dieser Institution hinterlassen hat, unter dessen Auswirkungen wir heute immer noch leiden. (Ruf bei der ÖVP: ... Ibiza!)

Die Hauptaufgabe dieses Innenministers Ernst Strasser war nur eine einzige: umfärben, umfärben, umfärben. Vorher nämlich war das Innenministerium jahrelang rot geführt, dann musste es natürlich schwarz werden, und das hat er blendend durchgeführt. Er hat


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dieses Innenministerium und das BVT umgefärbt, noch und nöcher! Erstrangig war die Umfärbung, erstrangig war auch der Postenschacher und erst ganz weit hinten, zweit- oder letztrangig, kam die Sicherheit Österreichs und der Schutz der Bevölkerung.

Das hat auch ganz klar direkt zu dem Ergebnis geführt, das wir Ende letzten Jahres in Österreich gesehen haben: zum größten islamistischen Terroranschlag, den diese Re­publik je gesehen hat. Das war das Ergebnis dieses schwarzen Sumpfs im BVT und im Innenministerium! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strasser: Wer hat denn die Rede geschrieben?) – Danke für diesen Einwurf. Ich erinnere auch noch einmal daran, dass es schon unter Innenminister Sobotka zwei Hausdurchsuchungen beim BVT gegeben hat. Das verschweigt ihr immer ein bisschen. (Abg. Strasser: Das ist das ... Ibiza!)

Man kann es ganz kurz zusammenfassen: Nur eine völlige Neuaufstellung dieses BVT, eine völlige Neuaufstellung ohne irgendwelche ÖVP-Netzwerke, kann und würde das BVT retten. Nur so kann die Sicherheit Österreichs und seiner Bürger gewährleistet wer­den. Ein völlig ÖVP-unabhängiger Inlandsgeheimdienst würde auch mit Sicherheit von den internationalen Partnern wieder ernst genommen und begrüßt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich weise naturgemäß und selbstver­ständlich darauf hin – ich nehme das für alle vorsitzführenden Präsidenten in Anspruch –, dass weder das Instrument der freien Rede in irgendeiner Form eingeschränkt wird, noch es eine parteiliche Vorsitzführung gibt. Das ist nicht nur Usance dieses Hauses, sondern gelebte Praxis.

Nun erteile ich Frau Abgeordneter des Europaparlaments Monika Vana das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Leichtfried: Das war eher eine wirre Rede! – Ruf bei den Grünen: Eine typische Rede!)


11.26.57

Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Monika Vana (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Mitglied der Bundesregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen! Nur ganz kurz zu meinem Vorredner: Dass die FPÖ im Zusammenhang mit der Demonstration am Samstag von Missbrauch spricht, ist mutig. Dass diese Demonstra­tion keine Verteidigung der persönlichen Freiheiten war, sondern vielmehr ein Auf­marsch von AnhängerInnen rechtsextremer und verschwörungstheoretischer Ideologien (Abg. Amesbauer: Schwachsinn! Lüge! Holler!), und dass diese FPÖ auch noch stolz in der ersten Reihe aufgetreten ist (Abg. Belakowitsch: Nein, mittendrin!), sagt mehr als jede fehlgeleitete Rede eines FPÖ-Abgeordneten hier. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte zum eigentlichen Thema dieser Europastunde zurückkommen, und zwar zur europäischen Dimension der Terrorbekämpfung. So sperrig sich der Titel dieser Euro­pastunde auch liest, so nahe sind uns die Auswirkungen in diesem Bereich. Nur circa 1 000 Meter von hier entfernt werden nach wie vor Kerzen in Erinnerung an den verhee­renden Terroranschlag vom 2. November des Vorjahres aufgestellt, als Zeichen der Trauer. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Gleichzeitig ist das aber ein Aufruf an die Politik, alles zu unternehmen, dass so etwas nie wieder passiert, nicht in Wien, nicht in Paris, Nizza oder Brüssel, nicht in der Welt. (Beifall bei den Grünen.)

Wie vieles andere auch funktioniert Terrorbekämpfung nur vereint und grenzüberschrei­tend. Als Europaabgeordnete muss ich einleitend betonen, dass Geheimdienste, um die es ja heute geht (Abg. Belakowitsch: Es geht um ... Geheimdienste, Frau Kollegin!), und auch die Organisation des geheimdienstlichen Nachrichtenaustausches vollständig in nationale Kompetenz fallen, nicht in die der Europäischen Union. Die existierenden grenzüberschreitenden geheimdienstlichen Austauschstrukturen wie der viel zitierte Ber­ner Club oder auch das EU Intelligence Analysis Centre, das ein Organ des Europäischen


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Auswärtigen Dienstes ist, sind rein nationale Koordinationsnetzwerke ohne parlamenta­rische Kontrolle, meistens ohne Rechtsgrundlage. Das Europäische Parlament oder auch nationale Parlamente haben kein Einsichtsrecht. Das ist demokratiepolitisch mehr als bedenklich, sollen Geheimdienste doch, wenn es sie schon geben muss, zum Schutz unserer Demokratie agieren. Deshalb braucht es da dringend einen Ausbau parlamen­tarischer Kontrollmöglichkeiten.

Umso mehr begrüßen wir Grüne den umfassenden Ansatz der Europäischen Kom­mission bei der im Dezember präsentierten Antiterroragenda für eine Sicherheitsunion, die mehr ist als Überwachung und Strafverfolgung.

Dazu ein Zitat des zuständigen EU-Kommissars Schinas, der sagt: „Der inklusive und rechtebasierte Ansatz, der das Fundament unserer Union bildet, ist unser bester Schutz gegen terroristische Bedrohungen. Wenn wir inklusive Gesellschaften schaffen, in denen jeder seinen Platz finden kann, verlieren extremistische Narrative ihre Anziehungskraft.“ Ich denke – und das sage ich nicht sehr oft –, dass die Europäische Kommission genau den richtigen Ansatz gewählt hat. Wir Grüne sagen aus Überzeugung: Sicherheit ist un­trennbar mit sozialer Integration und Inklusion verbunden. Nur eine gerechte Gesell­schaft ist eine sichere Gesellschaft. (Beifall bei den Grünen.)

Auch das Europaparlament verfolgt diesen ganzheitlichen sicherheitspolitischen Ansatz. Deradikalisierung, Antidiskriminierung und Förderung der Demokratie und der Grund­rechte müssen Grundpfeiler der Antiterrorpolitik sein. Konkret bedeutet das aus grüner Sicht: Das geplante neue Mandat von Europol darf nicht in europäische Grundrechte eingreifen. Massenüberwachung führt zu Generalverdacht, ist ineffektiv und bedroht unsere offene Gesellschaft. Gerade der Terroranschlag in Wien hat gezeigt, es gibt kein Überwachungsdefizit, sondern der größte Mangel ist ein Vollzugsdefizit. Ebenso wäre das vom Rat angedachte Verschlüsselungsverbot ein Ende des digitalen Briefgeheim­nisses, es bietet aber keinen effektiven Schutz vor Terrorismus. Das Europaparlament ist in dieser Hinsicht eindeutig positioniert.

Ein Letztes – es wurde schon angesprochen –: Die jüngsten Waffenfunde in der rechts­extremen Szene zeigen, dass dringender Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des na­tionalen Rechtsterrorismus herrscht. Selbst Europol warnt im neuesten EU-Terrorismus­report vor einer Unterschätzung des Rechtsextremismus bei der Evaluierung begange­ner Anschläge und macht darauf aufmerksam, dass viele der offiziell bekannten Terror­anschläge erst nachträglich dem Rechtsextremismus zugeordnet wurden – Zitat –: Die Bedrohung durch den Rechtsterrorismus hat in den letzten Jahren zugenommen. – Das heißt, die politische Voreingenommenheit an dieser Stelle muss ein Ende haben. Auch die Sicherheitsbehörden dürfen auf dem rechten Auge nicht blind sein. (Präsidentin Bu­res gibt das Glockenzeichen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vertrauen ist nämlich entscheidend, wenn es um Fra­gen der Sicherheit geht. Dabei geht es um Vertrauen zwischen den Behörden, aber auch – das möchte ich als Grüne besonders betonen – um Vertrauen zwischen den Bür­gern und Bürgerinnen, der Zivilgesellschaft und den Sicherheitsapparaten: Das gilt in Österreich, in Europa und weltweit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist die Europaparlamentarierin Claudia Gamon zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


11.32.46

Mitglied des Europäischen Parlaments Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Voraus­setzung für eine gute Zusammenarbeit in Europa bei der Bekämpfung von Terrorismus


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und Kriminalität bilden ganz grundlegend stabile und effektiv arbeitende nationale Behörden. Ob das auf das BVT zutrifft, ist mehr als nur offen. Nach 20 Jahren ÖVP und eineinhalb Jahren Kickl im Innenressort steht das BVT jetzt personell vollkommen ruiniert da. Das sind die Konsequenzen von jahrelangen politischen Postenbesetzungen. (Beifall bei den NEOS.)

Konsequenzen von politischen Postenbesetzungen sieht man im Moment aber auch an vielen anderen Stellen. An sich ist das ja überall ein Skandal, man hätte aber mit sehr viel gutem Willen denken können, dass man dieses Risiko beim Thema Sicherheit nicht eingehen möchte. Heute steht man vor den Scherben jahrelanger Günstlingswirtschaft. Der geleakte Bericht des Berner Clubs – das ist der informelle Zusammenschluss euro­päischer Inlandsgeheimdienste – war vernichtend, was das BVT betrifft: Es gebe keine Datensicherheit, keine Personalsicherheit, keine Gebäudesicherheit. Zusätzlich wurde auch der Vertrauensverlust unserer Partner ersichtlich, weil sie eine mangelnde Integrität der Behörde erkannten.

Um einen Rauswurf aus dem Club zu verhindern, mussten wir uns aus fast allen Ar­beitsgruppen zurückziehen. Das heißt, wir waren von ganz vielen wirklich relevanten Informationsflüssen ausgeschlossen, und weil das Geheimdienstgeschäft ja auf Gegen­seitigkeit beruht und wir in vielen Bereichen keine Informationen liefern konnten, wurden uns wiederum auch keine gegeben. Das heißt, dass die schlechte Arbeit und eben wiederum die Konsequenz dieses Managementversagens – des politischen Manage­mentversagens auf vielen Ebenen – sich letztendlich negativ auf die Sicherheit der Ös­terreicherInnen ausgewirkt haben. Es ist dies einfach ein Versagen auf allen Ebenen.

Nach dem Ende von Türkis-Blau ist noch immer wahnsinnig viel zu tun. Herr Innenmi­nister, wir sind wirklich auf die BVT-Reform gespannt. Viel schlimmer kann es aktuell ja nicht werden, das heißt, es ist viel Luft nach oben vorhanden und viel Potenzial für Verbesserungen da. Jetzt bestünde aber auch die Gelegenheit, darüber zu reden, wie eine zeitgemäße europäische Zusammenarbeit, die gut organisiert ist, überhaupt aus­schauen könnte.

Dass das Ganze über einen informellen Klub funktioniert, ist ja eigentlich auch ein biss­chen schräg. Es besteht keine Transparenz, die Gremien sind auch niemandem ge­genüber verantwortlich. Das ist heutzutage – wenn wir schauen, wie andere europäische Institutionen gebaut sind – eigentlich wirklich kein tragbarer Zustand mehr. Das heißt, die grundsätzliche Struktur oder Architektur der europäischen Zusammenarbeit der Ge­heimdienste sollte neu geschaffen werden, damit man auch in diesem Zusammenhang wirklich Vertrauen haben kann, dass die Zusammenarbeit funktioniert. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass man im Nachhinein noch auf vieles an Leid gekommen ist, was man durch bessere Zusammenarbeit hätte verhindern können, und zwar auch im Hinblick auf den Versuch, terroristische Anschläge zu verhindern, und das ist wirklich ein Skandal. (Beifall bei den NEOS.)

Um das umzusetzen, braucht es wirklich Vorschläge: Wie könnte das auf europäischer Ebene anders ausschauen? – Meine liberale Fraktion im Europaparlament ist klar auf der Linie, dass Europol zu einer echten europäischen Polizei, quasi einem europäischen FBI, ausgebaut wird, um echt schlagkräftig zu werden, zu funktionieren und effektiv zu arbeiten. Europol soll ein Zentrum für europäische Polizeiarbeit sein, ein Zentrum für die Koordinierung und den geordneten Informationsaustausch. Dabei muss auch klar sein, dass man gegenüber der Politik, dem Parlament und der Demokratie verantwortlich ist und transparent arbeiten muss. Europol braucht dafür aber auch ein stärkeres Mandat und Europol braucht eine stärkere personelle und finanzielle Ausstattung, um das liefern zu können.

Es geht gar nicht darum, was da wirklich das europäische Thema ist, wenn das klar eine nationalstaatliche Kompetenz ist. Wir können aber auch darüber reden, wie viel Fantasie


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wir brauchen, um uns das System ganz anders vorzustellen, wie es nämlich wirklich gut und echt europäisch funktionieren kann, denn es geht dabei um die Sicherheit und das Leben aller Europäerinnen und Europäer. Dabei geht es nicht nur darum, wie uns andere helfen können, sondern auch darum, wie wir in Zukunft, wenn unsere nationale Behörde wieder einmal gut funktioniert, auch unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Europa helfen können, damit wir auf unserem Kontinent gemeinsam sicherer leben können. Das sollte ein Ziel sein, das wir alle verfolgen wollen. (Beifall bei den NEOS.)

11.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Europaparlamentarier Lukas Mandl. – Bitte.


11.38.10

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Lukas Mandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Inneres! Liebe Kolleginnen und Kol­legen! Hohes Haus! Ich stehe nicht an, zu Beginn zu sagen, dass es für mich, der ich mich als leidenschaftlicher und überzeugter Parlamentarier verstehe, etwas Besonderes ist, hier sprechen zu dürfen. Das ist unser Nationalrat, unser rot-weiß-rotes Parlament, und ich freue mich darüber, dass wir einen europapolitischen Austausch haben können.

Die Zusammenarbeit zwischen den rot-weiß-roten Europaparlamentarierinnen und ‑par­lamentariern ist über weite Strecken sehr, sehr gut und überparteilich. Wir haben uns daher in der vergangenen Woche teilweise darüber ausgetauscht, was denn das Thema der Aktuellen Europastunde im österreichischen Nationalrat sein würde. Den Tipp be­treffend das Thema, welches wir heute besprechen, hat keiner abgegeben, aber es ist auch in europapolitischer Hinsicht ein wichtiges Thema, auf das man eingehen kann, wenn es auch sehr stark innenpolitisch konnotiert zu sein scheint.

Wir haben auf europapolitischer Ebene natürlich andere Schwerpunkte, etwa Tempo und Geld in die Zulassung der Impfung zu investieren oder den Wiederaufbaufonds für Arbeitsplätze und den Wirtschaftsstandort zu bedienen, wobei Österreich bei den staatli­chen Förderungen ja europaweit wiederum Spitze ist.

Lassen Sie mich Ihnen aber mitteilen, was aus Sicht meiner außen- und sicherheits­politischen parlamentarischen Verantwortung der Stand des Diskurses auf europäischer Ebene zu den Nachrichtendiensten und zu den Gefahren ist, vor denen uns die Nach­richtendienste schützen!

Der Herr Innenminister hat in seiner Rede einige dieser Gefahren genannt – den islamis­tischen Terrorismus, die Radikalisierung durch die Ideologie der Muslimbrüder, aber auch Cyberangriffe gehören dazu, die Spaltung unserer Gesellschaft von außen. Dazu gibt es im Europäischen Parlament einen Sonderausschuss – und dürfte ich mir etwas wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre das die Möglichkeit, mich mit Ihnen über die Ergebnisse dieses Sonderausschusses über die von außen erfolgten Angriffe auf unsere Demokratie in Europa auszutauschen. Diese stehen im Zentrum, wenn es darum geht, was unsere Sicherheit gefährdet.

Dies gilt nicht nur für Europa, der Sturm auf das Kapitol in den Vereinigten Staaten vor wenigen Tagen hat ebenfalls solche Ursachen. Wir brauchen die europaweite Zusam­menarbeit der Nachrichtendienste, und ich kann Ihnen sagen, es wird europaweit gese­hen – auch das hat der Innenminister auf der Regierungsebene ausgeführt, und ich er­lebe das auch im Europäischen Parlament –, dass der österreichische Verfassungs­schutz auf staatlicher Ebene neu aufgestellt wird, dass es die Trennung zwischen der nachrichtendienstlichen und der staatspolizeilichen Funktion geben wird, und es war auch in der Vergangenheit so. Lassen Sie mich mitteilen, dass Österreichs Nachrichten­dienste viele Segmente haben und dass Österreich auch in der Zeit vernetzt war, in der


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das Problem Kickl im Verfassungsschutz im alten BVT aufgetreten ist! Das Problem hat den Namen Kickl, lassen Sie mich das an dieser Stelle schon festhalten, die Lösung hat den Namen Nehammer (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Zanger), und das ist der Innenminister, der für die Lösung im Verfassungsschutz, für eine komplette Neu­aufstellung des Inlandsnachrichtendienstes sorgt.

Österreich steht an der Wiege des Intelligence College in Europe, das Emmanuel Ma­cron als französischer Präsident im März 2019 gestartet hat. Österreich macht beim Strategic Compass mit, den die deutsche Ratspräsidentschaft gestartet hat und die fran­zösische 2022 zu einem Ergebnis führen wird. Österreich ist in die Abwehr dieser Kon­frontation, die Teile der Welt gegen uns, gegen unsere Demokratie, gegen unser Le­bensmodell suchen, eingebunden.

Lassen Sie mich mit dem folgenden Gedanken schließen, meine Damen und Herren: Wenn ich von Konfrontation spreche, dann bedeutet das, wir dürfen demgegenüber, was anderen Teilen der Welt an unserem europäischen Lebensmodell nicht passt und wie sie uns angreifen, nicht naiv sein. Das ändert nichts daran, dass wir Europäerinnen und Europäer die Kooperation suchen, weil darin Freiheit, Frieden und Wohlstand liegen. Das ist die Perspektive, die Österreich auch in großem Ausmaß in Europa einbringt – für ein Europa mit Stärke nach außen und mit Freiheit nach innen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Evelyn Regner. – Bitte.


11.43.04

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Evelyn Regner (SPÖ): Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Minister! Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates und des Euro­päischen Parlaments! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Am 2. November hat der Terror Wien getroffen. Ich möchte den Hinterbliebenen der Opfer vom 2. November meine tiefe Anteilnahme ausdrücken, den Verletzten eine vollständige Genesung wün­schen, denn um sie geht es letztlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Lange haben wir in Österreich mit einem Gefühl falscher Sicherheit gelebt, das haben vier Menschen mit dem Leben bezahlt. Wir haben nun deutlich gesehen, die Sicherheit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union betrifft die Sicherheit aller Menschen in der Europäischen Union, und deshalb müssen wir uns diese unangenehme Frage stel­len: Hätte dieser Anschlag nicht verhindert werden können?

Wieder einmal sehen wir Kommunikationsprobleme zwischen den Behörden, mangeln­de Schulungen, einen Mangel an Ressourcen, an finanziellen Mitteln, an personeller Ausstattung. Diese Schwachstellen kosten Menschenleben, verletzen Menschen, sie gefährden unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie – und wir dürfen uns diese Schwachstellen nicht länger erlauben. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie sind auch das Resultat eines seit Jahren von Türkis und Blau abgewirtschafteten Sicherheitsapparats. Eine wichtige Währung in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in der Terrorbekämpfung ist Vertrauen, davon hängt der Austausch vertraulicher Informationen ab, und das schwindet seit Türkis-Blau. Österreich ist nicht in der Lage, die innere und die äußere Sicherheit miteinander zu verknüpfen, das heißt, die nationale Zusammenarbeit und Kommunikation mit der grenzüberschreitenden euro­päischen Zusammenarbeit zu verbinden. Ausländische Behörden nehmen den österrei­chischen Innenminister nicht mehr ernst – und langsam, aber sicher werden wir vom Informationsfluss abgeschnitten. Spätestens seit der Razzia im BVT unter Herrn Kickl fehlt das Vertrauen in unseren Nachrichtendienst, und das schadet unserer Republik Österreich.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 68

Gleichzeitig geht diese Regierung mit Informationen, die sie von den europäischen Part­nerbehörden erhalten hat, schleißig um. Denken wir an die Information über den ver­suchten Waffenkauf in der Slowakei. Was ist also zu tun? – Bei der Terrorismusbekämp­fung auf nationaler Ebene brauchen die Bürgerinnen und Bürger funktionierende, zuver­lässige und rasch handelnde Behörden. Wir brauchen mehr Europa, mehr Zusammen­arbeit, mehr Koordinierung auf Gemeinschaftsebene, auf bilateraler und auf multilatera­ler Ebene.

Nach den Anschlägen von Paris, Brüssel und Berlin hat das Europäische Parlament eine Resolution angenommen, und die hat an Aktualität nichts eingebüßt, denn die Bedro­hung durch den Terrorismus hat in den letzten Jahren nicht nur zugenommen, sie hat sich auch rasch gewandelt, und ich möchte darauf hinweisen, dass wir in der Europäi­schen Union dazu einiges erreicht haben. Die europäischen Regeln zu Finanzquellen und Geldwäsche wurden strikter, um den Terroristen den Geldhahn zuzudrehen.

Mit dem Entry/Exitsystem werden alle Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehö­rigen, die die Außengrenzen des Schengenraums überschreiten, erfasst. Die Fahn­dungsdatenbank des Schengener Informationssystems wurde ausgebaut, Europol, das europäische Polizeiamt, wird laufend gestärkt und ein eigens eingerichtetes Terroris­musregister unterstützt seit 2019 die nationalen Justizbehörden dabei, dass Straftäter und Terroristen, und zwar nicht nur Dschihadisten, sondern auch Angehörige rechts- und linksextremistischer Gruppierungen, wirklich bestraft werden.

Die Voraussetzung für ein Europa als ein gemeinsamer Raum der Sicherheit, der Frei­heit und des Rechts ist da. Diese Voraussetzungen sind da, es scheitert nicht an zu wenigen Daten oder Informationen. Statt noch mehr Überwachung und Abbau von Bür­gerrechten gilt es, die vorhandenen Instrumente und Informationen vernünftig zu nutzen. Ausufernde Überwachungsfantasien und Verschlüsselungsverbote lösen die Probleme nicht. Sie schränken im Rahmen einer generellen Pauschalisierung alle Menschen ein.

Stattdessen braucht es gegenseitiges Vertrauen, ernst gemeinte europäische Zusam­menarbeit – all das, was von Bundeskanzler Kurz und den Regierungen, die er bisher geführt hat, in populistischer Absicht eben nicht erbracht wurde und gefährdet wird. Wir brauchen kein Mehr an Überwachung; was wir brauchen, ist, dass die österreichischen Behörden mit ihren europäischen Partnern besser zusammenarbeiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


11.48.16

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Innenminister! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Der Titel der Aktuellen Europastunde ist nicht gerade das, was man Breaking News nennt, und ich muss auch sagen, aus meiner Sicht ist er inhaltlich nicht ganz richtig. Wir könnten an dieser Stelle debattieren, ob die weitreichenden Coronamaßnahmen von Erfolg gekrönt sein können, aber Sie haben sich das Thema „Keine europäischen Nachrichtendienstinformationen für das BVT“ ausgesucht, also lassen Sie uns darüber reden!

Wenn wir uns den Zwischenbericht dieser Untersuchungskommission zu den Pannen im Vorfeld des Attentats in Wien ansehen, dann sehen wir schon, dass der Titel nicht passt, denn zur Person des Attentäters gab es aus dem Ausland nicht einen Hinweis, sondern gleich mehrere. Nochmals für die, die den Bericht nicht kennen, Schweizer und deutsche Behörden haben das BVT im Juli 2020 darüber informiert: Bei euch in Wien gibt es ein Zusammentreffen von Islamisten, bitte überwacht das! Mit von der Partie war auch der spätere Attentäter.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 69

Volle fünf Tage dauerte dieses Treffen – also Zeit genug, um Ziele zu definieren, Stra­tegien zu entwickeln und Kampfmittel zu organisieren. Schon am Tag nach der Abreise der Schweizer und deutschen Gäste reiste unser Attentäter in die Slowakei, um sich Munition für die AK-47 zu besorgen – die AK-47 ist nicht irgendeine Waffe, sondern es ist die Waffe des islamischen Terrors –, und davon wissen wir natürlich auch nur, da slowakische Behörden das dem BVT mitgeteilt haben. An dieser Stelle kommt schon der dritte ausländische Geheimdienst ins Spiel. Nun kann man sich in philosophisch-se­mantische Diskussionen darüber ergehen, man kann aber nicht zu dem Schluss kom­men, dass es keine nachrichtendienstlichen Informationen auf europäischer Ebene an Österreich gab. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist nicht nur eine Ente, es ist ein ganzer Entenstall, der uns präsentiert wird. Auch der BVT-Untersuchungsausschuss hat es zu Tage gefördert. Ich zitiere den ehemaligen Chef des BVT in seiner Befragung unter Wahrheitspflicht: „Behauptungen, dass das BVT vom Informationsfluss der Nachrichtendienste ausgeschlossen worden wäre, sind un­richtig. [...] Wir sind ein Mitglied des Berner Clubs. Daran hat sich nichts geändert.“ Das hat auch sein Stellvertreter später bestätigt, und Bundeskanzler Kurz hat auch gesagt, es gibt keine Hinweise, dass unter Herbert Kickl Illegales passiert ist. All das können Sie in den Protokollen des Untersuchungsausschusses nachlesen.

Die Gründe, warum am Rennweg anscheinend nichts zusammenläuft, sind andere, we­der die Haussuchungen – und es gab mehrere davon – noch eine internationale Isola­tion. Wenn man Mitarbeiter des ÖVP-Klubs ohne jegliche Vorbildung als Nachrichten­chefs montiert, dann darf man sich nicht wundern, wenn nichts mehr zusammenläuft. Wenn man ÖVP-nahe Verwaltungspraktikanten in sensiblen Bereichen unterbringt, dann sieht man, hier fehlt ein Grundverständnis für die Sicherheit des Nachrichtendienstes. Die politische Einflussnahme der ÖVP auf Postenbesetzungen – damals beginnend un­ter Strasser – hat dafür gesorgt, dass die Personalauslese im Geheimdienstmilieu wohl einzigartig auf der Welt ist.

Dazu kommen noch die Sicherheitsmängel im BVT: Virenprogramme von der russischen Stange, keine Passwortsicherung bei sensiblen Daten, IT-Mitarbeiter mit Nebenbeschäf­tigungen, Programme ohne Zertifizierungen, sensible Daten, die zu Hause auf Küchenti­schen herumkugeln, und auch die Haussicherheit war nie auf internationalem Standard.

Das sind die wahren Gründe, warum ausländische Dienste das BVT mit gemischten Gefühlen betrachten, und das sind die Gründe dafür, warum das BVT nicht in der Champions League, sondern in der Unterklasse der Geheimdienste spielt. Warum das vermutlich noch länger so bleiben wird, können wir einer Schlagzeihe im gestrigen „Kurier“ entnehmen. Da stand geschrieben: „Geheimer BVT-Bericht: Der ORF im Visier der Corona-Leugner“.

Werte Damen und Herren! Ein geheimer BVT-Bericht hat ja in Tageszeitungen nichts zu suchen! Boulevardnachrichten und Nachrichtendienste sind doch zwei Paar Schuhe. Wer diese Begriffe nicht voneinander trennen kann, ist eine Fehlbesetzung und sollte dringend ausgetauscht werden. (Beifall bei der FPÖ.)

11.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michel Reimon. – Bitte.


11.53.07

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege von der FPÖ hat es richtig gesagt, das BVT spielt in der europäischen Unterliga der Geheimdienste. Und warum ist das so? – Weil die anderen Geheimdienste kein ausreichendes Vertrauen haben. Die formalen Verträge werden eingehalten, was die österreichischen Geheimdienste an Information bekommen müssen, bekommen sie, aber sehr viel mehr bekommen sie freiwillig nicht. (Abg. Belakowitsch: Was sind die österreichischen Geheimdienste? Was reden Sie?)


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Wenn man sich auf europäischer Ebene umhört, versteht man auch, warum das so ist: Da gab es eine Durchsuchung des BVT, ausgelöst vom Innenministerium, da gab es Berichte darüber, was alles unsicher ist. (Abg. Belakowitsch: Sie fangen ja schon falsch an!) Man will ihnen möglichst wenig geben und arbeitet mit ihnen wenig zusammen. Das Vertrauen in die Geheimdienste, in den österreichischen Geheimdienst ist in den letzten Jahren vollkommen verloren gegangen. (Zwischenruf des Abg. Schrangl.) Es wird die Aufgabe des Innenministers sein, das in den nächsten Jahren wieder aufzubauen, und es wird nicht leicht, denn man muss auch gegen einen Haufen Vorurteile ankämpfen.

Sie dürfen nicht das Politikbild Österreichs in der Vergangenheit vergessen. Genau in der Zeit, über die wir reden, gibt es ein Ibizavideo, in dem die halbe Republik verscherbelt werden sollte. Und den Geheimdiensten, die von dieser Partei aufgebaut worden sind, sollte man dann Geheiminformationen geben? – Das wird man nicht tun

Was es noch verschärft hat, ist der Sturm auf das Kapitol in den USA. Das löst natürlich wieder ein Bewusstsein dafür aus, welche Bedrohungen, welche Gefährdungen es für die europäischen Demokratien gibt. Ich meine, sagen wir es, wie es ist: Wir haben zwei große Bedrohungsszenarien, das sind rechtsextremer Terrorismus und islamistischer Terrorismus. Ein BVT, von dem man erwartet, dass es unterwandert ist, das irgendwie zwielichtig sein könnte und dem man keine Informationen über rechtsextremen Terroris­mus anvertrauen sollte, wird ausgeschlossen. Das ist die Verantwortung der FPÖ. Wir kriegen deswegen auch weniger Informationen über islamistischen Terror, und auch das ist die Verantwortung der FPÖ.

Jetzt frage ich mich eines – Herbert Kickl sitzt in diesem Plenum in der ersten Reihe, und wenn nur irgendwo ein Halbsatz zum Thema Sicherheit kommt, dann brüllt er durch die Gegend –: Wo ist der Herr Ex-Innenminister (Beifall bei Grünen und ÖVP) bei der gesamten Diskussion zum Thema Sicherheit, Terrorismus, seinem Versagen und seiner Gefährdung? (Zwischenruf der Abg. Steger.) Ich habe mich extra bei der Präsidentin erkundigt, ob er heute entschuldigt und vielleicht krank ist. Er versteckt sich irgendwo hier im Haus und traut sich nicht zu der Diskussion betreffend seine Verantwortung zu gehen. Einen Minister kann man herzitieren, ich wäre dafür, dass wir jetzt einmal alle den Herrn Ex-Innenminister auffordern – es gibt noch einen Redner nach mir, Sie haben 10 Minuten –: Kommen Sie doch her, treten Sie ans Rednerpult vor das Plenum und legen Sie Rechenschaft über das ab, was Sie im BVT angestellt haben und wie Sie die österreichische Republik gefährden! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Herr Ex-Innenminister, haben Sie den Mut, vor das Plenum zu treten und sich zu erklären oder sind Sie ein Feigling, der sich hier im Haus versteckt? Das frage ich Sie jetzt. (Zwi­schenruf der Abg. Steger.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich habe Sie jetzt akustisch nicht genau verstanden. Ich werde mir das Protokoll holen lassen. Wenn es das ist, was ich gehört habe, wird das ein Ordnungsruf werden. – Sie sind am Wort.


Abgeordneter Michel Reimon, MBA (fortsetzend): Das ist hier das Thema. Auf eines möchte ich noch eingehen: Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wurde, ist ja das Problem. (Abg. Belakowitsch: Sie haben schon falsch mit dem ersten Satz an­gefangen!) Ich habe versucht, jetzt auch auf die europäische Dimension hinzuweisen. Es hat eine europäische Dimension, und die gesamte Diskussion hier wird nur innen­politisch genutzt. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Natürlich ist dieser innenpoliti­sche Missbrauch dieses Themas genau der Grund, warum diese Daten nicht geliefert werden. Wir sollten damit seriöser umgehen. Wir sollten auch hier im Hohen Haus eine seriösere Debatte führen.


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Ich hätte mir auch gewünscht – sage ich ganz ehrlich –, dass eine Aktuelle Europastun­de nicht für eine solche innenpolitische Debatte genutzt wird, sondern dass Europapolitik diskutiert wird. (Zwischenruf der Abg. Steger.) Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass man sozusagen in Fortsetzung der Sozialdebatte, die wir davor gehabt haben, hier auch noch einmal eine europäische Sozial- und Arbeitsmarktdebatte führt. Wir sind immerhin in dem Quartal, in dem wir hoffentlich aus dieser Coronakrise herauskommen und im nächsten durchstarten können. Die portugiesische Ratspräsidentschaft macht im Mai einen großen Sozialgipfel. Es geht darum, wie Europa startet. Ich hätte mir wirklich ge­wünscht, dass die SPÖ diese Gelegenheit nützt und eine Arbeitsmarktdebatte führt. Das brauchen wir gerade auf europäischer Ebene. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.57


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter (in Richtung Abg. Schnedlitz, der die Hand hebt und in Richtung eines Mikrofons in der ersten Sitzreihe geht), ich habe noch eine andere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung.

Herr Abgeordneter Scherak hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****


11.58.03

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Wir haben uns in den vorangehenden Präsidialkonferenzen, in der letzten Präsidialkonferenz auch wieder, darauf geeinigt, dass wir aufgrund der Coronasituation versuchen, Abstand im Saal zu halten, was unter anderem auch dazu führt, dass Abge­ordnete nicht hier im Saal sein müssen, sondern auf der Galerie oder in den entspre­chenden Klubs sitzen können. Da das Abgeordneten von den Klubs offensichtlich nicht weitergegeben wurde, würde ich gerne noch einmal darauf hinweisen und die entspre­chenden Klubs auch auffordern, das weiterzugeben.

Frau Präsidentin, vielleicht können Sie es auch noch einmal wiederholen, damit es auch alle hier hören, dass wir nicht darauf aufmerksam machen, dass Abgeordnete nicht im Saal sind, weil wir es uns aufgrund der Situation so ausgemacht haben. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

11.58


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Schnedlitz hat sich ebenfalls zur Ge­schäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.59.04

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Ich kann mich dem Kollegen nur anschließen. Ich bitte wirklich, noch einmal darauf hinzuweisen. Wenn hier ein Abgeordneter am Rednerpult einen anderen Abgeordneten als Feigling bezeichnet, wenn er hier nicht noch einmal reden würde, obwohl es ge­schäftsordnungstechnisch gar nicht möglich ist, dass sich Abgeordneter Kickl jetzt noch zu einer Rede einmeldet, dann bitte ich doch, wenn erstens diese Beschimpfung und zweitens diese Verdrehung der Geschäftsordnung stattfinden, dass Sie als Präsidentin eingreifen. Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich das Protokoll bringen lassen und diesen Ordnungsruf noch im Nachhinein erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.59


Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.

Dann möchte ich zuerst noch einmal darauf eingehen, dass ich in der Rede des Herrn Abgeordneten Reimon einen Ausdruck gehört zu haben glaube, mir aber, auch nach


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Rücksprache mit der Parlamentsdirektion, nicht ganz sicher war; die Situation hinsicht­lich der Akustik mit diesen Plexiglasscheiben ist um einiges schwieriger. Es gibt aber, erstens einmal, Herr Abgeordneter, die Möglichkeit, dass Sie das Verlangen auf einen Ordnungsruf stellen, dieses Recht haben alle Abgeordneten des Hauses; und zweitens habe ich bekannt gegeben, dass ich mir das Protokoll kommen lassen werde, und habe bekannt gegeben: Wenn dieser Ausdruck, bei dem ich mir nicht ganz sicher war, gefallen ist, dann ist das ordnungsrufwürdig.

Herr Abgeordneter Scherak, es ist richtig, was Sie ausgeführt haben, ich habe mir jetzt auch den Auszug des Präsidialprotokolls noch einmal holen lassen: Wir haben uns in der Präsidialkonferenz mit allen Fraktionen des Hauses verständigt, dass wir trotz der Covid-Maßnahmen zwar im Halbrund sitzen und auch die Abstimmungen hier durchfüh­ren werden, um die Aufrechterhaltung der parlamentarischen Tätigkeit sicherzustellen, aber wir haben auch festgehalten, dass es die Möglichkeit gibt, die Debatte in anderen Räumlichkeiten – auch im Dachfoyer, auf der Galerie und an sonstigen Orten im Haus – zu verfolgen, und dass Äußerungen, die die Anwesenheit betreffen, daher nicht erforder­lich sind und wir diese auch zurückweisen. Ich schließe mich da den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Scherak an, weil diese dem entsprechen, was wir in der Präsidiale vereinbart haben. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Jetzt liegt mir doch noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor: Herr Abgeord­neter Leichtfried. – Bitte.


12.02.07

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­dentin! Ich möchte die Gelegenheit nützen, um das, was insbesondere Sie, Frau Präsi­dentin, und auch Kollege Scherak angesprochen haben, auch aus unserer Sicht zu be­stätigen, nämlich dass wir in Anbetracht der Situation versuchen sollten, aufgelockert zu sitzen. Ich denke, das funktioniert zumindest bei uns, wie Sie auch an den Abgeordneten oben auf dem Balkon sehen, sehr gut. Das sollte vielleicht auch zur Erklärung für die Fernsehzuseherinnen und Fernseherzuseher dienen, deshalb habe ich mich eigentlich zu Wort gemeldet: Ich habe einige Mails bekommen, warum teilweise nicht sehr viele Abgeordnete hier herunten sitzen und sichtbar sind, und der Grund ist eben, dass wir versuchen, sehr aufgelockert zu sitzen. So entstehen diese Bilder, die von hier manch­mal gesendet werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Aber locker ist bei euch keiner! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

12.02

*****


Präsidentin Doris Bures: Wir fahren jetzt in der Debatte fort.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


12.03.12

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Herr In­nenminister! Sehr geehrte Frauen und Herren BundesministerInnen! Hohes Haus! Die Debatte als Letztredner zu schließen, ist immer eine gute Möglichkeit, Dinge zusammen­zufassen. Ich möchte als Erstes auf die Ausführungen der ÖVP-Abgeordneten eingehen, insbesondere des Abgeordneten Mahrer, der uns hier zum wiederholten Mal erzählt hat, wie schlimm alles unter Herbert Kickl war. Das ist ja etwas, was wir durchaus unter­schreiben und in der letzten GP auch immer wieder sehr intensiv aufgearbeitet haben. Ich erinnere an die vielen Misstrauensanträge, die von Kollegin Steffi Krisper und ande­ren eingebracht worden sind.


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Es ist aber schon immer wieder erstaunlich, dass die ÖVP vergessen hat, dass sie da­mals Koalitionspartner war, und das heißt, alles, was Herbert Kickl damals gemacht hat, mitzuverantworten hat. Ich finde, dass Sie zu dieser Verantwortung stehen sollten. (Bei­fall bei den NEOS.)

Darüber hinaus ist sehr großartig darüber gesprochen worden, dass die europäische Zusammenarbeit nicht gut funktioniert und dass die Informationen nicht ans BVT kom­men. Das ist sicher die eine Seite der Medaille, aber die andere, und aus meiner Sicht viel wichtigere, ist, dass das BVT gar nicht weiß, wie es mit Informationen umzugehen hat und wie es diese Informationen verarbeiten soll.

Wenn man den Terroranschlag, der ja auch schon von einigen angesprochen wurde – wobei ich der Meinung bin, dass er nicht unbedingt in eine Europastunde gehört –, hernimmt, dann sieht man deutlich, dass im BVT ein vollkommenes Versagen auf allen Ebenen vorliegt.

Begonnen hat das Ganze, als das Heeresnachrichtenamt im Februar 2020 dem BVT Informationen zugetragen hat, dass der spätere Attentäter in einem spezifischen Gefährderkreis bekannt ist. Und was passiert beim BVT mit dieser Information? – Genau gar nichts. Im BVT bleiben diese Informationen einfach liegen.

Der Attentäter hat dann später, im Sommer 2020, an einem Dschihadistentreffen teilge­nommen. Genau da hatten wir diese internationalen Warnungen. Wir hatten von Partner­diensten aus Deutschland und der Schweiz Informationen, dass das stattfindet, mit so­genannten zentralen Führungskräften im Dschihadismus. Diese gefährliche Terrorzelle wurde einfach negiert, auch da hat das BVT nicht reagiert. Es hat weder die Information schnell ans LVT weitergeleitet, noch hat es sonst irgendetwas mit dieser Information gemacht. Im LVT ist sie liegen geblieben, im BVT ist sie liegen geblieben. Die Justiz hat nie etwas davon erfahren.

Sich dann hierherzustellen und zu sagen: Na, wir machen gerade eine BVT-Reform, es ist alles auf dem Weg, ist einfach falsch, denn es passiert genau gar nichts. Genau die­ses Vorgehen haben wir über die letzten Jahre immer wieder erlebt. (Beifall bei den NEOS.)

Einen knappen Tag nach diesem Dschihadistentreffen, das bekannt war, reist der Attentäter in die Slowakei, um sich Munition zu kaufen, Munition für Kriegsmaterial. Der Erwerb von Kriegsmaterial ist nach dem österreichischen Waffengesetz in Österreich für jegliche Privatperson aus gutem Grund verboten und sollte auch für einen Dschihadisten verboten sein, für einen potenziellen Attentäter, der er zu diesem Zeitpunkt war. Genau davon wurde auch das BVT informiert. Was ist wiederum mit dieser Information pas­siert? – Genau gar nichts, sie ist wieder liegen geblieben.

Das LVT in Wien hat sich währenddessen mit der sogenannten Gefahrenanalyse be­schäftigt, hat sich also angeschaut, ob dieser Attentäter gefährlich ist. Das hat ganze neun Monate gebraucht – neun Monate, in denen nichts passiert ist. Im Oktober gab es dann endlich diese Gefährderanalyse. Und was findet sich da drinnen nicht? – Alle Din­ge, die ich vorhin aufgezählt habe, all jene Daten wurden für diese Analyse nicht heran­gezogen, und es ist genau gar nichts passiert, ganz nach dem Motto: Service is our success.

Die Abläufe im BVT und in unseren Nachrichtendiensten sind eine reine Katastrophe, das haben wir hier gesehen, das haben die Vorredner angesprochen. Egal, woher die Information kommt, es wird nichts damit gemacht, und genau das ist das Problem, das wir im BVT haben.

Jetzt kann man sagen, das ist aufgrund von Personalnot, aufgrund von mangelnder Mo­tivation der Mitarbeiter so. Das kann man alles sagen, aber eine Sache muss man fest­halten, und die hält auch die Untersuchungskommission fest: dass es strukturelle Mängel


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gibt, ganz große Strukturmängel, zwischen BVT, LVT, HNaA. Alle diese Dienste arbeiten viel zu wenig zusammen, und das ist schon die Verantwortung der Österreichischen Volkspartei, die sich selber immer Sicherheitspartei nennt. Genau das hat sie aber über die letzten Jahrzehnte nicht gemacht: für Sicherheit in diesem Land gesorgt – und das ist heute wieder einmal ganz klar als Beweis auf den Tisch gelegt worden. (Beifall bei den NEOS.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

12.08.09Einlauf und Zuweisungen


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4896/J bis 5030/J

Schriftliche Anfrage an den Obmann des Umweltausschusses: 28/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 4158/AB bis 4272/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs.4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Orga­nisationen Unterstützungsfonds für Dezember 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 48 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus (632 d.B.)

Justizausschuss:

Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Groß­britannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäi­schen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf Gibraltar (631 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesfinanzgericht – Reihe BUND 2021/1 (III­219 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Ent­scheidung des Ausschusses):

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für das Jahr 2021 (III-223 d.B.)

*****


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Ankündigung eines Dringlichen Antrages


Präsidentin Doris Bures: Der Klub der NEOS hat gemäß § 74a Abs. 2 der Ge­schäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum glei­chen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1221/A(E) der Abgeordneten Schell­horn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung werde ich diesen Dringlichen Antrag um 15.10 Uhr zur Behandlung aufrufen.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3757/AB


Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass ein gemäß § 92 der Geschäfts­ordnung gestelltes Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwor­tung 3757/AB der Anfrage 3745/J der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Aktivitäten von Staatsverweigerern in der ersten Jahreshälfte 2020“ durch den Bundesminister für Inneres abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte dann im Anschluss an diese stattfinden.

Fristsetzungsanträge


Präsidentin Doris Bures: Darüber hinaus teile ich mit, dass die Abgeordneten Krainer, Fuchs und Doppelbauer beantragt haben, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 421/A eine Frist bis 23. Februar zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Krainer, Fürst und Krisper beantragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1219/A(E) betreffend „Ab­schaffung der Drei-Tages-Berichtsfrist in clamorosen Fällen im Berichtspflichtenerlass“ eine Frist bis 29. Jänner zu setzen.

Auch der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 6 und 7, 8 und 9, 10 und 11 sowie 12 bis 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Ich frage, ob es dagegen einen Einwand gibt. – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 137, SPÖ 95, FPÖ 77, Grüne 70 sowie NEOS 56 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 28 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.


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Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargelegten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordnete, die dem zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Ich begrüße die beiden Bundesministerinnen Karoline Edtstadler und Susanne Raab in unserer Mitte.

12.11.581. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1205/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geän­dert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021) (633 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.


12.12.24

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt geht es darum, wie die Ministerienstruktur nach dem Rücktritt von Ministerin Aschbacher geändert wird. Nun kann man der Ansicht sein, dass diejenigen, die die Regierung stellen, festlegen sollen, in welcher Struktur sie ar­beiten wollen. Da wir aber alle wissen – das ist gewissermaßen eine Binsenweisheit ‑, dass Struktur und Inhalt in einer Wechselwirkung miteinander stehen, hat das schon auch eine politisch-inhaltliche Dimension. Mit dieser möchte ich mich in vier Punkten kritisch auseinandersetzen.

Der erste Punkt bezieht sich darauf, dass die Kompetenzen für Familie und Jugend jetzt zum bisherigen Ministerium für Frauen und Integration hinüberwandern sollen. Abge­sehen davon, dass wir dieses Hin- und Herschieben für nicht besonders glücklich halten, ist es aus unserer Sicht durchaus problematisch, dass die Familienagenden und die Frauenagenden einfach – quasi reflexartig – zusammengeführt werden, und dies in ei­ner Zeit, in der wir schon vor der Krise beobachten mussten, dass es einen deutlichen Backlash für Frauen gibt und dass Frauenpolitik sehr stark in der familienpolitischen Be­trachtungsweise untergeht, dies in einer Zeit, in der Frauen – und das wird ja allseits betont – zu einem überwiegenden Anteil die Lasten der Krise tragen und überwiegend von den Auswirkungen der Krise betroffen sind. Sie würden in dieser Zeit eine ganz starke Lobby brauchen, da ist eine solche Änderung das absolut falsche Signal und die absolut falsche Maßnahme. (Beifall bei der SPÖ.)

Aus unserer Sicht würden sich die Frauen eine starke Stimme und ein eigenständiges Ministerium verdienen und das auch dringend brauchen.

Der zweite Punkt bezieht sich darauf, dass aus unserer Sicht die Ressorts Arbeit und Soziales in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen und dass die Aufteilung von Sozialem und Arbeit rein innerkoalitionären Machtverschiebungen und Machtauftei­lungen folgt, aber nicht sachlichen Zusammenhängen. Wir plädieren daher für eine Zu­sammenführung dieser beiden Ressorts Soziales und Arbeit, wofür viel Inhaltliches spre­chen würde. (Abg. Loacker: ... Gesundheitsminister!)

Zum dritten Punkt, der Verschiebung der Jugendagenden weg vom Arbeitsministerium: Da denken wir, dass es gerade in Zeiten der Krise, gerade in Zeiten steigender Arbeitslo­sigkeit durchaus Sinn ergeben würde, die Jugendagenden und die Agenden des Ar­beitsministeriums miteinander zu verschränken. Es geht jetzt nämlich sehr stark darum,


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Perspektiven für junge Leute zu entwickeln: sowohl in der Bildung als auch am Arbeits­markt. (Beifall bei der SPÖ.)

Viertens und abschließend: Wir leben im 21. Jahrhundert, sehr geehrte Damen und Her­ren, und da muss man einen Mann nicht davon befreien, Familienpolitik zu machen – diese Agenden könnten durchaus bei einem Mann bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)

Aus den genannten vier Gründen werden wir dieser Vorlage nicht unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.16


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.


12.16.16

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Wir leben in einer der herausfor­derndsten Zeiten seit dem Zweiten Weltkrieg, nicht nur wirtschaftlich, sondern gesamtge­sellschaftlich. Viele Menschen in diesem Land sehen diese Krise als eine, die für sie, sowohl privat als auch beruflich, die größten Einschnitte bedingt. Es ist daher ganz, ganz wichtig, dass man da versucht, sich bei der Bewältigung der Herausforderungen auf die Punkte zu konzentrieren, die wirklich notwendig sind.

Ich möchte nur eine für den Arbeitsminister relevante Zahl nennen: 2019 waren rund 1 500 Personen in Kurzarbeit – 2020 waren es über 1 Million Menschen. 2019 gab es im AMS pro Bundesland ein bis zwei Personen, die für Kurzarbeit zuständig waren – 2020 sind es Hunderte Mitarbeiter, die für das AMS Anträge und Abrechnungen erledi­gen müssen.

Ich finde es daher ganz, ganz wichtig, dass sich der Arbeitsminister in Zukunft auf diese Arbeit konzentrieren wird, denn, Frau Kollegin Kuntzl: Arbeit ist für mich Zukunft, So­ziales ist für mich Gegenwart, und wir müssen dafür sorgen, dass wir in Zukunft das Thema Arbeit entsprechend bewältigen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.)

In den vergangenen 25 Jahren war es kein einziges Mal der Fall, dass Arbeit ein eigenes Ressort gewesen wäre. Das Ministerium hat nun die Aufgabe und die Stellung bekom­men, die in dieser Zeit erforderlich ist. Es muss in den nächsten Jahren die gesamte Kraft für das Thema Arbeit aufgewendet werden, denn nach der Gesundheitskrise müs­sen wir aus der ökonomischen Krise so schnell wie möglich herauskommen. Eines der wichtigen Rezepte dafür ist das der Kurzarbeit, damit die Menschen in Beschäftigung bleiben können, damit sie aus der Beschäftigung rasch - -, aus der Arbeitslosigkeit rasch wieder herauskommen können. (Ruf bei der SPÖ: „Aus der Beschäftigung“ – das war ein Freud’scher!)

Ich möchte noch ein Wort dazu sagen, dass die Agenden Jugend und Familie nun zu Susanne Raab wandern, wie meine Vorrednerin angeschnitten hat. (Rufe bei der SPÖ: Danke! Danke!) Frau Kollegin Kuntzl! Wenn ich richtig gelesen habe, sind 87 Prozent der Alleinerzieher Frauen – 87 Prozent haben daher nicht nur ein Anliegen für sich per­sönlich, sondern vor allem auch für ihre Kinder! (Abg. Heinisch-Hosek: ... Frauenpoli­tik!) Einer der wichtigsten Punkte ist daher, dass man Frauenanliegen nicht nur alleine, sondern auch im Zusammenhang mit Themen sieht, die Kinder betreffen. (Abg. Hei­nisch-Hosek: Bitte, dann macht ein ... endlich!)

Meine Damen und Herren! Es ist daher wichtig, zu bedenken, dass Familie in der Krise für viele ein Anker sein kann, aber auf der anderen Seite auch eine Herausforderung. Um diese Herausforderung zu bewältigen, wird Susanne Raab ihre Arbeit bestmöglich erledigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Daher nur mehr ein Satz, auch weil Sie es als so abwegig dargestellt haben: Dass Fa­milien- und Frauenanliegen zusammen sind, ist nicht nur jetzt in dieser Bundesregierung so, sondern wir finden es auch in Salzburg, wo eine NEOS-Landesrätin für Frauen und Familien zuständig ist, aber nicht nur in Salzburg, sondern auch in Niederösterreich – da werden Sie sagen, nicht verwunderlich, aber ich sage Ihnen noch ein Beispiel: in Kärn­ten. In Kärnten, Frau Kollegin Kuntzl, ist es eine sozialdemokratische Landesrätin, die für Frauen und Familie zusammen zuständig ist, und die SPÖ hat dort fast eine absolute Mehrheit. Sie hat es sich also ganz alleine geregelt.

Es gibt aber ein Bundesland, das noch einmal ganz anders ist, und das ist Wien. In Wien finden Sie bei der neuen Koalition in der Ressortaufteilung nicht einmal ein Mal das Wort Familie. Davon unterscheiden wir uns sehr, sehr gerne. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

12.20

12.20.54*****


Präsidentin Doris Bures: Das von mir angeforderte vorläufige Stenographische Proto­koll der vorangegangenen Debatte liegt mir nun vor, und es ergibt sich daraus, dass ich Herrn Abgeordnetem Michel Reimon für den Ausdruck „Feigling“ einen Ordnungsruf erteile. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

*****

Wir gehen jetzt in der Debatte weiter.

Frau Abgeordnete Selma Yildirim, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.


12.21.25

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Minis­terInnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Abgeordneter Gerstl (Ruf bei der ÖVP: Gute Rede!) ist das Sinnbild für konservative Frauen- und Familienpolitik, ein Prototyp, muss ich sagen. Er steht hier und sagt allen Ernstes, dass der ausgewiesene Experte sich bei Zukunftsthemen engagieren kann. Zählen Frauen, Familie und Jugend nicht zu den Zu­kunftsthemen? Herr Abgeordneter Gerstl, ich bin entsetzt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Das ist aber klassisch. Wir können uns gegenseitig Beispiele aufzählen, welche Ressort­zuständigkeiten auf welchen Ebenen wie vermischt werden, aber unterm Strich kommt heraus: Frauen- und Familienpolitik in ÖVP-Händen, das ist grundsätzlich ganz, ganz schlecht, ganz schlecht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strasser.)

Allein dass der Arbeitsminister in seiner Rede heute gerade einmal einen Halbsatz auf Frauen verwendet hat, und das nur, um festzustellen: Ja, sie sind von Langzeitarbeits­losigkeit betroffen!, zeigt doch, wo die Prioritäten liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Familienpolitik, Frauenpolitik, Jugendpolitik ist unmittelbare Arbeitsmarkt­politik! Das müssen Sie endlich anerkennen, sonst kommen wir nicht weiter! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie können zwar die Armutsgefährdung der Frauen benennen, dass die Frauen von der Krise am stärksten betroffen sind, das können Sie benennen, aber Sie haben keine Lö­sungen. Für Sie scheint es selbstverständlich zu sein, dass Frauen zu Hause bleiben, unbezahlte Arbeit erledigen: Na wozu sollen wir den Herrn Minister, den ausgewiesenen Experten, mit Familien- und Frauenpolitik belasten!?

Meine Hochachtung, Frau Ministerin Raab, dass Sie zu Ihren herausfordernden Aufga­ben wie Integrations- und Frauenpolitik jetzt Familien- und Jugendpolitik dazubekom­men, aber Familien- und Jugendpolitik ist eine genauso wichtige Querschnittsmaterie,


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und ich hätte mir gewünscht, dass sie beim ausgewiesenen Arbeitsmarkt- beziehungs­weise Wirtschaftsexperten aufgehoben würde.

Es braucht endlich Maßnahmen, um die Vereinbarkeit – und zwar die wirkliche Verein­barkeit – von Beruf und Familie zu schaffen. Es braucht endlich mehr Geld für Familien. Das mit dem Coronafamilienhärtefonds ist so ausgerichtet, als ob die Krise nur drei Mo­nate dauern würde und in drei Monaten vorbei wäre. Wir leben aber seit elf Monaten in einer Krise, und ein Ende ist nicht absehbar.

Bitte schaffen Sie endlich nachhaltige Beschäftigungsprogramme speziell für diese Per­sonengruppe: für Frauen, für Familien, die dieses Land am Laufen halten! (Beifall bei der SPÖ.)

12.24


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Edith Mühlberghu­ber. – Bitte.


12.24.32

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Bundesmi­nisterinnen auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesmi­nister Raab, Sie übernehmen jetzt die Agenden Familie und Jugend, und somit sind Sie die fünfte Familienministerin innerhalb von zehn Jahren. Im Durchschnitt bekommen wir also alle zwei Jahre eine neue Familienministerin. Da möchte ich Ihnen keinen Vorwurf machen. Es zeigt nur die Schwäche des Kanzlers, denn die wichtigen Kompetenzen Familie und Jugend werden alle zwei Jahre wie ein Spielball herumgeschupft.

Frau Bundesminister, Sie selbst haben sich in einem Interview als jemanden, „der immer am Gas steht“, bezeichnet. Ich hoffe, Sie zeigen auch als Familienministerin, dass Sie ordentlich aufs Gas steigen, denn es wartet sehr viel Arbeit auf Sie.

In vielen Familien ist ein Elternteil durch die Coronakrise arbeitslos oder in Kurzarbeit, Erspartes und Rücklagen sind in vielen Fällen aufgebraucht, und daher muss es auch die Möglichkeit geben, für das Jahr 2021 erneut einen Antrag zu stellen und um eine Unterstützung aus dem Coronafamilienhärtefonds anzusuchen.

Auch die Auszahlung muss rascher erfolgen. Frau Minister, Sie wissen es: Es hat da ja seit dem ersten Lockdown wirklich große Probleme gegeben, und die Familien haben lange warten müssen, bis sie Bescheid bekommen haben und bis sie auch das Geld ausbezahlt bekommen haben. Es handelt sich ja hier um finanziell schwache Familien und vor allem um alleinerziehende Mütter, die oft von Armutsgefährdung bedroht sind.

Die Coronakrise und der Dauerlockdown sind für Familien eine enorme psychische Be­lastung. Frau Bundesminister, denken Sie sich einmal in die Familien hinein: Eltern, die im Homeoffice arbeiten, nebenbei ihre Kinder bei den Aufgaben im Homeschooling un­terstützen und die Kleinsten dann auch noch zu Hause betreuen, oft noch in einer kleinen Wohnung, weil eine größere nicht leistbar ist! (Abg. Rauch: Deswegen: Sperren Sie die Schulen auf!) Es gibt für Kinder keinen Kontakt mit Gleichaltrigen, mit Freunden, kein gemeinsames Spielen, keine Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen. Das alles macht unsere Kinder psychisch krank.

Hinzu kommt beim Homeschooling noch, dass soziale Ungleichheiten hergestellt wer­den. Zwischen Kindern, deren Eltern eine bessere Bildung haben, und Kindern aus insta­bilem Umfeld wird die Kluft immer größer. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rauch: Deshalb: Sperren Sie die Schulen auf!)

Familie bedeutet sehr viel: Familie bedeutet Gesellschaft, Familie bedeutet Zukunft und Familie bedeutet auch Bildung und Schule. Frau Bundesminister, ich bitte Sie, nein, ich


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fordere Sie auf: Überzeugen Sie den Bundeskanzler und sperren Sie endlich die Schulen auf! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn der Herr Bundeskanzler schon nicht auf Bildungsmi­nister Faßmann hört, hört er ja vielleicht auf Sie.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre neue Aufgabe. Vergessen Sie die Familien in die­ser Krise nicht und steigen Sie aufs Gas! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.28


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.


12.28.51

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Die Coronakrise ist sicherlich eine Krise, durch die die größten Herausforderungen seit Jahrzehnten, vielleicht seit Jahrhunderten für unser Gesundheitswesen, aber auch für den Arbeitsmarkt entstehen. Die Corona­krise ist auch eine Krise, die genau aufzeigt, dass es Mängel im System gibt. Diese Mängel im System müssen schonungslos aufgezeigt werden. Man sieht das gerade jetzt, wenn man sich das Krisenmanagement anschaut, bei dem man die führende Rolle des Bundes in den Bereichen Coronaampel oder Impfungen, aber auch, wenn es um die Tests geht, nicht sieht. Es sind diese Mängel, die gerade in Zeiten einer Krise wie der Coronakrise schonungslos sichtbar werden.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass momentan durch die Globalisierung die Produk­tion verschiedener Güter – von Medikamenten und anderen Stoffen – nicht mehr in Ös­terreich stattfindet, sondern irgendwo in Asien.

Ich denke mir, die Zeit ist nun reif, zu sagen, dass das schonungslos aufgezeigt werden muss, dass es im Endeffekt für uns alle wichtig ist, die Analyse zu machen, diese Män­gelliste aufzustellen und Verbesserungsstrategien zu erarbeiten.

Damit leite ich zum Bundesministeriengesetz über. Ich bin eigentlich enttäuscht, dass das passiert, was im Bau von Betonfassonierern, Betonkosmetikern, wie sie heißen, ge­macht wird. Es wird kosmetisch gearbeitet und es wird versucht, gewisse Themen an andere Ministerien weiterzugeben. Wir haben ein Bundes-Verfassungsgesetz, das 100 Jahre alt ist. Wir haben aber immer noch die Kompetenztatbestände von damals, und wir verlieren eigentlich die Chance, dass wir diesen Herausforderungen der neuen Zeit Rechnung tragen und die Bundesverfassung ändern. Das könnte so ausschauen, dass man einen gesicherten Bestand an Ministerien behält, so wie es auch bei den Rä­ten der Europäischen Union vorgesehen ist, gleichzeitig sollte man aber auch den Mut haben, diese neuen Tatbestände zu berücksichtigen und auch einen neuen, modernen Kompetenztatbestand mit den Ländern zu verwirklichen.

Frau Bundesminister Raab, ich bin davon überzeugt, dass Sie momentan viel arbeiten. Wie aber wollen Sie all diese Bereiche in einem 24-Stunden-Tag unterbringen? Viel Glück dabei! Ich denke mir, eines darf nicht passieren: Ich möchte nicht haben, dass die Kinder und Jugendlichen, die jetzt in Ihrem Ressort sind, durch die Schulschließungen, durch die starken Steigerungen bei der Zahl der Erkrankungen die Leidtragenden der Coronapandemie sind und wiederum auf der Strecke bleiben. Ich fordere Sie auch heute auf, wirklich darauf zu schauen, dass die Kinder- und Jugendlichenrechte auch zukünftig von Ihnen behandelt werden und nicht irgendwo ein Anhängsel bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Gerstl, Soziales ist heute und ist Gegenwart, haben Sie gesagt. Soziales ist aber Kinder- und Jugendhilfe. Für mich ist Kinder- und Jugendhilfe die Zukunft, für mich sind die Kinder und Jugendlichen die Zukunft, und deshalb, Frau Minister, nehme ich Sie beim Wort, bitte Sie und rege an, dass Sie für diese Kinderrechte eintreten und


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diesen Bereich in Ihrem Ressort stark weiter betreiben. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Barbara Neßler– Bitte.


12.32.17

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Frau Ministerin Raab! Sie sagen ja über sich selber, dass Sie eine Person sind, die immer am Gas steht. Das stimmt mich sehr zuversichtlich, dass wir eine gute, intensive Zusam­menarbeit haben werden und einiges in den wichtigen Bereichen Familie, Kinder und Jugend weiterbringen werden.

In diesem Sinne: Es geht, glaube ich, nicht darum, dass ein Bereich gegen einen ande­ren Bereich ausgespielt wird, sondern es geht darum, dass man eine dringende Verbes­serung einfach weiterbringt, und zwar in jedem Bereich. Wir haben viel vor. Einerseits müssen wir intensiv weiter daran arbeiten – das wissen wir –, um die größten Härten abzufedern und die Familien in der krisenbelasteten Zeit weiter so gut wie möglich zu unterstützen. Andererseits müssen wir aber bereits jetzt schon auf die Zeit nach der Co­ronakrise schauen. Da hoffen wir natürlich, dass die früher als später kommen wird – ich glaube, darauf freuen wir uns schon.

Ich habe es aber hier schon einmal gesagt: Die Covid-Krise ist wie ein Vergrößerungs­glas, das lang bestehende Probleme radikal aufzeigt. Wir wissen beispielsweise, dass die Kinderbetreuung – ein großes Thema – nach wie vor bei den Frauen liegt. Es sind die Frauen, die doppelte und dreifache Arbeit leisten mussten, und nach wie vor kommen Frauen – wenn es um das große Thema unbezahlte Arbeit, Hausarbeit und so weiter geht, die sogenannte Carearbeit – ungefragt, ungebeten zum Handkuss. Das müssen wir und das werden wir im Sinne von gerechteren, im Sinne von moderneren Modellen angehen. Klar ist aber, dass wir während der Pandemie bereits wichtige Maßnahmen gesetzt haben und nach wie vor im Krisenbewältigungsmodus sind. Im Familienbereich haben wir den Härtefallfonds immer wieder aufgestockt und verlängert, wir haben Zu­schüsse zur Familienbeihilfe ausgezahlt.

Zum großen Thema Jugendarbeitslosigkeit: Wir haben zahlreiche Maßnahmen gesetzt, damit die Jugendarbeitslosigkeit so gering wie möglich gehalten wird, sodass die Zahlen, die noch im Frühjahr 2020 prognostiziert worden sind, nicht in dieser Höhe eingetroffen sind. Ich möchte aber natürlich nicht verschweigen und natürlich nicht relativieren, dass wir noch viel leisten müssen, damit unsere jungen Menschen eine adäquate, eine gute Zukunftsperspektive haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir sind nicht nur dabei, die größten Härten abzufedern. Die Covid-Krise dauert jetzt schon fast ein Jahr und sie ist leider noch nicht vorbei. Unser Kampf gegen die Kinder­armut hat aber erst begonnen, die ersten Schritte dazu wurden schon gemacht. Erinnern Sie sich beispielsweise an die Kinderkostenstudie, die in Auftrag gegeben wurde, da die letzte Erhebung, auf der die Berechnung der Familienleistung basiert, aus dem Jahr 1964 stammt! Armutsgefährdung trifft logischerweise nicht nur die vielen jungen Menschen, sondern vor allem eine Gruppe das wurde schon angesprochen –, das sind die Alleinerziehenden. Daher ist es dringend notwendig, die Unterhaltslücken von Allein­erzieherInnen zu schließen, damit sie aus der Armutsfalle kommen. In einem der reichs­ten Länder der Welt, in Österreich, muss es möglich sein, dass unsere Kinder unabhän­gig vom Einkommen der Eltern eine angemessene Zukunftschance haben. Wir wissen ja, jedes fünfte Kind in Österreich ist armutsgefährdet. Wir wissen, dass die soziale Mobi­lität in Österreich sehr gering ist. Wir wissen, dass es nicht die eine Maßnahme geben wird, damit sich das Ganze löst, sondern wir werden ein Maßnahmenbündel aufstellen müssen, um die Kinderarmut zu reduzieren.


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Weil gerade die ökonomische Sichtweise dominiert und immer wieder von Konjunktur­maßnahmen gesprochen wird: Wir werden verstärkt in junge Menschen investieren, denn diese Maßnahmen haben die höchste wirtschaftliche Rentabilität.

Es steht einiges bevor, und ich freue mich darauf, dass wir für die Familien, für die vielen jungen Menschen, die derzeit auf sehr viel verzichten mussten, viele Verbesserungen auf den Weg bringen. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


12.37.17

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Minis­terinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen kurzen Blick in die Vergan­genheit wagen, aber danach auch sehr rasch zur Gegenwart kommen.

Wir hatten in der Vergangenheit durchaus das Problem, dass uns – als Abgeordneten – in einer Krise, wie wir sie davor noch nie gekannt haben, eine Familienministerin gegen­übergesessen ist, die aus welchen Gründen auch immer diese Problemstellungen inhalt­lich nicht so verstanden hat, dass es rasch und unkompliziert eine Lösung für viele Fami­lien gegeben hätte.

Ich möchte erinnern, dass wir einen Familienhärteausgleich hatten, wo zigtausend Fami­lien, wenn sie unvollständige Anträge geschickt haben, keine Antwort vom Ministerium erhalten haben, um quasi die anderen Anträge effizienter zu bearbeiten. Ich darf daran erinnern, dass es ein Datenleck gegeben hat, wodurch man dann die Bestätigung, die man erhalten hat, wenn man einen Antrag gestellt hat, inklusive Sozialversicherungs­nummer und Bankdaten von einem anderen Antragsteller erhalten hat. Ich darf daran erinnern, dass falsche Zahlungen und doppelte Zahlungen aus dem Härteausgleich ge­leistet worden sind. Ich darf auch daran erinnern, dass Selbstständige weiterhin nur ei­nen Pauschalbetrag und nicht das, was Angestellte erhalten, zur Verfügung haben.

All das hat uns eigentlich nicht sehr zuversichtlich in die Zukunft schauen lassen, des­wegen sind wir jetzt als NEOS das sage ich auch in aller Offenheit, Frau Ministerin Raab natürlich weiterhin skeptisch, dass es besser gelingt. Wir sehen aber nicht als Problemstellung, dass Sie jetzt den Familien- und Jugendbereich zusätzlich zu Ihren Agenden erhalten. Ich habe auch kein Bild – wir haben bisher noch nie zusammengear­beitet –, ob es nun besser oder schlechter wird. Ich hoffe auf eine deutliche Verbesse­rung, deswegen werden wir heute diesem Antrag auch zustimmen.

Ich möchte nun aber in die Gegenwart kommen, zum Thema des Härteausgleichs: Da­mals konnte dafür ein Antrag für drei Monate gestellt werden. Das hat sich eingespielt, diese Anträge werden jetzt aus meiner Sicht meistens relativ zeitnahe bearbeitet. Es sind aber jetzt viele neue Nachrichten bei mir dazugekommen. Ich bekomme jetzt nicht mehr so viele Nachrichten mit: Mein Antrag wird nicht bearbeitet!, sondern: Ich habe schon einmal einen Antrag gestellt, ich habe das Geld auch bekommen, aber meine besondere finanzielle Schwierigkeit dauert nicht nur drei Monate, sondern sechs oder neun Monate! Darauf haben wir keine Antwort gefunden.

Die Nachrichten sind teilweise auch persönlich sehr beklemmend, wenn man am 20. ei­nes Monats die E-Mail bekommt, dass die betreffende Alleinerzieherin einfach kein Geld mehr hat, um Lebensmittel für die Kinder zu kaufen. Das heißt, dass wir die Menschen, die vor der Krise durch den Alltag gekommen sind, jetzt mehr oder weniger zur Suppenküche schicken. Das muss man sich auch einfach einmal so vorstellen – und Suppenküchen gibt es übrigens auch nicht überall.


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Damit ist klar, dass die Politik eine neue Lösung für die Gegenwart braucht. Wir als NEOS haben einen Härteausgleich 2.0 vorgeschlagen, über den man genau jenen Fami­lien, die nicht durch den Winter und den Frühling kommen, eine entsprechende Unter­stützung gibt. Das hat Frau Ministerin Aschbacher leider nicht aufgenommen.

Ich möchte aber auch ein zweites Thema aufgreifen – weil wir vorher auch über Zahlen gesprochen haben. Es ist ein Problem, das nichts mit der Pandemie zu tun hat, sondern ganz grundsätzlich ein Thema ist. Jedes vierte Kind in Österreich lebt in einem Alleiner­ziehendenhaushalt. 50 Prozent dieser Alleinerziehendenhaushalte sind armutsgefähr­det – vor der Krise waren es 44 Prozent –, und 94 Prozent der Alleinerziehendenhaus­halte werden von Frauen geführt.

Das ist jetzt auf den ersten Blick zwar eine frauenpolitische Themenlage, aber in Wahr­heit ist es eine männerpolitische Situation, weil es das Problem in unserer Gesellschaft ist, dass die unbezahlten Aufgaben und die geteilte Verantwortung noch nicht dort sind, wo sie sein sollen. Es sind nicht freiwillig 94 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte weiblich. Es geht darum, dass all die familienpolitischen Maßnahmen – und da sind wir genau bei den Dingen, die auch die Zukunft betreffen – noch immer stark darauf ausge­richtet sind, dass die Verantwortung zu einer Person abgeschoben wird. Wir brauchen von der Familienbeihilfe über das Kinderbetreuungsgeld bis hin zu den Anreizen bei der Kinderbetreuung ganz, ganz viel, um mehr Gleichberechtigung in den Familien, auch wenn sie getrennt sind, herzustellen.

Mein Appell an Sie, Frau Ministerin – und damit möchte ich enden –: Finden Sie eine politische Antwort, und zwar wirklich zeitnah und umgehend, für jene Familien, die heute kein Geld haben und für die es keine anderen Töpfe gibt, auf die sie zugreifen können! Bitte arbeiten Sie daran, dass das Familienbild, das Herr Kollege Gerstl hat und das ich zuletzt im 19. Jahrhundert gesehen habe, in der ÖVP keine Mehrheit findet, sondern schaffen Sie eine Möglichkeit, dass Männer und Frauen gleichberechtigt in die Zukunft schauen können! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Pfurt­scheller zu Wort. – Bitte.


12.42.44

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und vor allem auch Zuseherinnen vor dem Bildschirm! Ich glaube, es herrscht eine kleine Verwirrung angesichts des Ministerientetris, das Kollegin Kuntzl und Kollegin Yildirim vorhin hier am Rednerpult gespielt haben. Frau Kollegin Kuntzl hat überhaupt gleich vier verschiedene neue Ministerien im Kopf, Kollegin Yildirim würde auch einiges verändern. Sie sind aber nicht ganz stringent in ihrer Argumentation (Zwischenruf bei der SPÖ), weil Frau Kollegin Kuntzl zum Beispiel gerne Arbeit und Soziales beieinander hätte, Frau Kollegin Yildirim möchte aber Arbeit, Jugend und Frauen unter einem Dach haben. (Zwi­schenruf der Abg. Yildirim.) Ich würde einmal vorschlagen, meine Damen, einigt euch einmal auf irgendetwas und meldet euch dann noch einmal zu Wort und erzählt uns, was ihr genau wollt!

Ich möchte gerne erklären, was wir jetzt hier beschließen wollen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es wird eine neue Zuständigkeit für Frau Ministerin Raab geben – neben den Zuständigkeiten, die es schon vorher gab: Es ist dies erstens das Thema Frauen – und mir als Frauensprecherin ist das natürlich besonders wichtig –, wir haben zweitens das Thema Integration und als drittes Thema Familie und Jugend. Und ja, es wird so wie in anderen Ministerien auch Überschneidungen geben, wie zum Beispiel Umwelt und Ver­kehr oder Landwirtschaft und Tourismus, Wirtschaft und Digitalisierung oder Europa und Verfassung.


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Übrigens sind das alles Ministerien, die von Frauen geführt werden, und da haben die Roten kein Haar in der Suppe gefunden. Da haben sie kein Problem damit. Deswegen unterstelle ich Ihnen, wenn es um Frau Ministerin Raab geht, dass Sie unsolidarisch sind, werte Kolleginnen und Kollegen. Ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie sich einmal dazu herablassen, der Frau Ministerin Glück und viel Erfolg zu wünschen und ihr Unter­stützung zuzusagen, anstatt immer nur zu kritisieren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wer unsere Frau Ministerin im vergangenen Jahr kennengelernt hat, weiß, dass sie ihre Ziele beziehungsweise jene aus dem Regierungsprogramm sehr konsequent umsetzt. Daher braucht es keine Zweifel; solche sind überhaupt nicht angebracht, geschätzte Kol­leginnen und Kollegen.

Ich bin sicher, dass die Frau Ministerin die neuen Möglichkeiten für Synergien zwischen Familie und Frauen nutzen wird, wenn es sinnvoll ist. Ich bin aber genauso sicher, dass sie ansonsten die beiden Bereiche Frauen und Familie und Jugend strikt auseinander­halten wird. Dafür wünsche ich Ihnen viel Glück und sage Ihnen meine Unterstützung zu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.45


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.45.54

Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Su­sanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, die ich in diesem Rahmen bisher noch nicht hatte, und Christine Aschbacher für ihre Arbeit als Bundesministerin danken. Ich möchte mich auch herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Sie können sich sicher vorstellen, dass zwischen den Ressorts, wie sie bisher waren, Arbeit, Familie und Jugend und auch meinem Ressort Frauen und Integration besonders viele Überschneidungen stattgefunden haben und daher eine enge Zusam­menarbeit wichtig war, die hervorragend funktioniert hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist wirklich bewusst, in welch schwieriger Zeit ich diese neuen Ressortzuständigkeiten für Familie und Jugend übernehme. Die Pandemie stellt uns alle vor riesige Herausforderungen. Es ist eine harte Probe. Insbesondere für die Familien, die derzeit besonders viel stemmen müssen, ist es eine herausfordernde Zeit.

Ich kann Ihnen versichern, wir tun alles und wir haben auch bisher als Bundesregierung natürlich alles getan, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen in un­serem Land und auch die Familien so gut wie möglich durch die Krise, durch die Pan­demie zu bringen. Ich freue mich, dass ich nun diese neue Aufgabe wahrnehmen darf, da noch einmal den Turbo einzulegen und mich mit aller Kraft für die Familien und auch für die Jugend in diesem Land einsetzen zu dürfen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Eine gute Familienpolitik heißt für mich, die besten Rahmenbedingungen für die Familien zu schaffen, damit die Familien in ihren unterschiedlichen Facetten, in ihren vielfältigen Lebensformen einfach Familie sein können. Das ist die Aufgabe der Politik. Kinder sollen Schutz und Geborgenheit finden, in Schutz und Geborgenheit aufwachsen können. Müt­ter und Väter sollen nach ihren eigenen Wünschen entscheiden, wie sie ihre Familie organisieren, wie sie Beruf und die Zeit mit ihrer Familie individuell gestalten möchten. Fa­milien sollen aber dabei – und das ist die Aufgabe der Politik und auch meine Aufgabe – die notwendige Unterstützung bekommen, die sie dafür brauchen, um die Freiheiten behalten zu können, die sie möchten. Wahlfreiheit ist dabei das Schlagwort, Selbstbe­stimmung ist das Schlagwort. Dafür ist es aber wichtig, dass die Rahmenbedingungen geschaffen und verbessert werden. Ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuung


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beispielsweise ist dafür die Basis. Dafür möchte ich mich auch als Ministerin einsetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Gleichzeitig geht es mir auch darum, dass wir wissen – das haben wir auch in allen Statements heute als Konsens gesehen –, dass die Jugend unsere Zukunft ist. Die Men­schen, die Jugend, die jungen Menschen in unserem Land sind motiviert, engagiert und voller Tatendrang, und ich möchte diesen Menschen auch in einer schwierigen Zeit Pers­pektiven geben, in denen oft von Perspektivenlosigkeit gesprochen wird, wie wir es mo­mentan in der Coronapandemie haben.

Frau Abgeordnete Kuntzl, ja, Sie haben recht, als junger Mensch einen Beruf zu finden, der einem Spaß macht, den man mit Leidenschaft ausübt, bei dem man dranbleibt, in dem man seine Stärken findet, das ist natürlich das Kernelement von Perspektiven, von Chancen und dafür, dass die jungen Menschen in Österreich ihren Weg auch machen. Daher ist es mir ganz wichtig, dass ich mit Arbeitsminister Kocher ganz eng zusammen­arbeite. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Darüber hinaus braucht es natürlich einen gesamtstrategischen Ansatz, was die Jugend­politik betrifft. Es gibt eine gute Jugendstrategie und es ist mir wichtig, dass wir diese, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, sehr, sehr konsequent weiter fortsetzen und ausbauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre Zustimmung vorausgesetzt, darf ich in Kürze die Agenden für Familie und Jugend übernehmen. Da möchte ich auf die Kritik eingehen und etwas unmissverständlich klarstellen: Frauenpolitik und Familienpolitik in einer Hand zu wissen ist kein Widerspruch, im Gegenteil, es gibt Synergien, die wir nutzen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich durfte im letzten Jahr als Frauenministerin mit ganz vielen Frauen in unserem Land reden. Selbstverständlich sind für viele Frauen in unserem Land die Themen Kinderer­ziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuung und Elternbeteiligung wichtig. Da möchte ich die Synergien nutzen, damit wir die Rahmenbedingungen ver­bessern. Mir ist dabei aber wichtig, dass das nicht nur Frauenthemen sein können, son­dern es geht da auch um die Stärkung der Väterbeteiligung. Es geht mir darum, dass die Partnerschaftlichkeit im Mittelpunkt steht, dass die gemeinsame Verantwortung für die Kinder, für die Kindererziehung, für die Kinderbetreuung in der Familie gestärkt wird – im Sinne einer Stärkung der Väterbeteiligung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es geht mir auch um die Mütter, die ihre Kinder allein großziehen müssen, daher oft besonders viel stemmen müssen und in besonders prekären Situationen sind.

Um es noch einmal ganz unmissverständlich zu formulieren: Frauenpolitik ist nicht gleichzusetzen mit Familienpolitik und auch nicht umgekehrt, sondern Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen. Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frauen in unserem Land in allen Lebensbereichen ist dabei das Ziel (Beifall bei ÖVP und Grünen) – am Arbeitsmarkt, im Bildungsbereich oder auch im Bereich des Lebens­einkommens bis hin zur Pension, um nur drei ganz zentrale Bereiche zu nennen.

Natürlich ist mir auch, das wissen Sie alle, das Gewaltschutzthema ein ganz zentrales Anliegen, denn die Basis für ein selbstbestimmtes Leben ist ein angstfreies und gewalt­freies Leben. Daher ist für mich die Gewaltschutzpolitik ein ganz zentrales Element von Frauenpolitik. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte Ihnen abschließend versichern: Ich werde in Zukunft mit Leidenschaft für die Familien und für die Jugend in diesem Land da sein, mich für sie starkmachen und selbstverständlich eine starke Stimme für alle Frauen in unserem Land sein, ob jünger oder älter, egal, welches Lebensmodell sie in Österreich leben. Darauf können Sie zählen.


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Ich freue mich auf die zusätzlichen Aufgaben als Ministerin für Familie und Jugend und auf die geschätzte Zusammenarbeit mit Ihnen allen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.


12.53.21

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Ministerin­nen! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wie wir bereits gehört haben, ist in der Bundesministeriengesetz-Novelle auch geregelt, dass der Bereich Familie und Ju­gend ins Bundeskanzleramt wandert. Dieser Bereich umfasst auch Kinder- und Jugend­hilfe und Volksbildung. Dass dieser Bereich ins Bundeskanzleramt wandert, ist ein ganz, ganz schwerer Fehler, und ich sage Ihnen auch warum. Kinder sind unsere Zukunft. Frau Minister, Sie haben das ebenfalls betont: Kinder und Jugend sind unsere Zukunft; und die Jugendzeit ist jener Lebensabschnitt, der von Identitätsfindung, Selbstfindung und Sozialisation geprägt ist. Es ist die wichtigste Zeit, die wichtigste Phase im Leben. Es ist vor allem auch die Zeit des Lernens. Gerade der Herr Bundeskanzler ist jener Politiker in unserem Land, der unseren Kindern diese Zeit des Lernens und diese Zeit der So­zialisierung mit ihren Freunden durch seine ständigen Schulschließungen raubt. Frau Bundesminister! Bei allem Respekt, aber ich traue Ihnen nicht zu, dass Sie sich in dieser Frage gegen den Herrn Bundeskanzler durchsetzen werden – leider, muss ich hervor­heben, und leider muss ich das so betonen.

Der Bundeskanzler hat ohne jede Grundlage, völlig evidenzlos gegen den Willen seines eigenen Bildungsministers die Schulen geschlossen und unsere Kinder wieder in soziale Isolation geschickt. Die Zahlen geben ein völlig anderes Bild, wir haben uns das heraus­gesucht: Am 4. Dezember wurden die Schulen wieder geöffnet, nachdem sie über Wo­chen geschlossen waren. Damals lag die Zahl der Positiven bei etwa 50 000, heute, wo wir die Schulschließungen verlängern, liegt diese Zahl unter 20 000. Am 4. Dezember, als wir den Schulbetrieb wieder zugelassen haben, gab es in Österreich etwa 4 000, die hospitalisiert waren, heute liegt diese Zahl unter 2 000. Genauso verhält es sich mit den Intensivpatienten. Zum damaligen Zeitpunkt, als die Schulen geöffnet wurden, lag die Zahl der Intensivpatienten bei etwa 700, heute liegt sie in etwa bei der Hälfte.

Hinzu kommt, dass wir ganz genau wissen, dass die Schulen nicht die Treiber des Infek­tionsgeschehens sind, auch wenn da gerne regierungstreue Experten vorgeschickt wer­den, die das Gegenteil behaupten.

Hohes Haus! Schulschließungen eröffnen drei Problemfelder: Zum einen entstehen im Bildungsbereich Lerndefizite, Bildungsrückstände, Bildungsverluste. Unsere Kinder sind gerade auf dem Weg, ein zweites – ich betone: ein zweites! – Schuljahr zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Das zweite Problemfeld ist die Gesundheit: keine Bewegung, kein Sport, kein Vereins­leben, keine Sozialisation, kein Zusammentreffen mit Freunden.

Und zum Dritten treffen diese andauernden Schulschließungen, die der Herr Bundes­kanzler verordnet, mitten in die Herzen und in die Seelen unserer Kinder. Ängste, Ver­einsamung, fehlende Motivation und verloren gegangene Tagesstruktur sind die Folgen, und viele kippen in eine surreale Computerwelt hinein. Die vom Kanzler verordneten Schulschließungen, Hohes Haus, zeichnen unseren Kindern, zeichnen den Schülern, zeichnen der Jugend Narben auf und in ihre Seelen. Diese Narben führen in späterer Folge natürlich auch zu einer geringeren Lebens- und Arbeitszufriedenheit, sie führen zu geringerem Einkommen, sie führen zu einer schlechteren Gesundheit, zu einem hö­heren Risiko, arbeitslos zu werden, und sie führen zu mehr Ungleichheit.


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Der Bundeskanzler agiert in dieser Frage aus unserer Sicht völlig falsch. Die Schäden, die er mit den Schulschließungen anrichtet, sind irreparabel. Er geht mit Kindern völlig empathielos um, auch das muss gesagt werden. Er geht auch deswegen empathielos mit ihnen um, weil er selbst keine schulpflichtigen Kinder hat und daher ihre Wünsche, ihre Bedürfnisse gar nicht kennen kann und offensichtlich auch gar nicht kennen will. (Beifall bei der FPÖ.)

Mütter und Väter erleben das Leid ihrer Kinder hautnah mit. Sie spüren, wie verzweifelt diese sind, und sie spüren die soziale Isolation, die diese erleben müssen. Sie spüren die fehlenden Kontakte zu ihren Freunden, sie sehen und spüren ihre Ängste. Daher ist es falsch, diese Agenden der Familie und der Jugend in das Bundeskanzleramt zu über­führen.

Ich richte daher wieder und erneut den Appell an den Bundeskanzler: Herr Bundeskanz­ler, holen Sie unsere Kinder zurück ins Leben, geben Sie ihnen Luft zum Atmen, zaubern Sie ihnen wieder ein Lachen auf das Gesicht und öffnen Sie die Schulen! Schule ist möglich! (Beifall bei der FPÖ.)

12.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.


12.58.31

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Es ist schon einiges über die Bundes­ministeriengesetz-Novelle gesagt worden. Es ist Kritik formuliert worden, unter anderem von Kollegin Kuntzl. An Ihren Beitrag, Kollegin Kuntzl, möchte ich gerne anknüpfen. (Prä­sident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin ein bisschen verwundert. Sie kommen hierher, stellen sich hier heraus und be­haupten, dass es keine Frauenpolitik in der Bundesregierung gäbe, dass die Frauenpoli­tik in der Bundesregierung untergehen würde. Ich frage mich: Sitzen wir in verschiede­nen Parlamenten, Kollegin Kuntzl? (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)

Ich rufe Ihnen gerne exemplarisch vier Dinge in Erinnerung, die wir im letzten Jahr um­gesetzt haben: Nach zehn Jahren budgetärer Stagnation, auch unter SPÖ-Frauenmi­nisterinnen, auch unter SPÖ-geführten Bundesregierungen, haben wir innerhalb von ei­nem Jahr im Frauenbereich das Budget um 43 Prozent erhöht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zweitens: Wir haben Maßnahmen gesetzt, mit denen wir das Pensionssystem ge­schlechtergerechter gestalten, unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichszulage und durch die Einführung des FrühstarterInnenbonus.

Drittens: Wir haben mit der Arbeitsmarktstiftung, die mit 700 Millionen Euro dotiert ist, einen sehr klaren frauenpolitischen Schwerpunkt im Kampf gegen die auch coronabe­dingte Arbeitslosigkeit von Frauen gesetzt. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)

Viertens: Wir haben ein europaweit beachtetes Gesetzespaket gegen Hass im Netz ver­abschiedet. Das alles kann sich sehen lassen.

Das ist exemplarisch, Kollegin Kuntzl! Ich weiß nicht, wie Ihnen das durch die Lappen gehen konnte, wie Sie diese Maßnahmen hier im Hohen Haus nicht mitbekommen konnten.

Kollegin Yildirim, danke für Ihren Beitrag – ich sehe sie gerade nicht, ich glaube, sie ist gerade nicht da –, Sie haben die frauenpolitischen Versäumnisse der vergangenen Re­gierungen aufgezählt, denen Ihre Fraktion nicht nur jahrzehntelang angehört hat, sondern die Ihre Fraktion auch als Kanzlerpartei angeführt hat. Sich jetzt hier herauszustellen


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und Dinge zu fordern, ist in der Rolle der Opposition leicht, aber was wirklich wichtig ist, was wirklich zählt, ist das Umsetzen – und wir setzen um. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Kollegin Kuntzl, Sie haben im Verfassungsausschuss von einer strukturellen Verwebung der Frauen- und Familienagenden gesprochen, die Ihre Fraktion klar ablehnen würde. Bitte, seien Sie so gut und greifen Sie zum Telefon, rufen Sie Landesrätin Sara Schaar an! – Das ist Ihre SPÖ-Landesrätin in Kärnten. Wissen Sie, welche Agenden sie verant­wortet? – Frauen, Familien und Integration. Greifen Sie doch zum Telefon, Kollegin Kuntzl, fragen Sie die Parteikollegin, welche Synergien sie zwischen diesen Bereichen, die sie verantwortet, sieht! Fragen Sie bitte nach! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir sehen nämlich Synergien in diesen beiden Bereichen, sie wurden bereits ansatzwei­se genannt, zum Beispiel, wenn es um Alleinerziehende geht, zum Beispiel, wenn es um Kinderbetreuung geht; vieles andere ist evident und muss jetzt nicht noch weiter aus­geführt werden.

Ich komme zum Schluss und darf mich direkt an Sie, Frau Bundesministerin, wenden. Wir sind in manchen Fragen bekanntermaßen nicht immer einer Meinung, aber wo wir einer Meinung sind, das ist hinsichtlich der klaren Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Familienpolitik und Frauenpolitik. Da sind wir einer Meinung, das ist gut so.

In diesem Sinne: Es gibt sowohl für die Frauenministerin als auch für die Familienminis­terin sehr viel zu tun. Ich wünsche Ihnen alles Gute für diese neue Aufgabe. Wir werden Sie bei den Familienagenden ebenso unterstützen, wie wir es bislang auch bei der Frau­enpolitik gemacht haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Yannick Shet­ty. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.01.47

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bun­desministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn mich Freunde fragen, was eines der skurrilsten Erlebnisse im letzten Jahr war, dann erzähle ich ganz gern von unserem Antrittsbesuch bei der damaligen Jugendministerin Aschbacher. Kollege Schnedlitz und Kollegin Holzleitner waren auch dabei – ich weiß nicht, ob ihr euch noch erinnern könnt. Sie hat eine Runde gemacht – sehr freundlich, man kann es sich gut vorstellen – und hat uns gefragt, was unsere Anliegen im Jugendbereich sind. Wir alle haben sehr detaillierte Anliegen vorgebracht. Die Frau Ministerin hat daraufhin Briefing­unterlagen aufgeschlagen und eine Art ÖVP-Parteitagsrede gehalten. Wir haben das Gespräch nach 30 Minuten beendet. Genauso, wie sie da an uns vorbeigeredet hat, hat sie auch im letzten Jahr Politik vorbei an den jungen Menschen gemacht. Insofern ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass hier ein Kompetenzwechsel stattfindet.

Frau Bundesministerin, ich habe den zynischen Kommentar gelesen, dass in Ihrem Mi­nisterium jetzt mit der neuen Ressortverteilung, also Frauen, Integration, Jugend und Familien, all jene Themen gesammelt werden, die der ÖVP wurscht sind. Es wäre jetzt sehr zynisch, das zu sagen, und das möchte ich auch nicht tun. Ich will es vielleicht ein bisschen positiver formulieren, Frau Bundesministerin: Sie verantworten mit den neu hinzugekommenen Themen jetzt vor allem solche, die von besonders starker gesell­schaftspolitischer Relevanz sind, eben weil sie so identitätsstiftend wirken.

Als Jugendsprecher möchte ich gleich zu dem Punkt kommen, um den es mir heute geht. Es sind nämlich gerade Kinder und Jugendliche, die massiv unter den harten Maßnah­men zur Eindämmung der Krise leiden. Sie leiden physisch, sie leiden psychisch, im sozialen Bereich, ihnen fehlt die Zukunftsperspektive. Viele von ihnen können keine nor­male Kindheit und kein normales Erwachsenwerden durchleben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 89

Frau Bundesministerin, als Jugendministerin müssen Sie die Stimme der jungen Men­schen sein. Sie müssen bereit sein, die Rolle einzunehmen, der sich Frau Aschbacher immer verwehrt hat. Sie müssen die Stimme der Kinder sein, die im Lockdown zu Hause sind, der angehenden Lehrlinge, die keine Lehrstelle finden, der Schülerinnen und Schüler, die seit bald einem Jahr – mit Unterbrechungen – im Homeschooling sind. Sie müssen nicht nur ihre Stimme sein, Sie müssen ihre lauteste Anwältin sein, und zwar dann, wenn sie Sie am dringendsten brauchen. Zum Beispiel dann, wenn Kanzler Kurz wieder über den Bildungsminister und alle Experten drüberfahren wird, um die Kinder wegzusperren und die Schulen zuzusperren. Dann müssen Sie diejenige sein, die dem Bildungsminister im Interesse der Kinder und Jugendlichen zur Seite springt. Sie müssen die Interessen der Kinder und Jugendlichen an allererste Stelle setzen, vor Partei- und vor Kanzlerräson. (Beifall bei den NEOS.)

Es gibt aber auch abseits der Coronakrise wichtige jugendpolitische Themen. Ich möchte Ihnen nur ganz kurz die Schlagworte mitgeben – wir haben ohnehin nächste Woche einen persönlichen Austausch –: Es braucht mehr Plätze in der Kinderpsychiatrie, mehr Kinderärztinnen und Kinderärzte, eine Neugestaltung des Kinderrechteboards – das zurzeit eine zahnlose Einrichtung ist, ja geradezu eine Verachtung der teilnehmenden ExpertInnen –, die Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses müssen umgesetzt werden, die außerschulische und vereinsbasierte Kinder- und Jugendarbeit muss dringendst aufgewertet werden; die Vereine berichten, dass sie seit Langem nur noch Brände löschen und sich nicht mehr um die wahren Probleme kümmern können. Das sind aber nur einige Themen. Bitte sehen Sie Jugendpolitik nicht mehr, wie es bisher der Fall war, lediglich als Beiwagerl anderer Themen, das einfach mitgeschleppt wird!

Wir stimmen heute dieser Änderung des Bundesministeriengesetzes zu, die zu einer Ressortvergrößerung für Sie führt. Ich habe die Hoffnung, dass Sie es besser machen werden als Ihre Vorgängerin, und wünsche Ihnen für diese Aufgabe alles Gute. (Beifall bei den NEOS.)

13.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Irene Neu­mann-Hartberger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.05.23

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe volles Vertrauen in Bundesmi­nister Kocher und sein Team, dass die großen Probleme am Arbeitsmarkt gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Unternehmen so positiv wie möglich bewältigt werden können. Der Arbeitsminister soll sich mit dem Ressort Arbeit allein auf diesen Bereich konzentrieren können, dafür habe ich vollstes Verständnis.

Ich möchte einen kleinen Bereich, den diese BMG-Novelle mit sich bringt und der bis jetzt noch gar nicht angesprochen wurde, kurz beleuchten. Bisher lag die Zuständigkeit für die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung zum Facharbeiter und Meister im BMAFJ. Die landwirtschaftlichen Schulen hingegen unterliegen schon jetzt dem Bundes­ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Kompetenzen dazu liegen bei den jeweiligen Bundesländern. Obwohl es sicherlich nicht jedem bewusst ist, bietet die Land- und Forstwirtschaft in all ihren Bereichen für Arbeiterinnen und Arbeiter 15 Berufe an. Das Ausbildungsspektrum reicht von der Fachschule oder der Lehre mit Facharbeiter- und Meisterausbildung über höhere Schulen bis hin zur Universitätsaus­bildung.

Die Lehrlingsausbildung, um die es in dieser Novelle geht, erfolgt praxisorientiert im Be­trieb, kombiniert mit fachtheoretischer Ausbildung in der Berufsschule – sowohl für Ju­gendliche als auch in der Erwachsenenbildung im zweiten Bildungsweg. Durch dieses


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 90

duale Ausbildungssystem kann direkt und rasch auf die Erfordernisse in der Land- und Forstwirtschaft reagiert werden. Allerdings stellen wir fest, dass die Zahl der mittels Fachschulen und höheren Schulen Ausgebildeten seit Jahren massiv zunimmt und die Ausbildung mittels Lehre zahlenmäßig nur noch eine untergeordnete Rolle spielt – hin­gegen im zweiten Bildungsweg, in der Erwachsenenbildung, steigen die Zahlen wieder.

Das Bündeln von Synergien, Fachwissen und Kompetenz schafft mit Sicherheit einen Mehrwert für landwirtschaftliche Betriebe und die Auszubildenden. Daher ist es nur zweckmäßig, alle Zuständigkeiten der land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Berufs­ausbildung in nur einem Ressort, dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, anzusiedeln. Ich befürworte daher diese Novelle zum Bundesministe­riengesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.08.03

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Ich habe mich jetzt noch ein zweites Mal zu Wort gemeldet, weil ich mir von Frau Kollegin Yildirim nicht mein Wort in ihrem Mund umdrehen lassen möchte.

Meine Damen und Herren, Frau Kuntzl hat davon gesprochen, dass es ihr wichtig wäre, Arbeit und Soziales in einem Ressort zu haben. Das habe ich – da haben wir gesell­schaftspolitisch einen anderen Zugang – auseinandergehalten, denn Arbeit ist Zukunft, da geht es darum, dass den Menschen in Zukunft Wohlstand zukommt, und Soziales ist die Absicherung in einer Notsituation, in der man sich befindet. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das hat nichts mit dem zweiten Punkt zu tun, den ich danach an­geschnitten habe. (Zwischenruf des Abg. Kollross.)

Ich sage Ihnen das als jemand, der selbst einmal in einer Ehe gescheitert ist und weiß – meine erste Tochter ist bei ihrer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen –, wie schwierig das ist: Niemand von uns soll hier den Mund voll nehmen und sagen, er weiß ganz ge­nau, wie man persönlich – und mit Kindern – mit so einer Situation umgeht. Werfen Sie nicht den ersten Stein! (Beifall bei der ÖVP.)

13.09


13.09.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Bevor ich in den Abstimmungsvorgang eingehe, frage ich: Wünschen die Klubs eine Unterbrechung? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 633 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 91

13.10.022. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration (III-207/589 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Dipl.-Kffr. Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.10.26

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir diskutieren unter die­sem Tagesordnungspunkt den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft aus den Jahren 2018 und 2019. Dieser Bericht besteht aus zwei Teilen: Zum einen geht es um die Arbeit der Gleichbehandlungskommission und zum anderen um die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Bei der Kommission wurden im gegenständlichen Zeitraum 242 neue Anträge einge­bracht, die Anwaltschaft wurde in diesem Zeitraum von 4 017 Menschen um Hilfe gebe­ten. Zwei Drittel dieser Anfragen kamen von Frauen. Wenn also noch irgendjemand da­ran zweifelt, dass es Frauen in der Arbeitswelt schwerer haben, dann hat er hier den Beweis dafür.

Dabei geht es zum einen um sexuelle Belästigung und zum anderen auch um Benach­teiligung bei anstehenden Karriereschritten. In diesem Zusammenhang möchte ich von dieser Stelle aus wirklich alle, die sich benachteiligt fühlen, die glauben, dass sie einen Grund haben, sich beraten zu lassen, die sich eventuell auch sexuell belästigt fühlen, dazu aufrufen, die Dienste der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Anspruch zu nehmen. Es gibt eine Homepage, dort finden Sie alle Informationen.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet auch in den Bundesländern Beratungen an und hat damit im internationalen Vergleich fast ein Alleinstellungsmerkmal; so etwas gibt es nur in ganz wenigen Staaten. Neben der Abarbeitung der Anträge bietet die Gleich­behandlungsanwaltschaft auch Workshops und Informationen für Unternehmen, für Füh­rungskräfte, für BetriebsrätInnen und so weiter an. Damit leistet sie einen wichtigen Bei­trag zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung im Gleichbehandlungsbereich.

In ihrem Bericht wünscht sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch eine Aufsto­ckung der Ressourcen. In unserem Regierungsprogramm haben wir festgelegt, dass wir die Gleichbehandlungsanwaltschaft stärken und weitere niederschwellige Angebote für Antidiskriminierungsmaßnahmen schaffen wollen. Daran werden wir in den nächsten Monaten arbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.13.17

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst vor zwei Tagen haben sich über 240 Frauen zu einem Symposium in Würdigung von und in Erinnerung an Barbara Pram­mer zusammengefunden und haben sehr intensiv zur Carekrise, zur Krise der Sorge­arbeit, diskutiert. Eigentlich waren sich während dieses Tages in den einzelnen Gruppen alle darüber einig, dass Frauen – Frauen! – diese Krise stemmen. Frau Ministerin, Sie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 92

haben gerade gesagt: Unsere Familien stemmen diese Krise!, und das Wort Frauen ist Ihnen nicht über die Lippen gekommen.

Ich weiß nicht, was sich die, die jetzt zusehen, denken – jene, die vielleicht vorgestern mitdiskutiert haben, oder alleinerziehende Mütter, die sich jetzt vielleicht vor den Fern­seher oder Computer gesetzt haben –, wenn sie Sie gehört haben, Frau Ministerin. (Abg. Brandweiner: ... Familie oder wie?!) Es ist, glaube ich, eigentlich nicht zumutbar, dass wir dessen nicht gewahr werden. Die Mehrfachbelastung von Frauen gehört hier nicht nur angesprochen, sondern den Worten – den vielen Worten, die Sie heute gefunden haben – müssen Taten folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die GleichbehandlungsanwältInnen und die Mitglieder der Gleichbehandlungskommis­sion arbeiten mit betroffenen Frauen, manchmal auch mit Männern, zum Thema Diskri­minierungen, vor allem in der Arbeitswelt, aber teilweise auch außerhalb der Arbeitswelt. Diese PraktikerInnen sind es, die hier gewürdigt gehören und denen zu danken ist. Ich möchte an dieser Stelle Mag.a Sandra Konstatzky in der Anwaltschaft und Dr.in Eva Matt in der Kommission sowie all ihren teilnehmenden Mitgliedern herzlich für ihre Arbeit dan­ken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Brandstötter.)

Es gab im Zeitraum der Berichtslegung 2018/19 mehr als 4 000 Anfragen, Anträge, Be­ratungen allein in der GAW, der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Als wir am 2. Dezem­ber die letzte Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses gehabt haben, hat Sandra Konstatzky gesagt, dass die Anfragen nicht abgenommen haben, sondern dass sie in der Covid-Krise gleich hoch sind wie vorher.

Frau Ministerin (in Richtung Bundesministerin Raab, die mit Abg. Smodics-Neumann spricht), wenn Sie mir kurz Ihre Aufmerksamkeit schenken würden – ich glaube, das wäre wichtig (Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Eßl), denn es gibt Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die zentral sind.

Zum einen müsste es in Österreich ein gleiches Schutzniveau für alle geben. Die Bun­desländer haben zum Teil bessere Antidiskriminierungsgesetze als der Bund. Das wäre eine Aufgabe für Sie – dies war seinerzeit zwischen den Ministern Hundstorfer und Mit­terlehner schon paktiert, der ÖVP-Klub hat dann aber einen Rückzieher gemacht –, da geht es um die Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, vor allem für gleichgeschlechtliche Paare. Das ist das eine, das angegangen gehört und das wir auch immer wieder ansprechen werden.

Das andere ist, dass das Recht in 21 einzelne Gesetze aufgesplittet ist. Es gehört also längst auch einmal darüber nachgedacht, wie wir diese einzelnen Gesetze vielleicht ver­bindend in ein einziges Klagsrecht, in ein einziges Gesetz fassen können.

Es gibt noch vieles mehr, Frau Ministerin, was wir alle schon im Dezember von den AnwältInnen gehört haben. Wir sind mehr als bereit, mit Ihnen gemeinsam die Umset­zung der offenen Forderungen anzugehen und dadurch die Stärkung dieser Institutionen gerade in Zeiten wie diesen voranzutreiben. Wir sind bereit, Frau Ministerin. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.17.17

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Diskriminie­rung entsteht nicht durch höhere Gewalt. Jede Person und jede Einrichtung trägt dazu bei. – Das sagt Katharina Raffl, die Leiterin des Regionalbüros der Gleichbehandlungs­anwaltschaft für Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Für alle, die es nicht wissen: Es gibt fünf


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 93

Regionalbüros, an die man sich wenden kann, die als Anlauf- und Clearingstelle zur Verfügung stehen, um Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichstellung zu fördern.

Wir haben es schon gehört: Dem vorliegenden Bericht zufolge sind es zu zwei Dritteln Frauen, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, und zum überwiegen­den Teil – zu 78 Prozent – beklagen sie Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die meisten Fälle kamen aus Wien und der Steiermark. Noch immer – leider noch immer – betreffen die am häufigsten gemeldeten Fälle Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund sexuel­ler Belästigung und problematischer Arbeitsbedingungen.

52 Prozent beklagen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, und das betrifft wieder zu zwei Dritteln die Frauen: einerseits im Zusammenhang mit dem Lohn- und Gehalts­niveau, wo der Ruf nach Gehaltstransparenz ungehört verhallt, und andererseits betrifft es werdende Mütter. Es ist noch immer so, dass Frauen, wenn sie am Arbeitsplatz be­kannt geben, dass sie schwanger sind, dass sie sich freuen, gleichzeitig feststellen, dass sich ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern. – Das kann es nicht sein, das darf es nicht sein! Diese systematische Benachteiligung von Frauen, die Mütter werden und Mütter sind, dürfen wir uns einfach nicht gefallen lassen.

Sehr nachdenklich stimmt auch, dass jeder siebte Mensch, der sich an die Gleichbe­handlungsanwaltschaft wendet, über 50 Jahre alt ist und die Altersdiskriminierung seiner Person beklagt. Für Frauen ist das wieder verschärft, denn Frauen gelten oft schon als zu alt für einen Arbeitsplatz, für einen Job, obwohl sie noch nicht einmal 50 sind. Da stellt sich die Frage: Was sollen all die Lobeshymnen auf ältere Arbeitnehmer, auf ihr großes Potenzial, ihre Erfahrung, ihre Loyalität, ihr Wissen? – Das sind Lippenbekenntnisse statt nachhaltiger Personalpolitik.

Altersdiskriminierung gibt es jeden Tag, tagtäglich, auch beim Zugang zu Dienstleistun­gen und Gütern. Pensionisten erhalten oft keine Kreditkarte mehr, sie dürfen ihr Konto oft nicht einmal kurzfristig überziehen.

Ein besonderes Gustostückerl finden Sie auf Seite 69 im Bericht: Eine Frau mit drei Kindern bekommt eine geringere Kreditsumme, weil sie nur in einer Lebenspartnerschaft lebt und nicht verheiratet ist. Eine Lebenspartnerschaft reicht als Background für einen Kredit also nicht aus.

Es wenden sich zum Großteil ältere Personen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft – wir kennen das analog auch von der Volksanwaltschaft, wo es genauso ist –, vielleicht auch deswegen, weil die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Social Media nicht präsent ist. Die geforderten finanziellen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und für die Personal­ressourcen wären da also sicher gut angelegt.

Besonders hervorheben möchte ich das Engagement und die Teilnahme am EU-Projekt Parents at Work, bei dem es um Vereinbarungsfragen geht. Vereinbarungsfragen wer­den noch mehr an Bedeutung gewinnen – gerade in der Coronazeit, in der es für Mütter und Väter sowieso schon sehr schwierig ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. Home­schooling und Homeoffice treiben die Belastung noch stärker nach oben.

Es ist auch zu befürchten, dass in den nächsten Jahren ein neues Phänomen von Dis­kriminierung auftreten wird: Coronamatura, Coronaschulabschluss, Coronalehrab­schluss. Das wird die Jugendlichen begleiten, und ich befürchte, es wird ein Stigma be­deuten. Daher lautet meine Forderung an den Bundeskanzler und auch an Sie, Frau Bundesminister, die Sie ja gerade jetzt die Agenden der Jugend übernehmen: Ermögli­chen Sie einen qualitätsvollen Unterricht in den Schulen; öffnen Sie die Schulen bitte wieder für alle Schüler und Lehrer! (Beifall bei der FPÖ.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Meri Di­soski. – Bitte, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 94

13.22.00

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zusehende! Mit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft haben wir in Österreich gleich zwei Institutionen, die sich mit sehr großer Expertise für die Gleichbehandlung in Österreich einsetzen. Ich möchte an den Anfang meiner Rede hier ein großes Dankeschön an alle, die in diesen Institutionen mitarbeiten, stellen: Danke für das große Engagement, danke für Ihre wichtige Arbeit! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Wenn wir jetzt den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft diskutieren, fokus­siere ich als Frauensprecherin meiner Fraktion klarerweise die Ungleichbehandlung der Geschlechter. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht zeigt, dass sich vor allem Frauen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Vorherrschend waren Fälle in der Arbeitswelt. Diese betrafen insgesamt 85 Prozent, wobei es Frauen in allen Stadien ihrer beruflichen Karriere waren, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft ge­wandt haben.

468 Mal wurde sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gemeldet, und auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist das Thema Genderpricing, also die geschlechtsspe­zifische Preissetzung, immer sichtbarer geworden, so der Bericht. Darum freut es mich, dass wir hier im Hohen Haus Ende des letzten Jahres eine Form des Genderpricings gemeinsam abgeschafft haben, nämlich die sogenannte Tampontax. Seit 1.1.2021 be­trägt die Umsatzsteuer für Menstruationsprodukte 10 Prozent und nicht mehr 20 Pro­zent. Das war ein längst überfälliger Schritt. Es ist gut, dass wir ihn gemeinsam gesetzt haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft zeigt auf, dass wir in Sachen Gleichbehandlung oder eigentlich bei der Bekämpfung von Ungleichbehandlung noch einen sehr weiten Weg vor uns haben; und auch die Coronapandemie hat uns im letzten Jahr mit voller Wucht aufgezeigt, welche strukturellen Ungleichbehandlungen es für Frauen im Alltag in Österreich gibt. Frauen sind weit häufiger als Männer von Arbeitslo­sigkeit betroffen. Wir übernehmen zunehmend unbezahlte Carearbeit. Uns trifft die Not­wendigkeit, Kinder zu Hause zu betreuen und gleichzeitig im Homeoffice zu sein, und vieles mehr. Besonders stark hat die Krise die Alleinerziehenden getroffen – darüber haben wir heute schon mehrfach gesprochen –, und daher ist klar, dass wir weitere Maß­nahmen vor allem auch zur Unterstützung der Alleinerziehenden setzen müssen.

Obwohl wir, sehr geehrte Damen und Herren, in Österreich eigentlich ein sehr umfang­reiches Gleichbehandlungsgesetz haben, prägen und dominieren strukturelle Ungleich­heiten den Lebensalltag von Frauen in unserem Land im Jahr 2021 noch immer, und das müssen wir ändern. Damit komme ich wieder zurück zum Gleichbehandlungsbericht: Sie erinnern sich, 85 Prozent der gemeldeten Fälle betreffen die Arbeitswelt. Oft geht es da um die Frage der ungleichen Bezahlung. Wir wissen alle, überall auf der Welt ver­dienen Frauen weniger als Männer, weil sie Frauen sind. In Österreich verdienen Frauen um besonders viel weniger als Männer, nämlich um 19,3 Prozent. Wir rangieren im euro­päischen Vergleich damit auf den hintersten Rängen, hinter Ländern wie Bulgarien, Ru­mänien, Polen und der Slowakei – und das ist beschämend, das müssen wir ändern.

Was braucht es aus meiner Sicht als nächsten Schritt? – Maßnahmen, wie wir sie zum Beispiel aus Dänemark schon kennen! Dort wurde 2007 ein Gesetz eingeführt, mit dem Unternehmen zur Offenlegung von Löhnen verpflichtet worden sind. Schon nach einem Jahr ist der Genderpaygap in betroffenen Unternehmen daraufhin um mehr als 7 Prozent verkleinert worden. In diese Richtung muss es auch bei uns gehen. Ganz offen gesagt: Wir dürfen uns Initiativen für die Lohntransparenz nicht länger von der Wirtschaftskammer,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 95

von Unternehmen oder von wem sonst auch immer blockieren lassen – ganz einfach deshalb, weil Frauen Fairness verdienen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

13.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henrike Brand­stötter. – Bitte Frau Abgeordnete.


13.25.41

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe FeministIn­nen und alle, die es noch werden wollen! Kennen Sie Frankensteins Großmutter? – Un­ter Frankensteins Großmutter kann man sich ja jetzt ziemlich viel vorstellen: eine Hexe, die im finsteren Keller fiese Experimente an Menschen durchführt, oder eine Forscherin, die an der Zukunft und der Rettung des Planeten arbeitet. Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass Frankensteins Großmutter eine der Begründerinnen des Feminismus in Europa war, denken sich wahrscheinlich einige von Ihnen: I, gruselig! – eh klar –, andere denken sich vielleicht: Wow, eine gebildete, intellektuelle Frau, der es schon vor fast 250 Jahren ein Anliegen war, für die Rechte von Frauen einzutreten!

Mit Frankensteins Großmutter meine ich Mary Wollstonecraft, die Mutter von Mary Shel­ley, der späteren Autorin von „Frankenstein“. Sie hat 1792 den Essay „A Vindication of the Rights of Woman” veröffentlicht, also eine Rechtfertigung der Rechte der Frau. Darin ist sie vehement für die Rechte von Frauen eingetreten, und auch Mary Wollstonecraft musste sich damals gegen mehr oder weniger lustige Schmähs wehren. Nein, Frauen wollen sich keine Bärte wachsen lassen; sie wollen auch nicht bei Raufereien, Unhöflich­keiten oder anderen schlechten Eigenschaften mit Männern gleichziehen, aber sie wol­len die gleichen Bildungschancen, die gleichen beruflichen Chancen und die gleichen Chancen, ihr eigenes Leben zu führen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.

An diesen Essay musste ich denken, als der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Ausschuss präsentiert worden ist. Warum? – Der Bericht zeigt sehr deutlich, dass Gleichbehandlung noch immer ein Fleckerlteppich in der Gesetzeslandschaft ist. Hier wurde etwas repariert, dort etwas ergänzt, da ein Pflaster draufgeklebt. Man merkt über­all, dass die Vorstellung, dass Diskriminierung nicht so okay ist, auch heute noch eine Vorstellung ist, die man jedes Mal aufs Neue erklären muss – und das spiegelt sich dann in einem sehr bunten Blumenstrauß von Bestimmungen wider.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verjährt nach drei Jahren, geschlechtsbezogene Belästigung hingegen nach nur einem Jahr; rassistische und homophobe Diskriminie­rung ist auch nach nur einem Jahr Schnee von gestern – und das schafft für Menschen, die sich wehren wollen, ziemlich ungleiche Voraussetzungen.

Ein anderer Punkt: Diskriminierung verändert sich ja auch. Das Monitoring neuer Diskri­minierungsphänomene ist ja eine der zentralen Aufgaben der Gleichbehandlungsanwalt­schaft. So geht es uns auch heute immer noch so wie Mary Wollstonecraft, die erklären musste, dass Frauen eh keine Männer werden wollen, obwohl es schon längst um ganz andere Themen geht.

Das Budget für die Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist massiv unterdotiert. Das ist heute auch schon angesprochen worden. Eine Anpassung des Budgets ist schon lange geplant, aber halt bis jetzt nicht umgesetzt worden.

Zu beiden Punkten, der Budgetanpassung und der Harmonisierung der Verjährungsfris­ten, liegen meine Anträge auf dem Tisch, und ich hoffe, dass wir da auch bald zu einer Entscheidung kommen. (Beifall bei den NEOS.)

13.29



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 96

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in Susanne Raab. – Bitte schön.


13.29.07

Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Su­sanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn einmal bei den Mitgliedern des Gleichbehand­lungsausschusses, in dem wir ja diesen Bericht wirklich umfassend diskutiert haben, für die Zusammenarbeit und für die Ideen, die wir da ausgetauscht haben, bedanken.

Ich möchte als Ministerin, die für die Gleichbehandlungsanwaltschaft und für die Gleich­behandlungskommission verantwortlich zeichnet, auch noch einmal auf den Bericht eingehen und die Fakten nennen. Der Bericht hat das Ziel, den Status quo betreffend den Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt darzustellen – und dieser Weg ist noch ein weiter, wie uns der Bericht zeigt. Der Bericht informiert über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, über die Gleichbehandlungsanwaltschaft, über die Gleichbehandlungskommission. Ich freue mich einfach, dass dieses so wichtige Thema heute den Weg zu Ihnen ins Plenum gefunden hat.

Der Bericht zeigt uns, dass wir im Berichtszeitraum grundsätzlich schon Schritte gegan­gen sind – das ist gut! –, aber er zeigt uns wie gesagt auch, dass wir noch sehr viel zu tun haben.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat im Berichtszeitraum 4 017 Personen in Diskri­minierungsfragen beraten und unterstützt. Zwei Drittel dieser Anfragen wurden von Frau­en eingebracht, auch das haben wir jetzt schon öfter gehört. Es zeigt uns auch die Be­deutung der Frauenpolitik, was den Kampf gegen Diskriminierung und Sexismus in der Arbeitswelt betrifft.

Eindeutig positiv zu bewerten ist, dass sowohl die Gleichbehandlungsanwaltschaft als auch die Gleichbehandlungskommission in den letzten Jahren ihren Bekanntheitsgrad steigern konnten und dass die Verfahren sehr viel effektiver gestaltet wurden und viel kürzer sind. Dies ist im Sinne der Rechtssicherheit der Betroffenen ganz wichtig und sorgt dafür, dass man Klarheit in Bezug auf seine Fragen bekommt. Ich glaube, das ist ein Weg, den wir – auch zur Stärkung dieser wichtigen Einrichtungen – weitergehen müssen. Die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft haben vorbereitende Sitzungen eingeführt, sie haben neue Aktenverfahren etabliert, sie haben im Vorfeld der Sitzungen Ausschüsse abgehalten. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei all jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort bedanken, die so hartnäckig daran arbeiten, den Rechtsschutz und den Zugang zur Beschwerdemöglichkeit noch ef­fektiver zu gestalten. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Wie gesagt, der Bericht zeigt uns den großen Handlungsbedarf auf unterschiedlichen Ebenen. Es wurden ja schon viele Beispiele genannt, die auf diesem Weg wichtig sind. Er zeigt uns, dass es keine Einzelmaßnahme, sondern einen ganz breiten strategischen Ansatz und ein Maßnahmenbündel braucht, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Damit es uns gelingt, in der Arbeitswelt gleiche Chancen und Möglichkeiten für Frauen zu etablieren – um hier nur das ganz wichtige Thema der Einkommensgerechtigkeit herauszugreifen, an der wir arbeiten müssen –, müssen wir in allen Ressorts, im Bund, in den Ländern, aber natürlich auch in der Zivilgesellschaft ganz stark am Thema Gleich­berechtigung am Arbeitsmarkt mitwirken. Ich freue mich natürlich auch, dass ich mit Arbeitsminister Kocher eine ganz tolle Arbeitsbasis habe, um an diesem Themengebiet weiterzuarbeiten. Ich freue mich auch auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Romana Deckenba­cher. – Bitte, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 97

13.32.48

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Alle zwei Jah­re wird uns der Gleichbehandlungsbericht vorgelegt, in dem unter anderem festgehalten wird, inwiefern Gleichbehandlungsgesetze auch eingehalten werden. Die zuständige Kommission und die Anwaltschaft sind großartige Institutionen, in denen sich Expertin­nen und Experten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen und damit auch eine ungemein wichtige Arbeit leisten. Über 4 000 Mal hat die Gleichbehandlungsan­waltschaft Menschen zu Diskriminierungsfragen beraten, rechtlich unterstützt und/oder auch informiert – auch von meiner Seite vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dieser Bericht umfasst viele Bereiche. Erlauben Sie mir, nur auf einige näher einzuge­hen! Den Beiträgen der Interessenvertretungen war zu entnehmen, dass sexuelle und geschlechtsspezifische Belästigungen in Österreich trotz des Verbots und der damit natürlich auch verbundenen Sanktionen noch immer sehr stark verbreitet sind. Gerade am Arbeitsplatz erfährt mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen sexuelle Belästigung. 38 Prozent der Arbeitnehmerinnen wurden mit abfälligen Bemerkungen konfrontiert und 12 Prozent erlitten körperliche Übergriffe. In solchen Fällen ist die Präventiv- und Sensibilisierungsarbeit ungemein wichtig. Es ist daher dringend notwendig, das Thema sexuelle Belästigung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu enttabuisieren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Am Arbeitsplatz tragen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine ganz besondere Ver­antwortung. Im Bedarfsfall bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch Sensibilisie­rungs- und Schulungsmaßnahmen zum Umgang mit Vorfällen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung.

Im Gleichbehandlungsbericht wird aber auch darauf hingewiesen, dass das Frauenbud­get erhöht werden muss, um die Angebote gerade bei der Frauen- und Mädchenbera­tung sowie im Bereich des Gewaltschutzes auszubauen. Frau Bundesminister Raab hat das heute schon erwähnt, Gewaltschutzpolitik ist für sie ein wichtiges Element der Frauenpolitik. In diesem Zusammenhang ist bereits vieles passiert: 177 Projekte wurden alleine durch das Frauenressort unterstützt und gefördert. In 90 Prozent der Bezirke gibt es Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Es gibt Frauenhelplines, Gewaltschutzprojek­te und vieles mehr.

Einmal noch möchte ich hier darauf hinweisen, dass es Frau Bundesminister Raab ge­lungen ist, eine Erhöhung des Frauenbudgets zu erzielen. Im Jahr 2021 wird dieses 14,6 Millionen Euro betragen. Und ja, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, das ist die größte Erhöhung des Frauenbudgets seit dem Jahr 2010. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP sowie der Abg. Disoski.) Seit dem Amtsantritt unserer Frau Minister wurde das Frauenbudget um fast 43 Prozent erhöht.

Meine Damen und Herren, wir sind auf einem guten Weg, aber es gibt natürlich noch einiges zu tun. Ich möchte hier auch noch einmal ganz klar festhalten: Diskriminierung, in welcher Form auch immer, hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.36.47

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem aber sehr geehrte Frau Dr.in Matt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 98

und sehr geehrte Frau Mag.a Konstatzky! Ich möchte mich an dieser Stelle für diesen ausführlichen Bericht bedanken und vor allem auch für Ihre so wichtige Arbeit, die ge­rade in diesen Zeiten besondere Herausforderungen mit sich bringt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Durch die Corona-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise nimmt nämlich die Ungleichbe­handlung aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Alter zu. So weist etwa die Bundesar­beitskammer im vorliegenden Gleichbehandlungsbericht bereits darauf hin, dass es ver­mehrt zu Benachteiligungen von schwangeren Frauen gekommen ist. Schwangere Frau­en wurden zu Kündigungen oder zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnis­ses gedrängt. Die Coronakrise wurde, wie die Arbeiterkammer festgestellt hat, auch da­zu genutzt, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus ihren Jobs zu drängen.

Menschen, die zu diskriminierungsgefährdeten Gruppen gehören, sind gerade in Krisen potenziell besonders stark betroffen. Darauf hat auch die Gleichbehandlungsanwalt­schaft schon zu Beginn der Coronakrise hingewiesen. Es ist also damit zu rechnen, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft vermehrt aktiv werden muss, um gegen Ungleichbe­handlung vorzugehen. Deshalb ist es uns auch so wichtig, dass der im September 2019 hier im Hohen Haus beschlossene Antrag zur Aufstockung des Personals der Gleichbe­handlungsanwaltschaft endlich auch in die Tat umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben dazu einen Antrag eingebracht. Erwartungsgemäß wurde dieser im vergan­genen Gleichbehandlungsausschuss leider vertagt. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir gegen Ungleichbehandlung vorgehen wollen, brauchen wir auch das notwendi­ge Personal dafür. Bitte geben Sie sich einen Ruck und werden Sie diesbezüglich aktiv! (Beifall bei der SPÖ.)

Generell muss festgehalten werden, dass Frauen und insbesondere Alleinerziehende zu den großen Verliererinnen dieser Coronakrise gehören. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Betrachtet man zum Beispiel den Zuwachs an Arbeitslosigkeit seit Be­ginn der Ausgangsbeschränkungen im März, so lässt sich feststellen, dass Frauen 85 Prozent der sogenannten Coronaarbeitslosen ausmachen. Es braucht dringend ein Arbeitsmarktpaket für Frauen. Wir brauchen ein feministisches Konjunkturpaket für Frau­en, um da endlich gegenzusteuern.

Lassen Sie mich noch eines sagen: Die Schließung von Schulen bedeutet vor allem für Frauen, sich um die Kinderbetreuung und Homeschooling sorgen zu müssen. Ich möch­te jedoch ganz klar feststellen: Sich gleichzeitig um Homeoffice und Distancelearning zu kümmern, sehr geehrte Damen und Herren, geht sich einfach nicht aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich lautstark an die Seite der Frauen stellen und sich dafür einsetzen, dass es mehr Geld für ein femi­nistisches Konjunkturpaket und vor allem für ein Arbeitsmarktpaket für Frauen gibt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Faika El-Nagashi. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.40.18

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kampf gegen Rassismus und Diskriminie­rung ist zugleich auch ein Kampf für soziale Rechte und für soziale Sicherheit. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die nunmehr ihr 30-jähriges Bestehen feiert, schützt mit ihrer Arbeit vor Diskriminierung und setzt das Recht auf Gleichbehandlung und Gleich­stellung für alle durch.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 99

An dieser Stelle geht mein aufrichtiger Dank an alle Mitarbeiterinnen der Gleichbehand­lungsanwaltschaft und ebenso an die Gleichbehandlungskommission für ihr tägliches Engagement und auch für die Arbeit, die in den vorliegenden Bericht eingeflossen ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vor wenigen Tagen, am 15. Jänner, wäre der große Bürgerrechtler Martin Luther King 92 Jahre alt geworden. Er wies stets auf die Bedeutung hin, soziale Kämpfe gemeinsam zu denken und gemeinsam zu führen. Die beiden Kräfte mit der stärksten Dynamik und dem größten Zusammenhalt sind die Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung und die schwarze Freiheitsbewegung.

In diesem Sinne sprechen die Fakten des Gleichbehandlungsberichts, aber auch von Studien, die Arbeitsmarktbeteiligung, soziale Zugehörigkeit, Geschlecht, Herkunft und Religion gemeinsam analysieren, eine deutliche Sprache: Die meisten Diskriminierun­gen erfolgen in der Arbeitswelt, und am häufigsten wandten sich Menschen wegen Dis­kriminierung aufgrund des Geschlechts an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Im Be­reich Religion betrafen drei Viertel der Anfragen Diskriminierung wegen muslimischer Religionszugehörigkeit, davon 73 Prozent in der Arbeitswelt. Diese Beschwerden zeigen das Ausmaß des antimuslimischen Rassismus, der sich vor allem gegen muslimische Frauen mit Kopftuch richtet. (Abg. Matznetter: ... muss man euren Koalitionspartner ...!)

Es geht aber, Herr Kollege, weit über die viel zu wenig angezeigten Einzelfälle hinaus. Migrantinnen und Migranten und Frauen werden am Arbeitsmarkt systematisch diskri­miniert. Menschen in Österreich ohne österreichische Staatsbürgerschaft zahlen fast 2 Milliarden Euro mehr ins Sozialsystem ein, als sie herausbekommen – das wurde in einer Studie des Sozialministeriums gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung vor einigen Jahren ausgerechnet.

Im Jahr 2015 verdienten Menschen in Österreich ohne österreichische Staatsbürger­schaft durchschnittlich 530 Euro weniger als ihre österreichischen Kolleginnen und Kol­legen, und Frauen wiederum 20 Prozent weniger als Männer.

Mittlerweile – das hat auch Kollegin Schatz angesprochen – hat sich diese Situation um ein Vielfaches verschärft. Die Wissenschaftlerin Judith Kohlenberger von der Wirt­schaftsuniversität Wien beschreibt einen mehr als doppelt so hohen Rückgang der Er­werbsquote bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Vergleich zu jener von österreichischen.

Politische Kämpfe um Grund- und Menschenrechte müssen mit sozialen Kämpfen ver­bunden werden. Eine Aufwertung und ein Ausbau der Gleichbehandlungsanwaltschaft sind ein wichtiger Beitrag dazu, und deshalb unterstützen wir Grüne auch die Forde­rungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, wie sie schon angesprochen wurden: nach einer Ausweitung des Diskriminierungsschutzes, dem sogenannten Levelling-up, nach einem Abbau der Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich, nach Klags­rechten, aber ebenso nach mehr Budget und mehr Personal.

Politische Kämpfe um Grund- und Menschenrechte müssen mit sozialen Kämpfen ver­bunden werden. Das betrifft die Bereiche Digitalisierung der Arbeit, globalisierte und pre­käre Arbeitsverhältnisse, plattformvermittelte Dienstleistungsarbeit, Systemerhalt durch Ernte- und Lagerarbeiter und -arbeiterinnen sowie Beschäftigte im Handel, in Kranken­häusern und in der Altenpflege. Es braucht ein gemeinsames Verständnis der Verände­rung für soziale Rechte und soziale Sicherheit und gegen Rassismus und gegen Diskri­minierung.

Gerade jetzt, in Zeiten, in denen Coronaleugner mit Neonazis auf die Straße gehen – auch mit Abgeordneten hier aus diesem Haus –, gerade wenn deren Brüder im Geiste in den USA das Kapitol, das Parlament, stürmen, braucht es diese Bündnisse und diese


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 100

Allianzen, um diese Stränge zusammen zu denken, denn das ist die Lebensrealität der vielen Menschen, der 99 Prozent, und das ist es, was wir für eine Veränderung der Ver­hältnisse tatsächlich brauchen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP so­wie der Abgeordneten Matznetter und Nussbaum.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.45.16

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gleichbehandlungsbericht sind viele Themen angesprochen, die wir in Österreich zu erledigen haben, und es wurden jetzt auch schon sehr viele genannt. Ich möchte aber auch noch eine sehr bedenkliche Ent­wicklung ansprechen, die direkt vor unserer Haustür passiert und die niemanden zu küm­mern scheint.

Nachdem Orbán in den letzten Jahrzehnten in Ungarn seine absolute Macht hochge­fahren hat, ist er jetzt dabei, die Grund- und Menschenrechte zurückzufahren. Was pas­siert in Ungarn? – Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit hat das ungarische Parla­ment beispielsweise kürzlich eine Verfassungsnovelle gebilligt, die die Rechte von se­xuellen Minderheiten weiter einschränkt und, im Verfassungsrang, künftig die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare ausschließt. In diesem Verfassungszu­satz wird festgelegt, dass das Geschlecht eines Kindes bei der Geburt festgelegt wird und als unveränderbar gilt. Wir wissen, dass es mehr intergeschlechtliche Geburten als Zwillingsgeburten gibt. Was muss so eine Regelung für diese vielen Betroffenen bedeu­ten?

Es ist ein Gesetz, mit dem man vorhat, in Schulen und Kindergärten Lehrinhalte, die konfessionsneutral sind oder sexuelle Minderheiten in positiver Weise darstellen, zu verbieten. Zitat: „Ungarn schützt das Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt erhaltene geschlechtliche Identität und garantiert eine Erziehung entsprechend der Werteordnung, auf der die verfassungsmäßige Identität und christliche Kultur Ungarns beruhen“. – So heißt es dazu. Ich weiß, dass einige das auch in Österreich gerne so hätten, aber in Ungarn ist das schon Realität, und wir müssen dagegen aufstehen.

Es gibt mittlerweile auch schon die ersten LGBT-freien Zonen in Ungarn sowie in Polen. Was macht Österreich, was machen wir? Was macht die türkis-grüne Regierung? – Wir schauen zu. Wir sind leise, wir schweigen – setzen also das, was wir so gut können, so wie auch schon im Fall von Moria und Kara Tepe, auch in diesem Fall fort.

Viktor Orbán surft dabei auf der Coronawelle, und es funktioniert, weil wir alle darauf reinfallen. Als das letzte Mal jemand hier am Rednerpult Orbáns Umgang mit Minder­heiten thematisiert hat, kam von der ÖVP ein Zwischenruf, ob wir denn zurzeit keine wichtigeren Probleme hätten. Was aber sagen wir dann, wenn wir in ein paar Monaten die Coronapandemie besiegt haben werden, aber währenddessen die Autoritären in Eu­ropa erstarkt sind?

Deshalb bringen wir den folgenden – wie ich finde – sehr wichtigen Antrag ein, und ich würde mir wünschen, dass er Zustimmung findet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der Ho­mophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 101

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten, werden aufgefordert, sich für Rechtsstaatlichkeit in Ungarn einzusetzen und insbesondere die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Errichtung von ‚LGBTIQ-freien Zonen‘ öffentlich aufs Schärfste zu verurteilen.“

*****

Verehrte Mitglieder der Bundesregierung, bitte erheben Sie Ihre Stimme gegen den Au­tokraten und für unsere MitbürgerInnen in Ungarn! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stopp der Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gleichbehandlungsbericht für die Privat­wirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration (III-207/589 d.B.) – TOP 2

Im September 2020 erschien ein ungarisches Kinderbuch mit neuen Versionen bekann­ter Märchen, in denen Mitglieder von marginalisierten Gruppen, darunter LGBTIQ-Per­sonen, Roma und Menschen mit Behinderungen, vorkamen. Dieses Buch löste eine Welle homophober Angriffe aus und rechtsextreme Politiker_innen schredderten das Buch öffentlich. Andere wichtige Regierungsvertreter_innen beteiligten sich im Oktober an der Hass-Kampagne und Orban kommentierte das Buch in einer Radiosendung mit den Worten, die LGBTIQ-Gemeinschaft solle ’unsere Kinder in Ruhe lassen’”. Wenige Tage, nachdem die Regierung die Gesetzesvorlagen im Parlament vorgelegt hatte, führ­te die Europäische Kommission eine neue LGBTIQ-Strategie ein, wodurch EU-Mittel, die den Mitgliedsstaaten für die Umsetzung der Strategie zur Verfügung stehen, an die Ein­haltung der EU-Antidiskriminierungsgesetze geknüpft wurden. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, erklärte am 12. November, die Verletzung der Rechte von LGBTIQ-Menschen sei ein Merkmal autoritärer Regime und hätte keinen Platz in der EU". Die zunehmend homophobe Politik der populistisch-konservativen Regierun­gen in Ungarn und Polen steht im Widerspruch zu der von der Kommission vorgeschla­genen LGBTIQ-Strategie und den Grundsätzen der Toleranz und Nichtdiskriminierung, die sie schützen soll,” schreibt Human Rights Watch im November 2020 (https://www.hrw.org/
de/news/2020/11/20/ungarn-verstaerkte-attacken-auf-lgbt-personen).

Eine Zunahme von Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit zeigt sich besonders deutlich in Polen und Ungarn, wo es immer mehr sogenannte “LGBTIQ-freie Zonen” gibt.

In Polen wiederum gibt es bereits seit Sommer 2020 fast hundert "LGBTIQ-freie Zonen". Besonders im Südosten des Landes machten Gemeinden gegen Homosexuelle mobil, mittlerweile nimmt die Fläche dieser Zonen fast ein Drittel der Fläche Polens ein (https://www.spiegel.de/politik/ausland/polen-fast-100-lgbt-freie-zonen-der-feind-ist-les­bisch-a-00000000-0002-0001-0000-000171426724).

In Ungarn wird die Lage für LGBTIQ-Personen ebenfalls immer prekärer. Mitte Novem­ber hat die Regierung in Budapest eine Verfassungsänderung und einige Gesetzesän­derungen präsentiert, die auf Kosten sexueller Minderheiten gehen. So heißt es bspw.,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 102

dass Adoptionen nur für (heterosexuelle) Ehepaare möglich sein sollen oder das Ge­schlecht eines Menschen einzig jenes sein solle, das er zum Zeitpunkt seiner Geburt habe – was sich explizit gegen trans- und intersexuelle Personen richtet.

Es gibt mittlerweile auch in Ungarn die erste „LGBTIQ-freie Zone“: Die Kleinstadt Nagy­káta, etwa 50 Kilometer östlich von Budapest, hat Anfang November eine Resolution verabschiedet, die das „Verbreiten und Fördern von LGBTIQ-Propaganda“ in dem 12.700 Einwohner_innen zählenden Ort verbietet. Eine Entwicklung, die nicht nur be­denklich, sondern offen diskriminierend ist und von den rechtsstaatlichen Prinzipien ab­rückt (https://www.ggg.at/2021/01/12/auch-ungarn-hat-seine-erste-lgbt-freie-zone/).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten, werden aufgefordert, sich für Rechtsstaatlichkeit in Ungarn einzusetzen und insbesondere die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Errichtung von „LGBTIQ-freien Zonen“ öffentlich aufs Schärfste zu verurteilen."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag.a Maria Smodics-Neumann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.48.16

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Beiden Herr­schaften darf ich vor Ort zu ihren neuen Aufgaben gratulieren und ihnen ein glückliches Händchen, gute Entscheidungen und viel Erfolg wünschen. – Danke, dass Sie auch die­se Aufgaben übernehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was mir im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsbericht sehr wichtig ist, würde ich gern kurz darlegen. Einen Satz noch zu Frau Kollegin Heinisch-Hosek: Sie haben vorhin erwähnt, dass die Frau Bundesminister bei der letzten Veranstaltung die Frauen nicht dezidiert genannt hat. Jetzt bin ich auch schon ein paar Tage im Gleichbehand­lungsausschuss, doch Sie haben mir natürlich wesentliche Erfahrung voraus, auch als Ministerin, aber ich glaube, wenn wir das verfolgen, können wir schon feststellen, dass die Frau Bundesministerin in vielen Situationen immer wieder auf die besondere Leis­tung, die die Frauen in dieser Krise erbringen und erbracht haben, eingegangen ist. Ich glaube, es ist ihr auch durchaus zuzugestehen, beim Thema Familienpolitik auch von Familien zu sprechen. – Das wollte ich hier nur klarstellen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Obwohl die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung nach der österreichischen Gesetzeslage ausreichend erfüllt wird – sogar ein bisschen übererfüllt –, kommt es immer wieder vor, dass das halt beim einen oder anderen doch noch nicht angekommen ist. Gott sei Dank haben wir Stellen, die diese Dinge behandeln, bearbeiten, diesbezüglich beraten. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, denn bevor wir Gesetze schnüren, wäre es, so glaube ich, noch viel, viel wichtiger, auch einmal selbst darüber nachzudenken, wie wir miteinan­der umgehen, denn dort, wo Toleranz aufhört, fängt Diskriminierung an. Toleranz heißt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 103

auch, nicht nur die eigene Meinung gelten zu lassen, sondern auch die von anderen zu akzeptieren, und vor allem: Es könnte durchaus sein, dass man dort, wo man unter dem Titel Gleichbehandlung Privilegien für den einen schafft, eine diskriminierende Situation für andere schafft.

In diesem Zusammenhang gesehen ist die Gesetzgebung wirklich gefordert, gleichzube­handeln. Ich glaube, es gibt nichts Schwierigeres, als Menschen gleichzubehandeln. Wir alle sind gefordert, wir können es vorleben – ich glaube, gerade wir 183 können es hier vorleben –, und wenn es dann noch in ein Gesetz gegossen werden muss, kann man das immer noch machen. Ich glaube aber, mit einem vernünftigen und respektvollen Umgang untereinander, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Weltanschauung und Religion, kommen wir wesentlich weiter als mit verschärften Gesetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.51.50

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident, ich möchte Sie nicht korrigieren, aber auf der Anzeige steht 2:51 Minuten. Ich habe noch gar nicht angefangen zu reden, und die Redezeit ist schon weit fortgeschritten.


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich habe sie schon wieder gestoppt und starte sie in 9 Sekunden, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Philip Kucher (fortsetzend): Danke für die Unterstützung, Herr Präsi­dent! Geschätzte Regierungsmitglieder! Ich muss zugeben, ich bin nach der Rede der Frauenministerin sehr ratlos und darf alle Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung bitten. Die Ministerin hat in ihrer Rede Folgendes gesagt: Der Bericht zeigt, wir sind schon Schritte gegangen. Das ist gut, aber es ist noch viel zu tun. – Also: Wir sind schon Schritte gegangen. Das ist gut, aber es ist noch viel zu tun. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, fällt euch ein einziger Bericht im Parlament ein, auf den diese Beschreibung, diese Kampfansage der Frauenministerin, nicht passen würde? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Gibt es ein einziges Themenfeld, das damit nicht abgedeckt wäre? Herr Präsident Strasser, im Landwirtschaftsbereich gibt es den Grünen Bericht, da könnte es passen. Es gibt, glaube ich, kaum Berichte, die wir diskutieren könnten, bei denen das nicht passen würde, und dieser breite Zugang, bei dem man ohnehin alles irgendwie meint, ist, wie ich glaube, symptomatisch auch für die Politik der Frau Ministerin Raab.

Ich wollte nicht vorschnell sein, aber Sie gehören jetzt seit einem Jahr der Bundesregie­rung an, und die Kritik geht in folgende Richtung: Parteiübergreifend gesprochen – wir diskutieren ja oft inhaltlich – haben wir in allen Parteien Kolleginnen und Kollegen, bei denen man zwar inhaltlich anderer Meinung ist, aber der Grundrespekt da ist, weil man sagt, in diesen Menschen brennt ein Feuer, die wollen etwas verändern, sie sind in der Politik, weil sie etwas verändern wollen. Fällt aber, wenn wir alle miteinander wieder zurückdenken, jemandem von euch betreffend Susanne Raab ein einziges Thema ein, ein einziges Thema in der einjährigen Dauer der Amtszeit der Ministerin, bei dem man das Gefühl gehabt hat, Ministerin Raab sagt irgendetwas, weil es der Sache dient und nicht ihr selber, irgendein Thema, ein einziges, bei dem man das Gefühl hat, sie spricht auch unpopuläre Dinge an (Abg. Berlakovich: Verdoppelung der Volksgruppenförde­rung zum Beispiel! Die Verdoppelung der Volksgruppenförderung in Kärnten ist wichtig!), sie kämpft für die Frauen in diesem Land, sie macht im Integrationsbereich irgendetwas, was notwendig ist, weil es gut ist für die Menschen und nicht nur gut ist für die Minis­terin? – Dieser Politikstil tut mir so weh, weil es so viele Menschen in Österreich gibt, die sie brauchen würden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 104

Nun ist sie auch noch für den Bereich Jugend und Familie zuständig. Jetzt kann man sagen, viel wird nicht passieren. Das Schlimme ist aber, sie wäre doch dafür zuständig, für die jungen Mädchen und Burschen, die jetzt in der Schule sitzen, für Zehntausende Kinder, die keinen Laptop haben, wo die Regierung zuschaut und nicht für sie kämpft. Das ist die Politik à la Raab, die wir leider zur Genüge kennen.

Kollege Shetty hat jetzt eine sehr starke Rede zu Ungarn gehalten, aber hast du (in Richtung Abg. Shetty) wirklich das Gefühl, dass es die Ministerin interessiert, wenn in einem Nachbarstaat die Pressefreiheit eingeschränkt wird, wenn gegen Minderheiten gehetzt wird? Hast du wirklich das Gefühl, dass sie aufstehen und sagen würde: Herr Orbán, ich sage, so geht es nicht!, nicht weil es ihr etwas nützt, sondern weil es richtig ist? – Von dieser Ministerin wirst du bei all den Debatten, die wir führen, nie etwas hören, was richtig ist, was für die Menschen ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Das ist Politik à la Raab.

Wir alle können die Probe machen: Wenn die Umfrage passt, ist sie die Erste, die mit dabei ist, und wenn ihr etwas politisch und persönlich nicht nützt, dann schweigt Minis­terin Raab. Das ist leider der Zugang, bei dem ich sagen muss: Ich habe vollen Respekt vor allen Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien, bei denen wir zwar anderer Mei­nung sind, aber das Gefühl da ist, wir kämpfen für das Richtige, aber das – es tut mir leid, Frau Ministerin – ist ein Politikstil, den ich fast tragisch finde. (Abg. Gabriela Schwarz: Geh!) Das ist doch Ihre Lebenszeit!

Sie sitzen doch als Ministerin da und könnten gestalten und in diesem Land etwas bewirken. Haben Sie doch bitte auch den Mut und nutzen Sie die Möglichkeit, für Frauen, für die Jugend, für die Familien in Österreich einzuschreiten! Wenn Sie aber immer nur das tun, was gut klingt, ist es doch wirklich um Ihr Engagement schade. Haben Sie doch den Mut, diese Messagecontrol zu verlassen, die Umfragen einmal beiseite zu lassen, und überlegen Sie doch selber, warum Sie in die Politik gegangen sind! Warum? Was wollen Sie verändern? – Immer nur das zu machen, was Ihnen persönlich und was der türkisen Truppe irgendwie nützt, das kann kein Zugang sein! Dafür geht es vielen, vielen Menschen in Österreich zu schlecht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gabriela Schwarz: Verdoppelung der Volksgruppenförderung! Verdoppelung der Volksgruppenförderung!)

Ich bitte also wirklich: Reden wir nicht allgemein über irgendwelche Berichte, kämpfen wir für die Menschen in diesem Land, die auch auf uns bauen, dass wir miteinander etwas bewegen! (Beifall bei der SPÖ.)

13.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Irene Neumann-Hartberger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.56.00

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministe­rin! Herr Minister! Herr Kollege Kucher, Sie sind sehr emotional. Ich verstehe das – das ist gut so –, aber manchmal muss man auch sehr partnerschaftlich an die Themen he­rangehen und nicht immer nur fordern, sondern auch tun. Ich möchte das jetzt machen, indem ich auf einen kleinen Teil des sehr umfangreichen Gleichbehandlungsberichtes eingehe, nämlich auf den, wo die Landwirtschaftskammern – sprich die Interessenvertre­tungen generell – aufgefordert sind, im Gleichbehandlungsbericht jedes zweite Mal eine Stellungnahme abzugeben.

Die Landwirtschaftskammer Österreich führt in diesem Bericht aus, dass die Bestim­mungen betreffend Gleichbehandlung bereits sehr gut umgesetzt sind. Es gibt diesbe­züglich auch keinerlei Probleme bei der Vollziehung der Gesetze, insbesondere im Be­reich des Arbeitsrechts wurden viele neue gesetzliche Maßnahmen in den letzten Jahren


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 105

sehr gut umgesetzt. Das beste Beispiel – man würde kaum glauben, dass Gleichstellung und der traditionelle landwirtschaftliche Bereich kompatibel seien – ist doch unsere Top­jugendorganisation, nämlich die Landjugend. Da funktioniert Führungsarbeit seit vielen Jahrzehnten paritätisch.

Wie wichtig ein beiderseits klares Bekenntnis ist, um Veränderung herbeizuführen, zeigt auch das Beispiel der österreichischen Landwirtschaftskammern gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen, wo wir auf Initiative der Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann 2017 die Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung unterzeichnet haben und uns darin gemeinsam auf den Weg machen, in den agrarischen Gremien eine Besetzung, die Gleichstellung bedeutet, zu erarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

Einen zukunftsweisenden Schritt in diese Richtung gab es bereits 2019, als mit der An­gelobung der Landtagsabgeordneten aus Oberösterreich Michaela Langer-Weninger erstmals eine Frau zur Präsidentin einer österreichischen Landwirtschaftskammer ange­lobt wurde. Der Frauenanteil im Team des Österreichischen Bauernbundes zur jetzigen Landwirtschaftskammerwahl hat sich von 29 auf 38 Prozent erhöht – weit entfernt von Gleichstellung, aber ein guter Weg, eine richtige Richtung und eine gute Steigerung.

Betreffend die anstehenden Landwirtschaftskammerwahlen in Oberösterreich und der Steiermark kommendes Wochenende bin ich davon überzeugt, dass viele Frauen Ein­zug in dieses wichtige agrarische Gremium halten werden, und dazu wünsche ich viel Erfolg. – Vielen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.58.41

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich sehr, dass wir heute endlich wieder einmal das Thema Gleichbehandlung auf der Tages­ordnung stehen haben; dieses Thema wurde ja aufgrund der Coronapandemie in den letzten Monaten sehr vernachlässigt. In meinen Augen ist jedoch gerade zu dieser Zeit Gleichstellung wichtiger denn je.

Durch Covid-19 haben sich die Ungleichheiten in unserer Gesellschaft massiv verstärkt, und wir werden noch lange gegen die gesellschaftlichen Folgen ankämpfen müssen. Wir konnten beobachten, wie die Mehrfachbelastungen der Frauen wieder zunehmen: Plötz­lich mussten viele Familien ihre Kinder während ihrer Arbeitszeiten betreuen, weil die Schulen oder Behinderteneinrichtungen geschlossen wurden. Leider blieb der Großteil dieser Mehrbelastung an den Frauen hängen – und das, obwohl Frauen in der Arbeits­welt um einiges mehr einstecken müssen als ihre männlichen Kollegen.

Ein sehr altes, aber leider noch immer aktuelles Thema ist die fehlende Einkommens­transparenz in den Unternehmen. Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft kritisieren zu Recht die unzureichende Einkommenstransparenz in Österreich. Die Einkommens­unterschiede sind nach wie vor hoch, die Einkommensschere schließt sich nicht wirklich, und man kann nur den Schluss ziehen, dass die Einkommensberichte, die es seit einigen Jahren gibt, nicht effektiv sind, um dieses Dilemma zu beseitigen.

Was wir aus der Vergangenheit nun gelernt haben, würde ich sagen, ist, dass positive Anreize, Aufklärung, Informationen nicht ausreichen, um diese Verhältnisse zu ändern und das Schließen des Genderpaygaps zu erreichen. Deshalb braucht es in diesem Be­reich endlich richtige Sanktionen.


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Ebenso unzureichend ist der Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung am Arbeits­platz. Noch immer erfahren mehr als die Hälfte der weiblichen Arbeitnehmer sexuelle Belästigung, sei es durch männliche Kollegen, Chefs oder auch durch Kunden. Im Jahr 2021 ist das wohl völlig inakzeptabel.

Frau Bundesministerin, wann fangen Sie zu arbeiten an? Wann fangen Sie an, in diesen Bereichen aktiv zu werden? Ein Jahr lang ist nichts geschehen.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz eingehen. Das Ausgleichstaxensystem funktioniert nicht gut. Viele Unter­nehmen zahlen in der Realität lieber in den Ausgleichstaxfonds ein, als eine Person mit Behinderungen einzustellen. Das ist keine Gleichstellungspolitik, die uns weiterbringt. Mich erinnert dieses System eher an Ablasshandel und das Freikaufen aus der gesell­schaftlichen Verantwortung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.02.13

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Mi­nisterin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mehr oder weniger bei den Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen und mich in meiner Rede hauptsächlich auf die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung konzentrieren.

Auch im Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft wird auf dieses Thema einge­gangen; im Bericht werden einige konkrete Beispiele angeführt. Die meisten denken immer, es gibt Diskriminierungen nur aufgrund von Geschlechterunterschiedlichkeiten oder aus ethnischen Gründen, aber für Diskriminierungen gibt es die unterschiedlichsten Gründe, eben auch den einer Behinderung. Hier darf man nicht vergessen, dass Frauen mit Behinderung sehr häufig von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen sind.

Menschen mit Behinderungen stehen vor großen Herausforderungen, wenn sie am Ers­ten Arbeitsmarkt Fuß fassen möchten. Es ist für behinderte Menschen ungleich schwie­riger als für nicht behinderte Menschen, eine Anstellung zu erlangen. Erschwerend kom­men hier auch Diskriminierungen bereits im Vorfeld oder auch beim Bewerbungsge­spräch hinzu. Meist ist die erste große Hürde schon, als behinderte Person überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, denn leider herrschen immer noch viel zu viele Vorurteile. Auch später am Arbeitsplatz sind Menschen mit Behinde­rungen vor Diskriminierungen nicht gefeit, auch da sind sie damit konfrontiert.

Wie Sie sehen, haben es Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Gerade auch durch die Coronakrise hat sich die Lage insgesamt noch einmal extrem verschärft. Für mich ist berufliche Teilhabe ein ganz zentrales Element für eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für eine inklu­sive Gesellschaft. Geben wir den Menschen endlich eine Chance und akzeptieren wir uns alle mit all unseren Verschiedenheiten!

Ich kann meinen Appell nicht oft genug wiederholen: Menschen mit Behinderungen müs­sen in allen – und ich meine hier wirklich: in allen – Lebensbereichen mitgedacht werden, auch zum Beispiel bei der Coronaimpfung. Da wurden wir anfangs auch wieder einmal vergessen. Unsichtbarkeit und nicht wahrgenommen zu werden bedeutet nämlich auch eine Diskriminierung. Teilhabe muss ermöglicht werden, entsprechende Rahmenbedin­gungen müssen geschaffen werden, sodass Menschen mit Behinderungen auch wirklich teilhaben können.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 107

Zum Abschluss möchte ich noch der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbe­handlungskommission für ihre wertvolle und engagierte Arbeit danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.05.30

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzter Kollege Philip Kucher, es ist ganz einfach zu wenig, hier herinnen nur wild herumzubrüllen und zu gestikulieren (Beifall bei der ÖVP), es ist viel wichtiger, ruhig und sachlich zu arbeiten, so wie unsere Ministerin. Offensichtlich fällt es euch unsagbar schwer, anzuerkennen, dass unsere Frau Minister Raab das Frauen­budget um 43 Prozent gesteigert und somit fast verdoppelt hat. Es ist offensichtlich nicht möglich, dass das von euch anerkannt und Ministerin Raab in ihrem Tun auch entspre­chend unterstützt wird. Wir bitten euch, kommt auf einen anderen Weg! (Beifall bei der ÖVP.)

Um es zu verdeutlichen: Das ist die höchste Erhöhung, nämlich fast eine Verdoppelung, seit mehr als zehn Jahren! Geschätzte Frau Kollegin Heinisch-Hosek, das, was unsere Frau Minister da bewerkstelligen konnte, haben Sie in Ihrer Amtszeit niemals zuwege gebracht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Um nur einige wenige Punkte, die bereits umgesetzt wurden, zu nennen: Es ist die Stärkung des Gewaltschutzes, ein flächendeckender Ausbau von Frauenberatungsstel­len in allen Bundesländern wurde veranlasst, das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht, und auch das Upskirting wurde verboten. Das sind nur einige wenige Punkte, aber Erfolgsmomente dieser Frau Ministerin.

Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kucher! Nicht nur reden, nicht nur herumbrül­len und wild gestikulieren, sondern mitgestalten, auf dem Weg der Frau Minister mitge­hen! Wir sind dazu bereit und laden euch gerne dazu ein. Wir werden noch einiges be­wegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.07


14.07.31

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Klubs, ob sie eine Sitzungsunterbrechung wünschen. – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschus­ses, den vorliegenden Bericht III-207 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Yan­nick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der Homophobie und LGBTIQ-Feindlichkeit in Ungarn“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 108

14.08.223. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (630 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuerge­setz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.08.54

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Herr Finanzminister, Bundeskanzler Kurz hat Sie bei der Vorstellung des neuen Arbeitsministers als einen ihrer Topexperten ge­nannt. Seitdem frage ich mich, und ich glaube, auch die ganze Republik: Aber wofür? Wofür sind Sie Experte? Ich würde nämlich einmal festhalten: Für die Finanzen, für den Aufschwung der Wirtschaft, für Hilfsmaßnahmen, die auch wirklich bei den Betroffenen ankommen, sind Sie leider kein Experte, und für das Thema, um das es jetzt hier geht, die Gemeindefinanzen, Herr Minister, sind Sie leider auch kein Experte. (Beifall bei der SPÖ.)

Zunächst einmal zur Chronologie: Seit April des Vorjahres weisen wir darauf hin, dass es in den Gemeinden zu finanziellen Engpässen kommt. Wir haben diesbezüglich sechs Anträge eingebracht, und es ist immer wieder erklärt worden, dass das alles so nicht stimme und es den Gemeinden eh gut gehe und so weiter und so fort. Irgendwann war der Druck so groß, dass ihr nicht mehr ausgekommen seid, und dann habt ihr das kom­munale Investitionspaket beschlossen – das war vor dem Sommer –, bei dem wir von Anfang an darauf hingewiesen haben, dass das nicht funktionieren wird, weil ihr eines nicht berücksichtigt, nämlich dass die Liquidität in den Gemeinden nicht gegeben ist.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, der schlimmste Feind des Politikers ist bekanntlich das Archiv, und deshalb habe ich mir ein bissl angesehen, was die ÖVP, seit diese Debatte geführt wird, alles gesagt hat, was das Kommunalinvestitionsgesetz be­trifft. Kollege Wöginger hat zum Beispiel gesagt: „Die Bürgermeister in meiner Heimatge­meinde sagen: Gust, damit können wir was anfangen!“ Kollege Weratschnig von den Grünen hat gesagt: „Da gibt es coronabedingt eine einfache Bundesförderung: Schnell wird geholfen, der Antrag ist einfach auszufüllen. – So viel zum Kommunalinvestitionsge­setz.“

Das Problem ist nur: Das hat halt leider mit der Realität sehr wenig zu tun. Jetzt kommt ihr nämlich selbst drauf, und im Budgetausschuss haben wir ja diesbezüglich debattiert – Herr Finanzminister, Sie haben es ja selbst auch gesagt, und der Kollege von der ÖVP hat es ebenfalls gesagt –: In den Gemeinden fehlt die Liquidität! – Deshalb braucht es jetzt ein zusätzliches Gesetz.

Da kann ich ganz einfach nur sagen: Liebe ÖVPler, liebe Grüne, lieber Herr Finanzminis­ter, gratuliere! Ihr habt gerade einmal zehn Monate gebraucht, um das zu erkennen, was wir euch seit April sagen. Gratulation! Respekt! Es hat gerade einmal zehn Monate ge­dauert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt allerdings der nächste Rohrkre­pierer, das nächste Paket, das in Wirklichkeit nicht funktioniert, denn: Was ist denn die­ses Paket wirklich? Wir haben ja erst unlängst, Herr Finanzminister, eine Debatte über die Frage gehabt: Können sich jetzt Gemeinden verschulden oder nicht? Ist Ihr Vor­schlag, dass Gemeinden sich verschulden, ein guter oder nicht? – Ich bin ja sehr dank­bar dafür, dass Sie lernfähig und jetzt draufgekommen sind: So mit den Krediten selber


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 109

geht das nicht!, nur: Jetzt machen Sie einen Umweg. Was machen Sie jetzt? – Jetzt schicken Sie die Gemeinden nicht zum Bankinstitut, jetzt verschulden Sie die Gemein­den selbst, denn Ihr Hilfspaket, von dem Sie hier reden, diese 1,5 Milliarden Euro, ist in Wirklichkeit ein Paket, das sich die Gemeinden selbst zahlen.

Schauen wir es uns doch ein bissl an! In der Schlagzeile – die ja für die Regierung das Wichtigste ist – funktioniert das natürlich. Wenn man sich nicht auskennt, sagt man: Wow, die Regierung hat wieder etwas Tolles gemacht, 1,5 Milliarden Euro kriegen die Gemeinden jetzt! – Wie aber sieht die Realität aus? – Die Realität ist: 1 Milliarde Euro bekommen die Gemeinden an Vorschuss! Das heißt, das ist de facto ein Kredit, aber weil die Gemeinden selbst keinen Kredit aufnehmen können, geben Sie früher Ertrags­anteile her und verschulden so die Gemeinden. – Nur zur Information auch für die Öf­fentlichkeit: Für die Spender der ÖVP, wenn es zum Beispiel um den Glücksspielkonzern Novomatic geht, gibt es einen 80-prozentigen Ersatz des Einkommensentfalls. Für die Gemeinden gibt es Schulden, sonst gar nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Und was ist mit den restlichen 500 Millionen Euro? – Ja, 100 Millionen gibt es wirklich – ja, Herr Minister, das stimmt –, die restlichen 400 Millionen sind ebenfalls nur eine Bud­gettrickserei, denn 260 Millionen sind ja schon geflossen. Das heißt, in Wirklichkeit blei­ben 140 Millionen über – für 2 095 Gemeinden. Das ist Ihr Hilfspaket: 140 Millionen Euro für 2 500 Gemeinden. Das ist das einzige Geld, das wirklich fließt – alles andere ist eine Verschuldung, die Sie den Gemeinden jetzt aufbürden.

Und damit die Gemeinden mit diesem Geld nicht urassen – meine Redezeit geht leider schon zu Ende –, zahlen Sie es nicht einmal auf einmal aus, sondern quartalsweise wer­den jetzt auf 2 095 Gemeinden verteilt 140 Millionen Euro ausbezahlt. Na gratuliere! Das werde ich gerade in der Portokasse unterbringen, Herr Minister. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb – weil das leider wieder ein Nicht-Hilfspaket für die Gemeinden ist – bringen wir abschließend erneut einen Antrag ein, der endlich einmal wirklich Abhilfe schaffen wür­de, indem den Gemeinden zu 100 Prozent die Einnahmeausfälle abgegolten werden, und zwar einen Antrag der Kollegen Krainer, Stöger, Kollross, Kolleginnen und Kollegen für eine tatsächliche Abgeltung des Einnahmeausfalls der Gemeinden, indem 250 Euro pro hauptgemeldetem Einwohner für die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Das wäre nämlich das einzig Notwendige und Richtige, denn dann können die Gemein­den nicht nur ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch nach wie vor garan­tieren, sondern die Gemeinden könnten vor allen Dingen jetzt eines tun – und das sollte sich die angebliche Wirtschaftspartei ÖVP vielleicht auch einmal überlegen –: Sie könn­ten auch wieder investieren. Das wiederum wäre vor allem für die regionale Wirtschaft ein wesentlicher Beitrag.

Man kann sich aus der Krise nicht heraussparen, sondern man muss sich aus der Krise herausinvestieren. Die Gemeinden wären dabei ein wesentlicher Faktor. Ihr kapiert das leider nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Alois Stöger, diplômé, Andreas Kollross,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (630 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 110

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017), wird wie folgt geändert:

1. Z 2 entfällt und die Z 3 wird in Z 2 umnummeriert.

2. Nach Z2 (neu) wird folgende Z 3 angefügt:

„3. In § 27 wird nach Abs. 8 folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Der Bund gewährt den Gemeinden als pauschale Abgeltung für die Covid-19 beding­ten Einnahmenausfälle aus den Ertragsanteilen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie der Kommunalsteuer im Jahr 2021, einen Zweckzuschuss von 250 Euro pro hauptgemeldeter Einwohnerin oder hauptgemeldetem Einwohner (Wohnbevölkerung gem. § 10 Abs. 7). Die Summe von 2.212.854.250 Euro wird gemäß Anlage A im fol­genden Verhältnis auf die Gemeinden des Bundeslandes verteilt:

Dieser Zuschuss unterliegt nicht der Landesumlage (§ 6), sondern verbleibt ungekürzt bei der jeweiligen Gemeinde, und wird vom Bund an die Gemeinden und Städte direkt ausbezahlt. Die Gemeinde hat den Zuschuss zur Förderung der örtlichen Wirtschaft für regionale und ökologisch ausgerichtete Infrastrukturvorhaben zu verwenden. Nicht ver­brauchte Mittel sind einer Rücklage zuzuführen und in den Folgejahren für derartige Vor­haben zu verwenden. Die Überweisung des Covid-19 Finanzierungs-Zweckzuschusses an die Gemeinden erfolgt bis 31. März 2021."

3. Nach Z 3 (neu) wird folgende Z 4 angefügt:

„4. Die Anlage A zum Finanzausgleichsgesetz 2017 lautet:

Anlage A

Bevölkerungszahl 31.10.2018 gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017 Gebietsstand: 1.1.2020
(Quelle BMF „Gemeindetabelle“, Stand 13.5.2020)

GKZ

Gemeindename

Bevölker-ungszahl 31.10.2018 gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017

pro Person

€ 250

Zuweisungssumme je Gemeinde

 

 

 

 

Gemeinden Österreich in Summe

 

8.851.417

€ 2.212.854.250

 

 

 

 

Gemeinden Burgenland

293.490

€ 73.372.500

10101

Eisenstadt

14.568

€ 3.642.000

1020


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 111

1

Rust

1.953

€ 488.250

 

10301

Breitenbrunn am Neusiedler See

1.909

€ 477.250

10302

Donnerskirchen

1.819

€ 454.750

10303

Großhöflein

2.048

€ 512.000

10304

Hornstein

3.101

€ 775.250

10305

Klingenbach

1.152

€ 288.000

10306

Leithaprodersdorf

1.194

€ 298.500

10307

Mörbisch am See

2.231

€ 557.750

10308

Müllendorf

1. 404

€ 351.000

10309

Neufeld an der Leitha

3 445

€ 861.250

10310

Oggau am Neusiedler See

1 756

€ 439.000

10311

Oslip

1.261

€ 315.250

10312

Purbach am Neusiedler See

2.920

€ 730.000

10313

Sankt Margarethen im Burgenland

2.648

€ 662.000

10314

Schützen am Gebirge

1.384

€ 346.000

10315

Siegendorf

3.028

€ 757.000

10316

Steinbrunn

2.648

€ 662.000

10317

Trausdorf an der Wulka

2.089

€ 522.250

10318

Wimpassing an der Leitha

1.589

€ 397.250

10319

Wulkaprodersdorf

1.956

€ 489.000

10320

Loretto

474

€ 118.500

10321

Stotzing

842

€ 210.500

10322

Zillingtal

939

€ 234.750

10323

Zagersdorf

1.046

€ 261.500

10401

Bocksdorf

801

€ 200.250

10402

Burgauberg-Neudauberg

1.364

€ 341.000

10403

Eberau

917

€ 229.250

10404

Gerersdorf-Sulz

1.013

€ 253.250

10405

Güssing

3.713

€ 928.250

10406

Güttenbach

886

€ 221.500

10407

Heiligenbrunn

736

€ 184.000

10408

Kukmirn

1.994

€ 498.500

10409

Neuberg im Burgenland

983

€ 245.750

10410

Neustift bei Güssing

475

€ 118.750

10411

Olbendorf

1.435

€ 358.750

10412

Ollersdorf im Burgenland

930

€ 232.500

10413

Sankt Michael im Burgenland

970

€ 242.500

10414

Stegersbach

2.670

€ 667.500

10415

Stinatz

1.226

€ 306.500

10416

Strem

904

€ 226.000

10417

Tobaj

1.360

€ 340.000

10418

Hackerberg

358

€ 89.500

10419

Wörterberg

491

€ 122.750

10420

Großmürbisch

241

€ 60.250

10421

Inzenhof

337

€ 84.250

10422

Kleinmürbisch

223

€ 55.750

10423

Tschanigraben

65

€ 16.250

10424

Heugraben

213

€ 53.250

10425

Rohr im Burgenland

376

€ 94.000

10426

Bildein

340

€ 85.000

10427

Rauchwart

447

€ 111.750

10428

Moschendorf

398

€ 99.500

10501

Deutsch Kaltenbrunn

1.738

€ 434.500

10502

Eltendorf

931

€ 232.750

10503

Heiligenkreuz im Lafnitztal

1.226

€ 306.500

10504

Jennersdorf

4.1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 112

10

€ 1.027.500

10505

Minihof-Liebau

1.040

€ 260.000

10506

Mogersdorf

1.148

€ 287.000

10507

Neuhaus am Klausenbach

917

€ 229.250

10508

Rudersdorf

2.163

€ 540.750

10509

Sankt Martin an der Raab

1.966

€ 491.500

 

10510

Weichselbaum

714

€ 178.500

10511

Königsdorf

721

€ 180.250

10512

Mühlgraben

397

€ 99.250

10601

Draßburg

1.217

€ 304.250

10602

Forchtenstein

2.767

€ 691.750

10603

Hirm

1.020

€ 255.000

10604

Loipersbach im Burgenland

1.220

€ 305.000

10605

Marz

2.060

€ 515.000

10606

Mattersburg

7.415

€ 1.853.750

10607

Neudörfl

4.568

€ 1.142.000

10608

Pöttelsdorf

747

€ 186.750

10609

Pöttsching

2.972

€ 743.000

10610

Rohrbach bei Mattersburg

2.683

€ 670.750

10611

Bad Sauerbrunn

2.240

€ 560.000

10612

Schattendorf

2.405

€ 601.250

10613

Sieggraben

1.247

€ 311.750

10614

Sigleß

1.176

€ 294.000

10615

Wiesen

2.685

€ 671.250

10616

Antau

763

€ 190.750

10617

Baumgarten

874

€ 218.500

10618

Zemendorf-Stöttera

1.267

€ 316.750

10619

Krensdorf

649

€ 162.250

10701

Andau

2.266

€ 566.500

10702

Apetlon

1.761

€ 440.250

10703

Bruckneudorf

3.118

€ 779.500

10704

Deutsch Jahrndorf

608

€ 152.000

10705

Frauenkirchen

2.864

€ 716.000

10706

Gattendorf

1.323

€ 330.750

10707

Gols

3.858

€ 964.500

10708

Halbturn

1.923

€ 480.750

10709

Illmitz

2.368

€ 592.000

10710

Jois

1.634

€ 408.500

10711

Kittsee

3.236

€ 809.000

10712

Mönchhof

2.237

€ 559.250

10713

Neusiedl am See

8.387

€ 2.096.750

10714

Nickelsdorf

1.800

€ 450.000

10715

Pama

1.217

€ 304.250

10716

Pamhagen

1.598

€ 399.500

10717

Parndorf

4.793

€ 1.198.250

10718

Podersdorf am See

2.124

€ 531.000

10719

Sankt Andrä am Zicksee

1.387

€ 346.750

10720

Tadten

1.196

€ 299.000

10721

Wallern im Burgenland

1.689

€ 422.250

10722

Weiden am See

2.459

€ 614.750

10723

Winden am See

1.321

€ 330.250

10724

Zurndorf

2.257

€ 564.250

10725

Neudorf

718

€ 179.500

10726

Potzneusiedl

610

€ 152.500

10727

Edelstal

761

€ 190.250

10801

Deutschkreutz

3.064

€ 766.000

10802

Draßmarkt

1.382

€ 345.500

10803

Frankenau-Unterpullendorf

1.094

€ 273.500

10804

Großwarasdorf

1.389

€ 347.250

10805

Horitschon

1.832

€ 458.000

10806

Kaisersdorf

617

€ 154.250

10807

Kobersdorf

1.877

€ 469.250

10808

Lackenbach

1.143

€ 285.750

10809

Lockenhaus

2.049

€ 512.250

108


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 113

10

Lutzmannsburg

875

€ 218.750

10811

Mannersdorf an der Rabnitz

1.795

€ 448.750

10812

Markt Sankt Martin

1.212

€ 303.000

 

10813

Neckenmarkt

1.684

€ 421.000

10814

Neutal

1.114

€ 278.500

10815

Nikitsch

1.381

€ 345.250

10816

Oberpullendorf

3.194

€ 798.500

10817

Pilgersdorf

1.647

€ 411.750

10818

Piringsdorf

842

€ 210.500

10819

Raiding

873

€ 218.250

10820

Ritzing

891

€ 222.750

10821

Steinberg-Dörfl

1.281

€ 320.250

10822

Stoob

1.395

€ 348.750

10823

Weppersdorf

1.820

€ 455.000

10824

Lackendorf

601

€ 150.250

10825

Unterfrauenhaid

663

€ 165.750

10826

Unterrabnitz-Schwendgraben

648

€ 162.000

10827

Weingraben

366

€ 91.500

10828

Oberloisdorf

797

€ 199.250

10901

Bad Tatzmannsdorf

1.574

€ 393.500

10902

Bernstein

2.121

€ 530.250

10903

Deutsch Schützen-Eisenberg

1.120

€ 280.000

10904

Grafenschachen

1.238

€ 309.500

10905

Großpetersdorf

3.544

€ 886.000

10906

Hannersdorf

746

€ 186.500

10907

Kemeten

1.511

€ 377.750

10908

Kohfidisch

1.430

€ 357.500

10909

Litzelsdorf

1.177

€ 294.250

10910

Loipersdorf-Kitzladen

1.312

€ 328.000

10911

Mariasdorf

1.152

€ 288.000

10912

Markt Allhau

1.836

€ 459.000

10913

Markt Neuhodis

654

€ 163.500

10914

Mischendorf

1.585

€ 396.250

10915

Oberdorf im Burgenland

1.000

€ 250.000

10916

Oberschützen

2.409

€ 602.250

10917

Oberwart

7.614

€ 1.903.500

10918

Pinkafeld

5.817

€ 1.454.250

10919

Rechnitz

3.029

€ 757.250

10920

Riedlingsdorf

1.634

€ 408.500

10921

Rotenturm an der Pinka

1.427

€ 356.750

10922

Schachendorf

746

€ 186.500

10923

Stadtschlaining

1.983

€ 495.750

10924

Unterkohlstätten

1.010

€ 252.500

10925

Unterwart

967

€ 241.750

10926

Weiden bei Rechnitz

827

€ 206.750

10927

Wiesfleck

1.150

€ 287.500

10928

Wolfau

1.434

€ 358.500

10929

Neustift an der Lafnitz

790

€ 197.500

10930

Jabing

736

€ 184.000

10931

Badersdorf

289

€ 72.250

10932

Schandorf

273

€ 68.250

Gemeinden Kärnten

561 030

€.140.257.500

20101

Klagenfurt am Wörthersee

100.851

€ 25.212.750

20201

Villach

62.148

€ 15.537.000

20302

Dellach

1.234

€ 308.500

20305

Hermagor-Pressegger See

6.891

€ 1.722.750

20306

Kirchbach

2.578

€ 644.500

20307

Kötschach-Mauthen

3.354

€ 838.500

20316

St. Stefan im Gailtal

1.594

€ 398.500

203


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 114

20

Gitschtal

1.244

€ 311.000

20321

Lesachtal

1.316

€ 329.000

20402

Ebenthal in Kärnten

7.991

€ 1.997.750

20403

Feistritz im Rosental

2.497

€ 624.250

20405

Ferlach

7.086

€ 1.771.500

 

20409

Grafenstein

2.914

€ 728.500

20412

Keutschach am See

2.445

€ 611.250

20414

Köttmannsdorf

3.028

€ 757.000

20415

Krumpendorf am Wörthersee

3.410

€ 852.500

20416

Ludmannsdorf

1.793

€ 448.250

20417

Maria Rain

2.591

€ 647.750

20418

Maria Saal

3.843

€ 960.750

20419

Maria Wörth

1.601

€ 400.250

20421

Moosburg

4.470

€ 1.117.500

20424

Pörtschach am Wörther See

2.788

€ 697.000

20425

Poggersdorf

3.211

€ 802.750

20428

St. Margareten im Rosental

1.107

€ 276.750

20432

Schiefling am Wörthersee

2.672

€ 668.000

20435

Techelsberg am Wörther See

2.188

€ 547.000

20441

Zell

607

€ 151.750

20442

Magdalensberg

3.481

€ 870.250

20501

Althofen

4.694

€ 1.173.500

20502

Brückl

2.729

€ 682.250

20503

Deutsch-Griffen

894

€ 223.500

20504

Eberstein

1.250

€ 312.500

20505

Friesach

4.946

€ 1.236.500

20506

Glödnitz

789

€ 197.250

20508

Gurk

1.210

€ 302.500

20509

Guttaring

1.487

€ 371.750

20511

Hüttenberg

1.394

€ 348.500

20512

Kappel am Krappfeld

1.950

€ 487.500

20513

Klein St. Paul

1.772

€ 443.000

20515

Liebenfels

3.323

€ 830.750

20518

Metnitz

1.978

€ 494.500

20519

Micheldorf

1.006

€ 251.500

20520

Mölbling

1.318

€ 329.500

20523

St. Georgen am Längsee

3.621

€ 905.250

20527

St. Veit an der Glan

12.570

€ 3.142.500

20530

Straßburg

2.054

€ 513.500

20531

Weitensfeld im Gurktal

2.067

€ 516.750

20534

Frauenstein

3.565

€ 891.250

20601

Bad Kleinkirchheim

1.719

€ 429.750

20602

Baldramsdorf

1.888

€ 472.000

20603

Berg im Drautal

1.278

€ 319.500

20604

Dellach im Drautal

1.604

€ 401.000

20605

Großkirchheim

1.337

€ 334.250

20607

Flattach

1.216

€ 304.000

20608

Gmünd in Kärnten

2.541

€ 635.250

20609

Greifenburg

1.731

€ 432.750

20610

Heiligenblut am Großglockner

1.011

€ 252.750

20611

Irschen

1.979

€ 494.750

20613

Kleblach-Lind

1.171

€ 292.750

20616

Lendorf

1.699

€ 424.750

20618

Mallnitz

761

€ 190.250

20619

Malta

1.966

€ 491.500

206


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 115

20

Millstatt am See

3.459

€ 864.750

20622

Mörtschach

814

€ 203.500

20624

Mühldorf

1.018

€ 254.500

20625

Oberdrauburg

1.189

€ 297.250

20627

Obervellach

2.192

€ 548.000

20630

Radenthein

5.781

€ 1.445.250

20631

Rangersdorf

1.725

€ 431.250

20632

Rennweg am Katschberg

1.758

€ 439.500

20633

Sachsenburg

1.331

€ 332.750

20634

Seeboden am Millstätter See

6.457

€ 1.614.250

20635

Spittal an der Drau

15.405

€ 3.851.250

 

20636

Stall

1.561

€ 390.250

20637

Steinfeld

2.023

€ 505.750

20638

Trebesing

1.168

€ 292.000

20639

Weißensee

756

€ 189.000

20640

Winklern

1.199

€ 299.750

20642

Krems in Kärnten

1.669

€ 417.250

20643

Lurnfeld

2.644

€ 661.000

20644

Reißeck

2.131

€ 532.750

20701

Afritz am See

1.443

€ 360.750

20702

Arnoldstein

7.059

€ 1.764.750

20703

Arriach

1.324

€ 331.000

20705

Bad Bleiberg

2.255

€ 563.750

20707

Feistritz an der Gail

627

€ 156.750

20708

Feld am See

1.095

€ 273.750

20710

Ferndorf

2.122

€ 530.500

20711

Finkenstein am Faaker See

9.052

€ 2.263.000

20712

Fresach

1.216

€ 304.000

20713

Hohenthurn

845

€ 211.250

20719

Nötsch im Gailtal

2.248

€ 562.000

20720

Paternion

5.828

€ 1.457.000

20721

Rosegg

1.830

€ 457.500

20722

St. Jakob im Rosental

4.233

€ 1.058.250

20723

Stockenboi

1.608

€ 402.000

20724

Treffen am Ossiacher See

4.453

€ 1.113.250

20725

Velden am Wörther See

8.929

€ 2.232.250

20726

Weißenstein

2.938

€ 734.500

20727

Wernberg

5.569

€ 1.392.250

20801

Bleiburg

4.081

€ 1.020.250

20802

Diex

790

€ 197.500

20803

Eberndorf

5.874

€ 1.468.500

20804

Eisenkappel-Vellach

2.297

€ 574.250

20805

Feistritz ob Bleiburg

2.196

€ 549.000

20806

Gallizien

1.738

€ 434.500

20807

Globasnitz

1.585

€ 396.250

20808

Griffen

3.454

€ 863.500

20810

Neuhaus

1.036

€ 259.000

20812

Ruden

1.516

€ 379.000

20813

St. Kanzian am Klopeiner See

4.463

€ 1.115.750

20815

Sittersdorf

1.986

€ 496.500

20817

Völkermarkt

10.906

€ 2.726.500

20901

Bad St. Leonhard im Lavanttal

4.386

€ 1.096.500

20905

Frantschach-St. Gertraud

2.570

€ 642.500

20909

Lavamünd

2.908

€ 727.000

20911

Preitenegg

93


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 116

3

€ 233.250

20912

Reichenfels

1.798

€ 449.500

20913

St. Andrä

9.946

€ 2.486.500

20914

St. Georgen im Lavanttal

1.960

€ 490.000

20918

St. Paul im Lavanttal

3.282

€ 820.500

20923

Wolfsberg

24.992

€ 6.248.000

21001

Albeck

1.000

€ 250.000

21002

Feldkirchen in Kärnten

14.289

€ 3.572.250

21003

Glanegg

1.842

€ 460.500

21004

Gnesau

1.035

€ 258.750

21005

Himmelberg

2.295

€ 573.750

21006

Ossiach

770

€ 192.500

21007

Reichenau

1.819

€ 454.750

21008

St. Urban

1.533

€ 383.250

21009

Steindorf am Ossiacher See

3.721

€ 930.250

21010

Steuerberg

1.624

€ 406.000

Gemeinden Niederösterreich

1 677 104

€.419.276.000

30101

Krems an der Donau

24.846

€ 6.211.500

 

30201

St. Pölten

54.989

€ 13.747.250

30301

Waidhofen an der Ybbs

11.287

€ 2.821.750

30401

Wiener Neustadt

45.165

€ 11.291.250

30501

Allhartsberg

2.143

€ 535.750

30502

Amstetten

23.714

€ 5.928.500

30503

Ardagger

3.549

€ 887.250

30504

Aschbach-Markt

3.810

€ 952.500

30506

Behamberg

3.419

€ 854.750

30507

Biberbach

2.246

€ 561.500

30508

Ennsdorf

3.009

€ 752.250

30509

Ernsthofen

2.238

€ 559.500

30510

Ertl

1.260

€ 315.000

30511

Euratsfeld

2.667

€ 666.750

30512

Ferschnitz

1.789

€ 447.250

30514

Haag

5.568

€ 1.392.000

30515

Haidershofen

3.689

€ 922.250

30516

Hollenstein an der Ybbs

1.698

€ 424.500

30517

Kematen an der Ybbs

2.626

€ 656.500

30520

Neuhofen an der Ybbs

2.976

€ 744.000

30521

Neustadtl an der Donau

2.127

€ 531.750

30522

Oed-Oehling

1.927

€ 481.750

30524

Opponitz

908

€ 227.000

30526

St. Georgen am Reith

551

€ 137.750

30527

St. Georgen am Ybbsfelde

2.877

€ 719.250

30529

St. Pantaleon-Erla

2.608

€ 652.000

30530

St. Peter in der Au

5.195

€ 1.298.750

30531

St. Valentin

9.299

€ 2.324.750

30532

Seitenstetten

3.463

€ 865.750

30533

Sonntagberg

3.851

€ 962.750

30534

Strengberg

2.081

€ 520.250

30536

Viehdorf

1.359

€ 339.750

30538

Wallsee-Sindelburg

2.176

€ 544.000

30539

Weistrach

2.207

€ 551.750

30541

Winklarn

1.702

€ 425.500

30542

Wolfsbach

2.019

€ 504.750

30543

Ybbsitz

3.421

€ 855.250

30544

Zeillern

1.894

€ 473.500

30601

Alland

2.550

€ 637.500

30602

Altenmarkt an der Triesting

2.096

€ 524.000

3060


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 117

3

Bad Vöslau

12.059

€ 3.014.750

30604

Baden

25.993

€ 6.498.250

30605

Berndorf

9.072

€ 2.268.000

30607

Ebreichsdorf

11.051

€ 2.762.750

30608

Enzesfeld-Lindabrunn

4.169

€ 1.042.250

30609

Furth an der Triesting

869

€ 217.250

30612

Günselsdorf

1.722

€ 430.500

30613

Heiligenkreuz

1.519

€ 379.750

30614

Hernstein

1.554

€ 388.500

30615

Hirtenberg

2.643

€ 660.750

30616

Klausen-Leopoldsdorf

1.689

€ 422.250

30618

Kottingbrunn

7.313

€ 1.828.250

30620

Leobersdorf

4.912

€ 1.228.000

30621

Mitterndorf an der Fischa

2.786

€ 696.500

30623

Oberwaltersdorf

4.671

€ 1.167.750

30625

Pfaffstätten

3.565

€ 891.250

30626

Pottendorf

7.129

€ 1.782.250

30627

Pottenstein

2.946

€ 736.500

30629

Reisenberg

1.718

€ 429.500

30631

Schönau an der Triesting

2.124

€ 531.000

30633

Seibersdorf

1.501

€ 375.250

30635

Sooß

1.030

€ 257.500

 

30636

Tattendorf

1.453

€ 363.250

30637

Teesdorf

1.810

€ 452.500

30639

Traiskirchen

19.127

€ 4.781.750

30641

Trumau

3.707

€ 926.750

30645

Weissenbach an der Triesting

1.743

€ 435.750

30646

Blumau-Neurißhof

1.833

€ 458.250

30701

Au am Leithaberge

936

€ 234.000

30702

Bad Deutsch-Altenburg

1.760

€ 440.000

30703

Berg

879

€ 219.750

30704

Bruck an der Leitha

7.994

€ 1.998.500

30706

Enzersdorf an der Fischa

3.204

€ 801.000

30708

Göttlesbrunn-Arbesthal

1.425

€ 356.250

30709

Götzendorf an der Leitha

2.090

€ 522.500

30710

Hainburg a.d. Donau

6.728

€ 1.682.000

30711

Haslau-Maria Ellend

2.008

€ 502.000

30712

Höflein

1.238

€ 309.500

30713

Hof am Leithaberge

1.539

€ 384.750

30715

Hundsheim

604

€ 151.000

30716

Mannersdorf am Leithagebirge

4.132

€ 1.033.000

30718

Petronell-Carnuntum

1.235

€ 308.750

30719

Prellenkirchen

1.602

€ 400.500

30721

Rohrau

1.596

€ 399.000

30722

Scharndorf

1.185

€ 296.250

30724

Sommerein

1.990

€ 497.500

30726

Trautmannsdorf an der Leitha

2.911

€ 727.750

30728

Wolfsthal

1.094

€ 273.500

30729

Ebergassing

3.937

€ 984.250

30730

Fischamend

5.642

€ 1.410.500

30731

Gramatneusiedl

3.540

€ 885.000

30732

Himberg

7.399

€ 1.849.750

30733

Klein-Neusiedl

916

€ 229.000

30734

Lanzendorf

1.924

€ 481.000

30735

Leopoldsdorf

5.167

€ 1.291.750

30736

Maria-Lanzendorf

2.186

€ 546.500

30737

Moosbrunn

1.796

€ 449.000

30738

Rauchenwarth

755

€ 188.750

30739

Schwadorf

2.188

€ 547.000

30740

Schwechat

18.414

€ 4.603.500

30741

Zwölfaxing

1.741

€ 435.250

30801

Aderklaa

207

€ 51.750

30802

Andlersdorf

155

€ 38.750

3080


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 118

3

Angern an der March

3.370

€ 842.500

30804

Auersthal

1.960

€ 490.000

30805

Bad Pirawarth

1.671

€ 417.750

30808

Deutsch-Wagram

8.781

€ 2.195.250

30810

Drösing

1.114

€ 278.500

30811

Dürnkrut

2.225

€ 556.250

30812

Ebenthal

911

€ 227.750

30813

Eckartsau

1.271

€ 317.750

30814

Engelhartstetten

2.072

€ 518.000

30817

Gänserndorf

11.569

€ 2.892.250

30819

Glinzendorf

301

€ 75.250

30821

Groß-Enzersdorf

11.366

€ 2.841.500

30822

Großhofen

98

€ 24.500

30824

Groß-Schweinbarth

1.270

€ 317.500

30825

Haringsee

1.181

€ 295.250

30826

Hauskirchen

1.267

€ 316.750

30827

Hohenau an der March

2.738

€ 684.500

30828

Hohenruppersdorf

912

€ 228.000

30829

Jedenspeigen

1.087

€ 271.750

30830

Lassee

2.844

€ 711.000

 

30831

Leopoldsdorf im Marchfelde

2.870

€ 717.500

30834

Mannsdorf an der Donau

364

€ 91.000

30835

Marchegg

2.973

€ 743.250

30836

Markgrafneusiedl

888

€ 222.000

30838

Matzen-Raggendorf

2.812

€ 703.000

30841

Neusiedl an der Zaya

1.252

€ 313.000

30842

Obersiebenbrunn

1.687

€ 421.750

30844

Orth an der Donau

2.115

€ 528.750

30845

Palterndorf-Dobermannsdorf

1.347

€ 336.750

30846

Parbasdorf

166

€ 41.500

30848

Prottes

1.419

€ 354.750

30849

Raasdorf

647

€ 161.750

30850

Ringelsdorf-Niederabsdorf

1.257

€ 314.250

30852

Schönkirchen-Reyersdorf

1.951

€ 487.750

30854

Spannberg

1.011

€ 252.750

30856

Strasshof an der Nordbahn

10.332

€ 2.583.000

30857

Sulz im Weinviertel

1.203

€ 300.750

30858

Untersiebenbrunn

1.761

€ 440.250

30859

Velm-Götzendorf

753

€ 188.250

30860

Weikendorf

2.026

€ 506.500

30863

Zistersdorf

5.399

€ 1.349.750

30865

Weiden an der March

992

€ 248.000

30902

Amaliendorf-Aalfang

1.109

€ 277.250

30903

Brand-Nagelberg

1.531

€ 382.750

30904

Eggern

688

€ 172.000

30906

Eisgarn

675

€ 168.750

30908

Gmünd

5.377

€ 1.344.250

30909

Großdietmanns

2.197

€ 549.250

30910

Bad Großpertholz

1.328

€ 332.000

30912

Großschönau

1.216

€ 304.000

30913

Moorbad Harbach

721

€ 180.250

30915

Haugschlag

489

€ 122.250

30916

Heidenreichstein

3.961

€ 990.250

30917

Hirschbach

583

€ 145.750

30920

Hoheneich

1.412

€ 353.000

30921

Kirchberg am Walde

1.309

€ 327.250

30925

Litschau

2.251

€ 562.750

30929

Reingers

6


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 119

31

€ 157.750

30932

St. Martin

1.122

€ 280.500

30935

Schrems

5.417

€ 1.354.250

30939

Unserfrau-Altweitra

1.002

€ 250.500

30940

Waldenstein

1.196

€ 299.000

30942

Weitra

2.665

€ 666.250

31001

Alberndorf im Pulkautal

737

€ 184.250

31008

Göllersdorf

3.011

€ 752.750

31009

Grabern

1.666

€ 416.500

31014

Guntersdorf

1.146

€ 286.500

31015

Hadres

1.695

€ 423.750

31016

Hardegg

1.303

€ 325.750

31018

Haugsdorf

1.571

€ 392.750

31019

Heldenberg

1.317

€ 329.250

31021

Hohenwarth-Mühlbach a.M.

1.305

€ 326.250

31022

Hollabrunn

11.751

€ 2.937.750

31025

Mailberg

563

€ 140.750

31026

Maissau

1.937

€ 484.250

31028

Nappersdorf-Kammersdorf

1.227

€ 306.750

31033

Pernersdorf

1.023

€ 255.750

31035

Pulkau

1.550

€ 387.500

31036

Ravelsbach

1.584

€ 396.000

31037

Retz

4.239

€ 1.059.750

31038

Retzbach

988

€ 247.000

 

31041

Schrattenthal

871

€ 217.750

31042

Seefeld-Kadolz

935

€ 233.750

31043

Sitzendorf an der Schmida

2.154

€ 538.500

31051

Wullersdorf

2.375

€ 593.750

31052

Zellerndorf

2.445

€ 611.250

31053

Ziersdorf

3.421

€ 855.250

31101

Altenburg

823

€ 205.750

31102

Brunn an der Wild

831

€ 207.750

31103

Burgschleinitz-Kühnring

1.349

€ 337.250

31104

Drosendorf-Zissersdorf

1.204

€ 301.000

31105

Eggenburg

3.510

€ 877.500

31106

Gars am Kamp

3.528

€ 882.000

31107

Geras

1.330

€ 332.500

31109

Horn

6.465

€ 1.616.250

31110

Irnfritz-Messern

1.422

€ 355.500

31111

Japons

724

€ 181.000

31113

Langau

671

€ 167.750

31114

Meiseldorf

873

€ 218.250

31117

Pernegg

706

€ 176.500

31119

Röhrenbach

523

€ 130.750

31120

Röschitz

1.047

€ 261.750

31121

Rosenburg-Mold

846

€ 211.500

31123

St. Bernhard-Frauenhofen

1.301

€ 325.250

31124

Sigmundsherberg

1.628

€ 407.000

31129

Weitersfeld

1.594

€ 398.500

31130

Straning-Grafenberg

763

€ 190.750

31201

Bisamberg

4.755

€ 1.188.750

31202

Enzersfeld im Weinviertel

1.729

€ 432.250

31203

Ernstbrunn

3.189

€ 797.250

31204

Großmugl

1.597

€ 399.250

31205

Großrußbach

2.224

€ 556.000

31206

Hagenbrunn

2.196

€ 549.000

31207

Harmannsdorf

4.004

€ 1.001.000

31208

Hausleiten

3.752

€ 938.000

3121


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 120

3

Korneuburg

13.231

€ 3.307.750

31214

Langenzersdorf

8.133

€ 2.033.250

31215

Leitzersdorf

1.192

€ 298.000

31216

Leobendorf

4.876

€ 1.219.000

31224

Rußbach

1.445

€ 361.250

31226

Sierndorf

3.949

€ 987.250

31227

Spillern

2.278

€ 569.500

31228

Stetteldorf am Wagram

1.030

€ 257.500

31229

Stetten

1.361

€ 340.250

31230

Stockerau

16.987

€ 4.246.750

31234

Niederhollabrunn

1.542

€ 385.500

31235

Gerasdorf bei Wien

11.259

€ 2.814.750

31301

Aggsbach

647

€ 161.750

31302

Albrechtsberg an der Großen Krems

1.022

€ 255.500

31303

Bergern im Dunkelsteinerwald

1.261

€ 315.250

31304

Dürnstein

854

€ 213.500

31308

Grafenegg

3.088

€ 772.000

31309

Furth bei Göttweig

2.952

€ 738.000

31310

Gedersdorf

2.174

€ 543.500

31311

Gföhl

3.782

€ 945.500

31315

Hadersdorf-Kammern

1.988

€ 497.000

31319

Jaidhof

1.222

€ 305.500

31321

Krumau am Kamp

758

€ 189.500

31322

Langenlois

7.631

€ 1.907.750

31323

Lengenfeld

1.412

€ 353.000

31324

Lichtenau im Waldviertel

2.040

€ 510.000

31326

Maria Laach am Jauerling

915

€ 228.750

 

31327

Mautern an der Donau

3.566

€ 891.500

31330

Mühldorf

1.301

€ 325.250

31333

Paudorf

2.592

€ 648.000

31336

Rastenfeld

1.537

€ 384.250

31337

Rohrendorf bei Krems

2.087

€ 521.750

31338

Rossatz-Arnsdorf

1.067

€ 266.750

31340

St. Leonhard am Hornerwald

1.109

€ 277.250

31343

Senftenberg

1.985

€ 496.250

31344

Spitz

1.581

€ 395.250

31346

Straß im Straßertale

1.717

€ 429.250

31347

Stratzing

837

€ 209.250

31350

Weinzierl am Walde

1.247

€ 311.750

31351

Weißenkirchen in der Wachau

1.427

€ 356.750

31355

Schönberg am Kamp

1.876

€ 469.000

31356

Droß

1.016

€ 254.000

31401

Annaberg

514

€ 128.500

31402

Eschenau

1.330

€ 332.500

31403

Hainfeld

3.787

€ 946.750

31404

Hohenberg

1.512

€ 378.000

31405

Kaumberg

1.046

€ 261.500

31406

Kleinzell

865

€ 216.250

31407

Lilienfeld

2.778

€ 694.500

31408

Mitterbach am Erlaufsee

485

€ 121.250

31409

Ramsau

855

€ 213.750

31410

Rohrbach an der Gölsen

1.550

€ 387.500

31411

St. Aegyd am Neuwalde

1.867

€ 466.750

31412

St. Veit an der Gölsen

3.905

€ 976.250

31413

Traisen

3.416

€ 854.000

31414

Türnitz

1.917

€ 479.250

31502

Artstetten-Pöbring

1.179

€ 294.750

3150


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 121

3

Bergland

1.946

€ 486.500

31504

Bischofstetten

1.202

€ 300.500

31505

Blindenmarkt

2.729

€ 682.250

31506

Dorfstetten

579

€ 144.750

31507

Dunkelsteinerwald

2.399

€ 599.750

31508

Erlauf

1.096

€ 274.000

31509

Golling an der Erlauf

1.511

€ 377.750

31511

Hofamt Priel

1.702

€ 425.500

31513

Hürm

1.818

€ 454.500

31514

Kilb

2.556

€ 639.000

31515

Kirnberg an der Mank

1.075

€ 268.750

31516

Klein-Pöchlarn

1.007

€ 251.750

31517

Krummnußbaum

1.512

€ 378.000

31519

Leiben

1.357

€ 339.250

31520

Loosdorf

3.788

€ 947.000

31521

Mank

3.231

€ 807.750

31522

Marbach an der Donau

1.709

€ 427.250

31523

Maria Taferl

907

€ 226.750

31524

Melk

5.594

€ 1.398.500

31525

Münichreith-Laimbach

1.648

€ 412.000

31527

Neumarkt an der Ybbs

1.922

€ 480.500

31528

Nöchling

1.058

€ 264.500

31530

Persenbeug-Gottsdorf

2.168

€ 542.000

31531

Petzenkirchen

1.374

€ 343.500

31533

Pöchlarn

3.941

€ 985.250

31534

Pöggstall

2.449

€ 612.250

31535

Raxendorf

1.048

€ 262.000

31537

Ruprechtshofen

2.299

€ 574.750

31539

St. Leonhard am Forst

2.980

€ 745.000

31540

St. Martin-Karlsbach

1.659

€ 414.750

31541

St. Oswald

1.128

€ 282.000

 

31542

Schönbühel-Aggsbach

975

€ 243.750

31543

Schollach

988

€ 247.000

31546

Weiten

1.104

€ 276.000

31549

Ybbs an der Donau

5.670

€ 1.417.500

31550

Zelking-Matzleinsdorf

1.222

€ 305.500

31551

Texingtal

1.641

€ 410.250

31552

Yspertal

1.989

€ 497.250

31553

Emmersdorf an der Donau

1.759

€ 439.750

31601

Altlichtenwarth

784

€ 196.000

31603

Asparn an der Zaya

1.871

€ 467.750

31604

Bernhardsthal

1.598

€ 399.500

31605

Bockfließ

1.330

€ 332.500

31606

Drasenhofen

1.108

€ 277.000

31608

Falkenstein

469

€ 117.250

31609

Fallbach

821

€ 205.250

31611

Gaubitsch

885

€ 221.250

31612

Gaweinstal

3.962

€ 990.500

31613

Gnadendorf

1.143

€ 285.750

31614

Großebersdorf

2.225

€ 556.250

31615

Großengersdorf

1.488

€ 372.000

31616

Großharras

1.114

€ 278.500

31617

Großkrut

1.568

€ 392.000

31620

Hausbrunn

864

€ 216.000

31621

Herrnbaumgarten

960

€ 240.000

31622

Hochleithen

1.160

€ 290.000

31627

Kreuttal

1.444

€ 361.000

31628

Kreuzstetten

1.524

€ 381.000

31629

Laa an der Thaya

6.251

€ 1.562.750

31630

Ladendorf

2.277

€ 569.250

3163


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 122

3

Mistelbach

11.461

€ 2.865.250

31634

Neudorf bei Staatz

1.424

€ 356.000

31636

Niederleis

884

€ 221.000

31642

Pillichsdorf

1.154

€ 288.500

31644

Poysdorf

5.547

€ 1.386.750

31645

Rabensburg

1.109

€ 277.250

31646

Schrattenberg

809

€ 202.250

31649

Staatz

1.930

€ 482.500

31650

Stronsdorf

1.621

€ 405.250

31651

Ulrichskirchen-Schleinbach

2.631

€ 657.750

31652

Unterstinkenbrunn

556

€ 139.000

31653

Wildendürnbach

1.565

€ 391.250

31654

Wilfersdorf

2.158

€ 539.500

31655

Wolkersdorf im Weinviertel

7.234

€ 1.808.500

31658

Ottenthal

533

€ 133.250

31701

Achau

1.422

€ 355.500

31702

Biedermannsdorf

3.112

€ 778.000

31703

Breitenfurt bei Wien

5.872

€ 1.468.000

31704

Brunn am Gebirge

11.892

€ 2.973.000

31706

Gaaden

1.646

€ 411.500

31707

Gießhübl

2.367

€ 591.750

31709

Gumpoldskirchen

3.921

€ 980.250

31710

Guntramsdorf

9.184

€ 2.296.000

31711

Hennersdorf

1.533

€ 383.250

31712

Hinterbrühl

4.001

€ 1.000.250

31713

Kaltenleutgeben

3.312

€ 828.000

31714

Laab im Walde

1.130

€ 282.500

31715

Laxenburg

2.850

€ 712.500

31716

Maria Enzersdorf

8.703

€ 2.175.750

31717

Mödling

20.540

€ 5.135.000

31718

Münchendorf

2.978

€ 744.500

31719

Perchtoldsdorf

15.035

€ 3.758.750

 

31723

Vösendorf

7.171

€ 1.792.750

31725

Wiener Neudorf

9.448

€ 2.362.000

31726

Wienerwald

2.836

€ 709.000

31801

Altendorf

336

€ 84.000

31802

Aspang-Markt

1.795

€ 448.750

31803

Aspangberg-St. Peter

1.904

€ 476.000

31804

Breitenau

1.579

€ 394.750

31805

Breitenstein

328

€ 82.000

31806

Buchbach

337

€ 84.250

31807

Edlitz

918

€ 229.500

31808

Enzenreith

1.950

€ 487.500

31809

Feistritz am Wechsel

1.052

€ 263.000

31810

Gloggnitz

5.955

€ 1.488.750

31811

Grafenbach-St. Valentin

2.202

€ 550.500

31812

Grimmenstein

1.320

€ 330.000

31813

Grünbach am Schneeberg

1.567

€ 391.750

31814

Kirchberg am Wechsel

2.511

€ 627.750

31815

Mönichkirchen

594

€ 148.500

31817

Natschbach-Loipersbach

1.718

€ 429.500

31818

Neunkirchen

12.784

€ 3.196.000

31820

Otterthal

586

€ 146.500

31821

Payerbach

2.031

€ 507.750

31823

Pitten

2.781

€ 695.250

31825

Prigglitz

4


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 123

31

€ 107.750

31826

Puchberg am Schneeberg

2.713

€ 678.250

31827

Raach am Hochgebirge

309

€ 77.250

31829

Reichenau an der Rax

2.535

€ 633.750

31830

St. Corona am Wechsel

386

€ 96.500

31831

St. Egyden am Steinfeld

1.981

€ 495.250

31832

Scheiblingkirchen-Thernberg

1.873

€ 468.250

31833

Schottwien

678

€ 169.500

31834

Schrattenbach

369

€ 92.250

31835

Schwarzau am Steinfeld

2.004

€ 501.000

31836

Schwarzau im Gebirge

646

€ 161.500

31837

Seebenstein

1.454

€ 363.500

31838

Semmering

538

€ 134.500

31839

Ternitz

14.605

€ 3.651.250

31840

Thomasberg

1.251

€ 312.750

31841

Trattenbach

533

€ 133.250

31842

Bürg-Vöstenhof

173

€ 43.250

31843

Warth

1.511

€ 377.750

31844

Wartmannstetten

1.634

€ 408.500

31845

Willendorf

977

€ 244.250

31846

Wimpassing im Schwarzatale

1.630

€ 407.500

31847

Würflach

1.583

€ 395.750

31848

Zöbern

1.397

€ 349.250

31849

Höflein an der Hohen Wand

879

€ 219.750

31901

Altlengbach

2.983

€ 745.750

31902

Asperhofen

2.203

€ 550.750

31903

Böheimkirchen

5.077

€ 1.269.250

31904

Brand-Laaben

1.226

€ 306.500

31905

Eichgraben

4.629

€ 1.157.250

31906

Frankenfels

1.964

€ 491.000

31907

Gerersdorf

968

€ 242.000

31909

Hofstetten-Grünau

2.679

€ 669.750

31910

Hafnerbach

1.673

€ 418.250

31911

Haunoldstein

1.200

€ 300.000

31912

Herzogenburg

7.794

€ 1.948.500

31913

Inzersdorf-Getzersdorf

1.577

€ 394.250

31915

Kapelln

1.386

€ 346.500

31916

Karlstetten

2.188

€ 547.000

 

31917

Kasten bei Böheimkirchen

1.401

€ 350.250

31918

Kirchberg an der Pielach

3.231

€ 807.750

31919

Kirchstetten

2.186

€ 546.500

31920

Loich

597

€ 149.250

31921

Maria-Anzbach

3.057

€ 764.250

31922

Markersdorf-Haindorf

2.080

€ 520.000

31923

Michelbach

898

€ 224.500

31925

Neidling

1.470

€ 367.500

31926

Neulengbach

8.273

€ 2.068.250

31927

Neustift-Innermanzing

1.555

€ 388.750

31928

Nußdorf ob der Traisen

1.749

€ 437.250

31929

Ober-Grafendorf

4.572

€ 1.143.000

31930

Obritzberg-Rust

2.332

€ 583.000

31932

Prinzersdorf

1.589

€ 397.250

31934

Pyhra

3.533

€ 883.250

31935

Rabenstein an der Pielach

2.560

€ 640.000

31938

St. Margarethen an der Sierning

1.010

€ 252.500

31939

Schwarzenbach an der Pielach

37


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 124

3

€ 93.250

31940

Statzendorf

1.385

€ 346.250

31941

Stössing

840

€ 210.000

31943

Traismauer

6.220

€ 1.555.000

31945

Weinburg

1.359

€ 339.750

31946

Perschling

1.417

€ 354.250

31947

Wilhelmsburg

6.558

€ 1.639.500

31948

Wölbling

2.540

€ 635.000

31949

Gablitz

4.982

€ 1.245.500

31950

Mauerbach

3.655

€ 913.750

31951

Pressbaum

7.769

€ 1.942.250

31952

Purkersdorf

9.705

€ 2.426.250

31953

Tullnerbach

2.806

€ 701.500

31954

Wolfsgraben

1.693

€ 423.250

32001

Gaming

3.077

€ 769.250

32002

Göstling an der Ybbs

2.052

€ 513.000

32003

Gresten

1.947

€ 486.750

32004

Gresten-Land

1.518

€ 379.500

32005

Lunz am See

1.785

€ 446.250

32006

Oberndorf an der Melk

2.979

€ 744.750

32007

Puchenstuben

299

€ 74.750

32008

Purgstall an der Erlauf

5.369

€ 1.342.250

32009

Randegg

1.892

€ 473.000

32010

Reinsberg

1.035

€ 258.750

32011

St. Anton an der Jeßnitz

1.201

€ 300.250

32012

St. Georgen an der Leys

1.348

€ 337.000

32013

Scheibbs

4.142

€ 1.035.500

32014

Steinakirchen am Forst

2.266

€ 566.500

32015

Wang

1.360

€ 340.000

32016

Wieselburg

4.180

€ 1.045.000

32017

Wieselburg-Land

3.358

€ 839.500

32018

Wolfpassing

1.621

€ 405.250

32101

Absdorf

2.091

€ 522.750

32104

Atzenbrugg

3.026

€ 756.500

32106

Fels am Wagram

2.346

€ 586.500

32107

Grafenwörth

3.197

€ 799.250

32109

Großriedenthal

921

€ 230.250

32110

Großweikersdorf

3.182

€ 795.500

32112

Judenau-Baumgarten

2.256

€ 564.000

32114

Kirchberg am Wagram

3.650

€ 912.500

32115

Königsbrunn am Wagram

1.340

€ 335.000

32116

Königstetten

2.511

€ 627.750

32119

Langenrohr

2.381

€ 595.250

32120

Michelhausen

3.237

€ 809.250

 

32131

Sieghartskirchen

7.566

€ 1.891.500

32132

Sitzenberg-Reidling

2.194

€ 548.500

32134

Tulbing

3.021

€ 755.250

32135

Tulln an der Donau

16.147

€ 4.036.750

32139

Würmla

1.430

€ 357.500

32140

Zeiselmauer-Wolfpassing

2.298

€ 574.500

32141

Zwentendorf an der Donau

4.060

€ 1.015.000

32142

St. Andrä-Wördern

7.869

€ 1.967.250

32143

Muckendorf-Wipfing

1.652

€ 413.000

32144

Klosterneuburg

27.356

€ 6.839.000

32202

Dietmanns

1.054

€ 263.500

3220


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 125

3

Dobersberg

1.611

€ 402.750

32206

Gastern

1.208

€ 302.000

32207

Groß-Siegharts

2.741

€ 685.250

32209

Karlstein an der Thaya

1.478

€ 369.500

32210

Kautzen

1.120

€ 280.000

32212

Ludweis-Aigen

899

€ 224.750

32214

Pfaffenschlag bei Waidhofen a.d.Thaya

924

€ 231.000

32216

Raabs an der Thaya

2.646

€ 661.500

32217

Thaya

1.387

€ 346.750

32219

Vitis

2.697

€ 674.250

32220

Waidhofen an der Thaya

5.454

€ 1.363.500

32221

Waidhofen an der Thaya-Land

1.250

€ 312.500

32222

Waldkirchen an der Thaya

522

€ 130.500

32223

Windigsteig

933

€ 233.250

32301

Bad Fischau-Brunn

3.426

€ 856.500

32302

Bad Schönau

738

€ 184.500

32304

Ebenfurth

3.173

€ 793.250

32305

Eggendorf

4.797

€ 1.199.250

32306

Bad Erlach

3.110

€ 777.500

32307

Felixdorf

4.371

€ 1.092.750

32308

Gutenstein

1.258

€ 314.500

32309

Hochneukirchen-Gschaidt

1.634

€ 408.500

32310

Hochwolkersdorf

995

€ 248.750

32311

Hohe Wand

1.413

€ 353.250

32312

Hollenthon

998

€ 249.500

32313

Katzelsdorf

3.237

€ 809.250

32314

Kirchschlag in der Buckligen Welt

2.871

€ 717.750

32315

Krumbach

2.296

€ 574.000

32316

Lanzenkirchen

3.995

€ 998.750

32317

Lichtenegg

1.041

€ 260.250

32318

Lichtenwörth

2.748

€ 687.000

32319

Markt Piesting

3.026

€ 756.500

32320

Matzendorf-Hölles

2.062

€ 515.500

32321

Miesenbach

688

€ 172.000

32322

Muggendorf

517

€ 129.250

32323

Pernitz

2.495

€ 623.750

32324

Rohr im Gebirge

463

€ 115.750

32325

Bromberg

1.227

€ 306.750

32326

Schwarzenbach

927

€ 231.750

32327

Sollenau

5.154

€ 1.288.500

32330

Theresienfeld

3.635

€ 908.750

32331

Waidmannsfeld

1.503

€ 375.750

32332

Waldegg

2.071

€ 517.750

32333

Walpersbach

1.126

€ 281.500

32334

Weikersdorf am Steinfelde

1.058

€ 264.500

32335

Wiesmath

1.504

€ 376.000

32336

Winzendorf-Muthmannsdorf

1.875

€ 468.750

32337

Wöllersdorf-Steinabrückl

4.555

€ 1.138.750

32338

Zillingdorf

2.029

€ 507.250

 

32501

Allentsteig

1.805

€ 451.250

32502

Arbesbach

1.631

€ 407.750

32503

Bärnkopf

355

€ 88.750

32504

Echsenbach

1.256

€ 314.000

32505

Göpfritz an der Wild

1.814

€ 453.500

32506

Grafenschlag

869

€ 217.250

32508

Groß Gerungs

4.473

€ 1.118.250

32509

Großgöttfritz

1.380

€ 345.000

32511

Gutenbrunn

516

€ 129.000

3251


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 126

4

Kirchschlag

618

€ 154.500

32515

Kottes-Purk

1.473

€ 368.250

32516

Langschlag

1.746

€ 436.500

32517

Martinsberg

1.094

€ 273.500

32518

Ottenschlag

996

€ 249.000

32519

Altmelon

849

€ 212.250

32520

Pölla

932

€ 233.000

32521

Rappottenstein

1.713

€ 428.250

32522

Sallingberg

1.296

€ 324.000

32523

Schönbach

789

€ 197.250

32524

Schwarzenau

1.514

€ 378.500

32525

Schweiggers

2.000

€ 500.000

32528

Bad Traunstein

1.023

€ 255.750

32529

Waldhausen

1.209

€ 302.250

32530

Zwettl-Niederösterreich

10.903

€ 2.725.750

Gemeinden Oberösterreich

1 481 298

€.370.324.500

40101

Linz

205.613

€ 51.403.250

40201

Steyr

38.192

€ 9.548.000

40301

Wels

61.626

€ 15.406.500

40401

Altheim

4.944

€ 1.236.000

40402

Aspach

2.612

€ 653.000

40403

Auerbach

610

€ 152.500

40404

Braunau am Inn

17.228

€ 4.307.000

40405

Burgkirchen

2.703

€ 675.750

40406

Eggelsberg

2.434

€ 608.500

40407

Feldkirchen bei Mattighofen

1.993

€ 498.250

40408

Franking

1.000

€ 250.000

40409

Geretsberg

1.181

€ 295.250

40410

Gilgenberg am Weilhart

1.334

€ 333.500

40411

Haigermoos

624

€ 156.000

40412

Handenberg

1.300

€ 325.000

40413

Helpfau-Uttendorf

3.626

€ 906.500

40414

Hochburg-Ach

3.258

€ 814.500

40415

Höhnhart

1.398

€ 349.500

40416

Jeging

697

€ 174.250

40417

Kirchberg bei Mattighofen

1.192

€ 298.000

40418

Lengau

4.741

€ 1.185.250

40419

Lochen am See

2.769

€ 692.250

40420

Maria Schmolln

1.404

€ 351.000

40421

Mattighofen

6.677

€ 1.669.250

40422

Mauerkirchen

2.537

€ 634.250

40423

Mining

1.207

€ 301.750

40424

Moosbach

1.060

€ 265.000

40425

Moosdorf

1.683

€ 420.750

40426

Munderfing

3.088

€ 772.000

40427

Neukirchen an der Enknach

2.251

€ 562.750

40428

Ostermiething

3.300

€ 825.000

40429

Palting

966

€ 241.500

40430

Perwang am Grabensee

1.003

€ 250.750

40431

Pfaffstätt

1.108

€ 277.000

40432

Pischelsdorf am Engelbach

1.677

€ 419.250

40433

Polling im Innkreis

992

€ 248.000

 

40434

Roßbach

930

€ 232.500

40435

St. Georgen am Fillmannsbach

403

€ 100.750

40436

St. Johann am Walde

2.045

€ 511.250

40437

St. Pantaleon

3.138

€ 784.500

40438

St. Peter am Hart

2.423

€ 605.750

40439

St. Radegund

597

€ 149.250

404


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 127

40

St. Veit im Innkreis

406

€ 101.500

40441

Schalchen

3.926

€ 981.500

40442

Schwand im Innkreis

999

€ 249.750

40443

Tarsdorf

2.063

€ 515.750

40444

Treubach

724

€ 181.000

40445

Überackern

688

€ 172.000

40446

Weng im Innkreis

1.373

€ 343.250

40501

Alkoven

6.098

€ 1.524.500

40502

Aschach an der Donau

2.201

€ 550.250

40503

Eferding

4.125

€ 1.031.250

40504

Fraham

2.401

€ 600.250

40505

Haibach ob der Donau

1.315

€ 328.750

40506

Hartkirchen

4.082

€ 1.020.500

40507

Hinzenbach

2.016

€ 504.000

40508

Prambachkirchen

2.934

€ 733.500

40509

Pupping

1.835

€ 458.750

40510

St. Marienkirchen an der Polsenz

2.327

€ 581.750

40511

Scharten

2.243

€ 560.750

40512

Stroheim

1.582

€ 395.500

40601

Freistadt

7.957

€ 1.989.250

40602

Grünbach

1.923

€ 480.750

40603

Gutau

2.684

€ 671.000

40604

Hagenberg im Mühlkreis

2.753

€ 688.250

40605

Hirschbach im Mühlkreis

1.200

€ 300.000

40606

Kaltenberg

624

€ 156.000

40607

Kefermarkt

2.132

€ 533.000

40608

Königswiesen

3.094

€ 773.500

40609

Lasberg

2.802

€ 700.500

40610

Leopoldschlag

1.016

€ 254.000

40611

Liebenau

1.592

€ 398.000

40612

Neumarkt im Mühlkreis

3.161

€ 790.250

40613

Pierbach

1.019

€ 254.750

40614

Pregarten

5.393

€ 1.348.250

40615

Rainbach im Mühlkreis

2.980

€ 745.000

40616

Sandl

1.415

€ 353.750

40617

St. Leonhard bei Freistadt

1.383

€ 345.750

40618

St. Oswald bei Freistadt

2.904

€ 726.000

40619

Schönau im Mühlkreis

1.945

€ 486.250

40620

Tragwein

3.106

€ 776.500

40621

Unterweißenbach

2.172

€ 543.000

40622

Unterweitersdorf

2.150

€ 537.500

40623

Waldburg

1.385

€ 346.250

40624

Wartberg ob der Aist

4.244

€ 1.061.000

40625

Weitersfelden

1.046

€ 261.500

40626

Windhaag bei Freistadt

1.574

€ 393.500

40627

Bad Zell

2.909

€ 727.250

40701

Altmünster

9.785

€ 2.446.250

40702

Bad Goisern am Hallstättersee

7.562

€ 1.890.500

40703

Bad Ischl

14.119

€ 3.529.750

40704

Ebensee am Traunsee

7.684

€ 1.921.000

40705

Gmunden

13.178

€ 3.294.500

40706

Gosau

1.783

€ 445.750

40707

Grünau im Almtal

2.058

€ 514.500

40708

Gschwandt

2.775

€ 693.750

40709

Hallstatt

753

€ 188.250

 

40710

Kirchham

2.172

€ 543.000

40711

Laakirchen

9.857

€ 2.464.250

40712

Obertraun

735

€ 183.750

40713

Ohlsdorf

5.236

€ 1.309.000

4071


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 128

4

Pinsdorf

3.981

€ 995.250

40715

Roitham am Traunfall

2.003

€ 500.750

40716

St. Konrad

1.120

€ 280.000

40717

St. Wolfgang im Salzkammergut

2.784

€ 696.000

40718

Traunkirchen

1.626

€ 406.500

40719

Scharnstein

4.878

€ 1.219.500

40720

Vorchdorf

7.499

€ 1.874.750

40801

Aistersheim

910

€ 227.500

40802

Bad Schallerbach

4.214

€ 1.053.500

40804

Eschenau im Hausruckkreis

1.058

€ 264.500

40805

Gallspach

2.735

€ 683.750

40806

Gaspoltshofen

3.587

€ 896.750

40807

Geboltskirchen

1.443

€ 360.750

40808

Grieskirchen

4.937

€ 1.234.250

40809

Haag am Hausruck

2.179

€ 544.750

40810

Heiligenberg

699

€ 174.750

40811

Hofkirchen an der Trattnach

1.663

€ 415.750

40812

Kallham

2.500

€ 625.000

40813

Kematen am Innbach

1.403

€ 350.750

40814

Meggenhofen

1.528

€ 382.000

40815

Michaelnbach

1.267

€ 316.750

40816

Natternbach

2.299

€ 574.750

40817

Neukirchen am Walde

1.647

€ 411.750

40818

Neumarkt im Hausruckkreis

1.447

€ 361.750

40820

Pötting

539

€ 134.750

40821

Pollham

981

€ 245.250

40822

Pram

1.695

€ 423.750

40823

Rottenbach

1.106

€ 276.500

40824

St. Agatha

2.126

€ 531.500

40825

St. Georgen bei Grieskirchen

1.334

€ 333.500

40826

St. Thomas

551

€ 137.750

40827

Schlüßlberg

3.069

€ 767.250

40828

Steegen

1.073

€ 268.250

40829

Taufkirchen an der Trattnach

1.965

€ 491.250

40830

Tollet

924

€ 231.000

40831

Waizenkirchen

3.732

€ 933.000

40832

Wallern an der Trattnach

3.028

€ 757.000

40833

Weibern

1.716

€ 429.000

40834

Wendling

854

€ 213.500

40835

Peuerbach

4.529

€ 1.132.250

40901

Edlbach

655

€ 163.750

40902

Grünburg

3.861

€ 965.250

40903

Hinterstoder

898

€ 224.500

40904

Inzersdorf im Kremstal

1.882

€ 470.500

40905

Kirchdorf an der Krems

4.495

€ 1.123.750

40906

Klaus an der Pyhrnbahn

1.065

€ 266.250

40907

Kremsmünster

6.572

€ 1.643.000

40908

Micheldorf in Oberösterreich

5.903

€ 1.475.750

40909

Molln

3.663

€ 915.750

40910

Nußbach

2.283

€ 570.750

40911

Oberschlierbach

487

€ 121.750

40912

Pettenbach

5.298

€ 1.324.500

40913

Ried im Traunkreis

2.736

€ 684.000

40914

Rosenau am Hengstpaß

669

€ 167.250

40915

Roßleithen

1.898

€ 474.500

40916

St. Pankraz

363

€ 90.750

40917

Schlierbach

2.882

€ 720.500

 

