20.28
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Wie schon gehört behandeln wir in dieser Debatte zwei sehr wichtige Anpassungen, nicht nur zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz, sondern auch zum Berufsanerkennungsgesetz. Worum geht es inhaltlich bei diesen beiden Gesetzen, jetzt noch ohne Berücksichtigung des Abänderungsantrages? – Wie Kollegin Heinisch-Hosek bereits gesagt hat, müssen sich seit Juli 2018 die in Krankenpflegeberufen ausgebildeten Personen in dieses Gesundheitsberuferegister eintragen. Mit 2019 waren es 185 000 Personen, die in zehn registrierungspflichtigen Berufen tätig sind.
Mit der heutigen Abstimmung zur kommenden Novelle soll nun auch noch zusätzlich eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um das Geschlecht, also Informationen zum Geschlecht, sowie auch ausländische Disziplinarstrafbescheinigungen aus dem öffentlich zugänglichen Teil des Registers und aus dem Berufsausweis herauszunehmen. Im Hinblick auf die Geschlechterdiskriminierung begrüße ich besonders, dass man die Streichung des Geschlechts da hineingebracht hat. Außerdem soll bei den Höherqualifizierungen in Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, wie zum Beispiel bei der Weiterentwicklung von der Pflegefachassistenz in den gehobenen Dienst, ausschließlich die höchste erworbene Qualifikation im Register angeführt werden.
Wieso die FPÖ bei dieser sinnvollen und logischen Novelle nicht mitgeht, entbehrt für mich jeder Logik – aber es ist so. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Die andere Novelle, die wir noch zur Debatte haben, ist jene des Berufsanerkennungsgesetzes Gesundheit. Diese schafft eine EU-konforme Rechtslage für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen aus anderen EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz für bestimmte Gesundheitsberufe. Diese Herstellung einer einheitlichen Rechtsgrundlage ermöglicht nun auch den Berufsangehörigen von fünf Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich aus der EU, dem EWR und der Schweiz, ihrer Tätigkeit innerhalb dieser Länder ganz unkompliziert nachzugehen. Da ohnehin ein Mangel an Pflege- und Gesundheitspersonal besteht, ist es daher notwendig und sinnvoll, dass unnötige Schwellen für den Zugang zu den Berufen in Österreich gestrichen werden. Unter anderem entfallen etwa im Ärztegesetz und im Apothekengesetz die Vorgaben, dass fremdsprachige Urkunden erforderlichenfalls als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden müssen.
Als glühende Europäerin – wirklich sehr, sehr glühend – freut es mich sehr, wenn wir dadurch den Austausch zwischen diesen Ländern in diesem Bereich fördern und vereinfachen. Ich denke, dass auch Österreich davon profitieren wird. Beide Anpassungen sind aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre erforderlich geworden.
Ich möchte mich da zum Schluss meiner Kollegin Bettina Zopf anschließen: Ich freue mich sehr, dass im Bereich Gesundheit viele Anträge eine breite Mehrheit haben, und ich darf mich bei den hier anwesenden Abgeordneten für die zumeist – wie gesagt ist es nicht immer, aber zumeist so – sehr konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken.
Ein Letztes – noch blinkt das Licht – habe ich für Kollegen Loacker: Ich habe sehr viel gelernt, danke für die Lehrstunde. Ich werde es nie wieder ganz genau und ehrlich sagen, wenn ich etwas nicht weiß, weil ich sehe, es fällt auf einen zurück. Die zweite Lektion, die ich gelernt habe: Sie haben gesagt, neun Millionen Österreicher gehen mit der E-Card in die Apotheke. Seit wann gehen Babys und Kleinkinder mit einer E-Card in die Apotheke? – Ich bedanke mich recht herzlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Nein, das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.