17.18

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute werden wir zwei sehr wichtige Maßnahmen für die ArbeitnehmerInnen in diesem Land beschließen. Das eine ist die Verlängerung der Coronakurzarbeit bis Ende Juni 2021, die zweite Maßnahme ist die rückwirkende Erhöhung der Notstandshilfe auf Höhe des Arbeitslosengeldes von Jänner bis März 2021. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Das sind zwei wesentliche Instrumente zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitsuchenden in diesem Land, zwei wesentliche Instrumente, um Einkom­men und die Nachfrage zu stabilisieren.

Zur Erinnerung – Minister Kocher hat es heute schon erwähnt –: Die Kurzarbeit ist und war in dieser Krise wahrscheinlich eines der wichtigsten Instrumente zur Stabilisierung der Beschäftigung und zum Kampf gegen Arbeitslosigkeit. Am Höhepunkt dieser Krise im Frühjahr 2020 waren 1,3 Millionen Menschen, ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Ins­gesamt wurden bislang 6 Milliarden Euro für Kurzarbeit ausgegeben.

Die zweite Maßnahme, die Erhöhung der Notstandshilfe auf Höhe des Arbeitslosen­geldes, geht inzwischen in die zweite Verlängerung. Von März 2020 bis Ende März 2021 – das heißt für ein Jahr – ist auf jeden Fall gesichert, dass die Notstandshilfe auf Arbeitslosengeldniveau angehoben wird. Das ist vor allem eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Armutsgefährdung im Fall von Langzeitarbeitslosigkeit.

Langzeitarbeitslosigkeit ist angesichts der Covid-19-Krise und der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt ein Phänomen, das im Augenblick sehr viele Menschen betrifft. Es hat sich gerade in dieser Krise – ich habe es schon einmal erwähnt – wieder gezeigt, wie wichtig die Notstandshilfe ist und welch wesentlichen Beitrag sie zur Stabilisierung der Einkommen und zum Kampf gegen Armut in diesem Land leistet, und sie zeigt sich der Sozialhilfe oder Mindestsicherung deutlich überlegen.

In diesem Haus – wir behandeln heute wieder einen diesbezüglichen Antrag von Kolle­gen Loacker von den NEOS – wurde ja schon einige Male von unterschiedlichsten Parteien angedacht, ob man die Notstandshilfe nicht abschaffen, mit der Sozialhilfe zusammenlegen sollte. Gerade jetzt hat sich gezeigt, wie falsch das gewesen wäre. Die Notstandshilfe ist schließlich nicht nur ein Instrument, das den BezieherInnen lange zusteht und bei dem keine Vermögensverwertung, keine Verwertung der Ersparnisse anfällt, sie ist vor allem ein Instrument, das seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr auf das Haushaltseinkommen, auf das Partnereinkommen bezogen ist, sondern jedem/jeder zusteht, der oder die diese Leistung – die Notstandshilfe – aus der Arbeitslosen­versiche­rung tatsächlich bezieht. Sie ist damit eine wesentliche und zentrale Stärkung der Haushaltseinkommen. (Abg. Belakowitsch: Ja, stimmt!) Damit ist auch die Erhöhung der Notstandshilfe eine wesentliche Stärkung der Haushaltseinkommen, was bei der Sozialhilfe so schlichtweg nicht möglich wäre, weil die Haushaltseinkommen des Part­ners/der Partnerin angerechnet würden.

Es ist für uns daher ganz klar, dass wir allen Versuchen, die Notstandshilfe mit der So­zialhilfe zusammenzulegen, klar entgegenstehen und dass wir für den weiteren Erhalt der Notstandshilfe als wesentliches Sicherungsinstrument einstehen werden und gege­benenfalls auch weitere Schritte setzen werden müssen, falls die Krise noch länger andauert, damit wir auch diese Form von Einkommen weiter stabilisieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.22

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch ist die nächste Red­nerin. – Bitte.