40918

Spital am Pyhrn

2.239

€ 559.750

40919

Steinbach am Ziehberg

833

€ 208.250

40920

Steinbach an der Steyr

1.996

€ 499.000

40921

Vorderstoder

812

€ 203.000

40922

Wartberg an der Krems

2.985

€ 746.250

40923

Windischgarsten

2.415

€ 603.750

41001

Allhaming

1.173

€ 293.250

41002

Ansfelden

16.660

€ 4.165.000

41003

Asten

6.668

€ 1.667.000

4100


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 129

4

Eggendorf im Traunkreis

948

€ 237.000

41005

Enns

11.957

€ 2.989.250

41006

Hargelsberg

1.389

€ 347.250

41007

Hörsching

6.104

€ 1.526.000

41008

Hofkirchen im Traunkreis

1.898

€ 474.500

41009

Kematen an der Krems

2.839

€ 709.750

41010

Kirchberg-Thening

2.413

€ 603.250

41011

Kronstorf

3.511

€ 877.750

41012

Leonding

28.798

€ 7.199.500

41013

St. Florian

6.210

€ 1.552.500

41014

Neuhofen an der Krems

6.499

€ 1.624.750

41015

Niederneukirchen

2.091

€ 522.750

41016

Oftering

2.099

€ 524.750

41017

Pasching

7.557

€ 1.889.250

41018

Piberbach

1.880

€ 470.000

41019

Pucking

3.961

€ 990.250

41020

St. Marien

4.789

€ 1.197.250

41021

Traun

24.629

€ 6.157.250

41022

Wilhering

5.931

€ 1.482.750

41101

Allerheiligen im Mühlkreis

1.275

€ 318.750

41102

Arbing

1.478

€ 369.500

41103

Baumgartenberg

1.748

€ 437.000

41104

Dimbach

993

€ 248.250

41105

Grein

2.895

€ 723.750

41106

Katsdorf

3.141

€ 785.250

41107

Klam

928

€ 232.000

41108

Bad Kreuzen

2.257

€ 564.250

41109

Langenstein

2.527

€ 631.750

41110

Luftenberg an der Donau

4.142

€ 1.035.500

41111

Mauthausen

4.890

€ 1.222.500

41112

Mitterkirchen im Machland

1.724

€ 431.000

41113

Münzbach

1.817

€ 454.250

41114

Naarn im Machlande

3.698

€ 924.500

41115

Pabneukirchen

1.705

€ 426.250

41116

Perg

8.630

€ 2.157.500

41117

Rechberg

1.000

€ 250.000

41118

Ried in der Riedmark

4.249

€ 1.062.250

41119

St. Georgen am Walde

1.971

€ 492.750

41120

St. Georgen an der Gusen

4.212

€ 1.053.000

41121

St. Nikola an der Donau

788

€ 197.000

41122

St. Thomas am Blasenstein

924

€ 231.000

41123

Saxen

1.773

€ 443.250

41124

Schwertberg

5.320

€ 1.330.000

41125

Waldhausen im Strudengau

2.891

€ 722.750

41126

Windhaag bei Perg

1.500

€ 375.000

41201

Andrichsfurt

781

€ 195.250

41202

Antiesenhofen

1.092

€ 273.000

41203

Aurolzmünster

3.031

€ 757.750

41204

Eberschwang

3.408

€ 852.000

41205

Eitzing

807

€ 201.750

41206

Geiersberg

503

€ 125.750

41207

Geinberg

1.415

€ 353.750

 

41208

Gurten

1.203

€ 300.750

41209

Hohenzell

2.267

€ 566.750

41210

Kirchdorf am Inn

653

€ 163.250

41211

Kirchheim im Innkreis

72


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 130

4

€ 181.000

41212

Lambrechten

1.322

€ 330.500

41213

Lohnsburg am Kobernaußerwald

2.235

€ 558.750

41214

Mehrnbach

2.371

€ 592.750

41215

Mettmach

2.349

€ 587.250

41216

Mörschwang

337

€ 84.250

41217

Mühlheim am Inn

669

€ 167.250

41218

Neuhofen im Innkreis

2.448

€ 612.000

41219

Obernberg am Inn

1.652

€ 413.000

41220

Ort im Innkreis

1.281

€ 320.250

41221

Pattigham

955

€ 238.750

41222

Peterskirchen

697

€ 174.250

41223

Pramet

1.015

€ 253.750

41224

Reichersberg

1.509

€ 377.250

41225

Ried im Innkreis

12.039

€ 3.009.750

41226

St. Georgen bei Obernberg am Inn

562

€ 140.500

41227

St. Marienkirchen am Hausruck

872

€ 218.000

41228

St. Martin im Innkreis

2.036

€ 509.000

41229

Schildorn

1.219

€ 304.750

41230

Senftenbach

782

€ 195.500

41231

Taiskirchen im Innkreis

2.405

€ 601.250

41232

Tumeltsham

1.590

€ 397.500

41233

Utzenaich

1.553

€ 388.250

41234

Waldzell

2.196

€ 549.000

41235

Weilbach

624

€ 156.000

41236

Wippenham

574

€ 143.500

41304

Altenfelden

2.225

€ 556.250

41305

Arnreit

1.147

€ 286.750

41306

Atzesberg

438

€ 109.500

41307

Auberg

557

€ 139.250

41309

Haslach an der Mühl

2.537

€ 634.250

41311

Hörbich

406

€ 101.500

41312

Hofkirchen im Mühlkreis

1.523

€ 380.750

41313

Julbach

1.555

€ 388.750

41314

Kirchberg ob der Donau

1.041

€ 260.250

41315

Klaffer am Hochficht

1.291

€ 322.750

41316

Kleinzell im Mühlkreis

1.591

€ 397.750

41317

Kollerschlag

1.510

€ 377.500

41318

Lembach im Mühlkreis

1.539

€ 384.750

41319

Lichtenau im Mühlkreis

495

€ 123.750

41320

Nebelberg

641

€ 160.250

41321

Neufelden

1.281

€ 320.250

41322

Niederkappel

986

€ 246.500

41323

Niederwaldkirchen

1.839

€ 459.750

41324

Oberkappel

713

€ 178.250

41325

Oepping

1.516

€ 379.000

41326

Peilstein im Mühlviertel

1.549

€ 387.250

41327

Pfarrkirchen im Mühlkreis

1.462

€ 365.500

41328

Putzleinsdorf

1.534

€ 383.500

41329

Neustift im Mühlkreis

1.466

€ 366.500

41331

St. Johann am Wimberg

1.023

€ 255.750

41332

St. Martin im Mühlkreis

3.769

€ 942.250

41333

St. Oswald bei Haslach

504

€ 126.000

41334

St. Peter am Wimberg

1.759

€ 439.750

41336

St. Ulrich im Mühlkreis

633

€ 158.250

41337

St. Veit im Mühlkreis

1.218

€ 304.500

41338

Sarleinsbach

2.272

€ 568.000

413


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 131

41

Schwarzenberg am Böhmerwald

571

€ 142.750

 

41342

Ulrichsberg

2.835

€ 708.750

41343

Aigen-Schlägl

3.225

€ 806.250

41344

Rohrbach-Berg

5.163

€ 1.290.750

41345

Helfenberg

1.591

€ 397.750

41346

St. Stefan-Afiesl

1.100

€ 275.000

41401

Altschwendt

693

€ 173.250

41402

Andorf

5.232

€ 1.308.000

41403

Brunnenthal

2.066

€ 516.500

41404

Diersbach

1.593

€ 398.250

41405

Dorf an der Pram

1.041

€ 260.250

41406

Eggerding

1.316

€ 329.000

41407

Engelhartszell

933

€ 233.250

41408

Enzenkirchen

1.783

€ 445.750

41409

Esternberg

2.870

€ 717.500

41410

Freinberg

1.447

€ 361.750

41411

Kopfing im Innkreis

1.994

€ 498.500

41412

Mayrhof

328

€ 82.000

41413

Münzkirchen

2.576

€ 644.000

41414

Raab

2.264

€ 566.000

41415

Rainbach im Innkreis

1.482

€ 370.500

41416

Riedau

2.074

€ 518.500

41417

St. Aegidi

1.549

€ 387.250

41418

St. Florian am Inn

3.182

€ 795.500

41419

St. Marienkirchen bei Schärding

1.879

€ 469.750

41420

St. Roman

1.719

€ 429.750

41421

St. Willibald

1.091

€ 272.750

41422

Schärding

5.213

€ 1.303.250

41423

Schardenberg

2.431

€ 607.750

41424

Sigharting

825

€ 206.250

41425

Suben

1.457

€ 364.250

41426

Taufkirchen an der Pram

2.914

€ 728.500

41427

Vichtenstein

626

€ 156.500

41428

Waldkirchen am Wesen

1.195

€ 298.750

41429

Wernstein am Inn

1.540

€ 385.000

41430

Zell an der Pram

2.024

€ 506.000

41501

Adlwang

1.875

€ 468.750

41502

Aschach an der Steyr

2.277

€ 569.250

41503

Bad Hall

5.378

€ 1.344.500

41504

Dietach

3.233

€ 808.250

41505

Gaflenz

1.950

€ 487.500

41506

Garsten

6.653

€ 1.663.250

41507

Großraming

2.680

€ 670.000

41508

Laussa

1.248

€ 312.000

41509

Losenstein

1.609

€ 402.250

41510

Maria Neustift

1.612

€ 403.000

41511

Pfarrkirchen bei Bad Hall

2.272

€ 568.000

41512

Reichraming

1.712

€ 428.000

41513

Rohr im Kremstal

1.404

€ 351.000

41514

St. Ulrich bei Steyr

3.005

€ 751.250

41515

Schiedlberg

1.215

€ 303.750

41516

Sierning

9.335

€ 2.333.750

41517

Ternberg

3.399

€ 849.750

41518

Waldneukirchen

2.203

€ 550.750

41521

Wolfern

3.162

€ 790.500

41522

Weyer

4.218

€ 1.054.500

41601

Alberndorf in der Riedmark

4.1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 132

41

€ 1.035.250

41602

Altenberg bei Linz

4.597

€ 1.149.250

41603

Bad Leonfelden

4.226

€ 1.056.500

41604

Eidenberg

2.094

€ 523.500

41605

Engerwitzdorf

8.815

€ 2.203.750

41606

Feldkirchen an der Donau

5.382

€ 1.345.500

 

41607

Gallneukirchen

6.498

€ 1.624.500

41608

Goldwörth

831

€ 207.750

41609

Gramastetten

5.140

€ 1.285.000

41610

Haibach im Mühlkreis

921

€ 230.250

41611

Hellmonsödt

2.332

€ 583.000

41612

Herzogsdorf

2.557

€ 639.250

41613

Kirchschlag bei Linz

2.174

€ 543.500

41614

Lichtenberg

2.680

€ 670.000

41615

Oberneukirchen

3.198

€ 799.500

41616

Ottenschlag im Mühlkreis

538

€ 134.500

41617

Ottensheim

4.779

€ 1.194.750

41618

Puchenau

4.453

€ 1.113.250

41619

Reichenau im Mühlkreis

1.309

€ 327.250

41620

Reichenthal

1.513

€ 378.250

41621

St. Gotthard im Mühlkreis

1.301

€ 325.250

41622

Schenkenfelden

1.582

€ 395.500

41623

Sonnberg im Mühlkreis

985

€ 246.250

41624

Steyregg

4.888

€ 1.222.000

41626

Walding

4.135

€ 1.033.750

41627

Zwettl an der Rodl

1.768

€ 442.000

41628

Vorderweißenbach

2.641

€ 660.250

41701

Ampflwang im Hausruckwald

3.352

€ 838.000

41702

Attersee am Attersee

1.591

€ 397.750

41703

Attnang-Puchheim

9.047

€ 2.261.750

41704

Atzbach

1.205

€ 301.250

41705

Aurach am Hongar

1.733

€ 433.250

41706

Berg im Attergau

1.056

€ 264.000

41707

Desselbrunn

1.832

€ 458.000

41708

Fornach

990

€ 247.500

41709

Frankenburg am Hausruck

4.874

€ 1.218.500

41710

Frankenmarkt

3.664

€ 916.000

41711

Gampern

2.958

€ 739.500

41712

Innerschwand am Mondsee

1.167

€ 291.750

41713

Lenzing

5.181

€ 1.295.250

41714

Manning

797

€ 199.250

41715

Mondsee

3.784

€ 946.000

41716

Neukirchen an der Vöckla

2.606

€ 651.500

41717

Niederthalheim

1.120

€ 280.000

41718

Nußdorf am Attersee

1.138

€ 284.500

41719

Oberhofen am Irrsee

1.662

€ 415.500

41720

Oberndorf bei Schwanenstadt

1.396

€ 349.000

41721

Oberwang

1.741

€ 435.250

41722

Ottnang am Hausruck

3.936

€ 984.000

41723

Pfaffing

1.473

€ 368.250

41724

Pilsbach

622

€ 155.500

41725

Pitzenberg

525

€ 131.250

41726

Pöndorf

2.407

€ 601.750

41727

Puchkirchen am Trattberg

1.076

€ 269.000

41728

Pühret

615

€ 153.750

41729

Redleiten

539

€ 134.7


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 133

50

41730

Redlham

1.599

€ 399.750

41731

Regau

6.707

€ 1.676.750

41732

Rüstorf

2.095

€ 523.750

41733

Rutzenham

298

€ 74.500

41734

St. Georgen im Attergau

4.438

€ 1.109.500

41735

St. Lorenz

2.513

€ 628.250

41736

Schlatt

1.369

€ 342.250

41737

Schörfling am Attersee

3.461

€ 865.250

41738

Schwanenstadt

4.357

€ 1.089.250

41739

Seewalchen am Attersee

5.578

€ 1.394.500

41740

Steinbach am Attersee

880

€ 220.000

 

41741

Straß im Attergau

1.485

€ 371.250

41742

Tiefgraben

3.978

€ 994.500

41743

Timelkam

5.691

€ 1.422.750

41744

Ungenach

1.501

€ 375.250

41745

Unterach am Attersee

1.469

€ 367.250

41746

Vöcklabruck

12.364

€ 3.091.000

41747

Vöcklamarkt

4.967

€ 1.241.750

41748

Weißenkirchen im Attergau

966

€ 241.500

41749

Weyregg am Attersee

1.588

€ 397.000

41750

Wolfsegg am Hausruck

1.988

€ 497.000

41751

Zell am Moos

1.612

€ 403.000

41752

Zell am Pettenfirst

1.246

€ 311.500

41801

Aichkirchen

596

€ 149.000

41802

Bachmanning

720

€ 180.000

41803

Bad Wimsbach-Neydharting

2.562

€ 640.500

41804

Buchkirchen

4.067

€ 1.016.750

41805

Eberstalzell

2.648

€ 662.000

41806

Edt bei Lambach

2.254

€ 563.500

41807

Fischlham

1.341

€ 335.250

41808

Gunskirchen

6.119

€ 1.529.750

41809

Holzhausen

1.027

€ 256.750

41810

Krenglbach

3.184

€ 796.000

41811

Lambach

3.491

€ 872.750

41812

Marchtrenk

13.742

€ 3.435.500

41813

Neukirchen bei Lambach

924

€ 231.000

41814

Offenhausen

1.686

€ 421.500

41815

Pennewang

914

€ 228.500

41816

Pichl bei Wels

2.945

€ 736.250

41817

Sattledt

2.707

€ 676.750

41818

Schleißheim

1.401

€ 350.250

41819

Sipbachzell

2.006

€ 501.500

41820

Stadl-Paura

5.052

€ 1.263.000

41821

Steinerkirchen an der Traun

2.381

€ 595.250

41822

Steinhaus

2.224

€ 556.000

41823

Thalheim bei Wels

5.528

€ 1.382.000

41824

Weißkirchen an der Traun

3.445

€ 861.250

Gemeinden Salzburg

554 766

€.138.691.500

50101

Salzburg

154.086

€ 38.521.500

50201

Abtenau

5.901

€ 1.475.250

50202

Adnet

3.568

€ 892.000

50203

Annaberg-Lungötz

2.215

€ 553.750

50204

Golling an der Salzach

4.288

€ 1.072.000

50205

Hallein

21.242

€ 5.310.500

50206

Krispl

884

€ 221.000

50207

Kuchl

7.319

€ 1.829.7


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 134

50

50208

Oberalm

4.355

€ 1.088.750

50209

Puch bei Hallein

4.672

€ 1.168.000

50210

Rußbach am Paß Gschütt

754

€ 188.500

50211

Sankt Koloman

1.732

€ 433.000

50212

Scheffau am Tennengebirge

1.388

€ 347.000

50213

Bad Vigaun

2.086

€ 521.500

50301

Anif

4.202

€ 1.050.500

50302

Anthering

3.759

€ 939.750

50303

Bergheim

5.410

€ 1.352.500

50304

Berndorf bei Salzburg

1.715

€ 428.750

50305

Bürmoos

4.908

€ 1.227.000

50306

Dorfbeuern

1.549

€ 387.250

50307

Ebenau

1.417

€ 354.250

50308

Elixhausen

2.968

€ 742.000

50309

Elsbethen

5.443

€ 1.360.750

50310

Eugendorf

6.927

€ 1.731.750

 

50311

Faistenau

3.105

€ 776.250

50312

Fuschl am See

1.571

€ 392.750

50313

Göming

764

€ 191.000

50314

Grödig

7.288

€ 1.822.000

50315

Großgmain

2.611

€ 652.750

50316

Hallwang

4.240

€ 1.060.000

50317

Henndorf am Wallersee

4.934

€ 1.233.500

50318

Hintersee

450

€ 112.500

50319

Hof bei Salzburg

3.603

€ 900.750

50320

Köstendorf

2.661

€ 665.250

50321

Koppl

3.546

€ 886.500

50322

Lamprechtshausen

3.991

€ 997.750

50323

Mattsee

3.324

€ 831.000

50324

Neumarkt am Wallersee

6.312

€ 1.578.000

50325

Nußdorf am Haunsberg

2.393

€ 598.250

50326

Oberndorf bei Salzburg

5.766

€ 1.441.500

50327

Obertrum am See

4.831

€ 1.207.750

50328

Plainfeld

1.252

€ 313.000

50329

Sankt Georgen bei Salzburg

2.987

€ 746.750

50330

Sankt Gilgen

3.892

€ 973.000

50331

Schleedorf

1.070

€ 267.500

50332

Seeham

1.932

€ 483.000

50335

Straßwalchen

7.569

€ 1.892.250

50336

Strobl

3.649

€ 912.250

50337

Thalgau

5.941

€ 1.485.250

50338

Wals-Siezenheim

13.184

€ 3.296.000

50339

Seekirchen am Wallersee

10.860

€ 2.715.000

50401

Altenmarkt im Pongau

4.325

€ 1.081.250

50402

Bad Hofgastein

6.867

€ 1.716.750

50403

Bad Gastein

4.000

€ 1.000.000

50404

Bischofshofen

10.566

€ 2.641.500

50405

Dorfgastein

1.598

€ 399.500

50406

Eben im Pongau

2.465

€ 616.250

50407

Filzmoos

1.493

€ 373.250

50408

Flachau

2.831

€ 707.750

50409

Forstau

555

€ 138.750

50410

Goldegg

2.568

€ 642.000

50411

Großarl

3.817

€ 954.250

50412

Hüttau

1.475

€ 368.750

50413

Hüttschlag

909

€ 227.250

50414

Kleinarl

797

€ 199.250

50415

Mühlbach am Hochkönig

1.448

€ 362.000

5041


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 135

6

Pfarrwerfen

2.365

€ 591.250

50417

Radstadt

4.812

€ 1.203.000

50418

Sankt Johann im Pongau

11.017

€ 2.754.250

50419

Sankt Martin am Tennengebirge

1.658

€ 414.500

50420

Sankt Veit im Pongau

3.801

€ 950.250

50421

Schwarzach im Pongau

3.519

€ 879.750

50422

Untertauern

465

€ 116.250

50423

Wagrain

3.124

€ 781.000

50424

Werfen

3.044

€ 761.000

50425

Werfenweng

1.021

€ 255.250

50501

Göriach

344

€ 86.000

50502

Lessach

553

€ 138.250

50503

Mariapfarr

2.388

€ 597.000

50504

Mauterndorf

1.624

€ 406.000

50505

Muhr

506

€ 126.500

50506

Ramingstein

1.059

€ 264.750

50507

Sankt Andrä im Lungau

760

€ 190.000

50508

Sankt Margarethen im Lungau

715

€ 178.750

50509

Sankt Michael im Lungau

3.517

€ 879.250

 

50510

Tamsweg

5.726

€ 1.431.500

50511

Thomatal

348

€ 87.000

50512

Tweng

261

€ 65.250

50513

Unternberg

1.025

€ 256.250

50514

Weißpriach

304

€ 76.000

50515

Zederhaus

1.189

€ 297.250

50601

Bramberg am Wildkogel

3.940

€ 985.000

50602

Bruck an der Großglocknerstraße

4.744

€ 1.186.000

50603

Dienten am Hochkönig

764

€ 191.000

50604

Fusch an der Großglocknerstraße

714

€ 178.500

50605

Hollersbach im Pinzgau

1.223

€ 305.750

50606

Kaprun

3.164

€ 791.000

50607

Krimml

834

€ 208.500

50608

Lend

1.314

€ 328.500

50609

Leogang

3.285

€ 821.250

50610

Lofer

2.057

€ 514.250

50611

Maishofen

3.621

€ 905.250

50612

Maria Alm am Steinernen Meer

2.183

€ 545.750

50613

Mittersill

5.421

€ 1.355.250

50614

Neukirchen am Großvenediger

2.559

€ 639.750

50615

Niedernsill

2.724

€ 681.000

50616

Piesendorf

3.825

€ 956.250

50617

Rauris

3.009

€ 752.250

50618

Saalbach-Hinterglemm

2.807

€ 701.750

50619

Saalfelden am Steinernen Meer

16.817

€ 4.204.250

50620

Sankt Martin bei Lofer

1.160

€ 290.000

50621

Stuhlfelden

1.583

€ 395.750

50622

Taxenbach

2.727

€ 681.750

50623

Unken

1.913

€ 478.250

50624

Uttendorf

3.020

€ 755.000

50625

Viehhofen

611

€ 152.750

50626

Wald im Pinzgau

1.115

€ 278.750

50627

Weißbach bei Lofer

412

€ 103.000

50628

Zell am See

9.847

€ 2.461.750

Gemeinden Steiermark

1 242 635

€.310.658.750

60101

Graz

287.995

€ 71.998.750

60305

Frauental an der Laßnitz

2.902

€ 725.500

60318

Lannach

3.478

€ 869.500

60323

Pölfing-Brunn

1.62


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 136

6

€ 406.500

60324

Preding

1.765

€ 441.250

60326

Sankt Josef (Weststeiermark)

1.628

€ 407.000

60329

Sankt Peter im Sulmtal

1.248

€ 312.000

60341

Wettmannstätten

1.613

€ 403.250

60344

Deutschlandsberg

11.684

€ 2.921.000

60345

Eibiswald

6.447

€ 1.611.750

60346

Groß Sankt Florian

4.150

€ 1.037.500

60347

Sankt Martin im Sulmtal

3.088

€ 772.000

60348

Sankt Stefan ob Stainz

3.571

€ 892.750

60349

Schwanberg

4.568

€ 1.142.000

60350

Stainz

8.652

€ 2.163.000

60351

Wies

4.385

€ 1.096.250

60608

Feldkirchen bei Graz

6.501

€ 1.625.250

60611

Gössendorf

4.050

€ 1.012.500

60613

Gratkorn

7.985

€ 1.996.250

60617

Hart bei Graz

5.060

€ 1.265.000

60618

Haselsdorf-Tobelbad

1.506

€ 376.500

60619

Hausmannstätten

3.337

€ 834.250

60623

Kainbach bei Graz

2.816

€ 704.000

60624

Kalsdorf bei Graz

7.110

€ 1.777.500

60626

Kumberg

3.875

€ 968.750

60628

Laßnitzhöhe

2.774

€ 693.500

 

60629

Lieboch

5.145

€ 1.286.250

60632

Peggau

2.226

€ 556.500

60639

Sankt Bartholomä

1.432

€ 358.000

60641

Sankt Oswald bei Plankenwarth

1.262

€ 315.500

60642

Sankt Radegund bei Graz

2.157

€ 539.250

60645

Semriach

3.317

€ 829.250

60646

Stattegg

2.945

€ 736.250

60647

Stiwoll

711

€ 177.750

60648

Thal

2.275

€ 568.750

60651

Übelbach

2.035

€ 508.750

60653

Vasoldsberg

4.589

€ 1.147.250

60654

Weinitzen

2.615

€ 653.750

60655

Werndorf

2.352

€ 588.000

60656

Wundschuh

1.593

€ 398.250

60659

Deutschfeistritz

4.413

€ 1.103.250

60660

Dobl-Zwaring

3.520

€ 880.000

60661

Eggersdorf bei Graz

6.679

€ 1.669.750

60662

Fernitz-Mellach

4.835

€ 1.208.750

60663

Frohnleiten

6.553

€ 1.638.250

60664

Gratwein-Straßengel

12.940

€ 3.235.000

60665

Hitzendorf

7.127

€ 1.781.750

60666

Nestelbach bei Graz

2.658

€ 664.500

60667

Raaba-Grambach

4.541

€ 1.135.250

60668

Sankt Marein bei Graz

3.735

€ 933.750

60669

Seiersberg-Pirka

11.222

€ 2.805.500

60670

Premstätten

6.212

€ 1.553.000

61001

Allerheiligen bei Wildon

1.480

€ 370.000

61002

Arnfels

995

€ 248.750

61007

Empersdorf

1.384

€ 346.000

61008

Gabersdorf

1.218

€ 304.500

61012

Gralla

2.509

€ 627.250

61013

Großklein

2.261

€ 565.250

61016

Heimschuh

1.950

€ 487.500

61017

Hengsberg

1.460

€ 365.000

61019

Kitzeck im Sausal

1.217

€ 304.250

61020

Lang

1.329

€ 332.250

61021

Lebring-Sankt Margarethen

2.17


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 137

6

€ 544.000

61024

Oberhaag

2.083

€ 520.750

61027

Ragnitz

1.496

€ 374.000

61030

Sankt Andrä-Höch

1.730

€ 432.500

61032

Sankt Johann im Saggautal

2.014

€ 503.500

61033

Sankt Nikolai im Sausal

2.287

€ 571.750

61043

Tillmitsch

3.287

€ 821.750

61045

Wagna

5.980

€ 1.495.000

61049

Ehrenhausen an der Weinstraße

2.569

€ 642.250

61050

Gamlitz

3.219

€ 804.750

61051

Gleinstätten

2.797

€ 699.250

61052

Heiligenkreuz am Waasen

2.802

€ 700.500

61053

Leibnitz

12.383

€ 3.095.750

61054

Leutschach an der Weinstraße

3.689

€ 922.250

61055

Sankt Georgen an der Stiefing

1.510

€ 377.500

61057

Schwarzautal

2.299

€ 574.750

61059

Wildon

5.421

€ 1.355.250

61060

St. Veit in der Südsteiermark

4.303

€ 1.075.750

61061

Straß in Steiermark

6.283

€ 1.570.750

61101

Eisenerz

3.932

€ 983.000

61105

Kalwang

987

€ 246.750

61106

Kammern im Liesingtal

1.589

€ 397.250

61107

Kraubath an der Mur

1.299

€ 324.750

61108

Leoben

24.665

€ 6.166.250

61109

Mautern in Steiermark

1.771

€ 442.750

 

61110

Niklasdorf

2.427

€ 606.750

61111

Proleb

1.523

€ 380.750

61112

Radmer

537

€ 134.250

61113

Sankt Michael in Obersteiermark

3.054

€ 763.500

61114

Sankt Peter-Freienstein

2.365

€ 591.250

61115

Sankt Stefan ob Leoben

1.912

€ 478.000

61116

Traboch

1.391

€ 347.750

61118

Vordernberg

1.020

€ 255.000

61119

Wald am Schoberpaß

557

€ 139.250

61120

Trofaiach

11.122

€ 2.780.500

61203

Aigen im Ennstal

2.644

€ 661.000

61204

Altaussee

1.874

€ 468.500

61205

Altenmarkt bei Sankt Gallen

818

€ 204.500

61206

Ardning

1.219

€ 304.750

61207

Bad Aussee

4.855

€ 1.213.750

61213

Gröbming

3.037

€ 759.250

61215

Grundlsee

1.195

€ 298.750

61217

Haus

2.425

€ 606.250

61222

Lassing

1.732

€ 433.000

61236

Ramsau am Dachstein

2.804

€ 701.000

61243

Selzthal

1.558

€ 389.500

61247

Trieben

3.381

€ 845.250

61251

Wildalpen

466

€ 116.500

61252

Wörschach

1.137

€ 284.250

61253

Admont

4.972

€ 1.243.000

61254

Aich

1.282

€ 320.500

61255

Bad Mitterndorf

4.938

€ 1.234.500

61256

Gaishorn am See

1.309

€ 327.250

61257

Irdning-Donnersbachtal

4.151

€ 1.037.750

61258

Landl

2.719

€ 679.750

61259

Liezen

8.218

€ 2.054.500

61260

Michaelerberg-Pruggern

1.167

€ 291.750

61261

Mitterberg-Sankt Martin

1.93


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 138

6

€ 484.000

61262

Öblarn

2.008

€ 502.000

61263

Rottenmann

5.228

€ 1.307.000

61264

Sankt Gallen

1.818

€ 454.500

61265

Schladming

6.647

€ 1.661.750

61266

Sölk

1.506

€ 376.500

61267

Stainach-Pürgg

2.861

€ 715.250

61410

Mühlen

871

€ 217.750

61413

Niederwölz

601

€ 150.250

61425

St. Peter am Kammersberg

2.054

€ 513.500

61428

Schöder

938

€ 234.500

61437

Krakau

1.401

€ 350.250

61438

Murau

3.543

€ 885.750

61439

Neumarkt in der Steiermark

4.919

€ 1.229.750

61440

Oberwölz

2.946

€ 736.500

61441

Ranten

1.167

€ 291.750

61442

Sankt Georgen am Kreischberg

1.760

€ 440.000

61443

Sankt Lambrecht

1.821

€ 455.250

61444

Scheifling

2.126

€ 531.500

61445

Stadl-Predlitz

1.656

€ 414.000

61446

Teufenbach-Katsch

1.886

€ 471.500

61611

Krottendorf-Gaisfeld

2.487

€ 621.750

61612

Ligist

3.258

€ 814.500

61615

Mooskirchen

2.195

€ 548.750

61618

Rosental an der Kainach

1.675

€ 418.750

61621

Sankt Martin am Wöllmißberg

807

€ 201.750

61624

Stallhofen

3.104

€ 776.000

61625

Voitsberg

9.385

€ 2.346.250

61626

Bärnbach

5.644

€ 1.411.000

 

61627

Edelschrott

1.725

€ 431.250

61628

Geistthal-Södingberg

1.524

€ 381.000

61629

Hirschegg-Pack

1.015

€ 253.750

61630

Kainach bei Voitsberg

1.596

€ 399.000

61631

Köflach

9.872

€ 2.468.000

61632

Maria Lankowitz

2.830

€ 707.500

61633

Söding-Sankt Johann

4.100

€ 1.025.000

61701

Albersdorf-Prebuch

2.134

€ 533.500

61708

Fischbach

1.527

€ 381.750

61710

Floing

1.208

€ 302.000

61711

Gasen

898

€ 224.500

61716

Markt Hartmannsdorf

2.938

€ 734.500

61719

Hofstätten an der Raab

2.297

€ 574.250

61727

Ludersdorf-Wilfersdorf

2.444

€ 611.000

61728

Miesenbach bei Birkfeld

691

€ 172.750

61729

Mitterdorf an der Raab

2.099

€ 524.750

61730

Mortantsch

2.172

€ 543.000

61731

Naas

1.382

€ 345.500

61740

Puch bei Weiz

2.061

€ 515.250

61741

Ratten

1.130

€ 282.500

61743

Rettenegg

724

€ 181.000

61744

St. Kathrein am Hauenstein

638

€ 159.500

61745

Sankt Kathrein am Offenegg

1.085

€ 271.250

61746

St. Margarethen an der Raab

4.106

€ 1.026.500

61748

Sinabelkirchen

4.253

€ 1.063.250

61750

Strallegg

1.911

€ 477.750

61751

Thannhausen

2.444

€ 611.000

6175


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 139

6

Anger

4.057

€ 1.014.250

61757

Birkfeld

4.990

€ 1.247.500

61758

Fladnitz an der Teichalm

1.802

€ 450.500

61759

Gersdorf an der Feistritz

1.702

€ 425.500

61760

Gleisdorf

10.755

€ 2.688.750

61761

Gutenberg-Stenzengreith

1.620

€ 405.000

61762

Ilztal

2.159

€ 539.750

61763

Passail

4.427

€ 1.106.750

61764

Pischelsdorf am Kulm

3.696

€ 924.000

61765

Sankt Ruprecht an der Raab

5.309

€ 1.327.250

61766

Weiz

11.697

€ 2.924.250

62007

Fohnsdorf

7.678

€ 1.919.500

62008

Gaal

1.378

€ 344.500

62010

Hohentauern

395

€ 98.750

62014

Kobenz

1.915

€ 478.750

62021

Pusterwald

450

€ 112.500

62026

Sankt Georgen ob Judenburg

845

€ 211.250

62032

Sankt Peter ob Judenburg

1.089

€ 272.250

62034

Seckau

1.290

€ 322.500

62036

Unzmarkt-Frauenburg

1.325

€ 331.250

62038

Zeltweg

7.099

€ 1.774.750

62039

Lobmingtal

1.859

€ 464.750

62040

Judenburg

9.954

€ 2.488.500

62041

Knittelfeld

12.608

€ 3.152.000

62042

Obdach

3.776

€ 944.000

62043

Pöls-Oberkurzheim

2.966

€ 741.500

62044

Pölstal

2.613

€ 653.250

62045

Sankt Marein-Feistritz

1.999

€ 499.750

62046

Sankt Margarethen bei Knittelfeld

2.714

€ 678.500

62047

Spielberg

5.412

€ 1.353.000

62048

Weißkirchen in Steiermark

4.801

€ 1.200.250

62105

Breitenau am Hochlantsch

1.691

€ 422.750

62115

Krieglach

5.320

€ 1.330.000

62116

Langenwang

3.875

€ 968.750

 

62125

Pernegg an der Mur

2.350

€ 587.500

62128

Sankt Lorenzen im Mürztal

3.611

€ 902.750

62131

Spital am Semmering

1.442

€ 360.500

62132

Stanz im Mürztal

1.839

€ 459.750

62135

Turnau

1.595

€ 398.750

62138

Aflenz

2.430

€ 607.500

62139

Bruck an der Mur

15.860

€ 3.965.000

62140

Kapfenberg

22.755

€ 5.688.750

62141

Kindberg

8.158

€ 2.039.500

62142

Mariazell

3.743

€ 935.750

62143

Mürzzuschlag

8.531

€ 2.132.750

62144

Neuberg an der Mürz

2.457

€ 614.250

62145

Sankt Barbara im Mürztal

6.585

€ 1.646.250

62146

Sankt Marein im Mürztal

2.698

€ 674.500

62147

Thörl

2.257

€ 564.250

62148

Tragöß-Sankt Katharein

1.872

€ 468.000

62202

Bad Blumau

1.643

€ 410.750

62205

Buch-St. Magdalena

2.164

€ 541.000

62206

Burgau

1.062

€ 265.500

62209

Ebersdorf

1.268

€ 317.000

62211

Friedberg

2.622

€ 655.500

62214

Greinbach

1.776

€ 444.000

62216

Großsteinbach

1.272

€ 318.000

62219

Hartberg

6.699

€ 1.674.750

62220

Hartberg Umgebung

2.218

€ 554.500

62226

Lafnitz

1.446

€ 361.500

62232

Ottendorf an der Rittschein

1.560

€ 390.000

62233

Pinggau

3.166

€ 791.500

62235

Pöllauberg

2.054

€ 513.500

62242

Sankt Jakob im Walde

1.044

€ 261.000

62244

Sankt Johann in der Haide

2.166

€ 541.500

62245

Sankt Lorenzen am Wechsel

1.478

€ 369.500

6224


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 140

7

Schäffern

1.375

€ 343.750

62252

Söchau

1.436

€ 359.000

62256

Stubenberg

2.216

€ 554.000

62262

Wenigzell

1.408

€ 352.000

62264

Bad Waltersdorf

3.819

€ 954.750

62265

Dechantskirchen

2.049

€ 512.250

62266

Feistritztal

2.417

€ 604.250

62267

Fürstenfeld

8.642

€ 2.160.500

62268

Grafendorf bei Hartberg

3.086

€ 771.500

62269

Großwilfersdorf

2.064

€ 516.000

62270

Hartl

2.114

€ 528.500

62271

Ilz

3.754

€ 938.500

62272

Kaindorf

2.962

€ 740.500

62273

Bad Loipersdorf

1.861

€ 465.250

62274

Neudau

1.498

€ 374.500

62275

Pöllau

6.020

€ 1.505.000

62276

Rohr bei Hartberg

1.457

€ 364.250

62277

Rohrbach an der Lafnitz

2.638

€ 659.500

62278

Vorau

4.712

€ 1.178.000

62279

Waldbach-Mönichwald

1.481

€ 370.250

62311

Edelsbach bei Feldbach

1.357

€ 339.250

62314

Eichkögl

1.335

€ 333.750

62326

Halbenrain

1.757

€ 439.250

62330

Jagerberg

1.644

€ 411.000

62332

Kapfenstein

1.561

€ 390.250

62335

Klöch

1.184

€ 296.000

62343

Mettersdorf am Saßbach

1.268

€ 317.000

62368

Tieschen

1.220

€ 305.000

62372

Unterlamm

1.252

€ 313.000

 

62375

Bad Gleichenberg

5.303

€ 1.325.750

62376

Bad Radkersburg

3.166

€ 791.500

62377

Deutsch Goritz

1.821

€ 455.250

62378

Fehring

7.230

€ 1.807.500

62379

Feldbach

13.523

€ 3.380.750

62380

Gnas

6.017

€ 1.504.250

62381

Kirchbach-Zerlach

3.250

€ 812.500

62382

Kirchberg an der Raab

4.511

€ 1.127.750

62383

Mureck

3.530

€ 882.500

62384

Paldau

3.140

€ 785.000

62385

Pirching am Traubenberg

2.554

€ 638.500

62386

Riegersburg

4.954

€ 1.238.500

62387

Sankt Anna am Aigen

2.350

€ 587.500

62388

Sankt Peter am Ottersbach

2.935

€ 733.750

62389

Sankt Stefan im Rosental

3.973

€ 993.250

62390

Straden

3.566

€ 891.500

Gemeinden Tirol

753 397

€.188.349.250

70101

Innsbruck

131.891

€ 32.972.750

70201

Arzl im Pitztal

3.162

€ 790.500

70202

Haiming

4.695

€ 1.173.750

70203

Imst

10.607

€ 2.651.750

70204

Imsterberg

802

€ 200.500

70205

Jerzens

962

€ 240.500

70206

Karres

606

€ 151.500

70207

Karrösten

683

€ 170.750

70208

Längenfeld

4.658

€ 1.164.500

70209

Mieming

3.743

€ 935.750

70210

Mils bei Imst

596

€ 149.000

70211

Mötz

1.229

€ 307.250

70212

Nassereith

2.163

€ 540.750

70213

Obsteig

1.334

€ 333.500

70214

Oetz

2.366

€ 591.500

70215

Rietz

2.313

€ 578.250

70216

Roppen

1.815

€ 453.750

7021


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 141

7

St. Leonhard im Pitztal

1.390

€ 347.500

70218

Sautens

1.622

€ 405.500

70219

Silz

2.567

€ 641.750

70220

Sölden

2.998

€ 749.500

70221

Stams

1.495

€ 373.750

70222

Tarrenz

2.767

€ 691.750

70223

Umhausen

3.257

€ 814.250

70224

Wenns

2.037

€ 509.250

70301

Absam

7.265

€ 1.816.250

70302

Aldrans

2.713

€ 678.250

70303

Ampass

1.835

€ 458.750

70304

Axams

6.018

€ 1.504.500

70305

Baumkirchen

1.273

€ 318.250

70306

Birgitz

1.451

€ 362.750

70307

Ellbögen

1.114

€ 278.500

70308

Flaurling

1.304

€ 326.000

70309

Fritzens

2.163

€ 540.750

70310

Fulpmes

4.382

€ 1.095.500

70311

Gnadenwald

848

€ 212.000

70312

Götzens

4.043

€ 1.010.750

70313

Gries am Brenner

1.340

€ 335.000

70314

Gries im Sellrain

619

€ 154.750

70315

Grinzens

1.387

€ 346.750

70317

Gschnitz

446

€ 111.500

70318

Hatting

1.461

€ 365.250

70319

Inzing

3.885

€ 971.250

70320

Kematen in Tirol

2.964

€ 741.000

 

70322

Kolsass

1.623

€ 405.750

70323

Kolsassberg

824

€ 206.000

70325

Lans

1.077

€ 269.250

70326

Leutasch

2.431

€ 607.750

70327

Matrei am Brenner

948

€ 237.000

70328

Mieders

1.885

€ 471.250

70329

Mils

4.451

€ 1.112.750

70330

Mühlbachl

1.383

€ 345.750

70331

Mutters

2.214

€ 553.500

70332

Natters

2.048

€ 512.000

70333

Navis

2.002

€ 500.500

70334

Neustift im Stubaital

4.777

€ 1.194.250

70335

Oberhofen im Inntal

1.875

€ 468.750

70336

Obernberg am Brenner

372

€ 93.000

70337

Oberperfuss

3.083

€ 770.750

70338

Patsch

1.029

€ 257.250

70339

Pettnau

1.060

€ 265.000

70340

Pfaffenhofen

1.149

€ 287.250

70341

Pfons

1.224

€ 306.000

70342

Polling in Tirol

1.216

€ 304.000

70343

Ranggen

1.093

€ 273.250

70344

Reith bei Seefeld

1.371

€ 342.750

70345

Rinn

1.907

€ 476.750

70346

Rum

9.220

€ 2.305.000

70347

St. Sigmund im Sellrain

174

€ 43.500

70348

Scharnitz

1.389

€ 347.250

70349

Schmirn

869

€ 217.250

70350

Schönberg im Stubaital

1.114

€ 278.500

70351

Seefeld in Tirol

3.436

€ 859.000

70352

Sellrain

1.33


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 142

7

€ 334.250

70353

Sistrans

2.240

€ 560.000

70354

Hall in Tirol

13.913

€ 3.478.250

70355

Steinach am Brenner

3.681

€ 920.250

70356

Telfes im Stubai

1.599

€ 399.750

70357

Telfs

15.902

€ 3.975.500

70358

Thaur

4.038

€ 1.009.500

70359

Trins

1.299

€ 324.750

70360

Tulfes

1.576

€ 394.000

70361

Unterperfuss

226

€ 56.500

70362

Vals

541

€ 135.250

70364

Völs

6.830

€ 1.707.500

70365

Volders

4.464

€ 1.116.000

70366

Wattenberg

739

€ 184.750

70367

Wattens

7.961

€ 1.990.250

70368

Wildermieming

944

€ 236.000

70369

Zirl

8.152

€ 2.038.000

70401

Aurach bei Kitzbühel

1.137

€ 284.250

70402

Brixen im Thale

2.635

€ 658.750

70403

Fieberbrunn

4.301

€ 1.075.250

70404

Going am Wilden Kaiser

1.845

€ 461.250

70405

Hochfilzen

1.183

€ 295.750

70406

Hopfgarten im Brixental

5.640

€ 1.410.000

70407

Itter

1.160

€ 290.000

70408

Jochberg

1.571

€ 392.750

70409

Kirchberg in Tirol

5.231

€ 1.307.750

70410

Kirchdorf in Tirol

3.996

€ 999.000

70411

Kitzbühel

8.220

€ 2.055.000

70412

Kössen

4.347

€ 1.086.750

70413

Oberndorf in Tirol

2.217

€ 554.250

70414

Reith bei Kitzbühel

1.649

€ 412.250

70415

St. Jakob in Haus

790

€ 197.500

 

70416

St. Johann in Tirol

9.463

€ 2.365.750

70417

St. Ulrich am Pillersee

1.822

€ 455.500

70418

Schwendt

841

€ 210.250

70419

Waidring

2.038

€ 509.500

70420

Westendorf

3.683

€ 920.750

70501

Alpbach

2.550

€ 637.500

70502

Angath

986

€ 246.500

70503

Bad Häring

2.786

€ 696.500

70504

Brandenberg

1.524

€ 381.000

70505

Breitenbach am Inn

3.491

€ 872.750

70506

Brixlegg

3.001

€ 750.250

70508

Ebbs

5.617

€ 1.404.250

70509

Ellmau

2.810

€ 702.500

70510

Erl

1.566

€ 391.500

70511

Kirchbichl

5.864

€ 1.466.000

70512

Kramsach

4.928

€ 1.232.000

70513

Kufstein

19.385

€ 4.846.250

70514

Kundl

4.599

€ 1.149.750

70515

Langkampfen

4.163

€ 1.040.750

70516

Mariastein

392

€ 98.000

70517

Münster

3.343

€ 835.750

70518

Niederndorf

2.767

€ 691.750

70519

Niederndorferberg

724

€ 181.000

70520

Radfeld

2.520

€ 630.000

70521

Rattenberg

413

€ 103.250

70522

Reith im Alpbachtal

2.76


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 143

7

€ 691.750

70523

Rettenschöss

522

€ 130.500

70524

Scheffau am Wilden Kaiser

1.463

€ 365.750

70525

Schwoich

2.506

€ 626.500

70526

Söll

3.666

€ 916.500

70527

Thiersee

3.010

€ 752.500

70528

Angerberg

1.908

€ 477.000

70529

Walchsee

1.912

€ 478.000

70530

Wildschönau

4.266

€ 1.066.500

70531

Wörgl

13.979

€ 3.494.750

70601

Faggen

378

€ 94.500

70602

Fendels

253

€ 63.250

70603

Fiss

968

€ 242.000

70604

Fließ

3.063

€ 765.750

70605

Flirsch

1.003

€ 250.750

70606

Galtür

771

€ 192.750

70607

Grins

1.385

€ 346.250

70608

Ischgl

1.576

€ 394.000

70609

Kappl

2.597

€ 649.250

70610

Kaunerberg

436

€ 109.000

70611

Kaunertal

599

€ 149.750

70612

Kauns

501

€ 125.250

70613

Ladis

525

€ 131.250

70614

Landeck

7.630

€ 1.907.500

70615

Nauders

1.536

€ 384.000

70616

Pettneu am Arlberg

1.487

€ 371.750

70617

Pfunds

2.610

€ 652.500

70618

Pians

796

€ 199.000

70619

Prutz

1.833

€ 458.250

70620

Ried im Oberinntal

1.268

€ 317.000

70621

St. Anton am Arlberg

2.350

€ 587.500

70622

Schönwies

1.675

€ 418.750

70623

See

1.263

€ 315.750

70624

Serfaus

1.121

€ 280.250

70625

Spiss

111

€ 27.750

70626

Stanz bei Landeck

580

€ 145.000

 

70627

Strengen

1.206

€ 301.500

70628

Tobadill

509

€ 127.250

70629

Tösens

745

€ 186.250

70630

Zams

3.402

€ 850.500

70701

Abfaltersbach

642

€ 160.500

70702

Ainet

940

€ 235.000

70703

Amlach

494

€ 123.500

70704

Anras

1.226

€ 306.500

70705

Assling

1.785

€ 446.250

70706

Außervillgraten

756

€ 189.000

70707

Dölsach

2.340

€ 585.000

70708

Gaimberg

837

€ 209.250

70709

Hopfgarten in Defereggen

696

€ 174.000

70710

Innervillgraten

927

€ 231.750

70711

Iselsberg-Stronach

607

€ 151.750

70712

Kals am Großglockner

1.132

€ 283.000

70713

Kartitsch

775

€ 193.750

70714

Lavant

325

€ 81.250

70715

Leisach

723

€ 180.750

70716

Lienz

11.856

€ 2.964.000

70717

Matrei in Osttirol

4.659

€ 1.164.750

7071


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 144

8

Nikolsdorf

892

€ 223.000

70719

Nußdorf-Debant

3.354

€ 838.500

70720

Oberlienz

1.486

€ 371.500

70721

Obertilliach

666

€ 166.500

70723

Prägraten am Großvenediger

1.126

€ 281.500

70724

St. Jakob in Defereggen

838

€ 209.500

70725

St. Johann im Walde

288

€ 72.000

70726

St. Veit in Defereggen

656

€ 164.000

70727

Schlaiten

470

€ 117.500

70728

Sillian

2.037

€ 509.250

70729

Strassen

811

€ 202.750

70731

Thurn

618

€ 154.500

70732

Tristach

1.444

€ 361.000

70733

Untertilliach

230

€ 57.500

70734

Virgen

2.193

€ 548.250

70735

Heinfels

983

€ 245.750

70801

Bach

610

€ 152.500

70802

Berwang

567

€ 141.750

70803

Biberwier

610

€ 152.500

70804

Bichlbach

794

€ 198.500

70805

Breitenwang

1.453

€ 363.250

70806

Ehenbichl

829

€ 207.250

70807

Ehrwald

2.582

€ 645.500

70808

Elbigenalp

874

€ 218.500

70809

Elmen

374

€ 93.500

70810

Forchach

261

€ 65.250

70811

Grän

604

€ 151.000

70812

Gramais

46

€ 11.500

70813

Häselgehr

681

€ 170.250

70814

Heiterwang

530

€ 132.500

70815

Hinterhornbach

95

€ 23.750

70816

Höfen

1.204

€ 301.000

70817

Holzgau

400

€ 100.000

70818

Jungholz

286

€ 71.500

70819

Kaisers

77

€ 19.250

70820

Lechaschau

2.134

€ 533.500

70821

Lermoos

1.157

€ 289.250

70822

Musau

389

€ 97.250

70823

Namlos

74

€ 18.500

70824

Nesselwängle

462

€ 115.500

 

70825

Pfafflar

108

€ 27.000

70826

Pflach

1.423

€ 355.750

70827

Pinswang

405

€ 101.250

70828

Reutte

6.741

€ 1.685.250

70829

Schattwald

445

€ 111.250

70830

Stanzach

464

€ 116.000

70831

Steeg

665

€ 166.250

70832

Tannheim

1.080

€ 270.000

70833

Vils

1.521

€ 380.250

70834

Vorderhornbach

248

€ 62.000

70835

Wängle

943

€ 235.750

70836

Weißenbach am Lech

1.257

€ 314.250

70837

Zöblen

229

€ 57.250

70901

Achenkirch

2.198

€ 549.500

70902

Aschau im Zillertal

1.846

€ 461.500

70903

Brandberg

360

€ 90.000

70904

Bruck am Ziller

1.125

€ 281.250

70905

Buch in Tirol

2.592

€ 648.000

70907

Eben am Achensee

3.240

€ 810.000

7090


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 145

8

Finkenberg

1.405

€ 351.250

70909

Fügen

4.216

€ 1.054.000

70910

Fügenberg

1.410

€ 352.500

70911

Gallzein

670

€ 167.500

70912

Gerlos

793

€ 198.250

70913

Gerlosberg

467

€ 116.750

70914

Hainzenberg

720

€ 180.000

70915

Hart im Zillertal

1.573

€ 393.250

70916

Hippach

1.459

€ 364.750

70917

Jenbach

7.173

€ 1.793.250

70918

Kaltenbach

1.329

€ 332.250

70920

Mayrhofen

3.905

€ 976.250

70921

Pill

1.164

€ 291.000

70922

Ramsau im Zillertal

1.622

€ 405.500

70923

Ried im Zillertal

1.266

€ 316.500

70924

Rohrberg

575

€ 143.750

70925

Schlitters

1.461

€ 365.250

70926

Schwaz

13.631

€ 3.407.750

70927

Schwendau

1.722

€ 430.500

70928

Stans

2.106

€ 526.500

70929

Steinberg am Rofan

283

€ 70.750

70930

Strass im Zillertal

845

€ 211.250

70931

Stumm

1.902

€ 475.500

70932

Stummerberg

855

€ 213.750

70933

Terfens

2.186

€ 546.500

70934

Tux

1.963

€ 490.750

70935

Uderns

1.852

€ 463.000

70936

Vomp

5.174

€ 1.293.500

70937

Weer

1.556

€ 389.000

70938

Weerberg

2.487

€ 621.750

70939

Wiesing

2.147

€ 536.750

70940

Zell am Ziller

1.711

€ 427.750

70941

Zellberg

645

€ 161.250

Gemeinden Vorarlberg

393 918

€.98.479.500

80101

Bartholomäberg

2.377

€ 594.250

80102

Blons

337

€ 84.250

80103

Bludenz

14.596

€ 3.649.000

80104

Bludesch

2.393

€ 598.250

80105

Brand

734

€ 183.500

80106

Bürs

3.278

€ 819.500

80107

Bürserberg

557

€ 139.250

80108

Dalaas

1.595

€ 398.750

 

80109

Fontanella

445

€ 111.250

80110

Gaschurn

1.455

€ 363.750

80111

Innerbraz

976

€ 244.000

80112

Klösterle

690

€ 172.500

80113

Lech

1.554

€ 388.500

80114

Lorüns

297

€ 74.250

80115

Ludesch

3.523

€ 880.750

80116

Nenzing

6.196

€ 1.549.000

80117

Nüziders

4.987

€ 1.246.750

80118

Raggal

861

€ 215.250

80119

St. Anton im Montafon

717

€ 179.250

80120

St. Gallenkirch

2.242

€ 560.500

80121

St. Gerold

411

€ 102.750

80122

Schruns

3.856

€ 964.000

80123

Silbertal

845

€ 211.250

80124

Sonntag

661

€ 165.250

80125

Stallehr

290

€ 72.500

80126

Thüringen

2.231

€ 557.750

80127

Thüringerberg

711

€ 177.750

80128

Tschagguns

2.183

€ 545.750

80129

Vandans

2.655

€ 663.750

80201

Alberschwende

3.253

€ 813.250

80202

Andelsbuch

2.612

€ 653.000

80203

Au

1.741

€ 435.250

80204

Bezau

2.017

€ 504.250

80205

Bildstein

782

€ 195.500

80206

Bizau

1.126

€ 281.500

80207

Bregenz

29.769

€ 7.442.250

80208

Buch

593

€ 148.250

80209

Damüls

305

€ 76.250

80210

Doren

1.030

€ 257.500

80211

Egg

3.549

€ 887.250

80212

Eichenberg

416

€ 104.000

80213

Fußach

3.908

€ 977.000

80214

Gaißau

1.848

€ 462.000

80215

Hard

13.600

€ 3.400.000

80216

Hittisau

2.031

€ 507.750

80217

Höchst

8.052

€ 2.013.000

80218

Hörbranz

6.401

€ 1.600.250

80219

Hohenweiler

1.312

€ 328.000

80220

Kennelbach

1.949

€ 487.250

80221

Krumbach

1.030

€ 257.500

80222

Langen bei Bregenz

1.419

€ 354.750

80223

Langenegg

1.145

€ 286.250

80224

Lauterach

10.307

€ 2.576.750

80225

Lingenau

1.498

€ 374.500

80226

Lochau

5.778

€ 1.444.500

80227

Mellau

1.306

€ 326.500

80228

Mittelberg

4.983

€ 1.245.750

80229

Möggers

530

€ 132.500

80230

Reuthe

660

€ 165.000

80231

Riefensberg

1.083

€ 270.750

80232

Schnepfau

454

€ 113.500

80233

Schoppernau

942

€ 235.500

80234

Schröcken

210

€ 52.500

80235

Schwarzach

3.982

€ 995.500

80236

Schwarzenberg

1.828

€ 457.000

80237

Sibratsgfäll

407

€ 101.750

80238

Sulzberg

1.833

€ 458.250

80239

Warth

166

€ 41.500

80240

Wolfurt

8.454

€ 2.113.500

 

80301

Dornbirn

49.517

€ 12.379.250

80302

Hohenems

16.516

€ 4.129.000

80303

Lustenau

22.907

€ 5.726.750

80401

Altach

6.724

€ 1.681.000

80402

Düns

407

€ 101.750

80403

Dünserberg

150

€ 37.500

80404

Feldkirch

33.810

€ 8.452.500

80405

Frastanz

6.462

€ 1.615.500

80406

Fraxern

715

€ 178.750

80407

Göfis

3.304

€ 826.000

80408

Götzis

11.704

€ 2.926.000

80409

Klaus

3.093

€ 773.250

80410

Koblach

4.626

€ 1.156.500

80411

Laterns

665

€ 166.250

80412

Mäder

4.066

€ 1.016.500

80413

Meiningen

2.274

€ 568.500

80414

Rankweil

11.843

€ 2.960.750

80415

Röns

363

€ 90.750

80416

Röthis

1.941

€ 485.250

80417

Satteins

2.727

€ 681.750

80418

Schlins

2.423

€ 605.750

80419

Schnifis

802

€ 200.500

80420

Sulz

2.581

€ 645.250

80421

Übersaxen

616

€ 154.000

80422

Viktorsberg

407

€ 101.750

80423

Weiler

2.077

€ 519.250

80424

Zwischenwasser

3.236

€ 809.000

 

 

.

.

90001

Gemeinde Wien

1.893.779

€ 473.444.750

Begründung:

zu § 27 Abs. 9 FAG 2017

Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bedingt durch die Maßnahmen der ÖVP/Grüne-Bundesregierung, insbesondere Betretungsverbote für Betriebe, die die Ein­nahmen der Unternehmen wegbrechen lassen, stieg die Zahl die Arbeitslosenzah­len dramatisch an, innerhalb von vierzehn Tagen wurden in der zweiten Märzhälfte 200.000 Menschen arbeitslos. Diese Entwicklungen haben auch massive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und treffen die Bevölkerung daher doppelt.

Mit dem vorliegenden Antrag soll eine pauschale Abgeltung der Einnahmenausfälle der Gemeinden aus den Ertragsanteilen als auch der Kommunalsteuer vorgesehen werden. Die Zweckzuwendung ist einmal für das Jahr 2021 vorgesehen und soll mit 31. März 2021 an die Gemeinden überwiesen werden. Grundlage der Berechnung ist die Bevölke­rungsstatistik, die auch § 10 FAG zu Grunde gelegt und mit Anlage A auf die Gemeinden mit 250 Euro pro hauptgemeldeter Einwohnerin oder hauptgemeldetem Einwohner um­gerechnet wird. Die Gesamtsumme von 2,212854250 Milliarden Euro fließt direkt an die Gemeinden und ist damit eigentlich der erste Teil eines umfassenden wirtschaftlichen Konjunkturpaketes, da die Gemeinden das Geld direkt vor Ort in Leistungen, die der Bevölkerung zu Gute kommen, investieren werden. Aus diesem Grund sollen diese Fi­nanzmittel den Gemeinden auch nicht durch eine Landesumlage entzogen werden.

Der letzte Gemeindefinanzbericht des KDZ unterstreicht die Wichtigkeit der Steuerein­nahmen für die Gemeinden. Fast ein Drittel machen die Ertragsanteile aus den ge­meinschaftlichen Bundesabgaben aus (30,6%), weitere 11 % die Kommunalsteuer.1 Die Ertragsanteile sind die wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden und hängen wesentlich


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 146

von der wirtschaftlichen Gesamtlage ab. Nicht einmal das Wifo kann momentan die Schwere der heurigen Rezession vorhersagen. Im von der Bundesregierung vorgelegten Paket sind steuerliche Maßnahmen von 10 Mrd. € vorgesehen. Zusätzlich zu den er­wartbaren Minderungen des Steueraufkommens und damit der Ertragsanteile für die Ge­meinden, ist mit einem erheblich reduzierten Aufkommen der von der Lohnsumme ab­hängenden Kommunalsteuer zu rechnen. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist gefährdet, diese müssen aber aufrecht erhalten werden, insbeson­dere jene, welche die Menschen zur leichteren Bewältigung der Krise benötigen. Ge­meinden können sich nicht mit jenen Möglichkeiten, die den Ländern und dem Bund zur Verfügung stehen finanzieren, Banken und Sparkassen sind die häufigsten Finanzierer kommunaler Vorhaben. Gemeinden können sich auch nicht an die Bundesfinanzierungs­agentur wenden, um wie Bund oder Länder günstigere Kredite zu erhalten. Aus diesem Grund ist, trotz zu befürchtenden hohen Einnahmenausfälle, eine rechtzeitige finanzielle Planungssicherheit für Gemeinden notwendig.

Nicht nur der gut ausgebaute Sozialstaat, sondern auch die Leistungen der Gemeinden und deren Angebote für die Bürgerinnen und Bürger haben in der Krise eine wesentliche stabilisierende Funktion. Gemeinden und Städte brauchen eine 100%ige Abgeltung des finanziellen Ausfalls der Coronakrise. Kommunen sind für Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasser- und Wasserver­sorgung und vieles mehr zuständig. Diese Dienstleistungen sind bei nicht entsprechen­der Abgeltung in Gefahr. Gemeinden und Städte sind aber auch wichtiger Auftraggeber für kleine und mittlere regionale Betriebe. Um die Wirtschaft wieder hochzufahren und Arbeitsplätze zu sichern, braucht es neben der 100%igen Abgeltung des Einnahmenent­falls (Kommunalsteuer, Ertragsanteile) auch ein Konjunkturpaket für Gemeinden, damit Projekte zur Ankurbelung der örtlichen Wirtschaft umgesetzt werden können.

Der von der SPÖ am 22.4.2020 eingebrachte Entschließungsantrag zur Sicherung der Gemeindefinanzen mit dem Entschließungstext

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat ehestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung des Bud­gets für 2020 im Mai diesen Jahres, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem der Bund den Gemeinden die sinkenden Ertragsanteile sowie die reduzierten Einnahmen aus der Kommunalsteuer abgilt, und zusätzlich ein Konjunkturpaket für Gemeinden zur Umsetzung von Projekten für die Ankurbelung der örtlichen Wirtschaft finanziert wird, damit die vollständige Aufrechterhaltung der Gemeindeleistungen für die ÖsterreicherIn­nen und Österreicher in der Krise und der anschließenden Phase der wirtschaftlichen Erholung finanziert werden kann.“

wurde von ÖVP und Grünen zwei Mal in den Sitzungen des Budget-Ausschusses vom 24.04.2020 und 8.5.2020 vertagt. Ein unselbständiger Entschließungsantrag ähnlichen Inhalts wurde in der Nationalratssitzung vom 13.5. abgelehnt. Die zweimalige Vertagung und schlussendliche Ablehnung dieses wichtigen Anliegens durch die schwarzgrüne Bundesregierung ändert nichts an der Dringlichkeit dieser Maßnahme.

Die SPÖ hat daher im Mai 2020 einen inhaltlich identen Initiativantrag eingebracht, der aber auch von ÖVP/Grüne im Budgetausschuss vertagt wurde (https://www.parla­ment.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00574/index.shtml#tab-Uebersicht).

Durch den vorliegenden Abänderungsantrag soll die adaptierte Regierungsvorlage die finanzielle Situation der Gemeinden im Lichte der fortdauernden ökonomischen Auswir­kungen der Sars-CoV-2-Pandemie, und der damit verbundenen kurzfristigen Auswir­kung auf die Haushalte der Gemeinden, nachhaltig verbessern.

1 https://www.kdz.eu/de/content/gemeindefinanzbericht-2020, Abbildung 8, S. 12

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 147

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen er­läutert, er wurde verteilt, ist ausreichend unterstützt und ist damit auch ordnungsgemäß eingebracht.

Herr Abgeordneter Gerstl hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.15.57

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Koll­ross hat behauptet, dass ÖVP-Spender bei Novomatic einen Umsatzersatz bekommen würden.

Ich berichtige tatsächlich, dass Umsatzersätze jedermann und jede Frau bekommen und dass die meisten Spenden von Novomatic an die SPÖ geflossen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Manfred Hofin­ger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.16.32

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Kollross, die einzige Mo­gelpackung, die es gibt, besteht darin, dass die SPÖ genau jetzt in der Krise auf einmal die kleinen Gemeinden entdeckt hat – davor aber nicht. Ich bin schon gespannt, wie es nach der Krise ausschauen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

Es freut mich als Gemeindesprecher der ÖVP schon sehr, dass wir heute dieses zweite Gemeindepaket mit 1,5 Milliarden Euro beschließen können. Es ist sehr unbürokra­tisch – die Gemeinden bekommen das Geld mit den Ertragsanteilen ausbezahlt –, es hilft schnell, und es ist gemeinsam mit den Beteiligten – mit dem Gemeindebund, mit dem Städtebund, mit den beteiligten Bürgermeistern – ausgemacht, mit dem Finanzmi­nister ausgehandelt worden. Ich möchte mich daher für dieses gute, unbürokratische Paket recht herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Vielleicht ganz kurz ein paar Worte dazu, worum es überhaupt geht: Die Gemeinden haben sehr viele Aufgaben zu erfüllen, von der Infrastruktur – Wasser, Kanal, Kindergär­ten, Volksschulen – bis hin zu Vereinen und so weiter und so fort. Womit bezahlen die Gemeinden diese Dinge? – Sie zahlen sie zum ganz großen Teil aus den Ertragsantei­len, den Steuermitteln des Bundes. Diese bekommen die Gemeinden vom Bund direkt überwiesen, sie sind aber wiederum von der Wirtschaftskraft Österreichs, von den Steu­ereinnahmen, die der Bund generiert, abhängig.

Durch diese Krise haben wir in den Gemeinden im vergangenen Jahr 9 Prozent weniger Ertragsanteile bekommen. Das macht 1 Milliarde Euro aus. Die haben wir im ersten Paket erledigt: Die Gemeinden haben mit dem ersten Paket diese 1 Milliarde Euro be­kommen. Im Jahr 2021 sieht es leider aufgrund dieser Krise ebenfalls düster aus: Es kommen nochmals 3 Prozent dazu, das ergibt insgesamt 12,5 Prozent weniger Ertrags­anteile. Das sind 1,5 Milliarden Euro – und genau das ist das Paket, das wir heute be­schließen werden.

Wir haben es im Juni beim ersten Paket schon gesagt: Wenn es nicht reicht, dann wer­den wir unsere Gemeinden nicht im Stich lassen. Genau deshalb beschließen wir heute dieses Paket, ein dreiteiliges Paket, mit dem wir besonders die kleinstrukturierten, die finanzschwachen Gemeinden fördern: mit der Strukturhilfe in Höhe von 100 Millionen Euro, durch eine Aufstockung der Ertragsanteile um 400 Millionen Euro und mit Vor­schüssen aus den Ertragsanteilen in Höhe von 1 Milliarde Euro, die ab 2023 einbehalten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 148

werden, dies aber auch unter der Prämisse: wenn die Ertragsanteile um 2 Prozent stei­gen. Das heißt, es muss eine gewisse Wirtschaftsleistung gegeben sein, dass die Ge­meinden diese Vorschüsse wieder zurückzahlen müssen.

Wir stehen zu unseren starken Gemeinden. Sie sind die größten Arbeitgeber und Inves­toren in den Regionen. Wir halten mit diesem Paket die Liquidität und die Planungssi­cherheit unserer Gemeinden aufrecht. So können in den Gemeinden auch wieder schö­ne Projekte umgesetzt werden, und es kann investiert werden.

Zur Kritik betreffend das erste Paket, dass erst 30 Prozent ausgeschöpft wurden: Für jeden, der sich mit der Gemeindepolitik beschäftigt, ist das nachvollziehbar. Projekte müssen vorbereitet, beantragt werden, aber sie werden Zug um Zug abgeholt, und es wird da sicher kein Euro übrig bleiben.

Zur generellen Kritik von SPÖ und FPÖ: Für mich ist das absolut nicht nachvollziehbar. Man könnte das schon unter das Motto stellen: In der Krise die Parteifahne um jeden Preis hochhalten! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das wird hier gespielt, und das macht mich fast fassungslos, muss ich ganz ehrlich sagen. Das ist auch verantwortungslos gegen­über den Staatsbürgern, den Gemeinden, den Bürgermeistern und allen Funktionären in den Gemeinden. (Abg. Rauch: ... nicht nur ÖVP-Funktionäre in den Gemeinden!) Ich finde das absolut verantwortungslos. Wir sind alle in einem Boot und müssen diese Krise gemeinsam bewältigen – aber so nicht. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

„In der Krise beweist sich der Charakter“, hat jemand gesagt, den die SPÖ wahrschein­lich gut kennt, nämlich der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt. (Zwi­schenruf des Abg. Rauch.) Das muss ich schon sagen: Jetzt in der Krise die kleinen Gemeinden zu entdecken, liebe SPÖ, ist schon etwas fadenscheinig!

Abschließend möchte ich mich bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, bei allen Funktionären in den Gemeinden, bei allen Gemeindebediensteten recht herzlich dafür bedanken, dass sie in der Krise ihr Möglichstes leisten. (Abg. Belakowitsch: Dan­ke! – Abg. Rauch: Danke! – Zwischenruf des Abg. Loacker.) Ich glaube, das ist bemer­kenswert – sowohl was die Testungen als auch was jetzt die Impfungen betrifft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte auch noch kurz Bezug auf den Antrag der NEOS nehmen: Ein Monitoring schadet in diesem Zusammenhang sicher nicht, das werden wir in diesem Falle auch unterstützen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Zu den Gemeindefinanzen meiner Gemeinde mit 1 300 Einwohnern: Wir haben im ver­gangenen Jahr 138 000 Euro weniger Ertragsanteile gehabt (Zwischenruf bei der SPÖ), und die KIP-Mittel des Bundes waren genau 138 000 Euro. Es ist sich also genau aus­gegangen. Das ist für die Gemeinden eine gute Förderung gewesen, und auch das neue Gemeindepaket wird sehr gut ankommen. Nach Rücksprache mit anderen Bürgermeis­tern kann ich sagen, jeder ist froh, dass dieses Geld kommt, und jeder kann damit etwas anfangen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.22.32

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Höfinger, das ist kein Gemeindehilfspaket, das ist ein Gemeindebelastungspaket (eine Tafel mit einer Grafik und der Überschrift „Aus­wirkungen auf die Ertragsanteile der Gemeinden“ auf das Rednerpult stellend), und das ist verantwortungslos, was Sie hier machen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)


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Ich werde Ihnen auch erklären, warum das ein Gemeindebelastungspaket ist: Ein Kredit ist immer eine Belastung, und Sie belasten die Gemeinden damit auf Jahre im Voraus und schwächen so deren Investitionsfähigkeit in der Zukunft – und das ist der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum kommunalen Investitionspaket auch noch ein Wort – ich glaube, Sie haben es auch so verstanden, Sie versuchen nur, es jetzt umzudrehen –: Kommunales Investitionspa­ket hat geheißen, man will der Wirtschaft das Geld zugutekommen lassen, man will, dass die Projekte in den Gemeinden umgesetzt werden.

Sie als Bürgermeister müssen wissen, dass das mit dem ordentlichen Haushalt, wo die 138 000 Euro Abgaben sind, überhaupt nichts zu tun hat, weil es im außerordentlichen Haushalt stattfindet oder mittlerweile im investiven Haushalt, nach unserem neuen Rech­nungswesen. Das hat mit dem ordentlichen Haushalt und den Abgaben gar nichts zu tun. – Also vergleichen Sie nicht das kommunale Investitionspaket mit dem Abgang, den die Gemeinden in den Haushalten haben!

Jetzt vielleicht ganz kurz zu dieser Grafik, die uns der Budgetdienst geliefert hat (auf diese zeigend): Da sieht man nämlich ganz genau und sehr schön, dass die Gemeinden alleine im letzten Jahr bei den Ertragsanteilen Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Euro haben. Natürlich haben die Gemeinden in den Voranschlägen mit einer Steigerung der Einnahmen, der Ertragsanteile gerechnet. Das heißt, wenn man die Jahre davor an­schaut, 2018 auf 2019, 2017 auf 2018, hat es natürlich immer eine Steigerung gegeben, weil ja auch die Wirtschaft gewachsen ist. Das heißt, den Gemeinden fehlt natürlich auch in ihrer Planung viel mehr Geld, da fehlen 1,5 bis 2 Milliarden Euro.

Dazu kommen noch die Ausfälle der Kommunalsteuern. Fragen Sie einmal eine Tiroler oder eine Kärntner oder eine Salzburger Gemeinde, in denen jetzt alle Gastronomiebe­triebe zugesperrt sind, wie die Einnahmenausfälle ausschauen! Da gibt es auch eine unterschiedliche Betroffenheit, genauso wie bei den Unternehmen. Da werden viele Ge­meinden noch viel größere Abgänge und Probleme haben und nicht mehr investieren können. Das ist Fakt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Kollege Kollross hat die 1,5 Milliarden Euro schon erklärt, was das bedeutet, 1 Mil­liarde Euro Kredit. Man sieht es, in den Jahren 2023, 2024, 2025 müssen die Gemeinden diesen zurückzahlen. Das bedeutet eine Belastung für die Zukunft, das ist ein Belas­tungspaket.

Zu den 400 Millionen, die Sie aufzählen: 260 Millionen wurden im letzten Jahr schon ausgezahlt. Jetzt ist der Herr Finanzminister so großzügig und sagt: Ich verlange das von den Gemeinden nicht zurück, und die 140, die wir zu viel angenommen haben, die kriegen sie noch! Also es bleiben 140 Millionen Euro für 2 000 Gemeinden übrig – Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, das ist einfach ein Faktum, das kann man nicht wegdiskutieren – und zusätzlich noch 100 Millionen Euro für 1 096 strukturschwache Gemeinden. Das ist es und nicht mehr.

Wenn man heute draußen die Bevölkerung fragt – Sie können es ja gerne tun –: Was funktioniert in dem Land noch?, dann wird Ihnen jeder sagen: Die Müllabfuhr funktioniert, das Wasser ist bereitgestellt, die Schneeräumung funktioniert, die Kindergartenbetreu­ung funktioniert! – Alles, was die Gemeinden machen, funktioniert. Was funktioniert nicht in dem Staat? – Alles, was diese Bundesregierung macht. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Sie sind nicht in der Lage, die Wirtschaftsbetriebe in dem Ausmaß zu unterstützen, in dem sie es brauchen, Sie sind nicht einmal in der Lage, die Masken auszuschicken und zu verteilen (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ), Sie sind nicht in der Lage, die Betten in unseren Krankenhäusern aufzustocken, weder die Intensivbetten noch die Normalbetten. – Sie sind zu nichts in der Lage! (Zwischenruf bei der ÖVP.)


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Wenn ich mir jetzt das Impfen anschaue: Das ist überhaupt das Beste, was ich je erlebt habe. Wir sind als Gemeinden beauftragt worden, die über 80-Jährigen zu erheben. Das hat drei Tage gedauert, dann war das in jeder Gemeinde erledigt. In Kärnten haben sich mittlerweile 26 000 über 80-Jährige zum Impfen angemeldet. Heute kriege ich ein Schreiben vom Gemeindebund (dieses zeigend), in dem Folgendes drinsteht; erstens einmal: Liebe über 80-Jährige! Ihr müsst euch alle gedulden, weil die Bundesregierung nicht in der Lage ist, den Impfstoff auszuführen! – Zweitens an die Bürgermeister: Aus diesem Grund wird auch abgeraten, weitere Anmeldungen entgegenzunehmen und dem Land oder der ÖGK weiterzuleiten! (Abg. Rauch: Ein Wahnsinn!)

Das heißt, wir sollen jetzt den über 80-Jährigen sagen: Wir können euch leider nicht mehr annehmen, ihr könnt euch bei uns nicht mehr anmelden, wir können euch zur Imp­fung nicht mehr annehmen, tut das selber! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Bitte, liebe über 80-Jährige, rufen Sie beim Gesundheitsminister, beim Finanzminister, beim Herrn Bun­deskanzler an, aber nicht beim Bürgermeister! Die haben das verbockt. Das ist echt eine Frechheit, was da passiert ist! Sie sind nicht in der Lage, die Menschen zu impfen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Loacker: Die verzweifelten ÖVP-Bürgermeister müssen sich jetzt ...!)

Erklären Sie mir das bitte außerdem noch logistisch! Geimpft wird im Bezirk Spittal nur in der Bezirkshauptstadt, in den Geschäftsräumen der Gebietskrankenkasse. Jetzt er­klären Sie mir, wie ein betagter Mensch über 80 Jahre von Heiligenblut – da liegen zur­zeit circa 2 Meter Schnee, in den nächsten Tagen kommt noch ein bissel was dazu – kurzfristig, denn er wird kurzfristig von der GKK angerufen, nach Spittal kommen soll. Vielleicht fährt er mit dem Schülerbus – ich weiß nicht, ob der am Sonntag fährt, denn es wird hauptsächlich am Wochenende geimpft. Springen dann die 50 80-Jährigen oben in Heiligenblut in den Bus hinein, fahren gemeinsam nach Spittal, stecken sich vielleicht gegenseitig an, werden dann dort in der GKK geimpft und fahren dann wieder 2 Stunden zurück? (Ruf bei der ÖVP: Ruf zur Sache!) Wie soll denn das funktionieren? Wie soll denn diese Logistik funktionieren? Das ist undurchführbar!

Sie schreiben, Sie können die Ärzte vor Ort, die Hausärzte dafür nicht einsetzen, weil Sie es logistisch nicht schaffen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Warum setzen Sie da nicht das Bundesheer ein? Warum setzen Sie nicht für die Verteilung des Impfstoffes das Bundesheer ein, wenn uns in diesem Land ein so schlimmer Virus angreift und die Men­schen gefährdet? (Ruf bei der ÖVP: Zum Thema!) Da müssen die Menschen mit über 80 Jahren, die kein Auto haben, Hunderte Kilometer irgendwohin fahren, wo es keinen öffentlichen Verkehr gibt, und sich dort impfen lassen. – Das stimmt, das stimmt genau! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Weidinger: Zur SPÖ schauen! Der Kaiser ...!)

Deshalb ist es einfach erforderlich, dass die Gemeinden zur Aufrechterhaltung ihrer Strukturen entsprechendes Geld bekommen. Deshalb stelle ich auch noch einmal fol­genden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Coronahilfen für Gemeinden“

Der Nationalrat beschließen wolle:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ländern und Gemeinden aus den insge­samt zur Verfügung stehenden Corona-Hilfsgeldern, einen nicht rückzahlbaren finanziel­len Ausgleich für die Mindereinnahmen, die durch die von der Bundesregierung gesetz­ten Maßnahmen entstanden sind, auszuzahlen.“

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 151

Ich frage Sie, Herr Minister: Was ist denn mit den Geldern, die Sie den Medien gegeben haben, über 100 Millionen Euro? Ist das auch ein Kredit? Wenn es dann besser geht, zahlen die das auch zurück? Wie ist es denn mit den Schulden, die Sie aufgenommen haben? Das sind Staatsschulden, 40 Milliarden Euro derzeit. Wer zahlt denn die zurück? Haben Sie in den nächsten Budgets eingeplant, dass Sie die zurückzahlen? Also ich habe noch kein Budget des Bundes gesehen, in dem irgendeine Schuld getilgt worden ist, die letzten 65 Jahre nicht. Wir bedienen die Zinsen, aber keine Schulden.

Und die Gemeinden sollen die Milliarde zurückzahlen?! – Das ist verantwortungslose Politik. Das sage ich euch Bürgermeistern – und auch dem Oberchef, Bürgermeister Riedl –, unseren Gemeindevertretern: Das ist verantwortungslos, was ihr mit den Ge­meinden macht! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

14.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Coronahilfen für Gemeinden

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3, Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (630 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (634 d.B.)

in der 79. Sitzung des Nationalrates, am 20.1.2021

Das zweite „Gemeindehilfspaket“, das von den Regierungsfraktionen als großzügige Un­terstützung für die coronakrisengebeutelten Gemeinden angepriesen wird, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als eine weitere Mogelpackung. Alles in allem bleiben vom großen „Gemeindehilfspaket“ tatsächlich nur 100 Millionen Euro für 1.186 strukturschwa­che Gemeinden in Österreich übrig.

Laut Finanzministerium hatten die Gemeinden im Jahr 2020, trotz der über Akontozah­lungen offensichtlich zu viel ausbezahlten Vorschüsse der Ertragsanteile in Höhe von 400 Millionen Euro, alleine in diesem Bereich Mindereinnahmen von rund 900 Millionen Euro. Hinzu kommen dann noch die Rückgänge bei der Kommunalsteuer und den sons­tigen Gemeindeabgaben, die noch gar nicht berücksichtigt sind.

Wenig erfolgreich war auch das Kommunalinvestitionspakets, von dem in rund sieben Monaten lediglich 28 Prozent der zur Verfügung stehenden 1 Milliarde Euro zur Auszah­lung gebracht wurde.

Die beiden Regierungsfraktionen schränken damit den Spielraum für Investitionen der Gemeinden auf Jahre hinaus massiv ein. Das ist nicht nur aus staatspolitischer Sicht verantwortungslos, sondern auch aus Sicht der Wirtschaft eine weitere fatale Fehlent­scheidung. Die Gemeinden, als einer der wichtigsten Investoren der regionalen Wirt­schaft, werden dadurch enorm geschwächt, was sich wiederum auf die regionale Wirt­schaft, auf Unternehmen und Arbeitsplätze auswirkt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 152

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ländern und Gemeinden aus den insge­samt zur Verfügung stehenden Corona-Hilfsgeldern, einen nicht rückzahlbaren finanziel­len Ausgleich für die Mindereinnahmen, die durch die von der Bundesregierung gesetz­ten Maßnahmen entstanden sind, auszuzahlen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Götze.

Vorher darf ich noch ergänzen, dass der Entschließungsantrag ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht ist und somit auch in Verhandlung steht.

Bitte, Frau Abgeordnete.


14.30.26

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Auf diese Rede habe ich mich wirklich sehr gefreut, denn ich bin davon überzeugt, dass wir heute etwas sehr Wichtiges, sehr Gutes für die Gemeinden beschließen.

Wir sind uns einig: Gemeinden haben eine große Bedeutung für die Menschen, sie sor­gen für Kinderbetreuung und Schule, versorgen uns mit Wasser, öffentlichem Verkehr und vielem mehr. Meine Heimatgemeinde Eichgraben zum Beispiel hat in der Krise au­ßerdem die Lebensmittelversorgung der älteren Bevölkerung organisiert, und momentan kümmert sie sich, wie alle Gemeinden, um Testungen und Impfungen.

Heute geht es um die Gemeindefinanzen. Wir wissen, wie sich Gemeinden finanzieren: durch Ertragsanteile, das sind die Steuern des Bundes, die an die Gemeinden ausge­schüttet werden, und zweitens durch die Kommunalsteuern, das sind jene Steuern, die Unternehmen im Ort zahlen – und beide brechen jetzt in der Krise ein. Daher ist Hand­lungsbedarf gegeben. Wir haben bereits im vergangenen Juni das kommunale Investi­tionspaket beschlossen, den Gemeinden 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, aufge­rechnet nach einem fixen Schlüssel. In meiner Heimatgemeinde sind das – in Eichgra­ben wohnen 5 000 Menschen – über 480 000 Euro. Übrigens: Auch wir haben erst einen Teil ausgeschöpft, weil man nämlich als Gemeinde Projekte plant und überlegt, wann das Sinn macht. Wir werden die Projekte dann einreichen, wenn es Sinn macht. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Wir bekommen 483 000 Euro; zu jedem Projekt einen 50-pro­zentigen Zuschuss, zum Beispiel für Radwege, für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen oder sogar für Kanalsanierung – das ist etwas, was alle Gemeinden machen.

Heute geht es um ein zweites Paket, denn die Krise hält an, diese 1 Milliarde Euro ist nicht ausreichend, und zugegebenermaßen tun sich manche Gemeinden schwer, den Zuschuss von 50 Prozent zu finanzieren. Daher stehen wir heute hier und diskutieren das zweite Gemeindepaket von 1,5 Milliarden Euro; davon 500 000 Euro echter Zu­schuss, 1 Milliarde Euro Vorschuss, wie wir bereits vorhin besprochen haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Für Eichgraben zum Beispiel – ich habe mir die Zahlen angeschaut – bedeutet das: Wir bekommen heuer 650 000 Euro automatisch mit den Ertragsanteilen im Laufe des Jahres ausbezahlt; automatisch, ohne Antrag, ich glaube, das ist wirklich sehr angenehm für Gemeinden. Einen Teil davon, konkret 378 000 Euro, muss Eichgraben zurückzah­len – aber erst dann, wenn die Ertragsanteile wieder steigen.

Das heißt, den Gemeinden wird ein Wachstumspfad garantiert, ein Wachstumspfad von durchschnittlich 2 Prozent – vom letzten hohen Jahr 2019 gerechnet, über die nächsten sieben Jahre, bis 2027 –, konkret von knapp 11 Milliarden Euro Ertragsanteilen auf über 12,7 Milliarden Euro Ertragsanteile für ganz Österreich. Damit bietet der Bund den Ge­meinden absolute Planungssicherheit und übernimmt das Ausfallsrisiko. (Beifall bei Grünen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 153

und ÖVP.) Erst dann, wenn die Ertragsanteile über diesen 2 Prozent, die in diesem Ge­setz festgeschrieben sind, liegen, erfolgen Rückzahlungen. Ich glaube, das ist wirklich sehr wichtig für die Gemeinden.

Noch zwei Punkte möchte ich ansprechen; einerseits den Strukturfonds – speziell 100 Millionen Euro für strukturschwache Gemeinden –, und als zweiten Punkt: Wir wer­den natürlich mit dem Antrag der NEOS mitgehen, in dem es um ein Monitoring geht, damit man sieht, welche Gemeinden sich vielleicht mehr und welche sich weniger ver­schulden und wie die Gemeinden eigentlich investieren, ob sie das schaffen.

Sollte es nötig sein, können wir uns auch darüber unterhalten, ob Nachbesserungen erforderlich sind, allerdings muss ich sagen, ich bin davon überzeugt, dass das heute ein Meilenstein für handlungsfähige Gemeinden ist, dass diese in die Zukunft investieren können und die Versorgung der Bevölkerung weiterhin so gut sicherstellen können wie bisher. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Dr.in Sonja Hammer­schmid. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.35.46

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Schon vor Beginn der Pandemie standen die Gemeinden an vorderster Front bei der Umsetzung einer Vielzahl an eigentlich staatlich zentralen Aufgaben wie beispielsweise die elementare Bildung, wie beispielsweise auch die Schulen, denn sie sind Schuler­halter der Pflichtschulen, und schon vor Beginn der Krise standen ganz, ganz viele Ge­meinden nicht mit prall gefüllten Taschen da und konnten in alles investieren, was sie sich erträumten. Ich erinnere mich noch zu gut an die Diskussionen zum Ausbau der ganztägigen Schulen, als die Gemeinden aufgeschrien haben, sie können nur mit einer Anschubfinanzierung nicht leben, denn sie haben schlichtweg nicht das Geld, um diese ganztägigen Schulen entsprechend zu finanzieren und weiter zu übernehmen. – Und dann kam Corona!

Die Gemeinden waren plötzlich mit weniger Einnahmen konfrontiert – Kollegin Götze hat schon wunderbar ausgeführt, wie sich Gemeindefinanzen zusammensetzen –, und sie mussten eine Anzahl an zusätzlichen Aktivitäten übernehmen. Ich erinnere an die Test­straßen, ich sage auch, dass sie in der Organisation der Impfungen an vorderster Front stehen werden. Das heißt, und das ist jetzt ein Thema, sie sind oft für die Bundesver­waltung eingesprungen, wenn Not am Mann oder an der Frau war.

Erst gestern hatte ich ein Telefonat mit Andreas Babler; manche kennen ihn, er ist der Bürgermeister von Traiskirchen. Er hat genau dort agiert, wo die Bundesverwaltung oder die Ministerien, in diesem Fall im Konkreten das Bildungsministerium, immer wieder ver­sagt haben und außer Pressestatements und Ankündigungen nichts kam. Er hat in den Kindergärten und in den Schulen vieles umgesetzt. Er hat CO2-Messgeräte implemen­tiert, in jeder einzelnen Klasse, in jedem einzelnen Raum; er hat Luftreinigungsgeräte angeschafft, in jeder Klasse, in jedem einzelnen Raum; er hat FFP2-Masken an alle Pä­dagoginnen und Pädagogen in den Kindergärten, in den Schulen verteilt; er hat schon im Herbst Schnellteststraßen für die Pädagoginnen und Pädagogen eingerichtet, Mon­tag und Donnerstag sind Testtage für die Pädagoginnen und Pädagogen, für das Pfle­gepersonal, und es gibt auch ein Akutservice. Das ist eigentlich nicht Aufgabe von Ge­meinden, bezahlt hat er das aber aus der Gemeindekasse, naturgemäß, weil er seinen Bürgerinnen und Bürgern dieses Service zur Verfügung stellen wollte.

Das heißt, wenn wir wollen, dass Gemeinden innovativ sind, dass Gemeinden investie­ren, nämlich in ein breites Angebot an Kindergärten, wenn wir wollen, dass sie die Schu­len entsprechend ausstatten, sei es mit Breitband, mit WLAN-Anschlüssen – wir wollen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 154

eine voll digitalisierte Schule –, dann müssen wir investieren. Auch der Ausbau der ganz­tägigen Schulen geht nur durch die Stärkung der Gemeinden, wir haben es schon gehört. Ob es jetzt das schulische Angebot ist, ob es das Gratismittagessen für die Kinder ist – da gäbe es wahrlich viel zu tun.

Das, was jetzt als Gemeindefinanzierungshilfspaket vorgeschlagen wird – es wurde heu­te schon wunderbar dargestellt –, ist eine Verschiebung, nämlich eine Verschiebung dieses Vorschusses auf die Folgejahre, aber sicher kein Investitionsprogramm, um Kin­dergärten oder Schulen zu stärken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Dop­pelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.39.10

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Herr Bundes­minister! Wie schon im Ausschuss angekündigt werden wir NEOS diesem Gemeinde­paket heute zustimmen, und zwar deshalb, weil wir die Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen haben und für uns die positiven Aspekte überwiegen.

Sie kennen alle die Situation: Die Gemeinden erledigen ganz, ganz wichtige Aufgaben und haben natürlich Kosten, die man nicht herunterskalieren kann und auch nicht herun­terskalieren soll. Sie erbringen Leistungen, die sie jetzt nicht einfach einstellen können, und deswegen muss der Bund helfen, was wir mit diesem Paket auch tun, und das, wie ich finde, auf sehr vernünftige Art und Weise.

Warum sage ich das? Die Sondervorschüsse sollen die Liquidität sicherstellen und machen die Entwicklung der Ertragsanteile für die Gemeinden eben planbarer, das heißt, sie können dann sagen: Wie viel kann ich investieren, wie viel kann ich ausgeben?

Was ich besonders gut finde, ist, dass die Verschuldung durch Vorschüsse defizitneutral von der Gemeinde auf die Bundesebene übertragen wird. Das ist deswegen sinnvoll, weil der Bund mit der Verschuldung natürlich sehr viel besser umgehen kann als die einzelnen Gemeinden, wenn sie Kredite aufnehmen müssten.

Der dritte Punkt ist, dass dieses Modell der zinsfreien Darlehen durch Vorschüsse ge­genüber den einfachen Zuschüssen noch einen Vorteil hat, nämlich dass man mit der Ressource Geld auch nachhaltig umgeht. Das ist uns NEOS auch wichtig. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist also aus unserer Sicht nicht schlecht konzipiert, es gäbe aber durchaus Punkte, die man verbessern kann. Bei einem – und da möchte ich mich bei Kollegin Götze und bei Kollegen Hofinger bedanken – ging es uns um die Treffsicherheit der Mittel, weil da aus wahrscheinlich pragmatischen Gründen der Weg gegangen worden ist, dass man die Mittel nach den bestehenden Verteilungsschlüsseln aufteilt. Wie gesagt, das ist nach­vollziehbar, es ist aber nicht treffsicher, denn natürlich gibt es Gemeinden, die jetzt sehr viel härter betroffen sind, nämlich vor allem die Tourismusgemeinden, denen Geld auch deshalb abgeht, weil halt einfach weniger hereinkommt. Das ist also schlicht und einfach nicht so ganz treffsicher.

Wir haben daher gesagt, wir wollen eine begleitende Evaluierung machen, und das wer­den wir auch zusammenbringen. Wir haben einen Entschließungsantrag formuliert, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 155

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht zu prüfen, wie das Bundesgesetz mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkom­mensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, kurz ,Ge­meindepaket‘, mit einem Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Ge­meinden flankiert werden kann, um die Treffsicherheit der Maßnahmen zu evaluieren und die Erreichung der Ziele der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten. Im Sinne ei­ner transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat“ – einmalig – „über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.“

*****

Wie gesagt, dafür möchte ich mich bedanken.

Es gibt dann noch einen zweiten Punkt, der mich ganz ehrlich ziemlich ärgert, und zwar die sogenannte Landesumlage. Sie wissen alle – und das KDZ hat es gerade wieder in einem Interview bestätigt –, dass die Gemeinden circa 35 Prozent aller Ertragsanteile, die sie für die Erledigung ihrer Arbeit kriegen und die sie wirklich, wirklich notwendig brauchen, als Landesumlage wieder an die Länder zurückzahlen sollen.

Ich finde das einfach sehr absurd: In einer Zeit, in der wir als Bund Schulden aufnehmen, damit wir den Gemeinden mehr Gelder zur Verfügung stellen können, kommen 35 Pro­zent dieser Gelder dann wieder beim Land an! Also, meine Damen und Herren, das kann es nicht sein, und es gibt auch durchaus gute Beispiele, wo das nicht mehr der Fall ist, nämlich in Wien, und ja, vor allem auch in Niederösterreich. Wenn ich mir dann an­schaue – ich bin Oberösterreicherin –, dass das Land 2019 116 Millionen Euro von den Gemeinden bekommen hat, dann sage ich: Das ist wirklich, wirklich nicht einzusehen.

Deswegen bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein. Er lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

Ein letzter Satz noch, weil Bürgermeister Kollross von der SPÖ heute ja wieder einen Antrag eingebracht hat – ich glaube, es ist zum dritten Mal der gleiche Antrag –, in dem es darum geht, recht intransparent – vor allem nicht treffsicher – Geld an die Gemeinden zu verteilen zu verteilen (Zwischenruf des Abg. Kollross.): Herr Bürgermeister Kollross, ich habe in der Früh nachgeschaut, die Gemeinde Trumau ist immer noch nicht auf www.offenerhaushalt.at! (Abg. Kollross: Themenverfehlung!) Das ist ein Klick für Ihre Gemeinde, ein Klick! (Abg. Kollross: Wird nicht besser, Frau Kollegin!) Schauen Sie doch zu Ihrem Nachbarn nach Traiskirchen – Frau Hammerschmid hat schon gesagt, worin er gut ist –, er hat das hervorragend gelöst. (Abg. Kollross: Themenverfehlung!) Also, Herr Bürgermeister, ich weiß nicht, wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 156

gehen Sie doch einfach auf www.offenerhaushalt.at! – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kollross.)

14.44

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Fi­nanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabga­benordnung geändert werden (630 d.B.) – TOP 3

Das von der Regierung vorgelegte "Gemeindepaket" ist ein erster Schritt um die ange­spannte finanzielle Situation der Gemeinden angesichts der Folgen der Coronakrise zu verbessern. Drohenden Leistungskürzungen und zunehmender Verschuldung auf Ge­meindeebene soll damit entgegengewirkt werden. Durch die gesetzliche Verankerung von fixen Ertragsanteilen für die kommenden Jahre soll für die Gemeinden Planbarkeit in Bezug auf ihre finanzielle Situation geschaffen werden. Mit der zusätzlichen Liquidität wird auch erwartet, dass Gemeinden die Mittel des KIG 2020 vermehrt "abholen" können.

Um sicherzugehen, dass die vorliegenden Maßnahmen treffsicher genug sind, diese Ziele auch erreichen zu können und es nicht doch mittelfristig zu einem Investitionsrück­stau auf Gemeindeebene kommt, soll ein begleitendes unterjähriges Monitoring von Ver­schuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden stattfinden. Bei der Investitionstätig­keit sollen nicht nur die Investitionen, die über das KIG 2020 getätigt werden, berück­sichtigt werden, sondern auch sonstige Investitionen der Gemeinden. Ziel muss es sein, die bisher gesetzten Maßnahmen zu evaluieren und bei Bedarf rechtzeitig nachbessern zu können.

Dabei soll unter anderem auf bereits bestehende Berichtspflichten der Gemeinden an die Länder zurückgegriffen werden sowie auf die Expertise von externen Expert_innen, bzw. Forschungseinrichtungen. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Dis­kussion ist der Nationalrat über die Ergebnisse dieses Monitorings zu informieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht zu prüfen wie das Bundesgesetz mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkom­mensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, kurz "Ge­meindepaket", mit einem Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Ge­meinden flankiert werden kann, um die Treffsicherheit der Maßnahmen zu evaluieren und die Erreichung der Ziele der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten. Im Sinne einer transparenten und faktenbasierten Diskussion ist der Nationalrat über die Ergeb­nisse dieses Monitorings zu informieren.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 157

betreffend Abschaffung Landesumlage

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79.. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Finanz­ausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenord­nung geändert werden (630 d.B.) – TOP 3

Bei der Landesumlage handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung von den Gemeinden an die Länder. Sie besteht in den Grundzügen seit dem ersten Fi­nanzausgleichsgesetz 1948. Derzeit ist die Landesumlage im §6 des Finanzausgleichs­gesetzes 2017 geregelt und darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertrags­anteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (§ 12 Abs. 1 erster Satz) nicht übersteigen.

Die Landesumlagen für alle österreichischen Gemeinden - mit Ausnahme der Gemeinde Wien und den Gemeinden in NÖ - belief sich im Jahr 2019 auf rund 477 Mio. EUR. In Wien als Land und Gemeinde ist die Landesumlage ein Nullsummenspiel, in Niederös­terreich ist der Anteil mit 0% festgelegt. Für Oberösterreich beträgt die Landesumlage der Gemeinden 6,93%, das waren im Jahr 2019 insgesamt 117,7 Mio. EUR.

Argumente für eine Streichung der Landesumlage:

•             Die Zahlungsströme im Finanzausgleich würden dadurch zumindest zum Teil vereinfacht: Derzeit werden Zahlungen der Landesumlage von den Ländern durch Auszahlungen von Förderungen teilweise kompensiert, wodurch ein un­nötiges Verschieben von finanziellen Mitteln nach dem Schema "Bund-an-Ge­meinde-an-Land-an-Gemeinde" entsteht.

•             Geldflüsse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollten aufgabenorientiert sein und Leistungen zwischen Gebietskörperschaften abdecken. Genau das ist bei der Landesabgabe nicht der Fall. Die Landesabgabe widerspricht daher dem Bekenntnis zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich, auf den sich Bund, Länder und Gemeinden in den Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017 geei­nigt haben.

•             Eine Streichung der Landesumlage würde die Finanzkraft der Gemeinden stär­ken und den Gemeinden finanziell sogar mehr bringen als der von der Regierung geplante 400 Mio. EUR Zuschuss (ausgenommen natürlich Wien und den Ge­meinden in NÖ, bei denen es keine Landesumlage gibt).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 158

14.44.19

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe jetzt den Vorrednerinnen und Vorrednern sehr aufmerksam gelauscht, es waren viele gute Anregungen dabei. Besonders intensiv habe ich die Rede von Herrn Kollegen Koll­ross verfolgt. – Ich muss Ihnen sagen, ich zolle Ihnen einen gewissen Respekt für das sophistische kleine Meisterstück, das Sie da vollbracht haben: einfach mir nichts, dir nichts 2,5 Milliarden Euro wegzureden. Das ist Ihnen gut gelungen, das muss ich sagen. Die Fakten sprechen aber dennoch dagegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kollross.)

Ich glaube, auch herausgehört zu haben, warum Sie sich so ins Zeug gelegt haben, um die 2,5 Milliarden Euro verschwinden zu lassen. Das war in Ihrer Rede zwischen den Zeilen lesbar. Sie haben der Regierung den Vorwurf gemacht, dass sie auf Kritikpunkte, die die SPÖ und Sie als Person geäußert haben, eingegangen ist. (Abg. Kollross: Er­kannt! Eingegangen nicht!) Ich würde eigentlich davon ausgehen, dass man, wenn man der Meinung ist, dass die Regierung auf Kritik eingeht, das als gut empfindet und zustimmt. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist aber wohl der Grund, warum Sie sich so ins Zeug gelegt haben, die 2,5 Milliarden Euro schlechtzureden: weil Sie trotz­dem nicht zustimmen. Dafür haben Sie einen Grund gebraucht, den ich nicht verstehe, aber sei’s drum. Trotzdem: 2,5 Milliarden Euro für die Gemeinden sind wichtig und richtig für die Investitionen vor Ort. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Dass die Covid-Krise für alle Gebietskörperschaften eine Herausforderung ist, ist völlig klar. Wir vonseiten der Bundesregierung versuchen erstens, Menschenleben zu retten, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten (Zwischenruf des Abg. Kollross), und zwei­tens, Arbeitsplätze und Unternehmen durch diese Krise zu bringen und auch den Ge­meinden, die in dieser Krise ein wichtiger Partner sind (weiterer Zwischenruf bei der SPÖ), ausreichend Finanzen zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre wichtigen Aufgaben ausüben und die Investitionen in die regionale Wirtschaft weiterhin tätigen können.

Der erste Schritt war das kommunale Investitionsprogramm im Volumen von 1 Milliarde Euro, im Verteilungsschlüssel übrigens nach denselben Kriterien, wie das vor einigen Jahren mit der SPÖ ausverhandelt worden ist, allerdings mit einem wesentlich höheren Volumen und wesentlich flexibler als damals mit der SPÖ vereinbart. Wesentlich mehr Finanzierungsbereiche, die ureigenste Aufgaben der Gemeinden sind, bis hin zur Da­seinsvorsorge, sind abgedeckt. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das kann sich wirk­lich sehen lassen, und deswegen sind bisher schon über 320 Millionen Euro genehmigt und ausbezahlt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kollross: ... 30 Prozent ...!)

Um den Gemeinden auch weiterhin Planungssicherheit sowie die Möglichkeit zu geben, genau auszuarbeiten, wofür das Geld abgeholt wird, in welche Projekte das Geld genau investiert wird, haben wir ein weiteres Gemeindepaket aufgesetzt. Es setzt sich aus ins­gesamt 1,5 Milliarden Euro zusammen – Sie haben es zum Teil schon richtig kommu­niziert –, circa 400 Millionen Euro davon sind direkt frisches Geld. Was Sie dazuzusagen vergessen haben, ist, dass die überwiesenen Ertragsanteile eine Vorschussüberwei­sung auf Basis von ganz anderen Wirtschaftsdaten waren. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aber sei’s auch drum, wir haben trotzdem gesagt, die 400 Millionen gehören den Ge­meinden für die Investitionen in der Zukunft. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Zusätzlich gibt es 100 Millionen Euro für den Strukturfonds für schwächere Gemeinden, damit sich auch diese aus dem kommunalen Investitionsprogramm Gelder abholen kön­nen. Da es auch eine Forderung der Gemeinden selbst ist (Zwischenruf des Abg. Matz­netter), dass man sich günstig verschulden können soll, das von den Ländern aber oft


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 159

nicht akzeptiert wird, haben wir gesagt, wir geben die Möglichkeit, einen quasi zinsen­losen Kredit beim Bund aufzunehmen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter), der über die nächsten Jahre abbezahlt wird, um die Liquidität sicherzustellen, damit die gesamten Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm abgeholt werden. (Zwi­schenruf des Abg. Kollross.)

Ich glaube, das ist ein gutes Paket. Ich danke für die vielen guten Anregungen, die auch von Kollegen Kollross gekommen sind. Ich glaube, deswegen könnte er erst recht zu­stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.48.40

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Finanzminister, ich habe gar nicht gewusst, dass man parallel auch als Banker für die Gemeinden auftreten kann, denn nichts anderes machen Sie da. Sie geben Kredite an die Gemeinden, und das belastet die Gemeinden zusätzlich. Ich hätte mir schon nicht nur die 100 Millionen Euro erwartet, die Sie jetzt selbst als Förderung in den Raum ge­stellt haben, sondern dass Sie definitiv den Gemeinden unter die Arme greifen. Kollege Angerer hat es vorhin schon formuliert: Das ist ein Gemeindebelastungspaket und kein Gemeindeförderungspaket. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben die Liquidität der Gemeinden angesprochen. Viele können sich diese Förde­rungen aus dem kommunalen Investitionsprogramm gar nicht abholen, weil sie die Ei­genmittel dazu nicht haben. Ich hoffe, dass jetzt auch sehr, sehr viele Bürgermeister zusehen, denn hier wird offenbart, was Sie mit den Gemeinden vorhaben: sie in den nächsten Jahren noch mehr zu belasten, sie zu belasten und dadurch natürlich auch in ihrer Wirtschaftlichkeit und in ihrer Tätigkeit, vor allem in der Daseinsvorsorge, zu be­schneiden. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! Sie beschneiden die Gemeinden in der Daseinsvorsorge: Kanal, Wasser, Müll, Schulen, Kindergärten und, und, und. Wo sind 2021 die Investitionen? – Nichts!

Es gibt sehr, sehr viele Gemeinden, die nicht investieren können. Warum nicht? – Weil sie die finanziellen Mittel nicht haben. – Das war der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist der Ausfall der Kommunalsteuer. In vielen Bereichen suchen die Unternehmen, die Betriebe, die Firmen um Stundung der Kommunalsteuerzahlungen an. Sie suchen nicht nur um Stundung, um Aufschub an, sondern auch um Förderungen in diesem Bereich. All das trifft die Gemeinden, die Bürgermeister, die Vorstände, und das sind nicht alles ÖVP-Bürgermeister (Zwischenrufe bei der ÖVP), da gibt es unter­schiedliche Vorstände.

Wie auch immer, Kollege Hörl, es ist nicht jeder in der Seilbahn zu Hause. Es gibt auch andere, die sich anders wirtschaftlich aktivieren müssen. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Da erwarte ich, dass man sich dementsprechend engagiert und mit Herz und Hirn für die Bürger da ist.

Da ich gerade wieder an Kollegen Angerer denken muss: Alleine an der Impfstrategie sieht man, was Sie vorhaben, wie Sie die Gemeinden mit der Impfstrategie im Regen stehen lassen. Das kann es ja nicht sein, dass ich jetzt als Bürgermeister ein Schreiben kriege, dass ich keine Anmeldungen mehr annehmen darf. Gleichzeitig stellen Sie sich her und sagen, die Gesundheit muss gewahrt werden. Dabei kann sich gerade diese Bevölkerungsgruppe 80 plus nicht impfen lassen, weil es keine Anmeldung mehr geben darf. Also ich bitte um mehr Ehrlichkeit, mehr Transparenz in diesem Bereich!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 160

Ein letzter Punkt noch: Herr Bundesminister, Sie sind Teil dieser Regierung. Öffnen Sie die Schulen und hören Sie mit diesem Bildungschaos auf, das Sie angerichtet haben! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kollross.)

14.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gabriel Obernoste­rer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.51.52

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich habe ja schon viele Diskussionen gehört und erlebt, dass Oppositionsparteien – so wie jetzt die Freiheitlichen oder die SPÖ – nicht mitgehen, obwohl ein gutes Paket da ist, weil man es nicht zugestehen will. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.)

Das habe ich alles schon gehört, aber etwas habe ich in den 15 Jahren, seit ich in diesem Haus bin, wirklich noch nicht gehört: Wir kennen die Situation, wir wissen, dass den Gemeinden geholfen werden muss. Es gibt diese Milliarde für die Investitionen, es gibt jetzt die 400 Millionen Euro Zuschuss dazu, es gibt 100 Millionen Euro für die struktur­schwachen Gemeinden; und für die, die damit nicht auskommen, gibt es noch 1 Milliarde dazu, die man als zinsenlosen Kredit abholen kann, wenn es notwendig ist.

Und dann gehen die Freiheitlichen heraus und sagen: Das ist kein Hilfspaket, das ist ein Belastungspaket! (Ruf bei der FPÖ: Ist es ja!) – Also heute habe ich wieder einmal ge­lernt, was da an politischer Rhetorik möglich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn du sagst, dass es ein Belastungspaket ist, Herr Kollege Angerer, dann sage ich dir: Es gibt viele Institutionen, die Geld brauchen. Spende das Geld dorthin, wenn es für dich nur eine Belastung und keine Hilfe ist! (Abg. Angerer: ... Bürgermeister!)

Auch ein Wort in Richtung SPÖ: Wenn da gesagt wird, in Österreich kommen die Hilfspa­kete unseres Finanzministers nicht an, dann ruft einmal den deutschen Finanzminister an! Er ruft nämlich unseren Finanzminister an und fragt, wie er das macht, dass die Hilfen so schnell ankommen, und kopiert unser Programm. Ruft dort an, denn ihm selber glaubt ihr es eh nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich bin auch Gemeindemandatar gewesen, und ich habe mit unserem Bürgermeister und mit unserer Amtsleiterin geredet. Wir sind eine arme Gemeinde, ganz im letzten Eck, da gibt es keine Industrie, gar nichts, mit 1 300 Einwohnern, eine Zuschussgemeinde sozusagen. Ich habe gefragt: Hilft euch das Geld? Wie ist es in der Praxis? – Wir Wirt­schaftler schauen, wie die Umsetzung ist, und nicht, wie das ist (der Redner hebt die rechte Hand und bringt Daumen und Finger mehrmals hintereinander schnell zusammen und wieder auseinander), das sage ich auch dazu. Wisst ihr, was unser Bürgermeister gesagt hat? – Ich habe es mir aufgeschrieben, aber meine Redezeit ist zu kurz, um das jetzt wörtlich zu sagen: Dadurch wurde uns ermöglicht, die Restinvestition in unseren Kindergarten mit 38 000 Euro heuer auszufinanzieren, wir haben den Kanalbau in unse­rer Gemeinde gemacht, durch dieses Paket ist es uns möglich gewesen, die Löcher zu­zuasphaltieren, sonst hätten wir das erst nächstes Jahr gemacht, und für das Jahr 2021 ist keine einzige Investition gestrichen worden, sondern durch diese Pakete sind wir in der Lage, auch die zusätzlichen Investitionen zu tätigen und alle Pflichtaufgaben der Gemeinde zu erfüllen!

Da soll einer hier herauskommen und sagen, dass das nicht stimmt! (Zwischenruf des Abg. Schroll.) Gebt zu, dass etwas Gescheites gemacht wird, und redet nicht alles schlecht! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 161

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.55.17

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens möchte ich Danke an alle Gemeinden sagen – an die BürgermeisterInnen, an die Gemeindevertreter. Ihr seid die Verwaltungs­ebene, die auch jetzt in der Krise bestens funktioniert. Ihr habt das gemacht, was die Bevölkerung von euch erwartet. Danke! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Etwas, das nicht funktioniert, ist das, was der Herr Bundesminister in den Bundesvoran­schlag 2020 hineingeschrieben hat. Deswegen haben jetzt die Gemeinden zu viel Geld gekriegt, das er ihnen wieder wegnehmen will. Der Bundesminister hat einen Fehler ge­macht, und die Gemeinden haben das Problem.

Damit die Gemeinden nicht das Problem haben, haben wir schon im April gesagt: Bitte, ihr müsst den Gemeinden Geld geben! – Wann investiert jemand? – Wenn er eine Pers­pektive auf Einnahmen hat. Was macht aber diese Bundesregierung? – Sie sagt: Ihr habt eh kein Geld mehr. Nehmt einen Kredit auf, damit ihr etwas zu essen kriegt, aber nächstes und übernächstes Jahr bekommt ihr dann weniger Geld. – Können sie dann nächstes und übernächstes Jahr etwas essen? Können sie dann nächstes und über­nächstes Jahr investieren? Ist das die Vorstellung von Investitionspolitik? Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht das nicht, und daher werden wir dagegenstim­men! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bringe einen Entschließungsantrag ein, damit den Gemeinden, die sich ja immer für die Leute einsetzen, kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, allen InhaberInnen einer e-card, die zum Tra­gen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen verpflichtet sind, diese Masken im er­forderlichen Ausmaß, mindestens jedoch fünf pro Monat, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung soll in allen Apotheken Österreichs organisiert werden. Bei der Beschaffung dieser FFP2-Masken soll die Bundesregierung sicherstellen, dass bevor­zugt österreichische Hersteller herangezogen werden.“

*****

Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

14.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken

In der Pressekonferenz von Bundeskanzler Kurz und Bundesminister Anschober (ua) am Sonntag, den 17. Jänner, wurde verkündet, dass ab 25. Jänner in öffentlichen Ver­kehrsmitteln und im Handel alle Personen FFP2-Masken tragen müssen. Diese sollen zum Selbstkostenpreis im Handel abgegeben werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 162

Der österreichische Handel bzw. die großen Handelsketten wie Rewe oder Spar haben angekündigt, dass ab Mittwoch diese Masken auch erhältlich sein werden.

Die österreichische Bevölkerung leidet extrem unter der Krise und den unzureichenden Hilfen dieser Regierung. Über eine Million Menschen sind arbeitslos oder in Kurzarbeit und müssen mit einem Bruchteil ihres Einkommens auskommen. Kleine und mittlere Betriebe werden nur unzureichend unterstützt und viele Unternehmer wissen nicht mehr wie sie die Krise überstehen. Diese Regierung will weder das Arbeitslosengeld erhöhen, noch kommen die Hilfen für kleine und mittlere Betriebe auch wirklich an. Jetzt belastet diese Bundesregierung alle diese Menschen noch mit zusätzlichen Kosten für die Mas­kenpflicht. Das darf nicht passieren.

Um also die Akzeptanz der österreichischen Bevölkerung für diese Maßnahmen zu erhöhen und sie für alle leistbar zu machen, sollen diese Masken unentgeltlich zur Ver­fügung gestellt werden.

Außerdem soll sichergestellt werden, dass bevorzugt Masken aus österreichischer Er­zeugung angekauft werden, damit solche Pannen wie im Frühjahr (kaputte Masken aus China) ausgeschlossen werden und die österreichische Wirtschaft damit auch gestärkt wird. Unabhängigkeit von ausländischen Unternehmen gerade bei Medizinprodukten ist derzeit wichtiger denn je.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, allen InhaberInnen einer e-card, die zum Tra­gen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen verpflichtet sind, diese Masken im er­forderlichen Ausmaß, mindestens jedoch fünf pro Monat, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung soll in allen Apotheken Österreichs organisiert werden. Bei der Beschaffung dieser FFP2-Masken soll die Bundesregierung sicherstellen, dass bevor­zugt österreichische Hersteller herangezogen werden.“

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.57.48

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich heute erfreulicherweise zum Ge­meindepaket äußern und beginne diesen Redebeitrag vielleicht ungewöhnlicherweise mit einem Blick ins Alte Testament. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Dort heißt es: „Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde: Geboren werden [...]; pflanzen [...], heilen [...], bauen“ und vieles mehr hat seine Zeit. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Warum sage ich das? In diesem Hohen Haus war schon öfter vom Gemeindepaket die Rede. Es wurde aber zu einer Zeit gefordert, als der Staat, das Parlament, die Regierung durch ganz andere Dingen herausgefordert war, nämlich dadurch, die Wirtschaft zu ret­ten, die Gesundheit zu retten (Abg. Belakowitsch: Leider hat beides nicht geklappt!),


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die Gesellschaft zu retten, und durch vieles mehr. Dazwischen, nämlich zwischen all diesen Aufgaben, gab es das kommunale Investitionsprogramm, mit dem die Gemein­den ihren Projektrückstand aufholen konnten. (Präsident Sobotka übernimmt den Vor­sitz.)

Gerade in Richtung der Kollegen der SPÖ sage ich: Ja, jetzt ist die Zeit gekommen, jetzt sind auch die Gemeinden dran, weil wir natürlich Aufgaben haben, die zur Stabilität des Staates, zur Stabilität der Gesellschaft beitragen, beitragen werden und beitragen müs­sen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben bereits erwähnte Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die Menschen verlassen sich darauf, dass Kinderbetreuung, Soziales und vieles mehr funktioniert. Die Gemeinden sind da eine ganz, ganz wesentliche Säule. Klar ist: Mit diesen 1,5 Milliarden Euro kön­nen wir diese Aufgaben erfüllen. Klar ist aber auch, dass die Gemeinden ein Teil des Staates sind, dass sie öffentliche Gelder verwalten, mit öffentlichen Geldern haushalten und auch entsprechend Verantwortung tragen. Es kann nicht sein, dass der Bund alle Lasten trägt und sonst niemand. Darum gibt es dieses Projekt: um diese Lasten ein we­nig zu verteilen, womit uns als Gemeinden aber sehr geholfen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mit dem Blick ins Alte Testament begonnen und schließe auch so, mit dem Buch Kohelet: „Ein jegliches hat seine Zeit“, auch der Streit und der Friede.

Lieber Herr Präsident – jetzt ist ein anderer da –, lieber Herr Bundesparteiobmann Hofer, Herr Klubobmann Kickl, der momentan auch nicht zugegen ist, werte Abgeordnete der FPÖ! In diesen Wochen geht es nicht nur um die Gemeinden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Ruf bei der SPÖ: ... Regierung!) In diesen Wochen geht es um die Gesundheit Tausender Menschen in unserem Land, und daher appelliere ich an Sie: Es ist jetzt nicht die Zeit für Streit. Es ist auch nicht die Zeit für kleingeistige und kurzsichtige Politik. Es ist nun die Zeit für den Schulterschluss (Abg. Kassegger: ... Meinungs...!) für die Menschen. Nehmen Sie die Mutation des Virus zum Anlass, nun Ihre Politik nur in diesem Sektor zu mutieren, und kommen Sie auf den gemeinsamen Weg im Kampf ge­gen Corona, Krankheit und Tod! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

15.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.


15.01.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Gemeinden sind uns wichtig, und daher werden heute diese Pakete in Abstimmung mit dem Paket vom letzten Mal geschnürt, weil die Vielfalt der Gemeinden Österreichs in Wahrheit auch die Vielfalt unseres Landes ausmacht.

Der unterschiedliche geschichtliche Werdegang, die unterschiedlichen Landschaften, die Besonderheiten der Bevölkerungen – das in Summe macht die Vielfalt und die Ein­zigartigkeit Österreichs aus, und wir wissen, dass die Gemeinden Aktivitäten entfalten, weil sie die Grundbedürfnisse der Bevölkerung vor Ort kennen und weil sie durch ihre Investitionen eine Dynamik in die regionale Wirtschaft bringen.

Sie bieten den Menschen dadurch Heimat und insbesondere derzeit ganz besonders auch Sicherheit. Viele Menschen gehen, wenn sie die Möglichkeit haben, hinaus in die Gemeinden, um dort besser durch die Coronakrise zu kommen. Uns allen – dem Finanz­minister, der Bundesregierung und uns, die wir auch in Gemeinderäten tätig waren – ist bewusst, dass wir die Gemeinden da unterstützen müssen, und zwar bei Investitionen, aber insbesondere bei der Daseinsvorsorge, bei der Ausgestaltung der Deckung der


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Grundbedürfnisse der Bevölkerung. Wir müssen eben in die soziale Betreuung, in die Kindertageseinrichtungen, in die Schulen, in Wasserversorgung und Abwasserentsor­gung investieren – Investitionen in die Gemeinden sind in Wahrheit Investitionen in die Zukunft. Das schafft eine starke regionale Wertschöpfung, und oft sind diese Projekte sehr stark von der Bevölkerung getragen.

Eine Zahl: Im Jahr 2019 wurden von den Gemeinden in Österreich ohne die Großstadt Wien rund 3 Milliarden Euro investiert, und das hat einen Beschäftigungseffekt von insgesamt 40 000 Arbeitsplätzen gehabt. Das zeigt schon, dass die Gemeinden neben der Deckung der Grundbedürfnisse, der Daseinsvorsorge für die regionale Wirtschaft von gewaltiger Bedeutung sind. So ist die Gemeindemilliarde im Vorjahr zu sehen: um die Gemeinden in die Lage zu bringen, Investitionen zu tätigen. Was hier von der Oppo­sition herbeigeredet wird – Entschuldigung, das sind an den Haaren herbeigezogene Argumente.

Die Investition in die regionale Wirtschaft nutzt der Gemeinde, nutzt der Bevölkerung. (Abg. Kollross: Ja eh, aber ...!) Der Bundesminister hat die Anzahl der Projekte erwähnt. Wissen Sie, worin da investiert wurde? – Ein Viertel dieser bereitgestellten Mittel wurde kürzlich von den Gemeinden in Kinderbetreuung, in Schulen, natürlich auch in die Ab­wasserentsorgung und Wasserversorgung investiert. Im Gespräch mit vielen Bürger­meistern wurde deutlich, dass Projekte bereits eingereicht wurden oder in der Pipeline sind – das Programm ist ja noch nicht abgeschlossen.

Nun kommt die Unterstützung mit dem zweiten Paket. Was reden Sie hier dauernd von Krediten? – Normalerweise muss man, wenn man einen Kredit nimmt, Tilgungen zahlen, muss man Zinsen zahlen. Da passiert das nicht. Die Gemeinden bekommen einen Vor­schuss, damit sie derzeit liquide sind, um den Bedarf der Bürger abzudecken, und das ist der Effekt dieses Programms, für das wir als ÖVP gekämpft haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Abgeordneter Prinz sitzt hier – damals Gemeindesprecher –, die Kollegen Hofinger und Werner Groiß (Zwischenruf bei der SPÖ) setzen sich für die strukturschwachen kleinen Gemeinden ein, die noch mehr Anforderungen haben und Unterstützung brauchen. Wir haben uns damals erfolgreich durchgesetzt und im Rahmen des Finanzausgleichs er­reicht, dass dieser Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden etabliert wurde, die nun zusätzliches Geld bekommen. Das soll kein Gegeneinander von großen Städten und kleinen Gemeinden sein, aber diese kleinen Gemeinden brauchen das in Wahrheit ganz dringend, um die Grundbedürfnisse abzudecken.

Ein letzter Satz: Diese Gemeindepakete sind Investitionen in eine regionale Entwicklung. Sie sind wirksame Pakete, die die Regionalpolitik aktiv gestalten, und in diesem Sinne ist der Bund ein wichtiger Partner unserer Gemeinden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lercher. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Muss auch in einer Gemeinde daheim ...!) – Wie bitte? (Ruf bei der ÖVP: Muss auch in einer Gemeinde daheim sein ...! – Abg. Lercher – auf dem Weg zum Rednerpult –: Diese Häme der ÖVP – das Lachen wird Ihnen schon noch verge­hen!)


15.05.26

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der Krise zeigt sich der Charakter, hat der Kol­lege gesagt – dass sich das die ÖVP überhaupt hier zu sagen traut! Ja, in der Krise sieht man den Charakter (Abg. Wöginger: Ja, eh!), und zwar von Ihnen (Ruf bei der ÖVP: ... gar nicht über Charakter ...!), nämlich dass Sie nicht bereit sind, den Gemeinden das Geld zu geben, das ihnen zusteht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Melchior.)


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Sie sind nicht bereit, den Gemeinden den Einnahmenentfall abzugelten. Das sind Sie nicht (Zwischenruf des Abg. Weidinger), da können Sie hier Marketing machen, so viel Sie wollen, am Ende bleibt über: Sie sind nicht bereit, den Gemeinden den Entfall abzu­gelten. (Beifall bei der SPÖ.) Was täten Sie ohne Gemeinden? Würden die nicht seit Wochen Ihren Scherbenhaufen wegräumen, würden wir in Österreich noch ganz anders dastehen.

Wer hat Sie beim Impfen gerettet? (Ruf bei der ÖVP: Wenn nichts da ist ...!) Wer hat Sie beim Testen gerettet? Wer erklärt Ihre Verordnungen, die sonst niemand mehr versteht? Wer stellt sich den frustrierten Bürgerinnen und Bürgern? (Abg. Strasser: Max Ler­cher!) – Es sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, meine sehr verehrten Da­men und Herren (Beifall bei der SPÖ), und Sie sind nun zu neidig – anders kann ich es mir nicht erklären –, ihnen mit Steuergeld abzugelten, was ihnen zusteht. Dies wäre ein wirklicher volkswirtschaftlicher Multiplikator für dieses Land und eine wirkliche Anschub­finanzierung – und das von der sogenannten Bürgermeister- und Bürgermeisterinnen­partei ÖVP!

Wissen Sie, wer uns täglich anruft? – Auch die ÖVP-Bürgermeisterinnen und ‑Bürger­meister (Heiterkeit bei der ÖVP), die sich nicht der Messagecontrol unterwerfen. Die bestärken uns im Kampf für ihr Geld (Beifall bei der SPÖ), weil ihr nicht bereit seid, den Gemeinden den Respekt (Abg. Wöginger: ... eigene Partei!) und das Geld, das ihnen definitiv zusteht, zu geben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich sage es Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Herz unseres poli­tischen Systems, die Gemeinden, die Regionen, die Sie jetzt so sträflich vernachlässi­gen, werden es sich merken – weil es ein Fehler für die Volkswirtschaft und auch für unser System hier in Österreich ist. Die Gemeinden derzeit nicht zu stärken, ihnen nicht zu geben, was ihnen zusteht (Zwischenruf bei der ÖVP), wird uns in den kommenden Jahren teuer zu stehen kommen. Herr Finanzminister, Sie haben es uns bis heute noch nicht gesagt: Wer soll diese Krise zahlen?

Wir wissen es durch die Hacklerregelung: Sie haben mit den Fleißigen in Österreich begonnen, und Sie fahren anscheinend mit den Gemeinden fort, denn irgendjemand wird es bezahlen müssen. Es kommt keine Reichensteuer, keine Erbschaftssteuer. Sie wollen nicht dorthin greifen, wo es so viel gibt und lange nichts bezahlt wird, aber bei den Gemeinden, da geben wir einen Kredit, und da holen wir es uns zurück (Zwischen­rufe bei der ÖVP) – anstatt dass wir ihnen für eine gute Entwicklung dieses Landes die­ses dringend benötigte Geld geben. Das ist unanständig, meine sehr verehrten Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ), und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden sich genauso bei Ihnen bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte. (Abg. Wöginger: So einen Saustall haben wir nicht beieinander in unserer Partei wie ihr! – Zwischenruf des Abg. Rauch.)


15.08.52

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Der Redner stellt eine Tafel, auf der ein Diagramm mit der Überschrift „Auswirkungen auf die Ertragsanteile der Gemeinden“ dargestellt ist, auf das Rednerpult.) In einem kann ich Ihnen zustimmen, Herr Kollege Lercher: Sie sagen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden sich bedanken. Es ist nämlich wirklich Geld, das zur Liquidität in den Gemeinden beiträgt, das wir hier im zweiten Gemeindepaket beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Krise hat viele Bereiche getroffen, und auch in die Gemeindebudgets hat sie große Löcher gerissen. Genau deshalb hat diese Bundesregierung, hat dieser Finanzminister das kommunale Investitionsprogramm auf den Weg gebracht – 1 Milliarde Euro für Projekte in unseren Gemeinden.

Das hat zur Folge gehabt, dass unsere Gemeinden die Projekte nicht haben beiseitele­gen müssen, sondern dass sie sie auch dementsprechend haben umsetzen können.

Man sieht es auch bei den Anträgen: Insgesamt gibt es 2 700 Anträge, 320 Millionen Euro wurden bereits genehmigt und ausbezahlt. Das sind Projekte, die in unseren Ge­meinden im letzten halben Jahr weitergebracht und umgesetzt worden sind.

Zum Zweiten hat das Paket die regionale Wirtschaft genau bei uns in den Gemeinden in unseren Regionen dementsprechend unterstützt. Mit diesen zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, dem zweiten Paket, schauen wir, dass unsere Gemeinden liquid sind, schauen wir, dass sich unsere Gemeinden auch weiter finanzieren können.

Diese Grafik vor mir zeigt es (auf die Tafel am Rednerpult zeigend): Anders als meine Vorredner behauptet haben, steigen die Ertragsanteile. 2021 haben wir gegenüber 2019, als wir sehr hohe Ertragsanteile gehabt haben, ein Plus von 2,6 Prozent. Man sieht die Linie, die leicht ansteigt – ein kontinuierliches, gesetzlich abgesichertes Wachstum. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Angerer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zeigt, dass wir als Volkspartei und diese Bundesregierung zu 100 Prozent hinter unseren Gemeinden stehen, dass die Liquidität in unseren Gemeinden sichergestellt ist und unsere Gemeinden die Ansprechpartner vor Ort sind. Werte Damen und Herren von den Freiheitlichen und den Sozialdemokraten: Jetzt habt ihr es in der Hand, dass ihr Rückgrat beweist, auch für eure Bürgermeister, und diesem Paket zustimmt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 3, damit die verlangte Behandlung des Dringlichen Antrages ge­mäß der Geschäftsordnung um 15.10 Uhr stattfinden kann.

15.11.31Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen - besser aus der Krise heraus kommen“ (1221A/(E))


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1221/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich dessen Verle­sung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Dringlicher Antrag

gem. § 74a Abs 1 iVm § 93 Abs 2 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen - besser aus der Krise heraus kommen

Im "Covid Resilience Ranking" von Bloomberg analysiert das Unternehmen, in welchen Ländern das Virus am effektivsten und mit den geringsten sozialen und wirtschaftlichen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 167

Beeinträchtigungen bewältigt wird. Im Dezember 2020 befand sich Österreich auf Platz 41 von 54 Plätzen und hinter unseren europäischen Nachbarn, wie Finnland, Schweden oder der Schweiz. Im Mittelpunkt der österreichischen Regierungsarbeit stan­den eher Pressekonferenzen und die Inszenierung als Musterschüler, weniger die effek­tiven und treffsicheren Maßnahmen. Neben einer hohen Übersterblichkeit gab es 2020 eine vergleichsweise tiefe Rezession und sein sehr hohes Defizit in Österreich. So ist es wenig überraschend, dass mit Fortdauer der Krise Österreich in gesundheitlicher, aber auch wirtschaftlicher Hinsicht bisher sehr schlecht durch diese Zeit gekommen ist. Be­trachtet man das Dreieck der Wirtschaftspolitik (Wirtschaftsleistung, Arbeitslose und Neuverschuldung) so gehört Österreich zu den "Underperformern". Laut der OECD war der Wirtschaftseinbruch 2020 in Österreich stärker als der Schnitt der übrigen Eurolän­dern. Laut Statistikbehörde Eurostat stieg die Arbeitslosigkeit in Österreich im Vergleich zum Ausgangsniveau stärker an als in der Eurozone. Sieht man sich die Neuverschul­dung an, so gehört Österreich zu einer Gruppe von Staaten mit deutlichem Minus.

Die Bundesregierung hat zunächst auf sehr komplexe und bürokratische Hilfen gesetzt und anschließend mit überschießenden und damit nicht treffsicheren Wirtschaftshilfen auf die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie reagiert. Das Letzte, was wir brauchen, ist eine Verlängerung der aktuellen Wirtschaftspolitik. Wir brauchen einen Neustart. Einen Neustart in Sachen Effektivität, Kommunikation und Transparenz. Seit Wochen wurschtelt die Regierung durch die Krise, hat im internationalen Vergleich dabei versagt, die Risikogruppen zu schützen und gleichzeitig auch noch massive Einschrän­kungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens verkündet. Sie kommuniziert nicht ef­fektiv und agiert nicht effizient. So kann es nicht weitergehen. Das Hü- und Hott macht müde und kostet Milliarden. Der Umsatzersatz wurde in einer raschen Aktion umgesetzt, war unbürokratisch und schnell, aber nicht treffsicher. Ansonsten waren die Wirtschafts­hilfen sehr stark schuldenlastig (Stundungen) oder sehr langsam (Fixkostenzuschuss). Es gilt nun angesichts der erneuten Verlängerung des Lockdowns, die Liquidität in den Unternehmen zu sichern: Dafür sollte man den Verlustrücktrag ausweiten und eine Ver­längerung der Stundungen bis Juni 2021 durchsetzen. Der Fixkostenzuschuss sollte gemäß des von uns vorgeschlagenen Drei-Säulen-Modells (Zuschüsse nach: 1) Art.107 Abs. 2 lit. b AEUV 2) Art. 107 Abs. 3 lit. b AUEV Absatz 3.1 des befristeten Rahmens und 3) Art. 107 Abs. 3 lit. b AUEV Absatz 3.12 des befristeten Rahmens) adaptiert und schnellstmöglich bei der EU-Kommission beantragt werden, um Unternehmen, die von der behördlichen Schließung betroffen sind, solvent zu halten. Schnellstmöglich muss die Regierung auch Vorschläge auf den Tisch legen, um Restrukturierung und Rekapita­lisierungen zu ermöglichen. Die Pandemie sowie das Hin und Her der Lockdowns haben große Schäden verursacht. Jetzt braucht es eine kurzfristige und mittelfristige Umgestal­tung der Wirtschaftspolitik in Österreich:

Kurzfristige Maßnahmen:

Liquiditätsengpass verhindern - Stundungen verlängern / Verlustrücktrag ausweiten

Die Krise zieht sich inzwischen seit fast einem Jahr hin und die Unternehmen haben durch die angeordneten Schließungen einen großen Schuldenrucksack aufgebaut. So­lange ein Normalbetrieb noch nicht absehbar ist, kann von Unternehmen nicht verlangt werden, ihre Abgaben zu bezahlen. Eine Verlängerung der Abgabenstundungen bis Ju­ni 2021 ist daher zum Erhalt der der Liquidität in österreichischen Unternehmen dringend notwendig. Eine Analyse der aktuellen Situation in unterschiedlichen Unternehmen soll der Bundesregierung in weiterer Folge helfen, jene Bereiche zu identifizieren, bei denen weitere Stundungen über den Juni 2021 hinaus sinnvoll wären. Darüber hinaus soll der Verlustrücktrag auf das Jahr 2017 ausgeweitet werden. Diese Maßnahmen könnten schnell umgesetzt werden und hätten einen unmittelbaren positiven Einfluss auf die Sol­venz der krisengebeutelten Betriebe.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 168

Improvisierte Hilfen der Bundesregierung: Falsche Reihenfolge der Maßnahmen und eine noch immer unzureichende Ausschöpfung des bestehenden EU-Beihilferahmens

Die Bundesregierung hat auf die Krise zunächst mit sehr komplexen Hilfen reagiert (z.B. FKZ 1 im Frühling 2020) und erst sehr spät überschießende und damit nicht treffsichere Hilfen gewährt (z.B. Umsatzersatz im Herbst/Winter 2020). Ein umgekehrtes Vorgehen hätte die Liquidität der Unternehmen von Anfang an besser erhalten und eine ineffiziente Verteilung von Mitteln im letzten Moment verhindert. Diese Zeit hätte die Bundesregie­rung dann nützen können, um differenzierte Instrumente zu konzipieren, die eine an­satzweise ähnliche Abdeckung von Verlusten und damit faire Verteilung von Mitteln über die unterschiedlichen Branchen hinweg möglich gemacht hätte. Stattdessen wurde der Sommer verschlafen und lediglich dafür genutzt, ein Scheingefecht mit der Europäi­schen Kommission über die Auslegung des Artikel 107 Abs. 2 lit b AEUV (Katastrophen­artikel) zu führen. Die Rechtslage war von vornherein klar und der monatelange Streit hat zu keinen Ergebnissen geführt. Stattdessen hat sich die Bundesregierung dann kurz vor dem zweiten Lockdown für das sehr breite Instrument des Umsatzersatzes entschie­den, welches zwar leicht zu beantragen ist, aber durch dessen Ausgestaltung zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führt. Manche Branchen sowie gewisse Unternehmen erhielten dadurch deutlich mehr als andere. Darüber hinaus wurde aus demselben Topf (max. 800.000 pro Unternehmen) der Fixkostenzuschuss 2 konzipiert. Aus demselben begrenzten Instrument soll nun auch zum Teil der neue angekündigte Ausfallsbonus ge­speist werden. Das Problem ist, dass viele Unternehmen die beihilfenrechtliche Grenze von 800.000 schon erreicht haben und nun keine Hilfe trotz längerem Lockdown bean­tragen können. Die Bundesregierung hat den eigenen Spielraum nach aktuellem EU-Recht von Anfang an schlecht genutzt und sich konsequent durch improvisierte Hilfen den eigenen Gestaltungsspielraum unnötig eingegrenzt. Priorität sollte es jetzt sein, die übrigen Instrumente zu nutzen. Die Bundesregierung soll daher bei der Europäischen Kommission einen Antrag einbringen, Hilfen nach dem Katastrophenartikel (Art. 107 Abs. 2 lit. b AEUV) zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zum Sommer 2020 befinden wir uns aktuell nämlich in einem harten Lockdown, was die Voraussetzung für eine sol­che Hilfe darstellt. Die von der Bundesregierung ins Spiel gebrachte Ausweitung des aktuellen Rahmens ist mit längeren Verhandlungen auf EU-Ebene verbunden. Dieser Ansatz lässt keine rasche Änderung erwarten und kann die volle Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten nicht ersetzen.

Beratungskostenersatz

Die Vielzahl an unterschiedlichen, sich aber überschneidenden Wirtschaftshilfen und ihre mitunter sehr komplexe Ausgestaltung sorgen für große Verunsicherung bei den Unternehmer_innen in Österreich. Dadurch wird der Zugang zu diesen Mitteln vor allem für KMU - und speziell für EPU - erschwert. Zahlreiche EPU scheuen sich davor, sich an einen Steuerberater zu wenden, da sie befürchten, dass die damit einhergehenden Kos­ten die Hilfszahlungen auffressen könnten. Es sollte daher sichergestellt werden, dass diesen betroffenen Unternehmern Zugang zu einer fachkundigen Beratung ermöglicht wird. Die Ausgabe von zweckgebundenen Beratungsgutscheinen soll diese bestehen­den Hürden abbauen und einen umfassenden Zugang zu Wirtschaftshilfen sicherstellen. Darüber hinaus soll die Erstellung von Prognosen durch Unternehmen gefördert werden. Durch die tageweise Betrachtung dieser Krise durch die Bundesregierung tritt auch bei Unternehmer_innen immer mehr die Sorge nach dem täglichen Überleben in den Vor­dergrund, verbunden mit großen Zweifeln über den Umfang der angekündigten Wirt­schaftshilfen. Es sollten daher Anreize geschaffen werden, dass Unternehmer_innen sich über ihre Zukunftsaussichten beraten lassen. Die Finanzierung dieser Maßnahme soll durch die Wirtschaftskammer Österreich erfolgen. Über Jahre und Jahrzehnte haben Unternehmer_innen Beiträge gezahlt. Jetzt ist es Zeit, dass die eigene Interessensver­tretung ihren Mitgliedern schützend zu Hilfe eilt. Die Bundesregierung wird aufgefordert,


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hier entsprechende Gespräche mit den Vertreter_innen der Wirtschafskammer Öster­reich aufzunehmen und auf eine raschen Umsetzung hinzuwirken.

Beschleunigte Antragsbearbeitung - Kooperationen mit Finanzverwaltung prüfen, Fla­schenhals bei COFAG beseitigen

Die Bundesregierung hat bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen nicht nur eine intrans­parente Variante über die Blackbox COFAG gewählt. Darüber hinaus hat sich die Bun­desregierung damit gegen die Nutzung zahlreicher Kapazitäten bei der Bearbeitung der Anträge im Bereich der Finanzverwaltung entschieden. Einerseits verfügt der Bundesmi­nister für Finanzen samt nachgelagerter Dienststellen über zahlreiche Bedienstete, die gerade wegen der geltenden Stundungen weniger Arbeitsaufwand haben und somit Ka­pazitäten übrighätten. Andererseits beschäftigt die COFAG aktuell laut eigenen Angaben im Impressum lediglich 12 Mitarbeiter_innen. Es besteht daher die Befürchtung, dass hier ein unnötiger Flaschenhals entstanden ist, der damit die Abwicklung der Anträge deutlich verlangsamt und Unternehme_innen auf besorgniserregende Art und Weise schädigt. Zahlreiche Berichte frustrierter Unternehmer_innen über ausstehende Auszah­lungen unterstreichen die Notwendigkeit einer Erhöhung des Personals innerhalb der COFAG. Die Bundesregierung soll daher die eigenen Ressourcen endlich effektiv nut­zen und Wege finden, wie die vielen Mitarbeiter_innen in der Finanzverwaltung schnell zur Erledigung der aufgestauten Anträge herangezogen werden können.

Effiziente und treffsicheren Kurzarbeit

Die Kurzarbeit ist die richtige Maßnahme für gewisse Branchen; doch je attraktiver das Modell, desto mehr Unternehmen werden diese Förderung in Anspruch nehmen, was zusätzliche Kosten für das Budget bringt. Je länger Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wird, umso größer ist auch der Anteil an Arbeitsplätzen, die strukturell schon vor der Krise problematisch waren und nicht mehr markttauglich gewesen wären. Das bedeutet, dass mit Steuergeld die Konkurrenz für gesunde Betriebe am Leben erhalten wird, was wie­derum die Gesunden schwächt. Auf der anderen Seite gehen Unternehmen, die keine Kurzarbeit ansuchen, leer aus. Daher müssen wir die Unternehmen begünstigen, die weniger Kurzarbeit in Anspruch nehmen und somit ein zielsicheres und effizientes Sys­tem schaffen. So könnten Unternehmen, die in einem hohen Maße Förderung über die Kurzarbeit nutzen, einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer für spätere Gewinne zahlen. Dieses Bonus/Malus-System hätte den Vorteil, dass der Kontrollaufwand erst nach der Krise anfällt, Unternehmen aber bereits heute keinen Anreiz haben, die Kurzarbeit „auszunutzen“. Wenn sie zu spendabel ist hält sie den Strukturwandel auf.

Mittelfristige Maßnahmen:

Fehlende Transparenz - Veröffentlichung und Analyse der vorhandenen Daten zu Wirt­schaftshilfen

Wirtschaftsforschungsinstitute wurden zwar mit einigen Studien beauftragt, diese konzentrieren sich aber hauptsächlich auf die volkswirtschaftlichen und fiskalischen Ef­fekte der Covid-19-Krise. Die Frage, ob einzelne Maßnahmen, wie der Fixkostenzu­schuss, der Umsatzersatz, der Verlustersatz oder nun der neue Ausfallsbonus treffsicher sind oder es zu einer Unter- oder Überförderung kommt, kann derzeit aber niemand be­antworten. Die Regierung gibt Milliarden aus, ist aber im Blindflug unterwegs.

Nötig wäre es daher, unabhängigen Wissenschaftler_innen Zugang zu pseudonymisier­ten Unternehmensdaten (Mikrodaten) zu ermöglichen, wie das beispielsweise die Platt­form Registerforschung seit längerem fordert, die auch vom neuen Arbeitsminister Martin Kocher in seiner Funktion als IHS-Chef unterstützt wurde. Hierbei sollte es sich nicht nur


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um die Förderdaten im engeren Sinne handeln, sondern auch um Daten, die erforderlich sind, um darüber hinaus die nachhaltige Wirksamkeit und Treffsicherheit der Förderun­gen zu beurteilen. Würde sich Österreich endlich an internationalen Best-Practice-Bei­spielen in Sachen Transparenz wissenschaftlicher Datenzugang orientieren, könnte eine Evaluierung einzelner Maßnahmen bereits vorab mitgeplant werden. Dies würde es der Bundesregierung auch ermöglichen, die Folgen der Krise in den unterschiedlichen Bran­chen abzuschätzen. Die Bundesregierung sollte daher Expert_innen damit beauftragen, anhand der Förderdaten und weiterer unternehmensbezogener Daten die Folgen der Wirtschaftshilfen, den weiteren Bedarf von Unterstützung in den unterschiedlichen Wirt­schaftsbereichen sowie die Auswirkungen auf das Budget 2022 zu evaluieren.

Einstellungsförderungen - Neue Arbeitsplätze ermöglichen

Die aktuelle Rekordarbeitslosigkeit macht die Debatte über Instrumente zur Förderung von neuen Arbeitsplätzen nicht nur dringend, sondern unumgänglich. Die Erfahrung aus anderen Ländern (z.B. Frankreich und Schweden) zeigt, dass Einstellungsförderungen höhere Beschäftigung mit sich bringen und die Dynamik am Arbeitsmarkt erhöhen. Solche Programme sind insbesondere gegen temporäre und unerwartete Schocks wirk­sam – genau wie die derzeitige Krise. Im Vergleich zu den unterschiedlichen Methoden der aktiven Arbeitsmarktpolitik scheinen Einstellungsförderungen die effektivste Metho­de zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu sein. Daher fordern wir, dass wenn Unterneh­men neue Mitarbeiter_innen einstellen, sie etwa bis zum Ende dieses Jahres nur die Hälfte der Sozialbeiträge für die neuen Stellen zahlen müssten. Die andere Hälfte soll vom Staat subventioniert werden. Hier sollten keine Nachteile bei der Bemessung von Leistungen aus der Krankenversicherung und der Pension entstehen. Angesichts der hohen Lohnnebenkosten in Österreich werden damit starke Anreize für Neueinstellun­gen gesetzt und es werden nicht nur bestehende, sondern auch junge Unternehmen und Startups unterstützt.

Entlastung des Faktors Arbeit - Perspektive für mehr Beschäftigung schaffen

Die Steuerstruktur ist in Österreich historischen gewachsen und entspricht nicht mehr den Erfordernissen der Zeit. Wir brauchen ein effizientes Steuer- und Abgabensystem; besonders der Faktor Arbeit muss entlastet werden. Nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Lohnnebenkosten. Die aktuelle Struktur führt zu Fehlanreizen; wir brauchen eine Steuerstrukturreform. Die hohe Steuerlast in Österreich hemmt die Beschäftigung, verschärft den Fachkräftemangel und die kalte Progression sorgt sogar jedes Jahr für automatische Mehrbelastungen.

Defizite in der Digitalisierung rasch und konsequent abbauen - Rahmenbedingungen für digitale Dienste und Geschäftsmodelle verbessern

Im Bereich der Digitalisierung gibt es in Österreich viel nachzuholen. Es braucht bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen einerseits und andererseits den Ausbau der Digitalisierung in öffentlicher Verwaltung, Gesundheits- sowie Bildungssystem. Rang 13 im Digitalisierungsindex (Digital Economy and Society Index) und weitgehende Bedeu­tungslosigkeit in internationalen Startup-Rankings zeigen, dass es deutliches Verbesse­rungspotenzial gibt und Reformen dringend nötig sind. Fortschritte in diesem Bereich schaffen nicht nur neue Jobs, sondern modernisieren die bestehenden. Dies stärkt dabei auch die Position des Wirtschaftsstandorts Österreich. Es braucht neue Gesellschafts­formen, um einerseits eine Verbesserung des Risikokapitalmarktes herbeizuführen und andererseits Mitarbeiterbeteiligung zu ermöglichen. Das österreichische Gesellschafts­recht gehört entstaubt. Viele EU-Mitgliedstaaten haben Möglichkeiten geschaffen, Risi­kofinanzierung nach internationalen Standards zu ermöglichen - Österreich hinkt hier hinterher.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 171

Initiativen für mehr Eigenkapital - Investitionspotential nutzen

Die Liquiditätsreserven heimischer Unternehmen sind durch die aktuelle Wirtschaftskrise stark geschrumpft. Die Höhe der Eigenkapitalquote bestimmt maßgeblich, wie robust die Finanzierungsstruktur und damit die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens ist. Ös­terreichische KMU verfügten schon davor - mit im Schnitt 33% - über eher niedrige Ei­genkapitalstände. Es bedarf gezielter Anreize, um die Eigenkapitalisierung und damit die Krisenfestigkeit der heimischen Wirtschaft langfristig und nachhaltig zu erhöhen. Die unterschiedliche Besteuerung von Fremd- und Eigenkapital in Österreich führt zu einem effektiven Steuervorteil einer Finanzierung durch Fremdkapital. Schätzungen des IWF zufolge führt dieser, als Debt Bias bezeichnete, Effekt zu einer Erhöhung der Fremdka­pitalquote von durchschnittlich 7% des Gesamtvermögens. Die Bundesregierung hat die Einführung von Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals im Ministerrat am 16.6. 2020 beschlossen, aber noch immer keinen konkreten Vorschlag präsentiert. Des Wei­teren braucht es eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Finanzierungsmodellen für kleinere und mittlere Betriebe, die über die letzten Jahrzehnte einen Großteil der Steuer­last in Österreich getragen haben. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können. Sie benötigen auch Eigenkapital, um kreditwürdig zu bleiben und nach der Krise wieder Investitionen tätigen zu können. Mit einem KMU Beteiligungsfonds schaffen wir die Möglichkeiten, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen, nachhaltig zu stützen. Der Fonds verschafft ihnen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise. Die Einführung eines KMU Equity Fund wurde nicht nur schon mehrfach von Neos vorgeschlagen. Frau Bundesministerin Schramböck hat einen 500 Mio Euro Fonds selbst am 10.7.2020 angekündigt, aber letztlich nie umgesetzt.

Reform der Insolvenzordnung - Sanieren statt Schließen

Aufgrund der Förderstruktur, des österreichischen Insolvenzrechts sowie der mangeln­den Kultur des Scheiterns steht uns eine Kündigungswelle bevor, die auch vieles ver­nichten wird, das nach der Krise wieder gebraucht wird. Sanierungsverfahren werden oft zu spät begonnen. Jeder Tod eines Unternehmens vernichtet Vermögen, Know-How und schafft Arbeitslose. Je früher man mit der Sanierung beginnt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens bzw. des Erfolgs. Das Insolvenzrecht in Öster­reich sollte modernisiert werden. Unternehmer_innen wissen meist am besten, wo man im Unternehmen ansetzen muss, um es nachhaltig auf Spur zu bringen. Dafür brauchen wir aber auch die rechtlichen Möglichkeiten. Es braucht daher eine Attraktivierung des Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und rasche Umsetzung der EU-Richtli­nie 2019/1023 (RL über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturie­rungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren). Die anstehende Umsetzung der Richt­linie soll nicht nur so rasch wie möglich erfolgen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass den Unternehmer_innen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Betriebe in Eigenver­antwortung und rasch sanieren zu können. Der Gedanke der zweiten Chance sollte in den Verhandlungen im Vordergrund stehen - durch einen Minimalkompromiss würde die Sinnhaftigkeit dieser Reform stark in Zweifel gezogen werden.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundes­ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung, Restrukturierung und Rekapitalisierung des österreichischen Wirtschaftsstandortes vorzulegen. Das Maßnah­menpaket muss folgende Punkte - welche in der Begründung erläutert wurden - beinhalten:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 172

Kurzfristige Maßnahmen:

•             Stundungen bis Juni 2021 verlängern

•             Verlustrücktrag der betrieblichen Verluste auf das Jahr 2017 ausweiten

•             Bereitstehende EU-Beihilferahmen nutzen, statt langen Debatten auf EU-Ebene

•             Beratungskostenersatz - Beantragung von Hilfen für EPU und KMU erleichtern

•             Erstellung von Prognosen durch Unternehmen fördern - Zukunftsaussichten von Unternehmer_innen klären

•             Effiziente und treffsichere Kurzarbeit

•             Beschleunigte Antragsbearbeitung - Kooperationen mit Finanzverwaltung prüfen, Flaschenhals bei COFAG beseitigen

Mittelfristige Maßnahmen:

•             Datenzugang der Wissenschaft zu unternehmensbezogenen (Förder-)Daten zur Verbesserung der Wirtschaftshilfen und uneingeschränkter Zugang der Öffent­lichkeit zu den (wissenschaftlichen) Evaluierungsergebnissen

•             Einstellungsförderungen

•             Wachstumspaket schnüren - mehr Wachstum durch Reformen:

o            Entlastung des Faktors Arbeit - Perspektive für mehr Beschäftigung schaffen

o            Defizite in der Digitalisierung rasch und konsequent abbauen - Rahmenbedin­gungen für digitale Dienste und Geschäftsmodelle verbessern

o            Initiativen für mehr Eigenkapital - Investitionspotential nutzen

o            Reform der Insolvenzordnung - Sanieren statt Schließen"

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem der Antrags­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Abgeordnetem Schellhorn als Antrag­steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort erteilen. – Sie wissen, Ihnen stehen 20 Minuten zur Verfügung. Bitte.


15.11.53

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Mit Verlaub, ich darf warten, bis der Herr Finanzminister im Saal erscheint. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch: Er ist schon wieder da!)

Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Ich bin irgendwie müde. Ich bin müde als Unternehmer, weil ich mir die ganze Zeit denke: Wie geht es weiter? Wie mache ich das jetzt mit meinen Mitarbeitern? Als Unternehmer bin ich müde, Herr Finanzminister, ich bin aber auch als Nationalratsabgeordneter, als Wirtschaftssprecher müde, weil es mich zeitweise ratlos macht, eine Rede für Sie vorzubereiten.

Wir haben geschrien, wir haben argumentiert, wir haben gestritten. Manchmal – ich gebe es zu – habe ich gewütet, ich habe aber danach auch gefleht, ich habe gebeten, wir haben Beispiele, Kompromisse, Vorschläge eingebracht. Ich glaube, wir sind eins, dass ich als Unternehmer und Sie, Herr Finanzminister, das Gleiche empfinden. Manchmal können wir nicht mehr. Manchmal können wir nicht mehr, weil wir nicht wissen, ob wir


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entweder überlastet oder visionslos sind, wie es weitergehen soll. Dann kommt der Mo­ment, bei dem ich mir als Politiker denke: Das kann es nicht sein, das kann es nicht ge­ben, wir könnten, wenn wir wollten!

Das meine ich mit diesem Schulterschluss. Wir könnten, wenn wir wollten, diese größte Gesundheitskrise, diese größte Wirtschaftskrise auch gemeinsam lösen, und darum geht es eigentlich in der Sache. Ich habe mir zuerst gedacht, ich bin auch deswegen müde, weil der Schulterschluss nicht nur ein Wort, eine Worthülse sein darf, sondern der Schulterschluss auch vonseiten der Regierung gelebt werden muss. Das würde ich mir vorstellen. (Beifall bei den NEOS.)

Ich bin auch deswegen müde, weil ich mir denke, dass aus Versprechen nur Plakate und Radiospots werden. Die Müdigkeit spiegelt sich auch wider, wenn das alltägliche Leid in den Stuben der Spindoktoren und in der PK-Maschinerie verpufft. Dann denke ich mir, das sind richtige Stubenhocker, die wissen überhaupt nicht, welch kalter Wind den Unter­nehmerinnen und Unternehmern ins Gesicht bläst. Das ist der Punkt, auf den es eigent­lich auch zutrifft. (Beifall bei den NEOS.)

Dann denke ich mir: Was soll ich Ihnen eigentlich noch sagen? – Sie wissen eigentlich alles und tun meistens das andere. Ich gestehe Ihnen aber auch zu, Herr Finanzminister: Wir alle haben damals, im März 2020, Verständnis gehabt, wie es laufen wird oder wie es nicht laufen wird. Wir alle haben darauf vertraut, dass Sie das Richtige machen. Wir alle haben darauf vertraut, was Sie gesagt haben. Sie haben im Frühjahr gesagt: Wir lassen niemanden zurück, koste es, was es wolle.

Sie haben den Hammer gespielt, auf den Tanz aber total vergessen. Der Hammer ist heute noch hart und beständig. Auch in Form Ihres Kommunikationsdesasters ist der Hammer hart und beständig, weil Sie uns einfach nicht mit transparenten Zahlen füttern, damit wir transparenz- und evidenzbasiert handeln können. Auf den Tanz haben Sie vergessen – sagen wir einmal, Sie haben den Elmayer noch nicht einmal von außen gesehen.

Sie haben dann im November versucht, Charleston zu tanzen, weil über den ganzen Sommer nichts passiert ist. Der Charleston von dieser Regierung war aber aus meiner Sicht eigentlich etwas für Bewegungslegastheniker. Er hat nicht funktioniert. Wenn ich die Hilfen, die über den Sommer nicht gelaufen sind, dann im November vielleicht mit einer Überkompensation, mit der ich mich auseinandersetzen muss, weil ich zufällig im Tourismus bin, erhalte, für die ich dann argumentieren muss, dass im gesamten Sommer nichts gelaufen ist, kann ich nur sagen, dass dieser 80-prozentige Umsatzersatz drin­gend notwendig war. Er war für jene dringend notwendig, die sich im Tourismus ausken­nen, und es war nicht notwendig, dass jene dagegen argumentieren, die sich im Touris­mus nicht auskennen.

Das Unverständliche für mich ist ja, dass den ganzen Sommer – wohlwissend – für die zweite und dritte Welle nichts getan und überhaupt nichts vorbereitet wurde. Genauer gesehen wurden vor allem wir mittelbaren und unmittelbaren touristischen Betriebe ab dem Herbst von Woche zu Woche vertröstet. Das Erstaunliche daran ist: Mitte Dezember hat der Gesundheitsminister gewusst, es gibt diese Mutation in Österreich, und er hat es uns erst Mitte Jänner gesagt. Was ist in der Zwischenzeit passiert und was hat der Fi­nanzminister in dieser Zwischenzeit getan, wohlwissend, dass die Mutation nicht aufhalt­bar ist, wohlwissend, dass der Lockdown verlängert werden muss, ein harter Lockdown kommen muss und die Winterbetriebe nicht aufsperren können?

Auf der anderen Seite spüre ich dann den kalten Wind, der den Unternehmen ins Gesicht bläst, und das macht mich eigentlich noch wütender. Ich merke das bei dem Grafiker, der ein EPUler ist, der keine Aufträge mehr hat. Ich merke es beim Beisel ums Eck, bei der Nachtgastronomie, bei den Caterern, der Hotellerie, den Zulieferern, dem Einzelhan­del, den Reiseführern, den Reisebüros, den Textilwäschereien, den Sportartikelhändlern.


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Sie alle haben etwas, von dem Sie nicht wissen, was es ist: ein dickes Minus am Konto. Sie müssen zum Bankdirektor rennen und sagen: Ich brauche eine Verlängerung. Ich bin angespannt, ich bin am Anschlag und ich brauche eine Liquidität. Die Regierung hat sie mir irgendwie versprochen. Ich könnte vielleicht mit einem 50-prozentigen Umsatz­ersatz leben, ich werde aber an dem zugrunde gehen, was Sie in den vergangenen Tagen in einer PK angekündigt haben, nämlich einem 30-prozentigen Ausfallsbonus mit einer 60 000-Euro-Deckelung.

Sie wissen, glaube ich, gar nicht, dass dieser 60 000-Euro-Deckel nur für den Wirt ums Eck etwas sein kann, nicht für einen Sportartikelhändler, nicht für ein Hotel, das im Winter 3 Millionen Euro Umsatz macht. Das ist etwas ganz Entscheidendes, und das wäre ei­gentlich das, was ich mir immer wünsche, wenn Sie von einem Schulterschluss spre­chen: dass dieser Schulterschluss auch für die Oppositionsparteien gilt, für jene, die aus der Praxis kommen. (Beifall bei den NEOS.)

Was wir wollen, ist ganz einfach Verlässlichkeit, dass die Ankündigungen auch realisiert werden, Planbarkeit und vor allem Verständnis für jene, die sich tagtäglich in der Nacht auch noch Gedanken machen, wie sie ihre Existenz sichern und ihr Lebenswerk er­halten.

Ich unterstelle Ihnen gar nicht, dass Sie es nicht verstehen wollen, aber ich weiß mitt­lerweile, Herr Finanzminister, dass Sie es vielleicht gar nicht verstehen. Das ist das Pro­blem des Unternehmertums. Ich brauche hier, auch von Ihnen, mehr Empathie dafür und nicht nur Ankündigungen. Es weiß schon gar niemand mehr, wie der Bonus heißt, und ich glaube, da brauchen wir eine stringente Politik.

Ich habe mit Franz Patscheider telefoniert. Franz Patscheider ist ein Sportartikelhändler aus Serfaus. Er hat im Dezember 2020, gemessen am Vergleichszeitraum Dezem­ber 2019, 8 Prozent Umsatz gemacht! Er hat ein Riesenlager, sogar ein noch viel grö­ßeres Lager als ich als Unternehmer im Tourismus, er weiß gar nicht, wohin mit seiner Ware, er hat 10 Outlets. Er kriegt jetzt 60 000 Euro. Davon, sagt er, kann er nicht einmal die Kurzarbeit zahlen, er sollte aber heute oder morgen, vielleicht auch bis Ende des Monats, die Ware für den Winter 2021 bestellen. Das ist dramatisch, denn das kann er nicht. Er kann eigentlich nur sagen, er muss schließen.

Ich habe mich mit Frau Märzendorfer unterhalten, die im Textilgeschäft ist, in einem Be­trieb, der Wäsche für Hotelbetriebe reinigt. Die haben überhaupt keinen Auftrag, die kommen überhaupt nicht mehr in die Gänge, sie hat aber enorme Kosten bei ihren Ma­schinen. Auch sie kommt mit den 60 000 Euro nicht aus.

Das ist das, was mich eigentlich verwundert: dass jene Betriebe, die unverschuldet dabei sind, bis heute nur Versprechungen bekommen. Ich gebe zu, die im Tourismus sind sehr stark davon betroffen, die mittelbaren aber sind noch stärker betroffen. Darum geht es mir: Die Versprechungen müssen jetzt eingelöst werden, die Hilfen müssen jetzt fließen, ansonsten haben wir im Jahr 2021 eine Megapleitewelle. Es ist für mich essenziell, Herr Bundesminister, dass da ein ganz anderes System angegangen wird! (Beifall bei den NEOS.)

Ich als Unternehmer bin sehr wohl bereit, meinen Beitrag dazu zu leisten, und es ist uns bewusst, dass wir nicht einfach den Schlüssel umdrehen und aufsperren können. Es ist uns bewusst, dass wir die Kaffeemaschine nicht anheizen können, dass die Küche kalt bleibt. Was wir aber jetzt brauchen, sind Maßnahmen, die unsere Liquidität sichern. Was die Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen, ist Liquidität.

Ich komme gleich noch auf den Antrag von Kollegen Matznetter von letzter Woche zu­rück, der von den Regierungsparteien abgelehnt worden ist.


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Bevor ich zu unseren konstruktiven Vorschlägen komme, lassen Sie mich nur noch eines sagen: Wir sollten laut EU-Vorgabe bis in den Juli 6 750 000 Impfungen durchführen. Das wären – das habe ich heute Vormittag schon gesagt –, 45 000 Impfungen täglich. Die Impfungen sind der sogenannte Gamechanger, von dem wir reden, damit wir nicht im Herbst genau die gleiche wirtschaftliche Katastrophe haben, damit die Betriebe nicht die wirtschaftlichen Katastrophen, die Auswirkungen zu spüren bekommen. In den nächsten 150 Tagen müssten täglich 45 000 Impfungen stattfinden. Wenn Sie das heute nicht schaffen, haben Sie morgen 90 000. Das Kernproblem dieser Regierung ist, dass das nicht stattfindet. (Beifall bei den NEOS.)

An dieser Stelle möchte ich das Zitat noch einmal wiederholen, das ich auch heute Vor­mittag gebracht habe. Der Bundeskanzler hat im Juli 2020 dem „Standard“ ein Interview gegeben und über die südlichen EU-Nachbarn als „Staaten, die in ihren Systemen kaputt sind“ gesprochen. Ich glaube, wenn es um die Impfungen geht, sieht man, wie kaputt unser System ist: Föderalismus, Protektionismus, Vorschleicherei! (Beifall bei den NEOS.)

Das ist das Fatale, und darum glauben die Menschen nicht mehr daran, dass Sie diese Impfungen leisten können, nämlich 6 750 000. (Abg. Loacker: Zuerst die Bürgermeister impfen!) – Wenn Sie alle Bürgermeister impfen, dann haben Sie bei 45 000 täglichen Impfungen alle 2 500 Bürgermeister in eineinhalb Stunden durch, dann haben wir auch die Diskussion weg; wäre vielleicht ein guter Schachzug.

Was wir aber brauchen, Herr Bundesminister, sind kurzfristige und mittelfristige Lösun­gen. Ich komme auch noch einmal auf die Liquidität zu sprechen.

Ich möchte aus dem Antrag für den Ausfallsbonus zitieren, bevor ich zur Liquiditätskrise komme das ist ja besonders wichtig. Kollege Matznetter wird mir da als Steuerberater beipflichten. Da steht, die Beantragung des neuen Ausfallsbonus ist an eine Auszahlung des Umsatzersatzes geknüpft. Im Antrag heißt es wörtlich dazu: Hinweis: Wurde ein Lockdown-Umsatzersatz beantragt, aber noch nicht ausgezahlt, muss mit der Antrag­stellung auf einen Verlustersatz (Ausfallsbonus) abgewartet werden, bis der Lockdown-Umsatzersatz ausgezahlt wurde. – Zitatende.

Das heißt vereinfacht: Wir warten sowieso bis Juni. Nur: Dann sterben viele Betriebe, dann gibt es viele Arbeitslose, das ist das Problem. Darum müssen wir uns jetzt küm­mern! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist das, was letzte Woche auch beantragt wurde, nämlich dass beim jetzigen Fixkos­tenzuschuss sofort eine 50-prozentige Akontozahlung gewährt werden muss, um die Li­quidität zu stärken, und erst im Nachhinein abgerechnet. Nur so rettet man Arbeitsplätze, nur so schafft man Liquidität und eine Prolongation für die Betriebe, damit sie liquid sind! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Darum möchte ich jetzt zu den nötigen kurzfristigen Maßnahmen kommen. Das ist zum einen, der Liquiditätskrise durch rasche Maßnahmen entgegenzuwirken, nämlich die Steuerstundungen bis Juni 2021 zu verlängern. Sie wussten nicht und ich wusste nicht, wie lange die Krise dauert. Die Krise und die Steuerstundungen haben wir schon einmal verlängert, vom 15. Jänner in den März hinein, und jetzt müssen diese Stundungen bis in den Juni hinein verlängert werden.

Darüber hinaus ist der Verlustrücktrag der betrieblichen Verluste auf das Jahr 2017 aus­zuweiten – das ist notwendig –, und wie gesagt eine 50-prozentige Akontozahlung beim Fixkostenzuschuss zu gewähren. Nur so liefern Sie Liquidität, nur so ist es mir möglich, wieder einen kleinen Spielraum zu haben, nur so ist es mir vielleicht möglich, nicht tag­täglich meinen Bankchef anzurufen – das ist eigentlich mein wahrer Chef – und zu sa­gen: Du, ich brauche wieder ein bisschen was!, oder: Lass mich überschreiten, ich muss zwar Zinsen zahlen, es ist mir aber egal, Hauptsache, ich kann die Kurzarbeit meiner Beschäftigten weiter prolongieren! – Aber nicht im Nachhinein, denn im Juni ist es zu spät, und das ist das Kernproblem.


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Das heißt auch, wie Sie immer argumentieren, was Sie im Wahlkampf aus parteipoliti­scher Räson gemacht haben: Sie müssen de facto die richtigen Hilfen leisten und den Beihilfenrahmen endlich korrekt ausschöpfen. Warum haben Sie für einen Katastrophen­zustand nicht den Katastrophenparagrafen gewählt, den Art. 107 Abs. 2 lit. b? Da wären Sie nicht an die 800 000 Euro gebunden. Vielleicht stocken Sie jetzt auf 1,6 Millio­nen Euro auf, aber ich sage Ihnen etwas: Bei einer 100-prozentigen Haftungsübernahme durch die ÖHT, die auch schon dabei ist, sind viele Hotelbetriebe mit 800 000 Euro schon am Anschlag. Das ist das Problem. Viele große Sportartikelhändler sind mit 800 000 Euro schon am Anschlag, weil sie die Ware bestellen müssen, weil sie die Hilfe jetzt brauchen.

Das ist das Thema, das Sie angehen müssen, und ich lade Sie zu einem runden Tisch mit den Bankenvertretern ein, die von sich selber sagen: Wir sitzen im gleichen Boot, wir müssen das angehen! – Die Überbrückungskredite sind nämlich schon mit der ersten Rate im Frühjahr 2021 fällig, obwohl die Betriebe keine Umsätze machen. Das ist die nächste Krise, die auf uns zukommt.

Ich sage jetzt nicht, dass Sie noch einmal mit der November-Geld-Bazooka durchs Land schießen müssen, aber Sie müssen zielgerichtet agieren und sofort etwas tun. Wichtig ist für mich, zu betonen: Kritisiert wird nicht, dass Sie helfen, sondern wie Sie es tun, denn dieses Tun ist praxisfern.

Ich will auch noch erwähnen, dass sogar Ihr Parteikollege, Abgeordneter Hörl, sagt, die Hilfen müssen jetzt rasch fließen. Selbst mit 60 000 Euro ist bei einer Bergbahn aber nicht viel gemacht, oder? Das ist nicht einmal die Hälfte der Tagesumsätze von Tages­karten.

Meines Erachtens müssen Sie den Charleston tanzen lernen, wenn Sie den Hammer schon ausgepackt haben. Sie müssen auch in der Abwicklung viel schneller sein, es kann ja nicht sein, dass die Cofag nur 12 Mitarbeiter hat, um diese Anträge abzuarbeiten. Ja, Sie haben das outgesourct, und ich möchte einmal wissen, welche Agenturen das sind, an die Sie outgesourct haben, die Sie damit betraut haben, diese Abwicklung zu machen.

Sie brauchen eigenkapitalstärkende Maßnahmen. Was Sie jetzt tun müssen, vor allem bei den fremdkapitalintensiven Branchen wie dem Tourismus und dem Handel, ist, das Eigenkapital zu stärken. Sie müssen eine Aufwertungsbilanz einführen. Sie müssen auch eigenkapitalstärkende Maßnahmen forcieren, mit Risikokapitalbereitstellung. Mi­nisterin Schramböck, und, ich glaube, auch Sie, haben im Juni gesagt, das muss umge­setzt werden. Es ist bis heute nicht umgesetzt, nicht einmal angegangen worden.

Und: Der wichtigste Punkt, auch im Jahr 2021, ist für mich ein Beteiligungsfonds. Der KMU-Beteiligungsfonds muss jetzt entstehen, vor allem, wenn da Mezzaninkapital, ein Equityfonds, eingeschleift werden muss.

Ich bin aber auch bereit, darüber zu sprechen, wenn es um die Frage geht: schließen oder sanieren? Aktuell ist Vizekanzler Kogler Justizminister, ich weiß aber, dass bis jetzt noch nicht einmal Gespräche über ein modernes Insolvenzrecht geführt wurden. Das wäre jetzt aber besonders wichtig – 2022 wird es zu spät sein! Das brauchen wir jetzt, und es braucht dafür auch – ich glaube, da könnte die Wirtschaftskammer mit ihrem Geld einmal richtig locker umgehen – einen Beratungskostenersatz. Das könnte die Wirt­schaftskammer übernehmen, da brauche ich nicht einmal Sie zu belangen, Herr Finanz­minister – die Berater, die gerade jetzt für Sanierungen zuständig sind und Unternehmen unterstützen, sind besonders wichtig. Wir fordern in unserem Antrag daher auch einen Beratungskostenersatz.

Wir müssen natürlich auch die Kurzarbeit anpassen, darüber haben wir aber heute schon gesprochen.


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Die mittel- und langfristigen Schritte müssen natürlich auch Datentransparenz und eine Bewertung der Hilfen durch Experten umfassen. Es ist besonders für eine Partei wie die NEOS, aber auch für jeden Unternehmer wichtig, eine transparente Darstellung zu ha­ben. Das würde ich mir wünschen, wenn Sie an einem Schulterschluss arbeiten.

Den Kostenfaktor Arbeit haben wir heute bereits mit dem Arbeitsminister besprochen, auch dieser muss dramatisch gesenkt werden.

Zum Schluss habe ich noch einen wichtigen Punkt, den ich Ihnen allen mitgeben möch­te – ich bin zwar jetzt ein bisschen aufgewacht, aber trotzdem noch müde –: Herr Bun­desminister, ich wünsche nicht jenen hier im Haus – sie kommen sowieso nicht als Erste dran –, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern da draußen nicht Gesundheit, sondern eine baldige Impfung. Ich biete Ihnen unsere konstruktiven Beispiele auch dafür an, dass die ÖVP und die Grünen heute mit für unseren Antrag stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Matznetter.)

15.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Blü­mel. – Bitte.


15.32.22

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ge­schätzter Sepp Schellhorn! Ich muss zugeben, ich habe eine Zeit lang auf den sprin­genden Punkt deiner Rede warten müssen, nach Hammer, Charleston und so weiter. Ich glaube aber, herausgehört zu haben, worum es dir geht: die Sorge um den Wirt­schaftsstandort, um viele Unternehmen, die es in dieser Situation wirklich nicht leicht haben.

Ich habe aber dennoch – auch nach Durchsicht der Begründung des Dringlichen Antra­ges – nicht feststellen können, in welchen Bereichen wir so unterschiedlicher Meinung sind, was die Forderungen und Umsetzungen der Maßnahmen betrifft. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Ich darf jetzt nur ein paar Dinge adressieren, die ich während deiner Rede mitgeschrie­ben habe.

Eine 50-prozentige Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss soll es geben? – Es gibt sogar eine 80-prozentige Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss, man muss sie nur beantragen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Den Katastrophenartikel der EU hätten wir anwenden sollen? Das ist genau das, was wir als Einzige in Europa gemacht haben, seit dem Frühjahr – danach war die Kommis­sion der Meinung, es sei keine Naturkatastrophe mehr.

Übrigens waren es damals die NEOS, die gemeint haben: Nein, die Kommission braucht den EU-Beihilfenrahmen nicht zu erhöhen, der reicht völlig aus. Viel Unterstützung habe ich damals von deiner Partei nicht gespürt dafür, gegenüber der EU-Kommission dafür zu werben, dass die Rahmen erhöht werden, ganz im Gegenteil! Was passiert jetzt? – Auch andere Länder kommen drauf, dass die Forderung, die wir gestellt haben, richtig ist, und wir bekommen Signale, dass diese Rahmen in nächster Zeit endlich erhöht werden.

Du sprichst davon, dass Liquidität notwendig sei, möchtest aber gleichzeitig, dass keine Novemberzuckerln mehr verteilt werden, und du ärgerst dich darüber, dass du dich für einen 80-prozentigen Umsatzersatz rechtfertigen musst – auch da ein Widerspruch, lie­ber Sepp Schellhorn!


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Was die Cofag betrifft, ganz ehrlich: Zwölf Mitarbeiter – ist das jetzt zu viel, ist das zu wenig? Ich weiß nicht genau, worauf du hinaus möchtest. Wenn du eine Aufstockung des Personals möchtest, dann verstehe ich nicht, was die Grundhaltung der NEOS ist. Es gibt eine Agentur, die das Callcenter abwickelt: Je nachdem, wie viele Anrufe es gerade gibt, wird zugeschaltet oder abgeschaltet. Wenn ihr als NEOS euch vielleicht in den Beirat hineinsetzen würdet, in dem ihr jeden einzelnen Geschäftsfall einsehen könn­tet, dann bräuchtest du diese Frage hier nicht zu stellen, lieber Sepp Schellhorn! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es waren viele anderen Themen mit dabei. Ich möchte zu einigen Zahlen kommen, weil diese am besten darstellen, wie die Situation ist, wie es mit den Auszahlungen bei den verschiedenen Hilfsmaßnahmen aussieht: Beim Fixkostenzuschuss wurde bisher be­reits über eine halbe Milliarde Euro an 55 000 Antragsteller ausbezahlt.

Wir haben es jetzt geschafft, dass vonseiten der EU der Deckel endlich ein bisschen angehoben wurde, nämlich von 800 000 auf 1 Million Euro, indem die De-minimis-Regel mitberücksichtigt werden konnte. Ich erwarte von der Kommission in den nächsten Wo­chen eine Aufstockung, die bis zu einer Verdoppelung dieses Rahmens gehen würde, so wie wir es eigentlich schon von Anfang an gefordert haben.

Beim Umsatzersatz haben 95 Prozent der Antragsteller innerhalb von zehn Tagen das Geld am Konto gehabt; 2,4 Milliarden Euro sind bisher an fast 130 000 Antragstellerin­nen und Antragsteller ausbezahlt worden.

Jetzt will ich nicht nur den Vergleich mit anderen Ländern suchen, aber Benchmarking ist auch in der Wirtschaft etwas, was man typischerweise macht, um zu analysieren, wie gut man ist. Wenn ich nach Deutschland schaue, wo genau dasselbe zum selben Zeit­punkt angekündigt worden ist, wo noch immer kein Geld fließt, wo die Hilfen jetzt um­gestaltet werden – weg von einem Umsatzersatz hin zu einer Verlustabdeckung –, dann bin ich ehrlicherweise froh, auch für die Unternehmen, dass wir hier in Österreich sind, wo das sehr, sehr schnell funktioniert hat. Da bedanke ich mich auch bei allen, die mit­gearbeitet haben! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Falls du es nicht glaubst: Ich verstehe, dass es zwischen den Parteien vielleicht manch­mal Skepsis gibt, wenn die Vorschläge nicht eins zu eins dieselben sind, lies aber bitte diese Woche das deutsche „Handelsblatt“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“! Dort steht, was Österreich besser macht als Deutschland. Bitte versuch, das genau nachzu­vollziehen! Ich bin bereit, mir jeden einzelnen Fall anzuschauen, von dem du sagst, das funktioniert nicht. Wir lernen nämlich aus der Vergangenheit und haben genau das die letzten Monate immer getan. Es funktioniert deswegen bei uns auch wesentlich besser, was im Übrigen auch du uns vor einigen Monaten noch zugestanden hast, lieber Sepp. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was die Stundungen betrifft: Du hast völlig recht, wir haben die Steuerstundungen erst vor Kurzem um einige Monate verlängert, das war kurz vor Weihnachten. Wir haben darüber hinaus auch ein eigenes Ratenzahlungsmodell in die Wege geleitet: Steuer­schulden müssen nicht wie bisher innerhalb eines Jahres mit Verzugszinsen von 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz abgestottert werden, sondern können über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bei einem weit günstigeren Zinssatz abbezahlt werden.

Der Ausfallsbonus erfüllt de facto alles, was du jetzt kritisiert und gefordert hast: Das ist eine rasche Liquiditätsförderung, für die es nicht einmal einen Antrag durch einen Steu­erberater braucht. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Man kann als Unternehmer selbst mit vier, fünf Klicks den Antrag stellen, gibt die Summe an, die man im Vormonat eingenommen hat, und bekommt die Leistung innerhalb weni­ger Tage ausbezahlt. All das kommt beziehungsweise ist schon da, all das wird auch funktionieren, und du hast ja selbst gesagt, dass es in der Vergangenheit rasch funktio­niert hat.


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Ich komme zu einem Punkt, der mich ehrlicherweise ein bisschen betroffen gemacht hat. Ich weiß nicht, ob sich Herr Kollege Loacker später noch zu Wort meldet – es würde mich sehr interessieren, denn wir hatten viele Diskussionen über Wirtschaftshilfen und diverse Vorschläge, was man wie anders machen kann. Der Verlustrücktrag beispiels­weise ist eine gute Idee gewesen, wir haben das auch sehr schnell umgesetzt, großzü­giger als Deutschland beispielsweise.

Man kann ja bei allen Vorschlägen darüber diskutieren, ob sie präzise richtig sind oder ob sie ein wenig abweichen, was die NEOS jetzt aber vorgeschlagen haben, ist eines, nämlich präzise falsch: und zwar jene Unternehmen, die Arbeitslosigkeit verhindern, die das Instrument Kurzarbeit nutzen, um ArbeitnehmerInnen nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken, dann noch durch eine Erhöhung der KöSt zu bestrafen. Das wird es mit uns sicherlich nicht geben, Herr Kollege! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.


15.39.03

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Herr Bundesminister Blümel! Ich weiß jetzt gar nicht, wo ich nach diesen Tiraden darü­ber, dass eh alles so großartig wäre, anfangen soll.

Ich fange vielleicht mit Folgendem an: Ich habe mich in den letzten Wochen mit vielen Unternehmerinnen, mit vielen Unternehmern getroffen. Das waren Personen aus klei­nen, mittleren und großen Unternehmen sowie aus Industrieunternehmen, es waren Bankenvorsitzende und viele andere Vertreter aus der Wirtschaft. Ich habe mich interna­tional vernetzt, ausgetauscht und überlegt, was sinnvoll ist und was nicht.

In einem bin ich nämlich Ihrer Meinung, Sie haben vorgestern im Finanzausschuss etwas gesagt, das ich durchaus richtig finde, nämlich: Es ist kompliziert – ja, das ist es natürlich, aber Sie sind der Finanzminister! Ihr Job wäre es eigentlich, das Komplizierte so umzu­setzen, dass es für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land einfach zugänglich ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist natürlich schon so: Wenn man sich dieses Krisensituationsmanagement anschaut, das Sie haben, sieht man, dass Sie da sehr viel Wert und sehr viel Fokus auf eines gelegt haben, nämlich darauf, sich von Ihren PR-Abteilungen gut inszenieren zu lassen. Mein Eindruck ist und bleibt: Sie haben die Gesamtsituation massiv unterschätzt und Sie unterschätzen sie nach wie vor. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Kommen wir doch ganz konkret zu den Anliegen, die von den Unternehmerinnen und Unternehmern geäußert werden, mit denen ich, wie gesagt, wirklich viel, viel in Aus­tausch war! Der eine Satz, den ich in diesen letzten paar Wochen wohl am öftesten gehört habe – Herr Vorsitzender, verzeihen Sie mir! Ich muss ihn einfach hier zitieren ‑, lautet: Es kennt sich keine Sau mehr aus. (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.Das ist es, was man hört. Es herrscht vollkommene Verwirrung. Diese ist mit Wut gepaart und sie ist natürlich auch mit existenziellen Ängsten gepaart.

Was habe ich von den kleinen Betrieben gehört, von den EPUlern? – Na, die sagen halt: Ich brauche Geld, Liquidität. Das ist genauso wie bei den Großen und Mittleren by the way, bei den Kleinen geht es aber wirklich darum, dass sie inzwischen mit all ihren Er­sparnissen drinnen hängen, und dann hört man halt: Ich habe immer noch keine Aus­zahlung des Umsatzersatzes bekommen. Oder: Ich habe jetzt gerade die Auszahlung für Dezember bekommen; wo bleibt denn meine Novemberrate? Oder: Ich habe ein
E-Mail bekommen: Ich brauche jetzt einen Steuerberater, damit man mir helfen kann; das kann ich mir nicht leisten, weil dann natürlich mein Geld weg ist, das ich ausbezahlt bekomme. 
Das hören wir jeden Tag.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 180

Dann gibt es natürlich die größeren Unternehmen, die vor ganz anderen Herausforde­rungen stehen. Bei denen reichen nämlich diese 800 000 Euro – mein Kollege Sepp Schellhorn hat es ja schon gesagt – nicht mehr aus. Sie erinnern sich: Die Hilfen sind ja beihilfenrechtlich mit 800 000 Euro gedeckelt. Das behauptet jedenfalls der Herr Finanz­minister, und er behauptet auch – und darauf möchte ich jetzt auch eingehen –, er setze sich bei der Kommission dafür ein, dass das geändert wird.

Das sind die Fakten: Sie haben jetzt ein paarmal in Interviews erzählt, dass Sie sich mit den Deutschen und mit den Dänen zusammengetan haben, damit man zumindest die De-minimis-Förderung – für alle, die es nicht wissen: das sind 200 000 Euro –, mit den 800 000 Euro kumulieren kann, mit dieser Höchstgrenze, damit man zumindest auf 1 Million Euro kommt. (Bundesminister Blümel: ... das ist so falsch!) – Sie haben das am Sonntag im Interview gesagt. Dann haben Sie es halt falsch gesagt.

Ich frage mich wirklich, was Sie hier diskutieren. Die Dänen machen das nämlich schon lang, die Deutschen machen das schon lang, und – ganz im Ernst – sogar die Slowenen haben auf 1 Million Euro aufgestockt, und das bereits vor Weihnachten. Ich weiß nicht, ob Sie schon angesucht haben. Ich hoffe es.

Noch eine Klarstellung zu den Beihilfenbegrenzungen von 800 000 Euro. Sie haben es gerade eben auch wieder gesagt, Sie haben gesagt, Sie hätten sich gewünscht, dass wir als NEOS Ihnen geholfen hätten, sodass man bei der Kommission mehr Druck auf­bauen kann, dass die Grenzen erhöht werden.

Ja ganz im Ernst, mein Anspruch an einen Finanzminister ist schon, dass er es schafft, die Hilfen richtig zu beantragen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) Es geht wirklich darum, wie mein Kollege Sepp Schellhorn schon ausgeführt hat: Wäh­rend eines Lockdowns – das ist wichtig: nicht wenn kein Lockdown ist, sondern während eines Lockdowns – kann man sich natürlich auf den Katastrophenparagrafen beziehen. Wenn Sie jetzt wieder: Das geht nicht!, sagen – Sie telefonieren ja so gern mit Ihren dänischen Kollegen –, dann fragen Sie sie, weil die das nämlich zusammengebracht haben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Noch eine Bemerkung zum Verlustersatz, weil Sie da ja auch immer sagen, das geht alles nicht: Der Verlustersatz ist nicht mit dem Fixkostenzuschuss Phase zwei kumulier­bar. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum, weil die Kommission sogar gerade dazu aufgerufen hat, dass diese Zuschüsse untereinander kombinierbar gemacht werden sollen, damit man eben höchstmögliche Flexibilität für die UnternehmerInnen und für die Unternehmen gewährleistet.

Das ist aber nicht passiert, und ich frage mich wirklich: Ist das jetzt wieder ein Flüchtig­keitsfehler? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Blümel.) – Sie können es ja gerne nachher richtigstellen. Ich möchte mich hier wirklich dafür einsetzen, dass diese Hilfen kombinierbar werden, so wie es von der Kommission auch vorgegeben worden ist.

Es steht leider fest: Sie haben Österreich schlechter durch die Krise geführt. Das sieht man inzwischen auch an ganz vielen Zahlen, die wir haben. Ja, es ist kompliziert – um darauf wieder zurückzukommen –, Sie haben es aber halt kompliziert gemacht.

Ich möchte Ihnen schon sagen: Wir NEOS haben hier heute einen Dringlichen Antrag eingebracht, einen Dringlichen Antrag mit Paketen, wobei wir ja wirklich – und da bin ich jetzt wiederum bei Ihnen – zu vielen Sachen auch im Finanzausschuss diskutiert haben, dass sie durchaus Sinn machen würden, und wir ja gar nicht so weit voneinander entfernt gewesen sind. Was mir wichtig wäre, ist, dass wir da in eine stringente Planung gehen, damit es wirklich eine Strategie für die nächsten paar Monate gibt. Wir haben ja auch schon von der Kommission gehört, dass bis Dezember 2021 ausgeweitet wird. Das ist


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gut und richtig, denn die Krise wird uns noch länger beschäftigen, und das braucht es auch.

Das heißt: Gehen Sie in die Planung, und zwar auch in eine umsetzungsorientierte Pla­nung – es muss ja auch umgesetzt werden können; das ist ja auch nicht immer ganz sicher –, damit wir wirklich den Unternehmerinnen und Unternehmern, die es brauchen, durchhelfen können!

Ja, wir haben Meinungsunterschiede, und ja, da reiben wir uns, meine Meinung und meine Überzeugung aber ist: Dadurch wird es ja auch besser. Ich wünsche mir heute wirklich: Wischen Sie es nicht einfach vom Tisch! Argumentieren Sie! Schauen Sie es sich an! Ich möchte das Wort Schulterschluss schon gar nicht mehr gebrauchen, aber lassen Sie uns doch zusammenarbeiten und wirklich schauen, dass wir gemeinsam aus der Krise herauskommen! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Matznetter.)

15.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte.


15.46.02

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, lieber Sepp Schellhorn, es verbindet uns ja einiges miteinander: Wir sind beide aus Salzburg, wir kommen beide aus Fami­lienbetrieben, wir haben ein großes Herz für das Unternehmertum, wir haben Söhne, die auch Unternehmer sind. Wir sind also in vielerlei Hinsicht vom gleichen Stamm.

Was uns natürlich ein bisschen unterscheidet, ist der Zugang. Mein Zugang zu einer Sache ist: Man muss auch konsistent zu seinem Programm stehen. Wir in der Bundes­regierung und wir hier, unsere Abgeordneten, haben ein klares Programm, nämlich wie wir einerseits die Unternehmer aus der Krise begleiten und wie wir sie mit den Offensiv­maßnahmen nach der Krise unterstützen wollen. Das bilden unsere Programme ganz klar ab.

Wenn ich euren Dringlichen Antrag von vorne bis hinten ganz genau lese, dann werde ich auch schon ein bisschen müde, nämlich von deinen Widersprüchen, lieber Josef. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wenn du da schreibst, dass unsere Maßnahmen nicht treffsicher sind und dass „die Wirtschaftshilfen sehr stark schuldenlastig (Stundungen)“ sind und dann als Nächstes eine „Verlängerung der Stundungen bis Juni“ vorschlägst, dann gibt es da ja einen Wi­derspruch, und das steht sogar nur zwei Zeilen darunter.

Wenn du dann auf der einen Seite die Wirtschaftskammer auflösen willst und auf der anderen Seite sagst, dass die Wirtschaftskammer das bezahlen soll oder die Beratung übernehmen soll, dann gibt es schon wieder einen Widerspruch. (Abg. Schellhorn: An den Haaren herbeigezogen!) – Bitte bleiben wir doch sachlich und schauen wir uns das einmal wirklich ganz genau an! (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Wir haben alle ein großes Ziel, wirklich. Es gibt die größte Krise seit Jahrzehnten für die Wirtschaft, für die Unternehmer und für die Arbeitskräfte. Jetzt müssen wir doch schau­en, dass wir denen gemeinsam helfen. Jetzt gibt es ein Bündel an Maßnahmen, und du kritisierst, dass sie, wenn sie schnell sind, nicht zielsicher sind, und wenn sie zielsicher sind, nicht schnell sind. – Das passt nicht zusammen! (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

Schauen wir uns die Zahlen genau an! Der Herr Finanzminister hat es ja auch schon ausgeführt. Ich nenne zwei Beispiele, Andreas Ottenschläger wird dann noch mehrere nennen: Wenn von den meisten Förderungen 90 Prozent bereits erledigt, ausbezahlt


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sind, dann weiß ich, es geht darum, dass wir uns um die anderen kümmern, um jene Unternehmer, die sie noch nicht gekriegt haben.

Ich sage dir: Ich bin mit vielen in Kontakt, nicht nur aus meiner Heimat, sondern aus ganz Österreich. Ich kenne viele Leute, sie rufen an, und wir sind bemüht, wir helfen jedem. Wir gehen jedem einzelnen Fall nach, denn jeder Unternehmer ist uns total wichtig, weil jeder Unternehmer Arbeitsplätze schafft und darauf schaut, dass es Österreich gut geht. Deshalb bin ich auch so emotional, nämlich einfach aufgrund der Tatsache, dass ich ein großes Herz für das Ganze habe.

Man darf nicht immer nur die hernehmen, die gerade ein Problem haben. Die sind ganz wichtig, weil das Problem ja von irgendwo kommt, es gibt aber sehr viele, die wir begleitet haben, die wir unterstützt haben und die das auch sehr zu schätzen wissen, meine Da­men und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn man dann noch hört – ihr werdet es erklären –, dass man die, die Kurzarbeit weiter in Anspruch nehmen, mit einer Strafsteuer belegen will, nämlich dass sie entweder eine KÖSt-Erhöhung oder mehr Einkommensteuer bezahlen sollen, dann muss man sich das auf der Zunge zergehen lassen: Diejenigen, die die Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter si­chern, sollen dafür eine Strafe zahlen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zerge­hen lassen! Ich glaube, daran erstickt man, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir alle haben diesen Virus satt, er nervt uns alle. Er geht uns voll auf den Geist, aber dennoch müssen wir mit unseren Maßnahmen schauen, dass wir im Gesundheits- und im Wirtschaftsbereich weiter vorwärtskommen. Ich habe es schon gesagt, wir haben einen ganz klaren Plan: Krise mit Unterstützungen begleiten, Liquidität sichern. Das ma­chen wir ja mit den Stundungen, mit den Ratenzahlungen und mit den Zuschüssen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) In der zweiten Phase müssen wir eben Investitionen und Innovationen für den Standort forcieren. Da sind wir mit der Investitionsprämie auch schon auf einem guten Weg. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.) Die Unter­nehmer haben über 30 Milliarden Euro investiert und wir haben sie dabei mit 3 Milliarden Euro unterstützt. Das sind vor allem Klein- und Kleinstunternehmer, vor allem in den Bereichen Digitalisierung und Ökologisierung, also genau in den Schwerpunkten, die wir uns gesetzt haben. Meine Damen und Herren, das sind die Tatsachen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Deutschland ist heute schon strapaziert worden. Ihr habt vorhin gesagt: Schaut nach Deutschland, da geht alles so gut, da geht alles so schnell. Jetzt schauen die Deutschen zu uns, weil wir ein System entwickelt haben, mit dem schon 90 Prozent der Fälle ab­gewickelt worden sind. Da haben wir doch vieles richtig gemacht! Wir sind permanent dabei, das, was wir noch nicht richtig gemacht haben, zu verbessern. Wir nehmen jede Kritik ernst, wir nehmen jede Anregung auf und versuchen, in diesem bestehenden Sys­tem dann auch entsprechend nachzuschärfen.

Der Härtefallfonds der Wirtschaftskammer ist da ein gutes Beispiel. Da hat es am Anfang ein bisschen geknatscht, heute aber funktioniert das tadellos. Es ist gut, dass es das gibt und dass inzwischen schon 212 000 Personen eine Unterstützung bekommen haben. Mehr als 950 Millionen Euro sind ausbezahlt worden. Für die Erledigungsquote von 96 Prozent, meine Damen und Herren, sollten wir uns, glaube ich, einmal bei den Mitar­beitern der Wirtschaftskammer bedanken, denn jeder Einzelfall ist natürlich nicht ganz einfach, wird aber hervorragend abgewickelt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Das ist schon eine ganz schwierige Zeit, das wissen wir alle: Ich sage Danke an die Unternehmerinnen und Unternehmer für ihren Mut, für die Ausdauer, für das Durch­haltevermögen, das sie an den Tag legen. Unter all diesen Prämissen ist sich die Bun­desregierung ihrer Verantwortung voll bewusst, der Herr Bundeskanzler ist ein sehr


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großer Kämpfer für die Wirtschaft, der Herr Finanzminister weiß das auch, er unterstützt uns und ist stets an Bord, wenn es darum geht, für die Unternehmer die Basis zu sichern und jeden Arbeitsplatz entsprechend abzusichern.

Wenn wir also den Schulterschluss schon so strapazieren, kann ich nur sagen: Schauen wir doch, dass wir die Maßnahmen, die wir haben, effektiv einsetzen und sie da und dort, wo es notwendig ist, noch verbessern! Ist es ein guter Vorschlag bitte aber keine Straf­steuer für die Kurzarbeit –, dann sind wir auch dabei, um wieder gemeinsam erfolgreich zu sein. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Obernosterer: Hast es jetzt gehört, wie es geht?)

15.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Matznetter. – Bitte.


15.53.24

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema ist leider ein sehr ernstes. Ich bin der Fraktion der NEOS auch dankbar, dass sie genau jetzt mit einem Dringlichen Antrag darauf hinweisen: Es ist 5 Minuten vor 12 oder für viele der Betriebe schon 12 Uhr. Man kann zwar sagen: Ist mir egal, gibt es halt weniger Betriebe. Das Problem ist nur, dass wir mit jedem Betrieb, den wir weniger haben, weniger Arbeitsplätze und eine höhere Arbeitslosigkeit haben.

Normalerweise würde man hier eine ernsthafte Diskussion erwarten. Was aber haben Sie gehört? – Noch zum vorigen Tagesordnungspunkt behauptet der Tourismusspre­cher der ÖVP, Gabriel Obernosterer, der deutsche Finanzminister rufe Gernot Blümel an und bitte um fachliche Hilfe. (Heiterkeit des Abg. Leichtfried.) Zum Glück macht Olaf Scholz das nicht, denn in Deutschland ist die Wirtschaft nur um 3,9 Prozent eingebro­chen, bei uns um 8 Prozent. Wir hatten im vorigen Jahr 110 000 Arbeitslose mehr, die Deutschen 450 000, das entspricht der Hälfte von dem, was bei uns passiert ist. Viel­leicht hat er auch nur angerufen, um zu helfen, und er hat es genauso gut verstanden wie die sechs Nullen im Budget.

So geht das doch nicht, meine Damen und Herren! Wir müssen ernsthaft etwas tun, wir sind im europäischen Vergleich schlecht und es hat keinen Sinn, solche Reden zu hal­ten – wir bemühen uns, wir machen es besser, es gab einen Knatsch –, lieber Peter Haubner. Das ist ein Knatsch seit Beginn der Pandemie, Ihr habt alles ignoriert, was die Leute euch vorgeschlagen haben. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Wir haben gesagt: Hört auf, den Unternehmen den Verdienst zu nehmen! Ihr experimen­tiert seit Anfang an herum, der Finanzminister kann die Anzahl der Maßnahmen im Fern­sehen – wer es am Sonntag gesehen hat – nicht einmal mehr aufzählen. Wer glaubt, dass er für die Satire „Die Tagespresse“ braucht, den darf ich belehren (Zwischenruf bei der ÖVP), dass er dafür inzwischen die Realität (eine Tafel mit einer Aufzählung unter der Überschrift „Aktuelle Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz“ vor sich auf das Rednerpult stellend) heranziehen kann. Man lade einfach die Homepage des BMF und schaue sich das Frage- und Antwortverzeichnis zum Thema Wirtschaftshilfe an. Das (auf die Tafel zeigend) geht übrigens viele Seiten so weiter, das ist Realsatire, 30 Maßnah­men! (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Nein, eine, lieber Peter Haubner!

Was wir von Anfang an vorgeschlagen haben: Entschädigung für die Verluste, die ein­getreten sind die haben wir seit 70 Jahren im Gesetz, das hätten wir lassen können –; erweitern für Betriebe, die indirekt betroffen sind; sofortige Auszahlung mit Akontierung und Abrechnung mit der Steuerveranlagung. Da hätten Sie die armen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer nicht gebraucht, Sie hätten keine neue Organi­sation wie die Cofag aufbauen müssen, all das hätten Sie nicht gebraucht. Sie hätten


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schneller auszahlen können, mehr Betriebe gerettet und am Ende hätte es nie eine Über­förderung geben können, da der Anspruch auf Verdienstentgang maximal das ist, was man wegen der Auswirkungen der Krise weniger hat, wie bei einer Betriebsausfallsver­sicherung. Die Versicherungen zahlen auch nicht mehr als das, was man gehabt hätte, wenn die Katastrophe nicht eingetreten wäre. So einfach wäre es gewesen, dazu hätte man uns nur einmal zuhören müssen, einmal nicht zu jedem Antrag Nein sagen müssen, nicht jeden Antrag, der im Ausschuss liegt, vertagen müssen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. Abg. Brandstätter: Bravo!)

Es ist ja unglaublich: Sie wollen Herrn Querfeld – über lange Zeit ÖVP- Wirtschaftsbund­funktionär –, der das Café Landtmann, ein Traditionshaus in der Stadt, hat, jetzt aus der Bude klagen, weil er etwas in Anspruch nimmt, was seit dem Jahr 1811 im Gesetz steht, nämlich, dass man im Katastrophenfall und im Fall einer Seuche nicht zahlen muss, wenn man gesperrt ist. Ich habe vor neun Monaten einen Antrag gestellt, dass man eine Authentische Interpretation macht, damit es keine Gerichtsverfahren braucht. – Nein, nichts! ÖVP und Grüne: Nichts! Einzig Ministerin Alma Zadić hat immer gesagt, sie kann sich wegen des Koalitionspartners nicht durchsetzen.

Was haben wir jetzt? Ein Kaffeehaus, ein Traditionshaus ist in Gefahr, weil irgendeine Stiftung in der Krise von einem geschlossenen Kaffeehaus unbedingt die 100 000 Euro haben will. Wann wachen Sie auf, meine Damen und Herren? Hören Sie mit dieser Ab­wehr aller Dinge auf, nehmen Sie einen positiven Antrag und machen Sie das! Beschlie­ßen Sie zum Beispiel möglichst in den nächsten Tagen Authentische Interpretation : Solange es die Seuche gibt und das Kaffeehaus gesperrt ist, kriegt der Vermieter keine Miete.

Was ist das Problem, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP? Sie sind nicht der Hausbesitzer und der Immobilienverband. Die Stiftungen können auch einen Teil der Krise tragen, wieso nur der kleine Händler, der Gastronom, der Hotelier? (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Die Arbeitslosen, die dadurch entstehen, die Mitarbeiter, die ihren Job verloren haben, die dürfen Krisenkosten haben, aber die Stiftungen der hohen Herren nicht? Also bitte, bessern Sie in diesem Bereich nach! Ich will keine Realsatire, da ist mir „Die Tagespresse“ lieber, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

15.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.


15.58.52

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Fi­nanzminister! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Österreicherinnen und Öster­reicher! Chaosmanagement, das ist die Devise dieser Bundesregierung, und zwar auf vielen, vielen Ebenen. Das beginnt beim Covid-19-Impfplan, der eigentlich gar kein Plan ist, sondern ein reines Desaster, unser Abgeordneter Erwin Angerer hat es heute schon ausgeführt, und endet bei den bürokratischen Covid-19-Hilfsmaßnahmen und der feh­lenden Planungssicherheit für die Unternehmer.

Hauptkritikpunkt der Freiheitlichen ist nach wie vor, dass die Entschädigungsbestimmun­gen des Epidemiegesetzes außer Kraft gesetzt wurden. Dies hat insbesondere für die vielen Kleinunternehmer, für die Einzelunternehmer massive Nachteile. Die Unterneh­mer haben keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe, sondern werden zu Bittstellern und Almosenempfängern degradiert, und zwar ohne Rechtsmittelmöglichkeit.

Kollege Matznetter hat es schon angesprochen: Die Unternehmer bekommen auch kei­nen vollen Schadenersatz. Wir fordern von Anbeginn den vollen Verdienstentgang, und zwar abzuwickeln durch die Finanzverwaltung und nicht durch die Wirtschaftskammer. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Es gibt auch keine finanzielle Gleichbehandlung der kleinen und großen Unternehmen, insbesondere die intransparente Cofag ist diesbezüglich eine Blackbox. Daher braucht es einen parlamentarischen Covid-19-Unterausschuss, der mit entsprechenden Kontroll­rechten ausgestattet ist. Es geht nämlich um das Steuergeld der Österreicher, und da hat Transparenz und Kontrolle noch nie geschadet.

Die Konzeptlosigkeit der Bundesregierung setzt sich aber auch beim Öffnungskonzept für die Wirtschaft fort. Hierzu hat die Bundesregierung gar kein Konzept, und ohne Kon­zept gibt es für die Wirtschaft auch keine Planungssicherheit, die aber wichtig und im Übrigen auch ein wichtiger Standortfaktor ist. Diese Konzeptlosigkeit der Bundesregie­rung ist eine Zumutung für die Unternehmer, aber auch für die Arbeitnehmer. Der Lock­down muss endlich ein Ende haben, das Land muss wieder aufsperren.

Wir brauchen aber auch eine Zukunftsperspektive für die Menschen. Wo sind die Kon­zepte für die dringend notwendigen Reformen? Wir hatten schon vor Corona einen mas­siven Reformbedarf, nicht erst jetzt. Wo ist die Steuerstrukturreform? Was ist mit einer Neukodifikation des Steuerrechts? Was ist mit einer Vereinfachung der Personalverrech­nung? Was ist mit der einheitlichen Dienstgeberabgabe? Die Senkung des Eingangs­steuersatzes und die massive Erhöhung der NoVA sind weder eine Strukturreform noch eine Steuerreform.

Die österreichische Wirtschaft hat auch ein massives Problem mit der Eigenkapitalaus­stattung. Geringes Eigenkapital bedeutet natürlich auch eine höhere Krisenanfälligkeit. Es braucht dringend Konzepte, auch im steuerlichen Bereich, um die Eigenkapitalstruk­tur der Unternehmer nachhaltig zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bundesregierung muss endlich für Planungssicherheit und auch für eine Zukunfts­perspektive sorgen, die Bundesregierung muss dieses Land wieder aufsperren. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte.


16.02.56

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Ich werde gleich auf den Antrag und die darin enthaltenen Vorschläge eingehen und festhal­ten, warum sie mich nicht überzeugen.

Davor möchte ich aber noch etwas Positives sagen: Dass ich überhaupt auf Vorschläge eingehen kann, hat damit zu tun, dass in diesem Antrag – im Vergleich zu anderen, die wir auch schon behandelt haben – sehr viele konkrete Vorschläge sind. Ich möchte das herausheben, es ist tatsächlich eine positive Sache, auch wenn es Widersprüche gibt. Das finde ich immer gut.

Doch schon bei der Analyse des Status quo würde ich Ihnen widersprechen. Sie zitieren da eine Bloomberg-Studie, bei der die besten zehn Länder, mit denen Sie uns verglei­chen und sagen, wir wären so schlecht, mehrheitlich Länder in Asien sind, wie China, Südkorea, Singapur, die dramatisch in die Grundrechte ihrer Bevölkerung eingreifen: verpflichtende Apps, lückenlose GPS-Überwachung, tägliche Kontrollanrufe. Ich hoffe schon stark, dass wir unser Epidemiemanagement nicht mit dem Epidemiemanagement dieser Länder (Abg. Wurm: Viel fehlt nicht mehr!) vergleichen wollen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Was sich allerdings schon zeigt, und zwar in einer Studie, die heute in der „Presse“ er­schienen ist, ist, dass wir in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern in Europa den Schwerpunkt auf nicht rückzahlbare Zuschüsse legen und dort mit über 3 800 Euro pro


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Einwohner sogar zu den Spitzenreitern zählen. Das spreche ich deshalb an, weil Sie in dem Antrag sagen, wir sollten uns auch Mühe geben, die Überschuldung der Betriebe in den Griff zu kriegen, um das Eigenkapital zu erhalten beziehungsweise zu stärken. Ge­nau mit diesen Maßnahmen, die auf Zuschüsse, die nicht rückzahlbar sind, abstellen, wird das gewährleistet; in dem Fall sogar nachweislich durch diese Studie.

Quasi als Leitsatz Ihres Antrages schreiben Sie – und ich zitiere –: „Das Letzte, was wir brauchen, ist eine Verlängerung der aktuellen Wirtschaftspolitik. Wir brauchen einen Neustart.“ – Kollege Haubner hat es schon angeführt, einen Absatz darunter schlagen Sie dann Maßnahmen vor, die in erster Linie Verlängerungen und Weiterführungen der bestehenden Maßnahmen der Bundesregierung sind, wie: Stundungen sollen verlängert werden, der Verlustrücktrag soll gestreckt werden und der Fixkostenzuschuss soll aus­gebaut werden. – Das ist ja genau kein Neustart, sondern – und da stimme ich Ihnen ja zu – die Bestätigung, dass im Großen und Ganzen die Maßnahmen der Bundesregie­rung richtig sind (Beifall bei Grünen und ÖVP) und dass man sie teilweise ergänzen und adaptieren kann, dass es aber im Großen und Ganzen der richtige Weg ist, um aus der Krise zu kommen. (Abg. Krainer: Die Argumentation ist eine intellektuelle Beleidigung!)

Eine ihrer Einschätzung hätte ich im September noch geteilt, nämlich dass es sinnvoll sein kann – dafür gibt es verschiedene Gründe –, dass man diese schnellen unbürokra­tischen Hilfen, wie den Umsatzersatz, sofort macht und dann erst im Nachgang die spe­zifischeren, treffsicheren, wie den Fixkostenzuschuss, nachzieht. Was sich allerdings dann ergeben hat, war die dramatische epidemiologische Situation im November, die überraschend war. Es hat sich gezeigt, dass es richtig war, dass die Bazooka am Ende des Jahres noch Feuerkraft gehabt hat. Wir haben sie dann zur richtigen Zeit eingesetzt. Insofern war die Reihenfolge der Maßnahmen aus meiner Sicht richtig.

Zuletzt noch zu einem Thema, das uns jetzt schon länger begleitet: Sie geben sich herz­lich Mühe, die Abwicklung der Wirtschaftshilfen, die aus meiner Sicht im Großen und Ganzen sehr professionell geschieht, so ein bisschen in die Schmuddelecke zu stellen. Das täglich grüßende Murmeltier in dem Zusammenhang ist die Behauptung, die Cofag, die den Fixkostenzuschuss abwickelt, wäre eine Blackbox, also eine schwarze, undurch­sichtige Schachtel. Die Wahrheit ist: Es ist eine durchsichtige Schachtel mit sperrangel­weit offenen Türen, und am Schild darauf steht: Lieber Herr Schellhorn, liebe Frau Dop­pelbauer, kommen Sie bitte herein und schauen Sie sich alles an! Sie aber halten sich die Hand vor die Augen und wundern sich, dass es schwarz ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Schon herbeigesehnt? – Bitte.


16.06.53

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich bei allen Meinungsverschiedenheiten bei Kollegen Schwarz bedanken, weil das eine Form der Auseinandersetzung ist, die man auch sehr gut so führen kann, wenn man nicht derselben Meinung ist. Nobel war das, finde ich – da darf man auch klatschen. (Beifall bei den NEOS.)

Zur Frage der Kurzarbeit – Kollege Haubner und der Herr Finanzminister haben es schon angesprochen –, dass wir sagen, wenn die nächste Phase kommt, dann muss diese anders aussehen, als das bisher ausgesehen hat, möchte ich ein bisschen etwas ausführen: Die Deutschen haben im April einen Höchststand bei der Kurzarbeit mit 6 Mil­lionen Kurzarbeitern gehabt und stehen jetzt bei einem Zehntel davon, bei gut 600 000. Österreich hat im April den Höchststand mit 1,3 Millionen Kurzarbeitern gehabt und hat jetzt immer noch ein Drittel mit über 400 000. Offensichtlich hat es sich also in Deutsch­land viel stärker reduziert als bei uns. Das hat natürlich unter anderem auch strukturelle


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Gründe, weil wir einen höheren Tourismusanteil haben, aber eben nicht nur, sondern: Die Kurzarbeit ist in Österreich besonders günstig für die Betriebe. Sie haben praktisch null Mehrkosten pro Stunde, wenn sie in der Kurzarbeit sind.

Das ist für eine kurze Phase auch in Ordnung und war sicher im März/April der richtige Weg. Für eine Langzeiteinrichtung aber, die die Kurzarbeit jetzt geworden ist, muss man sich anschauen, ob man nicht irgendwie die Treffsicherheit und den Kontrollmecha­nismus, den Regulationsmechanismus erhöht. Kontrolle im Sinne von hingehen und in die Bücher schauen funktioniert nicht. Sie finden den Kurzarbeitsbetrüger nicht, wenn Sie nicht vor das Geschäft einen Kontrollor hinstellen, der aufschreibt, welche Mitarbeiter wann kommen und gehen – oder nur in den seltensten Fällen.

Jeder von Ihnen, Kollegen Abgeordnete, hat sicher in den letzten Wochen und Monaten und bis heute immer wieder Anrufe erhalten, in denen darauf aufmerksam gemacht wird, dass Betriebe die Kurzarbeit missbrauchen.

An den Zahlen im Vergleich zu Deutschland sieht man auch, dass in Österreich mehr Mitarbeiter als notwendig in Kurzarbeit sind. Das heißt nicht, dass – wie es Kollege Haubner ausgelegt und natürlich wissentlich verkehrt ausgelegt hat – wir vorschlagen, dass die Betriebe diese Mitarbeiter hinauswerfen, im Gegenteil: Diese Mitarbeiter, die unnötig in der Kurzarbeit sind, gehören wieder in die Vollzeit geholt! (Beifall bei den NEOS.)

Dafür braucht es einen Anreiz, denn wenn es für meinen Betrieb keine Rolle spielt, ob der Mitarbeiter in Kurzarbeit ist oder nicht, lasse ich ihn jetzt einmal in der Kurzarbeit und dann schauen wir einmal weiter. – Das entzieht ja dem Arbeitsmarkt auch Potenzial. Fragen Sie einmal die Leute, die wirklich im Wirtschaftsleben stehen! Da rufe ich wo an, und dann heißt es: Wir sind in Kurzarbeit, der Mitarbeiter ist erst am Freitag wieder da, und so weiter. Ich kann auch Geschäfte nicht weitertreiben, wenn wir so viel Kurzarbeit haben, dass wir dem Arbeitsmarkt und der Wirtschaft die Dynamik entziehen.

Das könnte man wissen, das könnte man auch beim Wirtschaftsbund wissen, das will man aber nicht wissen. Wenn man auf die NEOS schlagen kann, ist das immer eine willkommene Gelegenheit, egal, welche Keule sich da anbietet. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Empfindlich bin ich nicht. Ich teile gern aus, ich halte auch viel aus, und ich halte es von der ÖVP besonders gut aus, denn die teilt ja nur dann aus, wenn man sie an einem empfindlichen Punkt getroffen hat. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Haubner.) Es hat nämlich auch Arbeitsminister Kocher gesagt, dass wir Anreize für Betriebe finden müssen, dass diese ihre Leute aus der Kurzarbeit wieder zurückholen. Wir müssen aus der Kurzarbeit heraus, hat er in einem Antrittsinterview gesagt.

Klar, die Kurzarbeit ist zu billig, und auf Dauer hält sie auch den Strukturwandel auf, weil in Verbindung mit Kurzarbeit in Milliardenhöhe gestützte Betriebe den gesunden Konkur­renz machen und ihnen Arbeitskräfte entziehen, die woanders in Vollzeit gebraucht würden. Daher hätten wir gerne, dass das AMS Leute, die in Kurzarbeit sind, in freie Vollzeitjobs vermittelt. (Beifall bei den NEOS.)

Was wir am Arbeitsmarkt noch brauchen, um wieder aus dem Loch herauszukommen, werden natürlich Einstellungsförderungen und Kombilöhne sein, ohne das wird es wahr­scheinlich nicht gehen, das sind aber nur Teilaspekte.

Was die ÖVP gerne verschweigt, was der Finanzminister verschweigt und was der Wirt­schaftsbündler Haubner verschweigt, ist, dass die Sozialversicherung angekündigt hat, nicht im Nachhinein, sondern jetzt die gestundeten Beiträge einzufordern. Während un­ser Vorschlag darauf abzielt, den Betrieb nachher, wenn er sich wieder erholt hat, ein bisschen Steuer zurückzahlen zu lassen, dem Steuerzahler ein bisschen zurückzuge­ben, was der Betrieb vorher bekommen hat, will die SVS jetzt, noch mitten in der Krise, die gestundeten Beiträge eintreiben. Und das ist ein Wirtschaftsbundfunktionär! (Beifall bei den NEOS.)


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Dieser unfähige Wirtschaftsbundfunktionär Lehner steht jetzt auch noch an der Spitze des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger. Man muss ja wirklich gar nichts kön­nen, um an die Spitze der Sozialversicherungen zu kommen; es gibt keine Qualifikations­anforderung. (Rufe bei der ÖVP: Hallo! Unglaublich!)

Dann noch zu den Ersatzleistungen: Angeblich hilft die Regierung ja so großzügig. Fragen Sie einmal die Betriebe, deren Mitarbeiter in Quarantäne geschickt worden sind, die jetzt nach § 32 Epidemiegesetz einen Ersatz für die Lohnkosten bekommen sollten! Betriebe, die im März 2020 Mitarbeiter in Quarantäne gehabt haben, haben bis heute keinen Ersatz dafür gesehen. Da gibt es Bundesländer, die haben noch keinen einzigen Bescheid draußen, und es gibt Bundesländer, die erdreisten sich, in einer Gesetzesbe­gutachtung zu fordern, dass man die Säumnisfrist für das Bundesland auf zwölf Monate ausdehnt, weil sie mit den Bescheiden nicht nachkommen. Das ist unerhört! Geld, auf das die Betriebe Anspruch haben, bekommen sie nicht, weil Ihre Regierungsbürokratie das nicht auf die Reihe bekommt. (Beifall bei den NEOS.)

Zur Cofag, die angeblich so super ist, wie der Minister gesagt hat: Sie bekommen als Betrieb, wenn Sie bei der Cofag einen Antrag stellen, keinen Bescheid, den Sie anfech­ten können, weil Sie der Meinung sind, es steht Ihnen mehr zu oder etwas anderes. Wenn Sie als Betrieb von der Cofag etwas nicht bekommen, von dem Sie glauben, dass es Ihnen zusteht, müssen Sie es beim Zivilgericht einklagen – ein Betrieb, dem das Wasser bis zum Hals steht! Das ist die Hilfspolitik, die diese Regierung umsetzt. (Beifall bei den NEOS.)

16.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ottenschlä­ger. – Bitte.


16.13.26

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch ich möchte grundsätzlich einmal anerkennen, dass dieser Antrag zu einer streckenweise konstruktiven Debatte geführt hat, und das sollte man sagen, denn es geht hier am Ende ja immer darum, dass wir den Austausch pflegen, vielleicht auch einen Wettbewerb der Ideen der politischen Entscheidungsträger austragen – so viel dazu.

Auf das von meinem Vorredner Gerald Loacker Gesagte eingehend möchte ich mich schon verwehren. Ich bin selber aktiver Unternehmer. Es hat auf mich ein bisschen wie eine Pauschalvorverurteilung von Unternehmern gewirkt, dass man ihnen unterstellt, ein Mittel wie die Kurzarbeit sozusagen unrechtmäßig auszunutzen, um dann quasi eine Strafsteuer dafür zu verhängen. Dagegen verwehren wir uns. Wir halten diesen Vor­schlag wirklich nicht für sinnvoll und werden ihn schlichtweg ablehnen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Jakob Schwarz.)

Bevor ich zu ein paar Vorschlägen komme, die im Antrag stehen, möchte ich noch ganz kurz auf die Begründung eingehen. Es ist schon davon gesprochen worden. Man wirft dem Finanzminister, der Regierung eine Hü-hott-Politik vor, wie das hier formuliert ist. Das steht eigentlich in diesem Antrag so drinnen. Auf der einen Seite wird davon gespro­chen, dass wir eine massive Neuverschuldung haben werden. Das ist richtig, gleichzeitig aber auch der Beweis dafür, dass Österreich im europäischen Vergleich immens hohe Unterstützungsleistungen für die Unternehmen, für die Unternehmer, für die arbeitenden Menschen, aber auch für die Arbeitslosen in diesem Lande ausgibt. Das führt logischer­weise dazu, dass wir eine entsprechend hohe Neuverschuldung haben werden. Es wird aber, und davon bin ich zutiefst überzeugt, auch dazu führen, dass wir besser als alle anderen aus dieser Krise herauskommen werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jakob Schwarz und Weratschnig.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 189

Es wird der Vergleich gebracht, was die Konjunktur beziehungsweise den Wirtschafts­einbruch betrifft, dass wir beispielsweise einen stärkeren Einbruch als Deutschland haben. Da wird dann aber nie dazugesagt, dass wir zum Beispiel einen höheren Anteil der Tourismuswirtschaft haben. Die hat also zusammen mit den indirekt betroffenen Un­ternehmen einen höheren Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Und, no na, betrifft uns das in Österreich in Zeiten wie diesen im Verhältnis natürlich mehr als viele andere Staaten in Europa, weil wir eben ein Tourismusland sind. Auch da versuchen wir massiv mit all den Hilfsmaßnahmen zu unterstützen, die bereits in Umsetzung sind – so viel dazu und zu den Fakten.

Auf der einen Seite wird kritisiert  ich komme noch einmal auf den Vorwurf der Hü-hott-Politik zurück , zu bürokratisch gewesen zu sein, dann wieder zu schnell und zu wenig treffsicher. Das wurde von Peter Haubner schon angesprochen. Diese Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Geschätzter Kollege Schellhorn, du selber hast im November, als der Umsatzersatz sehr schnell aus der Taufe gehoben worden ist, in einem Interview gesagt: Bin beeindruckt! Ratzfatz, ein paar Klicks und ich habe den Umsatzersatz am Konto. Es war das Ziel, dass wir schnell liquide Mittel für die betroffenen Unternehmen bereitstellen, und das ist gelungen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jakob Schwarz und Weratschnig.)

Nun zur Cofag, die abgesehen davon immer wieder in Diskussion ist: Jakob Schwarz hat schon sehr treffsicher formuliert, dass sie keine Blackbox ist. Ihr seid nach wie vor herzlich eingeladen, im Beirat mitzuarbeiten. Es ist nicht nur so, dass man dadurch Einsicht hat, sondern auch so, dass man aus der Praxis heraus einen Beitrag leisten kann, wie man gewisse Dinge vielleicht besser machen kann. Die Einladung steht, ich würde euch wirklich raten, diese anzunehmen.

Jetzt komme ich zu ein paar Fakten, die ganz wichtig sind, der Finanzminister hat sie auch schon erwähnt. Man stelle sich vor: 115 000 Anträge im November, fast 1,9 Milliar­den Euro ausbezahlt – in Deutschland null. Im Dezember 95 000 Anträge, 785 Millio­nen Euro ausbezahlt. Wir haben im November 95 Prozent Umsatzersatz erledigt, im De­zember 90 Prozent. Beim Fixkostenzuschuss gibt es eine ähnliche Quote.

Warum sage ich das? – Weil es wichtig ist, auch im Diskurs zu wissen, dass das System grundsätzlich funktioniert und die Abarbeitung erfolgt. Natürlich, auch das wurde schon erwähnt, ist es jetzt unsere Aufgabe, diejenigen, die vielleicht aus welchen Gründen auch immer noch keine Unterstützung bekommen haben, die ihnen vielleicht zusteht, zu be­gleiten. Da gibt es natürlich, und das wissen diejenigen, die sich damit auseinanderset­zen, komplexere Fälle, die man nicht hochautomatisiert und in der Geschwindigkeit ab­handeln kann.

Meine Damen und Herren, vielleicht noch kurz zur Einstellungsförderung: Darüber kann man diskutieren, auch darüber, was Sie zur Digitalisierung anführen. Das wird ja eigent­lich schon zu einem Großteil mit der Investitionsprämie berücksichtigt, die in Bearbeitung ist.

Zusammengefasst: Ja, es gibt Ideen, die hier formuliert sind, mit denen wir uns auch identifizieren können, wie das der Herr Bundesminister auch schon gesagt hat, die groß­teils schon in Bearbeitung sind. Ja, wir müssen für die Stärkung der Eigenkapitalquote der Unternehmen etwas tun. Was wir aber, vor allem in Zeiten wie diesen, mit Sicherheit entschieden ablehnen, ist eine höhere Besteuerung der Unternehmerinnen und Unter­nehmer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 190

16.20.26

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Die NEOS haben ein Thema gewählt: „Neue Zuver­sicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ – das gefällt mir ganz gut, denn so, wie sie jetzt mit der SPÖ-Wien, mit dem Bürgermeister von Wien zusammenar­beiten, habe ich auf alle Fälle mehr Zuversicht und Vertrauen als in diese Bundesregie­rung, die sich aus ÖVP und Grünen zusammensetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe zwei Punkte: Wer zahlt die Krise? Und: Warum finde ich, dass Vermögen- und Erbschaftssteuer gleich zu behandeln sind wie das Problem der Arbeitslosigkeit? Ein paar Sätze zu den Gemeinden möchte ich auch noch sagen.

Um wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau nach dieser Coronakrise zu ermögli­chen, sagen 83 Millionäre – weltweit –, dass die Steuern der Reichen erhöht werden müssen, und das dauerhaft. Deshalb ist es so wichtig, Vermögen und nicht immer nur das Einkommen zu besteuern, denn während reiche Haushalte vermehrt Unterneh­mensbeteiligungen, Wertpapiere und Zinshäuser besitzen, hat die ärmere Hälfte der Menschen vielleicht ein Auto, eine Wohnung oder ein kleines Haus. Deshalb sagen wir Sozialdemokraten: Eine Vermögensteuer muss kommen, um diese Krise finanziell be­wältigen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich mache mir schon ein bisschen Sorgen um den neuen Arbeitsminister Kocher. In einem Interview mit dem „Standard“ heißt es: „Gewerkschaften und SPÖ fordern eine Anhebung des Arbeitslosengeldes von 55 Prozent des Letztverdienstes. Sie sind dage­gen.“ Weiters wird gefragt, welche Studien dazu etwas aussagen. Er antwortet darauf: „Hierzu gibt es kaum Studien [...]. Wir wissen aber, dass der Anreiz, sich einen Job zu suchen, sinkt, wenn das Arbeitslosengeld zu hoch ist.“ Ich meine, das ist eine Aussage – er ist von einer türkisen Regierung eingesetzt worden und hat so tiefschwarze Ansichten. Das kann es ja wohl nicht sein, dass Menschen, die keine Arbeit haben, weniger be­kommen sollen, obwohl sie nichts dafür können. Das kann es ja nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Das betrifft vor allem Frauen, das betrifft Menschen, die wenig verdienen und Teilzeit arbeiten. Das kann nicht der Ansatz sein und das kann auch nicht die Binsenwahrheit des Herrn Kocher sein.

Meine Binsenwahrheit ist: Das Arbeitslosengeld ist nicht zu hoch. Wenn es zu hoch ist, dann sollten die Menschen mehr verdienen. Dass sonst keiner arbeiten geht – wer will denn zu Hause bleiben und einfach nichts tun? Das will ja niemand. Die Menschen sollen anständig verdienen, dann ist das Arbeitslosengeld für die anderen auch finanzierbar. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Zarits: ... Bürgermeister!)

Noch ein paar Sätze zu den Gemeinden: Das ist es einfach nicht, das Paket, das ihr da geschnürt habt. Es geht nicht, es ist nicht möglich, Herr Minister, dass die Gemeinden das bis 2023 selbst bezahlen müssen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zarits.) Das werden wir uns nicht leisten können – Sie können mir glauben, ich bin seit 30 Jahren in der Kommunalpolitik –, da müssen Sie unbedingt etwas tun. Auch ÖVP-Bürgermeister sagen mir: Macht ihr da bitte Druck, wir setzen uns nicht durch! Das geht ganz einfach nicht! Und es ist immer dasselbe.

Ihr macht etwas, ihr beschließt etwas, es ist aber nicht fertig gedacht. Deshalb bringe ich jetzt auch noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 191

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend das Problem eines zum falschen Zeitpunkt vereinbarten Urlaubsantritts durch die Verschiebung der Semesterferien 2021, durch ein Recht für Arbeitnehmer*innen ausschließlich für diesen Fall bei Nichteinigung mit dem Arbeitgeber einseitig den Urlaubsantritt zu verschieben, zu lösen. Arbeitnehmer*innen dürfen durch die lnanspruchnahme dieses Rechtes keinesfalls benachteiligt werden.“

*****

Das ist etwas ganz Wichtiges. In Österreich passt – und das zum Abschluss – etwas einfach nicht: Es ist so, dass die Manager schon so irrsinnig viel Geld verdienen, sie haben 2003 das Zwanzigfache verdient, jetzt verdienen sie das Sechzigfache. Das passt nicht, sie müssen dafür Steuern zahlen. Die Menschen, die heute wenig verdienen, die keine Arbeit haben – das werden Sie sich nicht leisten können, Herr Minister, da werden Sie eingreifen und etwas für die österreichische Bevölkerung tun müssen. Als ich mit der Politik angefangen habe, habe ich immer gefragt: Was hilft den Menschen? Damit bin ich gut gefahren. Fragen Sie sich das bitte auch! (Beifall bei der SPÖ.)

16.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Klaus Köchl, Genossinnen und Genossen betref­fend Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – bes­ser aus der Krise herauskommen

Die Regierung hat sehr kurzfristig beschlossen, die Semesterferien heuer anders zu ge­stalten, als es das Schulzeitgesetz 1985 vorschreibt. Durch Verordnung des Bildungsmi­nisters wurde geregelt, dass Semesterferien 2021 auch für die Bundesländer Oberöster­reich und Steiermark bereits am zweiten Montag im Februar beginnen. Diese Entschei­dung trifft viele Familien wieder völlig überraschend. Wieder muss die Kinderbetreuung umgestellt und bereits getroffene Planungen über den Haufen geworfen werden. Vor allem für Arbeitnehmer*innen, die ihre Urlaubsplanung auf die Ferien ihrer Kinder aus­richten, stellt sich ein neuerliches Problem. Die Belastung, die so schon extrem auf Eltern und insbesondere auf Frauen lastet, ist noch einmal stärker geworden.

Für viele Arbeitnehmer*innen in den betroffenen Bundesländern stellt sich das Problem, dass vereinbarte Urlaube für die Semesterferien zum falschen Zeitpunkt angetreten wer­den müssten.

Sollte der Arbeitgeber mit einer Verschiebung des vereinbarten Urlaubs nicht einver­standen sein, besteht für Arbeitnehmer*innen kein Recht den Zeitpunkt des Urlaubsan­tritts selbständig zu verschieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 192

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend das Problem eines zum falschen Zeitpunkt vereinbarten Urlaubsantritts durch die Verschiebung der Semesterferien 2021, durch ein Recht für Arbeitnehmer*innen ausschließlich für diesen Fall bei Nichteinigung mit dem Arbeitgeber einseitig den Urlaubsantritt zu verschieben, zu lösen. Arbeitnehmer*innen dürfen durch die Inanspruchnahmen dieses Rechtes keinesfalls benachteiligt werden.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte.


16.25.30

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ja, Herr Minister, viele Unterneh­men – ich glaube, das ist unbestritten – sind in einer ganz schwierigen Situation. Sie stellen sich heute hierher und sagen: Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen sie halt einen Antrag stellen. – Ich finde das wirklich zynisch. Viele von uns bekommen Dut­zende E-Mails von betroffenen Unternehmern, vor allem Einzelunternehmern, EPUs, KMUs, die von der Cofag entweder nichts hören – lange nichts hören, ewig nichts hö­ren – oder dann eine Absage bekommen. Sie stellen sich hierher und sagen, sie sollen einfach einen Antrag stellen – und dabei sind sie bis heute nicht antragsberechtigt. Das ist einmal Fakt.

Die NEOS haben sich mit ihrem Dringlichen Antrag zumindest etwas überlegt und sich zumindest einmal positiv zu diesem Thema positioniert – „Neue Zuversicht und Vertrau­en – besser aus der Krise heraus kommen“ –, sie haben sich auch kurz- und mittelfristige Maßnahmen überlegt. Man muss nicht mit allen dieser Maßnahmen einverstanden sein, sie haben sich aber zumindest Gedanken gemacht. Das sollte man sich von einem Ma­nagement – als solches sehe ich die österreichische Bundesregierung, oder, ich verbes­sere mich, als solches sollte man sie sehen – auch erwarten können. Das, was Sie ma­chen, ist Management by Chaos und nichts anderes. Sie haben keine klare Zieldefinition, Sie haben keine klare Strategie und Sie haben keine nachvollziehbaren Maßnahmen. In allem, was Sie angreifen, vermissen wir das.

Es gibt ein paar Managementregeln, die man einhalten sollte. Das ist – Punkt eins –: Ein Chef sollte zu einem Fehler, den er macht, auch stehen. Ich habe bis jetzt noch nie erlebt, dass der Bundeskanzler – als Chef dieser Regierung – einmal zu einem Fehler gestanden ist, den diese Regierung gemacht hat. Er ist Weltmeister im Abschieben von Verantwortung.

Zweitens: Man sollte Mitarbeitern zuhören. Wenn ich die österreichische Bevölkerung als Mitarbeiter betrachte, muss ich sagen: Das, was Sie tun, zeugt von Ignoranz gegen­über der österreichischen Bevölkerung.

Und: Man sollte meinen, was man sagt, und auch danach handeln. Das, was Sie heute sagen, hat morgen keinen Wert mehr. Es gibt ein gutes Zitat – das könnte man hier anbringen – von einem ehemaligen deutschen Bundeskanzler, Konrad Adenauer, der gemeint hat: Was interessiert mich das Geschwätz von gestern? – Diesen Ausspruch könnte man bei dieser Bundesregierung und vor allem beim Bundeskanzler abwandeln und sagen: Was interessiert mich die Meinung von Experten? Was interessiert mich die Demokratie? Was interessiert mich die österreichische Verfassung? Was interessiert mich die österreichische Wirtschaft? Was interessieren mich die Kinder und die nach­folgenden Generationen dieses Landes? Was interessieren mich die Demokratie- und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 193

Freiheitsrechte in diesem Land? – Das ist der Zugang unseres Bundeskanzlers. (Beifall bei der FPÖ.)

Was zeichnet Management noch aus? – Man sollte den Unterschied zwischen Effizienz und Effektivität kennen. Sie mögen im Abhalten von Pressekonferenzen sehr effizient sein. Das machen Sie wirklich effizient, man kann sich gar nicht mehr erinnern, wie viele es schon waren, und man weiß nicht, wie viele in den nächsten Tagen noch kommen werden. Das machen Sie wirklich effizient, nur effektiv sind Sie nicht, denn das, was Sie heute in einer Pressekonferenz verkünden, ist morgen schon Schnee von gestern. Man sollte auch auf Experten hören und vielleicht die Ressourcen, die man hat, sinnvoll ein­setzen.

Jetzt komme ich noch einmal zum Thema Impfen. Bis heute habe ich von der Regierung nichts darüber gehört, wie Sie zu Personen stehen, die diese Krankheit schon durchge­macht haben. Es gibt eine Studie der Universität Innsbruck, die zeigt, dass die Immunität von Menschen, die diese Krankheit durchgemacht haben, anhält und meist besser ist als durch eine Impfung. Ich zitiere jetzt aus dieser Studie: „In aller Regel ist die durch­gemachte Erkrankung aus Immunisierungssicht viel wirksamer als eine Impfung. Da­durch würde die Republik viel Geld und Kapazitäten beim Impfen sparen.“

Ich frage mich, warum nicht ein Immuntest, ein Antikörpertest gemacht wird, bevor man einfach zu impfen anfängt. Damit würden wir viel Geld und viele Kapazitäten sparen. Man könnte Menschen, die diese Krankheit durchgemacht haben, vor allem im Gesund­heitsbereich, in den Pflegeheimen unbedarft an die Leute heranlassen und sie zur Arbeit gehen lassen. Das wird einfach nicht gemacht, und ich frage mich, warum.

Legt man das nun auf einen Wintersportort um – das wäre vielleicht für Kollegen Hörl interessant –, so ist aus meiner Sicht Ischgl der sicherste Wintersportort, den es auf der ganzen Welt gibt, denn dort sind meines Wissens über 40 Prozent der Menschen immun, weil sie die Krankheit bereits durchgemacht haben. Das wären positive Signale, die man auch einmal aussenden könnte, statt einen Wintersportort wie Ischgl, ich sage einmal, durch den Schlamm zu ziehen und eine ganze Branche schlechtzumachen. (Zwischen­ruf des Abg. Obernosterer.)

Was erwartet sich die österreichische Wirtschaft von dieser Bundesregierung? – Es sind Sicherheit und Planbarkeit. Stattdessen handeln Sie völlig unnachvollziehbar. Sie setzen zum Beispiel Aktionen und schlagen den Leuten vor Weihnachten vor: Kauft Gutscheine, dann könnt ihr sie einlösen, wenn der Lockdown zu Ende ist! – Der Lockdown endet aber offensichtlich nie, die Handelsbetriebe bleiben geschlossen. Es werden Hilfspakete für indirekt betroffene Betriebe versprochen, die es bis heute nicht gibt. Jetzt gibt es den neuen Ausfallbonus. Viele Unternehmer, die sich diesen Ausfallbonus schon angeschaut haben, sagen: Der passt für mich wieder nicht!, oder: Er ist viel zu gering! – Sie setzen einfach Maßnahmen, die den Unternehmen keine Planbarkeit ermöglichen.

Eine ganz besonders betroffene Branche – neben vielen anderen – ist jene unserer Gas­tronomiebetriebe und Wirte. Bei dem, was man ihnen antut, ist es ja ein Wunder, dass sie nicht schon alle verzweifeln und sagen: Ich lasse es, ich sperre zu, ich tu gar nichts mehr! – Ich möchte deshalb speziell für die Gastronomiebetriebe einen entsprechenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtesterben ver­hindern – Gastronomiebetriebe sofort aufsperren“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 194

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Maßnahmen zu setzen und Schritte einzuleiten, die die Umsetzung nachstehender Forderungen sicherstellen:

- Sofortige Öffnung der Betriebe unter allen vorgegebenen Sicherheitsvorschriften.

- Keine neue Verschiebung der Wiedereröffnung.

- Keine Kontrolle von Frei-Tests seitens der Gastro-Betriebe.

- Mindestöffnung bis 23 Uhr.

- Umsatzersatz von 80% für Januar 2021.

- Klare Regelung der Mieten für die gesperrten Monate.

- Planungssicherheit für die Rekrutierung von Mitarbeitern.

- Planungssicherheit für die Beschaffung/Lieferungen der nötigen Waren.“

*****

In einem Unternehmen wäre eigentlich der Aufsichtsrat dafür zuständig, das Manage­ment, wenn es so versagt, zu entlassen. In diesem Fall appelliere ich noch einmal an den Nationalrat, ihn sehe ich als Aufsichtsrat der Bundesregierung: Entlassen Sie diese Bundesregierung! Sie ist unfähig, diese Krise zu lösen und zu managen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Gerald Hauser, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wirtesterben verhindern - Gastronomiebetriebe sofort aufsperren

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – bes­ser aus der Krise heraus kommen in der 79. Sitzung des Nationalrates am 20. Jän­ner 2021

Die jüngste erfolgte Verlängerung des Lockdowns und damit des weiterhin seitens der Bundesregierung erzwungenen Stillstands für die Wirtschaft ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der ohnehin schon unter massiven Liquiditätsengpässen und Zahlungsschwie­rigkeiten leidenden Gastronomiebetriebe.

Unter dem Titel „Jetzt geht es ans Eingemachte“ beschreibt unter anderem der Standard am 19. Jänner 2021 die drastische Situation im Bereich der Gastronomie:

„Viele Gastronomen und Hoteliers fürchten nach monatelangem Lockdown trotz Unter­stützung um die Zukunft ihrer Betriebe. Auch die Moral ist in vielen Betrieben am Boden.

Ich kann nicht mehr schlafen. Ich bin erledigt.“ Seit 32 Jahren ist Mario Strobl in der Wiener Gastronomie tätig, aber die Belastungen der Corona-Pandemie bringen den Wirtshausbetreiber an seine Grenzen. Die Regierungshilfen seien „zu spät oder zu we­nig“. Beim Umsatzersatz für November und Dezember würden „einige Tausender‘ feh­len, auf die Zahlungen für Angestellte in Kurzarbeit wartet der Chef des Vorstadtwirts in Wien-Donaustadt noch immer. „Es ist fünf vor zwölf“, beteuert Strobl.

(. .)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 195

„Eine Katastrophe“

 „Eine Katastrophe“, sagt Patricia Pugl, Betreiberin des Weinguts Pugl mit Buschen­schank und Gästezimmern in der Südsteiermark. Auch sie wartet noch auf das Kurzar­beitsgeld, der Umsatzersatz sei ebenfalls zu niedrig ausgefallen.“

Wie alarmierend, existenzgefährdend und arbeitsplatzvernichtend das neuerlich verlän­gerte Aufsperrverbot insbesondere für die Gastronomie ist, belegt unter anderem eine Modellrechnung der Österreichischen Nationalbank vom Dezember des Vorjahres, die prognostiziert, dass bis 2022 fast zehn Prozent der heimischen Unternehmen pleite sein könnten. 29 Prozent davon allein in Gastronomie und Hotellerie. Dabei sind die nunmehr verlängerten Verschärfungen noch gar nicht eingerechnet.

Laut Wifo werden die Tourismuseinnahmen diese Saison um 14 Milliarden Euro einbre­chen, wobei das mit einem Anteil von insgesamt acht Milliarden Euro vor allem die Ho­tellerie und Gastronomie trifft. (Kurier am 18. Jänner 2021)

„Wir fühlen uns von der Bundesregierung im Stich gelassen“, so der Wirte-Obmann Georg Loichtl gegenüber dem Kurier am 18. Jänner 2021, und hält weiter fest: „Für ei­nige Kollegen ist es schon fünf nach 12".

Diese für viele nahezu ausweglose Situation hat nunmehr eine Initiative mit dem Titel: „Fünf vor Zwölf – Wir öffnen wieder" auf den Plan gerufen, mit der österreichweit Gast­wirte, Restaurantbetreiber und Kaffeesieder auf die triste Situation nach monatelangem Lockdown hingewiesen und unter anderem eine sofortige Öffnung der Betriebe unter allen vorgegebenen Sicherheitsvorschriften gefordert haben.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist das Sterben von Cafés, Wirtshäusern und Restaurants in Folge der neuerlich erfolgten Verlängerung des Stillstands mit allen Mit­teln zu verhindern, und sind daher die seitens der Initiative „Fünf vor Zwölf – Wir öffnen wieder" erhobenen Forderungen jedenfalls zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten im Interesse der Ret­tung der heimischen Gastronomie- und Tourismusbetriebe daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Maßnahmen zu setzen und Schritte einzuleiten, die die Umsetzung nachstehender Forderungen sicherstellen:

•             Sofortige Öffnung der Betriebe unter allen vorgegebenen Sicherheitsvorschriften.

•             Keine neue Verschiebung der Wiedereröffnung.

•             Keine Kontrolle von Frei-Tests seitens der Gastro-Betriebe.

•             Mindestöffnung bis 23 Uhr.

•             Umsatzersatz von 80% für Januar 2021.

•             Klare Regelung der Mieten für die gesperrten Monate.

•             Planungssicherheit für die Rekrutierung von Mitarbeitern.

•             Planungssicherheit für die Beschaffung/Lieferungen der nötigen Waren.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 196

16.33.00

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren, die zuschauen! „Neue Zuversicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“: Das ist ein gutes und wichtiges Thema und ich habe mir da auch einiges erwartet, allerdings war ich beim Anhören des Kollegen Schellhorn, der jetzt, glaube ich, gar nicht im Saal ist – sehr schade! –, sehr enttäuscht, weil von Zuversicht und Vertrauen in seiner Rede nichts zu hören war. Mein Kollege Schwarz hat es bereits angesprochen: Wir haben davon andere Vorstellungen.

Einen wichtigen Punkt, der ein bisschen zu kurz gekommen ist, möchte ich noch anfü­gen: Es wurde das Bloomberg-Ranking zitiert. Aus meiner Sicht ist es fast zynisch, Men­schenleben einen Preis zu geben, einen Wert gegenüberzustellen, Investitionen und Kosten der Wirtschaftshilfe, der Maßnahmen also mit Menschenleben aufzuwiegen. Das ist nicht mein Verständnis vom Wert des Lebens! (Beifall bei den Grünen und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

Abgesehen davon möchte ich aber auf die Punkte im Antrag fokussieren, die ich gut finde.

Erstens: Beratung für Unternehmen finde ich gut und diese erfolgt auch bereits. Die Wirt­schaftskammer bietet Beratung an. In allen Länderkammern werden Unternehmen be­raten, und zwar nicht nur diejenigen, die Mitglied sind, sondern alle Unternehmen. In den nächsten Tagen soll übrigens auch ein Onlinetool dazukommen.

Ich möchte auch noch einen Punkt anfügen: Kollege Matznetter hat sich über die Ant­worten auf der Homepage des Ministeriums zu den relevanten Fragen mokiert. Man könnte auch sagen: Gut, dass es diese Antworten alle so ausführlich gibt, danke, Herr Minister! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Zweitens: Schließen oder sanieren? – Wir arbeiten an einer Restrukturierungsrichtlinie. Das ist ein wichtiges Thema und wir arbeiten daran. Es geht darum, wie Unternehmen, die in einer Sackgasse stecken, weitermachen können. Wir wissen, dass es im vergan­genen Jahr 40 Prozent weniger Insolvenzen gegeben hat als üblich. Insolvenzen sind ein normaler Teil des Wirtschaftslebens, das heißt, es wird Insolvenzen geben, es wird auch einen gewissen Aufholeffekt geben müssen. Wir wollen den Unternehmen eine Perspektive bieten, indem wir ihnen Rahmenbedingungen vorgeben, unter denen eine Restrukturierung gut möglich ist. Das wird kommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Digitalisierung ist ein ganz wichtiges Thema. In diesem Zusammenhang möchte ich die Investitionsprämie nennen, und ich glaube, alle, die in der Wirtschaft tätig sind, werden immer wieder von Wirtschaftstreibenden gehört haben, wie gut diese funktioniert – 14 Prozent Zuschuss zu Investitionen im Bereich Digitalisierung. Im vergangenen Jahr wurden 500 Millionen Euro an Zuschüssen allein für Digitalisierung ausgezahlt, das heißt, insgesamt wurden in diesem Bereich 3,5 Milliarden Euro investiert. Eine weitere Milliarde wurde übrigens in Ökologisierungsmaßnahmen investiert. Das ist also ein tolles Beispiel dafür, wie Wirtschaft und Klimaschutz zusammenpassen können: Unternehmen investieren in Digitalisierung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vertrauen und Zuversicht: Unsere Industrie, unsere Wirtschaft hat den Optimismus, der Kollegen Schellhorn offenbar fehlt. Im heutigen „Kurier“ ist nachzulesen: 2021, also dieses Jahr, wird mit 4,1 Prozent Wirtschaftswachstum gerechnet, unter Berücksichti­gung des aktuellen Lockdowns und auch der Perspektiven im Tourismus. Unser Schwer­punkt wird auf einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung liegen, wir wollen den Konjunkturmotor anwerfen und verstärkt Maßnahmen in Richtung Qualifizierung und Be­schäftigung setzen. Der Fokus liegt auf Pflege, Digitalisierung und – wie erwähnt – nicht zuletzt auch Klimaschutz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.37



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 197

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.


16.38.04

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Fi­nanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gründerinnen und Gründer! Hallo Start-ups! Man braucht Entschlossenheit, Mut, Risikofreudigkeit. Man sollte auch mit Unsi­cherheiten umgehen können, sich nicht von Rückschlägen entmutigen lassen. Man muss Durststrecken aushalten. Man muss damit umgehen können, dass sich Dinge anders entwickeln. Man darf nicht den Hut draufhauen, wenn sich die Spielregeln än­dern, und man sollte nicht verzweifeln, wenn man keinen Durchblick mehr hat.

Beschreibt das Eigenschaften, die Gründerinnen und Gründer brauchen? – Ja. Man braucht diese Fähigkeiten aber vor allem, wenn man sich der Förderbürokratie unserer Regierung stellen muss. Auch Kenntnisse in Astrophysik und ein bisschen Quantenme­chanik können nicht schaden, weil man sich dann auch leichter in die Thematik schwar­zer Löcher hineinversetzen kann. Man tut sich dann vielleicht leichter, zu verstehen, wie Anträge verschwinden können oder wie sie zugleich unvollständig eingebracht, bald er­ledigt und gerade nicht auffindbar sind.

Bei uns melden sich täglich Unternehmerinnen und Unternehmer, die seit Monaten auf Antwort betreffend ihre Anträge für den Fixkostenzuschuss warten, die eine Zusage aus dem Härtefallfonds bekommen haben, noch immer aber kein Geld gesehen haben, weil sich irgendjemand bei einer Eingabe verklickt hat, oder die einfach keinen Anspruch auf Mittel aus irgendeinem Fördertopf haben, weil die Unterstützungsregelungen völlig an der Realität vorbeigehen. GründerInnen und Start-ups sind von diesem Durcheinander ganz besonders betroffen, und man gewinnt manchmal den Eindruck, dass Sie am lau­fenden Band neue Hilfsmaßnahmen erfinden, um vom Chaos der bestehenden Hilfs­maßnahmen abzulenken. (Beifall bei den NEOS.)

So kommen wir aber nicht weiter, und deshalb ist meine ganz dringliche Bitte: Fassen Sie sich ein Herz und verabschieden Sie sich von der Cofag, dieser Blackbox, diesem schwarzen Loch! In den Finanzämtern – in Ihren Finanzämtern! – sitzen Expertinnen und Experten, die das besser können und die vor allem alle wichtigen Daten sofort bei der Hand haben. Bringen Sie Klarheit in Ihre eigenen Hilfen! Das wäre der erste wichtige Schritt.

Als Nächstes sollten Sie die Zeit nutzen, um endlich Maßnahmen umzusetzen, die Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern wenigstens ein bisschen Zuversicht vermitteln. Diese Punkte sind ja nicht neu, die haben wir schon oft angeführt wie eine tibetanische Gebetsmühle: Kümmern Sie sich um neue Gesellschaftsformen und um ein ganz kräftiges Entrümpeln der Gewerbeordnung! Bürokratische Bremsen, die nicht in unsere Zeit passen, machen vor allem Start-ups das Leben verdammt schwer. Machen Sie Mitarbeiterbeteiligungen möglich! Das hilft Start-ups, das hilft Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern. Aktuell ist das ein bürokratischer und steuerlicher Irrsinn. Kümmern Sie sich um neue Gesellschaftsformen!

Wir reden auch schon lange über die Möglichkeit, endlich fiktive Eigenkapitalzinsen steu­erlich geltend zu machen. Das wäre ein einfacher und günstiger Weg, Start-ups und junge Unternehmen widerstandsfähiger zu machen. Gerade in der Krise, wenn das Ei­genkapital ohnehin schon angegriffen ist, wäre das eine echte Unterstützung – und viel­leicht kommt Ihnen die Idee sogar bekannt vor. Sie haben sie letzten Sommer nämlich selbst angekündigt, bis jetzt ist aber halt nichts passiert. Natürlich ist es auch für Start-ups wichtig, Arbeitskosten zu senken. Der erste Mitarbeiter, die erste Mitarbeiterin – das darf keine unerreichbare Hürde sein. Das ist alles nicht viel, das ist nicht Rocketscience, das sind keine großen Forderungen. Umso schlimmer ist es, dass wir sie immer und immer wieder wiederholen müssen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 198

Ich mache mir wirklich Sorgen, wenn ich sehe, wie schlecht und unüberlegt die meisten Hilfsmaßnahmen aufgesetzt sind. Ich empfinde es als geradezu bedrohlich, wenn das, was die Regierung an Innovation und Digitalisierung zustande bringt, das Kaufhaus Ös­terreich ist.

Machen Sie es den Menschen bitte nicht noch schwerer, aus der Krise herauszukom­men, graben Sie nicht noch mehr schwarze Löcher und sorgen Sie vor allem dafür, dass Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern ein bisschen Zuversicht vermittelt wird! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.


16.42.35

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Vorerst einmal danke ich dafür, dass wir im Zuge der Debatte zum Dringlichen An­trag die Möglichkeit haben, über die vielen Hilfspakete, die es in Österreich gibt, zu sprechen. Als Vertreter des ländlichen Raums und als bäuerlicher Vertreter werde ich mich in meinen Ausführungen auf der einen Seite auf den Bereich der Gastronomie, der Hotellerie und des Tourismus und auf der anderen Seite auf die Landwirtschaft konzen­trieren.

Wie wir alle wissen, hat diese Krise ganz, ganz viele Bereiche getroffen, und diese Bundesregierung mit dem Bundeskanzler und diesem Finanzminister tut alles, um die Folgen bestmöglich abzufedern. Unser Ziel ist es, die Betriebe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Bevölkerung in der Krise zu begleiten und danach Programme aufzusetzen, damit wir hoffentlich noch besser und noch stärker aus dieser Krise zu­rückkommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was mich bei diesem Antrag, Herr Kollege, zutiefst erschrocken hat, ist, dass man als NEOS überhaupt auf die Idee kommen kann, neue Steuern, die Erhöhung der Körper­schaftsteuer oder Einkommensteuer, zu fordern. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Wie wird die Wirtschaft darauf reagieren? Gerade jetzt müssen wir Optimismus streuen und dürfen nicht mit neuen Steuern daherkommen. (Abg. Schellhorn: ... ich meine, was ist mit euch?!)

Ich hätte mir von der ehemals selbst ernannten Wirtschaftspartei NEOS mehr Gespür, mehr Nachhaltigkeit erwartet. Man darf nicht die Betriebe bestrafen, die Arbeitnehmer im Betrieb halten, indem sie in der Kurzarbeit sind. Das müsst ihr einmal einem Arbeit­nehmer erklären, wenn er aufgrund von höheren Steuern, die die NEOS ja fordern, ar­beitslos wird – nicht mit uns! (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Bereich des Tourismus – Gastronomie, Hotellerie, Buschenschanken, Heurige, Ur­laub am Bauernhof, aber auch Privatzimmervermieter –: Das ist eine der Branchen, die mit Sicherheit am härtesten getroffen wurde, und deshalb hat die Bundesregierung ganz schnell Hilfen beschlossen, die auch unkompliziert zu beantragen sind: den Umsatzer­satz mit nur wenigen Klicks, die Mehrwertsteuersenkung von 20 beziehungsweise 10 Prozent auf 5 Prozent bis Ende des Jahres, die Kurzarbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Fixkostenzuschuss, den, wo es notwendig ist, für zwei Jahre zinsfreien Überbrückungskredit und die Verlängerung der Stundungen. Meine Damen und Herren, diese Pakete greifen. Die Leute kommen schnell und im Verhältnis auch relativ einfach zu ihrem Geld.


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Wer das nicht glaubt, meine Damen und Herren, soll mit den Verantwortlichen aus der Tourismusbranche in Deutschland, Italien und der Schweiz reden. Die beneiden uns um diese Pakete. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

Wir sehen also, dass die unternommenen Anstrengungen und die Wertschätzung unse­ren Unternehmen, unseren Betrieben, vor allem aber unserer Bevölkerung gelten. Wir tun alles, um die bestmögliche Hilfe bereitstellen zu können – und diese Hilfe kommt auch an. Dort, wo es Probleme gibt, schauen wir uns das im Detail an, und dann schauen wir, dass wir nachschärfen.

Meine Damen und Herren, nun darf ich zum Bereich der Land- und Forstwirtschaft kom­men: Landwirtschaft, und das sage ich als Jungbauer, ist für mich Wirtschaften am Land. Unsere familiär geführten Höfe leben nicht von der Idylle, von der Luft oder von der Liebe, sondern sind selbstständige Betriebe, die auch in und mit dieser Krise zu kämpfen haben. Genau deshalb war es wichtig, dass wir im letzten Jahr ein Entlastungspaket im Steuer- und Sozialversicherungsbereich und im Forstbereich von 400 Millionen Euro vorzeitig haben umsetzen können, um unseren Betrieben unter die Arme zu greifen. Die Sozialversicherungsbeiträge bei den Kleinstbetrieben sind gesunken. Es gibt Jungbau­ernunterstützung, Altbauernunterstützung, den Härtefallfonds und auch für die Land- und Forstwirtschaft die Investitionsprämie mit 7 und 14 Prozent. Diesbezüglich wurden bereits 12 000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 230 Millionen Euro gestellt. Diese Maßnahmen werden durch verschiedenste Pakete abgedeckt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch Bereiche, in denen es Nach­schärfungen braucht. Es gibt Bereiche, vor allem bei den pauschalierten Betrieben, die Gastronomie und Hotellerie beliefern, in denen wir noch Unterstützung brauchen. Das sind zum einen die Direktzulieferer, denen bis zu 100 Prozent des Absatzes weggebro­chen sind, und zum anderen sind das die indirekt betroffenen Betriebe, die Veredelungs­branche, die Fleisch, Obst, Gemüse an den Großhandel oder an die Verarbeitung liefern. Meine Damen und Herren, da ist bereits ein Schaden von über 70 Millionen Euro ent­standen, daher braucht es für diese Betriebe noch eine Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bauernbund garantiert dafür (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS), sich für die Interessen der Bäuerinnen und Bauern sowie der Grundeigentümer einzusetzen. (Zwischenruf bei den NEOS.) Deshalb ist es uns schon seit Jahren ein Anliegen (Zwischenruf des Abg. Einwallner) – und es steht auch dezi­diert im Regierungsprogramm –, dass wir die Herkunftskennzeichnung für die Gemein­schaftsverpflegung umsetzen. Daher freue ich mich, wenn Bundesminister Anschober, der dafür zuständig ist, diesen Vorschlag hier vorlegt, Verantwortung übernimmt und keine Zeit verliert, damit wir diese Herkunftskennzeichnung, die längst überfällig ist, end­lich umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, am kommenden Sonntag ist Landwirtschaftskammerwahl in der Steiermark und in Oberösterreich. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Wir haben in Oberöster­reich mit unserer Kammerpräsidentin Michaela Langer-Weninger eine Spitzenkandidatin (Zwischenrufe bei der SPÖ), die engagiert und motiviert ist, die in unserem Land un­terwegs ist und sich für die Interessen der Bäuerinnen und Bauern einsetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben auf dieser Liste unter den ersten 40 Plätzen elf Jungbäuerinnen und Jung­bauern – und das macht mich als Jungbauer besonders stolz. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.) Zwei von fünf Leuten sind Betriebsführerinnen oder Betriebsführer. Meine Damen und Herren, der Bauernbund ist die einzige, die echte, die ernst zu nehmende Vertretung für unsere Bäuerinnen und Bauern (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer),


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denn wir denken nicht in Monaten oder Jahren, wir denken in Generationen. (Abg. Stög­müller: Herr Präsident! – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Wir Jungbauern denken an die Zukunft.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Sache!


Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (fortsetzend): Deshalb: Unterstützen Sie am Sonntag den oberösterreichischen Bauernbund! (Beifall bei der ÖVP.)

16.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Abgeord­neter Brandstätter zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.49.44

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Herr Kollege Lindinger hat jetzt sehr vieles erzählt. Das mit der Landwirtschaftskammerwahl werde ich nicht tatsächlich be­richtigen (Zwischenruf bei der ÖVP), ich berichtige aber tatsächlich, dass die NEOS keine Steuererhöhung wollen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist eine politische Bewertung. (Abg. Haubner: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenrufe bei FPÖ und NEOS.) Wir haben in der Präsidiale klar ausgemacht, dass wir keine politischen Bewertungen vornehmen. (Ruf bei der FPÖ: Wer hat das gesagt?) Ich glaube, das ist sehr, sehr klar. Ich bitte Sie also, seien Sie so gut und stellen Sie die zu berichtigende Aussage fest! (Zwischenruf des Abg. Brandstätter.) – Wir haben das vereinbart, Herr Abgeordneter. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brandstätter.) – Ich habe Sie unterbrochen und jetzt bin ich am Wort, nehmen Sie wenigstens das einmal zur Kenntnis!

Stellen Sie bitte zuerst die zu berichtigende Aussage des Abgeordneten Lindinger fest und machen Sie dann die Berichtigung!


Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (fortsetzend): Kollege Lindinger hat behauptet, die NEOS wollten eine Steuererhöhung. – Das entspricht vielleicht Dirty Campaigning oder einer Messagecontrol, weil der Herr Bundesminister es ja auch gesagt hat, aber es ist falsch. Ich berichtige tatsächlich: Die NEOS wollen keine Steuererhöhung. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Lindinger: Das steht im Antrag! – Abg. Kollross: Kann man den Sobotka austauschen? – Abg. Obernosterer: Ihr werdet wohl wissen, was ihr in den Antrag schreibt! – Abg. Sieber: Lest ihr eure Anträge nicht? – Zwischenru­fe der Abgeordneten Schellhorn und Wöginger.)

16.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Vorderwink­ler. – Bitte.


16.51.03

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Damen und Herren, wir haben heute schon viele Pros und Kontras gehört, ich möchte aber betonen, dass sich Österreich innerhalb der EU unter den Ländern mit dem stärksten Wirtschaftseinbruch befindet. Es gibt kaum Länder in der EU, die eine schwächere wirtschaftliche Performance haben als wir. Laut einer Auflistung der OECD liegen wir an vorletzter Stelle. Hinter uns liegt nur noch Por­tugal.

Zum Vergleich erwähne ich Deutschland: Dort ist der Wirtschaftseinbruch um 50 Prozent geringer ausgefallen und das Land hat auch um umgerechnet 50 Prozent weniger Ar­beitslose als wir – nur so viel zu der von der Bundesregierung gerne getätigten Aussage, dass Österreich so gut durch die Krise kommt. Die Frage ist nur, aus welcher Perspek­tive.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 201

Wenn wir Unternehmerinnen und Unternehmern zuhören, wenn wir Steuer- und Wirt­schaftsberaterinnen und -berater – egal welcher Couleur – fragen, gibt es zwei Wörter, die diese Situation ganz gut beschreiben, nämlich: absolute Unsicherheit. Die Situation gleicht einer monatelangen Fahrt im Nebel ohne Blick auf die Küste. Von einem Hafen ist gar nicht zu reden.

Wo aber geht die Reise hin? – Es gibt viele Fragen, die weder die Wirtschaftskammer noch die Bundesregierung oder die zuständigen Ministerinnen und Minister beantworten können. Für die Zeit nach der Krise fehlen den Unternehmerinnen und Unternehmern die Perspektiven, mittel- und langfristige Strategien, der mögliche Blick nach vorne, der positive Blick in die Zukunft. Was Sie als Regierung gemacht haben, ist eine Reaktion, nicht eine Aktion. Es gibt keine oder zu wenige Maßnahmen, die sich nach vorne richten. Die Menschen haben deswegen das Vertrauen verloren, werter Herr Minister! (Abg. Haubner: Senkung der Einkommensteuer!)

Gestatten Sie mir auch noch einen Blick auf die Gastronomie- und Tourismusbranche, die es am härtesten getroffen hat. Die Betriebe sind zu, alleine in diesem Bereich sind 78 000 Menschen arbeitslos. Von der Vorwoche auf diese Woche sind 26 000 zusätzlich zur Kurzarbeit angemeldet worden, insgesamt sind es nun 130 000. Der gestrigen Pres­sekonferenz der Minister Kocher und Köstinger zufolge ist es der Regierung wichtig, die MitarbeiterInnen im Tourismus zu behalten. Ich frage mich nur, wie das gehen soll, da Sie gleichzeitig auch sagen, Öffnungsschritte seien viel zu riskant. Auch diesbezüglich warten alle auf einen Plan. Alle zwei Wochen zu verlautbaren, dass man nicht aufsperren darf, ist kein Plan.

Das Kriseninstrument Kurzarbeit ist gut, für sich alleine aber auch kein Plan. Es ist dra­matisch, wie Existenzen und Familien in einem Schwebezustand bleiben müssen. Den anderen Branchen geht es nicht viel besser. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Die Hilfen laufen teilweise aus, den Betrieben stehen gar keine oder keine ausreichenden Einnah­men zur Verfügung. Im COVID-19-Justiz-Begleitgesetz wurde die Möglichkeit einer ge­setzlichen Stundung von Kreditraten geschaffen. Diese Maßnahme läuft mit 31.1.2021 aus und wurde seitens der Bundesregierung nicht verlängert.

Daher bringe ich einen wichtigen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlänge­rung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgrund des anhaltenden Lockdowns und der damit verbun­denen Wirtschafts- und Beschäftigungskrise aufgefordert, dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten von Leis­tungsverpflichtungen für von der Corona-Krise betroffene Kreditnehmerinnen und Kredit­nehmer nach dem Covid-19-Justiz-Begleitgesetz zumindest bis Ende Juni verlängert wird.“

*****

Im Namen und im Sinne unserer heimischen Betriebe und der Tausenden betroffenen Beschäftigten ersuche ich Sie um breite Zustimmung zur vorgeschlagenen Verlänge­rung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 202

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Verlängerung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten für Kreditnehmerin­nen und Kreditnehmer

eingebracht im Zuge der Debatte des Dringlichen Antrages der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – bes­ser aus der Krise herauskommen.

Begründung

Die Corona-Krise bedroht viele Menschen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Im Covid-19 Justizbegleitgesetz wurde deshalb für KreditnehmerInnen, die unter Einkommensaus­fällen aufgrund der Corona-Krise leiden, die Möglichkeit einer gesetzlichen Stundung von Kreditraten geschaffen. Diese Maßnahme ist aber mit dem 31.1.2021 befristet und wurde seitens der Bundesregierung nicht verlängert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgrund des anhaltenden Lockdowns und der damit ver­bundenen Wirtschafts- und Beschäftigungskrise aufgefordert, dem Nationalrat eine Re­gierungsvorlage zuzuleiten, welche die gesetzlichen Stundungsmöglichkeiten von Leis­tungsverpflichtungen für von der Corona-Krise betroffene Kreditnehmerinnen und Kredit­nehmer nach dem Covid-19-Justiz-Begleitgesetz zumindest bis Ende Juni verlängert wird.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.


16.55.19

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Ich habe mir den Dringlichen Antrag der NEOS genau durchgelesen. Betreffend die erste Seite sind wir uns zu 90 Prozent einig, Sie treffen eine völlig richtige Beurteilung. Wir könnten dem Herrn Bundeskanzler jetzt noch 20-mal zuhören, wie er gebetsmühlen­artig wiederholt, Österreich hätte diese Krise am besten bewältigt, wäre am besten durch diese Krise gekommen, es wird deswegen nicht wahrer, weil die Fakten einfach eindeu­tig dagegensprechen. Auch die im Antrag zitierte Studie zeigt das ganz eindeutig: Wir sind auf Platz 41 von 54.

Sie schreiben richtig: Die Regierung hat durch Pressekonferenzen und Inszenierungen geglänzt, nicht aber durch gutes Krisenmanagement. Die Fakten sind einfach, dass wir in den drei wesentlichen volkswirtschaftlichen Parametern den Ländern, mit denen wir uns vergleichen wollen – und das sind eben Deutschland, die Schweiz und zum Beispiel auch die skandinavischen Länder –, deutlich hinterherhinken.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 203

Was den Einbruch der Wirtschaftsleistung um 7,58 Prozent des BIPs betrifft, ist das ja noch gar nicht die Wahrheit, sondern in Wahrheit ist die Zahl wesentlich höher, weil durch diese „Koste es, was es wolle“-das-Geld-ist-abgeschafft-Maßnahmen selbstverständlich BIP-dämpfende oder -erhöhende Effekte erzielt werden können. Wenn man das scharf rechnet, sind wir bei einem faktischem BIP-Einbruch von deutlich über 10 Prozent. Das sind also katastrophale Zahlen.

Wir haben eine Million Arbeitslose oder Menschen, die keiner normalen Arbeit nachge­hen können, wir haben entsprechend der Losung des Herrn Bundeskanzlers – „Koste es, was es wolle“ – eine Neuverschuldung von 20, 28 Milliarden Euro. „Koste es, was es wolle“ ist nach meinem wirtschaftspolitischen Selbstverständnis keine gute Ansage. Die Regierung hat sich ja tatsächlich auch danach verhalten.

Wenn man sich den Umsatzersatz von 80 Prozent im November anschaut: Wem kann das einfallen, 80 Prozent der Umsätze zu ersetzen? Das kann nur jemandem einfallen, der den Unterschied zwischen Umsatz, Deckungsbeitrag und Ergebnis nicht weiß. Dazu wurde auch die gesamte Kurzarbeit bezahlt, dazu wurde den Unternehmern – im Ge­gensatz zur deutschen Lösung, die wesentlich intelligenter war – auch noch gestattet, zusätzlich zu verdienen.

Es wird wahrscheinlich so gewesen sein, dass von diesen „Koste es, was es wolle“-Milliarden noch so viel da war, weil die Regierung in den Vormonaten eben nicht so rasch und so schnell war. Auch da sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Schauen wir in die Schweiz, dort ist das wesentlich rascher vonstattengegangen. Meine Vermutung – und da werde ich, glaube ich, ziemlich nahe an der Wahrheit liegen – ist also jene: Da war einfach noch viel Geld da, und das bringen wir jetzt schnell irgendwie unter die Leute, indem wir 80 Prozent des Umsatzes ersetzen. – Das ist wirklich keine gute Leistung gewesen.

Wo wir mit den NEOS nicht einer Meinung sind, ist betreffend die Conclusio, was den Neustart betrifft. Der Neustart soll laut NEOS so ausschauen, dass man jetzt noch weitere Maßnahmen – unter Fortführung des Lockdowns oder unter Kenntnisnahme des Lockdowns –, die durchaus auch sinnvoll und gut sind, macht. Der Neustart der Frei­heitlichen schaut so aus: Lockdownstopp, und zwar sofort! (Beifall bei der FPÖ.)

War der erste Lockdown noch verständlich – da sind wir auch mitgegangen –, so war der zweite Lockdown zumindest diskutierbar. Für den dritten Lockdown, dessen Ende wir gar nicht kennen, gibt es betreffend Zahlen und Entwicklung keine Rechtfertigung. Es wird wahrscheinlich einen vierten Lockdown geben oder eine weitere Verordnung beziehungsweise wird der Hauptausschuss ihn verlängern. Keiner weiß, wie lange das dauert. Vorgesehen ist es jetzt einmal bis Mitte Februar, es kann aber auch Ende Feb­ruar sein, oder Ende März, oder bis Ostern – niemand weiß das.

Wir reden die ganze Zeit von Planungssicherheit für Unternehmen. Ich bin selbst Unter­nehmer. Das hat nichts mit Planungssicherheit zu tun, sondern ganz im Gegenteil. Es hat auch nichts mit einem positiven Grundverständnis, mit einem positiven Zugang zu tun, nämlich zu sagen: Ja, das Jahr 2020 war sehr schwierig, wir haben aber die Chance, das 2021 – nicht ganz, aber in weiten Teilen – aufzuholen, wir können das umdrehen, indem wir wieder in die Hände spucken.

Dazu ist es aber notwendig, die erwerbsfreiheitseinschränkenden Maßnahmen der Re­gierung – den Lockdown – sofort zu stoppen und wieder zu öffnen, und da ist in Wahrheit jeder Tag wichtig. Wer mit Wirtschaftsforschern und Volkswirten redet, wird hören, dass sie alle sagen: Jeder Tag, jede Woche ist wichtig; je früher wir wieder beginnen, desto eher können wir das noch abfedern.

Was machen Sie? – Sie machen genau das Gegenteil und sagen: Der Lockdown wird jetzt einmal bis Mitte Februar verlängert, wahrscheinlich aber wird er noch länger dauern. –


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 204

Also ernsthaft: Bei den Signalen, die Sie da setzen, glauben Sie doch nicht wirklich, dass irgendjemand große Lust hat, unternehmerisch tätig zu werden oder zu bleiben? (Präsi­dentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir werden im nächsten Jahr leider eine ganz gewaltige Insolvenzwelle erleben und wir werden in den nächsten Jahren auch erleben, dass irgendjemand diese Schulden wird zurückzahlen müssen. Das werden vermutlich gar nicht wir sein, sondern unsere Kinder und Kindeskinder, unsere Enkel, die Sie nicht nur mit dem Schuldenberg belasten, son­dern denen Sie auch ihre Zukunftschancen nehmen, indem Sie – auch eine Maßnahme, für die wir überhaupt kein Verständnis haben – die Schulen zusperren. Die Kinder wer­den von Ihnen ja doppelt bestraft, und das ist nicht akzeptabel.

Also bitte – was heißt bitte? –, ja, bitte, wir fordern Sie auf oder wir ersuchen Sie, jetzt wirklich einen völligen Stopp einzulegen. Die Chance, die Wirtschaft aufzusperren, die Schulen aufzusperren, den Menschen ihr Leben und ihre Freiheit wieder zurückzugeben und den Menschen auch zu ermöglichen, Leistung zu erbringen, wäre noch da. Von Leistungsgerechtigkeit zu reden grenzt wirklich schon ans Zynische. Sie müssen den Menschen die Möglichkeit geben, Leistung zu erbringen. Die Österreicherinnen und Ös­terreicher sind auch bereit, Leistung zu erbringen, man muss sie nur lassen. Der Zu­stand, den wir jetzt haben, ist, dass Sie weite Teile der österreichischen Bevölkerung von leistungswilligen und leistungsfähigen Menschen zu Almosenempfängern degradie­ren. Das ist nicht unser Zugang zur Aufgabe eines Staates. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


17.02.20

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einen Punkt im NEOS-Antrag eingehen, insbesondere auf die Fragen, die die Arbeitswelt – die soge­nannten Lohnnebenkosten, die Arbeitskosten – berühren. Es wurde schon einiges zum Thema Kurzarbeit gesagt, ich denke aber, dazu muss einiges richtiggestellt werden: was Kurzarbeit tatsächlich ist, was der Sinn von Kurzarbeit ist und wie es mit den Kosten tatsächlich ausschaut.

Der eine Punkt ist: Sie schreiben, die Kurzarbeit sei eine richtige Maßnahme für be­stimmte Branchen und wahrscheinlich auch eine richtige Maßnahme in der Krise – das wurde genannt –, im März habe sie noch gepasst, jetzt passe sie weniger. – Die Krise ist bedauerlicherweise noch nicht vorbei. Das heißt, das Instrument der Kurzarbeit brau­chen wir heute genauso, wie wir die Kurzarbeit im März gebraucht haben und wie wir sie im Sommer teilweise noch gebraucht haben.

Wir haben ja versucht, das Kurzarbeitsmodell für die Herausforderungen des Herbsts sinnvoll zu adaptieren. Die Kritik ist über weite Strecken durchaus angekommen, und es wurde von den Sozialpartnern auch entsprechend mitgetragen, dass man die Möglich­keit, die Arbeitszeit auf null Stunden zu reduzieren, eingrenzt, weil sie schlichtweg nicht mehr notwendig war. Man ist auf ein Modell umgestiegen, mit dem man maximal auf 30 Prozent der Arbeitszeit reduzieren kann, damit eben diese Form von großzügiger Nutzung der Kurzarbeit so nicht mehr stattfinden kann.

Bedauerlicherweise sind uns Lockdownkrisen dazwischengekommen, sodass wir teil­weise wieder zum alten Modell zurückkehren mussten. Der Erfolg spricht für dieses Modell: Wir haben – der Herr Arbeitsminister hat es vorhin schon erwähnt – 60 000 Jobs alleine dadurch gerettet, dass wir im März diese Kurzarbeit eingeführt haben und dass wir sie weiter fortführen.

Die Kurzarbeit ist auch kein statisches Modell, sie ist ein dynamisches Modell! Das zeigt sich ja alleine, wenn wir uns anschauen, dass es Mitte Mai Genehmigungen für


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Kurzarbeit im Ausmaß von 12 Milliarden Euro gab. Es ist regelmäßig das Budget erhöht worden, von diesen 12 Milliarden Euro sind aber bislang ja nur 5,6 Milliarden – „nur“ – tatsächlich schlagend geworden. Ja warum? – Weil sehr viel von dem, was an Kurzarbeit angemeldet worden ist, schlichtweg nicht ausgenutzt worden ist, nicht notwendig war, weil die ArbeitnehmerInnen eben länger arbeiten konnten, weil die Firmen schneller hochgefahren sind, weil das Nutzen der Kurzarbeit nicht notwendig war.

Darum ist auch der Ansatz, dass man Menschen, die in Kurzarbeit sind, in Vollzeitar­beitsplätze vermittelt, ein – Entschuldigung – vollkommen absurder. Die Menschen sind in Vollzeitarbeitsverhältnissen oder in hohen Teilzeitarbeitsverhältnissen, sie haben ein aufrechtes Arbeitsverhältnis. Sie müssen von dort nicht wegvermittelt werden, sondern in Wirklichkeit geht es darum, dass diese Beschäftigungsverhältnisse über einen gewis­sen Zeitraum in einer Krisensituation reduziert und gefördert werden, damit Einkommen bestehen bleiben, die Menschen in ihrem Betrieb bleiben können und sich die Chefs die MitarbeiterInnen nicht neu suchen müssen, wenn es wieder aufwärtsgeht. Das ist der Hintergrund. Darum ist es vollkommen absurd, zu sagen: Das sind Leute, die keinen wirklichen Job haben, die vermitteln wir in 40-Stunden-Jobs! (Beifall bei den Grünen so­wie der Abg. Pfurtscheller.)

Das ist nicht der Sinn von Kurzarbeit, das ist nicht, worum es geht. Ich verstehe ja sehr wohl den Ansatz, dass man sagt, dass Unternehmen, die Kurzarbeit und viele Steuer­mittel in Anspruch nehmen, im Nachhinein auch entsprechend Steuern zahlen sollen. Das finde ich einen gar nicht unspannenden Ansatz – grundsätzlich. Das Problem ist nur: Wenn man das jetzt ankündigt, dann wird, habe ich persönlich die große Befürch­tung, sehr viel Kurzarbeit gar nicht in Anspruch genommen werden, und das ist in Wirk­lichkeit eine kontraproduktive Maßnahme mitten in der Krise. Darum würde ich von der­artigen Schritten eher Abstand nehmen.

Dass Einstellungsförderungen vermutlich eine wesentliche Rolle spielen werden, um die Beschäftigungskrise zu überwinden: Ja, dem stimme ich zu, und es gibt sie auch schon. Es gibt beispielsweise die Eingliederungsbeihilfe, es gibt beispielsweise Kombilohnmo­delle, und es gibt den Neustartbonus. Sie sind in der Regel auf bestimmte Gruppen von arbeitslosen Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, die schwer vermittelbar sind, die es nicht leicht haben, zugeschnitten: beispielsweise ältere Arbeitslose, Men­schen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder WiedereinsteigerInnen. Es macht auch Sinn, dass sie gefördert werden, weil sie sehr oft nicht so produktiv sind wie andere ArbeitnehmerInnen, die quasi frisch vom Arbeitsmarkt kommen. Man sagt den Unter­nehmen: Die sind nicht so produktiv, aber ihr kriegt ein bisschen Geld, und dafür stellt sie bitte an und schult sie ein!

Warum jeder und jede Beschäftigte – jeder und jede neubeschäftigte Arbeitslose – ge­fördert werden soll, ist mir nicht klar, weil es teilweise schon auch damit zusammenhängt, wie produktiv die Beschäftigten sind. Das kann dann teilweise Mitnahmeeffekte ergeben, die durchaus problematisch sind und sehr viel kosten. An sich aber sind Eingliederungs­beihilfen und Eingliederungsmaßnahmen etwas absolut Sinnvolles und Notwendiges – die Frage ist nur: Für wen? Für wie lange? Für welchen Zeitraum?

Zuletzt noch ein Punkt: Es ist gesagt worden, die NEOS wollen die Steuerquote erhöhen. Dazu kann ich nur sagen: Das stimmt absolut nicht, die NEOS haben ja schon einmal in ihrem Programm angekündigt, dass sie auf 39 Prozent runterwollen. Das sagen sie auch in diesem Antrag: „Die hohe Steuerlast in Österreich hemmt die Beschäftigung, ver­schärft den Fachkräftemangel“. Für mich ist es ein Riesenproblem, wenn immer wieder von Lohnnebenkostensenkungen, die es tatsächlich dringend brauchen würde, die Rede ist. Lohnnebenkosten, das redet sich so schön, aber was sind Lohnnebenkosten? – Das sind Sozialversicherungsbeiträge, das sind Krankenversicherungsbeiträge, das sind Pensionsversicherungsbeiträge. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Darüber sollte man


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einmal reden: Wenn die Leute gefragt werden: Wollt ihr eine Lohnnebenkostensen­kung?, sagen alle: Ja, das finden wir wichtig. Wenn man fragt: Wollt ihr Pensionen sen­ken, wollt ihr die Gesundheitsversorgung reduzieren?, dann wird es wahrscheinlich gleich nicht mehr so offensiv sein. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Darum: Vor­sicht bei Lohnnebenkostensenkungen – sie könnten Ihre Gesundheit gefährden! – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

17.08


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Felix Eypeltauer. – Bitte.


17.08.26

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Bevor ich zur Sache komme, möchte ich darauf hinweisen, dass wir unter Vorsitzenden Sobotka vorhin wieder einmal ein Musterbeispiel für parteiische Vor­sitzführung erlebt haben. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.) Kollege Lindinger hat hier vorne minu­tenlang eine Landwirtschaftskammerwahlkampfrede gehalten. Das Engagement in der Landwirtschaftspolitik sei ihm unbenommen, wenn er aber auch noch überzieht und der Präsident nichts sagt und nichts tut (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ottenschläger), dann mein Kollege Helmut Brandstätter nach vorne geht und eine tatsächliche Berichti­gung macht (Zwischenruf des Abg. Fürlinger), frage ich mich schon, was da eigentlich parteiische Vorsitzführung ist oder nicht. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich würde mir sehr genau anschauen, was Herr Präsident Sobotka – er ist jetzt nicht da – tun würde, wenn ich hier nach vorne gehen und eine oberösterreichische Land­tagswahlkampfrede halten würde: Wahrscheinlich würde er mich stoppen, nämlich völlig zu Recht. (Abg. Eßl: Was hat denn das mit ... zu tun?)

Aber zur Sache: In dieser Krise sollte – und ich glaube, in dieser Aussage sind wir uns einig – schonungslose, transparente Ehrlichkeit Grundlage des politischen Manage­ments auf der einen Seite und der Debatte darüber auf der anderen Seite sein. Wie gut ist Österreich also wirklich bei der Krisenbewältigung? – Wir haben nachgeforscht – das wurde schon thematisiert –, die Ergebnisse sind recht eindeutig. In seinem Covid-Re­silience-Ranking analysiert das Unternehmen Bloomberg, in welchen Ländern die Krise am effektivsten und mit den geringsten sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen be­wältigt wird. Österreich liegt da aktuell auf Platz 41 von 54.

Wenn jetzt Kollege Schwarz von den Grünen sagt: Ja eh, da sind aber auch viele to­talitäre Staaten darunter, die ihre Bürger bewachen!, dann hat er recht, er darf aber nicht verschweigen, dass da auch Frankreich, Spanien, Deutschland, Finnland, Dänemark, Schweden, Israel, die Schweiz, UK, Irland, Portugal und so weiter und so fort vor uns liegen. Das muss man der Vollständigkeit halber sagen. (Abg. Ottenschläger: ... Spa­nien! – Abg. Haubner: ... Spanien!)

Und: Wir haben eine Bundesregierung, die sich immer sehr smart gibt. Wir haben einen Bundeskanzler, der sich immer sehr smart gibt und auf Exzellenz macht. Das ist auch gut so in der Inszenierung, wenn man aber immer so auf Exzellenz macht, dann soll man doch auch danach streben, soll sich mit den Besten vergleichen und nicht mit den Schlechtesten. (Beifall bei den NEOS.)

Dass Österreich bei der Krisenbewältigung also nicht gut dasteht, das wissen wir, und jetzt wäre es eben wichtig, herauszufinden, warum das so ist: Wie wirksam agiert der Staat tatsächlich?, und zwar abseits der Messagecontrol, die die ÖVP meisterhaft be­herrscht, weil jetzt ja mehr denn je nicht das Erzählte reicht, sondern einzig das Erreichte zählt. Dieses Erreichte, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Österreicherinnen


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und Österreicher, sollten doch Experten mit wissenschaftlichen Methoden beforschen können, um so die politischen Maßnahmen zu verbessern und die Debatte darüber infor­mierter zu machen!

Das Folgende wird jetzt viele Zuhörer genauso schockieren, wie es mich schockiert hat: Das ist in Österreich gar nicht möglich. Österreichische Forscher können Maßnahmen anderer Länder besser beforschen und überprüfen als Maßnahmen des eigenen Lan­des, weil die Bundesregierung wesentliche Daten unter Verschluss hält oder nicht er­hebt, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer Staatsquote von der­zeit weit über 50 Prozent und in einer Situation, in der wir die besten und die effektivsten Maßnahmen bräuchten.

Ich gebe Ihnen auch gerne ein Bespiel. Gestern in der „ZIB 2“ wurde eine deutsche Studie zu Covid-19-Risiken nach Berufsgruppen vorgestellt. Aus und für Österreich gibt es so etwas gar nicht. Warum? – Weil die Daten einfach fehlen. Die Regierung macht keine evidenzbasierte Politik, sie behindert die transparente und wissenschaftliche De­batte darüber und sie verweigert damit in letzter Konsequenz auch, Rechenschaft abzu­legen, und das ist in dieser Krise wirklich nicht in Ordnung, ganz im Gegenteil! (Beifall bei den NEOS.)

Bund und Länder, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren schon vor der Pan­demie Weltmeister in intransparenten Förderungen. Seit Beginn der Krise kamen da – wir haben das heute schon oft gehört – unzählige Förderschienen dazu, die den Steuer­zahler in Österreich viele Milliarden kosten und die künftige Generationen – und da rede ich nicht nur von meiner, sondern wahrscheinlich auch noch von meinen Kindern und deren Kindern – irgendwie werden zurückzahlen müssen, die irgendwie finanziert wer­den müssen  darüber redet man viel zu wenig. Ob aber diese Förderungen, die wir uns auch mit Milliarden und Abermilliarden an Schulden finanzieren, wirklich treffsicher sind, das weiß einfach niemand, weil die Daten nicht beforscht werden können. Andere Län­der haben das längst gelöst – Dänemark, die Niederlande oder Finnland –, und teilweise geht es wie gesagt so weit, dass heimische Forscher zu den Maßnahmen in diesen Län­dern besser forschen können als in Österreich.

Herr Bundesminister, ich appelliere an Sie: Geben Sie der Wissenschaft bitte endlich Zugang zu diesen Daten, und zwar freien, ungefilterten Zugang zu pseudonymisierten Unternehmensdaten, Mikrodaten, Förderdaten und allen anderen Daten, die man braucht, um tatsächlich beurteilen zu können, ob Maßnahmen wirklich wirksam oder treffsicher sind! Das hilft nicht nur Ihnen, Herr Bundesminister, das hilft den Unterneh­men, das hilft uns hier im Parlament. Das fordert ja auch die Plattform Registerforschung, die im Übrigen von Ihrem neuen Kollegen Martin Kocher als IHS-Chef zu Recht unter­stützt wurde.

Jetzt fragt man sich natürlich: Warum tut denn die Bundesregierung das nicht? Das ist ja absurd! – Die Antwort: Sie tut das nicht, weil das einen klaren Blick auf die Wahrheit bedeuten würde, abseits der Flut an Pressekonferenzen, abseits der Inszenierung als Musterschüler. Leider sticht die Messagecontrol auch hier evidenzbasierte Politik – wir bräuchten aber das Gegenteil.

In unserem Antrag fordern wir daher unter anderem den Zugang der Wissenschaft zu unternehmensbezogenen Förderdaten zur Verbesserung der Wirtschaftshilfen und un­eingeschränkten Zugang der Öffentlichkeit zu den wissenschaftlichen Evaluierungser­gebnissen.

Herr Bundesminister, ich schließe mit Karl Popper: „Selbstkritik ist die beste Kritik; aber die Kritik durch andere ist eine Notwendigkeit.“ – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner:  Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 208

17.14.45

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht die Aufgabe der Opposition, das, was an Positivem passiert ist, hier speziell zu vermarkten. Das kann die Regierung wesentlich besser, und Sie haben im Budget dafür ja auch 260 Millionen Euro, um eine entsprechende mediale Resonanz zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist Aufgabe der Opposition, aufzuzeigen, wo Verbesserungen notwen­dig, wichtig und richtig sind.

Heute ist schon mehrmals das Schlagwort des Schulterschlusses gebraucht und strapa­ziert worden, verbunden mit der Aufforderung: Na ja, bringt Vorschläge, wir sind bereit! – Kollege Haubner, du hast uns vor Kurzem hier vom Rednerpult aus mitgeteilt: Wir wer­den jeden Vorschlag, der positiv ist, aufnehmen, damit wir weiterkommen. – Ich höre euch gehen, wie schaut aber denn die Realität aus?

Ich bringe ein Beispiel: Ich bin ja Vorsitzender des Tourismusausschusses, und jeder Vorsitzende eines Ausschusses bekommt, um die Sitzung auch richtig und korrekt ab­laufen zu lassen, von der Parlamentsdirektion vor der Sitzung einen Leitfaden (Ausdru­cke in die Höhe haltend), ein sogenanntes Croquis. Ich habe hier das Croquis für die Tourismusausschusssitzung vom 17. Dezember 2020, das ich bereits am 16. Dezember bekommen habe.

Es wurden im Tourismusausschuss sieben Anträge eingebracht: einer von der SPÖ, sechs Anträge von uns. Jetzt erwartet man sich, dass in Ausschusssitzungen Argumente ausgetauscht werden, dass man seine Anträge präsentiert, dass die Regierungsfrak­tionen darauf reagieren, dass es eine Diskussion gibt, so nach dem Motto: Wenn es uns gelingt, die Regierungsparteien zu überzeugen, dann werden sie wohl dem Antrag, Kol­lege Haubner, zustimmen, ihn annehmen, damit wir für den Wirtschaftsstandort gemein­sam etwas weiterbringen.

Geschätzte Damen und Herren, wie schaut denn die Realität aus? – Ich habe das Cro­quis einen Tag davor bekommen. Ich schaue mir das Croquis an und zitiere daraus zum Beispiel Folgendes: „Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8:“ – das war ein Antrag von uns – „Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der Tourismuswirtschaft.“ Es wurde heute angesprochen, wie wichtig die Eigenkapitalstärkung ist. Das wurde von den Kolle­gen heute mehrfach angesprochen, es wurden von uns Initiativen mit positivsten Argu­menten eingebracht.

So, wie wird jetzt mit diesem Antrag umgegangen? – Das weiß ich bereits einen Tag davor: „Es liegt ein Vertagungsantrag vor“. – Das lese ich einen Tag davor! „Es liegt ein Vertagungsantrag vor, über den ich sogleich abstimmen lasse. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vertagungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzei­chen.“

Das heißt also, ich als Vorsitzender weiß einen Tag vor der Sitzung, wie die Anträge behandelt werden. Das heißt, alle sieben Anträge – einer von der SPÖ, sechs von der FPÖ, von uns – wurden vertagt. Das heißt also, wir können argumentieren, was wir wol­len, weil ich bereits vorher lese: Es wird eh vertagt. Das ist der Umgang mit dem Par­lament! Der Parlamentarismus wird kleingeredet. Es gibt keinen Austausch mit dem Parlament, den vermissen wir! Wir können einbringen, was wir wollen  was immer wir tun, Sie wischen das einfach weg, und das ist das Desaster, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister! Wir sind uns ja grundsätzlich einig, dass wir allen Betrieben, die behördlich geschlossen werden, helfen müssen, oder? Allen – davon gehe ich einmal aus. Allen Betrieben, die behördlich geschlossen werden, muss geholfen werden. Ich


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komme jetzt zu den Privatbetrieben, zu den Beherbergungsbetrieben. Ich gehe auch davon aus, dass allen Beherbergungsbetrieben – egal ob klein, mittel oder groß – ge­holfen wird, wenn sie geschlossen sind. Das wäre doch logisch, oder? – Okay. Es ist aber nicht so!

Ich bringe ein weiteres Beispiel. Unterstützt wurden nach Interventionen unsererseits, seitens der Opposition, Privatvermieter – das sind Betriebe bis zehn Betten, ob Zimmer oder Ferienwohnung ist egal –, über den Härtefallfonds und indem sie auch einen Um­satzersatz bekommen. So weit, so gut. Was ist, wenn jemand elf Betten hat, oder ein zwölftes? – Es ist die gleiche Situation! Ich sage euch, wie das ist (der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „! 8 fixe Betten + 2 Sofas = 12 Betten! / Förderansuchen durch die Agrarmarkt (AMA) abgelehnt! / Begründung: / Sie vermieten mehr als zehn Betten. / Die ,Kleinen‘ werden wieder benachteiligt! / Gerald Hauser“ auf das Rednerpult): Hat ein sogenannter Privatbetrieb, der formalrechtlich kein Privatbetrieb mehr ist, statt zehn Bet­ten elf Betten, bekommt er nichts.

Ich habe x Beispiele dazu. Da hat ein kleiner, wirklich ein Kleinstbetrieb zwei Ferienwoh­nungen mit acht Betten. In jeder Ferienwohnung hat er auch ein Sofa, damit kommt er formal auf zwölf Betten. Er sucht beim Härtefallfonds an und bekommt die Antwort: Das Ansuchen wird nicht unterstützt, weil mehr als zehn Betten da sind.

Jetzt frage ich euch Folgendes: Wenn man jetzt hergeht und sagt: Wir entfernen ein Sofa, statt zwei Sofas haben wir ein Sofa und haben dann statt zwölf Betten zehn Bet­ten! – das ist natürlich, Kollege Haubner, ein gewaltiger Unterschied –, was passiert dann?  Dieser Betrieb wird dann unterstützt.

Und jetzt, Herr Finanzminister, erklären Sie mir bitte die Logik dahinter: ein Sofa heraus, dann bekommt man die Unterstützung; hat man statt einem Sofa zwei Sofas drinnen und somit mehr als zehn Betten, bekommt man keine Unterstützung! – Entschuldigung, das ist weder logisch noch konsequent noch richtig. Da geht es um die Kleinsten der Kleinen, die nichts bekommen!

Ich lese Ihnen so ein Interventionsschreiben vor, das ich erst gestern erhalten habe. Das ist eine Witwe, die hat halt zwei Sofas in ihren Wohnungen drinnen; das ist genau so ein Fall. Sie schreibt, die Witwenrente von 840 Euro geht für die monatlichen Fixkosten wie Steuern, Versicherungen, Heizung, Arztkosten und so weiter drauf.

Ja, sagen Sie einmal, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wo bleibt denn hier die so­ziale Gerechtigkeit? Das kann es doch nicht sein, bitte, dass die Kleinsten der Kleinen nicht berücksichtigt werden!

Kollege Haubner hat vorhin einen Einwurf getätigt und gemeint, wenn dieser Betrieb mehr als zehn Betten hat, dann muss er ins Gewerbe. – Kollege Haubner, formalrecht­lich hast du schon recht, das sind aber alles Betriebe, die bis jetzt Steuern gezahlt haben.


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, die Redezeit Ihrer Fraktion ist ausge­schöpft, daher ersuche ich Sie, den Schlusssatz zu formulieren.


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Das sind alles Betriebe, die Pflicht­beiträge abgeliefert haben, unterstützt werden sie aber nicht, weil sie an Formalismen der Wirtschaftskammer scheitern, weil die Wirtschaftskammer alle Betriebe, die mehr als zehn Betten haben, ins Gewerbe hineinzwingen will, damit sie Gewerbebeiträge bezah­len. Das kann doch nicht die Logik für die Förderung sein! (Beifall bei der FPÖ.)

17.22


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger ist jetzt zu Wort gemeldet. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 210

17.22.44

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss kurz auf den Kolle­gen Eypeltauer replizieren.

Zum Ersten war das, was Herr Kollege Brandstätter hier versucht hat, aus meiner Sicht zumindest keine tatsächliche Berichtigung. Insofern hat der Herr Präsident durchaus richtig gehandelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Zweiten, weil Sie gemeint haben, die Redezeit von Kollegen Lindinger wäre vorbei: Es gibt nach der Geschäftsordnung eine bestimmte Redezeit pro Fraktion in der Debatte, und die Fraktion kann sich einteilen, wie diese verwendet wird. Insofern hat er auch da nichts falsch gemacht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Jetzt komme ich aber noch zu Ihren Argumenten. Ich bin durchaus auch ein Freund von Studien, weil sie versuchen, in neutraler Sichtweise möglichst evidenzbasiert gewisse Fakten auf den Tisch zu legen. Nur eines bitte ich schon mitzudenken: Reden Sie einmal mit Betrieben, die international tätig sind, mit österreichischen Betrieben, die zum Bei­spiel, wie Sie erwähnt haben, Filialen in Spanien oder Frankreich haben! Die warten bis heute auf Geld, dort gibt es gar nichts – und in Österreich funktioniert das! Das würde ich schon bitten, einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Ich stelle auch die Frage: Berücksichtigen diese Studien die Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben, wie die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie, die Einkommensteu­ersenkung, den Erhalt der Kaufkraft durch die Kurzarbeit, durch die temporäre Erhöhung des Arbeitslosengeldes? Berücksichtigen diese Studien das? – Ich glaube nicht. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, wir sind hier besser unterwegs als die meisten anderen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Rauch: Wir sind Welt­meister bei der Impfrate der Bürgermeister! Das ist richtig!)

17.24


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.


17.25.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kollege Ottenschläger, die Umsatzsteuersen­kung in der Gastronomie ist für jeden Gastronomen ohne jede Relevanz, weil er seit mehr als zwei Monaten zuhat. Der hat null Umsatz! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der FPÖ.) Das ist vollkommen irrelevant, wie hoch eine Steuer von einem Umsatz ist, den es nicht gibt!

Wir debattieren hier aber die Frage, ob die Regierung in der Pandemiebekämpfung er­folgreich war oder nicht. Vor zehn Monaten waren wir alle einer Meinung, woran denn Erfolg am Ende des Tages gemessen wird: Er wird daran gemessen, wie viele Menschen ihr Leben durch die Pandemie verlieren. Er wird daran gemessen, wie viele Menschen ihren Arbeitsplatz durch die Pandemie verlieren. Er wird daran gemessen, wie viele Be­triebe zusperren müssen, und er wird daran gemessen, was diese Hilfsmaßnahmen kos­ten. Und die fünfte Frage am Schluss – das ist jetzt eine politische von der SPÖ, da waren wir uns nicht einig – halte ich auch für sehr wichtig, nämlich wer am Ende die Kosten für die Krisenbekämpfung bezahlt. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei den ersten vier Punkten waren wir alle einer Meinung, das können Sie im Stenogra­phischen Protokoll nachlesen.

Jetzt schauen wir uns die Bilanz für heute an: 7 200 Tote in Österreich. Vergleichen wir das mit Deutschland im Verhältnis zur Bevölkerung: um 50 Prozent mehr – also nicht gut.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 211

Wenn wir uns die Arbeitslosigkeit anschauen: in Österreich eine Rekordarbeitslosigkeit mit über 500 000 Arbeitslosen – viel schlechter als Deutschland, viel, viel, viel schlechter als Deutschland; also nicht gut. Da können wir uns einig sein, die Zahlen lügen nicht.

Nächste Frage: Wie viele Betriebe müssen zusperren? Das ist eine Frage, die wir noch nicht beantworten können, weder im Vergleichsland Deutschland noch in Österreich, weil wir durch Steuerstundungen, Sozialversicherungsstundungen für die Betriebe etwas vor uns herschieben, von dem wir wissen, wenn die Steuerstundungen, wenn die Sozial­versicherungsstundungen schlagend werden, wird die Zahl der Insolvenzen in die Höhe gehen. Das kann man also noch nicht sagen.

Vierte Frage: Wie teuer waren die Hilfen im Vergleich? – In Österreich circa doppelt so teuer wie in Deutschland.

Das heißt, wenn wir uns diese vier Punkte ansehen, müssen wir sagen, dass wir bei drei von vier Kriterien schlechter sind und man es bei einem noch nicht sagen kann. Insofern, glaube ich, ist das Urteil, ob die Krisenbewältigung bis jetzt gut oder schlecht war, ein­deutig: Sie war schlecht, und das sagen die objektiven Zahlen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Das ist nicht eine politische Frage, sondern am Ende zählen die Fakten.

Zur Frage, wer die Kosten am Ende des Tages bezahlt, sagt die ÖVP: Na eh klar, die ArbeitnehmerInnen und die Konsumenten! Sie zahlen nämlich 85 Prozent; 85 Prozent müssen die zahlen, wenn es nach Ihnen geht! Die Vorschläge, die von der Sozialdemo­kratie kommen, dass jene, die über Kapital, über Vermögen verfügen, auch einen höhe­ren Beitrag zahlen, lehnen Sie immer ab. Das ist eine politische Frage, daran werden wir Sie aber auch noch messen, und diese Frage werden wir noch jahrelang diskutieren: Wer zahlt die Kosten? (Beifall bei der SPÖ.)

Sie von der ÖVP sagen, das sollen die Arbeitnehmer zahlen, das sollen die Pensionisten zahlen, jedenfalls sollen das nicht die Vermögenden und die Spender der ÖVP bezahlen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Wie kann man die Krisenpolitik aber sonst noch charakterisieren, außer dass sie nicht erfolgreich war, was die Fakten belegen? – Ich sage Ihnen eines: Das, was wir hier se­hen, und zwar seit zehn Monaten, ist: Inszenieren kann diese Regierung gut. Da inves­tiert sie auch viel Zeit, viel Energie. Was sie schlecht kann, ist regieren. Die Pressekon­ferenzen sind gut vorbereitet, da stimmt das Wording, da stimmt die Messagecontrol, aber das mit dem Testen, das mit dem Impfen funktioniert nachher nicht gut. Das heißt, wenn man charakterisieren will, wie die Regierung agiert, kann man sagen: Inszenieren statt regieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Zweite ist die Frage des Schulterschlusses. Was bedeutet eigentlich Schulter­schluss? – Das bedeutet, dass wir persönliche, dass wir parteipolitische, dass wir Macht­interessen hintanstellen und das Schauen aufs gesamte Österreich, aufs Große und Ganze und das Schauen auf alle voranstellen. Und was macht die ÖVP? – Sie macht genau das Gegenteil: Sie stellt Machtinteressen, Parteiinteressen vor die Interessen Ös­terreichs. Das ist das, was Sie charakterisiert! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie das bestreiten wollen, dann erklären Sie mir ein paar Sachen, die Sie gemacht haben! Es gibt viele Pensionisten in Österreich, die wenig Geld haben, das stimmt, aber Betroffenheit durch die Krise: null, weil nämlich ihre Pension nicht gekürzt wurde. Sie aber haben für eine einzige Gruppe (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!) eine Sonder­pensionserhöhung gemacht, obwohl die nach dem ASVG Versicherten, also die Arbeiter und Angestellten, und die Selbstständigen alle gleich niedrige Pensionen haben wie die Landwirte. Sie haben nur für die Landwirte eine Sondererhöhung gemacht – nicht für die Arbeiter, nicht für die Angestellten und nicht für die Selbstständigen –, weil Sie einfach


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selbst in dieser Krise parteipolitisch und machtpolitisch agieren, obwohl die Betroffenheit durch Covid-19 gleich null war.

Ein anderes Beispiel: die Frage der Mieten. Nicht nur die SPÖ, auch die FPÖ sagt  und auch die NEOS haben am Anfang immer gesagt : Wieso muss ein Betrieb, der behörd­lich gesperrt ist, Miete zahlen? Wir wollten eine gesetzliche Klarstellung, dass ein Be­trieb, wenn er behördlich gesperrt ist, keine Miete zahlen muss. Wir haben dazu x Anträ­ge eingebracht, Sie haben sie immer abgelehnt. Die Justizministerin war die Einzige, die diesen Vorschlag unterstützt hat, aber sie ist an der Immobilienlobby – in der ÖVP, damit wir das klarstellen – gescheitert. Es muss heute jeder Friseur, jeder Masseur und jedes kleine Kaffeehaus, obwohl sie seit Wochen, seit Monaten zugesperrt sind, nach wie vor volle Länge Miete brennen. (Abg. Ottenschläger: Und sie kriegen 75 Prozent ersetzt!) – Ja, ich weiß, die Immobilienwirtschaft ist Ihre größte Spendergruppe! Sie sind ja selbst einer ihrer Vertreter hier, weil Sie Machtpolitik vor die Interessen Österreichs stellen. – Das ist der zweite Punkt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der dritte Punkt – das betrifft natürlich auch die Grünen –: Ist all das, was Sie in diesem Zusammenhang machen, geheim oder ist es transparent? – Sie entscheiden sich für geheim, supergeheim, streng geheim, für das Gegenteil von transparent. Wenn Kollege Schwarz sich hier herausstellt und sagt: Ihr könnt ja eh in die Cofag reingehen, dann würdet ihr alles sehen und alles hören!, dann stimmt das, aber: Einer von jedem Klub darf reingehen, und wissen Sie, was beim Eingang passiert? – Es wird ihm der Mund zugenäht! Es ist eh nett, dass er es sieht und dass er es hört, aber der Mund wird ihm beim Eingang zugenäht und er darf mit niemandem darüber sprechen. Jetzt frage ich Sie: Ist das transparent oder ist das geheim, wenn Abgeordneten der Mund verboten werden soll?! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Ich weiß, das ist unangenehm für eine Partei, die für Kontrolle und Transparenz gestan­den ist, dass Sie aber hier herausgehen und Abgeordneten den Mund zunähen wollen, damit sie erfahren, was wirklich bei den Hilfen passiert, das ist eigentlich eines Vertreters einer grünen Partei unwürdig. Dafür sollten Sie sich genieren.

Und wenn man sich objektiv anschaut, ob die Regierung in ihrer Gesamtheit erfolgreich war oder nicht, muss man einfach sagen: Nein, sie war nicht erfolgreich – im Gegenteil. Sie sollten mehr auf die Oppositionsparteien hören, und die konstruktiven Kräfte sitzen in allen Parteien – ob das im Budget- und im Finanzbereich Kollege Fuchs ist, Kollege Angerer, Kollegin Doppelbauer, Kollege Schellhorn, Kollege Matznetter et cetera, wir alle bringen hier konstruktive Beiträge ein. Sie sollten mehr darauf hören, dann würde nämlich die Politik in Österreich bei der Krisenbekämpfung erfolgreicher sein. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall bei FPÖ und NEOS.)

17.33


17.33.19

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Bevor ich zu den Abstimmungen komme, frage ich die Fraktionen, ob wir auch so vorge­hen können. – Dann werden wir jetzt die Abstimmungen durchführen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 1221/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Zuversicht und Vertrauen  besser aus der Krise heraus kommen“.

Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mu­chitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien“.


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Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtesterben verhindern – Gastronomiebe­triebe sofort aufsperren“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? (Abg. Wurm – auf die Fraktion der Freiheitli­chen, deren Abgeordnete sich als Einzige von den Sitzen erheben, weisend –: Wir sind die Einzigen für die Gastronomie!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Zwischenrufe bei SPÖ, FPÖ und Grünen.) Ich würde gerne den Abstimmungsvorgang fortsetzen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Vor­derwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der gesetzlichen Stun­dungsmöglichkeiten für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

17.35.26Kurze Debatte: Aktivitäten von Staatsverweigerern
in der ersten Jahreshälfte 2020


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun wie vereinbart zur kurzen Debat­te über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungs­zahl 3757/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, somit erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Sie, Frau Abgeordnete Schatz, als Einbringerin und Erstrednerin haben eine Redezeit von 10 Minuten. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten.

Frau Abgeordnete Schatz, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.


17.36.13

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein hochaktuelles sicher­heitspolitisches Thema. Es geht um die Beantwortung meiner Anfrage zu den Aktivitäten von Staatsverweigerern in Österreich. Diese ist beispielhaft für viele Anfragebeantwor­tungen, die wir von Ihnen bekommen, Herr Minister, und die leider in unzureichender Weise erfolgt sind. Wir verlangen Antworten und wir wollen, dass Sie, Herr Minister, die Bevölkerung über das Gefahrenpotenzial, das von dieser Szene ausgeht, konkret und detailliert informieren.

Seit Jahren beobachten wir in Österreich eine beunruhigende Entwicklung, den stetigen Aufbau einer Szene, die viele Namen kennt: Staatsverweigerer, Freemen, Reichsbürger, Staatsverwalter. Diesem antidemokratischen Milieu kann man laut Ihrer Anfragebeant­wortung rund 3 700 Personen in Österreich zurechnen.

In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge rund 19 000 sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter, und wir wissen, dass der Grad der Bewaffnung in dieser Szene stetig steigt. Allein bei einer Razzia in Baden-Württemberg und in Hessen im vergangenen Jahr wurde ein riesiges Waffenarsenal ausgehoben. Das deutet schon auf das Gefah­renpotenzial hin, das von dieser Szene ausgeht. Deshalb ist es auch dringend notwen­dig, konkret und transparent sichtbar zu machen, als wie gefährlich die Staatsverweige­rerszene in Österreich eingeschätzt wird, Herr Minister.


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Während der Deutsche Bundestag und die Bevölkerung in Deutschland von ihrem In­nenminister konkrete Antworten auf Anfragen bekommen, lassen Sie uns diesbezüglich im Dunkeln sitzen und antworten nur unzureichend. Beispielsweise blieben folgende konkrete Fragen in Ihrer Beantwortung unzureichend beantwortet: Wir wollten wissen, gegen wie viele Personen aus der Szene ein aufrechtes Waffenverbot besteht und wie viele im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind. Sie verweisen in der Antwort darauf, dass es entsprechende „Statistiken hinsichtlich ,Waffenbesitzkarte‘ und ,Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz‘ bzw. ,der Gründe von Amts­hilfeersuchen der Finanzpolizei, nicht“ gibt.

Derart ausweichende, ja nichtssagende Antworten hinsichtlich Waffenbesitz im extre­mistischen Milieu sind leider kein Einzelfall, sondern in Ihrem Ministerium Usus.

Ganz offen: Es geht dabei konkret um ein brisantes sicherheitspolitisches Thema. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung in Österreich! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

Ich halte es aus demokratiepolitischer Perspektive für zentral, dass die Öffentlichkeit über diese gefährlichen Entwicklungen, über das Gefahrenpotenzial extremistischer Be­wegungen – ganz egal, welcher – transparent von Ihnen aufgeklärt und informiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Seit Kurzem wissen wir, dass im Jahr 2020 in Österreich so viele Waffen gekauft wurden wie noch nie zuvor. Laut Zentralem Waffenregister befinden sich rund 1,15 Millionen Waffen in privatem Besitz. Da ist es natürlich von großer Relevanz, zu wissen: In welche Hände geraten diese Waffen? Seit Kurzem wissen wir, dass gegen den Attentäter von Wien kein aktives Waffenverbot bestanden hat.

Die Waffenaffinität staatsfeindlicher Gruppierungen ist uns aber allen bekannt, und aus Ihrer Antwort schließen wir, dass es keinen geeigneten Abgleich zwischen Waffenbesit­zern und Mitgliedern staatsfeindlicher und extremistischer Organisationen gibt. Da sind Sie im Verzug, Herr Minister, da gibt es ganz, ganz dringenden Handlungsbedarf! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

Wir erleben gerade – das wurde heute schon mehrmals angesprochen –, wie Verschwö­rungstheoretiker, wie Staatsverweigerer, wie Rechtsextreme und Neonazis versuchen, die Coronaproteste zu missbrauchen, zu vereinnahmen und für sich zu nutzen. Wir er­leben, wie antisemitische und den Holocaust relativierende Verschwörungstheorien un­begrenzt verbreitet werden. Dass wir es da nicht mit einer harmlosen Entwicklung zu tun haben, darauf hat die Leiterin der Extremismusabteilung des BVT vergangene Woche in einem Interview im „Kurier“ hingewiesen. Sie sieht sogar ein – davon spricht sie wörtlich, ich zitiere – „staatsgefährdendes Potenzial“. Selbst Terroranschläge will die Extremis­musexpertin hier nicht ausschließen. Sorge bereite ihr auch, dass rechtsextreme Kader die Proteste unterwandern.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, das wurde für uns alle am Samstag konkret sichtbar. Wenn mehrfach verurteilte Holocaustleugner, Neonazis wie Gottfried Küssel mitmarschieren, wenn der Sprecher der österreichischen Identitären und weitere ein­schlägig bekannte Rechtsextreme, Neonazis und Staatsverweigerer bei diesen Demos mitmarschieren, dann wird das für uns alle sichtbar.

Seit 2015 verzeichnen wir in Österreich ein Hoch an rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Straftaten. Aus dem erst kürzlich veröffentlichten Verfassungsschutz­bericht wissen wir, dass sich alte Strukturen und Netzwerke rund um langjährige Füh­rungskader des klassischen Neonazismus in Österreich neu organisieren.

Die sogenannte Neue Rechte, die Identitären sind alles andere als die friedfertigen Aktivisten, als die sie sich selbst gerne darstellen. Viele von den Neuen Rechten sind


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bewaffnet oder wegen diverser Delikte verurteilt, darunter schwere Körperverletzung, Ver­gewaltigung, Erpressung, Raub und Wiederbetätigung.

Gleichzeitig erinnere ich an die vielen Hausdurchsuchungen mit Waffenfunden, mit bis zu über einer Million Schuss in Oberösterreich im Frühjahr des letzten Jahres. Ich erin­nere an die Razzien in der rechtsextremen Szene in den vergangenen Monaten – Herr Minister, Sie haben es selbst heute angesprochen! Ich erinnere an Sprengstofffunde. Erst am Montag hat die Polizei in Niederösterreich ein Waffenlager samt NS-Devotiona­lien ausgehoben.

Sie, Herr Minister, haben das Gefahrenpotenzial dieser rechtsextremen Szene bereits angesprochen. Das zeigt den dringenden Handlungsbedarf, der sich für uns hier im Par­lament ergibt, damit aktiv gegen Extremismus vorgegangen werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Dafür ist es aber entscheidend, dass Sie uns Fakten liefern. Wir brauchen konkrete Ant­worten. Wir brauchen Antworten auf unsere Fragen, sie sind Basis für unsere Arbeit! Sie müssen Basis dafür sein, dass wir daraus Maßnahmen entwickeln können, um gemein­sam gegen Extremismus vorzugehen und aktiv zu werden.

Herr Minister, ich fordere Sie hier auf, bitte detaillierte Antworten zu liefern und jetzt nicht auf den geheimen Unterausschuss des Innenausschusses zu verweisen. Die Bevölke­rung hat ein Recht, aufgeklärt zu werden, wie es um die Sicherheit in unserem Land steht. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Heute in einer Woche ist internationaler Holocaust-Gedenktag. Es ist mir deshalb ein Anliegen, auf eines konkret hinzuweisen: Man kann die Coronamaßnahmen der Bundesregierung durchwegs kritisch sehen und soll und muss das auch kundtun können, aber wer sich vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau in Pose wirft, wer sogenannte Judensterne trägt, wer Schriftzüge aus Konzentrationsla­gern nutzt und Zitate von Opfern und Widerstandskämpfern missbraucht, der relativiert und verharmlost die Verbrechen des Nationalsozialismus und den Mord an Millionen von Menschen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Das ist geschichtsvergessen, das ist einfach widerlich und das ist untragbar in einer De­mokratie! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich fordere Sie noch einmal auf, hier konkrete Ant­worten zu liefern, und schließe mit den Worten der Extremismusexpertin des BVT: Was wir gerade sehen, ist – Zitat – „ein Gemisch aus allem, das sich jederzeit entladen kann“. Ich warne davor, das auch nur irgendwie zu unterschätzen. – Vielen herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

17.45


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Karl Nehammer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


17.45.47

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schatz, ich schätze Sie sehr für Ihr Engagement im Kampf gegen den Rechtsextremismus und ich teile Ihre Einschätzung, dass wir neben der Bedrohung durch die klassische rechtsextreme Szene eine sich seit 2015 formierende neue Szene beobachten und auch aufklären konnten, nämlich die der Staatsfeinde oder Staatsverweigerer.

Die Frage, wie sehr der Rechtsstaat gegen diese vorgehen kann, ist jeweils auch eine Determination der Rechtslage. Und auch da muss ich den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt erwähnen, das mit Hochdruck gegen diese Szene ermittelt und dort,


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wo es möglich ist, auch erfolgreich ermittelt hat. Das sieht man allein an der Verurteilung, an dem Urteil gegen den sogenannten Staatenbund Österreich, seine Mitglieder, die wegen Hochverrats und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung angeklagt worden sind. Die Mitglieder dieses Staatenbundes sind erfolgreich verurteilt worden.

Das heißt, die Beamtinnen und Beamten des Innenministeriums, die Polizistinnen und Polizisten, die zum Einsatz gelangen, nehmen diese Bedrohung sehr ernst, und diese stellt uns eben zusätzlich zu all den anderen Herausforderungen vor eine weitere. Der Kampf gegen die Rechtsextremen und die rechtsextreme Szene wird engagiert und ent­schlossen geführt. Das konnten Sie auch dem entnehmen, was Sie selbst gerade vorhin hier am Rednerpult zitiert haben, nämlich dem Ermittlungserfolg in Oberösterreich und auch dem erst vor Kurzem stattgefundenen großen Waffenfund, ausgelöst durch eine Ermittlung im Bereich der organisierten Kriminalität und im Drogenmilieu, weil hier klar das Bild sichtbar wird, dass sich die rechtsextreme Szene, die zu terroristischen An­schlägen bereit ist, genauso finanziert wie der Dschihadismus, nämlich über den Dro­genhandel, und vom Verkaufserlös der Drogen Waffen und Sprengstoff kauft.

Auch hier gilt es weiterhin entschlossen vorzugehen und auch hier gilt es immer in der Maßgabe des Rechtsstaates entschlossen dagegen vorzugehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben meine Referatsleiterin erwähnt – und auch das eint uns, Frau Abgeordnete, obwohl wir aus völlig unterschiedlichen ideologischen Lagern kommen –, die demnächst in Pension gehen wird, aber ich habe sie ersucht, uns als Expertin weiterhin zur Verfü­gung zu stehen, weil sie tatsächlich eine hohe Expertise aufgebaut hat.

Es braucht aus meiner Sicht drei Dinge: Es braucht den entschlossenen Kampf gegen den Rechtsextremismus und gegen staatsfeindliche Verbindungen, und dieser wird von den Beamtinnen und Beamten geführt, und zwar nachweisbar geführt.

Es braucht gleichzeitig auch die Aufklärung, welchen Bedrohungen die Demokratie aus­gesetzt ist. Das beginnt nicht bei der Polizei. Die Polizei kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Entwicklung schon viel zu weit fortgeschritten ist. Wenn wir über Prävention sprechen, dann müssen wir auch darüber sprechen, dass wir das mit Präventionskon­zepten in die Schulen hineintragen, um gerade dort auch zu sensibilisieren, wo diese – das sage ich ganz bewusst – „Menschenfischer“ unterwegs sind und Unheil treiben.

Ja, wir nehmen die Staatsverweigererszene ernst – sie hat ungefähr 3 700 Mitglieder –, und wir tun aus Sicht des Staatsschutzes alles, was derzeit möglich ist, um sie zu be­obachten. Aber die Vielzahl der Menschen, die sich dieser Gesinnung anschließen, und die Unterschiedlichkeit ihrer Auffälligkeit, wenn sie dann tatsächlich Strafrechtsdelikte begehen, wenn die Polizei tatsächlich einschreiten kann, wenn der Staatsschutz tatsäch­lich Verfehlungen feststellt, das sind die großen Herausforderungen und die fordernden Aufgaben, mit denen wir derzeit konfrontiert sind, um unsere Demokratie und Freiheit zu schützen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)

Und das Dritte – das ist jetzt eine Wiederholung vom letzten Mal –: Frau Abgeordnete Schatz, ich weiß, es wird immer eine Divergenz zwischen der Erwartungshaltung hier im Parlament und der Möglichkeiten eines Ministeriums in Bezug auf Anfragebeantwortun­gen geben, aber ich möchte nochmals hervorstreichen, dass die Beamtinnen und Beam­ten des Innenministeriums bisher circa 680 parlamentarische Anfragen beantwortet ha­ben; ich bin seit 7. Jänner 2020 Innenminister. Das heißt, es wird dort versucht, die An­fragen gewissenhaft zu prüfen, nach den rechtlichen Gegebenheiten, nach den Bedin­gungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung, um – ja – Ihrem Anspruch hier im Parlament, Informationen zu erlangen, gerecht zu werden. Dafür steht das Innenministerium, dafür stehe ich als Innenminister vor meinen Beamtinnen und Beamten, die dieser Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

17.51



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 217

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer gemeldet. Ab jetzt gelten 5 Minuten Redezeit. – Bitte.


17.51.09

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben unsere Routinen in unse­rem Leben – auch im Parlament haben wir Routinen. Wir bauen Strukturen auf, formali­sieren Abläufe, um schneller zu Tätigkeiten zu kommen, schneller Tätigkeiten auszu­führen. Und so dürfte auch die SPÖ eine Routine etabliert haben, indem sie im Halbjah­resrhythmus eine Anfrage an das Innenministerium stellt, wo es um das Thema Staats­verweigerer geht. Bitte nicht falsch zu verstehen, das ist durchaus ein relevantes und präsentes Thema für unsere Sicherheitsbehörden, wie der Herr Minister ausgeführt hat, und sicherlich für uns alle, die wir hier sitzen und unsere Demokratie und unsere staat­lichen Institutionen schützen. Sich darüber gerade als Abgeordnete informieren zu wol­len, das ist verständlich und unser gutes Recht.

Minister Nehammer hat in der Anfragebeantwortung, sowohl in der jetzigen als auch in der davor, so gut und soweit es auch öffentlich vertretbar ist, darauf geantwortet; wie auch viele Berichte aus dem Innenministerium, aber auch aus anderen Institutionen, wie beispielsweise der Bundesstelle für Sektenfragen, die sich in regelmäßigen Abständen zu Wort melden und in ihren Berichten ihre Arbeit und auch das Gefahrenpotenzial dar­legen.

Was einem aber auch bewusst sein muss, und auch der Kollegin Schatz – ich gehe auch davon aus, dass es ihr bewusst ist –: dass nicht alles dazu öffentlich diskutiert werden kann. Gerade im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, im Zusam­menhang mit laufenden Ermittlungen ist eine öffentliche Behandlung eine Gefährdung derselben, sie schwächt die Position der Ermittlerinnen und Ermittler durch die Preisgabe der Information, selbst wenn die Information lautet, dass es keine Information dazu gibt. Deswegen hat der Nationalrat – wichtig – auch einen eigenen Unterausschuss einge­setzt, der zum Thema innere Angelegenheiten berät, der in gegebenem Rahmen den Austausch mit dem Innenministerium fördert und der die Erörterung genau solch heikler Themen und auch geheimer Themen ermöglicht. In den drei bereits vorliegenden An­fragen, sowohl an Minister Peschorn als auch an Minister Nehammer, ist auf dieses The­ma mehrfach hingewiesen und auch immer wieder das Gespräch im Unterausschuss angeboten worden, wo es im Übrigen auch hingehört.

Ich möchte aber diese Kurzdebatte auch dazu nutzen, um auf die aktuelle Situation ein­zugehen, die Nährboden für das Erstarken staatsfeindlicher Strukturen sein kann und die auch dafür genutzt wird – im Sinne der Pandemie und der Krise.

Soziale Medien haben vor allem jetzt in der Pandemie eine große Rolle bei der Ver­breitung von Falschinformationen und Verschwörungstheorien gespielt; sei es nun, dass die Existenz des Virus infrage gestellt worden ist, bis hin zu fragwürdigen Behandlungs­methoden, Stichwort Bleichmittel trinken, oder auch so weit, dass bei der Impfung je­mandem ein Chip eingesetzt werden könnte. Und es gibt vieles, vieles mehr, das sich in den sozialen Medien herumtreibt. Diese Gruppierungen, die da entstanden sind, sind nicht grundsätzlich staatsfeindlich, aber sie werden von Staatsverweigerern zur Verbrei­tung von Botschaften, von Ideologien und zur Rekrutierung genutzt, und das ist bedenk­lich.

Manche sozialen Medien gehen sehr konsequent gegen diese Falschinformationen oder auch gegen diese einzelnen Verbreiter vor, und das nicht nur durch Sperren, sondern auch durch Gegendarstellungen, den Verweis auf wissenschaftliche Informationen, um vor allem eine andere Seite aufzuzeigen, um diese entstandenen Meinungsblasen, in denen man sich in den sozialen Medien sehr schnell befindet, aufzubrechen, aufzuste­chen. Andere soziale Medien, und dazu gehört unter anderem Telegram, sind als Medium


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regelrecht gewachsen, weil sie kein Gegengewicht bieten. Dort werden obskure Theo­rien und Meinungen nur noch mehr bestärkt und alle, die daran teilnehmen, in einen Sog hineingezogen.

Wie bereits im Verfassungsschutzbericht 2018 erwähnt, ist das Phänomen der staats­feindlichen Verbindungen auch in Zukunft ein wesentliches Aufgabengebiet des Verfas­sungsschutzes. Umso wichtiger ist auch die anstehende Reform des BVT, um die Struk­turen hinsichtlich nachrichtendienstlicher und staatspolizeilicher Tätigkeiten anzupas­sen, aber auch, wenn es um die Ausbildung und die technische Expertise geht, um in diesen Feldern aktiv zu sein und die primären Plattformen, die sozialen Medien für die Rekrutierung oder die Verbreitung der Ideologien zu überwachen.

Ich möchte abschließend – weil auch der Herr Minister angesprochen hat, was die Bun­desregierung vor allem in der Prävention tut – besonders das bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung hervorheben (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), mit dem das Innenministerium federführend gemeinsam mit allen Res­sorts und Bundesländern und anderen Institutionen Handlungsfelder, Strategien und Ak­tionspläne aufzeigt, um aktiv gegen Extremismus, gegen Radikalisierung aufzutreten. – Danke schön dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

17.56


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.


17.56.40

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Da­men und Herren! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister Nehammer, jetzt treffen wir uns wieder einmal; zum wiederholten Mal müssen wir dieses Instrument der Besprechung einer Anfragebeantwortung in Anspruch nehmen, weil wir immer wie­der, leider, keine entsprechenden Antworten von Ihnen bekommen. Wir haben das erst vor einer Woche bei einer anderen Anfrage erlebt, die Anfragebeantwortungen sind ein­fach mangelhaft oder gar nicht vorhanden.

Meine Damen und Herren! Jetzt kann man dazu stehen, wie man will, aber es ist – und ich habe Ihnen das letzte Woche schon gesagt – aus meiner Sicht einfach auch eine Missachtung eines ganz wichtigen parlamentarischen Rechts, das wir Nationalratsabge­ordnete haben, und wir werden das nicht akzeptieren. Wir werden Sie da auch nicht auslassen, wir werden Sie immer wieder zu Besprechungen von Anfragebeantwortun­gen hierher in dieses Haus zitieren, weil wir als Parlamentarier dieses Hauses uns das nicht gefallen lassen, dass man unser Recht auf Anfragen so missachtet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Ich habe manchmal das Gefühl, es gibt so eine Grundhaltung, dass Anfragen, speziell der Opposition, einfach nur lästig sind oder dass wir sie zum Spaß machen. Jetzt sagen Sie, Herr Minister, dass man im Ministerium bemüht ist und versucht, die Anfragen ge­wissenhaft zu beantworten. Die erste Rednerin, die von der ÖVP ans Rednerpult kommt, sagt, na ja, das ist halt wieder so eine Anfrage, die jedes halbe Jahr gestellt wird, und spielt das Ganze wieder runter. – Was ist denn jetzt die Haltung zu parlamentarischen Anfragen? Gewissenhaft beantwortet ist das, was hier vorliegt, auf keinen Fall. Ich habe immer mehr das Gefühl, Sie empfinden es als lästiges Übel, dass die Opposition auch kritische Anfragen stellt.

Parlamentarische Anfragen, Kollegin Schatz hat es gesagt, sind ein wichtiges Instrument und für uns auch fast das einzige Instrument, um zu Informationen zu kommen. Wir brauchen diese Informationen gerade auch zu solch sensiblen Themen, um die entspre­chenden politischen Schlüsse daraus ziehen zu können. Wenn sie fehlen, dann kann das nicht in entsprechendem Ausmaß erfolgen.


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Kommen wir jetzt zu dieser konkreten Anfrage! Da geht es um ein sicherheitsrelevantes Thema, das wir nicht unterschätzen dürfen. Von mehreren Seiten wird uns bestätigt, dass von diesen sogenannten Staatsverweigerern ein Gefahrenpotenzial ausgeht, das man nicht unterschätzen darf. Dann fragen wir, und Sie geben uns die Antwort, es seien ungefähr 3 700 Personen, die man da in Österreich am Schirm hat. Und dann wollen wir nur wissen, wer von diesen 3 700 Personen denn eigentlich einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte hat. Es muss doch möglich sein, dass wir darauf eine Antwort von Ihnen bekommen.

Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, Herr Minister, es gibt eigentlich nur zwei Varianten: Die eine ist, Sie wollen es uns nicht sagen, die andere ist, Sie wissen es nicht, und beide Varianten sind grob fahrlässig – grob fahrlässig! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der NEOS.)

Heute Vormittag haben wir schon über die fehlenden Ressourcen und die fehlende Aus­stattung in Ihrem Haus diskutiert und gesprochen. Es ist nur zu hoffen, dass es in diesem Bereich nicht auch wieder an Ressourcen mangelt, sodass wir hier die entsprechenden Schlüsse ziehen können und man auch entschieden vorgehen kann. Denn eines erwar­ten wir von Ihnen, Herr Minister: Wir erwarten ein ganz entschlossenes und entschiede­nes Vorgehen gegen die Rechtsextremisten in diesem Land, und wir fordern es ein. Wir fordern ein entschlossenes und entschiedenes Vorgehen gegen die Reichsbürger ein und wir fordern ein entschlossenes und entschiedenes Vorgehen gegen diese Staatsver­weigerer ein, denn da geht es um die Sicherheit. Wir dürfen das nicht unterschätzen.

Ich möchte nicht in einer Debatte hier stehen, in der wir dann, wenn wieder etwas pas­siert ist, im Nachhinein darüber diskutieren, sondern schauen wir uns das vorher an! Statten wir die Personen dementsprechend mit Ressourcen, mit Organisation, mit Struk­tur aus, sodass wir im Vorfeld das Entscheidende tun können! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.


18.01.23

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Ja, Anfragebeantwortungen sind immer wieder eine interessante Fundgrube, und wir haben auch schon oft kritisiert, dass sie nicht ordentlich durchgeführt werden.

In diesem Fall ist es ein Punkt, der uns auch immer wieder aufstößt und der gerade angesprochen wurde, nämlich der Verweis auf den Datenschutz in einer unzulässigen Art und Weise. Ich bin ein großer Verfechter des Datenschutzes, es macht aber keinen Sinn, sich auf den Datenschutz zu berufen, wenn man im Zuge der Beantwortung keiner­lei Rückschlüsse auf konkrete Personen ziehen könnte. Wenn man eben zum Beispiel fragt, wie viele Personen, die in Ihrem Register offenbar aufscheinen, einen Waffen­schein haben, lässt das keinerlei Rückschlüsse auf Personen zu, es hat also mit Daten­schutz nichts zu tun. Insofern teile ich die Kritik an dieser Anfragebeantwortung.

Ich glaube aber, dass wir, wenn wir solche Diskussionen führen, in Wirklichkeit einer Gruppe von Menschen hier einen Raum bieten, den sie nicht bekommen sollten. Zu die­sen Staatsverweigerern wurde sogar ein eigener Paragraf eingeführt: „Staatsfeindliche Verbindungen“. Das ist so ein typischer Auffangtatbestand – wenn man sonst nichts strafrechtlich Relevantes findet, kann man den anwenden.

Ich bin immer ein Gegner solcher Auffangtatbestände gewesen, und daher haben wir damals auch dagegen gestimmt, denn wenn solche Personen Drohungen aussprechen, Gewalt ausüben, Sachbeschädigungen machen – was auch immer –, dann gehören sie


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dafür bestraft, das ist überhaupt keine Frage, ich will das überhaupt nicht verharmlosen, und wenn von diesen Menschen eine Gefahr ausgeht, ja, dann soll man zugreifen. Was man da aber jetzt macht, ist, dass man eben einer Gruppe von Personen, die zum Bei­spiel Haftbefehle an Politiker schickt, die Bundesheeroffizieren Drohungen schickt, die eigene Nummerntafeln macht und ähnliche Dinge, die man in Wirklichkeit, wenn man so etwas bekommt, als Spinnerei anzusehen hat, hier jetzt einen großen Raum bietet und sie als das große Problem darstellt. Wir haben ganz andere Probleme – es ist wichtig, das bei dieser Gelegenheit festzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man jetzt hier glaubt, dass man auch über diesen Umweg wieder jene Menschen, die mit den Coronamaßnahmen der Regierung unzufrieden sind und die dagegen auch demonstrieren, verächtlich machen muss, dann ist das eine ganz schlechte Vorgangs­weise. Zu behaupten, Rechtsextreme waren mit auf der Demonstration, daher ist die Demonstration an sich ein Problem, ist so ein Unsinn! Mit der Behauptung, dass, wenn da fünf Leute mitmarschieren, alle anderen 15 000, 20 000 deren Geisteshaltung teilen, könnte man jede Demonstration zerstören. Wenn sie das nächste Mal bei Black-Lives-Matter-Demonstrationen mitmarschieren, sind dann auch alle Teilnehmer problema­tisch? – Das ist so ein Unsinn! Bitte hören Sie mit solchen Unterstellungen und vor allem mit solchen Verächtlichmachungen auf, denn in Wirklichkeit machen Sie damit die Bevöl­kerung schlecht, und es ist ein weiter Teil der Bevölkerung, der mittlerweile gefühlsmäßig auf der Seite der Demonstranten ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir alle wissen es, wir haben auch heute schon über vieles gesprochen: über die Schü­ler, die leiden, psychisch, aber auch, weil ihre Ausbildung nicht wirklich stattfindet; die Lehrer, die riesige Probleme haben; Studenten, die seit einem Jahr keinen Kollegen ge­sehen haben, die überhaupt kein soziales Leben haben können, die jetzt möglicherweise ihr Studium aufgeben; die soziale Spreizung, die stattfindet, weil Homeschooling eben auch ein soziales Thema ist; die Dienstnehmer, die Arbeitnehmer, die Angst um ihren Job oder ihn schon verloren haben, die jetzt vielleicht noch in Kurzarbeit sind, diesen Job aber demnächst verlieren werden; die Unternehmer wir haben da Existenzproble­me der Sonderklasse!

Wenn Sie all das herunterspielen und so tun, als wären das alles nur irgendwelche Spin­ner, die irgendetwas infrage stellen, dann treiben Sie damit ein schlechtes Spiel. Das ist ganz, ganz negativ, in Wirklichkeit auch für die Glaubwürdigkeit dieser Regierung, denn es gibt gute Gründe, gegen einen Lockdown zu sein. Das ist kein Justamentstandpunkt, sondern da gibt es mittlerweile etliche Studien, zum Beispiel von John Ioannidis von der Universität Stanford und von vielen anderen. Es gibt mittlerweile mindestens 30 Studien, die sagen, dass der Lockdown so nichts bringt, vor allem in der Verhältnismäßigkeit zu dem, was er an Schaden anrichtet, was er an Existenzen vernichtet, was er in die Zukunft hinein noch an Problemen bringen wird.

Sie werden mittlerweile wahrscheinlich genauso wie wir von allen möglichen Leuten kon­taktiert, und das sind keine Freiheitlichen. Das ist der Sohn des ehemaligen ÖVP-Bür­germeisters von da und die grüne Fremdenführerin von dort und so weiter, Menschen, die verzweifelt sind und sagen: Diese Hilfen kommen nicht an! Ich darf nichts machen! Ich kann nichts machen! Ich bin verzweifelt, ich weiß nicht, wie ich meine Kinder da durchbringe! Wie soll ich das schaffen, Homeschooling und Homeoffice gleichzeitig? – Na was sind denn das für Menschen, die behaupten, dass so etwas funktioniert? Wie weltfremd kann man denn sein?! Und das ist genau das, wogegen sich die Menschen auflehnen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Daher: Machen Sie die Demonstranten nicht schlecht! Der Herr Bundesminister hat inter­essanterweise heute nicht mehr gesagt, dass das Rechtsextreme sind, ich glaube, weil auch er die Bilder, die Videos gesehen hat, die zeigen, wie viele Menschen da wirklich mitgegangen sind. Das ist ein Ausschnitt, ein Quer- -



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Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt den Schlusssatz formu­lieren, bitte.


