11.11

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wir beschließen heute eine Novelle des Ausschreibungsgesetzes, in der es – meine Vorrednerin hat das schon kurz angesprochen – im Prinzip darum geht, dass die Aus­schreibung und die Arbeitsplatzbeschreibung ident sein sollen. Diejenigen, die in der Verwaltung oder im Bundesdienst arbeiten, wissen, dass ein Ausschreibungsprozess im Bund immer relativ lange dauert, weil es oft die Situation gibt, dass eine Ausschreibung nicht der Arbeitsplatzbeschreibung entspricht, dass die notwendigen Kompetenzen, Erfordernisse nicht in der Ausschreibung abgebildet sind.

Wir werden das in Zukunft noch verbessern, um diese Prozesse – das ist der erste Schritt, da kann ich mich auch der Vorrednerin anschließen –, um letztlich auch die Verfahren abzukürzen und um eine idente Situation zwischen der Ausschreibung und der Arbeitsplatzbeschreibung herzustellen; dies vor allen Dingen auch deswegen, weil manchmal – das passiert in allen Bereichen, in allen Dienststellen – ein Ausschreibungs­text zum Beispiel eine andere Bewertung hat, als eigentlich in der Arbeitsplatz­be­schreibung vorgesehen ist, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass man solche Dinge dann auch noch in der Richtverwendung ändern muss.

Ich weiß, das ist ein Vokabular, das für Menschen, die mit dem Beamtendienstrecht nicht vertraut sind, wie aus einem anderen Land oder wie vom Mars klingt, aber es geht eben darum, das zunehmend zu vereinfachen und auch so verständlich zu machen, dass zwischen Ausschreibung und Arbeitsplatzbeschreibung eine idente Situation gegeben ist.

Das Wichtigste ist, dass man vor allen Dingen Transparenz für Bewerberinnen und Bewerber schafft, sodass diese dann genau wissen, dass die Ausschreibung dem Arbeitsplatz entspricht, und sie nicht nachträglich in eine Situation gelangen, in der sie sich zwar um einen Arbeitsplatz beworben haben, aber dann plötzlich mit einer ganz anderen Arbeitsplatzsituation konfrontiert sind.

Vielleicht in Richtung Perspektive: Es geht schon darum, diesen Prozess Ausschrei­bung – Arbeitsplatzbeschreibung so eng zu führen, dass Besetzungsprozesse von ausgeschriebenen Planstellen verkürzt werden. Diese dauern jetzt im Durchschnitt von drei bis fünf Monaten, das kommt immer sehr darauf an. Das ist ein relativ langer Zeitraum, und da liegt es sicher an uns, dieses Ausschreibungsgesetz auch weiter­zuentwickeln und zu professionalisieren.

Lassen Sie mich noch zwei Sätze – das betrifft zwar erst den nächsten Tagesord­nungspunkt – zur Erhöhung des Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler sagen: Es ist sichergestellt, dass weiterhin an Künstlerinnen und Künstler gezahlt wird. Ich freue mich, dass das gelingen konnte, damit zumindest eine finanzielle Sicherheit gegeben ist, da die Künstlerinnen und Künstler ja noch immer in der Situation sind, dass sie in die Kunstquarantäne, wenn man so will, verbannt sind.

Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.15

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich auch diese Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses.