17.06

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Frau Abgeordnete Krisper, ich finde es schon ein bisschen kühn, zu sagen, dass es unfassbar ist, dass wir da mitstimmen. Ich finde es unfassbar, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, zu verstehen, warum diese Lösung sinnvoll ist, nämlich diese Art von unterschiedlichen Entscheidungen von VfGH und VwGH aufzulösen. Es geht ja darum – und deswegen war die Novelle ja dringend notwendig –, zu sagen, wie das geht, denn hätte die Volksanwaltschaft Bescheide erlassen, wäre der VfGH ja der Meinung gewesen, das sei rechtswidrig, und vice versa. Das heißt, man musste zum jetzigen Zeitpunkt klarstellen, wie die Sache ist.

Sie sind der Meinung – was ja doch etwas wunder nimmt, da Sie ja sonst immer so antietatistisch sind –, dass es ein Bescheid sein muss. Wenn man sich das aber genauer anschaut, kann es gar kein Bescheid sein, und zwar aus mehreren Gründen: Der eine Grund ist vor allen Dingen der – und das ist, glaube ich, der zentrale Grund –, dass der Volksanwaltschaft als Kollegialorgan eben nicht, wie behauptet, die Stellung als oberstes Verwaltungsorgan des Bundes zukommt. Das ist nur der Vorsitzende. Sie wissen: Ein Bescheid kann nur von einer natürlichen Person unterschrieben und erlassen werden. Ich verweise da auf die Randbemerkungen 49, 50 der Erkenntnisse. Da aber die Bestellung und Abberufung der Mitglieder der Kommissionen, wie es im Gesetz geregelt ist, der kollegialen Beschlussfassung der Volksanwaltschaft unterliegen, können sie nicht vom Vorsitzenden oder der Vorsitzenden einen Bescheid kriegen.

Man hätte dann das ganze Gesetz umbauen müssen – das können wir immer noch machen, da spricht auch nichts dagegen, sich das noch einmal genauer anzuschauen. Wenn wir uns das schon genauer anschauen, dann würde ich dafür plädieren – und das gilt jetzt nicht nur für die Volksanwaltschaft, sondern auch für die Sozialversicherungen und was auch immer –, überhaupt einmal den Rechtscharakter dieser Kommissionen zu klären. Es ist vollkommen ungeklärt – und das zeigt sich an der Bezahlung der Mitglieder der Kommissionen –, was diese Personen eigentlich sind. Sie sind weder Angestellte noch freie Dienstnehmerinnen, Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer natürlich ganz und gar nicht. Wenn sie Beamtinnen, Beamte sind, können sie das in einer Nebentätigkeit machen, die Vertragsbediensteten in der Nebenbeschäftigung, die Richter, Richterinnen auch in der Nebenbeschäftigung. Also: Was ist es? – Das zeigt sich auch immer wieder daran, wie an Kommissionsmitglieder ausgezahlt wird. Es ist eine Funktionsgebühr, die aber auch im Einkommensteuergesetz nicht näher geregelt ist.

Ich verwahre mich überhaupt nicht dagegen, sich ganz grundsätzlich neu zu überlegen, wie diese Kommissionen einzurichten sind, wie der Rechtscharakter von solchen Kom­missionen ist, wie der Bestellungsmodus ist, und auch – und das war natürlich auch immer wieder der Einwand der Grünen –, ob es sinnvoll ist, dass die drei stimmen­stärksten Parteien jeweils einen Volksanwalt stellen. Das kann man gerne diskutieren, das ist überhaupt keine Frage, aber zum derzeitigen Zeitpunkt erlaubt es keine Be­scheid­verfahren, denn dann hätte man vor allen Dingen die Ernennung der Kommis­sionsmitglieder ändern müssen. (Zwischenruf der Abg. Krisper.)

In diesem Sinne: Ich bin selbstverständlich nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden muss. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.10

Präsidentin Doris Bures: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.