Abgeordneter Mag. Harald Stefan (fortsetzend): Danke, ich bin mitten im Schlusssatz, er ist nur etwas länger. (Allgemeine Heiterkeit.) Der Herr Bundesminister hat das heute ganz bewusst nicht mehr angesprochen, ist mein Eindruck, weil er festgestellt hat, dass das eben ein Querschnitt der Bevölkerung ist, der mittlerweile über die Maßnahmen ganz entsetzt ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Daher: Machen Sie die Demonstranten nicht schlecht!, denn damit unterminieren Sie in Wirklichkeit die Glaubwürdigkeit der Regie­rung, und außerdem zeugt es von einem schlechten Demokratieverständnis. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lausch: War eine sehr gute Rede!)

18.07


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, jetzt war es ein wirklich sehr langer Satz.

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.


18.07.24

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsverweigerer beschäftigen ja den Verfas­sungsschutz schon seit einigen Jahren. Bereits seit 2014 werden Menschen mit staats­feindlichen Tendenzen auch in Österreich beobachtet. Auch die Justiz ist mit diesem Themenkomplex immer wieder befasst, mit Prozessen, mit sehr skurrilen und auch sol­chen, die medial berichtet und begleitet werden.

Ganz aktuell ist im Gerichtssaal in Wels gerade ein Prozess am Laufen. Dort beschäftigt sich das Landesgericht mit einem Ehepaar, das für den Staatenbund agiert hat und heute vor einem Geschworenengericht aussagen muss. Dabei wird diesen Personen das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung zur Last gelegt. Sie sollen sich bei Veranstaltungen klar geäußert haben, dazu auch Videos gedreht haben und sich für den Staatenbund eingesetzt haben. Dem Mann, dem Angeklagten, wirft man auch versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung vor. Das Urteil wird noch heute, in den nächsten Minuten, erwartet, es wird nicht unspannend sein, was da herauskommt.

Leider ist dieser Prozess kein Einzelfall. StaatsverweigerInnen treten nicht einmal so selten auf. So gibt es immer wieder Menschen, die sich als StaatsverweigerInnen oder ReichsbürgerInnen einschlägig bekannten Gruppen anschließen. Jetzt kommt auch noch die Coronapandemie dazu. Das ist ein neuer Aspekt, denn nun tauchen auch im Zuge dieser Anticoronademonstrationen und -kundgebungen immer mehr dieser be­kannten StaatsverweigerInnen und ReichsbürgerInnen auf.

Die Kundgebungen – das möchte ich schon feststellen – sind Ausdruck einer freien und demokratischen Gesellschaft, und auch im Zuge der Pandemie soll es möglich sein, diesem demokratischen Grundrecht mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen nachzu­gehen. Das ist wichtig. (Beifall bei den Grünen.) Dass sich nun aber vereinzelt Staats­verweigerInnen unter Anticoronademos mischen, ist nicht besonders verwunderlich, auch wenn es skurril wirkt. StaatsverweigerInnen und ReichsbürgerInnen beziehungs­weise Personen dieser Szene stehen dem halt nahe. Sie verweigern aufgrund ihres Ideologieverständnisses die Anerkennung des Staates Österreich ebenso wie die seiner Gesetze und auch der demokratischen Rechte. Das ist ein ernst zu nehmendes Problem, das würde ich nicht irgendwie abschreiben, verwerfen oder ignorieren.

Diese Ideologie wird besonders gefährlich, wenn sie mit anderen Ideologien wie zum Beispiel eben Rechtsextremismus und Verschwörungstheorien, die auch rund um Co­rona existieren, verwoben wird. So hat beim letzten Gerichtsprozess in Graz – im Sep­tember 2020 war das – ein Mitglied dieses Staatenbundes verleugnet, dass es Corona


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überhaupt gibt. Das Gericht hat dann festgestellt, dass die größte staatsfeindliche Ver­bindung, die in Österreich je existiert hat, eben genau dieser Staatenbund ist.

Kollegin Schatz hat schon erwähnt, dass die Staatsverweigererszene, die gerade mit der rechtsextremen Szene sehr eng zusammenarbeitet, jetzt in den Anticoronademonstra­tionen einen neuen Nährboden findet.

Auch aus Ihrer Anfragebeantwortung, Herr Minister, geht hervor, dass Mitglieder der StaatsverweigerInnenszene verstärkt an Anticoronakundgebungen teilnehmen und da­bei versuchen, neue Mitglieder zu rekrutieren, nämlich unter dem Deckmantel der Unzu­friedenheit mit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung.

Nicht nur die Verweigerung des Staates und seiner Gesetze, sondern auch die Gefähr­dung anderer durch die Missachtung von Regeln wie eben der Masken- und Abstands­pflicht sind Gemeinsamkeiten zwischen den StaatsverweigerInnen und den Mitgliedern der rechtsextremen Szene. Auch diese nutzt die Anticoronakundgebungen und -de­monstrationen als Möglichkeit zur Mobilisierung und auch Rekrutierung. Staatsverwei­gerInnen geht es nicht nur darum, den Staat abzulehnen, sondern auch darum, die Demokratie konkret zu schwächen, um Selbstjustiz auszuüben. Besonders gefährlich wird das im Zusammenhang mit illegalem Waffenbesitz. Deswegen sind sie auch so gefährlich, Herr Kollege.

Erst im Juli 2020 – der Herr Minister hat es angesprochen – haben in Deutschland und Österreich mehrere Hausdurchsuchungen wegen illegalem Waffenhandel stattgefun­den. Anlass dieser Ermittlungen sind mutmaßliche Verstöße gegen das Kriegswaffen­kontrollgesetz sowie das Waffengesetz. Es handelt sich dabei um Waffenlieferungen zwischen 2016 und 2018 mit Bezügen nach Deutschland und eben auch in die Schweiz.

Auch bei den Razzien bei den Rechtsextremen im November 2020 wurden illegale Waf­fen gefunden, die teilweise Personen mit aufrechtem Waffenverbot innehatten. Seit Jah­ren wird deutlich, wie die Aufrüstungsbemühungen der rechtsextremen Szene zuneh­men. Eine derartige Internationalisierung und Kooperation über Ländergrenzen hinweg, wie sie die Ermittlungen aufgedeckt haben, sind ein enormes Alarmsignal, das uns zu denken geben soll – und wir sollten auch dementsprechend handeln.

Sehr geehrter Herr Minister, das ist ein aktuelles Thema. Wir müssen weiter sensibel daran arbeiten und dringend Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu minimieren. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trautt­mansdorff. – Bitte.


18.13.01

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Herr In­nenminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist ja das zweite Mal innerhalb von sehr kurzer Zeit: Auch letzte Woche waren Sie hier, weil Sie von uns geladen wurden, um zu einer unzureichenden Anfragebeantwortung Stellung zu nehmen. Heute haben wir das wieder. Ich hoffe, dass das allgemein die Qualität der Anfragebeantwortungen – es gab ja eine ganze Serie an Anfragen auch von unserer Fraktion, die de facto nicht beantwortet wurden – verbessern wird, weil ich das für sehr notwendig erachte.

Um zur konkreten Anfrage zu kommen: Auf die Frage der Kollegin Schatz, gegen wie viele in dieser Szene der Staatsverweigerer denn ein Waffenverbot besteht, haben Sie einfach geantwortet: Das wissen wir nicht, das können wir Ihnen nicht sagen. – Sie wol­len es uns nicht sagen. Ich finde diese Antwort sehr gefährlich und eigentlich, wenn ich es vornehm sagen darf, sehr, sehr dürftig.


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Das Thema Waffenverbot war nämlich in den letzten Wochen ein sehr heikles. Ich erin­nere noch einmal an den Terroranschlag am 2. November des Vorjahres, der genau diese Debatte ausgelöst hat, warum da nicht – was eigentlich nach § 12 des Waffenge­setzes automatisch passieren sollte – ein Waffenverbot verhängt wurde.

Ich erinnere: In § 12 des Waffengesetzes steht, dass, wenn missbräuchliches Verwen­den gegen Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum und so weiter vorliegen könnte, sofort ein Waffenverbot zu verhängen wäre. Die Landespolizeidirektion hat das im Fall des Atten­täters des Terroranschlages nicht gemacht. In einer Anfragebeantwortung an uns – da haben Sie erstaunlicherweise geantwortet und das auch ausgeführt – haben Sie ge­meint, dass es hier keinen Automatismus gibt.

Ich glaube, dass gerade bei so heiklen Themen – egal, ob das Staatsverweigerer sind, ob das verurteilte Terroristen beziehungsweise Dschihadisten sind –, wenn solch eine Person in irgendeiner Form verurteilt wurde, wenn an die Landespolizeidirektion ein Ur­teil zugestellt wurde, im Innenministerium sofort ein Licht angehen muss und man in den einzelnen Situationen genau hinschauen und prüfen muss, was da los ist.

Bei den Staatsverweigerern wissen Sie nämlich nicht einmal, wie es mit legalen Waffen­besitzen ausschaut. Zumindest laut dieser Anfragebeantwortung haben Sie darüber keine Ahnung. Es sind 3 693 Personen, die Ihnen namentlich im Ressort bekannt sind, und Sie können uns nicht sagen, wer von denen einen Waffenpass beziehungsweise eine Waffenbesitzkarte hat. Ich halte es für eine echte Katastrophe, dass diese Daten bei Ihnen im Innenministerium nicht aufliegen oder Sie sie nicht einfach weitergeben können. Das ist eine durchaus originelle Herangehensweise als Innenminister.

Ich finde nämlich, dass Sie bei jeder dieser 3 693 Personen sofort prüfen müssten, ob nach § 12 nicht sogar ein Waffenverbot zu verhängen wäre, weil hier in einzelnen Fällen durchaus die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung gegen Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit et cetera vorliegen könnte. Umso wichtiger wäre es, dass Sie das machen be­ziehungsweise dass Ihr Ressort das tut und nicht zuschaut.

Wir wissen, beim Thema Waffenverbot beziehungsweise Waffen ist man sehr schnell, wenn es um prominente Personen geht – durchaus zu Recht, der Fall Dornauer kommt einem da in Erinnerung –, aber dass bei Staatsverweigerern eindeutig weggeschaut wird, dass kaschiert wird und Sie das nicht beantworten wollen, obwohl im Verfassungs­schutzbericht 2018 noch der Titel „Staatsfeindliche Verbindungen“ verwendet wurde, das also als durchaus gefährlich – auch Sie haben das in Ihren Worten vorhin gesagt – gesehen wird, dass Sie da nichts tun, dass Sie dem Parlament die Informationen nicht geben wollen und auch heute nicht gegeben haben, halte ich für höchst fragwürdig und durchaus gefährlich. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.17


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

18.17.04Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme nun die Verhandlungen über Punkt 3 der Tages­ordnung wieder auf.

Frau Abgeordnete Angela Baumgartner, Sie sind jetzt die erste Rednerin nach der Wie­deraufnahme. – Bitte.


18.17.26

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der Dring­lichen Anfrage über die Staatsverweigerer spannen wir jetzt den Bogen wieder zurück


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zum Gemeindepaket. Als Bürgermeisterin einer finanzschwachen 1 200-Einwohner-Ge­meinde kann ich nur sagen: Das zweite Gemeindepaket ist enorm wichtig und gut. (Bei­fall bei ÖVP und Grünen.)

Die Kritik von SPÖ und FPÖ kann ich nicht ganz nachvollziehen, vor allem den Vorwurf des Kollegen Rauch von der FPÖ, dass das Gemeindepaket nicht abgeholt werden kann. Ich habe schon einmal in einer Rede gesagt und möchte es gerne wiederholen: Der Eigenmittelanteil kann sehr wohl aufgebracht werden. (Abg. Rauch: Wie?)

Ich nehme als Beispiel meine Gemeinde: Wir haben ein Projekt von 2020 auf heuer verschoben, weil es aufgrund der großen Auftragslage nicht möglich war, das Projekt 2020 zu starten. Deshalb holen wir erst heuer das Geld aus dem kommunalen Investi­tionspaket ab. Genauso geht es auch sehr vielen anderen Gemeinden. Noch dazu wer­den die Projekte, die 2020 gestartet werden, 2019 budgetiert. Die Gelder stehen, und deswegen werden viele Gemeinden das Geld für die Projekte für 2021 abholen.

Herr Kollege Lercher von der SPÖ! Wenn Sie behaupten, wir sind nicht bereit, Einkom­mensverluste abzudecken, dann kann ich Ihnen über meine Gemeinde sagen: Für 2020 bekommen wir 126 115 Euro aus dem kommunalen Investitionspaket. Das ist genau der Betrag, der unserer Gemeinde fehlt. Der Einkommensverlust ist hiermit also abgedeckt.

Wenn ich dann noch von den Oppositionsparteien höre, dass ÖVP-Bürgermeister bei ihnen anrufen und sich beschweren, muss ich ehrlich sagen, das kann ich mir nicht vor­stellen. Wir haben zu unseren Bürgermeistern ein sehr gutes Verhältnis. Unsere Bürger­meister können jederzeit zu uns kommen. Sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten sind wir für unsere Bürgermeister da. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Gelder aus diesem Gemeindepaket sind diesmal nicht zweckgebunden, das heißt, sie können direkt und rasch dort eingesetzt werden, wo sie auch gebraucht werden. Die Mittel aus dem Strukturfonds sind speziell für finanzschwache Gemeinden ein Segen. Meine Gemeinde ist, wie gesagt, finanzschwach, und die Gelder aus dem Strukturfonds sind, wie ich schon gesagt habe, ein Segen, denn wir haben keine Kommunalsteuerein­nahmen, und deshalb brauchen wir die Einnahmen so dringend wie ein Stück Brot. In der Krise kann natürlich daraus, dass wir nicht zu viel Kommunalsteuer einnehmen, auch ein Vorteil entstehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Unterstützungspaket stärkt die Liqui­dität und die Investitionskraft der Gemeinden, gibt Planungssicherheit und schafft in weiterer Folge auch Arbeitsplätze. Liebe SPÖ, 2,5 Milliarden Euro sind ja nicht nichts. Sie haben 2 Milliarden Euro gefordert – nun haben wir 2,5 Milliarden, und selbst das ist zu wenig?! Das bedeutet für die Gemeinden pro Gemeindebürger 280 Euro. Sie haben 250 Euro gefordert (Zwischenrufe bei der SPÖ); nun sind es 280 Euro – und das ist immer noch zu wenig?! – Ich verstehe das wirklich nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Sowohl der Gemeindebund als auch der Städtebund befürwortet dieses Paket (Ruf bei der SPÖ: Was?), und umso mehr bin ich verwundert darüber, dass die SPÖ bei dieser Gesetzesänderung nicht mitgeht – dass die FPÖ nicht mitgeht, wundert mich nicht wirk­lich. (Beifall bei der ÖVP.)

18.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Weidinger. – Bitte.


18.22.02

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätz­te Damen und Herren! Die wichtigste Botschaft lautet: Die Liquidität für die Gemeinden ist sichergestellt. Die Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter bekommen


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ihre Gehälter. Die Projekte in den Gemeinden funktionieren und sind auf Schiene, das ist eine gute Nachricht für alle Gemeinden und Städte in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Bundesminister Gernot Blümel mit der Regierung die Entscheidung für diese Ge­meindemilliarde getroffen hat, sind die Anrufe von den Bürgermeistern hereingekom­men, wie vom Bürgermeister von Nötsch Alfred Altersberger, der gesagt hat, genau das ist es, was wir derzeit benötigen. Damit können Straßensanierungen durchgeführt wer­den. Damit kann in kulturelle Einrichtungen und für die Ehrenamtlichen investiert werden. Auf den Punkt gebracht, hat er mich gebeten, Herr Bundesminister, dass ich mich stell­vertretend für ihn bei dir bedanken darf. Danke vielmals für dieses Engagement.

Auch Bürgermeister Christian Poglitsch von Finkenstein hat gesagt, dieses Paket brau­chen wir – die Investitionsmilliarde als Gemeindemilliarde im ersten Schritt und nun die­ses Hilfspaket schaffen die Liquidität. Damit wurde zum Beispiel der Bau einer Volks­schule in Ledenitzen umgesetzt. Nun komme ich auch schon zu einem roten Bürger­meister, nämlich Günther Albel aus Villach. Er hat 8,7 Millionen Euro beantragt, die im Stadtbudget an Ertragsanteilen fehlen werden. Nun bekommt die Stadt Villach durch dieses Paket 10,5 Millionen Euro, meine Damen und Herren. Es wird übererfüllt – und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich selbst bin Villacher Gemeinderat und habe auch, wie viele von Ihnen, das politische Handwerk in der Gemeindestube gelernt, deswegen geht mir da auch das Herz auf. Wir werden nun bei uns in der Stadt ganz, ganz viele Radprojekte umsetzen können, die jahrelang auf die lange Bank geschoben wurden. Das geht nur wegen der Unterstützung des Bundes. Ein Beispiel: Die Italiener Straße in Villach wird ausgebaut. Diese verbindet den Ortsteil Völkendorf, wo ich zu Hause sein darf, mit der Villacher Innenstadt. Das ist wichtig, weil sich Eltern schon seit Jahren wünschen, dass dort die Verkehrssicherheit des Schulwegs verbessert wird.

Damit schaffen wir Perspektiven, das ist es, was Österreich braucht. Danke, Herr Finanz­minister – und wir bitten um Unterstützung für dieses für Österreich wichtige Projekt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.24


18.24.24

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich zu den Abstimmungen kommen können. – Dann gehe ich so vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 630 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 226

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Wer dazu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten An­gerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Coronahilfen für Gemeinden“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden“.

Wer spricht sich für diese Entschließung aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (133/E)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung kostenloser FFP2-Masken“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

18.27.114. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgaben­ordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (607 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.27.50

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Der Ge­setzentwurf, mit dem unter anderem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ge­ändert wird, scheiterte bereits im Dezember letzten Jahres an der notwendigen Zweidrit­telmehrheit. Heute diskutieren wir neuerlich diesen Gesetzentwurf samt Abänderungs­antrag.

Dieser Abänderungsantrag versucht gar nicht, die Verfassungswidrigkeit der Änderun­gen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz zu sanieren. In diesem Abände­rungsantrag wurden die Wünsche der SPÖ zum WiEReG, die wir im Übrigen auch teilen,


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massenhaft berücksichtigt, weshalb die SPÖ diesem Gesetz wohl auch ihre Zustimmung erteilen wird. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch die Kammer der Steu­erberater und Wirtschaftsprüfer und auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag teilen, wurden da allerdings nicht berücksichtigt.

Die Novellierung des § 4 Abs. 5 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz wird von Finanzminister Blümel in den Gesetzeserläuterungen als „sprachliche Anpassung“, wel­che der „Klarstellung“ dient, bezeichnet. In Wirklichkeit – ich habe es schon im Dezember hier gesagt – ist es keine Klarstellung, sondern es ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlich­keit. (Beifall bei der FPÖ.)

Die geplante Neuregelung würde bedeuten, dass im Zuge einer Betriebsprüfung ohne jeglichen Anlass eine Einschau in das Kontenregister vorgenommen werden kann, und zwar selbst dann, wenn es sich bloß um eine routinemäßige periodische Betriebsprüfung handelt und keinerlei – ich betone keinerlei – begründeter und substanziierter Verdacht der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung besteht; das heißt, eine reine Schnüffelaktion. Auch im Zuge einer Betriebsprüfung sollte dem Unternehmer zuvor die Gelegenheit ge­geben werden, allfällige Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung durch eine ent­sprechende Klärung zu zerstreuen, bevor eine Einschau in das Kontenregister erfolgt.

Zur geplanten Änderung ist weiters darauf hinzuweisen, dass diese mit der im Verfas­sungsrang stehenden Regelung des § 38 Bankwesengesetz über das Bankgeheimnis nicht vereinbar ist beziehungsweise einer Verfassungsmehrheit bedürfte. Diese Rechts­ansicht wird auch vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag vertreten. Aus den­selben Gründen lehnen wir auch die Novellierung des § 8 Abs. 3 Kontenregister- und Kon­teneinschaugesetz ab. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.31


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.


18.31.24

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen Geldwäsche und in diesem Zu­sammenhang auch gegen Terrorismusfinanzierung ist einer, der natürlich auf interna­tionaler und in diesem Fall auf gesamteuropäischer Ebene zu führen ist. Deswegen gibt es dazu auch einschlägige EU-Richtlinien, die wir mit diesem Gesetzespaket auch um­setzen.

Natürlich ist es letzten Endes immer auch eine Güterabwägung, wie viel an Transparenz oder auch individueller Freiheit man aufgeben oder beschränken muss, um solche Ziele, nämlich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erreichen zu können. Ich denke, dass diese Abwägung sowohl im Rechtsempfinden, aber vor allem auch im verfassungsrechtlichen Sinne gut gelungen ist, und deswegen die Erteilung von Auskünften aus diesem Kontenregister eben für die Geldwäschemeldestelle, für das BVT, für die FMA, die Vermögensabschöpfungsstelle, das Bundesamt zur Korruptions­bekämpfung, die Sicherheitsbehörden und so weiter angemessen und auch notwendig erscheint.

Mit diesem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wird, werden auch Gesellschaf­ten, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen über das Register der wirtschaftli­chen Eigentümer in den Anwendungsbereich einbezogen, wenn diese im Inland Grund­stücke erwerben, weil bekanntlich natürlich auch Immobiliengeschäfte und -transfers diesem unliebsamen Zweck dienen können. Das heißt, meldepflichtige ausländische Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden, wenn sie ein Grundstück im Inland erwerben.

Wenn wir mit diesem Gesetz auch noch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Schutz­masken auf 0 Prozent befristet bis zum 30.6. und auch noch die Frage der Massentests


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 228

für die Schulen miterledigen, dann gebe ich schon zu, dass das vielleicht für Rechtsäs­theten nicht unbedingt der richtige Ort wäre, die Dringlichkeit dieser beiden Maßnahmen lässt es aber geboten erscheinen, das jetzt – und das wurde durchaus vom Verfassungs­dienst auch als zulässig bestätigt – in dieser Gesetzesmaterie mitzunehmen und zu erle­digen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.


18.34.39

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Wir diskutieren, wie Kollege Fuchs schon ausgeführt hat, das Gleiche zum wie­derholten Mal, nämlich die Ausweitung der Einschau in das Kontenregister, weil sich jetzt offensichtlich drei Parteien darauf geeinigt haben, dass sie die Schnüffelei in der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern in Österreich und zusätzliche Schikanen für Unternehmer plötzlich gut finden.

Es ist vom Bankgeheimnis ja sowieso schon nicht viel übrig. Als SPÖ und ÖVP damals die Kontenregistereinschau beschlossen haben, hat das bedeutet, dass Behörden und Gerichte, ohne irgendeinen entsprechenden richterlichen Beschluss zu haben, in dieses Kontenregister einschauen können. Und das Kontenregister ist nichts anderes als eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, wo festgehalten wird, wer wo ein Konto hat. Das Ganze geschieht anlasslos und macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

Zusätzlich haben wir immer vor dem gewarnt, was dann passieren und wie das ausarten würde. Es ist genau das passiert, was wir vorhergesehen haben. Es gab 2017 6 200 Ein­schauen in das Kontenregister, 2019 schon 7 500. Wir haben deswegen davor gewarnt, weil wir diese Entwicklung kannten, weil in Deutschland genau das Gleiche passiert ist. Dort hat man das eingeführt, und die Zahl der Einschauen ist in kürzester Zeit explodiert. Ich halte das für grundsätzlich falsch. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Jetzt setzen Sie dem Ganzen noch eines drauf, wollen auch noch den letzten Rest ab­schaffen und verstecken das als Klarstellung. Kollege Kopf hat gerade wieder gesagt, das ist einzig und alleine eine EU-Richtlinie, die umgesetzt werden muss. Das stimmt so halt einfach nicht, es ist ganz typisches Gold Plating. Was die ÖVP sonst immer ablehnt, macht sie in diesem Zusammenhang. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist nämlich genau so, wie Kollege Fuchs gesagt hat: In Zukunft ist es auch erlaubt, bei einer ganz normalen routinemäßigen Betriebsprüfung Einschau in das Kontenregis­ter zu nehmen, ohne jeglichen Anlass, ohne Chance für den Unternehmer, sich entspre­chend dagegen zu wehren und zu sagen, dass es keinen Grund dafür gibt und dass an der Richtigkeit der Abgabenerklärung überhaupt nicht zu rütteln ist. Das ist insbesondere deswegen spannend, weil die ÖVP wirtschaftspolitisch halt ein wenig nervös war und dann dauernd irgendwie versucht hat, eine Debatte zu einem sinnvollen Vorschlag von uns NEOS zu starten.

Fangen Sie mit den einfachen Dingen an! Hören Sie auf, Unternehmerinnen und Unter­nehmern mit unnötige Schikanen den Weg zu verbauen! Sie könnten hier anfangen. Sie tun es nicht, Sie machen das, was Sie immer machen. Sie verkomplizieren es mit noch mehr Bürokratie und mit noch mehr Einschaumöglichkeiten in die unternehmerische Freiheit. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Wenn wir Geldwäsche bekämpfen wollen, so gibt es gerade jetzt in den letzten Tagen ein sehr besonderes Ereignis, nämlich die Wiederinhaftierung von Alexei Nawalny. Es geht nämlich genau um solche Systeme wie in Russland, denen man das Handwerk zu legen versuchen muss, weil es dort ganz, ganz wenige – und das sind insbesondere jene, die das Regime unterstützen – gibt, die in großem Maße Geld waschen oder auch von ihren Mitbürgern stehlen.

Ich hatte vor ein paar Monaten die Möglichkeit, den Oppositionellen Wladimir Kara-Mur­sa zu treffen, der gleich zweimal vergiftet wurde. Er hat es zum Glück beide Male über­lebt und hat gesagt, wenn die Europäische Union irgendetwas für die Opposition und für die Menschen in Russland machen will, dann gibt es dafür eine einfache Sache. Er hat gesagt: Die Menschen, die uns zu Hause ausrauben, sind die, die dann zu euch nach Österreich oder in die Schweiz zum Skifahren kommen, die dort ihr Geld ausgeben oder vielleicht auch waschen. Wenn Sie etwas tun wollen, dann machen Sie gezielte Sank­tionen gegen diese Menschen.

Es gibt hier Vorschläge, es gab einen kleinen Vorschlag auf europäischer Ebene. Es gibt schon den Magnitsky Act. Wenn Sie wirklich etwas gegen Geldwäsche tun wollen, dann sanktionieren Sie diese Menschen und kämpfen Sie da weiter, anstatt unschuldige Bürger in Österreich unter Generalverdacht zu stellen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordnete Kai Jan Krainer. – Bitte.


18.38.24

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut Ding braucht Weile. Es ist ja das zweite Mal, dass wir eine Debatte über die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie führen. Beim ersten Mal hat die notwendige Zweidrittelmehrheit gefehlt, dieses Mal scheint sie gesichert zu sein. Wir haben damals dagegengestimmt, weil wir uns einfach angeschaut haben, wie andere Länder diese Geldwäscherichtlinie umgesetzt haben, und dabei haben wir gesehen, dass die Deutschen hier zusätzlich etwas gemacht haben, was unserer Meinung nach vernünftig ist. Das entspricht nicht ganz dem, was Kollege Scherak sagt, geht aber in diese Richtung.

Das heißt, wenn sich zum Beispiel jemand aus Russland in Österreich eine Immobilie über eine Firmenkonstruktion kauft, muss geprüft werden, wer hinter dieser Firmenkons­truktion steht, und es muss auch in dieses Register der wirtschaftlichen Eigentümer ein­getragen werden. Das haben die Deutschen so gemacht. Wir haben gesagt, wir hätten das auch gerne.

Ich muss sagen, die Gespräche waren sehr konstruktiv. Wir haben das letzte Mal hier auch einen Vorschlag gemacht, und ich muss zugeben, was dann vom Finanzministe­rium als Umsetzung gekommen ist, war technisch wesentlich besser als das, was wir vorgelegt haben. Vielen Dank an dieser Stelle für die konstruktiven Beiträge vor allem von den Damen und Herren vom Finanzministerium, aber natürlich auch von Kollegen Kopf und Kollegin Tomaselli, sodass wir das hier gemeinsam beschließen können.

Ich habe durchaus Respekt davor, dass man sagt, da gibt es datenschutzrechtliche Fra­gen und so weiter, wie das Kollege Scherak gerade gesagt hat, aber schauen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet: Es bedeutet, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und ein Betriebsprüfer sich die Buchhaltung anschaut und sieht: Aha, der hat drei Konten in seiner Buchhaltung, dann kann er im Kontenregister nachschauen, ob er nur diese drei oder vielleicht ein viertes Konto hat. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Mehr sieht er dort nicht. Das kann er anschauen, aus. Mehr ist es nicht. Und wenn ein Konto nicht Teil der Buchhaltung ist, dann wissen wir alle, dass es ein Problem gibt, weil


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 230

natürlich alle Konten in der Buchhaltung vorkommen sollten. Insofern sehe ich hier kein riesengroßes Problem, wobei Datenschutz und derartige Fragen natürlich immer wichtig sind.

Ich wollte, weil wir hier auch die Umsatzsteuer beim Thema Masken und Schnelltests mitbehandeln, noch einmal auf eines hinweisen: Das Finanzministerium hat den Be­schluss, den wir unlängst zu Damenhygieneprodukten hatten, etwas anders ausgelegt, als das an und für sich im Wortlaut angedacht war. An dieser Stelle Danke an die Bun­desjugendvertretung und die Kolleginnen Petra Bayr und Eva Maria Holzleitner, die da­rauf aufmerksam gemacht haben. Wir haben vor nicht einmal, glaube ich, 48 Stunden den Beamten im Finanzministerium gezeigt, was wir da sehen, nämlich dass Slipeinla­gen quasi nicht steuerbegünstigt sind, obwohl das vom Wortlaut des Gesetzesbeschlus­ses umfasst ist. Heute Früh stand bereits auf der Homepage, dass sie auf dem neuesten Stand sind. Das ist gut so, vielen herzlichen Dank!

Ich rufe alle auf, dieses Gesetz mitzutragen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


18.42.08

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die FFP2-Masken, die bald jeder brauchen wird, werden umsatzsteu­erfrei gestellt; das ist klug, aber was Sie mit den FFP2-Masken aufführen, ist wirklich nicht mehr auszuhalten. Das, was Sie an die Generation der über 65-Jährigen in Öster­reich geschickt haben, ist Material aus China, zertifiziert in der Türkei. Das Zertifikat fin­det niemand. Ich will die Qualität von dem, was Sie da verschickt haben, gar nicht über­prüft wissen.

Sie haben den Leuten nicht gesagt: Wenn eine FFP2-Maske feucht wird, dann ist sie hin. Das Zeug arbeitet mit elektrostatischer Ladung, nur dann funktioniert es, und wenn das Ding einmal feucht war, dann ist es kaputt. Die Wiederverwendbarkeit können Sie vergessen, auch wenn die von Ihnen umarmten Experten versuchen, das den Menschen einzureden. Im Gegenteil, das Robert-Koch-Institut empfiehlt FFP2-Masken ausdrück­lich nicht für den privaten Gebrauch. Das ist persönliche Schutzausrüstung für Profis, aber Sie schreiben sie jetzt für Hinz und Kunz vor.

Stattdessen hätte man auf ein anderes Produkt setzen sollen, auf CWA-Masken. Da hat die EU extra einen Standard definiert, der alltagstauglich ist: Masken für die Bürger, Masken, die wiederverwendbar sind, die waschbar sind, die 99 Prozent Schutzwirkung bieten und die um den halben Preis einer FFP2-Maske zu haben gewesen wären. Da hätte es auch in Österreich mehr Hersteller gegeben, das hätte man auch in Österreich technisch freigeben können. Es gibt nämlich in Österreich keine Zertifizierungsstelle für FFP2-Masken, das muss man alles im Ausland beschaffen – das ist die Art, wie Sie vorgeben, die heimische Wirtschaft zu stützen. In Wirklichkeit sorgen Sie dafür, dass wir im großen Stil Schrott aus China importieren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

18.43


Präsidentin Doris Bures: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Kas­segger zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****


18.44.06

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich melde mich zur Geschäftsbehandlung zu Wort, weil im


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 231

Rahmen dieses Tagesordnungspunktes ein Abänderungsantrag aufliegt, den Frau Kol­legin Tomaselli einbringen wird. In diesem Abänderungsantrag, der die Bundesabgaben­ordnung betrifft, sind Änderungen enthalten, die mit der Bundesabgabenordnung über­haupt nichts zu tun haben, nämlich das Umsatzsteuergesetz und vor allem das Medizin­produktegesetz.

Unseres Erachtens ist das nicht durch die Geschäftsordnung des Nationalrates gedeckt, also wäre dieser Abänderungsantrag unseres Erachtens nicht in Verhandlung zu neh­men, weil keinerlei inhaltlicher Zusammenhang mit der an sich in Verhandlung stehen­den Bundesabgabenordnung besteht. Es geht ums Medizinproduktegesetz, das nicht einmal auf der Tagesordnung steht. Daher ersuche ich Sie zu prüfen – gemäß den Kriterien, ich zitiere hier eine Anfragebeantwortung von Präsident Sobotka aus dem Jahr 2018: „Eine Prüfung von Abänderungsanträgen findet hinsichtlich der Formalkrite­rien [...] statt“ –, ob ein inhaltlicher Zusammenhang mit dem in Verhandlung stehenden Gegenstand besteht. Der besteht unseres Erachtens nicht, und ich ersuche Sie, das zu prüfen und, wenn Sie derselben Meinung sind, diesen Abänderungsantrag nicht in Ver­handlung zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.45

*****


Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehand­lung? – Das ist nicht der Fall.

Aufgrund der Länge des Abänderungsantrages wurde von Präsident Sobotka schon die Verteilung veranlasst, deshalb scheint es so auch zu sein, dass Sie ihn haben. Er ist noch nicht eingebracht, Sie haben das auch kurz erwähnt. – Das heißt, Frau Abgeordne­te Tomaselli, vielleicht können Sie, wenn Sie den Antrag einbringen, dabei auch auf den inhaltlichen Zusammenhang eingehen.

Sie gelangen nun zu Wort, Frau Abgeordnete. – Bitte. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Rauch.)


18.46.43

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen, hier sind ja keine anwesend! Wir haben heute schon eine frohe Botschaft zu verkünden, finde ich, denn wir beschließen heute ein Gesetz, mit dem für Kriminelle in Sachen Geldwäsche und Steuerhinterziehung tatsächlich die Luft dünner wird, und das, denke ich, ist schon einmal einen Applaus wert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen so­wie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Bei Geldwäsche handelt es sich im Übrigen nicht um ein Kavaliersdelikt, es geht in den allermeisten Fällen um die Finanzierung schwerkrimineller mafiöser Strukturen, und, das muss man auch sagen, es geht teilweise – ganz aktuell – auch um die Finanzierung von Terrorismus. Wir glauben, dass wir heute mit dem zu beschließenden Gesetz gerade den Kontrolleuren – das ist der Kern dieses Gesetzes – neue, effiziente Instrumente in die Hand geben, denn bei der Geldwäsche – nicht nur bei der Geldwäsche, aber gerade bei der Geldwäsche – gilt schon der Grundsatz: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist im­mer noch besser.

Vor wenigen Jahren – und das dürfen wir nicht vergessen, es ist nämlich eben nicht so lange her – wäre Österreich ja fast auf der internationalen Schmuddelliste gelandet, aber seither hat sich sehr, sehr viel getan, gerade im Bankensektor. Wir haben aber noch weitere geldwäscheanfällige Sektoren, wie zum Beispiel Immobilien, Juweliere, aber auch die Glücksspielbranche, und ja, tatsächlich, da kann man noch etwas tun. Gerade


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 232

in diesen Branchen sollte man die Kontrolle nochmals verstärken, denn, wenn ich das mit einem Satz zusammenfassen darf: Eine Wohnung mit einem Koffer voller Bargeld zu kaufen, das zählen wir nicht zu den Grundrechten.

Man könnte aber fast meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, dass Sie das irgendwie anders sehen. Wir haben ehrlich gesagt auch nicht so viel Verständnis dafür, dass Sie eine schützende Hand über Geldwäscher und Kriminelle halten, denn was – nochmals – beschließen wir heute? – Es geht konkret um die Einsicht in das Kon­tenregister, und es ist auch ganz wichtig, das nochmals zu erklären: Das Kontenregister ist eine Datenbank, da sind Informationen darüber drinnen, wie viele Konten jemand hat, da sind aber zum Beispiel keine Informationen über Kontostände oder -bewegungen enthalten. Wenn Sie das also, und das gilt auch für Sie, liebe Kollegen von der FPÖ, mit Schnüffelei vergleichen oder wie Sie, Kollege Scherak, es als Schikane gegen Unterneh­merinnen und Unternehmer bezeichnen, dann muss ich Ihnen sagen, das ist einfach unzulässige Panikmache. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ofenauer.)

Besonders freue ich mich aber dennoch vor allem auch über den Abänderungsantrag. Vielen Dank nochmals für die konstruktive Zusammenarbeit, Kollege Kopf, Kollege Krai­ner. Kollege Krainer hat es eh schon sehr, sehr gut erklärt: Der Abänderungsantrag hält im Grunde genommen fest, dass auch ausländische Unternehmen, die in Österreich Im­mobilien kaufen, sich ins Register der wirtschaftlichen Eigentümer eintragen müssen.

Wieso ist das wichtig? – Weil bisher tatsächlich russische Oligarchen in Sachen Informa­tionspflichten gegenüber jedem normalen Wohnungseigentümer bevorzugt wurden. Das ändern wir, und das ist auch gut so, denn internationale Geldwäscher hassen Transpa­renz. In diesem Sinne tun wir genau das Richtige. Das neue Gesetz sehen wir so, dass es der nächste Schlag gegen kriminelle Finanzstrukturen sowie ein nächster Schritt in Richtung Auslöschung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist, das muss bitte unser aller Ziel sein.

Ich habe schon angefangen, den Antrag in seinen Grundzügen zu erläutern – ich muss das jetzt noch ergänzen, um den Anregungen Genüge zu tun. Es geht da nicht nur um Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, sondern auch in der Bun­desabgabenordnung, insbesondere – der Kollege hat es schon erwähnt – senken wir die Umsatzsteuer auf Schutzmasken auf 0 Prozent.

Ich möchte hiermit offiziell den Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geld­wäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarkt­aufsichtbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Finanz­ausschusses (607 d.B.), einbringen.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kai Jan Krainer

Kolleginnen und Kollegen,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 233

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenord­nung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (607 d.B.):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (1191/A) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (607 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

1) Im Einleitungssatz wird die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018“ durch die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020“ ersetzt.

2) Die Ziffer 25 lautet:

„25. (Verfassungsbestimmung) Dem § 15 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) (Verfassungsbestimmung) § 4 Abs. 7 und § 9 Abs. 1 in der Fassung des Bundesge­setzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

3) Es wird folgende Z 26 angefügt:

„26. Dem § 15 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:

„(6) § 1 Abs. 1, 3 und 4, § 2 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 1 Z 3, 4, 6 und 7, § 2 Abs. 7 und 9, § 3 mitsamt Überschrift, § 4 Abs. 1 Z 3 bis 6, Abs. 1a, 2, 3a und 5, § 5 Abs. 2 und 4, § 6 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 Z 1, Abs. 3 erster Satz, § 9 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(7) § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.““

Artikel 3 (Änderung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes) wird wie folgt geändert:

1) In Ziffer 10 wird die Wortfolge „Kopien Szenarien“ durch die Wortfolge „Kopien, Sze­narien“ ersetzt.

2) Die Ziffer 23 lautet:

„23. Dem § 43 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 2 Z 20, § 3 Abs. 7, 10 und 11, § 7a mitsamt Überschrift, § 13 Abs. 3, § 16 Abs. 6, § 20 Abs. 3 Z 3, die Bezeichnung des 6. Abschnitts, § 22 samt Überschrift, § 24 Abs. 5, § 25 Abs. 1, 3 und 4, § 33 Abs. 1, 2 und 6 Z 7, § 41, § 44 Abs. 3 Z 3 und Z 4 bis 8, § 47 Z 2 sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses zu § 7a, zum 6. Abschnitt und zu § 22 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021, treten mit 1. März 2021 in Kraft. § 44 Abs. 3 Z 4 und 5 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.““

Artikel 4 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

1) Die Ziffer 2 lautet:

„2. In § 107 wird folgender Abs. 103 angefügt:

„(103) § 38 Abs. 2 Z 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit 1. März 2021 in Kraft.““

Artikel 5 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

1) Im Einleitungssatz wird die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020“ durch die Wortfolge „durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2021“ ersetzt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 234

2) In Z 3 wird die lit. c) ersatzlos gestrichen.

3) Nach Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:

„4. In § 323c werden folgende Abs. 17 und 18 angefügt:

„(17) Abweichend von § 10 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferun­gen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jän­ner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

„(18) Ergänzend zu §113a Medizinproduktegesetz wird festgelegt, dass Schnelltests zum Nachweis eines Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2, die durch den Herstel­ler für eine Probennahme im anterior nasalen Bereich in Verkehr gebracht und mit einer CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz oder auf der Grundlage der Richtlinie 98/79/EG ergangenen nationalen Vorschriften anderer Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum versehen sind, jedoch vom Her­steller bisher nicht zur Eigenanwendung in Verkehr gebracht wurden, im Falle einer Pan­demie grundsätzlich auch zur Eigenanwendung verwendet werden können. Eine Ver­wendung zu diesem Zweck ist nur zulässig, wenn der Hersteller, dessen Bevollmächtig­ter oder ein Inverkehrbringer dieser Tests bestätigt, dass bei Eigenanwendung ein Si­cherheits- und Leistungsniveau erreicht wird, das die Funktionstauglichkeit und die Ein­satztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet und im Wege einer Selbstver­pflichtung die Einhaltung dieser Anforderungen durch Übermittlung einer entsprechen­den Bestätigung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bestätigt. Den anterior nasalen Tests sind andere ähnlich minimal invasive Tests gleichzuhalten. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wird in diesen Fällen nicht von Amts­wegen tätig. Diese Bestimmung tritt mit 30. Juni 2021 außer Kraft.“

Artikel 8 (Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) wird wie folgt geän­dert:

1) Ziffer 1 wird zu Ziffer 1e und davor werden folgende Z 1 bis 1d eingefügt:

„1. Im Einleitungssatz des § 1 Abs. 2 wird vor der Wortfolge „sowie Trusts und trust­ähnliche Vereinbarungen nach Maßgabe von Z 17 und 18“ ein Beistrich gesetzt und diese Wortfolge durch die Wortfolge „Trusts und trustähnliche Vereinbarungen nach Maßgabe von Z 17 und 18 sowie meldepflichtige ausländische Rechtsträger nach Maß­gabe von Z 19“ ersetzt.

1a. In § 1 Abs. 2 Z 17 und 18 wird jeweils die Wortfolge „oder Liegenschaften erwirbt“ durch die Wortfolge „oder sich verpflichten, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben“ ersetzt.

1b. In § 1 Abs. 2 wird der Punkt in Z 18 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 19 angefügt:

„19. Meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich verpflichten, Eigentum an einem im Inland gelege­nen Grundstück zu erwerben.“

1c. In § 1 Abs. 2 wird folgender Schlussteil angefügt:

„Ein Mitgliedstaat im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Mitgliedstaat der Europäi­schen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 909/1993 in der Fassung des Anpassungsprotokolls BGBl. Nr. 910/1993 (EWR). Ein Erwerb des Eigentums an einem im Inland gelegenen Grund­stück im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG 1987. Nach dem Erwerb des Eigentums an einem im Inland gelegenen Grund­stück unterliegen meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 235

Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitglied­staat befindet, diesem Bundesgesetz, solange sich dieses Grundstück in deren Vermö­gen befindet oder sie dieses Grundstück auf eigene Rechnung verwerten können.“

1d. In § 3 werden nach dem Abs. 5 folgende Abs. 6 bis 8 angefügt:

„(6) Die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger haben gegenüber Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden anwenden, ihren Status offenzu­legen und die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer zeitnah bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder bei Durchführung einer gelegentlichen Transaktion oberhalb der Schwellenwerte zu übermitteln. Die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger haben einen Antrag auf Eintragung des meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgers in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene zu stellen. Für diesen Antrag gilt Fol­gendes:

1. Die Angabe über die Rechts- oder Organisationsform lautet „meldepflichtiger auslän­discher Rechtsträger;

2. als Sitz ist der Sitz des meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgers einzutragen und als Zustelladresse ist die inländische Zustelladresse des berufsmäßigen Parteienvertre­ters anzugeben, der mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten beauftragt wurde;

3. als Angabe über den Bestandszeitraum ist der Zeitpunkt der Antragstellung anzu­geben.

(7) Meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinba­rungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat be­findet, haben einen berufsmäßigen Parteienvertreter mit Sitz im Inland, der auch Zustel­lungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten gemäß diesem Bundesgesetz zu beauftragen.

(8) Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Er­werbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, dem Notar vor der Beurkun­dung beweiskräftige Unterlagen zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern vorzulegen und die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 nachzuweisen. Der Nachweis der Meldung kann auch dadurch erfolgen, dass der beurkundende Notar selbst einen Auszug gemäß § 9 einholt.““

2) Nach Ziffer 3 wird folgende Ziffer 3a angefügt:

„3a. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „mit der Rechtsform „Trust“ und „trustähnliche Ver­einbarung““ durch die Wortfolge „mit der Rechtsform „Trust“, „trustähnliche Vereinba­rung“ und „meldepflichtiger ausländischer Rechtsträger““ ersetzt.“

3) Ziffer 7 entfällt.

4) Es werden folgende Ziffern 7 bis 11 angefügt:

„7. In § 11 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke eines Er­werbs eines im Inland gelegenen Grundstücks durch meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, hat sich der Notar zu verge­wissern, dass diese ihre wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 gemeldet haben.“

8. § 15 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. bei Wegfall einer Meldebefreiung nach § 6 oder in den Fällen des § 3 Abs. 8 vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines


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im Inland gelegenen Grundstücks keine, eine unrichtige oder eine unvollständige Mel­dung abgibt und dadurch wirtschaftliche Eigentümer nicht offenlegt,“

9. In § 15 Abs. 1 entfällt in der Z 4 am Ende das Wort „oder“ und es wird am Ende der Z 5 ein Beistrich und das Wort „oder“ eingefügt; nach der Z 5 wird folgende Z 6 eingefügt:

„6. seinen Status als meldepflichtiger ausländischer Rechtsträger nicht gemäß § 3 Abs. 6 offenlegt und die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer des meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgers nicht gemäß § 3 Abs. 6 übermittelt“

10. In § 19 erhält der mit BGBl. I Nr. 23/2020 mit der Absatzbezeichnung (4) eingefügte Absatz die Absatzbezeichnung (7) und es wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 1 Abs. 2 Einleitungssatz, § 1 Abs. 2 Z 17 bis 19, § 1 Abs. 2 Schlussteil, § 3 Abs. 6 bis 8, § 5a Abs. 1 Z 3, § 5a Abs. 5 und 8, § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Z 11, § 9 Abs. 2, § 9 Abs. 9, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Z 3 und 6 und § 20 Abs. 1 Z 25 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten am 1. April 2021 in Kraft. Dieses Bundes­gesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 ist auf meldepflichtige ausländische Rechtsträger sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen anzuwen­den, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, die sich nach dem 1. April 2021 verpflichtet haben, Eigentum an einem im Inland gele­genen Grundstück zu erwerben.“

11. In § 20 Abs. 1 Z 24 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt. Danach wird folgende Z 25 angefügt:

„25. Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987), BGBl. Nr. 309/1987.“

Begründung

Der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften kann für die Zwecke der Geldwä­sche missbraucht werden, weswegen Transparenz in diesem Bereich wichtig ist. Wäh­rend bei dem Erwerb von im Inland gelegenen Grundstücken durch inländische Rechts­träger oder Rechtsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat deren wirtschaftliche Eigentümer im Register der wirtschaftlichen Eigentümer oder einem vergleichbaren Re­gister anderer Mitgliedstaaten eingetragen sind, fehlen solche Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbaren juristi­schen Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befin­det. Nun soll die Transparenz dadurch erhöht werden, dass diese als „meldepflichtige ausländische Rechtsträger“ in den Anwendungsbereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes aufgenommen werden.

Zukünftig sollen sich meldepflichtige ausländische Rechtsträger vor der Beurkundung des Erwerbsvorgangs in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eintragen las­sen und ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentü­mer melden. Dabei soll auf Erwerbsvorgänge gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Grunderwerb­steuergesetz 1987 abgestellt werden, um auch Fälle zu erfassen, in denen ein Treuge­ber den Treuhänder beauftragt, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben (siehe z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. März 1991, Zl. 90/16/0021).

Zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflichten gemäß diesem Bundesgesetz sollen die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger verpflichtet werden, einen berufsmäßigen Parteienvertreter, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrneh­mung der Sorgfaltspflichten gemäß diesem Bundesgesetz zu beauftragen. So soll ge­währleistet werden, dass Androhungen und Festsetzungen von Zwangsstrafen bei un­terlassenen Meldungen auch zugestellt werden können. Durch die Beauftragung eines berufsmäßigen Parteienvertreters gehen die Verpflichtungen zur Durchführung der Sorgfaltspflichten nicht auf diesen über.


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Damit die Verpflichtung auch in der Praxis durchgesetzt werden kann, sollen melde­pflichtige ausländische Rechtsträger verpflichtet werden, vor dem Erwerb eines inländi­schen Grundstücks dem beurkundenden Notar vor der Beurkundung beweiskräftige Un­terlagen zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern vorzulegen und die Meldung der wirt­schaftlichen Eigentümer gemäß § 5 nachzuweisen. Der beurkundende Notar wiederum soll sich vor der Beurkundung eines Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks durch meldepflichtige ausländische Rechtsträger vergewissern, dass diese ihre wirt­schaftlichen Eigentümer gemäß § 5 gemeldet haben.

Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass die Meldepflicht von melde­pflichtigen ausländischen Rechtsträgern, die sich nach dem 1. April 2021 verpflichtet haben, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstücks zu erwerben, auch durch­gesetzt werden können. Bis zum 1. April 2021 soll auch die technische Umsetzung der erforderlichen Änderungen erfolgen.

Nach dem Erwerb des Eigentums an einem im Inland gelegenen Grundstücks bleiben die meldepflichtigen ausländischen Rechtsträger solange im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes, solange deren Eigentum im Grundbuch eingetragen ist. Sie sind daher auch verpflichtet jährlich Sorgfaltspflichten anzuwenden und eine Meldung an das Regis­ter der wirtschaftlichen Eigentümer vorzunehmen.

Für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, die im Inland gelegene Grundstücke erwerben, sollen künftig dieselben Vorschriften wie für meldepflichtige ausländische Rechtsträger gelten.

Zu Art. 5 Ziffer 4 (Änderung der Bundesabgabenordnung):

Zu § 323c Abs. 17:

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise soll für die Lieferungen und die innergemein­schaftlichen Erwerbe von Schutzmasken vorübergehend ein Steuersatz von 0% ab dem 23. Jänner 2021 bis zum 30. Juni 2021 eingeführt werden.

Zu § 323c Abs. 18:

Zur Bekämpfung der vorherrschenden Pandemie-Situation besteht der dringende Bedarf nach Schnelltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 in der Eigenanwendung. Die mo­mentan am österreichischen Markt verfügbaren CE-gekennzeichneten Tests sind alle zur Anwendung durch Fachkräfte bestimmt. Dem großen Bedarf an Testungen, wie zum Beispiel an sämtlichen Schulen in Österreich, aber auch dem Wunsch der Bevölkerung, sich selbst regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion zu prüfen, steht die hohe Auslas­tung des medizinischen Fachpersonals aufgrund der vorliegenden Krisensituation (Test­straßen, Impfaktionen, gestiegener Arbeitsanfall in Krankenhäusern und Arztpraxen auf­grund von COVID-Erkrankungen) entgegen. Durch die Anwendung der für den Eigenge­brauch sicheren und zuverlässigen Tests soll eine zusätzliche Möglichkeit der Testung und insgesamt ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der vorherrschenden Pandemie ge­schaffen werden. Dass die Funktionstauglichkeit und das Leistungsniveau bei Eigenan­wendung wie bei Anwendung durch Fachpersonal erreicht werden kann, wird auch durch die Publikation von Christian Drosten (https://erj.ersjournals.com/content/early/2020/11/
26/13993003.03961-2020) bestätigt.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist nun eingebracht. Er ist, wie ich sehe, ausreichend unterstützt. Er wurde auch im Saal verteilt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 238

Die Unzulässigkeit eines Antrags könnte beziehungsweise würde ich im Sinne einer ein­heitlichen Vorsitzführung nur in Absprache mit dem Präsidenten feststellen.

Nach Rücksprache mit der Parlamentsdirektion hat diese bei der Erstellung des Abän­derungscroquis, das mir vorliegt, die Einschätzung getroffen, dass, da es sich um Ände­rungen in der Bundesabgabenordnung handelt, die Zulässigkeit gegeben ist. Wir können diesen Punkt aber gerne auf die Tagesordnung der nächsten Präsidialkonferenz setzen.

Der Abänderungsantrag ist gemäß meinen Erläuterungen nun ordnungsgemäß einge­bracht und steht auch mit in Verhandlung. (Abg. Kassegger hebt die Hand.) – Herr Ab­geordneter, Sie haben sich noch zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte.

*****


18.52.42

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Werte Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihre Beurteilung der Zulässigkeit. Sie kommen dabei zu einem anderen Ergebnis als etwa Präsident Fischer im Jahr 1997 und Präsidentin Prammer im Jahr 2012.

Sie kommen offensichtlich zum Ergebnis, dass ein inhaltlicher Zusammenhang besteht – Kollegin Tomaselli hat diesen inhaltlichen Zusammenhang mit keinem Wort erklären können. Worum geht es? – Da geht es um weitreichende Änderungen – noch einmal – des Medizinproduktegesetzes, das nicht einmal auf der Tagesordnung steht, was uns jetzt über eine Änderung in Artikel 5 des Gesetzentwurfs über die Änderung der Bundes­abgabenordnung zuteilwird und von Ihnen zugelassen wurde.

Da ich davon ausgehe, dass der Herr Bundesminister für Finanzen inhaltlich jetzt nicht der zuständige Minister ist, der uns Fragen zum Medizinproduktegesetz beantworten kann, das kann nämlich nur der Herr Gesundheitsminister sein, stelle ich den Antrag auf Herbeischaffung des zuständigen Fachministers, nämlich des Gesundheitsministers An­schober. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53

*****


Präsidentin Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.

Wenn das nicht der Fall ist, dann ist vereinbart, dass wir nur dann jetzt eine Abstimmun­gen durchführen, wenn alle Fraktionen dem zustimmen.

Ich frage, ob eine Sitzungsunterbrechung gewünscht wird. (Abg. Strasser: Kurze Pau­se! – Ruf bei der ÖVP: Ja! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Sitzungsunterbrechung!) – Eine Sitzungsunterbrechung wird gewünscht, daher werde ich die Sitzung für 5 Minuten, also bis 19 Uhr, unterbrechen.

Die Sitzung ist bis 19 Uhr unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 18.54 Uhr unterbrochen und um 19.02 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die un­terbrochene Sitzung wieder auf.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 239

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Parlamentsdirektion und auch aufgrund einiger Entscheidungen und Regelungen, wie wir sie in der Präsidialkonferenz schon diskutiert haben, was die Handhabung des § 53 Abs. 3 GOG betrifft, haben wir jetzt auch verein­bart – was ich auch vorhin schon gesagt habe und worauf ich noch einmal hinweise –, dass wir das als Thema auf die Tagesordnung der nächsten Präsidialkonferenz setzen werden.

Es gilt aber, was ich vorhin auch gesagt habe – und schon während der Vorsitzführung vor mir ist dieser Antrag zur Verteilung gekommen –, dass im Zuge des Abänderungs­antrages auch die Abgabenordnung geändert wird und er ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Es liegt mir aber ein Antrag vor, nämlich ein Antrag des Herrn Abgeordneten Kassegger zur Geschäftsbehandlung: Der Nationalrat wolle im Sinne des § 18 Abs. 3 des Ge­schäftsordnungsgesetzes die Anwesenheit des Bundesministers für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz verlangen.

Ich frage jetzt, ob wir zur Abstimmung kommen können. – Gut, dann gehe ich so vor.

Eine Debatte über diesen Antrag wurde nicht verlangt. Daher kommen wir zur Abstim­mung.

Wer stimmt dem Antrag auf Herbeiholung des Herrn Bundesministers zu? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit setzen wir in der Debatte fort.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Gernot Blümel. – Bitte, Herr Bundesmi­nister.


19.04.35

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedanke mich, dass wir hier im Hohen Haus sicherstellen konnten, dass es die erforderliche Mehrheit für die Beschluss­fassung und Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie gibt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt einige Erweiterungen – das ist schon besprochen worden –: eine erweiterte Ein­sicht in das Kontenregister, aber auch die Möglichkeit, neue Technologien sowie einen verbesserten Informationsaustausch für die Umsetzung dieser Richtlinie zu verwenden, und künftig sollen auch Gesellschaften aus Drittländern, die im Inland Liegenschaften erwerben, ihre wirtschaftliche Eigentümerschaft ins Register der wirtschaftlichen Eigen­tümer melden. Danke, dass das auf diese konstruktive Art und Weise möglich war.

Vielleicht ein Wort zur Fraktion der NEOS: Ich verstehe nicht ganz, warum die NEOS hier nicht mitgehen, zumal die Transparenz im Normalfall immer etwas ist, was die NEOS in ihren Forderungen hochhalten. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Gerade in diesem Fall verstehe ich das nicht, zumal mit ein und demselben Argument, wie mir scheint, einmal das eine und in einem anderen Fall das andere begründet wird. Was meine ich konkret? – Die Argumentation des Kollegen Scherak, wie ich sie verstanden habe, war, dass es da zu sensible Daten gibt, die dann einer zu breiten Öffentlichkeit zugänglich wären, und deswegen stimmen die NEOS nicht zu. Gleichzeitig hat mir Kollegin Doppelbauer, die ich auch sehr schätze, in einer Finanzausschusssitzung oder im Budgetausschuss einmal gesagt, sie gehen deswegen nicht in den Beirat der Cofag, weil sie dort auf das Bankgeheimnis vereidigt würden und die Daten dann nicht hinaus­tragen könnten. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Insofern halte ich das für einen Widerspruch und verstehe nicht, warum Sie hier nicht zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den NEOS. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 240

Darüber hinaus hoffe ich, dass trotz der Debatten über die Geschäftsordnung die Steu­erbefreiung des Mund-Nasen-Schutzes, der sogenannten FFP2-Maske, die ja nun ver­stärkt dazu beitragen soll, dass wir die Bekämpfung der Pandemie weiter im Griff haben, auch umgesetzt wird. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerhard Ka­niak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.07.11

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Es ist ja bezeichnend, dass Sie als für den hier vorliegenden Abänderungs­antrag zuständiger Minister in Ihren Ausführungen die geplante Änderung der Bundes­abgabenordnung im § 323c Abs. 18 in keinster Art und Weise erwähnt haben, handelt es sich doch um eine Änderung des Medizinproduktegesetzes. Da Sie offensichtlich der zuständige Minister sind, frage ich Sie: Was steht denn im § 113a des Medizinprodukte­gesetzes? Den ändern Sie ja jetzt über die Bundesabgabenordnung. (Abg. Belako­witsch: Woher soll er das wissen?) Offenbar wissen Sie es nicht. Das ist schlimm, denn es hat auch ganz fatale Auswirkungen.

Sie ändern mit diesem Gesetzesantrag, den Sie hier vorliegen haben, das Medizinpro­duktegesetz, um den Fehler auszugleichen, den Ihr Bundesminister Faßmann gemacht hat, indem er Tests angekauft hat und behauptet hat, dass sie zur Laienanwendung ge­eignet sind, und diese Tests, die dafür aber nicht zugelassen sind, jetzt trotzdem an Schüler, Eltern und Lehrer verteilt, ohne dass es eine entsprechende rechtliche Grundla­ge dafür gibt.

Jetzt wollen Sie das reparieren, indem Sie sozusagen den Krisenparagraphen 113a im Medizinproduktegesetz aufweichen und festschreiben, dass jeder CE-zertifizierte Test, der für Proben aus dem vorderen Nasenbereich oder ähnliche minimalinvasive Proben­abnahmen geeignet ist, ohne weitere Prüfung, ausschließlich unter Berufung auf die Er­klärung des Herstellers, nicht nur an medizinisches Fachpersonal, sondern auch an Lai­en abgegeben werden darf.

Damit mögen Sie die von Ihnen angeschafften Tests in Zukunft rechtskonform verteilen können, Sie öffnen aber Laienwerbung und Direktvertrieb von qualitativ minderwertigen Tests an die österreichischen Konsumenten, an die österreichischen Bürger Tür und Tor, und das ist strikt abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich will es Ihnen noch einmal verdeutlichen: Bislang ist es so gewesen, dass alle Covid-19-Schnelltests ausschließlich zur Anwendung durch medizinisches Fachpersonal zugelas­sen waren, deshalb natürlich auch nur an entsprechende Personen und mit entsprechen­der Aufklärung weiterverkauft wurden und eine Bewerbung bei Laien gesetzlich nicht möglich war.

Mit den Gesetzesänderungen, die Sie hier planen, kann jeder chinesische Konzern, jede internationale Handelsfirma direkt auf Konsumentenjagd, direkt auf Konsumentenfang durch Werbung beim österreichischen Bürger gehen, und Tests, die gerade einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, aber definitiv weit von den Qualitätsstan­dards entfernt sind, die wir für unser Gesundheitssystem haben wollen, direkt an die österreichischen Konsumenten vertreiben.

Was das Nächste oder die darüber hinausgehende Katastrophe ist: Jetzt haben wir letzte Woche beschlossen, dass unsere Bürger, wenn sie zu Hause den Test zur Selbstanwen­dung durchführen, im Fall eines positiven Ergebnisses sofort die Gesundheitsbehörden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 241

informieren müssen und sich in eine 48-stündige Quarantäne begeben müssen. Die Ge­sundheitsbehörden sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung dieses Ergebnisses mittels PCR-Test zu machen und die Kontaktnachverfolgung einzuleiten.

Jetzt überlegen Sie sich einmal, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die Qualitäts­standards und die Sicherheit im Medizinproduktegesetz aushebeln, unsere Bürger der Gefahr aussetzen, dass Sie ihnen qualitativ minderwertige Tests, die nie zur Anwendung durch Laien vorgesehen waren, zukommen lassen, und dann die Gesundheitsbehörden den ganzen Pallawatsch, den Sie da verursachen, alle falsch positiven Ergebnisse aufar­beiten müssen, wenn wir nach Aussagen der Regierung schon jetzt, in dieser normalen Situation, am Limit der Bewältigungsfähigkeit für die Gesundheitsbehörden sind. Das ist schwer fahrlässig, das ist eine Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der österrei­chischen Bevölkerung, steht in überhaupt keinem rechtlichen Zusammenhang zur Bun­desabgabenordnung, sondern ist genau das Gegenteil davon, was sie mit Ihrer Teststra­tegie vorgeblich erreichen wollen. Anstatt die österreichische Bevölkerung zu schützen und ihr Sicherheit zu geben, öffnen Sie Tür und Tor für qualitativ minderwertige Tests, die die Gesundheit und Sicherheit in diesem Land gefährden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann Ihnen nur eines raten: Ziehen Sie diesen Antrag umgehend zurück! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Art und Weise rechtlich halten wird, auch wenn es zeitlich befristet ist. Sie richten viel mehr Schaden an, als Sie damit helfen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Belakowitsch: Der wird jetzt wieder erklären, was alles ... geht ...!)


19.12.07

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es kurz aus ärztlicher Sicht beleuchten: Es geht darum, dass man für Tests, die in den letzten Monaten entwickelt worden sind, die für den vorderen Nasen­bereich geeignet, das heißt, minimalinvasiv sind, die Möglichkeit zur Eigenanwendung öffnet.

Dahinter steckt ein ganz enormer wissenschaftlich-technischer Fortschritt: Am Beginn der Pandemie hatten wir nur den PCR-Test, der ein Hightechlabor erfordert hat. Es sind dann schrittweise einfacher zu handhabende Tests gekommen, bis man jetzt eben bei diesen anterior-nasalen Tests angelangt ist. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als dass wir quasi diesen Schritt zum – unter Anführungszeichen – „Wohnzimmertest“ er­möglichen. Die Entwicklung ist ungeheuer dynamisch. Wir versuchen, dem legistisch Rechnung zu tragen.

Was uns ganz wichtig ist: Es soll für alle Beteiligten kostenlos sein. Es kommt ja noch ein Entschließungsantrag, den werden wir auch gerne unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Karin Grei­ner. – Bitte schön.


19.13.27

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt auch um das Fi­nanzmarkt-Geldwäschegesetz, wir haben es schon gehört. Ich darf zusammenfassend festhalten, dass die SPÖ zu diesem Thema bereits vor einem Monat einen Abände­rungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht hat.


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Worin bestand dieser Abänderungsvorschlag? – Er bestand darin, dass von diesem Ge­setz auch Immobiliengeschäfte erfasst werden sollen, konkret, dass die wirtschaftlichen Eigentümer bei Immobiliengeschäften im Inland in das Register der wirtschaftlichen Ei­gentümer aufgenommen werden sollen. Das heißt, Notare sind dafür verantwortlich, vor Eintragung des Grundstückerwerbs die wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen. Es ist auch wichtig, dass diese Bestimmung nur für Drittstaaten gelten soll, denn wir alle wis­sen: Innerhalb der EU und des EWR erfolgt die Geldwäscherichtlinienumsetzung einhel­lig und einheitlich, aber wir wissen auch, seit 1.1.2021 ist UK nicht mehr Mitglied und seitdem als Drittstaat zu sehen.

Mit diesem Abänderungsantrag sind jetzt auch Eigentümer aus Drittstaaten erfasst. Das ist sehr zu begrüßen, und insbesondere als Rechnungshofsprecherin begrüße ich die­sen weiteren Schritt zur Transparenz.

Seit einer Woche liegt dieser abgeänderte Gesetzestext vor – mein Kollege hat es schon erwähnt. Ich möchte mich dem Dank anschließen: Danke für die technisch saubere Ab­wicklung. Wir hätten das Ganze eigentlich schon vor einem Monat erledigen und da schon eine Zweidrittelmehrheit finden können, wäre man damals schon auf unseren Än­derungsvorschlag eingegangen und hätte uns als konstruktive Kraft erachtet.

Ich möchte vielleicht mit einem Schmunzeln eine kleine kritische Anmerkung machen, weil zwischen den Zeilen immer der Vorwurf kommt: Ja, die Opposition ist schuld, dass das Gesetz nicht beschlossen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungs­fraktionen! Die Mehrheitsfindung ist eindeutig in der Verantwortung der Mehrheit im Par­lament, also der Regierungsfraktionen, und wir als Opposition sehen uns nicht in erster Linie als Mehrheitsbeschaffer, ganz und gar nicht. Wir sehen uns als politisch-inhaltliche konstruktive Kraft.

Es freut mich, dass es jetzt zu diesem Ergebnis gekommen ist, und ich glaube, wir kön­nen mit Stolz mit Zweidrittelmehrheit dieses Gesetz beschließen. Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.16.11

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Kollege Kaniak! – Jetzt weiß ich nicht, wo er sitzt; da ist er. – Ich habe die Kritik von dir an der Teststrategie nicht ganz nachvollziehen können. Um das noch kurz zusam­menzufassen: Testen, testen, testen: Niemand wird widersprechen, dass das notwendig ist, das haben wir oft genug auch hier in diesem Haus diskutiert.

Sinnlose Massentestereien, Kraut und Rüben testen bringt aber gar nichts; notwendig als ein wesentlicher Schritt, dass wir alle miteinander aus dieser Krise herauskommen, ist gezieltes Testen. Pamela Rendi-Wagner hat dazu auch Vorschläge gemacht. Wir sa­gen, spezifische Berufsgruppen, Menschen, die viel Kontakt mit anderen Menschen ha­ben, müssen getestet werden, müssen kostenlose Tests bekommen. Vor allem in sen­siblen Bereichen, wie zum Beispiel in Pflegeheimen, muss dafür gesorgt werden, dass die Testungen wirklich funktionieren, um schwer kranke Menschen besser zu schützen. Das hat in der Vergangenheit nicht so funktioniert, wie alle das gewollt hätten. Fast 3 000 Menschen sind in Pflegeheimen gestorben, weil es nicht möglich gewesen ist, die­se Menschen zu schützen.

Ein wesentlicher weiterer Punkt, um diese Krise miteinander zu meistern, ist neben dem Impfen der Bereich der Testungen. Da gibt es von Pamela Rendi-Wagner ei­nen Vorschlag, der inzwischen europaweit und international als ein wesentlicher Zu­gang genannt wird: für jeden Mann und jede Frau sehr niederschwellige, unkomplizierte


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Testangebote für das Wohnzimmer. Die sollen in Österreich in Zukunft über Apotheken möglich sein.

Nun dazu, wovon du jetzt sagst, dass es nicht funktioniert: Ja selbstverständlich werden wir die Bundesregierung nicht ermächtigen, dass sie auf Steuerzahlerkosten irgendein Glumpert einkauft, selbstverständlich muss die Qualität passen. Dazu kommt jetzt auch noch dieser Antrag, dass sinnvolle Tests, mit denen man sich zu Hause testen lassen kann, kostenlos sein und über Österreichs Apotheken abgegeben werden sollen. Das ist ein wirklich wichtiger Beitrag zum Schutz der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bringe also folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Bevölkerung Antigen-Tests zur Eigenan­wendung, die in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen, im erforderlichen Aus­maß kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bezug dieser Tests soll jedenfalls unbüro­kratisch und niederschwellig, wie zum Beispiel über öffentliche Apotheken erfolgen. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen.“

*****

Um das also noch einmal einfach zu machen: unkomplizierte Selbsttests für jeden von uns zu Hause im Wohnzimmer. Ich sage ehrlich dazu: Wenn es hier im Parlament zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses und zum Schutz der Kolle­ginnen und Kollegen im Nationalrat und im Bundesrat seit Wochen möglich ist, sich völlig unkompliziert testen zu lassen, dann kann man nicht sagen, dass uns das für die öster­reichische Bevölkerung zu teuer ist.

Selbstverständlich hat auch die Bevölkerung das Recht, in Zukunft die besten Selbsttest­möglichkeiten zu bekommen, und zwar unkompliziert, zum Beispiel über Apotheken und auf Kosten des Steuerzahlers. Das ist dringend notwendig und ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bevölkerung: kostenlose Tests im Wohnzimmer.

Ich bitte da also wirklich um Unterstützung und darum, nicht irgendeine Panikmache zu betreiben. Das, was hier im Haus gang und gäbe ist, der Bevölkerung in Wahrheit zu verwehren: So kann man nicht arbeiten! (Beifall bei der SPÖ.)

19.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über den An­trag 1191/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Kon­teneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die


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Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert wer­den (607 d.B.)

Die Entwicklung der Covid-Test-Möglichkeiten ist sehr dynamisch. Waren anfangs nur labor-basierte PCR-Tests möglich, sind seit Herbst auch breitflächig so genannte Anti­gen-Tests im Einsatz, die zwar medizinisches Fachpersonal benötigen, aber keine La­borauswertung mehr erforderlich ist.

Durch die beschlossene neue Teststrategie soll ein möglichst breites, regelmäßiges und niederschwelliges Testen ermöglicht werden. Daher sollen in Zukunft auch auf den Ein­satz von Tests zur Eigenanwendung gesetzt werden. Selbstverständlich ist dabei die Qualität und Sicherheit dieser Tests sicherzustellen.

Diese Tests können durch Selbstabnahme im vorderen Nasenbereich oder als Spuck­test durchgeführt werden. Sie können vor allem im privaten Bereich zur Anwendung kommen und überall dort, wo ein regelmäßiges Testen dazu beitragen würde, das Infek­tionsgeschehen einzudämmen, aber aufgrund von Kapazitäts-Engpass nicht ausrei­chend medizinisches Fachpersonal regelmäßig zur Verfügung steht.

Derartige Tests zur Eigenanwendung sollen rasch breitflächig zum Einsatz gebracht wer­den und den Bürgerinnen und Bürgern unbürokratisch und niederschwellig im erforderli­chen Ausmaß über die Abgabe z.B. in öffentlichen Apotheken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Bevölkerung Antigen-Tests zur Eigenan­wendung, die in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen, im erforderlichen Aus­maß kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bezug dieser Tests soll jedenfalls unbüro­kratisch und niederschwellig, wie zum Beispiel über öffentliche Apotheken erfolgen. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.19.34

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Schade, dass Sie, da Sie ja als Regierungsmitglied hier sitzen, jetzt nichts dazu sagen. Kollege Kucher! Ich glaube, ich zitiere aus diesem Antrag: „Das Bundesamt für Sicher­heit im Gesundheitswesen wird in diesen Fällen nicht von Amtswegen tätig.

Was heißt das? – Für diesen speziellen Test wollt ihr eine Ausnahmegenehmigung ma­chen. Jetzt kenne ich den Test nicht, vielleicht ist er auch wunderbar super, das beste Produkt am Markt – aber was heißt denn das? – In weiterer Folge werden irgendwelche Ramschprodukte – für die gilt das nämlich auch – den Markt überschwemmen, und dann kommen Produkte mit einer 70-prozentigen Sicherheit. Habt ihr euch das schon einmal durchüberlegt? Darum geht es doch! Es geht doch nicht um diesen einen Test hier, es geht um das, was in der Folge kommen wird. Da kommen jetzt die Billigtests zu Dum­pingpreisen, und die kann sich dann jeder kaufen.


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Meine Damen und Herren, das ist das, was Kollege Kaniak gesagt hat, denn jedes Mal, wenn irgendeiner von diesen Billigstdorfertests, die nichts können, anschlägt, muss die Behörde tätig werden. Das heißt, diese Folgekosten hat dann das österreichische Sys­tem zu tragen, weil irgendein Konzern in Fernost ein Billigstprodukt auf den Markt brin­gen kann. Ihr hebelt mit dem Gesetz unsere hohen medizinischen Standards aus, und zwar nicht nur für einen Test, der möglicherweise vielleicht eh wirklich gut ist, sondern für jedes Produkt, das in weiterer Folge in Österreich auf den Markt kommt. Darüber müsst ihr bitte nachdenken! Das ist ein Wahnsinn, was da auf uns zurollen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

19.21


19.21.44

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich die Klubs, ob eine Sitzungs­unterbrechung erwünscht ist. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 607 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsan­trag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 2, 3, und 4 sowie Arti­kel 5, Einleitungssatz, und Z 3 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung von § 323c Abs. 17 in Artikel 5.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Kopf, Mag. Tomaselli, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung von § 323c Abs. 18 in Artikel 5 sowie Artikel 8 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle auch hier ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderlich Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehr­heitlich angenommen.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (134/E)

19.24.585. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34 (III-8/496 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Mag. Carmen Jeitler-Cincelli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.25.35

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat oft eine überschaubare Popularität. Warum? – Vielleicht, weil wir ex post oft Dinge betrachten, die dann der Aktualität im Eiltempo der Politik, in der wir sind, widersprechen. Es ist das Augenmerk auf das Vergangene nicht so gegeben, aber ich glaube, dass wir viel aus dem Vergangenen lernen können.

Gerade im Bereich der SDGs hat sich in Österreich sehr, sehr viel getan, und ich glaube, das ist unter anderem auch dem Aktivwerden des Rechnungshofes geschuldet, dass sich da so viel getan hat.

Wir haben jetzt einen nationalen Fortschrittsbericht und viele Institutionen, die sich stark­machen, eine interministerielle Arbeitsgruppe, Think Austria tut viel, wir haben das Ban-Ki-moon-Zentrum, viele zivilgesellschaftliche Initiativen, eine breite Basis, die da zusam­menarbeitet, beispielsweise das Uninetz in der Academia, SDG-Watch – viele Protago­nisten, die da zusammenarbeiten.

Ich habe jetzt aus der Debatte, weil die Themen sehr breit sind, einen Tagesordnungs­punkt herausgenommen, der mir wichtig und passend scheint, nämlich das SDG Num­mer 5, die Geschlechtergleichstellung. Da ist einiges umgesetzt worden, vielleicht auch verbunden mit Ihren Forderungen im Katalog: zum Beispiel Anteil von 30 Prozent an Aufsichtsrätinnen in Großunternehmen und mehr Maßnahmen zur Förderung von Frau­enkarrieren.

Ich habe heute in der Früh eine Aussage einem unserer Abgeordneten gegenüber ver­nommen, und zwar Wolfgang Gerstl. Er wurde heute von Frau Yildirim von der SPÖ mit


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einem völlig falschen Bild dargestellt, und zwar wurde gesagt, er wäre der Prototyp für konservative Frauen- und Familienpolitik. Das ist einfach unwahr. Es ist völlig unwahr. Er wurde meines Erachtens mehr oder weniger als Chauvinist dargestellt, und das ist völlig unwahr. Wahr ist, dass bei uns in der ÖVP die Geschlechtergleichstellung sehr, sehr wichtig ist. Fakt ist, nicht nur die Hälfte unserer Regierungsmitglieder sind Frauen, sondern auch 37 Prozent der Abgeordneten der ÖVP sind Frauen, und wir haben mit Susanne Raab eine hervorragende Ministerin.

Wenn Sie sich mokieren, Frau Yildirim, dann bitte mokieren Sie sich über die FPÖ oder über Herrn Kickl (Zwischenruf des Abg. Stefan), dort sind nämlich wirklich nur noch fünf Frauen übrig. Sie haben einen Frauenanteil von 16 Prozent – ja, Harald, 16 Prozent! – in ihren Reihen. Also wenn man sich mokiert, dann bitte da und nicht bei uns. Wir haben nicht nur 37 Prozent Frauen, sondern es sind großartige Frauen, Kämpferinnen, selbst­bewusste, starke Frauen. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum heutigen Punkt, dem Schließen des Genderpaygap: Es gibt eine hervorragende Publikation der Agenda Austria, in der zum Ausdruck kommt, dass es da eigentlich um einen Motherhoodpaygap geht. Es gibt nur einen ganz kleinen Bereich, den wir nicht erklären können. Der Großteil ist mit Mutterschaft erklärbar. Der Lohnunterschied sitzt sozusagen im Kinderwagen, denn der Großteil der Mütter verdient weniger als ihre Kol­leginnen, die dieselbe Aufgabe haben. Nun haben wir die Coronapandemie, und das Risiko wird meiner Meinung nach noch größer. Homeoffice ist grundsätzlich zu begrü­ßen, aber die Frauen übernehmen da sehr, sehr viel Verantwortung und verpassen im Moment die Chance, die ihre Kolleginnen und auch ihre Kollegen haben, nämlich: Jetzt werden Karrieren gemacht, es braucht jetzt starke Persönlichkeiten, die auftreten, und wo passiert das? – Bei Sitzungen im Office, am Gang, im Lift, am Weg zur Tiefgarage, wo man plötzlich sieht: Wow, da ist einer, der ist flexibel, der zeigt jetzt Stärke, der zeigt eine Führungskultur, den können wir nehmen!

Daher erfolgt hier mein Aufruf, weil ich das als Risiko sehe, da Unternehmen jetzt auch Büroflächen wegreduzieren oder dabei sind, darüber nachzudenken. Wen wird es tref­fen? – Die Frauen wird es treffen, die daheim sind, die in Teilzeit unterwegs sind, denn sie werden vielleicht in Teilzeit bleiben. (Abg. Stefan: Die Mütter oder die Frauen?) Da­her mein Aufruf an alle: Liebe Frauen, stellt euch den Herausforderungen! Liebe Männer, unterstützt eure Frauen dabei, auch wieder ins Büro zu kommen, teilt euch dieses Home­office auf, teilt euch die Kinderbetreuung auf! Liebe Führungsriegen, macht euch klar, dass nur die Diversität starke Teams gewährleistet, damit wir auch nach der Krise dort anschließen, wo wir aufgehört haben: an die Erfolge der Vergangenheit.

Geschlechtergleichstellung ist das beste Instrument für zufriedene Familien, für glückli­che Partnerschaften und für einen florierenden Standort Österreich. Helfen wir alle mit, damit dieses Ziel Nummer 5 für nachhaltige Entwicklung, die Geschlechtergleichstel­lung, auch in Österreich weiter mit Leben erfüllt wird und wir an die Vergangenheit an­schließen können! – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.30.12

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsi­dentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn beim Rechnungs­hof für seine wirklich sehr seriöse, sehr lang anhaltende Arbeit zum Thema SDGs be­danken. Das ist wirklich löblich, also danke für den Bericht, den wir jetzt, zweieinhalb Jahre nachdem er erschienen ist, endlich auch hier diskutieren können. Das ist natürlich fein. Ich denke mir, wir sollten die SDGs als solche und zur Gänze als Fingerzeig in die


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Zukunft sehen. Die SDGs sind nicht dazu da, um sie in irgendwelchen wunderschönen, bunten CSR-Broschüren abzudrucken und zu sagen: Wir sind ja so super und machen das ohnedies schon alles!, sondern sie sind dazu da, wirklich die Ärmel hochzukrempeln und etwas in Richtung einer nachhaltigen Zukunft zu tun.

Wovon ich recht beeindruckt war, ist der ÖGB beziehungsweise das gewerkschaftliche Umfeld, das vor Kurzem eine Broschüre im Comicstil veröffentlicht hat (in die Höhe hal­tend), in der auf ein paar SDGs eingegangen wird. Das Comic spielt noch dazu in Ruan­da. Das sind ganz, ganz tolle Dinge und ganz, ganz tolle Initiativen, in denen es wirklich darum geht, diese Ziele den Menschen einfach näherzubringen, in dem Fall einer jungen Zielgruppe näherzubringen. Die junge Zielgruppe, die jungen Menschen sind auch dieje­nigen, die davon abhängig sind, dass wir eine Welt schaffen, die zukunftsfähig ist, in der sie Platz haben und auch wirklich gut leben werden können.

Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Pandemie, und ich kann diese Sager über­haupt nicht mehr hören: Wir müssen zurück ins Normale, wir müssen back to normal, wir müssen den Zustand wiederherstellen, wie er vorher war. – Nein, der Zustand, wie er vorher war, ist nicht der optimale Zustand, ein Zustand, in dem es nur um Wachstum, Wachstum, Wachstum gegangen ist. Das ist kein nachhaltiger Zustand. Ein Zustand, in dem es nach wie vor der Fall ist, dass global jede dritte Frau Opfer von Gewalt wird, das ist kein Zustand, zu dem ich zurückwill. Wir müssen wirklich eine neue Welt schaffen, und ich denke mir, die SDGs sind ein ganz, ganz wichtiger Fingerzeig in diese Richtung. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

Wir müssen unsere Politik aber nicht nur inhaltlich anpassen und modernisieren, wir müssen auch die Strukturen dafür modernisieren. Dafür hat der Rechnungshof in seinem Bericht ganz, ganz wichtige Empfehlungen ausgesprochen. Was das Ernstnehmen die­ser Agenda, dieser Zukunftsagenda innerhalb von Regierungsstrukturen betrifft, ist das meiste noch immer nicht umgesetzt. Ich bin sehr froh, Frau Präsidentin, dass es da auch ein Follow-up geben wird, dass Sie da dranbleiben werden. Ich bin sehr froh, zu wissen, dass Sie sich in Ihren Überprüfungen auch immer wieder einzelne dieser 169 Ziele raus­picken und da hinterher sind, wenn es zum Beispiel um Nahrungsmittelverschwendung geht.

Ich bin sehr froh, dass Sie über die Intosai, das globale Netzwerk der Rechnungshöfe, dieses Thema überall ein- und unterbringen, und ich hoffe sehr, dass bald einmal die Zeit kommen wird, in der die Regierung Ihren Empfehlungen folgen wird, denn ich glau­be, es sind die absolut richtigen Empfehlungen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

19.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.33.47

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuseherin­nen und Zuseher! Es ist schon gesagt worden, dass der Rechnungshof manchmal in den Schlagzeilen ist, besonders dann, wenn Missstände aufgedeckt werden. Abgesehen davon ist bedeutsam, dass Sie die Prüfaufträge ernst nehmen, mit viel Expertise ausfüh­ren, und das gerade auch bei Themen, wie Österreich die selbstgesteckten oder über­nommenen Ziele – die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – umsetzt.

Besonders spannend ist, dass zweieinhalb Jahre seit dem Vorliegen des Prüfberichts vergangen sind und man daher auch sieht, was aus den Prüfungsergebnissen geworden ist. Die Nachhaltigkeitsziele vereinen auf den ersten Blick soziale, wirtschaftliche und


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ökologische Kriterien, sind darauf ausgerichtet, ein zukunftsfähiges Zusammenleben auf der Erde mit entsprechend umweltverträglicher Wirtschaft, aber vor allem auch mit vielen sozialen Kriterien eines gerechten Zusammenlebens, eines friedvollen Zusammenle­bens zu ermöglichen, eines Lebens in Kooperation und im Bewusstsein, dass die Erde nicht vermehrbar ist und wir unsere Ressourcen schonen müssen.

Frau Präsidentin, Sie beziehungsweise Ihr Team hat in dem Bericht mit sehr viel Exper­tise herausgearbeitet, wo Empfehlungen angebracht sind und wo noch Umsetzungsbe­darf besteht. Erfreulicherweise ist in diesen zweieinhalb Jahren sehr viel Positives ge­schehen. Im Sommer 2020, also letzten Sommer, wurde bereits der Freiwillige Nationale Umsetzungsbericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele präsentiert, der im Ausblickskapitel zeigt, dass bereits eine ganze Liste von Empfehlungen Ihrerseits umgesetzt worden ist. Das ist ein großer Schritt in Richtung Konkretisierung. Welche Strukturen es dafür braucht, wurde darin bereits festgelegt.

Ein besonders wichtiges Kapitel ist, wie die Regierung in der Umsetzung alle Gruppen, alle Beteiligten eines Landes miteinbindet. Bei der Zivilgesellschaft gibt es mit SDG Watch Austria eine ausgesprochen fachkundige und engagierte Gruppe, die sich um die Umsetzung bemüht. Weiters sind Wissenschaft, Städte und Gemeinden, Wirtschaft und Sozialpartner einzubinden. Dafür sind weitere Schritte geplant.

Im Dezember 2020 wurde ein Beschluss gefasst, um weitere Empfehlungen aus dem Ausblickskapitel des Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichtes konkret in Angriff zu nehmen. Es ist also bereits die nächste Ebene der Steuerung, der Einbindung des Par­laments und der vorher genannten Gruppen ein Stück weit auf den Weg gebracht.

Ich möchte mich für Ihre Expertise bedanken. Gerade die Nachhaltigkeitsziele der Ver­einten Nationen zeigen, dass das nicht nur ein Zukunftsmodus, sondern momentan auch ein Krisenmodus ist. Alle Fachgebiete sind in ihrer Komplexität so zu übersetzen, dass sie auch in Krisensituationen mögliche Lösungswege aufzeigen.

Am Beispiel der Biodiversitätskrise, die ganz eng mit der Klimakrise und jetzt auch mit der Gesundheitskrise zusammenhängt, zeigt sich das: Der Artenschwund ist wesentli­che Grundlage für Biozönosen, für das Überspringen von Krankheiten auf den Menschen und für deren rasante Verbreitung. Die Nachhaltigkeitsziele sind so also auch Schlüssel oder Richtschnur, um Lösungen zu entwickeln und Krisen gemeinsam zu überstehen – gemeinsam sage ich, weil gerade die Zusammenarbeit, die Kooperation, das friedvolle Zusammenleben, die Fairness, zum Beispiel bei der Verteilung von Impfstoffen, Ansprü­che sind, wie man auf dieser Welt gerechter zusammenleben kann.

Damit wird auch im Bereich der Wirtschaftskrise eine Handlungsanleitung gegeben: Be­schäftigung, Fortbildung, Ausbildung, besonders von jungen Menschen, mit allen Mitteln zu ermöglichen, Vollbeschäftigung, natürlich Gleichstellung – viele der Themen, die heu­te hier angesprochen wurden, sind Teil der Nachhaltigkeitsziele und damit auch Teil des Berichtes und der Empfehlungen für die weitere Umsetzung.

Ich freue mich, dass es bereits Unterstützung aus den anderen Klubs gibt. Ich würde mich sehr freuen, wenn es zu diesem Teil auch eine Debatte von männlichen Kollegen gibt, dass das nicht nur ein Softthema bleibt, zu dem Frauen über Ökologie und Gleich­stellung reden. Wir brauchen die komplette Expertise, gerade wenn es um Wirtschaft geht, wenn es auch um Finanzen geht, die Finanzmärkte, da wünsche ich mir noch ver­mehrte Kooperation. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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19.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt die Präsidentin des Rechnungs­hofes Dr. Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.


19.38.47

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich die Tagesordnung heute gelesen habe, habe ich mir gedacht, wir starten mit Punkt 5 und werden damit wahrscheinlich schon in den Mittagsstunden drankommen, um über die elf Berichte des Rechnungshofes zu diskutie­ren. Mittlerweile sind wir wieder in die Abendstunden gerutscht. Es freut mich aber trotz­dem, wenn im Nationalrat über Berichte des Rechnungshofes diskutiert wird. Wir haben vielfältige Themen aus den unterschiedlichsten Bereichen, die heute auf der Tagesord­nung stehen.

Der erste Bericht betrifft die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Dem Rechnungshof ist es wichtig, dass wir Impulse und Anregungen liefern können, wo wir Verbesserungs­potenziale sehen. In anderen Bereichen, wir werden ja dann später zum Beispiel noch auf die Pflege zu sprechen kommen, geht es darum, dass dringende Reformen initiiert werden. Zurück zu den Nachhaltigkeitszielen: Hier geht es um Bewusstmachen und Sichtbarmachen des Umsetzungsstandes, und zwar des nationalen Umsetzungsstan­des, bei jenen Nachhaltigkeitszielen, zu denen man sich gegenüber den Vereinten Na­tionen verpflichtet hat.

Warum beschäftigt sich der Rechnungshof damit? – Der österreichische Rechnungshof ist das Generalsekretariat der Intosai; die Intosai hat sich dazu verpflichtet, dass Rech­nungshöfe insgesamt innerhalb ihrer Staaten den Fortschritt der Umsetzungen prüfen. Der erste Teil der Prüfung ist die Prüfung der nationalen Herangehensweise an die Um­setzung jener Nachhaltigkeitsziele. Der österreichische Rechnungshof nimmt hier auch weltweit eine aktive Rolle ein und macht das auf der Homepage der Intosai auch sichtbar.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Agenda wurde im Jahr 2015 beschlossen, wir ha­ben im November im Rechnungshofausschuss über die Nachhaltigkeitsziele geredet. Den Bericht haben wir schon im Juli 2018 vorgelegt. Wir waren einer der ersten Rech­nungshöfe, der sich dieses Themas angenommen hat.

Ich denke doch, dass dieses Thema noch nicht die entsprechende Beachtung gefunden hat. Wahrscheinlich liegt der Grund darin, dass das in hoch entwickelten Staaten mit einem hohen Lebensstandard kaum Thema ist, denn man hat ja schon einen überdurch­schnittlichen Lebensstandard, und man denkt, dass einen die Ziele nur wenig angehen. Anders ist das in den weniger entwickelten Staaten.

Österreich hat auch erst sehr spät im EU-Vergleich einen Fortschrittsbericht gegenüber dem High-level Political Forum gelegt, nämlich im Juli 2020. Jetzt, nachdem wir ein Jahr Covid-Pandemie erlebt haben, haben wir vor Augen geführt bekommen, dass globale Entwicklungen auch nicht vor Österreich haltmachen und der Gesichtspunkt der Nach­haltigkeit einen hohen Stellenwert bekommen muss. Wir wissen, wie wichtig Gesundheit ist, wie wichtig Bildung ist, geschlechtergerechte Entlohnung wurde schon angespro­chen, und auch die Ressourcenschonung ist in Zeiten des Klimawandels ein Thema. Wir haben gesehen und miterlebt, wie verwundbar die Menschheit geworden ist und dass das – um Frau Abgeordnete Bayr zu zitieren – ein Fingerzeig für die Zukunft ist. Ich be­danke mich bei allen Abgeordneten, die es schätzen, dass der Rechnungshof da arbei­tet, sehr.

Das heißt, Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir die Auswirkungen der Folgen unseres Tuns und Handelns bedenken müssen und dafür die Verantwortung tragen. Rechnungshöfe leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit, indem sie die Rechenschaftsberichte und die Transparenz der staatlichen Institutionen einfordern und überprüfen. Das schafft das so dringend notwendige Vertrauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie gesagt, diesen Bericht haben wir schon länger vorgelegt, wir haben schon eine Follow-up-Überprüfung gestartet. Wir werden schauen,


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was noch offen ist. Aus unserer Sicht gab es einen Mangel hinsichtlich der gesamtstaat­lichen Prioritätensetzung und der Gesamtstrategie. Die aktuelle Gesamtstrategie muss alle Organisationen betreffen, muss alle Gebietskörperschaften betreffen, die Interes­senvertretungen betreffen, die Zivilgesellschaft bis hin zur Wissenschaft.

Positiv will ich hervorheben, dass beim Budget 2021 eine Verknüpfung zwischen den Nachhaltigkeitszielen und den Wirkungszielen hergestellt wurde. Ich halte das für einen ersten Schritt. Ja, wir prüfen auch einzelne Nachhaltigkeitsziele. Wir haben eine Prüfung zur Lebensmittelverschwendung im Laufen und werden uns auch immer wieder Anknüp­fungspunkte bei unseren Prüfungen suchen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

19.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesord­nung fort.

19.44.246. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III­45 und Zu III-45/497 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewähl­ten Ressorts – Reihe BUND 2020/30 (III-173/498 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Was ist mit den Seilbahnen?)


19.44.52

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Ich möchte in aller Kürze auf den Bericht eingehen, der sich mit den Bildungs­einrichtungen der politischen Parteien beschäftigt. Alle mit mehr als fünf Abgeordneten im Nationalrat vertretenen politischen Parteien erhalten nach dem Publizistikförderungs­gesetz Förderungen für ihre politische Bildungsarbeit. Es geht um 10,50 Millionen Euro, die an die Parteien – ihrem Größenverhältnis entsprechend – vergeben werden.

In periodischen Abständen wird das überprüft – das ist gut so –, und ich beziehe mich auf die Prüfung aus dem Jahr 2018, die den Prüfzeitraum 2012 bis 2017 beinhaltet, in dem immerhin zwei Nationalratswahlen stattgefunden haben, 2013 und 2017 – eine wahrhaft bewegte Zeit, eine politisch sehr bewegte Zeit. Nur drei Parteien waren in diesem Zeitraum durchgehend im Parlament vertreten, die ÖVP, die SPÖ und die FPÖ. Die Grünen nur bis 2017, die NEOS ab 2014, das Team Stronach von 2014 bis 2017, das BZÖ schied 2013 aus dem Parlament aus. Es wurden insgesamt sieben Parteien untersucht, darüber also sieben Berichte oder sieben Heftchen verfasst, in denen das dargestellt ist. Die Überprüfungen fielen sehr unterschiedlich aus.


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Die Politische Akademie der ÖVP – darauf bin ich stolz – kam sehr gut davon. Es gab Kritik an der Vergabe eines Kredites für die Sanierung des Hotels, in dem die Bildungs­einrichtung untergebracht ist. Diese Maßnahme war effizient, effektiv, wurde aber kriti­siert – das Darlehen wurde zurückbezahlt, und das wird auch nicht mehr vorkommen.

Die Kritik am Institut der ÖVP wegen zu vieler internationaler Kontakte kann ich nicht nachvollziehen. Wir, die ÖVP, sind die Europapartei, die Partei des Alois Mock und des Wolfgang Schüssel und die Partei des Beitritts zur Europäischen Union. Es liegt in un­serer DNA, dass wir international unterwegs sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Auch unser Bundeskanzler Kurz hat sich als junger Mann einen internationalen Ruf und ein großartiges Standing in der Welt geschaffen. Mit ihm weht auch internationale Luft in unseren Parteizentralen. Und auch diese Krise zeigt, dass wir mit nationalen Kräften nicht mehr weiterkommen (Zwischenruf des Abg. Leichtfried), sondern dass wir drin­gend – dringend! – wieder schauen müssen, dass wir nationale Grenzen runterfahren.

Ich möchte nur etwas betonen: Derzeit ist es ja so, dass der Export und die Industrie hervorragend laufen, weil die Grenzen frei sind, der Binnenmarkt funktioniert. Mit diesen Pflichtquarantänen hat man ein Instrument geschaffen, wie man den Tourismus aus dem Binnenmarkt ausschließt. Ich glaube, auch sonst zeigt das ja, dass wir mit nationalen Grenzen hier nicht weiterkommen.

Bei anderen Parteien schaut es etwas schlechter aus. Ich will hier nicht auf Details ein­gehen, aber natürlich, es wurden Präsidenten wie in Ihrem Institut (in Richtung FPÖ), Hilmar Kabas, mit fast 300 000 Euro nachträglich bedient. Bei anderen Parteien wurden überhaupt Wahlkampfmittel – dafür sind diese Mittel nicht vorgesehen – für diese Insti­tute verwendet. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Das größte Problem ist aber, dass Gelder, die widmungswidrig verwendet werden, für die keine Abrechnung vorliegt oder die gar nach Ausscheiden einer Partei aus dem Par­lament übrig bleiben, nicht zurückgefordert werden können. Da, glaube ich, sollten wir eine Regelung schaffen, denn es kann nicht sein, dass die Zukunftsakademie des BZÖ ihre Tätigkeit mit über 65 700 Euro beendet hat und die Team Stronach Akademie ihre Tätigkeit mit über 800 000 Euro beendet hat. Diese betrieb dann den Verlag Frank&Frei. Wie sonst sollte der auch heißen?

Aber der größte Skandal ist – und das geht sicher nicht –: Die Liste Pilz oder später JETZT hatte am Schluss 1,4 Millionen Euro für den Bildungsverein Offene Gesellschaft zur Verfügung. Mit diesen Geldern wird jetzt der Pilz-Blog zackzack.at finanziert. Das ist ein Skandal, und das zeigt auch das wahre Gesicht des Herrn Pilz!

Frau Präsidentin, gut, dass Sie das aufzeigen! Ich glaube, wir sollten hier eine Möglich­keit haben, dass das Parlament diese Gelder wieder zurückfordert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die nächste Rednerin ist Frau Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.49.12

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Wir behandeln heute insgesamt elf Berichte aus drei Ausschusssitzungen und sehr, sehr vielfältige Themen. Ich möchte mich wirklich bei Ihrem Team im Rechnungshof bedan­ken. Vielleicht ein kurzes Schmankerl aus der letzten Ausschusssitzung: Der Gesund­heitsminister hat gesagt, er weiß jetzt nicht, ob er im Gesundheitsausschuss oder im Sportausschuss ist. – Wir kennen uns bei allen Themen aus. Danke, dass wir so fundier­te Berichte zu allen Themenbereichen bekommen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)


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Ich widme mich kurz den Bildungseinrichtungen der politischen Parteien. Um welchen Betrag geht es da? – Wir sprechen von 10,5 Millionen Euro jährlich. Wie wird über diese Fördersumme beraten? – Im Beirat, in dem alle Fraktionen, die hier im Parlament vertre­ten sind, auch vertreten sind. Dieser Beirat tritt im Bundeskanzleramt zusammen. Wofür wird die Förderung eingesetzt? – Sie wird für politische Bildung, insbesondere für die Fortbildung politischer Mandatarinnen und Mandatare, und für internationale Kontakte verwendet.

Welche Kritikpunkte sind dem Rechnungshof aufgefallen? – Zum Beispiel mangelnde Transparenz bei Spesenabrechnungen oder Unklarheiten bei Vergütungen für Tätigkei­ten, die an und für sich nicht zu vergüten gewesen wären; also da hat es auch Belegpro­bleme gegeben. Ich gehe aber auf die Detailberichte zu den anderen Fraktionen nicht ein. Es kann diese Detailberichte jeder nachlesen, und ich glaube, es liegt in der Verant­wortung der jeweiligen politischen Partei, mögliche offene Fragen zu beantworten.

Wie schaut es beim Renner-Institut aus? – Da darf ich berichten, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt wurden. Da ging es einerseits um Rücklagen, die in die Bildungsarbeit fließen – das ist auch so gewünscht –, und andererseits um die Rechenschaftsberichte, die bis vor zwei Jahren nur nach dem Publizistikförderungsge­setz erstellt wurden, aber seit diesem Zeitpunkt auch nach der Gewinn- und Verlustrech­nung. Die Empfehlungen wurden also umgesetzt.

Ich darf abschließend feststellen: Was bedeuten diese Förderungen? – Sie bedeuten sehr viel, insbesondere in demokratiepolitischer Hinsicht. Wesentlich dabei ist – das muss wohl für uns alle gelten –, dass diese Fördermittel transparent und wirklich sehr nachvollziehbar für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eingesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)

19.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.51.55

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Es geht jetzt nicht nur um die politischen Akademien – dazu wird mein Kol­lege Kainz noch etwas sagen –, es geht auch um einen Bericht, den der Rechnungshof hinsichtlich Beratungsleistungen in ausgewählten Ministerien vorgelegt hat. Da hat er auch einiges zutage gebracht.

Eine wesentliche Erkenntnis: Bevor eine externe Beauftragung erfolgt, sollte doch zuerst einmal das interne Spezialwissen abgefragt und geschaut werden, wie weit man damit kommt. – Na ja, das sagt einem eigentlich auch der Hausverstand: zuerst die internen Ressourcen abfragen und dann nach außen vergeben, denn es kostet ja immerhin alles etwas.

Des Weiteren hat er anhand eines Beispiels aus dem Sozialministerium festgestellt, dass konkret ein Auftrag für strategische Kommunikationsberatung mündlich und ohne Ver­gleichsangebote vergeben wurde, und leitet daraus selbstverständlich ab, dass Ver­gleichsangebote eingeholt gehören und Verträge schriftlich abgeschlossen werden sol­len. Das ist auch so eine No-na-net-Geschichte, denn es sollte eigentlich durchaus auch der kaufmännischen Verpflichtung entsprechen, solche Vereinbarungen zu treffen.

Hinsichtlich der Qualität von Anfragebeantwortungen hat er wirklich etwas Interessantes festgestellt, etwas, worauf wir noch nie im Leben gekommen wären, nämlich dass die Qualität von Anfragebeantwortungen aus den Ministerien – vor allem von ehemals roten und jetzt natürlich noch immer schwarzen – sehr, sehr mangelhaft ist. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Das war ja wirklich fast eine neue Erkenntnis für mich, aber nachdem


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sich alle Kollegen der anderen Fraktionen dieser Erkenntnis des Rechnungshofes ange­schlossen haben, habe ich das jetzt schlussendlich auch zur Kenntnis genommen.

Frau Präsidentin, hinsichtlich Ihrer Forderung, ministerielle Studien verpflichtend zu ver­öffentlichen, können wir Sie nur unterstützen. Das ist etwas, das durchaus Sinn macht.

Und wenn wir schon bei den Studien sind: Eine ist evident, nämlich diejenige hinsichtlich der Öffnung der Schulen. Ich fordere Sie auf, geschätzte Regierungsparteien: Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)

19.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Das war jetzt keine typische Zanger-Rede! – Abg. Zanger: Die kommt schon noch! – Abg. Stögmüller – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es ist noch zu früh!)


19.54.27

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsi­dentin! Werte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof­ausschuss legt heute einen Prüfbericht der Parteiakademienförderungen vor, und wie wir alle wissen, fließt ja nicht gerade wenig Geld dort hinein. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass wir das kontrollieren; ich möchte jetzt gar nicht alles wiederholen, was die Kolleginnen und Kollegen gesagt haben.

Etwas Neues ist vielleicht, dass bereits im Zuge der letzten Rechnungshofprüfung der Parteiakademienförderung einiges an Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt wurde. Was ist mit diesen Vorschlägen passiert? – 2015 wurde dazu im Bundeskanzleramt ein Entwurf erarbeitet, mit dem eine Änderung des Publizistikförderungsgesetzes erreicht werden sollte. Dieser wurde weder in Begutachtung noch in parlamentarische Behand­lung gegeben, er ist eigentlich verschwunden.

Das ändert aber nichts daran, dass es höchst an der Zeit wäre, hier einige Punkte, die der Rechnungshof angesprochen hat, aufzugreifen und zu ändern. Ein großes Anliegen, das uns wichtig ist, ist zum Beispiel die Frage der Kooperationen, also der Möglichkeit der Zusammenarbeit der Parteiakademien mit Dritten, etwa mit Universitäten oder Fach­hochschulen.

Ich möchte das kurz erläutern: Eine Bildungsakademie muss bei einer Veranstaltung immer die Federführung haben, sonst ist eine Kooperation gar nicht möglich. Gleichzeitig sind die Akademien aber angehalten, ihre Mittel sparsam und zweckmäßig zu verwen­den. Die Federführung einer Veranstaltung bedeutet aber auch einen enormen und auch erhöhten finanziellen Aufwand, um so etwas umzusetzen, vom personalen Einsatz möchte ich gar nicht reden. Da könnte man einiges sparsamer gestalten, wenn man auf Drittanbieter ausweicht oder dementsprechend zurückgreifen kann.

Das ist aber ein Problem, manche wollen das nicht, denn Drittanbieter können dement­sprechend auch billiger sein. Hinsichtlich der gesellschaftspolitischen Aufgaben, die wir als Parteien und Parteiakademien auch haben, ist es nicht unbedingt vertretbar und passt es einfach nicht zusammen, wenn man da auf den Billigstanbieter zurückgreift. Zudem ist es, wenn man so fordernde Kooperationsvereinbarungen abschließen muss, nicht einfach, PartnerInnen zu finden, bei denen die Interessen der entsprechenden Par­teien auch gewahrt bleiben.

Da braucht es eine unkomplizierte Lösung, zum Beispiel jene, dass die Akademien die Federführung bei Kooperationen innehaben müssen, jedoch mit der Ausnahme, dass Kooperationen mit anderen Parteiakademien, was auch den interideologischen Diskurs fördern würde, und mit Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht werden – gerade bei Tagungen und Veranstaltungsreihen, bei denen die Federführung für eine politische


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Partei weder sparsam noch zweckmäßig ist, aber bei denen durch die Teilnahme dem gesetzlichen Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit, dem die Bildungsakademien ja nachkommen müssen, bestmöglich entsprochen werden könnte.

Ein weiterer Punkt, bei dem ich es ebenso sehr begrüßen würde, wenn es zu einer Än­derung kommen würde, sind die restriktiven Vorgaben beim Verwaltungsaufwand im Be­reich der internationalen Bildungsarbeit. Akademien, die viel in diesem Bereich machen, können diesen Wert gar nicht einhalten, weil ja nicht auf die tatsächlichen Ausgaben für internationale Bildungsarbeit, sondern auf einen fixen Referenzwert abgestellt wird. Das ist gerade für Parteien, die europäisch oder auch international in verschiedenen Gruppen und Strukturen sehr stark vernetzt sind, extrem schwierig einzuhalten, wenn nicht schier unmöglich – und ganz ehrlich: auch nicht zielführend.

Frau Präsidentin, Sie sehen: Die Punkte im Rechnungshofbericht werden aufgegriffen, und ich hoffe doch, dass in den nächsten Wochen ein Termin mit allen Fraktionen zu­stande kommen wird, um auch hier noch die notwendigen legistischen Schritte voranzu­treiben, denn ich glaube, dass wir Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter hier im Parlament auch dafür zuständig sind, wie die Richtlinien für unsere Bildungseinrichtun­gen gestaltet sein sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.58.46

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsi­dentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Es wurde schon angesprochen: Wir haben in den letzten Monaten sehr viele Berichte im Rechnungshofausschuss behandelt – drei Ausschusssitzungen waren es –, die jetzt auch hier behandelt werden. Das ist natürlich eine Fülle und Vielfalt, mit der wir hier zeigen können, wie dieser Ausschuss gemeinsam gearbeitet hat.

Ich möchte mich in meiner Rede auch auf die Bildungseinrichtungen fokussieren, möchte aber nicht auf die einzelnen eingehen – ich glaube, das kann, wie es Kollegin Greiner schon angesprochen hat, jeder für sich nachlesen; ich glaube auch, es sollte jeder vor seiner eigenen Tür kehren –, sondern eher das gesamte System betrachten.

Wir haben in diesem Bericht die Jahre 2012 bis 2017 umfasst. Insgesamt 62,5 Millionen Euro, die für die Bildungseinrichtungen der Parteien ausgegeben werden – das ist durch­aus ein ordentlicher Batzen Geld, um den es da geht. Der Rechnungshof hat – aus mei­ner Sicht zu Recht – klar bemängelt, dass oft oder zumindest immer wieder nicht ganz nachvollziehbar ist, warum und wie diese Gelder verwendet werden. Er hat durchaus erhebliche Mängel festgestellt, sowohl bei den einzelnen Einrichtungen als auch im Ge­samtsystem.

Einerseits hat der Rechnungshof die Aufbewahrung von Büchern, von Dokumenten, von der Dokumentation, wofür die Gelder ausgegeben werden, bemängelt. Es ist aus meiner Sicht nicht ganz nachvollziehbar, warum es da keine rechtlichen Rahmenbedingungen, die ganz klar sind, gibt, denn es muss natürlich für den Rechnungshof, aber auch für jeden anderen, der da prüft, nachvollziehbar sein, ob Mittel wirklich zweckgebunden ein­gesetzt wurden oder nicht – und das ist momentan nicht immer der Fall.

Die Berichtspflicht von Institutionen beziehungsweise Bildungseinrichtungen von Partei­en, die nicht mehr im Parlament vertreten sind, hat Kollege Hörl schon angesprochen. Auch da braucht es klare Regeln, egal welche Fraktion das betrifft, denn es muss klar sein, was mit dem Geld passiert, wenn man aus dem Parlament ausscheidet. Es kann


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nicht sein, dass da Akademien auf mehreren Millionen Euro sitzen bleiben und dann für uns als Steuerzahler und auch für den Rechnungshof nicht mehr nachvollziehbar ist, was mit diesem Geld passiert. Dahin gehend braucht es schnell klare Regeln.

Darüber hinaus sollte der Begriff der zweckmäßigen Verwendung konkretisiert werden. Da ist, glaube ich, der Bundeskanzler gefordert, uns möglichst schnell etwas dazu vorzu­legen, wie man damit umgehen soll.

Grundsätzlich gibt es viele Maßnahmen, die zu setzen wären, der Rechnungshof hat wirklich eine Fülle an Kritikpunkten aufgezeigt. Ich glaube, dass wir als Parlament uns über kurz oder lang, zumindest mittelfristig eine entsprechend umfassende Novelle über­legen und das jetzt nicht als abschließenden Bericht des Rechnungshofes betrachten sollten. Wir sollten wirklich in eine konkrete Diskussion dahin gehend eintreten, wie wir die entsprechenden Gesetze verbessern können.

