19.02

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Last, but not least: Sehr geehrter Herr Minister! Lieber Philip, danke, dass du das Ganze hier sozusagen schon ein bisschen eingeklatscht und einen Rückblick gemacht hast. Ich möchte vielleicht ein bisschen mehr nach vorne blicken, weil wir im letzten Gesundheits­ausschuss nicht nur Rückschau gehalten haben, sondern eben auch sehr, sehr gut nach vorne geschaut haben. Wir bearbeiten hier heute in einer Debatte insgesamt neun Tagesordnungspunkte, das heißt sieben Anträge der Regierung plus zwei Anträge der Opposition. Das ist ein Zeichen dafür, dass da eben sehr, sehr gut gearbeitet wurde und sehr, sehr viel gemacht wurde. (Ruf bei der SPÖ: Haha!)

Gehen wir es aber kurz der Reihe nach durch, dann sieht man auch, dass die Koope­ration eigentlich gar nicht einmal so schlecht funktioniert, wie du es vielleicht gerade eben dargestellt hast! Okay, zum einen gibt es den klassischen Antrag der FPÖ – in diesem Fall, dass man eben eine durchaus notwendige und anerkannte Maßnahme wieder abschaffen möchte, nämlich das Maskentragen. Überall dort, wo wir eng zusam­menkommen, sollen die Masken fallen, nach diesem Prinzip – obwohl eigentlich in der Zwischenzeit schon genügend Evidenzen da sind, dass die Maske durchaus sinnvoll ist, dass sie uns schützt, dass wir damit andere schützen, dass es nebst anderen Maßnah­men auch damit zu einer Eindämmung der Pandemie kommen kann. Deswegen werden wir diesen Antrag natürlich ablehnen beziehungsweise haben wir ihn auch im Gesund­heitsausschuss abgelehnt.

Zum anderen gibt es – Philip Kucher hat es schon erwähnt – die fünf Gratisselbsttests für zu Hause für alle ab 14. Die 300 000 Personen, die da erwähnt wurden, werden auch in den nächsten Tagen in diversen Varianten aufgefangen werden. Da muss man auch dazusagen: Das sind nicht nur Personen, die aus Elga hinausoptiert haben, sondern das sind beispielsweise auch sehr, sehr viele Ärztinnen, Ärzte und Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Ziviltechnikerinnen, -techniker, für die es eben eigene Gesundheits­systeme gibt. Da müssen wir noch Lösungen finden. Es geht auch um die Grenzgän­gerinnen und Grenzgänger, die tagtäglich zum Arbeiten ins Ausland pendeln. Auch für sie wird es Lösungen geben, und ich gehe davon aus, dass wir – ich schätze, bis Mitte März, so hat es, glaube ich, geheißen – diesbezüglich Lösungen finden werden. Da fällt also niemand um irgendetwas um. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir ermöglichen heute natürlich auch das Gratistesten in den Apotheken. Wir sichern die Qualität der Labore, die die PCR-Tests auswerten, indem diese zukünftig auch auf gesetzlicher Basis an sogenannten Ringtests teilnehmen müssen; bisher war das nur ein Zertifizierungsschritt. Wir verbessern die Ausrollung des E-Impfpasses in die Ordi­nationen, insbesondere auch im Bereich der Wahlärztinnen und Wahlärzte, die vor dem 31.12. bereits an Elga angebunden waren. Wir verlängern Stundungen beziehungs­weise die Möglichkeit von Ratenzahlungen an die Sozialversicherungen seitens der Unterneh­merinnen und Unternehmer um weitere drei Monate, um eben auch da für mehr Sicher­heit zu sorgen. Wir reparieren die Zulassung der Schultests, die wir in der letzten regu­lären Sitzung beschlossen haben, sodass die bisherige Regelung, die wir das letzte Mal getroffen haben, nun auf saubere Füße gestellt wird.

Übrigens haben sich diese Schultests in der Zwischenzeit als internationales Rolemodel herausgestellt. Der Bayerische Landtag hat heute beispielsweise das österreichische Modell durchdiskutiert. (Abg. Belakowitsch: ... Schwachsinn, Schwachsinn, ... Schwach­sinn!) – Nein, Kollegin Belakowitsch, es ist kein Schwachsinn, das ist so: Es ist ein europäisches Rolemodel, es wird mehrere Länder geben, die dieses Modell zu Recht übernehmen werden. Wir schaffen die Möglichkeit, dass Geimpfte Zertifikate bekommen, dass Genesene Zertifikate bekommen. – Sehr, sehr viel davon erfolgt auch mit Zu­stimmung der SPÖ. (Abg. Belakowitsch: Ja, ja, Zweiklassengesellschaft ...!)

