18.18

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sicherheit und Gesundheit haben insbesondere, wenn es um den Schutz von Schwangeren geht, oberste Priorität. Es gilt daher, alles daranzusetzen, um das Risiko im Vorfeld für die Mutter und natürlich auch für das Kind zu minimieren. Darum haben wir mit der Freistellung entsprechende Schutzmaßnahmen für Schwangere im Kontext mit der Coronakrise getroffen, die wir nun bis Juni verlängern.

Das ist deshalb wichtig, weil viele Schwangere gerade in Berufen mit Körperkontakt besondere Sorgen oder Ängste vor der Infektion mit dem Coronavirus haben und Schwangere sich ja nicht nur um ihre eigene Gesundheit sorgen, sondern auch um die Gesundheit ihres Kindes, was natürlich zu einer vermehrten psychischen Belastung führen kann. Es kann also somit auch zu einer emotionalen Belastung kommen, was sich negativ auf die Schwangerschaft auswirkt, und das wollen wir natürlich nicht. Wir nehmen die Sorgen und Ängste wirklich ernst und daher müssen wir allen Schwangeren in einem körpernahen Beruf weiterhin einfach den besten Schutz bieten.

Wenn es Schwangeren nicht möglich ist, ihre Beschäftigung mit einem Mindestabstand oder im Homeoffice oder an einem anderen Ort auszuüben, dann besteht eben das Recht auf Freistellung mit voller Lohnfortzahlung, und die Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen erhalten die Lohnkosten ersetzt.

Zur Kollegin der SPÖ (in Richtung Abg. Heinisch-Hosek): Ja, das mit der Verlängerung bis Juni, mit dem Zeitpunkt, das ist tatsächlich ein Problem. (Abg. Heinisch-Hosek nickt.) Das werden wir uns noch genauer anschauen und darauf schauen, dass wir da auch wirklich eine Lösung finden. (Beifall der Abgeordneten Disoski und Voglauer sowie bei der SPÖ.)

Wir verlängern somit eine Regelung, mit der die Gesundheit geschützt und die Belastung reduziert wird und mit der für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen keine zusätzlichen Kosten anfallen, und somit profitieren alle.

Was ich allerdings nicht ganz verstehe, ist, dass die NEOS bereits im Dezember diese wichtige Maßnahme abgelehnt haben und jetzt wieder ablehnen, mit der Begründung, dass sie dem Anliegen nichts abgewinnen können, weil ihrer Ansicht nach die Wahlfrei­heit für Betroffene gegeben sein muss. Diese Kritik läuft aber ins Leere, liebe NEOS. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass es einen Anspruch auf Freistellung gibt und kein Muss. (Abg. Loacker schüttelt den Kopf.)

Eine ähnliche Situation hatten wir bei der Sonderbetreuungszeit, bei der Sie gemeint haben, das wäre dem Betrieb gegenüber illoyal. Da möchte ich Sie aber bitte auf die Betreuungspflicht der Eltern per Gesetz verweisen.

Es braucht, glaube ich, gerade jetzt ein gutes Miteinander zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, damit wir wirklich gut durch diese Krise kommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Obernosterer.)

18.21

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.