Kurzfristig müssen wir, glaube ich, auch Maßnahmen setzen, da es – als Parlamentarier kenne ich mittlerweile die Systeme – hier halt manchmal leider etwas länger dauert. Es ist aber notwendig, diese konkreten Punkte, die ich schon angeführt habe, möglichst schnell zu ändern, und daher bringe ich jetzt diesen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Natio­nalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher die Empfehlungen des Rechnungshofes, die in TZ 7, 8 ,10 und 24 des Berichts betreffend Bildungseinrich­tungen der politischen Parteien - Reihe Bund 2019/30 enthalten sind, umgesetzt werden.“

*****

Ich glaube, es ist durchaus an der Zeit, dass wir hier damit beginnen, einen größeren Wurf vorzubereiten, aber das wären erste Maßnahmen, die man möglichst schnell set­zen könnte, um dafür zu sorgen, dass auch in den Bildungseinrichtungen wirklich effi­zient gearbeitet wird. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III-45 d.B.)– TOP 6

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht betreffend Bildungseinrichtungen der politi­schen Parteien - Reihe BUND 2019/30 mehrere verbesserungswürdige Aspekte der Bil­dungseinrichtungen der politischen Parteien dargestellt. Teilweise sind Gesetzesände­rungen notwendig, um den aufgezeigten Problemen auf geeignete Weise zu begegnen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 257

So sollten die Bildungseinrichtungen zur Aufbewahrung von Büchern, Belegen u.ä. ver­pflichtet werden, um die Überprüfung der rechtskonformen Verwendung von Steuermit­teln zu erleichtern. Zudem sollten für den Fall, dass sich die Zahl der Abgeordneten oder der Klubstatus nach bereits erfolgtem Förderungszuspruch ändert, Regelungen getrof­fen werden. Auch sollte sichergestellt werden, dass jede Bildungseinrichtung, solange sie über staatliche Förderungen verfügt, über die Verwendung dieser Förderungen an den Rechnungshof berichtspflichtig ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Natio­nalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher die Empfehlungen des Rechnungshofes, die in TZ 7, 8 ,10 und 24 des Berichts betreffend Bildungsein­richtungen der politischen Parteien - Reihe Bund 2019/30 enthalten sind, umgesetzt wer­den."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.03.10

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Ich danke auch für den ausführlichen Bericht betreffend Beauftragungen von Bera­tungsleistungen und Studien im Wirkungsbereich Bundeskanzleramt, Bundesministe­rium für Arbeit, Familie und Jugend, Bundesministerium für europäische und internatio­nale Angelegenheiten und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis Mitte 2018. Der Fokus lag auf 2017 bis Mitte 2018. Der Rechnungshof überprüfte insgesamt 24 Vergaben und eine Förde­rung zu Beratungsleistungen und Studien mit einem Vertragsvolumen von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro. Mit einem Volumen von ungefähr 2,9 Millionen Euro entfielen davon 19 auf das Sozialministerium und sechs davon – mit einem Volumen von rund 400 000 Euro – auf das Außenministerium.

Von den 24 vom Rechnungshof überprüften Vergaben erfolgte in zwei Fällen eine Aus­schreibung der Leistung, 22 Aufträge erfolgten formfrei, unmittelbar als Direktvergabe.

Das Sozialministerium führte die überprüften Direktvergaben überwiegend ohne Einho­lung von Vergleichsangeboten durch. Bei zwei Vergaben über 100 000 Euro stützte es sich auf die Ausnahmebestimmung für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen des Bundesvergabegesetzes, obwohl der Auftrag nicht vom Ausnahmetatbestand um­fasst war. Das Außenministerium vergab einen von fünf überprüften Aufträgen ohne Ver­gleichsangebote. Beide Bundesministerien vergaben Aufträge in Einzelfällen mündlich. Nach Ansicht des Rechnungshofes ist eine schriftliche Auftragsvergabe unabdingbar, um Klarheit über den vereinbarten Leistungsinhalt und ‑umfang zu schaffen. Auch bei Leistungsabnahme und Abrechnung zeigten sich Mängel.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden nach meinen Informationen vom Bun­deskanzleramt und von den Ministerien großteils umgesetzt oder befinden sich in Um­setzung.


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Interessante Zahlen liefert die Amtssitzstudie – solche Studien werden da auch beauf­tragt –, denn daran erkennt man den enormen Wert der Amtssitze für Österreich. Das hat ein Ausmaß von 19 000 Arbeitsplätzen, insgesamt einen jährlichen Bruttowertschöp­fungseffekt von 1,5 Milliarden Euro und bringt Steuern in der Höhe von 527 Millionen Euro ein.

Österreich kann mit Recht stolz sein, Amtssitzland zu sein. Wir haben damit aber nicht nur eine vorzeigbare Visitenkarte im Ausland, sondern auch eine ökonomisch wertvolle Ressource im Inland.“ – Diese Aussage unseres Außenministers kann ich nur unterstrei­chen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.06.34

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Bereits 1973 wurden die ersten Parteiakademien gegründet. Heute, 50 Jahre später, sind sie aus dem politischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Parteiakademien sollten die staatsbürgerliche, die politische und die kulturelle Bildung fördern sowie die Einsich­ten in politische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge, beispielsweise durch Schulungen, Seminare und Vorträge, fördern.

In periodischen Abständen werden die Bildungseinrichtungen vom Rechnungshof über­prüft. Von Jänner bis Juni 2018 überprüfte der Rechnungshof die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien für den Zeitraum der Jahre 2012 bis 2017 dahin gehend, ob die Fördermittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit verwendet wurden. Da­bei kritisierte der Rechnungshof unter anderem, dass das Bundeskanzleramt als Förder­geber über keine direkten Kontrollrechte verfügt. Außerdem ist es für den Rechnungshof auch fragwürdig, wie Parteiakademien, deren Förderwürdigkeit aufgrund des Ausschei­dens ihrer Fraktion aus dem Nationalrat erlischt, mit nicht verbrauchten Fördermitteln umzugehen haben.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, nach dem Ausscheiden eines Klubs oder einzelner Mandatare aus dem Nationalrat ist es in meinen Augen nicht sinnvoll, dass nicht ver­brauchte Fördermittel wieder zurückgezahlt werden. Ich denke, es ist wichtig, dass die Planung auf lange Zeit gewährleistet ist. Schließlich müssen manche Veranstaltungen Monate im Voraus organisiert werden, und oftmals fällt bereits eine Anzahlung an.

Wenn ursprünglich ausgezahlte Fördermittel später, nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat, zurückgezahlt werden müssen, würde das die Arbeit der politischen Partei­akademien enorm erschweren. Im Sinne der Planungssicherheit und auch der politi­schen Unabhängigkeit, finde ich, sollten nicht verbrauchte Fördermittel nicht zurückge­zahlt werden müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Hans Stefan Hint­ner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.09.14

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Im Zuge der Behandlung der Rechnungshofberichte durfte ich mir die Gebarung des Renner-Instituts von 2012 bis 2017 näher ansehen, wozu es ja zahlrei­che Empfehlungen gegeben hat. Zum Teil wurden sie schon genannt: Personalaufwand


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in Relation zu den Fördermitteln, Richtlinien für Kooperationsprojekte, die Forderung nach einer Gewinn- und Verlustrechnung, umfassende Compliance- und Spesenrege­lungen; nicht vorgesehene Rücklagen nach dem Publizistikförderungsgesetz sind nicht für Budgetabgänge, sondern widmungsgemäß zu verwenden; nicht verbrauchte Förde­rungsmittel sind weiter zu reduzieren und dem Förderzweck zuzuführen.

In der Diskussion im Ausschuss durften wir zur Kenntnis nehmen, dass den meisten Empfehlungen Rechnung getragen wurde. Somit kann man auch dem Renner-Institut ein positives Zeugnis betreffend Umsetzung dieser Empfehlungen ausstellen.

Was für mich bleibt, ist natürlich die Frage der weiteren Entwicklung der Bildungseinrich­tungen und somit auch indirekt die Frage von zukünftiger Parteienfinanzierung, wobei ich als Basisfunktionär an die Orts- und Gemeindeebene denke, die ja da besonders gefordert ist. Ich darf mich an dieser Stelle einmal bei allen, die sich politisch engagieren, und das ist die größte ehrenamtliche Gruppe in Österreich, bei allen in den Parteien herzlich bedanken, dass sie ihre Freizeit für das demokratische Wohl zur Verfügung stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Zusammenhang sage ich auch, wenn man sich auf zukünftige Finanzierungen bezieht, dass gerade auf Gemeindeebene die Sonderabgabe auf Entschädigungen nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Ja, wir brauchen Transparenz, wir brauchen aber auch einen Mix aus privaten, wirtschaftlichen und öffentlichen Fördermitteln. So, wie wir diese Transparenz und den Mix aus Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden, aus Erträgen und Förderungen brauchen, brauchen wir keine Unterstellungen, Vorverurteilungen oder gar die Kriminalisierung von Menschen und Unternehmen, die ihren Beitrag zur demokrati­schen Vielfalt leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun die Präsidentin des Rechnungs­hofes Dr. Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.


20.11.45

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Damen und Her­ren! Wir behandeln jetzt zwei Berichte betreffend die Bildungseinrichtungen der politi­schen Parteien, die sogenannten Parteiakademien, und die Beauftragung von Bera­tungsleistungen und Studien in zwei Ressorts. Bei den Parteiakademien geht es um Mit­tel aus der Publizistikförderung, und zwar sind dies Fördermittel für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit. Der Rechnungshof prüft das in regelmäßigen Abständen. Wir haben diesmal auch geprüft – wir haben den Bericht ja schon 2019 vorgelegt –, inwieweit Emp­fehlungen aus dem Bericht 2014 umgesetzt wurden.

Die Berichte beinhalten die einzelnen Parteiakademien, die sieben Parteiakademien, aber es gibt auch einen allgemeinen Berichtsteil, und der befasst sich mit dem Förder­vollzug im Allgemeinen durch das Bundeskanzleramt. Da haben wir grundsätzliche Emp­fehlungen abgegeben, die sehr stark auch auf die rechtlichen Bestimmungen abstellen, die natürlich bei Ihnen, beim Nationalrat, liegen – der ist ja dazu berufen, vor allem die Regeln zur Parteienfinanzierung und zur Politikfinanzierung insgesamt festzulegen.

Wir haben auch Unklarheiten und Mängel festgestellt, die dann in einzelnen Teilen Schwierigkeiten machen, wie zum Beispiel betreffend internationale Bildungsarbeit. Wir haben vor allem auch gesehen, dass es im Jahr 2015 schon einen Entwurf zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes gegeben hat. Dieser Entwurf hat sich damit beschäf­tigt, wie man mit dem Wegfall der Förderwürdigkeit umgeht. Da ging es um die Frage, was zwei Jahre nachdem man die Förderwürdigkeit verloren hat, passiert. Soll es da­nach eine Verpflichtung zur Rückzahlung geben – ja oder nein?

Wir haben dazu gehört, dass es einige Positionen dagegen gibt. Es fehlt aber noch et­was, wenn die Förderwürdigkeit verloren geht, nämlich der Bericht an den Rechnungshof,


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wie mit den nicht verbrauchten Mitteln umgegangen wird. Wir haben in diesen Berichten festgestellt, dass es 2017 1,73 Millionen Euro an unverbrauchten Mitteln gab. Und dann geht es natürlich auch um Kontrollrechte durch das Bundeskanzleramt. Vielleicht gibt es ja doch ein Kontroll- und Transparenzpaket im Parlament, wo man das dann auch mit­einbeziehen kann.

Zweitens komme ich zu den Studien und den Beratungsleistungen. Da geht es um die Fragen: Wie viel internes Know-how ist vorhanden? Wo braucht man Spezialwissen? Wo muss man Leistungen zukaufen? Wie werden die vergaberechtlichen Bestimmun­gen eingehalten? Wie wird mit der Schriftlichkeit von Aufträgen in Bezug auf Leistungs­entgelte et cetera umgegangen, wie mit der Bedarfsprüfung?

Wir begrüßen es sehr, wenn es durch ein Informationsfreiheitsgesetz die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Studien gibt. Wir haben allerdings festgestellt, dass Studien sehr wohl veröffentlicht waren. Damit kann deren Nutzen verbreitert werden.

In einem Vorbericht haben wir schon die Forderung nach einem standardisierten bun­deseinheitlichen Beschaffungscontrolling aufgestellt, um einen Gesamtüberblick über die Beauftragungen im Bundesbereich zu haben und standardisierte Abfragen gezielt nach bestimmten Kriterien machen zu können. Das sind die wesentlichen Punkte aus den Berichten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesord­nung fort.

20.15.428. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungsho­fes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III­70/610 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/25 (III-40/611 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Bereits am Rednerpult ist Abgeordneter Karl Schmidhofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.16.08

Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ziel der Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes im August 2018 war, den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Hauptbericht „Vollzug der Schubhaft


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mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg“ zu beurteilen. Im Hauptbericht wurden dem Ministerium für Inneres seitens des Rechnungshofes elf Empfehlungen ausgespro­chen. Davon wurden laut der Follow-up-Überprüfung fünf zur Gänze umgesetzt, vier teil­weise und zwei nicht umgesetzt.

Eine zentrale Kritik des Hauptberichts des Rechnungshofes betraf die Quote der Schub­häftlinge, deren Haft tatsächlich mit einer Ausreise endete. Damals wurde festgestellt, dass diese Quote rund 64 Prozent betragen hat. Aufgrund diverser Maßnahmen durch das Ministerium hinsichtlich Rückkehrberatung und einer guten Vorbereitung ausreise­pflichtiger Personen konnte diese Quote auf 83 Prozent im Jahr 2018 gesteigert werden.

Generell zeigt sich bei der Gesamtzahl der Schubhäftlinge ein starker Anstieg. 2015 wa­ren es 1 492 Personen, im Jahr 2017 4 471 Personen, was im Vergleichszeitraum eine Veränderung von 200 Prozent bedeutet. Im Jahr 2014 waren im Anhaltezentrum Vor­dernberg durchschnittlich nur 7,6 Schubhäftlinge pro Tag untergebracht, und das hat sich dann im ersten Halbjahr 2018 auf 141,5 Personen gesteigert. Das entspricht einer Auslastung von 74 Prozent. Einerseits kritisiert der Rechnungshof die zu geringe Auslas­tung der Polizeianhaltezentren, inklusive Vodernberg, stellt aber andererseits einen deutlichen Anstieg dieser Auslastung im Vergleichszeitraum fest.

Eine ganz wichtige Empfehlung des Rechnungshofes, und Frau Präsidentin, dafür sind wir besonders dankbar – auch ich aus meiner persönlichen Sicht –, war die Empfehlung, für das Anhaltezentrum in Vordernberg ein Sicherheitskonzept zu erstellen, das vom Mi­nisterium im Zusammenwirken mit dem Einsatzkommando Cobra entwickelt wurde. Die Landespolizeidirektion Steiermark setzte bauliche und personelle Anpassungen. Es ver­bleibt noch, die offenen Punkte natürlich auch noch zu erledigen.

Ein Satz, ein Schlusssatz, der in diesem Bericht nicht drinnen ist: Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen, die in diesen Anhaltezentren, aber insbesondere in Vordernberg im Einsatz sind, gilt ein ganz besonderer Dank für eine besondere Arbeit in einer schwe­ren Zeit. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Reinhold Ein­wallner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.19.44

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ich nehme auch Bezug auf die zwei Rechnungshofberichte: zum einen auf den Bericht betreffend das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und zum anderen auf die Follow-up-Prüfung des Schubhaft­zentrums Vordernberg.

Ich beginne gleich beim Schubhaftzentrum Vordernberg – ich zäume das Pferd ein biss­chen von hinten auf: Der Kollege hat es schon angesprochen, es ist ein Schubhaftzen­trum, das immer wieder in öffentlicher Diskussion war, weil eben die Auslastungszahlen so gering waren, dass der Rechnungshof im ersten Bericht eigentlich gesagt hat, man sollte oder könnte sich durchaus auch alternative Nutzungen überlegen, wenn die Aus­lastung nicht erhöht wird. Ich glaube, dass sich dieses Thema inzwischen erledigt hat, weil die Auslastung doch so gestiegen ist, dass die Option alternativer Nutzungen des Schubhaftzentrums Vordernberg, glaube ich, vom Tisch ist, und sich da die Entwicklung schon positiv zeigt.

Bei der Prüfung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zeigt der Rechnungshof­bericht eine sehr breite Analyse des Bundesamtes, beginnend bei der Organisation über Strategie und Ziele bis zum Personal. Die Personalgebarung ist ein ganz wichtiger Punkt, weil sich ja der Personalstand im Bundesamt für Fremdenwesen in den letzten


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Jahren enorm entwickelt hat: von nicht ganz 500 Mitarbeitern im Jahr 2014 auf über 1 300 Mitarbeiter 2018. Da hat es eine starke Personalentwicklung gegeben, und das ist natürlich auch die große Herausforderung. Es war auch in der Diskussion im Ausschuss ein Thema, ob es dann einerseits auch wirklich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitliche und gute Ausbildungskriterien gibt – das ist das eine, das halte ich für ent­scheidend, um eine gute Verfahrensqualität zu gewährleisten – und ob es auf der ande­ren Seite auch ausreichende Stellenbeschreibungen, Personalpläne et cetera gibt.

In der Antwort des Innenministeriums war man ein bisschen lapidar und meinte: Die wis­sen schon alle, was sie zu tun haben, wenn es so viele Asylverfahren gibt. – Ich lege schon Wert darauf, dass man Empfehlungen des Rechnungshofes ernst nimmt und dann auch versucht, sie dementsprechend umzusetzen, denn eines muss gerade in diesem Bereich immer das Hauptziel sein: Wir müssen schauen, dass wir die Entscheidungs­qualität, die Verfahrensqualität entsprechend verbessern. Das beginnt eben bei der Aus­bildung des Personals, geht über die Qualifikation und das Auswahlverfahren der Dol­metscher bis hin zu den externen Experten, den Gutachtern, die man sich dazuholt, wenn es um die Altersfeststellung geht. Das ist ein Bündel von Maßnahmen, die wichtig sind und funktionieren müssen, um das Ziel, das wir haben, zu erreichen, nämlich ein qualitativ gutes Verfahren in einer kurzen Zeit unter den Kriterien, wie wir sie uns in ei­nem guten Rechtsstaat wünschen, abzuwickeln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolfgang Zan­ger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.22.59

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schmidhofer, du hast das sehr gut aufbereitet, jetzt brauche ich zum Schubhaftzentrum Vordernberg gar nicht mehr so viel zu sagen. Du hast auch die Jahre genannt, in denen dort wirklich etwas weitergegangen ist, in denen die Haftzahlen, aber auch die Abschiebezahlen gestiegen sind. Weißt du, wer damals Innenminister war? – Es war keiner von euren schwarzen Brüdern, es war der beste Innenminister aller Zeiten, Herbert Kickl! Da hat sich in diesem Land nämlich wirklich einmal etwas gerührt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich frage mich, warum du da nicht Danke, Danke, Danke sagst, sondern es immer nur euren schwarzen Ministern ausrichtest. Das hätte sich jetzt zumindest auch einmal ge­hört, weil diese Leistungen wirklich hervorragend waren, aber das mache ich jetzt von dieser Stelle aus: Respekt dem besten Innenminister aller Zeiten, Herbert Kickl, für diese Leistung! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Koza.)

Zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das ja auch geprüft wurde, Frau Präsiden­tin, haben Sie auch einige wesentliche Erkenntnisse gefunden. Über das fehlende Aus­bildungskonzept, das zu erarbeiten und zu implementieren eigentlich von vornherein lo­gisch wäre, sagt der Herr Innenminister im Ausschuss, er ist stolz darauf, dass er diese Empfehlung jetzt umsetzt. Darauf braucht er nicht stolz zu sein, das ist keine großartige Leistung, sondern das ist eine Selbstverständlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine weitere Frage, die sich immer wieder stellt und der der Rechnungshof auch nachge­gangen ist, ist jene, die sich viele, viele Bürger in diesem Land schon lange stellen: Wa­rum dauert es so lange, bis Menschen, die in Österreich kein Recht auf Asyl haben, die Heimreise antreten? – Darauf ist die Antwort auch relativ einfach: 20 Jahre ÖVP-Innen­minister. (Abg. Hörl: Der Kickl war auch ...!) Der Rechnungshof ortet Handlungsbedarf bei den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, und er hat immer so eine charmante Aus­drucksweise, die ich sehr bewundere, Frau Präsidentin, denn wenn Sie so etwas so sa­gen, dann ist in Wahrheit eh schon Feuer am Dach, und da sind alle ÖVP-Innenminister


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inklusive jetzt Nehammer säumig. Der Einzige, der da etwas getan hat, war der beste Innenminister aller Zeiten, Herbert Kickl, aber den habt ihr ja aus dem Amt jagen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Wäre er noch Innenminister, wäre diese Empfehlung schon lange umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Hörl. – Abg. Weidinger: ... auch vergessen!)

Schlussendlich ist noch eine Frage aufgetaucht, die Herr Nehammer sowieso abtut – er hat ja offensichtlich viel anderes zu tun, als sich um das zu kümmern, wofür er eigentlich eingesetzt ist –, nämlich eine Frage, die ebenso berechtigt wie wichtig und dringend ist, weil sie auch budgetär von Bedeutung ist: Es wäre doch sinnvoller, Einreisebeschrän­kungen zu treffen und einen effizienten Grenzschutz sicherzustellen, als für die freiwillige Ausreise von Menschen, die ohnehin keine Chance auf Asyl haben, einen Haufen Geld zu zahlen. Diese Frage aber konnte und wollte er auch nicht beantworten.

In diesem Sinne sage ich euch noch eines, es sei euch ins Stammbuch geschrieben – heute noch einmal wiederholt –: Sperrt die Schulen wieder auf, das ist kein Gefängnis! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war schon eher eine Zanger-Rede! – Abg. Zanger – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Eine kommt noch! – Abg. Leichtfried: Aber das geht noch besser!)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.26.32

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eine Bemerkung zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Am Rande des Rechnungshofausschusses hat mir der zuständige Gruppenleiter noch einmal versichert, dass im Innenministerium in­tensiv daran gearbeitet wird, das Qualitätsmanagement zu verbessern, was das BFA, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, betrifft. Das ist eine gute Nachricht, denn die sogenannte Heberquote des BFA beim Bundesverwaltungsgericht ist seit Langem zu hoch, und das sollte sich eine der größeren Behörden Österreichs auf Dauer nicht leisten.

Eine zweite Bemerkung – zum jetzt wohl gleich folgenden Entschließungsantrag der NEOS zur möglichen Aufnahme von Kindern oder auch Familien aus Moria –: Es ist richtig, dass die bisherigen Initiativen der Bundesregierung leider nicht gefruchtet haben. Weder sind die Hilfslieferungen zu einem größeren Teil vor Ort gelandet – das liegt al­lerdings in der Verantwortung der Regierung in Athen –, noch ist in Moria oder Kara Tepe eine Kinderbetreuungsstelle errichtet worden, dafür sind die allgemeinen Verhältnisse in diesem Camp viel zu schlecht. Die Verhältnisse an sich sind elend (Abg. Kucharowits: Deshalb Aufnahme jetzt!), sie sind elend wie nie.

Wir Grüne sind uns darüber einig – und zwar alle 26 unterschiedslos, von Vorarlberg bis ins Burgenland, gemeinsam mit NGOs, Kirchen, Bürgermeistern aller Parteien und vie­len Menschen in Österreich (Abg. Kucharowits: Deshalb Aufnahme jetzt!) –, dass die­ses Land für 100 oder 150 Familien Platz hätte. (Beifall bei den Grünen.)

Wir sind uns in diesem Punkt nicht mit unserem Koalitionspartner in diesem Haus einig. Das ist bekannt, das wissen auch Sie, Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, und auch Sie werden zumindest in Wien sehr bald die Erfahrung machen, dass du als Koa­litionspartei nicht immer dafür stimmen kannst, was du zuvor in deinem Wahlprogramm stehen hattest. (Zwischenruf der Abg. Krisper.) Das heißt, das kannst du schon tun, aber es gibt eine Regel der österreichischen Innenpolitik, dass man in einer Koalition gemeinsam stimmt, sonst ist die Koalition beendet. (Abg. Herr: Das haben die Grü­nen ...!) Ich glaube, das würden uns neun Millionen Österreicherinnen und Österreicher


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und Menschen, die in Österreich leben, im Moment ziemlich übelnehmen. Sosehr ich Ihren Antrag schätze – wir werden ihm daher nicht zustimmen. (Abg. Kucharowits: Un­glaublich!)

20.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Kris­per. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.29.36

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wie sehr eine Regierung die Grundprinzipien des demokratischen Verfassungsstaates respektiert und schützt, zeigt sich insbesondere darin, wie sie mit den Randgruppen umgeht: mit Häftlingen, mit psychisch Kranken im Maßnahmenvollzug oder mit Asylwerberinnen und Asylwerbern. Heute spreche ich zu Letzteren, weil dort auch vieles im Argen liegt.

Der Rechnungshof kritisierte zum Beispiel wieder klar, dass die Qualität in der ersten Instanz beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu 45 Prozent nicht gewährleistet ist, weil da in zweiter Instanz die Bescheide korrigiert werden. Das sind Missstände, die sich kein in Österreich dauerhaft lebender Mensch gefallen lassen würde. Stellen Sie sich vor, Sie würden eine Baugenehmigung beantragen und wüssten mit 45 Prozent Wahrscheinlichkeit nicht, ob die Genehmigung dann in zweiter Instanz hält oder nicht. (Abg. Haubner: ... Bürgermeister!) Diese Unsicherheit würde sich niemand gefallen lassen, umso dramatischer ist sie in diesen Fällen, in denen es potenziell um Leib und Leben geht.

Wem die Rechte von Asylwerberinnen und Asylwerbern egal sind, den möge vielleicht etwas anderes irritieren, nämlich dass aufgrund dieser hohen Fehlerquote viele Betrof­fene viele Jahre bei der zweiten Instanz hängen bleiben, weil dort nicht genug Personal­ressourcen gegeben sind, um die Fälle schnell zu bearbeiten. Zahlreiche Betroffene wer­den demnach lange zum Nichtstun gezwungen – eine budgetäre Bürde, weil sie nicht arbeiten dürfen, aber auch für die Betroffenen zu Unrecht ein hartes Schicksal.

Das Verstörendste ist aber nun Folgendes: Der ÖVP sind die Menschenrechte von Asyl­werbern und Asylwerberinnen sogar völlig egal, wenn es um das Grundlegendste geht, nämlich um das Recht, nicht unmenschlich behandelt zu werden. Ja, nun bin ich bei Moria, Kara Tepe, bei Lesbos, bei Samos, bei Chios, bei der Tatsache, dass Tausende Menschen, Familien und viele Kinder gerade in den absehbar winterlichen und eises­kalten Situationen in Zelten in Lebensgefahr dahinvegetieren, und das auf dem Boden der Europäischen Union.

Weil Personen aus der ÖVP so gerne sagen, da werde mit Gefühlen gespielt: Ich denke, Mitgefühl ist keine Schwäche. Keine Schwäche ist ein Gefühl, das sich aus dem wich­tigsten Grundwert unserer Verfassung und der Europäischen Union nährt, nämlich der Menschenwürde, dem Grundgedanken, dass jeder Mensch frei und gleich an Würde und Rechten geboren ist; Rechten, die einem niemand wegnehmen darf, besonders nicht das Recht, in körperlicher und geistiger Unversehrtheit zu leben. – Da vermisse ich die Emotion der ÖVP, der christlich-sozialen ÖVP,s gegen unmenschliche Behandlung und für die Menschenwürde. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Leichtfried.)

Emotion hat die ÖVP woanders: Der Bundeskanzler wird „wütend und zornig“ bei Impf­verstößen, auch bei anderer Gelegenheit „reißt“ ihm „der Geduldsfaden“. Wo aber ist bei diesem Thema die Emotion? – Da gibt es von Kanzler und ÖVP-Ministern Schuldzuwei­sungen, Pseudohilfe vom Innenminister, vom Außenminister PR-Spielchen mit renom­mierten Organisationen wie SOS-Kinderdorf, aber in Wahrheit ist es überfällig, dass da jeder hilft, wo er kann, um nur eine Person aus dieser Eishölle zu retten (Beifall bei den


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NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ), um zu zeigen, wofür man steht, um ein paar Leben zu retten, um die Würde auch der Europäischen Union zu retten, um zu zeigen, dass wir in Österreich nicht so sind. Viele wollen helfen, und das sollten Sie von der vermeintlich christlich-sozialen ÖVP zulassen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evakuie­rung von besonders notleidenden Kindern und Familien aus den griechischen Insella­gern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Ländern, Städten, Gemeinden, kirchlichen Insti­tutionen, Organisationen, wie SOS-Kinderdorf, und der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, besonders notleidende Kinder und Familien aus den mittlerweile lebensbedrohenden Zuständen in den Lagern auf den griechischen Inseln zu retten.“

*****

(Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evakuierung von besonders notleidenden Kindern und Familien aus den griechischen Insellagern

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundes­amt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III-70/610 d.B.) – TOP 8

Die Umstände in den griechischen Insellagern sind seit Jahren menschenunwürdig und nun aufgrund der Entwicklungen der letzten Monate und des absehbaren Einzugs des Winters zunehmend lebensgefährlich. Aktuell leben insbesondere die Menschen (Asyl­werber_innen sowie Asylberechtigte), die nach dem Brand des Lagers Moria auf Lesbos umgesiedelt werden mussten, in einem neuen Zeltlager namens Kara Tepe. Dort sind Zeug_innenberichten zufolge die Bedingungen zum Teil noch schlimmer als in Moria: Das Lager Kara Tepe ist nahe am Meer gebaut und daher den Winterstürmen ausge­setzt, die Zelte sind unbeheizt, Hautkrankheiten, wie Krätze, breiten sich aus, Kinder werden in der Nacht von Ratten gebissen. Da das Lager auf einem ehemaligen Truppen­übungsplatz errichtet wurde, legen Überschwemmungen regelmäßig zurückgebliebene Munition und Sprengsätze frei. Stress und Druck reichen so weit, dass Helfer_innen mit siebenjährigen Kindern über Selbstmordgedanken sprechen müssen. In diesem Jahr wurden alleine auf Lesbos 49 Kinder von Ärzte ohne Grenzen wegen Selbstmordgedan­ken oder nach Selbstmordversuchen behandelt (https://www.aerzte-ohne-grenzen.at/
article/griechische-inseln-immer-mehr-kinder-mit-selbstmordgedanken).

Zahlreiche Vertreter_innen der österreichischen Lokalpolitik, engagierte Einzelperso­nen, NGOs und Kirchengemeinschaften wollen helfen und haben sich bereit erklärt, besonders Schutzbedürftige aus den griechischen Insellagern unterzubringen und zu


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versorgen. Auf Bundesebene verweigert die ÖVP unter Kanzler Sebastian Kurz aller­dings weiterhin, auch nur ein einziges Kind aus den lebensbedrohlichen Zuständen zu retten.

Die Stimmen, die sich für eine Aufnahme von Kindern und anderen vulnerabelsten Men­schen aus den griechischen Insellagern einsetzen, wurden insbesondere in den Tagen um Weihnachten immer lauter - auch in den Reihen der ÖVP in den Bundesländern. Um die wachsende Kritik zu kalmieren, wurde laut Medienberichten Außenminister Schallen­berg beauftragt zu erklären, dass die Bundesregierung plant, im Lager Kara Tepe eine Kindertagesbetreuung einzurichten (https://www.derstandard.at/story/2000122653561/
aufstand-in-der-oevp-landesraetin-und-buergermeister-fuer-aufnahme-von). Dazu wur­de fälschlich kommuniziert, dass SOS-Kinderdorf als Erfüllungsgehilfe im Auftrag der Bundesregierung ein Projekt der Bundesregierung realisieren würde. Wahr ist vielmehr, dass SOS-Kinderdorf bereits seit dem Jahr 2015 Nothilfe für Kinder und Familien im Lager „Kara Tepe 1“ leistet. Die Bundesregierung hat daher lediglich auf eine vier Mona­te alte Anfrage nach Unterstützung bei Verhandlungen mit lokalen Behörden über den Zugang zum Flüchtlingslager „Kara Tepe 2“ reagiert, die mittlerweile abgeschlossen wer­den konnten.

Die österreichische Bundesregierung missbrauchte daher durch ihre PR-Aktion in zyni­scher Weise die Nothilfe einer Hilfsorganisation, um in Österreich die eigenen politischen Vorstellungen einer sogenannten „Hilfe vor Ort“ zu propagieren. Das Projekt ist – abge­sehen von seiner Untauglichkeit - meilenweit von der Umsetzung entfernt (https://orf.at//
stories/3197800). Nun hat SOS-Kinderdorf angeboten, bis zu 100 Flüchtlingskinder aus dem Ausweichlager auf Lesbos in ihren Dörfern in Österreich aufzunehmen.

Die unmenschlichen Lebensbedingungen in Kara Tepe haben sich in den letzten Wo­chen durch Regen, Schnee und Kälte noch weiter verschärft. Nach jedem starken Re­genfall versinkt das das Lager im Schlamm. Die knapp 8.000 Bewohner_innen, darunter tausende Kinder, müssen in überschwemmten Sommerzelten bei Temperaturen nur knapp über dem Gefrierpunkt ausharren. Immer mehr von ihnen sind Asylberechtigte und sollten daher nicht mehr in den Lagern ausharren müssen. Auch in den Lagern auf Samos u.a. herrschen lebensgefährliche Zustände. Es gilt, die betroffenen Menschen dringend aus dieser Notlage zu retten und in Sicherheit zu bringen. Österreich ist in der Lage und damit in der Verantwortung zur Beendigung dieser humanitären Katastrophe auf EU-Boden durch Teilnahme an der Evakuierung einen Beitrag zu leisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Ländern, Städten, Gemeinden, kirchlichen Insti­tutionen, Organisationen, wie SOS-Kinderdorf, und der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, besonders notleidende Kinder und Familien aus den mittlerweile lebensbedrohenden Zuständen in den Lagern auf den griechischen Inseln zu retten."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.34.00

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat das Bundesamt für


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Fremdenwesen und Asyl an drei Stellen geprüft: in der Regionaldirektion Wien, in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen und in der Außenstelle Tirol. Es wurden die Zeiträume zwischen 2014 und 2017 überprüft, und dabei wurde natürlich ganz klar das Jahr 2015 in den Mittelpunkt gestellt. Damals gab es über 90 000 Asylanträge, es hat eine Antrags­flut gegeben – zum Vergleich: Im Jahre 2014 waren es 28 000.

Insgesamt hat der Rechnungshof 41 Empfehlungen ausgesprochen; 24 wurden umge­setzt. Der Herr Innenminister hat gesagt, 16 sind in Umsetzung, nur eine Empfehlung kann nicht umgesetzt werden.

Von meinem Vorredner wurde schon ausgeführt, dass es durchaus Anregungen des Rechnungshofes betreffend die Ausbildung, die Informationslücken, aber natürlich auch betreffend die Qualitätssicherung gab. In der Zwischenzeit ist es durch Personalaufsto­ckung gelungen, innere Abläufe zu beschleunigen und die Verfahren zu verkürzen; ak­tuell liegt die Verfahrensdauer bei vier Monaten.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass dieser Rechnungshofbericht durchaus Verbesserungen, Optimierungen betreffend die Verfahrensdauer und die Verfahrens­qualität gebracht hat. – Danke, Frau Präsident! Ein Danke geht aber auch an den In­nenminister, dass wir uns da wieder weiterentwickeln und die Situation maßgeblich ver­bessern konnten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Auch da verlege ich wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlun­gen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

20.35.5910. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2 (III-83/612 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29 (III-44/613 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zu den Punkten 10 und 11 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.36.22

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich persönlich schaue mir immer wieder sehr gerne Skirennen im Fernsehen an, und da können wir in Österreich wirklich sehr stolz auf die Leistungen unserer Skirennläuferinnen und Skirennläufer sein. (Beifall des Abg. Hörl.) Da können Sie ruhig klatschen, darauf sind wir wirklich stolz – danke für diesen Applaus, Herr Hörl. (Abg. Leichtfried: Bist du mit Hörl eigentlich per Sie?)

Meine Damen und Herren, mir ist vor allem ein Skirennen in Erinnerung, das im Dezem­ber 2015 war. Vielleicht können auch Sie sich noch erinnern: Als Marcel Hirscher hinun­tergefahren ist und auch wirklich gut unterwegs war, hat der ORF-Kommentator Thomas


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Sykora auf einmal geschrien: Das Ding ist heruntergefallen, das Ding ist herunterge­fallen! – Das Ding ist Gott sei Dank nicht auf unseren Skistar gefallen, aber dieses Ding, das Herr Sykora da gemeint hat, war eine Drohne, und genau um diese Drohnen geht es heute.

Der Rechnungshof hat diese Drohnen in der zivilen Luftfahrt überprüft, und zwar war das im Zeitraum Juli bis November 2018. Diese Drohnen sind in den letzten Jahren ein rich­tiger Trend geworden. So rechnete man 2018 mit über 100 000 Drohnen in Österreich, die teils professionell, aber auch im privaten Bereich Anwendung gefunden haben. Jeder kennt sie wahrscheinlich: Man macht damit wirklich tolle Geschichten und lässige Sa­chen – Aufnahmen, Flugaufnahmen, Landschaftsbilder, Gruppenfotos und vieles mehr –, aber auch die Einsatzorganisationen nützen diese Drohnen, und das ist gut so, für die Vermisstensuche, wie auch das österreichische Bundesheer und die Polizei sie nutzen, in diesem Fall vor allem für die Grenzraumüberwachung.

Für die zuständigen Behörden bringt das aber natürlich auch neue Herausforderungen, man denke zum Beispiel an diese Situation: Wenn ein Foto aufgenommen worden ist, wie findet man da den Täter? Drohnen spielen aber auch zum Beispiel hinsichtlich der terroristischen Gefahr und vor allem im Flugverkehr eine Rolle. Ich möchte aber auch die Auswirkungen vor allem im Zusammenhang mit der Natur, der Umwelt erwähnen, wenn es um verschiedene Tierarten geht – das darf man auch nicht unterschätzen.

In seinen Empfehlungen sind dem Rechnungshof vor allem die verbesserte Identifikation der Drohnen sowie Sicherheitskonzepte und Abwehrmaßnahmen für Flughäfen wichtig. Ich möchte zum Bericht aber auch noch ergänzen, dass mit 1.1.2021 in Österreich eine EU-Verordnung in Kraft getreten ist, die das Fliegen mit Drohnen einheitlich regelt, das heißt, dass es jetzt Registrierungspflichten und Onlineschulungen gibt.

Ich möchte mich beim Rechnungshof recht herzlich für diesen Bericht bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abge­ordnete.


20.39.21

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich werde mich kurz den Drohnen widmen. Der Bericht hat einen Zeitraum von vier Jahren, nämlich 2013 bis 2017, abgedeckt. Interessant war, dass die Anzahl der Drohnen in Österreich nicht bekannt war. Es gibt zwar eine Schätzung des ÖAMTC, der Kollege hat es schon erwähnt – circa 100 000 sollen es gewesen sein –, wobei aber nur 7 Prozent der DrohnennutzerInnen der Bewilligungspflicht nachgekommen sind.

Wir wissen, unter 250 Gramm sind sie nicht bewilligungspflichtig; sie sind nicht bewilli­gungspflichtig, wenn sie als Spielzeug verwendet werden.

Ich gehe gleich auf die Kritikpunkte des Rechnungshofes ein. Da ist schon eines aufge­fallen, nämlich dass das Genehmigungsprozedere für die Drohnennutzung insbesonde­re bei den Einsatzkräften, bei den Blaulichtorganisationen ein Problem war. Die Cobra hat da wirklich gravierende Probleme gehabt, weil die Genehmigungsdauer einfach zu lang war.

Wir haben dazu die Geschäftsführerin der Austro Control im Ausschuss befragt, und sie hat gemeint, dieses Problem sollte mit der Überarbeitung der Website behoben sein. Damit sollte die Genehmigung wesentlich unkomplizierter und schneller möglich sein.

Welche Rechnungshofempfehlung war noch ausschlaggebend? – Das war die Empfeh­lung, eine Gesamtdrohnenstrategie zu erstellen. Die Geschäftsführerin der Austro Control


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hat dazu moniert, dass dieser Prozess bereits im Gange ist und das Drohnenkompetenz­management sich um diese Angelegenheit kümmert. Sie hat auch ausgeführt, dass ein nächster Schritt in dieser Causa eine Verschränkung mit dem Luftraum über 150 Meter Höhe ist. Daran wird also gearbeitet.

Eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofes möchte ich unbedingt erwähnen. Da geht es nämlich darum, dass der Rechnungshof meint, alle größeren Flughäfen sollten wirklich über ein stationäres Drohnenabwehrsystem verfügen, was angesichts der stei­genden Drohnenzahlen eine sehr berechtigte Forderung ist. Wir können es uns alle vor­stellen, und manche wissen es vielleicht auch: Plötzlich auftretende Drohnen können für Einsatzflugzeuge zu einer veritablen Gefahr werden.

Abschließend noch einige aktuelle Zahlen: Seit Jahresbeginn gilt die neue EU-Verord­nung, die Drohnen umfasst, und damit hat sich auch die Registrierung vereinfacht. Seit­her haben sich 7 500 DrohnennutzerInnen registriert, wobei 11 000 auch online einen Führerschein absolviert haben. Auch das ist eine positive Entwicklung angesichts der steigenden Drohnenzahlen. Es gilt wirklich, die Situation zu beobachten. Es muss doch darum gehen, dass den Sicherheitsbedürfnissen auch Rechnung getragen wird. Ich darf dazu sagen, dass wir als SPÖ-Fraktion genau schauen werden, wie sich das jetzt weiter­entwickelt, und gegebenenfalls selbstverständlich entsprechende Anträge einbringen werden, um die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.42.28

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher! Die meisten von Ihnen haben wahrscheinlich in ihrem Autofahrerleben schon einmal eine Verkehrsstrafe be­kommen, ob wegen Schnellfahrens, vergessenen Setzens des Blinkers oder wegen Te­lefonierens ohne Freisprecheinrichtung. Über so eine Verkehrsstrafe ärgert man sich, selbst wenn man sich der Schuld bewusst ist.

Von November 2017 bis April 2018 überprüfte der Rechnungshof das Innenministerium und das Verkehrsministerium sowie die Länder Niederösterreich und Oberösterreich und bei der Asfinag die Abwicklung und den Vollzug der Verkehrsstrafen im Straßenverkehr. In Österreich sind für Verkehrsstrafen der Bund, die Länder und die Gemeinden sowie die Asfinag zuständig. Die tatsächliche Verkehrsüberwachung obliegt den Organen der Bundespolizei, den Mautaufsichtsorganen der Asfinag und, sofern eingerichtet, den Ge­meindewachkörpern.

Die operative Abwicklung hingegen übernehmen die Bezirkshauptmannschaften, die Strafämter der Landespolizeidirektionen sowie die einzelnen Magistrate. Da so viele ver­schiedene Stellen involviert sind, wäre ein zentrales und bundesweit abrufbares Verwal­tungsstrafenregister unbedingt notwendig. Leider gibt es so ein Register zurzeit nicht, weshalb es für die Strafbehörden kaum möglich ist, eventuell offene Geldforderungen oder Freiheitsstrafen außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche zu erfassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies erschwert die Arbeit unserer Strafbehörden ungemein!

Außerdem ist es aus meiner Sicht auch dringend notwendig, einen einheitlichen Straf­rahmen inklusive einer einheitlichen Strafhöhe für die jeweiligen Straßenverkehrsdelikte zu schaffen. Das Innenministerium hat bereits in der Vergangenheit einen Bundestatbe­standskatalog erstellt, dieser war jedoch für die Länder nicht verbindlich. Dies führte da­zu, dass landesspezifische Regelungen die Regelungen des Bundes in manchen Fällen überlagerten und ergänzten.


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Um nur einige Beispiele zu nennen: In Niederösterreich ist für das Delikt vorschriftswid­riges Hintereinanderfahren eine Strafhöhe von 360 Euro vorgesehen, aber laut dem Tat­bestandskatalog des Innenministeriums sollte die Strafhöhe bei 100 Euro liegen. Auch die Toleranzgrenzen unterscheiden sich laut Bericht des Rechnungshofes je nach Bun­desland.

Es kann nicht sein, dass bei identischen Delikten die Strafgelder in der Höhe, je nach­dem, in welchem Bundesland die Verkehrsstrafe begangen wird, derartig voneinander abweichen.

Objektiv betrachtet kann man aufgrund der Kritik des Rechnungshofes hinsichtlich der Verkehrsstrafen sagen, es herrscht ein absolutes Kompetenzdurcheinander. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, für mehr Klarheit zu sorgen und einheitliche Regelungen zu schaffen.

Ich hoffe, dass wir alle das Jahr 2021 im Interesse unserer Bürger und Bürgerinnen nut­zen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmül­ler. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.46.06

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshofbericht behandelt die Drohnen in der zivilen Luftfahrt im Untersuchungszeitraum 2013 bis 2017.

Seitdem hat sich im Bereich der Drohnen gewaltig viel getan, das wissen wir. Früher gab es Drohnen relativ billig zu erwerben, im Endeffekt in jedem größeren Supermarkt, um ein paar Euro. Wirklich gute Drohnen, die stabil und auch hoch und weit fliegen, sind weit unter 1 000 Euro in den Elektrofachgeschäften zu haben. Das Problem, das sehr viele Menschen, die sich eine Drohne zulegen, haben, ist, dass sie mit der Frage kon­frontiert sind: Wo melde ich das an? Wo kann ich fliegen? Wie kann ich fliegen? Wann kann ich fliegen? Bis zu welcher Höhe darf ich fliegen? – Und so weiter und so fort; das ist ziemlich unübersichtlich und auch extrem kompliziert gewesen. Wenn man das Ge­setz einhalten wollte, stand man vor der Herausforderung: Wie schaffe ich es überhaupt, dass ich zum Fliegen komme?

Jetzt gibt es ja zum Glück auch eine EU-Drohnenverordnung, die mit 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Diese schafft einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung in der EU und lässt den Mitgliedstaaten eigentlich einen sehr geringen Gestaltungsspielraum in diesem Bereich.

Ein wichtiger Eckpunkt darin ist, dass es zu einer neuen Klassifizierung nach Abflugge­wicht kommen wird und für bestimmte Kategorien ein Drohnenführerschein absol­viert werden muss. Dazu kann man sich um ein paar Euro auch online, nämlich unter www.dronespace.at, registrieren; ich glaube, 31, 32 Euro sind das. Diese Registrierung ist drei Jahre gültig. Wenn das erledigt ist, kann man seine Drohne auch fliegen. Das ist relativ günstig, finde ich, die Kosten bleiben im Rahmen.

Wenn es jetzt noch die Austro Control schafft, wie es auch vom Rechnungshof gefordert ist, noch etwas flexibler zu werden, was Flugzeiten anbelangt, so kann die Drohnenflie­gerei wirklich ein Spaß beziehungsweise für viele, die Drohnen beruflich brauchen – denken wir an Fotografen, an Bauingenieure –, auch ein Asset, eine Weiterentwicklung sein.

Eines sollte man auch nicht vergessen – und das ist ein Problem im Bereich des Ter­rorismus, der Kriminalität –: Drohnen können auch für kriminelle Handlungen genützt


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werden, und das stellt uns vor enorme Sicherheitsproblematiken. Das kann in Extremfäl­len der Einsatz von Drohnen für Einflugschneisen an Flughäfen, für eine hybride Bedro­hung oder auch für einen Anschlag sein, aber auch für kleinere Delikte; man denke zum Beispiel daran, dass Dinge, Utensilien mit Drohnen in die Gefängnisse hineingeflogen werden können. Diese Möglichkeiten eröffnen sich mit dem Einsatz von Drohnen auch.

Das sind Probleme, die der Rechnungshof sieht und für die es in Österreich auch noch kein ausreichendes Risikobewusstsein gibt. Wir glauben, es wäre nötig, dieses Sicher­heitsrisiko bei der Darstellung möglicher Bedrohungslagen auch wirklich mitzudenken und da nicht hinterherzuhinken. Deshalb müssen wir da dranbleiben und meiner Mei­nung nach auf die ersten Schritte aufbauend eine Strategie entwickeln, damit wir den Anschluss nicht verlieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.49.41

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsi­dentin! Auch ich darf mich dem Thema der Drohnen widmen. Wenn man zurückdenkt – vor wahrscheinlich zehn, 15 Jahren hätten sich die meisten hier im Haus gefragt: Worü­ber redet er? – Heutzutage sind Drohnen überall gegenwärtig. Sie sind mittlerweile Kriegsgerät, sie werden zum Grenzschutz eingesetzt und sind auch Spielzeug. Es ist also wirklich eine Bandbreite, die da abzudecken ist.

Es wurde vorhin schon von diversen Kolleginnen und Kollegen angesprochen, dass es Drohnen in Hülle und Fülle gibt. Der ÖAMTC geht von über 100 000 aus, die in Öster­reich unterwegs sind und über 25 Kilogramm pro Stück wiegen, was ja durchaus ein ordentliches Gewicht ist – wenn man das mit Vögeln vergleicht, sind die wenigsten von diesen in der Luft so gewichtsvoll, dementsprechend zeigt das auch, welche Gefahr da­von ausgeht.

Wenn man sich den Bericht des Rechnungshofes anschaut, sieht man bei der ganzen Drohnenthematik auch eine Besonderheit, nämlich dass die Drohnen gleichzeitig über-, unter- und fehlreguliert sind – so könnte man es zusammenfassen. All diese Facetten werden im Bericht aufgezeigt, und das ist, glaube ich, durchaus spannend und gehört von uns als Gesetzgeber auch näher beleuchtet.

Zunächst einmal ist es ein Faktum, dass nur rund jede zehnte Drohne registriert ist. Das führt uns zu dem ganz großen Problem – ich habe die Frage der Gewichtsklasse bereits angesprochen –, dass gerade die über 25 Kilogramm schweren Drohnen besonders ge­fährlich sind – man denke an Flughäfen, aber auch an den Flugverkehr als solchen. Ich erinnere mich an das Unglück am Hudson River vor einigen Jahren zurück – dazu war nämlich am Wochenende eine Doku im TV zu sehen –: Es war ein kleiner Vogel, der da getroffen wurde und der so ein Unglück – oder eben gerade noch kein Unglück, Gott sei Dank! – ausgelöst hat. Da sehen wir, wie notwendig es ist, dass wir Drohnen in Zukunft besser tracken können. Es gibt dazu Technologien, bei denen Chips eingebaut werden, sodass wirklich nachvollzogen werden kann, wer wann wo fliegt, und somit auch der Schutz insbesondere des Flugverkehrs besser gewährleistet werden kann.

Darüber hinaus ist natürlich die Frage: Wer kann wann auf wen zugreifen beziehungs­weise wo fliegen?, eine ganz große Thematik, und da wiederum – wenn ich mir vorstelle, vor meinem Schlafzimmer oder vor meinem Bad oder wo auch immer fliegt jemand mit einer Drohne herum – insbesondere die Frage: Wer ist eigentlich dafür zuständig? Auch das ist etwas, was durchaus immer wieder zu Interpretationsspielräumen führt, und es


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ist eben meistens nicht so, dass einem in einem solchen Fall die Polizei helfen kann. Weil Karl Nehammer immer sagt, er würde gerne die Flex rausholen, um da oder dort stärker vorgehen zu können: Das ist, glaube ich, ein Bereich, in dem es durchaus einen Schulterschluss im Parlament dafür gibt, dass er die Flex rausholt und der Polizei die Kompetenz verschafft, dass sie gegen so etwas vorgehen kann. Wenn ich nämlich die Austro Control verständige, dann ist, bis sie beispielsweise bei Kollegen Loacker in Vor­arlberg irgendetwas tut, damit in Dornbirn vor seinem Fenster die Drohne weg ist, die Drohne schon längst weggeflogen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Dementsprechend ist das in diesem Zusammenhang nicht sehr sinnvoll.

Wo Drohnen massiv überreguliert sind – und das finde ich eigentlich wirklich das Schärfste in diesen Bericht –, ist beispielsweise im Zusammenhang mit ihrem Einsatz durch Rettungsorganisationen. Es kommt im Bericht auch die Thematik der Feuerwehr vor, die dann plötzlich am Wochenende nicht fliegen kann. Ein Feuer sucht sich aber nicht aus: Nein, am Wochenende werde ich mich nicht entzünden!, sondern genau in diesen Fällen braucht man relativ rasch eine Drohne, beispielsweise um bei einem Wald­brand zu schauen, wo genau ein Glutnest ist. Andere Länder machen das so. Kalifornien beispielsweise arbeitet sehr intensiv mit Drohnen, um Waldbrände in den Griff zu be­kommen, und das ist etwas, was infolge des Klimawandels in Zukunft natürlich auch uns stärker beschäftigen wird.

Sie sehen, es ist – so einfach es klingt – ein sehr komplexes Thema, wenn man hier über Drohnen, die für viele nach wie vor ein Spielzeug darstellen, diskutiert. Es sind sehr viele Parameter zu betrachten. Ich glaube, der Rechnungshof hat mit diesem Bericht für uns eine Grundlage geliefert, um da auch weitere Schritte gehen zu können. (Beifall bei den NEOS.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lukas Brandwei­ner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.53.51

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsiden­tin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher zu Hause! Der uns vorliegende Rechnungshofbericht fasst die Ergebnisse der Prüfung über die Abwicklung und den Vollzug von Verkehrsstrafen zusammen. Die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter haben natürlich wieder ordentlich und ausführlich geprüft; an dieser Stelle gleich mein Dank an die Präsidentin – bitte diesen auch dem Team so weiterzugeben!

Nun aber zum Inhalt der Gebarungsprüfung – ich habe versucht, ein paar auch für die Zuschauer interessante Dinge herauszufinden –: Der Überprüfungszeitraum liegt ja doch schon ein wenig zurück, geprüft worden ist zwischen 2013 und 2017, und in diesem Zeitraum ist die Gesamtzahl der Organmandate und Anzeigen um etwa 0,5 Prozent ge­stiegen. Das heißt, des woa ned so vü, wie wir im Waldviertel so schön sagen, aber besonders auffallend war, dass die Anzahl der Anzeigen und Organmandate aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen doch deutlich gestiegen ist, nämlich um ganze 7 Pro­zent. Das heißt, da sollten vielleicht auch wir uns und alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sich an der Nase nehmen und versuchen, die Geschwindigkeitsbe­schränkungen einzuhalten.

Dafür ist auf der anderen Seite – erfreulicherweise, muss man dazusagen – die Zahl der Anzeigen aufgrund von Alkohol- und Drogenmissbrauch um ganze 16 Prozent gesun­ken. Wie gesagt, das halte ich für sehr erfreulich.

Eine kritische Anmerkung betraf die unterschiedlichen Strafgeldhöhen – Kollege Kainz hat das schon angesprochen. Das liegt natürlich am Ermessensspielraum, den die Be­hörden haben. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass sie einen gewissen Spielraum haben,


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aber vielleicht sollten wir die Leitplanken etwas zusammenfahren, sprich den Rahmen einschränken.

Weiters wurde angemerkt, dass wir in der Administration sparen können, Synergieeffek­te nutzen sollten. Alles, was wir da einsparen, können die Beamten natürlich in die Si­cherheit der Bevölkerung investieren. Das heißt, das ist auch immer ein aktuelles Thema und eines, das wir immer vorantreiben sollten.

An dieser Stelle möchte ich natürlich auch allen Einsatzkräften, allen Beamtinnen und Beamten wirklich für den tollen Einsatz Danke sagen, den sie das ganze Jahr hindurch, besonders in diesem herausfordernden Jahr, leisten, und darf vielleicht abschließend auch noch Folgendes als Bitte formulieren: Ich weiß, dass die aktuelle Situation für nie­manden einfach ist. Sie können uns glauben, die derzeit zu treffenden Entscheidungen sind auch für uns in der Politik nicht einfach, aber ich glaube, der Blick in die Welt, spe­ziell auch in unsere Nachbarländer und darüber hinaus, zeigt, dass es momentan nicht ohne Einschränkungen geht.

Deshalb wie gesagt meine Bitte: Halten wir durch! Kämpfen wir nicht gegen Personen, sondern kämpfen wir gemeinsam gegen dieses wirklich blöde Virus! Ich habe es selber auch schon echt satt, aber wir kommen nur weiter, wenn wir gemeinsam gegen das Virus kämpfen und wenn wir vor allem zusammenhalten – und das ist meine Bitte. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

20.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.57.08

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsiden­tin! Kolleginnen und Kollegen! Was gibt es zum Bericht über die Drohnen zu sagen? – Viele von Ihnen haben wahrscheinlich schon das Gefühl erlebt, das entsteht, wenn auf einmal so ein Flugobjekt über einem auftaucht. Da stellt man sich natürlich die Frage: Was will dieses Ding? Werde ich beobachtet? Wer ist dafür verantwortlich?

Früher hat man sich einmal umgeschaut und eine Person mit einer großen Fernbedie­nung und einer langen Funkantenne gesucht – diese Zeiten sind vorbei. Heutzutage sind Drohnen mit GPS und mit hochauflösenden Kameras ausgestattet, haben kilometerwei­te Reichweiten und sind für jeden relativ einfach zu bedienen. Da ist es verständlich, dass ein unangenehmes Gefühl aufkommt, wenn solche Drohnen auftauchen.

Dass das häufig passiert, wird schon allein aufgrund der Anzahl klar: Es gibt bei uns über 100 000 Drohnen. Die Verkaufszahlen sind steigend, also kann man davon ausge­hen, dass es inzwischen sogar noch mehr sind. Nur 7 Prozent davon sind registriert – auch das haben wir schon gehört. Als Grund wurde auch angegeben, dass die Regis­trierungskosten mit bis zu 330 Euro sehr hoch waren und die Genehmigungsabläufe bis zu mehreren Wochen gedauert haben. Insofern ist es sehr gut, dass das jetzt anschei­nend schneller, einfacher und günstiger möglich ist.

Es ist auch schon die Tatsache angesprochen worden, dass von Drohnen eine erhebli­che Gefahr ausgeht, nicht nur deswegen, weil sie durch technische Defekte vom Himmel fallen und Personen verletzten können, sondern auch im Fall von fahrlässiger Verwen­dung, zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern, wo sich Landeplätze für Rettungs­hubschrauber befinden, oder in der Nähe von Flughäfen. Ob dies nun beabsichtigt oder unbeabsichtigt geschieht: Wenn der Luftverkehr eines Flughafens eingestellt werden muss, weil Drohnen gesichtet worden sind, ist der Schaden natürlich enorm.

Es wurden diesbezüglich zwar Regelungen getroffen, wie die Beschränkung der Flug­höhe oder die Errichtung von Sperrzonen für Drohnen, notwendig ist jedoch, dass diese


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auch allen bekannt und bewusst sind. Da sollte der Drohnenführerschein, der seit Jah­resanfang verpflichtend ist, Abhilfe schaffen.

Gegen die Verwendung von Drohnen in krimineller Absicht helfen einfach auch nur ak­tive Abwehrsysteme. Diese sind zwar teuer und aufwendig in der Handhabung, werden aber künftig eine ganz wichtige und zentrale Rolle in der Sicherung des Luftraumes spielen.

Ob die Erleichterungen bei der Registrierung von Drohnen und der Drohnenführerschein ausreichen werden, um die Verwendung dieser Flugobjekte besser zu regeln, oder ob es da noch andere Möglichkeiten oder andere Regeln braucht, wie eine verpflichtende Registrierung zum Beispiel beim Kauf von Drohnen, bleibt abzuwarten und werden wir beobachten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.00.08

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zum Schluss noch ein­mal dem Bericht des Rechnungshofes widmen, der sich mit den Verkehrsstrafen für Autofahrer beschäftigt. Da geht es doch um sehr viel Geld: Insgesamt haben der Bund, die Asfinag, die geprüften Länder Niederösterreich und Oberösterreich allein im Jahr 2017 rund 310 Millionen Euro eingenommen.

Der Vorwurf, dass Verkehrsstrafen eine Form von Geldbeschaffung für den Staat sind, wird vorerst durch die Darlegung des Innenministers entkräftet, dass dort kontrolliert wird, wo auch die Sicherheit der Menschen erhöht werden soll, und die Strafen ange­messen hoch sind. Der Bericht 11/2017 bis 04/2018 zeigt jedoch etwas anderes. Die damaligen Innenminister von FPÖ und ÖVP verantworten unter anderem, dass notori­sche Raser nicht höher bestraft werden als Menschen, die nur einmal die Geschwindig­keit überschritten haben. Der Grund dafür ist: Es gab keinen ausreichenden Austausch der Bezirkshauptmannschaften mit dem Innenministerium.

Bei der Anwendung der Sectioncontrol zur Feststellung von Geschwindigkeitsübertre­tungen kritisiert der Rechnungshof, dass sehr überfallsartig Messpunkte aufgestellt wer­den und dadurch die Eintreibung von Strafen erschwert wird.

Und wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie sehr oft von ausländischen Fahrzeugen überholt werden, täuschen Sie sich nicht, denn der Grund liegt darin, dass die Eintrei­bung von Strafen im Ausland nur sehr mangelhaft möglich ist.

Als positiven Punkt möchte ich aus diesem Bericht eine Erfolgsgeschichte erwähnen, und zwar die Sectioncontrolabschnitte, die fix installiert sind. Dazu zählt in meinem Be­zirk Donaustadt zum Beispiel der Kaisermühlentunnel, dort gab es seit der Inbetrieb­nahme 2003 kein Todesopfer mehr und 50 Prozent weniger Unfälle mit Verletzten. Das ist, denke ich, ein toller Erfolg und auch ein Beweis für deren Sinnhaftigkeit.

Zum Schluss passt noch dazu – weil wir über Verkehr und Autos sprechen –: Ich finde es total unangebracht, dass Elektroluxusautos, die über 400 PS stark sind und 2,5 Ton­nen an Gewicht auf die Straße bringen, mit Zehntausenden Euro gefördert werden, und das unter dem Titel Coronahilfe. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)


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21.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun die Präsidentin des Rechnungs­hofes Dr. Margit Kraker. – Bitte, Frau Präsidentin.


21.03.16

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will in aller Kürze noch zu den beiden Berichten Stellung nehmen und möchte Sie darüber informieren, dass wir das Thema Drohnen in zwei Berichten be­handelt haben: Der eine Bericht ist der vorliegende betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt, und der zweite befasst sich mit der Beschaffung und dem Einsatz von Drohnen beim Bundesheer. Beide Ministerien haben zwar bei der Drohnendetektion kooperiert, aber es gab keine gemeinsame Beschaffung – bei dieser Beschaffung könnte es aber Synergieeffekte geben.

In der zivilen Luftfahrt haben wir gemerkt – Sie alle sind mit diesem Thema sehr stark befasst –, dass es sehr strenge Regelungen gab, aber auch Rechtsunsicherheit bei den Anwendern, bei den Drohnennutzerinnen und -nutzern, denn nur wenige kamen der Bewilligungspflicht nach. Es gilt nun mit der EU-Verordnung ein neues Drohnenregime in punkto Registrierung und Identifikation. Da wird man sehen, wie sich die Sache ent­wickelt.

Da der Innenminister im Ausschuss war, haben wir sehr stark den sicherheitspolitischen Aspekt von Drohnen behandelt; es ging um die Flughäfen. Wir sind der Meinung, dass es bei den Flughäfen ein stationäres Abwehrsystem geben müsste und nicht eines, das im Anlassfall oder im Einsatzfall beschafft werden muss, denn da muss ja rasch reagiert werden.

Wir haben auch gesagt, dass die Exekutive nach dem Luftfahrtrecht und auch im Bereich des Datenschutzgesetzes keine Legitimation zum Einschreiten hat. Bei der Nutzung von Drohnen durch Einsatzorganisationen selbst gab es auch ziemlich starke Beschränkun­gen, über die man nachdenken sollte.

Was die Verkehrsstrafen betrifft, haben wir – das wurde bereits gesagt – die länderweise unterschiedlichen Strafgeldhöhen aufgezeigt; wir haben uns das in Oberösterreich und Niederösterreich angeschaut. Es gibt eine Verordnungsermächtigung nach dem Verwal­tungsstrafgesetz, nach der die Verkehrsministerin eine Verordnung erlassen kann, ein­heitliche, im Vorhinein festgesetzte Strafgeldtatbestände festlegen kann, sodass es zu keiner Ungleichbehandlung kommt. Diese Verordnungsermächtigung müsste auch um­gesetzt werden. Das Zweite ist das zentrale Register für Verwaltungsstrafen, um auch Vordelikte in Rechnung stellen zu können und entsprechend zu berücksichtigen. (Präsi­dent Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Auch die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten stellt immer wieder ein Problem dar, da geht es um internationale Anstrengungen und die Behandlung von Rechtshilfeersuchen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Herr Abgeordneter Gahr wünscht das nicht.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

21.06.3512. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung – Rei­he BUND 2019/8 (III-24/622 d.B.)


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13. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungsho­fes betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung – Reihe BUND 2019/43 (III­58/623 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pflege in Österreich – Reihe BUND 2020/8 (III-97/625 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 12 bis 14 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Herrn Abgeordneten Pöttinger zum Rednerpult bitten. – Bitte.


21.07.10

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Wir müssen uns jetzt kurz in die Zeit der Gebietskrankenkassen zurückversetzen: Der Rechnungshof prüfte zwischen Mai und Oktober 2017 die Versor­gung psychisch Erkrankter durch die Salzburger Gebietskrankenkasse, die Steiermärki­sche Gebietskrankenkasse und die Pensionsversicherungsanstalt, Prüfzeitraum 2012 bis 2016.

Psychische Erkrankungen stellten und stellen für die Bevölkerung ebenso wie für das Gesundheitssystem, das Sozialsystem und auch für die Wirtschaft eine erhebliche und wachsende Herausforderung dar. Die Aufwendungen für Invaliditätspension und Reha­bilitationsgeld aufgrund von psychischer Erkrankungen stiegen zwischen 2007 und 2016 um rund 62 Prozent und die Zahl der psychisch bedingten Krankenstandstage bei Er­werbstätigen stieg um rund 94 Prozent. Der Rechnungshof bewertete die Mehraufwen­dungen im Jahr 2016 mit rund 300 Millionen Euro.

Der Ministerrat beschloss im Jahr 2012 ein eigenes Gesundheitsziel zur psychischen Ge­sundheit und die österreichische Sozialversicherung beschloss ebenfalls im Jahr 2012 eine Strategie zur psychischen Gesundheit, die auf einer umfassenden Datenanalyse zum Jahr 2009 beruhte.

Der Rechnungshof stellte dann fest, dass es zur unvollständigen Umsetzung der Stra­tegie der österreichischen Sozialversicherung gekommen ist, dass Lücken in den strate­gischen Festlegungen sind und dass Probleme in der Gesundheitsplanung und Proble­me in den gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen.

Die Empfehlungen: Gemeinsam mit den Ländern wäre eine sektorenübergreifende Stra­tegie zur psychischen Gesundheit zu entwickeln, auf eine größere Bedeutung der psy­chischen Gesundheit in den Zielsteuerungsverträgen wäre hinzuwirken, ambulante Re­habilitationsmaßnahmen wären künftig nach sachlichen Kriterien unter Gleichbehand­lung aller Anspruchsberechtigten zu gewähren und auf eine gesetzliche Neuregelung der Psychotherapie als Krankenbehandlung wäre unter Berücksichtigung von spezifi­schen Qualifikationsanforderungen, eines breit gestreuten Angebots, einer bedarfsorien­tierten Steuerung und der Inanspruchnahme von Wahlleistungen hinzuwirken.

Das war jetzt ein Blick in die Vergangenheit – und nun aus meiner Sicht noch Infos zum aktuellen Stand: Im Jahr 2017 hat die Sozialversicherung aufgrund eines Regierungs­auftrages ein Konzept zur psychotherapeutischen Sachleistungsversorgung und der multiprofessionellen psychischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt,


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wonach die psychotherapeutische Sachleistungsversorgung bis ins Jahr 2019 um 25 Pro­zent auszubauen ist. Mit der Zusammenlegung der GKKs und der Neugründung der ÖGK wurde der Fokus auf ganz Österreich gelegt. Im Juni 2020 wurde beschlossen, dass man das Niveau der Versorgung in der Psychotherapie österreichweit auf jenes im Bundesland Salzburg – das war das höchste Niveau – anhebt. Diese Sachleistungsver­sorgung wird um insgesamt 300 000 Stunden pro Jahr erhöht.

Die Verantwortlichen der ÖGK sind sich bewusst, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten ein versorgungswirksames Angebot der Psychotherapie sehr wichtig ist. Der im Verwaltungsrat beschlossene Maßnahmenplan betreffend Leistungsharmonisierung bei der Psychotherapie beinhaltet auch ein einheitliches Antrags- und Bewilligungssystem mit erheblichen Vereinfachungen sowie als Ziel einheitliche Mindeststandards für Psy­chotherapeuten. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

21.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.


21.11.23

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsiden­tin! Kolleginnen und Kollegen! Die psychischen Erkrankungen stellen nicht nur für die Bevölkerung, sondern natürlich auch für das Gesundheitssystem eine große Herausfor­derung dar. Die steigenden Zahlen, was die Aufwendungen und die Krankenstandstage betrifft, haben wir ja von Kollegen Pöttinger schon gehört. Einer Studie der WHO zufolge werden 2030 in den Industriestaaten drei von fünf schwerwiegenden Erkrankungen den psychischen zuzuordnen sein.

Das war es dann aber auch schon wieder mit der Datenlage, denn mehr Daten stehen uns in Österreich leider nicht zur Verfügung. Es fehlt ein Gesamtüberblick über die tat­sächliche Situation bei Erkrankungen im psychischen Bereich; auch über die Medika­tionen ist wenig herauszufinden, weil viele Medikamentenpreise niedriger als die Rezept­gebühr sind. Aber auch die Akzeptanz einer psychischen Erkrankung ist keine große. Sich einzugestehen, dass eine psychische Behandlung notwendig und gut wäre, wird weithin als Schwäche ausgelegt.

Besonders ernüchternd sind die Zahlen, wenn es um das Angebot im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie geht. Da gibt es österreichweit zu wenig Plätze. Erst im Jahr 2020 gab es eine leichte Verbesserung um 40 Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Wiener AKH.

Wenn Studien zufolge in Österreich jeder Sechste von psychischen Erkrankungen be­troffen ist, Kolleginnen und Kollegen, dann wird mir hier jeder zustimmen, dass die Be­lastungen, die durch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Krise ent­stehen, nicht gerade zur Entspannung beitragen. Diese Belastungen sind inzwischen enorm: Sie reichen vom Verlust des Arbeitsplatzes über Einkommenseinbußen bis hin zu massiven Existenzängsten. Selbst bei jenen, die ihrer Arbeit nachgehen können, steigt die Belastung erheblich, vor allem bei unseren 1,4 Millionen Arbeiterinnen und Ar­beitern, die täglich in den Betrieben sein müssen oder auf Baustellen tätig sind. Während man auf der einen Seite von Homeoffice redet, können genau diese ihre Arbeit nicht mit nach Hause nehmen.

Wenn dann noch monatelang die Schulen und Kindergärten de facto geschlossen sind, wird es immer schwieriger, die Betreuung für die Kinder sicherzustellen. Das zeigen auch die steigenden Zahlen der anwesenden Kinder und Jugendlichen in Schulen und Kinder­gärten, deren Eltern vom Betreuungsangebot Gebrauch machen müssen. Da wird eine Verschiebung der Semesterferien, wie derzeit in Oberösterreich und in der Steiermark vorgesehen, schon zu einer Problemstellung, die erst einmal bewältigt werden muss.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 278

Die Situation von vielen Familien wird zunehmend dramatischer. Die Fälle von Gewalt gegen Kinder sind 2020 um 49 Prozent gestiegen. In Umfragen von Elternvereinen stu­fen 40 Prozent der Befragten den psychischen Zustand von Schülerinnen und Schülern als schlecht bis sehr schlecht ein. Es ist dringend notwendig, Angebote für Beratungen und Behandlungen schnell auszubauen, und das Ganze so niederschwellig wie möglich, damit sie auch angenommen werden können. Die psychischen Auswirkungen der der­zeitigen Belastungen werden wir nicht wegimpfen können, diese werden uns noch Jahre begleiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hörl.)

21.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte.


21.14.49

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Bevor ich auf den Bericht, um den es geht, nämlich jenen über die psy­chisch Erkrankten, zu sprechen komme, muss ich der ÖVP eine Gratulation ausspre­chen. Ihr habt es geschafft, dass Österreich weltweit wieder die Nummer eins ist, nämlich bei der Anzahl der vorzeitig geimpften Bürgermeister. Das ist wirklich eine großartige Leistung, dass es da Leute gibt, die noch gar nicht dran wären und die sich zulasten von Leuten, die darauf warten und die einer Risikogruppe angehören, vordrängeln, nur weil ein paar Impfdosen übrig geblieben sind. Also schändlicher geht es ja gar nicht mehr! Und diese Doppelbödigkeit, Menschen einzusperren, weil sie geschützt werden müssen, und ihnen dann auch noch den Impfstoff wegzunehmen – eine Schande ist das, eine Schande! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Reiß dich z’samm! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zum Bericht über die psychisch Erkrankten – keine Sorge, zu dir komme ich auch noch, Kollege Hörl! –: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass bis zum Jahr 2030 die Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal von psychischen Erkrankungen betroffen sein wird. Der Mehraufwand im Jahr 2016 wurde schon erwähnt, 300 Millionen Euro. Ich wage aus diesen Ableitungen und auch daraus, was ich noch sagen werde, zu behaupten, dass es bis zum Jahr 2030 wesentlich mehr Betroffene geben wird, als Rechnungshof und WHO prognostizieren, und die Kosten werden noch mehr steigen.

Warum ist das so? – Dafür sorgt ihr, ihr und euer Kanzler Kurz, mit euren unverhältnis­mäßigen Coronamaßnahmen. Herr Kurz sorgt für die psychischen Erkrankungen von morgen, so einfach ist das. Warum und bei wem tut er das? – Fangen wir einmal bei den Kleinsten an, bei den Kleinsten im Kindergarten, die ihr nicht mehr in den Kindergarten gehen lasst, denen ihr den Kontakt zu den kleinen Freunden, die sie haben, verweigert. Gerade das ist etwas, was in dieser Entwicklungsphase von ganz besonderer Wichtigkeit wäre. Da sind die psychischen Schäden von morgen schon vorprogrammiert.

Ihr macht das bei den Volksschülern, denen ihr nicht nur die Kontakte zu den Freunden verweigert und die ihr einsperrt, sondern denen ihr zusätzlich die Ausbildungszeit stehlt. Darum rufe ich an dieser Stelle wieder einmal aus: Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Totter: Die Schulen sind offen!) – Aber geh, das kann ja nur jemand glauben, der komplett realitätsfern ist.

Ihr macht das bei den Schülern der Unterstufe, denn zusätzlich dazu, dass sie keine Sozialkontakte haben dürfen, dass ihnen von euch die Bildungszeit gestohlen wird, wird ihnen die Möglichkeit des Abnabelns vom Elternhaus genommen. Dieses Alter fällt näm­lich genau in die Phase der Pubertät, und das passiert in dieser Zeit. Das führt zu wahn­sinnigen Konflikten, das sagen auch Experten. Des Weiteren passiert in dieser Zeit et­was an sich Wunderschönes, nämlich die ersten Annäherungen an das andere Ge­schlecht, die ersten Romanzen. Auch das stehlt ihr ihnen und auch das führt zu den


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psychischen Schäden von morgen. – Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Abg. Totter: Die Schulen sind offen!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ribo. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) – Entschuldigung, ich habe geglaubt, du bist schon fertig! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und Grünen.)


Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Das ist ein netter Versuch.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, du hast insgesamt noch 16:37 Minuten, ist also gar kein Problem.


Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Na eben. – Sie machen es bei all den betroffenen Eltern, die jetzt dazu gezwungen werden, Aufgaben zu übernehmen, für die sie gar nicht ausgebildet sind, die ihre Kinder daheim unterrichten müssen. Das ist be­sonders schwierig, gerade bei Kindern in der 1. und 2. Klasse Volksschule – da ist wirk­lich viel zu lernen. Diese Eltern sind am Sand, sie sind am Ende. Sie sind vielleicht beide berufstätig, möglich, dass für den einen oder anderen Homeoffice möglich ist und sie sitzen dann zu Hause und haben parallel noch ein oder vielleicht sogar zwei oder drei Kinder zu unterrichten. Denkt einmal nach, was das für ein Aufwand ist! Denjenigen von euch möchte ich sehen, der das so ohne etwas schaukelt!

Das sind die nächsten psychisch Kranken von morgen, die ihr am Gewissen habt. Die sind nämlich noch dazu auch alle eingesperrt, dürfen auch keinen Besuch empfangen oder irgendwoanders hingehen. Das heißt, denen fehlt auch die Zeit, sich mit jemand anderem zu unterhalten, auszutauschen oder einfach nur einmal zu reden. Das sind die psychisch Kranken von morgen, die ihr am Gewissen habt. – Sperren Sie die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt fertig?


Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Nein. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Herr Prä­sident, Sie werden hören, wenn ich fertig bin, ich ende dann mit den Worten: Sperren Sie die Schulen wieder auf!, aber das dauert noch ein bisschen. (Beifall des Abg. Loa­cker. – Abg. Hörl: Lass dir Zeit!) – Ja, lass ich mir eh.

An all die Eltern zu Hause, die jetzt verzweifelt sind: Es gibt auch Auswege. Mir liegt ein besonderer offener Brief einer Steirerin, einer wirklich beherzten Mutter, vor, aus dem ich ein paar Auszüge bringen will:

Sie sieht es als ihre Pflicht an, als verantwortungsvoller Mensch und als verantwortungs­volle, liebende Mutter, für die Rechte und die Freiheit der Eltern und Kinder einzutreten. Sie sieht es weiters als ihre Pflicht an, ihre Kinder vor negativen psychischen Auswir­kungen, vor falschem Pflichtbewusstsein, vor der Aufgabe der Autonomie und des Rechts frei zu atmen sowie vor schwerwiegenden gesundheitlichen und psychischen Folgeschäden zu schützen; denn immerhin, sagt sie, führen die Coronamaßnahmen im Schulalltag zu Demütigung, zu Ausgrenzung, zur Erziehung von Befehlsempfängern, und als solche möchte sie ihre Kinder nicht sehen  das ist aber genau das, was ihr wollt: ihr wollt in Wahrheit alle versklaven (Abg. Hörl: Hallo, hallo!) ‑, und zu schweren körper­lichen und psychischen Belastungen mit eventuellen Folgeschäden. Und sie fragt zu Recht: Wer soll unsere Kinder vor Willkür, Propaganda, Menschenrechtsverletzung, Kri­minalität und Erziehung zu Unmündigkeit schützen, wenn nicht wir, die Eltern?

Liebe Eltern, die jetzt zuschauen und die das hören: Wenn ihr euch damit identifizieren könnt, nehmt euch noch 2 Minuten Zeit, bitte! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Sie sagt, man solle einfach seinen Menschenverstand walten lassen und sich nicht in Panik, Hysterie, Propaganda und Massenmanipulation hineinziehen lassen. (Zwischen­ruf des Abg. Stögmüller.) Zu jedem Zeitpunkt, stellt sie fest, gäbe es die Möglichkeit,


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aus diesem perfiden Spiel auszusteigen und mutig und mit Rückgrat zu sagen: Ich ma­che da nicht mehr mit! Die Eltern haben auch eine Verantwortung, nämlich als Vorbilder ihren Kindern gegenüber. Die Eltern müssen den Jugendlichen und Jüngsten zeigen, was es heißt, für seine persönliche Freiheit einzustehen, auch wenn das nicht immer ganz angenehm ist. Sie sollen selbstverantwortlich werden, selbst denken und sich zu mitfühlenden Wesen entwickeln.

Genau damit spricht sie mir aus dem Herzen. Das habe ich in der Zeit, als meine Kinder noch klein waren, auch permanent versucht, ihnen zu vermitteln (Oh-Rufe bei der ÖVP), und ich bin stolz, heute zu sehen, dass sie so weit sind, dass sie nachdenken, sich eine eigene Meinung bilden, die nicht immer die meine sein muss. Wir hackln ab und zu auch ganz schön, kommen nicht immer auf einen grünen Zweig, aber das macht mich noch stolzer. (Abg. Hörl: Wählen die FPÖ?)

Kinder gehören zu Ehrlichkeit angeleitet und nicht zu feigen Jasagern, schreibt sie – und das ist das, was ihr aus den Menschen machen wollt, aus unseren Kleinsten, aus unse­ren Kindern, aus unseren Jugendlichen. Das ist schändlich! Schande über euch! (Zwi­schenrufe bei den Grünen.) Das Wichtigste allerdings, sagt sie – und darin kann ich sie nur bestätigen –, ist, zu spüren oder zu fühlen, was der eigene Bauch sagt und dem zu folgen. – Das ist meist viel gescheiter als alles andere, was von scheinbar gescheiten Leuten kommt, die so obergescheit sind wie viele, von denen ich jetzt keinen persönlich nennen will und werde. (Neuerlicher Zwischenruf bei den Grünen.)

An eure Adresse, liebe ÖVP und Grüne – ich meine, ihr seid eh nur noch Steigbügelhal­ter –: Ihr habt die Tugend der Demokratie zu Grabe getragen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Ihr geht heute auf Menschen los, die kritisch sind, die sagen: Ich trage jetzt mein Gefühl und mein Gespür auf die Straße (Zwischenruf der Abg. Tomaselli), sage dort einmal laut, was ich mir denke und was ich davon halte! – ohne Gewalt, ohne Zer­störung, friedlich, vorkommnisfrei und ohne Zerstörungen. Die werden von euch diffa­miert, kriminalisiert und stigmatisiert. Das ist letztklassig! (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Ich kann euch eines sagen, und ich würde es euch auch empfehlen: Ich war bei ein, zwei solchen Veranstaltungen und ich habe dort nur seriöse, anständige, bodenständige Leu­te kennengelernt. Das sind nicht einfache Menschen, das sind einfach Menschen (Abg. Hörl: Lass dir nichts gefallen! – Heiterkeit bei der ÖVP), und hinter ihren Anliegen – das sage ich jetzt hier von dieser Stelle aus ganz klipp und klar – stehe ich voller Inbrunst und mit vollster Überzeugung und werde sie auch weiterhin unterstützen. Also: Sperrt die Schulen wieder auf! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Fischer. – Ruf bei den Grü­nen: Zugabe! – Allgemeine Heiterkeit.)

21.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Sie hätten aber noch 10 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ribo. – Bitte. (Heiterkeit und Unruhe im Saal. – Ruf bei den Grünen: ... eine gescheite Rede! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Ich darf um Aufmerksamkeit bitten.


21.24.27

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede von Herrn Zanger kann ich nicht toppen, aber – ja.

Zuallererst möchte ich mich beim Rechnungshof dafür bedanken, dass die Themen Pflege, Diabetes und psychische Erkrankung in Berichten thematisiert wurden. Diabetes wird in unserer Gesellschaft leider immer relevanter. Der Bericht überprüft daher vor allem präventive Maßnahmen und die Gesundheitsförderung von an Diabetes Typ 2 er­krankten Personen. Auch psychische Erkrankungen treten in unserer Gesellschaft immer häufiger auf, was unser Gesundheits- und Sozialsystem vor erhebliche Herausforderungen


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stellt. Gerade jetzt, in Zeiten von Social Distancing, bleibt der so wichtige menschliche Kontakt sehr oft auf der Strecke (Abg. Zanger: ... 2020!) und sehr viele Menschen ver­einsamen leider in den eigenen vier Wänden. Deswegen kann man die Versorgung von psychisch Erkrankten nicht oft genug thematisieren.

Als Sprecherin für SeniorInnen und Pflege habe ich mich selbstverständlich intensiv mit dem aktuellen Pflegebericht auseinandergesetzt. Für mich ist dieser Bericht eine Bestäti­gung, dass im Bereich Pflege großer Verbesserungsbedarf besteht und eine Pflegere­form, an der wir arbeiten, dringend notwendig ist, denn wie bereits mehrfach festgestellt, weist auch dieser Bericht auf einen massiven Pflegekräftemangel hin.

Wir müssen und werden diesem Pflegekräftemangel mit attraktiven Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen begegnen. Außerdem wird wiederholt auf die regionalen Un­terschiede hinsichtlich der Qualitätsstandards in der Pflege hingewiesen. Es kann doch nicht sein – leider ist es aber so –, dass in Österreich die Erfüllung der Bedürfnisse zu pflegender Menschen davon abhängt, wo sie wohnen.

Ich sehe den Bericht jedenfalls als eine gute Vorlage für unsere Arbeit in der Pflegere­form, denn um den Problembereichen in der Pflege entgegenzuwirken, braucht es ein gemeinsames Auftreten, eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Ge­meinden. Nur gemeinsam kommen wir in der Pflegereform vom Klatschen ins Handeln, sodass sich wirklich für alle Betroffenen in der Pflege tatsächlich nicht nur etwas ändert, sondern auch etwas verbessert. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fiedler. – Bitte.


21.27.06

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Präsidentin! Ho­hes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Der Rechnungshof hat sich wieder einmal die Mühe gemacht, Schwächen unseres zer­splitterten Gesundheitssystems aufzuzeigen. Dabei wurde die schlechte Versorgungsla­ge von drei Gruppen näher betrachtet: die der Diabeteskranken, die der psychisch Er­krankten und die der Pflegebedürftigen.

Der Rechnungshof sieht bei allen drei Gruppen ähnliche Versorgungsstrukturprobleme und kommt auch auf ähnliche Verbesserungsvorschläge.

Zunächst brauchen wir eine gesicherte und vollständige Datengrundlage, damit endlich eine Datenverknüpfung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen stattfinden kann. Versorgungsprozesse müssen genau definiert werden, zudem müssen verfügbare Daten von einer Stelle zusammengefasst werden, um daraus auch Handlungsempfeh­lungen ableiten zu können. Schlussendlich fordert der Rechnungshof eine bessere, sek­torenübergreifende Versorgung – eine bekannte Forderung, die wir seit Jahren kennen, die aber nicht umgesetzt wird. Da bedarf es der Gestaltung strategischer Ziele, ordent­licher Planungsinstrumente und einer Prüfung, ob die Gesundheitsplanung auch den Zielen entspricht.

Eigentlich hätte die Gesundheitsreform 2013 und die damit verbundene Zielsteuerung die sektorenübergreifende Zusammenarbeit stärken sollen, die Gesundheitsreform 2013 ist aber grandios gescheitert, weil die Länder und die Krankenkassen nach wie vor nicht zusammenarbeiten und nur ihre eigenen Bereiche optimieren – zulasten der Patienten.

Aufgrund dieser schlechten Zusammenarbeit sind nur knapp 10 Prozent der österreichi­schen Diabeteskranken in einem Diabetesprogramm. In Deutschland hingegen sind es mehr als 50 Prozent. Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesse­rung der Diabetesversorgung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, um die Diabetesversorgung zu verbessern. Darin sollen die Empfehlungen des Rechnungs­hofes und die Vorschläge aus der Antragsbegründung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die Krankenversicherungsträger per Gesetz dazu verpflichtet werden, allen Diabeteskranken ein Angebot für das Diabetes-Programm ,Therapie aktiv‘ zu unterbrei­ten.“

*****

Ich mache mir natürlich keine Hoffnungen, dass die schwarz-grüne Mehrheit diesem An­trag zustimmen wird. Auch mein Vertrauen in diese Regierung und in das Gesundheits­ministerium schwindet. Mich erschüttert das Impfchaos, das in einer Impfkorruption gipfelt, weil Bürgermeister in Österreich offenbar Hochrisikopatienten sind und echte Ri­sikogruppen vergessen werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Mich erschüttert das Versagen beim elektronischen Impfpass, bei der Bestellung des Grippeimpfstoffs, bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, bei der Datenbereitstel­lung für die Wissenschaft, beim Schutz sozial benachteiligter Gruppen, beim Schutz der Risikogruppen und Pflegeheimbewohner, bei der Coronaampel et cetera, et cetera – die Liste lässt sich unendlich erweitern.

Wir brauchen an der Spitze des Ministeriums jemanden, der anpackt; wir brauchen einen Profi. Zahlreiche Pressekonferenzen lösen keine Probleme. Wir brauchen dringend eine Verbesserung der Versorgung der psychisch Kranken, der Diabeteskranken und der Pflegebedürftigen. Alles andere ist nicht nur schlecht für Österreichs Patienten, sondern auch frustrierend für die Rechnungshofprüfer, die hervorragende Berichte zur Verbes­serung der Gesundheitsversorgung erstellen, die dann nicht zur Umsetzung kommen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

21.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung der Diabetesversorgung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dia­betes-Prävention und -Versorgung – Reihe BUND 2019/43 (III-58/623 d.B.) – TOP 13

Ziel des Antrags: Sektorale "Finanzierung aus einer Hand" für das Diabetes-Programm "Therapie aktiv", um das Programm besser voranzutreiben

Signifikante Erhöhung der DMP-Einschreibequote für "Therapie aktiv" durch eine IGV-Finanzierung. Dadurch weniger Spitalsaufenthalte und Einsparungen, bei gleichzeitig mehr gesunden Lebensjahren und höherer Lebensqualität.


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Rechnungshofkritik an Diabetes-Versorgung

Erst vor Kurzem hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass sich nur ein Bruchteil der Diabetes-Kranken in einer sogenannten "Strukturierten Versorgung" (DMP) befinden. Während sich in Österreich 2017 nur 13% der Diabetes-Kranken in einem Diabetes-DMP befanden (aktuell: 14%), sind es in Deutschland über 50%.

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Rechnungshof_Oesterreich_sieht_hohen_Verbesserungsbedarf_.html

Geringe Einschreibequote (12%) bei "Therapie aktiv"

Für Österreich wird derzeit von 600.000 Diabetes-Erkrankten ausgegangen, wovon sich gerade einmal 82.522 Personen in strukturierter Versorgung (DMP) befinden (Stand: 1.10.2018 https://www.therapie-aktiv.at). Das hiesige Diabetes-DMP nennt sich „Thera­pie aktiv“ und ist für Diabetes-Typ-2-Erkrankte gedacht. „Therapie aktiv“ wird zwar in seiner Evaluierung (2015) positiv beurteilt, dennoch ist die Einschreiberate von 14% im internationalen Vergleich sehr niedrig.

Evaluierung: https://www.therapie-aktiv.at/cdscontent/load?contentid=10008.649643&ver­sion=1519316820

Problem: Fehlende Finanzierung aus einer Hand torpediert höhere Einschreibequote

Dass die Einschreibequote im internationalen Vergleich so niedrig ist, liegt nicht daran, dass das Programm schlecht ist. Im Gegenteil, die strukturierte Versorgung bringt laut der Programm-Evaluierung nicht nur bessere Versorgungsergebnisse (bessere Versor­gung, weniger Komplikationen), sondern auch hohe jährliche Einsparungen (813 Euro pro Jahr für jede/n DMP-Teilnehmer_in). Das Problem ist nur, dass die Einsparungen fast ausschließlich in den Spitälern anfallen, die von den Ländern (Landesgesundheits­fonds) finanziert werden. Die Kassen, die „Therapie aktiv“ organisieren, können froh sein, wenn sie die ambulanten Mehrkosten durch geringe Heilmittelkosten und Trans­portkosten decken können. Die fehlende „Finanzierung aus einer Hand“ hemmt also höchstwahrscheinlich die Kassen bei der verstärkten Einschreibung in das DMP. Die Schlusslichtposition bei der strukturierten Versorgung ist somit definitiv hausgemacht, weil seit Jahrzehnten bei einer Reform zur "Finanzierung aus einer Hand" geblockt wird.

Lösung: separate "Integrierte Finanzierung" für Diabetes-DMP-Versicherte

Da die Etablierung der "Finanzierung aus einer Hand" sicher noch dauern wird, eignet sich die Mini-Variante der "Finanzierung aus einer Hand", nämlich die "Integrierte Finan­zierung". Dabei werden gewisse Indikationsgruppen aus der Regelfinanzierung (Ge­samtvertrag/Honorarkatalog und LKF) herausgenommen und über eine eigene Finanzie­rungsschiene abgerechnet.


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In der Praxis würde das für "Therapie-aktiv"-Teilnehmer_innen folgendermaßen ausse­hen: Es wird ein IGV-Finanzierungstopf aufgestellt, in den die Landesgesundheitsfonds und Krankenkassen jene Mittel einbringen, die sie für die IGV-Teilnehmer_innen im Normalfall (vor IGV) jährlich ausgeben. Laut "Therapie-aktiv"-Evaluierung fallen für Dia­betiker_innen durchschnittlich 6.800 Euro stationäre Kosten (Landesgesundheitsfonds) und 2.000 Euro ambulante Kosten (Krankenkassen) an. Insgesamt würden also im IGV-Finanzierungstopf pro Teilnehmer_in durchschnittlich 8.800 Euro Finanzmittel zur Verfü­gung stehen. Da "Therapie-aktiv"-Teilnehmer_innen in der Versorgung günstiger sind als nicht-teilnehmende Diabetiker_innen, wäre durch den IGV-Topf eine leichte Überfi­nanzierung sichergestellt, was den Anreiz stärken würde, Diabetiker_innen in das DMP zu bringen. Die Diabetiker_innen würden nun endlich von nur einem Finanzierungs-Verantwortlichen (Idealfall: Krankenkassen) gesteuert werden, wodurch bei diesem für seine Bemühungen auch sämtliche Einsparungen ankommen würden.

Einsparungspotential

Zieht man die Angaben zu Einsparungen durch "Therapie aktiv" heran, ergeben sich Ein­sparungen von ca. 800 Euro pro Jahr und Versicherte/n. Für zusätzliche 100.000 Dia­betiker_innen in "Therapie aktiv" würden somit ca. 80 Mio. Euro einspart werden, bei bes­serer Lebensqualität der Betroffenen, wohlgemerkt.

Wer ist für die für die Steuerung von DMP-Diabetiker_innen geeignet

Im Idealfall würden die Krankenkassen (+KFAs) die Steuerung der DMP-Diabetiker_in­nen übernehmen. Als Steuerungsverantwortliche könnten aber auch PVE-Einheiten, Ambulatorien, Krankenanstalten, die Landesgesundheitsfonds (+PRIKRAF) oder private Krankenversicherungen, usw. herangezogen werden.


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Diagnose-Dokumentation - Qualitätssicherung

Ein weiterer Schritt muss die ambulante Diagnose-Dokumentation für Diabetes sein. Damit ist eine bessere Verknüpfbarkeit der spitalsambulanten und stationären Daten gegeben. Außerdem würde damit den Empfehlungen der IHS-Studie (Juni 2018) und des RH-Berichts (Juli 2018) zur ambulanten Qualitätsmessung teilweise entsprochen werden. Für die integrierte Diabetes-Finanzierung würde folglich auch die Qualitätsmes­sung leichter werden und wir hätten endlich den Anfang bei der ambulanten Qualitäts­messung gesetzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, um die Diabetesversorgung zu verbessern. Darin sollen die Empfehlungen des Rechnungs­hofes und die Vorschläge aus der Antragsbegründung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die Krankenversicherungsträger per Gesetz dazu verpflichtet werden, allen Diabeteskranken ein Angebot für das Diabetes-Programm "Therapie aktiv" zu unterbrei­ten."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. – Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Ich hoffe, das sind fünf Unterschriften. Ich würde bitten, dass man den Na­men darunter schreibt – weil es bei aller Liebe wieder einmal ein Vorname und ein Nach­name sein könnte –, aber jedenfalls steht er mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. – Bitte.


21.30.54

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, zur Rede von Kollegen Zanger gäbe es vieles zu sagen. Eines zu seinem Vorwurf Richtung Bürgermeister: Es ist natürlich inakzeptabel, dass sich Menschen, die noch nicht an der Reihe sind, vor­zeitig impfen lassen, überhaupt keine Frage – und das betrifft alle Berufsgruppen. Als oberösterreichischer Bürgermeister darf ich aber sagen: Ich kenne keinen ÖVP-Bürger­meister in Oberösterreich, der sich hat impfen lassen – aber ich kenne einen FPÖ-Vize­bürgermeister in Oberösterreich, der sich hat impfen lassen. (Beifall bei der ÖVP.) Kolle­ge Zanger, ich würde empfehlen, die Vorbereitung (Abg. Zanger: ... für den gilt das ganz Gleiche, was ich gesagt habe!) ordentlich zu machen und zu schauen, wer aller betroffen ist. (Abg. Zanger: ... ganz das Gleiche! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflege und Betreuung ist eine ganz große Heraus­forderung unserer Zeit, mit und ohne Coronapandemie. Der Rechnungshof hat auf 170 Seiten die Dimension der sich ergebenden Aufgabenstellungen herausgearbeitet und aufgelistet.

Viele haben sich bereits mit der demografischen Entwicklung auseinandergesetzt. Der Rechnungshof nennt die Alterszusammensetzung als eine der wesentlichen Verände­rungen in den nächsten 40 Jahren. Die über 80-Jährigen werden sich mit 11,7 Prozent der Gesamtbevölkerung mehr als verdoppeln, auch das ist eine wesentliche Kennzahl. Heute fallen auf einen über 80-Jährigen vier Personen, die private Pflege leisten können,


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2060 werden es nur mehr 1,6 Personen sein, also nicht einmal mehr die Hälfte von heute.

Was heißt das? – Wir werden rund 100 000 Menschen mehr in der Pflege brauchen, und der Rechnungshof hat bereits für das Jahr 2030, also für in zehn Jahren, für Alten- und Pflegeheime einen zusätzlichen Finanzbedarf von 3,5 Milliarden Euro errechnet. Das ist eine enorme Herausforderung – und, sehr geehrte Damen und Herren, da habe ich noch nicht die Qualität, die mobilen Dienste, die unterschiedliche Anzahl der Heimplätze und die unterschiedlichen Personalvorgaben angesprochen.

Ja, dieser Bericht zeigt, wie wichtig eine Reform der Pflege in Österreich ist. Die Regie­rungskoalition hat sie vereinbart, die grundsätzliche Herangehensweise und die politi­schen Lösungsansätze stehen im Regierungsprogramm.

Dazu möchte ich einige Schwerpunkte nennen: Grundlage ist natürlich die bestmögliche Unterstützung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen sowie ihrer Angehöri­gen und Pflegenden. Wichtig ist natürlich die Stärkung der Prävention, das heißt, die Abfederung der persönlichen, gesundheitlichen oder gar finanziellen Folgen im Alter ist sicherzustellen.

Es braucht eine verstärkte Unterstützung der Pflege zu Hause, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der mobilen Dienste, und – es wurde bereits angesprochen – eine Personaloffensive ist notwendig und natürlich die Sicherstellung der Finanzierung. Sehr geehrte Damen und Herren, viele Menschen arbeiten in der Pflege, mehr als 950 000 Menschen pflegen ihre Angehörigen. Sie arbeiten privat, mobil und in stationä­ren Einrichtungen. Sie leisten Großartiges, ein großes, großes Danke dafür – ganz be­sonders an die vielen Frauen, die in der Regel diese Arbeit leisten. (Beifall bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, das Ziel ist eine qualitätsvolle Pflege, denn sie ermög­licht ein Leben in Würde. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

21.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Greiner. – Bitte.


21.35.04

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Ich beginne mit dem Bericht zur Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung. Was war das wesentliche Pro­blem? – Das wesentliche Problem ist das Fehlen epidemiologischer Daten und standar­disierter Diagnosen. Wie zeigt sich das? – Es zeigt sich darin, dass wir nicht wissen, wie viele psychisch Erkrankte es tatsächlich in unserem Land gibt. Jeder sechste wird in Zukunft davon betroffen sein, eine psychische Erkrankung zu erfahren, und wir wissen, es ist leider oftmals ein Tabuthema – genau deswegen braucht es einen niederschwel­ligen Zugang. Es darf keinesfalls passieren, dass eine psychische Erkrankung einer Stig­matisierung gleichkommt.

Wir haben das im Ausschuss diskutiert: Der Weg, dass man eine körperliche und eine psychische Erkrankung als gleichgestellt betrachtet, ist wohl noch ein sehr weiter. Ekla­tant ist die Unterausstattung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie; und gerade ange­sichts der derzeitigen Umstände, unter denen die Kinder und Jugendlichen wirklich leiden, muss es, glaube ich, absolute Priorität haben, kinder- und jugendpsychiatrische Behand­lungsmöglichkeiten auszubauen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der NEOS so­wie des Abg. Schnedlitz.)

Hinsichtlich der Diabetesprävention stellen sich eigentlich die gleichen Probleme und Fragen wie beim Bericht davor. Auch diesbezüglich existieren keine grundlegenden Da­ten, wie viele Diabetespatientinnen und -patienten es gibt; und da gäbe es doch Ansätze, wie man zu mehr Daten kommt, beispielsweise indem man die Daten aus schulärztlichen


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Untersuchungen verwendet, natürlich anonymisiert. Daraus könnte man dann allerdings sukzessive wirksame Maßnahmen ableiten, zum Beispiel, wie der Lebensstil geändert werden muss: Bewegung, Ernährung et cetera, et cetera. Es ist ja wichtig, dass man wirklich nachhaltige Verbesserungen erreicht.

In Deutschland sind 50 Prozent der Diabeteserkrankten in einer strukturellen Begleitung erfasst, bei uns sind es 13 Prozent. Da ist also wirklich noch sehr viel möglich, und da ist der Herr Bundesminister für Gesundheit wohl gefordert.

Ich möchte noch ein kurzes Statement zum Pflegebericht abgeben: Erfreulicherweise betrachtet dieser Bericht erstmals alle neun Bundesländer, er zeigt aber auch, wie un­terschiedlich die Zugänge in den einzelnen Bundesländern sind. Es muss eine würdevol­le Qualität in der Pflege gewährleistet werden. Wir als SPÖ-Fraktion fordern eine Pfle­gemilliarde für die Pflege zu Hause, für die 24-Stunden-Betreuung und auf alle Fälle für eine bedarfsorientierte Pflege, vor allem auch mit fairen Regeln für pflegende Angehö­rige.

Wer ist in der Verantwortung? – Der Herr Gesundheitsminister, aber vor allem auch der Herr Bundeskanzler, der in wortreichen Pressekonferenzen immer angekündigt hat: Die Pflegereform kommt, wir werden uns um die Pflege kümmern. Bisher ist gar nichts pas­siert, es fehlen die Maßnahmen, es fehlen die Pläne – und, sehr geehrte Damen und Herren, das ist bedauerlicherweise ein weiteres Beispiel in einer langen Kette unerfüllter Ankündigungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister, Herr Bundeskanzler, handeln Sie im Sinne der zu Pflegenden, im Sinne unserer Patientinnen und Patienten, die zu Pflegenden und deren Angehörige haben es sich wirklich verdient! (Beifall bei der SPÖ.)

21.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.


21.38.40

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer! Ja, der „Bericht des Rechnungshofes betreffend Diabetes-Prävention und -Versorgung“ ist ein sehr guter Bericht. – Herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter, Frau Präsidentin.

Aus dem Bericht des Rechnungshofes geht hervor, dass in Österreich 7 bis 11 Prozent der Bevölkerung an Diabetes leiden, und das ist eine erhebliche Zahl. Da haben wir bald die Grenze von einer Million erreicht – und das Schlimme ist, wenn man nun von 900 000 Diabetikern in Österreich ausgeht, dass circa 300 000 davon nicht einmal wis­sen, dass sie an Diabetes Typ 2 leiden, und man weiß ja, was diese chronische Stoff­wechselerkrankung für Folgeerkrankungen in der Bevölkerung mit sich bringt.

Darum finde ich es gut, wenn man sich damit beschäftigt, denn Folgekrankheiten kosten sehr viel Geld, kosten dem Gesundheitswesen in Österreich Geld, das teilweise gar nicht vorhanden ist. Das wurde im Ausschuss auch dem Gesundheitsminister gesagt, aber der Gesundheitsminister hatte darauf sehr, sehr wenige Antworten und ganz, ganz weni­ge Ideen.

Man darf nicht vergessen, dass dieser Bericht aus dem Jahr 2017 eigentlich schon ein paar Jahre alt ist und seither relativ wenig passiert ist. Der Gesundheitsminister hat nur gemeint, das sei aufgrund von Corona. Das ist immer die Standardausrede: Wenn man keine Ideen in anderen Gesundheitsbereichen hat, liegt immer alles an Corona. Er hat gesagt, das ist dazwischengekommen, und da geht momentan halt leider nicht mehr. Das sehe ich aber nicht so. Es geht immer etwas, man muss halt Anreize schaffen.


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Man muss sagen, ein EU-Staat schafft das recht gut: Dänemark ist ein Vorreiter in der Diabetesprävention. Dänemark hat dabei gute Erfolge, leistet gute Arbeit. Die Dänen leisten wirklich etwas, da sind wir mit einigen Dingen hintennach. Es wäre gut, wenn wir im Gesundheitswesen aufholen würden und auch schauen würden, dass unsere Bevöl­kerung diese chronische Stoffwechselerkrankung Diabetes in den Griff bekommt be­ziehungsweise damit besser leben kann, und Vorsorge getroffen wird.

Versteckte Zucker sind in sehr vielen Nahrungsmitteln enthalten, da gehört Aufklärung betrieben, da gehört bedarfsorientiert in den Schulen mit den kleinen Kinder gearbeitet und dagegen vorgegangen. Andere Länder in der EU wie Dänemark zeigen das sehr gut vor. Österreich ist dabei etwas hintennach und schläft.

Darum danke ich für den guten Rechnungshofbericht, damit man da auch Klarheit hat. Noch einmal die Zahlen: fast 1 Million, also 900 000 Betroffene, die Dunkelziffer liegt bei 300 000. Das ist nicht nichts und kostet auch sehr, sehr viel Steuergeld. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.


21.41.57

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Auch ich darf zu Diabetes mellitus Typ 2 sprechen – wahrscheinlich auch aufgrund meiner Figur. Ich bin sehr ernst geworden, als ich gehört habe, welche Zahlen Sie hier aufge­deckt haben: 800 000 Österreicher sind betroffen.

Mein Vorredner hat es ja bereits dargestellt, es ist eine Krankheit, die schleichend fort­schreitet, langfristig Blutgefäße, Nerven und Organe schädigt, dann zu schweren Folge­erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nerven- und Gefäßschädigungen, Erblin­dung, Niereninsuffizienz und zum Schluss sogar zu Amputationen führt.

Das größte Problem ist, glaube ich, dass 300 000 Menschen gar nicht wissen, dass sie an Diabetes leiden. Die Schätzung von 800 000 kommt daher, weil man Heilmittelbezüge der Krankenversicherungen hochrechnet und dabei auf diese Zahl kommt. Man weiß also nicht genau, wie viele Menschen wirklich erkrankt sind. Auch die Vorsorgeuntersu­chung ist nicht sehr effizient. Wir liegen da bei 13,7 Prozent, in Tirol sogar bei 20 Pro­zent, aber wir müssen schauen, dass wir auch die betriebliche Vorsorge besser in den Griff bekommen. Auch im Disease Management Programm Diabetes, das bereits seit zehn Jahren läuft, sind erst 66 000 Personen gewesen. In Deutschland waren es unge­fähr viermal so viele, es gäbe also auch da Nachholbedarf.

Betreffend richtige Ernährung ist natürlich jeder selber gefragt, den Zucker- und Salzge­halt zu reduzieren.

Lieber Wolfgang Zanger, nimm bitte zur Kenntnis: Wir sperren Leute nicht ein, wir treiben die Leute sogar an die frische Luft. Wir Touristiker haben gerade in der letzten Zeit, ob­wohl wir ständig Prügel vor die Füße geworfen bekommen, unsere Seilbahnen offen. Wir schauen, dass die Leute auf die Eislaufplätze, auf die Sportbahnen und selbst in die Skigebiete kommen. Das ist die beste Vorsorge! Gehen Sie Ski fahren und Sie werden gesund! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)

21.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte.


21.44.01

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Pflege ist unverzichtbar. Das wird vielen leider


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 289

aber erst in zunehmendem Alter oder bei konkreter Betroffenheit bewusst. Bereits jetzt haben wir in Österreich einen Pflegekräftemangel. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren noch fortsetzen. In diesem Zusammenhang fordert die FPÖ, dass Pfle­gebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, um 50 Prozent mehr Pflegegeld in allen Pflegestufen ab der Stufe 3 erhalten sollen. Dadurch könnten wir Pflegebedürf­tige und pflegende Angehörige massiv entlasten und somit verhindern, dass pflegende Angehörige in die Armutsfalle geraten.

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Um die Pflege an sich zu reformieren, müssen wir aber auch den Pflegeberuf wieder attraktiver gestalten. Eingangs habe ich schon erwähnt, dass wir einen massiven Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal haben. Diesem gilt es durch einen Anreiz, beispielsweise einen Einsteiger- beziehungsweise Wiedereinstei­gerbonus, entgegenzuwirken.

Auch in Bezug auf die Entlohnung ist noch viel Spielraum nach oben. Es ist beispiels­weise absolut nicht nachvollziehbar, warum jene mit einem Abschluss einer Fachhoch­schule für Pflegeberufe teilweise in das gleiche Besoldungssystem fallen wie diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, welche eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Eine Auskunft darüber, warum sie teilweise in die gleichen Dienstklassen fallen, ist praktisch unmöglich zu bekommen. So bleibt dem Betroffenen als Ultima Ratio nur die Möglichkeit, sich an die Arbeiterkammer zu wenden, was viele aber gar nicht wollen, da sie in weiterer Folge eine Benachteiligung in ihrem Job befürchten.

Diesbezüglich konnte mir Herr Minister Anschober im Rechnungshofausschuss eben­falls keine Antwort geben, er meinte, Ende Februar wird ein Grundkonzept vorgelegt. (Abg. Loacker: Der kann auf nichts eine Antwort geben!) Die Coronaampel hat uns ge­zeigt, dass anscheinend Farben benötigt werden, um den Ernst der Lage zu erkennen. In der Pflege sind wir bereits bei Alarmstufe Rot angelangt.

Der Rechnungshofbericht betreffend Pflege in Österreich untermauert nur, wie prekär die Lage in unserem schönen Land Österreich ist. Diese dramatische Fehlentwicklung müssen wir unbedingt stoppen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Präsidentin des Rechnungshofes. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen.


21.46.51

Präsidentin des Rechnungshofes Rechnungshof Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich will in aller Kürze zu drei großen Berichten des Rechnungshofes das Wort ergreifen: Wir haben Ihnen ungefähr 350 Sei­ten vorgelegt, in denen wir uns mit der Qualität der Versorgung im Bereich psychisch Erkrankter, mit der Diabetesprävention und dem Thema Pflege in Österreich insgesamt auseinandergesetzt haben.

Das sind Berichte, die zu unserem Prüfschwerpunkt passen, nämlich Qualität der Leis­tungserbringung des öffentlichen Sektors. Wir haben sehr umfangreiche Analysen im Bereich der Versorgung psychisch Erkrankter gemacht, und die Fragestellung war, ob das Gesundheitswesen angemessen auf diese wachsende Herausforderung reagiert. Dabei geht es um gesicherte Datengrundlagen – das wurde schon gesagt –, speziell im niedergelassenen Bereich. Das merken wir ja auch jetzt immer wieder, dass die stan­dardisierten Diagnosen in Bezug auf die Analyse für Handlungsaktivitäten und Hand­lungsempfehlungen fehlen. So ist das auch im Präventionsbereich, im Bereich der Dia­betesvorsorge. Nur wenn man eine Krankheit erkennt, kann man dann auch sozusagen zeitgerecht agieren.

Das Zweite ist eine sektorenübergreifende Sicht, man nennt das Casemanagement – der Blick in Form einer integrierten Versorgung durch ein gesamtes System. Wichtig ist


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im Bereich der Versorgung psychisch Erkrankter nicht nur die Betrachtung der Kosten für die Behandlung, sondern auch der Folgekosten, denn die Folgekosten sehen wir in dieser Frage, was das öffentliche System insgesamt zu leisten hat, dann im Rehabili­tationsgeld et cetera. Wir haben im Bereich der Rehabilitation immer wieder die unter­schiedlichen Zuständigkeiten zwischen Krankenversicherungsträgern und Pensionsver­sicherungsanstalten kritisiert. Wir glauben auch, dass Pensionistinnen und Pensionisten eigentlich einen deutlich unterproportionalen Zugang zur psychiatrischen Rehabilitation haben.