Es gibt heute noch einen Antrag der SPÖ betreffend Gratismasken. Diesem Antrag brauchen wir nicht zuzustimmen, weil wir ihn schon längst erledigt haben (Zwischenruf bei der SPÖ), mit 1,7 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten ab 65, die zehn Stück Gratis-FFP2-Masken bekommen haben. (Abg. Belakowitsch: Unpackbar!) 52 000 Stück FFP2-Masken wurden an 245 Wohnungslosenvereine abgegeben, 1 Million Stück FFP2-Mas­ken an das Team Österreich zur Verteilung an finanziell schwächer gestellte Perso­nen, 132 000 Stück FFP2-Masken an 66 Sozialmärkte. 14 Millionen Stück FFP2-Masken stehen als Kontingent für die Sozialeinrichtungen der Länder zur Verfügung. Auch dieser Job wurde also bereits erledigt, deswegen können wir diesen Antrag hier heute guten Gewissens ablehnen. (Abg. Belakowitsch: ... zustimmen!)

Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, der zum Glück auch in Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ entstanden ist:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1214/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maß­nahmengesetz geändert werden, in 671 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 8 wird in der Novellierungsanordnung die Zahl „20“ durch die Zahl „21“ ersetzt und dem § 4 Abs. 20 folgender Absatz 21 angefügt:

„(21) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist berechtigt, auf das Register der anzeigepflichtigen Krankheiten personenbezogen in dem Umfang zuzu­greifen, als es erforderlich ist, um die Nachweise über eine erfolgte und aktuell abge­laufene Infektion an SARS-CoV-2 an die genesenen Personen zu übermitteln. Abs. 8 zweiter Satz gilt.“

*****

In diesem Sinne: Danke für die Kooperation, danke für die Zusammenarbeit! Schauen wir lieber in die Zukunft und schauen wir, dass wir diese Pandemie gut bekämpfen. Die­jenigen, die immer noch glauben, dass diese Pandemie real nicht existiert, lade ich erneut dazu ein, sich konstruktiv und kooperativ zu zeigen, so wie es beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ hier regelmäßig machen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen,

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1214/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (671 dB)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 8 wird in der Novellierungsanordnung die Zahl „20“ durch die Zahl „21“ ersetzt und dem § 4 Abs. 20 folgender Absatz 21 angefügt:

„(21) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist berechtigt, auf das Register der anzeigepflichtigen Krankheiten personenbezogen in dem Umfang zuzu­greifen, als es erforderlich ist, um die Nachweise über eine erfolgte und aktuell abge­laufene Infektion an SARS-CoV-2 an die genesenen Personen zu übermitteln. Abs. 8 zweiter Satz gilt.“

Begründung

Artikel 1 (Epidemiegesetz 1950 – EpiG):

Zu § 4 Abs. 21:

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist Ver­antwortlicher des Registers der anzeigepflichtigen Krankheiten. Hier erfolgt eine Klar­stellung, dass der Bundesminister berechtigt ist, auf die Daten im Register in dem Umfang personenbezogen zuzugreifen, als es erforderlich ist, die „Genesungs­nach­weise“ an die genesenen Personen zu übermitteln. Dies soll als Serviceleistung auch unaufgefordert erfolgen, um es für die Genesenen besonders einfach zu gestalten. Dazu werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich auf Daten im Register zugegriffen, die bereits dort verarbeitet sind. Der Zugriff ist auf die Daten beschränkt, die für die Generierung der Genesungsbescheinigung und deren Übermittlung erforderlich sind (Adresse und allenfalls e-mail-Adresse). Die automatische Versendung durch die Bezirksverwaltungsbehörden stellt keine Option dar, weil für diese zusätzlicher Aufwand vermieden werden soll, da sie ohnehin mit Bekämpfungmaßnahmen mehr als ausge­lastet sind. Darüber hinaus erfolgt eine Klarstellung, dass sich der für das Gesundheitwesen zuständige Bundeminister auch für diese neue Anwendung eines Auftragsverarbeiters bedienen kann.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.