In der Psychotherapie, das wissen Sie alle, gibt es einen gesetzlichen Anpassungsbe­darf. Auch das haben wir im Bereich der Krankenbehandlung besprochen. Wir haben zwei Gebietskrankenkassen verglichen, die Steirische und die Salzburger Gebietskran­kenkasse, und haben gesehen, dass in einem Fall die Behandlungskosten, im anderen Fall die Folgekosten höher waren. Das sind eben die Unterschiede, die wir ausgeführt haben.

Was die Diabetesvorsorge betrifft, ist es ja so, dass Präventionsausgaben an sich nur 2 Prozent der Gesundheitsausgaben ausmachen. Dabei ist die Teilnahme an Vorsorge­untersuchungen wesentlich. Nur 13,7 Prozent der Bevölkerung nehmen daran teil. Auch im ärztlichen Bereich ist die Teilnahmequote sehr, sehr gering, drei Viertel der Ärzte nehmen nicht teil.

Wir alle wissen, dass bei der Pflege in Österreich ein sehr großer Leidensdruck besteht. Der Leidensdruck besteht auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften, aber vor allem bei den hinsichtlich der Pflege Betroffenen. Wir haben für den Bericht neun Bundeslän­der verglichen, die Situation der Zuständigkeiten aufgezeigt, Tarife gegenübergestellt und auf die demografische Entwicklung, auf die finanzielle Dimension, auf die unter­schiedlichen Bedarfs- und Angebotsplanungen hingewiesen, die auf unterschiedliche Zeitpunkte abstellen, und vor allem auf das ganz große Thema der stationären Pflege, denn die stationäre Pflege ist natürlich der wesentliche Kostenfaktor. Dazu gehört auch das Thema der Qualität der Pflege in Österreich, denn daraus, wie man Strukturen und Ergebnisqualität festlegt, leiten sich dann naturgemäß die entsprechenden Kosten ab.

Der Rechnungshof vertritt die Position, dass eine österreichweite Messung der Ergebnis­qualität wesentlich ist, und dass man zuerst die Tarifmodelle einander gegenüberstellen und sich die Hintergründe anschauen muss. Das ist vor einem Ausbau der Leistungen wesentlich. Diese Aspekte sind dann die Grundlage für die Finanzierung der Pflege.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7,9 Milliarden Euro, 3,4 Milliarden Euro gehen in den stationären Bereich. Wir haben länderweise sehr unterschiedliche Kosten je Ver­rechnungstag festgestellt, sie schwankten zwischen 91 Euro in Kärnten und 161 Euro in Wien. Die Ursachen lagen in strukturellen Rahmenbedingungen wie Heimgröße, in un­terschiedlichen Qualitätsvorgaben und in der Effizienz.

Herr Abgeordneter Singer, je nachdem, welche Minimal- und Maximalwerte man dem zugrunde legt, würden sich da Kostenunterschiede von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 ergeben – das ist also sehr relevant –, je nachdem, was man festlegt und worauf man sich verständigt. Mittelfristig ist aus demografischen Gründen natürlich mit einer sehr starken Steigerung zu rechnen, und dafür ist entsprechend Vorsorge zu treffen.

Das Thema Qualität habe ich angesprochen: Zur Qualität gehört natürlich die Verfügbar­keit von Pflegepersonal, und dafür gibt es gewisse Rahmenbedingungen. Bei den mo­bilen Diensten war der Vergleich zwischen den Ländern schwierig, denn da brauchen wir auch eine einheitliche Kategorie hinsichtlich der Zuteilung der entsprechenden Leis­tungsstunden et cetera.

Zusammenfassend hält auch der Rechnungshof fest, dass eine Reform der Pflege in Österreich unausweichlich ist, dass aus Bundessicht natürlich das Interesse an der Fi­nanzierung besteht, denn der Bund ist für das Pflegegeld zuständig, er finanziert dieses


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über den Pflegefonds und muss daher auch ein Interesse an den Voraussetzungen und Kriterien haben, um zu wissen, was er dann letztlich an Leistungen erhält. Im System der Pflege fehlen, so denken wir, wichtige Informationen, und es geht auch um die Schnittstelle zwischen Pflege und Gesundheit. Daneben sind natürlich auch die Fra­gen der Investitionen zu betrachten, die bei Kostenvergleichen auch immer eine Rolle spielen.

Es fehlen Steuerungselemente und die Frage, wie man eine koordinierte Vorgehenswei­se zwischen allen betroffenen Gebietskörperschaften findet, denn die Systeme sind län­derweise unterschiedlich aufgestellt, auf Ebene der Länder, auf Ebene der Gemeinden betreffend Sachleistungen, und der Bund ist eben sozusagen der größte Finanzierer neben dem privaten Bereich, wo auch die informelle Pflege stattfindet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Krisper.)

21.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung wird an den Schluss der Debatten über die Vorlagen des Rechnungs­hofes verlegt.

21.54.2415. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich – Reihe BUND 2020/9 (III-98/624 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Punkt 15 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Ich darf bitten.


21.54.44

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Österreich hat durchaus hochwertige Lebensmittel, aber Österreich hat, was die Qualitätszeichen betrifft, im Le­bensmittelbereich einen Wildwuchs, wie der Rechnungshof ausdrücklich festgestellt hat. Bei der Überprüfung für die Jahre 2014 bis 2018 gab es 30 Schlussempfehlungen durch den Rechnungshof, und dabei wurde klar: Es gibt in Österreich 100 Qualitätszeichen, von AMA-Gütesiegel über Fairtrade bis Ja! Natürlich, Natur pur und viele mehr, und es gibt zusätzlich 100 sogenannte Genussregionen.

Wir können in Österreich zwei Kategorien unterscheiden: einerseits das AMA-Gütesie­gel, ein öffentlich-rechtliches Gütesiegel, das von der AMA kontrolliert und verwaltet wird (Zwischenruf des Abg. Loacker), und andererseits viele, viele private Gütesiegel, die nicht zwingend strengen Kontrollen unterliegen. Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass der Konsumententäuschung da durchaus Tür und Tor geöffnet ist.

Der Rechnungshof fordert dafür also ganz klar einheitliche Standards. Wir sollten nicht mit Aufklebern werben, sondern wir sollten mit Qualität und Transparenz werben. Kol­lege Schmiedlechner hat im Ausschuss das AMA-Gütesiegel kritisiert. Kollege Schmied­lechner, das AMA-Gütesiegel ist aktuell das einzige Gütesiegel, das transparent ist und bei dem nachweislich zutrifft: Wo Österreich draufsteht, ist auch Österreich drin. Viel­leicht gibt es einige Vorschläge, Kollege, um gerade bei privaten Gütesiegeln mehr und besser nachzuschauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Wir brauchen also im Gütesiegelbereich mehr Transparenz, einerseits was die Lebens­mittelverpackung betrifft. Wir brauchen andererseits mehr Kontrolle, Schwerpunktkon­trollen, was die privaten, freiwilligen Qualitätszeichen betrifft, und wir brauchen Mindest­anforderungen an Qualitätszeichen, die auch überprüft werden können.

Eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung, eine Herkunftskennzeichnung wäre die beste Lösung, und das ist ja im Regierungsprogramm verankert. Wir müssen in Öster­reich möglichst zeitnah und verbindlich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und bei der Gemeinschaftsverpflegung einführen.

Frau Präsident, dieser Rechnungshofbericht zeigt uns eindeutig auf: Da gibt es durchaus Handlungsbedarf, wir müssen uns weiterentwickeln, und wir brauchen gerade in Zeiten des Klimawandels eine transparente Kennzeichnung heimischer Eigenversorgung und der Qualität österreichischer Lebensmittel. Darf ich Sie einladen: Bitte kaufen Sie heimi­sche Produkte, bitte kaufen Sie AMA-Gütesiegelqualität, dann unterstützen und fördern Sie die heimische Landwirtschaft und heimische Wertschöpfung! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmied­lechner. – Bitte.


21.57.54

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Bericht des Rechnungshofes betreffend Koordinierung von Quali­tätssiegeln im Lebensmittelbereich: Der Rechnungshof überprüfte von April bis Ju­ni 2018 die Koordinierung der Qualitätszeichen für Lebensmittel durch das Bundesminis­terium für Nachhaltigkeit und Tourismus, die Agrarmarkt Austria und die Agrarmarkt Aus­tria Marketing GesmbH. Das Ergebnis dieser Überprüfung war, wie nicht anders zu er­warten war: Note Nicht genügend. Es gibt unzählige Qualitäts- und Gütezeichen. Dieser Umstand ist verwirrend und irritierend für alle Konsumenten.

Es gibt gesetzlich garantierte Qualitätszeichen von der EU, und dann gibt es auf natio­naler Ebene das AMA-Gütesiegel. Da kam es in den letzten Jahren zu einem Wildwuchs, sodass sich schlussendlich wieder niemand richtig auskennt. Man könnte auch wirklich sagen, es handelt sich um ein Betrugstauglichkeitskennzeichen. Aber in der AMA braucht man ja eine Beschäftigungstherapie für unzählige Mitarbeiter. (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe, auf denen verschiedene Gütesiegel abgebildet sind.) Nur kurz: Wir haben mindestens 15 verschiedene AMA-Gütesiegel. Und da soll sich noch irgend­jemand auskennen?! (Abg. Doppelbauer: Genau!)

Zusätzlich zu den gesetzlichen Gütesiegeln kommt dann eine Vielzahl privatrechtlicher, freiwilliger Auszeichnungen. Im Jahr 2013 listete der Verein für Konsumentenschutz 105 Qualitätszeichen aus. Seit die Gütezeichenverordnung 2009 außer Kraft getreten ist, gibt es unzählige mutmaßliche Qualitätszeichen, für Konsumenten unübersichtlich und kaum überschaubar. Diesem Wildwuchs müssen wir entgegentreten. Auch der Rechnungshof empfiehlt ein Einschreiten.

Es wäre so einfach. Ja, Herr Kollege Gahr, es wäre so einfach: Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein. Eine umfassende Herkunftskennzeichnung von Lebensmit­teln würde vieles erleichtern.

Wir haben schon mehrfach eine sichere, lückenlose Herkunftskennzeichnung eingefor­dert. (Ruf bei der ÖVP: Hartinger-Klein!) Warum ist da bisher noch nichts passiert? – Offensichtlich will die ÖVP sie nicht haben, denn mehr als heiße Luft kommt da nicht; eine Ankündigung, nicht mehr. Man könnte sagen, der Bauernbund legt Eier, und die Bauernbundabgeordneten sind nicht fähig, sie auszubrüten!


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Im Sinne der Konsumenten und Bauern müssen wir da dringend Lösungen finden. Ich bitte deswegen darum, dass wir uns umgehend daranmachen, dies zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)

22.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Fi­scher. – Bitte.


22.00.49

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! (Die Rednerin stellt eine Packung Milch mit der Aufschrift „Latte intero biologico“ auf das Rednerpult.)

Der Rechnungshofbericht zum Thema Qualitätssiegel umfasst etwa 100 Seiten. Diese 100 Seiten habe ich mir durchgelesen, und dann war es mir leicht möglich, zu erkennen, dass die Milch, die wir hier bei uns in der Kantine haben, biologisch ist, nachhaltig ist, aus Österreich ist. Es kann aber doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass man 100 Seiten Rechnungshofbericht lesen muss, damit man versteht, was in unseren Su­permärkten, in unseren Kantinen verkauft wird – einfacher geht es schon!

Im Jahr 2013 hat der VKI in einem Ranking von Nachhaltigkeitslabels des Handels er­kannt, dass es über 100 Siegel gibt und dass dieser Gütesiegeldschungel dazu führt, dass sich niemand mehr auskennt.

Es gibt in Österreich sechs gesetzlich vorgesehene Siegel, von denen sich zwei auf die­ser Packung (die Packung Milch in die Höhe haltend) befinden, zwei davon in Österreich von der AMA vergeben.

Ich meine, es ist schon richtig, dass es Informationen für Konsumenten gibt, und die können sich natürlich auch in Siegeln finden. Wenn es aber keine Information ist, son­dern wenn zum Beispiel selbstverständliche Sachen draufgeschrieben werden – wenn etwa ein Saft als vegan oder Kindernahrung als gentechnikfrei gekennzeichnet werden –, dann führt das dazu, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Konsumenten und Konsumentinnen glauben dann: Weil da viele Siegel drauf sind, ist das Produkt gut.

Niemand hat die Zeit, alles im Detail durchzuschauen, wenn er in den Supermarkt geht. Man muss auf einen Blick erkennen können: Ist das gesund, ist das regional, oder, wenn man bio einkaufen möchte, ist das bio, gesund und regional? Dafür braucht es eine Ver­einfachung. Was wir brauchen, sind Klarheit und einfache gesetzliche Rahmenbedin­gungen. Wir müssen uns trauen, diesen Dschungel der Gütesiegel zu entrümpeln, und dafür spricht auch der Rechnungshofbericht – vielen Dank dafür, Sie haben uns da ja einige Anhaltspunkte gegeben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Applaus verdient sich meiner Meinung nach der Lebensmittelcheck, der seit 2010 beim VKI eingerichtet ist. Dort kann man sich melden, wenn man mit gekauften Produkten unzufrieden ist. Zum Beispiel kann man, wenn man Müsli kauft und die Packung nur zu einem Drittel befüllt ist, dort kundtun, dass die Packung eine Mogelpackung ist. Die Un­ternehmer und Unternehmerinnen werden damit konfrontiert, und das führt in vielen Fäl­len dazu, dass es zu Verbesserungen kommt.

Ich denke aber, das ist nicht genug. Ich glaube, dass ein Dutzend freiwillige Gütesiegel wohl reichen muss – und nicht über 100 Gütesiegel. Wir müssen im Sinne der Konsu­mentenfreundlichkeit etwas tun, damit Einkaufen einfacher und sicher wird und wir die Regionalität besser schützen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)


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22.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Eypel­tauer. – Bitte.


22.04.11

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser Bericht des Rechnungshofes – für den ich mich bei der Frau Präsidentin sehr bedanke, weil er überaus instruktiv ist – zeigt ganz klar, dass statt eines intransparenten Wirrwarrs an Gütesiegeln, Genussregionen und Kennzeichnungen eigentlich ein Mehr an Transpa­renz, Klarheit und Nachvollziehbarkeit für die Konsumenten notwendig wäre.

Dieser Bericht ist im Frühjahr rausgekommen – es scheint aber bisher wirklich nicht so, als hätte die zuständige Ministerin Köstinger daraus besonders viel gelernt. Momentan scheint es nämlich fast eher so, als hätten die Frau Minister und die AMA das Ziel, statt mehr Nachvollziehbarkeit mehr Wirrwarr zu stiften und so viele Gütesiegel und Zusatz­module zu produzieren, dass sich der Konsument eigentlich überhaupt nicht mehr aus­kennt. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Schnedlitz.)

Meine Kollegin Karin Doppelbauer hat dies im letzten Plenum bereits sehr gut dargelegt. Vor Kurzem hat die AMA-Marketing eine Kampagne zum AMA-Gütesiegel gestartet: Da wurde gepriesen, dass durch das AMA-Gütesiegel die Regionalität, die Transparenz und die Gentechnikfreiheit bescheinigt würde – parallel dazu gab es Medienberichte, die be­legt haben, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Es sei sehr wohl sogar möglich, dass – Hausnummer – ein Schweinebauer sein Vieh mit Soja aus Übersee – das natürlich auch gentechnikbehaftet ist – füttert und trotzdem ein AMA-Gütesiegel bekommt. Da sollte man einmal aufräumen, bevor man ein Wirrwarr an zusätzlichen Modulen schafft, die niemandem etwas bringen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hat da ganz klare Empfeh­lungen: Es muss endlich eine klare Gesamtstrategie für Qualitätszeichen anstatt dieses Wildwuchses her. Das ist eigentlich relativ einfach, und es braucht klare Kriterien für Qualität und Kontrolle dieser Zeichen sowie Transparenz, um Irreführung zu vermeiden. Da müssen die Bundesminister Anschober und Köstinger schlicht und ergreifend han­deln, damit sich Konsumentinnen und Konsumenten auf Gütesiegel auch verlassen kön­nen – vor allem dann, wenn sie mit Millionen und Abermillionen von ihrem eigenen Steu­ergeld bezahlt werden. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Schnedlitz.)

22.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Kühber­ger. – Bitte.


22.06.20

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österrei­cherinnen und Österreicher! Ich muss jetzt auf deine Rede eingehen, lieber Herr Schmied­lechner. Es ist zwar 22 Uhr am Abend, normal sagt man gute Nacht – aber du denkst schon an die Eier. Ich sage: Guten Morgen, FPÖ, denn genauso ist es auch beim Wahl­kampf vor der Landwirtschaftskammerwahl: Fünf Tage vor der Wahl werdet auch ihr munter – aber das ist zu spät, denn eine echte und ehrliche Bauernvertretung funktioniert so, wie der Bauer in den Stall geht, nämlich 365 Tage im Jahr und nicht jetzt vier Tage! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Schmiedlechner. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Zum Rechnungshofbericht: Unsere österreichischen Lebensmittel stehen für Qualität und Nachhaltigkeit. Diesen guten Ruf haben sich unsere fleißigen Bäuerinnen und Bau­ern auch hart durch die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Familienbetriebe erarbeitet. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schmiedlechner und Doppelbauer.)

Damit der Konsument die österreichischen Lebensmittel auch erkennen kann, braucht es Qualitätskennzeichnung. Die Koordinierung dieser Kennzeichen hat der Rechnungs­hof von April bis Juni 2018 untersucht, und er bemängelte dabei, dass nur die wenigsten


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dieser Kennzeichen auf Gesetzen und Verordnungen basieren. (Abg. Schmiedlechner: Warum habt ihr das nicht geändert?)

Herr Kollege Schmiedlechner, du hast das AMA-Gütesiegel kritisiert (Abg. Schmied­lechner: Warum habt ihr das nicht geändert?), aber der Rechnungshof hat festgestellt, dass es alle Kriterien erfüllt. Natürlich gibt es auch viele, die sich ungerechtfertigterweise die rot-weiß-rote Fahne auf ihre Produkte heften – da muss etwas unternommen werden, das tun wir auch.

Jetzt komme ich noch einmal zu diesem Gütesiegel zurück. Es ist 1993 eingeführt wor­den. Warum ist es eingeführt worden? – Weil eine politische Partei, die ÖVP, einen starken Bauernbund hat, der auch die politische Kraft hat, in diesem Parlament etwas umzusetzen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Schmiedlechner.)

Wir haben hier in den letzten Jahren und in den letzten Monaten dieser Krise sehr viele wichtige Maßnahmen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich umgesetzt. Wir haben aber noch vieles vor, denn es gibt natürlich Probleme bei den Schweinebau­ern, bei den Rinderbauern (Zwischenruf des Abg. Loacker), bei den Weinbauern und an­deren Sparten, für die es noch notwendige Hilfsmaßnahmen geben wird. (Abg. Schmied­­lechner: Jetzt auf einmal! – Zwischenrufe der Abgeordneten Doppelbauer und Eypel­tauer. – Abg. Lausch: Am Sonntag sind Wahlen!)

Das kann nur der österreichische Bauernbund machen, weil er auch die politische Kraft hat – und nicht ihr, die ihr vier Tage vor der Wahl munter werdet! – Vergelts Gott für die Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

22.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nach dieser emotionalen Rede ist Frau Abgeord­nete Voglauer die nächste Rednerin, auch um 22 Uhr. – Bitte.


22.08.52

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Spoštovana Visoka Hiša! Hohes Haus! Wenn dieser Rechnungshofbericht etwas klar darlegt, dann eines: Wo Steuergeld hin­fließt, braucht es Transparenz und nachvollziehbare Kontrolle, genau dann, wenn es um unsere Lebensmittel geht. (Beifall des Abg. Eypeltauer.)

Konsumentinnen und Konsumenten sind die besten BotschafterInnen für gute, qualitativ hochwertige, heimische Lebensmittel. Das erlebe ich auf meinem Hof zu Hause: Wer gut über unsere Produkte spricht, wer gut über unsere Produkte Bescheid weiß, macht auto­matisch Werbung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Das lässt mich zur Herkunftskennzeichnung kommen, denn unsere staatlichen Gütezei­chen garantieren die österreichische Herkunft. Ich frage mich aber: Reicht das? Reicht es, nur auf die Herkunft hinzuweisen? Wollen wir als Konsumentinnen und Konsumenten nicht wissen, wie zum Beispiel konventionelle Schweine gehalten werden?

Wollen wir nicht wissen, welchen Beitrag zum Klimaschutz wir mit unserem Einkauf leis­ten? Wollen wir nicht auch wissen, ob wir mit dem Produkt, das wir kaufen, eine heimi­sche, ethisch vertretbare Tierhaltung unterstützen? – Ich meine, wir als KonsumentInnen wollen all das, und ich meine, Grüne Bäuerinnen und Bauern in den österreichischen Kammern vertreten genau das. (Beifall bei den Grünen.)

Mit meinen Kolleginnen und Kollegen, mit Clemens Stammler, unserem Abgeordneten, mit Andreas Lackner als unserem Bundesrat haben wir zwei richtig gute, starke Vertreter für diese Themen in den Kammern in Oberösterreich und in der Steiermark.

Deshalb unterschreiben wir Grüne Bäuerinnen und Bauern auch alle das Tierschutz­volksbegehren, denn da steht genau das drinnen. Da geht es um gute, qualitative Güte­siegel für unsere tierischen Produkte, und die berücksichtigen auch das Tierwohl. (Beifall bei den Grünen.)


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Genuss, meine Damen und Herren, Genuss gibt es nicht mit Masse, Genuss gibt es nur mit Tierwohl und Qualität. Wer gutes Fleisch essen will, will nicht Massenställe unterstüt­zen, sondern den natürlichen, gewachsenen, nachhaltigen, starken Familienbetrieb. Das steht für Zukunft.

Lassen Sie mich jetzt zum Abschluss noch kurz zum AMA-Gütesiegel kommen! Es geht nicht – Herr Kollege (in Richtung Abg. Eypeltauer), Sie haben das vorhin gesagt –, dass man Rindfleisch ohne Gentechnik produziert und Schweinefleisch sehr wohl mit Gen­technik. Das kann nicht mit einem Gütesiegel geregelt werden. Daher gelten nicht diesel­ben Regeln, und es gibt da klaren Handlungsbedarf. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Insofern freue ich mich auf die zukünftige strategische Ausrichtung dieser Gütesiegel, die zielgerichtet die Mittel und Steuergelder im Sinne unserer Konsumentinnen und Kon­sumenten einsetzen, vor allem aber im Sinne des Tierwohls. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

22.11.59Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 5 bis 15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wie vereinbart kommen wir zu den Abstimmungen.

Ich frage, ob alle Klubs bereit sind. – Gut, dann kommen wir zu einer Reihe von Abstim­mungen über die Berichte des Rechnungshofausschusses, die auf diesen Zeitpunkt ver­legt wurden und die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agen­da 2030 in Österreich, III-8 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist, da sich alle erho­ben haben, einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien, III­45 und Zu III‑45 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ho­yos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Regelun­gen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts, III­173 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.

Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, III-70 der Beilagen, zur Kenntnis zu neh­men.


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Wer dafür ist, den bitte ich wiederum um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstim­mig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kris­per, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evakuierung von besonders notleidenden Kin­dern und Familien aus den griechischen Insellagern“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung, III­40 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt, III­83 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenso einstim­mig angenommen.

Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Verkehrsstrafen, III­44 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls ein­stimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Versorgung psychisch Erkrankter durch die Sozialversicherung, III­24 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls ein­stimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Diabetes-Prävention und -Versorgung, III­58 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Fied­ler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Diabetesversorgung“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Pflege in Österreich, III­97 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betref­fend Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich, III­98 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich, ebenfalls ein Zeichen zu setzen. – Danke schön. Das ist ein­stimmig angenommen.

Ich bedanke mich bei Frau Präsidentin Dr. Kraker herzlich für ihre Berichterstattung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 298

22.15.5216. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bür­gerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 16. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr.


22.16.22

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Petition „Wiedereinführung der Mutterkuhprämie“ – diese wurde im Jahr 2015 abge­schafft – wäre ein wichtiger Schritt zur Förderung der extensiven Tierhaltung in Öster­reich. Diese Tierhaltung ist die denkbar naturnaheste Form. Sie ist gut für unsere Betrie­be, natürlich gut für die Tiere und auch gut für die Landschaft.

Man würde meinen, Grüne müssten das geradezu vorbehaltlos unterstützen. Minister Anschober sagte auch, es wäre wünschenswert – doch davon haben weder die Tiere noch ihre Halter etwas –, aber damit ließen es die Grünen auch schon wieder bewenden.

Bei der Petition „Stopp der Mautflüchtlinge durch Kittsee!“ frage ich mich, seit wann die Grünen davon abgekommen sind, die Bevölkerung vor unnötigem Verkehrsaufkommen zu schützen. Da wäre es denkbar einfach: Kittsee liegt direkt an der slowakischen Gren­ze an der A 6. Würde die Mautpflicht erst 6 Kilometer nach der Einreise beginnen, wäre dieses Teilstück als Umfahrung zum Einkaufszentrum zu nutzen, ohne dass dies große finanzielle Einbußen für die Asfinag nach sich ziehen würde.

Dennoch erleben wir da seit einigen Monaten ein Pingpongspiel zwischen der Asfinag und der Klimaschutzministerin. Es heißt, es wird ein Leitfaden für Mautbefreiungen er­stellt, aber ich frage mich, wie lange die Erstellung so eines Leitfadens dauern kann. Die Frau Bundesministerin – das möchte ich hier auch sagen – möge sich etwas weniger mit dem Umfärben von Vorständen und Aufsichtsräten befassen, sondern der Sacharbeit den Vorzug geben. Das wäre für sie etwas Neues, aber durchaus lohnend.

Bei der Petition „Abschiebestopp für Auszubildende in Pflegeberufen“ vertreten wir die Meinung, dass es unzulässig ist, das Asylrecht in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt zu bringen. Entweder liegen Asylgründe vor oder nicht. Wer Asyl hat, darf auch arbeiten. Da einen gesetzlichen Notanker einzuplanen und das Asylrecht auszuhebeln kommt für uns daher nicht infrage.

Wieder haben die Grünen bei dieser Petition überrascht, denn sie sind da nahtlos auf die Linie der ÖVP, die auch unsere Linie ist, eingeschwenkt. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) In dieser Sache sind sie jetzt zwar richtig unterwegs – herzliche Gratulation! ‑, aber von ihren politischen Wirkungszielen sind sie meilenweit entfernt, und es ist schon bemerkenswert, wie sehr sie Wachs in den Händen der ÖVP geworden sind. Sogar ihre Stellvertreterinnen hat die Sigi dem Gust zuliebe ausgetauscht. Sich so aufzuopfern, ja, das muss wirklich wahre Liebe sein. (Beifall bei der FPÖ.)

22.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte.


22.19.32

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Christian Ries, lieber etwas wahre Liebe als Urlaub auf Ibiza! Das ist aber wieder ein anderes Paar Schuhe. (Beifall bei der ÖVP.) Urlaube auf Ibiza kön­nen, wie wir mittlerweile wissen, sogar Regierungen zerstören und Parteien nachhaltig schädigen, aber das ist etwas anderes.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 299

In der letzten Petitionsausschusssitzung am 3. Dezember 2020 wurden ja mehr als 60 Tagesordnungspunkte behandelt sowie zehn Petitionen und sechs Bürgerinitiativen zur Kenntnis genommen, beispielsweise die Bürgerinitiative zur Verbesserung der zwei­ten Säule im Pensionssystem. Es wurden zahlreiche Stellungnahmen eingeholt. Natür­lich ist es für die Pensionskassen bei den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedin­gungen nicht ganz einfach, wir wissen aber auch, wie wichtig eine zweite Säule für ein nachhaltiges Pensionssystem ist.

Zur Kenntnis genommen wurde auch die Bürgerinitiative betreffend Verbot des tierquäle­rischen Schächtens. Dieser Bereich ist gesetzlich klar geregelt. Der Wunsch, dass jene, die vor allem aus religiösen Motiven schächten, darauf verzichten, ist durchaus verständ­lich und nachvollziehbar.

Die Petition betreffend Wiedereinführung der Mutterkuhhaltung beziehungsweise Mut­terkuhprämie wurde zur Kenntnis genommen. Es wurden ja zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen eingeholt, die sich inhaltlich damit befassen. Die Entscheidung aus dem Jahr 2012, die Mutterkuhprämie auslaufen zu lassen, war für Grünlandbetriebe si­cherlich nicht gerade optimal. In den letzten Jahren wurden gemeinsam mit den Erzeu­gerorganisationen Qualitätsprogramme entwickelt wie beispielsweise Q plus, Q plus Rind , um für diese Betriebe Anreize zu schaffen, zusätzliches Einkommen zu ermögli­chen. Oberösterreich hat bereits festgelegt, für diese Betriebe die Mittel im Jahr 2021 wesentlich aufzustocken.

Wenn wir wollen, dass die bäuerlichen Familien in den Berggebieten und anderen be­nachteiligten Gebieten auch in der Zukunft Wertschöpfung generieren können, dann brauchen wir in diesem Bereich Maßnahmen. Es ist wichtig, dass wir Akzente setzen und gleichzeitig auch die natürlichen Bewirtschaftungsnachteile entsprechend abgelten. Bundesministerium, Agrarreferenten und auch die gesetzliche Interessenvertretung ar­beiten intensiv daran. Die bäuerlichen Familien wissen, auf wen sie sich verlassen kön­nen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlech­ner. – Bitte.


22.22.03

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Zuseher! Liebe Abgeordnete! Zur Wiedereinführung der Mutterkuhprämie vielleicht vorab für die Zuseher: Mutterkuhhaltung ist die natürlichste Haltungsform, Kälber können bei ihren Müttern bleiben, werden von Mutterkühen gesäugt und kommen später meistens auf die Alm oder können auf der Weide grasen.

Wie so oft gibt es von der ÖVP nur Lippenbekenntnisse und Ankündigungen. (Ruf bei der ÖVP: Geh!) Es wird immer offensichtlicher: Die 18 ÖVP-Abgeordneten aus dem Bau­ernbund können sich nicht durchsetzen. (Ruf bei der ÖVP: Bist du dir sicher?) Immerhin ist die Situation der Mutterkuhhalter seit Jahren verheerend. Wie es Kollege Ries richtig gesagt hat: Es wird immer offensichtlicher. Laut Grünem Bericht erwirtschafteten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Jahr 2019 im Durchschnitt nicht einmal 28 000 Euro im Jahr, bei den Mutterkuhbetrieben waren es noch einmal um 67 Prozent weniger, also 9 225 Euro im Jahr – eine Schande!

Vom In-die-Luftschauen, lieber Bauernbund, wird sich nichts ändern. Wie sollen gerade die Mutterkuhbetriebe ohne Unterstützung überleben? Im Prozess haben wir auch Stel­lungnahmen erhalten, zum Beispiel vom Gesundheitsministerium, das die Wichtigkeit und den Erhalt der gepflegten Kulturlandschaft und die Wichtigkeit der Mutterkuhbetrie­be betont. Auch von der Rinderzucht Austria konnten wir eine Stellungnahme einholen,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 300

in der darauf hingewiesen wird, dass in anderen Ländern – zum Beispiel in Spanien, Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn und Tschechien – die Mutterkuhhaltung unterstützt wird. Die Haltungsform, dass die Kälber bei ihren Müttern bleiben, ist für den Erhalt der Kulturlandschaft, für die Strukturen im ländlichen Raum und für den Tourismus enorm wichtig. Mutterkuhhaltung ist auch eine wichtige Wirtschaftsform für die Rindfleischpro­duktion.

Lieber Bauernbund, die Zahlen sagen viel! Die Mutterkühe in Österreich werden immer weniger. Es braucht für diese Wirtschaftsform eine Unterstützung, und Sie sollten Ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wieder­einführung der Mutterkuhprämie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, alles Erforderliche zur umgehenden Wiedereinführung der 2015“ – vom Bauernbund –„ abgeschafften Mutterkuhprämie zu unternehmen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

22.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag. Gerald Hauser, Dipl.-Ing. Gerhard Dei­mek, Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung der Mutterkuhprämie

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats am 20. Jänner 2021 über den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitia­tiven Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) - TOP 16

Die Situation der Mutterkuhhalter spitzt sich zu, laut dem Grünen Bericht 2020 erwirt­schafteten im Jahr 2019 die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Durchschnitt nicht einmal 28.000 Euro im Jahr. Bei den Mutterkuhbetrieben waren es sogar nur 9.225 Euro im Jahr pro Betrieb, das sind 67 % weniger als der Durchschnitt.1

Der Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Krise hat die Situation inzwischen jedoch noch weiter verschärft.

Während die Erträge aus der Tierhaltung sinken, steigt im Gegenzug der Aufwand weiter an. Die Zahl der Mutterkuhbetriebe sinkt jährlich und ohne Förderung kann mit dem Be­triebszweig Mutterkuh auf Dauer kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr überleben. Die diesbezügliche Förderung, die Mutterkuhprämie, wurde aber im Jahr 2015 abgeschafft.

Für viele Betriebe ist die Mutterkuhhaltung unwirtschaftlich geworden. Dabei liegen die Vorteile der Mutterkuhhaltung auf der Hand: Diese Art der Rinderhaltung sichert gesundes


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 301

und qualitativ hochwertiges Rindfleisch, da man ganz besonders der Forderung der Kon­sumenten nach natürlicher, nachhaltiger und umweltschonender Produktion nachkommt. Weiters wird die heimische Kulturlandschaft gepflegt, da der Großteil der Mutterkühe auf Dauergrünlandbetrieben gehalten und im Berggebiet angesiedelt wird.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Naturschutz, denn bei der Mutterkuhhaltung er­folgt der erste Schnitt zu einem weitaus späteren Zeitpunkt, weshalb Wildtiere Schutz in den Grasbeständen finden. Ohne eine finanzielle Unterstützung, wie es sie in anderen EU-Ländern gibt, können viele Mutterkuhbetriebe nicht überleben.

Die Wiedereinführung der Mutterkuhprämie für alle Rinderrassen, welche als Mutterkühe gehalten werden, ist daher ein wichtiger Schritt zur Stärkung der heimischen Landwirt­schaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, alles Erforderliche zur umgehenden Wiedereinführung der 2015 abgeschafften Mutterkuhprämie zu unternehmen."

1 Grüner Bericht 2020 | Grüner Bericht Österreich (gruenerbericht.at)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. Der Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt – sieben Unterschriften! – und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross. – Bitte.


22.25.31

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, sofern sich das zu später Stunde noch jemand antut! Zum Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen möchte ich Folgendes anmerken: Ich glaube, dass wir uns alle gemeinsam – und vor allen Dingen die Mitglieder dieses Ausschusses – ein bissl ernsthafter mit dieser Thematik auseinandersetzen sollten.

Wir diskutieren heute den Endbericht über zehn Petitionen und sechs Bürgerinitiativen. Sofern ich das überblicken kann, hat es eines in dieser Frage noch nie gegeben, nämlich dass keine dieser Petitionen und keine dieser Bürgerinitiativen einem zuständigen Aus­schuss zugewiesen wurden. Das Einzige, was passiert, ist, dass man es endverhandelt, dass man hier herinnen noch einmal schnell darüber diskutieren kann. Diese Themen sind dann weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen, so geht man mit Bürgerinitiativen, mit Bürgerinteressen schlicht und einfach nicht um! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bernhard und Künsberg Sarre.)

Deshalb an die Adresse der ÖVP, von der man sich das ja erwarten konnte, aber auch an die Adresse der Grünen: Ich glaube schon, dass ihr prinzipiell eine andere Philoso­phie von Politik hättet (Zwischenruf des Abg. Zarits), nämlich dahin gehend, dass Anlie­gen von Bürgerinnen und Bürgern hier in diesem Parlament auch gehört werden. Man kann ja unterschiedliche Meinungen zu den unterschiedlichsten Petitionen und Bürger­initiativen, die in diesem Ausschuss behandelt werden, haben, aber man sollte sie zu­mindest diskutieren und nicht nur Scheindebatten im Petitionsausschuss führen, ein paar Stellungnahmen einholen und dann die Initiativen begraben. Diskutieren wir sie wenigstens auch in den zuständigen Ausschüssen!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 302

Ich würde mir für die Zukunft schon erwarten, dass man mit den Anliegen der Bürgerin­nen und Bürger in diesem Ausschuss ein bissl ernsthafter umgeht. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

22.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kainz. – Bitte.


22.27.42

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher! In meiner heutigen Rede beschäftige ich mich mit der parlamentarischen Bürgerinitiative betreffend „Verbot des tierquälerischen, betäubungslosen Schächtens und Verbot der ‚post-cut-stunning‘-Methode beim Schächten“.

Beim Schächten handelt es sich um das rituelle Schlachten eines Tieres im Judentum und im Islam. Typisch dafür ist das Durchtrennen der Halsschlagader des Tieres durch einen fachmännisch ausgeführten, schnellen Schächtschnitt ohne vorhergehende Be­täubung. Wichtig ist dabei das vollständige Ausbluten des Tieres, denn es darf nur unblu­tiges Fleisch konsumiert werden.

Meine Damen und Herren! In Österreich sind nach derzeitiger Rechtslage Schlachtun­gen ohne vorherige Betäubung laut Tierschutzgesetz zwar grundsätzlich verboten, je­doch bei zwingenden religiösen Geboten oder Verboten einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft erlaubt. Die Unterzeichner dieser parlamentarischen Bürgerini­tiative fordern nun, dass das Schächten, bei dem die Tiere immense Qualen erleiden, nun auch in Österreich gänzlich verboten werden soll.

In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – wie Polen, Dänemark oder auch Schweden – und sogar in der Schweiz ist das Schächten bereits seit geraumer Zeit ver­boten. Das dänische Landwirtschaftsministerium vertritt dabei beispielsweise die An­sicht, dass die Religionsfreiheit nicht über dem Tierrecht steht. Laut jüngster Rechtspre­chung des Europäischen Gerichtshofes vom Anfang dieses Jahres gibt es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung. Damit wurde den EU-Mitgliedstaaten die Mög­lichkeit gegeben, rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere zu verbieten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun die Möglichkeit, im Sinne der Tiere zu handeln und können somit den Tierschutz über die Religionsfreiheit stellen.

Somit bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des rituellen Schächtens“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, durch welche das Tierschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verboten ist.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 303

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Alois Kainz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot des rituellen Schächtens

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats am 20. Jänner 2021 über den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitia­tiven Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) - TOP 16

Unter Schlachten versteht man das Töten eines Tieres durch Blutentzug und nachfol­gender Ausweidung zum Zweck der Fleischgewinnung (Tierschutzgesetz – TSchG § 4 Z 13). Die Schlachtung und Tötung (Tierschutzgesetz – TSchG § 32) von Tieren darf nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird und darf nur von Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Das Schlachten von Tie­ren ohne Betäubung ist mit zwei Ausnahmen verboten: Notschlachtungen und rituelle Schlachtungen.

Das Schächten oder Schechita ist das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tie­res, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers mit einem ein­zigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefä­ße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet.

Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus absolut abzulehnen. Die Be­fürworter dieser Methode argumentieren zwar, dass nur durch den Schächtschnitt ein komplettes Ausbluten des Tieres sichergestellt sei, und dass - aufgrund des schlagarti­gen Abfalls des Blutdrucks und damit der Sauerstoffversorgung des Gehirns - eine so­fortige Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen eintrete. Geringe Fehler beim Schächten sind aber jedenfalls äußerst qualvoll für das Tier.

Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse weiß man aber, dass die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der Wirbelsäule und des tiefen Nackens weiter erfolgt und verweisen auf Aufnahmen geschächteter Tiere, die einen mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Hauptschlag­adern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit ist daher beim Schächten nicht bei allen Tieren gegeben. Auch ist ein Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht überzeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem bleiben auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch, so dass dieses Ar­gument auf jeden Fall angezweifelt werden kann.

Bei der Diskussion des Themas muss auch der historische Hintergrund betrachtet wer­den. Von der Einführung der Schächtung bis in die Moderne war diese im Sinne des Tierschutzes (schnelle Tötung) und der Lebensmittelhygiene (Fleischbeschau) fort­schrittlich. Die Einführung moderner Betäubungsmethoden (Bolzenschuss, Begasung oder Strom) im zwanzigsten Jahrhundert bieten tierfreundlichere Ansätze. Diese Ansicht wird auch von Reformjuden geteilt, welche den Verzehr von unter Betäubung entbluteten Tieren erlauben.

Das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewusstsein aufge­hängt und durch Kehlschnitt getötet werden, ist eine grausame Todesfolter. Es kann


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 304

Minuten lang dauern, ehe das Tier ausgeblutet und verendet ist. Für die FPÖ ist es un­zulässig, diese barbarische Methode der „reinen Schlachtung“ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Tierschutz hat alle uns anvertrauten Tiere zu umschließen. Ansonsten ist er einer inakzeptablen Situationsethik unterworfen, lücken­haft, unglaubwürdig und unehrlich. Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen darf es aber nicht geben, um die Trennung von Staat und Religion zu gewährleisten. Auch im Sinne eines ehrlichen ernstgemeinten Tierschutzes. Dennoch wurden in der Vergan­genheit entsprechende Initiativen der FPÖ stets abgelehnt. 1

Die Region Flandern in Belgien verbot jedoch bereits 2017 die Schlachtung ohne Betäu­bung, woraufhin jedoch von Religionsvertretern Klage erhoben wurde.2 Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr in seiner jüngsten Entscheidung (C-336/19)3 geurteilt, dass es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung gibt. EU-Staaten dürfen somit rituel­les Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten. Sie können damit den Tierschutz über die Religionsfreiheit stellen, indem das nationale Recht Schlachtungen ohne Betäu­bung verbietet.

Wir Freiheitlichen teilen in diesem Zusammenhang den Standpunkt der Tierschutzorga­nisationen und des EuGH. Es darf keinen 2-Klassen-Tierschutz geben. Denn jeder, der ein Tier auf diese grausame Weise tötet und sich nicht auf seine Religion berufen kann, begeht eine Straftat und kann wegen schwerer Tierquälerei verurteilt werden.

Der Obmann des österreichisch-ägyptischen Vereins Dr. Moustafa Eltelbi hat den Mufti von Ägypten, eine islamische Autorität, um eine entsprechende Interpretation in diesem Zusammenhang gebeten, die uns Recht gibt. Dieser Interpretation zufolge darf das Tier vor der Schächtung betäubt werden, wenn diese Betäubung für das Tier nicht tödlich ist.

Mit diesem Antrag soll ein EU-rechtskonformer Beitrag geleistet werden, Tierleid in einer Form zu lindern, die auch von der mosaischen und moslemischen Religionsgemein­schaft akzeptiert werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, durch welche das Tierschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verboten ist.“

1                 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NA 00180/index.shtml#tab-Uebersicht

2             https ://www. j u ris .de/jporta l/porta l/t/ 1 tkj/page/hom erl. psml? n id=j nach rJ U NA201204 723&cmsuri=%2Fju ris%2Fde%2F nachrichten%2 F zeigenachricht. jsp

3             http://curia.eu ropa. eu/juris/document/document.jsf ?text=&docid=235717 &pageln­dex=O&doclanq=DE&mode=req&dir=&occ=first&part= 1

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.


22.30.44

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Petitionen sind ein wichtiges Instrument, damit Bürgeranliegen auch im Hohen Haus Gehör finden. Der Sammelbericht für Peti­tionen bringt viele Themen, und ich möchte ein paar Petitionen herausgreifen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 305

Da gibt es einmal die Petition betreffend „Gesetzliche Einlagensicherung für Gemein­den“. Grundsätzlich ist es wichtig, den Gemeinden zu helfen und dafür da zu sein, dass Gemeinden entsprechend investieren können. Ich glaube allerdings, dass wir mit unse­rem Gemeindepaket eins und zwei den Gemeinden weitaus mehr helfen als mit einer gesetzlichen Einlagensicherung. Gemeinden brauchen Sicherheit und verlässliche Zah­lungen unabhängig von wirtschaftlichen Schwankungen. Ich glaube also, dass es bei dieser Petition richtig ist, dass sie zur Kenntnis genommen wird.

Ich möchte noch eine zweite Initiative herausgreifen, es ist die Bürgerinitiative betreffend Polizeiplanstellen in Villach. In dieser Bürgerinitiative wird gefordert, dass die Anzahl der Polizeiplanstellen erhöht wird. Im Budget 2021 wurden 2,1 Milliarden Euro für Landes­polizeidirektionen in die Hand genommen. Das sind 100 Millionen Euro mehr als im Jahr 2020. Ich denke, damit wurde diesem Antrag, dieser Bürgerinitiative mehr als zur Genüge Folge geleistet, weil auch zum Beispiel die 40 Planstellen, die in Villach einge­richtet sind, 105 Prozent ausmachen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) – Danke.

Wir sprechen hier immer wieder von Regionalität. Regionalität ist aber nicht nur wichtig, wenn wir einkaufen gehen, sondern auch wenn es zum Beispiel um Polizeistellen und um Bezirksgerichte geht. Ich glaube, dass es ein schöner Erfolg ist, dass der Standort Telfs gerettet werden konnte, das dortige Bezirksgericht erhalten bleibt und es keine Schließung gibt.

Da noch ein bisschen Zeit bleibt, möchte ich grundsätzlich an dieser Stelle etwas zu Petitionen und Bürgerinitiativen im Allgemeinen sagen: Ich glaube, dass sich die Bürger und Bürgerinnen bemühen, sorgfältig Bürgerinitiativen einzubringen. Es ist ein großer Aufwand, landet dann aber zu später Stunde hier bei uns im Hohen Haus, wenn nicht mehr alle aufmerksam sind, wenn vielleicht nicht mehr alles in gebührender Genauigkeit behandelt werden kann. Ich würde mir wünschen, dass Petitionen und Bürgerinitiativen an prominenterer Stelle behandelt werden. Ich würde mir auch wünschen, dass wir die Einbringer von Petitionen und Bürgerinitiativen in dem Moment, wenn wir hier eine Ent­scheidung treffen, also zeitgerecht, informieren. Spätestens dann sollten auch die Ein­bringer wissen, was Stand der Dinge ist. Entsprechend der Wertschätzung fordere ich also mehr Aufmerksamkeit für Petitionen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard. – Bitte.


22.34.07

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade von meiner Vorrednerin, von Kollegin Fischer, gehört, was sie sich alles wünscht, wie wichtig Bürger- und Bürgerinnenanliegen sind, dass die Er­steller der Bürgerinitiativen am besten auch ein Rederecht im Petitionsausschuss be­kommen und dass wir das an einem Plenartag früher diskutieren sollen. Glauben Sie kein einziges Wort! – Alles, was da gesagt wird, ist frei erfunden und hat keinen Realitäts­bezug.

Die Wahrheit ist vielmehr, dass wir im letzten Petitionsausschuss 60 Tagesordnungs­punkte hatten, davon wurden 16 Initiativen zur Kenntnis genommen. Das heißt, man hat sich dagegen entschieden, ein Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in einen Fachaus­schuss weiterzuleiten. Dabei ist es vollkommen egal, ob das ein sozialpolitisches An­liegen, ein fremdenrechtliches oder ein Umweltanliegen war, es wurde einfach alles zur Kenntnis genommen. Es war nicht so, dass sich die Menschen, die diese Anliegen ein­gebracht haben, das auch gewünscht haben.

In vier von 16 Fällen war es nachvollziehbar, in zwölf Fällen war es reine Parteitaktik, und zwar ohne wirkliche Notwendigkeit. – Der Grund dafür, warum wir 60 Punkte auf der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 306

Tagesordnung hatten, ist folgender: Man hat sich einfach im ersten Jahr der gemein­samen Regierung nicht entscheiden können, was man denn mit Bürgeranliegen machen will. Diese Regierung ist eine Katastrophe für die Bürgerbeteiligung. (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Na, bitte!)

Herr Kollege von der ÖVP, Sie können ja dann gerne herauskommen. Ich kann Ihnen etwas sagen – und das spricht jetzt im Übrigen gar nicht gegen Sie –: Ich habe seit 2014 die Ehre, im Petitionsausschuss den Vorsitz führen zu dürfen. Es gab in dieser Zeit zu­erst eine rot-schwarze Regierung, dann sind Sie türkis geworden, und es gab eine türkis-blaue Regierung, und jetzt gibt es eine türkis-grüne Regierung.

Zu keinem Zeitpunkt vor einer grünen Regierungsbeteiligung war es um die Bürgerbetei­ligung so schlecht bestellt wie heute. Es gab in den letzten sieben Jahren keine einzige Sitzung, weder gemeinsam mit den Sozialdemokraten noch gemeinsam mit den Freiheit­lichen – darauf haben wir im Petitionsausschuss hingewiesen –, in der kein einziges An­liegen an einen Fachausschuss weitergeleitet worden ist. Das gibt es erst, seit die Grü­nen in der Regierung sind. Ich sage das nicht aus Parteikalkül, sondern aus ehrlicher Entrüstung, weil die einfachsten Themen keine Beachtung gefunden haben.

Ich möchte jetzt auch zu einem Beispiel kommen: Es gab wie gesagt unterschiedliche Themen. Eine der Petitionen, die zur Kenntnis genommen worden ist, war jene des Kol­legen Shetty, der eine Petition zur diskriminierungsfreien Blutspende eingebracht hat. Es gab auch eine ähnlich lautende Petition vonseiten der Sozialdemokratie, und ich weiß auch, dass es grüne Abgeordnete gibt, die sich im Hohen Haus dafür einsetzen.

Yannick Shetty hat die Petition eingebracht, und – was für ein Glück! – kurze Zeit später hat der zuständige Minister Anschober verlauten lassen, bis Ende Dezember 2020 wer­de es eine Lösung zur diskriminierungsfreien Blutspende geben. Es gab daraufhin bei den Vertagungen das Argument, der zuständige Minister habe ja gesagt, er kümmere sich bis Ende Dezember darum. So, Ende Dezember ist vorbei, wir haben jetzt Jänner. Er hat nichts gemacht, aber das Nichtmachen war ausreichend Grund dafür, dass man es dann zur Kenntnis nimmt. Genauso gestaltet sich der Umgang mit anderen Bürger­anliegen, das heißt, man vertagt sie eine Zeit lang, holt einige Stellungnahmen ein, und irgendwann versucht man, sie zu später Stunde zu begraben.

Wir machen, und das ist ein wesentlicher Punkt der NEOS, das erste Mal, seit wir in den Nationalrat eingezogen sind, bei der Annahme des Sammelberichts nicht mit. Wir wer­den das erste Mal dagegenstimmen, und die Freiheitlichen wissen, dass wir da nicht leichtfertig sind, da wir der Meinung sind, dass wir, wenn wir jetzt kein Zeichen setzen, in Zukunft bei der Übernahme der Petitionen und Bürgerinitiativen den Bürgern gleich sagen können: Leute, schmeißt es in den Mistkübel, es bringt nichts, man möchte in dieser Regierungskoalition keine Bürgeranliegen bearbeiten!

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, jetzt aber auch – ich habe die Petition des Kollegen Shetty erwähnt – die Chance geben, dass wir das noch einmal reparieren, und einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die diskriminierungsfreie Blutspende nicht, wie ursprünglich von ihm angekündigt, bis spätestens 31. Dezember 2020, jedoch


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 307

verbindlich bis zum 28. Februar 2021 umzusetzen und den standardisierten Fragebogen entsprechend anzupassen, sodass fortan auf das individuelle Risikoverhalten einer Per­son abgestellt wird und nicht pauschal auf die sexuelle Orientierung“.

*****

Wir sind konstruktiv, wir sind hilfsbereit, wir helfen Herrn Minister Anschober, geben ihm ein bisschen mehr Zeit und hoffen auf eine entsprechende Aktivität von seiner Seite. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

22.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) – TOP 16

Die Situation, dass Männer, die in den letzten zwölf Monaten gleichgeschlechtlichen Sex hatten, von einer Blutspende de facto ausgeschlossen sind, hätte auch in Österreich bis Jahresende 2020 der Geschichte angehören sollen.

Nicht zuletzt hat das anhaltende, intensive Eintreten der NEOS für die Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende – in Form von parlamentarischen Anträgen und vor allem auch der im Juni eingebrachten parlamentarischen Petition mit dem Namen "Blut­spende öffnen - Leben retten!" (PET/19), die im Petitionsausschuss behandelt wurde und die rasch zu einer der erfolgreichsten Petitionen der Gesetzgebungsperiode wurde - zu einem Umdenken bei der Bundesregierung geführt.

Am 6. Oktober 2020 hat Bundesminister Anschober in einer Aussendung schließlich die Anpassung des Leitfadens zur Prüfung von Blutspender_innen bis zum Jahresende an­gekündigt, um so die diskriminierungsfreie Blutspende zu ermöglichen. "Im Mittelpunkt sollte die Qualität der Blutprodukte stehen und diese wird durch das individuelle Verhal­ten der Spenderinnen und Spender beeinflusst und nicht durch deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Deshalb habe ich die Blutkommission beauftragt, die Aus­schlusskriterien zu überprüfen und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Blutspende – unter Maßgabe der Sicherheit für die Empfängerinnen und Empfänger – in Österreich künftig vollständig diskriminierungsfrei ermöglicht werden kann", so der Gesundheitsminister im Oktober. Am 24. November fand außerdem ein erfolgreiches Expertenhearing zum The­ma "Diskriminierungsfreie Blutspende" statt, bei dem sich bis auf den Vertreter des Ro­ten Kreuzes alle medizinischen und juristischen Expert_innen deutlich für die diskriminie­rungsfreie Blutspende aussprachen.

Die bis zum Jahresende avisierte Anpassung des Leitfadens wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Angesichts der aktuellen Geschehnisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und im Wissen, dass im Bundesministerium aktuell noch der fachliche Aus­tausch mit den Expert_innen u.a. der Blutkommission läuft, ist eine Verzögerung er­klärbar.

Angesichts der Relevanz des Themas - es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung der LGBTIQ-Community, der längst überfällig ist,


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gilt es im Namen der Betroffenen jedoch, für eine zuverlässige Umsetzung der Ankündi­gung Sorge zu tragen. Nicht zuletzt werden gerade während der Gesundheitskrise ver­mehrt Blutspenden benötigt - ein pauschaler Ausschluss einer großen Bevölkerungs­gruppe ist daher auch nicht im Sinne der Blutsicherheit - im Gegenteil.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die diskriminierungsfreie Blutspende nicht, wie ursprünglich von ihm angekündigt, bis spätestens 31. Dezember 2020, jedoch verbindlich bis zum 28. Februar 2021 umzusetzen und den standardisierten Fragebogen entsprechend anzupassen, sodass fortan auf das individuelle Risikoverhalten einer Per­son abgestellt wird und nicht pauschal auf die sexuelle Orientierung.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Weidinger. – Bitte.


22.39.15

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mit meinen Wahrnehmungen während des Engagements als Mitglied des Petitionsausschusses beginnen und zunächst dem Vorsitzenden Kollegen Bernhard für seine umsichtige Führung des Ausschusses danken. Wir argumentieren sehr, sehr sachlich. Die Ausschusssitzungen sind im Vorfeld unter allen Fraktionen gut akkordiert, gut vorbereitet, dementsprechend wird inhaltlich und über die verschiedenen Materien mit Ernsthaftigkeit gesprochen, denn, meine Damen und Herren, das Wesentliche in der Demokratie ist, dass die Anliegen, die Nöte und Sorgen der Menschen, ernst genommen werden – und das werden sie auch!

Meine Damen und Herren! Wir mussten uns im letzten Jahr natürlich intensiv mit einer weltweiten Pandemie auseinandersetzen. Ein ganz, ganz großes Anliegen der Bevölke­rung besteht darin, gesund und gut durch diese Krise zu kommen. Wir nehmen uns die­ses Anliegens an. Wir nehmen uns aber im Petitionsausschuss aller Materien an, und ich möchte hier kurz zwei anführen: Die eine ist die Problematik im Zusammenhang mit der Polizei in Villach. Da ist die geforderte Aufstockung der Planstellen mittlerweile über­erfüllt – wie Kollegin Fischer ausgeführt hat – und somit dieses wichtige Bürgeranliegen inhaltlich einer positiven Erledigung zugeführt worden.

Wir behandeln zum Beispiel auch den Lärmschutz. Gestatten Sie mir, dass ich das aus­führe! Da haben wir die Koralmbahn, für die die Republik 5,4 Milliarden Euro in die Hand nimmt, um die Zentralräume in der Steiermark und in Kärnten miteinander zu verbinden, schnellere Erreichbarkeit zu erzielen. Wir unterstützen proaktiv Bürgerinitiativen aus dem Kärntner Zentralraum, damit Bestandsstrecken mit Lärmschutz versehen werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Gemeindevertretungen von Pörtschach und von Krumpendorf, Frau Bürgermeisterin Silvia Häusl-Benz, Herrn Vizebürgermeister Gernot Bürger und auch Frau Abgeordneter Olga Voglauer, die sich ganz aktiv in diesen Prozess, die Bürgerinitiativen voll zu unterstützen, miteinbringt.


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Die Zeit gestattet es hier jetzt nicht, weitere Ausführungen zu diesen Themen zu ma­chen, aber seien Sie sich dessen gewiss, diese Thematik wird uns weiter begleiten, und zwar in allen Ausschüssen. Was diese Regierung auszeichnet, meine Damen und Her­ren, ist, dass wir in Querschnittmaterien denken, nicht nur ausschließlich in vorgegebe­nen Schubladen, sondern gemeinsam überschreitend, um Österreich sehr gut durch die Krise zu bekommen und vor allem eine positive Perspektive für die Menschen in diesem Land zu schaffen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Wimmer. – Bitte.


22.42.13

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Petition „Schluss mit den Hürden beim Familienhärtefonds“ steht leider heute auch zur Endverhandlung auf der Tagesordnung. Die Argumentation der Regierungs­fraktionen im Ausschuss war, dass die Schwierigkeiten, die diesen Hilfsfonds von Anfang an begleitet haben, nun beendet seien. – Ja, das wäre schön, wenn die rasche und un­bürokratische Hilfe, die den Familien versprochen wurde, auch bei allen angekommen wäre. Leider gibt es aber immer noch Familien, die kein Geld auf dem Konto haben, und das sind gerade die Familien, die auf jeden Euro angewiesen sind, die Existenzsorgen haben, die Angst vor Delogierung haben, die Angst haben, ihr Zuhause zu verlieren.

Ein Beispiel aus der Praxis hat mich erst gestern erreicht. Eine Betriebsrätin hat mich gestern informiert, dass sie vor sechs Monaten zahlreiche Anträge für MitarbeiterInnen unterstützend ausgefüllt und abgeschickt hat. Diese haben selbst keinen Internetzugang und waren bei der Antragstellung auf Hilfe angewiesen. Diese Anträge haben eines ge­meinsam: Bisher gab es keine Information und keine Auszahlung. Sechs Monate War­tezeit und keine Information und kein Geld! Da die Not groß war, wurde nachtelefoniert, und nach 40 Minuten in der Warteschleife kam dann die Auskunft, dass sie neu ansu­chen müssen. Nach sechs Monaten Wartezeit neu ansuchen!

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hören in den letzten Wochen viel darüber, wie belastet die Familien, die Kinder und die Jugendlichen sind, dass Frauen besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind, dass häusliche Gewalt zunimmt und dass das Zuhause oft ein Ort der Angst wird. Seit fast einem Jahr kämpfen sich die Eltern durch Homeoffice, Homeschooling, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Die finanziellen Reserven sind aufge­braucht und positive Perspektiven nicht in Sicht.

Angesichts dieser Tatsachen sind die Forderungen der Petition nicht erledigt, sondern sehr aktuell. Im Gegenteil, es braucht dringend eine Reform und den Ausbau dieser Hilfsleistung. Schaffen Sie die Möglichkeit einer zweiten Auszahlung, denn die Notlage vieler Familien dauert schon fast ein Jahr, und sie brauchen echte Hilfe, die ankommt, und diese brauchen sie jetzt. (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Kollross.)

22.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weratsch­nig. – Bitte.


22.45.00

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Werte Abgeordnete! Nochmals zum allgemeinen Verständnis – für mich schwer nachvollziehbar –: Kenntnisnahme bedeutet nicht, dass anliegende Projekte sich verab­schieden, fertig sind, nicht mehr behandelt werden. Eine Petition, eine Bürgerinitiative ist dazu da, dass wir uns als Abgeordnete damit beschäftigen. Ich selbst kann zu ein­zelnen Bürgerinitiativen und Petitionen sagen, dass ich persönliche Kontakte zu den


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Bürgerinnen und Bürgerinitiativen pflege und in direktem aktivem Austausch mit ihnen stehe. Das ist bei vielen Abgeordneten aller politischen Couleurs hier im Hohen Haus so der Fall, und das wird auch nach der Kenntnisnahme hier im Hohen Haus weiter so gepflogen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Das betrifft den Ausbau der Verbindungsbahn in Hietzing, zu dem es einen aktiven Aus­tausch mit den BürgerInnen gibt, in dem jetzt gerade ein Gestaltungswettbewerb und die Ausführung dieses Projekts diskutiert werden. Starke BürgerInnenbeteiligung ist da ganz wichtig und wird im Bezirksparlament in Wien passieren und natürlich auch hier im Ho­hen Haus und im Austausch mit den zuständigen Stellen, dem BMK und den ÖBB.

Zur Verkehrsproblematik in Kittsee, eine Verkehrsproblematik, bei der es auch um Maut­flucht geht, bin ich ganz klar der Meinung, dass wir nicht jedes Verkehrsproblem mit Vignettenbefreiungen lösen werden. Wir müssen ganz klar darauf schauen, wo die Pro­bleme in diesem Bereich liegen und draufkommen, dass es da auch um eine verfehlte Raumordnungspolitik der letzten Jahre geht. Da sind auch wir hier gefordert, jene, die GemeinderätInnen oder BürgermeisterInnen sind, was den Verkehr betrifft, entspre­chend zu handeln.

Zum Thema Abschiebestopp für Auszubildende in Pflegeberufen ist es uns gelungen, gerade für die Lehre wesentliche Bausteine zu beschließen, sodass es einen Abschie­bestopp für Lehrlinge gibt. In Bezug auf Pflegekräfte haben wir Grüne eine ganz klare Position: Wenn Menschen in diesem Land bereit sind, durch ihren Einsatz dem Pflege­notstand entgegenzuwirken, dann gilt das für uns als im öffentlichen Interesse. Da braucht es noch Überzeugungsarbeit hier im Hohen Haus, um dieses öffentliche Inter­esse in den Gesetzwerdungsprozess entsprechend einfließen zu lassen, um das abge­stimmt mit dem Gesundheitsministerium im Rahmen der Pflegereform umzusetzen. Das ist unser Ziel, dafür arbeiten wir. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht da vor allem um Wertschätzung, um Austausch über Bürgeranliegen mit inter­essierten Bürgerinitiativen. Das ist unsere Aufgabe hier im Hohen Haus. Ich danke dem Vorsitzenden Michael Bernhard für die Arbeit im Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen und appelliere an alle, weiterhin zusammenzuhalten und auf Bürgeranliegen aktiv einzugehen. Das ist Aufgabe jedes einzelnen Abgeordneten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Reiter. – Bitte.


22.48.38

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir behandeln heute einen umfassenden Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen.

Ich darf mich zur den Familienhärtefonds betreffenden Petition zu Wort melden. Der Co­ronafamilienhärtefonds richtet sich an Familien, die durch die Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Uns allen ist wichtig, dass Familien Unterstüt­zung erhalten, die sie gerade in schwierigen Zeiten wie diesen brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

In der genannten Petition wurden den Coronafamilienhärtefonds betreffende Anliegen angeführt. Kollegin Wimmer hat das eingereicht und sich dabei auf eine parlamentari­sche Anfrage vom Juli bezogen. Seitdem hat sich einiges getan, und das ist auch gut so. Neben der Vereinfachung der Administration und der Aufstockung des Personals hat der Familienhärtefonds seit 1.1.2021 auch neue Richtlinien. Das heißt unter anderem zum Beispiel, dass die Voraussetzungen für den Anspruch gelockert worden sind. Ab heuer ist man anspruchsberechtigt, wenn spätestens bei Antragstellung Familienbeihilfe bezogen wurde.


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Auch der Kreis der Bezieher wurde ausgeweitet. Seit Jahresbeginn können zum Beispiel auch Landwirtinnen und Landwirte, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten ge­raten sind, diese Anträge stellen.

Im Jahr 2020 wurden mit dem Familienhärtefonds rund 72 500 Familien mit knapp 100 Mil­lionen Euro unterstützt. Im Durchschnitt haben die Familien daraus um die 1 300 Euro erhalten. Die Hilfe aus dem Familienhärtefonds wird aufgrund der Krise sehr stark nach­gefragt, es ist also sehr, sehr wichtig und gut, dass diese Mittel auch 2021 zur Verfügung stehen werden.

Wir haben schwierige und fordernde Zeiten für jeden Einzelnen von uns und für unsere gesamte Gesellschaft. Jeder hat sein ganz persönliches Packerl mit Sorgen, Nöten und Ängsten zu tragen, dennoch bin ich überzeugt davon, dass wir nicht verzagen dürfen. Es kommen wieder leichtere Zeiten, es kommen wieder bessere Zeiten. Momentan weht der Wind noch sehr rau, die Covid-Krise hat noch die eine oder andere Windböe parat, die uns aus der Bahn zu werfen droht. Es liegt an uns allen, dass wir jetzt zusammen­halten, und dann packen wir das auch.

Ich halte es ganz mit Aristoteles: Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Laimer. – Bitte.


22.51.18

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich feststellen, dass die Regierungsbeteiligung der Grünen gerade im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen bislang keinen Mehrwert für die direkte Demokratie gebracht hat. Ganz im Gegenteil! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

In ihrer Selbstwahrnehmung und Selbstdarstellung sehen sie sich gern als die Partei der Transparenz und der Bürgerrechte. Im trauten Regierungsgehorsam zur ÖVP werden sie jetzt allerdings demaskiert. Ich möchte das anhand zweier Beispiele festmachen:

Schauen wir uns die berechtigten Forderungen der Bürgerinitiative Ohne Kunst und Kultur wirdʼs still an, die unter anderem im Rahmen des Schweigemarsches 2020 gestellt wurden! Die ÖVP wollte dieses Anliegen unter keinen Umständen im Kulturausschuss im Parlament behandeln. Und was machen die Grünen? – Sie fügen sich, anstatt über die Existenznöte der Künstlerinnen und Künstler zu debattieren, Lösungen dafür zu ent­wickeln, wie man die Kunstschaffenden rasch und unbürokratisch unterstützen könnte. Gerade für Künstler, die von Kreativität und Aktivität leben, ist die Zeit des Nichtauftre­tens extrem belastend und frustrierend. Abgesehen davon ist die aktuelle Situation ein immenser Schaden für die Kulturnation Österreich. Kreativität lässt sich nämlich nicht googeln.

Ein völlig anderes Beispiel betrifft den Schutz und die Sicherheit unserer Republik in Form der Petition „Rettet das Bundesheer“. Eine Stellungnahme des Herrn Bundespräsi­denten zur militärischen Landesverteidigung fürchtet die ÖVP anscheinend wie der Teu­fel das Weihwasser. Es werden sämtliche Stellungnahmen zu diesem Thema willkom­men geheißen, aber ausgerechnet die Stellungnahme des Bundespräsidenten – immer­hin des verfassungsmäßigen Oberbefehlshabers des Bundesheers – ist nicht erwünscht, ja sie wird wieder einmal schubladisiert.

Meine Damen und Herren! Um Demokratie weiterzuentwickeln, braucht es engagier­te Bürgerinnen und Bürger – Menschen, die sich mit Themen unterschiedlichster Art auseinandersetzen und ihre Ausführungen auch in den Parlamentszyklus einbringen. Dieses Engagement ist unersetzlich für unser Haus. Wir wollen als Volksvertreter die


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Befunde verschiedener Menschengruppen bekommen, sie sehen und spüren – nicht nur bei Wahlen, sondern die gesamte Regierungsperiode hindurch. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Petitionsausschuss ist von den Themen her wahrscheinlich so vielfältig und bunt wie kein anderer Ausschuss. Es liegt daher in unserer Verantwortung, diese Anliegen auch genau zu prüfen, zu debattieren und natürlich auch zu hinterfragen. Eine pragmatische Kenntnisnahme von Petitionen, der eine Schubladisierung folgt, darf und kann nicht Pra­xis dieses Ausschusses werden, denn Demokratie braucht Fortschritt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Minnich. – Bitte.


22.54.38

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen im Hohen Haus! Einen guten Abend an alle Zuseher zu Hause! Der Umfang des Sam­melberichtes des Petitionsausschusses ist wieder einmal beachtlich und zeigt auch in Zeiten von Corona, wie dieses Instrument der direkten Demokratie geschätzt und ge­nutzt wird.

Ich möchte mich kurz zur Bürgerinitiative betreffend „Gefährdung des UNESCO-Weltkul­turerbes ‚Historisches Zentrum von Wien‘ durch das Heumarkt-Hochhausprojekt“ äu­ßern, die von über 600 Personen unterstützt wurde. An dieser Stelle noch ein großes Dankeschön an alle Unterstützer für ihren Einsatz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Unsere Bundeshauptstadt ist und war auch immer eine lebendige Weltstadt. Das ist auch sehr gut so. Eine Weltstadt muss vielen Kriterien und Anforderungen gerecht werden: dem kulturellen Erbe, dem Kongress- und Wirtschaftsstandort, den Bedürfnissen ihrer Bewohner sowie natürlich auch den Anforderungen der Touristen, die wir nach der Pan­demie hoffentlich bald wieder begrüßen dürfen.

Aber genau um diesen vielen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es einer beson­deren Anstrengung in der Planung. Da es genau hierbei zu Verfehlungen gekommen ist, ist mittlerweile klar: Mit dem Beschluss des Flächenwidmungsplanes durch den Wiener Gemeinderat kam es eben zur „Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes ‚Historisches Zentrum von Wien‘“, weil dieser Beschluss die Möglichkeit schafft, ein 66 Meter hohes Hochhaus am Heumarkt zu errichten.

Achten wir auf unser wertvolles kulturelles Erbe in unserer Bundeshauptstadt sowie in ganz Österreich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte.


22.56.33

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möch­te auf die beiden Petitionen von Heinisch-Hosek und Shetty eingehen, die sich mit der Frage der Diskriminierung von nicht Blut spenden dürfenden Männern befassen, und die beiden wollen, dass man nicht auf die Frage, ob ein Mann Sex mit einem anderen Mann hat, abstellen soll, sondern auf das generelle Risikoverhalten von jemandem. Damit mei­ne ich jetzt nicht nur das sexuelle Risikoverhalten, sondern durchaus auch ein weiterge­fasstes Risikoverhalten.

Es gab dazu Hearings, es gab dazu ExpertInnenstellungnahmen, runde Tische, es gab dazu ein EuGH-Urteil von 2015, die alle zum Schluss kommen: Es ist Diskriminierung,


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wenn man Männern nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Blutspende verwei­gert. Aber es passiert dazu nicht allzu viel, was recht tragisch ist.

Was ich aber ehrlich gesagt noch viel tragischer finde, ist: Wenn wir nach elf Monaten Corona nicht in der Lage sind, Blutspenden auf die gängigsten Viren zu untersuchen, bevor man sie verabreicht, na dann gute Nacht! Das sollten wir eigentlich im Großen und Ganzen zusammenbringen. (Abg. Loacker: Der Anschober ist ...!)

Genau! Anschober ist gerade als Stichwort gefallen. (Abg. Shetty: ... Kernkompe­tenz ...!) Es ist relativ mühselig, festzustellen, dass der Gesundheitsminister diese Ver­ordnung in Wirklichkeit mit einem Federstrich ändern könnte und damit Staaten wie Bra­silien und Ungarn – nicht gerade der Hort des Fortschritts, was das Leben von LGBTIQ-Personen betrifft – folgen könnte, denn in diesen Staaten ist diese Diskriminierung zum Beispiel schon abgeschafft. Dort gibt es schon evidenzbasierte Möglichkeiten dahin ge­hend, wie man Leute vom Blutspenden ausschließt oder nicht. Also es wäre fein, wenn Herr Anschober den Stift in die Hand nähme, den Federstrich setzte und diese Verord­nung irgendwann einmal im jetzigen Jahrhundert ankommen ließe. Es wäre an der Zeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Uns als Oppositionsparteien damit zu beschäftigen, dass es immer wieder irgendwelche Ankündigungen gibt und wir immer wieder zu irgendwelchen runden Tischen eingeladen werden – nicht böse sein, aber wir haben relativ viel zu tun, um Diskriminierung anders­wo abzuwenden. (Abg. Shetty: Der Anschober ...!) Solange zum Beispiel ein generelles Levelling-up verhindert wird, müssen wir an anderen Stellen kämpfen und können uns nicht immer und ewig und immer wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Wir wer­den den Antrag der NEOS natürlich unterstützen und mittragen.

Da ich gerade hier heraußen stehe und es auch ein ewiges Thema im Petitionsaus­schuss ist: die Frage des Abtreibungsrechts. Dazu gibt es immer wieder BürgerInnen­initiativen – Petitionen eher weniger, aber BürgerInneninitiativen –, die schlicht und er­greifend Frauen ihr Selbstbestimmungsrecht nehmen wollen. Das ist hart erkämpft; in vielen Ländern, zum Beispiel in Argentinien oder in Südkorea, haben es die Frauen erst jetzt vor Kurzem erkämpft. Lassen Sie mich Folgendes sagen: Wir werden nicht zulas­sen, dass den Frauen Österreichs auch nur ein Millimetscherl ihrer Selbstbestimmungs­rechte weggenommen wird! – So viel dazu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

22.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Scharzenber­ger. – Bitte.


23.00.01

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Alle, die noch munter sind! Gerade jetzt, da die ganze Welt nach einem Impfstoff gegen Co­rona gesucht und diesen gefunden hat, sehen wir, wie maßgebend die moderne Medizin für uns alle ist. Neben dem Impfen ist auch das Blutspenden eine der größten Erfolgs­geschichten der Medizin und hat bereits Millionen von Leben gerettet. Ich muss auch meinem Kollegen Shetty und Kollegin Heinisch-Hosek, die jetzt gar nicht im Saal ist, bei der Feststellung, dass Blutkonserven mehr als dringend benötigt werden, zustimmen.

Wo ich Ihnen aber nicht zustimmen kann und was ich auch entschieden zurückweise, ist, dass die Wissenschaft schwule und bisexuelle Männer bewusst von der Spende aus­schließt. (Abg. Shetty: Nicht die Wissenschaft, das Rote Kreuz!) Das De-facto-Verbot der Blutspende von homo- und bisexuellen Männern ist dahin gehend zu betrachten, ob es im Sinne der Sicherheit der Empfänger notwendig ist oder ob es sich um eine Dis­kriminierung handelt, also eine Ungleichbehandlung ohne einen sachlichen Grund, der diese Ungleichbehandlung rechtfertigt. Das zu prüfen obliegt alleine der Wissenschaft.


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Derzeit wird genau das evaluiert, und die Kommission ist noch einmal mit der Thematik beschäftigt worden, auch im Hinblick auf die Herangehensweise in anderen europäi­schen Ländern.

Insofern stimmen wir Ihrem soeben eingebrachten Antrag, Herr Kollege Bernhard, nicht zu, weil es sich grundlegend um eine wissenschaftliche, um eine medizinische, um eine epidemiologische Frage handelt und nicht um eine politische. Oberstes Gebot muss die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sein. Wenn diese gewährleistet ist, dann steht einer Öffnung der Blutspende auch für homo- und bisexuelle Männer nichts entgegen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hintner. – Bitte.


23.02.09

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich mit der Petition „ohne Kunst wird’s still“ auseinandersetzen, im Rahmen derer viele Künstlerinnen und Künstler, viele Institutionen ihre Sorgen und Nöte, was den Kulturbetrieb anbelangt, geäußert haben – und die Politik hat reagiert.

Ich darf hier nur einige Dinge nennen: Dazu gehören der Härtefallfonds der WKO, der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler mit 110 Millionen Euro – ab 15. Jänner können für das erste Quartal 2021 3 000 Euro beantragt werden –, die Coronakurzar­beit, Covid-19-Tests, der Künstler-Sozialversicherungsfonds, der Umsatzersatz für di­rekt betroffene Veranstaltungen und Künstler, der Umsatzersatz für indirekt Betroffene, eine Senkung der Mehrwertsteuer, der NPO-Unterstützungsfonds – da haben wir für 2020 700 Millionen Euro beschlossen, für 2021 sind 250 Millionen Euro in der Pipeline. Es gibt Stundungen, steuerliche Erleichterungen, eine Verlängerung der Gutscheinlö­sung für abgesagte Veranstaltungen und 300 Millionen Euro für den Veranstalterschutz­schirm.

Ja, wir wissen, dass es manchmal mühsam ist, diese Förderungen zu beantragen, und wir wissen auch, dass das Schönste für unsere Künstlerinnen und Künstler wäre, wenn sie auftreten könnten, den Applaus genießen könnten, vor Publikum spielen dürften.

Ich darf zum Abschluss noch einen Vorschlag zur Wertschätzung bringen: Im deutschen Infektionsschutzgesetz gelten Kulturinstitutionen nun ausdrücklich als Bildungseinrich­tungen und Kunstproduktionsorte, nicht mehr – so wie in Österreich – als Freizeit- und Vergnügungsstätten in der taxativen Aufzählung mit Bordellen und mit Laufhäusern. Kultur sollte auch im Kulturland Österreich die entsprechende Wertschätzung des Ge­setzgebers genießen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


23.04.14

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf heute zu drei Wiener Anliegen sprechen, und zwar betreffen sie alle den Schutz des historischen Erbes Wien und im Besonderen Planungsfehler der Stadt Wien.

Erstens – es wurde heute schon angesprochen –: Schutz des Weltkulturerbes für die Innere Stadt. Da geht es darum, dass das Heumarktprojekt endlich ad acta gelegt wird. Die Stadt Wien hat ja einen Stopp verfügt, und die NEOS haben sich immer dazu be­kannt, auch bei diesem Projekt zu einer wirklich weltkulturerbefreundlichen Situation kommen zu wollen. Wir dürfen nun die NEOS in ihrer neuen Funktion als Mitglied der Wiener Stadtregierung an ihre Position erinnern und sie bitten, sicherzustellen, dass dem auch so sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)


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Zweiter Punkt – noch so ein historisches Erbe, auf das Wien besonderen Wert legt oder wir besonderen Wert legen –: das Otto-Wagner-Areal, auch ein Projekt, bei dem sich die NEOS sehr lange darum bemüht haben, dass dieses historische Erbe erhalten bleibt. Nun wollen sie eine Seilbahn bauen, aber ich sage Ihnen: Legen Sie mehr Wert darauf, dass diese weiße Stadt erhalten bleibt! Kämpfen Sie in Ihrer neuen Funktion in der Stadtre­gierung darum, dass endlich ein Antrag auf den Weltkulturerbestatus (Abg. Lausch: ... Seil­bahnen!) für das Otto-Wagner-Areal gestellt wird. Das wäre ein guter Schritt, den Sie für die Wienerinnen und Wiener setzen könnten. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit bin ich bei einem dritten Anliegen, das betrifft meinen Wahlkreis, nämlich der Ver­bindungsbahn in Hietzing. Da haben wir auch einen Kämpfer vonseiten der NEOS ge­habt, der noch in einer Presserklärung im Juni 2020 erklärt hat: Da gehört wirklich einmal eine ordentliche Einbindung der Bevölkerung her, und von einer Partizipation kann man nicht sprechen, wenn sogar politische Parteien nicht in den Dialog eingebunden sind. – Da kann ich Ihnen nur zustimmen.

Ändern Sie die Situation auch für die Verbindungsbahn hier in Wien! Nützen Sie Ihre Chance der Regierungsbeteiligung und sorgen Sie für eine Verbindungsbahn, die nicht an den Köpfen der Menschen an den Fenstern in Hietzing vorbeifährt, sondern schauen Sie, dass Hietzing auch lebenswert bleibt und dass diese Verbindungsbahn Hietzing nicht trennt, sondern die Menschen wieder zusammenführt! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. – Bitte.


23.06.51

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Ich darf kurz Stellung zu der Bürgerinitiative „Erhalt des Bezirksgerichtes am Standort Telfs“ im Tiroler Oberland beziehen. Telfs ist die drittgrößte Gemeinde in Tirol mit 16 000 Einwohnern, und immer wieder gab es Diskussionen und Pläne, den Ge­richtsstandort Telfs mit Hall zu fusionieren. Das hätte bedeutet, dass das Bezirksgericht 40 Kilometer nach Osten gerückt wäre.

Der Gemeinderat von Telfs hat eine überparteiliche Bürgerinitiative mit 3 525 Unter­schriften eingebracht. Diese wurde im Juli in den Nationalrat eingebracht und behandelt. In einer Stellungnahme des Justizministeriums wurde nunmehr klargestellt, dass es kei­ne Pläne und keine Absichten gibt, den Bezirksgerichtsstandort Telfs zu schließen.

Dieser Standort ist, glaube ich, insgesamt wichtig. Er dient 55 000 Einwohnern aus der Region. Er ist eine wertvolle Infrastruktur und natürlich auch mit Rechtsanwälten und Notaren in der Gemeinde verbunden, schafft also mehr Bürgernähe und Bürgerfreund­lichkeit.

Kollege Weratschnig und auch andere Vorredner haben es heute schon betont: Bürger­initiativen und Bürgeranliegen können wir somit direkt einbringen. Ich lade alle ein, davon Gebrauch zu machen. Es ist wichtig, dass das Volk eine starke Stimme hat, und über diese Instrumente wird das möglich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

23.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Bernhard zu Wort gemeldet. – Bitte.


23.08.32

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich mache eine tatsächliche Berichtigung: Abgeordnetenkollege Gerstl – da ist er – hat in seiner großen Liebe gegenüber den


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NEOS und bei seiner Aufzählung unserer Wahlversprechen in Wien auch behauptet, dass wir NEOS eine Seilbahn über das Otto-Wagner-Areal bauen wollen.

Vielmehr ist richtig, dass wir eine Studie in Auftrag geben wollen (Zwischenruf des Abg. Lausch), welche die Frage beinhaltet, ob es einen Mehrwert für die Bevölkerung in Wien hat, wenn dort eine Seilbahn errichtet wird – ergebnisoffen. Es kann sein, es kann nicht sein. So funktionieren Studien bei den NEOS. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Gerstl.)

23.09


23.09.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Können wir in die Abstimmung eingehen? – Gut.

Ich darf in die Abstimmung eingehen.

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 604 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nummer 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie der Bürgerinitiativen Nummer 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, der möge bitte ein entsprechendes Zeichen setzen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der Mutterkuh­prämie“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Pe­ter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des rituellen Schäch­tens“.

Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Shet­ty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der diskriminierungsfreien Blut­spende“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. (Abg. Shetty: Sogar die FPÖ ist dafür!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Unruhe im Saal.)

23.11.0217. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Ein­wallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert werden (Verfassungsgesetz zur Stärkung der parla­mentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terroris­musbekämpfung) (1086/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 17.

Wir gehen in die Debatte ein.

Antragstellerin Frau Abgeordnete Krisper ist als Erste zu Wort gemeldet. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 317

23.11.30

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! (Unruhe im Saal. – Prä­sident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Spätestens seit dem Ergebnis des BVT-Un­tersuchungsausschusses wissen wir, dass das BVT eine Neuaufstellung braucht, und zwar umfassend: legistisch, organisatorisch, personell. Damit hat Innenminister Pe­schorn während seiner Amtszeit schon angefangen, und wir versuchen nun, dabei zu unterstützen, die BVT-Reform sehr bald einem Ende zuzuführen.

Für uns ist aber klar, jegliche Reform hat auch mit einer Neuausrichtung der parlamen­tarischem Kontrolle einherzugehen. Im Moment gibt es das parlamentarische Kontroll­gremium Unterausschuss des Innenausschusses, UAIA genannt, Geheimdienstaus­schuss, das seiner Funktion, zu kontrollieren, überhaupt nicht in einem seriösen Ausmaß nachkommen kann. Warum? – Das BVT ist an sich im doppelten Sinne eine Blackbox: einerseits weil – wie mittlerweile ja bekannt ist – das BVT viel zu lange Spielwiese für parteipolitische Interessen der ÖVP war, andererseits weil die Kontrolle bisher eben völ­lig unzureichend ist.

So kann es dazu kommen, dass syrische Kriegsverbrecher unter der Protektion des BVT Asyl erhalten, beschützt werden, versteckt werden und ihnen dann, als es aufgeflogen ist, auch zur Flucht verholfen wird, wie man liest. Wir Abgeordnete im Geheimdienstaus­schuss wissen ja weiterhin nicht mehr darüber, aus welchen Beweggründen sich das BVT in diese Sache verstrickt hat, als wir aus den Zeitungen wissen.

So kann es dazu kommen, dass es im BVT anscheinend einen Jan Marsalek gibt, wobei wir Abgeordnete im Geheimdienstausschuss auch weiterhin nicht wissen, wie es pas­sieren konnte, dass er der Jan aus dem BVT wurde, und wie man reagiert hat. Wir haben als Mitglieder dieses Ausschusses keine Informationen über das staatspolizeiliche La­gebild der Republik, weder im rechtsextremen und im linksextremen Bereich noch im islamistischen Bereich. Wir haben keine Informationen über nachrichtendienstliche Akti­vitäten anderer Mächte oder über Wirtschaftsspionage auf österreichischem Boden.

Wie soll ich eine Behörde kontrollieren, wenn ich eigentlich nicht weiß, was sie macht? Ich kann nicht einmal beurteilen, ob das BVT in den genannten Bereichen aktiv ist – dann wird es wirklich tragisch und schwierig, denn dann passiert so etwas wie am 2. No­vember, wovor uns das BVT nicht ausreichend schützen kann, weil es eindeutigen Hin­weisen nicht rasch genug nachgeht.

Das BVT ist eine Blackbox im doppelten Sinne, und die darf es nach dieser Reform nicht mehr geben. Dabei sind wir drei Oppositionsparteien uns einig, und deshalb haben wir diesen fundierten Initiativantrag eingebracht, der auf dem Beispiel, das in Deutschland gelebt wird, aufbaut. Wir diskutieren daher heute einen Vorschlag, der unserem Aus­schuss endlich die Kompetenzen in die Hand geben würde, da kontrollierend tätig zu werden, denn das BVT braucht Kontrolle, weil Kontrolle Prävention schafft, Aufklärung schafft, Legitimität schafft.

Deswegen wollen wir mithilfe dieses Antrags insbesondere weg von einem Auskunfts­recht der Abgeordneten und hin zu einer Unterrichtungspflicht des Ministers. Warum? – Momentan ist es für uns so wie für jeden anderen Bürger, jede andere Bürgerin: Wir lesen die Zeitung, lesen von einem skandalösen Fall wie dem genannten, sind empört und besorgt, weshalb wir eine Ausschusssitzung einberufen – nach der wir meistens nicht schlauer sind als davor.

Das ist ein Zustand, der dem BVT nicht guttut und der auch keine Ruhe und Profes­sionalität in die Debatten bringt. Demnach erwarten wir uns da in Zukunft eine Unterrich­tungspflicht vonseiten des Ministers, der uns Lagebilder liefert, aber auch in besonderen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 318

Anlassfällen unterrichtet, bevor sich das ganze medial aufschaukelt und wir in Debatten geraten, die auch dem Amt in Bezug auf Ruhe und Kontinuität nicht guttun. Ich zähle daher insbesondere auf die Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen der Grü­nen, aber auch der ÖVP sollte es ein Anliegen sein, in Bezug auf die Kontrolle transpa­renter und seriöser zu werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

23.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. – Bitte.


23.15.40

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Wir haben uns ja heute bereits im Rahmen der Aktuellen Europa­stunde ausführlich mit dem BVT, mit dem Verfassungsschutz beschäftigt, und auch die­ser Antrag der Oppositionsparteien setzt sich mit diesem Themenbereich auseinander. Im Wesentlichen – und das hat Kollegin Krisper ja ausgeführt – geht es um die parlamen­tarische Kontrolle, um die Unterrichtspflichten an die Ständigen Unterausschüsse. Es betrifft ja nicht nur den Ständigen Unterausschuss für Inneres, sondern auch jenen für Landesverteidigung sowie generell die Kontrolle durch das Parlament.

Ich möchte gar nicht zu weit ausholen, darf aber schon auch wiederholen, was der In­nenminister schon heute Mittag von sich gegeben hat. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass es eine Reform im Bereich des BVT braucht. Die wurde vom Innenminister bereits eingeleitet und ist auch im Regierungsprogramm verankert – und ich glaube, das ist ein ganz ein wesentlicher Punkt. Ein wesentlicher Teil des präsentierten Antiterror­pakets ist natürlich diese Reform des BVT und vor allem – und das hat der Innenminister auch ausgeführt – die Trennung zwischen Verfassungsschutz und den staatspolizeili­chen Aufgaben. Das ist ein wesentlicher Schwerpunkt, weil das auch mehr Effizienz in der Gefahrenaufklärung und -abwehr bringt. Vor allem diese Neuaufstellung – und das formulieren Sie ja auch in Ihrem Antrag – wird das Vertrauen in die Nachrichtendienste wieder stärken.

Der Herr Innenminister hat ja heute ausgeführt, dass wir da schon positive Fortschritte gemacht haben und damit das Vertrauen in das BVT vor allem von europäischen und internationalen Partnerdiensten zurückgewonnen werden konnte.

Ich glaube – und das wurde ja auch angesprochen –, dass die parlamentarische Kontrol­le und das Wissen über diese Vorgänge für die Parlamentsfraktionen natürlich wesent­lich sind. Der Innenminister hat heute auch versichert – und so findet es ja auch statt –, dass alle Parlamentsfraktionen in diese Reform eingebunden sein werden und auch die entsprechenden Anregungen aufgenommen werden. Ich glaube, auch da sind wir auf einem guten Weg.

Da im Antrag formuliert ist, dass es darum geht, das Vertrauen in das BVT zu stärken, und ihn auch die Freiheitlichen unterzeichnet haben, muss man schon mit einem Neben­satz bemerken, dass das Vertrauen natürlich gerade in der Amtszeit von Innenminister Kickl durch die rechtswidrige Hausdurchsuchung und die folgende Verunsicherung zer­rüttet und zerstört worden ist. Auch die Untersuchungskommission zum Terroranschlag hat festgestellt, dass die Mitarbeiter dort entsprechend verunsichert sind.

Nichtsdestotrotz sind in diesem Antrag wichtige und gute Diskussionspunkte drinnen, denen wir uns auch nicht verschließen werden, weil gerade auch für uns die parlamen­tarische Kontrolle dieser nachrichtendienstlichen Einrichtungen wesentlich ist. Wir wer­den das, glaube ich, in den Ausschüssen, da es ja mehrere Dienste betrifft, intensiv diskutieren und auch einen guten Konsens finden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.18



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 319

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte.


23.18.43

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon gespannt darauf, wie die Diskussion im Aus­schuss werden wird. Bisher haben wir nämlich etwas anderes erlebt, Kollege Hammer, bisher war es ja so, dass wir zwar immer wieder diese Reform des BVT und gerade auch die Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte in vielen, vielen Gesprächen ein­gefordert haben, zu Gesprächen eingeladen haben und dahin gehend an die Regie­rungsparteien appelliert haben, endlich diesbezügliche Gespräche aufzunehmen, aber halt gar nichts passiert ist.

Es ist so lange nichts passiert, bis wir, die drei Oppositionsparteien, diesen Antrag hier im Haus eingebracht haben, der dann behandelt werden wird. Ich glaube, dass das schon ein wichtiger Schritt ist. Dafür, ob eine BVT-Reform erfolgreich sein kann und hier im Haus mit einer breiten Mehrheit getragen wird, wird ein Schlüssel sein, mit welchen parlamentarischen Kontrollrechten dieser Ausschuss in Bezug auf das BVT und die Nachrichtendienste ausgestattet sein wird.

Darum bin ich schon sehr, sehr gespannt darauf, ob die Ankündigungen, wie sie der Innenminister heute getätigt hat, wie sie Kollege Mahrer immer wieder in Plenarreden tätigt oder wie Sie, Kollege Hammer, es jetzt sagen – dass man sich ernsthaft mit dem Antrag auseinandersetzt –, wirklich eintreffen. Ich bin der Überzeugung, dass dieser Antrag eine sehr, sehr fundierte Grundlage für eine Diskussion über die Kontrollrechte, die das Parlament aus meiner Sicht für die Nachrichtendienste braucht, bildet.

Kollegin Krisper hat diesen Punkt bereits angesprochen: Ich glaube, es geht um einen ganz anderen Zugang und einen Paradigmenwechsel, wenn wir über diesen Kontroll- oder Geheimdienstausschuss – wie auch immer wir ihn nennen wollen – sprechen. Es geht nicht nur darum, dass wir Berichte bekommen, sondern dass es eine Unterrichts­pflicht gibt, dass wir das einfordern können, dass wir ein Minderheitsrecht in diesem Kontrollausschuss des BVT oder auch der anderen Nachrichtendienste haben.

Das muss sich etablieren, da muss sich die Stellung des Parlaments ändern, da muss sich die Rolle der Parlamentarier im Ausschuss ändern, da braucht es einen Bericht an dieses Haus. Das alles sind ganz konkrete Vorschläge – und in einem Kontext, wie man das auch international durchaus pflegt –, die von den Oppositionsparteien, seriös und gut aufgearbeitet, eingebracht wurden. Das jetzt ist eigentlich die Nagelprobe, ob die ÖVP wirklich dazu bereit ist, hier ernsthaft über die Reform zu sprechen, und ob die Grünen sich durchsetzen können, dass es wirklich Kontrollrechte des Parlaments gibt. Ich bin gespannt auf die Diskussionen und freue mich auf eine spannende Auseinander­setzung im Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

23.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.


23.21.53

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag der Oppositionsparteien be­treffend Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des BVT liegt am Tisch, wurde be­sprochen und wird jetzt im Ausschuss noch einmal intensiver besprochen. Wenn man den Signalen der ÖVP trauen darf, dann stimmt mich das einmal positiv. Wir wissen, dass es massive Probleme im BVT gibt. Über die Ursachen sind wir unterschiedlicher Meinung – wie wir das jetzt seit Monaten erlebt haben und auch heute wieder gesehen haben –, aber das möchte ich jetzt einmal beiseitelassen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 320

Was uns alle hier in diesem Haus einen sollte und was auch unsere Pflicht als Parlamen­tarier sein sollte, ist, für einen ordentlichen Verfassungsschutz zu sorgen. Das heißt auch nicht, dass wir jetzt von Haus aus sagen: Ja, die Vorschläge für die BVT-Reform, die jetzt am Tisch liegen, wischen wir weg! Ich möchte hier wirklich betonen, dass die Ge­spräche der Sicherheitssprecher – das waren ja Einzelgespräche – beim Generaldirek­tor für die öffentliche Sicherheit sehr konstruktiv waren. Die Vorschläge, die am Tisch liegen, sind gut und diskutabel. Eines aber ist für uns natürlich auch klar: Ohne den Aus­bau der parlamentarischen Kontrolle wird es sicher nicht gehen. Das steht auch in Ihrem Regierungsprogramm.

Kollege Bürstmayr hat damals, als wir, die Oppositionspartien, das vorgeschlagen ha­ben, mit einer OTS-Aussendung sehr positiv reagiert. Ich hoffe, das – ich will das jetzt nicht noch einmal aufzählen, Sie kennen ja den Antrag – passiert: Wir wollen eine Un­terrichtspflicht des Ministers, nicht nur das Auskunftsrecht, dass man quasi dem Minister mühsam alles aus der Nase ziehen muss, sondern dass er auch von sich den Ausschuss unterrichtet, eine Berichtspflicht an den Nationalrat, die Möglichkeit, im Rahmen des Min­derheitsrechts mit einem Viertel der Abgeordneten Akten und Unterlagen zu beschaffen.

Wir haben uns sehr stark an internationalen Beispielen, konkret am Beispiel der Bundes­republik Deutschland, orientiert, natürlich adaptiert auf die österreichische Situation. Wir sind uns dessen bewusst, dass das eine sehr, sehr sensible Thematik ist. Man sollte das jetzt nicht als Angriff sehen, es muss sich niemand im BVT oder sonst irgendwo fürchten. Wir alle sollten das als große Chance sehen, die Qualität der parlamentarischen Arbeit im Sicherheitsbereich zu verbessern, und auch als Chance für das BVT selbst, dass es eine ordentliche parlamentarische Kontrolle gibt.

Ich glaube, dazu wäre dieser Antrag wirklich eine gute Diskussionsgrundlage. Er muss ja nicht auf Punkt und Beistrich umgesetzt werden, wobei er schon sehr, sehr detailliert vorgelegt wurde – es ist eigentlich ein legistischer Antrag, den man so umsetzen könnte. Wir haben aber von Anfang an, auch bei der Präsentation, gesagt, dass wir gesprächs­bereit sind. Von der Regierungsseite ist dieses Angebot jetzt auch gekommen. Ich bin ein bisschen skeptisch, da schließe ich mich Kollegen Einwallner an, aber man sollte die Hoffnung nicht verlieren. Es wäre schön, wenn wir in diesem Punkt am Ende des Tages einen Fünfparteienantrag, eine Einigung, zusammenbringen könnten, weil es letztend­lich um die Sicherheit der Republik Österreich geht, und da sind wir alle gemeinsam in der Verantwortung. (Beifall bei der FPÖ.)

23.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.


23.25.10

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Das wird ja am Ende dieses Abends auf einmal fürchterlich versöhnlich. (Ruf bei den Grünen: Na wart ab!) Ich möchte auf einen möglichen Interessenkonflikt hinweisen, der sich nicht darin abzeich­net, dass drei Oppositionsparteien einen sehr detaillierten Antrag vorgelegt haben, wo­raus man schließen könnte: Aha, das ist das übliche Match, Opposition gegen Regie­rung, und dann wissen wir eh, was mit der Regierungsmehrheit rauskommt!, sondern dass es in der weiteren Gestaltung des Rechts der parlamentarischen Kontrolle dieses Nachrichtendienstes einen Konflikt zwischen diesem Dienst und uns Parlamentarierin­nen und Parlamentariern geben könnte.

Wenn ich versuche, mich in die Rolle des BVT oder eines seiner leitenden BeamtInnen hineinzuversetzen, dann ist meine erste spontane Reaktion: Ihr seid ja ang’rennt, ich erzähle euch gar nichts, wir sind ein Geheimdienst! – Das haben diese Dienste so an sich, und zwar nicht nur in Österreich. Daher würde ich vorschlagen, dass wir versuchen,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 321

auch das im Blick zu haben, dieses Interesse an der Geheimhaltung oder zumindest der Vertraulichhaltung bestimmter Details. Es hat zum Beispiel eine große Aufregung im Zuge dieser Hausdurchsuchung betreffend Namenslisten gegeben, weil da ein oder zwei DVDs mitgenommen worden sind, auf denen Klarnamen von inländischen und ausländi­schen Agenten drauf waren. – Das ist nachvollziehbar.

Das heißt, es wird seitens dieses Dienstes Interesse geben, bestimmte Dinge nicht of­fenzulegen. Es wird auch gegenüber uns Abgeordneten im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses großes Misstrauen geben, obwohl wir zur Vertraulichkeit ver­pflichtet sind. Damit werden wir umgehen müssen, dafür werden wir eine Lösung finden müssen, denn worin ich Ihnen zustimme, worin die Grünen zustimmen: So wie bisher können wir nicht weitermachen – nicht nur was den Dienst an sich betrifft, sondern auch was die Kontrolle betrifft –, das gehört deutlich besser gestaltet. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

23.27


23.28.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich darf den Antrag 1086/A dem Geschäftsordnungsausschuss zuweisen.

23.28.1318. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsge­setz 1975 geändert wird (1178/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mahrer. – Bitte.


23.28.44

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Beratungen in der parlamentarischen Arbeitsgruppe Greco, die sich mit jenen Empfehlungen befasst, die die Staatengruppe des Europarates zur Bekämpfung von Korruption – Greco – abge­geben hat.

In dieser Arbeitsgruppe waren Mandatare aller Fraktionen vertreten und wir haben lange über diese Empfehlungen diskutiert. Wir haben, das darf ich gleich vorweg sagen, fest­stellen können, dass sich Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten auf einem bereits sehr guten Niveau befindet. Vieles, das von Greco empfohlen wird, ist bei uns bereits umgesetzt, und unsere Verhandlungen zu weiteren Verbesserungen im Hohen Haus haben aus meiner Sicht auch zu einem sehr guten Ergebnis geführt, und dieses Ergebnis hat letztlich in diesen Allparteienantrag gemündet, der heute am Tisch liegt.

Die zwei wesentlichen Inhalte: Die von Greco empfohlene Transparenz in Bezug auf Gesetzesanträge, also das sogenannte parlamentarische Begutachtungsverfahren, ist gut gelebte Praxis in diesem Haus, aber der vorliegende Antrag geht noch einen Schritt weiter. Er hält fest, dass sämtliche Gesetzesvorhaben – von der Einbringung bis zum Ende der Behandlung im Bundesrat – auf der Homepage des österreichischen Parla­ments veröffentlicht werden und jedermann das Recht auf Stellungnahme hat.

Weiters werden sich künftig Mitglieder des Immunitäts- und des Unvereinbarkeitsaus­schusses bei Behandlung ihrer eigenen Angelegenheiten, also bei Interessenkonflikten, im jeweiligen Ausschuss nach Möglichkeit vertreten lassen. Auch das beinhaltet dieser Entwurf. Mit dem heute in erster Lesung debattierten Gesetzesvorschlag, meine Damen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 322

und Herren, haben wir eine Einigkeit zwischen allen im Nationalrat vertretenen Parteien erreicht und stellen damit die Weichen für weitere Diskussionen und die parlamentari­sche Behandlung im Geschäftsordnungsausschuss.

Ich möchte mich an dieser Stelle vor allem bei Parlamentsdirektor Dr. Dossi und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion für die umfangreiche Arbeit bedanken, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, die in dieser Arbeitsgruppe mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich glaube, nach einem 15-stündigen Parlamentstag ist es nicht nur etwas Versöhnli­ches, sondern auch etwas Persönliches, wenn ich sage: Es tut gut, wenn man bei der Arbeitsgruppe Greco erlebt hat, dass fraktionsübergreifend auch gute Ergebnisse he­rauskommen. – In diesem Sinne: Guten Abend! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

23.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen noch nicht, Kollege Mahrer, es gibt noch keine gute Nacht: Es gibt noch Wortmeldungen, und wir haben auch noch eine Zuwei­sungssitzung. Es ist auch noch niemandem zum Schlafen zumute, wie man sieht.

Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Drobits. – Bitte.


23.32.05

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Mahrer hat bereits über das gute Gesprächsklima in der Greco-Arbeits­gruppe gesprochen. Ich kann dem nur beipflichten. Es war ein gutes Zusammenwirken aller Fraktionen mit der Parlamentsdirektion, an der Spitze Direktor Dossi.

Es ist für mich wichtig zu sagen, dass Österreich 2006 Greco beigetreten ist und es um Korruptionsbekämpfung geht. Es ist auch wichtig zu sagen, dass wir 2011 den Fokus auf der Parteienfinanzierung hatten und jetzt, seit 2016, auf Abgeordneten und auch auf Staatsanwälten und Richtern. Durch Covid und durch Neuwahlen gab es zahlreiche Ver­schiebungen, und jetzt sind wir zu dem Ergebnis gekommen, das heute vorliegt. Der Bereich der Geschäftsordnung – das ist ein Teil des Gesamtpaketes – ist heute gegen­ständlich. Wie Kollege Mahrer bereits ausgeführt hat, geht es darum, dass vor allem das Gesetzesbegutachtungsverfahren nunmehr öffentlich gemacht wird und auf der Website des Parlaments eine Veröffentlichung der Stellungnahmen erfolgt.

Ganz glücklich sind wir damit nicht, wir wollten ein bisschen mehr. Wir wollten deshalb mehr, weil wir nicht nur die Abgeordneten in den Fokus rücken wollten, sondern auch die Regierungsmitglieder und die Bundesregierung. Das ist uns leider nicht geglückt. In anderen Ländern ist es möglich, dort werden die Regierungsmitglieder sehr wohl von Transparenzbestimmungen umfasst. Im Konsens war es uns aber nicht möglich, darauf hinzuwirken, obwohl wir immer gesagt haben, dass auch Regierungsmitglieder, die Bun­desregierung, im privaten Bereich Profiteur sein könnte, und das wollten wir eigentlich auch offenlegen und transparent machen.

Es ist uns auch nicht gelungen, die überfallsartigen Gesetzgebungsanträge und Initiati­ven ein bisschen abzuschwächen. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das oft in den letzten Stunden oder knapp vor der Abstimmung kommt. Das ist uns auch nicht gelungen, aber wir sind trotzdem mit einem Minimalkonsens einverstanden. Wir stehen auch zu dieser gemeinsamen Vereinbarung, und ich denke, dass es wichtig ist, dass wir das gemeinsam mit der Parlamentsdirektion erreichte Ergebnis an den Europarat schi­cken.

Abschließend möchte ich nur sagen: Schauen wir, dass wir das heute beschließen, damit dieses Geschäftsordnungsgesetz endgültig auf den Weg kommt und die Greco-Arbeitsgruppe ihre Arbeit beenden kann! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

23.34



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 323

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Maurer. – Bitte.


23.34.48

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen, so Sie uns noch vor irgendwelchen Bildschir­men folgen! Ja, es ist tatsächlich so, dass die Greco-Arbeitsgruppe zu einem Ergebnis gekommen ist. Die Grünen sind erst wieder neu ins Parlament eingezogen, die Arbeits­gruppe hat schon davor gearbeitet. Ich bin dann auch wieder in diese Arbeitsgruppe gekommen und sehr froh darüber, dass wir jetzt zu einem gemeinsamen Ergebnis ge­kommen sind.

Was ist die wichtigste Änderung, die wir jetzt mit diesem Geschäftsordnungsantrag vor­nehmen? – Wir schaffen die Möglichkeit, dass in Zukunft auch Anträge auf der Parla­mentshomepage begutachtet werden können, dass alle Initiativen begutachtet werden können. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wir erwarten uns davon auch insofern eine positive Auswirkung, als dass die grundsätzlichen Fragen, ob es eine Regierungs­vorlage gibt oder etwas als Initiativantrag eingebracht wird und ob es damit die Möglich­keit einer öffentlichen Begutachtung gibt oder nicht, voneinander entkoppelt werden. Es gibt in Zukunft in jedem Fall die Möglichkeit, eine Begutachtung vorzunehmen und Stel­lungnahmen auf der Parlamentshomepage einzubringen.

Ich denke, dass das ein positiver Aspekt ist, weil es damit grundsätzlich unattraktiv wird, Regierungsvorlagen ohne Begutachtung zu machen, weil ja sowieso alles begutachtet wird. Es gibt möglicherweise auch einen kleinen pädagogischen Effekt (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff – Heiterkeit der Rednerin) für die Re­gierungsfraktionen, von denen ja auch die Grünen eine sind.

Ich glaube, es ist grundsätzlich auch gut, Wertschätzung gegenüber dem Parlament und den Initiativen, die von allen Parteien, insbesondere auch den Oppositionsparteien, ein­gebracht werden, auszudrücken. Es kann zu einer wesentlichen Qualitätssteigerung füh­ren, wenn Bürgerinnen und Bürger tatsächlich Stellungnahmen abgeben. Wir werden das auf jeden Fall bewerben.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal Parlamentsdirektor Dossi und seinen Mit­arbeiterInnen ausdrücklich meinen Dank in dieser Frage aussprechen. Sie haben das wirklich sehr intensiv vorbereitet, immer sehr umfangreiche Unterlagen geliefert, und das hat auch dazu geführt, dass wir dieses positive Ergebnis heute hier beschließen kön­nen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

23.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Eypeltauer. – Bitte.


23.37.30

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs schon sagen, dass hier nicht alles eitel Wonne ist, sondern dass es sich dabei um einen Minimalkompromiss handelt, der natürlich von den Schritten, die die Mehrheitsfraktionen – also die Regierungsparteien Grüne und ÖVP – gewillt waren zu gehen, bestimmt ist. Nicht nur die SPÖ oder vielleicht auch die FPÖ, sondern gerade auch wir NEOS hätten uns hier und da wirklich mehr gewünscht, aber wir stehen hinter diesem gemeinsamen Kompromiss, der heute vorliegt.

Er beinhaltet neben anderem vor allem eine ganz wesentliche Verbesserung, nämlich betreffend die Begutachtungsverfahren. Diese Begutachtungsverfahren – ich erkläre das den Bürgerinnen und Bürgern, die vielleicht nicht mehr heute, aber vielleicht künftig einmal zuschauen – machen Ministerien und Parlament auf offenkundige oder auch ver­steckte Mängel in Gesetzesvorlagen aufmerksam und tragen ganz wesentlich dazu bei,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 324

dass ExpertInnen, die Fachwelt und Institutionen in den Gesetzgebungsprozess einbe­zogen werden und dadurch die Qualität von Gesetzen steigt. Jeder, der den Parlaments­betrieb ein bisschen kennt, weiß, dass oft ganz wesentlich ist, was dabei eingebracht wird.

Diese Begutachtungen wurden in der Vergangenheit oft und gerne – gerade von Regie­rungsfraktionen – umgangen, indem man das Ding als Initiativantrag über das Parlament sozusagen direkt auf den Weg bringt. Das ist in der Form künftig nicht mehr möglich, weil es eben auch für Initiativanträge Begutachtungsverfahren geben soll. Das begrüßen wir sehr.

Wir halten es für problematisch, dass es weiterhin möglich ist, Fristen sehr kurz zu be­messen. Wir hätten das gerne gesetzlich festgeschrieben – das ist nicht der Fall, das wollten die Regierungsfraktionen nicht. Das ist insbesondere schade, weil ich glaube, dass die Grünen in der Opposition dazu eine andere Meinung hatten, aber wie so oft ist es halt die ÖVP, die bestimmt, wie es passiert – damit müssen wir leben. (Beifall bei den NEOS.)

Nichtsdestotrotz setzen wir heute gemeinsam einen wichtigen, wenn auch nicht allzu großen Schritt in Richtung eines besseren Parlaments, mehr Bürgerbeteiligung, mehr Evidenz und mehr Transparenz. In diesem Sinn ist es am Ende dann doch ein guter Tag für den Parlamentarismus. (Beifall bei den NEOS.)

23.39


23.39.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf den Antrag 1178/A dem Geschäftsordnungsausschuss zuweisen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Sie sind es hoffentlich nicht, denn wir haben noch ein paar Abstimmungen vor uns.

23.40.01Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten – ich darf um Aufmerksamkeit bitten – Krainer, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A eine Frist bis zum 23. Februar 2021 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Krainer, Fürst, Krisper, dem Justizaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 1219/A(E) eine Frist bis zum 29. Jänner 2021 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

23.40.43Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Ta­gesordnungspunkte 3 und 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 3:

Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung, 20. Jänner 2021 / Seite 325

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 634 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 607 der Beilagen – bei Anwe­senheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in drit­ter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1222/A(E) bis 1261/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Zuweisungen be­treffen wird, berufe ich für 23.42 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.42.06Schluss der Sitzung: 23.42 Uhr

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1017 Wien